Kurzkommentar: Mehr Selbstbestimmung dank dem

Ausgabe N° 12 / April 2015
Kurzkommentar: Mehr Selbstbestimmung dank
dem Vorsorgeauftrag
Pensionierung: Jetzt für unsere Seminare in
Winterthur, Thalwil und Chur anmelden
Medienbeitrag: Hypothek verlängern
BÖRSEN
UND
MÄRKTE
Editorial
Erholung nach Devisenschock
Mitte Januar hat die Schweizerische
Nationalbank (SNB) die Finanzmärkte
und die inländische Wirtschaft in eine
Schockstarre versetzt. Die Aufgabe
des Euro-Mindestkurses ist nachvollziehbar, der Zeitpunkt und die Art und
Weise nicht.
von Damian Gliott
Die Nationalbank hat es in den vergangenen zwei Jahren verpasst, den
Mindestkurs in einer Phase der EuroStärke aufzuheben und so die Märkte
durch einen geregelten Ausstieg auf
die neue Währungspolitik vorzubereiten. Mit dem Entscheid von Mitte Januar wurde ein immenser Schaden
angerichtet. Die Glaubwürdigkeit der
SNB wird jahrelang darunter leiden.
Bisher war es der Nationalbank möglich, die Märkte lediglich «mit Worten»
zu beruhigen. Weil Investoren das
Vertrauen in die Aussagen der Währungshüter verloren haben, müssen
diese künftig gezwungenermassen
geldwerte Interventionen vornehmen,
um die Märkte zu beeinflussen. Die
Jetzt aktuell
Gratis Pensionierungsseminare
28. April 2015 in Winterthur
19. Oktober 2015 in Thalwil
02. März 2016 in Chur
Jetzt informieren und mit dem
Talon auf Seite 4 anmelden.
SNB muss ihre Absichten ab sofort
ständig finanziell unter Beweis stellen
und auch Angriffen von Spekulanten
standhalten – ein je nach Marktphase
sehr kostspieliges oder sogar unmögliches Unterfangen.
Wirtschaftslage
Für einmal bereitet uns die Schweizer
Wirtschaft etwas Bauchschmerzen.
Durch die neue Währungssituation
wird die Konkurrenzfähigkeit empfindlich getroffen. Wir rechnen im kommenden Jahr mit einer deutlichen Abschwächung der Konjunktur und
einem punktuellen Abbau von Arbeitsplätzen. Eine langanhaltende Rezession sollte dank der Anpassungsfähigkeit der helvetischen Industrielandschaft und des weltweiten Konjunkturaufschwungs vermieden werden
können. Insbesondere die amerikanische Wirtschaft kommt immer besser
in Fahrt. So ist die Arbeitslosenrate im
letzten Jahr stark gesunken. Schwieriger ist die Situation in Europa. Die
Arbeitslosenrate verharrt im zweistelligen Bereich. Die europäische Zentralbank (EZB) versucht verzweifelt,
den Gesamtmarkt mittels Geldschwemme zu stärken. Wir zweifeln
am langfristigen Nutzen dieser Eingriffe. Sie sind zwar sinnvoll, um für
kurzfristige Entspannung und einen
Zeitgewinn zu Gunsten der Krisenländer zu sorgen. Langfristig machen sie
Strukturprobleme aber zweifelsohne
Fortsetzung Seite 2
Liebe Leserin, lieber Leser
Die Börsen sind turbulent ins
neue Jahr gestartet. Die Aufhebung des EUR-Mindestkurses
durch die Nationalbank hat die
Schweizer Börse und die Devisenmärkte
durchgeschüttelt.
Trotzdem dürfen Anleger positiv
auf die ersten vier Monate des
Börsenjahres 2015 zurück
schauen. In Europa werden voraussichtlich im Sommer die
Weichen für Griechenland und
somit auch für die Politik der EZB
gestellt. Etwas Nervosität an den
Aktien- und Obligationenmärkten
wird in diesem Jahr daher kaum
zu vermeiden sein.
Gerne machen wir Sie auf unsere
Pensionierungsseminare aufmerksam. Das nächste findet am
28. April in Winterthur statt.
Mehr dazu auf Seite 4 dieser eNews.
Wir wünschen Ihnen viel Spass
beim Lesen unserer e-News.
Florian Schubiger
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Aktuelle Hypo-Zinsen
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e-news
Ausgabe N°12 / April 2015
Seite 1
BÖRSEN
UND MÄRKTE
Performancezahlen in Schweizer Franken
nur noch schlimmer und ohne Einleitung der nötigen Massnahmen wird den Politikern und Bürgern später eine umso
gesalzenere Rechnung präsentiert. Die Wahl der linksradikalen Partei Syriza in Griechenland hat die Situation für die
EU zusätzlich erschwert. Wir glauben unterdessen nicht
mehr daran, dass die aktuelle griechische Regierung die
Probleme langfristig lösen kann.
