ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM 2. ELTERN-/KOLLEGEN-/ SCHÜLERRUNDBRIEF IM SCHULJAHR 2014/15 München, März 2015 Sehr geehrte Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler, sieben neue Kolleginnen und Kollegen und 22 Studienreferendare beginnen am 23.02.2015 ihren Dienst am AEG, außerdem beendeten 23 Studienreferendare ihre Ausbildung zum zweiten Halbjahr. Wir mussten daher umfangreiche Veränderungen in der Unterrichtsverteilung und im Stundenplan vornehmen. Wir haben uns sehr bemüht, den Lehrerwechsel auf das Notwendigste zu beschränken. Trotzdem sind viele Klassen betroffen. Die Personalsituation insgesamt ist jedoch sehr erfreulich. Der gesamte Pflichtunterricht, alle Intensivierungsstunden und die Fachsprechstunden können in vollem Umfang eingerichtet werden. Zudem war die Einrichtung vieler kleiner Lerngruppen möglich und unser sehr attraktives zusätzliches Förderunterrichtsangebot kann aufrecht erhalten werden. Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern ein erfolgreiches zweites Schulhalbjahr und allen Eltern die nötige Gelassenheit in Sachen Schule. Ich verbleibe mit besten Grüßen Ihr Dr. Winfried Steflbauer, OStD Schulleiter Personalveränderungen Die Studienreferendare des Seminars 2013/15 haben das 2. Staatsexamen abgelegt und verlassen unsere Schule zum 13.02.2015, ebenso Zweigschulreferendare Die Kolleginnen und Kollegen haben einen wesentlichen Teil der Unterrichtsversorgung übernommen, für die geleistete Arbeit möchte ich ihnen daher sehr herzlich danken und allen viel Erfolg in ihrem weiteren Berufsleben wünschen. Die Stelle unseres Schulpädagogen wurde neu besetzt. Die Stelle ist als Springer (Vertretungslehrkraft) und Schulpädagogenstelle ausgewiesen. Er wird in erster Linie als Vertretungslehrkraft und für das Projekt „Eigenverantwortliches Arbeiten“ eingesetzt. Daneben verantwortet er die pädagogischen Projekte, wie Auszeit „Lernen Lernen“ und den Tag der Medienerziehung. Folgende Kolleginnen und Kollegen wurden in diesem Schuljahr zum 23. Februar 2015 ans AEG versetzt, ein Gruppenbild mit allen neuen Lehrkräften hängt im Eingangsbereich des Schulhauses aus: T2-Eltern-Schülerrundbrief-II-2014-15 für HP.doc (STE) 1/15 17/03/2015 ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM Mitarbeiter in der Offenen Ganztagsschule (OGTS) Die Mitarbeiter sind bei unserem Kooperationspartner, der Firma LernenErholenSport gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Serviceagentur für Ganztagsschulen, angestellt. Datenleck in Q 11 Während der Zeugnisausgabe am 13.02.2015 lag eine Datenliste aller Schüler und Schülerinnen der Q11 mit Angabe der Noten auf dem Lehrerpult. Ein Schüler hat – ohne dass es die Lehrkraft bemerkt hat – die Liste mit dem Smartphone fotografiert und anschließend über eine WhatsApp-Gruppe an alle Mitschüler versandt. Das Verhalten des Schülers sehen wir als groben Vertrauensmissbrauch und als schwerwiegendes Delikt an. Die Eltern sollen darauf Vertrauen können, dass die persönlichen Daten ihrer Kinder in der Schule sicher sind und nicht weiterverbreitet werden. Andererseits muss auch jede Lehrkraft darauf vertrauen können, dass ihre Unterlagen auf dem Lehrerpult nicht von den Schülern fotografiert werden. Wir wollen einen offenen Umgang mit allen Schülern pflegen, der von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung getragen wird. Der Umgang mit Schülern würde sich sehr verändern, wenn die Lehrkräfte permanent in Sorge sein müssten, dass sie hintergangen werden und die „Privatsphäre“ des Lehrerpults nicht respektiert wird. Dringende Bitte an alle Eltern von Schülern aus der Q11 Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Liste auf den Smartphones ihrer Kinder im