Nummer 7 vom 16. März PDF-Datei, 1,16 MB

Amtsblatt der
Stadt Leverkusen
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9. Jahrgang
16. März 2015
Nummer 7
Inhaltsverzeichnis
Seite
27. Bekanntmachung der Einladung zur 7. Sitzung (18. TA) des Rates der
Stadt Leverkusen am Montag, 23.03.2015, Ratssaal, Rathaus,
Friedrich-Ebert-Platz 1, 5. OG, Beginn: 15:00 Uhr ............................................ 38
28. Sitzungstermine der politischen Gremien in der Zeit vom 16.03.2015 bis
23.03.2015 ........................................................................................................ 41
29. Ungültigkeitserklärung des Dienstausweises Nr. 30 der Stadt
Leverkusen........................................................................................................ 42
30. Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in
der Stadt Leverkusen, hier: Bodenrichtwerte Stand 01.01.2015,
Grundstücksmarktbericht
2015
und
Immobilienrichtwerte
für
Eigentumswohnungen Stand 01.01.2015.......................................................... 43
31. Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Straßenbeleuchtung im
Stadtgebiet Leverkusen..................................................................................... 44
32. Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Beschaffung von
Schulbüchern für 45 Leverkusener Schulen für die Schuljahre
2015/2016, 2016/2017 und 2017/2018; Fachbereich Schulen,
Goetheplatz 1-4, 51379 Leverkusen ................................................................. 45
33. Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, hier: neue bahnstadt
opladen, Artenschutzmaßnahme Kreuzkröte Schlebuschrath, neue
bahnstadt opladen GmbH, Bahnstadtchaussee 4, 51379 Leverkusen .............. 45
34. Tierseuchen-Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von
Geflügel in Risikogebieten vom 26.11.2014, hier: Bekanntmachung der
Aufhebungsverfügung ....................................................................................... 46
35. Bekanntmachung der Satzung vom 26.01.2006 für den Bebauungsplan
Nr. 110 / I „Langenfelder Straße, Leverkusen – Hitdorf“.................................... 47
36. Bekanntmachung der Satzung vom 11.03.2015 für den Bebauungsplan
Nr. 172 B/II "nbs:o - Campus Leverkusen und Gewerbe" ................................. 50
37. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 210/III „Tempelhofer
Straße“ .............................................................................................................. 53
38. Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln zum Planfeststellungsbeschluss „Neubau ICE-Werk Köln-Nippes“ ..................................................... 55
___________________________________________________________________
Herausgeber:
Redaktion:
Bezug:
Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister
Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40,
51311 Leverkusen,  0214/406-8889,  0214/406-8879,  [email protected]
Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich.
Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbereich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1 - 4, Miselohestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr. 101.
Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand:  0214/406-8889.
Seite 38
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7
16. März 2015
39. Einladung der Jagdgenossenschaft Rheindorf, hier: Genossenschaftsversammlung am 14.04.2015 ............................................................................ 56
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27. Bekanntmachung der Einladung zur 7. Sitzung (18. TA) des Rates der
Stadt Leverkusen am Montag, 23.03.2015, Ratssaal, Rathaus, FriedrichEbert-Platz 1, 5. OG, Beginn: 15:00 Uhr
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Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1
Nummer
Eröffnung der Sitzung
Angelegenheiten des Rates und der Rechnungsprüfung
2
Genehmigung von Niederschriften
3
Vorschlag für die En-bloc-Abstimmung
Dezernat II
4
Ausweitung des Sozialen Wohnungsbaus
- Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 20.02.15
- Neudruck
- m. Stn. v. 02.03.15
2015/0423
5
Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in
Städten
- Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 21.02.15
- m. Stn. v. 27.02.15
2015/0436
6
Überführung der Aufgaben der Anstalt des öffentlichen Rechts
„Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR" (TBL AöR) in
die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Technische Betriebe Leverkusen“ (TBL)
6.1
Änderungsantrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 21.02.15
zur Vorlage Nr. 2015/0410
2015/0435
6.2
Ergänzungsantrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 04.03.15
zum Antrag Nr. 2015/0435 und zur Vorlage Nr. 2015/0410
2015/0462
6.3
Verwendung von Einnahmen und Vermögen der TBL nach Um- 2015/0460
wandlung
- Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 06.03.15
6.4
Verwaltungsvorlage
- m. Anfragen der Gruppe FDP v. 02. u. 06.03.15 u. Stn. v.
