Schreiben vom 20. Mai 2015

Leitungsausschuss
Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung Taunusanlage 1 60329 Frankfurt
An die Geschäftsleitung
Bundesanstalt für
Finanzmarktstabilisierung
Taunusanlage 1
60329 Frankfurt am Main
Infotelefon: 069 2388-3000
Fax: 069 2388-3038
www.fmsa.de
20. Mai 2015
Erhebung der Bankenabgabe 2015
Wichtige Informationen für beitragspflichtige Institute
Sehr geehrte Damen und Herren,
die seit dem Jahr 2011 von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA)
erhobene Bankenabgabe wurde durch die Einführung einer neuen, den Vorgaben der
Richtlinie 2014/59/EU (BRRD) entsprechenden Bankenabgabe abgelöst. Nach dem seit
Jahresanfang geänderten Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG) ist unter anderem
der Kreis der beitragspflichtigen Institute neu gefasst und der Verwendungszweck des
Restrukturierungsfonds ausgeweitet worden.
Da Ihr Institut gemäß § 2 RStruktFG beitragspflichtig ist, möchten wir Sie mit diesem
Schreiben über das Verfahren zur Erhebung des diesjährigen Jahresbeitrags zum
Restrukturierungsfonds informieren.
Die Berechnung der Jahresbeiträge 2015 ist im Wesentlichen im RStruktFG und in der
Delegierten Verordnung (EU) 2015/63 (DV) geregelt. Darüber hinaus erforderliche
Regelungen finden sich im neugefassten Entwurf der RestrukturierungsfondsVerordnung (RStruktFV-E). Maßgeblich für die Berechnung des Jahresbeitrags 2015 ist
grundsätzlich der letzte festgestellte Jahresabschluss, der am 31. Dezember 2014
verfügbar war. Bei neu zugelassenen Instituten soll gemäß § 6 Abs. 7 RStruktFV-E die
Planbilanz herangezogen werden.
Über unsere Homepage www.fmsa.de werden wir ausführliche Informationen zur
Meldung, wie den Meldevordruck und den Leitfaden zur Bankenabgabe 2015 inklusive
Ausfüllhinweise, zeitnah bereitstellen. Das Meldeverfahren sieht eine elektronische und
eine papierhafte Meldung vor (vgl. Art. 14 Abs. 6 DV). Die papierhafte Meldung besteht
aus der vom System erzeugten pdf-Datei des Meldevordrucks sowie aus dem
Jahresabschluss mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (vgl. Art. 14 Abs.
1 DV) bzw. der Planbilanz.
Die FMSA kann gemäß § 6 Abs. 5 RStruktFV-E zudem eine Abschlussprüferbestätigung
verlangen. Diese Anforderung wird die Institute mit einer Bilanzsumme von mehr als
3 Mrd. € sowie Institute mit einer Bilanzsumme von bis zu 3 Mrd. € und Passiva minus
Eigenmittel und gedeckter Einlagen von mehr als 300 Mio. € betreffen. Diese Institute
haben der papierhaften Meldung folglich eine Abschlussprüferbestätigung beizufügen.
Seite 2 von 2
Bestimmte Wertpapierfirmen und Unionszweigstellen im Sinne von § 1 Absätze 1 und 2
RStruktFV-E unterliegen dagegen nicht dieser Verpflichtung.
Die elektronische Meldung erfolgt mittels des Meldevordrucks über die vorhandene ITInfrastruktur des bankaufsichtlichen Meldewesens (ExtraNet) der Deutschen
Bundesbank, welches voraussichtlich am 15. Juli 2015 zur Meldungserfassung
freigeschaltet wird. Wir setzen Sie in Kenntnis, dass die von Ihrem Institut über das
ExtraNet gemeldeten Daten durch die Deutsche Bundesbank für Zwecke der
informationstechnischen Umsetzung der Bankenabgabe verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldedaten gemäß Art. 20 Abs. 3 DV bis zum
1. September 2015 der FMSA vom Institut elektronisch und papierhaft zu übermitteln
sind. Der Jahresbeitrag ist gemäß Art. 20 Abs. 2 DV zum 31. Dezember 2015 zu
leisten.
Werden gemäß Art. 17 Abs. 1 DV nicht alle Informationen fristgerecht der FMSA
übermittelt, legt die FMSA bei der Berechnung des jährlichen Beitrags Schätzungen
oder eigene Annahmen zugrunde; zudem kann die FMSA dem Institut gemäß Art. 17
Abs. 2 DV den höchsten Risikoanpassungsmultiplikator zuweisen.
Die Klärung technischer Fragen zur elektronischen Meldung erfolgt durch die Deutsche
Bundesbank (ExtraNet-Hotline: 069 9566-8588). Ansprechpartner für alle übrigen
Fragen ist die FMSA (Infotelefon: 069 2388-3000). Sie erreichen uns auch per E-Mail
unter der Adresse: [email protected].
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Herbert Walter
Günter Borgel
Dr. Jutta Dönges
Vorsitzender des Leitungsausschusses
Mitglied des Leitungsausschusses
Mitglied des Leitungsausschusses