05/2015 - Zukunftsforum Familie e.V.

ZFF-INFO NR. 05/2015
27.03.2015
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10969 Berlin
Tel.: 030 259272820
Fax: 030 259272860
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aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Verbänden, Informationen aus dem ZFF sowie Veranstaltungshinweise. In unregelmäßigen Abständen kommentiert das ZFF ausgewählte Meldungen und ordnet sie ein. Zudem setzen wir immer wieder Schwerpunkte zu einzelnen Themenfeldern. Gerne können
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Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen
das Team des ZFF-Infodiensts
SCHWERPUNKT I: FAMILIENLEISTUNGEN
(1)
4
Bundesministerium der Finanzen: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur
Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des
Kinderzuschlags
4
(2)
SPD-Bundestagsfraktion: Schäubles Gesetzentwurf für Familien ist ausbaubedürftig
4
(3)
AWO: Familienpaket: Keine Hilfe für Familien
5
(4)
DKSB: DKSB kritisiert Kabinettsbeschluss zur Anpassung von Familienleistungen
5
(5)
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Familienpaket: Koalition lässt
Alleinerziehende außen vor
5
Deutsches Kinderhilfswerk: Kabinettsbeschluss zur Familienförderung völlig
unzureichend
6
AGF: Keine „Schwarze Null“ auf dem Rücken der Familien
7
(6)
(7)
SCHWERPUNKT II: EQUAL PAY DAY
(8)
7
Statistisches Bundesamt: Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in
Deutschland weiterhin bei 22 %
7
(9)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Bundesfrauenministerin
Manuela Schwesig kämpft für mehr Lohngerechtigkeit
8
(10)
ZFF: Equal Pay Day: Wir brauchen eine bessere Entlohnung sozialer Berufe
9
(11)
AWO: Equal Pay Day: AWO fordert Lohngerechtigkeit
9
1
ZFF-INFO NR. 05/2015
27.03.2015
(12)
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz: Alt
fordert mehr Gerechtigkeit durch freiwillige Lohntests
10
(13)
SPD-Bundestagsfraktion: Equal Pay Day: Mission 100 Prozent
(14)
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Equal Pay Day: Lohnlücke in Deutschland
endlich schließen
11
(15)
Bundestag: Linke fordert Gesetze zur Entgeltgleichheit
(16)
DGB, Deutscher Frauenrat und Sozialverband Deutschland: Frauen haben ein „Recht
auf Mehr!“
11
(17)
SkF und KDFB: Spiel mit offenen Karten – Was verdienen Frauen und Männer?
12
(18)
SoVD: Equal Pay Day: Sozialverband ruft zur Teilnahme an Demonstrationen auf
12
(19)
Deutscher Juristinnenbund: Gegen den Gender-Pay-Gap! djb ruft EU zu konsequenter
Durchsetzung des Grundsatzes "Gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit"
auf
13
NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT
10
11
13
(20)
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Der Kulturwandel hat
begonnen"
13
(21)
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz:
Mentoring-Programm „Mehr Frauen an die Spitze!“ geht in neue Runde
15
(22)
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz: Ein
Plus der Kitaqualität - neue Internetplattform Biete & Finde
15
(23)
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz: Land
bewilligt 4,48 Mio. € für Schulsozialarbeit
16
(24)
Statistisches Bundesamt: Rund 80 % der Väter in Elternzeit beziehen Elterngeld für 2
Monate
16
(25)
Statistisches Bundesamt: 35 000 eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland
17
(26)
Bundestag: Initiative für Sozialberufe
17
(27)
Bundestag: Grüne fordern Hilfe für Alleinerziehende
17
(28)
Bundestag: Absage an Bundesgesetz für Kitas
18
(29)
Bundestag: Immer mehr Frauen sind erwerbstätig
18
(30)
Bundestag: Deutlicher Anstieg von Teilzeitarbeit
18
INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN
(31)
(32)
19
AWO: AWO unterstützt differenzierte Armutsbetrachtung Bundesarbeitsministerin
Nahles kündigt Umdenken an
19
AWO: AWO fordert Mittel für den Sozialhaushalt der Kommunen zur Förderung der
Teilhabe
19
2
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27.03.2015
(33)
Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderarmut in Deutschland gesellschaftlicher Skandal 20
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
21
(34)
hessenstiftung - familie hat zukunft: Wirkungen der Arbeit mit Vätern
21
(35)
Friedrich-Ebert-Stiftung u.a.: Vorstellung einer Studie und anschließender Workshop:
Who Cares – pflegst du schon?!
21
(36)
Verband allein erziehender Mütter und Väter NRW: Fachtag Wechselmodell: Familie an
mehreren Standorten
21
AUS DEM ZFF
22
(37)
22
Das ZFF wünscht schöne Ostern
AKTUELLES
22
(38)
SPD: Homepage zu Alleinerziehenden online
22
(39)
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW: Inklusionspreis NRW ausgelobt
22
(40)
BAGSO: Schluss mit lustig? - Der Karikaturen-Wettbewerb zum Alter gestartet
23
(41)
BAGSO: 11. Deutscher Seniorentag 2015 - Programme und Plakate jetzt bestellbar
23
(42)
pro familia: Kein Geld für Pille & Co.? Kostenübernahme gesetzlich verankern!
Endspurt bei der pro familia Bundestagspetition
23
3
ZFF-INFO NR. 05/2015
27.03.2015
Schwerpunkt I: Familienleistungen
(1) Bundesministerium der Finanzen: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags
Das Bundeskabinett hat am 25. März 2015 beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 1. Januar 2015 sowie den Kinderzuschlag ab 1. Juli
2016 anzuheben. Damit setzt die Bundesregierung die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung der
steuerlichen Freibeträge um und setzt ihre familienfreundliche Politik der letzten Jahre auf hohem
Niveau fort. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung Familien und Kinder mit rund 66 Mrd. Euro
unterstützt. Der steuerliche Grundfreibetrag soll im Jahr 2015 um 118 Euro und im Jahr 2016 um weitere 180 Euro erhöht werden. Der Kinderfreibetrag soll um 144 Euro im Jahr 2015 und um weitere 96
Euro im Jahr 2016 steigen. Grundlage dafür ist der 10. Existenzminimumbericht der Bundesregierung
vom 30. Januar 2015. Gleichzeitig soll das Kindergeld für 2015 und 2016 angehoben werden. Ab dem
1. Januar 2015 ist eine Erhöhung des Kindergeldes um monatlich 4 Euro je Kind und ab dem 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro je Kind vorgesehen. Die Bundesregierung hat außerdem beschlossen, den
Kinderzuschlag ab dem 1. Juli 2016 um monatlich 20 Euro auf 160 Euro zu erhöhen. Der Kinderzuschlag kommt Eltern zugute, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich
bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder
zu decken.
Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf die folgenden Anpassungen vor:
Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro):
• Anhebung ab 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro
• Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 180 Euro auf 8.652 Euro
Kinderfreibetrag (aktuell 7.008 Euro einschl. Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung):
• Anhebung ab 1. Januar 2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro
• Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 96 Euro auf 7.248 Euro
Kindergeld (aktuell 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro
für das vierte Kind und weitere Kinder):
• Anhebung ab 1. Januar 2015 um 4 Euro monatlich je Kind
• Anhebung ab 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro monatlich je Kind
Kinderzuschlag (aktuell max. 140 Euro monatlich):
• Anhebung ab 1. Juli 2016 um 20 Euro monatlich.
Die aktuellen Beschlüsse fügen sich in die familienfreundliche Politik der Bundesregierung ein. Mit der
erheblichen finanziellen Unterstützung des Bundes zum Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur,
der Einführung eines Rechtsanspruchs für unterdreijährige Kinder auf einen Betreuungsplatz, dem
Elterngeld und dem Betreuungsgeld hat die Bundesregierung in den letzten Jahren eine umfassende
Förderung von Familien und Kindern etabliert.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Finanzen vom 25.03.2015
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(2) SPD-Bundestagsfraktion: Schäubles Gesetzentwurf für Familien ist ausbaubedürftig
Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher; Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher:
*Am 25. März 2015 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschlossen. Der
sieht zwar Verbesserungen für Familien vor, ist aber insgesamt noch unzureichend. Jetzt ist es Aufgabe des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf im Rahmen der parlamentarischen Beratungen
zu verbessern.*
„Es war höchste Zeit, in dieser Legislaturperiode auch ein Geldleistungspaket für Familien auf den
Weg zu bringen. 17 Millionen Kinder werden von den vorgesehen Erhöhungen des Kindergeldes und
der Kinderfreibeträge profitieren. Familien mit geringem Einkommen helfen wir mit Verbesserungen
beim Kinderzuschlag.
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Insgesamt ist das vorgeschlagene Familienpaket aber noch ausbaubedürftig. Insbesondere fehlt die
im Koalitionsvertrag verabredete höhere Steuerentlastung für Alleinerziehende. Alleinerziehende erbringen im Alltag regelmäßig Spitzenleistungen, weil sie all das allein bewältigen, was in den meisten
anderen Familien zwei Elternteile leisten. Für sie ist es besonders schwierig, Familie und Beruf zu
vereinbaren. Es ist höchste Zeit, dass der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach
über zehn Jahren endlich erhöht wird. Dafür wird sich die SPD-Bundestagsfraktion in den anstehenden parlamentarischen Beratungen einsetzen.“
Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 25.03.2015
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(3) Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Familienpaket: Koalition lässt Alleinerziehende außen vor
Zur Verabschiedung des Familienpakets im Bundeskabinett erklären Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik, und Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Millionen von Alleinerziehenden gehen weitgehend leer aus. Das ist eine Geringschätzung für die
Leistungen von 1,6 Millionen Müttern und Vätern. In Deutschland kommt jedes zweite Kind, das in
einer Familie mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II lebt, aus einem Alleinerziehenden-Haushalt.
Doch genau diese Gruppe lässt die Koalition in ihrem Familienpaket leider außen vor. Der Union fällt
es offenbar schwer, die neue Vielfalt der Familienformen anzuerkennen und die SPD lässt es ihr am
Kabinettstisch durchgehen.
