Amtsgericht Brandenburg an der Havel Richterlicher Gesch¨ aftsverteilungsplan fu ¨r das Jahr 2015 ge¨anderte Fassung, ¨ hinsichtlich der Anderungen mit Wirkung zum 1. April 2015∗ ∗ ¨ Die inhaltlichen Anderungen betreffen die Abteilungen f¨ ur Betreuungs- und Zwangsvollstreckungssachen und beruhen auf einem Beschluss des Pr¨ asidiums des Amtsgerichts vom 4. M¨ arz 2015. Die ¨ Anderungen wurde zum Anlass genommen, den Gesch¨ aftsverteilungsplan drucktechnisch neu zu gestalten. 1 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Regelungen f¨ ur alle Abteilungen 1.1. Vertretungsregelungen . . . . . . . . . . . 1.1.1. Vertreter . . . . . . . . . . . . . . 1.1.2. Verhinderung eines Richters . . . . 1.2. R¨ uckverweisung . . . . . . . . . . . . . . 1.3. Neuverteilung der Gesch¨afte . . . . . . . . 1.4. Erworbene Zust¨andigkeit . . . . . . . . . 1.5. Beweissicherungsverfahren . . . . . . . . . 1.6. Bereitschaftsdienst . . . . . . . . . . . . . 1.7. Vertretungsregelung/Eildienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 5 5 5 5 5 6 6 6 6 2. Verwaltung, Befangenheit und Zwangsvollstreckung 2.1. Verwaltung, Befangenheit . . . . . . . . . . . . . . 2.1.1. Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.1.2. Befangenheit ZPO/FamFG . . . . . . . . . 2.1.3. Befangenheit StPO . . . . . . . . . . . . . 2.2. Zwangsvollstreckung . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2.1. Abteilung 11 . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2.2. Abteilung 14 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 8 8 8 8 8 8 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Straf-, Bußgeld- und Jugendsachen 3.1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1.1. Allgemeine Zust¨andigkeitregeln in Straf- und Bußgeldsachen . . . . . 3.1.2. Zust¨andigkeit in Gs - und Bew¨ahrungsaufsichtsverfahren . . . . . . . 3.1.3. Zust¨andigkeit in Cs-, AR- und Bußgeldverfahren . . . . . . . . . . . . 3.1.4. Zust¨andigkeit in beschleunigten Verfahren die am Tag des Eingangs zu verhandeln sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1.5. Abschiebehaftsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1.6. Jugendrichtersachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2. Verteilung der Richtergesch¨aftsaufgaben in Straf- Bußgeld- und Jugendsachen 3.2.1. Abteilung 21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2.2. Abteilung 22 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2.3. Abteilung 23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2.4. Abteilung 23a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2.5. Abteilung 24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2.6. Abteilung 25 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2.7. Abteilung 26 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2.8. Abteilung 27 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2.9. Abteilung 28 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 9 9 9 9 10 10 10 10 10 11 11 12 12 13 13 14 14 4. Zivilsachen 15 4.1. Allgemeine Regelungen der Zust¨andigkeit in Zivilsachen . . . . . . . . . . . . 15 2 4.2. Verteilung der Richtergesch¨aftsaufgaben in 4.2.1. G¨ uterichter . . . . . . . . . . . . 4.2.2. Abteilung 30 . . . . . . . . . . . . 4.2.3. Abteilung 31 . . . . . . . . . . . . 4.2.4. Abteilung 32 . . . . . . . . . . . . 4.2.5. Abteilung 33 . . . . . . . . . . . . 4.2.6. Abteilung 34 . . . . . . . . . . . . 4.2.7. Abteilung 35 . . . . . . . . . . . . 4.2.8. Abteilung 37 . . . . . . . . . . . . 4.2.9. Abteilung 38 . . . . . . . . . . . . 4.2.10. Abteilung 39 . . . . . . . . . . . . Zivilsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Familiensachen 5.1. Allgemeine Zust¨andigkeitsregeln in Familiensachen . . . . . 5.2. Verteilung der Richtergesch¨aftsaufgaben in Familiensachen 5.2.1. Abteilung 40 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.2.2. Abteilung 41 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.2.3. Abteilung 42 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.2.4. Abteilung 43 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.2.5. Abteilung 44 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.2.6. Abteilung 45 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.2.7. Abteilung 46 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.2.8. Abteilung 47 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 17 17 17 17 17 18 18 18 18 18 . . . . . . . . . . 19 19 20 20 20 20 21 21 21 21 22 6. Freiwillige Gerichtsbarkeit - Nachlass-, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren sowie Verfahren gem. § 340 FamFG 6.1. Allgemeine Zust¨andigkeitsregeln in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit . 6.2. Verteilung der Richtergesch¨aftsaufgaben in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2.1. Abteilung 49 (Nachlass) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2.2. Abteilung 50 (Nachlass) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2.3. Abteilung 51 (Nachlass) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2.4. Abteilung 52 (Unverteilte Sachen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2.5. Abteilung 54 (Binnenschiffahrtsregister) . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2.6. Abteilung 58 (Abschiebehaft- und Freiheitsentziehungssachen nach dem BbgPOLG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2.7. Abt. 60 bis 76 (Grundbuch) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2.8. Abteilung 80 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2.9. Abteilung 81 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2.10. Abteilung 82 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2.11. Abteilung 83 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2.12. Abteilung 84 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2.13. Abteilung 85 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2.14. Abteilung 86 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 23 23 23 23 23 23 24 24 24 25 25 25 26 26 26 27 27 6.2.15. 6.2.16. 6.2.17. 6.2.18. 6.2.19. 6.2.20. 6.2.21. Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung 87 88 89 90 91 92 97 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 28 28 28 29 29 29 A. Systematische Zusammenfassung der Richterzust¨ andigkeiten (Neueing¨ ange) A.1. Strafsachen gegen Erwachsene (Anklagen, Strafbefehle, und Rechtshilfe) . . . A.2. Haftrichter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A.3. Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen einschließlich Rechtshilfe) . . . . . . . . A.4. Richter f¨ ur Abschiebehaftsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A.5. Familiensachen (§ 23b GVG einschließlich Rechtshilfe) . . . . . . . . . . . . . A.6. Unterbringungsrichter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A.7. Betreuungssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A.8. Dienstalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A.9. Bereitschaftsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 30 30 31 31 32 32 33 34 34 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Allgemeine Regelungen f¨ ur alle Abteilungen 1.1. Vertretungsregelungen 1.1.1. Vertreter Soweit die regelm¨aßigen Vertreter verhindert sind, sind s¨amtliche Richter des Amtsgerichts nach der Reihenfolge ihres Dienstalters (§ 20 DRiG), beginnend mit dem dienstj¨ ungsten Richter auf Lebenszeit, bei gleichem Dienstalter mit dem j¨ ungsten Richter auf Lebenszeit, zur Vertretung berufen. Danach sind Richter auf Probe zur Vertretung nach der L¨ange ihrer Dienstzeit, beginnend mit dem dienst¨altesten Richter auf Probe, bei gleicher Dienstzeit mit dem nach Lebensalter ¨altesten Richter, zur Vertretung berufen. Hinsichtlich der dem Direktor des Amtsgerichts zugewiesenen Gesch¨aftsaufgaben sind bei Verhinderung der regelm¨aßigen Vertreter s¨amtliche Richter des Amtsgerichts nach der Reihenfolge ihres Dienstalters, beginnend mit dem dienst¨altesten Richter, bei gleichem Dienstalter mit dem jeweils ¨altesten Richter, zur Vertretung berufen. (siehe S. 34) 1.1.2. Verhinderung eines Richters Verhinderung eines Richters liegt vor, wenn er aus rechtlichen (z. B. nach §§ 22 ff StPO, § 41 ZPO) oder aus tats¨achlichen Gr¨ unden (Urlaub, Dienstbefreiung, Erkrankung, Unerreichbarkeit) an der Wahrnehmung der ihm obliegenden richterlichen T¨atigkeit gehindert ist. Ein Richter gilt auch dann als verhindert, wenn er infolge seiner T¨atigkeit in der Sitzung von einer keinen Aufschub duldenden richterlichen T¨atigkeit abgehalten ist. 1.2. R¨ uckverweisung 1. F¨ ur die Erledigung der von der h¨oheren Instanz oder dem Bundesverfassungsgericht zur¨ uckverwiesenen Angelegenheiten ist der nach der Gesch¨aftsverteilung berufene Dezernatsrichter zust¨andig, wenn nicht das zur¨ uckverweisende Gericht an eine andere Abteilung oder einen anderen Richter zur¨ uckverwiesen hat. In diesem Fall ist der Vertreter des zun¨achst berufenen Dezernatsrichter zust¨andig. F¨ ur die Erledigung der von der h¨ oheren Instanz oder dem Bundesverfassungsgericht an das Amtsgericht Brandenburg a.d.H. verwiesenen Sachen, mit denen in erster Instanz andere Gerichte befasst waren, ist derjenige Richter des AG Brandenburg a.d.H. zust¨andig, der zust¨andig w¨are, wenn die Sache erstmals hier anh¨angig w¨ urde. Diese Regelung gilt vorbehaltlich einer anderweitigen Bestimmung in der Zuweisungsentscheidung. 2. Vorstehende Regelung gilt gleichermaßen f¨ ur Wiederaufnahmeverfahren gegen Entscheidungen anderer Amtsgerichte (§ 140 a GVG). 1.3. Neuverteilung der Gesch¨ afte Bei einer Neuverteilung der Gesch¨afte werden die bereits anh¨angigen Sachen von dem bisher zust¨andigen Dezernenten weiter bearbeitet, es sei denn, der ehemalige Abteilungsrichter scheidet ganz aus der Abteilung aus und ein anderer Richter u ¨bernimmt die Zust¨andigkeit 5 ¨ f¨ ur diese Abteilung. Die Ubernahme betrifft dann auch die bereits anh¨angigen Verfahren. Das gleiche gilt, wenn eine Abteilung aufgel¨ost werden muss und die bereits anh¨angigen Verfahren gem¨aß den neu beschlossenen Zust¨andigkeiten umverteilt werden. Absatz 1 gilt nicht f¨ ur Betreuungs- und Unterbringungsverfahren. Bei diesen Verfahren werden auch Altbest¨ande bei einer Neuverteilung der Gesch¨afte von dem nunmehr zust¨andigen Richter u ¨bernommen. Ausnahmen von diesen Grunds¨atzen bed¨ urfen der ausdr¨ ucklichen Erw¨ahnung im Gesch¨aftsverteilungsplan. 1.4. Erworbene Zust¨ andigkeit Ein nach den vorstehenden Bestimmungen an sich unzust¨andiger Richter wird zust¨andig, sobald ein Beklagter, Rechtsmittelbeklagter, Antragsgegner, Rechtsmittelgegner oder Schuldner zur Sache verhandelt hat oder seit der Rechtsh¨angigkeit drei Monate verstrichen sind. Findet eine m¨ undliche Verhandlung nicht statt, so wird der an sich unzust¨andige Richter zust¨andig, wenn die Sache nicht innerhalb einer Woche nach Vorlage einer Klageerwiderung, Rechtsmittelerwiderung oder Antragserwiderung dem Richter, der f¨ ur zust¨andig gehal¨ ten wird, mit einem Ubernahmeersuchen vorgelegt wird oder sobald der an sich unzust¨andige Richter eine Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren oder in der Sache getroffen hat. Diese Regelung gilt nicht f¨ ur Fragen der funktionellen Zust¨andigkeit. 1.5. Beweissicherungsverfahren F¨ ur die Durchf¨ uhrung von Beweissicherungsverfahren ist die Abteilung zust¨andig, die f¨ ur die Entscheidung im Rechtsstreit berufen w¨are. Bei Beweissicherungsverfahren ohne Antragsgegner und Aufgebotssachen richtet sich die Zust¨andigkeit nach dem Namen des Antragstellers. 1.6. Bereitschaftsdienst Bereitschaftsdienstgericht ist das Amtsgericht Potsdam. Die Richter der Amtsgerichte Brandenburg an der Havel, Nauen und Rathenow werden f¨ ur den Eildienstbezirk II des Amtsgerichtes Potsdam t¨atig. Die Einteilung der Richter f¨ ur den Eildienstbezirk II des Amtsgerichtes Potsdam wird im Anhang in der Tabelle Bereitschaftsdienst S. 34 dargestellt. Zu den Einzelheiten des Bereitschaftsdienstes wird auf die Beschl¨ usse der Pr¨asidien der Amtsgerichte Luckenwalde, Nauen, Zossen, des hiesigen Pr¨asidiums und des Pr¨asidiums des Landgerichtes Potsdam zum Bereitschaftsdienst betreffend das Amtsgericht Potsdam verwiesen. 