Chat auf WhatsApp gelöscht wird. Ich hoffe, dass dieser Vorgang ein Einzelfall bleiben wird und möchte mich im Namen der Schule in aller Form dafür entschuldigen, dass diese Liste in der Q11 verbreitet wurde. Schulaufgabentermine Anfang März verteilen die Klassenleiter wieder die komplette Liste mit allen Schulaufgabenterminen. Durch unser neues Schulaufgabenkonzept ist es uns gelungen, dass bis auf wenige Ausnahmen, jeweils nur eine Schulaufgabe pro Woche in einer Klasse geschrieben wird. Die Schulordnung lässt zwar zwei Schulaufgabe pro Woche zu, wir wollen aber durch die Entzerrung der Termine die Schüler nachhaltig entlasten. Thema „Schülergesundheit“ Im Februar findet ein pädagogischer Halbtag für alle Lehrkräfte zum Thema „Schülergesundheit“ an unserer Schule statt. Mit Unterstützung des Elternbeirates befassen wir uns intensiv mit vielen Aspekten der Schülergesundheit, wie Allergien, Notfälle, Anorexie und Schulverweigerung. T2-Eltern-Schülerrundbrief-II-2014-15 für HP.doc (STE) 2/15 17/03/2015 ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM Unter- und Mittelstufenparty am 12.02.2015 Die Unter- und Mittelstufenparty war ein hervorragender Erfolg. Die Schülervertreter haben ihr Organisationstalent bewiesen, für einen reibungslosen Ablauf gesorgt und durch geschickte Musikauswahl, Dekoration und Animation für eine „Super-Stimmung“ in der Turnhalle gesorgt. Herzlichen Dank dafür. Hausordnung → neue Formatierung Uns ist bewusst, dass sich die Hausordnung zum Teil sehr sperrig und „juristisch“ liest und man diese einfacher, transparenter und übersichtlicher gestalten könnte und damit auch den Grad der Informiertheit und die Akzeptanz erhöhen könnte. Nach § 4 (1) GSO erlässt der Schulleiter eine Hausordnung unter Mitwirkung des Schulforums und der Personalvertretung. Das Schulforum erklärte sein Einverständnis für eine formale Überarbeitung. Inhaltliche Änderungen wurden dabei zunächst nicht vorgenommen. Der Anlage liegt die überarbeitete Fassung bei. Sie stellt eine deutliche Verbesserung dar, ist aber immer noch kein Vorbild für Übersichtlichkeit. Die Hausordnung finden Sie im Anhang dieses Rundbriefes Fachsprechstunden im 2. Halbjahr und spezifische Förderangebote Die Leistungen zahlreicher Schülerinnen und Schüler geben Anlass zur ernsten Sorge. Aus diesem Grund bieten wird in unseren Fachsprechstunden eine zusätzliche hoch qualifizierte individuelle Förderung an, die leider nicht von all den Schülerinnen und Schülern, die es nötig hätten, in Anspruch genommen wird. Auch aus diesem Grunde informieren wir hier an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich über dieses Angebot, das sich im 2. Halbjahr erheblich verändert hat und leider auch etwas reduziert werden musste. In den letzen Jahren hat sich gezeigt, dass häufig in der Oberstufe in mehreren Fächern dann Schwierigkeiten auftreten, wenn grundlegende Fähigkeiten nicht beherrscht werden. Das AEG will die Schülerinnen und Schüler deshalb vor dem Eintritt in die Q11, also im 2. Halbjahr der Jahrgangstufe 10, ein Zusatzangebot zur Entwicklung und Stärkung dieser Grundkompetenzen machen, die nicht nur für das Fach Deutsch wichtig sind. Die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler wurden in einer Befragung bereits erhoben. Inhalte dieser Kompetenzstunde sind z.B. Zeitmanagement, Auswertung von Materialien, Recherchieren, Präsentieren, Rhetorik, Debattieren, Lesetechniken, Schreibformen. Außerdem wollen wir unsere Schülerinnen und Schüler zusätzlich unterstützen und bieten daher ab sofort Abiturvorbereitungskurse in Mathematik und in Chemie/Biologie an. Liste der Fachsprechstunden und des Förderangebotes im zweiten Schulhalbjahr 2014/15 siehe Anhang Spanisch als spät