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ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM
2. ELTERN-/KOLLEGEN-/ SCHÜLERRUNDBRIEF IM SCHULJAHR 2014/15
München, März 2015
Sehr geehrte Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler,
sieben neue Kolleginnen und Kollegen und 22 Studienreferendare beginnen am
23.02.2015 ihren Dienst am AEG, außerdem beendeten 23 Studienreferendare ihre Ausbildung zum zweiten Halbjahr. Wir mussten daher umfangreiche Veränderungen in der
Unterrichtsverteilung und im Stundenplan vornehmen.
Wir haben uns sehr bemüht, den Lehrerwechsel auf das Notwendigste zu beschränken.
Trotzdem sind viele Klassen betroffen. Die Personalsituation insgesamt ist jedoch sehr erfreulich. Der gesamte Pflichtunterricht, alle Intensivierungsstunden und die Fachsprechstunden können in vollem Umfang eingerichtet werden. Zudem war die Einrichtung vieler
kleiner Lerngruppen möglich und unser sehr attraktives zusätzliches Förderunterrichtsangebot kann aufrecht erhalten werden.
Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern ein erfolgreiches zweites Schulhalbjahr und
allen Eltern die nötige Gelassenheit in Sachen Schule. Ich verbleibe
mit besten Grüßen
Ihr
Dr. Winfried Steflbauer, OStD
Schulleiter
Personalveränderungen
Die Studienreferendare des Seminars 2013/15 haben das 2. Staatsexamen abgelegt und
verlassen unsere Schule zum 13.02.2015, ebenso Zweigschulreferendare
Die Kolleginnen und Kollegen haben einen wesentlichen Teil der Unterrichtsversorgung
übernommen, für die geleistete Arbeit möchte ich ihnen daher sehr herzlich danken und
allen viel Erfolg in ihrem weiteren Berufsleben wünschen.
Die Stelle unseres Schulpädagogen wurde neu besetzt.
Die Stelle ist als Springer (Vertretungslehrkraft) und Schulpädagogenstelle ausgewiesen.
Er wird in erster Linie als Vertretungslehrkraft und für das Projekt „Eigenverantwortliches
Arbeiten“ eingesetzt. Daneben verantwortet er die pädagogischen Projekte, wie Auszeit
„Lernen Lernen“ und den Tag der Medienerziehung.
Folgende Kolleginnen und Kollegen wurden in diesem Schuljahr zum 23. Februar 2015
ans AEG versetzt, ein Gruppenbild mit allen neuen Lehrkräften hängt im Eingangsbereich
des Schulhauses aus:
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Mitarbeiter in der Offenen Ganztagsschule (OGTS)
Die Mitarbeiter sind bei unserem Kooperationspartner, der Firma LernenErholenSport
gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Serviceagentur für
Ganztagsschulen, angestellt.
Datenleck in Q 11
Während der Zeugnisausgabe am 13.02.2015 lag eine Datenliste aller Schüler und
Schülerinnen der Q11 mit Angabe der Noten auf dem Lehrerpult.
Ein Schüler hat – ohne dass es die Lehrkraft bemerkt hat – die Liste mit dem Smartphone
fotografiert und anschließend über eine WhatsApp-Gruppe an alle Mitschüler versandt.
Das Verhalten des Schülers sehen wir als groben Vertrauensmissbrauch und als
schwerwiegendes Delikt an. Die Eltern sollen darauf Vertrauen können, dass die
persönlichen Daten ihrer Kinder in der Schule sicher sind und nicht weiterverbreitet
werden. Andererseits muss auch jede Lehrkraft darauf vertrauen können, dass ihre
Unterlagen auf dem Lehrerpult nicht von den Schülern fotografiert werden. Wir wollen
einen offenen Umgang mit allen Schülern pflegen, der von gegenseitigem Respekt und
Wertschätzung getragen wird. Der Umgang mit Schülern würde sich sehr verändern, wenn
die Lehrkräfte permanent in Sorge sein müssten, dass sie hintergangen werden und die
„Privatsphäre“ des Lehrerpults nicht respektiert wird.
Dringende Bitte an alle Eltern von Schülern aus der Q11
Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Liste auf den Smartphones ihrer Kinder im Chat auf
WhatsApp gelöscht wird.
Ich hoffe, dass dieser Vorgang ein Einzelfall bleiben wird und möchte mich im Namen der
Schule in aller Form dafür entschuldigen, dass diese Liste in der Q11 verbreitet wurde.