1.7. Vertretungsregelung/Eildienst Der jeweilige Vertreter ist zust¨andig, wenn der jeweilige Bereitschaftsrichter verhindert ist. Er ist als weiterer Richter zust¨andig, wenn der Bereitschaftsrichter wegen hohen Gesch¨aftsanfalls im Bereitschaftsdienst die Heranziehung eines weiteren Richters f¨ ur erforderlich erachtet. Die 6 Bearbeitung der im Bereitschaftsdienst anfallenden Sachen hat Vorrang vor der Bearbeitung sonstiger Aufgaben. Ist der jeweilige Vertreter verhindert, wird er vertreten durch den n¨achsten in der Tabelle Bereitschaftsdienst S. 34 vorgesehenen Vertreter f¨ ur die Folgewoche, im Falle dessen Verhinderung wiederum durch den n¨achsten in der Liste vorgesehenen Vertreter und so fort. 7 2. Verwaltung, Befangenheit und Zwangsvollstreckung 2.1. Verwaltung, Befangenheit 2.1.1. Verwaltung gesonderter Gesch¨aftsverteilungsplan f¨ ur die Verwaltung 2.1.2. Befangenheit ZPO/FamFG Entscheidungen u ¨ber die Ablehnung oder Selbstablehnung eines Richters oder bei Zweifeln u ¨ber den Ausschluss kraft Gesetzes oder bei Zweifeln u ¨ber die Verhinderung eines Richters gem. § 45 ff ZPO und in Sachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: DinAG van Lessen RinAG Ryl 2.1.3. Befangenheit StPO Entscheidungen u ¨ber die Ablehnung oder Selbstablehnung eines Richters oder bei Zweifeln u ¨ber den Ausschluss kraft Gesetzes oder bei Zweifeln u ¨ber die Verhinderung eines Richters gem. §§ 22, 23, 24, 27 Abs. 3 StPO Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG Jung RiAG von B¨ ulow RinAG Ryl 2.2. Zwangsvollstreckung 2.2.1. Abteilung 11 Zwangsvollstreckung eV und 2.2.2. Abteilung 14 ¨ Zwangsvollstreckung (u.a. Pf¨andungs- und Uberweisungsbeschl¨ usse und Erinnerungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollsteckung durch die Gerichtsvollzieher) richterliche Entscheidungen Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Ryl DinAG van Lessen RiAG Dr. Strauß 8 3. Straf-, Bußgeld- und Jugendsachen 3.1. Allgemeines 3.1.1. Allgemeine Zust¨ andigkeitregeln in Straf- und Bußgeldsachen Die Zust¨andigkeit in Straf- und Bußgeldsachen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Beschuldigten (Betroffenen) im Zeitpunkt des Eingangs der Sache. Die unter III a-f getroffenen Bestimmungen gelten entsprechend. Ist der Name des Beschuldigten oder Betroffenen nicht bekannt, so ist die Bezeichnung “Unbekannt” anstelle des Namens maßgebend. 3.1.2. Zust¨ andigkeit in Gs - und Bew¨ ahrungsaufsichtsverfahren Ein Strafrichter ist in den Verfahren mit denjenigen Anfangsbuchstaben der Namen der Beschuldigten/Betroffenen, f¨ ur die er f¨ ur die Verfahren vor dem Straf- jugendrichter (Ds, DsJg) und vor dem Sch¨ offen-, Jugendsch¨ offenrichter (Ls, LsJg) zust¨andig ist, ebenso zust¨andig f¨ ur: • Gs-Sachen, soweit die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft beantragt wird • Privatklageverfahren • F¨ uhrung der Bew¨ahrungsaufsicht • F¨ uhrung der Bew¨ahrungsaufsicht in u ¨bertragenen Sachen. Bei der F¨ uhrung der Bew¨ahrungsaufsicht kommt es ausschließlich auf den Buchstaben und nicht auf die Frage der Anh¨angigkeit bei Gericht an. 3.1.3. Zust¨ andigkeit in Cs-, AR- und Bußgeldverfahren Ein Strafrichter ist in den Verfahren mit denjenigen Anfangsbuchstaben der Namen der Beschuldigten/Betroffenen, f¨ ur die er f¨ ur die Verfahren vor dem Strafrichter/Jugendrichter (Ds) zust¨andig ist, ebenso zust¨andig f¨ ur: • Cs-Sachen • AR - Sachen einschließlich • Bußgeld- und Gs - Sachen, soweit nicht die Verk¨ undung oder der Erlass von Haftbefehlen betroffen ist, da insoweit eine nach Wochentagen geregelte Zust¨andigkeit gegeben ist und beschleunigte Verfahren. 9 3.1.4. Zust¨ andigkeit in beschleunigten Verfahren die am Tag des Eingangs zu verhandeln sind Beschleunigte Verfahren, die am Tag des Eingangs zu verhandeln sind, fallen in die Zust¨andigkeit des jeweiligen Haftbereitschaftsrichters. Haftbereitschaftsrichter ist derjenige Richter, der in Gs-Sachen f¨ ur einen bestimmten Wochentag zur Verk¨ undung und Erlass von Haftbefehlen eingeteilt ist. 3.1.5. Abschiebehaftsachen Die Zust¨andigkeit in Abschiebehaftsachen regelt sich nach dem Tag des Eingangs des Antrags bei Gericht. Der an diesem Tag zust¨andige Dezernent bleibt auch f¨ ur sp¨ater in dieser Sache zu treffende Entscheidungen zust¨andig. Soweit die Abschiebehaftsache an einem Sonnabend, Sonntag oder dienstfreien Werktag eingeht und nicht sofort erledigt werden kann, ist der am darauf folgenden, nicht dienstfreien Werktag zust¨andige Hafteilrichter f¨ ur die weiteren Entscheidungen zust¨andig. 3.1.6. Jugendrichtersachen Bei Jugendrichter- und Jugendsch¨ offensachen ist der Anfangsbuchstabe des lebens¨altesten Beschuldigten/Betroffenen, der zum Zeitpunkt der von der Staatsanwaltschaft unterstellten Tatzeit noch nicht das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hatte, maßgeblich. Dies gilt auch im Ermittlungsverfahren und f¨ ur die Zust¨andigkeit zur Haftkontrolle. 3.2. Verteilung der Richtergesch¨ aftsaufgaben in Straf- Bußgeld- und Jugendsachen 3.2.1. Abteilung 21 1. Erwachsenensch¨ offengericht einschließlich erweitertem Sch¨offengericht und Strafbefehlssachen, deren Verhandlung vor diesen Gerichten beantragt wird, sowie selbst¨andiges Einziehungsverfahren nach § 140 StPO soweit bei Anklageerhebung das Sch¨offengericht zust¨andig w¨are mit den Buchstaben A-Z und 2. Auslosung der Sch¨ offen und Sch¨offenangelegenheiten bei Erwachsenenstrafsachen, einschließlich des Vorsitzes beim Sch¨offenwahlausschuss und 3. Entscheidungen u ¨ber die Verhinderung eines Sch¨offen und die hierdurch erforderliche Hinzuziehung eines Hilfssch¨ offen, sowie die Verh¨angung von Ordnungsmitteln gegen Sch¨ offen Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG G¨ otsche RinAG Pelzer RinAG du Vinage 10 4. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene ( RegisterzeichenDs, Cs, Gs und Owi, einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und §§ 27, 87 OwiG) mit den Buchstaben: B, C und N Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Pelzer RinAG G¨ otsche RinAG Ryl 3.2.2. Abteilung 22 1. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Ds, Cs, Gs Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und Owi einschließlich Erzwingungshaftsachen und Einziehungsverfahren nach §§ 27, 87 OwiG) mit den Buchstaben: A, F, O, X, Y und Z und 2. Montag f¨ ur alle Buchstaben: Erlass und Verk¨ undung von Haftbefehlen. Erlass nur in den F¨allen, in denen der Haftbefehl am gleichen Tag zu verk¨ unden ist. Diese Zust¨andigkeit erstreckt sich auch auf Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Der Ermittlungsrichter wird insoweit als Jugendrichter t¨atig. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG du Vinage RiAG Dr. Strauß RinAG Eichmann-Hoormann 3.2.3. Abteilung 23 1. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Ds und Cs) mit den Buchstaben: H und R und 2. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Gs und Owi, einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 440 StPO und §§ 27, 87 OwiG) mit den Buchstaben: H und R und 11 3. Freitag f¨ ur alle Buchstaben: Erlass und Verk¨ undung von Haftbefehlen. Erlass nur in den F¨allen, in denen der Haftbefehl am gleichen Tag zu verk¨ unden ist. Diese Zust¨andigkeit erstreckt sich auch auf Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Der Ermittlungsrichter wird insoweit als Jugendrichter t¨atig. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Ryl DinAG van Lessen RiAG Dr. Strauß 3.2.4. Abteilung 23a 1. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Ds und Cs) mit den Buchstaben: D, G, L, T und P und 2. Donnerstag f¨ ur alle Buchstaben: Erlass und Verk¨ undung von Haftbefehlen. Erlass nur in den F¨allen, in denen der Haftbefehl am gleichen Tag zu verk¨ unden ist. Diese Zust¨andigkeit erstreckt sich auch auf Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Der Ermittlungsrichter wird insoweit als Jugendrichter t¨atig. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Hofmann RinAG Eichmann-Hoormann RiAG Dr. Strauß 3.2.5. Abteilung 24 1. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und §§ 27, 87 OwiG) mit den Buchstaben: E, I, J, K, M, und 2. Mittwoch f¨ ur alle Buchstaben: Erlass und Verk¨ undung von Haftbefehlen. Erlass nur in den F¨allen, in denen der Haftbefehl am gleichen Tag zu verk¨ unden ist. Diese Zust¨andigkeit erstreckt sich auch auf Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Der Ermittlungsrichter wird insoweit als Jugendrichter t¨atig. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Eichmann-Hoormann RinAG Hofmann RinAG G¨ otsche 12 3.2.6. Abteilung 25 1. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und §§ 27, 87 OwiG) mit den Buchstaben: Q, S, U, V und W und 2. Binnenschifffahrtssachen (Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und §§ 27, 87 OwiG) f¨ ur alle Buchstaben und 3. Dienstag f¨ ur alle Buchstaben Erlass und Verk¨ undung von Haftbefehlen. Erlass nur in den F¨allen, in denen der Haftbefehl am gleichen Tag zu verk¨ unden ist. Diese Zust¨andigkeit erstreckt sich auch auf Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Der Ermittlungsrichter wird insoweit als Jugendrichter t¨atig. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG Dr. Strauß RinAG du Vinage RinAG Hofmann 3.2.7. Abteilung 26 1. Jugendrichtersachen (Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und §§ 27, 87 OwiG), Vollstreckungsverf¨ ugungen in Jugendstraf- und Jugendarrestsachen mit den Buchstaben F, K-S und 2. Gs-Sachen soweit sie Jugendliche und Heranwachsende in Jugendsachen oder Erwachsene in Jugendschutzsachen betreffen mit den Buchstaben F, K - S Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG von B¨ ulow RiAG Jung RinAG Meier-Ewert 13 3.2.8. Abteilung 27 1. Jugendsch¨ offensachen, einschließlich Strafbefehlssachen, soweit Verhandlung vor diesem Gericht beantragt wird und 2. Vollstreckungsleitung in Jugendsachen und 3. Auslosung der Jugendsch¨ offen und Jugendsch¨offenangelegenheiten einschließlich des Vorsitzes im Jugendsch¨ offenwahlausschuss und 4. Entscheidungen u ¨ber die Verhinderung eines Jugendsch¨offen und die hierdurch erforderliche Hinzuziehung eines Jugendhilfssch¨offen, sowie die Verh¨angung von Ordnungsmittel gegen Sch¨ offen und 5. erweitertes Sch¨ offengericht (Beisitz) Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG du Vinage RiAG Dr. Strauß RinAG Eichmann-Hoormann 3.2.9. Abteilung 28 1. Jugendrichtersachen (Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und §§ 27, 87 OwiG), Vollstreckungsverf¨ ugungen in Jugendstraf- und Jugendarrestsachen und 2. Gs-Sachen soweit sie Jugendliche und Heranwachsende in Jugendsachen oder Erwachsene in Jugendschutzsachen mit den Buchstaben: A- E, G - J und T - Z Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG du Vinage RiAG Dr. Strauß RinAG Eichmann-Hoormann 14 4. Zivilsachen 4.1. Allgemeine Regelungen der Zust¨ andigkeit in Zivilsachen 1. Die Zust¨andigkeit in Zivilsachen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben der Bezeichnung des/der Beklagten (Antragsgegners, Schuldners) in der Klageschrift oder in der letzten Fassung des Mahnbescheides bei Eingang der Sache beim Streitgericht. Bei Aufgebotssachen richtet sich die Zust¨andigkeit nach dem Anfangsbuchstaben der Bezeichnung des Antragstellers. ¨ Sp¨ater eintretende Anderungen (z. B. Parteiwechsel, Erstreckung der Klage auf weitere Beklagte, Berichtigungen oder sonstige Namens¨anderungen) ber¨ uhren die einmal begr¨ undete Zust¨andigkeit nicht. Im Einzelnen gilt hier Folgendes: a) Bei nat¨ urlichen Personen entscheidet der Anfangsbuchstabe des Familiennamens. Besteht dieser Name aus mehreren W¨ortern, so kommt es auf das erste groß geschriebene Wort an; Adelsbezeichnungen als Bestandteil des Namens bleiben außer Betracht, z. B. Johannes aus der Mark = M, Edwin Freiherr von Schnell = S b) Bei Gebietsk¨ orperschaften, K¨orperschaften, Anstalten, Kirchengemeinden und Sparkassen ist die in der Bezeichnung enthaltene geographische Bezeichnung maßgebend. c) Bei Handelsgesellschaften, juristischen Personen, Gesellschaften des b¨ urgerlichen Rechts, Stiftungen, Vereinen und Beh¨orden gilt Folgendes: i. Enth¨alt die Bezeichnung den Namen mindestens einer nat¨ urlichen Person gelten 1a) und 1d) entsprechend, z. B. Tischlerei Franz Becker GmbH = B, Helmut Schmidt und Helmut Kohl Bedachungen = K. ii. Fehlt ein Eigenname, ist jedoch ein Kunstwort oder eine Abk¨ urzung in der Bezeichnung enthalten, so sind diese maßgebend, z. B. Targo Bank AG = T, LTU Reisen = L. Sind mehrere enthalten, so entscheidet die Reihenfolge innerhalb der Bezeichnung iii. Sind weder Eigennamen noch Kunstworte oder Abk¨ urzungen enthalten, ist das erste Hauptwort in der Bezeichnung maßgebend. Ist jedoch in der Bezeichnung außer einem den Gesch¨aftszweig kennzeichnenden Hauptwort ein weiteres, der Unterscheidung dienendes Hauptwort vorhanden, so ist dieses maßgebend z. B. Bierbrauerei Friede“ = F, Versicherungsgesellschaft Nordstern“ = N. ” ” Bei mehreren der Unterscheidung dienenden Hauptw¨ortern ist das erste maßgeblich. iv. Fehlen Eigennamen, Kunstworte, Hauptworte und Abk¨ urzungen, entscheidet der Anfangsbuchstabe des ersten Wortes. 