H 1290 Amtsblatt Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße 15 · 32756 Detmold Postvertriebsstück Entgelt bezahlt Deutsche Post AG 200. Jahrg. für den Regierungsbezirk Detmold Ausgegeben in Detmold am 16. März 2015 Nr. 12 Inhalt B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 92 93 94 Wasserrecht; Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Detmold Vom 10. März 2015; Durchführung der strategischen Umweltprüfung zum Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Ems NRW und des Hochwasserrisikomanagementplans für die gesamte Ems, S. 69/70 desgl.; Durchführung der strategischen Umweltprüfung zum Entwurf des Umweltberichts Rhein für den Hochwasserrisikomanagementplan Rhein (NRW), S. 70/71 desgl.; Durchführung der strategischen Umweltprüfung zum Entwurf des Umweltberichts Weser für den Hochwasserrisikomanagementplan Weser – jeweils für den Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen und für die gesamte Weser (einschließlich Bremen, Niedersachsen, Hessen, Thüringen, Sachsen – Anhalt, Bayern), S. 71/72 95 96 110-/220-/380-kV Hochspannungsfreileitung Bielefeld/Ost-Bechterdissen der Veltheim Netz GmbH; Bekanntgabe des UVP-Screening-Ergebnisses für den vorgesehenen Seilwechsel sowie für zwei Mastneubauten im Bereich der Einführungen in die Umspannanlagen, S. 72 Immissionsschutz; Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Feststellung der UVP-Pflicht –; Bekanntgabe gem. § 3 a UVPG, des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls, S. 73 B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung 92 Wasserrecht; Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Detmold Vom 10. März 2015; hier: Durchführung der strategischen Umweltprüfung zum Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Ems NRW und des Hochwasserrisikomanagementplans für die gesamte Ems Für alle Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko müssen bis Ende 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet werden (§ 75 Wasserhaushaltsgesetz –WHG – in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 – BGBl. I S. 2585). Die Pläne informieren über bestehende Gefahren und dienen dazu, die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen. Bei der Erstellung dieser Hochwasserrisikomanagementpläne besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (§ 14 a UVPG in Verbindung mit § 14 b und Anhang 3 Nr. 1.3 UVPG in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 – BGBl. I S. 94). In diesem Verfahren zur Durchführung der strategischen Umweltprüfung sind die Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Plan berührt wird, und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Diese können sich zum Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans und zum Umweltbericht äußern. Im Rahmen der Beteiligung werden die vorgenannten Unterlagen auch den öffentlichen Stellen der Niederlande zugänglich gemacht und Ihnen die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. Für den Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Ems im Bereich der Regierungsbezirke Detmold und Münster wurde ein Umweltbericht Ems NRW nach § 14 g UVPG erstellt. Darin werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans oder Programms sowie vernünftige Alternativen ermittelt, beschrieben und bewertet (s. § 14 g Abs. 1 UVPG). Darüber hinaus wurde von der Geschäftsstelle Ems ein Umweltbericht sowie ein Hochwasserrisikomanagementplan für die gesamte Ems erarbeitet. Diese Vorgehensweise wurde von den Umweltministerien der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sowie mit dem niederländischen Ministerie van Infrastructuur en Milieu (IenM) festgelegt. Die Termine und Fristen für die Unterlagen für die gesamte Ems sind unterschiedlich von denjenigen für das Land Nordrhein-Westfalen. 