Amtsgericht Hamburg-Wandsbek Geschäftsverteilungsplan für das Geschäftsjahr 2015 Gültig ab dem 23.06.2015 Direktor: Herr DirAG Focken Ständige Vertreterinnen: Frau RiAG Bluhm Frau RiAG Zimmerling Geschäftsleiterin: Frau JRin Soujon Vertreter: Herr JA Dennert Fachgebietsleiter Rechtspflege: Herr JAR Koops 1. Verwaltungsstelle: Abt. 701 Justizverwaltungssachen, Gerichtszahlstelle, Verteilungsstelle für GV-Aufträge Vorsitzender: Vertreterin: 2. Herr DirAG Focken Frau RiAG Bluhm Grundbuchsachen Erteilung von Unschädlichkeitszeugnissen Abt. 702 Bezirke Alt-Rahlstedt, Neu-Rahlstedt, Jenfeld, Oldenfelde Vorsitzende: Vertreter: Abt. 703 Frau RiAG Bluhm Herr DirAG Focken Bezirke Eilbek, Wandsbek, Hinschenfelde, Tonndorf-Lohe, Meiendorf Vorsitzender: Vertreterin: Herr DirAG Focken Frau RiAG Bluhm 1 3. Betreuungs- und Unterbringungssachen nach Maßgabe der §§ 271 und 312 FamFG, Aufgebotsachen nach §§ 433 ff. FamFG Richterliche Zuständigkeit: Abt. 704 und Altverfahren mit den Buchstaben Ba – Borgrz, H, K Vorsitzende: Frau Ri’in Jahnke Vertreter: Frau Ri’inAG Dr. Kühn Abt. 705 und Altverfahren mit den Buchstaben A – E (ohne Ba – Borgrz), i – J, L, N, N- O, V Vorsitzende: Frau RiAG Dr. Simon Vertreter: Herr RiAG Dr. Morris Abt. 706 und Altverfahren mit den Buchstaben F –G, M – R (ohne N, O) Vorsitzender: Herr RiAG Thies Vertreterin: Herr RiAG Paschke Im Zeitraum vom 01.08. – 31.10.2015 wird die Abteilung außerplanmäßig von Herrn RiAG Tschauner vertreten. Abt. 707 und Altverfahren mit den Buchstaben S – Z (ohne V) Vorsitzender: Herr RiAG Dr. Morris Vertreterin: Frau RiAG Dr. Simon Die gleiche richterliche Buchstabenzuständigkeit gilt für Akten aller anderen früher geführten Vormundschafts- bzw. Betreuungsabteilungen des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek. Die Eingänge im Betreuungsgericht mit Ausnahme der Verfahren nach dem Hamburger PsychKG werden im Turnus reihum mit einer Sache je Abteilung zugeteilt. Neueingänge für Betroffene, über die bereits eine AR-Sache oder eine Sache nach dem PsychKG anhängig ist oder zu denen seit 1.1.2013 bereits ein Vorgang abgeschlossen worden ist, sind unter Anrechnung auf den Turnus der ursprünglich tätigen Abteilung zuzuweisen. Ergibt sich während der Bearbeitung des Verfahrens, dass bereits für ein Geschwisterkind, einen Ehegatten oder Lebenspartner des Betroffenen eine Sache anhängig ist, kann das neue Verfahren unter Anrechnung auf den Turnus von der ursprünglich tätigen Abteilung übernommen werden. Für Sachen, in denen eine Unterbringung nach PsychKG erfolgen soll, richtet sich die Zuständigkeit, falls die Sache aus dem Eildienst am Wochenende bzw. Feiertag kommt, nach folgender Regelung: Zuständig ist im Januar, Mai, September: Abt. 707 Februar, Juni, Oktober: Abt. 704 März, Juli, November: Abt. 706 April, August, Dezember: Abt. 705 Ansonsten ist zuständig: am Montag: Abt. 705 RiAG Dr. Simon am Dienstag: Abt. 704 RiAG Dr. Kühn am Mittwoch: Januar, Mai, September: Abt. 707 Februar, Juni, Oktober: Abt. 704 März, Juli, November: Abt. 706 April, August, Dezember: Abt. 705 Zuständig für das Tätigwerden am Tag des Eingangs ist in allen Monaten RiAG Paschke, bei dessen Verhinderung der/die Vorsitzende der im jeweiligen Monat zuständigen Abteilung. am Donnerstag: Abt. 706 RiAG Thies am Freitag: Abt. 707 RiAG Dr. Morris Im Vertretungsfall ist die Akte dem ordentlichen Vertreter vorzulegen. 