- Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig

DABregional 04›·›15
1. April 2015, 47.›Jahrgang
Offizielles Organ der Hamburgischen Architektenkammer und
der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein | Körperschaft des öffentlichen Rechts
Hamburg
Schleswig-Holstein
3 Hamburger Architektursommer 2015:
Über die Verhältnisse.
5 Offene Sitzung des Arbeitskreises Stadtentwicklung
7 Literaturtipp: hamburger bauheft 09 Cityhof
7 RPW 2015 für Hamburg in Kraft
8 Tag der offenen Tür: Puhsthof JAFFE 12
8 Ausstellung Richard Schur
9 Ungültige Urkunden
9 Fortbildung April 2015
Impressum DABregional
Herausgeber DABregional, Teil Hamburg:
Hamburgische Architektenkammer
Verantwortlich i.S.d.P: Claas Gefroi, Referent in der
Hamburgischen Architektenkammer für Öffentlichkeitsarbeit
Grindelhof 40, 20146 Hamburg
Telefon (0 40) 44 18 41-0 (Zentrale)
Telefax (0 40) 44 18 41-44
E-Mail: [email protected]
Das DABregional wird allen Mitgliedern der Hamburgischen Architektenkammer zugestellt.
Der Bezug des DAB regional ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
12 Offener einstufiger Ideenwettbewerb zur Fassadengestaltung von drei Stadthäusern „Gründungsviertel Lübeck“
16 Auszug aus den Serviceleistungen der Kammer
für ihre Mitglieder
17 Aus der Rechtsprechung
17 ARGE Baurecht informiert: Planer müssen auch an
Gefahrenabwehr denken
17 Fachbücher des BKI
18 Rezension Niemeyer
19 Fortbildungen im April/Mai 2015
Herausgeber DABregional, Teil Schleswig-Holstein:
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Verantwortlich für die Regionalredaktion: Simone Schmid
Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel
Telefon (04 31) 5 70 65-0 (Zentrale)
Telefax (04 31) 5 70 65-25
Internet aik-sh.de
Das DABregional wird allen Mitgliedern der Architektenund Ingenieurkammer Schleswig-Holstein mit Ausnahme
der Ingenieur-Mitglieder zugestellt.
Der Bezug des DAB regional ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
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Architekten- und Ingenieurkammer
Schleswig-Holstein
ARCHITEKTEN- UND INGENIEURKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN
KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
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Offener einstufiger Ideenwettbewerb zur
Fassadengestaltung von drei Stadthäusern
„Gründungsviertel Lübeck“
133 Architekturbüros aus ganz Europa haben sich mit ihren
Fassadenentwürfen am Wettbewerb GRÜNDUNGSVIERTEL beteiligt. Am 6. und 7.02.2015 wurden von einer hochkarätigen Jury die Entwürfe ausgewählt, die beispielhaft für eine Neubebauung im Lübecker Gründungsviertel sind.
Von den Wettbewerbsteilnehmern und Wettbewerbteilnehmerinnen wurden für jeweils drei charakteristische Parzellentypen Beiträge für Stadthäuser und ihre Straßenfassaden erwartet. Gesucht
waren Lösungen für gut nutzbare Haustypen, mit denen die abwechslungsreichen, aber auf klaren Regeln gegründeten Straßenräume der Lübecker Altstadt im Gründungsviertel ergänzt und
neu interpretiert werden können.
Gesucht wurde eine sensible, zeitgemäße Architektur, die der
Geschichte an diesem Ort würdig ist und die den stadträumlichen
Kontext des UNESCO-Welterbes „Lübecker Altstadt“ respektiert.
Die Neubebauung soll durch Maßstäblichkeit, Proportion und
Gliederung dem Gründungsviertel zu hoher architektonischer und
städtebaulicher Qualität verhelfen.
Die prämierten Entwürfe werden nunmehr in eine Empfehlungsliste für die Bauherren aufgenommen, in einer Broschüre
veröffentlicht und der Ausschreibung der Grundstücke beigefügt.