11.03.15
- m. Stn. der Stadt und der TBL
2015/0410
16. März 2015
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7
Seite 39
7
Begrenzung der Vorstands-/Geschäftsführergehälter in städtischen Unternehmen, Betrieben und Beteiligungen
- Antrag der SPD-Fraktion vom 27.02.15
2015/0434
8
XXI. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen
2015/0353
9
Erklärung der Vergabeabsicht für einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 an die
Kraftverkehr Wupper-Sieg AG
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
2015/0424
Dezernat III
10
Belegung von Räumlichkeiten für Flüchtlinge
- Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 08.03.15
2015/0463
11
Krankenversicherten-Chipkarte für Asylbewerber
- Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90DIE GRÜNEN und
Opladen Plus vom 02.02.15
- m. Stn. v. 25.02.15
2015/0397
12
Grundsatzbeschluss zur Bioabfallerfassung - Einführung der
Biotonne
12.1
Änderungsantrag der Fraktion BÜRGERLISTE zur Vorlage Nr.
2015/0350
- m. Anfrage der Gruppe FDP v. 23.02.15 u. Stn. v. 24.02.15
2015/0425
12.2
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zur Vorlage Nr. 2015/0350
2015/0439
12.3
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Vorlage Nr. 2015/0350
2015/0441
12.4
Modifizierung des Gebührensystems für die Abfallgebühren
2015/0440
- Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Vorlage Nr. 2015/0350
12.5
Verwaltungsvorlage
2015/0350
- m. Präsentation v. 17.02.15
- m. Anfrage der Gruppe FDP v. 23.02.15 u. Stn. v. 24.02.15
- m. Stn. des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Vereins
Leverkusen und Umgebung e. V. v. 25.02.15
- m. Anfr. der SPD-Fraktion vom 05.03.15 u. Stn. v. 05.03.15
12.6
Änderungsvorlage zur Vorlage Nr. 2015/0350
2015/0471
13
Lärmaktionsplan (LAP) Stufe 2, Teilmodul Straße
- Offenlagebeschluss
2015/0333
14
Erhöhung des Taxitarifs
2015/0387
- m. Erg. v. 25.02.15 u. Anfrage des Herrn Kolodziej (SPD), Mitglied des Bürger- und Umweltausschusses v. 02.03.15 u. Stn. v.
11.03.15
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Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7
16. März 2015
Dezernat IV
15
Schul- und Kitawechsel bei Wegzug der Eltern
- Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 29.01.15
- m. Stn. v. 20.02.15
2015/0391
16
Einrichtung einer zusätzlichen Sozialarbeiterstelle für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen
- Antrag der FDP-Ratsgruppe vom 17.02.15
- m. Stn. v. 26.02.15
2015/0415
Dezernat V
17
Feinstaubmessungen im Bereich der Autobahnen im Stadtgebiet Leverkusen
- Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 18.01.15
- m. erg. Schreiben v. 11.03.15
2015/0367
18
Vorträge zweier Bürger im Rat zum Autobahnausbau bei Lever- 2015/0416
kusen
- Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 14.02.15
19
Planungen für die Ansiedlung eines Vollsortimenters am Königsberger Platz
- Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 20.02.15
20
Verkehrssituation auf der Elbestraße in Höhe LIDL / Haltestelle
Königsberger Platz
20.1
Überquerungshilfe
- Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 20.02.15
2015/0429
20.2
Überquerungshilfe
- Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I vom
23.02.15
2015/0433
20.3
Überquerungshilfe und weitere Maßnahmen zur Verbesserung 2015/0459
der Verkehrssituation
- Ergänzender Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung
I vom 06.03.15
21
Angebotserweiterung im Personenverkehr auf der Bahnlinie