Schulaufgabentermine
Anfang März verteilen die Klassenleiter wieder die komplette Liste mit allen Schulaufgabenterminen. Durch unser neues Schulaufgabenkonzept ist es uns gelungen, dass bis auf
wenige Ausnahmen, jeweils nur eine Schulaufgabe pro Woche in einer Klasse geschrieben wird. Die Schulordnung lässt zwar zwei Schulaufgabe pro Woche zu, wir wollen aber
durch die Entzerrung der Termine die Schüler nachhaltig entlasten.
Thema „Schülergesundheit“
Im Februar findet ein pädagogischer Halbtag für alle Lehrkräfte zum Thema „Schülergesundheit“ an unserer Schule statt. Mit Unterstützung des Elternbeirates befassen wir
uns intensiv mit vielen Aspekten der Schülergesundheit, wie Allergien, Notfälle, Anorexie
und Schulverweigerung.
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Unter- und Mittelstufenparty am 12.02.2015
Die Unter- und Mittelstufenparty war ein hervorragender Erfolg. Die Schülervertreter haben
ihr Organisationstalent bewiesen, für einen reibungslosen Ablauf gesorgt und durch geschickte Musikauswahl, Dekoration und Animation für eine „Super-Stimmung“ in der Turnhalle gesorgt. Herzlichen Dank dafür.
Hausordnung → neue Formatierung
Uns ist bewusst, dass sich die Hausordnung zum Teil sehr sperrig und „juristisch“ liest und
man diese einfacher, transparenter und übersichtlicher gestalten könnte und damit auch
den Grad der Informiertheit und die Akzeptanz erhöhen könnte.
Nach § 4 (1) GSO erlässt der Schulleiter eine Hausordnung unter Mitwirkung des Schulforums und der Personalvertretung. Das Schulforum erklärte sein Einverständnis für eine
formale Überarbeitung. Inhaltliche Änderungen wurden dabei zunächst nicht vorgenommen. Der Anlage liegt die überarbeitete Fassung bei. Sie stellt eine deutliche Verbesserung dar, ist aber immer noch kein Vorbild für Übersichtlichkeit.
Die Hausordnung finden Sie im Anhang dieses Rundbriefes
Fachsprechstunden im 2. Halbjahr und spezifische Förderangebote
Die Leistungen zahlreicher Schülerinnen und Schüler geben Anlass zur ernsten Sorge.
Aus diesem Grund bieten wird in unseren Fachsprechstunden eine zusätzliche hoch qualifizierte individuelle Förderung an, die leider nicht von all den Schülerinnen und Schülern,
die es nötig hätten, in Anspruch genommen wird. Auch aus diesem Grunde informieren wir
hier an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich über dieses Angebot, das sich im 2. Halbjahr erheblich verändert hat und leider auch etwas reduziert werden musste.
In den letzen Jahren hat sich gezeigt, dass häufig in der Oberstufe in mehreren Fächern
dann Schwierigkeiten auftreten, wenn grundlegende Fähigkeiten nicht beherrscht werden.
Das AEG will die Schülerinnen und Schüler deshalb vor dem Eintritt in die Q11, also im 2.
Halbjahr der Jahrgangstufe 10, ein Zusatzangebot zur Entwicklung und Stärkung dieser
Grundkompetenzen machen, die nicht nur für das Fach Deutsch wichtig sind. Die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler wurden in einer Befragung bereits erhoben. Inhalte
dieser Kompetenzstunde sind z.B. Zeitmanagement, Auswertung von Materialien, Recherchieren, Präsentieren, Rhetorik, Debattieren, Lesetechniken, Schreibformen.
Außerdem wollen wir unsere Schülerinnen und Schüler zusätzlich unterstützen und bieten
daher ab sofort Abiturvorbereitungskurse in Mathematik und in Chemie/Biologie an.