1. Die öffentliche Auslegung und Einsichtnahme in die oben genannten Unterlagen gemäß § 14 i Abs. 2 UVPG erfolgen für den Regierungsbezirk Detmold in der Bezirksregierung Detmold, Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, 32427 Minden, im Dezernat Wasserwirtschaft, Raum 209, von Mittwoch, den 1. April 2015, bis Montag, den 4. Mai 2015, einschließlich jeweils in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr und zusätzlich im Internet der Bezirksregierung Detmold, unter: www.bezreg-detmold.nrw.de/ vom 1. April 2015 bis einschließlich zum 8. Juni 2015. Zeitgleich liegen die Unterlagen für den Regierungsbezirk Münster bei der Bezirksregierung Münster aus. Dabei werden neben dem Umweltbericht Ems NRW – einschließlich der nichttechnischen Zusammenfassung – und dem Hochwasserrisikomanagementplan Ems NRW (jeweils als Entwurf) auch folgende Unterlagen ausgelegt: AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD 70 – der Bericht zur vorläufigen Bewertung nach der EGHochwasserrisikomanagement-Richtlinie – die Hochwassergefahren- und -risikokarten (hier wird von der Seite der Bezirksregierung auf die Internetseite http://www.flussgebiete.nrw.de verlinkt) (bitte nachfolgende Erläuterungen beachten) Falls Sie persönlich Einsicht in die Hochwassergefahrenund -risikokarten in Papierform nehmen wollen, melden Sie sich bitte vorher bei Herr Borchers unter der Rufnummer 05231 / 715473 und teilen mit, in welche Karten Sie Einsicht nehmen wollen. Angesichts der Vielzahl der Karten soll der Ausdruck auf diejenigen beschränkt werden, in die Sie Einsicht nehmen wollen. Sie können selbstverständlich auch jederzeit andere Karten einsehen oder auch ohne Anmeldung erscheinen. Allerdings dauert es einige Zeit, bis die Karten aufgrund ihrer Größe aus dem Drucker (Plotter) ausgegeben werden können. Einwendungen von Privatpersonen sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange können bis einschließlich Montag, den 8. Juni 2015 per Post bei der Bezirksregierung Detmold, Büntestraße 1, 32427 Minden oder per Email an die Adresse [email protected] oder per Fax unter der Faxnummer 05231 71-821954 oder zur Niederschrift in den oben genannten Räumen der Bezirksregierung Detmold, Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, 32427 Minden, eingereicht werden. Bitte nutzen Sie zur Abgabe der Stellungnahme das auf der o.g. Internetseite ebenfalls bereitgestellte Formular (Excel-Datei). 2. Die öffentliche Auslegung und Einsichtnahme in den Umweltbericht (einschließlich der nichttechnischen Zusammenfassung) und den Hochwasserrisikomanagementplan für die gesamte Ems gemäß § 14 i Abs. 2 UVPG erfolgen für den Regierungsbezirk Detmold in der Bezirksregierung Detmold, Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, 32427 Minden, im Dezernat Wasserwirtschaft, Raum 209, von Montag, den 27. April 2015, bis Mittwoch, den 27. Mai 2015, einschließlich jeweils in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr und zusätzlich im Internet der Bezirksregierung Detmold unter: www.bezreg-detmold.nrw.de/ vom 27. April 2015 bis einschließlich zum 29. Juni 2015. Einwendungen von Privatpersonen sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange können wie oben dargestellt abgegeben werden. Alle Stellungnahmen / Einwendungen – zu den unter Nummer 1 und Nummer 2 genannten Unterlagen – können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers (bei juristischen Personen auch Sitz der Handelsgesellschaft) in lesbarer Form enthalten und fristgerecht eingehen. Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht. Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Stellungnahmen entstehen, können nicht erstattet werden. Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung überprüft die zuständige Behörde die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichts unter Berücksichtigung der ihr nach den §§ 14h bis 14j UVPG übermittelten Stellungnahmen und Äußerungen. Die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen fließen in die Abwägung ein. Das Ergebnis der Überprüfung ist im Verfahren zur Aufstellung oder Änderung des Plans zu berücksichtigen. Die Entscheidung über die Annahme des Plans wird öffentlich bekannt gemacht (§ 14 l UVPG). Weitere Informationen sowie Äußerungen und Fragen zum Verfahren können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei den für das Verfahren zuständigen Bezirksregierungen – bezogen auf den jeweiligen Regierungsbezirk – angefordert bzw. eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsfrist von dem Zeitpunkt der Übermittlung