zwischen Opladen und Köln
- Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Opladen Plus vom 10.02.15
- m. Stn. v. 25.02.15
22
Bebauungsplan 165/II "Bürrig - Alte Garten"
22.1
Veränderungssperre, Zurückstellung von Baugesuchen und
Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans
- Bürgerantrag vom 02.03.15
- m. Stn. v. 05.03.15
2015/0427
2015/0408
2015/0456
16. März 2015
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7
Seite 41
22.2
Rücknahme des Bebauungsplans Nr. 165/II "Bürrig - Alte Garten"
- Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 21.02.15
- m. Stn. v. 25.02.15
2015/0418
23
Gesamtstädtisches Seveso-II-Konzept
- Vorstellung
2015/0445
24
Außerdienststellung von Grabfeldern auf dem Friedhof Reuschenberg
2015/0373
Zusatzanfragen zum Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat (ab lfd. Nr. 2/2015)
Nichtöffentliche Sitzung
1
Nummer
Eröffnung der Sitzung
Angelegenheiten des Rates und der Rechnungsprüfung
2
Genehmigung von Niederschriften
Dezernat II
3
Grundstücksverhandlungen Betriebsgelände TBL
- Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE vom 04.03.15
2015/0464
Zusatzanfragen zum Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat (ab lfd. Nr. 2/2015)
Leverkusen, 13. März 2015
gez. Buchhorn
Oberbürgermeister
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28. Sitzungstermine der politischen Gremien in der Zeit vom 16.03.2015 bis
23.03.2015
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Datum
16.03.15
19.03.15
Uhrzeit Gremium
Schriftführer/Schriftführerin
17.00
Finanz- und Rechtsausschuss
zu Top 1+2 gemeinsam mit den
Bezirksvertretungen I, II und III
Schriftführerin: Cynthia Windeck
Tel. 0214/406-2039
17.00
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
Schriftführer: Carsten Scholz
Tel. 0214/406-8886
Tagungsort
Rathaus,
Friedrich-Ebert-Platz 1,
5. OG, Ratssaal
Rathaus,
Friedrich-Ebert-Platz 1
5. OG, Raum Wupper
(5.07)
Seite 42
Datum
23.03.15
23.03.15
23.03.15
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7
Uhrzeit Gremium
Schriftführer/Schriftführerin
wird noch Personal- und Organisationsausbekannt
schuss
gegeben
Schriftführer: Dirk Werner
Tel. 0214/406-1118
wird noch Hauptausschuss
bekannt
Schriftführer: Carsten Scholz
gegeben
Tel. 0214/406-8886
15.00
Rat
Schriftführer: Carsten Scholz
Tel. 0214/406-8886
16. März 2015
Tagungsort
Rathaus,
Friedrich-Ebert-Platz 1
5. OG, Raum Dhünn (5.08)
Rathaus,
Friedrich-Ebert-Platz 1
5. OG, Ratssaal
Rathaus,
Friedrich-Ebert-Platz 1
5. OG, Ratssaal
Erläuterungen
In dem Terminplan sind die Sitzungen aufgenommen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt sind. Die angegebenen Uhrzeiten entsprechen dem Sitzungsbeginn.
Die öffentlichen Einladungen und Beratungsunterlagen (Verwaltungsvorlagen und
politische Anträge mit Verwaltungsstellungnahmen) der vorgenannten Gremien
können ca. 10 Tage vor Beginn des Sitzungsabschnittes im Ratsinformationssystem
der Stadt Leverkusen unter www.leverkusen.de eingesehen werden. Darüber hinaus
wird die Tagesordnung der Sitzung des Rates im Amtsblatt bekannt gemacht.
Des Weiteren liegen die öffentlichen Sitzungsunterlagen vor der Sitzung im Tagungsraum aus oder können dort von der Schriftführerin/dem Schriftführer bezogen
werden. Weitere Informationen erhalten Sie unmittelbar über die Schriftführerin/den
Schriftführer oder bei Brigitte Kreie (Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke), Telefon 0214/406-8883.