Liste der Fachsprechstunden und des Förderangebotes im zweiten Schulhalbjahr 2014/15
siehe Anhang
Spanisch als spät beginnende Fremdsprache in den Jahrgangsstufen 10 bis 12
Wir bieten auch in diesem Schuljahr wieder Spanisch als spät beginnende Fremdsprache
an. Alle Schülerinnen und Schüler können somit die drei modernen Fremdsprachen
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Englisch, Französisch und Spanisch bis zum Abitur erlernen. Nach der Jahrgangsstufe 9
kann die 1. oder 2. Fremdsprache durch die neu einsetzende, spät beginnende
Fremdsprache Spanisch in der Jahrgangsstufe 10 abgelöst werden. Der Unterricht in der
neu einsetzenden, spät beginnenden Fremdsprache wird in der Jahrgangsstufe 10 im
Umfang von vier Wochenstunden erteilt, davon ist eine den Intensivierungsstunden zu
entnehmen, in den Jahrgangsstufen 11 und 12 mit drei Wochenstunden.
Folgende Aspekte sollten bei der Wahl berücksichtigt werden:
• Die Wahl ist nur für sprachlich leistungsfähige und interessierte Schülerinnen und
Schüler gedacht.
• Wahl gilt für die Jahrgangsstufen 10 bis 12 und ist nicht revidierbar.
• Eine weitere Fremdsprache muss bis zum Abitur belegt werden, d.h. insgesamt zwei
Fremdsprachen, folglich weniger weitere Wahlmöglichkeiten in Q11 und Q12.
• Kurs wird nur bei einer ausreichenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern und ausreichender Lehrerzuweisung eingerichtet.
• Schülerinnen und Schüler haben in der Jahrgangsstufe 10 eine Wochenstunde mehr
Unterricht und ggf. entsteht zusätzlicher Nachmittagsunterricht.
• Schule behält sich vor, Schülerinnen und Schüler mit schwachen Leistungen abzulehnen. Erwartet werden in den ersten und zweiten Fremdsprachen mindestens die
Noten 3 bzw. 4 in der Jahrgangsstufe 9. Die Klassenkonferenz trifft die Zulassungsentscheidung am Ende des Schuljahres.
Der Elterninformationsabend zu Spanisch als spät beginnende Fremdsprache findet
am 18.03.2015 um 20.15 Uhr in der Mensa statt. Die Entscheidung durch die Eltern muss
bis zum 26.03.2015 getroffen werden. Sie bekommen dazu ein gesondertes Informationsschreiben kurz vor dem Elternabend.
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Projektunterrichtstag am 23.03.2015 – Präsentation am Abend
Der Projektunterrichtstag findet am 23.03.2015 statt. Die Präsentation der Ergebnisse
findet wieder am Abend von 17.00 bis 20.00 Uhr statt.
Schulwechsel während des Schuljahres
Nach der Schulordnung für die bayerischen Gymnasien (§ 33 (4) GSO) ist ein Schulwechsel während des Schuljahres grundsätzlich nicht möglich, außer es besteht ein wichtiger
Grund, z.B. Wechsel des Wohnortes.
Falls andere wichtige Gründe bestehen sollten oder geltend gemacht werden, müssen
diese frühzeitig mit der Schulleitung besprochen werden. In der Regel können nur Gründe
anerkannt werden, die nicht schon zu Beginn des Schuljahres bestanden haben.
Förderverein – Pinnwände in allen Unterrichtsräumen
Der Förderverein übernimmt gerade die Planungen für eine Außenmöblierung unseres
Schulgeländes. Es sollen großen, stylische Sitz- und Liegemöglichkeiten angeschafft werden, die ganzjährig zur Verfügung stehen. Der Aufenthaltswert auf dem Gelände soll
dadurch erheblich gesteigert werden. Außerdem ist eine Beschattung der Mensaterrasse
in Planung. Für die geplante Beschaffung von ipads für den Unterricht hat der Förderverein auch seine Unterstützung zugesagt.
Wir danken dem Förderverein sehr herzlich dafür und vor allen den Eltern, die durch ihre
Mitgliedschaft im Förderverein und ihre Spenden dies erst ermöglichen.
Beurlaubung von Schülern nach § 37 (2) GSO
Schülerinnen und Schüler können nach §37 (2) GSO auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Diese Bestimmung der Schulordnung sorgte in Einzelfällen immer wieder für Unverständnis von Eltern, die den begründeteren Ausnahmefall im Gegensatz zur Schulleitung als gegeben ansahen und sich wegen der Verletzung der Schulpflicht bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Unterricht mit
erheblichen Bußgeldern des staatlichen Schulamtes konfrontiert sahen.
