Stadtbote Amtsblatt für öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadtverwaltung 17. Jahrgang - 2015 - Nr. 05 Freitag, 1. Mai 2015 Herausgeber: Stadt Thum Redaktion: Stadtverwaltung Thum, Sekretariat, Tel.: 037297/3970 Auflage: 2950 Druck: Druckerei und Verlag Brigitte Matthes Elterleiner Straße 1, 08344 Grünhain-Beierfeld Tel. 03774-34546 „Mach dein Kind stolz.“ Haben Sie das auch schon erlebt? Sie sind mit Ihrem Kind unterwegs und ein vorbeifahrendes Feuerwehrfahrzeug zieht die Kleinen in ihren Bann. Sie spazieren am Feuerwehrgerätehaus vorbei, müssen ständig stehen bleiben und die Kinder drücken ihre Nasen an die Scheiben der Tore. Dahinter stehen sie: Groß, rot und immer bereit, allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern Hilfe zu leisten. Die eben beschriebene Situation passiert immer wieder, die Folgen sind jedoch nicht besorgniserregend: Ihr Kind, wie viele andere auch, ist ihr erlegen: DER MAGIE DES BLAUEN LICHTES!! Doch was nutzt das schönste Feuerwehrauto und die modernste Technik, wenn keiner da ist, der sie bedient. Das Meinungsforschungsinstitut Forsa befragt jedes Jahr die Bürger zu den angesehensten Berufen. Auf Platz 1 liegen die Feuerwehrfrauen/Feuerwehrmänner. Bei uns ist es eher Berufung als Beruf. Wir sind keine Berufsfeuerwehr, sondern eine Freiwillige Feuerwehr. Wenn Kameraden aus verschiedenen Gründen ihre aktive Tätigkeit beenden, kann man nicht einfach die Planstelle mit einer neuen Fachkraft vom Arbeitsmarkt besetzen. Wir sind auf neue Mitstreiter angewiesen, welche neben Beruf, Familie und Hobby Zeit finden, Verantwortung für Andere zu übernehmen. Ist Ihr Arbeitsplatz idealerweise in Thum oder in einer der Nachbargemeinden, so sind Sie unsere Frau/ unser Mann für die Sicherstellung der Tagesbereitschaft. Eine Gemeinde lebt von und mit den Menschen, welche hier ihr Stück Heimat gefunden haben. Bei uns kann man kein Geld verdienen und Lehrgänge sowie Ausbildung kosten Zeit und wir benötigen die Unterstützung unserer Familien. Ruft der Meldeempfänger oder die Sirene zum Einsatz, bleibt die Arbeit liegen, die Geburtstagsfeier wird verlassen oder man taumelt schlaftrunken mitten in der Nacht Richtung Gerätehaus. Bei uns geht es nicht um Unterhaltung, Tabellenplätze oder Medaillen. Unser Lohn sind Dank und Anerkennung und das gute Gefühl, anderen Menschen nach besten Kräften geholfen zu haben. Überhaupt unbezahlbar sind die Freude und der Glanz in den Kinderaugen! Dafür lohnt es sich doch, ein wenig Lebenszeit zu opfern. Retten, Löschen, Bergen, Schützen. Sind Sie bereit? Die Wehrleiter der Ortsteilwehren informieren Sie gern. Infos auch unter www.feuerwehr-thum.de Die Feuerwehr Ihrer Bergstadt Thum mit den Ortsteilwehren Herold, Jahnsbach und Thum Ralf Bärthel - Jugendwart Thum Stadtbote Nr. 05 Seite 2 Amtliche Bekanntmachungen Sitzungstermine des Stadtrates und seiner Ausschüsse im Mai 2015 1. Mai 2015 (2) Die Zahl der Stadträte wird gemäß § 29 Abs. 3 SächsGemO auf 18 festgelegt. Abschnitt III - Ausschüsse des Stadtrates § 5 Beschließende Ausschüsse und deren Aufgaben Stadtrat Mittwoch, 20. Mai 2015 19.00 Uhr Sitzungszimmer Rathaus Technischer Ausschuss Mittwoch, 6. Mai 2015 19.00 Uhr, Sitzungszimmer Rathaus Verwaltungsausschuss Donnerstag, 7. Mai 2015 19.00 Uhr, Sitzungszimmer Rathaus Die jeweilige Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen sowie der Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Thum www.stadt-thum.de HAUPTSATZUNG Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234) hat der Stadtrat der Stadt Thum in seiner Sitzung am 18. März 2015 mit der Mehrheit aller Mitglieder des Stadtrates folgende Hauptsatzung: Abschnitt I Name, Rechtsstellung und Organe der Stadt § 1 Name und Rechtsstellung (1) Die Stadt Thum führt den Name „Stadt Thum“. (2) Die Stadt Thum besteht aus den Ortsteilen Herold, Jahnsbach und Thum. (3) Die Stadt Thum ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. § 2 Organe Organe der Stadt sind der Stadtrat und der Bürgermeister. Abschnitt II - Stadtrat § 3 Rechtsstellung und allgemeine Aufgaben (1) Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Er führt die Bezeichnung Stadtrat. (2) Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Aufgaben überträgt. (3) Der Stadtrat hat die Ausführung seiner Beschlüsse zu überwachen. Er hat beim Auftreten von Missständen in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister zu sorgen. § 4 Zusammensetzung des Stadtrates (1) Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. (1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebildet: 1. der Verwaltungsausschuss 2. der Technische Ausschuss (2) Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 9 weiteren Mitgliedern des Stadtrates. (3) Der Technische Ausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und 9 weiteren Mitgliedern des Stadtrates. (4) Nach jeder Stadtratswahl bestellt der Stadtrat die Mitglieder der beschließenden Ausschüsse und deren Stellvertreter in gleicher Zahl widerruflich aus seiner Mitte. (5) Der Stadtrat und seine Ausschüsse können sachkundige Einwohner und Sachverständige zur Beratung einzelner Angelegenheiten hinzuziehen. (6) Den beschließenden Ausschüssen werden die in den §§ 6 und 7 bezeichneten Aufgabengebiete zur dauernden Erledigung übertragen. Innerhalb ihres Geschäftskreises sind die beschließenden Ausschüsse zuständig für: 1. Entscheidung über die Ausführung von Maßnahmen bei Gesamtkosten von mehr als 10.000 € aber nicht mehr als 150.000 € 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von mehr als 5.000 €, aber nicht mehr als 10.000 € im Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können, 3. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen von mehr als 5.000 €, aber nicht mehr als 10.000 € im Einzelfall, soweit die wirtschaftliche Verursachung noch nicht eingetreten ist und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist. 4. die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung bereits eingetreten ist, von mehr als 5.000 €, aber nicht mehr als 10.000 € im Einzelfall soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können. 5. die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen von mehr als 5.000 € aber nicht mehr als 50.000 € pro Leistung; 6. die Veräußerung von Anlagevermögen mit einem Buchwert von mehr als 2.500 €, aber nicht mehr als 7.500 € im Einzelfall. Die vorgenannten Wertgrenzen beziehen sich jeweils auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in mehrere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jahresbetrag. Stadtbote Nr. 05 Seite 3 1. Mai 2015 (7) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Stadtrat nach § 41 Abs. 2 SächsGemO vorbehalten ist, sollen den beschließenden Ausschüssen innerhalb ihres Aufgabengebietes zur Vorberatung zugewiesen werden. Anträge, die nicht vorberaten worden sind, müssen auf Antrag des Vorsitzenden oder von 1/5 aller Mitglieder des Stadtrates den zuständigen beschließenden Ausschüssen zur Vorberatung überwiesen werden. 2. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Zuschüssen von mehr als 500 €, aber nicht mehr als 2.500 € im Einzelfall; § 6 Aufgaben des Verwaltungsausschusses 5. die Niederschlagung von Ansprüchen von mehr als 2.500 € bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € im Einzelnen; (1) Die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1. Personalangelegenheiten, tungsangelegenheiten, allgemeine Verwal- 2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich Abgabenangelegenheiten, 3. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen, 4. soziale und kulturelle Angelegenheiten, 5. Gesundheitsangelegenheiten, (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises ent scheidet der Verwaltungsausschuss über: 1. die Einstellung, Entlassung und Höhergruppierung von Beschäftigten wie folgt: a) unbefristet Beschäftigte ab EG 11/ Amtsleiter/in und ab S13/Kita -Leitung ab EG 8/SGL/in ab EG 5 MA/in, SB/in und ab S6/Erzieher EG 1 bis 4/ techn. Kräfte Entscheidung zur/Zuständigkeit für Stellenaus- VorstelEinstelschreibung lungslung gespräch StR StR StR 7. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen und dem Abschluss ihnen gleichkommender Rechtsgeschäfte, wenn diese mehr als 2.500 € aber nicht mehr als 7.500 € im Einzelfall betragen; § 7 Aufgaben des Technischen Ausschusses (1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete: 1. Vorbereitung Bauleitung und Bauwesen (Hochund Tiefbau, Vermessung), 2. Versorgung und Entsorgung, 3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der Straßen und des Bauhofes einschließlich Winterdienst, 6. Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivilschutz, StR VA VA StR VA VA 7. technische Verwaltung städtischer Gebäude, Liegenschaften und Forsten, VA VA VA 8. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Parkund Gartenanlagen, 9. Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung. Entscheidung zur/Zuständigkeit für Stellenausschreibung ab EG 11/ Amtsleiter/in und ab S13/ Kita-Leitung ab EG 8/SGL/ in ab EG 5 MA/in, SB/in und ab S6/Erzieher EG 1 bis 4/ techn. Kräfte 6. die Führung von Rechtsstreitigkeiten, wenn der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall mehr als 500 €, aber nicht mehr als 5.000 € beträgt; 4. Verkehrswesen, b) befristet Beschäftigte EG/ Hierarchieebene 4. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt von mehr als 500 € bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € im Einzelnen; 8. alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht nach § 7 der Technische Ausschuss zuständig ist. 6. Marktangelegenheiten, EG/ Hierarchieebene 3. die Stundung von Forderungen von mehr als 12 Monaten bis zu 24 Monaten und von mehr als 5.000 € bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 €; VA Vorstellungsgespräch VA Einstellung VA (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises entscheidet der Technische Ausschuss über: 1. Die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der Entscheidung über: a) die Zulassung von Ausnahmen von der Veränderungssperre, b) die Zulassung von Ausnahmen und die Erteilung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, VA VA VA VA VA VA c) die Zulassung von Vorhaben während der Aufstellung eines Bebauungsplanes, BM BM BM d) die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, Stadtbote Nr. 05 Seite 4 e) die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich, wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtische Entwicklung der Stadt nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder von besonderer Wichtigkeit ist, f) die Teilungsgenehmigungen; 2. die Stellungnahmen der Stadt zu Bauanträgen; 3. die Vergabe von Bauleistungen von mehr als 10.000 € aber nicht mehr als 150.000 € für die Gesamtmaßnahme; 4. Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen und von Teilungsgenehmigungen; 5. die Erteilung von Genehmigungen und Zwischenbescheiden für Vorhaben und Rechtsvorgänge nach dem zweiten Kapitel des Baugesetzbuches (Städtebauordnung); 6. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert mehr als 500 €, aber nicht mehr als 5.000 € im Einzelfall beträgt; 7. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Miet- und Pachtwert von mehr als 2.500 €, aber nicht mehr als 7.500 € im Einzelfall. Abschnitt IV - Bürgermeister § 8 Rechtsstellung des Bürgermeisters (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und Leiter der Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt. Der Bürgermeister hat im Stadtrat und in den beschließenden Ausschüssen Stimmrecht. (2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Seine Amtszeit beträgt 7 Jahre. § 9 Aufgaben des Bürgermeisters (1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und einer geordneten Stadtverwaltung verantwortlich. Er regelt die innere Organisation der Stadtverwaltung. (2) Der Bürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift oder vom Stadtrat übertragenen Aufgaben. (3) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur dauernden Erledigung übertragen: 1. Entscheidung über die Ausführung von Maßnahmen bei Gesamtkosten bis zu 10.000 €, 2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auszahlungen bis zu 5.000 €, soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können, 3. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bis zu 5.000 €, soweit die wirtschaftliche Verursachung noch nicht eingetreten ist und eine Deckung innerhalb des Budgets nicht möglich ist. 4. die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Verursachung bereits eingetreten ist, bis zu 5.000 €, 1. Mai 2015 soweit sie nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können. 5. Einstellungen wie folgt: a) die befristete Einstellung von Arbeitskräften für geförderte Maßnahmen der Agentur für Arbeit oder der ARGE b) die befristete Einstellung von Beschäftigten in die EG 1 bis c) kurzfristig, geringfügig Beschäftigte d) Praktikanten 6. die befristete Beschäftigung von Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst; 7. die Bewilligung von nicht im Haushaltsplan einzeln ausgewiesenen Zuschüssen bis zu 500 € im Einzelfall; 8. die Stundung von Forderungen bis zu 12 Monaten und bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 €; 9. die Niederschlagung von Ansprüche der Stadt bis zu einem Betrag von 2.500 € im Einzelnen; 10. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt bis zu einem Betrag von 500 €; 11. die Führung von Rechtsstreitigkeiten, wenn der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall nicht mehr als 500 € beträgt; 12. die Veräußerung von Anlagevermögen bis zu einem Buchwert von 2.500 € im Einzelfall; 13. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernahme von Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen und dem Abschluss ihnen gleichkommender Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von 2.500 € im Einzelfall; 14. die Vergabe von Bauleistungen bis zu einem Betrag von 10.000 € für die Gesamtmaßnahme, 15. die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis zu einem Betrag von 5.000 €. 16. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Erwerb und Tausch von Grundeigentum oder grundstücksgleichen Rechten bis zu einem Wert von 500 €; 17. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichem Vermögen bei einem jährlichen Miet- und Pachtwert bis zu 2.500 €. (4) Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Gemeinderates widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie rechtswidrig sind; er kann ihnen widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Gemeinde nachteilig sind. Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Beschlussfassung gegenüber den Gemeinderäten ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig ist unter Angabe der Widerspruchsgründe eine Sitzung einzuberufen, in der erneut über die Angelegenheit zu beschließen ist; diese Sitzung hat spätestens vier Wochen nach der ersten Sitzung stattzufinden. Ist nach Ansicht des Bürgermeisters auch der neue Beschluss rechtswidrig, muss er ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde über die Rechtmäßigkeit herbeiführen. Stadtbote Nr. 05 Seite 5 (5) Absatz 4 gilt entsprechend für Beschlüsse, die durch beschließende Ausschüsse gefasst werden. In diesen Fällen hat der Stadtrat über den Widerspruch zu entscheiden. 1. Mai 2015 Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung vom 20.12.2013 außer Kraft. Thum, den 19.03.2015 § 10 Stellvertretung des Bürgermeisters Der Stadtrat bestellt aus seiner Mitte einen 1. und 2. Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie werden in der Reihenfolge der Stellvertretung je in einem besonderen Wahlgang gewählt. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. § 11 Gleichstellungsbeauftragte/r (1) Der Bürgermeister bestellt eine Dienstkraft zum/zur Gleichstellungsbeauftragten. Der/die Gleichstellungsbeauftragte erfüllt seine/ihre Aufgaben im Ehrenamt. (2) Aufgabe des/der Gleichstellungsbeauftragten ist es, auf die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes) hinzuwirken. (3) Der/die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung seiner/ihrer Tätigkeit unabhängig und kann an den Sitzungen des Stadtrates sowie der für seinen/ ihren Aufgabenbereich zuständigen Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen. Ein Antrags- und Stimmrecht steht dem/der Gleichstellungsbeauftragten dabei nicht zu. Der Bürgermeister hat den Gleichstellungsbeauftragten/die Gleichstellungsbeauftragte über geplante Maßnahmen gemäß Abs. 2 rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Sebastian Dittrich - stellv. Bürgermeister Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO): Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- bzw. Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Thum, den 19.03.2015 Sebastian Dittrich - stellv. Bürgermeister Abschnitt V - Mitwirkung der Bürger § 12 Einwohnerversammlung Eine Einwohnerversammlung gemäß § 22 SächsGemO ist anzuberaumen, wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der zu erörternden Angelegenheiten schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss von mindestens 10 v.H. der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet werden. § 13 Bürgerbegehren Die Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 25 SächsGemO kann schriftlich von Bürgern der Stadt beantragt werden (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegehren muss mindestens von 10 v.H. der Bürger der Stadt unterzeichnet sein. § 14 Einwohnerantrag Der Stadtrat muss Stadtangelegenheiten, für die er zuständig ist, innerhalb von drei Monaten behandeln, wenn dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der zu behandelnden Angelegenheit schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss von mindestens 10 v.H. der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein. Abschnitt VI - Schlussbestimmungen § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Die Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Stadtboten der Stadt Thum in Kraft. Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landrat am Sonntag, dem 07.06.2015 in der Stadt Thum 1. Das Wählerverzeichnis für die Wahlbezirke der Stadt Thum wird in der Zeit vom 18.05.2015 bis 22.05.2015 – während der allgemeinen Öffnungszeiten – Montag Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr von 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr In der Stadtverwaltung Thum, Bürgerservice, Rathausplatz 4, 09419 Thum für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Die Einsichtnahme kann sich auch auf die Eintragung anderer Personen erstrecken, wenn derjenige, der Einsicht nehmen möchte, Tatsachen glaubhaft gemacht hat, aus denen sich die Unrichtigkeit des Wählerverzeichnisses hinsichtlich Stadtbote Nr. 05 Seite 6 Der Antrag kann gemeinsam für die Wahl (erster Wahlgang) und für die etwaige Neuwahl (zweiter Wahlgang) gestellt werden. dieser Personen ergeben kann. Die Einsichtnahme in Daten anderer Personen ist ausgeschlossen, wenn für diese im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes eingetragen ist. Innerhalb der Frist zur Einsichtnahme ist die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und das Anfertigen von Auszügen aus dem Wählerverzeichnis durch Wahlberechtigte zulässig, soweit dies im Zusammenhang mit der Prüfung des Wahlrechts einzelner bestimmter Personen steht. Die Auszüge dürfen nur für diesen Zweck verwendet und unbeteiligten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 05.06.2015, 16:00 Uhr und für die etwaige Neuwahl bis zum 26.06.2015, 16:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Thum, Bürgerservice, Rathausplatz 4, 09419 Thum mündlich oder schriftlich beantragt werden. In dem Antrag sind die Anschrift des Wahlberechtigten sowie sein Geburtsdatum oder die laufende Nummer, unter der er im Wählerverzeichnis geführt wird, anzugeben. Die Schriftform wird auch durch Telefax gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Der Antrag kann auch per E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form gestellt werden. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag bzw. Tag der Neuwahl, bis 15:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung unter vorstehender Anschrift gestellt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den vorstehend unter Nr. 5.2 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag bzw. Tag der Neuwahl, 15:00 Uhr, stellen. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Sonnabend vor dem Wahltag bzw. vor dem Tag der Neuwahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich, welches nur von einem Bediensteten der Stadt bedient werden darf. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Für eine gegebenenfalls erforderlich werdende Neuwahl wird dasselbe Wählerverzeichnis benutzt; eine nochmalige Auslegung findet nicht statt. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtnahme, spätestens am 22.05.2015 bis 12:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Thum, Bürgerservice, Rathausplatz 4, 09419 Thum einen Antrag auf Berichtigung stellen. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat der Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizufügen. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 17.05.2015 eine Wahlbenachrichtigung. Sie gilt auch für eine gegebenenfalls erforderlich werdende Neuwahl; neue Wahlbenachrichtigungen werden grundsätzlich nicht versandt. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die Berichtigung des Wählerverzeichnisses zu beantragen. b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Frist zur Einsichtnahme entstanden ist oder c) wenn sein Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist. 1. Mai 2015 6. Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ab, so kann er die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der verschlossene amtliche Wahlbrief mit Wahlumschlag, Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses gesandt werden, dass die Unterlagen dort spätestens am Wahltag bzw. Tag der Neuwahl bis 18 Uhr eingehen. Wahlbriefe werden im Bereich der Deutschen Post AG als Standardbriefe ohne besondere Versendungsform unentgeltlich für den Wähler befördert. Sie können auch an der angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übersandt wird, zu entnehmen. Thum, den 14.04.2015 Sebastian Dittrich stellvertretender Bürgermeister Stadtbote Nr. 05 Seite 7 1. Mai 2015 Mitteilungen der Stadtverwaltung Bürgermeister Bürgerservice Öffnungszeiten Bürgerservice Sehr geehrte Einwohner, Meldeangelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Tel.: 397-23 Am 15.04.2015 fand die Einwohnerversammlung zum Thema Mühlteich in Jahnsbach statt. Ich freue mich, dass ca. 170 Bürger das Angebot nutzten und sich über den Stand des Vorhabens und die Probleme bei der Wiederherstellung des Mühlteiches informierten. Den interessierten Einwohnern wurden zwei verschiedene Varianten vorgestellt. Ich denke, dass in dieser Zusammenkunft viele Unklarheiten und Gerüchte ausgeräumt werden konnten. Ich kann Ihnen versichern, dass sowohl mir, der Verwaltung als auch den Stadträten sehr daran gelegen ist, das Mühlteichareal wieder zu einem Erholungsgebiet für die Jahnsbacher werden zu lassen. Die Stadträte haben sich dazu bekannt, dass auch die Planung einer naturnahen Variante so weit fortgeschrieben wird, bis eine Aussage zur maximalen Wasserfläche und –tiefe ohne Errichtung eines Dammbauwerkes getroffen werden kann. Unabhängig von der bevorzugten Variante sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass die Aufstockung der Fördermittel zur Hochwasserschadensbeseitigung möglicherweise erst Anfang 2016 bewilligt werden könnte. Öffnungszeiten An der Beseitigung weiterer Schäden aus dem 2013er Hochwasser wird in Herold inzwischen zügig gearbeitet. In diesem Zusammenhang wurde auch die Holzbrücke über die Wilisch vorerst abgebaut und bis zur Fertigstellung der Maßnahme auf dem Bauhof zwischengelagert. Bereits fertiggestellt und freigegeben wurde am 14. April die Wartburgbrücke im Ortsteil Herold. Aktuelles Thema in Thum sind nach wie vor die in unserer Stadt untergebrachten Asylbewerber. Im Februar gründete sich die Initiative „Hand in Hand“ aus engagierten Bürgern, die bei der Integration der Flüchtlinge Hilfe angeboten haben und bereits schon leisten. Für diese ehrenamtliche Unterstützung möchte ich mich recht herzlich bedanken. Stadtrat Thomas Mauersberger hat in Vertretung des Bürgermeister Michael Brändel vorerst die Leitung der Arbeitsgruppe übernommen. Auf Seite 23 lesen Sie dazu nähere Informationen. Der Monat Mai hält wieder eine Vielzahl von durch unsere Vereine organisierte Veranstaltungen bereit. Besonderes Highlight wird der 25. Thumer Orchestertreff vom 29. bis 31. Mai 2015 sein. Der Verein Jugendblasorchester der Stadt Thum e.V. hat mit dieser Veranstaltung Thum weithin bekannt gemacht. Das Jubiläum wird auch dieses Jahr wieder Tausende von Besuchern in unsere Stadt locken. Ein solches Großereignis bringt natürlich auch Beeinträchtigungen und Störungen der Bewohner des Stadtzentrums mit sich. Ich möchte die betroffenen Bürger dafür um Nachsicht und Verständnis bitten. Hinweisen möchte ich auch auf den nach Pfingsten für eine Woche gesperrten Neumarkt und die damit fehlenden Abstellflächen für PKWs. Bitte nutzen Sie in dieser Zeit die Parkplätze an den Sportstätten sowie an der Herolder Straße. Ich wünsche allen Einwohnern und Gästen der Stadt einen schönen Monat Mai und erholsame Pfingstfeiertage. Ihr stellvertretender Bürgermeister Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 09.00 - 12.00 Uhr 09.00 - 12.00 und 13.00 -18.00 Uhr geschlossen 09.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr Geänderte Öffnungszeiten des Bürgerservice im Mai 2015 Im Monat Mai ist der Bürgerservice am Samstag, dem 09.05.2015 und Samstag, dem 30.05.2015 von 09.00 bis 11.00 Uhr geöffnet. Sirenenprobelauf im Monat Mai Der Probelauf der Sirenen mit dem Sirenensignal Feueralarm findet Samstag, 2. Mai 2015, in der Zeit von 11.00 bis 11.15 Uhr statt. Das Meldeamt informiert Einwohnerstatistik Stichtag: 31.03.2015 Geburten: Sterbefälle: Zuzüge: Wegzüge: 1 10 16 12 Einwohner gesamt: davon männlich: davon weiblich: 5.312 2.630 2.682 OT Herold: OT Jahnsbach: OT Thum: 1.086 1.346 2.880 Der ZAS informiert: Wertstoffhof in Thum Herolder Straße 18, Telefon: 015236924626 Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Thum Montag: Mittwoch: Samstag: 14.00 - 18.00 Uhr 08.00 - 12.00 Uhr 08.00 -12.00 Uhr Mobile Schadstoffsammlung am 26. Mai 2015 OT Herold Bahnhofsplatz - 11.15 bis 12.00 Uhr OT Jahnsbach - ehem. Bahnhof - 14.15 bis 15.00 Uhr OT Thum - Herolder Straße 13.00 bis 14.00 Uhr unterhalb Lackiererei Keller Bitte beachten Sie, dass während der Standzeit des Schadstoffmobils nur haushaltstypische Mengen an Schadstoffen angenommen werden. Schadstoffkleinmengen aus gewerblichen Einrichtungen sind spätestens 5 Werktage vor der beabsichtigten Überlassung an den mobilen Schadstoffsammelstellen dem Zweckverband anzuzeigen. Hinweis: leere Farbdosen, Farbdosen mit vollständig eingetrockneten Resten, wasserlösliche Wand– und Dispersionsfarben können über den Restabfall entsorgt werden. Leere Kunststoffeimer (z. B. von Wandfarbe) und leere Spraydosen mit einem Recyclingsymbol gehören in die Gelbe Tonne bzw. in den Gelben Sack. Stadtbote Nr. 05 Seite 8 1. Mai 2015 Frau Magdalene Richter 13.05. 98. Herrn Gottfried Nestler 13.05. 72. Wir gratulieren! Frau Marlies Herrmann 14.05. 72. Im Monat April 2015 begingen Frau Anieta Schaarschmidt 16.05. 86. Erika und Manfred Hackebeil aus dem OT Thum Frau Hanna Jany 16.05. 76. Frau Isolde Harnisch 17.05. 74. Frau Christine Zierold 19.05. 75. Frau Ingeburg König 23.05. 84. Frau Gerlinde Seltmann 27.05. 87. Herrn Eberhard Helbig 29.05. 81. Frau Else Hannig 30.05. 85. am zum Frau Siegrid Müller 02.05. 81. Herrn Dietmar Oelmann 02.05. 73. Frau Regina Rothe 04.05. 81. Herrn Detlef Hoffmann 04.05. 71. Frau Ingeburg Vogel 06.05. 89. Frau Brunhild Franke 06.05. 74. Frau Sigrid Herrmann 07.05. 80. Herrn Heinz Holtz 07.05. 79. Frau Lisa Ihle 08.05. 89. Herrn Heinz Weber 09.05. 77. Soziales das Fest der Eisernen Hochzeit Ursula und Manfred Lindner, aus dem OT Herold Rita und Heinz Günther sowie Siegrid und Dieter Lang aus dem OT Jahnsbach das Fest der Goldenen Hochzeit Wir gratulieren nachträglich recht herzlich! OT Thum Zum Geburtstag Glück entsteht oft durch Aufmerksamkeit in kleinen Dingen, Unglück oft durch Vernachlässigung kleiner Dinge. (Wilhelm Busch) In diesem Sinne gratulieren wir den nachfolgend genannten Jubilaren recht herzlich zum Geburtstag und wünschen alles Gute! OT Herold am zum Frau Christiane Rother 01.05. 74. Herrn Rainer Selbmann 09.05. 73. Herrn Gotthard Wolf 02.05. 74. Frau Ursula Korb 09.05. 72. Herrn Christoph Mann 03.05. 76. Frau Irmgard Baldauf 05.05. 93. Frau Edith Lutter 11.05. 82. Frau Erika Pickenhan 08.05. 74. Frau Gerda Drechsler 12.05. 93. Herrn Eberhard Zenker 12.05. 74. Frau Jutta Hübsch 12.05. 88. Herrn Christian Haustein 17.05. 77. Frau Renate Faßmann 12.05. 78. Herrn Reinhard Lehrke 17.05. 74. Frau Monika Hoffmann 13.05. 72. Frau Dora Haase 19.05. 82. Herrn Günter Süß 15.05. 74. Frau Anna Meinel 19.05. 81. Herrn Günter Kehrer 15.05. 74. Herrn Erhard Persing 19.05. 76. Frau Barbara -Maria Teubert 18.05. 76. Frau Ursula Hofmann 22.05. 73. Frau Ria Breuer 25.05. 70. Herrn Manfred Günther 19.05. 81. Frau Renate Ullmann 26.05. 76. Frau Helga Baldauf 20.05. 82. Herrn Wilfried Schmidt 30.05. 82. Herrn Heinz Herold 22.05. 79. am zum Frau Edith Teubner 24.05. 79. 01.05. 88. Frau Renate Müller 24.05. 79. OT Jahnsbach Frau Anni Lange Frau Lena Mattig 02.05. 89. Herrn Gotthard Fiedler 24.05. 73. Frau Ingrid Krause 04.05. 75. Frau Gisela Wagner 25.05. 74. Frau Rosi Emmrich 04.05. 72. Herrn Karl Schaarschmidt 26.05. 79. Frau Edith Bretschneider 05.05. 91. Frau Gisela Hackebeil 05.05. 78. Frau Hanna Atmanspacher 26.05. 73. Frau Elisabeth Fröhlich 06.05. 80. Frau Elfriede Neufeld 28.05. 82. Herrn Achim Krebs 06.05. 77. Frau Elisabeth Adler 28.05. 70. Herrn Klaus Czeskleba 08.05. 74. Herrn Siegfried Gnauck 31.05. 79. Frau Gisela Harnisch 08.05. 70. Herrn Karl Oelmann 31.05. 79. Stadtbote Nr. 05 Seite 9 Kulturamt Neumarkt 4 Tel.: 76928-0 Fax: 76928-10 [email protected] Veranstaltungen im Überblick Samstag, 09.05.2015 11.00 und 13.30 Uhr Volkshaus, Saal Jugendweihe (auf Einladung) Mittwoch, 20.05.2015 14.00 - 17.30 Uhr Volkshaus, Saal Tanztee Das Tanzvergnügen für alle Junggebliebenen Freitag - Sonntag 29.05 - 31.05.2015 25. Thumer Orchestertreff Vorschau auf Juni Sonntag, 07.06.2015 14.00 - 17.00 Uhr Verkaufsbörse für Baby-, Kinderbekleidung und Zubehör Samstag, 20.06.2015 14.00 und 16.00 Uhr Musikalische Früherziehung Sonntag, 21.06.2015 14.30 Uhr Jahreskonzert der Bläserkids Mittwoch, 24.06.2015 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr Tanztee - das Tanzvergnügen für alle Junggebliebenen Änderungen vorbehalten! Vorbestellte bzw. reservierte Karten für Veranstaltungen sind jeweils bis 1 Woche vor der Veranstaltung abzuholen, nicht abgeholte Karten gehen wieder in den Verkauf. Die Touristinformation ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Mo. bis Do. 09.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Samstag und Sonntag geschlossen Das Volkshaus inklusive Touristinformation und Kartenverkauf bleibt am Freitag, dem 15. Mai 2015 sowie am Freitag, dem 22. Mai 2015 g e s c h l o s s e n. 1. Mai 2015 Stadtbote Nr. 05 Seite 10 1. Mai 2015 Termine und Nachrichten der Ortsteile Herold Klöppelverein Herold e.V. Wir klöppeln ab 5. Mai 2015 wieder wöchentlich Kinder und Erwachsene jeweils Dienstag von 19.00 - 21.00 Uhr Hundesportverein Herold e.V. Das Training findet jeden Mittwoch ab 17.00 Uhr, jeden Samstag von 14.00 bis 18.00 Uhr IG Schmalspurbahn Thumer Netz e.V. Herold Vereinszusammenkünfte im Vereinsgebäude jeden Freitag ab 16.00 Uhr Kleintierzüchterverein Herold e.V. Im Monat Mai findet keine Zusammenkunft statt. Die nächste Mitgliederversammlung findet am 7. Juni statt. am Kalkwerk in Herold statt. Die Bücherei im OT Herold in den Räumen Zschopauer Straße 2 hat für Sie geöffnet: Montag: 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr Evangelisch-methodistische Kirche Herold, Dorfstraße 3, lädt herzlich ein zu folgenden Veranstaltungen: Sonntag, 3. Mai 2015 08.45 Uhr Bläsergottesdienst „16. Männertagsturnier“ am Sportplatz Herold 14. Mai 2014, Beginn 09.30 Uhr Für Speisen und Getränke ist gesorgt. ESV Eintracht und Seniorenverein e.V. Herold Wir laden herzlich ein zum Basteln mit Cornelia Dienstag, 5. Mai 2015 Treff ab 55 um 15.00 Uhr in Geyer Thema: „Ein Lied hat die Freude sich ausgedacht“ Am 06.05. und am 20.05.2015 jeweils 14.00 Uhr in den Seniorentreff. Mittwoch, 6. Mai 2015, 19.00 Uhr Vorstand Herold Unser Seniorentreff ist jeden Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet und wir freuen uns immer über viele Gäste. Besuchen Sie uns doch einfach einmal! Sonntag, 10. Mai 2015 10.00 Uhr Gottesdienst Donnerstag, 14. Mai - Himmelfahrt 10.15 Uhr Bezirksgottesdienst in Ehrenfriedersdorf Mit herzlichen Grüßen Der Vorstand Sonntag, 17. Mai 2015 10.15 Uhr Gottesdienst in Ehrenfriedersdorf Mittwoch, 20. Mai 2015 19.00 Uhr Bibelgespräch Sonntag, 24. Mai 2015 08.45 Uhr - Gottesdienst in Herold Pfingstmontag, 25. Mai 2015 10.00 Uhr Gottesdienst im Stadtpark Thum mit Frank Döhler (Evangelist zu ProChrist 2015 in Thum) Dienstag, 26. Mai 2015 18.18 Uhr „Kommt … 18.18 Ehdorf“ Ein Angebot der Suchtkrankenhilfe „Kommt … Crottendorf e.V.“ im Gemeinderaum der Ev.