Amtsblatt der Stadt Leverkusen _____________________________________________________________________ 9. Jahrgang 16. März 2015 Nummer 7 Inhaltsverzeichnis Seite 27. Bekanntmachung der Einladung zur 7. Sitzung (18. TA) des Rates der Stadt Leverkusen am Montag, 23.03.2015, Ratssaal, Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 5. OG, Beginn: 15:00 Uhr ............................................ 38 28. Sitzungstermine der politischen Gremien in der Zeit vom 16.03.2015 bis 23.03.2015 ........................................................................................................ 41 29. Ungültigkeitserklärung des Dienstausweises Nr. 30 der Stadt Leverkusen........................................................................................................ 42 30. Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen, hier: Bodenrichtwerte Stand 01.01.2015, Grundstücksmarktbericht 2015 und Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen Stand 01.01.2015.......................................................... 43 31. Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Leverkusen..................................................................................... 44 32. Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Beschaffung von Schulbüchern für 45 Leverkusener Schulen für die Schuljahre 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018; Fachbereich Schulen, Goetheplatz 1-4, 51379 Leverkusen ................................................................. 45 33. Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, hier: neue bahnstadt opladen, Artenschutzmaßnahme Kreuzkröte Schlebuschrath, neue bahnstadt opladen GmbH, Bahnstadtchaussee 4, 51379 Leverkusen .............. 45 34. Tierseuchen-Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten vom 26.11.2014, hier: Bekanntmachung der Aufhebungsverfügung ....................................................................................... 46 35. Bekanntmachung der Satzung vom 26.01.2006 für den Bebauungsplan Nr. 110 / I „Langenfelder Straße, Leverkusen – Hitdorf“.................................... 47 36. Bekanntmachung der Satzung vom 11.03.2015 für den Bebauungsplan Nr. 172 B/II "nbs:o - Campus Leverkusen und Gewerbe" ................................. 50 37. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 210/III „Tempelhofer Straße“ .............................................................................................................. 53 38. Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln zum Planfeststellungsbeschluss „Neubau ICE-Werk Köln-Nippes“ ..................................................... 55 ___________________________________________________________________ Herausgeber: Redaktion: Bezug: Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40, 51311 Leverkusen, 0214/406-8889, 0214/406-8879, [email protected] Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich. Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbereich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1 - 4, Miselohestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr. 101. Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand: 0214/406-8889. Seite 38 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 16. März 2015 39. Einladung der Jagdgenossenschaft Rheindorf, hier: Genossenschaftsversammlung am 14.04.2015 ............................................................................ 56 ____________________________________________________________________ 27. Bekanntmachung der Einladung zur 7. Sitzung (18. TA) des Rates der Stadt Leverkusen am Montag, 23.03.2015, Ratssaal, Rathaus, FriedrichEbert-Platz 1, 5. OG, Beginn: 15:00 Uhr ____________________________________________________________________ Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1 Nummer Eröffnung der Sitzung Angelegenheiten des Rates und der Rechnungsprüfung 2 Genehmigung von Niederschriften 3 Vorschlag für die En-bloc-Abstimmung Dezernat II 4 Ausweitung des Sozialen Wohnungsbaus - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 20.02.15 - Neudruck - m. Stn. v. 02.03.15 2015/0423 5 Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 21.02.15 - m. Stn. v. 27.02.15 2015/0436 6 Überführung der Aufgaben der Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR" (TBL AöR) in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Technische Betriebe Leverkusen“ (TBL) 6.1 Änderungsantrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 21.02.15 zur Vorlage Nr. 2015/0410 2015/0435 6.2 Ergänzungsantrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 04.03.15 zum Antrag Nr. 2015/0435 und zur Vorlage Nr. 2015/0410 2015/0462 6.3 Verwendung von Einnahmen und Vermögen der TBL nach Um- 2015/0460 wandlung - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 06.03.15 6.4 Verwaltungsvorlage - m. Anfragen der Gruppe FDP v. 02. u. 06.03.15 u. Stn. v. 11.03.15 - m. Stn. der Stadt und der TBL 2015/0410 16. März 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 Seite 39 7 Begrenzung der Vorstands-/Geschäftsführergehälter in städtischen Unternehmen, Betrieben und Beteiligungen - Antrag der SPD-Fraktion vom 27.02.15 2015/0434 8 XXI. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen 2015/0353 9 Erklärung der Vergabeabsicht für einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 an die Kraftverkehr Wupper-Sieg AG - Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW 2015/0424 Dezernat III 10 Belegung von Räumlichkeiten für Flüchtlinge - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 08.03.15 2015/0463 11 Krankenversicherten-Chipkarte für Asylbewerber - Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90DIE GRÜNEN und Opladen Plus vom 02.02.15 - m. Stn. v. 25.02.15 2015/0397 12 Grundsatzbeschluss zur Bioabfallerfassung - Einführung der Biotonne 12.1 Änderungsantrag der Fraktion BÜRGERLISTE zur Vorlage Nr. 2015/0350 - m. Anfrage der Gruppe FDP v. 23.02.15 u. Stn. v. 24.02.15 2015/0425 12.2 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Vorlage Nr. 2015/0350 2015/0439 12.3 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Vorlage Nr. 2015/0350 2015/0441 12.4 Modifizierung des Gebührensystems für die Abfallgebühren 2015/0440 - Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Vorlage Nr. 2015/0350 12.5 Verwaltungsvorlage 2015/0350 - m. Präsentation v. 17.02.15 - m. Anfrage der Gruppe FDP v. 23.02.15 u. Stn. v. 24.02.15 - m. Stn. des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereins Leverkusen und Umgebung e. V. v. 25.02.15 - m. Anfr. der SPD-Fraktion vom 05.03.15 u. Stn. v. 05.03.15 12.6 Änderungsvorlage zur Vorlage Nr. 2015/0350 2015/0471 13 Lärmaktionsplan (LAP) Stufe 2, Teilmodul Straße - Offenlagebeschluss 2015/0333 14 Erhöhung des Taxitarifs 2015/0387 - m. Erg. v. 25.02.15 u. Anfrage des Herrn Kolodziej (SPD), Mitglied des Bürger- und Umweltausschusses v. 02.03.15 u. Stn. v. 11.03.15 Seite 40 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 16. März 2015 Dezernat IV 15 Schul- und Kitawechsel bei Wegzug der Eltern - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 29.01.15 - m. Stn. v. 20.02.15 2015/0391 16 Einrichtung einer zusätzlichen Sozialarbeiterstelle für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen - Antrag der FDP-Ratsgruppe vom 17.02.15 - m. Stn. v. 26.02.15 2015/0415 Dezernat V 17 Feinstaubmessungen im Bereich der Autobahnen im Stadtgebiet Leverkusen - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 18.01.15 - m. erg. Schreiben v. 11.03.15 2015/0367 18 Vorträge zweier Bürger im Rat zum Autobahnausbau bei Lever- 2015/0416 kusen - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 14.02.15 19 Planungen für die Ansiedlung eines Vollsortimenters am Königsberger Platz - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 20.02.15 20 Verkehrssituation auf der Elbestraße in Höhe LIDL / Haltestelle Königsberger Platz 20.1 Überquerungshilfe - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 20.02.15 2015/0429 20.2 Überquerungshilfe - Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I vom 23.02.15 2015/0433 20.3 Überquerungshilfe und weitere Maßnahmen zur Verbesserung 2015/0459 der Verkehrssituation - Ergänzender Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I vom 06.03.15 21 Angebotserweiterung im Personenverkehr auf der Bahnlinie zwischen Opladen und Köln - Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Opladen Plus vom 10.02.15 - m. Stn. v. 25.02.15 22 Bebauungsplan 165/II "Bürrig - Alte Garten" 22.1 Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen und Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans - Bürgerantrag vom 02.03.15 - m. Stn. v. 05.03.15 2015/0427 2015/0408 2015/0456 16. März 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 Seite 41 22.2 Rücknahme des Bebauungsplans Nr. 165/II "Bürrig - Alte Garten" - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 21.02.15 - m. Stn. v. 25.02.15 2015/0418 23 Gesamtstädtisches Seveso-II-Konzept - Vorstellung 2015/0445 24 Außerdienststellung von Grabfeldern auf dem Friedhof Reuschenberg 2015/0373 Zusatzanfragen