Amtsblatt - Bezirksregierung Detmold

H 1290
Amtsblatt
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15 · 32756 Detmold
Postvertriebsstück Entgelt bezahlt
Deutsche Post AG
200. Jahrg.
für den Regierungsbezirk Detmold
Ausgegeben in Detmold am 16. März 2015
Nr. 12
Inhalt
B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung
92
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Wasserrecht; Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Detmold
Vom 10. März 2015; Durchführung der strategischen Umweltprüfung zum
Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Ems NRW und des Hochwasserrisikomanagementplans für die gesamte Ems, S. 69/70
desgl.; Durchführung der strategischen Umweltprüfung zum Entwurf des
Umweltberichts Rhein für den Hochwasserrisikomanagementplan Rhein
(NRW), S. 70/71
desgl.; Durchführung der strategischen Umweltprüfung zum Entwurf des
Umweltberichts Weser für den Hochwasserrisikomanagementplan Weser –
jeweils für den Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen und für die gesamte
Weser (einschließlich Bremen, Niedersachsen, Hessen, Thüringen, Sachsen
– Anhalt, Bayern), S. 71/72
95
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110-/220-/380-kV Hochspannungsfreileitung Bielefeld/Ost-Bechterdissen
der Veltheim Netz GmbH; Bekanntgabe des UVP-Screening-Ergebnisses für
den vorgesehenen Seilwechsel sowie für zwei Mastneubauten im Bereich der
Einführungen in die Umspannanlagen, S. 72
Immissionsschutz; Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) – Feststellung der UVP-Pflicht –; Bekanntgabe gem. § 3 a
UVPG, des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls, S. 73
B. Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen
der Bezirksregierung
92
Wasserrecht;
Öffentliche Bekanntmachung der
Bezirksregierung Detmold
Vom 10. März 2015;
hier: Durchführung der strategischen
Umweltprüfung zum Entwurf des
Hochwasserrisikomanagementplans Ems NRW und
des Hochwasserrisikomanagementplans
für die gesamte Ems
Für alle Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko müssen bis Ende 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet werden (§ 75 Wasserhaushaltsgesetz –WHG – in der
derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli
2009 – BGBl. I S. 2585). Die Pläne informieren über bestehende Gefahren und dienen dazu, die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen.
Bei der Erstellung dieser Hochwasserrisikomanagementpläne besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (§ 14 a UVPG in Verbindung mit §
14 b und Anhang 3 Nr. 1.3 UVPG in der derzeit geltenden
Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 – BGBl.
I S. 94).
In diesem Verfahren zur Durchführung der strategischen
Umweltprüfung sind die Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Plan berührt
wird, und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Diese können sich
zum Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans und
zum Umweltbericht äußern. Im Rahmen der Beteiligung werden die vorgenannten Unterlagen auch den öffentlichen Stellen der Niederlande zugänglich gemacht und Ihnen die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt.
Für den Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans
Ems im Bereich der Regierungsbezirke Detmold und Münster
wurde ein Umweltbericht Ems NRW nach § 14 g UVPG erstellt. Darin werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans oder Programms sowie vernünftige Alternativen ermittelt, beschrieben
und bewertet (s. § 14 g Abs. 1 UVPG).
Darüber hinaus wurde von der Geschäftsstelle Ems ein
Umweltbericht sowie ein Hochwasserrisikomanagementplan
für die gesamte Ems erarbeitet. Diese Vorgehensweise wurde
von den Umweltministerien der Länder Nordrhein-Westfalen
und Niedersachsen sowie mit dem niederländischen Ministerie van Infrastructuur en Milieu (IenM) festgelegt. Die Termine
und Fristen für die Unterlagen für die gesamte Ems sind unterschiedlich von denjenigen für das Land Nordrhein-Westfalen.
1. Die öffentliche Auslegung und Einsichtnahme in die oben
genannten Unterlagen gemäß § 14 i Abs. 2 UVPG erfolgen
für den Regierungsbezirk Detmold
in der Bezirksregierung Detmold,
Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, 32427 Minden,
im Dezernat Wasserwirtschaft, Raum 209,
von Mittwoch, den 1. April 2015, bis
Montag, den 4. Mai 2015, einschließlich
jeweils in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
und zusätzlich
im Internet der Bezirksregierung Detmold, unter:
www.bezreg-detmold.nrw.de/
vom 1. April 2015 bis einschließlich
zum 8. Juni 2015.
