Geschäftsverteilung ab 01.04.2015

Amtsgericht Brandenburg an der Havel
Richterlicher Gesch¨
aftsverteilungsplan fu
¨r
das Jahr 2015
ge¨anderte Fassung,
¨
hinsichtlich der Anderungen
mit Wirkung zum
1. April 2015∗
∗
¨
Die inhaltlichen Anderungen
betreffen die Abteilungen f¨
ur Betreuungs- und Zwangsvollstreckungssachen und beruhen auf einem Beschluss des Pr¨
asidiums des Amtsgerichts vom 4. M¨
arz 2015. Die
¨
Anderungen
wurde zum Anlass genommen, den Gesch¨
aftsverteilungsplan drucktechnisch neu zu gestalten.
1
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Regelungen f¨
ur alle Abteilungen
1.1. Vertretungsregelungen . . . . . . . . . . .
1.1.1. Vertreter . . . . . . . . . . . . . .
1.1.2. Verhinderung eines Richters . . . .
1.2. R¨
uckverweisung . . . . . . . . . . . . . .
1.3. Neuverteilung der Gesch¨afte . . . . . . . .
1.4. Erworbene Zust¨andigkeit . . . . . . . . .
1.5. Beweissicherungsverfahren . . . . . . . . .
1.6. Bereitschaftsdienst . . . . . . . . . . . . .
1.7. Vertretungsregelung/Eildienst . . . . . . .
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
5
5
5
5
5
5
6
6
6
6
2. Verwaltung, Befangenheit und Zwangsvollstreckung
2.1. Verwaltung, Befangenheit . . . . . . . . . . . . . .
2.1.1. Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.1.2. Befangenheit ZPO/FamFG . . . . . . . . .
2.1.3. Befangenheit StPO . . . . . . . . . . . . .
2.2. Zwangsvollstreckung . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.2.1. Abteilung 11 . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.2.2. Abteilung 14 . . . . . . . . . . . . . . . . .
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
8
8
8
8
8
8
8
8
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
3. Straf-, Bußgeld- und Jugendsachen
3.1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.1.1. Allgemeine Zust¨andigkeitregeln in Straf- und Bußgeldsachen . . . . .
3.1.2. Zust¨andigkeit in Gs - und Bew¨ahrungsaufsichtsverfahren . . . . . . .
3.1.3. Zust¨andigkeit in Cs-, AR- und Bußgeldverfahren . . . . . . . . . . . .
3.1.4. Zust¨andigkeit in beschleunigten Verfahren die am Tag des Eingangs
zu verhandeln sind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.1.5. Abschiebehaftsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.1.6. Jugendrichtersachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2. Verteilung der Richtergesch¨aftsaufgaben in Straf- Bußgeld- und Jugendsachen
3.2.1. Abteilung 21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2.2. Abteilung 22 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2.3. Abteilung 23 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2.4. Abteilung 23a . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2.5. Abteilung 24 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2.6. Abteilung 25 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2.7. Abteilung 26 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2.8. Abteilung 27 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3.2.9. Abteilung 28 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
9
9
9
9
9
10
10
10
10
10
11
11
12
12
13
13
14
14
4. Zivilsachen
15
4.1. Allgemeine Regelungen der Zust¨andigkeit in Zivilsachen . . . . . . . . . . . . 15
2
4.2. Verteilung der Richtergesch¨aftsaufgaben in
4.2.1. G¨
uterichter . . . . . . . . . . . .
4.2.2. Abteilung 30 . . . . . . . . . . . .
4.2.3. Abteilung 31 . . . . . . . . . . . .
4.2.4. Abteilung 32 . . . . . . . . . . . .
4.2.5. Abteilung 33 . . . . . . . . . . . .
4.2.6. Abteilung 34 . . . . . . . . . . . .
4.2.7. Abteilung 35 . . . . . . . . . . . .
4.2.8. Abteilung 37 . . . . . . . . . . . .
4.2.9. Abteilung 38 . . . . . . . . . . . .
4.2.10. Abteilung 39 . . . . . . . . . . . .
Zivilsachen
. . . . . . .
. . . . . . .
. . . . . . .
. . . . . . .
. . . . . . .
. . . . . . .
. . . . . . .
. . . . . . .
. . . . . . .
. . . . . . .
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
5. Familiensachen
5.1. Allgemeine Zust¨andigkeitsregeln in Familiensachen . . . . .
5.2. Verteilung der Richtergesch¨aftsaufgaben in Familiensachen
5.2.1. Abteilung 40 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.2.2. Abteilung 41 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.2.3. Abteilung 42 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.2.4. Abteilung 43 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.2.5. Abteilung 44 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.2.6. Abteilung 45 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.2.7. Abteilung 46 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5.2.8. Abteilung 47 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
17
17
17
17
17
17
18
18
18
18
18
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
19
19
20
20
20
20
21
21
21
21
22
6. Freiwillige Gerichtsbarkeit - Nachlass-, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren sowie Verfahren gem. § 340 FamFG
6.1. Allgemeine Zust¨andigkeitsregeln in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit .
6.2. Verteilung der Richtergesch¨aftsaufgaben in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2.1. Abteilung 49 (Nachlass) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2.2. Abteilung 50 (Nachlass) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2.3. Abteilung 51 (Nachlass) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2.4. Abteilung 52 (Unverteilte Sachen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2.5. Abteilung 54 (Binnenschiffahrtsregister) . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2.6. Abteilung 58 (Abschiebehaft- und Freiheitsentziehungssachen nach
dem BbgPOLG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2.7. Abt. 60 bis 76 (Grundbuch) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2.8. Abteilung 80 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2.9. Abteilung 81 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2.10. Abteilung 82 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2.11. Abteilung 83 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2.12. Abteilung 84 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2.13. Abteilung 85 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6.2.14. Abteilung 86 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
3
23
23
23
23
23
23
24
24
24
25
25
25
26
26
26
27
27
6.2.15.
6.2.16.
6.2.17.
6.2.18.
6.2.19.
6.2.20.
6.2.21.
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
87
88
89
90
91
92
97
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
27
28
28
28
29
29
29
A. Systematische Zusammenfassung der Richterzust¨
andigkeiten (Neueing¨
ange)
A.1. Strafsachen gegen Erwachsene (Anklagen, Strafbefehle, und Rechtshilfe) . . .
A.2. Haftrichter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
A.3. Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen einschließlich Rechtshilfe) . . . . . . . .
A.4. Richter f¨
ur Abschiebehaftsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
A.5. Familiensachen (§ 23b GVG einschließlich Rechtshilfe) . . . . . . . . . . . . .
A.6. Unterbringungsrichter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
A.7. Betreuungssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
A.8. Dienstalter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
A.9. Bereitschaftsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
30
30
30
31
31
32
32
33
34
34
4
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
1. Allgemeine Regelungen f¨
ur alle Abteilungen
1.1. Vertretungsregelungen
1.1.1. Vertreter
Soweit die regelm¨aßigen Vertreter verhindert sind, sind s¨amtliche Richter des Amtsgerichts
nach der Reihenfolge ihres Dienstalters (§ 20 DRiG), beginnend mit dem dienstj¨
ungsten
Richter auf Lebenszeit, bei gleichem Dienstalter mit dem j¨
ungsten Richter auf Lebenszeit,
zur Vertretung berufen. Danach sind Richter auf Probe zur Vertretung nach der L¨ange ihrer
Dienstzeit, beginnend mit dem dienst¨altesten Richter auf Probe, bei gleicher Dienstzeit mit
dem nach Lebensalter ¨altesten Richter, zur Vertretung berufen. Hinsichtlich der dem Direktor
des Amtsgerichts zugewiesenen Gesch¨aftsaufgaben sind bei Verhinderung der regelm¨aßigen
Vertreter s¨amtliche Richter des Amtsgerichts nach der Reihenfolge ihres Dienstalters, beginnend mit dem dienst¨altesten Richter, bei gleichem Dienstalter mit dem jeweils ¨altesten
Richter, zur Vertretung berufen. (siehe S. 34)
1.1.2. Verhinderung eines Richters
Verhinderung eines Richters liegt vor, wenn er aus rechtlichen (z. B. nach §§ 22 ff StPO, §
41 ZPO) oder aus tats¨achlichen Gr¨
unden (Urlaub, Dienstbefreiung, Erkrankung, Unerreichbarkeit) an der Wahrnehmung der ihm obliegenden richterlichen T¨atigkeit gehindert ist. Ein
Richter gilt auch dann als verhindert, wenn er infolge seiner T¨atigkeit in der Sitzung von
einer keinen Aufschub duldenden richterlichen T¨atigkeit abgehalten ist.