Eine Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende um 250 Euro ist zwingend nötig, um alleinerziehende Familien gleich zu stellen. Darüber hinaus fordern wir eine Steuergutschrift, damit auch
erwerbstätige Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen entlastet werden. Als dritte Maßnahme sollte die Bundesregierung den Unterhaltsvorschuss gerechter gestalten, indem sie die Altersgrenze auf
das vollendete 18. Lebensjahr anhebt und die Begrenzung der Bezugsdauer von sechs Jahren ganz
abschafft. Völlig unter den Tisch fällt, dass die Erhöhung des Kindergelds ebenfalls rückwirkend für
das Jahr 2014 gelten sollte. Der Kinderfreibetrag liegt schon seit Beginn des Jahres 2014 um 72 Euro
unter dem Existenzminimum und war damit im gesamten Jahr 2014 verfassungswidrig.
Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.03.2015
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(4) AWO: Familienpaket: Keine Hilfe für Familien
„Familien müssen der Gesellschaft mehr Wert sein“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang
Stadler den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zum so genannten Familienpaket. Kernaspekt
ist die darin enthaltene Kindergelderhöhung um monatlich vier bzw. zwei Euro. „Das ist schon fast
eine Provokation, denn damit wird keiner Familie geholfen“, erklärt Stadler. Der Gesetzentwurf bleibt
weit hinter dem Erforderlichen zurück, um Armut wirksam zu bekämpfen, insbesondere bei Alleinerziehenden, deren Zahl stetig steigt. „Wird an den Plänen nichts geändert, profitieren wieder nur die
Besserverdienenden“, kritisiert Stadler. Zusätzlich kann in Frage gestellt werden, ob denn nur finanzielle Mittel Kindern dabei helfen können, im Wohlergehen aufzuwachsen. „Eine Kindergelderhöhung ist
auf jeden Fall notwendig, aber Geld allein ist nicht die Lösung. Wir brauchen ein dichtes Netz von
Institutionen, wie gute Kitas und Ganztagsschulen, die Familien, Kindern und Jugendlichen beratend
und unterstützend zur Seite stehen. Jede Familie, die Hilfe benötigt, muss diese auch bekommen,
denn Familien leisten viel für unsere Gesellschaft, deshalb ist es im Interesse der gesamten Gesellschaft, wenn sie sowohl monetär, aber auch mit anderen Leistungen bestmöglich unterstützt werden“,
betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.03.2015
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(5) DKSB: DKSB kritisiert Kabinettsbeschluss zur Anpassung von Familienleistungen
Das Kabinett hat heute den Gesetzesentwurf zur Anpassung von Familienleistungen ohne weitere
Veränderungen beschlossen. Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. (DKSB) kritisiert
nicht nur die Schwerpunktlegung auf die rein verfassungsmäßig gebotene Anhebung des steuerlichen
Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages sowie die geringe Anhebung des Kindergeldes und des
Kinderzuschlages, sondern auch das vom Bundesfinanzministerium gewählte Beteiligungsverfahren.
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"Das Bundesfinanzministerium war an einer fachlichen Auseinandersetzung über diesen Gesetzesentwurf nicht interessiert", kritisierte Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.
Das habe bereits die Gestaltung des Anhörungsverfahrens gezeigt. "Die Frist war extrem kurz, die
Familienverbände nicht eingebunden." Wenn dieser Entwurf Gesetz wird, werde bei der staatlichen
Förderung der Familie die Schere zwischen den Besserverdienenden und den Durchschnitts- und
Geringverdienenden weiter auseinander gehen. "Das ist das Gegenteil von dem, was insbesondere
die SPD den Familien im Bundestagswahlkampf versprochen hat", betonte Hilgers. Dort hatte sie ein
neues Kindergeld in Aussicht gestellt, das Familien mit einem Durchschnittseinkommen und Geringverdienende deutlich besser stellen sollte als Familien mit einem sehr hohen Einkommen. "Durch ihre
Zustimmung zu dem Kabinettsentwurf bricht die SPD dieses Wahlversprechen und trägt die Politik
von CDU/CSU einer deutlich stärkeren Förderung von Familien mit hohen Einkommen mit", so Hilgers
weiter. Hinzu komme, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende seit 2004 nicht erhöht wurde
und dies auch jetzt nicht vorgesehen ist. "Das ist ein ausgewachsener Skandal", kommentierte Hilgers. "Diese Entscheidung hat das Kabinett gefällt, obwohl bekannt ist, dass die Armutsquote bei Alleinerziehenden mit 45 Prozent besonders hoch ist."
Der DKSB fordert perspektivisch, die Familienförderung mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße zu stellen. Mit der neuen Leistung in Höhe von 536 Euro, die der Besteuerung unterliegt, sollen viele der bisherigen Beihilfen ersetzt werden. Sie würde vor allem Familien mit
niedrigen und mittleren Einkommen finanziell entlasten und Kinderarmut nachhaltig bekämpfen.
Die ausführliche Stellungnahme des DKSB zum Gesetzesentwurf finden Sie unter www.dksb.de.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 25.03.2015
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(6) Deutsches Kinderhilfswerk: Kabinettsbeschluss zur Familienförderung völlig unzureichend
Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert den heutigen Beschluss der Bundesregierung zur steuerlichen
Entlastung von Familien als völlig unzureichend. "Die Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes folgt lediglich den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die Bundesregierung tut also im Bereich der Familienförderung nur so viel, wie sie unbedingt muss. Das ist aber viel zu wenig. Die Pläne,
das Kindergeld in diesem Jahr um vier und im nächsten Jahr um zwei Euro anzuheben, sind ein
Hohn. Es ist notwendig, dass wir uns stärker als bisher um die Familien mit Kindern kümmern, die
unsere Unterstützung in besonderem Maße brauchen. Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge ist die
monatliche Nettoentlastung für Spitzenverdiener bereits jetzt wesentlich höher als das Kindergeld.
Hier müssen wir im Rahmen einer sozialen Familienförderung dringend ansetzen und erreichen, dass
sich für Familien mit geringem Einkommen die finanzielle Lage spürbar verbessert. Das gilt insbesondere für Kinder im Hartz-IV-Bezug und für Alleinerziehende, die nach den bisherigen Plänen leer ausgehen. Einzig die geplanten Änderungen beim Kinderzuschlag sind ein Silberstreif am Horizont", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich insgesamt dafür aus, die Familienförderung in Deutschland
grundlegend zu reformieren. Dazu braucht es eine Anpassung unseres Steuer- und Abgabesystems
sowie der sozialen Sicherungssysteme, um die aktuell noch immer bestehende übermäßige Belastung
von Familien endlich zu beenden. Familienförderung muss es Familien ermöglichen, ein eigenverantwortliches Leben mit Kindern zu führen. Zahlreiche Studien haben deutlich gezeigt, dass die Förderung von Familien in Deutschland an vielen Stellen in die falsche Richtung läuft. Deshalb ist es an der
Zeit, mit einem Gesamtkonzept die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen.
Um das zu erreichen, sind verschiedene Wege denkbar. Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für die
Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese soll proportional zum Familieneinkommen gestaffelt
werden.
Erreicht werden kann dies durch einen sinnvollen Umbau des Kinderzuschlages, der allen Familien
mit Kindern zugute kommen soll, bei denen der Kinderfreibetrag im Einkommensteuerrecht nicht zum
Tragen kommt. So wird sichergestellt, dass Familien mit weniger Einkommen stärker von der Kindergrundsicherung profitieren als Familien mit hohen Einkommen. Insgesamt soll durch eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung das derzeitige System familienunterstützender Leistungen ausgewogener gestaltet werden.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.03.2015
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(7) AGF: Keine „Schwarze Null“ auf dem Rücken der Familien
Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienorganisationen lehnen den Vorschlag des Finanzministers zum „Familienpaket“ als unzureichend ab. Sie fordern das Bundeskabinett anlässlich der
bevorstehenden Entscheidung auf, stattdessen den Koalitionsvertrag und die verfassungsrechtlichen
Vorgaben orientiert an den Bedürfnissen der Familien umzusetzen.
„Was Herr Schäuble in puncto Kindergelderhöhung vorgeschlagen hat, geht an den Bedürfnissen der
Familien völlig vorbei“ fasst die Vorsitzende der AGF, Christel Riemann-Hanewinckel, die Kritik der
Verbände zusammen. „Es sieht so aus, als würde der Bundesfinanzminister seinen Haushalt auf dem
Rücken der Familien sanieren.“ Ausschlaggebend für die Höhe des Kindergeldes ist das steuerfrei zu
stellende Kinderexistenzminimum. Dieses hat sich bereits 2014 deutlich erhöht – allerdings ohne,
dass das Kindergeld und der Kinderfreibetrag bisher entsprechend angehoben wurden. Die Anpassungspläne fallen vor diesem Hintergrund viel zu dürftig aus. Es ist höchste Zeit für eine verfassungsgemäße Besteuerung und – nach jahrelangem Stillstand trotz wiederholter Wahlversprechen - für eine
entsprechende Kindergelderhöhung.
Die AGF kritisiert, dass in dem Entwurf die Erhöhung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nicht aufgegriffen wird. „Dies ist eine schallende Ohrfeige für Alleinerziehende! Eine deutliche Anhebung ist nach elf Jahren Stagnation längst überfällig“, so Riemann-Hanewinckel weiter.
„Dass die Finanzierung des erhöhten Entlastungsbetrages aus dem Budget der Familienministerin,
also zu Lasten der Familien selbst, erfolgen soll, ist unglaublich.“
Die Erhöhung des Kinderzuschlags zur Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen begrüßen die Familienorganisationen, leider profitieren Alleinerziehende kaum. Hier besteht grundsätzlicher
Reformbedarf. Bedauerlicherweise haben die Familienverbände den Gesetzentwurf des Finanzministers erst gar nicht zur Stellungnahme erhalten. Diese fehlende Beteiligung am demokratischen Verfahren kritisiert die AGF scharf. Es zeige einmal mehr, dass Familien bei dem sogenannten „Familienpaket“ offenkundig keine wirkliche Rolle spielen.
Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V. vom
24.03.2015
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Schwerpunkt II: Equal Pay Day
(8) Statistisches Bundesamt: Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern in
Deutschland weiterhin bei 22 %
In Ostdeutschland nimmt der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2014 zu
Im Jahr 2014 blieb der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern im Vergleich zu den Vorjahren konstant. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 20.
März 2015 mitteilt, verdienten Frauen mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 15,83
Euro weiterhin 22 % weniger als Männer (20,20 Euro). Sowohl hinsichtlich des Niveaus als auch der
Entwicklung bestehen dabei deutliche Unterschiede zwischen dem früheren Bundesgebiet und den
neuen Ländern. So betrug 2014 der unbereinigte Gender Pay Gap in den neuen Ländern 9 %, während er im früheren Bundesgebiet bei 23 % lag. In den letzten fünf Jahren sind die Verdienstunterschiede in Ostdeutschland damit um 3 Prozentpunkte gestiegen. Im früheren Bundesgebiet ist der
geschlechterspezifische Verdienstunterschied dagegen seit 2009 um 1 Prozentpunkt gesunken.
Der Anstieg des Gender Pay Gap in Ostdeutschland lässt sich auf Unterschiede in den Verdienstzuwächsen der einzelnen Branchen zurückführen.
Da Männer und Frauen zu großen Teilen in unterschiedlichen Branchen arbeiten, wirkt sich dies auf
den unbereinigten Gender Pay Gap aus. Die Ergebnisse der Vierteljährlichen Verdiensterhebung zeigen, dass beispielsweise die Verdienste der Beschäftigten im Verarbeitenden Gewerbe, einer männerdominierten Branche, zwischen 2009 und 2013 in den neuen Ländern mit + 11,8 % um etwa 5
Prozentpunkte stärker gestiegen sind als die Verdienste der Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen (+ 6,7 %), einer Branche, in der viele Frauen arbeiten. Profitierten früher vor allem Frauen
von der raschen Westangleichung der Verdienste in den Bereichen des Öffentlichen Dienstes, profitieren nun eher die ostdeutschen Männer.
Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind alle vier Jahre auf Basis der
Verdienststrukturerhebung möglich. Derzeit liegen Ergebnisse für das Jahr 2010 vor. Da diese Faktoren jedoch nur langfristigen Veränderungsprozessen unterliegen, dürften die Ursachen im Jahr 2014
weitgehend dieselben sein.
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27.03.2015
Demnach sind die wichtigsten messbaren Gründe für den unbereinigten Gender Pay Gap unterschiedliche Branchen und Berufe, in denen Frauen und Männer tätig sind, sowie ungleich verteilte
Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation. Hinzu kommen weitere Faktoren
wie zum Beispiel ein niedrigeres Dienstalter und ein geringerer Beschäftigungsumfang bei Frauen.
Durch die genannten Ursachen können rund zwei Drittel des Unterschieds in den durchschnittlichen
Bruttostundenverdiensten erklärt werden. Das verbleibende Drittel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt
auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2010 pro
Stunde 7 % weniger als Männer. Trotz eines großen Ost-West-Unterschieds im unbereinigten Gender
Pay Gap lag der bereinigte Verdienstunterschied in beiden Regionen auf etwa vergleichbarem Niveau
(früheres Bundesgebiet: 7 %; neue Länder: 9 %).
Weiterführende Informationen und Ergebnisse des bereinigten Gender Pay Gap finden sich im
STATmagazin-Beitrag „Frauenverdienste – Männerverdienste: Wie groß ist der Abstand wirklich?“
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt Nr. 099 vom 16.03.2015
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(9) Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Bundesfrauenministerin
Manuela Schwesig kämpft für mehr Lohngerechtigkeit
Am 20. März wird deutschlandweit für eine gleiche Entlohnung von Männern und Frauen demonstriert.
Anlass ist der Equal Pay Day, der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig hat heute (Freitag) auf der zentralen Kundgebung am Brandenburger Tor
eine Rede gehalten.
"Obwohl Frauen heute so gut ausgebildet sind wie nie zuvor, stagniert die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen bei 22 Prozent. Die Gründe dafür sind bekannt - doch nur, weil die Lohnlücke zu
erklären ist, ist sie noch lange nicht gerecht. Es bringt uns nicht weiter, diese 22 Prozent klein zu
rechnen", mahnte Ministerin Schwesig.
Das Ziel, wofür sich die Organisatoren - der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Sozialverband
Deutschland (SoVD) und der Deutsche Frauenrat - gemeinsam mit der Bundesfrauenministerin einsetzen, ist eine Arbeitswelt, in der Frauen gleichberechtigt mitbestimmen, gerecht bezahlt werden und
faire Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten.
"Wenn Frauen trotz gleicher Tätigkeit und Qualifikation weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen ist das nicht nur ungerecht - es ist Unrecht", so Ministerin Schwesig weiter.
In diesem Jahr findet der Equal Pay Day unter dem Motto "Spiel mit offenen Karten: Was verdienen
Frauen und Männer?" statt. Damit steht der Aktionstag besonders im Zeichen der Lohntransparenz.
"Wir müssen Lohnungleichheit sichtbar machen. Frauen können nur überprüfen, ob der Grundsatz
"gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" eingehalten wird, wenn die Lohnstrukturen transparent sind.
Mit einem Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit wollen wir mehr Transparenz schaffen. Dazu werden wir
in diesem Jahr gesetzliche Regelungen auf den Weg bringen", kündigte Ministerin Schwesig an.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend arbeitet derzeit an gesetzlichen
Regelungen zur Lohngerechtigkeit. Mit dem Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit wollen wir mehr
Transparenz schaffen, indem Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten in ihrem Lagebericht zukünftig über ihre Aktivitäten zur Sicherung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer berichten sollen. Hier sollen sie den Stand und das Engagement der Unternehmen für Lohngerechtigkeit transparent machen. Mit einem individuellen Auskunftsanspruch wird mehr Transparenz für die Beschäftigten
geschaffen. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter soll das Recht haben, zu erfahren, nach welchen
Kriterien ihre Tätigkeit wie eingestuft wird. Unternehmen werden zudem aufgefordert, in eigener Verantwortung und mit Hilfe verbindlicher Verfahren Entgeltungleichheit aufzuspüren und gegebenenfalls
Entgeltdiskriminierung gemeinsam mit den betrieblichen Interessenvertretungen und den Beschäftigten zu beseitigen. Der Equal Pay Day ist ein internationaler Aktionstag und findet jährlich statt. Das
Datum markiert jeweils den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um
auf das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen.
Bundesweit sind zahlreiche Veranstaltungen geplant, deren Vorbereitung der Verband Business Professional Women e.V. (BPW) unterstützt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend fördert den Equal Pay Day seit 2008, der von BPW initiiert wurde.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom
20.03.2015
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27.03.2015
(10)ZFF: Equal Pay Day: Wir brauchen eine bessere Entlohnung sozialer Berufe
Zum Equal Pay Day erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.:
„Nach Mindestlohn und Frauenquote brauchen wir weitere politische Initiativen, die dazu beitragen,
die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen. Zu nennen sind hier ein Entgeltgleichheitsgesetz und die Schaffung eines Rückkehrrechts von Teilzeit auf den vorherigen Arbeitszeitstandard. Zu hinterfragen sind zudem steuerliche Regelungen wie das Ehegattensplitting und nicht existenzsichernde Beschäftigungsformen wie Minijobs.
Frauen verdienen in Deutschland im Durchschnitt 22 Prozent weniger als Männer. Frauen verdienen
weniger, weil sie seltener Führungspositionen innehaben, oftmals schlecht bezahlte so genannte
Frauenberufe wählen und häufiger teilzeitbeschäftigt sind. Doch auch bei Berücksichtigung dieser
Faktoren bleibt bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit ein Unterschied von durchschnittlich sieben
Prozent bestehen. Noch viel eklatanter sind die Lücken, wenn man die Absicherung im Alter bzw. das
gesamte Lebenseinkommen betrachtet.
Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern,
sondern nach wie vor auch bei der Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit. Um Männer/Väter noch
stärker in die Erziehung von Kindern und die Pflege älterer Angehöriger einzubinden, müssen Frauen/Mütter gleichermaßen Chancen auf qualifizierte, entwicklungsfähige und gut entlohnte Erwerbsarbeit haben. Die finanzielle Aufwertung der ‚Arbeit am Menschen‘ in sozialen Berufen ist dafür ein wichtiger Baustein.“
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 19.03.2015
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(11)AWO: Equal Pay Day: AWO fordert Lohngerechtigkeit
22 Prozent weniger Gehalt, so sieht noch immer die Realität für Frauen in Deutschland aus. „Eine
Ungerechtigkeit, die wir nicht hinnehmen können und wollen", kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler, die heute anlässlich des Equal Pay Days veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamts. Der Equal Pay Day findet jährlich am 20. März statt und markiert das Datum, bis
zu dem Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssen, um rechnerisch das Jahresdurchschnittsgehalt eines Mannes zu erreichen. „Ein Entgeltgleichheitsgesetz ist ein wichtiger Schritt, noch
wichtiger ist aber eine Änderung des bisherigen Steuersystems“, fasst Stadler die wichtigsten AWO
Forderungen zusammen.