Zeitgleich liegen die Unterlagen für den Regierungsbezirk
Münster bei der Bezirksregierung Münster aus.
Dabei werden neben dem Umweltbericht Ems NRW – einschließlich der nichttechnischen Zusammenfassung – und
dem Hochwasserrisikomanagementplan Ems NRW (jeweils als Entwurf) auch folgende Unterlagen ausgelegt:
AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD
70
– der Bericht zur vorläufigen Bewertung nach der EGHochwasserrisikomanagement-Richtlinie
– die Hochwassergefahren- und -risikokarten (hier wird
von der Seite der Bezirksregierung auf die Internetseite
http://www.flussgebiete.nrw.de verlinkt)
(bitte nachfolgende Erläuterungen beachten)
Falls Sie persönlich Einsicht in die Hochwassergefahrenund -risikokarten in Papierform nehmen wollen, melden
Sie sich bitte vorher bei Herr Borchers unter der Rufnummer 05231 / 715473 und teilen mit, in welche Karten Sie
Einsicht nehmen wollen. Angesichts der Vielzahl der Karten soll der Ausdruck auf diejenigen beschränkt werden, in
die Sie Einsicht nehmen wollen. Sie können selbstverständlich auch jederzeit andere Karten einsehen oder auch
ohne Anmeldung erscheinen. Allerdings dauert es einige
Zeit, bis die Karten aufgrund ihrer Größe aus dem Drucker
(Plotter) ausgegeben werden können.
Einwendungen von Privatpersonen sowie Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange können
bis einschließlich Montag, den 8. Juni 2015
per Post bei der Bezirksregierung Detmold, Büntestraße
1, 32427 Minden
oder
per Email an die Adresse [email protected] oder
per Fax unter der Faxnummer 05231 71-821954 oder
zur Niederschrift in den oben genannten Räumen der Bezirksregierung Detmold, Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, 32427 Minden,
eingereicht werden. Bitte nutzen Sie zur Abgabe der Stellungnahme das auf der o.g. Internetseite ebenfalls bereitgestellte Formular (Excel-Datei).
2. Die öffentliche Auslegung und Einsichtnahme in den Umweltbericht (einschließlich der nichttechnischen Zusammenfassung) und den Hochwasserrisikomanagementplan
für die gesamte Ems gemäß § 14 i Abs. 2 UVPG erfolgen
für den Regierungsbezirk Detmold
in der Bezirksregierung Detmold,
Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, 32427 Minden,
im Dezernat Wasserwirtschaft, Raum 209,
von Montag, den 27. April 2015, bis
Mittwoch, den 27. Mai 2015, einschließlich
jeweils in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
und zusätzlich
im Internet der Bezirksregierung Detmold
unter: www.bezreg-detmold.nrw.de/
vom 27. April 2015 bis einschließlich
zum 29. Juni 2015.
Einwendungen von Privatpersonen sowie Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange können wie oben dargestellt
abgegeben werden.
Alle Stellungnahmen / Einwendungen – zu den unter Nummer 1 und Nummer 2 genannten Unterlagen – können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die Anschrift des Verfassers (bei juristischen Personen
auch Sitz der Handelsgesellschaft) in lesbarer Form enthalten
und fristgerecht eingehen. Eine gesonderte Benachrichtigung
über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht.
Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Stellungnahmen
entstehen, können nicht erstattet werden.
Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung überprüft die zuständige Behörde die Darstellungen und
Bewertungen des Umweltberichts unter Berücksichtigung der
ihr nach den §§ 14h bis 14j UVPG übermittelten Stellungnahmen und Äußerungen. Die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen fließen in die Abwägung ein.
Das Ergebnis der Überprüfung ist im Verfahren zur Aufstellung
oder Änderung des Plans zu berücksichtigen. Die Entscheidung über die Annahme des Plans wird öffentlich bekannt gemacht (§ 14 l UVPG).
Weitere Informationen sowie Äußerungen und Fragen zum
Verfahren können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei den
für das Verfahren zuständigen Bezirksregierungen – bezogen
auf den jeweiligen Regierungsbezirk – angefordert bzw. eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsfrist von dem Zeitpunkt der Übermittlung angeforderter Informationen bzw. Beantwortung gestellter Fragen
unberührt bleibt.