Leverkusen, 16. März 2015
Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke
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29. Ungültigkeitserklärung des Dienstausweises Nr. 30 der Stadt Leverkusen
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Der Dienstausweis Nr. 30 der Stadt Leverkusen, ausgestellt am 07.04.2009 für Frau
Zlonicky, Fachbereich Stadtplanung, (FB 61), wird hiermit für ungültig erklärt.
Leverkusen, 16. März 2015
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Stadtplanung
Im Auftrag
gez. Dr. Zerweck
16. März 2015
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7
Seite 43
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30. Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der
Stadt Leverkusen, hier: Bodenrichtwerte Stand 01.01.2015, Grundstücksmarktbericht 2015 und Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen
Stand 01.01.2015
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1. Bodenrichtwerte Stand 01.01.2015
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen hat in seiner
Sitzung am 09.02.2015 entsprechend § 196 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom
23.09.2004 (BGBl I S. 2414) und gemäß § 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (Gutachterausschussverordnung NRW – GAVO
NRW) vom 23.03.2004 (SGV NRW 231) Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2015
ermittelt. Die Bodenrichtwerte sind im Bodenrichtwertinformationssystem des Landes
Nordrhein-Westfalen (BORIS.NRW) unter www.boris.nrw.de eingestellt.
Die Bildschirmansicht der Richtwerte in BORIS.NRW ist kostenfrei. Ein Ausdruck der
Bodenrichtwerte kostet 6 € je Auszug. Dafür ist eine vorherige Registrierung erforderlich.
Eine Bodenrichtwertauskunft ist auch in der Leverkusener Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Moskauer Straße 4 a (Barmer Haus), 1. Obergeschoss, Zimmer
112, während der Öffnungszeiten möglich. (Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis
15.30 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 13.30 Uhr) Ein Auszug im DIN-A4 Format ist
hier mit Kosten in Höhe von 8 € verbunden.
2. Grundstücksmarktbericht 2015
In der gleichen Sitzung hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte den
Grundstücksmarktbericht 2015 mit Berichtszeitraum 01.01.14 – 31.12.14 (§ 13
Absatz 2 GAVO NW) beschlossen. In diesem Bericht sind neben Angaben zu Umsatz- und Preisentwicklungen sowie Durchschnittspreisen für verschiedene Teilmärkte, wie z. B. land- und forstwirtschaftliche Flächen, Ein- u. Zweifamilienhäuser und
Eigentumswohnungen, auch sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten nach
§ 12 GAVO NW (Liegenschaftszinssätze, Preisindizes, Umrechnungskoeffizienten)
enthalten.
Der Marktbericht kann ebenfalls während der vorgenannten Öffnungszeiten eingesehen oder gegen eine Gebühr von 52 € erworben werden.
In BORIS.NRW haben Sie Zugriff auf alle Marktberichte des Landes NordrheinWestfalen. Das Ansehen bzw. Herunterladen des Allgemeinen Teils der Marktberichte (ohne die Erforderlichen Daten zur Wertermittlung) ist kostenfrei. Die vollständigen
Marktberichte mit den für die Wertermittlung erforderlichen Daten kosten 39 €. Wie
bei den Bodenrichtwerten ist eine vorherige Registrierung erforderlich.
Seite 44
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7
16. März 2015
3. Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen Stand 01.01.2015
Außerdem wurden vom Gutachterausschuss Richtwerte für Eigentumswohnungen
(Immobilienrichtwerte für den Teilmarkt der Eigentumswohnungen) beschlossen.
Dabei wurde zwischen Neubauten, Wiederverkäufen in Gebäuden mit bis zu 5 Vollgeschossen sowie Gebäuden mit mehr als 5 Vollgeschossen aus den 60er und 70er
Jahren unterschieden. Insgesamt wurden 77 Richtwerte in der Bezugseinheit € / m²
Wohnfläche ermittelt.
