Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Hamburg

Amtsgericht Hamburg-Wandsbek
Geschäftsverteilungsplan
für das Geschäftsjahr 2015
Gültig ab dem 23.06.2015
Direktor:
Herr DirAG Focken
Ständige Vertreterinnen:
Frau RiAG Bluhm
Frau RiAG Zimmerling
Geschäftsleiterin:
Frau JRin Soujon
Vertreter:
Herr JA Dennert
Fachgebietsleiter Rechtspflege: Herr JAR Koops
1.
Verwaltungsstelle:
Abt. 701
Justizverwaltungssachen,
Gerichtszahlstelle, Verteilungsstelle für GV-Aufträge
Vorsitzender:
Vertreterin:
2.
Herr DirAG Focken
Frau RiAG Bluhm
Grundbuchsachen
Erteilung von Unschädlichkeitszeugnissen
Abt. 702
Bezirke Alt-Rahlstedt, Neu-Rahlstedt, Jenfeld,
Oldenfelde
Vorsitzende:
Vertreter:
Abt. 703
Frau RiAG Bluhm
Herr DirAG Focken
Bezirke Eilbek, Wandsbek, Hinschenfelde, Tonndorf-Lohe, Meiendorf
Vorsitzender:
Vertreterin:
Herr DirAG Focken
Frau RiAG Bluhm
1
3.
Betreuungs- und Unterbringungssachen nach Maßgabe der §§ 271 und 312 FamFG,
Aufgebotsachen nach §§ 433 ff. FamFG
Richterliche Zuständigkeit:
Abt. 704
und Altverfahren mit den Buchstaben Ba – Borgrz, H, K
Vorsitzende: Frau Ri’in Jahnke
Vertreter:
Frau Ri’inAG Dr. Kühn
Abt. 705
und Altverfahren mit den Buchstaben A – E (ohne Ba – Borgrz), i – J, L, N, N- O, V
Vorsitzende: Frau RiAG Dr. Simon
Vertreter:
Herr RiAG Dr. Morris
Abt. 706
und Altverfahren mit den Buchstaben F –G, M – R (ohne N, O)
Vorsitzender: Herr RiAG Thies
Vertreterin: Herr RiAG Paschke
Im Zeitraum vom 01.08. – 31.10.2015 wird die Abteilung außerplanmäßig von Herrn
RiAG Tschauner vertreten.
Abt. 707
und Altverfahren mit den Buchstaben S – Z (ohne V)
Vorsitzender: Herr RiAG Dr. Morris
Vertreterin: Frau RiAG Dr. Simon
Die gleiche richterliche Buchstabenzuständigkeit gilt für Akten aller anderen früher geführten
Vormundschafts- bzw. Betreuungsabteilungen des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek.
Die Eingänge im Betreuungsgericht mit Ausnahme der Verfahren nach dem Hamburger
PsychKG werden im Turnus reihum mit einer Sache je Abteilung zugeteilt.
Neueingänge für Betroffene, über die bereits eine AR-Sache oder eine Sache nach dem
PsychKG anhängig ist oder zu denen seit 1.1.2013 bereits ein Vorgang abgeschlossen
worden ist, sind unter Anrechnung auf den Turnus der ursprünglich tätigen Abteilung
zuzuweisen. Ergibt sich während der Bearbeitung des Verfahrens, dass bereits für ein
Geschwisterkind, einen Ehegatten oder Lebenspartner des Betroffenen eine Sache
anhängig ist, kann das neue Verfahren unter Anrechnung auf den Turnus von der
ursprünglich tätigen Abteilung übernommen werden.