-meth. Kirche Ehrenfriedersdorf - offen für ALLE - Betroffene, Angehörige von Betroffenen, Helfende, Menschen mit einem Herz für andere. Sonntag, 31. Mai - Konferenzsonntag 10.30 Uhr Regionalgottesdienst in Drebach 1835 vor 180 Jahren Schulmeister Wilhelm Schenk schafft das Pfingstlümmelfest ab. Dieses Fest war ein Frühlingsfest der alten Germanen und stammte aus der Heidenzeit. Da man es nur in Herold gefeiert hat, könnte es mit den neuen Siedlern nach dem 30-jährigen Krieg hierher gekommen sein. In manchen Gegenden Norddeutschlands soll es sich bis zu Webers Zeiten erhalten haben. Haben es anfangs die Stadtbote Nr. 05 Seite 11 Erwachsenen gefeiert, ging das Fest später auf die Jugend über und weil man sich hauptsächlich mit der Landwirtschaft beschäftigt hat, waren es junge Viehhirten und Bauernkinder, welche mit Zähigkeit am Fortbestehen des Festes interessiert waren. Ein Hirte spielte den Pfingstlümmel. Dazu wurde derjenige bestimmt, welcher am spätesten austrieb und der faulste Hirte sein sollte. Ihm wurde ein Strohkleid angezogen, eine Mütze aus Stroh aufgesetzt, und er wurde mit möglichst vielen Viehglocken behängt. Auch wählte man den Frühnickel, natürlich der fleißigste Hirte, welcher zuerst das Vieh austrieb. Der Frühnickel führte den Pfingstlümmel an einer Leine durch den Ort. Alle Festteilnehmer waren mit Peitschen bewaffnet. Der Zug ging von Gut zu Gut, von Haus zu Haus. Bei jedem Gehöft wurde haltgemacht. Man knallte laut mit den Peitschen und der Pfingstlümmel schüttelte sich, damit alle Glocken läuteten. Von den Gehöften und Häusern bekam man Gaben, bestehend aus Brot, Butter, Eiern, Käse, Wurst und Schinken, manchmal sogar etwas Geld. Diese Gaben wurden von den Mädchen in Körben getragen. Der Festzug ging durch das Dorf hinunter zur Brettmühle, den Kalkwerksgrund hinauf, dann den Melchiorweg zur Schäferei und von da zum Herrenhause des Rittergutes nach Thum. Die Herrschaft duldete das Fest und gab auch einen Teil zu den Gaben. Vom Herrenhaus ging es zurück nach Herold in das Dostsche Gut (heute An der Siedlung 7), wo man die Geschenke verspeiste. Das Kleid und die Mütze wurden abends bei Spiel und Tanz auf dem Feld verbrannt. 1. Mai 2015 schen Fernsehfunk, Meister Nadelöhr, Pittiplatsch und das Sandmännchen zu sehen. Der neunte Wagen zeigt, wie der Schulunterricht den Kindern ein großes Wissen vermittelt. Arbeitsgemeinschaften der Schule und damit eine sinnvolle Freizeitgestaltung demonstriert der zehnte Wagen. Der elfte Wagen zeigt die Anwendung der modernen Technik im VEB Feinspinnerei. Der zwölfte Wagen ist der Landwirtschaft gewidmet. Der letzte Wagen zeigt: Völkerverständigung und Weltfrieden gehen alle Menschen an. Der Umzug begann in der Feinspinnerei Venusberg. Über die Zschopauer Straße ging es bis Mittelherold. Dort bog man in die Drebacher Straße ein und lief bis zum Arno – Hecker – Heim, wo gewendet wurde. Der Weg zurück zur Kreuzung Mittelherold und dann die Annaberger Straße entlang. In Oberherold bog man in die Thumer (heute Herolder) Straße ein und gelangte so zum Festplatz. Dort wurde der Nachmittag mit einem bunten Programm für jung und alt fortgesetzt. Besonders gern gesehen wurden die Darbietungen unserer Gäste vom Fernsehfunk. Für unsere jährliche Ausstellung zum Peremettenfest (falls dieses stattfindet) haben wir geplant, unsere Bilder von den Herolder Schulfesten zu zeigen. Dabei können wir noch viele Bilder gebrauchen. Wer also in alten Fotoalben suchen will und fündig wird, ruft bitte bei Familie Baumann an (Tel. Nr. 2877). 1945 vor 70 Jahren Am 8. Mai 1945 endete der 2. Weltkrieg mit der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands. Die Zerstörungen speziell in Herold wurden in der Februar–Ausgabe des Stadtboten behandelt. An Kriegstoten sind 160 Herolder zu beklagen. Unsere Arbeitsgruppe hat es sich zu einer Hauptaufgabe gemacht, diese Opfer lückenlos zu erfassen. 1965 vor 50 Jahren In der Zeit vom 3. bis zum 5. Juli fand in Herold ein Schulfest statt. Es wurde zu einem ganz großen Erfolg. Viele der älteren Herolder Bürger werden sich noch heute an dieses Fest erinnern. Besonderer Dank bei der Vorbereitung gilt dabei Erich Schönherr, denn auf seine Initiative hin wurde Meister Nadelöhr vom Deutschen Fernsehfunk verpflichtet und mit dem Ortsfilmstudio ein Film über das Schulfest in Herold gedreht. Sonntag 13.00 Uhr begann mit dem Festumzug der Höhepunkt dieses Schulfestes. Er stand unter dem Motto „Herold gestern, heute und morgen“. Die Bedeutung der einzelnen Festwagen erfahren wir aus dem Programmheft. Der erste Festwagen veranschaulicht die Gründung Herolds, der Zweite schildert den Kampf der Bauern um eine Erleichterung ihres schweren Daseins. Der dritte Wagen zeigt die Entwicklung des Bergbaus in Herold. Die Wagen vier und fünf sind der Entwicklung der Spinnereien gewidmet; einer bringt eine ehemalige Fabrikschule in Erinnerung. Der sechste Wagen ist eine Erinnerung an die Bombennacht vom 14. zum 15. Februar 1945 und soll mahnen, so etwas nie wieder zuzulassen. Auf dem siebenten Wagen spielen fröhliche, unbeschwerte Kinder und geben Einblick in das Leben und Treiben im Kindergarten. Auf dem achten Festwagen sind unsere Gäste vom Deut- Schulfest 1965 Aufnahme vom Festplatz auf dem Sportplatz Schulfest 1965 Aufnahme vom 8. Festwagen mit Meister Nadelöhr rechts vorn Erich Schönherr Stadtbote Nr. 05 Seite 12 1. Mai 2015 Jahnsbach Modellbahntreff Seniorenclub Jahnsbach e.V. Sportnachmittage am 4. und 18. Mai 2015, 16.00 Uhr, in der Turnhalle. Der Strickzirkel fällt im Mai aus. Modellbauclub Jahnsbach e.V. Straße der Freundschaft 86 09419 Thum/OTJahnsbach Die Mitglieder des Modellbauclubs Jahnsbach treffen sich jeden Freitag ab 19.30 Uhr im ehem. Jahnsbacher Rathaus.( Eingang über die Hintertür) Muttertagsfahrt am 11. Mai 2015 nach Gelenau in die „Erzgebirgische Dorfschänke“ Abfahrt: 13.45 Uhr Wendeschleife Jahnsbach, dorfabwärts alle Haltestellen, Thum Markt Kleintierzüchterverein Jahnsbach e.V. Am 08.05.2015, 20.00 Uhr, findet im Hotel „Zur Linde“ Jahnsbach unsere nächste Versammlung statt. Rückkehr: 19.00 Uhr ab Gaststätte, dorfaufwärts Gelenau, Oberthum, Thum Markt, Jahnsbach Jagdgenossenschaft Jahnsbach Ablauf: Die genehmigte 14.30 Uhr Kaffeetrinken, Trachtenmoden schau, musikalisches Programm mit dem Duo Ingrid und Hansjörg, Abendbrot Preis: 35,00 € Wer noch an dieser Fahrt teilnehmen möchte, bitte Anmeldung bis Montag, den 4. Mai, bei Jutta Emmrich (Tel.: 7911) Holunderblütenfest Am 11. Juni 2015 in Dittmannsdorf Leistungen: Mittagessen, 1 Glas Sekt, Unterhaltungsprogramm mit dem Duo „De Haamitleit“, Kaffeetrinken Preis: 40,00 € Für Interessierte, die sich für diese Fahrt noch nicht angemeldet haben, ist der 9. Mai der letzte Termin. Bezahlung dieser Fahrt am 21. Mai, 10.00-11.00 Uhr, im Haus des Gastes Thum oder am 22. Mai, vormittags bei Jutta Emmrich in Jahnsbach. Wir wünschen all unseren Senioren ein wunderschönes Pfingstfest. Genießt die Frühlingszeit bei hoffentlich recht viel Sonnenschein! All jenen, die bereits im Mai eine Urlaubsreise unternehmen, wünschen wir erholsame Tage und viele neue Eindrücke in den Urlaubsregionen. Es grüßt euch alle herzlich der Vorstand Schnitz– und Klöppelverein Jahnsbach e.V. Die Schnitzer von Jahnsbach treffen sich jeden Dienstag von 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr Die Klöpplerinnen von Jahnsbach treffen sich jeden Montag von 19.30 Uhr bis 21.30 Uhr zum Klöppeln im ehemaligen Rathaus. Satzung der Jagdgenossenschaft Jahnsbach liegt in der Zeit vom 1. Mai 2015 bis 1. Juni 2015 im Rathaus Thum (Sekretariat) zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Friedhofsverwaltung Thum und Jahnsbach Überprüfung der Grabmale auf ihre Standsicherheit Friedhöfe Thum und Jahnsbach Die vorgeschriebene jährliche Überprüfung der Grabmale (Grabsteine) auf ihre Standsicherheit soll auf dem Friedhof in Thum, OT Thum, am Freitag, dem 22.05.2015, ab 09.30 Uhr, und auf dem Friedhof im OT Jahnsbach ab etwa 11.00 Uhr durchgeführt werden. Die Überprüfung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben; wer möchte, kann sich selbstverständlich vor Ort davon überzeugen. Ist ein Grabmal nicht mehr standsicher, wird der zuständige Grabstelleninhaber schriftlich benachrichtigt. Im Interesse der eigenen Sicherheit und der Sicherheit der Friedhofsbesucher ist ein lockeres Grabmal umgehend entsprechend den anerkannten Regeln der Technik durch einen Steinmetzen befestigen zu lassen. Besteht bei einem lockeren Grabmal die Gefahr des Umstürzens, ist die Friedhofsverwaltung verpflichtet, entsprechende Schritte zu dessen Sicherung einzuleiten. Wird ein lockeres Grabmal auch nach schriftlicher Aufforderung nicht befestigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Befestigung auf Kosten des Grabstelleninhabers zu veranlassen. Es ist darum empfehlenswert, bei der Grabpflege auch selbst einmal nach dem Grabstein zu sehen oder einen Fachmann damit zu beauftragen, vor allem nach den Wintermonaten. Die Friedhofsverwaltung dankt für Ihr Verständnis für diese Maßnahmen, die letztlich der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dienen. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung jederzeit gern zur Verfügung. Die Friedhofsverwaltung Stadtbote Nr. 05 Seite 13 1. Mai 2015 Ev.-Luth. Kirchgemeinden Thum und Jahnsbach Gegangen bist Du aus unserer Mitte, aber nicht aus unseren Herzen. Danksagung Nachdem wir meinen Ehemann, treusorgenden Vater, Schwiegervater, Opa, Uropa, Schwager, Onkel und Cousin, Herrn Gotthard Nöbel * 07.01.1926 05.03.2015 zu seiner letzten Ruhestätte geleitet haben, möchten wir uns auf diesem Wege für die entgegengebrachte Anteilnahme bei allen Verwandten, Freunden und Nachbarn recht herzlich bedanken. Ein besonderer Dank gilt dem Team „MED 2000“, Frau Dipl.-Med. Ruth Richter, Pfarrer Drechsler sowie Michael Seidel und dem Bestattungsinstitut Tobias Wenzel. In stiller Trauer Ehefrau Ruth im Namen aller Angehörigen Jahnsbach, im März 2015 Sonntag, 03.05.2015 09.30 Uhr gemeinsamer Gottesdienst mit Taufen und Chören Thum und Jahnsbach Sonntag, 10.05.2015 09.00 Uhr Gottesdienst in Thum 10.30 Uhr Gottesdienst in Jahnsbach mit Konfirmandenvorstellung Donnerstag, 14.05.2015 - Himmelfahrt 09.30 Uhr gemeinsamer Gottesdienst in Jahnsbach Sonntag, 17.05.2015 09.30 Uhr gemeinsamer Konzertgottesdienst mit dem Sächsischen Blechbläser-Consort in Thum 13.30 Uhr Gottesdienst zur Konfirmation mit Gospelchor in Jahnsbach Pfingstsonntag, 24.05.2015 10.30 Uhr Gottesdienst in Thum 09.00 Uhr Gottesdienst in Jahnsbach Pfingstmontag, 25.05.2015 10.00 Uhr Allianzgottesdienst im Stadtpark Thum mit Döhler/Scheufler * bei schlechtem Wetter in der St.-Annen-Kirche Sonntag, 31.05.2015 09.30 Uhr Zeltgottesdienst mit Posaunenchören Stadtbote Nr. 05 Seite 14 1. Mai 2015 Thum 14.30 - 17.00 „Tea Time“ Elterntreff mit Spielangeboten und Bastelnachmittag für Kinder und Eltern, UK 2,00 € 07.05. Muttertagsgeschenk 21.05. bunte Gartenkugel 28.05. Klangspiel aus Holz 19.30 - 21.00 „Fit for Fun“ Steppaerobic, UK 2,00 € (Teilnahme nur durch Voranmeldung möglich) Tel.: 7716 19.30 - 21.00 Schachclub für alle Schachinteressierten Freitag 15.00 - 17.00 Uhr Kinder- und Jugendtheaterprobe nach gesondertem Probenplan Veranstaltungsplan Montag 09.00 - 10.00 10.00 - 11.00 Rückbildungsgymnastik am 04.05./18.05. Babymassage am 04.05./18.05. 