beginnende Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 10 bis 12 Wir bieten auch in diesem Schuljahr wieder Spanisch als spät beginnende Fremdsprache an. Alle Schülerinnen und Schüler können somit die drei modernen Fremdsprachen T2-Eltern-Schülerrundbrief-II-2014-15 für HP.doc (STE) 3/15 17/03/2015 ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM Englisch, Französisch und Spanisch bis zum Abitur erlernen. Nach der Jahrgangsstufe 9 kann die 1. oder 2. Fremdsprache durch die neu einsetzende, spät beginnende Fremdsprache Spanisch in der Jahrgangsstufe 10 abgelöst werden. Der Unterricht in der neu einsetzenden, spät beginnenden Fremdsprache wird in der Jahrgangsstufe 10 im Umfang von vier Wochenstunden erteilt, davon ist eine den Intensivierungsstunden zu entnehmen, in den Jahrgangsstufen 11 und 12 mit drei Wochenstunden. Folgende Aspekte sollten bei der Wahl berücksichtigt werden: • Die Wahl ist nur für sprachlich leistungsfähige und interessierte Schülerinnen und Schüler gedacht. • Wahl gilt für die Jahrgangsstufen 10 bis 12 und ist nicht revidierbar. • Eine weitere Fremdsprache muss bis zum Abitur belegt werden, d.h. insgesamt zwei Fremdsprachen, folglich weniger weitere Wahlmöglichkeiten in Q11 und Q12. • Kurs wird nur bei einer ausreichenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern und ausreichender Lehrerzuweisung eingerichtet. • Schülerinnen und Schüler haben in der Jahrgangsstufe 10 eine Wochenstunde mehr Unterricht und ggf. entsteht zusätzlicher Nachmittagsunterricht. • Schule behält sich vor, Schülerinnen und Schüler mit schwachen Leistungen abzulehnen. Erwartet werden in den ersten und zweiten Fremdsprachen mindestens die Noten 3 bzw. 4 in der Jahrgangsstufe 9. Die Klassenkonferenz trifft die Zulassungsentscheidung am Ende des Schuljahres. Der Elterninformationsabend zu Spanisch als spät beginnende Fremdsprache findet am 18.03.2015 um 20.15 Uhr in der Mensa statt. Die Entscheidung durch die Eltern muss bis zum 26.03.2015 getroffen werden. Sie bekommen dazu ein gesondertes Informationsschreiben kurz vor dem Elternabend. T2-Eltern-Schülerrundbrief-II-2014-15 für HP.doc (STE) 4/15 17/03/2015 ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM Projektunterrichtstag am 23.03.2015 – Präsentation am Abend Der Projektunterrichtstag findet am 23.03.2015 statt. Die Präsentation der Ergebnisse findet wieder am Abend von 17.00 bis 20.00 Uhr statt. Schulwechsel während des Schuljahres Nach der Schulordnung für die bayerischen Gymnasien (§ 33 (4) GSO) ist ein Schulwechsel während des Schuljahres grundsätzlich nicht möglich, außer es besteht ein wichtiger Grund, z.B. Wechsel des Wohnortes. Falls andere wichtige Gründe bestehen sollten oder geltend gemacht werden, müssen diese frühzeitig mit der Schulleitung besprochen werden. In der Regel können nur Gründe anerkannt werden, die nicht schon zu Beginn des Schuljahres bestanden haben. Förderverein – Pinnwände in allen Unterrichtsräumen Der Förderverein übernimmt gerade die Planungen für eine Außenmöblierung unseres Schulgeländes. Es sollen großen, stylische Sitz- und Liegemöglichkeiten angeschafft werden, die ganzjährig zur Verfügung stehen. Der Aufenthaltswert auf dem Gelände soll dadurch erheblich gesteigert werden. Außerdem ist eine Beschattung der Mensaterrasse in Planung. Für die geplante Beschaffung von ipads für den Unterricht hat der Förderverein auch seine Unterstützung zugesagt. Wir danken dem Förderverein sehr herzlich dafür und vor allen den Eltern, die durch ihre Mitgliedschaft im Förderverein und ihre Spenden dies erst ermöglichen. Beurlaubung von Schülern nach § 37 (2) GSO Schülerinnen und Schüler können nach §37 (2) GSO auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Diese Bestimmung