Für Sachen, in denen eine Unterbringung nach PsychKG erfolgen soll, richtet sich die
Zuständigkeit, falls die Sache aus dem Eildienst am Wochenende bzw. Feiertag kommt,
nach folgender Regelung: Zuständig ist im
Januar, Mai, September: Abt. 707
Februar, Juni, Oktober: Abt. 704
März, Juli, November: Abt. 706
April, August, Dezember: Abt. 705
Ansonsten ist zuständig:
am Montag:
Abt. 705 RiAG Dr. Simon
am Dienstag:
Abt. 704 RiAG Dr. Kühn
am Mittwoch:
Januar, Mai, September: Abt. 707
Februar, Juni, Oktober: Abt. 704
März, Juli, November: Abt. 706
April, August, Dezember: Abt. 705
Zuständig für das Tätigwerden am Tag des Eingangs ist in allen
Monaten RiAG Paschke, bei dessen Verhinderung der/die
Vorsitzende der im jeweiligen Monat zuständigen Abteilung.
am Donnerstag:
Abt. 706 RiAG Thies
am Freitag:
Abt. 707 RiAG Dr. Morris
Im Vertretungsfall ist die Akte dem ordentlichen Vertreter vorzulegen.
2
4.
Testaments- und Nachlasssachen, Verschollenheitssachen
Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen gem. §§ 2028 Abs. 2 und 2057 BGB
Abt. 709 (Richterliche Zuständigkeit):
Vorsitzender:
Vertreter:
Herr RiAG Tschauner
Herr Ri Dr. Büchner
Die gleiche richterliche Zuständigkeit gilt für Akten aller anderen früher geführten
Nachlassabteilungen des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek.
5.
Zivilprozesssachen
Zivilprozesssachen einschließlich der Rechtshilfe, Zwangsvollstreckungssachen, die dem
Prozessgericht gesetzlich zugewiesen sind; Schuldnerschutz- und Erinnerungsverfahren
in Räumungssachen jeder Art.
Abt. 711a
Vorsitzende: Frau RiAG Peters
Vertreter:
Herr DirAG Focken
Abt. 712
Vorsitzender: Herr RiAG Dr. Morris
1. Vertreterin: Frau RiAG Landwehr
2. Vertreterin: Frau RiAG Dr. Simon
Abt. 713
Vorsitzende: Frau Ri’in Dr. Suhr
Vertreter:
Frau RiAG Barber
Abt. 714
Vorsitzender: Frau Ri’inAG Dr. Kühn
Vertreterin: Ri’in Jahnke
Abt. 715
Vorsitzende: Frau RiAG Landwehr
Vertreterin: Frau RiAG Brauns
Abt. 716
Vorsitzender: Herr RiAG Tschauner
Vertreter:
Herr Ri Dr. Büchner
Abt. 716a
Vorsitzende: Frau RiAG Barber
Vertreterin: Frau Ri’in Dr. Suhr
Abt. 716b
Vorsitzender: Herr Ri Dr. Büchner
Vertreter:
Herr RiAG Tschauner
Abt. 742
Vorsitzender: Herr DirAG Focken
Vertreterin: Frau RiAG Peters
3
Verteilung der Eingänge:
Die Zivilprozesssachen werden im fortlaufenden Turnus auf die Zivilabteilungen verteilt.
Dies geschieht nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs in der Eingangsstelle. Bei
gleichzeitigem Eingang entscheidet die alphabetische Reihenfolge nach dem
Passivrubrum. Die Eingangsstelle vermerkt auf jedem neuen Eingang Datum und Uhrzeit.
Die Eingänge eines jeden Tages werden nach der sich aus dem Vorstehenden
ergebenden Reihenfolge geordnet und täglich mit der Ordnungszahl „1“ beginnend,
durchnummeriert und in die zentrale Verteilungsstelle der Zivilabteilungen
weitergegeben. Dort werden die Sachen mit ihrem Rubrum in der Reihenfolge der
Ordnungszahlen verzeichnet, danach im fortlaufenden Turnus auf die Abteilungen verteilt,
mit deren Nummern- und Buchstabenbezeichnung versehen und dann dorthin
weitergegeben. Schuldnerschutz- und Erinnerungssachen in Räumungssachen gelangen,
sofern nicht das Vollstreckungsgericht zuständig ist, außerhalb des Turnus und ohne
Anrechnung auf diesen an die Abteilung, bei der das Räumungsverfahren anhängig war.