1.2. R¨
uckverweisung
1. F¨
ur die Erledigung der von der h¨oheren Instanz oder dem Bundesverfassungsgericht
zur¨
uckverwiesenen Angelegenheiten ist der nach der Gesch¨aftsverteilung berufene Dezernatsrichter zust¨andig, wenn nicht das zur¨
uckverweisende Gericht an eine andere
Abteilung oder einen anderen Richter zur¨
uckverwiesen hat. In diesem Fall ist der Vertreter des zun¨achst berufenen Dezernatsrichter zust¨andig. F¨
ur die Erledigung der von
der h¨
oheren Instanz oder dem Bundesverfassungsgericht an das Amtsgericht Brandenburg a.d.H. verwiesenen Sachen, mit denen in erster Instanz andere Gerichte befasst
waren, ist derjenige Richter des AG Brandenburg a.d.H. zust¨andig, der zust¨andig w¨are,
wenn die Sache erstmals hier anh¨angig w¨
urde. Diese Regelung gilt vorbehaltlich einer
anderweitigen Bestimmung in der Zuweisungsentscheidung.
2. Vorstehende Regelung gilt gleichermaßen f¨
ur Wiederaufnahmeverfahren gegen Entscheidungen anderer Amtsgerichte (§ 140 a GVG).
1.3. Neuverteilung der Gesch¨
afte
Bei einer Neuverteilung der Gesch¨afte werden die bereits anh¨angigen Sachen von dem bisher zust¨andigen Dezernenten weiter bearbeitet, es sei denn, der ehemalige Abteilungsrichter
scheidet ganz aus der Abteilung aus und ein anderer Richter u
¨bernimmt die Zust¨andigkeit
5
¨
f¨
ur diese Abteilung. Die Ubernahme
betrifft dann auch die bereits anh¨angigen Verfahren.
Das gleiche gilt, wenn eine Abteilung aufgel¨ost werden muss und die bereits anh¨angigen
Verfahren gem¨aß den neu beschlossenen Zust¨andigkeiten umverteilt werden.
Absatz 1 gilt nicht f¨
ur Betreuungs- und Unterbringungsverfahren. Bei diesen Verfahren werden auch Altbest¨ande bei einer Neuverteilung der Gesch¨afte von dem nunmehr zust¨andigen
Richter u
¨bernommen.
Ausnahmen von diesen Grunds¨atzen bed¨
urfen der ausdr¨
ucklichen Erw¨ahnung im Gesch¨aftsverteilungsplan.
1.4. Erworbene Zust¨
andigkeit
Ein nach den vorstehenden Bestimmungen an sich unzust¨andiger Richter wird zust¨andig, sobald ein Beklagter, Rechtsmittelbeklagter, Antragsgegner, Rechtsmittelgegner oder Schuldner zur Sache verhandelt hat oder seit der Rechtsh¨angigkeit drei Monate verstrichen sind.
Findet eine m¨
undliche Verhandlung nicht statt, so wird der an sich unzust¨andige Richter
zust¨andig, wenn die Sache nicht innerhalb einer Woche nach Vorlage einer Klageerwiderung, Rechtsmittelerwiderung oder Antragserwiderung dem Richter, der f¨
ur zust¨andig gehal¨
ten wird, mit einem Ubernahmeersuchen
vorgelegt wird oder sobald der an sich unzust¨andige
Richter eine Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren oder in der Sache getroffen hat.
Diese Regelung gilt nicht f¨
ur Fragen der funktionellen Zust¨andigkeit.
1.5. Beweissicherungsverfahren
F¨
ur die Durchf¨
uhrung von Beweissicherungsverfahren ist die Abteilung zust¨andig, die f¨
ur die
Entscheidung im Rechtsstreit berufen w¨are. Bei Beweissicherungsverfahren ohne Antragsgegner und Aufgebotssachen richtet sich die Zust¨andigkeit nach dem Namen des Antragstellers.
1.6. Bereitschaftsdienst
Bereitschaftsdienstgericht ist das Amtsgericht Potsdam. Die Richter der Amtsgerichte Brandenburg an der Havel, Nauen und Rathenow werden f¨
ur den Eildienstbezirk II des Amtsgerichtes Potsdam t¨atig.
Die Einteilung der Richter f¨
ur den Eildienstbezirk II des Amtsgerichtes Potsdam wird im
Anhang in der Tabelle Bereitschaftsdienst S. 34 dargestellt.
Zu den Einzelheiten des Bereitschaftsdienstes wird auf die Beschl¨
usse der Pr¨asidien der
Amtsgerichte Luckenwalde, Nauen, Zossen, des hiesigen Pr¨asidiums und des Pr¨asidiums des
Landgerichtes Potsdam zum Bereitschaftsdienst betreffend das Amtsgericht Potsdam verwiesen.
1.7. Vertretungsregelung/Eildienst
Der jeweilige Vertreter ist zust¨andig, wenn der jeweilige Bereitschaftsrichter verhindert ist. Er
ist als weiterer Richter zust¨andig, wenn der Bereitschaftsrichter wegen hohen Gesch¨aftsanfalls
im Bereitschaftsdienst die Heranziehung eines weiteren Richters f¨
ur erforderlich erachtet. Die
6
Bearbeitung der im Bereitschaftsdienst anfallenden Sachen hat Vorrang vor der Bearbeitung
sonstiger Aufgaben.
Ist der jeweilige Vertreter verhindert, wird er vertreten durch den n¨achsten in der Tabelle Bereitschaftsdienst S. 34 vorgesehenen Vertreter f¨
ur die Folgewoche, im Falle dessen
Verhinderung wiederum durch den n¨achsten in der Liste vorgesehenen Vertreter und so fort.
7
2. Verwaltung, Befangenheit und Zwangsvollstreckung
2.1. Verwaltung, Befangenheit
2.1.1. Verwaltung
gesonderter Gesch¨aftsverteilungsplan f¨
ur die Verwaltung
2.1.2. Befangenheit ZPO/FamFG
Entscheidungen u
¨ber die Ablehnung oder Selbstablehnung eines Richters oder bei Zweifeln
u
¨ber den Ausschluss kraft Gesetzes oder bei Zweifeln u
¨ber die Verhinderung eines Richters
gem. § 45 ff ZPO und in Sachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
DinAG van Lessen
RinAG Ryl
2.1.3. Befangenheit StPO
Entscheidungen u
¨ber die Ablehnung oder Selbstablehnung eines Richters oder bei Zweifeln
u
¨ber den Ausschluss kraft Gesetzes oder bei Zweifeln u
¨ber die Verhinderung eines Richters
gem. §§ 22, 23, 24, 27 Abs. 3 StPO
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG Jung
RiAG von B¨
ulow
RinAG Ryl
2.2. Zwangsvollstreckung
2.2.1. Abteilung 11
Zwangsvollstreckung eV und
2.2.2. Abteilung 14
¨
Zwangsvollstreckung (u.a. Pf¨andungs- und Uberweisungsbeschl¨
usse und Erinnerungen gegen
die Art und Weise der Zwangsvollsteckung durch die Gerichtsvollzieher) richterliche Entscheidungen
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Ryl
DinAG van Lessen
RiAG Dr. Strauß
8
3. Straf-, Bußgeld- und Jugendsachen
3.1. Allgemeines
3.1.1. Allgemeine Zust¨
andigkeitregeln in Straf- und Bußgeldsachen
Die Zust¨andigkeit in Straf- und Bußgeldsachen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben
des Beschuldigten (Betroffenen) im Zeitpunkt des Eingangs der Sache. Die unter III a-f
getroffenen Bestimmungen gelten entsprechend.