der Schulordnung sorgte in Einzelfällen immer wieder für Unverständnis von Eltern, die den begründeteren Ausnahmefall im Gegensatz zur Schulleitung als gegeben ansahen und sich wegen der Verletzung der Schulpflicht bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht mit erheblichen Bußgeldern des staatlichen Schulamtes konfrontiert sahen. Der Elternbeirat hat nun die Voraussetzungen, Grundsätze und Begründungen, die eine Beurlaubung ermöglichen, zusammengestellt. Diesem Vorschlag konnte sich die Schulleitung anschließen. Die Schulleitung dankt dem Elternbeirat für diese aufwändige und verdienstvolle Arbeit ganz herzlich und hofft in Zukunft auf mehr Akzeptanz und Verständnis der Eltern beim Thema Beurlaubung. Die Grundsätze für die Beurlaubung vom Schulbesuch finden Sie im Anhang dieses Rundbriefes. T2-Eltern-Schülerrundbrief-II-2014-15 für HP.doc (STE) 5/15 17/03/2015 ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM Würdigung ehrenamtlicher/freiwilliger Tätigkeit von Schülerinnen und Schülern in einem Beiblatt zum Zeugnis (KMBek vom 13.01.2015; KWMBl Nr. 2/2015)) Wer sich engagiert, bestimmt und gestaltet die Gegenwart und die Zukunft unserer Gesellschaft aktiv mit. Ehrenamtliche Tätigkeit und freiwilliges Engagement sind deswegen unverzichtbar. Sie anzuregen und zu fördern, gehört zu den erzieherischen Aufgaben der Schule. Die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl erlangte mit Volksentscheid vom 15. September 2013 Verfassungsrang (Änderung von Art. 121 BV). Dazu trägt die ausdrückliche Anerkennung des Einsatzes der Engagierten wesentlich bei. Bereits 1994/95 wurde die Möglichkeit geschaffen, ehrenamtliche Tätigkeit von Schülerinnen und Schülern in einem Beiblatt zum Jahreszeugnis zu würdigen. Dieses ist inhaltlich und graphisch überarbeitet worden. Somit kommt nunmehr für eine Würdigung in Frage: Ehrenamtlicher, freiwilliger Einsatz – im schulischen Bereich, – im sozialen und karitativen Bereich, – im kulturellen Bereich, – in der freien Jugendarbeit, – im sicherheitsrelevanten Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr, THW, Rettungsdienste etc.), – im Sport, – im Natur- und Umweltschutz. Durch die Würdigung einer solchen Tätigkeit soll das auf Gemeinsinn und Solidarität ausgerichtete Handeln engagierter Schülerinnen und Schüler für die (Schul-)Gemeinschaft unterstützt werden. Verfahren Die Erziehungsberechtigten oder – bei Volljährigkeit – die Schülerin bzw. der Schüler, die eine Bestätigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit wünschen, reichen spätestens bis zum 1. Juli bei der Schule ein Formblatt ein, das von der jeweiligen Schule und ggf. der jeweiligen Organisation, bei der der ehrenamtliche Einsatz erfolgte, in eigener Verantwortung auszufüllen ist. Das aus zwei Seiten bestehende Formblatt kann von der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unter folgen den Links heruntergeladen werden: http://stmuk-cms.bybn.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten/bekanntmachungen.html und http://stmuk-cms.bybn.de/lehrer/schulleitungen/formulare.html . Die Bescheinigung wird nach Entscheidung des Schulleiters Jahreszeugnissen und Abschlusszeugnissen als Beiblatt beigelegt. Das Original ist mit dem Schulstempel zu versehen, eine Kopie ist zum Schülerakt zu nehmen. Diese Bekanntmachung tritt am 16. Februar 2015 in Kraft. T2-Eltern-Schülerrundbrief-II-2014-15 für HP.doc (STE) 6/15 17/03/2015 ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM Wichtige Termine im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2014/15 Sprechstundenliste Die Terminliste für das zweite Halbjahr und die aktualisierte Sprechstundenliste finden Sie im Anhang dieses Rundbriefes. Fundsachen im Keller, Raum 