DABregional 04·15 1. April 2015, 47.Jahrgang Offizielles Organ der Hamburgischen Architektenkammer und der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein | Körperschaft des öffentlichen Rechts Hamburg Schleswig-Holstein 3 Hamburger Architektursommer 2015: Über die Verhältnisse. 5 Offene Sitzung des Arbeitskreises Stadtentwicklung 7 Literaturtipp: hamburger bauheft 09 Cityhof 7 RPW 2015 für Hamburg in Kraft 8 Tag der offenen Tür: Puhsthof JAFFE 12 8 Ausstellung Richard Schur 9 Ungültige Urkunden 9 Fortbildung April 2015 Impressum DABregional Herausgeber DABregional, Teil Hamburg: Hamburgische Architektenkammer Verantwortlich i.S.d.P: Claas Gefroi, Referent in der Hamburgischen Architektenkammer für Öffentlichkeitsarbeit Grindelhof 40, 20146 Hamburg Telefon (0 40) 44 18 41-0 (Zentrale) Telefax (0 40) 44 18 41-44 E-Mail: [email protected] Das DABregional wird allen Mitgliedern der Hamburgischen Architektenkammer zugestellt. Der Bezug des DAB regional ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. 12 Offener einstufiger Ideenwettbewerb zur Fassadengestaltung von drei Stadthäusern „Gründungsviertel Lübeck“ 16 Auszug aus den Serviceleistungen der Kammer für ihre Mitglieder 17 Aus der Rechtsprechung 17 ARGE Baurecht informiert: Planer müssen auch an Gefahrenabwehr denken 17 Fachbücher des BKI 18 Rezension Niemeyer 19 Fortbildungen im April/Mai 2015 Herausgeber DABregional, Teil Schleswig-Holstein: Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein Verantwortlich für die Regionalredaktion: Simone Schmid Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel Telefon (04 31) 5 70 65-0 (Zentrale) Telefax (04 31) 5 70 65-25 Internet aik-sh.de Das DABregional wird allen Mitgliedern der Architektenund Ingenieurkammer Schleswig-Holstein mit Ausnahme der Ingenieur-Mitglieder zugestellt. Der Bezug des DAB regional ist durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Verlag, Vertrieb, Anzeigen: corps. Corporate Publishing Services GmbH Kasernenstraße 69, 40213 Düsseldorf www.corps-verlag.de; verantwortlich für den Anzeigenteil: Dagmar Schaafs, Anschrift wie Verlag, Telefon (02 11) 54 227-684 E-Mail: [email protected] Druckerei: Bechtle Druck&Service, Zeppelinstraße 116, 73730 Esslingen Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein ARCHITEKTEN- UND INGENIEURKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Düsternbrooker Weg 71 l 24105 Kiel Tel.: +49(0)431-57065-0 l Fax: +49(0)431-57065-25 [email protected] l www.aik-sh.de Offener einstufiger Ideenwettbewerb zur Fassadengestaltung von drei Stadthäusern „Gründungsviertel Lübeck“ 133 Architekturbüros aus ganz Europa haben sich mit ihren Fassadenentwürfen am Wettbewerb GRÜNDUNGSVIERTEL beteiligt. Am 6. und 7.02.2015 wurden von einer hochkarätigen Jury die Entwürfe ausgewählt, die beispielhaft für eine Neubebauung im Lübecker Gründungsviertel sind. Von den Wettbewerbsteilnehmern und Wettbewerbteilnehmerinnen wurden für jeweils drei charakteristische Parzellentypen Beiträge für Stadthäuser und ihre Straßenfassaden erwartet. Gesucht waren Lösungen für gut nutzbare Haustypen, mit denen die abwechslungsreichen, aber auf klaren Regeln gegründeten Straßenräume der Lübecker Altstadt im Gründungsviertel ergänzt und neu interpretiert werden können. Gesucht wurde eine sensible, zeitgemäße Architektur, die der Geschichte an diesem Ort würdig ist und die den stadträumlichen Kontext des UNESCO-Welterbes „Lübecker Altstadt“ respektiert. Die