Stadtbote Mai 2015.pub

Stadtbote
Amtsblatt für öffentliche Bekanntmachungen und
Mitteilungen der Stadtverwaltung
17. Jahrgang
-
2015
-
Nr. 05
Freitag, 1. Mai 2015
Herausgeber: Stadt Thum
Redaktion:
Stadtverwaltung Thum, Sekretariat, Tel.: 037297/3970
Auflage:
2950
Druck: Druckerei und Verlag Brigitte Matthes
Elterleiner Straße 1, 08344 Grünhain-Beierfeld
Tel. 03774-34546
„Mach dein Kind
stolz.“
Haben Sie das auch schon erlebt? Sie
sind mit Ihrem Kind unterwegs und ein
vorbeifahrendes Feuerwehrfahrzeug
zieht die Kleinen in ihren Bann. Sie spazieren am Feuerwehrgerätehaus vorbei,
müssen ständig stehen bleiben und die
Kinder drücken ihre Nasen an die Scheiben der Tore. Dahinter stehen sie: Groß,
rot und immer bereit, allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern Hilfe zu leisten.
Die eben beschriebene Situation passiert immer wieder, die Folgen sind jedoch nicht besorgniserregend:
Ihr Kind, wie viele andere auch, ist ihr erlegen: DER MAGIE DES BLAUEN LICHTES!!
Doch was nutzt das schönste Feuerwehrauto und die modernste Technik, wenn keiner da ist, der sie bedient. Das Meinungsforschungsinstitut Forsa befragt jedes Jahr die Bürger zu den angesehensten Berufen.
Auf Platz 1 liegen die Feuerwehrfrauen/Feuerwehrmänner.
Bei uns ist es eher Berufung als Beruf. Wir sind keine Berufsfeuerwehr, sondern eine Freiwillige Feuerwehr. Wenn Kameraden aus verschiedenen Gründen ihre aktive Tätigkeit beenden, kann man nicht einfach die Planstelle mit einer neuen Fachkraft vom Arbeitsmarkt besetzen. Wir sind auf neue Mitstreiter angewiesen, welche neben Beruf, Familie und Hobby Zeit finden, Verantwortung für Andere zu übernehmen.
Ist Ihr Arbeitsplatz idealerweise in Thum oder in einer der Nachbargemeinden, so sind Sie unsere Frau/
unser Mann für die Sicherstellung der Tagesbereitschaft.
Eine Gemeinde lebt von und mit den Menschen, welche hier ihr Stück Heimat gefunden haben. Bei uns
kann man kein Geld verdienen und Lehrgänge sowie Ausbildung kosten Zeit und wir benötigen die Unterstützung unserer Familien.
Ruft der Meldeempfänger oder die Sirene zum Einsatz, bleibt die Arbeit liegen, die Geburtstagsfeier wird
verlassen oder man taumelt schlaftrunken mitten in der Nacht Richtung Gerätehaus. Bei uns geht es nicht
um Unterhaltung, Tabellenplätze oder Medaillen. Unser Lohn sind Dank und Anerkennung und das gute
Gefühl, anderen Menschen nach besten Kräften geholfen zu haben.
Überhaupt unbezahlbar sind die Freude und der Glanz in den Kinderaugen!
Dafür lohnt es sich doch, ein wenig Lebenszeit zu opfern.
Retten, Löschen, Bergen, Schützen. Sind Sie bereit? Die Wehrleiter der Ortsteilwehren informieren Sie gern.
Infos auch unter www.feuerwehr-thum.de
Die Feuerwehr Ihrer Bergstadt Thum
mit den Ortsteilwehren Herold, Jahnsbach und Thum
Ralf Bärthel - Jugendwart Thum
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Amtliche Bekanntmachungen
Sitzungstermine des Stadtrates und
seiner Ausschüsse im Mai 2015
1. Mai 2015
(2) Die Zahl der Stadträte wird gemäß § 29 Abs. 3
SächsGemO auf 18 festgelegt.
Abschnitt III - Ausschüsse des Stadtrates
§ 5 Beschließende Ausschüsse und deren Aufgaben
Stadtrat
Mittwoch, 20. Mai 2015
19.00 Uhr Sitzungszimmer Rathaus
Technischer
Ausschuss
Mittwoch, 6. Mai 2015
19.00 Uhr, Sitzungszimmer Rathaus
Verwaltungsausschuss
Donnerstag, 7. Mai 2015
19.00 Uhr, Sitzungszimmer Rathaus
Die jeweilige Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen
sowie der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Thum
www.stadt-thum.de
HAUPTSATZUNG
Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1
der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen
(SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), geändert durch
Art. 6 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S.
234) hat der Stadtrat der Stadt Thum in seiner Sitzung
am 18. März 2015 mit der Mehrheit aller Mitglieder des
Stadtrates folgende Hauptsatzung:
Abschnitt I Name, Rechtsstellung und Organe der Stadt
§ 1 Name und Rechtsstellung
(1) Die Stadt Thum führt den Name „Stadt Thum“.
(2) Die Stadt Thum besteht aus den Ortsteilen Herold,
Jahnsbach und Thum.
(3) Die Stadt Thum ist eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts.
§ 2 Organe
Organe der Stadt sind der Stadtrat und der Bürgermeister.
Abschnitt II - Stadtrat
§ 3 Rechtsstellung und allgemeine Aufgaben
(1) Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das
Hauptorgan der Stadt. Er führt die Bezeichnung
Stadtrat.
(2) Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung
der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Bürgermeister kraft
Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Aufgaben überträgt.
(3) Der Stadtrat hat die Ausführung seiner Beschlüsse
zu überwachen. Er hat beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung
durch den Bürgermeister zu sorgen.
§ 4 Zusammensetzung des Stadtrates
(1) Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und dem
Bürgermeister als Vorsitzenden.
(1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet:
1. der Verwaltungsausschuss
2. der Technische Ausschuss
(2) Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 9 weiteren Mitgliedern
des Stadtrates.
(3) Der Technische Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 9 weiteren Mitgliedern
des Stadtrates.
(4) Nach jeder Stadtratswahl bestellt der Stadtrat die
Mitglieder der beschließenden Ausschüsse und deren Stellvertreter in gleicher Zahl widerruflich aus
seiner Mitte.
(5) Der Stadtrat und seine Ausschüsse können sachkundige Einwohner und Sachverständige zur Beratung einzelner Angelegenheiten hinzuziehen.
(6) Den beschließenden Ausschüssen werden die in
den §§ 6 und 7 bezeichneten Aufgabengebiete zur
dauernden Erledigung übertragen. Innerhalb ihres
Geschäftskreises sind die beschließenden Ausschüsse zuständig für:
1. Entscheidung über die Ausführung von Maßnahmen bei Gesamtkosten von mehr als 10.000 €
aber nicht mehr als 150.000 €
2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen
Auszahlungen von
mehr als 5.000 €, aber
nicht mehr als 10.000 € im Einzelfall, soweit sie
nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können,
3. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen von
mehr als 5.000 €, aber
nicht mehr als 10.000 € im Einzelfall, soweit die
wirtschaftliche Verursachung noch nicht eingetreten ist und eine Deckung innerhalb des Budgets
nicht möglich ist.
4. die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung bereits eingetreten ist, von
mehr
als 5.000 €, aber nicht mehr als 10.000 € im Einzelfall
soweit sie nicht innerhalb des Budgets
gedeckt werden können.
5. die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen von mehr als 5.000 € aber nicht mehr als
50.000 € pro Leistung;
6. die Veräußerung von Anlagevermögen mit einem
Buchwert von mehr als 2.500 €, aber nicht mehr
als 7.500 € im Einzelfall.
Die vorgenannten Wertgrenzen beziehen sich jeweils auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang.
Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere
Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit
ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den
Jahresbetrag.
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(7) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Stadtrat
nach § 41 Abs. 2 SächsGemO vorbehalten ist, sollen
den beschließenden Ausschüssen innerhalb ihres
Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen werden. Anträge, die nicht vorberaten worden sind, müssen auf Antrag des Vorsitzenden oder von 1/5 aller
Mitglieder des Stadtrates den zuständigen beschließenden Ausschüssen zur Vorberatung überwiesen
werden.
2. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Zuschüssen von mehr als
500 €, aber nicht mehr als 2.500 € im Einzelfall;
§ 6 Aufgaben des Verwaltungsausschusses
5. die Niederschlagung von Ansprüchen von mehr
als 2.500 € bis zu einem Höchstbetrag von 5.000
€ im Einzelnen;
(1) Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
1. Personalangelegenheiten,
tungsangelegenheiten,
allgemeine
Verwal-
2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich
Abgabenangelegenheiten,
3. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach
dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen,
4. soziale und kulturelle Angelegenheiten,
5. Gesundheitsangelegenheiten,
(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises ent
scheidet der Verwaltungsausschuss über:
1. die Einstellung, Entlassung und Höhergruppierung
von Beschäftigten wie folgt:
a) unbefristet Beschäftigte
ab
EG
11/
Amtsleiter/in
und ab S13/Kita
-Leitung
ab EG 8/SGL/in
ab EG 5 MA/in,
SB/in und ab
S6/Erzieher
EG 1 bis 4/
techn. Kräfte
Entscheidung zur/Zuständigkeit
für
Stellenaus- VorstelEinstelschreibung
lungslung
gespräch
StR
StR
StR
7. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme
von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen und dem Abschluss ihnen gleichkommender Rechtsgeschäfte, wenn diese mehr
als 2.500 € aber nicht mehr als 7.500 € im Einzelfall betragen;
§ 7 Aufgaben des Technischen Ausschusses
(1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses
umfasst folgende Aufgabengebiete:
1. Vorbereitung Bauleitung und Bauwesen (Hochund Tiefbau, Vermessung),
2. Versorgung und Entsorgung,
3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der
Straßen und des Bauhofes einschließlich Winterdienst,
6. Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivilschutz,
StR
VA
VA
StR
VA
VA
7. technische Verwaltung städtischer Gebäude, Liegenschaften und Forsten,
VA
VA
VA
8. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Parkund Gartenanlagen,
9. Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung.
Entscheidung zur/Zuständigkeit für
Stellenausschreibung
ab EG 11/
Amtsleiter/in
und ab S13/
Kita-Leitung
ab EG 8/SGL/
in
ab EG 5 MA/in,
SB/in und ab
S6/Erzieher
EG 1 bis 4/
techn. Kräfte
6. die Führung von Rechtsstreitigkeiten, wenn der
Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis
der Stadt im Einzelfall mehr als 500 €, aber nicht
mehr als 5.000 € beträgt;
4. Verkehrswesen,
b) befristet Beschäftigte
EG/
Hierarchieebene
4. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt von mehr
als 500 € bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 €
im Einzelnen;
8. alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht nach §
7 der Technische Ausschuss zuständig ist.
6. Marktangelegenheiten,
EG/
Hierarchieebene
3. die Stundung von Forderungen von mehr als 12
Monaten bis zu 24 Monaten und von mehr als
5.000 € bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 €;
VA
Vorstellungsgespräch
VA
Einstellung
VA
(2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Technische Ausschuss über:
1. Die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei
der Entscheidung über:
a) die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre,
b) die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen
des Bebauungsplanes,
VA
VA
VA
VA
VA
VA
c) die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes,
BM
BM
BM
d) die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im
Zusammenhang bebauten Ortsteile,
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e) die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich, wenn die jeweilige Angelegenheit für
die städtische Entwicklung der Stadt nicht
von grundsätzlicher Bedeutung oder von besonderer Wichtigkeit ist,
f) die Teilungsgenehmigungen;
2. die Stellungnahmen der Stadt zu Bauanträgen;
3. die Vergabe von Bauleistungen von mehr als
10.000 € aber nicht mehr als 150.000 € für die
Gesamtmaßnahme;
4. Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen
und von Teilungsgenehmigungen;
5. die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden für Vorhaben und Rechtsvorgänge
nach dem zweiten Kapitel des Baugesetzbuches
(Städtebauordnung);
6. die Veräußerung und dingliche Belastung, den
Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder
grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert
mehr als 500 €, aber nicht mehr als 5.000 € im
Einzelfall beträgt;
7. Verträge über die Nutzung von Grundstücken
oder beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Miet- und Pachtwert von mehr als 2.500 €,
aber nicht mehr als 7.500 € im Einzelfall.
Abschnitt IV - Bürgermeister
§ 8 Rechtsstellung des Bürgermeisters
(1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates
und Leiter der Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt.
Der Bürgermeister hat im Stadtrat und in den beschließenden Ausschüssen Stimmrecht.
(2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf
Zeit. Seine Amtszeit beträgt 7 Jahre.
§ 9 Aufgaben des Bürgermeisters
(1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und einer geordneten Stadtverwaltung verantwortlich. Er regelt die innere Organisation der Stadtverwaltung.
(2) Der Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit
die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm
sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Stadtrat
übertragenen Aufgaben.
(3) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur
dauernden Erledigung übertragen:
1. Entscheidung über die Ausführung von Maßnahmen bei Gesamtkosten bis zu 10.000 €,
2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen
Auszahlungen bis zu 5.000 €, soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können,
3. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen bis zu 5.000 €, soweit die wirtschaftliche Verursachung noch nicht eingetreten
ist und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht
möglich ist.
4. die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung bereits eingetreten ist, bis zu 5.000 €,
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soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt
werden können.