012 Zur Erinnerung: Es gilt folgende Regelung: Alle herrenlosen Gegenstände werden täglich in den Raum K012 gebracht, Wertgegenstände ins Sekretariat. Alle Lehrkräfte veranlassen dies in allen Räumen. Nur so können die Schüler verlorene Gegenstände wieder schnell und unkompliziert auffinden, ohne täglich erneut im Sekretariat nachzufragen oder in allen Räume n nachzusehen. Der Fundssachraum platzt aus allen Nähten und gleichzeitig werden viele Gegenstände vermisst. Bitte einfach mal nachsehen im Fundsachenraum, bevor alles entsorgt wird für karitative Zwecke. Anhang: • Hausordnung • • • Grundsätze für die Beurlaubung vom Schulbesuch • Terminliste Verteiler: alle Schüler/Eltern, alle Lehrkräfte, alle Verwaltungskräfte T2-Eltern-Schülerrundbrief-II-2014-15 für HP.doc (STE) 7/15 17/03/2015 ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM HAUSORDNUNG des AEG Nach § 4 (1) GSO erlässt der Schulleiter eine Hausordnung unter Mitwirkung des Schulforums (04.02.2015) der Personalvertretung und der Lehrerkonferenz (28.02.2015) Präambel Wo die Hausordnung keine Regelung vorsieht, werden anstehende Fragen durch Einsicht und Anstand, vor allem aber durch gegenseitige Rücksichtnahme gelöst. Der gesunde Menschenverstand, die übliche Praxis und ein zivilisierter Umgang mit Personen und Sachen sind dabei die Richtschnur. 1. Regelungen zum Aufenthalt auf dem Schulgelände • Grundsatz pünktlich: Fünf Minuten vor Beginn = pünktlich! • Aufenthalt vor 07.50 Uhr ausschließlich in der unteren Eingangshalle, bei Unterrichtsausfall der 1. Stunde in der Mensa • Generell kein Aufenthalt auf den Gängen, weder in den Pausen noch während der Unterrichtszeiten, vor allem nicht in der 6. und 7. Stunde • Verlassen des Schulgeländes von Schülern der Klassen 5 bis 10 während der Unterrichtszeit nur mit Genehmigung des Direktorats. • In der Mittagspause dürfen die Schüler/innen, die nicht an der Offenen Ganztagsschule teilnehmen, nach Hause gehen oder sich ggf. ein Mittagessen außerhalb der Schule besorgen. Eine Besorgungsfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht gestattet. • Nach Unterrichtsende verlassen die Schüler/innen das Schulgelände. • Bei gutem Wetter Aufenthalt auf dem Freigelände, Innenhof ist eine Ruhezone 2. Regelungen zur Sauberkeit und Ordnung • 12.15 Uhr bzw. 13.00 Uhr: Papierkörbe entleeren • Nach der letzten Unterrichtsstunde in einem Klassenzimmer: Stühle auf die Tische stellen, Fenster schließen, Markisen hochziehen, Licht ausschalten, Geräte ausschalten • Säuberungspflicht bei verursachten Verunreinigungen • Schadensersatz für grob fahrlässige oder gar mutwillige Sachbeschädigungen • Pizzakartons und andere größere Verpackungen müssen direkt in die großen Müllcontainer geworfen werden. • Abstellen von Fahrrädern nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen, keinesfalls vor den Schulgebäuden, auf den Grünflächen und den angrenzenden Gehsteigen und Straßen. Rettungs- und Lieferwege sind in jedem Fall freizuhalten. • Ballspiele und andere Spiele vor den Garagen und natürlich auf dem Spiel- und Sportgelände sind erwünscht, auch auf dem Sportplatz, falls freigegeben (Unterricht hat Vorrang.). • Fundsachen werden in den Keller, Raum K012, gebracht, Wertgegenstände ins Sekretariat. • keine Schülersprechzeit in der ersten Pause, beim Lehrerzimmer bitte vor der Glastür warten; • Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien sind auf dem Schulgelände auszuschalten (Art 56 (6) BayEUG). Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät vorübergehend einbehalten. • Die Mensa kann vor und nach der mittäglichen Essenszeit als Arbeitsraum genutzt werden. Den Anweisungen des Mensapersonals ist Folge zu leisten. 