Detmold, den 10. März 2014
54.07.02.00/30
Bezirksregierung Detmold
Im Auftrag
Flachmeier
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 69/70
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Wassererecht;
Öffentliche Bekanntmachung
der Bezirksregierung Detmold
Vom 10. März 2015
hier: Durchführung der strategischen Umweltprüfung
zum Entwurf des Umweltberichts Rhein für den
Hochwasserrisikomanagementplan Rhein (NRW)
Für alle Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko müssen bis Ende 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet werden (§ 75 Wasserhaushaltsgesetz – WHG – in der
derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli
2009 – BGBl. I S. 2585). Die Pläne informieren über bestehende Gefahren und dienen dazu, die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen.
Bei der Erstellung dieser Hochwasserrisikomanagementpläne besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (§ 14 a UVPG in Verbindung mit
§ 14 b und Anhang 3 Nr. 1.3 UVPG in der derzeit geltenden
Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 – BGBl.
I S. 94).
In diesem Verfahren zur Durchführung der strategischen
Umweltprüfung sind die Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Plan berührt
wird, und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Diese können sich
zum Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans und
zum Umweltbericht äußern. Im Rahmen der Beteiligung werden die vorgenannten Unterlagen auch den öffentlichen Stellen der Niederlande zugänglich gemacht und ihnen die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme eingeräumt.
Für den Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans
Rhein im Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold,
Düsseldorf, Köln und Münster mit den Teileinzugsgebieten
Rheingraben-Nord, Sieg NRW, Erft NRW, Wupper, Ruhr,
Lippe, Emscher und Deltarhein NRW wurde ein Umweltbericht nach § 14g UVPG erstellt. Darin werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung
des Plans oder Programms sowie vernünftige Alternativen ermittelt, beschrieben und bewertet (s. § 14g Abs. 1 UVPG).
Die öffentliche Auslegung und Einsichtnahme in die oben
genannten Unterlagen gemäß § 14i Abs. 2 UVPG erfolgen für
den Regierungsbezirk Detmold
in der Bezirksregierung Detmold,
Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, 32427 Minden,
im Dezernat Wasserwirtschaft, Raum 209,
von Mittwoch, den 1. April 2015, bis Montag,
den 4. Mai 2015, einschließlich
jeweils in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
und zusätzlich
im Internet der Bezirksregierung Detmold
unter: www.bezreg-detmold.nrw.de/
vom 1. April 2015 bis einschließlich zum 8. Juni 2015.
Zeitgleich liegen die Unterlagen für die anderen Regierungsbezirke bei diesen aus.
AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD
Dabei werden neben dem Umweltbericht Rhein NRW – einschließlich der nichttechnischen Zusammenfassung – und
dem Hochwasserrisikomanagementplan Rhein NRW (jeweils
als Entwurf) auch folgende Unterlagen ausgelegt:
– der Bericht zur vorläufigen Bewertung nach der EG-Hochwasserrisikomanagement -Richtlinie
– die Hochwassergefahren- und -risikokarten (hier wird von
der Seite der Bezirksregierung auf die Internetseite
http://www.flussgebiete.nrw.de verlinkt)
(bitte nachfolgende Erläuterungen beachten)
– die Beiträge zum Hochwasserrisikomanagementplan Rhein
(NRW) für die Teileinzugsgebiete Rheingraben-Nord, Sieg
NRW, Erft NRW, Wupper, Ruhr, Lippe, Emscher und Deltarhein NRW.
Falls Sie persönlich Einsicht in die Hochwassergefahrenund -risikokarten in Papierform nehmen wollen, melden Sie
sich bitte vorher bei Herr Borchers unter der Rufnummer
05231 / 715473 und teilen mit, in welche Karten Sie Einsicht
nehmen wollen. Angesichts der Vielzahl der Karten soll der
Ausdruck auf diejenigen beschränkt werden, in die Sie Einsicht nehmen wollen. Sie können selbstverständlich auch jederzeit andere Karten einsehen oder auch ohne Anmeldung
erscheinen. Allerdings dauert es einige Zeit, bis die Karten
aufgrund ihrer Größe aus dem Drucker (Plotter) ausgegeben
werden können.