Ist der Name des Beschuldigten oder Betroffenen nicht bekannt, so ist die Bezeichnung
“Unbekannt” anstelle des Namens maßgebend.
3.1.2. Zust¨
andigkeit in Gs - und Bew¨
ahrungsaufsichtsverfahren
Ein Strafrichter ist in den Verfahren mit denjenigen Anfangsbuchstaben der Namen der Beschuldigten/Betroffenen, f¨
ur die er f¨
ur die Verfahren vor dem Straf- jugendrichter (Ds, DsJg)
und vor dem Sch¨
offen-, Jugendsch¨
offenrichter (Ls, LsJg) zust¨andig ist, ebenso zust¨andig f¨
ur:
• Gs-Sachen, soweit die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft beantragt wird
• Privatklageverfahren
• F¨
uhrung der Bew¨ahrungsaufsicht
• F¨
uhrung der Bew¨ahrungsaufsicht in u
¨bertragenen Sachen.
Bei der F¨
uhrung der Bew¨ahrungsaufsicht kommt es ausschließlich auf den Buchstaben und
nicht auf die Frage der Anh¨angigkeit bei Gericht an.
3.1.3. Zust¨
andigkeit in Cs-, AR- und Bußgeldverfahren
Ein Strafrichter ist in den Verfahren mit denjenigen Anfangsbuchstaben der Namen der
Beschuldigten/Betroffenen, f¨
ur die er f¨
ur die Verfahren vor dem Strafrichter/Jugendrichter
(Ds) zust¨andig ist, ebenso zust¨andig f¨
ur:
• Cs-Sachen
• AR - Sachen einschließlich
• Bußgeld- und Gs - Sachen, soweit nicht die Verk¨
undung oder der Erlass von Haftbefehlen betroffen ist, da insoweit eine nach Wochentagen geregelte Zust¨andigkeit gegeben
ist und beschleunigte Verfahren.
9
3.1.4. Zust¨
andigkeit in beschleunigten Verfahren die am Tag des Eingangs zu
verhandeln sind
Beschleunigte Verfahren, die am Tag des Eingangs zu verhandeln sind, fallen in die Zust¨andigkeit des jeweiligen Haftbereitschaftsrichters.
Haftbereitschaftsrichter ist derjenige Richter, der in Gs-Sachen f¨
ur einen bestimmten Wochentag zur Verk¨
undung und Erlass von Haftbefehlen eingeteilt ist.
3.1.5. Abschiebehaftsachen
Die Zust¨andigkeit in Abschiebehaftsachen regelt sich nach dem Tag des Eingangs des Antrags
bei Gericht. Der an diesem Tag zust¨andige Dezernent bleibt auch f¨
ur sp¨ater in dieser Sache
zu treffende Entscheidungen zust¨andig. Soweit die Abschiebehaftsache an einem Sonnabend,
Sonntag oder dienstfreien Werktag eingeht und nicht sofort erledigt werden kann, ist der
am darauf folgenden, nicht dienstfreien Werktag zust¨andige Hafteilrichter f¨
ur die weiteren
Entscheidungen zust¨andig.
3.1.6. Jugendrichtersachen
Bei Jugendrichter- und Jugendsch¨
offensachen ist der Anfangsbuchstabe des lebens¨altesten
Beschuldigten/Betroffenen, der zum Zeitpunkt der von der Staatsanwaltschaft unterstellten
Tatzeit noch nicht das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hatte, maßgeblich. Dies gilt
auch im Ermittlungsverfahren und f¨
ur die Zust¨andigkeit zur Haftkontrolle.
3.2. Verteilung der Richtergesch¨
aftsaufgaben in Straf- Bußgeld- und
Jugendsachen
3.2.1. Abteilung 21
1. Erwachsenensch¨
offengericht einschließlich erweitertem Sch¨offengericht und Strafbefehlssachen, deren Verhandlung vor diesen Gerichten beantragt wird, sowie selbst¨andiges
Einziehungsverfahren nach § 140 StPO soweit bei Anklageerhebung das Sch¨offengericht
zust¨andig w¨are mit den Buchstaben
A-Z
und
2. Auslosung der Sch¨
offen und Sch¨offenangelegenheiten bei Erwachsenenstrafsachen, einschließlich des Vorsitzes beim Sch¨offenwahlausschuss und
3. Entscheidungen u
¨ber die Verhinderung eines Sch¨offen und die hierdurch erforderliche
Hinzuziehung eines Hilfssch¨
offen, sowie die Verh¨angung von Ordnungsmitteln gegen
Sch¨
offen
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG G¨
otsche
RinAG Pelzer
RinAG du Vinage
10
4. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene ( RegisterzeichenDs, Cs, Gs und Owi,
einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140
StPO und §§ 27, 87 OwiG) mit den Buchstaben:
B, C und N
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Pelzer
RinAG G¨
otsche
RinAG Ryl
3.2.2. Abteilung 22
1. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Ds, Cs, Gs Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und Owi einschließlich Erzwingungshaftsachen und
Einziehungsverfahren nach §§ 27, 87 OwiG) mit den Buchstaben:
A, F, O, X, Y und Z
und
2. Montag f¨
ur alle Buchstaben:
Erlass und Verk¨
undung von Haftbefehlen. Erlass nur in den F¨allen, in denen der Haftbefehl am gleichen Tag zu verk¨
unden ist. Diese Zust¨andigkeit erstreckt sich auch auf
Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Der Ermittlungsrichter
wird insoweit als Jugendrichter t¨atig.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG du Vinage
RiAG Dr. Strauß
RinAG Eichmann-Hoormann
3.2.3. Abteilung 23
1. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Ds und Cs) mit den Buchstaben:
H und R
und
2. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Gs und Owi, einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 440 StPO und §§ 27,
87 OwiG) mit den Buchstaben:
H und R
und
11
3. Freitag f¨
ur alle Buchstaben:
Erlass und Verk¨
undung von Haftbefehlen. Erlass nur in den F¨allen, in denen der Haftbefehl am gleichen Tag zu verk¨
unden ist. Diese Zust¨andigkeit erstreckt sich auch auf
Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Der Ermittlungsrichter
wird insoweit als Jugendrichter t¨atig.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Ryl
DinAG van Lessen
RiAG Dr. Strauß
3.2.4. Abteilung 23a
1. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Ds und Cs) mit den Buchstaben:
D, G, L, T und P
und
2. Donnerstag f¨
ur alle Buchstaben:
Erlass und Verk¨
undung von Haftbefehlen. Erlass nur in den F¨allen, in denen der Haftbefehl am gleichen Tag zu verk¨
unden ist. Diese Zust¨andigkeit erstreckt sich auch auf
Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Der Ermittlungsrichter
wird insoweit als Jugendrichter t¨atig.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Hofmann
RinAG Eichmann-Hoormann
RiAG Dr. Strauß
3.2.5. Abteilung 24
1. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlich
Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und
§§ 27, 87 OwiG) mit den Buchstaben:
E, I, J, K, M,
und
2. Mittwoch f¨
ur alle Buchstaben:
Erlass und Verk¨
undung von Haftbefehlen. Erlass nur in den F¨allen, in denen der Haftbefehl am gleichen Tag zu verk¨
unden ist. Diese Zust¨andigkeit erstreckt sich auch auf
Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Der Ermittlungsrichter
wird insoweit als Jugendrichter t¨atig.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Eichmann-Hoormann
RinAG Hofmann
RinAG G¨
otsche
12
3.2.6. Abteilung 25
1. Verfahren vor dem Strafrichter gegen Erwachsene (Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlich
Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und
§§ 27, 87 OwiG) mit den Buchstaben:
Q, S, U, V und W
und
2. Binnenschifffahrtssachen (Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlich Erzwingungshaftsachen,
Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und §§ 27, 87 OwiG) f¨
ur alle
Buchstaben und
3. Dienstag f¨
ur alle Buchstaben Erlass und Verk¨
undung von Haftbefehlen. Erlass
nur in den F¨allen, in denen der Haftbefehl am gleichen Tag zu verk¨
unden ist. Diese Zust¨andigkeit erstreckt sich auch auf Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und
Heranwachsende. Der Ermittlungsrichter wird insoweit als Jugendrichter t¨atig.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG Dr. Strauß
RinAG du Vinage
RinAG Hofmann
3.2.7. Abteilung 26
1. Jugendrichtersachen (Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und §§ 27, 87 OwiG), Vollstreckungsverf¨
ugungen in Jugendstraf- und Jugendarrestsachen mit den Buchstaben
F, K-S
und
2. Gs-Sachen soweit sie Jugendliche und Heranwachsende in Jugendsachen oder Erwachsene in Jugendschutzsachen betreffen mit den Buchstaben
F, K - S
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG von B¨
ulow
RiAG Jung
RinAG Meier-Ewert
13
3.2.8. Abteilung 27
1. Jugendsch¨
offensachen, einschließlich Strafbefehlssachen, soweit Verhandlung vor diesem Gericht beantragt wird und
2. Vollstreckungsleitung in Jugendsachen und
3. Auslosung der Jugendsch¨
offen und Jugendsch¨offenangelegenheiten einschließlich des
Vorsitzes im Jugendsch¨
offenwahlausschuss und
4. Entscheidungen u
¨ber die Verhinderung eines Jugendsch¨offen und die hierdurch erforderliche Hinzuziehung eines Jugendhilfssch¨offen, sowie die Verh¨angung von Ordnungsmittel gegen Sch¨
offen und
5. erweitertes Sch¨
offengericht (Beisitz)
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG du Vinage
RiAG Dr. Strauß
RinAG Eichmann-Hoormann
3.2.9. Abteilung 28
1. Jugendrichtersachen (Ds, Cs, Gs und Owi, einschließlich Erzwingungshaftsachen, Rechtshilfe und Einziehungsverfahren nach § 140 StPO und §§ 27, 87 OwiG), Vollstreckungsverf¨
ugungen in Jugendstraf- und Jugendarrestsachen und
2. Gs-Sachen soweit sie Jugendliche und Heranwachsende in Jugendsachen oder Erwachsene in Jugendschutzsachen mit den Buchstaben:
A- E, G - J und T - Z
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG du Vinage
RiAG Dr. Strauß
RinAG Eichmann-Hoormann
14
4. Zivilsachen
4.1. Allgemeine Regelungen der Zust¨
andigkeit in Zivilsachen
1. Die Zust¨andigkeit in Zivilsachen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben der Bezeichnung des/der Beklagten (Antragsgegners, Schuldners) in der Klageschrift oder in
der letzten Fassung des Mahnbescheides bei Eingang der Sache beim Streitgericht.
Bei Aufgebotssachen richtet sich die Zust¨andigkeit nach dem Anfangsbuchstaben der
Bezeichnung des Antragstellers.
¨
Sp¨ater eintretende Anderungen
(z. B. Parteiwechsel, Erstreckung der Klage auf weitere Beklagte, Berichtigungen oder sonstige Namens¨anderungen) ber¨
uhren die einmal
begr¨
undete Zust¨andigkeit nicht.
Im Einzelnen gilt hier Folgendes:
a) Bei nat¨
urlichen Personen entscheidet der Anfangsbuchstabe des Familiennamens.
Besteht dieser Name aus mehreren W¨ortern, so kommt es auf das erste groß
geschriebene Wort an; Adelsbezeichnungen als Bestandteil des Namens bleiben
außer Betracht,
z. B. Johannes aus der Mark = M, Edwin Freiherr von Schnell = S
b) Bei Gebietsk¨
orperschaften, K¨orperschaften, Anstalten, Kirchengemeinden und
Sparkassen ist die in der Bezeichnung enthaltene geographische Bezeichnung
maßgebend.
c) Bei Handelsgesellschaften, juristischen Personen, Gesellschaften des b¨
urgerlichen
Rechts, Stiftungen, Vereinen und Beh¨orden gilt Folgendes:
i. Enth¨alt die Bezeichnung den Namen mindestens einer nat¨
urlichen Person
gelten 1a) und 1d) entsprechend,
z. B. Tischlerei Franz Becker GmbH = B, Helmut Schmidt und Helmut Kohl
Bedachungen = K.
ii. Fehlt ein Eigenname, ist jedoch ein Kunstwort oder eine Abk¨
urzung in der
Bezeichnung enthalten, so sind diese maßgebend,
z. B. Targo Bank AG = T, LTU Reisen = L.
Sind mehrere enthalten, so entscheidet die Reihenfolge innerhalb der Bezeichnung
iii. Sind weder Eigennamen noch Kunstworte oder Abk¨
urzungen enthalten, ist
das erste Hauptwort in der Bezeichnung maßgebend. Ist jedoch in der Bezeichnung außer einem den Gesch¨aftszweig kennzeichnenden Hauptwort ein
weiteres, der Unterscheidung dienendes Hauptwort vorhanden, so ist dieses
maßgebend
z. B. Bierbrauerei Friede“ = F, Versicherungsgesellschaft Nordstern“ = N.
”
”
Bei mehreren der Unterscheidung dienenden Hauptw¨ortern ist das erste maßgeblich.
iv. Fehlen Eigennamen, Kunstworte, Hauptworte und Abk¨
urzungen, entscheidet
der Anfangsbuchstabe des ersten Wortes.
15
v. Außer Betracht bleiben, als nicht unterscheidungskr¨aftig, Worte, die die
Rechts- bzw. Organisationsform bezeichnen, und ihre Abk¨
urzungen.
z. B. Aktiengesellschaft, Anstalt, Firma, Gemeinde, Genossenschaft, Gewerkschaft, Gesellschaft (mit beschr¨ankter Haftung), Handelgesellschaft, Handlung IG, in Liquidation, Innung, Kommanditgesellschaft (auf Aktien), Korporation, Stiftung, Verband, Verein, Zeche
vi. Außerdem bleiben geographische Bezeichnungen außer Betracht,
z. B. Rohrweberei Pritzerbe GmbH=R
d) Richtet sich die Klage (der Antrag) gegen mehrere Beklagte (Antragsgegner,
Schuldner), so ist der mit dem im Alphabet fr¨
uheren Buchstaben beginnende Name maßgebend. Außer Betracht bleiben mitverklagte Versicherungsunternehmen.
e) Im Falle der Prozessverbindung (§147 ZPO) in verschiedene Abteilungen geh¨origer
Sachen geht die Bearbeitung der verbundenen Sachen auf die Abteilung u
¨ber,
deren Richter die Verbindung angeordnet hat. Im Falle der Prozesstrennung (§ 145
ZPO) bleibt die Abteilung f¨
ur die getrennten Sachen zust¨andig, die die Trennung
angeordnet hat.