War das Räumungsverfahren nicht bei diesem Gericht anhängig, wird die Sache im
fortlaufenden Turnus verteilt.
Es werden die Sachen im fortlaufenden Turnus in jeweils zwei Durchgängen wie folgt auf
die Abteilungen verteilt:
1. Durchgang
2. Durchgang
Abt. 711a Frau RiAG Peters (0,5 Richterpensum)
5
5
Abt. 712 Herr RiAG Dr. Morris (0,4 Richterpensum)
4
4
Abt. 713 Frau Ri‘in Dr. Suhr (0,75 Richterpensum)
7
2
8
2
3
8
7
3
8
7
(5)
(5)
0
0
ab 15.08.15 in jedem Durchgang 5 Sachen
5
5
Abt. 716a Frau RiAG Barber (1,0 Richterpensum)
Abt. 716b Herr Ri Dr. Büchner (1,0 Richterpensum)
10
10
10
10
Abt. 742 Herr DirAG Focken (0,15 Richterpensum)
1
2
Abt. 714 Frau Ri’inAG Dr. Kühn (0,2 Richterpensum)
ab 01.10.15 0,3 Richterpensum
Abt. 715 Frau RiAG Landwehr (0,8 Richterpensum)
Abt. 716 Herr RiAG Tschauner (0,7 Richterpensum)
Ab 01.06.15 auf 50% Pensum reduziert. Daher ab
07.04.15 in jedem Durchgang nur 5 Sachen.
ab 01.07.15 bis auf Weiteres keine Eingänge
Werden Sachen miteinander verbunden, voneinander getrennt, aus einer anderen
Abteilung übernommen oder an eine solche abgegeben, so wirkt sich das nicht auf den
fortlaufenden Turnus aus.
4
6.
Verfahren nach § 43 Nr. 1 – Nr. 4 des Wohnungseigentumsgesetzes
Richterliche Zuständigkeit
Abt. 750
Vorsitzende: Frau RiAG Landwehr
Vertreterin: Frau RiAG Brauns
Abt. 751
Vorsitzender: Frau Ri’in AG Dr. Kühn
Vertreter:
Frau Ri’in Jahnke
Die Neueingänge werden abwechselnd den beiden Abteilungen zugeteilt.
Werden mehrere Verfahren aufgrund Sachzusammenhangs verbunden (§ 147 ZPO), ist
für das verbundene Verfahren die Abteilung zuständig, die für den zeitlich zuerst bei
diesem Gericht eingegangenen Antrag/Klage zuständig ist. Bei gleichzeitig
eingegangenen Anträgen entscheidet für die Zuständigkeit der im Alphabet vorgehende
Name
des
Antragsgegners/Beklagten,
wenn
Antragsgegner
eine
Wohnungseigentümergemeinschaft ist, der im Alphabet vorgehende Name des
Antragstellers/Klägers.
5
7.
Zwangsvollstreckungssachen
7.1
Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Verteilungssachen,
Verteilungsverfahren nach § 119 des Baugesetzbuchs:
Abt. 717
Richterliche Zuständigkeit:
7.2
Vorsitzende: Frau Ri’inAG Dr. Kühn
Vertreterin: Frau Ri’in Jahnke
Zwangsvollstreckungssachen, Vollstreckungsschutzsachen, soweit nicht nach diesem
Geschäftsverteilungsplan eine andere Zuständigkeit bestimmt ist; Anordnung der
Ersatzzwanghaft nach § 334 der Abgabenordnung; Verfahren nach § 9 des Gesetzes über
Kosten der Gerichtsvollzieher, § 13 der Justizverwaltungskostenordnung, Abnahme von
eidesstattlichen Versicherungen gem. § 889 ZPO und gem. §§ 807, 903, 883 ZPO:
Abt.760
Vorsitzender: Herr RiAG Tschauner
Vertreter:
Herr Ri Dr. Büchner
Abt.762
Vorsitzende: Frau Ri’inAG Dr. Kühn
Vertreterin: Frau Ri’in Jahnke
Die Neueingänge werden abwechselnd den beiden Abteilungen zugeteilt.