zum Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat (ab lfd. Nr. 2/2015) Nichtöffentliche Sitzung 1 Nummer Eröffnung der Sitzung Angelegenheiten des Rates und der Rechnungsprüfung 2 Genehmigung von Niederschriften Dezernat II 3 Grundstücksverhandlungen Betriebsgelände TBL - Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 04.03.15 2015/0464 Zusatzanfragen zum Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat (ab lfd. Nr. 2/2015) Leverkusen, 13. März 2015 gez. Buchhorn Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ 28. Sitzungstermine der politischen Gremien in der Zeit vom 16.03.2015 bis 23.03.2015 ____________________________________________________________________ Datum 16.03.15 19.03.15 Uhrzeit Gremium Schriftführer/Schriftführerin 17.00 Finanz- und Rechtsausschuss zu Top 1+2 gemeinsam mit den Bezirksvertretungen I, II und III Schriftführerin: Cynthia Windeck Tel. 0214/406-2039 17.00 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Schriftführer: Carsten Scholz Tel. 0214/406-8886 Tagungsort Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, 5. OG, Ratssaal Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1 5. OG, Raum Wupper (5.07) Seite 42 Datum 23.03.15 23.03.15 23.03.15 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 Uhrzeit Gremium Schriftführer/Schriftführerin wird noch Personal- und Organisationsausbekannt schuss gegeben Schriftführer: Dirk Werner Tel. 0214/406-1118 wird noch Hauptausschuss bekannt Schriftführer: Carsten Scholz gegeben Tel. 0214/406-8886 15.00 Rat Schriftführer: Carsten Scholz Tel. 0214/406-8886 16. März 2015 Tagungsort Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1 5. OG, Raum Dhünn (5.08) Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1 5. OG, Ratssaal Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1 5. OG, Ratssaal Erläuterungen In dem Terminplan sind die Sitzungen aufgenommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt sind. Die angegebenen Uhrzeiten entsprechen dem Sitzungsbeginn. Die öffentlichen Einladungen und Beratungsunterlagen (Verwaltungsvorlagen und politische Anträge mit Verwaltungsstellungnahmen) der vorgenannten Gremien können ca. 10 Tage vor Beginn des Sitzungsabschnittes im Ratsinformationssystem der Stadt Leverkusen unter www.leverkusen.de eingesehen werden. Darüber hinaus wird die Tagesordnung der Sitzung des Rates im Amtsblatt bekannt gemacht. Des Weiteren liegen die öffentlichen Sitzungsunterlagen vor der Sitzung im Tagungsraum aus oder können dort von der Schriftführerin/dem Schriftführer bezogen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unmittelbar über die Schriftführerin/den Schriftführer oder bei Brigitte Kreie (Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke), Telefon 0214/406-8883. Leverkusen, 16. März 2015 Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke ____________________________________________________________________ 29. Ungültigkeitserklärung des Dienstausweises Nr. 30 der Stadt Leverkusen ____________________________________________________________________ Der Dienstausweis Nr. 30 der Stadt Leverkusen, ausgestellt am 07.04.2009 für Frau Zlonicky, Fachbereich Stadtplanung, (FB 61), wird hiermit für ungültig erklärt. Leverkusen, 16. März 2015 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Stadtplanung Im Auftrag gez. Dr. Zerweck 16. März 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 Seite 43 ____________________________________________________________________ 30. Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen, hier: Bodenrichtwerte Stand 01.01.2015, Grundstücksmarktbericht 2015 und Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen Stand 01.01.2015 ____________________________________________________________________ 1. Bodenrichtwerte Stand 01.01.2015 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 09.02.2015 entsprechend § 196 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414) und gemäß § 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung NRW – GAVO NRW) vom 23.03.2004 (SGV NRW 231) Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2015 ermittelt. Die Bodenrichtwerte sind im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Nordrhein-Westfalen (BORIS.NRW) unter www.boris.nrw.de eingestellt. Die Bildschirmansicht der Richtwerte in BORIS.NRW ist kostenfrei. Ein Ausdruck der Bodenrichtwerte kostet 6 € je Auszug. Dafür ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Eine Bodenrichtwertauskunft ist auch in der Leverkusener Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Moskauer Straße 4 a (Barmer Haus), 1. Obergeschoss, Zimmer 112, während der Öffnungszeiten möglich. (Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr) Ein Auszug im DIN-A4 Format ist hier mit Kosten in Höhe von 8 € verbunden. 