15 v. Außer Betracht bleiben, als nicht unterscheidungskr¨aftig, Worte, die die Rechts- bzw. Organisationsform bezeichnen, und ihre Abk¨ urzungen. z. B. Aktiengesellschaft, Anstalt, Firma, Gemeinde, Genossenschaft, Gewerkschaft, Gesellschaft (mit beschr¨ankter Haftung), Handelgesellschaft, Handlung IG, in Liquidation, Innung, Kommanditgesellschaft (auf Aktien), Korporation, Stiftung, Verband, Verein, Zeche vi. Außerdem bleiben geographische Bezeichnungen außer Betracht, z. B. Rohrweberei Pritzerbe GmbH=R d) Richtet sich die Klage (der Antrag) gegen mehrere Beklagte (Antragsgegner, Schuldner), so ist der mit dem im Alphabet fr¨ uheren Buchstaben beginnende Name maßgebend. Außer Betracht bleiben mitverklagte Versicherungsunternehmen. e) Im Falle der Prozessverbindung (§147 ZPO) in verschiedene Abteilungen geh¨origer Sachen geht die Bearbeitung der verbundenen Sachen auf die Abteilung u ¨ber, deren Richter die Verbindung angeordnet hat. Im Falle der Prozesstrennung (§ 145 ZPO) bleibt die Abteilung f¨ ur die getrennten Sachen zust¨andig, die die Trennung angeordnet hat. 2. Erworbene Zust¨andigkeit. Ein unzust¨andiger, aber mit der Sache befasster Richter wird zust¨andig, wenn er die Sache nicht dem f¨ ur zust¨andig gehaltenen Richter mit einem ¨ Ubernahmeersuchen vorlegen l¨asst, bevor • der Beklagte, Antragsgegner oder Schuldner zur Sache verhandelt hat, • drei Monate nach Zustellung der Antragsschrift, der Klage oder Anspruchsbegr¨ undung vergangen sind, • er das schriftliche Verfahren nach §§ 495a oder 128 Abs. 2 ZPO angeordnet hat oder • er im zugeh¨ origen Prozesskostenhilfeverfahren, in der Sache oder u ¨ber die Kosten, wenn auch nur teilweise entschieden hat (also durch Teilurteil, Vers¨aumnisurteil, Vorbehaltsurteil, Beschluss gem¨aß § 91a ZPO o. ¨a.). Diese Regelung gilt nicht f¨ ur Fragen der funktionellen Zust¨andigkeit 16 4.2. Verteilung der Richtergesch¨ aftsaufgaben in Zivilsachen 4.2.1. G¨ uterichter Zum G¨ uterichter in Zivilsachen im Sinne von § 278 Abs. 5 ZPO in der Fassung vom 21. 7. 2012 werden RiAG Tsch¨ ope und RiAG Jung bestimmt. 4.2.2. Abteilung 30 Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit den Buchstaben: A, J, K, N, Z Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG B¨ onig RiAG Moch-Titze RiAG Tsch¨ ope 4.2.3. Abteilung 31 Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit den Buchstaben: B,C, E, F, P, T, Q, U, X, Y Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG Moch-Titze RiAG B¨ onig RiAG Tsch¨ ope 4.2.4. Abteilung 32 Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe Eingang bis 31. 12. 2012 mit dem Buchstaben: P und T Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG Jung RiAG von B¨ ulow RinAG Cablitz 4.2.5. Abteilung 33 1. Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit den Buchstaben: M, V und W 2. Binnenschifffahrtssachen (Zivil) Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG B¨ onig RiAG Moch-Titze RiAG Tsch¨ ope 17 4.2.6. Abteilung 34 Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit den Buchstaben: O, und Sch Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG Moch-Titze RiAG B¨ onig RiAG Tsch¨ ope 4.2.7. Abteilung 35 Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit den Buchstaben: H Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG Jung RiAG von B¨ ulow RinAG Cablitz 4.2.8. Abteilung 37 Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit den Buchstaben: D, I, L, R, S, St Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG Jung RiAG von B¨ ulow RinAG Cablitz 4.2.9. Abteilung 38 Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit dem Buchstaben: G Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Cablitz RinAG Meier-Ewert RiAG von B¨ ulow 4.2.10. Abteilung 39 WEG-Sachen im Sinne des § 43 WEG Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG Jung RiAG von B¨ ulow RinAG Cablitz 18 5. Familiensachen 5.1. Allgemeine Zust¨ andigkeitsregeln in Familiensachen 1. Die Zust¨andigkeit in Ehe-, Ehewohnungs-, Haushalts- Versorgungsausgleichs- und G¨ uterrechtssachen sowie bei Trennungs- und nachehelichem Unterhalt und Anspr¨ uchen gem¨aß § 266 Abs. 1 Nr. 2 und 3 FamFG (Anspr¨ uchen, die auf der Ehe bzw. Scheidung und Trennung beruhen) bestimmt sich nach dem Namen der (Ex-) Ehefrau bei Einreichung des Antrages. Dies gilt nur, wenn sie selbst beteiligt ist. 2. In Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen bestimmt sich die Zust¨andigkeit nach dem Namen der Kindesmutter bei Eingang der Sache, soweit sie am Verfahren beteiligt ist. Das gilt auch f¨ ur Anspr¨ uche gem¨aß § 266 Abs. 1 Nr. 4 und 5 FamFG (Anspr¨ uche aus dem Eltern-Kindverh¨altnis und dem Umgangsrecht). 3. Die Zust¨andigkeit bei Gewaltschutzsachen bestimmt sich nach dem Namen der beteiligten erwachsenen Frau bei Eingang des Antrages, soweit nur eine erwachsene Frau beteiligt ist. 4. Bei Kindesunterhalt ist maßgeblich der Name der Kindesmutter bei Eingang des Antrages, soweit das Kind zu dem Zeitpunkt minderj¨ahrig ist. 5. In allen u ¨brigen F¨allen ist maßgeblich der Name des Beteiligten, dessen Name im Alphabet vorgeht. Maßgeblich sind ausschließlich die Namen der Beteiligten zum Zeitpunkt der Anh¨angigkeit der Sache, die nat¨ urliche Personen sind. 19 5.2. Verteilung der Richtergesch¨ aftsaufgaben in Familiensachen 5.2.1. Abteilung 40 Alle Gesch¨afte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit den Buchstaben: A, B, D, S Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG von B¨ ulow RiAG Jung RinAG Meier-Ewert 5.2.2. Abteilung 41 1. alle Gesch¨afte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit den Buchstaben: C, Sch, St, T, U, V, X, Y, Z, und 2. alle Angelegenheiten des Familiengerichtes nach dem Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsanspr¨ uchen im Verkehr mit ausl¨andischen Staaten (AUG) mit den Buchstaben: M-Z Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Meier-Ewert RinAG Cablitz RiAG von B¨ ulow 5.2.3. Abteilung 42 1. alle Gesch¨afte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit den Buchstaben: J, K,L, M und N und 2. alle Angelegenheiten des Familiengerichtes nach dem Gesetz zur Geltendmachung von Unterhaltsanspr¨ uchen im Verkehr mit ausl¨andischen Staaten (AUG) mit den Buchstaben: A-L Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Meier-Ewert RinAG Cablitz RiAG von B¨ ulow 20 5.2.4. Abteilung 43 Alle Gesch¨afte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit den Buchstaben: M, N (nur Eing¨ ange bis 30. 6. 