5. Einstellungen wie folgt:
a) die befristete Einstellung von Arbeitskräften für
geförderte Maßnahmen der Agentur für Arbeit
oder der ARGE
b) die befristete Einstellung von Beschäftigten in
die EG 1 bis
c) kurzfristig, geringfügig Beschäftigte
d) Praktikanten
6. die befristete Beschäftigung von Freiwilligen im
Bundesfreiwilligendienst;
7. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Zuschüssen bis zu 500 €
im Einzelfall;
8. die Stundung von Forderungen bis zu 12 Monaten und bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 €;
9. die Niederschlagung von Ansprüche der Stadt
bis zu einem Betrag von 2.500 € im Einzelnen;
10. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt bis zu
einem Betrag von 500 €;
11. die Führung von Rechtsstreitigkeiten, wenn der
Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis
der Stadt im Einzelfall nicht mehr als 500 € beträgt;
12. die Veräußerung von Anlagevermögen bis zu
einem Buchwert von 2.500 € im Einzelfall;
13. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme
von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen und dem Abschluss ihnen gleichkommender Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 2.500 € im Einzelfall;
14. die Vergabe von Bauleistungen bis zu einem
Betrag von 10.000 € für die Gesamtmaßnahme,
15. die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis zu einem Betrag von 5.000 €.
16. die Veräußerung und dingliche Belastung, den
Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder
grundstücksgleichen Rechten bis zu einem Wert
von 500 €;
17. Verträge über die Nutzung von Grundstücken
oder beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Miet- und Pachtwert bis zu 2.500 €.
(4) Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Gemeinderates widersprechen, wenn er der Auffassung ist,
dass sie rechtswidrig sind; er kann ihnen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die
Gemeinde nachteilig sind. Der Widerspruch muss
unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche
nach Beschlussfassung gegenüber den Gemeinderäten ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat
aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig ist unter Angabe der Widerspruchsgründe eine Sitzung einzuberufen, in der erneut über die Angelegenheit zu beschließen ist; diese Sitzung hat spätestens vier Wochen nach der ersten Sitzung stattzufinden. Ist nach
Ansicht des Bürgermeisters auch der neue Beschluss rechtswidrig, muss er ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der
Rechtsaufsichtsbehörde über die Rechtmäßigkeit
herbeiführen.
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(5) Absatz 4 gilt entsprechend für Beschlüsse, die durch
beschließende Ausschüsse gefasst werden. In diesen Fällen hat der Stadtrat über den Widerspruch zu
entscheiden.
1. Mai 2015
Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 20.12.2013 außer Kraft.
Thum, den 19.03.2015
§ 10 Stellvertretung des Bürgermeisters
Der Stadtrat bestellt aus seiner Mitte einen 1. und 2.
Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen
Wahlgang gewählt. Die Stellvertretung beschränkt sich
auf die Fälle der Verhinderung.
§ 11 Gleichstellungsbeauftragte/r
(1) Der Bürgermeister bestellt eine Dienstkraft zum/zur
Gleichstellungsbeauftragten. Der/die Gleichstellungsbeauftragte erfüllt seine/ihre Aufgaben im Ehrenamt.
(2) Aufgabe des/der Gleichstellungsbeauftragten ist es,
auf die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 2
des Grundgesetzes) hinzuwirken.
(3) Der/die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit unabhängig und kann an
den Sitzungen des Stadtrates sowie der für seinen/
ihren Aufgabenbereich zuständigen Ausschüsse mit
beratender Stimme teilnehmen. Ein Antrags- und
Stimmrecht steht dem/der Gleichstellungsbeauftragten dabei nicht zu.
Der Bürgermeister hat den Gleichstellungsbeauftragten/die Gleichstellungsbeauftragte über geplante
Maßnahmen gemäß Abs. 2 rechtzeitig und umfassend zu unterrichten.
Sebastian Dittrich - stellv. Bürgermeister
Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Sachsen (SächsGemO):
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- bzw. Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen
Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden,
so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
Thum, den 19.03.2015
Sebastian Dittrich - stellv. Bürgermeister
Abschnitt V - Mitwirkung der Bürger
§ 12 Einwohnerversammlung
Eine Einwohnerversammlung gemäß § 22 SächsGemO
ist anzuberaumen, wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der zu
erörternden Angelegenheiten schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss von mindestens 10 v.H. der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet werden.
§ 13 Bürgerbegehren
Die Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 25
SächsGemO kann schriftlich von Bürgern der Stadt beantragt werden (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegehren
muss mindestens von 10 v.H. der Bürger der Stadt unterzeichnet sein.
§ 14 Einwohnerantrag
Der Stadtrat muss Stadtangelegenheiten, für die er zuständig ist, innerhalb von drei Monaten behandeln,
wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der zu behandelnden Angelegenheit schriftlich eingereicht werden. Der Antrag
muss von mindestens 10 v.H. der Einwohner, die das
16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein.
Abschnitt VI - Schlussbestimmungen
§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Stadtboten der Stadt Thum in Kraft.
Öffentliche Bekanntmachung über
das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von
Wahlscheinen für die Wahl zum
Landrat am Sonntag, dem 07.06.2015
in der Stadt Thum
1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt
Thum wird in der Zeit vom 18.05.2015 bis 22.05.2015
– während der allgemeinen Öffnungszeiten –
Montag
Dienstag
von 09:00 bis 12:00 Uhr
von 09:00 bis 12:00 und von
13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 12:00 und von
13:00 bis 17:00 Uhr
Freitag
von 09:00 bis 12:00 Uhr
In der Stadtverwaltung Thum, Bürgerservice, Rathausplatz 4, 09419 Thum für Wahlberechtigte zur
Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das
Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und
Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen
Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich
auch auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte,
Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die
Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich
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Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl (erster
Wahlgang) und für die etwaige Neuwahl (zweiter
Wahlgang) gestellt werden.
dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in
Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn
für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis
durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen
nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten
Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
05.06.2015, 16:00 Uhr und für die etwaige Neuwahl
bis zum 26.06.2015, 16:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Thum, Bürgerservice, Rathausplatz 4, 09419
Thum mündlich oder schriftlich beantragt werden. In
dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten
sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird,
anzugeben. Die Schriftform wird auch durch Telefax
gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Der Antrag kann auch per E-Mail oder durch
sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form gestellt werden.
Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht
zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann
der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag der Neuwahl, bis 15:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung unter
vorstehender Anschrift gestellt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene
Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter
Nr. 5.2 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag
bzw. Tag der Neuwahl, 15:00 Uhr, stellen.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm
der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist,
kann ihm bis zum Sonnabend vor dem Wahltag
bzw. vor dem Tag der Neuwahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der Stadt bedient werden darf.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis
eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Für eine gegebenenfalls erforderlich werdende Neuwahl wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt; eine
nochmalige Auslegung findet nicht statt.
2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für
unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der
Einsichtnahme, spätestens am 22.05.2015 bis 12:00
Uhr bei der Stadtverwaltung Thum, Bürgerservice,
Rathausplatz 4, 09419 Thum einen Antrag auf Berichtigung stellen.
Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen
Beweismittel beizufügen.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 17.05.2015
eine Wahlbenachrichtigung.
Sie gilt auch für eine gegebenenfalls erforderlich werdende Neuwahl; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits
Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber
glaubt wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf
Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um
nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht
ausgeübt werden kann.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch
Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der
Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener
Wahlberechtigter
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung
des Wählerverzeichnisses zu beantragen.
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst
nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder
c) wenn sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren
festgestellt worden ist.
1. Mai 2015
6.
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er
die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für
einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen
wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als
vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt
vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu
versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche
Wahlbrief mit Wahlumschlag, Stimmzettel und dem
Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des
Gemeindewahlausschusses gesandt werden, dass die
Unterlagen dort spätestens am Wahltag bzw. Tag der
Neuwahl bis 18 Uhr eingehen. Wahlbriefe werden im
Bereich der Deutschen Post AG als Standardbriefe
ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für
den Wähler befördert. Sie können auch an der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen.
Thum, den 14.04.2015
Sebastian Dittrich
stellvertretender Bürgermeister
Stadtbote Nr. 05
Seite 7
1. Mai 2015
Mitteilungen der Stadtverwaltung
Bürgermeister
Bürgerservice
Öffnungszeiten Bürgerservice
Sehr geehrte Einwohner,
Meldeangelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Tel.: 397-23
Am 15.04.2015 fand die Einwohnerversammlung zum Thema Mühlteich in Jahnsbach statt. Ich freue mich, dass ca.
170 Bürger das Angebot nutzten und sich über den Stand
des Vorhabens und die Probleme bei der Wiederherstellung des Mühlteiches informierten. Den interessierten Einwohnern wurden zwei verschiedene Varianten vorgestellt.
Ich denke, dass in dieser Zusammenkunft viele Unklarheiten und Gerüchte ausgeräumt werden konnten. Ich kann
Ihnen versichern, dass sowohl mir, der Verwaltung als
auch den Stadträten sehr daran gelegen ist, das Mühlteichareal wieder zu einem Erholungsgebiet für die Jahnsbacher werden zu lassen. Die Stadträte haben sich dazu
bekannt, dass auch die Planung einer naturnahen Variante so weit fortgeschrieben wird, bis eine Aussage zur maximalen Wasserfläche und –tiefe ohne Errichtung eines
Dammbauwerkes getroffen werden kann. Unabhängig von
der bevorzugten Variante sollte nicht außer Acht gelassen
werden, dass die Aufstockung der Fördermittel zur Hochwasserschadensbeseitigung möglicherweise erst Anfang
2016 bewilligt werden könnte.
Öffnungszeiten
An der Beseitigung weiterer Schäden aus dem 2013er
Hochwasser wird in Herold inzwischen zügig gearbeitet.
In diesem Zusammenhang wurde auch die Holzbrücke
über die Wilisch vorerst abgebaut und bis zur Fertigstellung
der Maßnahme auf dem Bauhof zwischengelagert.
Bereits fertiggestellt und freigegeben wurde am 14. April
die Wartburgbrücke im Ortsteil Herold.
Aktuelles Thema in Thum sind nach wie vor die in unserer
Stadt untergebrachten Asylbewerber. Im Februar gründete
sich die Initiative „Hand in Hand“ aus engagierten Bürgern,
die bei der Integration der Flüchtlinge Hilfe angeboten haben und bereits schon leisten. Für diese ehrenamtliche
Unterstützung möchte ich mich recht herzlich bedanken.
Stadtrat Thomas Mauersberger hat in Vertretung des Bürgermeister Michael Brändel vorerst die Leitung der Arbeitsgruppe übernommen. Auf Seite 23 lesen Sie dazu nähere
Informationen.
Der Monat Mai hält wieder eine Vielzahl von durch unsere
Vereine organisierte Veranstaltungen bereit.
Besonderes Highlight wird der 25. Thumer Orchestertreff
vom 29. bis 31. Mai 2015 sein. Der Verein Jugendblasorchester der Stadt Thum e.V. hat mit dieser Veranstaltung
Thum weithin bekannt gemacht. Das Jubiläum wird auch
dieses Jahr wieder Tausende von Besuchern in unsere
Stadt locken. Ein solches Großereignis bringt natürlich
auch Beeinträchtigungen und Störungen der Bewohner
des Stadtzentrums mit sich. Ich möchte die betroffenen
Bürger dafür um Nachsicht und Verständnis bitten. Hinweisen möchte ich auch auf den nach Pfingsten für eine Woche gesperrten Neumarkt und die damit fehlenden Abstellflächen für PKWs. Bitte nutzen Sie in dieser Zeit die Parkplätze an den Sportstätten sowie an der Herolder Straße.
Ich wünsche allen Einwohnern und Gästen der Stadt einen
schönen Monat Mai und erholsame Pfingstfeiertage.
Ihr stellvertretender Bürgermeister
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
09.00 - 12.00 und 13.00 -18.00 Uhr
geschlossen
09.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
09.00 - 12.00 Uhr
Geänderte Öffnungszeiten
des Bürgerservice im Mai 2015
Im Monat Mai ist der Bürgerservice am
Samstag, dem 09.05.2015 und
Samstag, dem 30.05.2015
von 09.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.
Sirenenprobelauf im Monat Mai
Der Probelauf der Sirenen mit dem Sirenensignal
Feueralarm findet Samstag, 2. Mai 2015,
in der Zeit von 11.00 bis 11.15 Uhr statt.
Das Meldeamt informiert
Einwohnerstatistik
Stichtag: 31.03.2015
Geburten:
Sterbefälle:
Zuzüge:
Wegzüge:
1
10
16
12
Einwohner gesamt:
davon männlich:
davon weiblich:
5.312
2.630
2.682
OT Herold:
OT Jahnsbach:
OT Thum:
1.086
1.346
2.880
Der ZAS informiert:
Wertstoffhof in Thum
Herolder Straße 18, Telefon: 015236924626
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Thum
Montag:
Mittwoch:
Samstag:
14.00 - 18.00 Uhr
08.00 - 12.00 Uhr
08.00 -12.00 Uhr
Mobile Schadstoffsammlung am 26. Mai 2015
OT Herold Bahnhofsplatz - 11.15 bis 12.00 Uhr
OT Jahnsbach - ehem. Bahnhof - 14.15 bis 15.00 Uhr
OT Thum
- Herolder Straße 13.00 bis 14.00 Uhr
unterhalb Lackiererei Keller
Bitte beachten Sie, dass während der Standzeit des
Schadstoffmobils nur haushaltstypische Mengen an Schadstoffen angenommen werden. Schadstoffkleinmengen aus
gewerblichen Einrichtungen sind spätestens 5 Werktage vor
der beabsichtigten Überlassung an den mobilen Schadstoffsammelstellen dem Zweckverband anzuzeigen.