2 4. Testaments- und Nachlasssachen, Verschollenheitssachen Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen gem. §§ 2028 Abs. 2 und 2057 BGB Abt. 709 (Richterliche Zuständigkeit): Vorsitzender: Vertreter: Herr RiAG Tschauner Herr Ri Dr. Büchner Die gleiche richterliche Zuständigkeit gilt für Akten aller anderen früher geführten Nachlassabteilungen des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek. 5. Zivilprozesssachen Zivilprozesssachen einschließlich der Rechtshilfe, Zwangsvollstreckungssachen, die dem Prozessgericht gesetzlich zugewiesen sind; Schuldnerschutz- und Erinnerungsverfahren in Räumungssachen jeder Art. Abt. 711a Vorsitzende: Frau RiAG Peters Vertreter: Herr DirAG Focken Abt. 712 Vorsitzender: Herr RiAG Dr. Morris 1. Vertreterin: Frau RiAG Landwehr 2. Vertreterin: Frau RiAG Dr. Simon Abt. 713 Vorsitzende: Frau Ri’in Dr. Suhr Vertreter: Frau RiAG Barber Abt. 714 Vorsitzender: Frau Ri’inAG Dr. Kühn Vertreterin: Ri’in Jahnke Abt. 715 Vorsitzende: Frau RiAG Landwehr Vertreterin: Frau RiAG Brauns Abt. 716 Vorsitzender: Herr RiAG Tschauner Vertreter: Herr Ri Dr. Büchner Abt. 716a Vorsitzende: Frau RiAG Barber Vertreterin: Frau Ri’in Dr. Suhr Abt. 716b Vorsitzender: Herr Ri Dr. Büchner Vertreter: Herr RiAG Tschauner Abt. 742 Vorsitzender: Herr DirAG Focken Vertreterin: Frau RiAG Peters 3 Verteilung der Eingänge: Die Zivilprozesssachen werden im fortlaufenden Turnus auf die Zivilabteilungen verteilt. Dies geschieht nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs in der Eingangsstelle. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet die alphabetische Reihenfolge nach dem Passivrubrum. Die Eingangsstelle vermerkt auf jedem neuen Eingang Datum und Uhrzeit. Die Eingänge eines jeden Tages werden nach der sich aus dem Vorstehenden ergebenden Reihenfolge geordnet und täglich mit der Ordnungszahl „1“ beginnend, durchnummeriert und in die zentrale Verteilungsstelle der Zivilabteilungen weitergegeben. Dort werden die Sachen mit ihrem Rubrum in der Reihenfolge der Ordnungszahlen verzeichnet, danach im fortlaufenden Turnus auf die Abteilungen verteilt, mit deren Nummern- und Buchstabenbezeichnung versehen und dann dorthin weitergegeben. Schuldnerschutz- und Erinnerungssachen in Räumungssachen gelangen, sofern nicht das Vollstreckungsgericht zuständig ist, außerhalb des Turnus und ohne Anrechnung auf diesen an die Abteilung, bei der das Räumungsverfahren anhängig war. War das Räumungsverfahren nicht bei diesem Gericht anhängig, wird die Sache im fortlaufenden Turnus verteilt. Es werden die Sachen im fortlaufenden Turnus in jeweils zwei Durchgängen wie folgt auf die Abteilungen verteilt: 1. Durchgang 2. Durchgang Abt. 711a Frau RiAG Peters (0,5 Richterpensum) 5 5 Abt. 712 Herr RiAG Dr. Morris (0,4 Richterpensum) 4 4 Abt. 713 Frau Ri‘in Dr. Suhr (0,75 Richterpensum) 7 2 8 2 3 8 7 3 8 7 (5) (5) 0 0 ab 15.08.15 in jedem Durchgang 5 Sachen 5 5 Abt. 716a Frau RiAG Barber (1,0 Richterpensum) Abt. 716b Herr Ri Dr. Büchner (1,0 Richterpensum) 10 10 10 10 Abt. 742 Herr DirAG Focken (0,15 Richterpensum) 1 2 Abt. 714 Frau Ri’inAG Dr. Kühn (0,2 Richterpensum) ab 01.10.15 0,3 Richterpensum Abt. 715 