Für Rechtspflegersachen werden die Abteilungen 770 – 773 eingerichtet.
Für richterliche Entscheidungen in Rechtspflegersachen ist zuständig:
-
der Vorsitzende der Abt. 760 für die Abteilungen 770 und 771;
die Vorsitzende der Abt. 762 für die Abteilungen 772 und 773.
Für die bereits in den Abteilungen 718 – 721 eingetragenen Verfahren bleibt es bei der
bisherigen Zuständigkeit nach Endziffern.
a. Endziffern 1 – 5:
Vorsitzender:
Vertreter:
Herr RiAG Tschauner,
Herr Ri Dr. Büchner
b. Endziffern 6 – 0:
Vorsitzende:
Vertreterin:
Frau Ri’inAG Dr. Kühn
Frau Ri’in Jahnke
6
8.
Strafsachen
Einzelrichter- und Schöffensachen, Privatklagen, Verfahren nach dem OWiG, Rechtshilfe
in diesen Sachen, Vernehmungen in Gs-Sachen einschließlich der zu ihrer Durchführung
erforderlichen Maßnahmen, Entscheidungen nach § 462 a Abs. 2 S. 2 StPO sowie alle
weiteren
in
Strafoder
Ordnungswidrigkeitenverfahren
zu
treffenden
Nebenentscheidungen
8.1
Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende
Abt. 722
Vorsitzender: Herr Ri Prosch
Vertreter:
Herr Ri Bahrenberg
ab 01.10.15 Herr Ri Stoll
OT 526
19.10.-23.10.15 Vertretung durch Ri Dr. Patett
Abt. 723
Vorsitzender: Herr Ri Bahrenberg OT 511 – 513
ab 01.10.15 Herr Ri Stoll
Vertreter:
Herr Ri Prosch
19.10.-23.10.15 Vertretung durch RiAG Tschauner
Abt. 724
Vorsitzender: Herr DirAG Focken
Vertreterin: Frau RiAG Peters
OT 501 – 510
Die Zuständigkeit richtet sich nach der zeitlich letzten aus der Akte hervorgehenden
Anschrift des Beschuldigten. Bei mehreren Beschuldigten richtet sich die Zuständigkeit
nach dem ältesten. Ist bei keinem Beschuldigten eine Anschrift aus dem Bezirk dieses
Gerichtes gegeben, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem Tatort und hilfsweise nach
dem Ergreifungsort. In Fällen des § 13 Abs. 1 StPO ist die Abteilung zuständig, bei der die
zum früheren Zeitpunkt eingegangene Sache anhängig ist.
8.2
Strafsachen gegen Erwachsene
Abt. 725a
Vorsitzender:
Herr RiAG Paschke
Vertreter:
Herr RiAG Thies
Im Zeitraum vom 01.09. – 09.10.2015 wird die Abteilung außerplanmäßig von Frau
Ri‘inAG Rieckhoff vertreten.
Abt. 725b
Vorsitzende:
Vertreter:
Frau RiAG Zimmerling
Herr Ri Patett
Abt. 726a
Vorsitzender:
Herr RiAG Paschke
Vertreter:
Herr RiAG Thies
Im Zeitraum vom 01.08. – 31.10.2015 wird die Abteilung außerplanmäßig von Herrn
RiAG Tschauner vertreten.
Abt. 726b
Vorsitzender:
Herr RiAG Thies
Vertreter:
Herr RiAG Paschke
Im Zeitraum vom 01.08. – 31.10.2015 wird die Abteilung außerplanmäßig von Herrn
RiAG Tschauner vertreten.