Hinweis: leere Farbdosen, Farbdosen mit vollständig eingetrockneten Resten, wasserlösliche Wand– und Dispersionsfarben können über den Restabfall entsorgt werden. Leere
Kunststoffeimer (z. B. von Wandfarbe) und leere Spraydosen
mit einem Recyclingsymbol gehören in die Gelbe Tonne bzw.
in den Gelben Sack.
Stadtbote Nr. 05
Seite 8
1. Mai 2015
Frau Magdalene Richter
13.05.
98.
Herrn Gottfried Nestler
13.05.
72.
Wir gratulieren!
Frau Marlies Herrmann
14.05.
72.
Im Monat April 2015 begingen
Frau Anieta Schaarschmidt
16.05.
86.
Erika und Manfred Hackebeil
aus dem OT Thum
Frau Hanna Jany
16.05.
76.
Frau Isolde Harnisch
17.05.
74.
Frau Christine Zierold
19.05.
75.
Frau Ingeburg König
23.05.
84.
Frau Gerlinde Seltmann
27.05.
87.
Herrn Eberhard Helbig
29.05.
81.
Frau Else Hannig
30.05.
85.
am
zum
Frau Siegrid Müller
02.05.
81.
Herrn Dietmar Oelmann
02.05.
73.
Frau Regina Rothe
04.05.
81.
Herrn Detlef Hoffmann
04.05.
71.
Frau Ingeburg Vogel
06.05.
89.
Frau Brunhild Franke
06.05.
74.
Frau Sigrid Herrmann
07.05.
80.
Herrn Heinz Holtz
07.05.
79.
Frau Lisa Ihle
08.05.
89.
Herrn Heinz Weber
09.05.
77.
Soziales
das Fest der Eisernen Hochzeit
Ursula und Manfred Lindner, aus dem OT Herold
Rita und Heinz Günther sowie
Siegrid und Dieter Lang
aus dem OT Jahnsbach
das Fest der Goldenen Hochzeit
Wir gratulieren nachträglich recht herzlich!
OT Thum
Zum Geburtstag
Glück entsteht oft durch Aufmerksamkeit
in kleinen Dingen,
Unglück oft durch Vernachlässigung kleiner Dinge.
(Wilhelm Busch)
In diesem Sinne gratulieren wir den
nachfolgend genannten Jubilaren
recht herzlich zum Geburtstag
und wünschen alles Gute!
OT Herold
am
zum
Frau Christiane Rother
01.05.
74.
Herrn Rainer Selbmann
09.05.
73.
Herrn Gotthard Wolf
02.05.
74.
Frau Ursula Korb
09.05.
72.
Herrn Christoph Mann
03.05.
76.
Frau Irmgard Baldauf
05.05.
93.
Frau Edith Lutter
11.05.
82.
Frau Erika Pickenhan
08.05.
74.
Frau Gerda Drechsler
12.05.
93.
Herrn Eberhard Zenker
12.05.
74.
Frau Jutta Hübsch
12.05.
88.
Herrn Christian Haustein
17.05.
77.
Frau Renate Faßmann
12.05.
78.
Herrn Reinhard Lehrke
17.05.
74.
Frau Monika Hoffmann
13.05.
72.
Frau Dora Haase
19.05.
82.
Herrn Günter Süß
15.05.
74.
Frau Anna Meinel
19.05.
81.
Herrn Günter Kehrer
15.05.
74.
Herrn Erhard Persing
19.05.
76.
Frau Barbara -Maria Teubert
18.05.
76.
Frau Ursula Hofmann
22.05.
73.
Frau Ria Breuer
25.05.
70.
Herrn Manfred Günther
19.05.
81.
Frau Renate Ullmann
26.05.
76.
Frau Helga Baldauf
20.05.
82.
Herrn Wilfried Schmidt
30.05.
82.
Herrn Heinz Herold
22.05.
79.
am
zum
Frau Edith Teubner
24.05.
79.
01.05.
88.
Frau Renate Müller
24.05.
79.
OT Jahnsbach
Frau Anni Lange
Frau Lena Mattig
02.05.
89.
Herrn Gotthard Fiedler
24.05.
73.
Frau Ingrid Krause
04.05.
75.
Frau Gisela Wagner
25.05.
74.
Frau Rosi Emmrich
04.05.
72.
Herrn Karl Schaarschmidt
26.05.
79.
Frau Edith Bretschneider
05.05.
91.
Frau Gisela Hackebeil
05.05.
78.
Frau Hanna Atmanspacher
26.05.
73.
Frau Elisabeth Fröhlich
06.05.
80.
Frau Elfriede Neufeld
28.05.
82.
Herrn Achim Krebs
06.05.
77.
Frau Elisabeth Adler
28.05.
70.
Herrn Klaus Czeskleba
08.05.
74.
Herrn Siegfried Gnauck
31.05.
79.
Frau Gisela Harnisch
08.05.
70.
Herrn Karl Oelmann
31.05.
79.
Stadtbote Nr. 05
Seite 9
Kulturamt
Neumarkt 4
Tel.: 76928-0
Fax: 76928-10
[email protected]
Veranstaltungen im Überblick
Samstag, 09.05.2015
11.00 und 13.30 Uhr
Volkshaus, Saal
Jugendweihe
(auf Einladung)
Mittwoch, 20.05.2015
14.00 - 17.30 Uhr
Volkshaus, Saal
Tanztee Das Tanzvergnügen für alle
Junggebliebenen
Freitag - Sonntag
29.05 - 31.05.2015
25. Thumer Orchestertreff
Vorschau auf Juni
Sonntag, 07.06.2015
14.00 - 17.00 Uhr
Verkaufsbörse für Baby-,
Kinderbekleidung und Zubehör
Samstag, 20.06.2015
14.00 und 16.00 Uhr
Musikalische Früherziehung
Sonntag, 21.06.2015
14.30 Uhr
Jahreskonzert der
Bläserkids
Mittwoch, 24.06.2015
14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Tanztee - das Tanzvergnügen für alle Junggebliebenen
Änderungen vorbehalten!
Vorbestellte bzw. reservierte Karten für Veranstaltungen
sind jeweils bis 1 Woche vor der Veranstaltung abzuholen,
nicht abgeholte Karten gehen wieder in den Verkauf.
Die Touristinformation ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mo. bis Do.
09.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
Samstag und Sonntag geschlossen
Das Volkshaus inklusive Touristinformation
und Kartenverkauf bleibt am
Freitag, dem 15. Mai 2015 sowie am
Freitag, dem 22. Mai 2015
g e s c h l o s s e n.
1. Mai 2015
Stadtbote Nr. 05
Seite 10
1. Mai 2015
Termine und Nachrichten der Ortsteile
Herold
Klöppelverein Herold e.V.
Wir klöppeln ab 5. Mai 2015 wieder
wöchentlich
Kinder und Erwachsene
jeweils Dienstag von 19.00 - 21.00 Uhr
Hundesportverein Herold e.V.
Das Training findet
jeden Mittwoch ab 17.00 Uhr,
jeden Samstag von 14.00 bis 18.00 Uhr
IG Schmalspurbahn
Thumer Netz e.V. Herold
Vereinszusammenkünfte im Vereinsgebäude
jeden Freitag ab 16.00 Uhr
Kleintierzüchterverein Herold e.V.
Im Monat Mai findet keine Zusammenkunft
statt. Die nächste Mitgliederversammlung
findet am 7. Juni statt.
am Kalkwerk in Herold statt.
Die Bücherei im OT Herold
in den Räumen Zschopauer Straße 2 hat
für Sie geöffnet:
Montag: 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Evangelisch-methodistische Kirche
Herold, Dorfstraße 3,
lädt herzlich ein zu folgenden Veranstaltungen:
Sonntag, 3. Mai 2015
08.45 Uhr Bläsergottesdienst
„16. Männertagsturnier“
am Sportplatz Herold
14. Mai 2014,
Beginn 09.30 Uhr
Für Speisen und Getränke ist gesorgt.
ESV Eintracht und
Seniorenverein e.V. Herold
Wir laden herzlich ein zum
Basteln mit Cornelia
Dienstag, 5. Mai 2015
Treff ab 55 um 15.00 Uhr in Geyer
Thema: „Ein Lied hat die Freude sich ausgedacht“
Am 06.05. und am 20.05.2015 jeweils 14.00 Uhr in den
Seniorentreff.
Mittwoch, 6. Mai 2015,
19.00 Uhr Vorstand Herold
Unser Seniorentreff ist jeden Donnerstag von 14.00 bis
17.00 Uhr geöffnet und wir freuen uns immer über viele
Gäste.
Besuchen Sie uns doch einfach einmal!
Sonntag, 10. Mai 2015
10.00 Uhr Gottesdienst
Donnerstag, 14. Mai - Himmelfahrt
10.15 Uhr Bezirksgottesdienst in Ehrenfriedersdorf
Mit herzlichen Grüßen
Der Vorstand
Sonntag, 17. Mai 2015
10.15 Uhr Gottesdienst in Ehrenfriedersdorf
Mittwoch, 20. Mai 2015
19.00 Uhr Bibelgespräch
Sonntag, 24. Mai 2015
08.45 Uhr - Gottesdienst in Herold
Pfingstmontag, 25. Mai 2015
10.00 Uhr Gottesdienst im Stadtpark Thum mit Frank
Döhler (Evangelist zu ProChrist 2015 in Thum)
Dienstag, 26. Mai 2015
18.18 Uhr „Kommt … 18.18 Ehdorf“
Ein Angebot der Suchtkrankenhilfe „Kommt … Crottendorf e.V.“ im Gemeinderaum der Ev.-meth. Kirche Ehrenfriedersdorf - offen für ALLE - Betroffene, Angehörige
von Betroffenen, Helfende, Menschen mit einem Herz
für andere.
Sonntag, 31. Mai - Konferenzsonntag
10.30 Uhr Regionalgottesdienst in Drebach
1835 vor 180 Jahren
Schulmeister Wilhelm Schenk schafft das Pfingstlümmelfest ab.
Dieses Fest war ein Frühlingsfest der alten Germanen
und stammte aus der Heidenzeit. Da man es nur in Herold gefeiert hat, könnte es mit den neuen Siedlern nach
dem 30-jährigen Krieg hierher gekommen sein. In manchen Gegenden Norddeutschlands soll es sich bis zu
Webers Zeiten erhalten haben. Haben es anfangs die
Stadtbote Nr. 05
Seite 11
Erwachsenen gefeiert, ging das Fest später auf die Jugend über und weil man sich hauptsächlich mit der
Landwirtschaft beschäftigt hat, waren es junge Viehhirten und Bauernkinder, welche mit Zähigkeit am Fortbestehen des Festes interessiert waren. Ein Hirte spielte
den Pfingstlümmel. Dazu wurde derjenige bestimmt,
welcher am spätesten austrieb und der faulste Hirte sein
sollte. Ihm wurde ein Strohkleid angezogen, eine Mütze
aus Stroh aufgesetzt, und er wurde mit möglichst vielen
Viehglocken behängt. Auch wählte man den Frühnickel,
natürlich der fleißigste Hirte, welcher zuerst das Vieh
austrieb. Der Frühnickel führte den Pfingstlümmel an
einer Leine durch den Ort. Alle Festteilnehmer waren
mit Peitschen bewaffnet. Der Zug ging von Gut zu Gut,
von Haus zu Haus. Bei jedem Gehöft wurde haltgemacht. Man knallte laut mit den Peitschen und der
Pfingstlümmel schüttelte sich, damit alle Glocken läuteten. Von den Gehöften und Häusern bekam man Gaben, bestehend aus Brot, Butter, Eiern, Käse, Wurst und
Schinken, manchmal sogar etwas Geld. Diese Gaben
wurden von den Mädchen in Körben getragen. Der Festzug ging durch das Dorf hinunter zur Brettmühle, den
Kalkwerksgrund hinauf, dann den Melchiorweg zur
Schäferei und von da zum Herrenhause des Rittergutes
nach Thum. Die Herrschaft duldete das Fest und gab
auch einen Teil zu den Gaben. Vom Herrenhaus ging es
zurück nach Herold in das Dostsche Gut (heute An der
Siedlung 7), wo man die Geschenke verspeiste. Das
Kleid und die Mütze wurden abends bei Spiel und Tanz
auf dem Feld verbrannt.
1. Mai 2015
schen Fernsehfunk, Meister Nadelöhr, Pittiplatsch und
das Sandmännchen zu sehen. Der neunte Wagen zeigt,
wie der Schulunterricht den Kindern ein großes Wissen
vermittelt. Arbeitsgemeinschaften der Schule und damit
eine sinnvolle Freizeitgestaltung demonstriert der zehnte Wagen. Der elfte Wagen zeigt die Anwendung der
modernen Technik im VEB Feinspinnerei. Der zwölfte
Wagen ist der Landwirtschaft gewidmet. Der letzte Wagen zeigt: Völkerverständigung und Weltfrieden gehen
alle Menschen an. Der Umzug begann in der Feinspinnerei Venusberg. Über die Zschopauer Straße ging es
bis Mittelherold. Dort bog man in die Drebacher Straße
ein und lief bis zum Arno – Hecker – Heim, wo gewendet wurde. Der Weg zurück zur Kreuzung Mittelherold
und dann die Annaberger Straße entlang. In Oberherold
bog man in die Thumer (heute Herolder) Straße ein und
gelangte so zum Festplatz. Dort wurde der Nachmittag
mit einem bunten Programm für jung und alt fortgesetzt.
Besonders gern gesehen wurden die Darbietungen unserer Gäste vom Fernsehfunk.