angeforderter Informationen bzw. Beantwortung gestellter Fragen unberührt bleibt. Detmold, den 10. März 2014 54.07.02.00/30 Bezirksregierung Detmold Im Auftrag Flachmeier ABl. Reg. Dt. 2015, S. 69/70 93 Wassererecht; Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Detmold Vom 10. März 2015 hier: Durchführung der strategischen Umweltprüfung zum Entwurf des Umweltberichts Rhein für den Hochwasserrisikomanagementplan Rhein (NRW) Für alle Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko müssen bis Ende 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet werden (§ 75 Wasserhaushaltsgesetz – WHG – in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 – BGBl. I S. 2585). Die Pläne informieren über bestehende Gefahren und dienen dazu, die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen. Bei der Erstellung dieser Hochwasserrisikomanagementpläne besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (§ 14 a UVPG in Verbindung mit § 14 b und Anhang 3 Nr. 1.3 UVPG in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 – BGBl. I S. 94). In diesem Verfahren zur Durchführung der strategischen Umweltprüfung sind die Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Plan berührt wird, und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Diese können sich zum Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans und zum Umweltbericht äußern. Im Rahmen der Beteiligung werden die vorgenannten Unterlagen auch den öffentlichen Stellen der Niederlande zugänglich gemacht und ihnen die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt. Für den Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Rhein im Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster mit den Teileinzugsgebieten Rheingraben-Nord, Sieg NRW, Erft NRW, Wupper, Ruhr, Lippe, Emscher und Deltarhein NRW wurde ein Umweltbericht nach § 14g UVPG erstellt. Darin werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans oder Programms sowie vernünftige Alternativen ermittelt, beschrieben und bewertet (s. § 14g Abs. 1 UVPG). Die öffentliche Auslegung und Einsichtnahme in die oben genannten Unterlagen gemäß § 14i Abs. 2 UVPG erfolgen für den Regierungsbezirk Detmold in der Bezirksregierung Detmold, Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, 32427 Minden, im Dezernat Wasserwirtschaft, Raum 209, von Mittwoch, den 1. April 2015, bis Montag, den 4. Mai 2015, einschließlich jeweils in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr und zusätzlich im Internet der Bezirksregierung Detmold unter: www.bezreg-detmold.nrw.de/ vom 1. April 2015 bis einschließlich zum 8. Juni 2015. Zeitgleich liegen die Unterlagen für die anderen Regierungsbezirke bei diesen aus. AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD Dabei werden neben dem Umweltbericht Rhein NRW – einschließlich der nichttechnischen Zusammenfassung – und dem Hochwasserrisikomanagementplan Rhein NRW (jeweils als Entwurf) auch folgende Unterlagen ausgelegt: – der Bericht zur vorläufigen Bewertung nach der EG-Hochwasserrisikomanagement -Richtlinie – die Hochwassergefahren- und -risikokarten (hier wird von der Seite der Bezirksregierung auf die Internetseite http://www.flussgebiete.nrw.de verlinkt) (bitte nachfolgende Erläuterungen beachten) – die Beiträge zum Hochwasserrisikomanagementplan Rhein (NRW) für die Teileinzugsgebiete Rheingraben-Nord, Sieg NRW, Erft NRW, Wupper, Ruhr, Lippe, Emscher und Deltarhein NRW. Falls Sie persönlich Einsicht in die Hochwassergefahrenund -risikokarten in Papierform nehmen wollen, melden Sie sich bitte vorher bei Herr Borchers unter der Rufnummer 05231 / 715473 und teilen mit, in welche Karten Sie Einsicht nehmen wollen. Angesichts der Vielzahl der Karten soll der Ausdruck auf diejenigen beschränkt werden, in die Sie Einsicht nehmen wollen. Sie können selbstverständlich auch jederzeit andere Karten einsehen oder auch ohne Anmeldung erscheinen. Allerdings dauert es einige Zeit, bis die Karten aufgrund ihrer Größe aus dem Drucker (Plotter) ausgegeben werden können. Einwendungen von Privatpersonen sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange können bis einschließlich Montag, den 8. Juni 2015 per Post bei der Bezirksregierung