7
Abt. 727a
Vorsitzender:
Vertreter:
Herr Ri Bahrenberg
ab 01.10.15 Frau Ri’inAG Rieckhoff
Herr Ri Prosch
Abt. 727b
Vorsitzender:
Vertreter:
Frau Ri’inAG Zimmerling
Herr Ri Dr. Patett
Abt. 728a
Vorsitzender:
Vertreterin:
Herr Ri Patett
Frau RiAG Zimmerling
Abt. 729
Erweitertes Schöffengericht
^
Vorsitzende, Vertreter, Sitzungstage und Schöffen wie in Abt. 725a -728a
Zweiter Richter:
Vertreter:
Herr RiAG Berling
Herr RiAG Dr. Morris
Verteilung der Eingänge im Erwachsenenstrafverfahren:
1.
Es besteht je ein getrennter Turnus für a) Ls – Sachen, b) Ds – Sachen und c) alle
übrigen Verfahren.
2.
Die Verteilung geschieht nach der zeitlichen Reihenfolge des Einganges in der
Eingangsstelle. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet die alphabetische Reihenfolge
in Bezug auf den/die Anfangsbuchstaben des Nachnamens des (ältesten)
Beschuldigten, Angeschuldigten, Angeklagten oder Betroffenen.
3.
Die Eingangsstelle vermerkt auf jeder Akte Datum und Uhrzeit des Einganges. Die
Eingänge jeden Tages werden – für jeden Turnus getrennt – nach vorstehender
Reihenfolge geordnet und tagesbezogen durchnummeriert.
4.
In der Reihenfolge der Ordnungszahlen werden die Sachen getrennt nach Turnus in
10 Durchgängen nach Anzahl wie folgt verteilt:
Turnus 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Abt. 725 a (0,9 Pensum)
RiAG Paschke
0 2 2 2 2 2 2 2 2
2
0 0 0 0 0 0 0 0 0
0
0 2 2 2 2 2 2 2 2
2
0 2 2 2 2 2 2 2 2
2
ab 01.07.15 bis auf
Weiteres keine Eingänge
mehr
ab 01.09.15 in jedem
Durchgang wieder
Abt. 725 b (0,9 Pensum)
Ri‘inAG
Zimmerling
Abt. 726 a (kein Pensum)
RiAG Paschke
0 0 0 0 0 0 0 0 0
0
Abt. 726 b (0,40 Pensum)
RiAG Thies
0 1 1 1 1 0 1 1 1
1
1 1 1 1 1 1 1 1 1
1
Abt. 727a (0,5 Pensum)
Ri Bahrenberg
Ab 1.10.2015:
8
Herr Ri Stoll
Abt. 727 b (0,25 Pens.)
ab 01.05.15 (kein Eingang)
Abt. 728 a (1,0 Pensum)
5.
Ri’inAG
Zimmerling
Ri Patett
1 0 1 0 1 0 1 0 1
0
0 0 0 0 0 0 0 0 0
0
2 2 2 2 2 2 2 2 2
2
Verfahren gegen Beschuldigte, Angeschuldigte, Angeklagte oder Verurteilte, gegen
die seit 1.1.2013 bereits ein Ls-, Ds-, Cs oder Gs-Verfahren oder eine AR-Sache oder
Bewährungsaufsicht anhängig war oder ist, werden unter Anrechnung im Turnus
derselben Abteilung zugewiesen. Zur Klarstellung: Eine Zuweisung an diejenige
Abteilung erfolgt, in der zuletzt ein Verfahren gegen den Beschuldigten usw. geführt
wird oder worden ist.
Sofern diese Abteilung zum Zeitpunkt des Eingangs der Sache keine Eingänge im
Turnus erhält, aber eine andere Abteilung zuvor mit dem Beschuldigten befasst war,
erhält diese andere Abteilung die Sache zugewiesen. Sofern es keine Abteilung gibt,
die mit dem Beschuldigten vorbefasst war und die Eingänge im Turnus erhält, wird die
Sache der Abteilung zugewiesen, die turnusgemäß die nächste Sache erhält.