09.00 - 11.00 Knirpsen-Treff Zum Hören, Erleben, Gestalten und Spielen Unkosten: 1,00 € pro Stunde Kinder ab 2 Jahre 14.00 - 16.00 14.30 - 16.30 Treffpunkt „Holzwürmer“ Laubsägen für Kinder ab 8 Jahre UK nach Verbrauch „Heiteres und Besinnliches zur Kaffeezeit“ Seniorenrunde mit literarischem Programm und gemeinsamen Kaffeetrinken UK 3,00 € Dienstag 09.00 - 11.00 Treffpunkt: Eltern - Kind Eltern-Kind-Treff zum Gedankenaustausch, Singen, Basteln und Spielen UK: Erwachs. 3,50 €, Kinder 1,00 € 14.30 - 16.30 Handarbeitstreff „Zum lustigen Fädchen“ (26.05.) Eine offene gemütliche Runde für alle Handarbeitsfreudigen und Interessierten aus allen Generationen. Handarbeiten können selbst mitgebracht und neue Ideen hier erlernt werden. Unkosten: 1,50 € 19.30 - 21.00 Line-Dance UK 2,00 € Mittwoch 09.00 - 11.00 09.00 - 11.00 15.30 - 16.30 Knirpsen-Treff zum Hören, Erleben, Gestalten und Spielen (Kindergruppe ab 2 Jahre) UK. 1,00 € pro Stunde „Frauentreff Kreativ“ Basteln, Ideenaustausch und eine gute Tasse Kaffee. Ein Treffpunkt nicht nur für Bastelprofis. UK: 1,50 € + Bastelbedarf Kindertanzgruppe ab 5 Jahren (mit Voranmeldung), UK: 1,50 Euro Die Kindertanzgruppe wird in dem Projekt: „Wir tanzen miteinander und für Euch“ von der Aktion Mensch gefördert. 16.00 - 17.00 in der Grundschule „Zehn kleine Zappelmänner … „ Gymnastik und Bewegungsspiele für Kinder ab 4 Jahre, UK 1,50 € 18.30 - 21.30 Aquarell (13.05. und 27.05.) UK: 1,50 € Donnerstag 09.00 - 11.00 Treffpunkt Eltern-Kind - Junge Muttis und Vatis treffen sich zum Erfahrungsaustausch, zur Entspannung, zum Singen und Basteln UK: Erwachsene 3,50 €, Kinder 1,00 € Unsere Bücherei ist Montag bis Donnerstag zu den Öffnungszeiten der Einrichtung geöffnet. Änderungen im Programm aus aktuellem Anlass möglich. Hallo, Ihr Tanzmäuse! Wenn du gern tanzt oder Lust hast, es zu erlernen, dann bist du in unseer Tanzgruppe gerade richtig. Jeden Mittwoch, außer in den Ferien, treffen wir uns 15.30 Uhr im Freizeit– und Familienzentrum in Thum. Jasmin und Christina, zwei begabte junge Frauen, sorgen dort eine Stunde lang dafür, dass wir Freude am Tanzen haben und Neues erlernen. Kinder von 5 bis 12 Jahren sind in unserer Gruppe herzlich willkommen. Komm und schaue einfach einmal vorbei. Also dann - bis zum Mittwoch! Eure „Tanzmaus“ Schnitz- und Klöppelverein Thum e.V. Tradition seit 1924 Internet: www.schnitz.verein-thum.de E-Mail: [email protected] Das Schnitzen und Klöppeln findet in unseren Vereinsräumen im Haus des Gastes „Volkshaus“ Thum statt Donnerstag Kinderschnitzen* Schnitzen für Erwachsene 17.00 - 18.30 Uhr ab 19.00 Uhr Interessenten können unsere ständige Ausstellung, auch nach Vereinbarung, besichtigen und an einem Probeschnitzen unter Anleitung teilnehmen. Mittwoch Kinderklöppeln* Klöppeln für Erwachsene 17.30 - 19.00 Uhr ab 19.00 Uhr *außer in den Ferien Schauen Sie doch einmal unseren Mitgliedern über die Schultern! Jugendblasorchester der Stadt Thum e.V. Tel.: 89817 Öffnungszeiten unserer Geschäftsstelle Dienstag: 13.00-18.00 Uhr Donnerstag: 09.00-13.30 Uhr Freitag: 13.00-18.00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen Stadtbote Nr. 05 Seite 15 1. Mai 2015 Bergbrüderschaft Thum e.V. Kleingartenverein Thum „Waldfrieden I“ e.V. gegr. 1616 Internet: www.bergbruederschaft-thum.de Info: [email protected] Sie haben Interesse an einem Kleingarten? Veranstaltungen im Monat Mai 2015 03.05.2015 09.30 Uhr 17.05.2015 10.00 Uhr 20.05.2015 16.30 Uhr 25.05.2015 13.00 Uhr Berggottesdienst Kirche St. Marien Marienberg Berggottesdienst mit an schließendem Bergaufzug zu Ehren der Festwoche „500 Jahre Ernennung der Stadt Schlettau zur Bergstadt“ Mittwochstreff im Vereinsraum 3. Hüttentag der Hüttenknappschaft Blaufarbenwerk Waldkirchen“ mit Berggottesdienst und Bergaufzug Zum Mittwochstreff sind alle herzlich eingeladen, die sich für den Verein und die Geschichte des Thumer Bergbaus interessieren! Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag senden wir an unsere Mitglieder Elke Goldammer, Sindy Lindner, Jörg Seifert, Jens Schaarschmidt, Klaus Schubert, Danny Christof und an Ernst Richter von unserer Jugendgruppe. Schachthutgeschichten Der Countdown läuft, liebe Freunde der Thumer Stadt– und Bergbaugeschichte. Bis zu unserem historischen Jubiläum 2016 ist es nicht mehr weit. Bis dahin lest Ihr hier jeden Monat eine Kurzgeschichte zum Thema „Thumer Stadt– und Bergbaugeschichte“ oder etwas Aktuelles über unsere Vereinsarbeit. In einer Zeit, in der der Bergbau in und um Thum immer mehr zum Erliegen kommt, wagt man sich in Jahnsbach an ein äußerst mutiges Vorhaben. Die tiefen Baue der Reicher Segen Gottes Fundgrube sollen durch einen Stolln entwässert werden. Es wird verbissen daran gearbeitet, der Grube die edlen Erze zu entreißen, und edle Erze werden in dieser Zeit dringend gebracht. Der Tiefer Reicher Segen Gottes Stolln wird 1827 gleich neben dem Jahnsbacher Sportplatz angesetzt und soll nun die Wasserlösung der Fundgrube übernehmen. Der Stolln wird im Quergestein getrieben, ohne einen Erzgang zu verfolgen. Auf den ersten 60 bis 80 m wurden viele faule Gebirgsschichten überfahren, die auch mehr oder weniger Wasser führten. Erforderlich wurde ein Holzausbau, der die Stabilität des Stollnprofils sichern sollte. Der enorme Kostenaufwand des Stollnvortriebs, durch die nötige Türstockzimmerung, brachte das Projekt schließlich zum Scheitern. Nach 10 Jahren verbissener Bergarbeit gab man 1837 den Stolln bei einer Länge von 201 m vom Stollnmundloch auf. Um das gewünschte Ziel zu erreichen, hätte man den Stolln noch 450 m zur Grube treiben müssen. Die Grube Reicher Segen Gottes war noch bis 1915 verliehen, ohne dass Bergbau betrieben wurde. Danach nutzten einige Oberjahnsbacher das Stollnwasser für den privaten und gewerblichen Gebrauch. Die bisherigen Geschichten lest Ihr auf unserer Internetseite (VH) Bergbrüderschaft Thum „Glück Auf“ Wir haben freie Gärten, die neu verpachtet werden können. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Herrn Müller, Tel.: 03729/7552 oder bei Frau Schubert 037297/765350 Stadtbote Nr. 05 Seite 16 1. Mai 2015 Vierbeiner im Anmarsch am Freitag, 08.05.2015 und Dienstag, 19.05.2015 immer 11.00 -12.00 Uhr. Demenz - Was kann ich tun? Was ist eine Demenz? Die Demenz zählt zu den häufigsten Gesundheitsproblemen im höheren Lebensalter. Insgesamt gibt es in Deutschland 1,5 Millionen Menschen, die eine Demenz haben. Als „Demenz“ wird in der Medizin ein Zustand bezeichnet, bei dem allmählich immer mehr Nervenzellen und Nervenzellkontakte zugrunde gehen. Dadurch werden die Fähigkeiten des Gedächtnisses, des Denkens, der Orientierung und der Sprache zunehmend beeinträchtigt. Oft kommt es auch zu Veränderungen des Verhaltens und des Antriebs. Demenz-Erkrankungen können viele Ursachen haben. Die häufigste Ursache für eine Demenz-Erkrankung ist die Alzheimer-Krankheit. Etwa 60% aller Demenzen werden durch die Alzheimer-Krankheit hervorgerufen. Weitere Formen von Demenz-Erkrankungen sind: - die Vaskuläre Demenz - die Frontotemporale Demenz - die Lewy-Körperchen-Demenz Die verschiedenen Demenzerkrankungen können auch in Mischformen auftreten. Unser Betreuungszentrum „Waldfrieden“ in Thum Die Tagesbetreuung ist täglich von 10 bis 16 Uhr für Sie geöffnet. Wählen Sie Ihr ganz individuelles Freizeitangebot aus und überlassen Sie Ihren Angehörigen unserer liebevollen Betreuung. Gesprächskreis für pflegende Angehörige von demenzkranken Menschen ist immer montags von 14.30 – 16.00 Uhr zum Gedankenaustausch und zum Mut machen, um den täglichen Aufgaben immer wieder gerecht zu werden. Mit Musik in den Wonnemonat Mai am Mittwoch, 06. und 27.05.2015 14.30 – 16.00 Uhr An diesen musikalischen Nachmittagen werden Lieder gespielt, in welchen zum Beispiel Tiere vorkommen: „Wenn ich ein Vöglein wär…“ oder „Der Kuckuck und der Esel…“? Unser Pfingsttanz findet am Mittwoch, 20.05.2015 14.30 – 17.00 Uhr statt. Zum Tanznachmittag beschwingt nach Rhythmen wie langsamer Walzer, Tango oder Foxtrott… Früher war es die Einladung auf den Ballsaal, heute ist es die Einladung in den „Waldfrieden“. Seien Sie gern unser Gast. Kartenspieler aufgepasst! Donnerstag, 21.05.2015 14.30 – 16.00 Uhr Wer Freude hat an Schnauzer, Rommè oder Skat, kann sich gern den Kartenspielern hinzugesellen. Was man einst gelernt hat, vergisst man nicht so schnell. Aufmerksamkeit und Konzentration werden hier von unseren Tagesgästen verlangt und geschult, ganz nebenbei macht es allen riesengroße Freude. Jeder der Lust dazu hat, kann sich anmelden und mit dabei sein. Am Mittwoch, 13.05.2015 14.30 – 16.00 Uhr freuen wir uns auf Kindergartenkinder aus Thum. Roller, Laufrad, Sprungseil und Murmeln - Spielgeräte von gestern & von heute. Lassen Sie uns schwelgen in Erinnerungen aus Kindheitstagen. Geknobelt wird am Dienstag, 19.05.2015 14.30 – 16.00 Uhr. Wir suchen Sprichwörter mit Tieren, wie „Mich laust der Affe!“ und „Da liegt der Hund begraben“… . Oder wissen Sie wie schwer ein Blauwal ist? „Immer schön in Bewegung bleiben“ unser Motto vom 26. – 29. Mai 2015. Aktivierung und Mobilisierung spielen beim Älterwerden eine wichtige Rolle. Im Zuge der Sturzprophylaxe ist es uns ein Bedürfnis, positiv auf den älteren Menschen einzuwirken. Für eine halbe Stunde am Tag wollen wir uns in dieser Woche aufmerksam der Aktivierung widmen. Bei leichten Übungen im Sitzen mit Bällen, Bändern und anderen kleinen Sportgeräten treffen wir uns täglich von 10.45 – 11.15 Uhr mit musikalischer Unterstützung. Bewegung tut gut, versorgt unseren Körper mit mehr Sauerstoff, stärkt die Muskulatur und macht in der Gruppe noch viel mehr Spaß. Kleine Bewegungs- und Koordinierungsübungen stärken nicht nur den Körper, sondern fördern auch den Geist. Ein kühler Mai wird hoch geacht', hat stets uns fruchtbar Jahr gebracht Weitere Veranstaltungen des DRK in Thum Fit bis ins Alter – Seniorengymnastik findet am Dienstag den 05.05.und 26.05.2015 im Fitnessstudio „ KuraVital“ statt. Gruppe 1 14.15 – 15.15 Uhr Gruppe 2 15.45 – 16.45 Uhr Stadtbote Nr. 05 Seite 17 DRK-Ortsverband Thum – Das sind wir Wir sind eine aktive, aufgeschlossene Gruppe von 28 Mitgliedern zwischen 17 und 66 Jahren. Der Verband setzt sich aus Rettungsassistenten, Sanitätsausbildern, Sanitätern und Ersthelfern zusammen. Einmal im Monat, meist der erste Freitag, kommen wir im Betreuungszentrum „Waldfrieden“ Thum zusammen. Es werden wichtige aktuelle Themen besprochen und Weiterbildungen im Bereich der Ersten Hilfe durchgeführt. Ganzjährig sind wir bei bestimmten Veranstaltungen präsent, um diese im Notfall als Ersthelfer abzusichern. Zum Beispiel auf den Greifensteinen, am Greifenbachstauweiher , in der Turnhalle Gelenau bei Sportveranstaltungen u.v.m. Dafür müssen wir uns ständig weiterbilden und auf dem neuesten Stand sein. Im Juni vergangenen Jahres konnten 8 Mitglieder des DRK-Ortsverbandes Thum ihre Ausbildung als Sanitäter erfolgreich abschließen. Doch auch der kulturelle Bereich kommt bei uns nicht zu kurz. Zum Beispiel waren wir im vergangenen Jahr zu einer Weiterbildungsreise in Berlin. Tagsüber haben wir an einer Führung im Bundestag teilgenommen und das Hygienemuseum angeschaut. Wir hatten Gelegenheit, uns vom Fernsehturm aus ganz Berlin anzuschauen. Doch auch nur durch die Hauptstadt zu bummeln, war möglich. Am Abend fanden Weiterbildungen zu verschiedenen Themen durch unsere Sanitätsausbilder statt. Auch die Kinder unserer Mitglieder werden in die Erste Hilfe schon mit eingebunden. So haben wir einen ganzen Vormittag gemeinsam mit den Kindern Verbände geübt, was allen unheimlich Spaß gemacht hat. Wenn Du jetzt Lust bekommen hast, im DRKOrtsverband mitzuarbeiten, dann komme doch einfach mal freitags 19 Uhr vorbei. Wir würden uns sehr freuen. Der Vorstand des DRK-Ortsverbandes Heimat– und Geschichtsverein der Stadt Thum e.V. Zu unserer nächsten Zusammenkunft am Dienstag, dem 19.05.2014, 17.00 Uhr im Stadtarchiv laden wir alle Mitglieder und geschichtsinteressierten Bürger aus Thum und Umgebung recht herzlich ein. Streifzug durch die Thumer Stadtgeschichte Vor 70 Jahren 08. 