Frau RiAG Landwehr (0,8 Richterpensum) Abt. 716 Herr RiAG Tschauner (0,7 Richterpensum) Ab 01.06.15 auf 50% Pensum reduziert. Daher ab 07.04.15 in jedem Durchgang nur 5 Sachen. ab 01.07.15 bis auf Weiteres keine Eingänge Werden Sachen miteinander verbunden, voneinander getrennt, aus einer anderen Abteilung übernommen oder an eine solche abgegeben, so wirkt sich das nicht auf den fortlaufenden Turnus aus. 4 6. Verfahren nach § 43 Nr. 1 – Nr. 4 des Wohnungseigentumsgesetzes Richterliche Zuständigkeit Abt. 750 Vorsitzende: Frau RiAG Landwehr Vertreterin: Frau RiAG Brauns Abt. 751 Vorsitzender: Frau Ri’in AG Dr. Kühn Vertreter: Frau Ri’in Jahnke Die Neueingänge werden abwechselnd den beiden Abteilungen zugeteilt. Werden mehrere Verfahren aufgrund Sachzusammenhangs verbunden (§ 147 ZPO), ist für das verbundene Verfahren die Abteilung zuständig, die für den zeitlich zuerst bei diesem Gericht eingegangenen Antrag/Klage zuständig ist. Bei gleichzeitig eingegangenen Anträgen entscheidet für die Zuständigkeit der im Alphabet vorgehende Name des Antragsgegners/Beklagten, wenn Antragsgegner eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist, der im Alphabet vorgehende Name des Antragstellers/Klägers. 5 7. Zwangsvollstreckungssachen 7.1 Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Verteilungssachen, Verteilungsverfahren nach § 119 des Baugesetzbuchs: Abt. 717 Richterliche Zuständigkeit: 7.2 Vorsitzende: Frau Ri’inAG Dr. Kühn Vertreterin: Frau Ri’in Jahnke Zwangsvollstreckungssachen, Vollstreckungsschutzsachen, soweit nicht nach diesem Geschäftsverteilungsplan eine andere Zuständigkeit bestimmt ist; Anordnung der Ersatzzwanghaft nach § 334 der Abgabenordnung; Verfahren nach § 9 des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, § 13 der Justizverwaltungskostenordnung, Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen gem. § 889 ZPO und gem. §§ 807, 903, 883 ZPO: Abt.760 Vorsitzender: Herr RiAG Tschauner Vertreter: Herr Ri Dr. Büchner Abt.762 Vorsitzende: Frau Ri’inAG Dr. Kühn Vertreterin: Frau Ri’in Jahnke Die Neueingänge werden abwechselnd den beiden Abteilungen zugeteilt. Für Rechtspflegersachen werden die Abteilungen 770 – 773 eingerichtet. Für richterliche Entscheidungen in Rechtspflegersachen ist zuständig: - der Vorsitzende der Abt. 760 für die Abteilungen 770 und 771; die Vorsitzende der Abt. 762 für die Abteilungen 772 und 773. Für die bereits in den Abteilungen 718 – 721 eingetragenen Verfahren bleibt es bei der bisherigen Zuständigkeit nach Endziffern. a. Endziffern 1 – 5: Vorsitzender: Vertreter: Herr RiAG Tschauner, Herr Ri Dr. Büchner b. Endziffern 6 – 0: Vorsitzende: Vertreterin: Frau Ri’inAG Dr. Kühn Frau Ri’in Jahnke 6 8. Strafsachen Einzelrichter- und Schöffensachen, Privatklagen, Verfahren nach dem OWiG, Rechtshilfe in diesen Sachen, Vernehmungen in Gs-Sachen einschließlich der zu ihrer Durchführung erforderlichen Maßnahmen, Entscheidungen nach § 462 a Abs. 2 S. 2 StPO sowie alle weiteren in Strafoder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu treffenden Nebenentscheidungen 8.1 Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende Abt. 722 Vorsitzender: Herr Ri Prosch Vertreter: Herr Ri Bahrenberg ab 01.10.15 Herr Ri Stoll OT 526 19.10.