Ausgabe N° 12 / April 2015 Kurzkommentar: Mehr Selbstbestimmung dank dem Vorsorgeauftrag Pensionierung: Jetzt für unsere Seminare in Winterthur, Thalwil und Chur anmelden Medienbeitrag: Hypothek verlängern BÖRSEN UND MÄRKTE Editorial Erholung nach Devisenschock Mitte Januar hat die Schweizerische Nationalbank (SNB) die Finanzmärkte und die inländische Wirtschaft in eine Schockstarre versetzt. Die Aufgabe des Euro-Mindestkurses ist nachvollziehbar, der Zeitpunkt und die Art und Weise nicht. von Damian Gliott Die Nationalbank hat es in den vergangenen zwei Jahren verpasst, den Mindestkurs in einer Phase der EuroStärke aufzuheben und so die Märkte durch einen geregelten Ausstieg auf die neue Währungspolitik vorzubereiten. Mit dem Entscheid von Mitte Januar wurde ein immenser Schaden angerichtet. Die Glaubwürdigkeit der SNB wird jahrelang darunter leiden. Bisher war es der Nationalbank möglich, die Märkte lediglich «mit Worten» zu beruhigen. Weil Investoren das Vertrauen in die Aussagen der Währungshüter verloren haben, müssen diese künftig gezwungenermassen geldwerte Interventionen vornehmen, um die Märkte zu beeinflussen. Die Jetzt aktuell Gratis Pensionierungsseminare 28. April 2015 in Winterthur 19. Oktober 2015 in Thalwil 02. März 2016 in Chur Jetzt informieren und mit dem Talon auf Seite 4 anmelden. SNB muss ihre Absichten ab sofort ständig finanziell unter Beweis stellen und auch Angriffen von Spekulanten standhalten – ein je nach Marktphase sehr kostspieliges oder sogar unmögliches Unterfangen. Wirtschaftslage Für einmal bereitet uns die Schweizer Wirtschaft etwas Bauchschmerzen. Durch die neue Währungssituation wird die Konkurrenzfähigkeit empfindlich getroffen. Wir rechnen im kommenden Jahr mit einer deutlichen Abschwächung der Konjunktur und einem punktuellen Abbau von Arbeitsplätzen. Eine langanhaltende Rezession sollte dank der Anpassungsfähigkeit der helvetischen Industrielandschaft und des weltweiten Konjunkturaufschwungs vermieden werden können. Insbesondere die amerikanische Wirtschaft kommt immer besser in Fahrt. So ist die Arbeitslosenrate im letzten Jahr stark gesunken. Schwieriger ist die Situation in Europa. Die Arbeitslosenrate verharrt im zweistelligen Bereich. Die europäische Zentralbank (EZB) versucht verzweifelt, den Gesamtmarkt mittels Geldschwemme zu stärken. Wir zweifeln am langfristigen Nutzen dieser Eingriffe. Sie sind zwar sinnvoll, um für kurzfristige Entspannung und einen Zeitgewinn zu Gunsten der Krisenländer zu sorgen. Langfristig machen sie Strukturprobleme aber zweifelsohne Fortsetzung Seite 2 Liebe Leserin, lieber Leser Die Börsen sind turbulent ins neue Jahr gestartet. Die Aufhebung des EUR-Mindestkurses durch die Nationalbank hat die Schweizer Börse und die Devisenmärkte durchgeschüttelt. Trotzdem dürfen Anleger positiv auf die ersten vier Monate des Börsenjahres 2015 zurück schauen. In Europa werden voraussichtlich im Sommer die Weichen für Griechenland und somit auch für die Politik der EZB gestellt. Etwas Nervosität an den Aktien- und Obligationenmärkten wird in diesem Jahr daher kaum zu vermeiden sein. Gerne machen wir Sie auf unsere Pensionierungsseminare aufmerksam. Das nächste findet am 28. April in Winterthur statt. Mehr dazu auf Seite 4 dieser eNews. Wir wünschen Ihnen viel Spass beim Lesen unserer e-News. Florian Schubiger Pensionierungs-Box Aktuelle Hypo-Zinsen e-News in Ihrer Mailbox? Jetzt kostenlos bestellen unter: www.123-Pensionierung.ch Täglich aktualisiert unter: www.vermoegens-partner.ch Registrieren unter www.vermoegens-partner.ch e-news Ausgabe N°12 / April 2015 Seite 1 BÖRSEN UND MÄRKTE Performancezahlen in Schweizer Franken nur noch schlimmer und ohne Einleitung der nötigen Massnahmen wird den Politikern und Bürgern später eine umso gesalzenere Rechnung präsentiert. Die Wahl der linksradikalen Partei Syriza in Griechenland hat die Situation für die EU zusätzlich erschwert. Wir