05.1945. Deutschland hat kapituliert! Der Krieg ist vorbei. Was kommt nun? Für die meisten Menschen sind alle Illusionen geplatzt. Viele hatten einfach Angst. Am 10. Mai hielten sich in Thum einige Stunden Angehörige der US-Army auf, jedoch nur zu dem Zweck, Wertgegenstände, vor allem Fotoapparate, zu requirieren. In der zweiten Hälfte des Monats Mai zogen, von Drebach über Herold kommend, sowjetische Truppeneinheiten durch unsere Stadt. Am 25. Mai 1945 wurde der Befehl Nr. 1 des sowjetischen Stadtkommandanten von Annaberg in Thum veröffentlicht. Darin wur- 1. Mai 2015 de verfügt, dass alle Betriebe ihre Arbeit fortzusetzen hatten und Schusswaffen, Munition, Kriegsgerät abzuliefern waren. Für die Zeit von 23.00 bis 5.00 Uhr wurde eine Ausgangssperre verhängt. Ende Mai traf ein kleines Schutzkommando der Sowjetarmee in Thum ein, um die öffentliche Sicherheit zu garantieren. Der bisherige Bürgermeister von Thum, Dr. Karl DoeringManteuffel wurde, da ihm einige Mitglieder des am 8. Mai gebildeten Befreiungsausschusses antifaschistische Gesinnung bescheinigten, als kommissarischer Bürgermeister eingesetzt. Der Fabrikbesitzer und SPDGenosse (bis 1933) Osmar Böttrich wurde als stellvertretender Bürgermeister auserwählt. In der Verwaltung der Stadt trat keine Stockung ein, zumal die Mitarbeiter der ersten Stunde keine persönlichen Opfer scheuten, um das Leben der Bevölkerung wieder zu normalisieren. Aus dieser Zeit sind nur wenige Aufzeichnungen von Zeitzeugen vorhanden. Die meisten Menschen schweigen über ihre Erlebnisse. Ein Thumer hat seine Erlebnisse als Soldat aufgezeichnet und wie er die Befreiung erlebt hat, schildert er so: „Wir sind noch bis 9. Mai gegen Abend mit unserem Fahrzeug gefahren. Dann plötzlich Halt! Im Ort waren auf der Durchgangsstraße Sowjetische Panzer. Wir standen und hatten einstweilen unsere Gewehre weggeworfen. Ein junger Soldat kam auf uns zu und sagte lächelnd: "Nu Kamerad, Wojna kapidi damoj do Mamma". Wir mussten noch warten bis wir weiter fahren konnten. Das mit der Mama konnten wir noch nicht glauben. Eher dachten wir an Sibirien. Dann kam der Befehl zum Fahren. Da die Tschechen noch Überfälle auf die Deutschen planten, sollten wir zwischen der russischen Panzerkolone fahren. Und so war es denn auch. Wir waren in diesem Falle von den Russen in Schutz genommen worden. Unsere Gefangennahme war in der Nähe von Deutsch-Brod etwa 100 km von Prag im südöstlichen Böhmen. Es war gegen 21 Uhr. Nach zirka 40 Kilometern Fahrt mit unserem LKW mussten wir aussteigen und nur der Kraftfahrer blieb bei seinem Auto. Unser Fahrer war Franz Holzmann aus Bayern. Für uns begann nun der Fußmarsch. Drei Tage Fußmarsch bei Sonnenglut und ohne einen Tropfen Wasser bis nach Prag. Frauen, die uns mit Eimern Wasser bringen wollten, wurden von tschechischen Wachmännern zurückgetrieben und das Wasser auf die Straße gekippt. Von den Schönheiten der Stadt Prag haben wir nichts gesehen. Von Prag kannte ich nur das Straßenpflaster. Wir mussten in ein Stadion, das auf einem Berg lag. An diesen Berghang begleitete uns unter anderem eine RotKreuz-Schwester mit einem Knüppel in der Hand. Ich wünschte mir vor Durst einen Schuss durch den Kopf und das Ende meines Lebens. Das Sprichwort: "Durst ist schlimmer als Heimweh" hat sich hier bewahrheitet. Am 12.05.1945 kamen wir in das Stadion, was schon von Gefangenen voll war. Hier bekamen wir nach drei Tagen das erste Wasser. Nachdem ich getrunken hatte, kam auch der Geist wieder und ich wünschte mir, wieder nach Hause zu kommen. Wenn uns vielleicht auch ein paar Jahre Sibirien drohen könnten. Ab dem 13. Mai ging der Marsch weiter. Wir mussten immer zehn Mann in einem Glied marschieren, wegen der besseren Übersicht der Wachposten. Der elfte Mann war immer ein Tscheche mit Gewehr oder Knüppel. Beim Antreten versuchte man immer, nicht draußen zu stehen, da die Stadtbote Nr. 05 Seite 18 eher mal einen Tritt oder Schlag zu spüren bekamen. Auf hundert Gefangene war meist ein russischer Soldat zur Bewachung. Unser Marsch ging von Prag über Teplitz-Schönau bis zur Grenze. Vor der Grenzhöhe haben wir am Straßenrand und auf dem Feld übernachtet. Dann ging es durch Zinnwald, Altenberg und Pirna bis nach Dresden-Reick. Hier lag ich mit dem Dittersdorfer Bäcker Paul Berndt in einem Haus mit kaputtem Dach im Treppenhaus. Die leeren Zimmer waren schon mit Gefangenen überfüllt. Es waren ca. 3000 Gefangene in diesem provisorischen Lager. Später wurden wir in Viehwaggons verladen und verschlossen nach Stettin in den Hafen verfrachtet. Alles, was für die Sowjetunion in der damaligen sowjetischen Besatzungszone (Ostzone) aus Betrieben demontiert wurde (Maschinen, Geräte, Material, Rohstoffe und später auch Zucker), kam meist in Schleppkähnen nach Stettin. Das alles, außer den Zucker, mussten wir in große russische Frachtschiffe verladen. Wir waren vorwiegend in den Luken als Stauer tätig. Ein ehemaliger großer Pferdestall war unsere Unterkunft. Wir lagen auf blanken Holzpritschen. Als Verpflegung hatten wir während der Gefangenschaft täglich einen Liter Suppe und 300 Gramm Brot. Fleisch und Fett habe ich während meiner 14 monatigen Gefangenschaft nie zu sehen bekommen. Nur einmal hat unsere Gruppe wegen guter Normerfüllung beim Schrott verladen einen Würfel Margarine erhalten. Das waren für jeden gerade mal 10 Gramm Margarine. Wir aßen sie auf einem Stück Brot wie Kuchen. Wir durften während unserer Gefangenschaft nie schreiben und konnten auch keine Post erhalten. Ende Juni 1946 wurde ich nach mehreren Untersuchungen und völliger Unterernährung (Dystrophie) in die Heimat entlassen. Ich war auch schon im Lager eine Zeitlang arbeitsunfähig und für leichte Arbeiten bestimmt. Für die Zeit der Gefangenschaft haben wir keinen Pfennig bekommen. Auch nach der Heimkehr habe ich nicht einen als Entschädigung erhalten. Anders war es bei denen, die aus westlicher Gefangenschaft kamen. In der Zeit vom 8. April 1940 bis Ende Juni 1946 hatte ich gerade dreimal Urlaub.“ Hoffen wir, dass wir in Zukunft alles tun können, um für uns und alle unsere Nachkommen wirklichen Frieden zu sichern und zu erhalten. Das sollte nicht nur für Deutschland, sondern für die gesamte Europäische Union oberstes Ziel sein.“ Vor 20 Jahren 16.05.1995 Die Kläranlage an der Herolder Straße ging in Betrieb. Schon zu DDR-Zeiten wurden dazu Kanäle in der Herolder Straße mit hohem Aufwand verlegt. Man kämpfte mit einem sehr harten bläulichen Gestein, das auch noch in der jüngsten Zeit manchen Kraftakt abverlangte. Zwischen Neumarkt und Tierpark befindet sich knapp unter der Oberfläche dieses Gestein und das Rathaus steht darauf. Wenn man die Keller im Rathaus betrachtet, erkennt man auch, dass das Rittergut auf einer gut ausgewählten Stelle, einer Felsnase, steht. Mit dem Bau der zentralen Kläranlage in Gelenau, die am 30.09.1997 den Probebetrieb aufnahm, wurde die Anlage an der Herolder Straße nicht mehr benötigt und zurückgebaut. 1. Mai 2015 Bergkapelle Thum e.V. Blasmusik, die Spaß macht www. bergkapelle-thum.de, [email protected] 30. April Lampionumzug Thum 20:00 Uhr 1. Mai Konzert Auerbach, 14:00 Uhr 2. Mai Frühlingskonzert, „Tradition trifft BrassPop“ 14:00 – 18:00 Uhr bei Getränke Seidel mit der Stadtkapelle Stollberg (siehe Plakate) 8. Mai Probe, 19:15 Uhr 14. Mai Himmelfahrtskonzert, ab 13:00 Uhr „Bürgergarten“ Stollberg 22. Mai Probe, 19:15 Uhr 24. Mai Tischelfest Auerbach, 9:00 Uhr 25. Mai Konzert zum Mühlentag, 11:00 Uhr Rochhausmühle Grünhainichen 30. Mai Konzert Thumer Orchestertreff Vorschau Juni 13. Juni Abendserenade an der Binge Geyer, 18:00 Uhr Musikinteressierte, ob Jung oder Alt, sind bei uns gern willkommen. Meldet Euch einfach bei uns (Tel. 037297 / 81890), oder schaut bei den Proben vorbei. Stadtbote Nr. 05 Seite 19 1. Mai 2015 LSV Waldfrieden Thum e.V. Die Herausforderung für jeden Walker! Trainingszeiten Nordic - Walking- Halbmarathon Lauftraining für Erwachsene Sonntag 09.00 Uhr Kinderlauftraining Freitag 17.00 Uhr Nordic-Walking nur nach telefonischer Vereinbarung unter 037297/ 5139 Treffpunkt ist unser Vereinsheim im Stadtpark neben der DRK-Begegnungsstätte „Waldfrieden“. Infos unter www.LSV-Waldfrieden-Thum.de 31. Thumer Pfingstlauf Am Samstag, dem 23.05.2015, findet der diesjährige Pfingstlauf statt. Wie jedes Jahr treffen sich regionale und überregionale Läufer zum Kampf um Medaillen, dem Ausspannen vom Alltagsstress oder einfach nur zum Genießen der frischen Luft und der Schönheit des Waldes rund um die Greifensteine, im Stadtpark in Thum. Als Lauf der Westsachsen-Cup Serie erwarten wir wieder rege Beteiligung von Sportlern der umliegenden Leichtathletik-Vereine. Für die musikalische Umrahmung sorgt Frank Rößler vom heimischen Verein, als Sprecher konnten wir wieder Bernd Lindner vom LV Limbach gewinnen. Wir würden uns freuen, wenn wir auch Sie, gemeinsam mit Freunden und Bekannten zur Veranstaltung begrüßen dürfen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Programmauszug: ab 10:00 Uhr warm-up ab 10:20 Uhr Start der Läufe über 1, 2, 5, 11 und 18 km Ab 12:00 Uhr Siegerehrungen Weitere Infos unter www.LSV-Waldfrieden-Thum.de LSV Waldfrieden Thum des LSV Waldfrieden Thum e.V. - Sie wollen diese Herausforderung annehmen Wir organisieren ihn am Sonntag, dem 3. Mai 2015 Start ist 09.00 Uhr im Stadtpark Thum am Vereinsheim neben der DRK-Begegnungsstätte „Waldfrieden“. Alle Interessenten sind dazu recht herzlich eingeladen. Es handelt sich dabei um eine reine Volkssportveranstaltung mit Zeitnahme aber ohne Platzierung. Jeder erfolgreiche Teilnehmer am Halbmarathon erhält eine Urkunde mit Angabe der gelaufenen Zeit (Bonushefte der Krankenkassen können nach dem Lauf abgestempelt werden) Die Startgebühr beträgt 4 €. Dafür erfolgt eine Betreuung auf der ganzen Strecke durch unsere Radbegleiter und die Versorgung mit Getränken und Obst an 2 Verpflegungspunkten. Um die Verpflegung der Teilnehmer zu planen, bitten wir um Voranmeldung bis zum 1. Mai 2015. Die Meldung am Veranstaltungstag ist vor Ort noch möglich. Hierfür wird eine Nachmeldegebühr von 1,50 € berechnet. Information und Anmeldung auf unserer Homepage unter www. lsv-waldfrieden-thum.de oder Tel.: 037297 5139 DANKSAGUNG Ganz still und leise, ohne ein Wort, gingst du von uns fort. Du hast ein gutes Herz besessen, nun ruht es still und unvergessen. Treu und fleißig deine Hand, schlafe wohl und habe Dank. Wir nehmen Abschied von Frau Gartenbaubetrieb Robert-Schneider-Straße 1a, 09419 Thum Tel.: 037297/2574, Fax 037297/5144 Gärtnerei Hübler Mai ist Pflanzzeit! Kaufen, wo‘s wächst! • Umfangreiches Pflanzenangebot an Gemüse-, Beet- und Balkonpflanzen aus eigenem Anbau • Neuheiten im Angebot • ab 50,00 € Warenwert gibt es 5 % Rabatt Ihre Gärtnerei Hübler Gertraud Frech *14.12.1926 23.02.2015 Für die liebevollen Beweise aufrichtiger Anteilnahme, die uns durch Wort, Schrift, Blumen und ehrendes Geleit entgegengebracht wurden, möchten wir uns bei allen Verwandten, Bekannten und Nachbarn bedanken. Besonderer Dank gilt Herrn Dr. med. Dirk Feist und Team, den Mitarbeitern des DRK Thum, den Stationen 9 und 4 des Erzgebirgsklinkums Annaberg sowie dem Bestattungshaus Kelsch Gelenau. In stiller Trauer Ehemann Eberhard Sohn Jürgen und Familie Tochter Andrea und Familie Stadtbote Nr. 05 Seite 20 1. Mai 2015 Wettkampftermine Mai 2015 LV 90 News 2015 01.05. 