Der Elternbeirat hat nun die Voraussetzungen, Grundsätze und Begründungen, die eine
Beurlaubung ermöglichen, zusammengestellt. Diesem Vorschlag konnte sich die Schulleitung anschließen. Die Schulleitung dankt dem Elternbeirat für diese aufwändige und verdienstvolle Arbeit ganz herzlich und hofft in Zukunft auf mehr Akzeptanz und Verständnis
der Eltern beim Thema Beurlaubung.
Die Grundsätze für die Beurlaubung vom Schulbesuch finden Sie im Anhang dieses
Rundbriefes.
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Würdigung ehrenamtlicher/freiwilliger Tätigkeit von Schülerinnen und Schülern in
einem Beiblatt zum Zeugnis (KMBek vom 13.01.2015; KWMBl Nr. 2/2015))
Wer sich engagiert, bestimmt und gestaltet die Gegenwart und die Zukunft unserer Gesellschaft aktiv mit. Ehrenamtliche Tätigkeit und freiwilliges Engagement sind deswegen
unverzichtbar. Sie anzuregen und zu fördern, gehört zu den erzieherischen Aufgaben der
Schule. Die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl erlangte mit
Volksentscheid vom 15. September 2013 Verfassungsrang (Änderung von Art. 121 BV).
Dazu trägt die ausdrückliche Anerkennung des Einsatzes der Engagierten wesentlich bei.
Bereits 1994/95 wurde die Möglichkeit geschaffen, ehrenamtliche Tätigkeit von Schülerinnen und Schülern in einem Beiblatt zum Jahreszeugnis zu würdigen. Dieses ist inhaltlich
und graphisch überarbeitet worden. Somit kommt nunmehr für eine Würdigung in Frage:
Ehrenamtlicher, freiwilliger Einsatz
– im schulischen Bereich,
– im sozialen und karitativen Bereich,
– im kulturellen Bereich,
– in der freien Jugendarbeit,
– im sicherheitsrelevanten Ehrenamt (Freiwillige Feuerwehr, THW, Rettungsdienste etc.),
– im Sport,
– im Natur- und Umweltschutz.
Durch die Würdigung einer solchen Tätigkeit soll das auf Gemeinsinn und Solidarität ausgerichtete Handeln engagierter Schülerinnen und Schüler für die (Schul-)Gemeinschaft
unterstützt werden.
Verfahren
Die Erziehungsberechtigten oder – bei Volljährigkeit – die Schülerin bzw. der Schüler, die
eine Bestätigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit wünschen, reichen spätestens bis zum 1.
Juli bei der Schule ein Formblatt ein, das von der jeweiligen Schule und ggf. der jeweiligen
Organisation, bei der der ehrenamtliche Einsatz erfolgte, in eigener Verantwortung auszufüllen ist.
Das aus zwei Seiten bestehende Formblatt kann von der Internetseite des Bayerischen
Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unter folgen den Links
heruntergeladen werden:
http://stmuk-cms.bybn.de/eltern/was-tun-bei/rechte-und-pflichten/bekanntmachungen.html
und
http://stmuk-cms.bybn.de/lehrer/schulleitungen/formulare.html
.
Die Bescheinigung wird nach Entscheidung des Schulleiters Jahreszeugnissen und Abschlusszeugnissen als Beiblatt beigelegt. Das Original ist mit dem Schulstempel zu versehen, eine Kopie ist zum Schülerakt zu nehmen. Diese Bekanntmachung tritt am 16. Februar 2015 in Kraft.
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Wichtige Termine im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2014/15
Sprechstundenliste
Die Terminliste für das zweite Halbjahr und die aktualisierte Sprechstundenliste finden Sie im Anhang dieses Rundbriefes.
Fundsachen im Keller, Raum 012
Zur Erinnerung: Es gilt folgende Regelung: Alle herrenlosen Gegenstände werden täglich in den Raum K012 gebracht, Wertgegenstände ins Sekretariat. Alle Lehrkräfte veranlassen dies in allen Räumen. Nur so können die Schüler verlorene Gegenstände wieder
schnell und unkompliziert auffinden, ohne täglich erneut im Sekretariat nachzufragen oder
in allen Räume n nachzusehen.
Der Fundssachraum platzt aus allen Nähten und gleichzeitig werden viele Gegenstände
vermisst.
Bitte einfach mal nachsehen im Fundsachenraum, bevor alles entsorgt wird für karitative Zwecke.