„Die Gleichberechtigte Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft, also auch im Erwerbsleben und in
der Wirtschaft muss umgesetzt werden“, betont Stadler weiter. In diesem Zusammenhang begrüßt die
AWO die bereits beschlossenen Reformschritte der Bundesregierung, wie die Frauenquote und auch
die aktuellen Bestrebungen um ein Entgeltgleichheitsgesetz. „Was wir jedoch dringend brauchen, ist
eine Reform des Steuersystems, damit alle rechtlichen Vorgaben abgebaut werden, die die traditionelle Erwerbsaufteilung fördern“, führt Stadler aus. In den steuerlichen Fehlanreizen, die beispielsweise
vom Ehegattensplitting ausgehen, sieht der AWO Bundesvorsitzende nach wie vor eine der Kernursachen dafür, dass Frauen sich für einen Minijob entscheiden, anstatt eine eigene soziale Absicherung
zu wählen. Um Lohngerechtigkeit zu verwirklichen bedarf es nach Ansicht der AWO eines weitreichenden Maßnahmepaketes: Geringfügige Beschäftigung und Minijobs müssen zugunsten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung abgebaut werden, auch präventiv um Altersarmut zu vermeiden“,
betont Stadler. Gleichzeitig müsste die Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag
einlösen und die Beschäftigung in den sozialen Berufen, wie in der Pflege, Betreuung und der frühkindlichen Bildung, in denen traditionell viele Frauen tätig sind, aufwerten und gemeinsam mit den
Tarifpartnern, den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden den Wert und die Qualität der sozialen Arbeit
stärker honorieren, um gerechtere Entlohnung zwischen Frauen und Männern durchzusetzen.
Ebenso hartnäckig, wie der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern halten sich laut Statistischen Bundesamt auch die messbaren Begründungen für den Pay Gap zwischen Frauen und
Männern: unterschiedliche Branchen und Berufe, in denen Frauen und Männer tätig sind, ungleich
verteilte Arbeitsplatzanforderungen hinsichtlich Führung und Qualifikation sowie weitere Faktoren, wie
z. B. ein niedrigeres Dienstalter und ein geringerer Beschäftigungsumfang bei Frauen. „Diese Ursachen können aber nur rund zwei Drittel des Verdienstunterschiedes erklären. Das verbleibende Drittel
ist vollkommen inakzeptabel und fordert uns zum Handeln auf, “ bekräftigt Stadler.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 16.03.2015
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ZFF-INFO NR. 05/2015
27.03.2015
(12)Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz: Alt
fordert mehr Gerechtigkeit durch freiwillige Lohntests
Anlässlich des diesjährigen Equal Pay Day am kommenden Freitag kritisiert Frauenministerin Irene
Alt, dass Frauen nach wie vor schlechter bezahlt werden als Männer. In Rheinland-Pfalz bekommen
sie für gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit im Durchschnitt 22 Prozent weniger Gehalt als
Männer. „Ich finde es unserer modernen Gesellschaft unwürdig, dass bei der Lohndiskriminierung
nichts passiert. Ich werbe dafür, dass die Lohngefüge in Unternehmen transparenter werden, damit
wir eine bessere Vergleichbarkeit bekommen“, fordert Frauenministerin Irene Alt. „Erst wenn wir diese Ungerechtigkeit immer wieder thematisieren, haben wir eine Chance, dass Frauen und Männer
endlich gleich und damit fair bezahlt werden.“ Der Equal Pay Day steht in diesem Jahr unter dem Motto „Transparenz – Spiel mit offenen Karten. Was verdienen Frauen und Männer?“.
Entgeltanalysen in Unternehmen seien wichtige Instrumente, um zu erkennen, wie die Situation im
eigenen Betrieb aussieht und wo Handlungsbedarf besteht, erläutert Alt. Um kleine und mittlere Unternehmen hierbei zu unterstützen, fördern das Frauenministerium und der Europäische Sozialfonds
seit Beginn des Jahres die landesweite „Kompetenzstelle für freiwillige Lohntests“ der Bildungs- und
Beratungsorganisation „Arbeit & Leben gGmbH“. Das neue Projekt informiert über freiwillige Lohntests und die Vorteile für Unternehmen, die sich mit dem Thema befassen. „Eine faire Bezahlung ist
auch ein Standortvorteil für Unternehmen, da sie für ein positives Image sorgt. Dies ist ein wichtiger
Faktor im Wettbewerb um Fachkräfte“, stellt Irene Alt fest.
Der Equal Pay Day markiert symbolisch den Entgeltunterschied zwischen den Geschlechtern. Wenn
Frauen im Durchschnitt 22 Prozent weniger verdienen als Männer, heißt das, dass sie bei demselben
Stundenlohn für 22 Prozent des Jahres kein Gehalt bekämen. Diese Zeitspanne unbezahlter Arbeit
würde vom 1. Januar bis zum Equal Pay Day dauern.
Mehr Informationen zur „Kompetenzstelle für freiwillige Lohntests“ finden sich unter
http://mifkjf.rlp.de/no_cache/service/publikationen/publikationsdetail/?tx_rbpublikationen%5Buid%5D=
142007.
Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen RheinlandPfalz vom 18.03.2015
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(13)SPD-Bundestagsfraktion: Equal Pay Day: Mission 100 Prozent
Sönke Rix, frauenpolitischer Sprecher:
„Seit mehr als fünf Jahrzehnten ist die Entgeltgleichheit für Frauen und Männer rechtlich geboten. Und
doch bestimmt der Grundsatz nicht die tarifliche und betriebliche Praxis. Die durchschnittliche Lohnlücke zwischen Frauen und Männern von 22 Prozent legt davon Zeugnis ab.“
„Bereits das siebte Jahr in Folge wird der Equal Pay Day in Deutschland begangen. Geändert hat sich
an der Entgeltdiskriminierung von Frauen seit dem ersten Gleichbezahltag rein gar nichts. Das zeigt:
An einem Gesetz kommen wir nicht mehr vorbei. Um Entgeltdiskriminierung von Frauen abzustellen,
brauchen wir in den Betrieben nachvollziehbare Entgeltstrukturen. Nur wenn unbegründete Unterschiede sichtbar gemacht werden, kann Benachteiligung abgestellt werden. Dabei meint Entgelt mehr
als nur den Grundlohn der Beschäftigten. Auch Entgeltbestandteile wie Zulagen und Zuschläge, Darlehen, Abfindungen etc. müssen für sich betrachtet werden und dem Grundsatz der Entgeltgleichheit
genügen. Darauf hat der Europäische Gerichtshof mehrfach hingewiesen.
Ein Gesetz, das Unterschiede offenlegt, ist aber noch längst kein Garant dafür, dass sich der Equal
Pay Day erledigen wird. Nur wenn die Betriebe auch verbindliche Verfahren zur Beseitigung von geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden anwenden, wird Entgeltgleichheit betriebliche Praxis.
Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, dass Frauen am Ende jeden Jahres 100 Prozent in der Tasche haben.“
Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 20.03.2015
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ZFF-INFO NR. 05/2015
27.03.2015
(14)Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Equal Pay Day: Lohnlücke in Deutschland
endlich schließen
Zum Equal Pay Day am 20. März erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:
Deutschland gehört weiter zu den Schlusslichtern Europas in Sachen Entgeltgleichheit. Frauen verdienen nach wie vor ein Fünftel weniger als Männer. Das ist ungerecht. Damit muss endlich Schluss
sein.
Frauenministerin Schwesig setzt in erster Linie nur auf mehr Transparenz in den Unternehmen. Das
greift zu kurz und kann nur ein erster Schritt sein. Die Bundesregierung muss den Mut aufbringen und
ein Entgeltgleichheitsgesetz auf den Weg bringen, das seinen Namen auch verdient. Nur so wird
„gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ durchgesetzt.
Arbeit muss nach geschlechtsneutralen Kriterien bewertet werden. Dann kann die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern tatsächlich geschlossen werden. Betriebe und Tarifpartner müssen nachweisen, dass ihre tariflichen und nichttariflichen Entgeltregelungen diskriminierungsfrei ausgestaltet
sind. Wenn Frauen benachteiligt werden, müssen diese Ungleichheiten beseitigt werden. Wir wollen
vor allem die betroffenen Frauen durch ein echtes Verbandsklagerecht stärken, damit sie mit den Risiken einer Klage nicht alleine dastehen oder sogar um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen. Denn
Entgeltdiskriminierung ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem.
Frauen verdienen mehr! Es muss endlich Schluss sein mit der Entgeltdiskriminierung und mit niedrigen Löhnen in frauenspezifischen Berufen.
Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.03.2015
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(15)Bundestag: Linke fordert Gesetze zur Entgeltgleichheit
Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, Gesetzesinitiativen auf den Weg zu bringen,
um die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern durchzusetzen. Der Verdienstabstand zwischen
Frauen und Männern in Deutschland liege seit mehr als 15 Jahren auf einem konstant hohen Niveau
von über 20 Prozent, schreibt die Fraktion in ihrem entsprechenden Antrag (18/4321). Dies sei vor
allem auf die vermehrte Beschäftigung von Frauen in Teilzeitarbeitsverhältnissen und prekären Arbeitsverhältnissen zurückzuführen. So liege der Anteil von Frauen im Niedriglohnsektor bei 70 Prozent. Im geringeren Teil würden Frauen jedoch auch in gleichen Berufen und Branchen schlechter
bezahlt als Männer.
Konkret fordert die Linksfraktion unter anderem die Verankerung eines EU-rechtskonformen Lohnmessinstrumentes, gesetzlich verankerte Klagemöglichkeiten bei direkter und indirekter Lohndiskriminierung und eine gesetzliche Verpflichtung für die Tarifparteien, um diskriminierende Entgeltsysteme
abzubauen. Ebenso müsse die Privatwirtschaft gesetzlich verpflichtet werden, Maßnahmen zur
Gleichstellung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ergreifen.
Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 154 vom 20.03.2015
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(16)DGB, Deutscher Frauenrat und Sozialverband Deutschland: Frauen haben ein „Recht
auf Mehr!“
Frauen verdienen in Deutschland durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. Die Entgeltlücke ist
damit größer als in den meisten EU-Ländern und verharrt seit Jahren auf hohem Niveau.
Zum Equal Pay Day haben der Deutsche Frauenrat (DF), der Sozialverband Deutschland (SoVD) und
der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zu einer gemeinsamen Kundgebung in Berlin aufgerufen
unter dem Motto Frauen haben „Recht auf mehr!“ Zu den Rednerinnen zählt auch Ministerin Manuela
Schwesig (BMFSFJ).
Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender:
„Mit Einführung des Mindestlohns hat jede vierte erwerbstätige Frau in Deutschland Anspruch auf eine
Lohnerhöhung. Die konsequente und wirksame Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50
Euro pro Stunde ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Lohngerechtigkeit. Aber wir sind noch
nicht am Ziel. Frauen und Männer müssen weiter gemeinsam für gleichen Lohn für Frauen und eine
gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen kämpfen und streiten. Nicht nur am Equal Pay Day auch an jedem anderen Tag im Jahr!“
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ZFF-INFO NR. 05/2015
27.03.2015
Mona Küppers, stellvertretende Vorsitzende Deutscher Frauenrat:
„Die Verantwortung für ihre ökonomische Schlechterstellung wird gerne den Frauen selbst in die
Schuhe geschoben: Sie übernähmen die Familienverantwortung und stünden deshalb dem Arbeitsmarkt nur eingeschränkt zur Verfügung, sie wählten die falschen Berufe oder sie verhandelten
schlecht. Aber die Frauen sind nicht schuld. Die Arbeitsmarkt- und die Sozialpolitik ist in der Pflicht.
Der Deutsche Frauenrat begrüßt deshalb das geplante Entgelt-Transparenz-Gesetz, insbesondere die
Ankündigung von Bundesministerin Schwesig, dass das neue Gesetz auch für kleinere Betriebe gelten soll. Dort arbeiten nämlich die meisten Frauen - auch sie haben einen gerechten Lohn verdient.“
Edda Schliepack, SoVD-Präsidiumsmitglied:
„Es sind mehrheitlich Frauen, für die der Minijob zur Falle wird. Insbesondere auf Alleinerziehenden
und ihren Kindern lastet ein enormes Armutsrisiko. Deshalb ist es an der Bundesregierung, klare Zeichen zu setzen. Um die Übergänge aus prekärer in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu
erleichtern, müssen die Minijobs neu geregelt werden. Das ist die Kampfansage der Frauen an die
Auswüchse des Niedriglohnsektors in Deutschland.“
Transparenz ist ein Schlüssel zur Entgeltgleichheit
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat e.V., Sozialverband Deutschland e.V. und Deutscher
Gewerkschaftsbund vom 19.03.2015
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(17)SkF und KDFB: Spiel mit offenen Karten – Was verdienen Frauen und Männer?
Der Katholische Deutsche Frauenbund e.V. (KDFB) und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF)
rufen anlässlich des bundesweiten Equal Pay Day (EPD) am 20. März zu mehr Transparenz bei Gehaltsverhandlungen und Lohnbewertungen auf. „Was verdienst Du?“ – Diese Frage ist in Deutschland
unter Kolleginnen und Kollegen, im Freundeskreis und in der Familie ein Tabu. „Damit Frauen gerechter verdienen, benötigen wir Transparenz und Fairness bei Gehaltsverhandlungen und Lohnbewertungen“, fordern SkF-Bundesvorsitzende Dr. Anke Klaus und KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth. Wenn der Verdienst in vergleichbaren Positionen offen dargelegt und auch über zusätzliche
Leistungen wie Dienstwagen oder Jahressonderzahlungen informiert würde, könnten Ungleichbehandlungen eher verringert werden, so Klaus und Flachsbarth. Nach Ansicht der beiden Frauenverbände ist gerade bei den noch immer deutlich schlechter bezahlten sogenannten typischen Frauenberufen eine Verbesserung des Lohngefüges wichtig. Transparenz bei individuellen Gehaltsverhandlungen, Tarifverträgen und Lohnbewertungen ist nötig mit Blick auf Aufstiegsmöglichkeiten, Alterssicherung und Geschlechtergerechtigkeit.
„Wir ermuntern Frauen ausdrücklich, ihre Zurückhaltung bei Gehaltsverhandlungen aufzugeben und
sich für ihre Rechte einzusetzen. Ebenso fordern wir Unternehmen auf, Leistungen von Frauen und
Männern für die gleiche Arbeit auch gleich zu bewerten. Gerechte Löhne tragen zu mehr Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft bei“, erklären SkF und KDFB.
Der diesjährige Equal Pay Day (EPD) steht unter dem Motto „Transparenz. Spiel mit offenen Karten –
Was verdienen Frauen und Männer?“.
Er setzt sich für mehr Durchblick und Offenheit bei Gehältern und Lohnbewertungen ein. Der EPD
wird jährlich neu berechnet und markiert den Tag, bis zu dem Frauen länger arbeiten müssen, um auf
das gleiche Gehalt zu kommen, das Männer bereits am Ende des Vorjahres erhalten. Auch 2015 fällt
er in die letzten Märztage, denn die durchschnittliche Lohnlücke zwischen Frauen und Männern stagniert seit Jahren bei knapp 22 Prozent.
Quelle: Pressemitteilung Katholisch Deutscher Frauenbund e.V. und Sozialdienst katholischer Frauen
e.V. vom 18.03.2015
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(18)SoVD: Equal Pay Day: Sozialverband ruft zur Teilnahme an Demonstrationen auf
Präsidiumsmitglied Edda Schliepack: "Minijobs sagen wir den Kampf an!"
Mit bundesweiten Aktionen rund um den Equal Pay Day am 20. März setzt der Sozialverband SoVD
ein Zeichen für mehr Entgeltgleichheit in Deutschland. Im Fokus der Demonstrationen stehen in diesem Jahr die geringfügig Beschäftigten. Es sind insbesondere Frauen, die in prekären Beschäftigungsverhältnissen arbeiten. Ein ernstes Problem, warnt der SoVD. Denn jahrelange Minijobs bedeuten im Alter Minirenten. "Für Minijobberinnen sind die Aussichten auf den Ruhestand düster.
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27.03.2015
Besonders gefährdet sind Frauen, die bereits jahrelang in Minijobs arbeiten. Sie können kein armutsfestes Einkommen erwirtschaften, das im Alter reicht. Deshalb trommeln wir bei unseren Aktionen für
sozial abgesicherte Jobs ab der ersten Arbeitsstunde", sagt Edda Schliepack, Präsidiumsmitglied und
Frauensprecherin des SoVD.
Was den Sozialverband besonders alarmiert, ist die Tatsache, dass die Vollzeitquote von Frauen von
55 Prozent im Jahr 2001 auf 40 Prozent 2014 gefallen ist. "Der fatale Trend zu prekärer Beschäftigung
und steigenden Armutsrisiken für Frauen wird deshalb stärker", sagt Schliepack.
Mit einem Aktionsplakat und einem YouTube-Film ruft der SoVD dazu auf, an den bundesweiten Aktionen und der Demonstration vor dem Brandenburger Tor in Berlin am 20. März teilzunehmen.
Der Equal Pay Day markiert den Tag, bis zu dem Frauen über den Jahreswechsel hinaus arbeiten
müssten, um rechnerisch auf das durchschnittliche Jahresgehalt ihrer Kollegen zu kommen. Noch
immer besteht eine geschlechtsspezifische Entgeltlücke von durchschnittlich 22 Prozent, die in verschiedenen Branchen und im ländlichen Raum noch weit höher ist.
Seit 1919 kämpft der SoVD für eine eigenständige wirtschaftliche und soziale Sicherung der Frauen.
Der Verband vertritt die Interessen der gesetzlich Rentenversicherten, der gesetzlich Krankenversicherten, der pflegebedürftigen und behinderten Menschen.
Film: #equalpay15 - Ein Kessel Ungerechtigkeit! https://www.youtube.com/watch?v=v-S689HE42Y
Quelle: Pressemitteilung Sozialverband Deutschland e.V. vom 18.03.2015
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(19)Deutscher Juristinnenbund: Gegen den Gender-Pay-Gap! djb ruft EU zu konsequenter
Durchsetzung des Grundsatzes "Gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit"
auf
Die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 7. März 2014 zur Förderung des Prinzips der
Entgeltgleichheit durch mehr Transparenz ist ein richtiger Ansatz, Transparenz und Appelle allein
reichen aber nicht aus. Die EU-Mitgliedstaaten werden zwar aufgefordert, konkrete Maßnahmen zur
Herstellung der Entgeltgleichheit zu ergreifen. Sie werden aber insbesondere nicht verpflichtet, Sanktionen gegen Unternehmen vorzusehen, die Frauen schlechter bezahlen als Männer.
Außerdem ist es aus Sicht des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) notwendig, ein Verbandsklagerecht einzuführen. "Eine Entgeltdifferenz von 22 Prozent pro gearbeiteter Stunde zwischen Männern und Frauen in Deutschland ist überhaupt nicht akzeptabel", betont Ramona Pisal, Präsidentin
des djb. "Solche eklatanten und verfestigten Missstände ändert man nicht mit "soft law", dafür muss
eine verbindliche Gesetzgebung her. Die Empfehlung ist nicht rechtsverbindlich und weder im Europäischen Rat, im Europäischen Parlament noch in den nationalen Parlamenten diskutiert worden.
So wird es nicht vorangehen. Die Frauen Europas brauchen ein entschlossenes, für sie handelndes
Europa."
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 19.03.2015
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Neues aus Politik, Gesellschaft und Wissenschaft
(20)Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Der Kulturwandel hat
begonnen"
Bundesrat beschließt Gesetz zur Frauenquote
Das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen in der
Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist heute (Freitag) im Bundesrat abschließend beraten und
beschlossen worden. Die Länderkammer votierte einstimmig für das Gesetz. Mit der Zustimmung des
Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.
Das gemeinsam von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela
Schwesig, und von dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, vorgelegte Gesetz hat das Ziel, den Anteil von Frauen in den Führungsgremien von Wirtschaft und Verwaltung
wesentlich zu erhöhen.
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Die Einführung einer gesetzlichen Quote ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu tatsächlicher Chancengleichheit von Frauen und Männern.
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig:
"Die Frauenquote durchzusetzen war ein harter Kampf. Sicher ist, dass es die Gleichstellung für Frauen ohne die Männer nicht geben wird. Deswegen ist mir das partnerschaftliche Miteinander wichtig.