-23.10.15 Vertretung durch Ri Dr. Patett Abt. 723 Vorsitzender: Herr Ri Bahrenberg OT 511 – 513 ab 01.10.15 Herr Ri Stoll Vertreter: Herr Ri Prosch 19.10.-23.10.15 Vertretung durch RiAG Tschauner Abt. 724 Vorsitzender: Herr DirAG Focken Vertreterin: Frau RiAG Peters OT 501 – 510 Die Zuständigkeit richtet sich nach der zeitlich letzten aus der Akte hervorgehenden Anschrift des Beschuldigten. Bei mehreren Beschuldigten richtet sich die Zuständigkeit nach dem ältesten. Ist bei keinem Beschuldigten eine Anschrift aus dem Bezirk dieses Gerichtes gegeben, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem Tatort und hilfsweise nach dem Ergreifungsort. In Fällen des § 13 Abs. 1 StPO ist die Abteilung zuständig, bei der die zum früheren Zeitpunkt eingegangene Sache anhängig ist. 8.2 Strafsachen gegen Erwachsene Abt. 725a Vorsitzender: Herr RiAG Paschke Vertreter: Herr RiAG Thies Im Zeitraum vom 01.09. – 09.10.2015 wird die Abteilung außerplanmäßig von Frau Ri‘inAG Rieckhoff vertreten. Abt. 725b Vorsitzende: Vertreter: Frau RiAG Zimmerling Herr Ri Patett Abt. 726a Vorsitzender: Herr RiAG Paschke Vertreter: Herr RiAG Thies Im Zeitraum vom 01.08. – 31.10.2015 wird die Abteilung außerplanmäßig von Herrn RiAG Tschauner vertreten. Abt. 726b Vorsitzender: Herr RiAG Thies Vertreter: Herr RiAG Paschke Im Zeitraum vom 01.08. – 31.10.2015 wird die Abteilung außerplanmäßig von Herrn RiAG Tschauner vertreten. 7 Abt. 727a Vorsitzender: Vertreter: Herr Ri Bahrenberg ab 01.10.15 Frau Ri’inAG Rieckhoff Herr Ri Prosch Abt. 727b Vorsitzender: Vertreter: Frau Ri’inAG Zimmerling Herr Ri Dr. Patett Abt. 728a Vorsitzender: Vertreterin: Herr Ri Patett Frau RiAG Zimmerling Abt. 729 Erweitertes Schöffengericht ^ Vorsitzende, Vertreter, Sitzungstage und Schöffen wie in Abt. 725a -728a Zweiter Richter: Vertreter: Herr RiAG Berling Herr RiAG Dr. Morris Verteilung der Eingänge im Erwachsenenstrafverfahren: 1. Es besteht je ein getrennter Turnus für a) Ls – Sachen, b) Ds – Sachen und c) alle übrigen Verfahren. 2. Die Verteilung geschieht nach der zeitlichen Reihenfolge des Einganges in der Eingangsstelle. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet die alphabetische Reihenfolge in Bezug auf den/die Anfangsbuchstaben des Nachnamens des (ältesten) Beschuldigten, Angeschuldigten, Angeklagten oder Betroffenen. 3. Die Eingangsstelle vermerkt auf jeder Akte Datum und Uhrzeit des Einganges. Die Eingänge jeden Tages werden – für jeden Turnus getrennt – nach vorstehender Reihenfolge geordnet und tagesbezogen durchnummeriert. 4. In der Reihenfolge der Ordnungszahlen werden die Sachen getrennt nach Turnus in 10 Durchgängen nach Anzahl wie folgt verteilt: Turnus 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Abt. 725 a (0,9 Pensum) RiAG Paschke 0 2 2 2 2 2 2 2 2 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2 2 2 2 2 2 2 0 2 2 2 2 2 2 2 2 2 ab 01.07.15 bis auf Weiteres keine Eingänge mehr ab 01.09.15 in jedem Durchgang wieder Abt. 725 b (0,9 Pensum) Ri‘inAG Zimmerling Abt. 726 a (kein Pensum) RiAG Paschke 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abt. 726 b (0,40 Pensum) RiAG Thies 0 1 1 1 1 0 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Abt. 727a (0,5 Pensum) Ri Bahrenberg Ab 1.10.2015: 8 Herr Ri Stoll Abt. 727 b (0,25 Pens.) ab 01.05.15 (kein Eingang) Abt. 