Für unsere jährliche Ausstellung zum Peremettenfest
(falls dieses stattfindet) haben wir geplant, unsere Bilder
von den Herolder Schulfesten zu zeigen. Dabei können
wir noch viele Bilder gebrauchen. Wer also in alten Fotoalben suchen will und fündig wird, ruft bitte bei Familie
Baumann an (Tel. Nr. 2877).
1945 vor 70 Jahren
Am 8. Mai 1945 endete der 2. Weltkrieg mit der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands. Die Zerstörungen speziell in Herold wurden in der Februar–Ausgabe
des Stadtboten behandelt. An Kriegstoten sind 160 Herolder zu beklagen. Unsere Arbeitsgruppe hat es sich zu
einer Hauptaufgabe gemacht, diese Opfer lückenlos zu
erfassen.
1965 vor 50 Jahren
In der Zeit vom 3. bis zum 5. Juli fand in Herold ein
Schulfest statt. Es wurde zu einem ganz großen Erfolg.
Viele der älteren Herolder Bürger werden sich noch heute an dieses Fest erinnern. Besonderer Dank bei der
Vorbereitung gilt dabei Erich Schönherr, denn auf seine
Initiative hin wurde Meister Nadelöhr vom Deutschen
Fernsehfunk verpflichtet und mit dem Ortsfilmstudio ein
Film über das Schulfest in Herold gedreht.
Sonntag 13.00 Uhr begann mit dem Festumzug der Höhepunkt dieses Schulfestes.
Er stand unter dem Motto „Herold gestern, heute und
morgen“. Die Bedeutung der einzelnen Festwagen erfahren wir aus dem Programmheft. Der erste Festwagen
veranschaulicht die Gründung Herolds, der Zweite schildert den Kampf der Bauern um eine Erleichterung ihres
schweren Daseins. Der dritte Wagen zeigt die Entwicklung des Bergbaus in Herold. Die Wagen vier und fünf
sind der Entwicklung der Spinnereien gewidmet; einer
bringt eine ehemalige Fabrikschule in Erinnerung. Der
sechste Wagen ist eine Erinnerung an die Bombennacht
vom 14. zum 15. Februar 1945 und soll mahnen, so etwas nie wieder zuzulassen. Auf dem siebenten Wagen
spielen fröhliche, unbeschwerte Kinder und geben Einblick in das Leben und Treiben im Kindergarten. Auf
dem achten Festwagen sind unsere Gäste vom Deut-
Schulfest 1965 Aufnahme vom Festplatz auf dem
Sportplatz
Schulfest 1965 Aufnahme vom 8. Festwagen mit Meister Nadelöhr
rechts vorn Erich Schönherr
Stadtbote Nr. 05
Seite 12
1. Mai 2015
Jahnsbach
Modellbahntreff
Seniorenclub
Jahnsbach e.V.
Sportnachmittage am 4. und 18. Mai 2015,
16.00 Uhr, in der Turnhalle.
Der Strickzirkel fällt im Mai aus.
Modellbauclub Jahnsbach e.V.
Straße der Freundschaft 86
09419 Thum/OTJahnsbach
Die Mitglieder des Modellbauclubs Jahnsbach treffen
sich jeden Freitag ab 19.30 Uhr im ehem. Jahnsbacher
Rathaus.( Eingang über die Hintertür)
Muttertagsfahrt
am 11. Mai 2015 nach Gelenau in die „Erzgebirgische
Dorfschänke“
Abfahrt:
13.45 Uhr Wendeschleife Jahnsbach,
dorfabwärts alle Haltestellen,
Thum Markt
Kleintierzüchterverein Jahnsbach e.V.
Am 08.05.2015, 20.00 Uhr, findet im
Hotel „Zur Linde“ Jahnsbach
unsere nächste Versammlung statt.
Rückkehr: 19.00 Uhr ab Gaststätte,
dorfaufwärts Gelenau, Oberthum,
Thum Markt, Jahnsbach
Jagdgenossenschaft Jahnsbach
Ablauf:
Die genehmigte
14.30 Uhr Kaffeetrinken, Trachtenmoden
schau, musikalisches Programm
mit dem Duo Ingrid und Hansjörg,
Abendbrot
Preis: 35,00 €
Wer noch an dieser Fahrt teilnehmen möchte,
bitte Anmeldung bis Montag, den 4. Mai, bei
Jutta Emmrich (Tel.: 7911)
Holunderblütenfest
Am 11. Juni 2015 in Dittmannsdorf
Leistungen: Mittagessen, 1 Glas Sekt,
Unterhaltungsprogramm mit dem Duo
„De Haamitleit“, Kaffeetrinken
Preis: 40,00 €
Für Interessierte, die sich für diese Fahrt noch nicht angemeldet haben, ist der 9. Mai der letzte Termin.
Bezahlung dieser Fahrt am 21. Mai, 10.00-11.00 Uhr, im
Haus des Gastes Thum oder am 22. Mai, vormittags bei
Jutta Emmrich in Jahnsbach.
Wir wünschen all unseren Senioren ein
wunderschönes Pfingstfest. Genießt die
Frühlingszeit bei hoffentlich recht viel
Sonnenschein! All jenen, die bereits im
Mai eine Urlaubsreise unternehmen,
wünschen wir erholsame Tage und viele
neue Eindrücke in den Urlaubsregionen.
Es grüßt euch alle herzlich der Vorstand
Schnitz– und Klöppelverein
Jahnsbach e.V.
Die Schnitzer von Jahnsbach treffen sich
jeden Dienstag von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr
Die Klöpplerinnen von Jahnsbach treffen sich
jeden Montag von 19.30 Uhr bis 21.30 Uhr
zum Klöppeln im ehemaligen Rathaus.
Satzung der Jagdgenossenschaft Jahnsbach
liegt in der Zeit vom 1. Mai 2015 bis 1. Juni 2015
im Rathaus Thum (Sekretariat) zu den Öffnungszeiten
öffentlich aus.
Friedhofsverwaltung Thum und
Jahnsbach
Überprüfung der Grabmale auf ihre Standsicherheit Friedhöfe Thum und Jahnsbach
Die vorgeschriebene jährliche Überprüfung der Grabmale (Grabsteine) auf ihre Standsicherheit soll auf dem
Friedhof in Thum, OT Thum, am Freitag, dem
22.05.2015, ab 09.30 Uhr, und auf dem Friedhof im OT
Jahnsbach ab etwa 11.00 Uhr durchgeführt werden.
Die Überprüfung erfolgt entsprechend den gesetzlichen
Vorgaben; wer möchte, kann sich selbstverständlich vor
Ort davon überzeugen.
Ist ein Grabmal nicht mehr standsicher, wird der zuständige Grabstelleninhaber schriftlich benachrichtigt. Im
Interesse der eigenen Sicherheit und der Sicherheit der
Friedhofsbesucher ist ein lockeres Grabmal umgehend
entsprechend den anerkannten Regeln der Technik
durch einen Steinmetzen befestigen zu lassen.
Besteht bei einem lockeren Grabmal die Gefahr des
Umstürzens, ist die Friedhofsverwaltung verpflichtet,
entsprechende Schritte zu dessen Sicherung einzuleiten. Wird ein lockeres Grabmal auch nach schriftlicher
Aufforderung nicht befestigt, ist die Friedhofsverwaltung
berechtigt, die Befestigung auf Kosten des Grabstelleninhabers zu veranlassen.
Es ist darum empfehlenswert, bei der Grabpflege auch
selbst einmal nach dem Grabstein zu sehen oder einen
Fachmann damit zu beauftragen, vor allem nach den
Wintermonaten. Die Friedhofsverwaltung dankt für Ihr
Verständnis für diese Maßnahmen, die letztlich der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dienen. Für weitere
Fragen stehen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung
jederzeit gern zur Verfügung.
Die Friedhofsverwaltung
Stadtbote Nr. 05
Seite 13
1. Mai 2015
Ev.-Luth.
Kirchgemeinden
Thum und Jahnsbach
Gegangen bist Du aus unserer Mitte,
aber nicht aus unseren Herzen.
Danksagung
Nachdem wir meinen Ehemann,
treusorgenden Vater, Schwiegervater, Opa, Uropa,
Schwager, Onkel und Cousin, Herrn
Gotthard Nöbel
* 07.01.1926
05.03.2015
zu seiner letzten Ruhestätte geleitet
haben, möchten wir uns auf diesem
Wege für die entgegengebrachte
Anteilnahme bei allen Verwandten,
Freunden und Nachbarn recht herzlich bedanken.
Ein besonderer Dank gilt dem Team „MED 2000“,
Frau Dipl.-Med. Ruth Richter, Pfarrer Drechsler
sowie Michael Seidel und dem Bestattungsinstitut
Tobias Wenzel.
In stiller Trauer
Ehefrau Ruth
im Namen aller Angehörigen
Jahnsbach, im März 2015
Sonntag, 03.05.2015
09.30 Uhr gemeinsamer Gottesdienst mit Taufen und
Chören Thum und Jahnsbach
Sonntag, 10.05.2015
09.00 Uhr Gottesdienst in Thum
10.30 Uhr Gottesdienst in Jahnsbach mit
Konfirmandenvorstellung
Donnerstag, 14.05.2015 - Himmelfahrt
09.30 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in Jahnsbach
Sonntag, 17.05.2015
09.30 Uhr gemeinsamer Konzertgottesdienst mit dem
Sächsischen Blechbläser-Consort
in Thum
13.30 Uhr Gottesdienst zur Konfirmation mit Gospelchor
in Jahnsbach
Pfingstsonntag, 24.05.2015
10.30 Uhr Gottesdienst in Thum
09.00 Uhr Gottesdienst in Jahnsbach
Pfingstmontag, 25.05.2015
10.00 Uhr Allianzgottesdienst im Stadtpark Thum mit
Döhler/Scheufler
* bei schlechtem Wetter in der St.-Annen-Kirche
Sonntag, 31.05.2015
09.30 Uhr Zeltgottesdienst mit Posaunenchören
Stadtbote Nr. 05
Seite 14
1. Mai 2015
Thum
14.30 - 17.00
„Tea Time“ Elterntreff mit Spielangeboten
und Bastelnachmittag für Kinder und Eltern,
UK 2,00 €
07.05. Muttertagsgeschenk
21.05. bunte Gartenkugel
28.05. Klangspiel aus Holz
19.30 - 21.00
„Fit for Fun“ Steppaerobic, UK 2,00 €
(Teilnahme nur durch Voranmeldung
möglich) Tel.: 7716
19.30 - 21.00
Schachclub für alle Schachinteressierten
Freitag
15.00 - 17.00 Uhr
Kinder- und Jugendtheaterprobe nach
gesondertem Probenplan
Veranstaltungsplan
Montag
09.00 - 10.00
10.00 - 11.00
Rückbildungsgymnastik am 04.05./18.05.
Babymassage am 04.05./18.05.
09.00 - 11.00
Knirpsen-Treff
Zum Hören, Erleben, Gestalten und Spielen
Unkosten: 1,00 € pro Stunde
Kinder ab 2 Jahre
14.00 - 16.00
14.30 - 16.30
Treffpunkt „Holzwürmer“
Laubsägen für Kinder ab 8 Jahre
UK nach Verbrauch
„Heiteres und Besinnliches zur Kaffeezeit“
Seniorenrunde mit literarischem Programm
und gemeinsamen Kaffeetrinken
UK 3,00 €
Dienstag
09.00 - 11.00
Treffpunkt: Eltern - Kind
Eltern-Kind-Treff zum Gedankenaustausch,
Singen, Basteln und Spielen
UK: Erwachs. 3,50 €, Kinder 1,00 €
14.30 - 16.30
Handarbeitstreff „Zum lustigen Fädchen“
(26.05.)
Eine offene gemütliche Runde für alle Handarbeitsfreudigen und Interessierten aus allen
Generationen.
Handarbeiten können selbst mitgebracht und
neue Ideen hier erlernt werden.
Unkosten: 1,50 €
19.30 - 21.00
Line-Dance
UK 2,00 €
Mittwoch
09.00 - 11.00
09.00 - 11.00
15.30 - 16.30
Knirpsen-Treff zum Hören, Erleben, Gestalten und Spielen
(Kindergruppe ab 2 Jahre) UK. 1,00 € pro
Stunde
„Frauentreff Kreativ“
Basteln, Ideenaustausch und eine gute Tasse Kaffee. Ein Treffpunkt nicht nur für Bastelprofis. UK: 1,50 € + Bastelbedarf
Kindertanzgruppe ab 5 Jahren
(mit Voranmeldung), UK: 1,50 Euro
Die Kindertanzgruppe wird in dem Projekt: „Wir
tanzen miteinander und für Euch“ von der Aktion
Mensch gefördert.
16.00 - 17.00
in der Grundschule
„Zehn kleine Zappelmänner … „
Gymnastik und Bewegungsspiele für Kinder
ab 4 Jahre, UK 1,50 €
18.30 - 21.30
Aquarell (13.05. und 27.05.)
UK: 1,50 €
Donnerstag
09.00 - 11.00
Treffpunkt Eltern-Kind - Junge Muttis und
Vatis treffen sich zum Erfahrungsaustausch,
zur Entspannung, zum Singen und Basteln
UK: Erwachsene 3,50 €, Kinder 1,00 €
Unsere Bücherei ist Montag bis Donnerstag zu den
Öffnungszeiten der Einrichtung geöffnet.
Änderungen im Programm aus aktuellem Anlass möglich.
Hallo, Ihr Tanzmäuse!
Wenn du gern tanzt oder Lust hast, es zu erlernen, dann
bist du in unseer Tanzgruppe gerade richtig.