3. Verbote: • Fahren mit Rollbrettern, Inlineskates oder Kickboards und das Abstellen im Schulhaus • Rauchen auf dem gesamten Schulgelände und auch im Umfeld der Schule, gilt auch für volljährige Schüler/innen • Kauen von Kaugummis auf dem gesamten Schulgelände (Hygienegründe) • Mitbringen von Deosprays in die Schule (Missbrauchsgefahr) • Schneeballwerfen auf dem gesamten Schulgelände und dem Schulweg • Aufenthalt vor dem Haupteingang während der Pausen • Besorgungsfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Mittagspause • Schüler/innen, die beim Pausenverkauf schon weiter vorn stehen, mit „Aufträgen" zu versorgen Gez. Dr. W. Steflbauer, OStD (Schulleiter) T2-Eltern-Schülerrundbrief-II-2014-15 für HP.doc (STE) 8/15 17/03/2015 ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM T2-Eltern-Schülerrundbrief-II-2014-15 für HP.doc (STE) 9/15 17/03/2015 ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM Bitte beachten Sie, dass eventuelle Änderungen der Sprechzeiten während des Schuljahres den Schülerinnen und Schülern ins Hausaufgabenheft diktiert werden. Eine aktuelle Liste hängt stets im Schulhaus bei den Vertretungsplänen und im Schaukasten im Eingangsbereich aus, d. h. die Schüler können sich immer informieren. Sie können auch jederzeit telefonisch die Sprechstunden bestimmter Lehrkräfte erfragen. Wenn Sie eine Lehrkraft in der Sprechstunde aufsuchen wollen, empfiehlt es sich kurz vorher im Sekretariat anzurufen, ob die Sprechstunde auch tatsächlich stattfindet. Krankheit oder kurzfristige Stundenverschiebungen treten häufiger auf. Das Direktorat des Albert-Einstein-Gymnasiums München T2-Eltern-Schülerrundbrief-II-2014-15 für HP.doc (STE) 10/15 17/03/2015 ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM Grundsätze für die Beurlaubung vom Schulbesuch nach § 37 (2) GSO) Schülerinnen und Schüler können nach §37 (2) GSO auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Voraussetzung für eine Beurlaubung • • Schriftlicher Antrag des Erziehungsberechtigten (bei religiösen Anlässen zzgl. einer Bestätigung der Religionsgemeinschaft). Ein Antragsformular ist auf der AEG-Website herunterzuladen. Der schriftliche Antrag soll 14 Tage vor Beginn der beantragten Beurlaubung im Direktorat eingehen. Grundsätze • • • Die Abwesenheit muss pädagogisch (Schüler ist nicht versetzungsgefährdet) und unterrichtsorganisatorisch (möglichst keine Beurlaubung an Terminen von Schulaufgaben) vertretbar sein und das angegebene Ziel der Beurlaubung nicht ebenso gut in der unterrichtsfreien Zeit erreicht werden können. Der versäumte Unterricht geht zu Lasten des Schülers. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich schriftlich, dass der Schüler den versäumten Lehrstoff möglichst bald nachholt (dies wird schriftlich fixiert als Teil des Antragsformulars). Verbindlichkeiten, die vom Antragsteller vor Gewährung der Beurlaubung eingegangen werden, bleiben bei der Entscheidung über die Beurlaubung unberücksichtigt. Begründungen, die eine Beurlaubung ermöglichen • • • Erfüllung religiöser Pflichten (§37 GSO) Erholungsaufenthalte (ärztlich verordnet) Wichtige persönliche Gründe: o Todesfälle in der Familie o Eheschließungen (in Hausgemeinschaft, Verwandte 1. Grades), Jubiläen, (z.B. goldene Hochzeit) o unaufschiebbare Behördengänge o Teilnahme an Sportwettkämpfen (von Landes- oder Bundesverbänden) o schwere Erkrankung von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitgliedern o Ein Sonderfall ist der Schulwechsel im August in ein anderes (Bundes-) Land: Es sollen mindestens drei Wochen Erholungsurlaub gewährleistet sein. Begründungen, die eine Beurlaubung nicht ermöglichen • Reise- und Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten außerhalb der Ferienzeit (bei Fehlen eines Grundes aus 3.1.