Waren von mehreren Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten Verfahren in
verschiedenen Abteilungen anhängig, richtet sich die Zuständigkeit nach dem
ältesten.
Entsprechendes gilt für OWi – Verfahren, einschließlich der Anordnung von
Erzwingungshaft.
6.
Zurückverwiesene, abgegebene, übernommene und abgetrennte Verfahren bleiben
im Turnus unberücksichtigt.
9
9.
Familiengericht
Familiensachen nach Maßgabe des § 111 FamFG
Abt. 730
Vorsitzender: Herr RiAG Berling
Vertreter:
Herr RiAG Steinbach
Abt. 731
Vorsitzender: Herr RiAG Steinbach
Vertreter:
Herr RiAG Berling
Abt. 732
Vorsitzender: Frau Ri‘inAG Brauns
Vertreterin: Frau Ri‘inAG Landwehr
Abt. 733
Vorsitzender: Frau Ri‘inAG Bluhm
Vertreterin: Frau Ri‘inAG Dr. Steinke
ab 12.10.15 Frau Ri’inAG Schimanski
Abt. 734
Vorsitzender: Frau Ri‘inAG Dr. Steinke
ab 12.10.15 Frau Ri’inAG Schimanski
Vertreterin: Frau Ri‘inAG Bluhm
Abt. 735
Vorsitzende: Frau Ri‘inAG Dr. Kühn
Vertreter:
Frau Ri’in Jahnke
Abt. 736
Vorsitzende: Frau Ri‘inAG Dr. Steinke (bis 30.09.15)
ab 01.10.15 Herr Ri Stoll
Vertreterin: Frau Ri’inAG Bluhm
Abt. 737
Vorsitzende: Frau Ri’in Jahnke
Vertreterin: Frau Ri‘inAG Dr. Kühn
Verteilung der Eingänge:
1. Die für das Familiengericht neu eingehenden Sachen werden im fortlaufenden Turnus auf
die Abteilungen verteilt. Dies geschieht nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs in der
Eingangsstelle. Bei gleichzeitigem Eingang entscheidet die alphabetische Reihenfolge nach
dem Passivrubrum bzw. dem Nachnamen des Kindes.
2. Die Eingangsstelle vermerkt auf jedem Eingang Datum und Uhrzeit. Die Eingänge eines
jeden Tages werden nach vorstehender Reihenfolge geordnet und, täglich mit der
Ordnungszahl „1“ beginnend, durchnummeriert.
3. In der Reihenfolge der Ordnungszahlen werden die Sachen danach in jeweils zwei
Durchgängen wie folgt auf die Abteilungen verteilt:
Abteilung 730
(1,0 Richterpensum)
Abteilung 731
(1,0 Richterpensum)
Abteilung 732
(0,65 Richterpensum)
Abteilung 733
(0,9 Richterpensum)
Abteilung 734
(1,0 Richterpensum)
1. Durchgang
10
2. Durchgang
10
Herr RiAG Steinbach
10
10
Frau RiAG Brauns
6
7
Frau RiAG Bluhm
9
9
Frau RiAG Dr. Steinke
10
10
Herr RiAG Berling
10
ab 01.07.15 60%
01.07.-30.09.15 in jedem
Durchgang 4 Sachen
4
4
6
6
4
5
3
4
6
6
Ab 1.10.2015: Ri Stoll
ab 01.10.15 5 Sachen
5
5
Frau Ri’in Jahnke
4
4
Ab 12.10.2015: Ri’inAG
Schimanski
ab 01.10.15 in jedem
Durchgang 6 Sachen
Abteilung 735
(0,45 Richterpensum)
Frau Ri’in Dr. Kühn
ab 01.10.15 0,35
Richterpensum
Abteilung 736
ab 01.07.15
Frau Ri’inAG Steinke
01.07.-30.09.15 in jeden
Durchgang 6 Sachen
(0,5 Richterpensum)
Abteilung 737
(0,4 Richterpensum)
4. Weitere Familiensachen erhält die Abteilung, bei der bereits eine Familiensache
desselben Personenkreises entweder nach dem 1.1.2012 anhängig geworden oder zum
Zeitpunkt des Eingangs noch nicht rechtskräftig entschieden bzw. in selbständigen FGGVerfahren noch nicht weggelegt worden ist. Diese weiteren Sachen werden außerhalb des
Turnus verteilt, jedoch auf diesen angerechnet.