2. Grundstücksmarktbericht 2015 In der gleichen Sitzung hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte den Grundstücksmarktbericht 2015 mit Berichtszeitraum 01.01.14 – 31.12.14 (§ 13 Absatz 2 GAVO NW) beschlossen. In diesem Bericht sind neben Angaben zu Umsatz- und Preisentwicklungen sowie Durchschnittspreisen für verschiedene Teilmärkte, wie z. B. land- und forstwirtschaftliche Flächen, Ein- u. Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, auch sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten nach § 12 GAVO NW (Liegenschaftszinssätze, Preisindizes, Umrechnungskoeffizienten) enthalten. Der Marktbericht kann ebenfalls während der vorgenannten Öffnungszeiten eingesehen oder gegen eine Gebühr von 52 € erworben werden. In BORIS.NRW haben Sie Zugriff auf alle Marktberichte des Landes NordrheinWestfalen. Das Ansehen bzw. Herunterladen des Allgemeinen Teils der Marktberichte (ohne die Erforderlichen Daten zur Wertermittlung) ist kostenfrei. Die vollständigen Marktberichte mit den für die Wertermittlung erforderlichen Daten kosten 39 €. Wie bei den Bodenrichtwerten ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Seite 44 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 16. März 2015 3. Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen Stand 01.01.2015 Außerdem wurden vom Gutachterausschuss Richtwerte für Eigentumswohnungen (Immobilienrichtwerte für den Teilmarkt der Eigentumswohnungen) beschlossen. Dabei wurde zwischen Neubauten, Wiederverkäufen in Gebäuden mit bis zu 5 Vollgeschossen sowie Gebäuden mit mehr als 5 Vollgeschossen aus den 60er und 70er Jahren unterschieden. Insgesamt wurden 77 Richtwerte in der Bezugseinheit € / m² Wohnfläche ermittelt. Auch die Richtwerte für Eigentumswohnungen können im Internet unter BORIS.NRW abgerufen werden (Gebühr: 21 € je Auszug). Wie bei den Bodenrichtwerten ist eine vorherige Registrierung erforderlich. Zusätzlich finden Sie den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Internet unter www.leverkusen.de/stadt/gutachterausschuss. Leverkusen, 27. Februar 2015 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen gez. Späker Vorsitzender Geschäftsstelle: Hauptstr. 101 51373 Leverkusen ____________________________________________________________________ 31. Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Leverkusen ____________________________________________________________________ Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege des Offenen Verfahrens gemäß § 3 Absatz 1 VOL/A-EG folgende Arbeiten zu vergeben: Vergabe-Nr. 001/2015: Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet Leverkusen für 8 Jahre mit Verlängerungsoption für weitere 4 Jahre Die Vergabeunterlagen können bis zum 23.04.2015, 10:00 Uhr im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden unter: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do. Die europaweite Bekanntmachung wurde am 13.03.2015 an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften übersandt. Leverkusen, 13. März 2015 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Recht und Ordnung Zentrale Vergabestelle Im Auftrag gez. Drescher 16. März 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 Seite 45 ____________________________________________________________________ 32. Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Beschaffung von Schulbüchern für 45 Leverkusener Schulen für die Schuljahre 2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018; Fachbereich Schulen, Goetheplatz 1-4, 51379 Leverkusen ____________________________________________________________________ Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege des Offenen Verfahrens gemäß § 3 Absatz 1 VOL/A-EG folgende Arbeiten zu vergeben: Vergabe-Nr. 39/2015: Lieferung von Schulbüchern Die Vergabeunterlagen können bis zum 23.04.2015 im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden unter: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do. Die europaweite Bekanntmachung wurde am 12.03.2015 an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften übersandt. Leverkusen, 16. März 2015 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Recht und Ordnung Zentrale Vergabestelle Im Auftrag gez. Drescher ____________________________________________________________________ 33. Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, hier: neue bahnstadt opladen, Artenschutzmaßnahme Kreuzkröte Schlebuschrath, neue bahnstadt opladen GmbH, Bahnstadtchaussee 4, 51379 Leverkusen ____________________________________________________________________ Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege des Offenen Verfahrens gemäß § 3 Absatz 1 VOB/A-EG folgende Arbeiten zu vergeben: Vergabe-Nr. 40/2015: Artenschutzmaßnahme Kreuzkröte Schlebuschrath, Landschaftsbauarbeiten Die Vergabeunterlagen können bis zum 23.04.2015 im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden unter: www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do. Die europaweite Bekanntmachung wurde am 06.03.2015 an das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften übersandt. Seite 46 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 16. März 2015 Leverkusen, 6. März 2015 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Recht und Ordnung Zentrale Vergabestelle Im Auftrag gez. Drescher ____________________________________________________________________ 34. Tierseuchen-Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel in Risikogebieten vom 26.11.2014, hier: Bekanntmachung der Aufhebungsverfügung ____________________________________________________________________ Aufgrund §§ 32 und 37 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) vom 22.05.2013 (BGBl. I, S. 1324), §§ 13 und 64 der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.05.2013 (BGBl. I S. 1212), die durch Artikel 29 der Verordnung vom 17.04.2014 (BGBl. I S. 388, 402) geändert worden ist, § 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Tiergesundheit, Tierseuchenbekämpfung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte sowie zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Tierseuchenverordnungen in der Fassung vom 13.05.2014 (GV.NRW. S. 293) in den jeweils gültigen Fassungen, wird für das Gebiet der Stadt Leverkusen Folgendes bekannt gemacht und verfügt: 1. Die Anordnung zur Aufstallung von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen (Geflügel) vom 26.11.2014 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. 2. Diese Tierseuchenverfügung gilt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen einzulegen. Allgemeine Hinweise Jeder Verdacht der Erkrankung an Geflügelpest ist sofort dem Veterinäramt der Stadt Leverkusen, Miselohestr. 4, 51379 Leverkusen, Telefon 0214/406-3901, zu melden. Leverkusen, 10. März 2015 Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister Fachbereich Veterinärmedizin Im Auftrag gez. Dr. Molitor 16. März 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 Seite 47 ____________________________________________________________________ 35. Bekanntmachung der Satzung vom 26.01.2006 für den Bebauungsplan Nr. 110 / I „Langenfelder Straße, Leverkusen – Hitdorf“ ____________________________________________________________________ Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch, BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung, BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und dem § 86 Landesbauordnung, BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 12.12.2005 den Bebauungsplan Nr. 110 / I als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 110 / I „Langenfelder Straße, Leverkusen – Hitdorf“ ist in der Fassung vom 12.12.2005 durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 26.01.2006 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan Nr. 110 / I tritt gemäß § 10 Absatz 3 i. V. m. § 214 Absatz 4 Baugesetzbuch mit dieser Bekanntmachung rückwirkend zum 26.01.2006 erneut in Kraft. Der Bebauungsplan Nr. 110/I wurde vom Verwaltungsgericht Köln im Dezember 2014 inzident für unwirksam erklärt, da er keinen Hinweis auf einsehbare DINVorschriften enthält. Dieser Mangel kann gemäß § 214 Absatz 4 BauGB geheilt werden, indem der Plan mit einem Hinweis auf die Einsehbarkeit der DINVorschriften versehen und rückwirkend neu bekannt gemacht wird. „DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden bei der Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.