2014) Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Cablitz RinAG Meier-Ewert RiAG Jung 5.2.5. Abteilung 44 alle Gesch¨afte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit den Buchstaben: O bis Q Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG Jung RiAG von B¨ ulow RinAG Cablitz 5.2.6. Abteilung 45 alle Gesch¨afte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit den Buchstaben: E, F, G, H, I, Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Cablitz RinAG Meier-Ewert RiAG Jung 5.2.7. Abteilung 46 alle Gesch¨afte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit den Buchstaben R und W Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG von B¨ ulow RiAG Jung RiAG Meier-Ewert 21 5.2.8. Abteilung 47 1. Adoptionssachen (§ 186 FamFG) einschließlich der Adoptionen gem. § 187 Abs. 4 FamFG sowie Entscheidungen gem. §§ 2,3 AdWirkG Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Ryl RiAG Tsch¨ope RiAG von B¨ ulow 2. Alle Angelegenheiten des Familiengerichtes soweit gem¨aß §§ 12, 13 und 47 Abs. 2 IntFamRVG die Zust¨andigkeit des Familiengerichtes am Sitz des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes begr¨ undet wird. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG von B¨ ulow RiAG Tsch¨ope RinAG Ryl 22 6. Freiwillige Gerichtsbarkeit - Nachlass-, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren sowie Verfahren gem. § 340 FamFG 6.1. Allgemeine Zust¨ andigkeitsregeln in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit F¨ ur die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten die Bestimmungen f¨ ur Zivilsachen sinngem¨aß, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen keine andere Regelung ergibt. 6.2. Verteilung der Richtergesch¨ aftsaufgaben in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit 6.2.1. Abteilung 49 (Nachlass) Nachlasssachen mit den Buchstaben J-Q Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: DinAG van Lessen RinAG Ryl RiAG Dr. Strauß 6.2.2. Abteilung 50 (Nachlass) Nachlasssachen mit den Buchstaben A bis I Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: DinAG van Lessen RinAG Ryl RiAG Dr. Strauß 6.2.3. Abteilung 51 (Nachlass) 1. Nachlasssachen mit den Buchstaben R bis Z Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: DinAG van Lessen RinAG Ryl RiAG Dr. Strauß 23 2. Einwendungen gegen Kostenrechnungen im automatisierten Verfahren Solum-Web und AUREG (landesweit) u ¨ber die richterlich in analoger Anwendung des § 13 JVKostO das Amtsgericht Brandenburg an der Havel zu entscheiden hat. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG Moch-Titze RiAG B¨ onig RiAG Tsch¨ope 6.2.4. Abteilung 52 (Unverteilte Sachen) Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG G¨ otsche RiAG Tsch¨ ope RinAG Ryl 6.2.5. Abteilung 54 (Binnenschiffahrtsregister) Richterliche Gesch¨afte in Binnenschiffsregistersachen Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG Moch-Titze RiAG B¨ onig RiAG Tsch¨ ope 6.2.6. Abteilung 58 (Abschiebehaft- und Freiheitsentziehungssachen nach dem BbgPOLG) • Abschiebehaftsachen Montag f¨ ur alle Buchstaben: Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: DinAG van Lessen RinAG du Vinage RinAG Ryl • Abschiebehaftsachen Dienstag f¨ ur alle Buchstaben: Abschiebehaftsachen Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: DinAG van Lessen RiAG Dr. Strauß RinAG Ryl • Abschiebehaftsachen Mittwoch f¨ ur alle Buchstaben: Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: DinAG van Lessen RinAG Eichmann-Hoormann RinAG Ryl • Abschiebehaftsachen Donnerstag f¨ ur alle Buchstaben 24 Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: DinAG van Lessen RinAG Hofmann RinAG Ryl • Abschiebehaftsachen Freitag f¨ ur alle Buchstaben Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: DinAG van Lessen RinAG Ryl RinAG Pelzer • Verfahren nach dem Brandenburgischen Polizeigesetz f¨ ur alle Buchstaben Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: DinAG van Lessen RinAG Ryl RiAG Dr. Strauß 6.2.7. Abt. 60 bis 76 (Grundbuch) Richterliche Gesch¨afte in Grundbuchsachen Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG Moch-Titze RiAG B¨ onig RiAG Tsch¨ ope 6.2.8. Abteilung 80 Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1 und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨ ur Betroffene mit gew¨ohnlichem Aufenthalt in den Postleitzahlenbezirken 14772 und 14550 und f¨ ur Betroffene ohne gew¨ ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Klaes RinAG Pelzer RinAG G¨ otsche 6.2.9. Abteilung 81 Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1 und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨ ur Betroffene mit gew¨ohnlichem Aufenthalt im Postleitzahlenbezirk 14774 25 und f¨ ur Betroffene ohne gew¨ ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Klaes RinAG Pelzer RinAG G¨ otsche 6.2.10. Abteilung 82 Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1 und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨ ur Betroffene mit gew¨ohnlichem Aufenthalt im Postleitzahlenbezirk 14776 und f¨ ur Betroffene ohne gew¨ ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Klaes RinAG G¨ otsche RinAG Pelzer 6.2.11. Abteilung 83 Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1 und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨ ur Betroffene mit gew¨ohnlichem Aufenthalt im Postleitzahlenbezirk 14797 und f¨ ur Betroffene ohne gew¨ ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Klaes RinAG G¨ otsche RinAG Pelzer 6.2.12. Abteilung 84 Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1 und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨ ur Betroffene mit gew¨ohnlichem Aufenthalt im Postleitzahlenbezirk 14822 und f¨ ur Betroffene ohne gew¨ ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Klaes RinAG G¨ otsche RinAG Pelzer 26 6.2.13. Abteilung 85 Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1 und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨ ur Betroffene mit gew¨ohnlichem Aufenthalt im Postleitzahlenbezirk 14770 und f¨ ur Betroffene ohne gew¨ ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Pelzer RinAG G¨ otsche RinAG Klaes 6.2.14. Abteilung 86 Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1 und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨ ur Betroffene mit gew¨ohnlichem Aufenthalt in dem Postleitzahlenbezirk 14778 und f¨ ur Betroffene ohne gew¨ ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Pelzer RinAG G¨ otsche RinAG Klaes 6.2.15. Abteilung 87 Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1 und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨ ur Betroffene mit gew¨ohnlichem Aufenthalt in dem Postleitzahlenbezirk 14798 und f¨ ur Betroffene ohne gew¨ ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG Pelzer RinAG G¨ otsche RinAG Klaes 27 6.2.16. Abteilung 88 Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1 und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨ ur Betroffene mit gew¨ohnlichem Aufenthalt im Postleitzahlenbezirk 14793 und f¨ ur Betroffene ohne gew¨ ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG Tsch¨ ope RinAG Klaes RinAG G¨ otsche 6.2.17. Abteilung 89 Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1 und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨ ur Betroffene mit gew¨ohnlichem Aufenthalt im Postleitzahlenbezirk 14827 und f¨ ur Betroffene ohne gew¨ ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG G¨ otsche RinAG Pelzer RinAG Klaes 6.2.18. Abteilung 90 Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1 und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨ ur Betroffene mit gew¨ohnlichem Aufenthalt im Postleitzahlenbezirk 14806 und f¨ ur Betroffene ohne gew¨ ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG G¨ otsche RinAG Pelzer RinAG Klaes 28 6.2.19. Abteilung 91 Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1 und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨ ur Betroffene mit gew¨ohnlichem Aufenthalt in den Postleitzahlenbezirken 14929 und 14823 und f¨ ur Betroffene ohne gew¨ ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RinAG G¨ otsche RinAG Pelzer RinAG Klaes 6.2.20. Abteilung 92 Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1 und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨ ur Betroffene mit gew¨ohnlichem Aufenthalt in den Postleitzahlenbezirken 14828 und 14789 und f¨ ur Betroffene ohne gew¨ ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben. Zust¨andige/r : 1. Vertreter/in: 2. Vertreter/in: RiAG Tsch¨ ope RinAG Klaes RinAG G¨ otsche 6.2.21. Abteilung 97 ¨ Offentlich-rechtliche Unterbringungsverfahren nach dem Brandenburgischen PsychKG. Die Zust¨andigkeit in Unterbringungsverfahren bestimmt sich nach dem Zeitpunkt des Eingangs bei Gericht und nicht beim Bereitschaftsrichter direkt wie folgt: Beginn Freitag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag 14.00 16.00 16.00 16.00 16.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr bis bis bis bis bis Ende Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 16.00 16.00 16.00 16.00 14.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Zust¨ andig/er RiAG Tsch¨ope RinAG Pelzer RiAG Moch-Titze RinAG Klaes RinAG G¨otsche 1.Vertreter RinAG Klaes RinAG G¨otsche RinAG G¨otsche RinAG Pelzer RinAG Klaes Der an diesen Tagen zust¨andige Dezernent bleibt auch f¨ ur sp¨ater in dieser Sache zu treffende Entscheidungen zust¨andig. Soweit die Unterbringungssache an einem Sonnabend, Sonntag oder dienstfreien Werktag eingeht und nicht sofort erledigt werden kann, ist der am darauffolgenden, nicht dienstfreien Werktag zust¨andige Unterbringungsrichter f¨ ur die weiteren Entscheidungen zust¨andig. Zweiter Vertreter ist der Richter, der nach den Zust¨andigkeitsregeln f¨ ur Betreuungssachen zust¨andig w¨are. 29 Anhang A. Systematische Zusammenfassung der Richterzust¨ andigkeiten (Neueing¨ ange) A.1. Strafsachen gegen Erwachsene (Anklagen, Strafbefehle, und Rechtshilfe) Buchst. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Zust¨ andige/r RinAG du Vinage RinAG Pelzer RinAG Pelzer RinAG Hofmann RinAG Eichmann-Hoormann RinAG du Vinage RinAG Hofmann RinAG Ryl RinAG Eichmann-Hoormann RinAG Eichmann-Hoormann RinAG Eichmann-Hoormann RinAG Hofmann RinAG Eichmann-Hoormann RinAG Pelzer RinAG du Vinage RinAG Hofmann RiAG Dr. Strauß RinAG Ryl RiAG Dr. Strauß RinAG Hofmann RiAG Dr. Strauß RiAG Dr. Strauß RiAG Dr. Strauß RinAG du Vinage RinAG du Vinage RinAG du Vinage 1. Vertreter RiAG Dr. Strauß RinAG G¨ otsche RinAG G¨ otsche RinAG Eichmann-Hoormann RinAG Hofmann RiAG Dr. Strauß RinAG Eichmann-Hoormann DinAG van Lessen RinAG Hofmann RinAG Hofmann RinAG Hofmann RinAG Eichmann-Hoormann RinAG Hofmann RinAG G¨ otsche RiAG Dr. Strauß RinAG Eichmann-Hoormann RinAG du Vinage DinAG van Lessen RinAG du Vinage RinAG Eichmann-Hoormann RinAG du Vinage RinAG du Vinage RinAG du Vinage RiAG Dr. Strauß RiAG Dr. Strauß RiAG Dr. Strauß 2. Vertreter RinAG Eichmann-Hoormann RinAG Ryl RinAG Ryl RiAG Dr. Strauß RinAG G¨ otsche RinAG Eichmann-Hoormann RiAG Dr. Strauß RiAG Dr. Strauß RinAG G¨ otsche RinAG G¨ otsche RinAG G¨ otsche RiAG Dr. Strauß RinAG G¨ otsche RinAG Ryl RinAG Eichmann-Hoormann RiAG Dr. Strauß RinAG Hofmann RiAG Dr. Strauß RinAG Hofmann RiAG Dr. Strauß RinAG Hofmann RinAG Hofmann RinAG Hofmann RinAG Eichmann-Hoormann RinAG Eichmann-Hoormann RinAG Eichmann-Hoormann Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung A.2. Haftrichter Tag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Zust¨andige/r RinAG du Vinage RiAG Dr. Strauß RinAG Eichmann-Hoormann RinAG Hofmann RinAG Ryl 1.Vertreter RiAG Dr. Strauß RinAG du Vinage RinAG Hofmann RinAG Eichmann-Hoormann DinAG van Lessen 30 Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung 22 25 24 23a 23 22 21 21 23a 24 22 23a 23 24 24 24 23a 24 21 22 23a 25 23 25 23a 25 25 25 22 22 22 A.3. Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen einschließlich Rechtshilfe) Buchst. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S St Sch T U V W X Y Z Zust¨ andige/r RiAG B¨ onig RiAG Moch-Titze RiAG Moch-Titze RiAG Jung RiAG Moch-Titze RiAG Moch-Titze RinAG Cablitz RiAG Jung RiAG Jung RiAG B¨ onig RiAG B¨ onig RiAG Jung RiAG B¨ onig RiAG B¨ onig RiAG Moch-Titze RiAG Moch-Titze RiAG Moch-Titze RiAG Jung RiAG Jung RiAG Jung RiAG Moch-Titze RiAG Moch-Titze RiAG Moch-Titze RiAG B¨ onig RiAG B¨ onig RiAG Moch-Titze RiAG Moch-Titze RiAG B¨ onig 1. Vertreter RiAG Moch-Titze RiAG B¨ onig RiAG B¨ onig RiAG von B¨ ulow RiAG B¨ onig RiAG B¨ onig RinAG Meier-Ewert RiAG von B¨ ulow RiAG von B¨ ulow RiAG Moch-Titze RiAG Moch-Titze RiAG von B¨ ulow RiAG Moch-Titze RiAG Moch-Titze RiAG B¨ onig RiAG B¨ onig RiAG B¨ onig RiAG von B¨ ulow RiAG von B¨ ulow RiAG von B¨ ulow RiAG B¨ onig RiAG B¨ onig RiAG B¨ onig RiAG Moch-Titze RiAG Moch-Titze RiAG B¨ onig RiAG B¨ onig RiAG Moch-Titze 2. Vertreter RiAG Tsch¨ ope RiAG Tsch¨ ope RiAG Tsch¨ ope RinAG Cablitz RiAG Tsch¨ ope RiAG Tsch¨ ope RiAG von B¨ ulow RinAG Cablitz RinAG Cablitz RiAG Tsch¨ ope RiAG Tsch¨ ope RinAG Cablitz RiAG Tsch¨ ope RiAG Tsch¨ ope RiAG Tsch¨ ope RiAG Tsch¨ ope RiAG Tsch¨ ope RinAG Cablitz RinAG Cablitz RinAG Cablitz RiAG Tsch¨ ope RiAG Tsch¨ ope RiAG Tsch¨ ope RiAG Tsch¨ ope RiAG Tsch¨ ope RiAG Tsch¨ ope RiAG Tsch¨ ope RiAG Tsch¨ ope Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung 30 31 31 37 31 31 38 35 37 30 30 37 33 30 34 31 31 37 37 37 34 31 31 33 33 31 31 30 A.4. Richter f¨ ur Abschiebehaftsachen Tag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Zust¨andige/r DinAG van Lessen DinAG van Lessen DinAG van Lessen DinAG van Lessen DinAG van Lessen 1.Vertreter RinAG du Vinage RiAG Dr. Strauß RinAG Eichmann-Hoormann RinAG Hofmann RinAG Ryl 31 Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung 58 58 58 58 58 S. S. S. S. S. 24 24 24 24 24 A.5. Familiensachen (§ 23b GVG einschließlich Rechtshilfe) Buchst. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S Sch St T U V W X Y Z Zust¨ andige/r RiAG von B¨ ulow RiAG von B¨ ulow RinAG Meier-Ewert RiAG von B¨ ulow RinAG Cablitz RinAG Cablitz RinAG Cablitz RinAG Cablitz RinAG Cablitz RinAG Meier-Ewert RinAG Meier-Ewert RinAG Meier-Ewert RinAG Meier-Ewert RinAG Meier-Ewert RiAG Jung RiAG Jung RiAG Jung RiAG von B¨ ulow RiAG von B¨ ulow RinAG Meier-Ewert RinAG Meier-Ewert RinAG Meier-Ewert RinAG Meier-Ewert RinAG Meier-Ewert RiAG von B¨ ulow RinAG Meier-Ewert RinAG Meier-Ewert RinAG Meier-Ewert 1. Vertreter RiAG Jung RiAG Jung RinAG Cablitz RiAG Jung RinAG Meier-Ewert RinAG Meier-Ewert RinAG Meier-Ewert RinAG Meier-Ewert RinAG Meier-Ewert RinAG Cablitz RinAG Cablitz RinAG Cablitz RinAG Cablitz RinAG Cablitz RiAG von B¨ ulow RiAG von B¨ ulow RiAG von B¨ ulow RiAG Jung RiAG Jung RinAG Cablitz RinAG Cablitz RinAG Cablitz RinAG Cablitz RinAG Cablitz RiAG Jung RinAG Cablitz RinAG Cablitz RinAG Cablitz 2. Vertreter RinAG Meier-Ewert RinAG Meier-Ewert RiAG von B¨ ulow RinAG Meier-Ewert RiAG Jung RiAG Jung RiAG Jung RiAG Jung RiAG Jung RinAG Cablitz RiAG von B¨ ulow RiAG von B¨ ulow RiAG von B¨ ulow RiAG von B¨ ulow RinAG Cablitz RinAG Cablitz RinAG Cablitz RiAG Meier-Ewert RinAG Meier-Ewert RiAG von B¨ ulow RiAG von B¨ ulow RiAG von B¨ ulow RiAG von B¨ ulow RiAG von B¨ ulow RiAG Meier-Ewert RiAG von B¨ ulow RiAG von B¨ ulow RiAG von B¨ ulow Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung A.6. Unterbringungsrichter Tag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Zust¨andige/r RiAG Tsch¨ope RinAG Pelzer RiAG Moch-Titze RinAG Klaes RinAG G¨otsche 32 1.Vertreter RinAG Klaes RinAG G¨otsche RiAG Tsch¨ope RinAG Pelzer RinAG Klaes Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung Abteilung 97 97 97 97 97 40 40 41 40 45 45 45 45 45 42 42 42 42 42 44 44 44 46 40 41 41 41 41 41 46 41 41 41 A.7. Betreuungssachen PLZ 14798 Abteilung 87 RinAG Pelzer PLZ 14774 Abteilung 81 RinAG Klaes A A s!! A A A A As PLZ 14828 Abteilung 92 RiAG Tsch¨ ope !! !! !! ! PLZ 14776 Abteilung 82 RinAG Klaes s`` ` PLZ 14789 Abteilung 92 RiAG Tsch¨ ope PLZ 14793 Abteilung 88 RiAG Tsch¨ ope PLZ 14778 ! ! Abteilung 86 !! ! RinAG Pelzer ! ``` PLZ 14772 Abteilung 80 RinAG Klaes PLZ 14550 Abteilung 80 RinAG Klaes ``` PLZ 14770 ``` Abteilung 85 ``` ```RinAG Pelzer PLZ 14797 Abteilung 83 RinAG Klaes auch PLZ 14778 PLZ 14806 Abteilung 90 RinAG G¨ otsche PLZ 14822 Abteilung 84 RinAG Klaes PLZ 14827 Abteilung 89 RinAG G¨ otsche PLZ 14823 Abteilung 91 RinAG G¨ otsche 33 PLZ 14929 Abteilung 91 RinAG G¨ otsche A.8. Dienstalter Dienstalter 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Name van Lessen Pelzer Eichmann-Hoormann Jung Klaes Moch–Titze B¨onig G¨otsche du Vinage Schack Meier-Ewert von B¨ ulow Strauß Hofmann Ryl Tsch¨ope A.9. Bereitschaftsdienst Datum 01.01.2015 02.01. bis 05.01 06.01. bis 12.01. 13.01. bis 19.01. 20.01. bis 26.01. 27.01. bis 02.02. 03.02. bis 09.02. 10.02. bis 16.02. 17.02. bis 23.02. 24.02. bis 02.03. 03.03. bis 09.03. 10.03. bis 16.03. 17.03. bis 23.03. 24.03. bis 30.03. 31.03. bis 03.04. 04.04. 05.04. 06.04. 07.04.bis 13.04. 14.04. bis 20.04. 21.04. bis 27.04. 28.04. bis 01.05. 02.05. bis 04.05. 05.05. bis 11.05. Richter Woche und Feiertag Vertreter Woche und Feiertag Bremer-Fiedler van Lessen Meier-Ewert Hofmann Moch-Titze Nagel Elvert Dr. Neumann Ligier Passerini Paßmann Cablitz Teckemeyer Pelzer von B¨ ulow F¨ ahrmann H¨ uckel Jung Baumgart Eichmann-Hoormann Dr. Strauß G¨ otsche Ryl Wiriadidjaja Fried Pelzer Cablitz Moch-Titze Meier-Ewert Elvert Nagel Kaab Lanowski H¨ uckel Passerini van Lessen Ligier Klaes Jung Baumgart Wiriadidjaja Eichmann-Hoormann Teckemeyer du Vinage Ryl Weller B¨ onig Fried 34 12.05. bis 14.05. 15.05. bis 18.05. 19.05. bis 23.05. 24.05. 25.05. 26.05. bis 01.06. 02.06. bis 08.06. 09.06. bis 15.06. 16.06. bis 22.06 23.06. bis 29.06. 30.06. bis 06.07. 07.07. bis 13.07. 14.07. bis 20.07. 21.07. bis 27.07. 28.07. bis 03.08. 04.08. bis 10.08. 11.08. bis 17.08. 18.08. bis 24.08. 25.08. bis 31.08. 01.09. bis 07.09. 08.09. bis 14.09. 15.09. bis 21.09. 22.09. bis 28.09. 29.09. bis 05.10. 06.10. bis 12.10. 13.10. bis 19.10. 20.10. bis 26.10. 27.10. bis 02.11. 03.11. bis 09.11. 10.11. bis 16.11. 17.11. bis 23.11. 24.11. bis 30.11. 01.12. bis 07.12. 08.12. bis 15.12. 16.12. bis 23.12. 24.12. 25.12. 26.12. 27.12. bis 30.12. 31.12.2015 Fried Weller du Vinage Kaab Klaes B¨ onig Bremer-Fiedler Ligier H¨ uckel Jung Kaab Klaes Lanowski G¨ otsche Meier-Ewert Pelzer Moch-Titze Nagel Passerini Dr. Neumann F¨ ahrmann Elvert Paßmann Lanowski Hofmann von B¨ ulow Eichmann-Hoormann Dr. Strauß Weller du Vinage Wiriadidjaja Ryl van Lessen B¨ onig Bremer-Fiedler Teckemeyer van Lessen Meier-Ewert F¨ ahrmann Hofmann DinAG van Lessen Wiriadidjaja Dr. Strauß Eichmann-Hoormann Paßmann von B¨ ulow von B¨ ulow Elvert Baumgart Dr. Neumann Pelzer Moch-Titze Hofmann Meier-Ewert Pelzer van Lessen Jung B¨ onig Bremer-Fiedler Nagel Kaab Teckemeyer H¨ uckel Bremer-Fiedler F¨ ahrmann G¨ otsche Ryl Weller du Vinage Dr. Strauß Eichmann-Hoormann Paßmann von B¨ ulow Klaes Cablitz Wiriadidjaja Lanowski Pelzer Cablitz Lanowski Moch-Titze RinAG du Vinage RiAG Jung RiAG B¨onig RiAG Moch-Titze 35
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