Unter Vorsitz von Professor Jörg Springer hat das Preisgericht seine Entscheidung getroffen:
Es wurden 8 Preise und 6 Anerkennungen vergeben.
Preise (4.250 Euro) gehen an folgende Büros:
• Thomas Fischnaller, Berlin
• Konermann und Siegmund Architekten, Hamburg/Lübeck
• Berghoff Löser Lott Architekten, Berlin
• Christoph Mäckler Architekten, Frankfurt
• Anne Hangebruch, Berlin
• Helge Tischler, Hamburg
• Kim Nalleweg Architekten, Berlin
• Haberland Architekten, Berlin
Anerkennungen (2.000 Euro) erhalten die Arbeiten der Büros
• Althen Architekten, Hamburg
• ARGE Meramer und Ekinci, Zürich (Schweiz)
• Henrik Weber, Hamburg
• Stricker Architekten, Hannover
• Hermanson Hiller Lundberg, Stockholm (Schweden)
• TPMT Architekten, Berlin
Der Wettbewerb liefert eine Bandbreite möglicher architektonischer Lösungen für den Neuaufbau des Gründungsviertels in der
Lübecker Altstadt. Er zeigt aber auch, dass die angestrebte Vielfalt der architektonischen Lösungen nur dann zu einem glaubwürdigen Ganzen werden wird, wenn die Nachbarschaften der unterschiedlichen Typen nicht zu gegenseitigen Beeinträchtigungen
führen. Trotz einer großen architektonischen Qualität der ausgezeichneten Arbeiten konnte der Nachweis einer angemessen sorgfältigen Ausführung der Häuser auch im Detail nicht in jedem Fall
erbracht werden. Nicht alle Haustypen wurden deshalb uneingeschränkt zur Umsetzung empfohlen.
Das Preisgericht hat daher die Empfehlung ausgesprochen, dass
die weitere Umsetzung auch für die in diesem Wettbewerb prämierten Projekte fachlich begleitet und koordiniert werden. Dazu wurden durch das Preisgericht erste Empfehlungen formuliert.

Annette Bartels-Fließ
Hansestadt Lübeck, Fachbereich 5 Planen und Bauen | Bereich Stadtplanung
Beispielhaft werden drei Vorschläge vorgestellt.
Die übrigen Pläne sind auf der Homepage der Kammer
www.aik-sh.de veröffentlicht.
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Konermann und Siegmund Architekten, Hamburg/Lübeck
DABregional 04·15
Preisgrupp
DABregional 04·15
Helge Tischler, Hamburg
Helge Tischler, Hamburg
14 | Schleswig-Holstein | Seitenthema
Seitenthema | Schleswig-Holstein | 15
Christoph Mäckler Architekten, Frankfurt a. M.
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16 | Schleswig-Holstein | Serviceleistungen
DABregional 04·15
Auszug aus den Serviceleistungen
der Kammer für ihre Mitglieder
1) Juristische Beratung
a) Geschäftsstelle: Die Geschäftsstelle bietet ihren Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung zu rechtlichen Fragestellungen aus
den Bereichen der HOAI, des privaten und öffentlichen Baurechts
sowie des Urheberrechts.
b) Kanzlei Weißleder und Ewer: Die Kanzlei Weißleder & Ewer
bietet unseren Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung zum
Arbeitsrecht.
Kontaktdaten: Prof. Wolfgang Ewer
Telefon: 0431-97436-0 | E-Mail: [email protected]
c) Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V.: Für alle
Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammer SchleswigHolstein bietet die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein
e.V. eine kostenlose Erstberatung im Vergabeverfahrensrecht
der VOF.