Anhang:
• Hausordnung
•
•
• Grundsätze für die Beurlaubung vom Schulbesuch
• Terminliste
Verteiler: alle Schüler/Eltern, alle Lehrkräfte, alle Verwaltungskräfte
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HAUSORDNUNG des AEG
Nach § 4 (1) GSO erlässt der Schulleiter eine Hausordnung unter Mitwirkung des Schulforums (04.02.2015) der Personalvertretung und der Lehrerkonferenz (28.02.2015)
Präambel
Wo die Hausordnung keine Regelung vorsieht, werden anstehende Fragen durch Einsicht und Anstand, vor allem aber durch gegenseitige Rücksichtnahme gelöst. Der gesunde Menschenverstand, die übliche Praxis und ein zivilisierter Umgang mit Personen und Sachen sind dabei die
Richtschnur.
1. Regelungen zum Aufenthalt auf dem Schulgelände
• Grundsatz pünktlich: Fünf Minuten vor Beginn = pünktlich!
• Aufenthalt vor 07.50 Uhr ausschließlich in der unteren Eingangshalle, bei Unterrichtsausfall der
1. Stunde in der Mensa
• Generell kein Aufenthalt auf den Gängen, weder in den Pausen noch während der Unterrichtszeiten, vor allem nicht in der 6. und 7. Stunde
• Verlassen des Schulgeländes von Schülern der Klassen 5 bis 10 während der Unterrichtszeit nur mit Genehmigung des Direktorats.
• In der Mittagspause dürfen die Schüler/innen, die nicht an der Offenen Ganztagsschule teilnehmen, nach Hause gehen oder sich ggf. ein Mittagessen außerhalb der Schule besorgen.
Eine Besorgungsfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist nicht gestattet.
• Nach Unterrichtsende verlassen die Schüler/innen das Schulgelände.
• Bei gutem Wetter
Aufenthalt auf dem Freigelände, Innenhof ist eine Ruhezone
2. Regelungen zur Sauberkeit und Ordnung
• 12.15 Uhr bzw. 13.00 Uhr: Papierkörbe entleeren
• Nach der letzten Unterrichtsstunde in einem Klassenzimmer: Stühle auf die Tische stellen,
Fenster schließen, Markisen hochziehen, Licht ausschalten, Geräte ausschalten
• Säuberungspflicht bei verursachten Verunreinigungen
• Schadensersatz für grob fahrlässige oder gar mutwillige Sachbeschädigungen
• Pizzakartons und andere größere Verpackungen müssen direkt in die großen Müllcontainer
geworfen werden.
• Abstellen von Fahrrädern nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen, keinesfalls vor den
Schulgebäuden, auf den Grünflächen und den angrenzenden Gehsteigen und Straßen. Rettungs- und Lieferwege sind in jedem Fall freizuhalten.
• Ballspiele und andere Spiele vor den Garagen und natürlich auf dem Spiel- und Sportgelände
sind erwünscht, auch auf dem Sportplatz, falls freigegeben (Unterricht hat Vorrang.).
• Fundsachen werden in den Keller, Raum K012, gebracht, Wertgegenstände ins Sekretariat.
• keine Schülersprechzeit in der ersten Pause, beim Lehrerzimmer bitte vor der Glastür warten;
• Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien sind auf dem Schulgelände auszuschalten
(Art 56 (6) BayEUG). Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät vorübergehend einbehalten.
• Die Mensa kann vor und nach der mittäglichen Essenszeit als Arbeitsraum genutzt werden.
Den Anweisungen des Mensapersonals ist Folge zu leisten.
3. Verbote:
• Fahren mit Rollbrettern, Inlineskates oder Kickboards und das Abstellen im Schulhaus
• Rauchen auf dem gesamten Schulgelände und auch im Umfeld der Schule, gilt auch für volljährige Schüler/innen
• Kauen von Kaugummis auf dem gesamten Schulgelände (Hygienegründe)
• Mitbringen von Deosprays in die Schule (Missbrauchsgefahr)
• Schneeballwerfen auf dem gesamten Schulgelände und dem Schulweg
• Aufenthalt vor dem Haupteingang während der Pausen
• Besorgungsfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Mittagspause
• Schüler/innen, die beim Pausenverkauf schon weiter vorn stehen, mit „Aufträgen" zu versorgen
Gez. Dr. W. Steflbauer, OStD (Schulleiter)
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Bitte beachten Sie, dass eventuelle Änderungen der Sprechzeiten während des Schuljahres den Schülerinnen und Schülern ins Hausaufgabenheft diktiert werden. Eine aktuelle
Liste hängt stets im Schulhaus bei den Vertretungsplänen und im Schaukasten im Eingangsbereich aus, d. h. die Schüler können sich immer informieren. Sie können auch jederzeit telefonisch die Sprechstunden bestimmter Lehrkräfte erfragen.