Jeden Mittwoch, außer in den Ferien, treffen wir uns
15.30 Uhr im Freizeit– und Familienzentrum in Thum.
Jasmin und Christina, zwei begabte junge Frauen, sorgen dort eine Stunde lang dafür, dass wir Freude am
Tanzen haben und Neues erlernen. Kinder von 5 bis 12
Jahren sind in unserer Gruppe herzlich willkommen.
Komm und schaue einfach einmal vorbei.
Also dann - bis zum Mittwoch!
Eure „Tanzmaus“
Schnitz- und Klöppelverein
Thum e.V.
Tradition seit 1924
Internet: www.schnitz.verein-thum.de
E-Mail: [email protected]
Das Schnitzen und Klöppeln findet in unseren Vereinsräumen im Haus des Gastes „Volkshaus“ Thum statt
Donnerstag
Kinderschnitzen*
Schnitzen für Erwachsene
17.00 - 18.30 Uhr
ab 19.00 Uhr
Interessenten können unsere ständige Ausstellung, auch nach Vereinbarung, besichtigen und an einem Probeschnitzen unter Anleitung
teilnehmen.
Mittwoch
Kinderklöppeln*
Klöppeln für Erwachsene
17.30 - 19.00 Uhr
ab 19.00 Uhr
*außer in den Ferien
Schauen Sie doch einmal unseren Mitgliedern über die
Schultern!
Jugendblasorchester der
Stadt Thum e.V. Tel.: 89817
Öffnungszeiten unserer
Geschäftsstelle
Dienstag: 13.00-18.00 Uhr
Donnerstag: 09.00-13.30 Uhr
Freitag:
13.00-18.00 Uhr
Montag und Mittwoch geschlossen
Stadtbote Nr. 05
Seite 15
1. Mai 2015
Bergbrüderschaft Thum e.V.
Kleingartenverein Thum „Waldfrieden I“ e.V.
gegr. 1616
Internet: www.bergbruederschaft-thum.de
Info:
[email protected]
Sie haben Interesse an einem Kleingarten?
Veranstaltungen im Monat Mai 2015
03.05.2015
09.30 Uhr
17.05.2015
10.00 Uhr
20.05.2015
16.30 Uhr
25.05.2015
13.00 Uhr
Berggottesdienst Kirche
St. Marien Marienberg
Berggottesdienst mit an
schließendem Bergaufzug
zu Ehren der Festwoche
„500 Jahre Ernennung der
Stadt Schlettau zur Bergstadt“
Mittwochstreff im Vereinsraum
3. Hüttentag der Hüttenknappschaft Blaufarbenwerk
Waldkirchen“ mit Berggottesdienst und Bergaufzug
Zum Mittwochstreff sind alle herzlich eingeladen, die
sich für den Verein und die Geschichte des Thumer
Bergbaus interessieren!
Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag senden wir an
unsere Mitglieder Elke Goldammer, Sindy Lindner, Jörg
Seifert, Jens Schaarschmidt, Klaus Schubert, Danny Christof und an Ernst Richter von unserer Jugendgruppe.
Schachthutgeschichten
Der Countdown läuft, liebe Freunde der Thumer Stadt–
und Bergbaugeschichte. Bis zu unserem historischen
Jubiläum 2016 ist es nicht mehr weit. Bis dahin lest Ihr
hier jeden Monat eine Kurzgeschichte zum Thema
„Thumer Stadt– und Bergbaugeschichte“ oder etwas
Aktuelles über unsere Vereinsarbeit.
In einer Zeit, in der der Bergbau in und um Thum immer
mehr zum Erliegen kommt, wagt man sich in Jahnsbach
an ein äußerst mutiges Vorhaben. Die tiefen Baue der
Reicher Segen Gottes Fundgrube sollen durch einen
Stolln entwässert werden. Es wird verbissen daran gearbeitet, der Grube die edlen Erze zu entreißen, und edle
Erze werden in dieser Zeit dringend gebracht. Der Tiefer
Reicher Segen Gottes Stolln wird 1827 gleich neben
dem Jahnsbacher Sportplatz angesetzt und soll nun die
Wasserlösung der Fundgrube übernehmen. Der Stolln
wird im Quergestein getrieben, ohne einen Erzgang zu
verfolgen. Auf den ersten 60 bis 80 m wurden viele faule
Gebirgsschichten überfahren, die auch mehr oder weniger Wasser führten. Erforderlich wurde ein Holzausbau,
der die Stabilität des Stollnprofils sichern sollte. Der
enorme Kostenaufwand des Stollnvortriebs, durch die
nötige Türstockzimmerung, brachte das Projekt schließlich zum Scheitern. Nach 10 Jahren verbissener Bergarbeit gab man 1837 den Stolln bei einer Länge von 201
m vom Stollnmundloch auf. Um das gewünschte Ziel zu
erreichen, hätte man den Stolln noch 450 m zur Grube
treiben müssen. Die Grube Reicher Segen Gottes war
noch bis 1915 verliehen, ohne dass Bergbau betrieben
wurde. Danach nutzten einige Oberjahnsbacher das
Stollnwasser für den privaten und gewerblichen
Gebrauch.
Die bisherigen Geschichten lest Ihr auf unserer Internetseite (VH) Bergbrüderschaft Thum „Glück Auf“
Wir haben freie Gärten, die neu verpachtet werden können.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Herrn Müller,
Tel.: 03729/7552 oder bei Frau Schubert 037297/765350
Stadtbote Nr. 05
Seite 16
1. Mai 2015
Vierbeiner im Anmarsch
am Freitag,
08.05.2015
und Dienstag,
19.05.2015
immer
11.00 -12.00 Uhr.
Demenz - Was kann ich tun?
Was ist eine Demenz?
Die Demenz zählt zu den häufigsten Gesundheitsproblemen im höheren Lebensalter. Insgesamt gibt es
in Deutschland 1,5 Millionen Menschen, die eine Demenz haben.
Als „Demenz“ wird in der Medizin ein Zustand bezeichnet, bei dem allmählich immer mehr Nervenzellen und
Nervenzellkontakte zugrunde gehen.
Dadurch werden die Fähigkeiten des Gedächtnisses,
des Denkens, der Orientierung und der Sprache zunehmend beeinträchtigt.
Oft kommt es auch zu Veränderungen des Verhaltens
und des Antriebs.
Demenz-Erkrankungen können viele Ursachen haben.
Die häufigste Ursache für eine Demenz-Erkrankung ist
die Alzheimer-Krankheit. Etwa 60% aller Demenzen
werden durch die Alzheimer-Krankheit hervorgerufen.
Weitere Formen von Demenz-Erkrankungen sind:
- die Vaskuläre Demenz
- die Frontotemporale Demenz
- die Lewy-Körperchen-Demenz
Die verschiedenen Demenzerkrankungen können auch
in Mischformen auftreten.
Unser Betreuungszentrum „Waldfrieden“
in Thum
Die Tagesbetreuung ist täglich von 10 bis 16 Uhr für
Sie geöffnet. Wählen Sie Ihr ganz individuelles Freizeitangebot aus und überlassen Sie Ihren Angehörigen unserer liebevollen Betreuung.
Gesprächskreis für pflegende Angehörige von demenzkranken Menschen ist
immer montags von
14.30 – 16.00 Uhr
zum Gedankenaustausch und zum Mut machen, um den
täglichen Aufgaben immer wieder gerecht zu werden.
Mit Musik in den Wonnemonat Mai am
Mittwoch, 06. und 27.05.2015 14.30 – 16.00 Uhr
An diesen musikalischen Nachmittagen werden Lieder
gespielt, in welchen zum Beispiel Tiere vorkommen:
„Wenn ich ein Vöglein wär…“ oder „Der Kuckuck und
der Esel…“?
Unser Pfingsttanz findet am
Mittwoch,
20.05.2015
14.30 – 17.00 Uhr statt.
Zum Tanznachmittag beschwingt nach Rhythmen wie
langsamer Walzer, Tango oder Foxtrott…
Früher war es die Einladung auf den Ballsaal, heute ist
es die Einladung in den „Waldfrieden“. Seien Sie gern
unser Gast.
Kartenspieler aufgepasst!
Donnerstag, 21.05.2015
14.30 – 16.00 Uhr
Wer Freude hat an Schnauzer, Rommè oder Skat, kann
sich gern den Kartenspielern hinzugesellen.
Was man einst gelernt hat, vergisst man nicht so
schnell.
Aufmerksamkeit und Konzentration
werden hier von unseren Tagesgästen verlangt und geschult, ganz nebenbei macht es allen riesengroße
Freude. Jeder der Lust dazu hat, kann
sich anmelden und mit dabei sein.
Am Mittwoch,
13.05.2015
14.30 – 16.00 Uhr
freuen wir uns auf
Kindergartenkinder aus Thum.
Roller, Laufrad, Sprungseil und Murmeln - Spielgeräte
von gestern & von heute. Lassen Sie uns schwelgen in
Erinnerungen aus Kindheitstagen.
Geknobelt wird
am Dienstag, 19.05.2015
14.30 – 16.00 Uhr.
Wir suchen Sprichwörter mit Tieren, wie „Mich laust der
Affe!“ und „Da liegt der Hund begraben“… .
Oder wissen Sie wie schwer ein Blauwal ist?
„Immer schön in Bewegung bleiben“
unser Motto vom 26. – 29. Mai 2015.
Aktivierung und Mobilisierung spielen beim Älterwerden
eine wichtige Rolle. Im Zuge der Sturzprophylaxe ist es
uns ein Bedürfnis, positiv auf den älteren Menschen einzuwirken.
Für eine halbe Stunde am Tag wollen wir uns in dieser
Woche aufmerksam der Aktivierung widmen.
Bei leichten Übungen im Sitzen mit Bällen, Bändern und
anderen kleinen Sportgeräten treffen wir uns täglich von
10.45 – 11.15 Uhr mit musikalischer Unterstützung.
Bewegung tut gut, versorgt unseren Körper mit mehr
Sauerstoff, stärkt die Muskulatur und macht in der Gruppe noch viel mehr Spaß. Kleine Bewegungs- und Koordinierungsübungen stärken nicht nur den Körper, sondern fördern auch den Geist.
Ein kühler Mai wird hoch geacht',
hat stets uns fruchtbar Jahr gebracht
Weitere Veranstaltungen des DRK in Thum
Fit bis ins Alter – Seniorengymnastik
findet am Dienstag den 05.05.und 26.05.2015 im Fitnessstudio „ KuraVital“ statt.
Gruppe 1
14.15 – 15.15 Uhr
Gruppe 2
15.45 – 16.45 Uhr
Stadtbote Nr. 05
Seite 17
DRK-Ortsverband Thum –
Das sind wir
Wir sind eine aktive, aufgeschlossene Gruppe von 28
Mitgliedern zwischen 17 und 66 Jahren. Der Verband
setzt sich aus Rettungsassistenten, Sanitätsausbildern,
Sanitätern und Ersthelfern zusammen.
Einmal im Monat, meist der erste Freitag, kommen wir
im Betreuungszentrum „Waldfrieden“ Thum zusammen.
Es werden wichtige aktuelle Themen besprochen und
Weiterbildungen im Bereich der Ersten Hilfe durchgeführt.
Ganzjährig sind wir bei bestimmten Veranstaltungen
präsent, um diese im Notfall als Ersthelfer abzusichern.
Zum Beispiel auf den Greifensteinen, am Greifenbachstauweiher , in der Turnhalle Gelenau bei Sportveranstaltungen u.v.m. Dafür müssen wir uns ständig weiterbilden und auf dem neuesten Stand sein.
Im Juni vergangenen Jahres konnten 8 Mitglieder des
DRK-Ortsverbandes Thum ihre Ausbildung als Sanitäter
erfolgreich abschließen.
Doch auch der kulturelle Bereich kommt bei uns nicht zu
kurz. Zum Beispiel waren wir im vergangenen Jahr zu
einer Weiterbildungsreise in Berlin. Tagsüber haben wir
an einer Führung im Bundestag teilgenommen und das
Hygienemuseum angeschaut. Wir hatten Gelegenheit,
uns vom Fernsehturm aus ganz Berlin anzuschauen.
Doch auch nur durch die Hauptstadt zu bummeln, war
möglich. Am Abend fanden Weiterbildungen zu verschiedenen Themen durch unsere Sanitätsausbilder
statt.
Auch die Kinder unserer Mitglieder werden in die Erste
Hilfe schon mit eingebunden. So haben wir einen ganzen Vormittag gemeinsam mit den Kindern Verbände
geübt, was allen unheimlich Spaß gemacht hat.
Wenn Du jetzt Lust bekommen hast, im DRKOrtsverband mitzuarbeiten, dann komme doch einfach
mal freitags 19 Uhr vorbei. Wir würden uns sehr freuen.
Der Vorstand des DRK-Ortsverbandes
Heimat– und Geschichtsverein
der Stadt Thum e.V.
Zu unserer nächsten Zusammenkunft
am Dienstag, dem 19.05.2014, 17.00 Uhr
im Stadtarchiv laden wir alle Mitglieder und geschichtsinteressierten Bürger aus Thum und Umgebung recht
herzlich ein.
Streifzug durch die Thumer Stadtgeschichte
Vor 70 Jahren
08. 05.1945. Deutschland hat kapituliert!