glauben unterdessen nicht mehr daran, dass die aktuelle griechische Regierung die Probleme langfristig lösen kann. Seit Jahresbeginn, Stichtag 23.04.2015, Quelle: Sungard -34.7% 4.2% Schweiz – Large Caps -42.8% 5.6% Schweiz – Small-48.1% Caps -50.5% Deutschland -55.5% Europa – Large Caps 3.1% 0.9% -32.2% Europa – Small Caps -40.4% USA – Large Caps -1.7% -41.6% USA – Technologie -34.0% 2.2% 3.3% Japan -33.2% 12.1% -47.4% 5.9% Immobilien Europa -53.3% Immobilien USA -4.5% -80.0% -60.0% -40.0% -20.0% 0.0% -10% -5% 0% 5% 10% 15% Volatilität Aktien Schweiz Erwartete Volatilität des CH-Aktienmarktes (VSMI), Stichtag 23.04.2015 Quelle: Sungard SIX 100.00 80.00 60.00 40.00 20.00 0.00 1999 2002 2005 2008 2011 2014 Zinsen und Renditen Stichtag 23.04.2015, Quelle: Sungard Staatsanleihen (ICMA Benchmarks) Renditen 10 Jahre Aktuell 31.12.2014 Schweiz -0.13% 0.33% Deutschland 0.12% 0.54% USA 1.96% 2.17% Japan 0.29% 0.33% LIBOR 3 Monate Franken Euro USD Aktuell -0.83% -0.01% 0.28% 31.12.2014 -0.06% 0.06% 0.26% Aktuell 0.954 1.033 1.437 0.797 1.082 31.12.2014 0.994 1.202 1.549 0.830 1.210 31.12.2013 1.27% 1.95% 3.02% 0.72% 31.12.2013 0.02% 0.27% 0.25% Währungen Quelle: Sungard Stichtag 23.04.2015 USD / CHF EUR / CHF GBP / CHF YEN / CHF(100) EUR / USD e-news +/- 2015 -4.03% -14.06% -7.23% -3.98% -10.58% Währungen Im Mittelpunkt des Geschehens stand in den letzten Monaten die enorme Frankenaufwertung. Am 15. Januar mussten Schweizer Anleger eine negative Rendite von rund 15 Prozent auf Fremdwährungsanlagen und Aktien in Kauf nehmen. Wir haben über die letzten beiden Jahre den Anteil an Fremdwährungsobligationen und insbesondere an Euro-Anlagen zu Gunsten von Wandelobligationen und Immobilien in der Schweiz reduziert. Vom Zeitpunkt des Nationalbankentscheids wurden wir dennoch überrascht. Aufgrund der neuen Rahmenbedingungen haben wir uns entschieden, den Euro im festverzinslichen Bereich so gut wie möglich zu meiden und dafür den US-Dollar stärker zu gewichten. Wir schätzen das weitere Rückschlagpotential des Euros gegenüber den übrigen Währungen als höher ein. Obligationen und Aktien Der Negativzinsentscheid der SNB hat die Obligationenmärkte nochmals unterstützt. Mittlerweile sind wir auf einem Niveau angelangt, auf dem weitere Kursgewinne immer schwieriger werden. In diesem Umfeld meiden wir weiterhin Staatsobligationen und setzen bei den Unternehmensobligationen auf eher kurze Laufzeiten. Dafür nehmen wir eine etwas tiefere Bonität in Kauf. Wir erachten den Zinsaufschlag dieser Anlagen als faire Entschädigung für das eingegangene Risiko. Mit wenigen Ausnahmen konnten die weltweiten Börsen trotz Frankenaufwertung auch währungsbereinigt leicht an Wert zulegen. Die Aktienmärkte profitieren von der erfreulichen Gewinnentwicklung und der konstant hohen Dividende. Das kurzfristige Rückschlagpotential nimmt nach einem Preisanstieg gleichwohl zu. Aus diesem Grund haben wir in den vergangenen Monaten erneut punktuell Aktiengewinne realisiert. Die Korrektur von Mitte Januar und die darauf folgende Aufholjagd an den Aktienmärkten haben uns einmal mehr vor Augen geführt, dass Angst und Gier schlechte Börsenratgeber sind und häufig zu falschen Interventionen führen. Wer panikartig Aktienanlagen abbaute, hat den Einstieg wahrscheinlich verpasst und sitzt heute trotz Börsenhausse auf zu viel Liquidität. Zu schnell und unerwartet haben die Börsen wieder zu ihrer alten Stärke zurück gefunden. Dies trotz der anhaltenden geopolitischen Probleme und einem Griechenland, das von einer langfristigen Lösung seiner Probleme weiter denn je entfernt ist. Trotzdem gilt: Je nach Börsenverlauf raten wir nach deutlichen Börsenanstiegen, erzielte Gewinne ins Trockene zu bringen. Ausgabe N°12 / April 2015 Seite 2 VORSORGEAUFTRAG Mehr Selbstbestimmung dank dem Vorsorgeauftrag Wer beispielsweise wegen eines Unfalls, Krankheit oder infolge Altersdemenz vorübergehend oder dauernd urteilsunfähig