Wenn Sie eine Lehrkraft in der Sprechstunde aufsuchen wollen, empfiehlt es sich kurz
vorher im Sekretariat anzurufen, ob die Sprechstunde auch tatsächlich stattfindet. Krankheit oder kurzfristige Stundenverschiebungen treten häufiger auf.
Das Direktorat des Albert-Einstein-Gymnasiums München
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Grundsätze für die Beurlaubung vom Schulbesuch
nach § 37 (2) GSO)
Schülerinnen und Schüler können nach §37 (2) GSO auf schriftlichen Antrag
in begründeten Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden.
Voraussetzung für eine Beurlaubung
•
•
Schriftlicher Antrag des Erziehungsberechtigten (bei religiösen Anlässen zzgl. einer
Bestätigung der Religionsgemeinschaft). Ein Antragsformular ist auf der AEG-Website
herunterzuladen.
Der schriftliche Antrag soll 14 Tage vor Beginn der beantragten Beurlaubung im
Direktorat eingehen.
Grundsätze
•
•
•
Die Abwesenheit muss pädagogisch (Schüler ist nicht versetzungsgefährdet) und
unterrichtsorganisatorisch (möglichst keine Beurlaubung an Terminen von Schulaufgaben) vertretbar sein und das angegebene Ziel der Beurlaubung nicht ebenso gut
in der unterrichtsfreien Zeit erreicht werden können.
Der versäumte Unterricht geht zu Lasten des Schülers. Die Erziehungsberechtigten
verpflichten sich schriftlich, dass der Schüler den versäumten Lehrstoff möglichst bald
nachholt (dies wird schriftlich fixiert als Teil des Antragsformulars).
Verbindlichkeiten, die vom Antragsteller vor Gewährung der Beurlaubung eingegangen
werden, bleiben bei der Entscheidung über die Beurlaubung unberücksichtigt.
Begründungen, die eine Beurlaubung ermöglichen
•
•
•
Erfüllung religiöser Pflichten (§37 GSO)
Erholungsaufenthalte (ärztlich verordnet)
Wichtige persönliche Gründe:
o Todesfälle in der Familie
o Eheschließungen (in Hausgemeinschaft, Verwandte 1. Grades), Jubiläen, (z.B.
goldene Hochzeit)
o unaufschiebbare Behördengänge
o Teilnahme an Sportwettkämpfen (von Landes- oder Bundesverbänden)
o schwere Erkrankung von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitgliedern
o Ein Sonderfall ist der Schulwechsel im August in ein anderes (Bundes-) Land: Es
sollen mindestens drei Wochen Erholungsurlaub gewährleistet sein.
Begründungen, die eine Beurlaubung nicht ermöglichen
• Reise- und Urlaubstermine der Erziehungsberechtigten außerhalb der Ferienzeit (bei
Fehlen eines Grundes aus 3.1.-3.3.)
• private Studien- und Besichtigungsfahrten
• Auslandsaufenthalte zum Besuch von Sprachschulen im Ausland während der
Schulzeit
• Vorstellung an anderen Schulen
Sonderfälle
Sonderfälle werden im Einzelfall geprüft und entschieden.
Gez. Dr. W. Steflbauer, Schulleiter
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Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht
(muss spätestens 3 Werktage vor Beginn der Beurlaubung vorliegen!)
Hiermit bitte ich um Beurlaubung für die Schülerin / den Schüler
_________________________________
________________________________
(Name in
(Vorname)
Druckbuchstaben
Klasse / Kurs _________
am
Klassenleitung /Oberstufenbetreuung ______________________
________________ bzw.
von
_______________ bis ______________________
vom Unterricht bzw. von sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen.
Für den Zeitraum der Beurlaubung ist ein angesagter Leistungsnachweis (Schulaufgabe /
Klausur / Referat) angesetzt
ja
nein
Grund der Beurlaubung:
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________
_____________________________________________________________________
__________________________________________________
ggf. Fortsetzung auf der Rückseite
Ich übernehme die volle Verantwortung, dass der versäumte Unterrichtsstoff selbständig nachgeholt wird.