-3.3.) • private Studien- und Besichtigungsfahrten • Auslandsaufenthalte zum Besuch von Sprachschulen im Ausland während der Schulzeit • Vorstellung an anderen Schulen Sonderfälle Sonderfälle werden im Einzelfall geprüft und entschieden. Gez. Dr. W. Steflbauer, Schulleiter T2-Eltern-Schülerrundbrief-II-2014-15 für HP.doc (STE) 11/15 17/03/2015 ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht (muss spätestens 3 Werktage vor Beginn der Beurlaubung vorliegen!) Hiermit bitte ich um Beurlaubung für die Schülerin / den Schüler _________________________________ ________________________________ (Name in (Vorname) Druckbuchstaben Klasse / Kurs _________ am Klassenleitung /Oberstufenbetreuung ______________________ ________________ bzw. von _______________ bis ______________________ vom Unterricht bzw. von sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen. Für den Zeitraum der Beurlaubung ist ein angesagter Leistungsnachweis (Schulaufgabe / Klausur / Referat) angesetzt ja nein Grund der Beurlaubung: ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ __________________________________________________ ggf. Fortsetzung auf der Rückseite Ich übernehme die volle Verantwortung, dass der versäumte Unterrichtsstoff selbständig nachgeholt wird. _____________________________ (Ort, Datum) ________________________________________ (Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten bzw. der/des volljährigen Schülerin/Schülers) Antrag genehmigt München, den ____________, Antrag nicht genehmigt _______________________________ für das Direktorat Ggf. Begründung der Ablehnung ________________________________________________ ___________________________________________________________________________ Zur Information der Erziehungsberechtigten wird durch die Klassenbuchführer eine Kopie an die Schülerin/an den Schüler ausgehändigt, ein Rückruf erfolgt nur bei Bedarf. Bitte beachten Sie: Reise- und Urlaubstermine gelten grundsätzlich nicht als wichtiger persönlicher Grund! Verbindlichkeiten, die vor Gewährung der Beurlaubung eingegangen wurden, bleiben bei der Entscheidung über die Beurlaubung unberücksichtigt. Original in Pultordner, nach Befreiungstag in Schüleraktakt Kopie Klassenbuch Kopie für Schüler/Eltern über Klassenbuchführer T2-Eltern-Schülerrundbrief-II-2014-15 für HP.doc (STE) 12/15 17/03/2015 ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM Termine 2014/15 (Stand: 05.03.2015) März 02.03.15 - 04.03.15 04.03.2015 1. - 3. Std. 4. - 6. Std. 05.03.2015 12-13:00 Uhr Probentage Schultheater (LIE) Suchtprävention Klasse 9b Suchtprävention Klasse 9d Vorbereitung PUT (1./2. Std. normal, 3.-6. Std. verkürzt; Nachmittagsunterricht nach Plan) 09.03.2015 19:00 Uhr Vortrag Gewaltprävention in Schulen in der Mensa (EB) 09.03.15 - 13.03.15 Aufführungen Schultheater (LIE) 11.03.2015 12-13:00 Uhr Vorbereitung PUT (1./2. Std. normal, 3.-6. Std. verkürzt; Nachmittagsunterricht nach Plan) 16.03.2015 1. - 3. Std. Suchtprävention Klasse 9a 4. - 6. Std. Suchtprävention Klasse 9c 17.03.2015 12-13:00 Uhr Vorbereitung PUT (1./2. Std. normal, 3.-6. Std. verkürzt; Nachmittagsunterricht nach Plan) 18.03.2015 18:00 Uhr Informationsabend Fremdsprachenwahl (5. Klassen) 19:15 Uhr Informationsabend Fremdsprachenwahl (7. Klassen) 20:15 Uhr Informationsabend Spanisch als spät beginnende Fremdsprache (9. Kl.) 19.03.2015 1./2. Std.: 3./4. Std.: 19.03.15 - 27.03.15 23.03.2015 Frankreich-Austausch (Schüler der 9. Kl. in Frankr.) (BRI, WIE) PUT (Projektunterrichtstag), keine Kurzstunden! für Kl. 5 - 10 Nachmittagsunterricht entfällt für Klassen 5 - 10 Q11, Q12 Unterricht nach Plan 17:00 - 20:00 Präsentation der Ergebnisse 23.03.15 - 27.03.15 24.03.2015 8:00 - 13:00 25.03.2015 26.03.2015 Känguru-Test