Auch die Richtwerte für Eigentumswohnungen können im Internet unter BORIS.NRW
abgerufen werden (Gebühr: 21 € je Auszug). Wie bei den Bodenrichtwerten ist eine
vorherige Registrierung erforderlich.
Zusätzlich finden Sie den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Internet
unter www.leverkusen.de/stadt/gutachterausschuss.
Leverkusen, 27. Februar 2015
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen
gez. Späker
Vorsitzender
Geschäftsstelle: Hauptstr. 101
51373 Leverkusen
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31. Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Straßenbeleuchtung im
Stadtgebiet Leverkusen
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Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege des Offenen Verfahrens gemäß § 3
Absatz 1 VOL/A-EG folgende Arbeiten zu vergeben:
Vergabe-Nr. 001/2015:
Betrieb und Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlagen im Stadtgebiet Leverkusen für 8 Jahre mit Verlängerungsoption für weitere 4 Jahre
Die Vergabeunterlagen können bis zum 23.04.2015, 10:00 Uhr im Internet auf der
Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden unter:
www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do.
Die europaweite Bekanntmachung wurde am 13.03.2015 an das Amt für amtliche
Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften übersandt.
Leverkusen, 13. März 2015
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Recht und Ordnung
Zentrale Vergabestelle
Im Auftrag
gez. Drescher
16. März 2015
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7
Seite 45
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32. Öffentliche Ausschreibung von Leistungen, hier: Beschaffung von Schulbüchern für 45 Leverkusener Schulen für die Schuljahre 2015/2016,
2016/2017 und 2017/2018; Fachbereich Schulen, Goetheplatz 1-4, 51379
Leverkusen
____________________________________________________________________
Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege des Offenen Verfahrens gemäß § 3
Absatz 1 VOL/A-EG folgende Arbeiten zu vergeben:
Vergabe-Nr. 39/2015:
Lieferung von Schulbüchern
Die Vergabeunterlagen können bis zum 23.04.2015 im Internet auf der Seite des
Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden unter:
www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do.
Die europaweite Bekanntmachung wurde am 12.03.2015 an das Amt für amtliche
Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften übersandt.
Leverkusen, 16. März 2015
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Recht und Ordnung
Zentrale Vergabestelle
Im Auftrag
gez. Drescher
____________________________________________________________________
33. Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, hier: neue bahnstadt opladen, Artenschutzmaßnahme Kreuzkröte Schlebuschrath, neue bahnstadt
opladen GmbH, Bahnstadtchaussee 4, 51379 Leverkusen
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Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege des Offenen Verfahrens gemäß § 3
Absatz 1 VOB/A-EG folgende Arbeiten zu vergeben:
Vergabe-Nr. 40/2015:
Artenschutzmaßnahme Kreuzkröte Schlebuschrath, Landschaftsbauarbeiten
Die Vergabeunterlagen können bis zum 23.04.2015 im Internet auf der Seite des
Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden unter:
www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do.
Die europaweite Bekanntmachung wurde am 06.03.2015 an das Amt für amtliche
Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften übersandt.
Seite 46
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7
16. März 2015
Leverkusen, 6. März 2015
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Recht und Ordnung
Zentrale Vergabestelle
Im Auftrag
gez. Drescher
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34. Tierseuchen-Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von
Geflügel in Risikogebieten vom 26.11.2014, hier: Bekanntmachung der
Aufhebungsverfügung
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Aufgrund §§ 32 und 37 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) vom 22.05.2013 (BGBl. I,
S. 1324), §§ 13 und 64 der Geflügelpest-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.05.2013 (BGBl. I S. 1212), die durch Artikel 29 der Verordnung
vom 17.04.2014 (BGBl. I S. 388, 402) geändert worden ist, § 1 der Verordnung über
Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Tiergesundheit, Tierseuchenbekämpfung und
Beseitigung tierischer Nebenprodukte sowie zur Übertragung von Ermächtigungen
zum Erlass von Tierseuchenverordnungen in der Fassung vom 13.05.2014
(GV.NRW. S. 293) in den jeweils gültigen Fassungen, wird für das Gebiet der Stadt
Leverkusen Folgendes bekannt gemacht und verfügt:
1. Die Anordnung zur Aufstallung von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten oder Gänsen (Geflügel) vom
26.11.2014 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
2. Diese Tierseuchenverfügung gilt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden
Tag als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen in
Recklinghausen einzulegen.