Seit Jahresbeginn, Stichtag 23.04.2015, Quelle: Sungard
-34.7%
4.2%
Schweiz – Large Caps
-42.8%
5.6%
Schweiz – Small-48.1%
Caps
-50.5%
Deutschland
-55.5%
Europa – Large Caps
3.1%
0.9%
-32.2%
Europa – Small Caps
-40.4%
USA – Large Caps
-1.7%
-41.6%
USA – Technologie -34.0%
2.2%
3.3%
Japan -33.2%
12.1%
-47.4%
5.9%
Immobilien Europa
-53.3%
Immobilien USA
-4.5%
-80.0% -60.0% -40.0% -20.0% 0.0%
-10% -5%
0%
5%
10%
15%
Volatilität Aktien Schweiz
Erwartete Volatilität des CH-Aktienmarktes (VSMI), Stichtag 23.04.2015
Quelle: Sungard
SIX
100.00
80.00
60.00
40.00
20.00
0.00
1999
2002
2005
2008
2011
2014
Zinsen und Renditen
Stichtag 23.04.2015, Quelle: Sungard
Staatsanleihen (ICMA Benchmarks)
Renditen 10 Jahre Aktuell 31.12.2014
Schweiz
-0.13%
0.33%
Deutschland
0.12%
0.54%
USA
1.96%
2.17%
Japan
0.29%
0.33%
LIBOR 3 Monate
Franken
Euro
USD
Aktuell
-0.83%
-0.01%
0.28%
31.12.2014
-0.06%
0.06%
0.26%
Aktuell
0.954
1.033
1.437
0.797
1.082
31.12.2014
0.994
1.202
1.549
0.830
1.210
31.12.2013
1.27%
1.95%
3.02%
0.72%
31.12.2013
0.02%
0.27%
0.25%
Währungen
Quelle: Sungard
Stichtag 23.04.2015
USD / CHF
EUR / CHF
GBP / CHF
YEN / CHF(100)
EUR / USD
e-news
+/- 2015
-4.03%
-14.06%
-7.23%
-3.98%
-10.58%
Währungen
Im Mittelpunkt des Geschehens stand in den letzten Monaten die enorme Frankenaufwertung. Am 15. Januar mussten
Schweizer Anleger eine negative Rendite von rund 15 Prozent auf Fremdwährungsanlagen und Aktien in Kauf nehmen. Wir haben über die letzten beiden Jahre den Anteil an
Fremdwährungsobligationen und insbesondere an Euro-Anlagen zu Gunsten von Wandelobligationen und Immobilien in
der Schweiz reduziert. Vom Zeitpunkt des Nationalbankentscheids wurden wir dennoch überrascht. Aufgrund der neuen
Rahmenbedingungen haben wir uns entschieden, den Euro
im festverzinslichen Bereich so gut wie möglich zu meiden
und dafür den US-Dollar stärker zu gewichten. Wir schätzen
das weitere Rückschlagpotential des Euros gegenüber den
übrigen Währungen als höher ein.
Obligationen und Aktien
Der Negativzinsentscheid der SNB hat die Obligationenmärkte nochmals unterstützt. Mittlerweile sind wir auf
einem Niveau angelangt, auf dem weitere Kursgewinne
immer schwieriger werden. In diesem Umfeld meiden
wir weiterhin Staatsobligationen und setzen bei den
Unternehmensobligationen auf eher kurze Laufzeiten.
Dafür nehmen wir eine etwas tiefere Bonität in Kauf.
Wir erachten den Zinsaufschlag dieser Anlagen als faire
Entschädigung für das eingegangene Risiko. Mit wenigen Ausnahmen konnten die weltweiten Börsen trotz
Frankenaufwertung auch währungsbereinigt leicht an
Wert zulegen. Die Aktienmärkte profitieren von der erfreulichen Gewinnentwicklung und der konstant hohen
Dividende. Das kurzfristige Rückschlagpotential nimmt
nach einem Preisanstieg gleichwohl zu. Aus diesem
Grund haben wir in den vergangenen Monaten erneut
punktuell Aktiengewinne realisiert. Die Korrektur von
Mitte Januar und die darauf folgende Aufholjagd an den
Aktienmärkten haben uns einmal mehr vor Augen geführt, dass Angst und Gier schlechte Börsenratgeber
sind und häufig zu falschen Interventionen führen. Wer
panikartig Aktienanlagen abbaute, hat den Einstieg
wahrscheinlich verpasst und sitzt heute trotz Börsenhausse auf zu viel Liquidität. Zu schnell und unerwartet
haben die Börsen wieder zu ihrer alten Stärke zurück
gefunden. Dies trotz der anhaltenden geopolitischen
Probleme und einem Griechenland, das von einer langfristigen Lösung seiner Probleme weiter denn je entfernt
ist. Trotzdem gilt: Je nach Börsenverlauf raten wir nach
deutlichen Börsenanstiegen, erzielte Gewinne ins
Trockene zu bringen.
Ausgabe N°12 / April 2015
Seite 2
VORSORGEAUFTRAG
Mehr Selbstbestimmung dank dem Vorsorgeauftrag
Wer beispielsweise wegen eines Unfalls,
Krankheit oder infolge Altersdemenz vorübergehend oder dauernd urteilsunfähig
wird, ist auf die Unterstützung Dritter angewiesen. Mit der Erstellung eines Vorsorgeauftrags kann für solche Fälle vorgesorgt werden.
von Carlo Picecchi
Wieso ein Vorsorgeauftrag?