2. Erworbene Zust¨andigkeit. Ein unzust¨andiger, aber mit der Sache befasster Richter wird
zust¨andig, wenn er die Sache nicht dem f¨
ur zust¨andig gehaltenen Richter mit einem
¨
Ubernahmeersuchen
vorlegen l¨asst, bevor
• der Beklagte, Antragsgegner oder Schuldner zur Sache verhandelt hat,
• drei Monate nach Zustellung der Antragsschrift, der Klage oder Anspruchsbegr¨
undung vergangen sind,
• er das schriftliche Verfahren nach §§ 495a oder 128 Abs. 2 ZPO angeordnet hat
oder
• er im zugeh¨
origen Prozesskostenhilfeverfahren, in der Sache oder u
¨ber die Kosten,
wenn auch nur teilweise entschieden hat (also durch Teilurteil, Vers¨aumnisurteil,
Vorbehaltsurteil, Beschluss gem¨aß § 91a ZPO o. ¨a.).
Diese Regelung gilt nicht f¨
ur Fragen der funktionellen Zust¨andigkeit
16
4.2. Verteilung der Richtergesch¨
aftsaufgaben in Zivilsachen
4.2.1. G¨
uterichter
Zum G¨
uterichter in Zivilsachen im Sinne von § 278 Abs. 5 ZPO in der Fassung vom 21. 7. 2012
werden RiAG Tsch¨
ope und RiAG Jung bestimmt.
4.2.2. Abteilung 30
Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit den Buchstaben:
A, J, K, N, Z
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG B¨
onig
RiAG Moch-Titze
RiAG Tsch¨
ope
4.2.3. Abteilung 31
Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit den Buchstaben:
B,C, E, F, P, T, Q, U, X, Y
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG Moch-Titze
RiAG B¨
onig
RiAG Tsch¨
ope
4.2.4. Abteilung 32
Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe Eingang bis 31. 12. 2012 mit
dem Buchstaben:
P und T
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG Jung
RiAG von B¨
ulow
RinAG Cablitz
4.2.5. Abteilung 33
1. Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit den Buchstaben:
M, V und W
2. Binnenschifffahrtssachen (Zivil)
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG B¨
onig
RiAG Moch-Titze
RiAG Tsch¨
ope
17
4.2.6. Abteilung 34
Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit den Buchstaben:
O, und Sch
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG Moch-Titze
RiAG B¨
onig
RiAG Tsch¨
ope
4.2.7. Abteilung 35
Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit den Buchstaben:
H
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG Jung
RiAG von B¨
ulow
RinAG Cablitz
4.2.8. Abteilung 37
Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit den Buchstaben:
D, I, L, R, S, St
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG Jung
RiAG von B¨
ulow
RinAG Cablitz
4.2.9. Abteilung 38
Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen) einschließlich Rechtshilfe mit dem Buchstaben:
G
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Cablitz
RinAG Meier-Ewert
RiAG von B¨
ulow
4.2.10. Abteilung 39
WEG-Sachen im Sinne des § 43 WEG
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG Jung
RiAG von B¨
ulow
RinAG Cablitz
18
5. Familiensachen
5.1. Allgemeine Zust¨
andigkeitsregeln in Familiensachen
1. Die Zust¨andigkeit in Ehe-, Ehewohnungs-, Haushalts- Versorgungsausgleichs- und G¨
uterrechtssachen sowie bei Trennungs- und nachehelichem Unterhalt und Anspr¨
uchen gem¨aß
§ 266 Abs. 1 Nr. 2 und 3 FamFG (Anspr¨
uchen, die auf der Ehe bzw. Scheidung und
Trennung beruhen) bestimmt sich nach dem Namen der (Ex-) Ehefrau bei Einreichung
des Antrages. Dies gilt nur, wenn sie selbst beteiligt ist.
2. In Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen bestimmt sich die Zust¨andigkeit
nach dem Namen der Kindesmutter bei Eingang der Sache, soweit sie am Verfahren
beteiligt ist. Das gilt auch f¨
ur Anspr¨
uche gem¨aß § 266 Abs. 1 Nr. 4 und 5 FamFG
(Anspr¨
uche aus dem Eltern-Kindverh¨altnis und dem Umgangsrecht).
3. Die Zust¨andigkeit bei Gewaltschutzsachen bestimmt sich nach dem Namen der beteiligten erwachsenen Frau bei Eingang des Antrages, soweit nur eine erwachsene Frau
beteiligt ist.
4. Bei Kindesunterhalt ist maßgeblich der Name der Kindesmutter bei Eingang des Antrages, soweit das Kind zu dem Zeitpunkt minderj¨ahrig ist.
5. In allen u
¨brigen F¨allen ist maßgeblich der Name des Beteiligten, dessen Name im Alphabet vorgeht. Maßgeblich sind ausschließlich die Namen der Beteiligten zum Zeitpunkt
der Anh¨angigkeit der Sache, die nat¨
urliche Personen sind.
19
5.2. Verteilung der Richtergesch¨
aftsaufgaben in Familiensachen
5.2.1. Abteilung 40
Alle Gesch¨afte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit den
Buchstaben:
A, B, D, S
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG von B¨
ulow
RiAG Jung
RinAG Meier-Ewert
5.2.2. Abteilung 41
1. alle Gesch¨afte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit den
Buchstaben:
C, Sch, St, T, U, V, X, Y, Z,
und
2. alle Angelegenheiten des Familiengerichtes nach dem Gesetz zur Geltendmachung von
Unterhaltsanspr¨
uchen im Verkehr mit ausl¨andischen Staaten (AUG) mit den Buchstaben:
M-Z
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Meier-Ewert
RinAG Cablitz
RiAG von B¨
ulow
5.2.3. Abteilung 42
1. alle Gesch¨afte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit den
Buchstaben:
J, K,L, M und N
und
2. alle Angelegenheiten des Familiengerichtes nach dem Gesetz zur Geltendmachung von
Unterhaltsanspr¨
uchen im Verkehr mit ausl¨andischen Staaten (AUG) mit den Buchstaben:
A-L
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Meier-Ewert
RinAG Cablitz
RiAG von B¨
ulow
20
5.2.4. Abteilung 43
Alle Gesch¨afte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit den
Buchstaben:
M, N (nur Eing¨
ange bis 30. 6. 2014)
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Cablitz
RinAG Meier-Ewert
RiAG Jung
5.2.5. Abteilung 44
alle Gesch¨afte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit den Buchstaben:
O bis Q
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG Jung
RiAG von B¨
ulow
RinAG Cablitz
5.2.6. Abteilung 45
alle Gesch¨afte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit den Buchstaben:
E, F, G, H, I,
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Cablitz
RinAG Meier-Ewert
RiAG Jung
5.2.7. Abteilung 46
alle Gesch¨afte des Familienrichters (§ 23 b GVG) einschließlich der Rechtshilfe mit den Buchstaben
R und W
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG von B¨
ulow
RiAG Jung
RiAG Meier-Ewert
21
5.2.8. Abteilung 47
1. Adoptionssachen (§ 186 FamFG) einschließlich der Adoptionen gem. § 187 Abs. 4
FamFG sowie Entscheidungen gem. §§ 2,3 AdWirkG
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Ryl
RiAG Tsch¨ope
RiAG von B¨
ulow
2. Alle Angelegenheiten des Familiengerichtes soweit gem¨aß §§ 12, 13 und 47 Abs. 2
IntFamRVG die Zust¨andigkeit des Familiengerichtes am Sitz des Brandenburgischen
Oberlandesgerichtes begr¨
undet wird.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG von B¨
ulow
RiAG Tsch¨ope
RinAG Ryl
22
6. Freiwillige Gerichtsbarkeit - Nachlass-, Betreuungs- und
Unterbringungsverfahren sowie Verfahren gem. § 340
FamFG
6.1. Allgemeine Zust¨
andigkeitsregeln in Verfahren der freiwilligen
Gerichtsbarkeit
F¨
ur die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gelten die Bestimmungen f¨
ur Zivilsachen sinngem¨aß, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen keine andere Regelung
ergibt.
