Leitungsausschuss Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung Taunusanlage 1 60329 Frankfurt An die Geschäftsleitung Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung Taunusanlage 1 60329 Frankfurt am Main Infotelefon: 069 2388-3000 Fax: 069 2388-3038 www.fmsa.de 20. Mai 2015 Erhebung der Bankenabgabe 2015 Wichtige Informationen für beitragspflichtige Institute Sehr geehrte Damen und Herren, die seit dem Jahr 2011 von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) erhobene Bankenabgabe wurde durch die Einführung einer neuen, den Vorgaben der Richtlinie 2014/59/EU (BRRD) entsprechenden Bankenabgabe abgelöst. Nach dem seit Jahresanfang geänderten Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG) ist unter anderem der Kreis der beitragspflichtigen Institute neu gefasst und der Verwendungszweck des Restrukturierungsfonds ausgeweitet worden. Da Ihr Institut gemäß § 2 RStruktFG beitragspflichtig ist, möchten wir Sie mit diesem Schreiben über das Verfahren zur Erhebung des diesjährigen Jahresbeitrags zum Restrukturierungsfonds informieren. Die Berechnung der Jahresbeiträge 2015 ist im Wesentlichen im RStruktFG und in der Delegierten Verordnung (EU) 2015/63 (DV) geregelt. Darüber hinaus erforderliche Regelungen finden sich im neugefassten Entwurf der RestrukturierungsfondsVerordnung (RStruktFV-E). Maßgeblich für die Berechnung des Jahresbeitrags 2015 ist grundsätzlich der letzte festgestellte Jahresabschluss, der am 31. Dezember 2014 verfügbar war. Bei neu zugelassenen Instituten soll gemäß § 6 Abs. 7 RStruktFV-E die Planbilanz herangezogen werden. Über unsere Homepage www.fmsa.de werden wir ausführliche Informationen zur Meldung, wie den Meldevordruck und den Leitfaden zur Bankenabgabe 2015 inklusive Ausfüllhinweise, zeitnah bereitstellen. Das Meldeverfahren sieht eine elektronische und eine papierhafte Meldung vor (vgl. Art. 14 Abs. 6 DV). Die papierhafte Meldung besteht aus der vom System erzeugten pdf-Datei des Meldevordrucks sowie aus dem Jahresabschluss mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (vgl. Art. 14 Abs. 1 DV) bzw. der Planbilanz. Die FMSA kann gemäß § 6 Abs. 5 RStruktFV-E zudem eine Abschlussprüferbestätigung verlangen. Diese Anforderung wird die Institute mit einer Bilanzsumme von mehr als 3 Mrd. € sowie Institute mit einer Bilanzsumme von bis zu 3 Mrd. € und Passiva minus Eigenmittel und gedeckter Einlagen von mehr als 300 Mio. € betreffen. Diese Institute haben der papierhaften Meldung folglich eine Abschlussprüferbestätigung beizufügen. Seite 2 von 2 Bestimmte Wertpapierfirmen und Unionszweigstellen im Sinne von § 1 Absätze 1 und 2 RStruktFV-E unterliegen dagegen nicht dieser Verpflichtung. Die elektronische Meldung erfolgt mittels des Meldevordrucks über die vorhandene ITInfrastruktur des bankaufsichtlichen Meldewesens (ExtraNet) der Deutschen Bundesbank, welches voraussichtlich am 15. Juli 2015 zur Meldungserfassung freigeschaltet wird. Wir setzen Sie in Kenntnis, dass die von Ihrem Institut über das ExtraNet gemeldeten Daten durch die Deutsche Bundesbank für Zwecke der informationstechnischen Umsetzung der Bankenabgabe verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass die Meldedaten gemäß Art. 20 Abs. 3 DV bis zum 1. September 2015 der FMSA vom Institut elektronisch und papierhaft zu übermitteln sind. Der Jahresbeitrag ist gemäß Art. 20 Abs. 2 DV zum 31. Dezember 2015 zu leisten. Werden gemäß Art. 17 Abs. 1 DV nicht alle Informationen fristgerecht der FMSA übermittelt, legt die FMSA bei der Berechnung des jährlichen Beitrags Schätzungen oder eigene Annahmen zugrunde; zudem kann die FMSA dem Institut gemäß Art. 17 Abs. 2 DV den höchsten Risikoanpassungsmultiplikator zuweisen. Die Klärung technischer Fragen zur elektronischen Meldung erfolgt durch die Deutsche Bundesbank (ExtraNet-Hotline: 069 9566-8588). Ansprechpartner für alle übrigen Fragen ist die FMSA (Infotelefon: 069 2388-3000). Sie erreichen uns auch per E-Mail unter der Adresse: [email protected]. Mit freundlichen Grüßen Dr. Herbert Walter Günter Borgel Dr. Jutta Dönges Vorsitzender des Leitungsausschusses Mitglied des Leitungsausschusses Mitglied des Leitungsausschusses
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