Seit der Einführung des neuen Erwachsenenschutzrechts
Anfang 2013 steht mit dem Vorsorgeauftrag ein hilfreiches
Instrument für mehr Selbstbestimmung zur Verfügung. Im
Vorsorgeauftrag kann im Voraus festgelegt werden, wer bei
einer Urteilsunfähigkeit stellvertretend die notwendigen Angelegenheiten erledigen soll und was in einer solchen Situation zu tun oder zu unterlassen ist. Oftmals können behördliche Massnahmen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) umgangen werden, wenn ein Vorsorgeauftrag rechtzeitig verfasst wurde. Wer will, dass bei
einer persönlichen Urteilsunfähigkeit seine Vertrauenspersonen und nicht die Behörden alleine entscheiden, ist gut
beraten, sich frühzeitig zu informieren und einen Vorsorgeauftrag zu verfassen. Sinnvoll ist es, den erstellten Vorsorgeauftrag von Zeit zu Zeit zu überprüfen und allfällige Änderungen vorzunehmen.
Unterteilung der Aufgaben
Das Erwachsenenschutzrecht unterscheidet die drei Aufgabenbereiche Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr. Die Aufgabenbereiche können entweder alle an dieselbe oder an verschiedene Personen delegiert werden. Auch Institutionen oder Firmen (juristische
Personen) können als Vorsorgebeauftragte eingesetzt werden. Die Personensorge beinhaltet hauptsächlich Aufgaben
in Bezug auf die alltägliche Betreuung und Begleitung
(beispielsweise Unterbringung in ein Pflegeheim) sowie
Grafik: Bereiche / Vorkehrungen beim Vorsorgeauftrag
Vorsorgeauftrag
Ehevertrag
Patientenverfügung
Vorkehrungen
Anordnung für den
Todesfall
Erbvertrag
Testament
e-news
medizinische Entscheidungen. Hierbei ist oftmals die Errichtung einer Patientenverfügung sinnvoll, in welcher im Fall
einer Urteilsunfähigkeit die gewünschten ärztlichen Massnahmen definiert oder im Voraus abgelehnt werden. Die
Vermögenssorge umfasst hauptsächlich die Verwaltung des
Vermögens und des Einkommens. Je nach Komplexität ist
es sinnvoll, die Aufgaben und persönlichen Wünsche genauer zu definieren. Bei der Vertretung im Rechtsverkehr
handelt es sich unter anderem um die Befugnis zur Stellvertretung vor Behörden und Gerichten.
Delegation von Aufgaben
Damit der Auftrag dem eigenen Willen entsprechend umgesetzt wird, sollten die Aufgaben und die Weisungen für deren Erfüllung möglichst genau umschrieben werden. Es ist
beispielsweise möglich, die Personensorge einer Vertrauensperson aus der Familie zu erteilen und die Vermögenssorge an einen Spezialisten (Hausbank, Vermögensverwalter) zu delegieren. Eine Ausnahme bilden die medizinischen
Massnahmen (Patientenverfügung). Die Entscheidungsbefugnis bei medizinischen Behandlungen kann nur an natürliche Personen erteilt werden. Der Ehegatte, beziehungsweise
die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner,
besitzt ein gesetzliches Vertretungsrecht für gewisse persönliche und finanzielle Angelegenheiten der urteilsunfähigen Person. Vorausgesetzt wird dabei, dass ein gemeinsamer Haushalt besteht oder der urteilsunfähigen Person regelmässiger und persönlicher Beistand geleistet wurde.
Errichtung und Aufbewahrung des Vorsorgeauftrags
Der Vorsorgeauftrag muss entweder von Hand geschrieben,
datiert und unterzeichnet oder durch einen Notar öffentlich
beurkundet werden. Der Vorsorgeauftrag lässt sich jederzeit
durch eine entsprechende Erklärung oder Vernichtung der
Urkunde widerrufen. Die Tatsache, dass ein Vorsorgeauftrag
erstellt wurde sowie dessen Aufbewahrungsort kann beim
Zivilstandsamt registriert werden. Die Hinterlegung selbst ist
beim Zivilstandsamt nicht möglich. Jeder Vorsorgeauftraggeber kann frei wählen, ob er den Vorsorgeauftrag privat
oder bei einer Behörde aufbewahren möchte. Die Möglichkeiten der Dokumentenhinterlegung sind kantonal unterschiedlich geregelt. Vielerorts kann der Vorsorgeauftrag entweder bei der KESB oder auf dem Amtsnotariat gegen eine
Gebühr deponiert werden.
Mehr Informationen zum Thema
Mehr Informationen zum Thema Vorsorgeauftrag finden
Sie in Kürze unter dem Link «Vorsorgeauftrag» auf
unserer Website 123-Pensionierung.ch. Details zur
Patientenverfügung stehen ebenfalls bald kostenlos zur
Verfügung:
Direktlink: Vorsorgeauftrag auf 123-Pensionierung.ch
mehr Informationen zu unserer Beratung in diesem
Ausgabe N°12 / Bereich
April 2015
Seite 3
runden
.
