ba_fl_sozdienste_RZ 07.11.2008 19:10 Uhr Seite 1 ausgewählte inhalte des studiums studienvoraussetzungen und bewerbung l Soziale Dienste l Allgemeine Hochschulreife, die entsprechende fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife und ein Ausbildungsvertrag mit einer kooperierenden sozialen Einrichtung. Theorie Praxis Soziale Arbeit (Einführung) Methoden und Handlungsfelder Sozialer Arbeit Soziologie (Einführung) Psychologie (Einführung) Einführung in das Recht Praxistagebuch Kurzprotokolle Antragstellungen Teamsitzungen Klientenakten Datenverarbeitung Interventionslehre der Sozialen Arbeit Systeme sozialer Sicherung Sozialökonomie Philosophisches Denken Behinderung und Reha Hilfskonzepte Klientengespräche Hausbesuche Aktenvermerke Kooperation Verlaufsprotokolle Profession und Disziplin der Sozialen Arbeit Beratungstraining Sozialphilosophie Qualitätsmanagement Makrosoziologie Anamnese und Diagnose Hilfeplanerstellung Klientenakten Dienstbesprechungen Anamnese und Diagnose in der Sozialen Arbeit Theorie-Praxis-Transfer Sozialforschung Ethik Transdisziplinarität Fallbesprechung Berechnung von wirtschaftlicher Hilfe Jugendhilfeausschuss Organisation von Sitzungen Arbeitsfeldseminar Sozialarbeit und Politik Sozialwirtschaft/-management Klinische Sozialarbeit Verwaltungslehre/-recht Sucht- und Drogenarbeit Verantwortung für Bezirk/Bereich Arbeitsschwerpunkt Haushaltsplanung Themenfindung zur Bachelorarbeit Projekte sozialer Arbeit Hermeneutik Arbeits-/Personalrecht Soziale Arbeit in Europa Global Standards Diversity Übernahme eines Arbeitsschwerpunktes Personalangelegenheiten Dienstbesprechungen Erstellen der wiss. Bachelorarbeit l Wer an der Berufsakademie studieren möchte, bewirbt sich zunächst bei einem sozialen Träger um einen Ausbildungsplatz. Auf unseren Internetseiten hilft eine Studienplatzbörse Bewerbern ein geeignetes Ausbildungsunternehmen zu finden. l Es können auch öffentliche und freie Träger des Sozialwesens, die noch nicht Partner der Staatlichen Studienakademie Thüringen sind, angesprochen werden. l Mit dem sozialen Praxisträger schließen die zukünftigen Studierenden den Ausbildungsvertrag ab. Die Form des Ausbildungsvertrages ist vorgeschrieben und regelt die beiderseitigen Verpflichtungen (u.a. Höhe der Vergütung, Urlaub, Anwesenheitspflicht). l Die Zulassung zum Studium erfolgt durch die Staatliche Studienakademie Thüringen nach Vorlage einer beglaubigten Kopie des Reifezeugnisses und eines Exemplars des Ausbildungsvertrages. Sollten Sie noch Fragen haben, wir beantworten sie gern: Staatliche Studienakademie Thüringen Berufsakademie Gera Studienrichtungsleiter: Prof. Dr. phil. Thomas Weil Weg der Freundschaft 4A D-07546 Gera Tel.: 03 65/43 41-2 20 Fax: 03 65/43 41-1 04 Internet: www.ba-gera.de E-Mail: [email protected] Staatliche Studienakademie Thüringen Berufsakademie Gera studium zum bachelor of arts (b.a.) in dem Studiengang Soziale Arbeit Studienrichtung Soziale Dienste ba_fl_sozdienste_RZ 07.11.2008 19:10 Uhr Seite 2 das studium an der berufsakademie das studium zum bachelor of arts (b.a.) anforderungen an künftige studierende Der Freistaat Thüringen hat seit 1998 seine Hochschullandschaft durch Berufsakademien an den Standorten Gera und Eisenach erweitert. Ziel ist es, Schülern mit allgemeiner bzw. fachgebundener Hochschulreife oder Fachhochschulreife eine praxisorientierte und zugleich wissenschaftsbezogene Ausbildung als attraktive Alternative zum Hochschulstudium anzubieten. l Studiengang Soziale Arbeit Studienrichtung Soziale Dienste Die Studierenden machen von Beginn an Erfahrungen in der Sozialen