wird, ist auf die Unterstützung Dritter angewiesen. Mit der Erstellung eines Vorsorgeauftrags kann für solche Fälle vorgesorgt werden. von Carlo Picecchi Wieso ein Vorsorgeauftrag? Seit der Einführung des neuen Erwachsenenschutzrechts Anfang 2013 steht mit dem Vorsorgeauftrag ein hilfreiches Instrument für mehr Selbstbestimmung zur Verfügung. Im Vorsorgeauftrag kann im Voraus festgelegt werden, wer bei einer Urteilsunfähigkeit stellvertretend die notwendigen Angelegenheiten erledigen soll und was in einer solchen Situation zu tun oder zu unterlassen ist. Oftmals können behördliche Massnahmen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) umgangen werden, wenn ein Vorsorgeauftrag rechtzeitig verfasst wurde. Wer will, dass bei einer persönlichen Urteilsunfähigkeit seine Vertrauenspersonen und nicht die Behörden alleine entscheiden, ist gut beraten, sich frühzeitig zu informieren und einen Vorsorgeauftrag zu verfassen. Sinnvoll ist es, den erstellten Vorsorgeauftrag von Zeit zu Zeit zu überprüfen und allfällige Änderungen vorzunehmen. Unterteilung der Aufgaben Das Erwachsenenschutzrecht unterscheidet die drei Aufgabenbereiche Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr. Die Aufgabenbereiche können entweder alle an dieselbe oder an verschiedene Personen delegiert werden. Auch Institutionen oder Firmen (juristische Personen) können als Vorsorgebeauftragte eingesetzt werden. Die Personensorge beinhaltet hauptsächlich Aufgaben in Bezug auf die alltägliche Betreuung und Begleitung (beispielsweise Unterbringung in ein Pflegeheim) sowie Grafik: Bereiche / Vorkehrungen beim Vorsorgeauftrag Vorsorgeauftrag Ehevertrag Patientenverfügung Vorkehrungen Anordnung für den Todesfall Erbvertrag Testament e-news medizinische Entscheidungen. Hierbei ist oftmals die Errichtung einer Patientenverfügung sinnvoll, in welcher im Fall einer Urteilsunfähigkeit die gewünschten ärztlichen Massnahmen definiert oder im Voraus abgelehnt werden. Die Vermögenssorge umfasst hauptsächlich die Verwaltung des Vermögens und des Einkommens. Je nach Komplexität ist es sinnvoll, die Aufgaben und persönlichen Wünsche genauer zu definieren. Bei der Vertretung im Rechtsverkehr handelt es sich unter anderem um die Befugnis zur Stellvertretung vor Behörden und Gerichten. Delegation von Aufgaben Damit der Auftrag dem eigenen Willen entsprechend umgesetzt wird, sollten die Aufgaben und die Weisungen für deren Erfüllung möglichst genau umschrieben werden. Es ist beispielsweise möglich, die Personensorge einer Vertrauensperson aus der Familie zu erteilen und die Vermögenssorge an einen Spezialisten (Hausbank, Vermögensverwalter) zu delegieren. Eine Ausnahme bilden die medizinischen Massnahmen (Patientenverfügung). Die Entscheidungsbefugnis bei medizinischen Behandlungen kann nur an natürliche Personen erteilt werden. Der Ehegatte, beziehungsweise die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner, besitzt ein gesetzliches Vertretungsrecht für gewisse persönliche und finanzielle Angelegenheiten der urteilsunfähigen Person. Vorausgesetzt wird dabei, dass ein gemeinsamer Haushalt besteht oder der urteilsunfähigen Person regelmässiger und persönlicher Beistand geleistet wurde. Errichtung und Aufbewahrung des Vorsorgeauftrags Der Vorsorgeauftrag muss entweder von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder durch einen Notar öffentlich beurkundet werden. Der Vorsorgeauftrag lässt sich jederzeit durch eine entsprechende Erklärung oder Vernichtung der Urkunde widerrufen. Die Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag erstellt wurde sowie dessen Aufbewahrungsort kann beim Zivilstandsamt registriert werden. Die Hinterlegung selbst ist beim Zivilstandsamt nicht möglich. Jeder Vorsorgeauftraggeber kann frei wählen, ob er den Vorsorgeauftrag privat oder bei einer Behörde aufbewahren möchte. Die Möglichkeiten der Dokumentenhinterlegung sind kantonal