PENSIONIERUNGSSEMINARE
Pensionierungsseminare in Winterthur, Thalwil und Chur
Datum: Dienstag, 28. April 2015
Altes Stadthaus, Marktgasse 53, Winterthur
Datum: Montag, 19. Oktober 2015
Hotel Sedartis, Bahnhofstrasse 15/16, Thalwil
Datum: Mittwoch, 2. März 2016
Hotel Chur, Welschdörfli 2, Chur
Dauer: jeweils 18.30 Uhr bis circa 20.30 Uhr
Die zweistündigen Seminare der VermögensPartner AG sind
die beste Möglichkeit, sich unverbindlich zum Thema «finanzielle Planung der Pensionierung» zu informieren. Nach
dem Seminar wissen Sie, wo Sie bei der Planung Ihrer Pensionierung die Schwerpunkte setzen müssen und zu
welchem Zeitpunkt Sie welche Massnahmen in die Wege
leiten sollten. Die Seminare sind auf Personen ab 50 Jahren ausgerichtet.
Schwerpunkte und Inhalt der Seminare
 Welche Voraussetzungen sollten gegeben sein, damit
eine Frühpensionierung realistisch ist und mit welchen
finanziellen Einbussen ist zu rechnen?
 Welches sind die nötigen Überlegungen beim Entscheid Rente oder Kapital aus der Pensionskasse?
 Welche Unterlagen / Hilfsmittel brauchen Sie, um sich
auf die Pensionierung vorzubereiten?
 Mit welchen Einnahmen können Sie nach der Pensionierung rechnen?
 Welche Massnahmen müssen zu welchem Zeitpunkt in
die Wege geleitet werden?
 Wie können Sie die vielen mit der Pensionierung zusammenhängenden Steueroptimierungsmöglichkeiten
optimal ausschöpfen?
 Welche Möglichkeiten der Einkommenssicherstellung
nach der Pensionierung gibt es?
 Welche Möglichkeiten gibt es, seinen Nachlass zu regeln (Absicherung Ehepartner etc.)?
 Welches sind die häufigsten Fehler, die von angehenden Rentnern bei der Pensionierungsvorbereitung gemacht werden?
Die Referenten haben schon viele Seminare zur finanziellen
Planung der Pensionierung, Vermögensorganisation sowie
Erben und Nachlass geleitet.
Anmeldetalon Seminar
Die Anmeldung kann auch online
unter www.123-Pensionierung.ch
oder telefonisch (052 224 43 43)
erfolgen. Wir freuen uns, Sie kennen
zu lernen.
Einsenden an: VermögensPartner AG,
Oberer Graben 2, 8400 Winterthur
e-news
Zielpublikum: Leute ab 50, die sich mit der finanziellen
Planung ihrer Pensionierung auseinandersetzen.
Organisator: VermögensPartner AG / 123-Pensionierung.ch
Anmeldung: Obligatorisch, über 123-Pensionierung.ch, Telefon 052 224 43 43, [email protected]
oder mit dem Anmeldetalon weiter unten.
Kosten: Das Seminar ist kostenlos
Nach dem Seminar stehen die Referenten zur Beantwortung Ihrer individuellen Fragen gerne zur Verfügung.
Emil Soliva
war während über 20 Jahren
Geschäftsführer der Pensionskasse
Unilever Schweiz und kennt sich daher
bestens mit den Fragen angehender
Rentner aus.
Damian Gliott
berät täglich Kunden zu den Themen
Altersvorsorge, Pensionierung, Nachlass
und Vermögen. Er ist Mitgründer der
VermögensPartner AG.
Tipp: Gratis Pensionierungs-Box
Stehen Sie vor der Pensionierung und möchten sich
ausführlich informieren? Die VermögensPartner AG
schenkt Ihnen eine Pensionierungs-Box mit Unterlagen
zu allen wichtigen Pensionierungsthemen.
Sie finden darin viele verschiedene Merkblätter mit
Tipps zur Planung der Pensionierung und viele weitere
Informationen.
Die Pensionierungs-Box ist kostenlos und kann direkt über Telefon 052 224
2 43 43 oder im Internet unter 123-Pensionierung.ch
bestellt werden.
Ich melde mich für folgendes Seminar an:
Ort des Seminars
Anzahl Teilnehmer
Datum des Seminars
. .
Persönliche Angaben (bitte vollständig ausfüllen)
Name
Geb. Datum
. .
Vorname
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PLZ
Ort
Ausgabe N°12 / April 2015
Seite 4
FRAGEN
UND
ANTWORTEN
Antworten auf Fragen aus Beratungsgesprächen
Frage: Ich bin 40-jährig und möchte meine hohe Steuerbelastung reduzieren. Ist ein Einkauf in die Pensionskasse für
mich lohnenswert?
Frage: Überall liest und hört man von Negativzinsen. Weshalb verlangen die Banken überhaupt noch einen Zins bei
einer Hypothekarvergabe?