Neubebauung soll durch Maßstäblichkeit, Proportion und Gliederung dem Gründungsviertel zu hoher architektonischer und städtebaulicher Qualität verhelfen. Die prämierten Entwürfe werden nunmehr in eine Empfehlungsliste für die Bauherren aufgenommen, in einer Broschüre veröffentlicht und der Ausschreibung der Grundstücke beigefügt. Unter Vorsitz von Professor Jörg Springer hat das Preisgericht seine Entscheidung getroffen: Es wurden 8 Preise und 6 Anerkennungen vergeben. Preise (4.250 Euro) gehen an folgende Büros: • Thomas Fischnaller, Berlin • Konermann und Siegmund Architekten, Hamburg/Lübeck • Berghoff Löser Lott Architekten, Berlin • Christoph Mäckler Architekten, Frankfurt • Anne Hangebruch, Berlin • Helge Tischler, Hamburg • Kim Nalleweg Architekten, Berlin • Haberland Architekten, Berlin Anerkennungen (2.000 Euro) erhalten die Arbeiten der Büros • Althen Architekten, Hamburg • ARGE Meramer und Ekinci, Zürich (Schweiz) • Henrik Weber, Hamburg • Stricker Architekten, Hannover • Hermanson Hiller Lundberg, Stockholm (Schweden) • TPMT Architekten, Berlin Der Wettbewerb liefert eine Bandbreite möglicher architektonischer Lösungen für den Neuaufbau des Gründungsviertels in der Lübecker Altstadt. Er zeigt aber auch, dass die angestrebte Vielfalt der architektonischen Lösungen nur dann zu einem glaubwürdigen Ganzen werden wird, wenn die Nachbarschaften der unterschiedlichen Typen nicht zu gegenseitigen Beeinträchtigungen führen. Trotz einer großen architektonischen Qualität der ausgezeichneten Arbeiten konnte der Nachweis einer angemessen sorgfältigen Ausführung der Häuser auch im Detail nicht in jedem Fall erbracht werden. Nicht alle Haustypen wurden deshalb uneingeschränkt zur Umsetzung empfohlen. Das Preisgericht hat daher die Empfehlung ausgesprochen, dass die weitere Umsetzung auch für die in diesem Wettbewerb prämierten Projekte fachlich begleitet und koordiniert werden. Dazu wurden durch das Preisgericht erste Empfehlungen formuliert. Annette Bartels-Fließ Hansestadt Lübeck, Fachbereich 5 Planen und Bauen | Bereich Stadtplanung Beispielhaft werden drei Vorschläge vorgestellt. Die übrigen Pläne sind auf der Homepage der Kammer www.aik-sh.de veröffentlicht. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx | Schleswig-Holstein | 13 Konermann und Siegmund Architekten, Hamburg/Lübeck DABregional 04·15 Preisgrupp DABregional 04·15 Helge Tischler, Hamburg Helge Tischler, Hamburg 14 | Schleswig-Holstein | Seitenthema Seitenthema | Schleswig-Holstein | 15 Christoph Mäckler Architekten, Frankfurt a. M. DABregional 04·15 16 | Schleswig-Holstein | Serviceleistungen DABregional 04·15 Auszug aus den Serviceleistungen der Kammer für ihre Mitglieder 1) Juristische Beratung a) Geschäftsstelle: Die Geschäftsstelle bietet ihren Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung zu rechtlichen Fragestellungen aus den Bereichen der HOAI, des privaten und öffentlichen Baurechts sowie des Urheberrechts. b) Kanzlei Weißleder und Ewer: Die Kanzlei Weißleder & Ewer bietet unseren Mitgliedern eine kostenlose Erstberatung zum Arbeitsrecht. Kontaktdaten: Prof. Wolfgang Ewer Telefon: 0431-97436-0 | E-Mail: [email protected] c) Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V.: Für alle Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammer SchleswigHolstein bietet die Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. eine kostenlose Erstberatung im Vergabeverfahrensrecht der VOF. Ein Schlichtungsverfahren