unterschiedlich geregelt. Vielerorts kann der Vorsorgeauftrag entweder bei der KESB oder auf dem Amtsnotariat gegen eine Gebühr deponiert werden. Mehr Informationen zum Thema Mehr Informationen zum Thema Vorsorgeauftrag finden Sie in Kürze unter dem Link «Vorsorgeauftrag» auf unserer Website 123-Pensionierung.ch. Details zur Patientenverfügung stehen ebenfalls bald kostenlos zur Verfügung: Direktlink: Vorsorgeauftrag auf 123-Pensionierung.ch mehr Informationen zu unserer Beratung in diesem Ausgabe N°12 / Bereich April 2015 Seite 3 runden . PENSIONIERUNGSSEMINARE Pensionierungsseminare in Winterthur, Thalwil und Chur Datum: Dienstag, 28. April 2015 Altes Stadthaus, Marktgasse 53, Winterthur Datum: Montag, 19. Oktober 2015 Hotel Sedartis, Bahnhofstrasse 15/16, Thalwil Datum: Mittwoch, 2. März 2016 Hotel Chur, Welschdörfli 2, Chur Dauer: jeweils 18.30 Uhr bis circa 20.30 Uhr Die zweistündigen Seminare der VermögensPartner AG sind die beste Möglichkeit, sich unverbindlich zum Thema «finanzielle Planung der Pensionierung» zu informieren. Nach dem Seminar wissen Sie, wo Sie bei der Planung Ihrer Pensionierung die Schwerpunkte setzen müssen und zu welchem Zeitpunkt Sie welche Massnahmen in die Wege leiten sollten. Die Seminare sind auf Personen ab 50 Jahren ausgerichtet. Schwerpunkte und Inhalt der Seminare Welche Voraussetzungen sollten gegeben sein, damit eine Frühpensionierung realistisch ist und mit welchen finanziellen Einbussen ist zu rechnen? Welches sind die nötigen Überlegungen beim Entscheid Rente oder Kapital aus der Pensionskasse? Welche Unterlagen / Hilfsmittel brauchen Sie, um sich auf die Pensionierung vorzubereiten? Mit welchen Einnahmen können Sie nach der Pensionierung rechnen? Welche Massnahmen müssen zu welchem Zeitpunkt in die Wege geleitet werden? Wie können Sie die vielen mit der Pensionierung zusammenhängenden Steueroptimierungsmöglichkeiten optimal ausschöpfen? Welche Möglichkeiten der Einkommenssicherstellung nach der Pensionierung gibt es? Welche Möglichkeiten gibt es, seinen Nachlass zu regeln (Absicherung Ehepartner etc.)? Welches sind die häufigsten Fehler, die von angehenden Rentnern bei der Pensionierungsvorbereitung gemacht werden? Die Referenten haben schon viele Seminare zur finanziellen Planung der Pensionierung, Vermögensorganisation sowie Erben und Nachlass geleitet. Anmeldetalon Seminar Die Anmeldung kann auch online unter www.123-Pensionierung.ch oder telefonisch (052 224 43 43) erfolgen. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen. Einsenden an: VermögensPartner AG, Oberer Graben 2, 8400 Winterthur e-news Zielpublikum: Leute ab 50, die sich mit der finanziellen Planung ihrer Pensionierung auseinandersetzen. Organisator: VermögensPartner AG / 123-Pensionierung.ch Anmeldung: Obligatorisch, über 123-Pensionierung.ch, Telefon 052 224 43 43, [email protected] oder mit dem Anmeldetalon weiter unten. Kosten: Das Seminar ist kostenlos Nach dem Seminar stehen die Referenten zur Beantwortung Ihrer individuellen Fragen gerne zur Verfügung. Emil Soliva war während über 20 Jahren Geschäftsführer der Pensionskasse Unilever Schweiz und kennt sich daher bestens mit den Fragen angehender Rentner aus. Damian Gliott berät täglich Kunden zu den Themen Altersvorsorge, Pensionierung, Nachlass und Vermögen. Er ist Mitgründer der VermögensPartner AG. Tipp: Gratis Pensionierungs-Box Stehen Sie vor der Pensionierung und möchten sich ausführlich informieren? Die VermögensPartner AG schenkt Ihnen eine Pensionierungs-Box mit Unterlagen zu allen wichtigen Pensionierungsthemen. Sie finden darin viele verschiedene Merkblätter mit Tipps zur Planung der Pensionierung und viele weitere Informationen. Die Pensionierungs-Box ist kostenlos und kann direkt über Telefon 052 224 2 43 43 oder im Internet unter 123-Pensionierung.ch bestellt werden. Ich melde mich für folgendes Seminar an: Ort des Seminars Anzahl Teilnehmer Datum des Seminars . . Persönliche Angaben (bitte vollständig ausfüllen) Name Geb. Datum . . Vorname Telefon Strasse PLZ Ort Ausgabe N°12 / April 2015 Seite 4 FRAGEN UND ANTWORTEN Antworten auf Fragen aus Beratungsgesprächen Frage: Ich bin 40-jährig und möchte meine hohe Steuerbelastung reduzieren. Ist ein Einkauf in die Pensionskasse für mich lohnenswert? Frage: Überall liest und hört man von Negativzinsen. Weshalb verlangen die Banken überhaupt noch einen Zins bei einer Hypothekarvergabe? Antwort: Grundsätzlich lassen sich die Einzahlungen in die Antwort: Negativzinsen sind für Privatpersonen bis jetzt noch Pensionskasse vom steuerbaren Einkommen abziehen und kaum direkt spürbar. Nach Einführung der Negativzinsen so die Steuerbelastung reduzieren. Abhängig von Ihrem durch die Nationalbank haben sich die Hypothekarzinsen Pensionskassenreglement können die Einkäufe zudem zu vorübergehend verbilligt. Seither sind die Konditionen für höheren Leistungen im Vorsorgefall (Invalidität/Tod) führen. Immobilienkredite sogar wieder leicht angestiegen. Dies Das einbezahlte Kapital ist gebunden und kann nur unter hängt unter anderem mit den kaum veränderten Refinanziebestimmten Bedingungen bezogen werden. In den meisten rungskosten zusammen. Weder die für Kredite verwendeten Fällen wird das angesparte Altersguthaben erst im Pensio- Spargelder, noch die notwendigen Zinsabsicherungen sind nierungszeitpunkt in Renten- oder Kapitalform ausbezahlt. für die Banken günstiger geworden. Deshalb werden die Unter der Annahme einer ordentlichen Pensionierung (Stand Kreditgeber auch weiterhin einen Zins verlangen. heute: Alter 65) beträgt Ihr Anlagehorizont 25 Jahre. Frage: Die Schweizer Aktienkurse haben sich seit dem Taucher Mitte Januar 2015 wieder Auf Jahresbasis umgerechgut erholt. Raten Sie trotzdem zu einem Einstieg oder soll ich den nächsten Kursrückgang net fällt die durch die abwarten? einmalige Steuerersparnis erzielte Rendite wesentlich Antwort: Die Aufhebung des Euro-Mindestkurses Anfang 2015 hat an der Schweizer tiefer aus. Eine passende Börse zeitweise zu markanten Kurseinbussen geführt. Seither haben sich die Aktienkurse Anlage (ohne Einkauf) mit wieder erholt. Solche Kursbewegungen sind kaum vorauszusehen. Wichtiger als der Aktien, Obligationen etc. richtige Einstiegszeitpunkt («Timing»), ist die langfristig passende Anlagestrategie. Der könnte für Sie demzufolge Gefahr in einem «schlechten» Zeitpunkt zu kaufen kann man entgegenwirken, indem die interessanter sein. gewünschte Aktienquote in zeitlich auseinanderliegenden Schritten aufgebaut wird. Frage: Meine Bank hat kürzlich die Verzinsung auf dem Säule 3a Konto gesenkt. Kann ich den Anbieter wechseln und was gilt es dabei zu beachten? «Unsere Beratung ist frei von Interessenkonflikten, weil wir unseren Stundenaufwand in Rechnung stellen und ohne Provisionen arbeiten.» Michael Schuster VermögensPartner AG Antwort: Ja, Sie können Ihr angespartes Guthaben relativ einfach zu einer anderen Bank mit einer besseren Verzinsung transferieren. Ein Zinsvergleich lohnt sich meistens! Vereinzelt haben Institute Kündigungsfristen von einigen Monaten eingeführt. Diese gilt es zu beachten. Beratungsablauf bei der VermögensPartner AG Erstes kostenloses Gespräch Datenaufnahme Ziele definieren Offerte mit Kostendach Beratung gegen Honorar Analyse der Situation Berechnung und Optimierung Massnahmenplan Beratungsablauf Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es dient dazu, sich gegenseitig kennen zu lernen sowie die Ausgangslage und Ihre Ziele zu erfassen. In einer Offerte fassen wir das Gespräch zusammen und bestätigen schriftlich, dass wir alle Provisionen an Sie weiterleiten. Umsetzung der Massnahmen In Eigenregie Durch Delegation Massnahmen-Controlling Ausarbeitungen werden in einer Dokumentation schriftlich festgehalten und Ihnen in einem oder mehreren Gesprächen ausführlich erläutert. Am Schluss der Beratungsphase