Der Krieg ist vorbei. Was kommt nun? Für die meisten
Menschen sind alle Illusionen geplatzt. Viele hatten einfach Angst. Am 10. Mai hielten sich in Thum einige
Stunden Angehörige der US-Army auf, jedoch nur zu
dem Zweck, Wertgegenstände, vor allem Fotoapparate,
zu requirieren. In der zweiten Hälfte des Monats Mai
zogen, von Drebach über Herold kommend, sowjetische
Truppeneinheiten durch unsere Stadt. Am 25. Mai 1945
wurde der Befehl Nr. 1 des sowjetischen Stadtkommandanten von Annaberg in Thum veröffentlicht. Darin wur-
1. Mai 2015
de verfügt, dass alle Betriebe ihre Arbeit fortzusetzen
hatten und Schusswaffen, Munition, Kriegsgerät abzuliefern waren. Für die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr wurde
eine Ausgangssperre verhängt. Ende Mai traf ein kleines Schutzkommando der Sowjetarmee in Thum ein,
um die öffentliche Sicherheit zu garantieren. Der bisherige Bürgermeister von Thum, Dr. Karl DoeringManteuffel wurde, da ihm einige Mitglieder des am 8.
Mai gebildeten Befreiungsausschusses antifaschistische
Gesinnung bescheinigten, als kommissarischer Bürgermeister eingesetzt. Der Fabrikbesitzer und SPDGenosse (bis 1933) Osmar Böttrich wurde als stellvertretender Bürgermeister auserwählt. In der Verwaltung
der Stadt trat keine Stockung ein, zumal die Mitarbeiter
der ersten Stunde keine persönlichen Opfer scheuten,
um das Leben der Bevölkerung wieder zu normalisieren.
Aus dieser Zeit sind nur wenige Aufzeichnungen von
Zeitzeugen vorhanden. Die meisten Menschen schweigen über ihre Erlebnisse. Ein Thumer hat seine Erlebnisse als Soldat aufgezeichnet und wie er die Befreiung
erlebt hat, schildert er so:
„Wir sind noch bis 9. Mai gegen Abend mit unserem
Fahrzeug gefahren. Dann plötzlich Halt! Im Ort waren
auf der Durchgangsstraße Sowjetische Panzer. Wir
standen und hatten einstweilen unsere Gewehre weggeworfen. Ein junger Soldat kam auf uns zu und sagte lächelnd: "Nu Kamerad, Wojna kapidi damoj do Mamma".
Wir mussten noch warten bis wir weiter fahren konnten.
Das mit der Mama konnten wir noch nicht glauben. Eher
dachten wir an Sibirien. Dann kam der Befehl zum Fahren. Da die Tschechen noch Überfälle auf die Deutschen planten, sollten wir zwischen der russischen Panzerkolone fahren. Und so war es denn auch. Wir waren
in diesem Falle von den Russen in Schutz genommen
worden. Unsere Gefangennahme war in der Nähe von
Deutsch-Brod etwa 100 km von Prag im südöstlichen
Böhmen. Es war gegen 21 Uhr. Nach zirka 40 Kilometern Fahrt mit unserem LKW mussten wir aussteigen
und nur der Kraftfahrer blieb bei seinem Auto. Unser
Fahrer war Franz Holzmann aus Bayern. Für uns begann nun der Fußmarsch. Drei Tage Fußmarsch bei
Sonnenglut und ohne einen Tropfen Wasser bis nach
Prag. Frauen, die uns mit Eimern Wasser bringen wollten, wurden von tschechischen Wachmännern zurückgetrieben und das Wasser auf die Straße gekippt. Von
den Schönheiten der Stadt Prag haben wir nichts gesehen. Von Prag kannte ich nur das Straßenpflaster. Wir
mussten in ein Stadion, das auf einem Berg lag. An diesen Berghang begleitete uns unter anderem eine RotKreuz-Schwester mit einem Knüppel in der Hand. Ich
wünschte mir vor Durst einen Schuss durch den Kopf
und das Ende meines Lebens. Das Sprichwort: "Durst
ist schlimmer als Heimweh" hat sich hier bewahrheitet.
Am 12.05.1945 kamen wir in das Stadion, was schon
von Gefangenen voll war. Hier bekamen wir nach drei
Tagen das erste Wasser. Nachdem ich getrunken hatte,
kam auch der Geist wieder und ich wünschte mir, wieder nach Hause zu kommen. Wenn uns vielleicht auch
ein paar Jahre Sibirien drohen könnten. Ab dem 13. Mai
ging der Marsch weiter. Wir mussten immer zehn Mann
in einem Glied marschieren, wegen der besseren Übersicht der Wachposten. Der elfte Mann war immer ein
Tscheche mit Gewehr oder Knüppel. Beim Antreten versuchte man immer, nicht draußen zu stehen, da die
Stadtbote Nr. 05
Seite 18
eher mal einen Tritt oder Schlag zu spüren bekamen.
Auf hundert Gefangene war meist ein russischer Soldat
zur Bewachung. Unser Marsch ging von Prag über
Teplitz-Schönau bis zur Grenze. Vor der Grenzhöhe
haben wir am Straßenrand und auf dem Feld übernachtet. Dann ging es durch Zinnwald, Altenberg und Pirna
bis nach Dresden-Reick. Hier lag ich mit dem Dittersdorfer Bäcker Paul Berndt in einem Haus mit kaputtem
Dach im Treppenhaus. Die leeren Zimmer waren schon
mit Gefangenen überfüllt. Es waren ca. 3000 Gefangene
in diesem provisorischen Lager.
Später wurden wir in Viehwaggons verladen und verschlossen nach Stettin in den Hafen verfrachtet. Alles,
was für die Sowjetunion in der damaligen sowjetischen
Besatzungszone (Ostzone) aus Betrieben demontiert
wurde (Maschinen, Geräte, Material, Rohstoffe und später auch Zucker), kam meist in Schleppkähnen nach
Stettin. Das alles, außer den Zucker, mussten wir in große russische Frachtschiffe verladen. Wir waren vorwiegend in den Luken als Stauer tätig. Ein ehemaliger großer Pferdestall war unsere Unterkunft. Wir lagen auf
blanken Holzpritschen. Als Verpflegung hatten wir während der Gefangenschaft täglich einen Liter Suppe und
300 Gramm Brot. Fleisch und Fett habe ich während
meiner 14 monatigen Gefangenschaft nie zu sehen bekommen. Nur einmal hat unsere Gruppe wegen guter
Normerfüllung beim Schrott verladen einen Würfel Margarine erhalten. Das waren für jeden gerade mal 10
Gramm Margarine. Wir aßen sie auf einem Stück Brot
wie Kuchen. Wir durften während unserer Gefangenschaft nie schreiben und konnten auch keine Post erhalten. Ende Juni 1946 wurde ich nach mehreren Untersuchungen und völliger Unterernährung (Dystrophie) in die
Heimat entlassen. Ich war auch schon im Lager eine
Zeitlang arbeitsunfähig und für leichte Arbeiten bestimmt. Für die Zeit der Gefangenschaft haben wir keinen Pfennig bekommen. Auch nach der Heimkehr habe
ich nicht einen als Entschädigung erhalten.
Anders war es bei denen, die aus westlicher Gefangenschaft kamen.
In der Zeit vom 8. April 1940 bis Ende Juni 1946 hatte
ich gerade dreimal Urlaub.“
Hoffen wir, dass wir in Zukunft alles tun können, um für
uns und alle unsere Nachkommen wirklichen Frieden zu
sichern und zu erhalten. Das sollte nicht nur für
Deutschland, sondern für die gesamte Europäische Union oberstes Ziel sein.“
Vor 20 Jahren
16.05.1995
Die Kläranlage an der Herolder Straße ging in Betrieb.
Schon zu DDR-Zeiten wurden dazu Kanäle in der Herolder Straße mit hohem Aufwand verlegt. Man kämpfte mit
einem sehr harten bläulichen Gestein, das auch noch in
der jüngsten Zeit manchen Kraftakt abverlangte. Zwischen Neumarkt und Tierpark befindet sich knapp unter
der Oberfläche dieses Gestein und das Rathaus steht
darauf. Wenn man die Keller im Rathaus betrachtet,
erkennt man auch, dass das Rittergut auf einer gut ausgewählten Stelle, einer Felsnase, steht.
Mit dem Bau der zentralen Kläranlage in Gelenau, die
am 30.09.1997 den Probebetrieb aufnahm, wurde die
Anlage an der Herolder Straße nicht mehr benötigt und
zurückgebaut.
1. Mai 2015
Bergkapelle Thum e.V.
Blasmusik, die Spaß macht
www. bergkapelle-thum.de, [email protected]
30. April Lampionumzug Thum 20:00 Uhr
1. Mai
Konzert Auerbach, 14:00 Uhr
2. Mai
Frühlingskonzert, „Tradition trifft BrassPop“
14:00 – 18:00 Uhr bei Getränke Seidel
mit der Stadtkapelle Stollberg (siehe Plakate)
8. Mai
Probe, 19:15 Uhr
14. Mai Himmelfahrtskonzert, ab 13:00 Uhr
„Bürgergarten“ Stollberg
22. Mai Probe, 19:15 Uhr
24. Mai Tischelfest Auerbach, 9:00 Uhr
25. Mai Konzert zum Mühlentag, 11:00 Uhr
Rochhausmühle Grünhainichen
30. Mai Konzert Thumer Orchestertreff
Vorschau Juni
13. Juni Abendserenade an der Binge Geyer, 18:00 Uhr
Musikinteressierte, ob Jung oder Alt, sind bei uns gern
willkommen. Meldet Euch einfach bei uns (Tel. 037297 /
81890), oder schaut bei den Proben vorbei.
Stadtbote Nr. 05
Seite 19
1. Mai 2015
LSV Waldfrieden
Thum e.V.
Die Herausforderung
für jeden Walker!
Trainingszeiten
Nordic - Walking- Halbmarathon
Lauftraining für Erwachsene
Sonntag 09.00 Uhr
Kinderlauftraining
Freitag
17.00 Uhr
Nordic-Walking nur nach telefonischer Vereinbarung
unter 037297/ 5139
Treffpunkt ist unser Vereinsheim im Stadtpark neben
der DRK-Begegnungsstätte „Waldfrieden“.
Infos unter www.LSV-Waldfrieden-Thum.de
31. Thumer Pfingstlauf
Am Samstag,
dem 23.05.2015,
findet der diesjährige Pfingstlauf statt.
Wie jedes Jahr treffen sich regionale und überregionale
Läufer zum Kampf um Medaillen, dem Ausspannen vom
Alltagsstress oder einfach nur zum Genießen der frischen Luft und der Schönheit des Waldes rund um die
Greifensteine, im Stadtpark in Thum.
Als Lauf der Westsachsen-Cup Serie erwarten wir wieder rege Beteiligung von Sportlern der umliegenden
Leichtathletik-Vereine.
Für die musikalische Umrahmung sorgt Frank Rößler
vom heimischen Verein, als Sprecher konnten wir wieder Bernd Lindner vom LV Limbach gewinnen.
Wir würden uns freuen, wenn wir auch Sie, gemeinsam
mit Freunden und Bekannten zur Veranstaltung begrüßen dürfen.
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Programmauszug:
ab 10:00 Uhr warm-up
ab 10:20 Uhr Start der Läufe über 1, 2, 5, 11 und 18 km
Ab 12:00 Uhr Siegerehrungen
Weitere Infos unter www.LSV-Waldfrieden-Thum.de
LSV Waldfrieden Thum
des LSV Waldfrieden Thum e.V.
- Sie wollen diese Herausforderung annehmen Wir organisieren ihn
am Sonntag, dem 3. Mai 2015
Start ist 09.00 Uhr im Stadtpark Thum am Vereinsheim
neben der DRK-Begegnungsstätte „Waldfrieden“. Alle
Interessenten sind dazu recht herzlich eingeladen. Es
handelt sich dabei um eine reine Volkssportveranstaltung mit Zeitnahme aber ohne Platzierung. Jeder erfolgreiche Teilnehmer am Halbmarathon erhält eine Urkunde mit Angabe der gelaufenen Zeit (Bonushefte der
Krankenkassen können nach dem Lauf abgestempelt
werden)
Die Startgebühr beträgt 4 €. Dafür erfolgt eine Betreuung auf der ganzen Strecke durch unsere Radbegleiter
und die Versorgung mit Getränken und Obst an 2 Verpflegungspunkten. Um die Verpflegung der Teilnehmer
zu planen, bitten wir um Voranmeldung bis zum 1. Mai
2015. Die Meldung am Veranstaltungstag ist vor Ort
noch möglich. Hierfür wird eine Nachmeldegebühr von
1,50 € berechnet.
Information und Anmeldung auf unserer Homepage
unter www. lsv-waldfrieden-thum.de
oder Tel.: 037297 5139
DANKSAGUNG
Ganz still und leise,
ohne ein Wort,
gingst du von uns fort.
Du hast ein gutes Herz besessen,
nun ruht es still und unvergessen.
Treu und fleißig deine Hand,
schlafe wohl und habe Dank.
Wir nehmen Abschied von
Frau
Gartenbaubetrieb
Robert-Schneider-Straße 1a, 09419 Thum
Tel.: 037297/2574, Fax 037297/5144
Gärtnerei Hübler
Mai ist Pflanzzeit!
Kaufen, wo‘s wächst!
• Umfangreiches Pflanzenangebot an Gemüse-,
Beet- und Balkonpflanzen aus eigenem Anbau
• Neuheiten im Angebot
• ab 50,00 € Warenwert gibt es 5 % Rabatt
Ihre Gärtnerei Hübler
Gertraud Frech
*14.12.1926
23.02.2015
Für die liebevollen Beweise aufrichtiger Anteilnahme, die
uns durch Wort, Schrift, Blumen und ehrendes Geleit
entgegengebracht wurden, möchten wir uns bei allen
Verwandten, Bekannten und Nachbarn bedanken.