wird durch den Antrag nebst Begründung einer Partei eingeleitet. Zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist die Zustimmung der anderen Partei erforderlich, welche durch die Geschäftsstelle eingeholt wird. Liegt diese vor, wird der Vorgang an den Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses übergeben, der sich dann mit den Parteien zur Terminabstimmung in Verbindung setzt. Der anberaumte Termin findet in den Räumlichkeiten der AIK statt. Der Schlichtungsausschuss wird in der Besetzung von drei Mitgliedern, mit dem Rechtsanwalt als Vorsitzenden, tätig. Mindestens 2 der Mitglieder müssen Angehörige der Kammer sein; je ein Mitglied muss der Beschäftigungsart einer der Parteien angehören. Sind Dritte beteiligt können diese ein Mitglied, das nicht der Kammer angehört, bestimmen. Jede Partei hat in der Verhandlung die Möglichkeit ihre Position darzustellen. d) Vergabeprüfstelle des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein: Zu allen Fragen betreffend die VOB und VOL steht Ihnen die Vergabeprüfstelle des Innenministeriums des Landes für eine Beratung zu Verfügung Auf dieser Grundlage schlägt der Ausschuss einen Vergleich, der selbstverständlich durch die Parteien noch modifiziert werden kann, vor. Die Verhandlungserfolge des Schlichtungsausschusses sind außerordentlich zufriedenstellend, so dass ich an dieser Stelle die Kammermitglieder noch einmal auf diese Art der Streitbeilegung hinweisen möchte. Vorsitzender des Schlichtungsausschusses ist gegenwärtig Herr Rechtsanwalt Lennart Moebus, Tel. 0431-220790, E-Mail [email protected]. Sein Stellvertreter ist Herr Richter am Finanzgericht Kiel Karsten Göllner, Tel. 0431-9883840. An folgende Personen können Sie sich wenden: Herr Severin: 0431-988 3331 Herr Heisinger: 0431-988 3320 Für Auskünfte im Vorfeld möglicher Schlichtungsverfahren stehen sowohl Herr Moebus als auch Herr Göllner sowie die Geschäftsstelle unseren Mitgliedern zur Verfügung. 2) Schlichtungsausschuss der AIKSH: Gütliche Lösungen bei Streitigkeiten mit Auftraggebern Simone Schmid, Geschäftsführerin / Justitiarin Kontaktdaten: Volker Romeike Telefon: 0431-98651-30 | E-Mail: [email protected] Seit Gründung der Kammer besteht der Schlichtungsausschuss, der schon in zahlreichen Fällen zwischen Kollegen, aber auch zwischen Architekten und Ingenieuren sowie Bauherren vermittelt hat. Der Schlichtungsausschuss ist eingebettet in das Projekt der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung „Schlichten statt Richten“, wonach durch Einrichtungen wie Schlichtungsausschüsse bei den Kammern die Belastung der ordentlichen und der besonderen Gerichtsbarkeiten vermindert werden soll, aber auch kostenintensive Verfahren verhindert werden sollen. WEITERE SERVICELEISTUNGEN UND ANGEBOTE DER KAMMER finden Sie unter www.aik-sh.de Rechtsprechung | Literatur | Schleswig-Holstein | 17 DABregional 04·15 Aus der Rechtsprechung Fachbücher des BKI Architektenhaftung: Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung einer vertraglichen Pflichtverletzung; mangelhafte Architektenleistung bei Lücken und Widersprüchen im Leistungsverzeichnis 1. Lücken und Widersprüche im vom Architekten erstellten Leistungsverzeichnis gehören zu den typischen Planungsfehlern im technischen Bereich und stellen eine mangelhafte Leistung des Architektenwerks dar. 2. Nicht geschuldete Zusatzleistungen eines Architekten, die sich der Bauherr gefallen lässt, können konkludent zum