Ein Schlichtungsverfahren wird durch den Antrag nebst Begründung einer Partei eingeleitet. Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist die Zustimmung der anderen Partei erforderlich,
welche durch die Geschäftsstelle eingeholt wird. Liegt diese vor,
wird der Vorgang an den Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses übergeben, der sich dann mit den Parteien zur Terminabstimmung in Verbindung setzt. Der anberaumte Termin findet in den
Räumlichkeiten der AIK statt. Der Schlichtungsausschuss wird in
der Besetzung von drei Mitgliedern, mit dem Rechtsanwalt als
Vorsitzenden, tätig. Mindestens 2 der Mitglieder müssen Angehörige der Kammer sein; je ein Mitglied muss der Beschäftigungsart
einer der Parteien angehören. Sind Dritte beteiligt können diese
ein Mitglied, das nicht der Kammer angehört, bestimmen. Jede
Partei hat in der Verhandlung die Möglichkeit ihre Position darzustellen.
d) Vergabeprüfstelle des Innenministeriums des Landes
Schleswig-Holstein: Zu allen Fragen betreffend die VOB und VOL
steht Ihnen die Vergabeprüfstelle des Innenministeriums des
Landes für eine Beratung zu Verfügung
Auf dieser Grundlage schlägt der Ausschuss einen Vergleich, der
selbstverständlich durch die Parteien noch modifiziert werden
kann, vor.
Die Verhandlungserfolge des Schlichtungsausschusses sind außerordentlich zufriedenstellend, so dass ich an dieser Stelle die Kammermitglieder noch einmal auf diese Art der Streitbeilegung hinweisen möchte. Vorsitzender des Schlichtungsausschusses ist gegenwärtig Herr Rechtsanwalt Lennart Moebus, Tel. 0431-220790,
E-Mail [email protected]. Sein Stellvertreter ist Herr Richter am Finanzgericht Kiel Karsten Göllner, Tel. 0431-9883840.
An folgende Personen können Sie sich wenden:
Herr Severin: 0431-988 3331
Herr Heisinger: 0431-988 3320
Für Auskünfte im Vorfeld möglicher Schlichtungsverfahren stehen sowohl Herr Moebus als auch Herr Göllner sowie die Geschäftsstelle unseren Mitgliedern zur Verfügung.

2) Schlichtungsausschuss der AIKSH:
Gütliche Lösungen bei Streitigkeiten mit Auftraggebern
Simone Schmid, Geschäftsführerin / Justitiarin
Kontaktdaten: Volker Romeike
Telefon: 0431-98651-30 | E-Mail: [email protected]
Seit Gründung der Kammer besteht der Schlichtungsausschuss,
der schon in zahlreichen Fällen zwischen Kollegen, aber auch zwischen Architekten und Ingenieuren sowie Bauherren vermittelt
hat. Der Schlichtungsausschuss ist eingebettet in das Projekt der
Schleswig-Holsteinischen Landesregierung „Schlichten statt Richten“, wonach durch Einrichtungen wie Schlichtungsausschüsse
bei den Kammern die Belastung der ordentlichen und der besonderen Gerichtsbarkeiten vermindert werden soll, aber auch kostenintensive Verfahren verhindert werden sollen.
WEITERE SERVICELEISTUNGEN
UND ANGEBOTE DER KAMMER
finden Sie unter www.aik-sh.de
Rechtsprechung | Literatur | Schleswig-Holstein | 17
DABregional 04·15
Aus der Rechtsprechung Fachbücher
des BKI
Architektenhaftung: Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung
einer vertraglichen Pflichtverletzung; mangelhafte Architektenleistung
bei Lücken und Widersprüchen im Leistungsverzeichnis
1.
Lücken und Widersprüche im vom Architekten erstellten Leistungsverzeichnis gehören zu den typischen Planungsfehlern im technischen Bereich und stellen eine mangelhafte Leistung des Architektenwerks dar.
2. Nicht geschuldete Zusatzleistungen eines Architekten, die sich der Bauherr gefallen lässt, können konkludent zum Vertragsbestandteil werden,
und überobligatorische Leistungen können, selbst wenn sie allein aus
bloßer Gefälligkeit erbracht wurden, haftungsbegründend wirken.