728 a (1,0 Pensum) 5. Ri’inAG Zimmerling Ri Patett 1 0 1 0 1 0 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Verfahren gegen Beschuldigte, Angeschuldigte, Angeklagte oder Verurteilte, gegen die seit 1.1.2013 bereits ein Ls-, Ds-, Cs oder Gs-Verfahren oder eine AR-Sache oder Bewährungsaufsicht anhängig war oder ist, werden unter Anrechnung im Turnus derselben Abteilung zugewiesen. Zur Klarstellung: Eine Zuweisung an diejenige Abteilung erfolgt, in der zuletzt ein Verfahren gegen den Beschuldigten usw. geführt wird oder worden ist. Sofern diese Abteilung zum Zeitpunkt des Eingangs der Sache keine Eingänge im Turnus erhält, aber eine andere Abteilung zuvor mit dem Beschuldigten befasst war, erhält diese andere Abteilung die Sache zugewiesen. Sofern es keine Abteilung gibt, die mit dem Beschuldigten vorbefasst war und die Eingänge im Turnus erhält, wird die Sache der Abteilung zugewiesen, die turnusgemäß die nächste Sache erhält. Waren von mehreren Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten Verfahren in verschiedenen Abteilungen anhängig, richtet sich die Zuständigkeit nach dem ältesten. Entsprechendes gilt für OWi – Verfahren, einschließlich der Anordnung von Erzwingungshaft. 6. Zurückverwiesene, abgegebene, übernommene und abgetrennte Verfahren bleiben im Turnus unberücksichtigt. 9 9. Familiengericht Familiensachen nach Maßgabe des § 111 FamFG Abt. 730 Vorsitzender: Herr RiAG Berling Vertreter: Herr RiAG Steinbach Abt. 731 Vorsitzender: Herr RiAG Steinbach Vertreter: Herr RiAG Berling Abt. 732 Vorsitzender: Frau Ri‘inAG Brauns Vertreterin: Frau Ri‘inAG Landwehr Abt. 733 Vorsitzender: Frau Ri‘inAG Bluhm Vertreterin: Frau Ri‘inAG Dr. Steinke ab 12.10.15 Frau Ri’inAG Schimanski Abt. 734 Vorsitzender: Frau Ri‘inAG Dr. Steinke ab 12.10.15 Frau Ri’inAG Schimanski Vertreterin: Frau Ri‘inAG Bluhm Abt. 735 Vorsitzende: Frau Ri‘inAG Dr. Kühn Vertreter: Frau Ri’in Jahnke Abt. 736 Vorsitzende: Frau Ri‘inAG Dr. Steinke (bis 30.09.15) ab 01.10.15 Herr Ri Stoll Vertreterin: Frau Ri’inAG Bluhm Abt. 737 Vorsitzende: Frau Ri’in Jahnke Vertreterin: Frau Ri‘inAG Dr. Kühn Verteilung der Eingänge: 1. Die für das Familiengericht neu eingehenden Sachen werden im fortlaufenden Turnus auf die Abteilungen verteilt. Dies geschieht nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs in der Eingangsstelle. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet die alphabetische Reihenfolge nach dem Passivrubrum bzw. dem Nachnamen des Kindes. 2. Die Eingangsstelle vermerkt auf jedem Eingang Datum und Uhrzeit. Die Eingänge eines jeden Tages werden nach vorstehender Reihenfolge geordnet und, täglich mit der Ordnungszahl „1“ beginnend, durchnummeriert. 3. In der Reihenfolge der Ordnungszahlen werden die Sachen danach in jeweils zwei Durchgängen wie folgt auf die Abteilungen verteilt: Abteilung 730 (1,0 Richterpensum) Abteilung 731 (1,0 Richterpensum) Abteilung 732 (0,65 Richterpensum) Abteilung 733 (0,9 Richterpensum) Abteilung 734 (1,0 Richterpensum) 1. Durchgang 10 2. Durchgang 10 Herr RiAG Steinbach 10 10 Frau RiAG Brauns 6 7 Frau RiAG Bluhm 9 9 Frau RiAG Dr. Steinke 10 10 Herr RiAG Berling 10 ab 01.07.15 60% 01.07.