Vertragsbestandteil werden, und überobligatorische Leistungen können, selbst wenn sie allein aus bloßer Gefälligkeit erbracht wurden, haftungsbegründend wirken. Neuerscheinungen und Neuentwicklungen BKI EnEV Navigator 2 Der Praxisleitfaden zur Erstellung von Energieausweisen für Wohnbauten 336 Seiten mit EnEV-Arbeitshilfen auf CD-ROM ISBN 978-3-941679-87-0 Der Praxisleitfaden zur Erstellung von Energieausweisen für Wohnbauten nach EnEV 2014 / 2016 Brandenburgisches Oberlandesgericht 11. Zivilsenat, Urteil vom 29.08.2015 – 11 U 170/11 QUELLE juris Wer bei einer offenkundig und eindeutig unklaren Erkenntnissituation über die Verhältnisse im Boden als Auftragnehmer einen Einheitspreis für alle „Bodenarten und -schichten des Quartärs“ vereinbart, übernimmt damit auch das Baugrundrisiko für Rollkies aus dem Quartär. OLG München, Urteil vom 11.02.2015 – 9d U 5582/10 Bau QUELLE Art.-Nr. 1940 89,00 EUR inkl. 7% MwSt. zzgl. Versandkosten www.ibr-online.de Die Urteile können auf Wunsch in der Geschäftsstelle der AIK SH angefordert werden. BKI Objektdaten Technische ARGE Baurecht informiert: Planer müssen auch an Gefahrenabwehr denken Unfälle auf der Baustelle ziehen in der Regel Konsequenzen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach sich. Verunglücken Menschen, müssen sich Planer und Überwacher gegebenenfalls strafrechtlich verantworten. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer durch mangelnde Sorgfalt beim Bauen Leib und Leben eines anderen gefährdet, kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Fahrlässig handelt bereits, wer die übliche Sorgfalt außer Acht lässt, regelmäßige Wartungsarbeiten unterlässt oder Sicherheits- und Unfallvorschriften missachtet. Das gilt für Planer und Überwacher auch dann, wenn der Bauherr aus Kostengründen auf notwendige Maßnahmen verzichtet und die Planer von der Verantwortung freistellt. Übrigens gilt dies nicht nur für die eigentliche Bauphase, sondern auch später für die bei jedem Gebäude notwendigen Wartungsarbeiten. Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter www.arge-baurecht.com. Gebäudeausrüstung Band G4 Kosten abgerechneter Bauwerke 58 Objekte, 1.088 Seiten ISBN 978-3-941679-88-7 Mit aktuellen Kosten für energieeffiziente Gebäudetechnik im Bild von KfW-, Passivund Energieeffizienzhäusern Art.-Nr. 1872 89,00 EUR inkl. 7% MwSt. zzgl. Versandkosten 18 | Schleswig-Holstein | Literaturtipp DABregional 04·15 Rezension Niemeyer Prof. D.-J. Mehlhorn Oscar Niemeyer: Wir müssen die Welt verändern. Hg. von Alberto Riva. Verlag Antje Kunstmann GmbH. München 2013. 95 Seiten mit mehreren s./w. Fotos und Skizzen des Architekten. 12,95 Euro In Kiel wird gegenwärtig über den Bau einer Kapelle gestritten, deren Entwurf auf Oscar Niemeyer zurückgehen soll. Unklar ist jedoch der Standort, der nach von der Bauverwaltung entwickelten Kriterien noch gesucht wird. Kennt man das Werk und die Entwurfsprinzipien des großen, 1907 geborenen, 2012 als 104-Jähriger gestorbenen Architekten, verwundert die Debatte zutiefst. Denn zu den wichtigsten Prinzipien des Architekten gehörte die Auseinandersetzung mit dem Ort, auf dem das neue Bauwerk errichtet werden sollte. Für einen quasi „fertigen Entwurf“ einen Standort zu suchen, wäre für dem Meister der antirationalen, expressiven Architektur, die tief in der Tradition des brasilianischen Barock wurzelt, sicher mehr als problematisch. Ihm ging es vielmehr immer darum, aus dem Kontext Neues zu entwickeln: den