Besonderer Dank gilt Herrn Dr. med. Dirk Feist und
Team, den Mitarbeitern des DRK Thum, den Stationen
9 und 4 des Erzgebirgsklinkums Annaberg sowie dem
Bestattungshaus Kelsch Gelenau.
In stiller Trauer
Ehemann Eberhard
Sohn Jürgen und Familie
Tochter Andrea und Familie
Stadtbote Nr. 05
Seite 20
1. Mai 2015
Wettkampftermine Mai 2015
LV 90 News 2015
01.05.
02.05.
02.05.
09.05.
Jubiläumsfeier im Gelenauer Volkshaus
Unser Verein feiert in diesem Jahr sein 25-jähriges Bestehen. Steigen soll die große Party am 31. Oktober umrahmt von einem bunten Programm über mehrere
Tage. Neben aktiven Vereinsmitgliedern sollen auch
ehemalige Athleten des LV 90
dem bunten Treiben
ein besonderes Flair verleihen.
Eine große Show mit Überraschung
Dass Lilly Vogel und Pascal Thalhäuser bei der Gala
der Talentewahl 2014 ausgezeichnet werden würden,
war von vornherein klar gewesen. Schließlich gehörten
sie zu den jeweils zwölf vorgeschlagenen Mädchen und
Jungen aus dem gesamten Erzgebirge und mit den Plätzen 6 und 4 konnte sich ihre Bilanz wirklich sehen lassen. Doch mit Larissa Stiehler wurde im Kurparkhaus
von Thermalbad Wiesenbad noch eine weitere LV90Vertrete-rin nach vorn gebeten, obwohl sie gar nicht auf
der Kandidatenliste gestanden hatte. Um auch Nachwuchssportler ehren zu können, die nicht ins Raster der
Umfrage passten, wurden zusätzlich Sonderpreise vergeben. Und über eine dieser Ehrungen der Stadtwerke
Annaberg durfte sich Larissa freuen. Sie hatte sich diese Auszeichnung mit zahlreichen Medaillen bei den
Kreisjugendspielen und weiteren Wettkämpfen redlich
09.05.
16.05
17.05.
21.05.
23.05.
23.05.
23.05.
28.05.
30.05.
Nationales Schülersportfest Pirna
Pobershauer Berglauf Pobershau
Mehrkampfsportfest Stollberg
Regionalmeisterschaften U12/U14
Lange Staffel, Treuen
Kindersportfest Gelenau
Nachwuchssportfest des DSC 1898 Dresden
Regionalmeisterschaften Block und
Sprintcupvorrunde sowie Erzgebirgs-Meeting
mit Mehrsprungcup, Thum
Kindergartensportfest Thum
Pfingstlauf Thum
Regionalmeisterschaft Mehrkampf
Jgd. U14 u. Kinder U12, Rochlitz
Mehrkampfsportfest Stollberg
Kreisfinale Jugend trainiert, Marienberg
LM Blockwettk. Jgd. U16, Freiberg
Freiwillige Feuerwehr Thum
19. Thumer
Hexenfeuer
am Donnerstag, dem 30. April 2015
19.30 Uhr Treffen am Maibaum auf dem Neumarkt
anschließend Fackel- und Lampionumzug mit der Bergkapelle Thum zum Höhenfeuer. Fackeln sind an der
Feuerwehr erhältlich.
20.00 Uhr - Anzünden des Höhenfeuers
an der Wiesenstraße (Richtung Ziegenbank)
Ein Hinweis in eigener Sache!
Auf dem Hexenfeuerplatz können Bürger des Ortsteiles
Thum am 28. und 29. April 2015 von
16.00 bis 19.00 Uhr ihre Holzabfälle abgeben.
Angenommen werden nur Sträucherreste und Baumschnitt, keine Baumwurzeln, Bauholz und sonstiger Unrat. Unbefugte Ablagerungen werden strafrechtlich geahndet. LKW-Ladungen werden nicht angenommen.
Jugendfeuerwehr Thum
Dienstplan/ Aktivitäten im Mai
Freitag, 01.05.2015, 09.30 Uhr
Treff Hexenfeuerplatz Wiesenstraße zum
Aufräumen, Ende nach dem Mittagessen
Samstag, 09.05.2015, 09.30 Uhr – 11.30 Uhr
Treff im Schulungsraum der FW Thum,
Üben für Greifensteinpokal in Geyer
Samstag, 23.05.2015, 09.30 Uhr – 11.30 Uhr
Treff im Schulungsraum der FW Thum,
Üben für Greifensteinpokal in Geyer
Sonntag, 24.05.2015, 09.00 Uhr Treff vor dem Gerätehaus Thum; gemeinsame Pfingstwanderung mit der FW
Thum; Infobrief beachten!
Stadtbote Nr. 05
Seite 21
Ski-Club Thum e.V.
Ski-Safari 2015
Der Ski Club Thum e.V. organisierte auch
dieses Jahr wieder eine 5-tägige Skisafari
ins Salzburger Land nach Uttendorf. Dazu konnten wir
wieder 20 begeisterte Wintersportlerinnen und –sportler
aus unserer Region und auch aus Dresden zu unserer
nun schon 24. Auflage begrüßen.
Der Erfolg dieser Reise war dieses Jahr nicht nur vom
1. Mai 2015
Wetter abhängig.
Unsere geplante Unterkunft hatte uns kurzfristig wegen
Umbaumaßnahmen abgesagt. Aber mit Unterstützung
des Tourismusverbandes Uttendorf wurde schnell und
unbürokratisch eine ansprechende Alternative für alle
Reiseteilnehmer gefunden. So haben wir unsere Zelte
dieses Jahr in der Pension „Innerhofers Gasthof Wiesen“ in der Nähe von Uttendorf aufgeschlagen, wo wir
die schönen Skitagen bei gutem Essen und in gemütlicher Runde haben ausklingen lassen.
Alle geplanten Skigebiete wurden in Angriff
genommen und wir haben unser Ziel an 5
Tagen 5 verschiedene Skigebiete anzusteuern, in die Tat umsetzen können.
An dieser Stelle auch wieder ein großes Dankeschön dem Busunternehmen Sachs und
unserem Busfahrer Ronny für den reibungslosen Ablauf und die hilfreiche Unterstützung
während der gesamten Reise.
Nach nun langjährigen Ski-Aufenthalten in
Uttendorf und Umgebung wollen wir im kommenden Jahr unsere Skisafari in einem neuen
Skigebiet durchführen.
Dazu laden wir schon heute alle Interessenten
für den geplanten Ausflug vom 09.03.2016 –
13.03.2016 recht herzlich ein.
In diesem Sinne danken wir allen Mitfahrenden für die wiederum gute Stimmung und Atmosphäre.
Der Vorstand des Ski Club Thum e.V.
Waldschänke
„Steinbüschel“
Ehrenfriedersdorf
037341/48268
Unsere Öffnungszeiten:
Montag, Freitag:
17.00 - 23.00
Samstag, Sonntag: 11.30 - 14.00 und
17.30 - 24.00 Uhr
An allen Maifeiertagen durchgehend
von 11.00 - 22.00 Uhr geöffnet
Stadtbote Nr. 05
Seite 22
1. Mai 2015
Sonstige Mitteilungen
E-Bikes am Greifenbachstauweiher
Einen doch verhältnismäßig
schönen Winter haben wir hinter
uns und schon steht die Badeund Bikesaison vor den Toren
der Zwönitztal-Greifensteinregion.
Und es gibt Neuigkeiten zu vermelden: Am Greifenbachstauweiher warten seit 1. Mai 15 E-Bikes nur darauf, ausgeliehen zu werden. Ein super schöner Spaß für
die gesamte Familie, wenn beim Biken mit den genialen
E-Bikes (genauer „Pedelecs“) die Berge mit einem Male
flacher werden. Noch nicht probiert? Na dann wird´s
aber höchste Zeit – auf zum Greifenbachstauweiher und
drauf auf´s E-Bike – Ihr werdet staunen, wie schön man
damit durch unsere Berge biken kann – und doch entschieden mehr Kilometer erradelt, als ohne die kleine
elektronische Unterstützung. Ein Wahnsinns Gaudi …
Gleichfalls empfängt der kleine Einkaufsmarkt auf dem
Campingplatz mit einem neuen Betreiber seine Gäste in
gewohnt guter Manier und zwar ohne Schließtage in der
Zeit von April bis Oktober … auch an Sonn- und Feiertagen. Das ist übrigens ein schönes Angebot nicht nur für
Besucher des Stausees und seiner Campinggäste, sondern generell für alle umliegenden Orte, da in dem
Markt am Stausee immer tagsüber geöffnet ist.
Anschluss durch öffentliche Buslinien gibt´s zum allseits
beliebten und bekannten Stausee durch die Linien 441
und 250 des RVE.
Mit freundlichen Grüßen und einem herzlichen
GLÜCK AUF
Hartmut Krause
Tourismusmanager Zwönitztal-Greifensteinregion e. V.
Auerbacher Straße 5, 08297 Zwönitz OT Hormersdorf
Fon: 03721-2744931
[email protected]
www.zwoenitztal-greifensteine.de
Partyservice „Kreißig“
Inh. Andreas Kreißig, Straße der Freundschaft 94
09419 Thum/OT Jahnsbach
℡ 037297/89188, 0174 9071403, Fax: 037297/81566
Konfirmation
Ich erstelle für Sie:
kalte und warme Buffets, belegte Brötchen
Canapés, Häppchen, Getränkeausschank
andere Wünsche auf Anfrage
möchte ich auch im Namen meiner Eltern
herzlich Dankeschön sagen.
Geburtstage
Für die vielen Geschenke, Präsente und
Glückwünsche anlässlich meiner
Euer Eric Mehnert
Für Ihre
Vereinsfeste Partys Hochzeiten
Firmenfeiern
… für eine gelungene stressfreie Party
Stadtbote Nr. 05
Seite 23
1. Mai 2015
Kreismusikschule Erzgebirge
Arbeitskreis „Hand in Hand“
An den beiden letzten Wochenenden im März fand der
diesjährige Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ in
Stollberg und in Thum statt. Bereits im Januar erfolgte
eine Vorauswahl der Kandidaten im Rahmen mehrerer
sächsischer Regionalwettbewerbe. Hier mussten sich
die Teilnehmer mit einer überragenden Leistung, auf der
Grundlage vorgegebener Literatur, im Rahmen von Altersklassen mit mindestens 23 von 25 Punkten für den
Landeswettbewerb qualifizieren. Von den in Thum wohnenden Musikschülern schaffte das Franziska Päßler,
übrigens neben Franz Wendler aus Drebach die einzige
Teilnehmerin des Erzgebirgskreises im Fach Klarinette.
Eine hochqualifizierte Jury bewertete dann auf gleicher
Basis wie beim Regionalwettbewerb, um die Besten
zum Bundeswettbewerb nach Hamburg zu delegieren.
In Thum vertrat ein Schlagzeugensemble, geleitet von
Maik Schönherr, der übrigens an der hiesigen Musikschule seine ersten musikalischen Schritte tat, den Erzgebirgskreis. Leider ohne Weiterleitung nach Hamburg,
denn in der Altersgruppe 2 ist beim Regionalwettbewerb
Schluss. Einmütig lobten alle Teilnehmer, Lehrer, Gäste
und Juroren die perfekte Organisation. Von der Wettbewerbsdurchführung, über die Ausgestaltung des Wertungsraumes, bis zum Catering war alles perfekt. Großen Dank vor allem an das Team vom Haus des Gastes, welches, abgesehen von der umfangreichen Vorbereitung, an 2 Wochenenden rund um die Uhr zur Verfügung stand, um quasi an die 100 kleinen Dinge zu denken. Wieder einmal mehr hat sich gezeigt: Thum ist
nicht nur eine Hauptstadt der Blasmusik, sondern kann
auch bei der Durchführung hoch angebundener Musikevents in der 1. Liga mitspielen, damit das Erzgebirge
würdig vertretend. Höhepunkt der Wettbewerbstage war
das „Jazz-Abschlusskonzert“ mit dem Beigeordneten
des Landrates, Herrn Stark, als Ehrengast. Einziger
Wehrmutstropfen: Der verspätete Beginn, es mussten
noch Stühle heran geschafft werden.
Anfang des Jahres hat sich der „Arbeitskreis Hand in
Hand“ zur Unterstützung der Asylsuchenden und Flüchtlinge, welche in unserer Stadt untergebracht sind, gegründet. Neben dem Bürgermeister, Michael Brändel
und einigen Stadträten sind auch engagierte Bürgerinnen und Bürger im Arbeitskreis vertreten. Gemeinsames
Ziel ist die Integration der Schutzsuchenden in unser
Gemeindeleben und damit das Verhindern von Konfliktsituationen. Seit März werden ehrenamtlich Sprachkurse in Herold und Thum angeboten. Hier gilt ein besonderer Dank den verantwortlichen Lehrern für die Durchführung und der Wohnstätte der Diakonie zur Bereitstellung der Räumlichkeiten. Desweiteren werden als
nächstes Wohnungspatenschaften eingerichtet, im Rahmen derer werden Ehrenamtliche aus unserem Ort Asylbewerbern einer Wohnung als Pate zur Seite stehen
und gezielte Hilfestellung geben. Um die Betreuung aller
Asylbewerber in der Stadt Thum sicherzustellen, suchen
wir noch weitere ehrenamtliche Wohnungspaten.
Thomas Haubold - Kreismusikschule Erzgebirgskreis
Dienstbereitschaft der Apotheken
28.04. - 30.04.15
01.05.15
02.05.- 03.05.15
04.05. - 10.05.15
11.05.15
12.05.15
13.05.-14.05.15
15.05.