wissen Sie, welche Schritte Sie zu welchem Zeitpunkt in die Wege leiten sollten. Die Umsetzung ist losgelöst von der Beratung und kann In der Beratungsphase erarbeiten wir die Entschei- je nach Ihren Bedürfnissen auf unterschiedliche Weise dungsgrundlagen für die Beantwortung Ihrer Fragen. erfolgen. Falls Sie wünschen, unterstützen wir Sie gerne Unsere Empfehlungen sind klar und verständlich. Alle dabei. e-news Ausgabe N°12 / April 2015 Seite 5 MEDIENBEITRAG & ZINSEN Medienbeitrag: Finanzratgeber – Hypothek verlängern Festhypotheken haben ein Verfalldatum. Was danach mit dem Kredit passiert, variiert von Bank zu Bank. Wer den Hypothekarvertrag nicht im Detail anschaut, kann massiv zur Kasse gebeten werden. In der Praxis kommen die Kündigungsfristen meist auch dann zur Anwendung, wenn ein Kreditnehmer die Hypothek zurückzahlen will, sich aber zu spät meldet. Kündigungstermin nicht verpassen Vorbildlich ist, wenn sich der Bankberater rechtzeitig - das heisst einige Wochen vor Verfall der Hypothek oder Beginn der Kündigungsfrist - beim Kunden meldet. Erfahrungsgemäss haben einige Banken das Zeitmanagement bei Hypotheken aber nicht im Griff. Gut zu wissen: In vielen Verträgen gibt es eine Klausel, dass ohne Gegenbericht des Kunden eine fällige Festhypothek automatisch in eine variable gewandelt wird. Die Kündigungsfrist gilt dann meist auch für die variable Hypothek. Dies ist vor allem im aktuellen Zinsumfeld teuer: Der durchschnittliche variable Zins im täglichen Hypothekenzinsvergleich der VermögensPartner AG liegt aktuell bei mehr als 2.5 Prozent. Eine zweijährige Festhypothek ist hingegen schon für unter einem Prozent Zins zu haben. Bei einer Hypothek über 500‘000 Franken und bei einer sechsmonatigen Kündigungsfrist beträgt der Kostennachteil bis gegen 4‘000 Franken. Noch teurer kann es werden, wenn ein Liegenschaftsbesitzer die Hypothek amortisieren will, auf Grund der verpassten Kündigungsfrist aber zur Weiterführung einer variablen Hypothek gezwungen wird. Auch dieser Fall ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern so passiert. Daher gilt: Den Hypothekarvertrag be- reits vor der Unterzeichnung genau anschauen. Am wichtigsten sind die Kündigungsfrist und natürlich die Höhe des Zinssatzes. In jedem Fall lohnt es sich, mehrere Offerten und die Geschäftsbedingungen unterschiedlicher Anbieter minutiös zu vergleichen. Verlängern vor dem Verfall der Hypothek Weil die Zinsen aktuell tief sind, möchten viele Immobilienbesitzer ihre Hypothek so schnell wie möglich verlängern, auch wenn diese noch nicht am Laufzeitende angelangt ist. Hypotheken, die in den nächsten rund 12 Monaten fällig sind, können mit einer sogenannten Forward-Hypothek abgelöst werden. Das bedeutet, dass eine Hypothek heute zu den aktuellen Konditionen abgeschlossen wird, die Auszahlung der Kreditsumme aber erst in der Zukunft erfolgt. Dies ist eine gute Variante, wenn Kreditnehmer bis zum Verfall der abzulösenden Hypothek mit einem deutlichen Anstieg der allgemeinen Zinsen rechnen. Festhypothek auflösen und neu abschliessen Hypotheken, die vor einigen Jahren abgeschlossen wurden, weisen im Vergleich zu heute hohe Zinsen auf. Die Möglichkeit, die bestehende Hypothek aufzulösen und eine neue zu den aktuellen Konditionen abzuschliessen, tönt im ersten Moment verlockend. Unter dem Strich geht diese Rechnung aber nicht auf. Dies rührt daher, weil die Ausstiegskosten in aller Regel höher sind als die Zinseinsparung durch die günstigere Hypothek (bis zum theoretischen Verfall der teuren Hypothek). In diesem Fall bleibt dem Hypothekarnehmer meist nichts anderes übrig als abzuwarten. Dieser Artikel ist von Damian Gliott verfasst und erschien in in einer gekürzten Version in der Rheinzeitung vom 21.5.2014. www.rheinzeitung.ch Entwicklung Hypothekarzinsen und Zinskurven Zinsentwicklung Hypotheken in den letzten 12 Monaten Hypothekarzinsen je nach Laufzeit (Zinskurven) 3.00% 