Allgemeine Hinweise
Jeder Verdacht der Erkrankung an Geflügelpest ist sofort dem Veterinäramt der
Stadt Leverkusen, Miselohestr. 4, 51379 Leverkusen, Telefon 0214/406-3901, zu
melden.
Leverkusen, 10. März 2015
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Veterinärmedizin
Im Auftrag
gez. Dr. Molitor
16. März 2015
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7
Seite 47
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35. Bekanntmachung der Satzung vom 26.01.2006 für den Bebauungsplan
Nr. 110 / I „Langenfelder Straße, Leverkusen – Hitdorf“
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Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch, BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung,
BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132) und
dem § 86 Landesbauordnung, BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom
01.03.2000 (GV. NRW. S. 256) sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666) jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung, hat
der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 12.12.2005 den Bebauungsplan
Nr. 110 / I als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 110 / I „Langenfelder
Straße, Leverkusen – Hitdorf“ ist in der Fassung vom 12.12.2005 durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen vom 26.01.2006 in Kraft getreten.
Der Bebauungsplan Nr. 110 / I tritt gemäß § 10 Absatz 3 i. V. m. § 214 Absatz 4
Baugesetzbuch mit dieser Bekanntmachung rückwirkend zum 26.01.2006 erneut in
Kraft.
Der Bebauungsplan Nr. 110/I wurde vom Verwaltungsgericht Köln im Dezember
2014 inzident für unwirksam erklärt, da er keinen Hinweis auf einsehbare DINVorschriften enthält. Dieser Mangel kann gemäß § 214 Absatz 4 BauGB geheilt
werden, indem der Plan mit einem Hinweis auf die Einsehbarkeit der DINVorschriften versehen und rückwirkend neu bekannt gemacht wird.
„DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass
dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden bei der Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen, während der
Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.“
Geltungsbereich
Die Grenzen des Geltungsbereiches ergeben sich aus dem nachstehenden Auszug
aus der deutschen Grundkarte. (siehe Folgeseite)
Seite 48
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7
16. März 2015
Bebauungsplan Nr. 110/I
’’Langenfelder Straße, Leverkusen-Hitdorf“
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Rechtsverbindlichkeit
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 110 / I gemäß § 10 Absatz 3
i. V. m. § 214 Absatz 4 Baugesetzbuch rückwirkend zum 26.01.2006 erneut in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit erneut öffentlich bekannt gemacht.
Einsichtnahme in den Bebauungsplan
Der o. g. Bebauungsplan nebst Begründung kann während der Dienststunden bei
der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtplanung, Bauservice, Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, eingesehen werden.
Dienststunden sind:
montags bis donnerstags
freitags
von 8:30 bis 15:30 Uhr,
von 8:30 bis 13.30 Uhr.
16. März 2015
Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7
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Gemäß § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
sind sämtliche Unterlagen auch auf der Website der Stadt Leverkusen einzusehen.
(http://www.leverkusen.de/  Rathaus & Service  Mitwirkung der Bürger 
Bebauungspläne/Bauleitpläne).
Alle DIN-Vorschriften und sonstige privaten Regelwerke, auf die in den textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass
dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden bei der Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstr. 101, 51373 Leverkusen, während der
Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften
I. Gemäß § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte
Entschädigung verlangen, wenn die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten
Vermögensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die
Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der
Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
II. Gemäß § 44 Absatz 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht
innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in
§ 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten
sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
III. Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden
1.
2.
3.
eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans und
nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des
Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde
unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend
gemacht worden sind.
