STUDIUm ZUm bACHELOR OF ARTS (b.A.)

ba_fl_sozdienste_RZ
07.11.2008
19:10 Uhr
Seite 1
ausgewählte inhalte des studiums
studienvoraussetzungen und bewerbung
l Soziale Dienste
l Allgemeine Hochschulreife, die entsprechende fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife und
ein Ausbildungsvertrag mit einer kooperierenden
sozialen Einrichtung.
Theorie
Praxis
Soziale Arbeit (Einführung)
Methoden und Handlungsfelder Sozialer Arbeit
Soziologie (Einführung)
Psychologie (Einführung)
Einführung in das Recht
Praxistagebuch
Kurzprotokolle
Antragstellungen
Teamsitzungen
Klientenakten
Datenverarbeitung
Interventionslehre der
Sozialen Arbeit
Systeme sozialer Sicherung
Sozialökonomie
Philosophisches Denken
Behinderung und Reha
Hilfskonzepte
Klientengespräche
Hausbesuche
Aktenvermerke
Kooperation
Verlaufsprotokolle
Profession und Disziplin der
Sozialen Arbeit
Beratungstraining
Sozialphilosophie
Qualitätsmanagement
Makrosoziologie
Anamnese und Diagnose
Hilfeplanerstellung
Klientenakten
Dienstbesprechungen
Anamnese und Diagnose in der
Sozialen Arbeit
Theorie-Praxis-Transfer
Sozialforschung
Ethik
Transdisziplinarität
Fallbesprechung
Berechnung von wirtschaftlicher
Hilfe
Jugendhilfeausschuss
Organisation von Sitzungen
Arbeitsfeldseminar
Sozialarbeit und Politik
Sozialwirtschaft/-management
Klinische Sozialarbeit
Verwaltungslehre/-recht
Sucht- und Drogenarbeit
Verantwortung für Bezirk/Bereich
Arbeitsschwerpunkt
Haushaltsplanung
Themenfindung zur Bachelorarbeit
Projekte sozialer Arbeit
Hermeneutik
Arbeits-/Personalrecht
Soziale Arbeit in Europa
Global Standards Diversity
Übernahme eines Arbeitsschwerpunktes
Personalangelegenheiten
Dienstbesprechungen
Erstellen der wiss. Bachelorarbeit
l Wer an der Berufsakademie studieren möchte, bewirbt
sich zunächst bei einem sozialen Träger um einen
Ausbildungsplatz. Auf unseren Internetseiten hilft eine
Studienplatzbörse Bewerbern ein geeignetes Ausbildungsunternehmen zu finden.
l Es können auch öffentliche und freie Träger des Sozialwesens, die noch nicht Partner der Staatlichen Studienakademie Thüringen sind, angesprochen werden.
l Mit dem sozialen Praxisträger schließen die zukünftigen
Studierenden den Ausbildungsvertrag ab. Die Form
des Ausbildungsvertrages ist vorgeschrieben und regelt
die beiderseitigen Verpflichtungen (u.a. Höhe der Vergütung, Urlaub, Anwesenheitspflicht).
l Die Zulassung zum Studium erfolgt durch die Staatliche
Studienakademie Thüringen nach Vorlage einer beglaubigten Kopie des Reifezeugnisses und eines Exemplars
des Ausbildungsvertrages.
Sollten Sie noch Fragen haben, wir beantworten sie gern:
Staatliche Studienakademie Thüringen
Berufsakademie Gera
Studienrichtungsleiter: Prof. Dr. phil. Thomas Weil
Weg der Freundschaft 4A
D-07546 Gera
Tel.: 03 65/43 41-2 20
Fax: 03 65/43 41-1 04
Internet: www.ba-gera.de
E-Mail: [email protected]
Staatliche Studienakademie Thüringen
Berufsakademie Gera
studium zum
bachelor of arts (b.a.)
in dem Studiengang
Soziale Arbeit
Studienrichtung
Soziale Dienste
ba_fl_sozdienste_RZ
07.11.2008
19:10 Uhr
Seite 2
das studium an der berufsakademie
das studium zum bachelor of arts (b.a.)
anforderungen an künftige studierende
Der Freistaat Thüringen hat seit 1998 seine Hochschullandschaft durch Berufsakademien an den Standorten
Gera und Eisenach erweitert. Ziel ist es, Schülern mit
allgemeiner bzw. fachgebundener Hochschulreife oder
Fachhochschulreife eine praxisorientierte und zugleich
wissenschaftsbezogene Ausbildung als attraktive Alternative zum Hochschulstudium anzubieten.
l Studiengang Soziale Arbeit
Studienrichtung Soziale Dienste
Die Studierenden machen von Beginn an Erfahrungen in
der Sozialen Arbeit, werden mit Problemlagen der
Klienten und den institutionellen, gesellschaftspolitischen
und ökonomischen Rahmenbedingungen konfrontiert.