Arbeit, werden mit Problemlagen der Klienten und den institutionellen, gesellschaftspolitischen und ökonomischen Rahmenbedingungen konfrontiert. Zwei Partner übernehmen in Kooperation die Aufgabe, im dualen Studium die Studierenden zu qualifizieren: die öffentlichen und freien sozialen Träger als Lernort für die Praxis und die Staatliche Studienakademie Thüringen als Lernort für die Theorie. Das Studium beginnt jeweils zum 1. Oktober. Die Studiendauer beträgt 3 Jahre bzw. 6 Semester. Ein Semester teilt sich auf in regelmäßig 12 Wochen Theoriephase und 12 Wochen Praxisphase im Unternehmen. studienabschluss Nach erfolgreichem Studium wird der Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) durch den Freistaat Thüringen verliehen. Die Absolventen erlangen damit einen ersten akademischen und zugleich berufsbefähigenden Abschluss, der hochschulrechtlich den Bachelorabschlüssen von Universitäten und Fachhochschulen gleichgestellt sowie international anerkannt ist. Die starke Orientierung der wissenschaftlichen Studieninhalte an berufspraktischen Anforderungen vermittelt zusätzlich entscheidende Qualifikationen, die vielfältige berufliche Perspektiven eröffnen. Das Studium im Studiengang Soziale Arbeit verknüpft ein wissenschaftliches sozialpädagogisches Studium mit einer fundierten praktischen Ausbildung in den beteiligten Ausbildungsstätten. Ziel der dualen Ausbildung in der Studienrichtung Soziale Dienste ist, die Absolventen zu befähigen, im Rahmen der Sozialen Arbeit der Jugend- und Sozialämter sowie der freien Träger der Wohlfahrtspflege, Bürgern professionelle Unterstützung in Krisen- und Konfliktsituationen zukommen zu lassen. Der Beruf des Sozialpädagogen befasst sich mit der Bewältigung sozialer Probleme und schwieriger Situationen. Konflikt- und/oder Krisensituationen von Einzelnen, Gruppen sowie des Gemeinwesens sollen durch den Einsatz unterschiedlichster Handlungs- und Interventionsstrategien bewältigt werden. Die dafür notwendigen theoretischen, persönlichen, sozialen und kommunikativen Fähig- und Fertigkeiten werden den Studierenden während der Ausbildung vermittelt. Die Soziale Arbeit als eigenständiger Wissenschafts- und Handlungsansatz ist inter- und transdisziplinär ausgerichtet und durch eine hohe Innovationsdynamik gekennzeichnet. Dies erfordert, neben der Auseinandersetzung mit dem Kernfach Sozialarbeit/-pädagogik, eine intensive Einarbeitung in die Denk- und Handlungsansätze der unterschiedlichen Bezugswissenschaften der Sozialen Arbeit wie z. B. Soziologie, Psychologie, Rechtswissenschaft, Gesundheitswissenschaft. Einsatzgebiete l öffentliche Träger im Sozialwesen: Jugend-, Sozial-, Gesundheitsämter und andere öffentliche Sozialeinrichtungen l freie Träger im Sozialwesen: z. B. Kinder- und Jugendheime, freie Bildungsträger, Einrichtungen der Altenhilfe Die Ausbildung erfordert deshalb vom Studierenden ein hohes Maß an Problembewusstsein, Flexibilität und autonomer Handlungsfähigkeit sowie Fähigkeiten zur kritischen Selbstreflexion. anforderungen an die praxispartner Die Praxispartner aus der Sozialen Arbeit müssen die praktische Ausbildung qualifiziert betreuen. Gefordert sind deshalb: l erfahrene Ausbildungsleiter, die über einen fachlich entsprechenden Hochschul- oder Berufsakademieabschluss verfügen, l planvolle Ausbildungskonzepte, die eine strukturierte Ausbildung im Kontakt mit Menschen gewährleisten, l Zahlung einer gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsvergütung in Höhe des jeweils gültigen Mindest-BAföGSatzes während des gesamten Studiums.
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