Einwendungen von Privatpersonen sowie Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange können
bis einschließlich Montag, den 8. Juni 2015
per Post bei der Bezirksregierung Detmold, Büntestraße 1,
32427 Minden
oder
per Email an die Adresse [email protected] oder
per Fax unter der Faxnummer 05231 71-821954 oder
zur Niederschrift in den oben genannten Räumen
der Bezirksregierung Detmold, Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, 32427 Minden,
eingereicht werden. Bitte nutzen Sie zur Abgabe der Stellungnahme das auf der o.g. Internetseite ebenfalls bereitgestellte
Formular (Excel-Datei).
Alle Stellungnahmen/ Einwendungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen sowie die
Anschrift des Verfassers (bei juristischen Personen auch Sitz
der Handelsgesellschaft) in lesbarer Form enthalten und fristgerecht eingehen. Eine gesonderte Benachrichtigung über
den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht.
Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Stellungnahmen
entstehen, können nicht erstattet werden.
Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung überprüft die zuständige Behörde die Darstellungen und
Bewertungen des Umweltberichts unter Berücksichtigung der
ihr nach den §§ 14h bis 14j UVPG übermittelten Stellungnahmen und Äußerungen. Die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen fließen in die Abwägung ein.
Das Ergebnis der Überprüfung ist im Verfahren zur Aufstellung
oder Änderung des Plans zu berücksichtigen. Die Entscheidung über die Annahme des Plans wird öffentlich bekannt gemacht (§ 14 l UVPG).
Weitere Informationen sowie Äußerungen und Fragen zum
Verfahren können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei den
für das Verfahren zuständigen Bezirksregierungen – bezogen
auf den jeweiligen Regierungsbezirk – angefordert bzw. eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsfrist von dem Zeitpunkt der Übermittlung angeforderter Informationen bzw. Beantwortung gestellter Fragen
unberührt bleibt.
Detmold, den 10. März 2015
54.07.02.00/278
Bezirksregierung Detmold
Im Auftrag
Flachmeier
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 70/71
94
71
Wasserrecht;
Öffentliche Bekanntmachung
der Bezirksregierung Detmold
Vom 10. März 2015
hier: Durchführung der strategischen
Umweltprüfung zum Entwurf des Umweltberichts
Weser für den Hochwasserrisikomanagementplan
Weser – jeweils für den Bereich des Landes
Nordrhein-Westfalen und für die gesamte Weser
(einschließlich Bremen, Niedersachsen, Hessen,
Thüringen, Sachsen – Anhalt, Bayern)
Für alle Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko müssen bis Ende 2015 Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet werden (§ 75 Wasserhaushaltsgesetz –WHG – in der
derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli
2009 – BGBl. I S. 2585). Die Pläne informieren über bestehende Gefahren und dienen dazu, die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen.
Bei der Erstellung dieser Hochwasserrisikomanagementpläne besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (§ 14 a UVPG in Verbindung mit
§ 14 b und Anhang 3 Nr. 1.3 UVPG in der derzeit geltenden
Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 – BGBl.
I S. 94).
In diesem Verfahren zur Durchführung der strategischen
Umweltprüfung sind die Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch den Plan berührt
wird, und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Diese können sich
zum Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans und
zum Umweltbericht äußern.
Für den Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans
Weser im Bereich der Regierungsbezirke Detmold und Arnsberg wurde ein Umweltbericht Weser NRW nach § 14g UVPG
erstellt. Darin werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans oder Programms sowie vernünftige Alternativen ermittelt, beschrieben
und bewertet (s. § 14g Abs. 1 UVPG).
Darüber hinaus wurde von der Geschäftsstelle Weser ein
nationaler Umweltbericht Weser sowie ein nationaler Hochwasserrisikomanagementplan Weser erarbeitet, die neben
den Anteilen des Landes Nordrhein-Westfalen auch diejenigen der Länder Bremen, Niedersachsen, Hessen, Thüringen,
Sachsen – Anhalt und Bayern enthalten. Die Termine und
Fristen für die nationalen Unterlagen sind unterschiedlich von
denjenigen für das Land Nordrhein-Westfalen.