3.00% 2.50% 2.50% 2.00% 2.00% 1.50% 1.50% 1.00% 1.00% Festhypothek 10 Jahre Festhypothek 15 Jahre Festhypothek 2 Jahre Festhypothek 5 Jahre Zinskurve per 01.01.2015 Zinskurve per 30.06.2014 Zinskurve per 23.04.2015 Für beide Grafiken gilt: Es fliessen tagesaktuelle Zinsen von über 50 Anbietern in den Vergleich. Bei den Grafiken wird jeweils der Durchschnitt aller Anbieter abgebildet. Es handelt sich um indikative Richtsätze für Wohneigentum. Quelle: www.vermoegens-partner.ch Fazit: Nach der Aufhebung des EUR-Mindestkurses durch die Nationalbank sind die Zinsen bei langen Laufzeiten kurzfristig stark gefallen. Dies hat sich schnell wieder korrie-news giert. Aktuell sind die Zinsen etwas höher als noch anfangs Jahr, aber immer noch deutlich tiefer als Mitte 2014. Anfang 2014 war das Zinsniveau noch massiv höher. Ausgabe N°12 / April 2015 Seite 6 KONTAKT UND BERATUNG Standorte und Kontakt Winterthur VermögensPartner AG Oberer Graben 2 8400 Winterthur Telefon: 052 224 43 43 [email protected] Chur VermögensPartner AG Reichsgasse 65 7002 Chur Telefon: 081 250 46 46 [email protected] www.vermoegens-partner.ch Unsere Dienstleistungen Vermögensverwaltung Pensionierungsplanung Wertschriftenanalyse Hypothekarberatung Nachlassberatung Weitere Informationen www.123-Pensionierung.ch www.kickbacks.ch Abonnierung / Abbestellung Abonnieren E-Mail Adresse eintragen auf unserer Website Abbestellen E-Mail an: [email protected] Kurzportrait der VermögensPartner AG Die VermögensPartner AG wurde im Jahr 2007 mit der Überzeugung gegründet, dass Transparenz in der Finanzberatung und Vermögensverwaltung einem grossen Kundenbedürfnis entspricht. Die Rückerstattung aller Provisionen war ein Novum in der Schweizer Finanzbranche. Dadurch können wir ohne Interessenkonflikte beraten. Unser Unternehmen ist überschaubar, ohne Fremdkapital finanziert und im Besitz der Firmengründer. Dass sich unsere Geschäftsphilosophie mit Ihren Interessen deckt, werden Sie bereits beim ersten Gespräch feststellen. Persönliche Beratung Ich möchte gerne ein persönliches Gespräch. Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren. Folgende Themen sind für mich relevant: Pensionierung planen Vermögen strukturieren / verwalten Wertschriften analysieren Geld anlegen Nachlass Liegenschaften und Hypotheken e-news Name/Vorname: Strasse/Nr.: PLZ/Ort: Tel. P.: Tel. G.: Email: Coupon per Post oder Fax an obenstehende Adresse senden. Auf unserer Website haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, direkt einen Termin zu vereinbaren. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen. Ausgabe N°12 / April 2015 Seite 7 Zinsvergleiche Stichtag: 23.04.2015 Alle Angaben sind ohne Gewähr und verstehen sich als Richtwerte gemäss Website der Anbieter oder telefonischer Anfrage. Säule 3a Cornèr Bank SA Bezirks-Sparkasse Dielsdorf Banque CIC (Suisse) Banca Popolare di Sondrio WIR Bank Generali Versicherung Migros Bank Schaffhauser Kantonalbank Bank Coop Basellandschaftliche KB Neue Aargauer Bank Raiffeisen acrevis Bank AG BBO Bank Brienz Oberhasli Hypothekarbank Lenzburg Postfinance Thurgauer Kantonalbank Baloise Bank Soba Credit Suisse Basler Kantonalbank Graubündner Kantonalbank Luzerner Kantonalbank Zuger Kantonalbank Berner Kantonalbank Liberty Vorsorgestiftung UBS Bank Sarasin & Cie AG Freizügigkeitskonto 1.40% 1.25% 1.20% 1.15% 1.15% 1.13% 1.00% 1.00% 0.90% 0.90% 0.90% 0.88% 0.75% 0.75% 0.75% 0.75% 0.75% 0.70% 0.70% 0.60% 0.60% 0.60% 0.60% 0.50% 0.50% 0.50% 0.00% Bezirks-Sparkasse Dielsdorf WIR Bank acrevis Bank AG AEK Bank 1826 Bank EEK BBO Bank Brienz Oberhasli BBO Bank Brienz Oberhasli Generali Versicherungen GRB Glarner Regionalbank Schaffhauser Kantonalbank Thurgauer Kantonalbank Basellandschaftliche KB Neue Aargauer Bank Raiffeisen Baloise Bank SoBa Bank Coop Basler Kantonalbank Credit Suisse Graubündner Kantonalbank Luzerner Kantonalbank Migros Bank Postfinance Liberty