6.2. Verteilung der Richtergesch¨
aftsaufgaben in Verfahren der freiwilligen
Gerichtsbarkeit
6.2.1. Abteilung 49 (Nachlass)
Nachlasssachen mit den Buchstaben
J-Q
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
DinAG van Lessen
RinAG Ryl
RiAG Dr. Strauß
6.2.2. Abteilung 50 (Nachlass)
Nachlasssachen mit den Buchstaben
A bis I
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
DinAG van Lessen
RinAG Ryl
RiAG Dr. Strauß
6.2.3. Abteilung 51 (Nachlass)
1. Nachlasssachen mit den Buchstaben
R bis Z
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
DinAG van Lessen
RinAG Ryl
RiAG Dr. Strauß
23
2. Einwendungen gegen Kostenrechnungen im automatisierten Verfahren Solum-Web und
AUREG (landesweit) u
¨ber die richterlich in analoger Anwendung des § 13 JVKostO
das Amtsgericht Brandenburg an der Havel zu entscheiden hat.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG Moch-Titze
RiAG B¨
onig
RiAG Tsch¨ope
6.2.4. Abteilung 52 (Unverteilte Sachen)
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG G¨
otsche
RiAG Tsch¨
ope
RinAG Ryl
6.2.5. Abteilung 54 (Binnenschiffahrtsregister)
Richterliche Gesch¨afte in Binnenschiffsregistersachen
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG Moch-Titze
RiAG B¨
onig
RiAG Tsch¨
ope
6.2.6. Abteilung 58 (Abschiebehaft- und Freiheitsentziehungssachen nach dem
BbgPOLG)
• Abschiebehaftsachen Montag f¨
ur alle Buchstaben:
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
DinAG van Lessen
RinAG du Vinage
RinAG Ryl
• Abschiebehaftsachen Dienstag f¨
ur alle Buchstaben:
Abschiebehaftsachen
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
DinAG van Lessen
RiAG Dr. Strauß
RinAG Ryl
• Abschiebehaftsachen Mittwoch f¨
ur alle Buchstaben:
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
DinAG van Lessen
RinAG Eichmann-Hoormann
RinAG Ryl
• Abschiebehaftsachen Donnerstag f¨
ur alle Buchstaben
24
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
DinAG van Lessen
RinAG Hofmann
RinAG Ryl
• Abschiebehaftsachen Freitag f¨
ur alle Buchstaben
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
DinAG van Lessen
RinAG Ryl
RinAG Pelzer
• Verfahren nach dem Brandenburgischen Polizeigesetz f¨
ur alle Buchstaben
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
DinAG van Lessen
RinAG Ryl
RiAG Dr. Strauß
6.2.7. Abt. 60 bis 76 (Grundbuch)
Richterliche Gesch¨afte in Grundbuchsachen
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG Moch-Titze
RiAG B¨
onig
RiAG Tsch¨
ope
6.2.8. Abteilung 80
Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1
und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨
ur Betroffene mit
gew¨ohnlichem Aufenthalt in den
Postleitzahlenbezirken 14772 und 14550
und f¨
ur Betroffene ohne gew¨
ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese
im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Klaes
RinAG Pelzer
RinAG G¨
otsche
6.2.9. Abteilung 81
Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1
und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨
ur Betroffene mit
gew¨ohnlichem Aufenthalt im
Postleitzahlenbezirk 14774
25
und f¨
ur Betroffene ohne gew¨
ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese
im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Klaes
RinAG Pelzer
RinAG G¨
otsche
6.2.10. Abteilung 82
Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1
und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨
ur Betroffene mit
gew¨ohnlichem Aufenthalt im
Postleitzahlenbezirk 14776
und f¨
ur Betroffene ohne gew¨
ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese
im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Klaes
RinAG G¨
otsche
RinAG Pelzer
6.2.11. Abteilung 83
Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1
und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨
ur Betroffene mit
gew¨ohnlichem Aufenthalt im
Postleitzahlenbezirk 14797
und f¨
ur Betroffene ohne gew¨
ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese
im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Klaes
RinAG G¨
otsche
RinAG Pelzer
6.2.12. Abteilung 84
Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1
und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨
ur Betroffene mit
gew¨ohnlichem Aufenthalt im
Postleitzahlenbezirk 14822
und f¨
ur Betroffene ohne gew¨
ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese
im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Klaes
RinAG G¨
otsche
RinAG Pelzer
26
6.2.13. Abteilung 85
Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1
und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨
ur Betroffene mit
gew¨ohnlichem Aufenthalt im
Postleitzahlenbezirk 14770
und f¨
ur Betroffene ohne gew¨
ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese
im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Pelzer
RinAG G¨
otsche
RinAG Klaes
6.2.14. Abteilung 86
Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1
und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨
ur Betroffene mit
gew¨ohnlichem Aufenthalt in dem
Postleitzahlenbezirk 14778
und f¨
ur Betroffene ohne gew¨
ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese
im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Pelzer
RinAG G¨
otsche
RinAG Klaes
6.2.15. Abteilung 87
Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1
und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨
ur Betroffene mit
gew¨ohnlichem Aufenthalt in dem
Postleitzahlenbezirk 14798
und f¨
ur Betroffene ohne gew¨
ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese
im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG Pelzer
RinAG G¨
otsche
RinAG Klaes
27
6.2.16. Abteilung 88
Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1
und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨
ur Betroffene mit
gew¨ohnlichem Aufenthalt im
Postleitzahlenbezirk 14793
und f¨
ur Betroffene ohne gew¨
ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese
im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG Tsch¨
ope
RinAG Klaes
RinAG G¨
otsche
6.2.17. Abteilung 89
Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1
und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨
ur Betroffene mit
gew¨ohnlichem Aufenthalt im
Postleitzahlenbezirk 14827
und f¨
ur Betroffene ohne gew¨
ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese
im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG G¨
otsche
RinAG Pelzer
RinAG Klaes
6.2.18. Abteilung 90
Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1
und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨
ur Betroffene mit
gew¨ohnlichem Aufenthalt im
Postleitzahlenbezirk 14806
und f¨
ur Betroffene ohne gew¨
ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese
im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG G¨
otsche
RinAG Pelzer
RinAG Klaes
28
6.2.19. Abteilung 91
Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1
und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨
ur Betroffene mit
gew¨ohnlichem Aufenthalt in den
Postleitzahlenbezirken 14929 und 14823
und f¨
ur Betroffene ohne gew¨
ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese
im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RinAG G¨
otsche
RinAG Pelzer
RinAG Klaes
6.2.20. Abteilung 92
Betreuungssachen (§ 271 FamFG) und zivilrechtliche Unterbringungssachen (§ 312 Ziff. 1
und 2 FamFG) einschließlich der Rechtshilfe in diesen Angelegenheiten f¨
ur Betroffene mit
gew¨ohnlichem Aufenthalt in den
Postleitzahlenbezirken 14828 und 14789
und f¨
ur Betroffene ohne gew¨
ohnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts, wenn diese
im vorgenannten Postleitzahlenbereich ihren schlichten Aufenthalt haben.
Zust¨andige/r :
1. Vertreter/in:
2. Vertreter/in:
RiAG Tsch¨
ope
RinAG Klaes
RinAG G¨
otsche
6.2.21. Abteilung 97
¨
Offentlich-rechtliche
Unterbringungsverfahren nach dem Brandenburgischen PsychKG.