Detmold, Büntestraße 1, 32427 Minden oder per Email an die Adresse [email protected] oder per Fax unter der Faxnummer 05231 71-821954 oder zur Niederschrift in den oben genannten Räumen der Bezirksregierung Detmold, Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, 32427 Minden, eingereicht werden. Bitte nutzen Sie zur Abgabe der Stellungnahme das auf der o.g. Internetseite ebenfalls bereitgestellte Formular (Excel-Datei). Alle Stellungnahmen/ Einwendungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers (bei juristischen Personen auch Sitz der Handelsgesellschaft) in lesbarer Form enthalten und fristgerecht eingehen. Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht. Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Stellungnahmen entstehen, können nicht erstattet werden. Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung überprüft die zuständige Behörde die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichts unter Berücksichtigung der ihr nach den §§ 14h bis 14j UVPG übermittelten Stellungnahmen und Äußerungen. Die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen fließen in die Abwägung ein. Das Ergebnis der Überprüfung ist im Verfahren zur Aufstellung oder Änderung des Plans zu berücksichtigen. Die Entscheidung über die Annahme des Plans wird öffentlich bekannt gemacht (§ 14 l UVPG). Weitere Informationen sowie Äußerungen und Fragen zum Verfahren können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei den für das Verfahren zuständigen Bezirksregierungen – bezogen auf den jeweiligen Regierungsbezirk – angefordert bzw. eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsfrist von dem Zeitpunkt der Übermittlung angeforderter Informationen bzw. Beantwortung gestellter Fragen unberührt bleibt. Detmold, den 10. März 2015 54.07.02.00/278 Bezirksregierung Detmold Im Auftrag Flachmeier ABl. Reg. Dt. 2015, S. 70/71 94 71 Wasserrecht; Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Detmold Vom 10. März 2015 hier: Durchführung der strategischen Umweltprüfung zum Entwurf des Umweltberichts Weser für den Hochwasserrisikomanagementplan Weser – jeweils für den Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen und für die gesamte Weser (einschließlich Bremen, Niedersachsen, Hessen, Thüringen, Sachsen – Anhalt, Bayern) Für alle Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko müssen bis Ende 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet werden (§ 75 Wasserhaushaltsgesetz –WHG – in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 – BGBl. I S. 2585). Die Pläne informieren über bestehende Gefahren und dienen dazu, die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen. Bei der Erstellung dieser Hochwasserrisikomanagementpläne besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (§ 14 a UVPG in Verbindung mit § 14 b und Anhang 3 Nr. 1.3 UVPG in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 – BGBl. I S. 94). In diesem Verfahren zur Durchführung der strategischen Umweltprüfung sind die Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Plan berührt wird, und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Diese können sich zum Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans und zum Umweltbericht äußern. Für den Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Weser im Bereich der Regierungsbezirke Detmold und Arnsberg wurde ein Umweltbericht Weser NRW nach § 14g UVPG erstellt. Darin werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans oder Programms sowie vernünftige Alternativen ermittelt, beschrieben und bewertet (s. § 14g Abs. 1 UVPG). Darüber hinaus wurde von der Geschäftsstelle Weser ein nationaler Umweltbericht Weser sowie ein nationaler Hochwasserrisikomanagementplan Weser erarbeitet, die neben den Anteilen des Landes Nordrhein-Westfalen auch diejenigen der Länder Bremen, Niedersachsen, Hessen, Thüringen, Sachsen – Anhalt und Bayern enthalten. Die Termine und Fristen für die nationalen Unterlagen sind unterschiedlich von denjenigen für das Land Nordrhein-Westfalen. 