_____________________________
(Ort, Datum)
________________________________________
(Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
bzw. der/des volljährigen Schülerin/Schülers)
Antrag genehmigt
München, den ____________,
Antrag nicht genehmigt
_______________________________ für das Direktorat
Ggf. Begründung der Ablehnung ________________________________________________
___________________________________________________________________________
Zur Information der Erziehungsberechtigten wird durch die Klassenbuchführer eine Kopie an
die Schülerin/an den Schüler ausgehändigt, ein Rückruf erfolgt nur bei Bedarf.
Bitte beachten Sie: Reise- und Urlaubstermine gelten grundsätzlich nicht als wichtiger persönlicher Grund! Verbindlichkeiten, die vor Gewährung der Beurlaubung eingegangen wurden, bleiben
bei der Entscheidung über die Beurlaubung unberücksichtigt.
Original in Pultordner, nach Befreiungstag in Schüleraktakt
Kopie Klassenbuch
Kopie für Schüler/Eltern über Klassenbuchführer
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Termine 2014/15 (Stand: 05.03.2015)
März
02.03.15 - 04.03.15
04.03.2015
1. - 3. Std.
4. - 6. Std.
05.03.2015
12-13:00 Uhr
Probentage Schultheater (LIE)
Suchtprävention Klasse 9b
Suchtprävention Klasse 9d
Vorbereitung PUT (1./2. Std. normal, 3.-6. Std. verkürzt;
Nachmittagsunterricht nach Plan)
09.03.2015
19:00 Uhr
Vortrag Gewaltprävention in Schulen in der Mensa (EB)
09.03.15 - 13.03.15
Aufführungen Schultheater (LIE)
11.03.2015
12-13:00 Uhr Vorbereitung PUT (1./2. Std. normal, 3.-6. Std. verkürzt;
Nachmittagsunterricht nach Plan)
16.03.2015
1. - 3. Std.
Suchtprävention Klasse 9a
4. - 6. Std.
Suchtprävention Klasse 9c
17.03.2015
12-13:00 Uhr Vorbereitung PUT (1./2. Std. normal, 3.-6. Std. verkürzt;
Nachmittagsunterricht nach Plan)
18.03.2015
18:00 Uhr
Informationsabend Fremdsprachenwahl (5. Klassen)
19:15 Uhr
Informationsabend Fremdsprachenwahl (7. Klassen)
20:15 Uhr
Informationsabend Spanisch als spät beginnende Fremdsprache (9. Kl.)
19.03.2015
1./2. Std.:
3./4. Std.:
19.03.15 - 27.03.15
23.03.2015
Frankreich-Austausch (Schüler der 9. Kl. in Frankr.) (BRI, WIE)
PUT (Projektunterrichtstag), keine Kurzstunden! für Kl. 5 - 10
Nachmittagsunterricht entfällt für Klassen 5 - 10
Q11, Q12 Unterricht nach Plan
17:00 - 20:00 Präsentation der Ergebnisse
23.03.15 - 27.03.15
24.03.2015
8:00 - 13:00
25.03.2015
26.03.2015
Känguru-Test Mathematik
5./6. Klassen
7./8. Klassen
1. - 3. Std.
4. - 6. Std.
1. - 3. Std.
4. - 6. Std.
27.03.2015
28.03.15 – 12.04.15
Berlinfahrt Q11
Museums-/Kultur-/Europatag 5. - 10. Klassen;
Q11, Q12: Unterricht nach Sonderplan
9. Klassen Dachau / Nürnberg;
Nachmittagsunterricht ab 8. Std. findet regulär statt (außer
9.Kl.)
Suchtprävention Klasse 9e
Suchtprävention Klasse 7a
Suchtprävention Klasse 7b
Suchtprävention Klasse 7c
Letzter Schultag vor den Osterferien; regulärer Unterricht,
Offene Ganztagsschule findet statt
Osterferien
April
12.04.15 - 24.04.15
13.04.15 - 14.04.15
15.04.2015
17.04.2015
14:30 - 17:30
T2-Eltern-Schülerrundbrief-II-2014-15 für HP.doc (STE)
Spanien-Austausch (deutsche Schüler in Oviedo) (DIR/POD)
Zsamgrauft für die Klassen 7a, 7b, 7c
Spätester Termin Wahl des Kursprogramms (Jgst. 10)
Flohmarkt (EB)
13/15
17/03/2015
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23.04.2015
27.04.15 - 04.05.15
28.04.2015
14:45 Uhr
17:00 - 20:00
20:00 Uhr
Festlegung der einzubringenden Halbjahresleistungen Q12
Frankreich-Austausch (franz. Schüler am AEG) (BRI)