IV. Gemäß § 7 Absatz 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses
Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und
Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht
mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss
vorher beanstandet oder
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Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7
16. März 2015
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Leverkusen vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
worden, die den Mangel ergibt.
Leverkusen, 11. März 2015
gez. Buchhorn
Oberbürgermeister
____________________________________________________________________
36. Bekanntmachung der Satzung vom 11.03.2015 für den Bebauungsplan
Nr. 172 B/II "nbs:o - Campus Leverkusen und Gewerbe"
____________________________________________________________________
Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch, BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung,
BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548), und § 86 Landesbauordnung, BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000
(GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2014 (GV. NRW. S.
294) sowie § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, GO NRW
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) hat der Rat der Stadt
Leverkusen in seiner Sitzung 09.02.2015 den Bebauungsplan Nr. 172 B/II "nbs:o Campus Leverkusen und Gewerbe" als Satzung beschlossen.
Einsichtnahme in den Bebauungsplan
Der o. g. Bebauungsplan nebst Begründung kann während der Dienststunden bei
der Stadtverwaltung, Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht, Bauservice,
Erdgeschoss im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, eingesehen
werden.
Dienststunden sind:
montags bis donnerstags
freitags
von 8:30 bis 15:30 Uhr,
von 8:30 bis 13:30 Uhr.
Geltungsbereich
Die Grenzen des Geltungsbereiches ergeben sich aus dem nachstehenden Auszug
aus der deutschen Grundkarte. (siehe Folgeseite)
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Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7
Seite 51
Bebauungsplan Nr. 172 B/II
„nbs:o – Campus Leverkusen und Gewerbe“
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Rechtsverbindlichkeit
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 172 B/II "nbs:o - Campus
Leverkusen und Gewerbe" gemäß § 10 BauGB in Kraft.
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
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Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7
16. März 2015
Hinweise über Fristen bei Verletzung von Vorschriften
I.
Gemäß § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB kann der Entschädigungsberechtigte
Entschädigung verlangen, wenn die in §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten
Vermögensnachteile eingetreten sind. Nach Satz 2 dieser Vorschrift kann er die
Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der
Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
II. Gemäß § 44 Absatz 4 BauGB erlischt ein Entschädigungsanspruch, wenn nicht
innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in
Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
III. Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des
Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde
unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend
gemacht worden sind.
IV. Gemäß § 7 Absatz 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses
Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und
Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht
mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister hat den Ratsbeschluss
vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Leverkusen vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
worden, die den Mangel ergibt.
Leverkusen, 11. März 2015
gez. Buchhorn
Oberbürgermeister
16. März 2015
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37. Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 210/III „Tempelhofer Straße“
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat
in seiner Sitzung am 19.01.2015 für den Bebauungsplan Nr. 210/III "Tempelhofer
Straße" die erneute Offenlage im Sinne des § 2 Absatz 1 und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 und 3 BauGB wird
bestimmt, dass der Bebauungsplan für die Dauer von zwei Wochen öffentlich
ausgelegt wird und erneute Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten
Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden können.
Ziel der Planung ist die Schaffung von qualitativ hochwertigem und nachfrageorientiertem Wohnungsbau für ältere Menschen, insbesondere die Generation 60+. Um
eine Erweiterung sicherzustellen und den Bestand planungsrechtlich zu sichern,
ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Die o.g. Informationen können eingesehen werden:
Ort:
Dauer:
Zeit:
Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstr. 101, Wartezone
im Erdgeschoss
Montag, 13.04.2015, bis einschl. Donnerstag, 30.04.2015,
montags bis donnerstags
von 8:30 bis 15:30 Uhr,
freitags
von 8:30 bis 13:30 Uhr.
Ansprechpartner ist Herr Müller (Telefon 0214/406-6133).