Werden Sachen miteinander verbunden oder voneinander getrennt, wirkt sich dies nicht auf
den fortlaufenden Turnus aus.
5. Eine Abgabe wegen unrichtiger Zuteilung erfolgt nur, wenn vorher eine Familiensache
desselben Personenkreises bei einer anderen Abteilung anhängig geworden ist.
6. AR-Sachen werden ohne Anrechnung auf den Turnus in der Reihenfolge der Abteilungen
– beginnend mit Abteilung 730 – rundum mit je einer Sache pro Abteilung verteilt.
7. Die ins streitige Verfahren übergehenden vereinfachten Unterhaltsverfahren, die im FHTurnus der Familienrechtspfleger eingetragen sind, verbleiben in der jeweiligen Abteilung und
werden von den Familienrichtern als F-Sachen in Anrechnung auf den Turnus übernommen.
Allgemeines
1) Kontinuität
Alle bis zum 31.12.14 eingegangenen Sachen bleiben in der Zuständigkeit der Abteilung, bei
der sie eingegangen sind. Wiederauflebende Sachen in Abteilungen, die nicht mehr existieren,
werden – sofern keine speziellen Regelungen getroffen sind - wie Neueingänge verteilt.
Stellt sich nachträglich eine falsche Zuteilung im Turnus heraus, bleiben davon alle anderen im
Turnus verteilten Sachen unberührt.
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2) Vertretung
Ist ein Richter an der Erledigung seiner Dienstgeschäfte verhindert, wird er an erster Stelle
durch den zuvor genannten Vertreter vertreten. Ist auch dieser verhindert, so ist/sind dann zur
Vertretung berufen der/die Richter der nächsten Abteilung der nachfolgend aufgestellten
Gruppen und Abteilungsfolgen – erforderlichenfalls wieder von vorn beginnend:
Gruppe 1: die Vorsitzenden der Abteilungen
702, 703, 709, 717, 760, 762
Gruppe 2: die Vorsitzenden der Abteilungen
711 a, 712, 713, 714, 715, 716, 716 a, 716 b, 742, 750, 751
Gruppe 3: die Vorsitzenden der Abteilungen
722, 723, 724, 725 a, 725 b, 726 a, 726 b, 727a, 727 b, 728a
Gruppe 4: die Vorsitzenden der Abteilungen
730, 731, 732, 733, 734, 735, 737.
Gruppe 5: die Vorsitzenden der Abteilungen
704, 705, 706, 707.
Bei richterlichen Amtshandlungen außerhalb des Gerichtsgebäudes vertreten die Vorsitzenden
der Abteilung 704 - 707 sowie Herr RiAG Paschke sich auch dann gegenseitig, wenn der Fall
der Verhinderung eines Vorsitzenden nicht vorliegt.
Bei Erschöpfung einer Vertretergruppe sind die Vorsitzenden der Abteilungen der
darauffolgenden Vertretergruppe in der dort genannten Reihenfolge zur Vertretung berufen,
wobei bei Erschöpfung der Gruppe 5 die Vorsitzenden der in Gruppe 1 genannten Abteilungen
zuständig werden.