5. Lehrerkonferenz (normaler Unterricht bis einschl. 8. Std.)
2. allgemeiner Elternsprechabend
Offenes Gesprächsforum in der Mensa
30.04.15 – 18.05.15
Schriftliche Abiturprüfungen
Mai
01.05.2015
Unterrichtsfrei
07.05.2015
9. Klassen Dachau / Nürnberg
11.05.15 – 13.05.15 8 – 18:00 Uhr Einschreibung für zukünftige 5. Klassen
Probenfahrt Marktoberdorf (NYN, FOR)
14.05.2015
Unterrichtsfrei (Christi Himmelfahrt)
18.05.15 – 22.05.15
Kolloquiumsprüfungen
19.05.15 – 21.05.15 Di - Do
Probeunterricht
22.05.2015
Letzter Schultag vor den Pfingstferien; regulärer Unterricht,
Offene Ganztagsschule findet statt
23.05.15 – 07.06.15
Pfingstferien
Juni
08.06.15 – 12.06.15
Kolloquiumsprüfungen
12.06.2015
15.06.15 - 19.06.15
16.06.15 - 19.06.15
25.06.2015
1. Std.
19:00 Uhr
26.06.2015
27.06.15 – 12.07.15
Bekanntgabe Prüfungsergebnisse Abitur
Genderprojekt für die 8. Klassen (SCW/LUD)
Zusatzprüfungen (Abitur)
Lernstandserhebung NuT in den 6. Klassen
Sommerkonzert obere Turnhalle
Abiturzeugnis / Entlassung Abiturienten
USA-Austausch (amerik. Schüler am AEG) (ROB/KOL)
Juli
01.07.2015
3. Std.
06.07.15 - 10.07.15
Schulinterner Jahrgangsstufentest Mathematik 10. Klassen
Sport-Woche 7. Klassen im Ennstaler Hof
08.07.2015
13.07.15 - 20.07.15
15.07.15 - 22.07.15
21.07.2015
8:00 Uhr
Wahl der Verbindungslehrer für das Schuljahr 2015/16
China-Austausch, chinesische Schüler am AEG (10./11. Jgst.)
Theaterfestival-Woche (DIN/SCW)
Bundesjugendspiele der Klassen 5 - 7; Nachmittagsunterricht
findet statt
Ersatztermin Bundesjugendspiele der Klassen 5 - 7
Sporttag 8. - 10. Klassen (5. - 7. Jgst. Kurzstunden bis einschl.
8. Stunde; Unterricht endet um 13:00 Uhr)
Schulfest (mit Ehrung für verdiente Schüler)
23.07.2015
27.07.2015
8:00 Uhr
8:00 Uhr
16:00 Uhr
28.07.2015
8:00 Uhr
14:00 Uhr
29.07.2015
30.07.2015
9:50 Uhr
T2-Eltern-Schülerrundbrief-II-2014-15 für HP.doc (STE)
Sporttag 5. - 7. Klassen (8. - 11. Jgst. Kurzstunden bis einschl.
8. Stunde; Unterricht endet um 13:00 Uhr)
7. Lehrerkonferenz
2. Wandertag für 5. - 10. Jgst. (Q11 Unterr. nach Sonderplan)
Sponsoren-Lauf für 5. - 8. Kl. (planmäßiger Unt. bis 9:30 Uhr,
aber kein Nachmittagsunterricht für 5. - 8. Kl.)
Regulärer Unterricht für 9. - 11. Jgst.
14/15
17/03/2015
ALBERT-EINSTEIN-GYMNASIUM
31.07.2015
8:00 - 9:15
9:30 Uhr
10:00 Uhr
01.08.15 – 13.09.15
14.09.2015
9:00 Uhr
14:00 Uhr
T2-Eltern-Schülerrundbrief-II-2014-15 für HP.doc (STE)
Aufräumarbeiten
Jahreszeugnisse und Zeugnisse 11/2
Gottesdienst St. Anna
Offene Ganztagsschule entfällt
August
Sommerferien
Einführung
1. Lehrerkonferenz
15/15
17/03/2015