1. Die öffentliche Auslegung und Einsichtnahme in die oben
genannten Unterlagen gemäß § 14i Abs. 2 UVPG erfolgen
für den Regierungsbezirk Detmold
in der Bezirksregierung Detmold,
Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, 32427 Minden,
im Dezernat Wasserwirtschaft, Raum 209,
von Mittwoch, den 1. April 2015, bis
Montag, den 4. Mai 2015, einschließlich
jeweils in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
und zusätzlich
im Internet der Bezirksregierung Detmold
unter: www.bezreg-detmold.nrw.de/
vom 1. April 2015 bis einschließlich zum 8. Juni 2015.
Zeitgleich liegen die Unterlagen für den Regierungsbezirk
Arnsberg bei der Bezirksregierung Arnsberg aus.
Dabei werden neben dem Umweltbericht Weser NRW –
einschließlich der nichttechnischen Zusammenfassung –
und dem Hochwasserrisikomanagementplan Weser NRW
(jeweils als Entwurf) auch folgende Unterlagen ausgelegt:
– der Bericht zur vorläufigen Bewertung nach der EGHochwasserrisikomanagement -Richtlinie
– die Hochwassergefahren- und -risikokarten (hier wird
von der Seite der Bezirksregierung auf die Internetseite
http://www.flussgebiete.nrw.de verlinkt)
(bitte nachfolgende Erläuterungen beachten)
AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD
72
Falls Sie persönlich Einsicht in die Hochwassergefahrenund -risikokarten in Papierform nehmen wollen, melden
Sie sich bitte vorher bei Herr Borchers unter der Rufnummer 05231 / 715473 und teilen mit, in welche Karten Sie
Einsicht nehmen wollen. Angesichts der Vielzahl der Karten soll der Ausdruck auf diejenigen beschränkt werden, in
die Sie Einsicht nehmen wollen. Sie können selbstverständlich auch jederzeit andere Karten einsehen oder auch
ohne Anmeldung erscheinen. Allerdings dauert es einige
Zeit, bis die Karten aufgrund ihrer Größe aus dem Drucker
(Plotter) ausgegeben werden können.
Einwendungen von Privatpersonen sowie Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange können
Weitere Informationen sowie Äußerungen und Fragen zum
Verfahren können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei
den für das Verfahren zuständigen Bezirksregierungen –
bezogen auf den jeweiligen Regierungsbezirk – angefordert bzw. eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen,
dass die Einwendungsfrist von dem Zeitpunkt der Übermittlung angeforderter Informationen bzw. Beantwortung
gestellter Fragen unberührt bleibt.
Detmold, den 10. März 2015
54.07.02.00/40
Bezirksregierung Detmold
Im Auftrag
Flachmeier
bis einschließlich Montag, den 8. Juni 2015
per Post bei der Bezirksregierung Detmold, Büntestraße
1, 32427 Minden,
oder
per Email an die Adresse [email protected] oder
per Fax unter der Faxnummer 05231 71 - 821954 oder
zur Niederschrift in den oben genannten Räumen
der Bezirksregierung Detmold, Dienstgebäude Minden,
Büntestraße 1, 32427 Minden,
eingereicht werden. Bitte nutzen Sie zur Abgabe der Stellungnahme das auf der o.g. Internetseite ebenfalls bereitgestellte Formular (Excel-Datei).
2. Die öffentliche Auslegung und Einsichtnahme in den Umweltbericht der nationalen Weser (einschließlich der nichttechnischen Zusammenfassung) und den Hochwasserrisikomanagementplan der nationalen Weser gemäß § 14 i
Abs. 2 UVPG erfolgen für den Regierungsbezirk Detmold
in der Bezirksregierung Detmold,
Dienstgebäude Minden, Büntestraße 1, 32427 Minden,
im Dezernat Wasserwirtschaft, Raum 209,
von Montag, den 27. April 2015, bis
Mittwoch, den 27. Mai 2015, einschließlich
jeweils in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr
und zusätzlich
im Internet der Bezirksregierung Detmold
unter: www.bezreg-detmold.nrw.de/
vom 27. April 2015 bis einschließlich
zum 29. Juni 2015.
Einwendungen von Privatpersonen sowie Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange können wie oben dargestellt abgegeben werden.
Alle Stellungnahmen / Einwendungen – zu den unter Nummer 1 und Nummer 2 genannten Unterlagen – können nur
berücksichtigt werden, wenn sie den Vor- und Nachnamen
sowie die Anschrift des Verfassers (bei juristischen Personen auch Sitz der Handelsgesellschaft) in lesbarer Form
enthalten und fristgerecht eingehen. Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Stellungnahmen erfolgt nicht.
Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme in die Unterlagen und/oder bei der Geltendmachung von Stellungnahmen entstehen, können nicht erstattet werden.
Nach Abschluss der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung überprüft die zuständige Behörde die Darstellungen
und Bewertungen des Umweltberichts unter Berücksichtigung der ihr nach den §§ 14h bis 14j UVPG übermittelten
Stellungnahmen und Äußerungen. Die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen fließen in die
Abwägung ein. Das Ergebnis der Überprüfung ist im Verfahren zur Aufstellung oder Änderung des Plans zu berücksichtigen. Die Entscheidung über die Annahme des
Plans wird öffentlich bekannt gemacht (§ 14 l UVPG).
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 71/72
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110-/220-/380-kV Hochspannungsfreileitung
Bielefeld/Ost-Bechterdissen der
Veltheim Netz GmbH;
hier: Bekanntgabe des
UVP-Screening-Ergebnisses für den
vorgesehenen Seilwechsel sowie
für zwei Mastneubauten im Bereich der
Einführungen in die Umspannanlagen
Bezirksregierung Detmold
Leopoldstraße 15
32756 Detmold
25.4-36-00-01/15
Detmold, den 10. März 2015
Die Netz Veltheim GmbH beabsichtigt, Änderungen an der
110-/220-/380-kV Hochspannungsfreileitung Bielefeld/OstBechterdissen vorzunehmen. Von den vorhandenen vier Leiterseilsystemen (2 x 380 kV und 2 x 220 kV) soll ein 220-kVSystem durch ein System der 110-kV-Spannungsebene
ersetzt werden. Neben dem reinen Leiterseilwechsel ist außerdem vorgesehen, die beiden Masten 1 und 10a zur Anpassung der Einführungen in die Umspannanlagen neu zu errichten.
Das sich auf das Gebiet der Stadt Bielefeld und der Gemeinde Leopoldshöhe erstreckende Vorhaben unterliegt den
Regelungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gem. § 3 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr.
19.1.4 der Anlage 1 des UVPG – die Leitungslänge beträgt
3,2 km – war nach den Vorgaben des § 3c UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen.
Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde nach Anhörung der
einschlägigen Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange
sowie der Naturschutzverbände festgestellt, dass für die Umbaumaßnahmen keine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann
nach Einschätzung der Behörde nach überschlägiger Prüfung
unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 des UVPG benannten Kriterien und auch unter Berücksichtigung etwaiger
Kumulationseffekte im Sinne von § 3b Abs. 2 UVPG keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach
§ 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
Diese Feststellung wird hiermit gem. § 3 a S. 2 UVPG öffentlich bekannt gegeben. Sie ist gem. § 3a S. 3 UVPG nicht
selbständig anfechtbar.
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 72
AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD
96
Immissionsschutz;
hier: Vollzug des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
– Feststellung der UVP-Pflicht –
Bekanntgabe gem. § 3a UVPG,
des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls
Bezirksregierung Detmold
Detmold, den 10. März 2015
Leopoldstraße 15, 32756 Detmold
700-53.0007/15/8.2.2
Die HUGA Hubert Gaisendrees KG beantragt für den
Standort, Osnabrücker Landstraße 139 in 33335 Gütersloh,
gem. §§ 16/6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der
73
holzbefeuerten Wärmeerzeugungsanlage. Der Antrag umfasst
die Erweiterung durch einen holzbefeuerten Warmwasserkessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 4 775 kW im vorhandenen Kesselhaus einschl. Nebeneinrichtungen.
Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG
fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls
im Sinne des § 3 c UVPG durchgeführt Die Bewertung aufgrund der vorgelegten Unterlagen, eigener Ermittlungen und
der für die Entscheidung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergab, dass unter Berücksichtigung der in
der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Für das beantragte Vorhaben besteht somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
ABl. Reg. Dt. 2015, S. 73
74
AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD
AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD
75
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AMTSBLATT FÜR DEN REGIERUNGSBEZIRK DETMOLD
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Herausgeber: Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold – Druck: Merkur Druck, Detmold
ISSN 0003-2298