Antwort: Grundsätzlich lassen sich die Einzahlungen in die Antwort: Negativzinsen sind für Privatpersonen bis jetzt noch
Pensionskasse vom steuerbaren Einkommen abziehen und kaum direkt spürbar. Nach Einführung der Negativzinsen
so die Steuerbelastung reduzieren. Abhängig von Ihrem durch die Nationalbank haben sich die Hypothekarzinsen
Pensionskassenreglement können die Einkäufe zudem zu vorübergehend verbilligt. Seither sind die Konditionen für
höheren Leistungen im Vorsorgefall (Invalidität/Tod) führen. Immobilienkredite sogar wieder leicht angestiegen. Dies
Das einbezahlte Kapital ist gebunden und kann nur unter hängt unter anderem mit den kaum veränderten Refinanziebestimmten Bedingungen bezogen werden. In den meisten rungskosten zusammen. Weder die für Kredite verwendeten
Fällen wird das angesparte Altersguthaben erst im Pensio- Spargelder, noch die notwendigen Zinsabsicherungen sind
nierungszeitpunkt in Renten- oder Kapitalform ausbezahlt. für die Banken günstiger geworden. Deshalb werden die
Unter der Annahme einer ordentlichen Pensionierung (Stand Kreditgeber auch weiterhin einen Zins verlangen.
heute: Alter 65) beträgt Ihr
Anlagehorizont 25 Jahre.
Frage: Die Schweizer Aktienkurse haben sich seit dem Taucher Mitte Januar 2015 wieder
Auf Jahresbasis umgerechgut erholt. Raten Sie trotzdem zu einem Einstieg oder soll ich den nächsten Kursrückgang
net fällt die durch die
abwarten?
einmalige Steuerersparnis
erzielte Rendite wesentlich
Antwort: Die Aufhebung des Euro-Mindestkurses Anfang 2015 hat an der Schweizer
tiefer aus. Eine passende
Börse zeitweise zu markanten Kurseinbussen geführt. Seither haben sich die Aktienkurse
Anlage (ohne Einkauf) mit
wieder erholt. Solche Kursbewegungen sind kaum vorauszusehen. Wichtiger als der
Aktien, Obligationen etc.
richtige Einstiegszeitpunkt («Timing»), ist die langfristig passende Anlagestrategie. Der
könnte für Sie demzufolge
Gefahr in einem «schlechten» Zeitpunkt zu kaufen kann man entgegenwirken, indem die
interessanter sein.
gewünschte Aktienquote in zeitlich auseinanderliegenden Schritten aufgebaut wird.
Frage: Meine Bank hat kürzlich die Verzinsung auf dem
Säule 3a Konto gesenkt. Kann ich den Anbieter wechseln
und was gilt es dabei zu beachten?
«Unsere Beratung ist frei von Interessenkonflikten, weil wir unseren
Stundenaufwand in Rechnung stellen
und ohne Provisionen arbeiten.»
Michael Schuster
VermögensPartner AG
Antwort: Ja, Sie können Ihr angespartes Guthaben relativ
einfach zu einer anderen Bank mit einer besseren Verzinsung transferieren. Ein Zinsvergleich lohnt sich meistens!
Vereinzelt haben Institute Kündigungsfristen von einigen
Monaten eingeführt. Diese gilt es zu beachten.
Beratungsablauf bei der VermögensPartner AG
Erstes kostenloses Gespräch
 Datenaufnahme
 Ziele definieren
 Offerte mit Kostendach
Beratung gegen Honorar
 Analyse der Situation
 Berechnung und Optimierung
 Massnahmenplan
Beratungsablauf
Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es
dient dazu, sich gegenseitig kennen zu lernen sowie die
Ausgangslage und Ihre Ziele zu erfassen. In einer Offerte fassen wir das Gespräch zusammen und bestätigen schriftlich, dass wir alle Provisionen an Sie weiterleiten.
Umsetzung der Massnahmen
 In Eigenregie
 Durch Delegation
 Massnahmen-Controlling
Ausarbeitungen werden in einer Dokumentation schriftlich festgehalten und Ihnen in einem oder mehreren
Gesprächen ausführlich erläutert. Am Schluss der Beratungsphase wissen Sie, welche Schritte Sie zu welchem
Zeitpunkt in die Wege leiten sollten.
Die Umsetzung ist losgelöst von der Beratung und kann
In der Beratungsphase erarbeiten wir die Entschei- je nach Ihren Bedürfnissen auf unterschiedliche Weise
dungsgrundlagen für die Beantwortung Ihrer Fragen. erfolgen. Falls Sie wünschen, unterstützen wir Sie gerne
Unsere Empfehlungen sind klar und verständlich. Alle dabei.
e-news
Ausgabe N°12 / April 2015
Seite 5
MEDIENBEITRAG & ZINSEN
Medienbeitrag: Finanzratgeber – Hypothek verlängern
Festhypotheken haben ein Verfalldatum. Was danach mit dem Kredit passiert, variiert von Bank zu Bank. Wer
den Hypothekarvertrag nicht im Detail
anschaut, kann massiv zur Kasse gebeten werden. In der Praxis kommen
die Kündigungsfristen meist auch dann
zur Anwendung, wenn ein Kreditnehmer die Hypothek zurückzahlen will, sich aber zu spät meldet.