Neuerscheinungen und Neuentwicklungen
BKI EnEV Navigator 2
Der Praxisleitfaden zur Erstellung von Energieausweisen für Wohnbauten
336 Seiten
mit EnEV-Arbeitshilfen auf CD-ROM
ISBN
978-3-941679-87-0
Der Praxisleitfaden
zur Erstellung von
Energieausweisen
für Wohnbauten
nach EnEV 2014 /
2016
Brandenburgisches Oberlandesgericht 11. Zivilsenat,
Urteil vom 29.08.2015 – 11 U 170/11
QUELLE
juris
Wer bei einer offenkundig und eindeutig unklaren Erkenntnissituation
über die Verhältnisse im Boden als Auftragnehmer einen Einheitspreis
für alle „Bodenarten und -schichten des Quartärs“ vereinbart, übernimmt damit auch das Baugrundrisiko für Rollkies aus dem Quartär.
OLG München, Urteil vom 11.02.2015 – 9d U 5582/10 Bau
QUELLE
Art.-Nr. 1940
89,00 EUR inkl. 7% MwSt. zzgl. Versandkosten
www.ibr-online.de
Die Urteile können auf Wunsch in der Geschäftsstelle der AIK SH angefordert werden.
BKI Objektdaten Technische
ARGE Baurecht informiert:
Planer müssen auch an Gefahrenabwehr denken
Unfälle auf der Baustelle ziehen in der Regel Konsequenzen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach sich. Verunglücken
Menschen, müssen sich Planer und Überwacher gegebenenfalls strafrechtlich
verantworten. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer durch
mangelnde Sorgfalt beim Bauen Leib und Leben eines anderen gefährdet, kann
mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Fahrlässig handelt
bereits, wer die übliche Sorgfalt außer Acht lässt, regelmäßige Wartungsarbeiten unterlässt oder Sicherheits- und Unfallvorschriften missachtet. Das gilt
für Planer und Überwacher auch dann, wenn der Bauherr aus Kostengründen
auf notwendige Maßnahmen verzichtet und die Planer von der Verantwortung freistellt. Übrigens gilt dies nicht nur für die eigentliche Bauphase, sondern auch später für die bei jedem Gebäude notwendigen Wartungsarbeiten.
Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter www.arge-baurecht.com.
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Seiten
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978-3-941679-88-7
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von KfW-, Passivund Energieeffizienzhäusern
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18 | Schleswig-Holstein | Literaturtipp
DABregional 04·15
Rezension Niemeyer
Prof. D.-J. Mehlhorn
Oscar Niemeyer: Wir müssen die Welt verändern. Hg. von Alberto Riva. Verlag Antje Kunstmann GmbH. München 2013. 95 Seiten mit mehreren s./w. Fotos und Skizzen des Architekten. 12,95
Euro
In Kiel wird gegenwärtig über den Bau einer Kapelle gestritten,
deren Entwurf auf Oscar Niemeyer zurückgehen soll. Unklar ist
jedoch der Standort, der nach von der Bauverwaltung entwickelten Kriterien noch gesucht wird. Kennt man das Werk und die Entwurfsprinzipien des großen,
1907 geborenen, 2012 als
104-Jähriger gestorbenen Architekten, verwundert die Debatte
zutiefst. Denn zu den wichtigsten Prinzipien des Architekten
gehörte die Auseinandersetzung
mit dem Ort, auf dem das neue
Bauwerk errichtet werden sollte. Für einen quasi „fertigen Entwurf“ einen Standort zu suchen,
wäre für dem Meister der antirationalen, expressiven Architektur, die tief in der Tradition
des brasilianischen Barock wurzelt, sicher mehr als problematisch. Ihm ging es vielmehr immer darum, aus dem Kontext
Neues zu entwickeln: den Ort
zu überhöhen und zu bereichern oder zu „verbessern“, wie
es beim Museum der Zeitgenössischen Kunst in Niterói oder
dem Kulturzentrum Avilés meisterhaft gelungen ist (1996 bzw.
2011).