Vorsorgestiftung UBS AG Zürcher Kantonalbank Berner Kantonalbank Bank Sarasin & Cie AG Sparkonto 0.80% 0.55% 0.50% 0.50% 0.50% 0.50% 0.50% 0.50% 0.50% 0.50% 0.50% 0.40% 0.40% 0.40% 0.30% 0.30% 0.30% 0.30% 0.30% 0.30% 0.30% 0.30% 0.20% 0.20% 0.20% 0.15% 0.00% Bei allen Konten, Kassenobligationen und Hypotheken empfiehlt es sich, nicht nur den Zins, sondern auch die Gebühren zu vergleichen. Höhere Kosten (Kontoführung, Abschlusskosten etc.) reduzieren die Nettorendite erheblich. Crédit Ag. Financ. (Suisse) SA 0.55% Banque CIC (Suisse) 0.40% Appenzeller Kantonalbank 0.30% Generali Versicherungen 0.20% Banca Popolare di Sondrio 0.15% Postfinance E-Sparkonto* 0.15% Raiffeisen (Mitglieder)*** 0.15% Valiant** 0.15% Luzerner Kantonalbank** 0.13% Swissquote*/** 0.10% Baloise Bank SoBa*/** 0.10% Bank Coop** 0.10% Bank EEK 0.10% Basler Kantonalbank 0.10% BBO Bank Brienz Oberhasli 0.10% GRB Glarner Regionalbank 0.10% Migros Bank 0.10% Postfinance Sparkonto 0.10% Schaffhauser Kantonalbank 0.10% Basellandschaftliche KB 0.05% Berner Kantonalbank 0.05% Graubündner Kantonalbank 0.05% Thurgauer Kantonalbank 0.05% Zuger Kantonalbank** 0.05% Zürcher Kantonalbank** 0.05% Credit Suisse 0.01% UBS 0.01% Normales Sparkonto. Gewisse Anbieter bieten mehr Zins bei eingeschränkten Bezugsmöglichkeiten. *Nur OnlineBewirtschaftung **Zinsbonus oder Malus bei gewissen Bedingungen. Kassenobligationen Hypotheken 2 Jahre 5 Jahre 8 Jahre Schuldner - 1.00% 1.50% Cembra Money Bank Bürgerliche Ersparniskasse Bern 0.20% 0.60% 1.00% 0.30% 0.50% 1.00% GRB Glarner Regionalbank 0.30% 0.60% 0.90% WIR Bank** 0.15% 0.40% 0.70% AEK Bank 1826 - 0.40% 0.75% BBO Bank Brienz Oberhasli 0.00% 0.38% 0.63% Bank Eki 0.13% 0.38% 0.50% Bank Linth 0.00% 0.20% 0.75% Baloise Bank SoBa 0.13% 0.30% 0.50% Bank Thalwil 0.15% 0.25% 0.50% Kontomat.ch 0.05% 0.30% 0.50% Thurgauer Kantonalbank 0.00% 0.30% 0.50% Migros Bank 0.00% 0.25% 0.45% Graubündner Kantonalbank 0.15% 0.20% 0.30% Banca Popolare di Sondrio 0.10% 0.13% 0.38% Schwyzer Kantonalbank 0.00% 0.20% 0.40% St. Galler Kantonalbank 0.00% 0.13% 0.40% Raiffeisen*** 0.00% 0.13% 0.38% Credit Suisse 0.05% 0.15% 0.30% Neue Aargauer Bank 0.13% 0.38% 0.75% Regiobank Solothurn 0.00% 0.20% 0.30% Schaffhauser Kantonalbank 0.10% 0.10% 0.25% Valiant Bank - 0.10% 0.20% Zuger Kantonalbank 0.00% 0.00% 0.38% UBS** 0.00% 0.00% 0.00% Postfinance Der Einlegerschutz von 100'000 Franken pro Bankkunde gilt auch bei Kassenobligationen. **Termingeldkonto ***Kann je nach Filiale variieren. Schuldner variabel 3 Jahre 5 Jahre 8 Jahre Swissquote - 0.74% 0.84% 1.30% KFH Kreditanst. für Hypotheken - 0.95% 1.06% 1.43% hypomat.ch 2.00% 0.75% 0.86% 1.25% AXA Winterthur - 1.12% 1.17% 1.41% Luzerner Kantonalbank 2.45% 1.21% 1.35% 0.00% Homegate.ch - 0.74% 0.84% 1.29% family-net.ch 2.25% 0.95% 1.00% 1.45% Zürich Versicherung - 1.52% Migros Bank 2.25% 1.05% 1.25% 1.60% Swisslife 2.75% 1.20% 1.20% 1.40% Zürcher Kantonalbank 2.50% 1.11% 1.22% 1.72% Postfinance - 1.10% 1.25% 1.65% Basler Kantonalbank 2.50% 1.15% 1.30% 1.70% acrevis Bank AG - 1.15% 1.30% 1.65% Raiffeisen*** 2.63% 1.14% 1.28% 1.68% Banca Popolare di Sondrio 2.50% 1.18% 1.33% 1.73% Graubündner Kantonalbank 2.75% 1.10% 1.29% 1.66% Bank Coop 2.63% 1.15% 1.32% 1.74% St. Galler Kantonalbank 2.75% 1.15% 1.30% 1.65% Glarner Kantonalbank 2.88% 1.10% 1.25% 1.65% Credit Suisse 2.85% 1.05% 1.32% 1.68% Schaffhauser Kantonalbank 2.75% 1.15% 1.30% 1.70% Valiant Bank 2.95% 1.20% 1.32% 1.75% Allianz Suisse 2.50% 1.65% 1.65% 1.70% Generali Versicherung 2.75% 1.55% 1.60% 1.75% Helvetia Versicherungen 2.75% 1.70% 1.70% 1.70% Richtsätze der Banken bei Belehnung zwischen 60% und 75%. Einige Institute bieten bessere Konditionen bei ökologischen Bauten, jungen Familien, tieferer Belehnung etc.. Je nach Lage des Objekts wird teilweise auch ein Risikozuschlag erhoben. e-News Ausgabe N°12 / April 2015 Seite 8
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