Kündigungstermin nicht verpassen
Vorbildlich ist, wenn sich der Bankberater rechtzeitig - das
heisst einige Wochen vor Verfall der Hypothek oder Beginn
der Kündigungsfrist - beim Kunden meldet. Erfahrungsgemäss haben einige Banken das Zeitmanagement bei Hypotheken aber nicht im Griff. Gut zu wissen: In vielen Verträgen gibt es eine Klausel, dass ohne Gegenbericht des Kunden eine fällige Festhypothek automatisch in eine variable
gewandelt wird. Die Kündigungsfrist gilt dann meist auch für
die variable Hypothek. Dies ist vor allem im aktuellen Zinsumfeld teuer: Der durchschnittliche variable Zins im täglichen Hypothekenzinsvergleich der VermögensPartner AG
liegt aktuell bei mehr als 2.5 Prozent. Eine zweijährige
Festhypothek ist hingegen schon für unter einem Prozent
Zins zu haben. Bei einer Hypothek über 500‘000 Franken
und bei einer sechsmonatigen Kündigungsfrist beträgt der
Kostennachteil bis gegen 4‘000 Franken. Noch teurer kann
es werden, wenn ein Liegenschaftsbesitzer die Hypothek
amortisieren will, auf Grund der verpassten Kündigungsfrist
aber zur Weiterführung einer variablen Hypothek gezwungen
wird. Auch dieser Fall ist nicht aus der Luft gegriffen,
sondern so passiert. Daher gilt: Den Hypothekarvertrag be-
reits vor der Unterzeichnung genau anschauen. Am wichtigsten sind die Kündigungsfrist und natürlich die Höhe des
Zinssatzes. In jedem Fall lohnt es sich, mehrere Offerten
und die Geschäftsbedingungen unterschiedlicher Anbieter
minutiös zu vergleichen.
Verlängern vor dem Verfall der Hypothek
Weil die Zinsen aktuell tief sind, möchten viele Immobilienbesitzer ihre Hypothek so schnell wie möglich verlängern,
auch wenn diese noch nicht am Laufzeitende angelangt ist.
Hypotheken, die in den nächsten rund 12 Monaten fällig
sind, können mit einer sogenannten Forward-Hypothek abgelöst werden. Das bedeutet, dass eine Hypothek heute zu
den aktuellen Konditionen abgeschlossen wird, die Auszahlung der Kreditsumme aber erst in der Zukunft erfolgt. Dies
ist eine gute Variante, wenn Kreditnehmer bis zum Verfall
der abzulösenden Hypothek mit einem deutlichen Anstieg
der allgemeinen Zinsen rechnen.
Festhypothek auflösen und neu abschliessen
Hypotheken, die vor einigen Jahren abgeschlossen wurden,
weisen im Vergleich zu heute hohe Zinsen auf. Die Möglichkeit, die bestehende Hypothek aufzulösen und eine neue zu
den aktuellen Konditionen abzuschliessen, tönt im ersten
Moment verlockend. Unter dem Strich geht diese Rechnung
aber nicht auf. Dies rührt daher, weil die Ausstiegskosten in
aller Regel höher sind als die Zinseinsparung durch die
günstigere Hypothek (bis zum theoretischen Verfall der
teuren Hypothek). In diesem Fall bleibt dem Hypothekarnehmer meist nichts anderes übrig als abzuwarten.
Dieser Artikel ist von Damian Gliott verfasst und erschien in
in einer gekürzten Version in der Rheinzeitung vom
21.5.2014. www.rheinzeitung.ch
Entwicklung Hypothekarzinsen und Zinskurven
Zinsentwicklung Hypotheken in den letzten 12 Monaten
Hypothekarzinsen je nach Laufzeit (Zinskurven)
3.00%
3.00%
2.50%
2.50%
2.00%
2.00%
1.50%
1.50%
1.00%
1.00%
Festhypothek 10 Jahre
Festhypothek 15 Jahre
Festhypothek 2 Jahre
Festhypothek 5 Jahre
Zinskurve per 01.01.2015
Zinskurve per 30.06.2014
Zinskurve per 23.04.2015
Für beide Grafiken gilt: Es fliessen tagesaktuelle Zinsen von über 50 Anbietern in den Vergleich. Bei den Grafiken wird jeweils der Durchschnitt aller
Anbieter abgebildet. Es handelt sich um indikative Richtsätze für Wohneigentum. Quelle: www.vermoegens-partner.ch
Fazit: Nach der Aufhebung des EUR-Mindestkurses durch
die Nationalbank sind die Zinsen bei langen Laufzeiten
kurzfristig stark gefallen. Dies hat sich schnell wieder korrie-news
giert. Aktuell sind die Zinsen etwas höher als noch anfangs
Jahr, aber immer noch deutlich tiefer als Mitte 2014.
Anfang 2014 war das Zinsniveau noch massiv höher.