Es erscheint deshalb angemessen, zu fragen, was Niemeyer
selbst wollte. Und da geht es gar
nicht um Formales, sondern –
das mag heute in Zeiten der
Ökonomisierung des Bauens lebensfremd erscheinen – um ein völlig anderes Verständnis der
Aufgaben von Planen und Bauen. Kurz vor seinem Tod hat Niemeyer das unter dem provozierenden Thema, „die Welt verändern
zu müssen“, schriftlich in einem kleinen Text niedergelegt. Es
scheint eine Art Testament zu sein. Er wendet sich u.a. gegen die
scheinrationale Argumentation, dass Wohnen oder öffentliche
Bauten möglichst einfach sein müssten (gemeint ist damit ja eher
gewinnbringend): „Wo steht denn geschrieben, dass ,nützliche´
Architektur hässlich sein muss?“ (S.26) Niemeyer ging es vielmehr
immer auch um die soziale Dimension des Bauens: „ Wenn es etwas Hässliches in unseren heutigen Städten gibt, dann sind es
nicht die Unterschiede in Architektur und Stil, sondern die soziale Diskriminierung, die von Klassenunterschieden geprägten gesellschaftlichen Beziehungen, die nicht nur räumlich, sondern vor
allem durch ihr Aussehen von denen der Armen getrennt sind.“
(S. 26 f.) Das mag für Brasilien
deutlicher erkennbar als in
deutschen Städten sein, ist de
facto – vergleicht man eine
Stadtrandsiedlung in Husum
mit den Stadtvillen an der Trave
in Lübeck – aber auch hierzulande nicht weniger ausgeprägt.
In einer Welt, die den Wettbewerb als Motor der Entwicklung
in den Mittelpunkt gesellschaftlicher Leitvorstellungen stellt,
fragt Niemeyer nach dessen
Sinn und fordert: „Die jungen
Menschen müssen begreifen,
dass sie alle Brüder sind, dass
keine Vorurteile gelten dürfen
und sie zusammen- statt gegeneinander arbeiten müssen!“
Eben: die Welt verbessern! Es
sei die Idee, die zähle: „Ideale
sind wichtig: Ideale zu haben
und für eine gerechtere Welt
einzutreten, …“ (S.35) Gleichheit, nicht erbarmungsloser
Kampf aller gegen alle, war für
Niemeyer oberster Grundsatz:
„Denn das Leid der anderen ist
auch unser Leid und wir sind
ein Teil der Welt…“ (S. 48) Zu
dieser Suche nach einer besseren Welt gehört die Fantasie,
denn „auch Schönheit ist nützlich.“ (S. 32)
Das kleine Büchlein gibt Vieles zu denken; es wäre schade, wenn
diese Gedanken „wie ein Hauch vergingen“… Es ist sorgfältig redigiert und durch ein kluges und umfangreiches Nachwort des
Herausgebers, Alberto Riva, ergänzt, das in die Arbeits- und Denkweise Niemeyers einführt. Alles durchaus lesens- und bedenkenswert und brandaktuell!

DABregional 04·15
Fortbildung 2015 | Schleswig-Holstein | 19
Fortbildungen im April/ Mai 2015
Dienstag, 21. April 2015, 09.00 – 16.30 Uhr, AIK Kiel
„Gestaltung nach Feng Shui in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“
Die positiven Auswirkungen des Feng Shui auf das Wohlbefinden
und die Gesundheit sind mittlerweile unbestritten. Diese Tatsache
kann bei der Gestaltung in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
genutzt werden. Der Schwerpunkt in der Konzeption und Ausgestaltung von Räumen liegt in der Farb- Form- und Materialwahl.
Einige bereits bekannte und verwendete Vorgaben und Vorschläge außerhalb des Feng Shui sind hier:
• Architektonische Vorgaben und baurechtliche Auflagen
• Farb- und Gestaltungskonzepte von Herstellern, die als Anregung, Wohlbefinden und Orientierungshilfen angeboten werden
• Corporate Identity/Corporate Design – visuelle Wiedererkennung von Konzernen und Firmen.
Aber was ist mit der Individualität eines jeden Gebäudes und der
besonderen Anforderung der jeweiligen Nutzung? Ein ganz wesentlicher Punkt ist hierbei für Planer, Architekten und Innenraumgestalter die Frage und Klärung nach Bedürfnissen, Anforderungen und Defiziten bei Behinderung, im Alter und bei Krankheit.