Internet
Während der Auslegungszeit kann der Bebauungsplanentwurf mit Begründung im
Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen eingesehen werden:
www.leverkusen.de  Rathaus & Service  Mitwirkung der Bürger  Bebauungspläne/Bauleitpläne
Stellungnahmen
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Absatz 2 BauGB Stellungnahmen
schriftlich eingereicht oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Schriftliche Stellungnahmen können Sie bis zum 30.04.2015 an nachfolgende Adresse schicken: Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstraße 101, 51373
Leverkusen oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an:
[email protected] oder per Fax an: 0214 / 406-6102. Bitte geben Sie im
Betreff folgenden Text an: Bebauungsplan Nr. 210/III „Tempelhofer Straße“
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Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7
16. März 2015
Datenschutz
Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass
die Namen der Einsender von Äußerungen und Stellungnahmen sowie der Inhalt
dieser Äußerungen und Stellungnahmen in den Drucksachen für die öffentlichen
Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen sowie während
der öffentlichen Auslegung aufgeführt werden können, soweit die Einsender dieses
nicht ausdrücklich verweigern.
Bürgerservice vor Ort
Unabhängig vom förmlichen Auslegungsverfahren kann eine verkleinerte Darstellung
des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfes in der Sparkassenzweigstelle
Schlebusch, Berliner Straße 10, 51377 Leverkusen, während der Öffnungszeiten
eingesehen werden.
Geltungsbereich
Die Grenzen des Geltungsbereiches ergeben sich aus dem nachstehenden Auszug
aus der Deutschen Grundkarte.
Bebauungsplan Nr. 210/III „Tempelhofer Straße“
(Erweiterung Seniorenwohnen)
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
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Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 7
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Leverkusen, 11. März 2015
gez. Buchhorn
Oberbürgermeister
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38. Bekanntmachung der Bezirksregierung Köln zum Planfeststellungsbeschluss „Neubau ICE-Werk Köln-Nippes“
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Planfeststellungsbeschluss nach § 18 AEG, Allgemeines Eisenbahngesetz vom
27. 12.1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), zuletzt geändert durch Artikel 4
Absatz 120 des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) für das Vorhaben
"Neubau·des ICE-Werks Köln-Nippes" in der Gemeinde Stadt Köln, Bahn-km 3,590
bis 6,920 der Strecke 2610 (S-Bahn) und Bahn-km 2,600 bis 5,900 der Strecke 2615
(Güterzüge)"
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Köln
(Planfeststellungsbehörde) vom 19.02.2015, Az.: 60121-601ppi/006-2317#001, liegt
mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 23.03.2015 bis einschließlich 06.04.2015 in der
Stadtverwaltung Leverkusen,
Dezernat V – Planen und Bauen,
Elberfelder Haus, Trakt A, Zimmer 205,
Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen,
während der Dienststunden von
montags bis donnerstags 8:30 Uhr – 15:30 Uhr,
freitags 8:30 Uhr – 13:30 Uhr oder
nach Vereinbarung mit Herrn Kociok, Tel. 0214-406-6121,
zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden
beim
Eisenbahn-Bundesamt,
Außenstelle Köln,
Werkstattstraße 102, 50733 Köln.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an
die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Absatz 4 Satz 3
Verwaltungsverfahrensgesetz).
Leverkusen, 16. März 2015
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
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16. März 2015
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39. Einladung der Jagdgenossenschaft Rheindorf, hier: Genossenschaftsversammlung am 14.04.2015
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Die Mitglieder (Jagdgenossen) der Jagdgenossenschaft Rheindorf werden hiermit zu
einer Genossenschaftsversammlung am 14.04.2015, 19.30 Uhr, Gaststätte Norhausen, Felderstr. 17, 51371 Leverkusen, eingeladen.
Tagesordnung
1. Eröffnung der Versammlung
2. Genehmigung der Niederschrift d. Genossenschaftsversammlung vom 01.04.2014
3. Jahresrechnung per 31.03.2014
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstandes
6. Neuwahl Vorstand 01.04.2015 - 30.03.2019
6. Wieder-/Neuwahl von Kassenprüfern
7. Haushaltsplan 01.04.2015 - 31.03.2016
8. Verschiedenes
Leverkusen, 12. März 2015
Jagdgenossenschaft Rheindorf
gez. Müller-Schallenberg
Jagdvorsteher
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