Zwei Partner übernehmen in Kooperation die Aufgabe, im
dualen Studium die Studierenden zu qualifizieren: die
öffentlichen und freien sozialen Träger als Lernort für die
Praxis und die Staatliche Studienakademie Thüringen als
Lernort für die Theorie.
Das Studium beginnt jeweils zum 1. Oktober. Die Studiendauer beträgt 3 Jahre bzw. 6 Semester. Ein Semester teilt
sich auf in regelmäßig 12 Wochen Theoriephase und
12 Wochen Praxisphase im Unternehmen.
studienabschluss
Nach erfolgreichem Studium wird der Abschluss Bachelor
of Arts (B.A.) durch den Freistaat Thüringen verliehen. Die
Absolventen erlangen damit einen ersten akademischen
und zugleich berufsbefähigenden Abschluss, der hochschulrechtlich den Bachelorabschlüssen von Universitäten
und Fachhochschulen gleichgestellt sowie international
anerkannt ist. Die starke Orientierung der wissenschaftlichen Studieninhalte an berufspraktischen Anforderungen
vermittelt zusätzlich entscheidende Qualifikationen, die
vielfältige berufliche Perspektiven eröffnen.
Das Studium im Studiengang Soziale Arbeit verknüpft ein
wissenschaftliches sozialpädagogisches Studium mit einer
fundierten praktischen Ausbildung in den beteiligten
Ausbildungsstätten. Ziel der dualen Ausbildung in der
Studienrichtung Soziale Dienste ist, die Absolventen zu
befähigen, im Rahmen der Sozialen Arbeit der Jugend- und
Sozialämter sowie der freien Träger der Wohlfahrtspflege,
Bürgern professionelle Unterstützung in Krisen- und
Konfliktsituationen zukommen zu lassen.
Der Beruf des Sozialpädagogen befasst sich mit der
Bewältigung sozialer Probleme und schwieriger
Situationen. Konflikt- und/oder Krisensituationen von
Einzelnen, Gruppen sowie des Gemeinwesens sollen
durch den Einsatz unterschiedlichster Handlungs- und
Interventionsstrategien bewältigt werden. Die dafür
notwendigen theoretischen, persönlichen, sozialen und
kommunikativen Fähig- und Fertigkeiten werden den
Studierenden während der Ausbildung vermittelt.
Die Soziale Arbeit als eigenständiger Wissenschafts- und
Handlungsansatz ist inter- und transdisziplinär ausgerichtet und durch eine hohe Innovationsdynamik gekennzeichnet. Dies erfordert, neben der Auseinandersetzung
mit dem Kernfach Sozialarbeit/-pädagogik, eine intensive
Einarbeitung in die Denk- und Handlungsansätze der
unterschiedlichen Bezugswissenschaften der Sozialen
Arbeit wie z. B. Soziologie, Psychologie, Rechtswissenschaft, Gesundheitswissenschaft.
Einsatzgebiete
l öffentliche Träger im Sozialwesen: Jugend-, Sozial-,
Gesundheitsämter und andere öffentliche Sozialeinrichtungen
l freie Träger im Sozialwesen: z. B. Kinder- und Jugendheime, freie Bildungsträger, Einrichtungen der Altenhilfe
Die Ausbildung erfordert deshalb vom Studierenden ein
hohes Maß an Problembewusstsein, Flexibilität und
autonomer Handlungsfähigkeit sowie Fähigkeiten zur
kritischen Selbstreflexion.
anforderungen an die praxispartner
Die Praxispartner aus der Sozialen Arbeit müssen die
praktische Ausbildung qualifiziert betreuen. Gefordert
sind deshalb:
l erfahrene Ausbildungsleiter, die über einen fachlich
entsprechenden Hochschul- oder Berufsakademieabschluss verfügen,
l planvolle Ausbildungskonzepte, die eine strukturierte
Ausbildung im Kontakt mit Menschen gewährleisten,
l Zahlung einer gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsvergütung in Höhe des jeweils gültigen Mindest-BAföGSatzes während des gesamten Studiums.