Mathematik 5./6. Klassen 7./8. Klassen 1. - 3. Std. 4. - 6. Std. 1. - 3. Std. 4. - 6. Std. 27.03.2015 28.03.15 – 12.04.15 Berlinfahrt Q11 Museums-/Kultur-/Europatag 5. - 10. Klassen; Q11, Q12: Unterricht nach Sonderplan 9. Klassen Dachau / Nürnberg; Nachmittagsunterricht ab 8. Std. findet regulär statt (außer 9.Kl.) Suchtprävention Klasse 9e Suchtprävention Klasse 7a Suchtprävention Klasse 7b Suchtprävention Klasse 7c Letzter Schultag vor den Osterferien; regulärer Unterricht, Offene Ganztagsschule findet statt Osterferien April 12.04.15 - 24.04.15 13.04.15 - 14.04.15 15.04.2015 17.04.2015 14:30 - 17:30 T2-Eltern-Schülerrundbrief-II-2014-15 für HP.doc (STE) Spanien-Austausch (deutsche Schüler in Oviedo) (DIR/POD) Zsamgrauft für die Klassen 7a, 7b, 7c Spätester Termin Wahl des Kursprogramms (Jgst. 10) Flohmarkt (EB) 13/15 17/03/2015 ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM 23.04.2015 27.04.15 - 04.05.15 28.04.2015 14:45 Uhr 17:00 - 20:00 20:00 Uhr Festlegung der einzubringenden Halbjahresleistungen Q12 Frankreich-Austausch (franz. Schüler am AEG) (BRI) 5. Lehrerkonferenz (normaler Unterricht bis einschl. 8. Std.) 2. allgemeiner Elternsprechabend Offenes Gesprächsforum in der Mensa 30.04.15 – 18.05.15 Schriftliche Abiturprüfungen Mai 01.05.2015 Unterrichtsfrei 07.05.2015 9. Klassen Dachau / Nürnberg 11.05.15 – 13.05.15 8 – 18:00 Uhr Einschreibung für zukünftige 5. Klassen Probenfahrt Marktoberdorf (NYN, FOR) 14.05.2015 Unterrichtsfrei (Christi Himmelfahrt) 18.05.15 – 22.05.15 Kolloquiumsprüfungen 19.05.15 – 21.05.15 Di - Do Probeunterricht 22.05.2015 Letzter Schultag vor den Pfingstferien; regulärer Unterricht, Offene Ganztagsschule findet statt 23.05.15 – 07.06.15 Pfingstferien Juni 08.06.15 – 12.06.15 Kolloquiumsprüfungen 12.06.2015 15.06.15 - 19.06.15 16.06.15 - 19.06.15 25.06.2015 1. Std. 19:00 Uhr 26.06.2015 27.06.15 – 12.07.15 Bekanntgabe Prüfungsergebnisse Abitur Genderprojekt für die 8. Klassen (SCW/LUD) Zusatzprüfungen (Abitur) Lernstandserhebung NuT in den 6. Klassen Sommerkonzert obere Turnhalle Abiturzeugnis / Entlassung Abiturienten USA-Austausch (amerik. Schüler am AEG) (ROB/KOL) Juli 01.07.2015 3. Std. 06.07.15 - 10.07.15 Schulinterner Jahrgangsstufentest Mathematik 10. Klassen Sport-Woche 7. Klassen im Ennstaler Hof 08.07.2015 13.07.15 - 20.07.15 15.07.15 - 22.07.15 21.07.2015 8:00 Uhr Wahl der Verbindungslehrer für das Schuljahr 2015/16 China-Austausch, chinesische Schüler am AEG (10./11. Jgst.) Theaterfestival-Woche (DIN/SCW) Bundesjugendspiele der Klassen 5 - 7; Nachmittagsunterricht findet statt Ersatztermin Bundesjugendspiele der Klassen 5 - 7 Sporttag 8. - 10. Klassen (5. - 7. Jgst. Kurzstunden bis einschl. 8. Stunde; Unterricht endet um 13:00 Uhr) Schulfest (mit Ehrung für verdiente Schüler) 23.07.2015 27.07.2015 8:00 Uhr 8:00 Uhr 16:00 Uhr 28.07.2015 8:00 Uhr 14:00 Uhr 29.07.2015 30.07.2015 9:50 Uhr T2-Eltern-Schülerrundbrief-II-2014-15 für HP.doc (STE) Sporttag 5. - 7. Klassen (8. - 11. Jgst. Kurzstunden bis einschl. 8. Stunde; Unterricht endet um 13:00 Uhr) 7. Lehrerkonferenz 2. Wandertag für 5. - 10. Jgst. (Q11 Unterr. nach Sonderplan) Sponsoren-Lauf für 5. - 8. Kl. (planmäßiger Unt. bis 9:30 Uhr, aber kein Nachmittagsunterricht für 5. - 8. Kl.) Regulärer Unterricht für 9. - 11. Jgst. 14/15 17/03/2015 ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM 31.07.2015 8:00 - 9:15 9:30 Uhr 10:00 Uhr 01.08.15 – 13.09.15 14.09.2015 9:00 Uhr 14:00 Uhr T2-Eltern-Schülerrundbrief-II-2014-15 für HP.doc (STE) Aufräumarbeiten Jahreszeugnisse und Zeugnisse 11/2 Gottesdienst St. Anna Offene Ganztagsschule entfällt August Sommerferien Einführung 1. Lehrerkonferenz 15/15 17/03/2015
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