Die Zust¨andigkeit in Unterbringungsverfahren bestimmt sich nach dem Zeitpunkt des Eingangs bei Gericht und nicht beim Bereitschaftsrichter direkt wie folgt:
Beginn
Freitag
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
14.00
16.00
16.00
16.00
16.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
bis
bis
bis
bis
bis
Ende
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
16.00
16.00
16.00
16.00
14.00
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Zust¨
andig/er
RiAG Tsch¨ope
RinAG Pelzer
RiAG Moch-Titze
RinAG Klaes
RinAG G¨otsche
1.Vertreter
RinAG Klaes
RinAG G¨otsche
RinAG G¨otsche
RinAG Pelzer
RinAG Klaes
Der an diesen Tagen zust¨andige Dezernent bleibt auch f¨
ur sp¨ater in dieser Sache zu
treffende Entscheidungen zust¨andig. Soweit die Unterbringungssache an einem Sonnabend,
Sonntag oder dienstfreien Werktag eingeht und nicht sofort erledigt werden kann, ist der
am darauffolgenden, nicht dienstfreien Werktag zust¨andige Unterbringungsrichter f¨
ur die
weiteren Entscheidungen zust¨andig.
Zweiter Vertreter ist der Richter, der nach den Zust¨andigkeitsregeln f¨
ur Betreuungssachen
zust¨andig w¨are.
29
Anhang
A. Systematische Zusammenfassung der
Richterzust¨
andigkeiten (Neueing¨
ange)
A.1. Strafsachen gegen Erwachsene (Anklagen, Strafbefehle, und
Rechtshilfe)
Buchst.
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Zust¨
andige/r
RinAG du Vinage
RinAG Pelzer
RinAG Pelzer
RinAG Hofmann
RinAG Eichmann-Hoormann
RinAG du Vinage
RinAG Hofmann
RinAG Ryl
RinAG Eichmann-Hoormann
RinAG Eichmann-Hoormann
RinAG Eichmann-Hoormann
RinAG Hofmann
RinAG Eichmann-Hoormann
RinAG Pelzer
RinAG du Vinage
RinAG Hofmann
RiAG Dr. Strauß
RinAG Ryl
RiAG Dr. Strauß
RinAG Hofmann
RiAG Dr. Strauß
RiAG Dr. Strauß
RiAG Dr. Strauß
RinAG du Vinage
RinAG du Vinage
RinAG du Vinage
1. Vertreter
RiAG Dr. Strauß
RinAG G¨
otsche
RinAG G¨
otsche
RinAG Eichmann-Hoormann
RinAG Hofmann
RiAG Dr. Strauß
RinAG Eichmann-Hoormann
DinAG van Lessen
RinAG Hofmann
RinAG Hofmann
RinAG Hofmann
RinAG Eichmann-Hoormann
RinAG Hofmann
RinAG G¨
otsche
RiAG Dr. Strauß
RinAG Eichmann-Hoormann
RinAG du Vinage
DinAG van Lessen
RinAG du Vinage
RinAG Eichmann-Hoormann
RinAG du Vinage
RinAG du Vinage
RinAG du Vinage
RiAG Dr. Strauß
RiAG Dr. Strauß
RiAG Dr. Strauß
2. Vertreter
RinAG Eichmann-Hoormann
RinAG Ryl
RinAG Ryl
RiAG Dr. Strauß
RinAG G¨
otsche
RinAG Eichmann-Hoormann
RiAG Dr. Strauß
RiAG Dr. Strauß
RinAG G¨
otsche
RinAG G¨
otsche
RinAG G¨
otsche
RiAG Dr. Strauß
RinAG G¨
otsche
RinAG Ryl
RinAG Eichmann-Hoormann
RiAG Dr. Strauß
RinAG Hofmann
RiAG Dr. Strauß
RinAG Hofmann
RiAG Dr. Strauß
RinAG Hofmann
RinAG Hofmann
RinAG Hofmann
RinAG Eichmann-Hoormann
RinAG Eichmann-Hoormann
RinAG Eichmann-Hoormann
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
A.2. Haftrichter
Tag
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Zust¨andige/r
RinAG du Vinage
RiAG Dr. Strauß
RinAG Eichmann-Hoormann
RinAG Hofmann
RinAG Ryl
1.Vertreter
RiAG Dr. Strauß
RinAG du Vinage
RinAG Hofmann
RinAG Eichmann-Hoormann
DinAG van Lessen
30
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
22
25
24
23a
23
22
21
21
23a
24
22
23a
23
24
24
24
23a
24
21
22
23a
25
23
25
23a
25
25
25
22
22
22
A.3. Zivilprozesssachen (C- und H-Sachen einschließlich Rechtshilfe)
Buchst.
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
St
Sch
T
U
V
W
X
Y
Z
Zust¨
andige/r
RiAG B¨
onig
RiAG Moch-Titze
RiAG Moch-Titze
RiAG Jung
RiAG Moch-Titze
RiAG Moch-Titze
RinAG Cablitz
RiAG Jung
RiAG Jung
RiAG B¨
onig
RiAG B¨
onig
RiAG Jung
RiAG B¨
onig
RiAG B¨
onig
RiAG Moch-Titze
RiAG Moch-Titze
RiAG Moch-Titze
RiAG Jung
RiAG Jung
RiAG Jung
RiAG Moch-Titze
RiAG Moch-Titze
RiAG Moch-Titze
RiAG B¨
onig
RiAG B¨
onig
RiAG Moch-Titze
RiAG Moch-Titze
RiAG B¨
onig
1. Vertreter
RiAG Moch-Titze
RiAG B¨
onig
RiAG B¨
onig
RiAG von B¨
ulow
RiAG B¨
onig
RiAG B¨
onig
RinAG Meier-Ewert
RiAG von B¨
ulow
RiAG von B¨
ulow
RiAG Moch-Titze
RiAG Moch-Titze
RiAG von B¨
ulow
RiAG Moch-Titze
RiAG Moch-Titze
RiAG B¨
onig
RiAG B¨
onig
RiAG B¨
onig
RiAG von B¨
ulow
RiAG von B¨
ulow
RiAG von B¨
ulow
RiAG B¨
onig
RiAG B¨
onig
RiAG B¨
onig
RiAG Moch-Titze
RiAG Moch-Titze
RiAG B¨
onig
RiAG B¨
onig
RiAG Moch-Titze
2. Vertreter
RiAG Tsch¨
ope
RiAG Tsch¨
ope
RiAG Tsch¨
ope
RinAG Cablitz
RiAG Tsch¨
ope
RiAG Tsch¨
ope
RiAG von B¨
ulow
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
RiAG Tsch¨
ope
RiAG Tsch¨
ope
RinAG Cablitz
RiAG Tsch¨
ope
RiAG Tsch¨
ope
RiAG Tsch¨
ope
RiAG Tsch¨
ope
RiAG Tsch¨
ope
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
RiAG Tsch¨
ope
RiAG Tsch¨
ope
RiAG Tsch¨
ope
RiAG Tsch¨
ope
RiAG Tsch¨
ope
RiAG Tsch¨
ope
RiAG Tsch¨
ope
RiAG Tsch¨
ope
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
30
31
31
37
31
31
38
35
37
30
30
37
33
30
34
31
31
37
37
37
34
31
31
33
33
31
31
30
A.4. Richter f¨
ur Abschiebehaftsachen
Tag
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Zust¨andige/r
DinAG van Lessen
DinAG van Lessen
DinAG van Lessen
DinAG van Lessen
DinAG van Lessen
1.Vertreter
RinAG du Vinage
RiAG Dr. Strauß
RinAG Eichmann-Hoormann
RinAG Hofmann
RinAG Ryl
31
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
58
58
58
58
58
S.
S.
S.
S.
S.
24
24
24
24
24
A.5. Familiensachen (§ 23b GVG einschließlich Rechtshilfe)
Buchst.