Das Gesetz ist der Anfang eines Kulturwandels. Damit ist das Gesetz mehr als nur eine Quote: Mehr
Frauen in Führungspositionen werden die Lohnlücke verringern. Deshalb ist es auch für die Lohngerechtigkeit ein historischer Schritt, dass es künftig eine Quote gibt."
Bundesjustizminister Heiko Maas:
"Die Frauenquote ist der größte Beitrag zur Gleichberechtigung seit Einführung des Frauenwahlrechts.
Nach der politischen Macht bekommen Frauen endlich einen fairen Anteil an der wirtschaftlichen
Macht. Den Vorwand, es gäbe nicht genug qualifizierte Frauen, lassen wir nicht gelten. Denn: Noch
nie waren so viele Frauen so gut ausgebildet wie heute. Deshalb bin ich sicher, dass am Ende kein
einziger Sitz in den Aufsichtsräten frei bleiben wird. Frauen sind ein Gewinn für die Wirtschaft. Mit der
Quote geben wir den Anstoß zu einem notwendigen Kulturwandel in Deutschlands Unternehmen. Die
Quote wird Strukturen aufbrechen und Frauen auf allen Ebenen zu Gute kommen. Die Quote ist ein
Meilenstein für die Gleichberechtigung."
Hintergrund:
Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland betrug
Ende 2014 laut Managerinnen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) 18,4
Prozent. In den Vorständen dieser Unternehmen sind nur 5,4 Prozent Frauen.
Das Gesetz sieht für den Bereich der Privatwirtschaft im Wesentlichen folgende Regelungen vor:
• Für Aufsichtsräte von Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung
unterliegen, gilt eine Geschlechterquote von 30 Prozent. Die Quotenregelung greift damit bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien mit in der Regel mehr als 2000 Arbeitnehmern sowie bei Europäischen Aktiengesellschaften (SE), bei denen sich das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt. Die
betroffenen Unternehmen müssen die Quote ab 2016 sukzessive für die dann neu zu besetzenden
Aufsichtsratsposten beachten. Die Mindestquote gilt grundsätzlich für den gesamten Aufsichtsrat als
Organ. Dieser Gesamterfüllung kann jedoch von der Anteilseigner- oder der Arbeitnehmerseite vor
jeder Wahl widersprochen werden, so dass jede Bank die Mindestquote für diese Wahl gesondert zu
erfüllen hat. Bei Nichterfüllung ist die quotenwidrige Wahl nichtig. Die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehenen Plätze bleiben rechtlich unbesetzt ("leerer Stuhl").
• Unternehmen, die entweder börsennotiert oder mitbestimmt sind, werden verpflichtet, Zielgrößen zur
Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen festzulegen. Über die Zielgrößen und deren Erreichung müssen sie öffentlich berichten. Der Kreis der betroffenen Unternehmen erfasst neben Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien
auch GmbHs, eingetragene Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit mit in
der Regel mehr als 500 Arbeitnehmern. Eine Mindestzielgröße ist nicht vorgesehen. Die Unternehmen
können sie selbst setzen und sich an ihren Strukturen ausrichten. Dabei sind folgende Vorgaben zu
beachten: Liegt der Frauenanteil in einer Führungsebene unter 30 Prozent, so dürfen die Zielgrößen
nicht hinter dem tatsächlichen Status Quo zurückbleiben.
Die bis zum 30. September 2015 erstmals festzulegende Frist zur Erreichung der Zielgrößen darf nicht
länger als bis zum 30. Juni 2017 dauern. Die folgenden Fristen dürfen nicht länger als fünf Jahre sein.
Für den öffentlichen Dienst enthält der Gesetzentwurf folgende Regelungen:
• Damit der Bund mit gutem Beispiel vorangeht, wird das Bundesgremienbesetzungsgesetz mit dem
Ziel der paritätischen Vertretung von Frauen und Männern in Gremien novelliert, deren Mitglieder der
Bund bestimmen kann. Für die Besetzung von Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei
Sitze zustehen, gilt ab 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent für alle Neubesetzungen dieser Sitze. Ab dem Jahr 2018 ist es Ziel, diesen Anteil auf
50 Prozent zu erhöhen. Für wesentliche Gremien, in die der Bund Mitglieder entsendet, gilt das gleiche Ziel.
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• Zur Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes sowie zur
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit wird zudem das Bundesgleichstellungsgesetz umfassend novelliert. Die Bundesverwaltung wird künftig insbesondere verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauen- beziehungsweise Männeranteils zu setzen. Zielvorgaben und Maßnahmen sind im Gleichstellungsplan der jeweiligen Dienststelle darzustellen.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom
27.03.2015
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(21)Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz: Mentoring-Programm „Mehr Frauen an die Spitze!“ geht in neue Runde
Des Mentoring-Programm „Mehr Frauen an die Spitze!“ geht in die sechste Runde: Sein Ziel ist es,
den Anteil von Frauen in Führungspositionen in der Landesverwaltung zu erhöhen. „Rheinland-Pfalz
ist mit einem Frauenanteil von über 30 % in Führungspositionen in der Landesverwaltung im Ländervergleich gut aufgestellt. Von einer paritätischen Besetzung von Führungspositionen sind wir aber
noch weit entfernt. Daher setze ich auch in Zukunft auf unser Mentoringprogramm ‚Mehr Frauen an
die Spitze!‘, um dem Ziel einer fairen Verteilung der Führungspositionen näher zu kommen“, erklärte
Frauenministerin Alt bei der Auftaktveranstaltung, bei der auch in diesem Jahr 16 Frauen in das Programm aufgenommen werden.
Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der beruflichen Beratung und Unterstützung von weiblichen
Nachwuchsführungskräften durch erfahrene Führungspersönlichkeiten. Ergänzt wird das einjährige
Programm durch Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote sowie gemeinsame Netzwerkveranstaltungen. Eine vom Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung an der Universität Mainz kürzlich
durchgeführte Online-Befragung der bisherigen Teilnehmerinnen kommt zu dem Ergebnis, dass der
überwiegende Teil das Mentoring-Programm als gute Unterstützung für die eigene Karriereplanung
und für die berufliche Vernetzung betrachtet. „Natürlich bedeutet die Teilnahme an einem MentoringProgramm keine Garantie für eine spätere Führungsposition. Die Teilnehmerinnen profitieren aber in
ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung auf jeden Fall von den Qualifizierungsangeboten sowie
dem Austausch mit einer erfahrenen Führungspersönlichkeit und der Vernetzung untereinander“, sagte Frauenministerin Alt.
Weitere Informationen unter: http://mifkjf.rlp.de/frauen/mehr-frauen-an-die-spitze/
Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen RheinlandPfalz vom 24.03.2015
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(22)Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz: Ein
Plus der Kitaqualität - neue Internetplattform Biete & Finde
Kinder- und Jugendministerin Irene Alt hat heute die neue Internetplattform Biete & Finde vorgestellt,
die im Rahmen von Kita!Plus entwickelt wurde. Dieses Internet-Tool bietet Kitas und Projektträgern
die Möglichkeit, auf unkomplizierte Weise zu Kooperationspartnern zu werden. Die Angebote der Träger sollen von einmaligen Projekten bis zu langfristiger Zusammenarbeit reichen. Denkbar sind etwa
Gestaltungen des Außengeländes, Vorlesestunden, Projekte in den Bereichen Kindergesundheit,
gesunde Ernährung oder Bewegung, aber auch Kulturprojekte. „Biete & Finde bedeutet ein Plus an
Qualität für die Kitas und damit für die Kinder. Hier kommen Einrichtungen, die sich weiterentwickeln
möchten mit Anbietern zusammen, die etwas für Kinder im Vorschulalter tun möchten“, beschreibt
Ministerin Alt das Projekt. Die ersten Kooperationspartner hat das Ministerium bereits gefunden: zwei
Krankenkassen und ein Kulturträger.
„Die AOK engagiert sich seit vielen Jahren mit dem Präventionsprogramm ‚JolinchenKids‘ im Bereich
Gesundheitsförderung in mehr als 800 Kitas in Rheinland-Pfalz. Wir möchten die Kindertagesstätten
zu einer nachhaltigen Gesundheitsförderung motivieren, die auch Schulungen für die Erzieherinnen
und Erzieher beinhalten. Wir hoffen, dass sich über Biete & Finde noch mehr Ktias über JolinchenKids
informieren und zum Mitmachen entschließen“, erklärte Anette Steinmetz von der AOK RheinlandPfalz – Saarland. "Mit unserem Präventionsprojekt ‚Gesunde Kita‘ unterstützen wir Kindergärten mit
einem Förderbeitrag von bis zu 5.000 Euro, wenn es um Gesundheitskonzepte geht. Damit bieten wir
den Einrichtungen gleichzeitig einen Leitfaden für die Planung ihrer Gesundheitsprojekte.
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ZFF-INFO NR. 05/2015
27.03.2015
In den letzten Jahren haben wir in Rheinland-Pfalz bereits 42 Kitas gefördert. Wir würden uns freuen,
wenn durch die neue Plattform weitere Einrichtungen auf unser Angebot aufmerksam werden", erklärt
Stefan Groh von der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse Rheinland-Pfalz. Johanna Genth
vom Landesverband professioneller freier Theater, laprofth, beschreibt ihre Motivation so: „Kinder
lieben Kindertheater, doch ist es für Kitas häufig schwierig einen geeigneten Künstler zu finden. Über
Biete & Finde informieren wir als Verband über das große Angebot professioneller freier Theater.
Denn wir möchten auch schon kleine Kinder für den Zauber des Theaters begeistern. Der Zugang zu
kulturellen Angeboten ist ein wichtiger Bestandteil frühkindlicher Bildung.“ Ministerin Alt wies darauf
hin, dass mit Biete & Finde jetzt alle Bereiche des Landesprogramms Kita!Plus umgesetzt sind.