02.05. 02.05. 09.05. Jubiläumsfeier im Gelenauer Volkshaus Unser Verein feiert in diesem Jahr sein 25-jähriges Bestehen. Steigen soll die große Party am 31. Oktober umrahmt von einem bunten Programm über mehrere Tage. Neben aktiven Vereinsmitgliedern sollen auch ehemalige Athleten des LV 90 dem bunten Treiben ein besonderes Flair verleihen. Eine große Show mit Überraschung Dass Lilly Vogel und Pascal Thalhäuser bei der Gala der Talentewahl 2014 ausgezeichnet werden würden, war von vornherein klar gewesen. Schließlich gehörten sie zu den jeweils zwölf vorgeschlagenen Mädchen und Jungen aus dem gesamten Erzgebirge und mit den Plätzen 6 und 4 konnte sich ihre Bilanz wirklich sehen lassen. Doch mit Larissa Stiehler wurde im Kurparkhaus von Thermalbad Wiesenbad noch eine weitere LV90Vertrete-rin nach vorn gebeten, obwohl sie gar nicht auf der Kandidatenliste gestanden hatte. Um auch Nachwuchssportler ehren zu können, die nicht ins Raster der Umfrage passten, wurden zusätzlich Sonderpreise vergeben. Und über eine dieser Ehrungen der Stadtwerke Annaberg durfte sich Larissa freuen. Sie hatte sich diese Auszeichnung mit zahlreichen Medaillen bei den Kreisjugendspielen und weiteren Wettkämpfen redlich 09.05. 16.05 17.05. 21.05. 23.05. 23.05. 23.05. 28.05. 30.05. Nationales Schülersportfest Pirna Pobershauer Berglauf Pobershau Mehrkampfsportfest Stollberg Regionalmeisterschaften U12/U14 Lange Staffel, Treuen Kindersportfest Gelenau Nachwuchssportfest des DSC 1898 Dresden Regionalmeisterschaften Block und Sprintcupvorrunde sowie Erzgebirgs-Meeting mit Mehrsprungcup, Thum Kindergartensportfest Thum Pfingstlauf Thum Regionalmeisterschaft Mehrkampf Jgd. U14 u. Kinder U12, Rochlitz Mehrkampfsportfest Stollberg Kreisfinale Jugend trainiert, Marienberg LM Blockwettk. Jgd. U16, Freiberg Freiwillige Feuerwehr Thum 19. Thumer Hexenfeuer am Donnerstag, dem 30. April 2015 19.30 Uhr Treffen am Maibaum auf dem Neumarkt anschließend Fackel- und Lampionumzug mit der Bergkapelle Thum zum Höhenfeuer. Fackeln sind an der Feuerwehr erhältlich. 20.00 Uhr - Anzünden des Höhenfeuers an der Wiesenstraße (Richtung Ziegenbank) Ein Hinweis in eigener Sache! Auf dem Hexenfeuerplatz können Bürger des Ortsteiles Thum am 28. und 29. April 2015 von 16.00 bis 19.00 Uhr ihre Holzabfälle abgeben. Angenommen werden nur Sträucherreste und Baumschnitt, keine Baumwurzeln, Bauholz und sonstiger Unrat. Unbefugte Ablagerungen werden strafrechtlich geahndet. LKW-Ladungen werden nicht angenommen. Jugendfeuerwehr Thum Dienstplan/ Aktivitäten im Mai Freitag, 01.05.2015, 09.30 Uhr Treff Hexenfeuerplatz Wiesenstraße zum Aufräumen, Ende nach dem Mittagessen Samstag, 09.05.2015, 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Treff im Schulungsraum der FW Thum, Üben für Greifensteinpokal in Geyer Samstag, 23.05.2015, 09.30 Uhr – 11.30 Uhr Treff im Schulungsraum der FW Thum, Üben für Greifensteinpokal in Geyer Sonntag, 24.05.2015, 09.00 Uhr Treff vor dem Gerätehaus Thum; gemeinsame Pfingstwanderung mit der FW Thum; Infobrief beachten! Stadtbote Nr. 05 Seite 21 Ski-Club Thum e.V. Ski-Safari 2015 Der Ski Club Thum e.V. organisierte auch dieses Jahr wieder eine 5-tägige Skisafari ins Salzburger Land nach Uttendorf. Dazu konnten wir wieder 20 begeisterte Wintersportlerinnen und –sportler aus unserer Region und auch aus Dresden zu unserer nun schon 24. Auflage begrüßen. Der Erfolg dieser Reise war dieses Jahr nicht nur vom 1. Mai 2015 Wetter abhängig. Unsere geplante Unterkunft hatte uns kurzfristig wegen Umbaumaßnahmen abgesagt. Aber mit Unterstützung des Tourismusverbandes Uttendorf wurde schnell und unbürokratisch eine ansprechende Alternative für alle Reiseteilnehmer gefunden. So haben wir unsere Zelte dieses Jahr in der Pension „Innerhofers Gasthof Wiesen“ in der Nähe von Uttendorf aufgeschlagen, wo wir die schönen Skitagen bei gutem Essen und in gemütlicher Runde haben ausklingen lassen. Alle geplanten Skigebiete wurden in Angriff genommen und wir haben unser Ziel an 5 Tagen 5 verschiedene Skigebiete anzusteuern, in die Tat umsetzen können. An dieser Stelle auch wieder ein großes Dankeschön dem Busunternehmen Sachs und unserem Busfahrer Ronny für den reibungslosen Ablauf und die hilfreiche Unterstützung während der gesamten Reise. Nach nun langjährigen Ski-Aufenthalten in Uttendorf und Umgebung wollen wir im kommenden Jahr unsere Skisafari in einem neuen Skigebiet durchführen. Dazu laden wir schon heute alle Interessenten für den geplanten Ausflug vom 09.03.2016 – 13.03.2016 recht herzlich ein. In diesem Sinne danken wir allen Mitfahrenden für die wiederum gute Stimmung und Atmosphäre. Der Vorstand des Ski Club Thum e.V. Waldschänke „Steinbüschel“ Ehrenfriedersdorf 037341/48268 Unsere Öffnungszeiten: Montag, Freitag: 17.00 - 23.00 Samstag, Sonntag: 11.30 - 14.00 und 17.30 - 24.00 Uhr An allen Maifeiertagen durchgehend von 11.00 - 22.00 Uhr geöffnet Stadtbote Nr. 05 Seite 22 1. Mai 2015 Sonstige Mitteilungen E-Bikes am Greifenbachstauweiher Einen doch verhältnismäßig schönen Winter haben wir hinter uns und schon steht die Badeund Bikesaison vor den Toren der Zwönitztal-Greifensteinregion. Und es gibt Neuigkeiten zu vermelden: Am Greifenbachstauweiher warten seit 1. Mai 15 E-Bikes nur darauf, ausgeliehen zu werden. Ein super schöner Spaß für die gesamte Familie, wenn beim Biken mit den genialen E-Bikes (genauer „Pedelecs“) die Berge mit einem Male flacher werden. Noch nicht probiert? Na dann wird´s aber höchste Zeit – auf zum Greifenbachstauweiher und drauf auf´s E-Bike – Ihr werdet staunen, wie schön man damit durch unsere Berge biken kann – und doch entschieden mehr Kilometer erradelt, als ohne die kleine elektronische Unterstützung. Ein Wahnsinns Gaudi … Gleichfalls empfängt der kleine Einkaufsmarkt auf dem Campingplatz mit einem neuen Betreiber seine Gäste in gewohnt guter Manier und zwar ohne Schließtage in der Zeit von April bis Oktober … auch an Sonn- und Feiertagen. Das ist übrigens ein schönes Angebot nicht nur für Besucher des Stausees und seiner Campinggäste, sondern generell für alle umliegenden Orte, da in dem Markt am Stausee immer tagsüber geöffnet ist. Anschluss durch öffentliche Buslinien gibt´s zum allseits beliebten und bekannten Stausee durch die Linien 441 und 250 des RVE. Mit freundlichen Grüßen und einem herzlichen GLÜCK AUF Hartmut Krause Tourismusmanager Zwönitztal-Greifensteinregion e. V. Auerbacher Straße 5, 08297 Zwönitz OT Hormersdorf Fon: 03721-2744931 [email protected] www.zwoenitztal-greifensteine.de Partyservice „Kreißig“ Inh. Andreas Kreißig, Straße der Freundschaft 94 09419 Thum/OT Jahnsbach ℡ 037297/89188, 0174 9071403, Fax: 037297/81566 Konfirmation Ich erstelle für Sie: kalte und warme Buffets, belegte Brötchen Canapés, Häppchen, Getränkeausschank andere Wünsche auf Anfrage möchte ich auch im Namen meiner Eltern herzlich Dankeschön sagen. Geburtstage Für die vielen Geschenke, Präsente und Glückwünsche anlässlich meiner Euer Eric Mehnert Für Ihre Vereinsfeste Partys Hochzeiten Firmenfeiern … für eine gelungene stressfreie Party Stadtbote Nr. 05 Seite 23 1. Mai 2015 Kreismusikschule Erzgebirge Arbeitskreis „Hand in Hand“ An den beiden letzten Wochenenden im März fand der diesjährige Landeswettbewerb „Jugend musiziert“ in Stollberg und in Thum statt. Bereits im Januar erfolgte eine Vorauswahl der Kandidaten im Rahmen mehrerer sächsischer Regionalwettbewerbe. Hier mussten sich die Teilnehmer mit einer überragenden Leistung, auf der Grundlage vorgegebener Literatur, im Rahmen von Altersklassen mit mindestens 23 von 25 Punkten für den Landeswettbewerb qualifizieren. Von den in Thum wohnenden Musikschülern schaffte das Franziska Päßler, übrigens neben Franz Wendler aus Drebach die einzige Teilnehmerin des Erzgebirgskreises im Fach Klarinette. Eine hochqualifizierte Jury bewertete dann auf gleicher Basis wie beim Regionalwettbewerb, um die Besten zum Bundeswettbewerb nach Hamburg zu delegieren. In Thum vertrat ein Schlagzeugensemble, geleitet von Maik Schönherr, der übrigens an der hiesigen Musikschule seine ersten musikalischen Schritte tat, den Erzgebirgskreis. Leider ohne Weiterleitung nach Hamburg, denn in der Altersgruppe 2 ist beim Regionalwettbewerb Schluss. Einmütig lobten alle Teilnehmer, Lehrer, Gäste und Juroren die perfekte Organisation. Von der Wettbewerbsdurchführung, über die Ausgestaltung des Wertungsraumes, bis zum Catering war alles perfekt. Großen Dank vor allem an das Team vom Haus des Gastes, welches, abgesehen von der umfangreichen Vorbereitung, an 2 Wochenenden rund um die Uhr zur Verfügung stand, um quasi an die 100 kleinen Dinge zu denken. Wieder einmal mehr hat sich gezeigt: Thum ist nicht nur eine Hauptstadt der Blasmusik, sondern kann auch bei der Durchführung hoch angebundener Musikevents in der 1. Liga mitspielen, damit das Erzgebirge würdig vertretend. Höhepunkt der Wettbewerbstage war das „Jazz-Abschlusskonzert“ mit dem Beigeordneten des Landrates, Herrn Stark, als Ehrengast. Einziger Wehrmutstropfen: Der verspätete Beginn, es mussten noch Stühle heran geschafft werden. Anfang des Jahres hat sich der „Arbeitskreis Hand in Hand“ zur Unterstützung der Asylsuchenden und Flüchtlinge, welche in unserer Stadt untergebracht sind, gegründet. Neben dem Bürgermeister, Michael Brändel und einigen Stadträten sind auch engagierte Bürgerinnen und Bürger im Arbeitskreis vertreten. Gemeinsames Ziel ist die Integration der Schutzsuchenden in unser Gemeindeleben und damit das Verhindern von Konfliktsituationen. Seit März werden ehrenamtlich Sprachkurse in Herold und Thum angeboten. Hier gilt ein besonderer Dank den verantwortlichen Lehrern für die Durchführung und der Wohnstätte der Diakonie zur Bereitstellung der Räumlichkeiten. Desweiteren werden als nächstes Wohnungspatenschaften eingerichtet, im Rahmen derer werden Ehrenamtliche aus unserem Ort Asylbewerbern einer Wohnung als Pate zur Seite stehen und gezielte Hilfestellung geben. Um die Betreuung aller Asylbewerber in der Stadt Thum sicherzustellen, suchen wir noch weitere ehrenamtliche Wohnungspaten. Thomas Haubold - Kreismusikschule Erzgebirgskreis Dienstbereitschaft der Apotheken 28.04. - 30.04.15 01.05.15 02.05.- 03.05.15 04.05. - 10.05.15 11.05.15 12.05.15 13.05.-14.05.15 15.05. 