“ Geltungsbereich Die Grenzen des Geltungsbereiches ergeben sich aus dem nachstehenden Auszug aus der deutschen Grundkarte. (siehe Folgeseite) Seite 48 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 16. März 2015 Bebauungsplan Nr. 110/I ’’Langenfelder Straße, Leverkusen-Hitdorf“ Geltungsbereich des Bebauungsplanes Rechtsverbindlichkeit Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 110 / I gemäß § 10 Absatz 3 i. V. m. § 214 Absatz 4 Baugesetzbuch rückwirkend zum 26.01.2006 erneut in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit erneut öffentlich bekannt gemacht. Einsichtnahme in den Bebauungsplan Der o. g. Bebauungsplan nebst Begründung kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtplanung, Bauservice, Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, eingesehen werden. Dienststunden sind: montags bis donnerstags freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, von 8:30 bis 13.30 Uhr. 16. März 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 Seite 49 Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) sind sämtliche Unterlagen auch auf der Website der Stadt Leverkusen einzusehen. (http://www.leverkusen.de/ Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Bebauungspläne/Bauleitpläne). Alle DIN-Vorschriften und sonstige privaten Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden bei der Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften I. Gemäß § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. II. Gemäß § 44 Absatz 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. III. Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden 1. 2. 3. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. IV. Gemäß § 7 Absatz 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder Seite 50 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 16. März 2015 d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Leverkusen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Leverkusen, 11. März 2015 gez. Buchhorn Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ 36. Bekanntmachung der Satzung vom 11.03.2015 für den Bebauungsplan Nr. 172 B/II "nbs:o - Campus Leverkusen und Gewerbe" ____________________________________________________________________ Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch, BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung, BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), und § 86 Landesbauordnung, BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294) sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung 09.02.2015 den Bebauungsplan Nr. 172 B/II "nbs:o Campus Leverkusen und Gewerbe" als Satzung beschlossen. Einsichtnahme in den Bebauungsplan Der o. g. Bebauungsplan nebst Begründung kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht, Bauservice, Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, eingesehen werden. Dienststunden sind: montags bis donnerstags freitags von 8:30 bis 15:30 Uhr, von 8:30 bis 13:30 Uhr. Geltungsbereich Die Grenzen des Geltungsbereiches ergeben sich aus dem nachstehenden Auszug aus der deutschen Grundkarte. (siehe Folgeseite) 16. März 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 Seite 51 Bebauungsplan Nr. 172 B/II „nbs:o – Campus Leverkusen und Gewerbe“ Geltungsbereich des Bebauungsplanes Rechtsverbindlichkeit Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 172 B/II "nbs:o - Campus Leverkusen und Gewerbe" gemäß § 10 BauGB in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Seite 52 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 16. März 2015 Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften I. Gemäß § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. II. Gemäß § 44 Absatz 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. III. Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. IV. Gemäß § 7 Absatz 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Leverkusen vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Leverkusen, 11. März 2015 gez. Buchhorn Oberbürgermeister 16. März 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 Seite 53 ____________________________________________________________________ 37. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 210/III „Tempelhofer Straße“ ____________________________________________________________________ Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 19.01.2015 für den Bebauungsplan Nr. 210/III "Tempelhofer Straße" die erneute Offenlage im Sinne des § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass der Bebauungsplan für die Dauer von zwei Wochen öffentlich ausgelegt wird und erneute Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können. Ziel der Planung ist die Schaffung von qualitativ hochwertigem und nachfrageorientiertem Wohnungsbau für ältere Menschen, insbesondere die Generation 60+. Um eine Erweiterung sicherzustellen und den Bestand planungsrechtlich zu sichern, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Die o.g. Informationen können eingesehen werden: Ort: Dauer: Zeit: Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstr. 