1. Die öffentliche Auslegung und Einsichtnahme in die oben genannten Unterlagen gemäß § 14i Abs. 2 UVPG erfolgen für den Regierungsbezirk Detmold in der Bezirksregierung Detmold, Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, 32427 Minden, im Dezernat Wasserwirtschaft, Raum 209, von Mittwoch, den 1. April 2015, bis Montag, den 4. Mai 2015, einschließlich jeweils in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr und zusätzlich im Internet der Bezirksregierung Detmold unter: www.bezreg-detmold.nrw.de/ vom 1. April 2015 bis einschließlich zum 8. Juni 2015. Zeitgleich liegen die Unterlagen für den Regierungsbezirk Arnsberg bei der Bezirksregierung Arnsberg aus. Dabei werden neben dem Umweltbericht Weser NRW – einschließlich der nichttechnischen Zusammenfassung – und dem Hochwasserrisikomanagementplan Weser NRW (jeweils als Entwurf) auch folgende Unterlagen ausgelegt: – der Bericht zur vorläufigen Bewertung nach der EGHochwasserrisikomanagement -Richtlinie – die Hochwassergefahren- und -risikokarten (hier wird von der Seite der Bezirksregierung auf die Internetseite http://www.flussgebiete.nrw.de verlinkt) (bitte nachfolgende Erläuterungen beachten) AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD 72 Falls Sie persönlich Einsicht in die Hochwassergefahrenund -risikokarten in Papierform nehmen wollen, melden Sie sich bitte vorher bei Herr Borchers unter der Rufnummer 05231 / 715473 und teilen mit, in welche Karten Sie Einsicht nehmen wollen. Angesichts der Vielzahl der Karten soll der Ausdruck auf diejenigen beschränkt werden, in die Sie Einsicht nehmen wollen. Sie können selbstverständlich auch jederzeit andere Karten einsehen oder auch ohne Anmeldung erscheinen. Allerdings dauert es einige Zeit, bis die Karten aufgrund ihrer Größe aus dem Drucker (Plotter) ausgegeben werden können. Einwendungen von Privatpersonen sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange können Weitere Informationen sowie Äußerungen und Fragen zum Verfahren können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei den für das Verfahren zuständigen Bezirksregierungen – bezogen auf den jeweiligen Regierungsbezirk – angefordert bzw. eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsfrist von dem Zeitpunkt der Übermittlung angeforderter Informationen bzw. Beantwortung gestellter Fragen unberührt bleibt. Detmold, den 10. März 2015 54.07.02.00/40 Bezirksregierung Detmold Im Auftrag Flachmeier bis einschließlich Montag, den 8. Juni 2015 per Post bei der Bezirksregierung Detmold, Büntestraße 1, 32427 Minden, oder per Email an die Adresse [email protected] oder per Fax unter der Faxnummer 05231 71 - 821954 oder zur Niederschrift in den oben genannten Räumen der Bezirksregierung Detmold, Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, 32427 Minden, eingereicht werden. Bitte nutzen Sie zur Abgabe der Stellungnahme das auf der o.g. Internetseite ebenfalls bereitgestellte Formular (Excel-Datei). 2. Die öffentliche Auslegung und Einsichtnahme in den Umweltbericht der nationalen Weser (einschließlich der nichttechnischen Zusammenfassung) und den Hochwasserrisikomanagementplan der nationalen Weser gemäß § 14 i Abs. 2 UVPG erfolgen für den Regierungsbezirk Detmold in der Bezirksregierung Detmold, Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, 32427 Minden, im Dezernat Wasserwirtschaft, Raum 209, von Montag, den 27. April 2015, bis Mittwoch, den 27. Mai 2015, einschließlich jeweils in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr und zusätzlich im Internet der Bezirksregierung Detmold unter: www.bezreg-detmold.nrw.de/ vom 27. April 2015 bis einschließlich zum 29. Juni 2015. Einwendungen von Privatpersonen sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange können wie oben dargestellt abgegeben werden. Alle Stellungnahmen / Einwendungen – zu den unter Nummer 1 und Nummer 2 genannten Unterlagen – können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers (bei juristischen Personen auch Sitz der Handelsgesellschaft) in lesbarer Form enthalten und fristgerecht eingehen. Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht. Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Stellungnahmen entstehen, können nicht erstattet werden. Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung überprüft die zuständige Behörde die Darstellungen und Bewertungen des Umweltberichts unter Berücksichtigung der ihr nach den §§ 14h bis 14j UVPG übermittelten Stellungnahmen und Äußerungen. Die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen fließen in die Abwägung ein. Das Ergebnis der Überprüfung ist im Verfahren zur Aufstellung oder Änderung des Plans zu berücksichtigen. Die Entscheidung über die Annahme des Plans wird öffentlich bekannt gemacht (§ 14 l UVPG). ABl. Reg. Dt. 2015, S. 71/72 95 110-/220-/380-kV Hochspannungsfreileitung Bielefeld/Ost-Bechterdissen der Veltheim Netz GmbH; hier: Bekanntgabe des UVP-Screening-Ergebnisses für den vorgesehenen Seilwechsel sowie für zwei Mastneubauten im Bereich der Einführungen in die Umspannanlagen Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße 15 32756 Detmold 25.4-36-00-01/15 Detmold, den 10. März 2015 Die Netz Veltheim GmbH beabsichtigt, Änderungen an der 110-/220-/380-kV Hochspannungsfreileitung Bielefeld/OstBechterdissen vorzunehmen. Von den vorhandenen vier Leiterseilsystemen (2 x 380 kV und 2 x 220 kV) soll ein 220-kVSystem durch ein System der 110-kV-Spannungsebene ersetzt werden. Neben dem reinen Leiterseilwechsel ist außerdem vorgesehen, die beiden Masten 1 und 10a zur Anpassung der Einführungen in die Umspannanlagen neu zu errichten. Das sich auf das Gebiet der Stadt Bielefeld und der Gemeinde Leopoldshöhe erstreckende Vorhaben unterliegt den Regelungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gem. § 3 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 19.1.4 der Anlage 1 des UVPG – die Leitungslänge beträgt 3,2 km – war nach den Vorgaben des § 3c UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde nach Anhörung der einschlägigen Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Naturschutzverbände festgestellt, dass für die Umbaumaßnahmen keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 des UVPG benannten Kriterien und auch unter Berücksichtigung etwaiger Kumulationseffekte im Sinne von § 3b Abs. 2 UVPG keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Diese Feststellung wird hiermit gem. § 3 a S. 2 UVPG öffentlich bekannt gegeben. Sie ist gem. § 3a S. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar. ABl. Reg. Dt. 2015, S. 72 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD 96 Immissionsschutz; hier: Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Feststellung der UVP-Pflicht – Bekanntgabe gem. § 3a UVPG, des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls Bezirksregierung Detmold Detmold, den 10. März 2015 Leopoldstraße 15, 32756 Detmold 700-53.0007/15/8.2.2 Die HUGA Hubert Gaisendrees KG beantragt für den Standort, Osnabrücker Landstraße 139 in 33335 Gütersloh, gem. §§ 16/6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der 73 holzbefeuerten Wärmeerzeugungsanlage. Der Antrag umfasst die Erweiterung durch einen holzbefeuerten Warmwasserkessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 4 775 kW im vorhandenen Kesselhaus einschl. Nebeneinrichtungen. Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des § 3 c UVPG durchgeführt Die Bewertung aufgrund der vorgelegten Unterlagen, eigener Ermittlungen und der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Für das beantragte Vorhaben besteht somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. ABl. Reg. Dt. 2015, S. 73 74 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD 75 76 AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD Ständige Beilage: Öffentlicher Anzeiger · Einzelpreis dieser Nummer 0,66 € Gebühren für die zweigespaltene Zeile oder deren Raum 2,50 € – Bezugsgebühren: jährlich 20,45 € Einzelpreis des Öffentlichen Anzeigers 0,51 € – Bezug und Lieferung des Amtsblattes durch Merkur Druck GmbH + Co. Postfach 22 53, 32712 Detmold, Am Gelskamp 20, 32758 Detmold Einzelpreis nur gegen Voreinsendung des Betrages zuzüglich Versandkosten auf das Postbankkonto Hannover Nr. 164916-309 In den vorgenannten Preisen sind 7% Mehrwertsteuer enthalten – Erscheint wöchentlich Redaktionsschluss: Dienstag 17.00 Uhr Herausgeber: Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold – Druck: Merkur Druck, Detmold ISSN 0003-2298
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