3) Ablehnung, Zurückverweisung
a) Über die Ablehnung einer Richterin oder eines Richters entscheidet, sofern nicht der
abgelehnte Richter das Ablehnungsgesuch für begründet hält (§ 45 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 27
Absatz 3 Satz 2 StPO) oder die Ablehnung nicht als unzulässig verworfen worden ist, der an
übernächster Stelle genannte Vorsitzende der unter 2) genannten Gruppen und
Abteilungsfolgen – erforderlichenfalls wieder von vorn beginnend.
Bei Verhinderung dieses Richters, die auch anzunehmen ist, wenn es sich um den abgelehnten
Richter selbst oder dessen geschäftsplanmäßigen Vertreter handelt, entscheidet der/die
Vorsitzende der nächstfolgenden Abteilung. Bei auch dessen Verhinderung gilt die Regelung
unter 2.
b) Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für die jeweilige Vorsitzende bzw. den jeweiligen
Vorsitzenden des erweiterten Schöffengerichts (Abteilung 729). Über die Ablehnung des
zweiten Richters des erweiterten Schöffengerichts entscheidet der Vorsitzende des erweiterten
Schöffengerichts. Falls dieser verhindert ist, gilt die Regelung unter 2.
c) Anstelle des Vorsitzenden ist der geschäftsplanmäßige Vertreter zuständig, wenn eine
Richterin oder ein Richter kraft Gesetzes vom Richteramt ausgeschlossen, mit Erfolg wegen
Besorgnis der Befangenheit abgelehnt oder eine sogenannte Selbstablehnung für begründet
erklärt worden ist. Ist der Vertreter selbst ausgeschlossen, abgelehnt oder nicht nur
vorübergehend verhindert, oder gehört er nicht derselben Gruppe an, ist der Vorsitzende der
dann nachfolgenden Abteilung derselben Gruppe zuständig,
d) In Strafsachen, die das Revisionsgericht an eine andere Abteilung des Amtsgerichts
zurückverwiesen hat, ohne die Verweisung an eine bestimmte Abteilung auszusprechen, ist die
Abteilung zuständig, die der Vertreter der ursprünglichen Abteilung führt, sofern er oder sie
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derselben Gruppe angehört. Ansonsten ist der Vorsitzende der nachfolgenden Abteilung
derselben Gruppe zuständig. Falls die Abteilung nicht mehr besteht, wird die zurückverwiesene
Sache wie ein Neueingang behandelt. Das gilt entsprechend in den Fällen des § 210 Absatz 3
StPO und § 79 Absatz 6 OWiG.
4) Zuständigkeit für Schöffenangelegenheiten:
a. „Richter beim Amtsgericht“ im Sinne von §§ 38, 39, 40, 45, 46 und 52, 53 und (nur
hinsichtlich der Vertrauensperson) 56 GVG ist
Frau RiAG Zimmerling (Vertreter: Herr RiAG Thies),
b. Für die Schöffenangelegenheiten des Jugendgerichtes ist „Richter beim Amtsgericht“ in o.
g. Sinne und „Jugendrichter“ im Sinne von § 35 Abs. 4 JGG
Herr DirAG Focken (Vertreter: Herr Ri Prosch).
5) Verfahren vor dem Güterichter
Güteverfahren nach § 278 Abs. 5 ZPO und § 36 Abs. 5 FamFG werden von den Richterinnen
und Richtern durchgeführt, denen im Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts Hamburg die
Durchführung von Güteverfahren für alle Hamburgischen Amtsgerichte zugewiesen ist. Es
gelten die dort getroffenen Verteilungs- und Vertretungsregeln.
6)
Im Übrigen gelten ergänzend die „Leitenden Grundsätze“ des Geschäftsverteilungsplans
2015 des Amtsgerichts Hamburg entsprechend.
7)
Über Fragen der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans entscheidet das Präsidium
des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek.
Zimmerling
Dr. Kühn
Landwehr
Focken
Bluhm
Thies
Paschke
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