Ort zu überhöhen und zu bereichern oder zu „verbessern“, wie es beim Museum der Zeitgenössischen Kunst in Niterói oder dem Kulturzentrum Avilés meisterhaft gelungen ist (1996 bzw. 2011). Es erscheint deshalb angemessen, zu fragen, was Niemeyer selbst wollte. Und da geht es gar nicht um Formales, sondern – das mag heute in Zeiten der Ökonomisierung des Bauens lebensfremd erscheinen – um ein völlig anderes Verständnis der Aufgaben von Planen und Bauen. Kurz vor seinem Tod hat Niemeyer das unter dem provozierenden Thema, „die Welt verändern zu müssen“, schriftlich in einem kleinen Text niedergelegt. Es scheint eine Art Testament zu sein. Er wendet sich u.a. gegen die scheinrationale Argumentation, dass Wohnen oder öffentliche Bauten möglichst einfach sein müssten (gemeint ist damit ja eher gewinnbringend): „Wo steht denn geschrieben, dass ,nützliche´ Architektur hässlich sein muss?“ (S.26) Niemeyer ging es vielmehr immer auch um die soziale Dimension des Bauens: „ Wenn es etwas Hässliches in unseren heutigen Städten gibt, dann sind es nicht die Unterschiede in Architektur und Stil, sondern die soziale Diskriminierung, die von Klassenunterschieden geprägten gesellschaftlichen Beziehungen, die nicht nur räumlich, sondern vor allem durch ihr Aussehen von denen der Armen getrennt sind.“ (S. 26 f.) Das mag für Brasilien deutlicher erkennbar als in deutschen Städten sein, ist de facto – vergleicht man eine Stadtrandsiedlung in Husum mit den Stadtvillen an der Trave in Lübeck – aber auch hierzulande nicht weniger ausgeprägt. In einer Welt, die den Wettbewerb als Motor der Entwicklung in den Mittelpunkt gesellschaftlicher Leitvorstellungen stellt, fragt Niemeyer nach dessen Sinn und fordert: „Die jungen Menschen müssen begreifen, dass sie alle Brüder sind, dass keine Vorurteile gelten dürfen und sie zusammen- statt gegeneinander arbeiten müssen!“ Eben: die Welt verbessern! Es sei die Idee, die zähle: „Ideale sind wichtig: Ideale zu haben und für eine gerechtere Welt einzutreten, …“ (S.35) Gleichheit, nicht erbarmungsloser Kampf aller gegen alle, war für Niemeyer oberster Grundsatz: „Denn das Leid der anderen ist auch unser Leid und wir sind ein Teil der Welt…“ (S. 48) Zu dieser Suche nach einer besseren Welt gehört die Fantasie, denn „auch Schönheit ist nützlich.“ (S. 32) Das kleine Büchlein gibt Vieles zu denken; es wäre schade, wenn diese Gedanken „wie ein Hauch vergingen“… Es ist sorgfältig redigiert und durch ein kluges und umfangreiches Nachwort des Herausgebers, Alberto Riva, ergänzt, das in die Arbeits- und Denkweise Niemeyers einführt. Alles durchaus lesens- und bedenkenswert und brandaktuell! DABregional 04·15 Fortbildung 2015 | Schleswig-Holstein | 19 Fortbildungen im April/ Mai 2015 Dienstag, 21. April 2015, 09.00 – 16.30 Uhr, AIK Kiel „Gestaltung nach Feng Shui in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“ Die positiven Auswirkungen des Feng Shui auf das Wohlbefinden und die Gesundheit sind mittlerweile unbestritten. Diese Tatsache kann bei der Gestaltung in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen genutzt werden. Der Schwerpunkt in der Konzeption und Ausgestaltung von Räumen liegt in der Farb- Form- und Materialwahl. Einige bereits bekannte und verwendete Vorgaben und Vorschläge außerhalb des Feng Shui sind hier: • Architektonische Vorgaben und baurechtliche Auflagen • Farb- und Gestaltungskonzepte von Herstellern, die als Anregung, Wohlbefinden und Orientierungshilfen