-30.09.15 in jedem Durchgang 4 Sachen 4 4 6 6 4 5 3 4 6 6 Ab 1.10.2015: Ri Stoll ab 01.10.15 5 Sachen 5 5 Frau Ri’in Jahnke 4 4 Ab 12.10.2015: Ri’inAG Schimanski ab 01.10.15 in jedem Durchgang 6 Sachen Abteilung 735 (0,45 Richterpensum) Frau Ri’in Dr. Kühn ab 01.10.15 0,35 Richterpensum Abteilung 736 ab 01.07.15 Frau Ri’inAG Steinke 01.07.-30.09.15 in jeden Durchgang 6 Sachen (0,5 Richterpensum) Abteilung 737 (0,4 Richterpensum) 4. Weitere Familiensachen erhält die Abteilung, bei der bereits eine Familiensache desselben Personenkreises entweder nach dem 1.1.2012 anhängig geworden oder zum Zeitpunkt des Eingangs noch nicht rechtskräftig entschieden bzw. in selbständigen FGGVerfahren noch nicht weggelegt worden ist. Diese weiteren Sachen werden außerhalb des Turnus verteilt, jedoch auf diesen angerechnet. Werden Sachen miteinander verbunden oder voneinander getrennt, wirkt sich dies nicht auf den fortlaufenden Turnus aus. 5. Eine Abgabe wegen unrichtiger Zuteilung erfolgt nur, wenn vorher eine Familiensache desselben Personenkreises bei einer anderen Abteilung anhängig geworden ist. 6. AR-Sachen werden ohne Anrechnung auf den Turnus in der Reihenfolge der Abteilungen – beginnend mit Abteilung 730 – rundum mit je einer Sache pro Abteilung verteilt. 7. Die ins streitige Verfahren übergehenden vereinfachten Unterhaltsverfahren, die im FHTurnus der Familienrechtspfleger eingetragen sind, verbleiben in der jeweiligen Abteilung und werden von den Familienrichtern als F-Sachen in Anrechnung auf den Turnus übernommen. Allgemeines 1) Kontinuität Alle bis zum 31.12.14 eingegangenen Sachen bleiben in der Zuständigkeit der Abteilung, bei der sie eingegangen sind. Wiederauflebende Sachen in Abteilungen, die nicht mehr existieren, werden – sofern keine speziellen Regelungen getroffen sind - wie Neueingänge verteilt. Stellt sich nachträglich eine falsche Zuteilung im Turnus heraus, bleiben davon alle anderen im Turnus verteilten Sachen unberührt. 11 2) Vertretung Ist ein Richter an der Erledigung seiner Dienstgeschäfte verhindert, wird er an erster Stelle durch den zuvor genannten Vertreter vertreten. Ist auch dieser verhindert, so ist/sind dann zur Vertretung berufen der/die Richter der nächsten Abteilung der nachfolgend aufgestellten Gruppen und Abteilungsfolgen – erforderlichenfalls wieder von vorn beginnend: Gruppe 1: die Vorsitzenden der Abteilungen 702, 703, 709, 717, 760, 762 Gruppe 2: die Vorsitzenden der Abteilungen 711 a, 712, 713, 714, 715, 716, 716 a, 716 b, 742, 750, 751 Gruppe 3: die Vorsitzenden der Abteilungen 722, 723, 724, 725 a, 725 b, 726 a, 726 b, 727a, 727 b, 728a Gruppe 4: die Vorsitzenden der Abteilungen 730, 731, 732, 733, 734, 735, 737. Gruppe 5: die Vorsitzenden der Abteilungen 704, 705, 706, 707. Bei richterlichen Amtshandlungen außerhalb des Gerichtsgebäudes vertreten die Vorsitzenden der Abteilung 704 - 707 sowie Herr RiAG Paschke sich auch dann gegenseitig, wenn der Fall der Verhinderung eines Vorsitzenden nicht vorliegt. Bei Erschöpfung einer Vertretergruppe sind die Vorsitzenden der Abteilungen der darauffolgenden Vertretergruppe in der dort genannten Reihenfolge zur Vertretung berufen, wobei bei Erschöpfung der Gruppe 5 die Vorsitzenden der in Gruppe 1 genannten Abteilungen zuständig werden. 