Hier kann Mithilfe von Feng Shui ein wirklich zugeschnittenes
Farb- und Gestaltungssystem eingebracht werden, welches vielfältigste Möglichgeiten ausschöpft. Somit entstehen Lebensräume, die Mensch und Umgebung in einen sich ergänzenden Kreislauf bringen.
Referentin: Dipl.-Ing. Susanne Klose-Schwarze, Architektin,
Melsungen
Gebühr: 145,00 € / 155,00 € / 195,00 €; In der Gebühr sind Verpflegung und Seminarunterlagen enthalten.
Donnerstag, 7. Mai 2015, 09.00 – 16.30 Uhr und
Freitag, 08. Mai 2015, 09.00 – 16.30 Uhr, AIK Kiel
Architektur visualisieren: Grundlagenschulung Photoshop
Die Software Photoshop wird in der Architekturdarstellung in allen Phasen des Workflows eingesetzt. Im Workshop erläutert die
Referentin anhand von Architekturbeispielen und in praktischen
Übungen die Grundlagen der Architekturvisualisierung mit Adobe Photoshop. Die Teilnehmenden lernen alle wichtigen Funktionen kennen, um eine Architekturmontage als Einstieg in die Architekturvisualisierung zu erstellen.
Die Teilnehmenden kennen im Anschluss an die Veranstaltung die
und sind in die Architekturvisualisierung eingestiegen Grundlagen
von Photoshop für Architektinnen und Architekten. Sie wissen um
die wesentlichen Werkzeuge zum Erstellen einer Architekturmontage.
Auszug aus dem Inhalt
Einführung: Photoshop Arbeitsoberfläche, Werkzeuge und Bedienfelder | Bildebenen im Ebenenbedienfeld organisieren | Übersicht über die Freistellungswerkzeuge | einfache Freistellungstechniken | Ebenenmasken verwenden | Smart-Objekte verwenden |
Einstellungsebenen nutzen | Arbeiten mit Fluchtpunktfilter und
Transformieren-Werkzeug | Bildverwaltung mit Bridge
Bildmontage mit Fotomaterial | Bildbereiche auswählen, freistellen und zusammenbauen | Licht- und Farbstimmung verändern |
Workflow verbessern durch die Verwendung von Tastaturkürzeln
Eigener Laptop mit vorinstallierter Software mit Adobe-Photoshop-Version CS6 ist mitzubringen. Ein versierter Umgang mit
dem Computer wird vorausgesetzt.
Der Aufbaukurs findet am 15./16. Oktober statt.
Referentin: Ruth Hillebrand, Bildende Künstlerin, CBT-Autorin,
Trainerin für Software-Anwendungen
Gebühr: 270,00 € / 290,00 € / 330,00 €; In der Gebühr sind Verpflegung und Seminarunterlagen enthalten.
ACHTUNG ZUSATZTERMINE
Die Veranstaltung am 28.04.2015, Tiefgaragen-Zwischenparkdecks-Dachparkdecks aus Beton ist ausgebucht.
Zusatztermin: 15.06.2015, 13.00 – 19.00 Uhr, AIK Kiel
Die Veranstaltung am 16.06.2015, Öffentliches Baurecht: Neue
LBO 2015 – Änderungen der Landesbauordnung SchleswigHolstein ist ausgebucht.
Zusatztermin: 23.06.2015, 09.00 – 16.30 Uhr, RD Büdelsdorf,
ACO Akademie
Alle weiteren Angebote finden Sie unter www.aik-sh.de und in
Ihrem Fortbildungs-Programmheft. Auf den Internetseiten werden
Sie zudem über Terminverschiebungen, Seminarausfälle oder bereits ausgebuchte Seminare informiert. Die Internetseiten bilden
stets den aktuellen Stand ab!
Ihre Anmeldung richten Sie bitte per Fax 0431 570 6525 oder per
Mail an [email protected].