angeboten werden • Corporate Identity/Corporate Design – visuelle Wiedererkennung von Konzernen und Firmen. Aber was ist mit der Individualität eines jeden Gebäudes und der besonderen Anforderung der jeweiligen Nutzung? Ein ganz wesentlicher Punkt ist hierbei für Planer, Architekten und Innenraumgestalter die Frage und Klärung nach Bedürfnissen, Anforderungen und Defiziten bei Behinderung, im Alter und bei Krankheit. Hier kann Mithilfe von Feng Shui ein wirklich zugeschnittenes Farb- und Gestaltungssystem eingebracht werden, welches vielfältigste Möglichgeiten ausschöpft. Somit entstehen Lebensräume, die Mensch und Umgebung in einen sich ergänzenden Kreislauf bringen. Referentin: Dipl.-Ing. Susanne Klose-Schwarze, Architektin, Melsungen Gebühr: 145,00 € / 155,00 € / 195,00 €; In der Gebühr sind Verpflegung und Seminarunterlagen enthalten. Donnerstag, 7. Mai 2015, 09.00 – 16.30 Uhr und Freitag, 08. Mai 2015, 09.00 – 16.30 Uhr, AIK Kiel Architektur visualisieren: Grundlagenschulung Photoshop Die Software Photoshop wird in der Architekturdarstellung in allen Phasen des Workflows eingesetzt. Im Workshop erläutert die Referentin anhand von Architekturbeispielen und in praktischen Übungen die Grundlagen der Architekturvisualisierung mit Adobe Photoshop. Die Teilnehmenden lernen alle wichtigen Funktionen kennen, um eine Architekturmontage als Einstieg in die Architekturvisualisierung zu erstellen. Die Teilnehmenden kennen im Anschluss an die Veranstaltung die und sind in die Architekturvisualisierung eingestiegen Grundlagen von Photoshop für Architektinnen und Architekten. Sie wissen um die wesentlichen Werkzeuge zum Erstellen einer Architekturmontage. Auszug aus dem Inhalt Einführung: Photoshop Arbeitsoberfläche, Werkzeuge und Bedienfelder | Bildebenen im Ebenenbedienfeld organisieren | Übersicht über die Freistellungswerkzeuge | einfache Freistellungstechniken | Ebenenmasken verwenden | Smart-Objekte verwenden | Einstellungsebenen nutzen | Arbeiten mit Fluchtpunktfilter und Transformieren-Werkzeug | Bildverwaltung mit Bridge Bildmontage mit Fotomaterial | Bildbereiche auswählen, freistellen und zusammenbauen | Licht- und Farbstimmung verändern | Workflow verbessern durch die Verwendung von Tastaturkürzeln Eigener Laptop mit vorinstallierter Software mit Adobe-Photoshop-Version CS6 ist mitzubringen. Ein versierter Umgang mit dem Computer wird vorausgesetzt. Der Aufbaukurs findet am 15./16. Oktober statt. Referentin: Ruth Hillebrand, Bildende Künstlerin, CBT-Autorin, Trainerin für Software-Anwendungen Gebühr: 270,00 € / 290,00 € / 330,00 €; In der Gebühr sind Verpflegung und Seminarunterlagen enthalten. ACHTUNG ZUSATZTERMINE Die Veranstaltung am 28.04.2015, Tiefgaragen-Zwischenparkdecks-Dachparkdecks aus Beton ist ausgebucht. Zusatztermin: 15.06.2015, 13.00 – 19.00 Uhr, AIK Kiel Die Veranstaltung am 16.06.2015, Öffentliches Baurecht: Neue LBO 2015 – Änderungen der Landesbauordnung SchleswigHolstein ist ausgebucht. Zusatztermin: 23.06.2015, 09.00 – 16.30 Uhr, RD Büdelsdorf, ACO Akademie Alle weiteren Angebote finden Sie unter www.aik-sh.de und in Ihrem Fortbildungs-Programmheft. Auf den Internetseiten werden Sie zudem über Terminverschiebungen, Seminarausfälle oder bereits ausgebuchte Seminare informiert. Die Internetseiten bilden stets den aktuellen Stand ab! Ihre Anmeldung richten Sie bitte per Fax 0431 570 6525 oder per Mail an [email protected].
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