16.05. - 17.05.15 18.05. - 21.05.15 22.05. - 24.05.15 25.05. - 28.05.15 29.05. - 31.05.15 Stadt-Apotheke Ehrenfriedersdorf Löwen-Apotheke Zwönitz Greifenstein-Apotheke Thum Hirsch-Apotheke Gelenau Bornwald-Apotheke Großolbersdorf Markt-Apotheke Elterlein Greifenstein-Apotheke Thum Stadt-Apotheke Zwönitz Löwen-Apotheke Zwönitz Lilien-Apotheke Schlettau Markt-Apotheke Elterlein Lilien-Apotheke Schlettau Apotheke An der Kuppe Gornau Lilien-Apotheke Schlettau Adler-Apotheke Buchholz Apotheke An der Kuppe Gornau Siebenhäuser-Apotheke Annaberg Linden-Apotheke Zschopau Löwen-Apotheke Annaberg Linden-Apotheke Zschopau Dienstbereitschaft von 08.00 Uhr bis 08.00 Uhr des folgenden Tages. Am 05. Mai 2015, 19.00 Uhr wird im Sitzungssaal des Rathauses eine Informationsveranstaltung zum Thema Asyl, der dezentralen Unterbringung sowie der Wohnungspatenschaften in unserem Ort stattfinden. Dazu sind alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Thomas Mauersberger Leiter der Arbeitsgruppe "Hand in Hand" Stadtbote Nr. 05 Seite 24 1. Mai 2015 AWO-Schullandheime im Vogtland SLH „Schönsicht“ Netzschkau SLH „Am Schäferstein“ Limbach/V. für die Sommerferien 2015 bieten die AWO-Schullandheime in Netzschkau und Limbach/V. wieder verschiedene thematische Ferienlager und Sportferiencamps an. Ich würde mich freuen, wenn die Möglichkeit bestünde, Ihre Leser bzw. deren Kinder in einem kurzen Artikel über unser Angebot zu informieren. Es wäre schön, wenn wieder möglichst viele Kinder interessante Tage in unseren Schullandheimen verbringen könnten. Übrigens: Bei beiden Schullandheimen handelt es sich um gemeinnützige Einrichtungen der freien Jugendhilfe! SLH „Am Schäferstein“ Limbach/V. 26.7. – 1.8.2015 Schlaumeier & C. knacken die Rätselnuss 8 - 15 Jahre 199,- € 13. – 22.8.2015 Fashion- Dancecamp 8 - 14 Jahre 249,- € 13. – 22.8.2015 Kletter- & Outdoorabenteuer XXL 10 - 15 Jahre 249,- € SLH „Schönsicht“ Netzschkau 09. – 15.8.2015 Unterwegs mit der Zeitmaschine 6 - 12 Jahre 189,- € 09. – 15.8.2015 eins – Energie in Sachsen Handballcamp 11 – 16 Jahre 224,- € Fleischerei am Markt und Imbiss-Stübel „Zum Att“ Inh. Eberhard Langer Markt 6, 09419 Thum, ℡ 037297/2619 In der Woche vom 04.05.2015 bis 10.05.2015 eröffnen wir die Grillsaison! Unser Wochenangebot!!! 16. – 22.8.2015 Karateferiencamp im Vogtland ab 6 Jahre 214,- € 16. – 22.8.2015 Bad Brambacher Volleyballcamp 12 - 17 Jahre 199,- € Teilnehmerpreis: inkl. Übernachtung, Vollverpflegung, komplettem Aufenthaltsprogramm und Betreuung durch ausgebildete Jugendgruppenleiter Anmeldung und weitere Informationen: direkt im Schullandheim Limbach per Telefon 03765 – 30 55 69 (Mo.-Fr. in der Zeit von 8.30 - 15.00 Uhr) oder [email protected] 3 Grillroster 3 Grillsteaks 3 eingelegte Bauchscheiben 3 Hackspieße zum Kg-Preis von 7,40 € Öffnungszeiten: Ladengeschäft: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 07.00 - 17.30 Uhr Mittwoch: 07.00 - 14.00 Uhr Samstag 07.00 - 11.00 Uhr Imbiss-Stube: Montag bis Freitag 07.00 - 17.00 Uhr Feiern Sie mit uns Ihre Feste!!! Unser Partyservice liefert Ihnen unsere Spezialitäten auch ins Haus. Ob kleine Feier oder große Festlichkeit, wir liefern alles, was das Herz begehrt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch Fleischermeister E. Langer und Team Stadtbote Nr. 05 Seite 25 Tierärztlicher Bereitschaftsdienst 27.04. - 03.05.2015 Frau TÄ Susann Zieboll/Ehrenfriedersdorf Kleintierpraxis Tel.: 037341/574380 Herr TA Lindner/Thum OT Herold Großtierpraxis Tel. (03 72 97) 47 63 12 oder 01 62/3 79 44 19 04.05. - 10.05.2015 Frau Dr. Sandy Dathe-Schulz/ Gelenau Tel. (03 72 97) 76 56 49 oder 01 74/3 16 00 20 11.05. - 17.05.2015 Frau DVM Gabriele Schnelle/ Schlettau OT Dörfel Kleintierpraxis Tel. (0 37 33) 2 68 37 oder 01 71/2 33 67 10 Herr TA Lindner/Thum OT Herold Großtierpraxis Tel. (03 72 97) 47 63 12 oder 01 62/3 79 44 19 18.05. - 24.05.2015 Herr TA Stanley Geisler/Annaberg-Buchholz Kleintierpraxis, Tel. 01 60/9624 67 98 Herr TA Alexander Armbrecht/Schlettau Tel.: 0162/3280467 25.05. - 31.05.2015 Frau TÄ Susann Zieboll/Ehrenfriedersdorf Kleintierpraxis Tel.: 037341/574380 Herr TA Denny Beck/Gelenau Großtierpraxis Tel.: 0173/9173384 Der Bereitschaftsdienst beginnt wochentags jeweils 18.00 Uhr und endet am darauf folgenden Tag 6.00 Uhr. Die Wochenendbereitschaft beginnt Freitag 18.00 Uhr und endet Montag 6.00 Uhr. Es wird gebeten, den tierärztlichen Bereitschaftsdienst nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen und sich vor dem Besuch des Notdienstes telefonisch anzukündigen Chemnitzer Straße 10, 09419 Thum Telefon: 037297/2283 Fax: 037297/4807 Angebote Mai 2015 unverb. Preisempf. d. Herstellers: Diclo-ratiopharm Schmerzgel, 100 g (schmerzstillend, entzündungshemmend, kühlend) „Allergiezeit“ Cetirizin-ratiopharm, 7 Tbl. Cetirizin-ratiopharm, 20 Tbl. Cromo-ratiopharm Nasenspray, 15 ml Cromo-ratiopharm 20 Augentropf.-Einzeldos. Unser Preis 10,29 € 5,95 € 3,20 € 7,38 € 7,49 € 6,59 € 1,35 € 2,95 € 3,25 € 2,95 € Vorankündigung für Juni 2015 PRÜFAKTION FÜR IHRE BLUTDRUCKMESSGERÄTE (Abgabe: bis 16.06.2015, 12.00 Uhr) 1. Mai 2015 Stadtbote Nr. 05 Seite 26 Sprechstunde Friedensrichterin Die Friedensrichterin, Frau Carola Ullmann, führt jeden 1. Donnerstag im Monat, eine kostenlose Sprechstunde durch. Nächster Termin: Donnerstag, 8. Mai 2015, 17.00 Uhr - 18.00 Uhr in Ehrenfriedersdorf, Rathausstraße 1, Büro Frauenverein (gegenüber Hotel am Markt) Handy-Nummer: 01520/6789996 Seniorenbeirat Die nächste Zusammenkunft des Seniorenbeirates findet am Montag, dem 4. Mai 2015, um 14.00 Uhr, im Rathaus statt. Danksagung In Liebe und Dankbarkeit nahmen wir Abschied von unserer lieben Mutter, Schwiegermutter, Oma und Uroma Frau Margot Duus * 11.04.1928 04.03.2015 Auf diesem Weg möchten wir uns für die aufrichtige Anteilnahme, die uns entgegengebracht wurde, recht herzlich bedanken. Besonderer Dank gilt den Pflegekräften des Wohnbereichs „Fichtelberg“ des Pflegewohnheims der AWO in Breitenbrunn, die ihr auf ihrem letzten Weg liebevoll zur Seite standen. Ihre Söhne Wolfram und Stephan im Namen aller Angehörigen Danke… sagen wir allen, die mit uns von Frau Helga Harzer Abschied genommen haben, ihre Trauer und Anteilnahme in vielfältiger Weise bekundeten. Besonderer Dank gilt dem Haus Sonnenblume, der Familie Kaltofen, Herrn Dr. Beier sowie Herrn Michael Seidel und dem Bestattungsinstitut Tobias Wenzel. In Liebe und Dankbarkeit ihre Töchter Elke, Astrid mit Klaus und Dagmar mit Peter ihre Enkel Frank mit Diana, Lutz mit Nicole, Juliane mit Ulf , Ricarda mit David und Anne mit Knut ihre Urenkel Jeremy, Joey, Seraphiné, Silas, Merle und Jannis Thum, Annaberg-B., Chemnitz, Gelenau und Jahnsbach, im April 2015 1. Mai 2015 Wohnungsangebote Stadt Thum Geräumige Zwei-Raumwohnung im Zentrum von Thum gelegen, Wohnfläche 59qm, lichtdurchflutetes Bad mit Fenster und Wanne; separates WC mit Fenster, großer Abstellraum, Laminatfußboden in Wohn- und Schlafzimmer Kellerraum vorhanden --------------------------------Ruhige Zwei-Raumwohnung mit Aussicht und doch zentral in Thum, Wohnfläche 55qm, freundliches Bad/WC mit Fenster, Wohn- und Schlafzimmer mit Laminat Kellerraum und Dachboden vorhanden --------------------------------Gemütliches Familiendomizil Vier-Raumwohnung in Thum Wohnfläche 97qm, helles Bad mit Fenster und Wanne; Waschmaschinenanschluss, Fußbodenbelag Laminat und teilweise Parkett Kellerraum vorhanden --------------------------------Sie haben Interesse, dann vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin bei: Stadtverwaltung Thum Frau Zimmer Rathausplatz 04 Tel. 037297/397-19 Vermiete Wohnung in Jahnsbach Erdgeschoss mit Terrasse, 59 m², mit eigener Therme, Fußbodenheizung, Bad mit Wanne und Dusche ℡ 0170/6120133 Vermiete ab sofort in Thum, Chemnitzer Straße 14 Geschäftsräume, EG, 50 m², Küche, Du-Bad, Keller und Bodenraum, Gartenbenutzung, KfZ-Stellplatz im Innenhof n.V., günstig zu vermieten ℡ 04371-1450 Fam. Bruhm Praxis-Geschäfts-Raum zu vermieten, 74 m² KfZ-Stellplatz im Innenhof, n.V., günstig zu vermieten ℡ 04371-1450 Fam. Bruhm Vermieten Gewerberaum im Stadtzentrum, ca. 120 m² ℡ 037297/3196 Vermiete ab Mai 2015 in Thum Dachgeschosswohnung 53,0 m² (Single) Küche, Bad, Wohnzimmer Vermiete 82,0 m² Wohnraum Hochparterre, Wohnküche, Wohnz., Kinderz., Terrasse ℡ 037297/2563 Vermiete in Jahnsbach Renovierte 2-Zimmer-Wohnung, Küche, Bad, kl. Kammer, 63 m², Keller, Zentralheizung, Gartenbenutzung Miete: 180 € + NK 70 € Kontakt: 0041 787210224, [email protected] Stadtbote Nr. 05 Seite 27 1. Mai 2015 Die Deutsche Rentenversicherung - Bund führt jeden einmal monatlich eine kostenlose Sprechstunde von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr in den Räumen des Stadtarchivs, Rathausplatz 7 durch. Als Versichertenberater erteilt Herr Wolfgang Paßow, Geyersche Straße 27, 09419 Thum/OT Jahnsbach, Tel.: 037297/2639 Auskünfte in Renten– und Versicherungsangelegenheiten. Nächster Termin: 07.05.2015 Vermiete in Thum, ehem. Bahnhofsgebäude 60,10 m² Wohnraum, 1. OG WZ/Schlafz./Küche/Bad/Flur/kl. Zimmer ca. 6 m² Kellerraum, Bodenkammer Abstellplatz für PKW nach Vereinbarung Grundmiete: 286,00 € zzgl. Nebenkosten ℡ 037297/767263, 037297/4202, 0172/7970294 Auch wenn der Tod sich treu bleibt, so unterschiedlich sind die Schicksale, mit denen er sich verknüpft. Kelsch – Bestattung – Gelenau Inh. Bianca Kelsch Str. der Einheit 96 , 09423 Gelenau Tel. 037297 - 7209 Bestattungsvorsorge über Treuhand Beratung auf Wunsch zu Hause Beisetzung auf allen Friedhöfen Durchführung aller Bestattungsleistungen Bereitschaft unter : 037297 – 7209 oder Herr Brüssel in Herold, Zschopauer-Str. 21 Tel. 4299 Impressum Der Stadtbote erscheint 1 x monatlich in der Regel am 01. des Monats. Herausgeber ist die Stadt Thum, Tel.: 037297/397-0, Fax 397-77, E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den amtlichen Teil und Mitteilungen der Stadtverwaltung: Bürgermeister Michael Brändel, für Informationen und andere Mitteilungen der jeweilige Einreicher. Druck: Druckerei und Verlag Brigitte Matthes, 08344 Grünhain-Beierfeld, Tel. 03774-34546 Der Stadtbote wird den Haushalten kostenlos zugestellt. Mehrexemplare sind im Rathaus, Sekretariat, oder in der Touristinformation erhältlich. Redaktionelle Beiträge und Anzeigen für den Stadtboten sind im Sekretariat, Rathaus, Obergeschoss (Zimmer 2.1) abzugeben. Anzeigenpreise: Privatanzeige: 0,18 €/mm, Spaltenbreite 45 mm, gewerbliche Anzeigen 0,28 €/mm Spaltenbreite 45 mm. Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: Mittwoch, 13. Mai 2015 Für den Inhalt und die Richtigkeit der eingereichten Beiträge außerhalb des amtlichen Teiles übernehmen wir keine Garantie. Stadtbote Nr. 05 Seite 28 01. Mai 2015 Zirkus Renz kommt nach Herold Wie im vergangenen Jahr gastiert der Zirkus Renz in Thum am Herolder Sportplatz. Am 5. und jeweils um 6. Mai 2015 findet 16.00 Uhr eine Veranstaltung statt. Freut Euch auf ein umfangreiches Programm mit Akrobatik, Clowns und vielen schönen Tieren Karten erhalten Sie in der Touristinformation Thum und in der Geschäftsstelle des Vereins im Volkshaus ab 12.05.2015. Wochenendticket jetzt zum Sparpreis 15,00 € / ermäßigt* 8,00 € (ab 29.05.2015 für 17,00 €/8,00 €) Tagesticket: Freitag: 10,00 € /ermäßigt* 5,00 € Samstag: 10,00 €/ ermäßigt*: 5,00 € Sonntag: 8,00 €/ ermäßigt*: 4,00 € * ermäßigt: Kinder 6 bis 14 Jahre und Vereinsmitglieder
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