Ausgabe N°12 / April 2015
Seite 6
KONTAKT
UND
BERATUNG
Standorte und Kontakt
Winterthur
VermögensPartner AG
Oberer Graben 2
8400 Winterthur
Telefon: 052 224 43 43
[email protected]
Chur
VermögensPartner AG
Reichsgasse 65
7002 Chur
Telefon: 081 250 46 46
[email protected]
www.vermoegens-partner.ch
Unsere Dienstleistungen
 Vermögensverwaltung
 Pensionierungsplanung
 Wertschriftenanalyse
 Hypothekarberatung
 Nachlassberatung
Weitere Informationen
www.123-Pensionierung.ch
www.kickbacks.ch
Abonnierung / Abbestellung
Abonnieren  E-Mail Adresse
eintragen auf unserer Website
Abbestellen  E-Mail an:
[email protected]
Kurzportrait der VermögensPartner AG
Die VermögensPartner AG wurde im Jahr 2007 mit der
Überzeugung gegründet, dass Transparenz in der Finanzberatung und Vermögensverwaltung einem grossen Kundenbedürfnis entspricht. Die Rückerstattung aller Provisionen
war ein Novum in der Schweizer Finanzbranche. Dadurch
können wir ohne Interessenkonflikte beraten. Unser
Unternehmen ist überschaubar, ohne Fremdkapital finanziert und im Besitz der Firmengründer. Dass sich unsere
Geschäftsphilosophie mit Ihren Interessen deckt, werden
Sie bereits beim ersten Gespräch feststellen.
Persönliche Beratung

Ich möchte gerne ein persönliches Gespräch.
Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf, um
einen Termin zu vereinbaren.
Folgende Themen sind für mich relevant:
Pensionierung planen
Vermögen strukturieren / verwalten
Wertschriften analysieren
Geld anlegen
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Liegenschaften und Hypotheken
e-news
Name/Vorname:
Strasse/Nr.:
PLZ/Ort:
Tel. P.:
Tel. G.:
Email:
Coupon per Post oder Fax an obenstehende Adresse
senden. Auf unserer Website haben Sie ebenfalls die
Möglichkeit, direkt einen Termin zu vereinbaren. Wir
freuen uns, Sie kennen zu lernen.
Ausgabe N°12 / April 2015
Seite 7
Zinsvergleiche
Stichtag: 23.04.2015
Alle Angaben sind ohne Gewähr und verstehen sich als Richtwerte gemäss Website der Anbieter oder telefonischer Anfrage.
Säule 3a
Cornèr Bank SA
Bezirks-Sparkasse Dielsdorf
Banque CIC (Suisse)
Banca Popolare di Sondrio
WIR Bank
Generali Versicherung
Migros Bank
Schaffhauser Kantonalbank
Bank Coop
Basellandschaftliche KB
Neue Aargauer Bank
Raiffeisen
acrevis Bank AG
BBO Bank Brienz Oberhasli
Hypothekarbank Lenzburg
Postfinance
Thurgauer Kantonalbank
Baloise Bank Soba
Credit Suisse
Basler Kantonalbank
Graubündner Kantonalbank
Luzerner Kantonalbank
Zuger Kantonalbank
Berner Kantonalbank
Liberty Vorsorgestiftung
UBS
Bank Sarasin & Cie AG
Freizügigkeitskonto
1.40%
1.25%
1.20%
1.15%
1.15%
1.13%
1.00%
1.00%
0.90%
0.90%
0.90%
0.88%
0.75%
0.75%
0.75%
0.75%
0.75%
0.70%
0.70%
0.60%
0.60%
0.60%
0.60%
0.50%
0.50%
0.50%
0.00%
Bezirks-Sparkasse Dielsdorf
WIR Bank
acrevis Bank AG
AEK Bank 1826
Bank EEK
BBO Bank Brienz Oberhasli
BBO Bank Brienz Oberhasli
Generali Versicherungen
GRB Glarner Regionalbank
Schaffhauser Kantonalbank
Thurgauer Kantonalbank
Basellandschaftliche KB
Neue Aargauer Bank
Raiffeisen
Baloise Bank SoBa
Bank Coop
Basler Kantonalbank
Credit Suisse
Graubündner Kantonalbank
Luzerner Kantonalbank
Migros Bank
Postfinance
Liberty Vorsorgestiftung
UBS AG
Zürcher Kantonalbank
Berner Kantonalbank
Bank Sarasin & Cie AG
Sparkonto
0.80%
0.55%
0.50%
0.50%
0.50%
0.50%
0.50%
0.50%
0.50%
0.50%
0.50%
0.40%
0.40%
0.40%
0.30%
0.30%
0.30%
0.30%
0.30%
0.30%
0.30%
0.30%
0.20%
0.20%
0.20%
0.15%
0.00%
Bei allen Konten, Kassenobligationen und Hypotheken empfiehlt es sich, nicht nur
den Zins, sondern auch die Gebühren zu vergleichen. Höhere Kosten (Kontoführung,
Abschlusskosten etc.) reduzieren die Nettorendite erheblich.