101, Wartezone im Erdgeschoss Montag, 13.04.2015, bis einschl. Donnerstag, 30.04.2015, montags bis donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr, freitags von 8:30 bis 13:30 Uhr. Ansprechpartner ist Herr Müller (Telefon 0214/406-6133). Internet Während der Auslegungszeit kann der Bebauungsplanentwurf mit Begründung im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingesehen werden: www.leverkusen.de Rathaus & Service Mitwirkung der Bürger Bebauungspläne/Bauleitpläne Stellungnahmen Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Stellungnahmen schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Schriftliche Stellungnahmen können Sie bis zum 30.04.2015 an nachfolgende Adresse schicken: Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an: [email protected] oder per Fax an: 0214 / 406-6102. Bitte geben Sie im Betreff folgenden Text an: Bebauungsplan Nr. 210/III „Tempelhofer Straße“ Seite 54 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 16. März 2015 Datenschutz Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen der Einsender von Äußerungen und Stellungnahmen sowie der Inhalt dieser Äußerungen und Stellungnahmen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen sowie während der öffentlichen Auslegung aufgeführt werden können, soweit die Einsender dieses nicht ausdrücklich verweigern. Bürgerservice vor Ort Unabhängig vom förmlichen Auslegungsverfahren kann eine verkleinerte Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfes in der Sparkassenzweigstelle Schlebusch, Berliner Straße 10, 51377 Leverkusen, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Geltungsbereich Die Grenzen des Geltungsbereiches ergeben sich aus dem nachstehenden Auszug aus der Deutschen Grundkarte. Bebauungsplan Nr. 210/III „Tempelhofer Straße“ (Erweiterung Seniorenwohnen) Geltungsbereich des Bebauungsplanes 16. März 2015 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 Seite 55 Leverkusen, 11. März 2015 gez. Buchhorn Oberbürgermeister ____________________________________________________________________ 38. Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln zum Planfeststellungsbeschluss „Neubau ICE-Werk Köln-Nippes“ ____________________________________________________________________ Planfeststellungsbeschluss nach § 18 AEG, Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27. 12.1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch Artikel 4 Absatz 120 des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) für das Vorhaben "Neubau·des ICE-Werks Köln-Nippes" in der Gemeinde Stadt Köln, Bahn-km 3,590 bis 6,920 der Strecke 2610 (S-Bahn) und Bahn-km 2,600 bis 5,900 der Strecke 2615 (Güterzüge)" Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Köln (Planfeststellungsbehörde) vom 19.02.2015, Az.: 60121-601ppi/006-2317#001, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 23.03.2015 bis einschließlich 06.04.2015 in der Stadtverwaltung Leverkusen, Dezernat V – Planen und Bauen, Elberfelder Haus, Trakt A, Zimmer 205, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, während der Dienststunden von montags bis donnerstags 8:30 Uhr – 15:30 Uhr, freitags 8:30 Uhr – 13:30 Uhr oder nach Vereinbarung mit Herrn Kociok, Tel. 0214-406-6121, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Köln, Werkstattstraße 102, 50733 Köln. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz). Leverkusen, 16. März 2015 Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Seite 56 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7 16. März 2015 ____________________________________________________________________ 39. Einladung der Jagdgenossenschaft Rheindorf, hier: Genossenschaftsversammlung am 14.04.2015 ____________________________________________________________________ Die Mitglieder (Jagdgenossen) der Jagdgenossenschaft Rheindorf werden hiermit zu einer Genossenschaftsversammlung am 14.04.2015, 19.30 Uhr, Gaststätte Norhausen, Felderstr. 17, 51371 Leverkusen, eingeladen. Tagesordnung 1. Eröffnung der Versammlung 2. Genehmigung der Niederschrift d. Genossenschaftsversammlung vom 01.04.2014 3. Jahresrechnung per 31.03.2014 4. Bericht der Kassenprüfer 5. Entlastung des Vorstandes 6. Neuwahl Vorstand 01.04.2015 - 30.03.2019 6. Wieder-/Neuwahl von Kassenprüfern 7. Haushaltsplan 01.04.2015 - 31.03.2016 8. Verschiedenes Leverkusen, 12. März 2015 Jagdgenossenschaft Rheindorf gez. Müller-Schallenberg Jagdvorsteher ____________________________________________________________________
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