3) Ablehnung, Zurückverweisung a) Über die Ablehnung einer Richterin oder eines Richters entscheidet, sofern nicht der abgelehnte Richter das Ablehnungsgesuch für begründet hält (§ 45 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 27 Absatz 3 Satz 2 StPO) oder die Ablehnung nicht als unzulässig verworfen worden ist, der an übernächster Stelle genannte Vorsitzende der unter 2) genannten Gruppen und Abteilungsfolgen – erforderlichenfalls wieder von vorn beginnend. Bei Verhinderung dieses Richters, die auch anzunehmen ist, wenn es sich um den abgelehnten Richter selbst oder dessen geschäftsplanmäßigen Vertreter handelt, entscheidet der/die Vorsitzende der nächstfolgenden Abteilung. Bei auch dessen Verhinderung gilt die Regelung unter 2. b) Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für die jeweilige Vorsitzende bzw. den jeweiligen Vorsitzenden des erweiterten Schöffengerichts (Abteilung 729). Über die Ablehnung des zweiten Richters des erweiterten Schöffengerichts entscheidet der Vorsitzende des erweiterten Schöffengerichts. Falls dieser verhindert ist, gilt die Regelung unter 2. c) Anstelle des Vorsitzenden ist der geschäftsplanmäßige Vertreter zuständig, wenn eine Richterin oder ein Richter kraft Gesetzes vom Richteramt ausgeschlossen, mit Erfolg wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt oder eine sogenannte Selbstablehnung für begründet erklärt worden ist. Ist der Vertreter selbst ausgeschlossen, abgelehnt oder nicht nur vorübergehend verhindert, oder gehört er nicht derselben Gruppe an, ist der Vorsitzende der dann nachfolgenden Abteilung derselben Gruppe zuständig, d) In Strafsachen, die das Revisionsgericht an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen hat, ohne die Verweisung an eine bestimmte Abteilung auszusprechen, ist die Abteilung zuständig, die der Vertreter der ursprünglichen Abteilung führt, sofern er oder sie 12 derselben Gruppe angehört. Ansonsten ist der Vorsitzende der nachfolgenden Abteilung derselben Gruppe zuständig. Falls die Abteilung nicht mehr besteht, wird die zurückverwiesene Sache wie ein Neueingang behandelt. Das gilt entsprechend in den Fällen des § 210 Absatz 3 StPO und § 79 Absatz 6 OWiG. 4) Zuständigkeit für Schöffenangelegenheiten: a. „Richter beim Amtsgericht“ im Sinne von §§ 38, 39, 40, 45, 46 und 52, 53 und (nur hinsichtlich der Vertrauensperson) 56 GVG ist Frau RiAG Zimmerling (Vertreter: Herr RiAG Thies), b. Für die Schöffenangelegenheiten des Jugendgerichtes ist „Richter beim Amtsgericht“ in o. g. Sinne und „Jugendrichter“ im Sinne von § 35 Abs. 4 JGG Herr DirAG Focken (Vertreter: Herr Ri Prosch). 5) Verfahren vor dem Güterichter Güteverfahren nach § 278 Abs. 5 ZPO und § 36 Abs. 5 FamFG werden von den Richterinnen und Richtern durchgeführt, denen im Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Hamburg die Durchführung von Güteverfahren für alle Hamburgischen Amtsgerichte zugewiesen ist. Es gelten die dort getroffenen Verteilungs- und Vertretungsregeln. 6) Im Übrigen gelten ergänzend die „Leitenden Grundsätze“ des Geschäftsverteilungsplans 2015 des Amtsgerichts Hamburg entsprechend. 7) Über Fragen der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans entscheidet das Präsidium des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek. Zimmerling Dr. Kühn Landwehr Focken Bluhm Thies Paschke 13
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