16.05. - 17.05.15
18.05. - 21.05.15
22.05. - 24.05.15
25.05. - 28.05.15
29.05. - 31.05.15
Stadt-Apotheke Ehrenfriedersdorf
Löwen-Apotheke Zwönitz
Greifenstein-Apotheke Thum
Hirsch-Apotheke Gelenau
Bornwald-Apotheke Großolbersdorf
Markt-Apotheke Elterlein
Greifenstein-Apotheke Thum
Stadt-Apotheke Zwönitz
Löwen-Apotheke Zwönitz
Lilien-Apotheke Schlettau
Markt-Apotheke Elterlein
Lilien-Apotheke Schlettau
Apotheke An der Kuppe Gornau
Lilien-Apotheke Schlettau
Adler-Apotheke Buchholz
Apotheke An der Kuppe Gornau
Siebenhäuser-Apotheke Annaberg
Linden-Apotheke Zschopau
Löwen-Apotheke Annaberg
Linden-Apotheke Zschopau
Dienstbereitschaft von 08.00 Uhr bis 08.00 Uhr des folgenden Tages.
Am
05. Mai 2015, 19.00 Uhr
wird im Sitzungssaal des Rathauses
eine Informationsveranstaltung zum Thema Asyl,
der dezentralen Unterbringung sowie der Wohnungspatenschaften in unserem Ort stattfinden. Dazu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger
herzlich eingeladen.
Thomas Mauersberger
Leiter der Arbeitsgruppe "Hand in Hand"
Stadtbote Nr. 05
Seite 24
1. Mai 2015
AWO-Schullandheime
im Vogtland
SLH „Schönsicht“ Netzschkau
SLH „Am Schäferstein“ Limbach/V.
für die Sommerferien 2015 bieten die AWO-Schullandheime in
Netzschkau und Limbach/V. wieder verschiedene thematische
Ferienlager
und
Sportferiencamps an. Ich würde mich freuen, wenn die Möglichkeit
bestünde, Ihre Leser bzw. deren Kinder in einem kurzen
Artikel über unser Angebot zu informieren. Es wäre
schön, wenn wieder möglichst viele Kinder interessante
Tage in unseren Schullandheimen verbringen könnten.
Übrigens: Bei beiden Schullandheimen handelt es sich
um gemeinnützige Einrichtungen der freien Jugendhilfe!
SLH „Am Schäferstein“ Limbach/V.
26.7. – 1.8.2015
Schlaumeier & C. knacken die Rätselnuss
8 - 15 Jahre
199,- €
13. – 22.8.2015
Fashion- Dancecamp
8 - 14 Jahre
249,- €
13. – 22.8.2015
Kletter- & Outdoorabenteuer XXL
10 - 15 Jahre
249,- €
SLH „Schönsicht“ Netzschkau
09. – 15.8.2015
Unterwegs mit der Zeitmaschine
6 - 12 Jahre
189,- €
09. – 15.8.2015
eins – Energie in Sachsen Handballcamp
11 – 16 Jahre
224,- €
Fleischerei am Markt und
Imbiss-Stübel „Zum Att“
Inh. Eberhard Langer
Markt 6, 09419 Thum, ℡ 037297/2619
In der Woche vom
04.05.2015 bis 10.05.2015
eröffnen wir die Grillsaison!
Unser Wochenangebot!!!
16. – 22.8.2015
Karateferiencamp im Vogtland
ab 6 Jahre
214,- €
16. – 22.8.2015
Bad Brambacher Volleyballcamp
12 - 17 Jahre
199,- €
Teilnehmerpreis:
inkl. Übernachtung, Vollverpflegung, komplettem Aufenthaltsprogramm und Betreuung durch ausgebildete Jugendgruppenleiter
Anmeldung und weitere Informationen:
direkt im Schullandheim Limbach per
Telefon 03765 – 30 55 69
(Mo.-Fr. in der Zeit von 8.30 - 15.00 Uhr) oder
[email protected]
3 Grillroster
3 Grillsteaks
3 eingelegte Bauchscheiben
3 Hackspieße
zum Kg-Preis von 7,40 €
Öffnungszeiten:
Ladengeschäft:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 07.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch:
07.00 - 14.00 Uhr
Samstag
07.00 - 11.00 Uhr
Imbiss-Stube:
Montag bis Freitag
07.00 - 17.00 Uhr
Feiern Sie mit uns Ihre Feste!!!
Unser Partyservice liefert Ihnen unsere Spezialitäten
auch ins Haus. Ob kleine Feier oder große Festlichkeit,
wir liefern alles, was das Herz begehrt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Fleischermeister E. Langer und Team
Stadtbote Nr. 05
Seite 25
Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
27.04. - 03.05.2015
Frau TÄ Susann Zieboll/Ehrenfriedersdorf
Kleintierpraxis
Tel.: 037341/574380
Herr TA Lindner/Thum OT Herold
Großtierpraxis
Tel. (03 72 97) 47 63 12 oder 01 62/3 79 44 19
04.05. - 10.05.2015
Frau Dr. Sandy Dathe-Schulz/ Gelenau
Tel. (03 72 97) 76 56 49 oder 01 74/3 16 00 20
11.05. - 17.05.2015
Frau DVM Gabriele Schnelle/ Schlettau OT Dörfel
Kleintierpraxis
Tel. (0 37 33) 2 68 37 oder 01 71/2 33 67 10
Herr TA Lindner/Thum OT Herold
Großtierpraxis
Tel. (03 72 97) 47 63 12 oder 01 62/3 79 44 19
18.05. - 24.05.2015
Herr TA Stanley Geisler/Annaberg-Buchholz
Kleintierpraxis, Tel. 01 60/9624 67 98
Herr TA Alexander Armbrecht/Schlettau
Tel.: 0162/3280467
25.05. - 31.05.2015
Frau TÄ Susann Zieboll/Ehrenfriedersdorf
Kleintierpraxis
Tel.: 037341/574380
Herr TA Denny Beck/Gelenau
Großtierpraxis
Tel.: 0173/9173384
Der Bereitschaftsdienst beginnt wochentags jeweils 18.00 Uhr und endet am
darauf folgenden Tag 6.00 Uhr. Die Wochenendbereitschaft beginnt Freitag
18.00 Uhr und endet Montag 6.00 Uhr. Es wird gebeten, den tierärztlichen
Bereitschaftsdienst nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen und sich
vor dem Besuch des Notdienstes telefonisch anzukündigen
Chemnitzer Straße 10,
09419 Thum
Telefon: 037297/2283
Fax:
037297/4807
Angebote Mai 2015
unverb.
Preisempf. d.
Herstellers:
Diclo-ratiopharm Schmerzgel, 100 g
(schmerzstillend, entzündungshemmend,
kühlend)
„Allergiezeit“
Cetirizin-ratiopharm, 7 Tbl.
Cetirizin-ratiopharm, 20 Tbl.
Cromo-ratiopharm Nasenspray, 15 ml
Cromo-ratiopharm 20 Augentropf.-Einzeldos.
Unser
Preis
10,29 €
5,95 €
3,20 €
7,38 €
7,49 €
6,59 €
1,35 €
2,95 €
3,25 €
2,95 €
Vorankündigung für Juni 2015
PRÜFAKTION FÜR IHRE
BLUTDRUCKMESSGERÄTE
(Abgabe: bis 16.06.2015, 12.00 Uhr)
1. Mai 2015
Stadtbote Nr. 05
Seite 26
Sprechstunde Friedensrichterin
Die Friedensrichterin, Frau Carola Ullmann,
führt jeden 1. Donnerstag im Monat, eine kostenlose
Sprechstunde durch. Nächster Termin:
Donnerstag, 8. Mai 2015, 17.00 Uhr - 18.00 Uhr
in Ehrenfriedersdorf, Rathausstraße 1, Büro Frauenverein
(gegenüber Hotel am Markt)
Handy-Nummer: 01520/6789996
Seniorenbeirat
Die nächste Zusammenkunft des Seniorenbeirates findet am
Montag, dem 4. Mai 2015, um 14.00 Uhr,
im Rathaus statt.
Danksagung
In Liebe und Dankbarkeit nahmen wir Abschied von
unserer lieben Mutter, Schwiegermutter, Oma und
Uroma
Frau
Margot Duus
* 11.04.1928
04.03.2015
Auf diesem Weg möchten wir uns für die aufrichtige
Anteilnahme, die uns entgegengebracht wurde, recht
herzlich bedanken.
Besonderer Dank gilt den Pflegekräften des Wohnbereichs „Fichtelberg“ des Pflegewohnheims der AWO in
Breitenbrunn, die ihr auf ihrem letzten Weg liebevoll
zur Seite standen.
Ihre Söhne Wolfram und Stephan
im Namen aller Angehörigen
Danke…
sagen wir allen, die mit uns von Frau
Helga Harzer
Abschied genommen haben, ihre Trauer und
Anteilnahme in vielfältiger Weise bekundeten.
Besonderer Dank gilt dem Haus Sonnenblume,
der Familie Kaltofen, Herrn Dr. Beier
sowie Herrn Michael Seidel
und dem Bestattungsinstitut Tobias Wenzel.
In Liebe und Dankbarkeit
ihre Töchter Elke, Astrid mit Klaus
und Dagmar mit Peter
ihre Enkel Frank mit Diana, Lutz mit Nicole,
Juliane mit Ulf , Ricarda mit David und
Anne mit Knut
ihre Urenkel Jeremy, Joey, Seraphiné, Silas,
Merle und Jannis
Thum, Annaberg-B., Chemnitz, Gelenau
und Jahnsbach, im April 2015
1. Mai 2015
Wohnungsangebote Stadt Thum
Geräumige Zwei-Raumwohnung im Zentrum von Thum
gelegen,
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und Wanne; separates WC mit Fenster, großer Abstellraum, Laminatfußboden in Wohn- und Schlafzimmer
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zentral in Thum,
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Kellerraum und Dachboden vorhanden
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Vier-Raumwohnung in Thum
Wohnfläche 97qm, helles Bad mit Fenster und Wanne;
Waschmaschinenanschluss, Fußbodenbelag Laminat
und teilweise Parkett
Kellerraum vorhanden
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Stadtverwaltung Thum
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Renovierte 2-Zimmer-Wohnung, Küche, Bad, kl. Kammer, 63 m², Keller, Zentralheizung, Gartenbenutzung
Miete: 180 € + NK 70 €
Kontakt: 0041 787210224, [email protected]
Stadtbote Nr. 05
Seite 27
1. Mai 2015
Die Deutsche Rentenversicherung - Bund führt jeden einmal monatlich eine
kostenlose Sprechstunde von
17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in den
Räumen des Stadtarchivs,
Rathausplatz 7 durch.
Als Versichertenberater erteilt Herr Wolfgang Paßow,
Geyersche Straße 27, 09419 Thum/OT Jahnsbach,
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Auch wenn der Tod sich treu bleibt, so unterschiedlich sind die Schicksale, mit denen er sich verknüpft.
Kelsch – Bestattung – Gelenau
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Tel. 037297 - 7209
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Beratung auf Wunsch zu Hause
Beisetzung auf allen Friedhöfen
Durchführung aller Bestattungsleistungen
Bereitschaft unter : 037297 – 7209 oder
Herr Brüssel in Herold, Zschopauer-Str. 21 Tel. 4299
Impressum
Der Stadtbote erscheint 1 x monatlich in der Regel am 01. des Monats. Herausgeber ist die Stadt Thum, Tel.: 037297/397-0, Fax 397-77, E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil und Mitteilungen der Stadtverwaltung: Bürgermeister Michael Brändel, für Informationen und andere Mitteilungen der jeweilige Einreicher.
Druck: Druckerei und Verlag Brigitte Matthes, 08344 Grünhain-Beierfeld, Tel. 03774-34546
Der Stadtbote wird den Haushalten kostenlos zugestellt. Mehrexemplare sind im Rathaus, Sekretariat, oder in der Touristinformation erhältlich. Redaktionelle Beiträge und Anzeigen für den Stadtboten
sind im Sekretariat, Rathaus, Obergeschoss (Zimmer 2.1) abzugeben. Anzeigenpreise: Privatanzeige: 0,18 €/mm, Spaltenbreite 45 mm, gewerbliche Anzeigen 0,28 €/mm Spaltenbreite 45 mm.
Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: Mittwoch, 13. Mai 2015
Für den Inhalt und die Richtigkeit der eingereichten Beiträge außerhalb des amtlichen Teiles übernehmen wir keine Garantie.
Stadtbote Nr. 05
Seite 28
01. Mai 2015
Zirkus Renz kommt
nach Herold
Wie im vergangenen Jahr gastiert der
Zirkus Renz in Thum am Herolder
Sportplatz.
Am 5. und
jeweils um
6. Mai 2015 findet
16.00 Uhr eine Veranstaltung statt.
Freut Euch auf ein umfangreiches Programm mit Akrobatik, Clowns und vielen
schönen Tieren
Karten erhalten Sie in der Touristinformation Thum
und in der Geschäftsstelle des Vereins im Volkshaus
ab 12.05.2015.
Wochenendticket jetzt zum Sparpreis
15,00 € / ermäßigt* 8,00 €
(ab 29.05.2015 für 17,00 €/8,00 €)
Tagesticket: Freitag: 10,00 € /ermäßigt* 5,00 €
Samstag: 10,00 €/ ermäßigt*: 5,00 €
Sonntag: 8,00 €/ ermäßigt*: 4,00 €
* ermäßigt: Kinder 6 bis 14 Jahre und Vereinsmitglieder