Crédit Ag. Financ. (Suisse) SA
0.55%
Banque CIC (Suisse)
0.40%
Appenzeller Kantonalbank
0.30%
Generali Versicherungen
0.20%
Banca Popolare di Sondrio
0.15%
Postfinance E-Sparkonto*
0.15%
Raiffeisen (Mitglieder)***
0.15%
Valiant**
0.15%
Luzerner Kantonalbank**
0.13%
Swissquote*/**
0.10%
Baloise Bank SoBa*/**
0.10%
Bank Coop**
0.10%
Bank EEK
0.10%
Basler Kantonalbank
0.10%
BBO Bank Brienz Oberhasli
0.10%
GRB Glarner Regionalbank
0.10%
Migros Bank
0.10%
Postfinance Sparkonto
0.10%
Schaffhauser Kantonalbank
0.10%
Basellandschaftliche KB
0.05%
Berner Kantonalbank
0.05%
Graubündner Kantonalbank
0.05%
Thurgauer Kantonalbank
0.05%
Zuger Kantonalbank**
0.05%
Zürcher Kantonalbank**
0.05%
Credit Suisse
0.01%
UBS
0.01%
Normales Sparkonto. Gewisse Anbieter
bieten mehr Zins bei eingeschränkten
Bezugsmöglichkeiten. *Nur OnlineBewirtschaftung **Zinsbonus oder Malus
bei gewissen Bedingungen.
Kassenobligationen
Hypotheken
2 Jahre 5 Jahre 8 Jahre
Schuldner
- 1.00% 1.50%
Cembra Money Bank
Bürgerliche Ersparniskasse Bern 0.20% 0.60% 1.00%
0.30% 0.50% 1.00%
GRB Glarner Regionalbank
0.30% 0.60% 0.90%
WIR Bank**
0.15% 0.40% 0.70%
AEK Bank 1826
- 0.40% 0.75%
BBO Bank Brienz Oberhasli
0.00% 0.38% 0.63%
Bank Eki
0.13% 0.38% 0.50%
Bank Linth
0.00% 0.20% 0.75%
Baloise Bank SoBa
0.13% 0.30% 0.50%
Bank Thalwil
0.15% 0.25% 0.50%
Kontomat.ch
0.05% 0.30% 0.50%
Thurgauer Kantonalbank
0.00% 0.30% 0.50%
Migros Bank
0.00% 0.25% 0.45%
Graubündner Kantonalbank
0.15% 0.20% 0.30%
Banca Popolare di Sondrio
0.10% 0.13% 0.38%
Schwyzer Kantonalbank
0.00% 0.20% 0.40%
St. Galler Kantonalbank
0.00% 0.13% 0.40%
Raiffeisen***
0.00% 0.13% 0.38%
Credit Suisse
0.05% 0.15% 0.30%
Neue Aargauer Bank
0.13% 0.38% 0.75%
Regiobank Solothurn
0.00% 0.20% 0.30%
Schaffhauser Kantonalbank
0.10% 0.10% 0.25%
Valiant Bank
- 0.10% 0.20%
Zuger Kantonalbank
0.00% 0.00% 0.38%
UBS**
0.00% 0.00% 0.00%
Postfinance
Der Einlegerschutz von 100'000 Franken pro Bankkunde
gilt auch bei Kassenobligationen. **Termingeldkonto
***Kann je nach Filiale variieren.
Schuldner
variabel 3 Jahre 5 Jahre 8 Jahre
Swissquote
- 0.74% 0.84% 1.30%
KFH Kreditanst. für Hypotheken
- 0.95% 1.06% 1.43%
hypomat.ch
2.00% 0.75% 0.86% 1.25%
AXA Winterthur
- 1.12% 1.17% 1.41%
Luzerner Kantonalbank
2.45% 1.21% 1.35% 0.00%
Homegate.ch
- 0.74% 0.84% 1.29%
family-net.ch
2.25% 0.95% 1.00% 1.45%
Zürich Versicherung
- 1.52%
Migros Bank
2.25% 1.05% 1.25% 1.60%
Swisslife
2.75% 1.20% 1.20% 1.40%
Zürcher Kantonalbank
2.50% 1.11% 1.22% 1.72%
Postfinance
- 1.10% 1.25% 1.65%
Basler Kantonalbank
2.50% 1.15% 1.30% 1.70%
acrevis Bank AG
- 1.15% 1.30% 1.65%
Raiffeisen***
2.63% 1.14% 1.28% 1.68%
Banca Popolare di Sondrio
2.50% 1.18% 1.33% 1.73%
Graubündner Kantonalbank
2.75% 1.10% 1.29% 1.66%
Bank Coop
2.63% 1.15% 1.32% 1.74%
St. Galler Kantonalbank
2.75% 1.15% 1.30% 1.65%
Glarner Kantonalbank
2.88% 1.10% 1.25% 1.65%
Credit Suisse
2.85% 1.05% 1.32% 1.68%
Schaffhauser Kantonalbank
2.75% 1.15% 1.30% 1.70%
Valiant Bank
2.95% 1.20% 1.32% 1.75%
Allianz Suisse
2.50% 1.65% 1.65% 1.70%
Generali Versicherung
2.75% 1.55% 1.60% 1.75%
Helvetia Versicherungen
2.75% 1.70% 1.70% 1.70%
Richtsätze der Banken bei Belehnung zwischen 60% und 75%.
Einige Institute bieten bessere Konditionen bei ökologischen Bauten,
jungen Familien, tieferer Belehnung etc.. Je nach Lage des Objekts
wird teilweise auch ein Risikozuschlag erhoben.
e-News
Ausgabe N°12 / April 2015
Seite 8