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
Sch
St
T
U
V
W
X
Y
Z
Zust¨
andige/r
RiAG von B¨
ulow
RiAG von B¨
ulow
RinAG Meier-Ewert
RiAG von B¨
ulow
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
RinAG Meier-Ewert
RinAG Meier-Ewert
RinAG Meier-Ewert
RinAG Meier-Ewert
RinAG Meier-Ewert
RiAG Jung
RiAG Jung
RiAG Jung
RiAG von B¨
ulow
RiAG von B¨
ulow
RinAG Meier-Ewert
RinAG Meier-Ewert
RinAG Meier-Ewert
RinAG Meier-Ewert
RinAG Meier-Ewert
RiAG von B¨
ulow
RinAG Meier-Ewert
RinAG Meier-Ewert
RinAG Meier-Ewert
1. Vertreter
RiAG Jung
RiAG Jung
RinAG Cablitz
RiAG Jung
RinAG Meier-Ewert
RinAG Meier-Ewert
RinAG Meier-Ewert
RinAG Meier-Ewert
RinAG Meier-Ewert
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
RiAG von B¨
ulow
RiAG von B¨
ulow
RiAG von B¨
ulow
RiAG Jung
RiAG Jung
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
RiAG Jung
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
2. Vertreter
RinAG Meier-Ewert
RinAG Meier-Ewert
RiAG von B¨
ulow
RinAG Meier-Ewert
RiAG Jung
RiAG Jung
RiAG Jung
RiAG Jung
RiAG Jung
RinAG Cablitz
RiAG von B¨
ulow
RiAG von B¨
ulow
RiAG von B¨
ulow
RiAG von B¨
ulow
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
RinAG Cablitz
RiAG Meier-Ewert
RinAG Meier-Ewert
RiAG von B¨
ulow
RiAG von B¨
ulow
RiAG von B¨
ulow
RiAG von B¨
ulow
RiAG von B¨
ulow
RiAG Meier-Ewert
RiAG von B¨
ulow
RiAG von B¨
ulow
RiAG von B¨
ulow
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
A.6. Unterbringungsrichter
Tag
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Zust¨andige/r
RiAG Tsch¨ope
RinAG Pelzer
RiAG Moch-Titze
RinAG Klaes
RinAG G¨otsche
32
1.Vertreter
RinAG Klaes
RinAG G¨otsche
RiAG Tsch¨ope
RinAG Pelzer
RinAG Klaes
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
Abteilung
97
97
97
97
97
40
40
41
40
45
45
45
45
45
42
42
42
42
42
44
44
44
46
40
41
41
41
41
41
46
41
41
41
A.7. Betreuungssachen
PLZ 14798
Abteilung 87
RinAG Pelzer
PLZ 14774
Abteilung 81
RinAG Klaes
A
A
s!!
A
A
A
A
As
PLZ 14828
Abteilung 92
RiAG Tsch¨
ope
!!
!!
!!
!
PLZ 14776
Abteilung 82
RinAG Klaes
s``
`
PLZ 14789
Abteilung 92
RiAG Tsch¨
ope
PLZ 14793
Abteilung 88
RiAG Tsch¨
ope
PLZ 14778
!
!
Abteilung 86
!!
!
RinAG Pelzer
!
```
PLZ 14772
Abteilung 80
RinAG Klaes
PLZ 14550
Abteilung 80
RinAG Klaes
```
PLZ 14770
```
Abteilung 85
```
```RinAG Pelzer
PLZ 14797
Abteilung 83
RinAG Klaes
auch PLZ 14778
PLZ 14806
Abteilung 90
RinAG G¨
otsche
PLZ 14822
Abteilung 84
RinAG Klaes
PLZ 14827
Abteilung 89
RinAG G¨
otsche
PLZ 14823
Abteilung 91
RinAG G¨
otsche
33
PLZ 14929
Abteilung 91
RinAG G¨
otsche
A.8. Dienstalter
Dienstalter
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Name
van Lessen
Pelzer
Eichmann-Hoormann
Jung
Klaes
Moch–Titze
B¨onig
G¨otsche
du Vinage
Schack
Meier-Ewert
von B¨
ulow
Strauß
Hofmann
Ryl
Tsch¨ope
A.9. Bereitschaftsdienst
Datum
01.01.2015
02.01. bis 05.01
06.01. bis 12.01.
13.01. bis 19.01.
20.01. bis 26.01.
27.01. bis 02.02.
03.02. bis 09.02.
10.02. bis 16.02.
17.02. bis 23.02.
24.02. bis 02.03.
03.03. bis 09.03.
10.03. bis 16.03.
17.03. bis 23.03.
24.03. bis 30.03.
31.03. bis 03.04.
04.04.
05.04.
06.04.
07.04.bis 13.04.
14.04. bis 20.04.
21.04. bis 27.04.
28.04. bis 01.05.
02.05. bis 04.05.
05.05. bis 11.05.
Richter Woche und Feiertag
Vertreter Woche und Feiertag
Bremer-Fiedler
van Lessen
Meier-Ewert
Hofmann
Moch-Titze
Nagel
Elvert
Dr. Neumann
Ligier
Passerini
Paßmann
Cablitz
Teckemeyer
Pelzer
von B¨
ulow
F¨
ahrmann
H¨
uckel
Jung
Baumgart
Eichmann-Hoormann
Dr. Strauß
G¨
otsche
Ryl
Wiriadidjaja
Fried
Pelzer
Cablitz
Moch-Titze
Meier-Ewert
Elvert
Nagel
Kaab
Lanowski
H¨
uckel
Passerini
van Lessen
Ligier
Klaes
Jung
Baumgart
Wiriadidjaja
Eichmann-Hoormann
Teckemeyer
du Vinage
Ryl
Weller
B¨
onig
Fried
34
12.05. bis 14.05.
15.05. bis 18.05.
19.05. bis 23.05.
24.05.
25.05.
26.05. bis 01.06.
02.06. bis 08.06.
09.06. bis 15.06.
16.06. bis 22.06
23.06. bis 29.06.
30.06. bis 06.07.
07.07. bis 13.07.
14.07. bis 20.07.
21.07. bis 27.07.
28.07. bis 03.08.
04.08. bis 10.08.
11.08. bis 17.08.
18.08. bis 24.08.
25.08. bis 31.08.
01.09. bis 07.09.
08.09. bis 14.09.
15.09. bis 21.09.
22.09. bis 28.09.
29.09. bis 05.10.
06.10. bis 12.10.
13.10. bis 19.10.
20.10. bis 26.10.
27.10. bis 02.11.
03.11. bis 09.11.
10.11. bis 16.11.
17.11. bis 23.11.
24.11. bis 30.11.
01.12. bis 07.12.
08.12. bis 15.12.
16.12. bis 23.12.
24.12.
25.12.
26.12.
27.12. bis 30.12.
31.12.2015
Fried
Weller
du Vinage
Kaab
Klaes
B¨
onig
Bremer-Fiedler
Ligier
H¨
uckel
Jung
Kaab
Klaes
Lanowski
G¨
otsche
Meier-Ewert
Pelzer
Moch-Titze
Nagel
Passerini
Dr. Neumann
F¨
ahrmann
Elvert
Paßmann
Lanowski
Hofmann
von B¨
ulow
Eichmann-Hoormann
Dr. Strauß
Weller
du Vinage
Wiriadidjaja
Ryl
van Lessen
B¨
onig
Bremer-Fiedler
Teckemeyer
van Lessen
Meier-Ewert
F¨
ahrmann
Hofmann
DinAG van Lessen
Wiriadidjaja
Dr. Strauß
Eichmann-Hoormann
Paßmann
von B¨
ulow
von B¨
ulow
Elvert
Baumgart
Dr. Neumann
Pelzer
Moch-Titze
Hofmann
Meier-Ewert
Pelzer
van Lessen
Jung
B¨
onig
Bremer-Fiedler
Nagel
Kaab
Teckemeyer
H¨
uckel
Bremer-Fiedler
F¨
ahrmann
G¨
otsche
Ryl
Weller
du Vinage
Dr. Strauß
Eichmann-Hoormann
Paßmann
von B¨
ulow
Klaes
Cablitz
Wiriadidjaja
Lanowski
Pelzer
Cablitz
Lanowski
Moch-Titze
RinAG du Vinage
RiAG Jung
RiAG B¨onig
RiAG Moch-Titze
35