Kita!Plus ging im Frühjahr 2012 an den Start mit dem Ziel, die Kindertagesstätten im Land sinnvoll
weiterzuentwickeln und dabei besonderes Augenmerk auf die Familienorientierung und die Zusammenarbeit mit den Eltern zu legen sowie auf Kitas in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf. Ministerin Alt. „Das Interesse der Kindertagesstätten im Land an Kita!Plus ist sehr groß. Besonders freut mich zu sehen, dass auch andere Träger den Grundgedanken der intensiveren Familienorientierung von Kita!Plus in eigene Projekte zur Qualitätsentwicklung einfließen lassen.“ Das Land stellt
in diesem Jahr rund 3,8 Mio. € für Kita!Plus zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen RheinlandPfalz vom 17.03.2015
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(23)Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz: Land
bewilligt 4,48 Mio. € für Schulsozialarbeit
Das Kinder- und Jugendministerium will auch in diesem Jahr alle bisher geförderten Schulsozialarbeitsstellen an insgesamt 226 Schulen unterstützen. In diesen Tagen bewilligt Ministerin Irene Alt
4.475.250 Euro für die Förderung von 146,25 Schulsozialarbeiterstellen an insgesamt 198 Schulen.
Die Anträge von weiteren Jugendämtern sind eingereicht und werden derzeit geprüft. Kinder – und
Jugendministerin Alt erklärt: „Die Schulsozialarbeit ist von immenser Bedeutung, da sie Kinder und
Jugendliche durch für sie mitunter schwierige Phasen begleitet und so oft einen wichtigen Beitrag
leistet zum erfolgreichen Schulabschluss. Sie trägt damit ganz konkret zur Chancengleichheit von
jungen Menschen bei. Vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass wir trotz der Haushaltsrestriktionen
die Schulsozialarbeit an Schulen, die zu einem Abschluss der Berufsreife führen, fortsetzen können.“
Das Land hat in diesem Jahr rund 5,1 Mio. € für die Förderung der Schulsozialarbeit in den Haushalt
eingestellt. Die Schulsozialarbeit ist ein professionelles sozialpädagogisches Angebot am Lern- und
Lebensort Schule, das individuelle Unterstützung genauso umfasst wie Gruppenarbeit, Hilfe bei Konfliktbewältigung im Schulalttag, Beratungsangebote für Schülerinnen und Schüler sowie die Zusammenarbeit mit den Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und der Schulleitung. Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeiter fördern Kinder und Jugendliche in ihren Potenzialen und Kompetenzen und unterstützen diese bei Bedarf während der Schulzeit und beim Übergang von der Schule in den Beruf.
„Schulsozialarbeit trägt in diesem Sinne zu bestmöglichen Teilhabe- und Bildungschancen aller jungen Menschen bei“, erläutert Kinder- und Jugendministerin Irene Alt.
Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen RheinlandPfalz vom 17.03.2015
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(24)Statistisches Bundesamt: Rund 80 % der Väter in Elternzeit beziehen Elterngeld für 2
Monate
Fast vier von fünf Vätern (79 %), die für ein im dritten Vierteljahr 2013 geborenes Kind Elterngeld bezogen, entschieden sich für die zweimonatige Mindestbezugsdauer. Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, hatten Väter in Baden-Württemberg, Bayern und Thüringen mit durchschnittlich 2,7 Monaten die kürzesten Bezugsdauern. Väter in Bremen bezogen mit durchschnittlich 4,2 Monaten bundesweit am längsten Elterngeld, gefolgt von den Vätern in Berlin mit 3,9 Monaten.
Der Bundesdurchschnitt lag bei 3,1 Monaten; zwei Jahre zuvor waren es noch 3,3 Monate. Insgesamt
wurden 244 000 Leistungsbezüge von Elterngeld für die im dritten Quartal 2013 geborenen Kinder
gemeldet. Väter bezogen bei rund 61 000 der insgesamt 189 000 im betrachteten Bezugszeitraum
geborenen Kinder Elterngeld. Dies entsprach einer Väterbeteiligung von 32,3 %.
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ZFF-INFO NR. 05/2015
27.03.2015
Analog zur Statistik der beendeten Leistungsbezüge zum Elterngeld (Geburten bis 31. Dezember
2012) lassen sich auch aus der neuen Bestandsstatistik zum Elterngeld (Geburten ab 1. Januar 2013)
Aussagen über die endgültige Inanspruchnahme von Elterngeld für Kinder eines bestimmten Geburtszeitraums errechnen. Aufgrund der derzeitigen maximalen Bezugsdauer von 14 Monaten kann eine
Auswertung nach beendeten Leistungsbezügen allerdings erst fünf Quartale nach Ablauf des betrachteten Geburtszeitraums erfolgen.
Der durchschnittliche Elterngeldanspruch bei Müttern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, lag
bei 329 Euro monatlich (nicht erwerbstätige Väter: 331 Euro). Elterngeldbezieher, die vor der Geburt
des Kindes erwerbstätig waren, hatten einen durchschnittlich höheren Elterngeldanspruch (Mütter:
900 Euro; Väter: 1 249 Euro).
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 25.03.2015
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(25)Statistisches Bundesamt: 35 000 eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland
Im Jahr 2013 lebten in Deutschland rund 35 000 gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartnerschaft in einem Haushalt zusammen. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der
Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mit, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Deutschland. Das seit 2001 bestehende Lebenspartnerschaftsgesetz ermöglicht es zwei Menschen gleichen
Geschlechts, ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben. Im Mikrozensus wird dieser Familienstand seit 2006 abgefragt. Die Zahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften hat sich seitdem
fast verdreifacht. 2006 hatte es knapp 12 000 eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland
gegeben.
Die im Jahr 2013 bestehenden eingetragenen Lebenspartnerschaften wurden zu 57 % von Männern
geführt, das entspricht 20 000 Paaren. 15 000 Paare beziehungsweise 43 % waren eingetragene Lebenspartnerschaften von Frauen.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 17.03.2015
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(26)Bundestag: Initiative für Sozialberufe
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (18/4418) „umfangreiche Maßnahmen“, um die Berufe
in den Sozial-und Erziehungsdiensten aufzuwerten. So sollten Rahmenbedingungen für gute Arbeit
und zur Steigerung der Qualität der Arbeit definiert werden. Dazu gehöre unter anderem das Prinzip
„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ ab dem ersten Arbeitstag in der Leiharbeit, die Eindämmung unfreiwilliger Teilzeitarbeit und die Abschaffung sachgrundloser Befristungen. Außerdem sollten nach dem
Willen der Linken Betreuungsschlüssel und Fallzahlobergrenzen so angepasst werden, dass Arbeit in
den Bereichen der Sozial- und Erziehungsberufe nicht krank macht.
Die Abgeordneten machen sich darüber hinaus für einen Gesetzentwurf zur Kitaqualität stark, in dem
verbindliche Mindeststandards für die öffentliche Kindertagesbetreuung festgelegt werden. Der Antrag
wird am heutigen Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten.
Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 170 vom 26.03.2015
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(27)Bundestag: Grüne fordern Hilfe für Alleinerziehende
Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollen Alleinerziehende stärker unterstützt werden. In einem entsprechenden Antrag (18/4307) fordert sie Bundesregierung unter anderem auf, in
Zusammenarbeit mit den Ländern und der Wirtschaft mehr Möglichkeiten für Berufs- und Weiterbildungen in Teilzeit zu schaffen. Zudem müsse der quantitative und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung gemeinsam mit Ländern und Kommen verstärkt werden. Dafür soll der Bund jährlich
eine Milliarde Euro zusätzlich aufbringen. Ebenso fordern die Grünen einen Rechtsanspruch für alle
Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und die Verankerung einer Betreuer-Kind-Relation im
Achten Sozialgesetzbuch. Die Fraktion setzt sich außerdem für eine grundlegende Reform des Fördersystems ein, damit Kinder unabhängig von der Familienform, in der sie aufwachsen, eine angemessene materielle Absicherung erhalten. So müssten Benachteiligungen von Alleinerziehenden im
Steuer-, Sozial- und Unterhaltsrecht abgebaut werden.
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Die Grünen weisen darauf hin, dass Alleinerziehende im Vergleich zu anderen Familienformen besonders hoch sei. So seien 50 Prozent der Haushalte, die Leistungen aus dem Zweiten Sozialgesetzbuch erhalten, Alleinerziehenden-Haushalte.
Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 153 vom 19.03.2015
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(28)Bundestag: Absage an Bundesgesetz für Kitas
Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind mit ihren Forderungen nach
einem größeren finanziellen Engagements des Bundes beim Kita-Ausbau und nach gesetzlichen Regelungen des Bundes zur Qualität der Kindesbetreuung gescheitert. Die entsprechenden Anträge
(18/2605, 18/1459) lehnte der Familienausschuss am Mittwoch mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ab. Die Linke hatte in ihrem Antrag konkret eine Erhöhung des
Sondervermögens des Bundes für den Ausbau der Kindertagesbetreuung um jährlich eine Milliarde
Euro gefordert. Zudem müsse der Bund in einem Kita-Qualitätsgesetz bundesweit verbindliche Mindeststandards unter anderem für die Anzahl der Kinder pro Betreuer, die Aus- und Weiterbildung der
Betreuer, die Größe und Ausstattung von Kitas sowie die Qualität der Essensversorgung festschreiben. Für die Festlegung einer verbindlichen Betreuer-Kind-Relation hatten sich auch die Grünen in
ihrem Antrag ausgesprochen, ebenso für eine Erhöhung der Bundesmittel für den Kita-Ausbau. Eine
konkrete Summe nannten die Grünen jedoch nicht. Union und Sozialdemokraten wiesen die Forderungen der Opposition zurück. Übereinstimmend stellten sie fest, dass der Bund sich bereits in hohem
Maß finanziell Kita-Ausbau in den vergangenen Jahren beteiligt habe obwohl der Kita-Ausbau eigentlich Sache der Länder und Kommunen sei. Zudem erhöhe der Bund seinen Anteil an den laufenden
Betriebskosten der Kitas ab 2017 um weitere 100 Millionen auf 945 Millionen Euro jährlich. Unterschiedlich bewerteten Union und SPD die Forderung nach verbindlichen Qualitätsstandards. Die Union lehnte ein Kita-Qualitätsgesetz des Bundes als „zentralistisch“ ab. Zu begrüßen sei es aber, dass
Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) zusammen mit Ländern und Kommunen Qualitätskriterien entwickeln wolle. Die SPD signalisierte hingegen Sympathie für die Forderung auch nach gesetzlichen Auflagen des Bundes.
Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 148 vom 18.03.2015
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(29)Bundestag: Immer mehr Frauen sind erwerbstätig
Der Anteil von erwerbstätigen Frauen an allen Erwerbstätigen hat sich seit dem Jahr 2000 von 44 auf
47 Prozent im Jahr 2013 erhöht und lag 2013 bei rund 18,5 Millionen. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/4150) auf eine Kleine Anfrage (18/3999) der Fraktion Die Linke. Dabei
sei zwar in den vergangenen Jahren, seit 2011, die Erwerbstätigkeit in Deutschland insgesamt um 1,8
Prozent gestiegen. Die Zahl der erwerbstätigen Frauen stieg mit 2,2 Prozent aber stärker als die der
Männer mit 1,4 Prozent, schreibt die Regierung. Noch deutlicher wird die Veränderung, wenn man die
Erwerbsquote betrachtet, also den Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung. So lag, laut Bundesregierung, im Jahr 2000 die Erwerbsquote der Frauen bei 63 Prozent und die der Männer bei
knapp 79 Prozent. Im Jahr 2013 wurde bereits eine Frauen-Erwerbsquote von 72,4 Prozent verzeichnet.
Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 147 vom 18.03.2015
(30)Bundestag: Deutlicher Anstieg von Teilzeitarbeit
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Seit 2004 ist die Zahl der Beschäftigten, die weniger als 35 Stunden in der Woche arbeiten, um fast
2,4 Millionen Personen angestiegen. Das geht aus der Antwort (18/4266) der Bundesregierung auf
eine Kleine Anfrage (18/4059) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Der Anteil dieser Beschäftigten an allen Beschäftigten lag demnach im Jahr 2004 bei 24 Prozent und 2013 bei 28 Prozent. 10,7
Millionen Menschen in Deutschland arbeiteten 2013 weniger als 35 Stunden in der Woche, die übergroße Mehrheit von ihnen sind Frauen (48 Prozent), während Männer in dieser Gruppe (10 Prozent)
unterrepräsentiert sind. Rund drei Millionen Beschäftigte hatten 2013 eine Wochenarbeitszeit von 25
bis 34 Stunden (2004: 1,7 Millionen). Von diesen waren knapp 2,6 Millionen Frauen.
Die Bundesregierung führt in der Antwort weiter aus, dass sich die Zunahme der Beschäftigung in den
vergangenen Jahren vor allem auf die Teilzeitarbeit konzentriert habe.
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Die Zahl der weiblichen Erwerbstätigen sei in den vergangenen zehn Jahren um etwa 1,8 Millionen
beziehungsweise 10,7 Prozent gestiegen. Aus Beschäftigtenzahl und durchschnittlicher Jahresarbeitszeit ergebe sich, dass das gesamtwirtschaftliche Jahresarbeitsvolumen 2014 mit rund 49,8 Milliarden Stunden um 6,3 Prozent über dem Stand von 2004 gelegen habe, so die Regierung.
Aus der Antwort geht auch hervor, dass im europäischen Vergleich in Deutschland mehr Erwerbstätige weniger als 35 Stunden pro Woche arbeiten als im Durchschnitt der EU-Mitgliedstaaten. EU-weit
habe dieser Anteil bei 21 Prozent und in Deutschland bei 28 Prozent gelegen, heißt es in der Antwort.
Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 141 vom 17.03.2015
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Infos aus anderen Verbänden
(31)AWO: AWO unterstützt differenzierte Armutsbetrachtung Bundesarbeitsministerin Nahles kündigt Umdenken an
Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt angesichts des heute erschienenen Interviews
mit der Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles in der Süddeutschen Zeitung:
„Die AWO begrüßt ausdrücklich die Ankündigung der Bundesarbeitsministerin, dass komplexe Thema
Armut differenziert zu betrachten. Dass es in unserer reichen Gesellschaft Armut gibt, ist ein Skandal,
der weder bestritten noch verharmlost werden darf. Dennoch greift die bisher übliche und zu Recht
kritisierte Armutsbetrachtung über rein quantitative Faktoren, wie Einkommen, zu kurz. Armut muss
vielmehr an den tatsächlichen Teilhabemöglichkeiten der Menschen am sozialen und gesellschaftlichen Leben gemessen werden. Armut wirkt komplex auf das Leben besonders von Kindern und Jugendlichen. In der AWO-ISS-Langzeitstudie „Von alleine wächst sich nichts aus ...“ hat die AWO festgestellt, dass sich die stärksten Effekte von Armut in der materiellen und kulturellen Lage wiederfinden. Die ökonomische Situation der Familien bestimmt zudem stark über den Bildungshintergrund des
Jugendlichen, dessen Lern- und Erfahrungsmöglichkeiten mit. Doch konnten wir erfreulicherweise
feststellen, dass einmal arm nicht immer arm bedeuten muss. Nämlich dann nicht, wenn Kinder und
Jugendliche in ihrer Entwicklung von Institutionen wie guten Kitas und Ganztagschulen unterstützt
werden. Arme Menschen mittels Transferleistungen finanziell zu unterstützen, ist grundsätzlich richtig
und wichtig. Dennoch sollte das Augenmerk noch mehr auf den Ausbau von Strukturen gerichtet werden, die den Betroffenen zum Einen zusätzlich Angebote unterbreiten, die ihnen helfen, mittel- bis
langfristig, ein selbstbestimmtes Leben frei von Armut führen zu können. Zum anderen müssen die
Teilhabemöglichkeiten der Menschen am gesellschaftlichen Leben sichergestellt bzw. verbessert werden. Die nun von der Bundesministerin angekündigte differenziertere Vorgehensweise wird dabei
helfen, den Blick noch mehr auf Diejenigen zu richten, die Hilfe und Unterstützung wirklich nötig haben. Und ob es nun 18, 15 oder 12 Prozent der Bevölkerung betrifft, es sind zu viele Menschen durch
ihre Armut vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Hier müssen wir ansetzen, das müssen wir
verbessern.“
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 27.03.2015
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(32)AWO: AWO fordert Mittel für den Sozialhaushalt der Kommunen zur Förderung der
Teilhabe
„Die AWO teilt die Sorge vieler Menschen in diesem Lande, dass ein so gut gestartetes, erstklassig
moderiertes und längst überfälliges Reformvorhaben nun komplett abbricht“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Die Bundesregierung beschloss gestern die Bundesbeteiligung und damit
eingeplante und zweckgebundene Mittel in Höhe von fünf Milliarden Euro pro Jahr vom Haushalt des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in ein anderes Ressort umzuwidmen. „Die AWO fordert
die Bundesregierung auf, die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes nicht zu gefährden. Teilhabe
gibt es nicht zum Nulltarif“, stellt Döcker klar. Es ist geradezu vernichtend für diesen vorbildlich durchgeführten Beteiligungsprozess, dass die finanzielle Entlastung der kommunalen Sozialhaushalte, die
bisher in einem Atemzug mit einem modernen Bundesteilhaberecht genannt wurde durch die Mittelumwidmung plötzlich wegfallen soll. Die Mittel sollen nun in den Etat für Verkehrsinfrastruktur und den
digitalen Netzausbau überführt werden. „Dieses kommt einem Schlag ins Gesicht gleich, nicht nur der
Menschen mit Behinderung, die sich an der Gesetzesvorbereitung mit viel Mühe und Engagement
beteiligt haben, sondern auch aller weiteren Beteiligten“, erklärt Döcker.
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Menschen mit Behinderungen müssen die gleichen Rechte und Wahlmöglichkeiten haben, wie Menschen ohne Behinderungen. Dafür müssen bundeseinheitliche, gesetzliche Regelungen her, die vor
Ort echte und volle Teilhabe ermöglichen können. „Inklusion ist mit der politischen Aufforderung verbunden, in unserer Gesellschaft Rahmenbedingungen zu schaffen und angemessene Vorkehrungen
zu treffen, unter denen alle Bürgerinnen und Bürger ihre volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft gleichberechtigt und frei von Diskriminierung verwirklichen können“, betont das AWO Vorstandsmitglied. Getreu dem in der UN-Behindertenrechtskonvention verankerten Prinzip „Nichts über
uns ohne uns“ beteiligten sich Menschen mit Behinderung und die sie unterstützenden Verbände an
der Erarbeitung eines Bundesteilhabegesetzes. Ursprünglich hatte sich die große Koalition im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, in dieser Legislaturperiode ein Bundesteilhabegesetz für Menschen mit
Behinderungen zu erarbeiten. „Mit diesem starken Bekenntnis der Bundesregierung, sowie durch das
im Juli 2014 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angestoßenen Beteiligungsprozess, wurden neue demokratiefördernde Impulse gesetzt. Und der gesetzvorbereitende Prozess hat gezeigt,
dass die Menschen in diesem Lande sehr daran interessiert sind, Reformen mit zu gestalten“, erklärt
Brigitte Döcker. Die für den Sozialetat der Kommunen vorgesehenen fünf Milliarden Euro waren eine
wesentliche Grundlage dafür.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 19.03.2015
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(33)Deutsches Kinderhilfswerk: Kinderarmut in Deutschland gesellschaftlicher Skandal
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen, um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Dazu ist nach Ansicht des Verbandes eine
Vielzahl an Reformen insbesondere der Sozialgesetze in Deutschland notwendig, um die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Dabei sollten vor allem die Regelsätze für Kinder und Jugendliche, die frühkindliche Bildung, Bildungsgerechtigkeit in der Schule und die Möglichkeiten des gesunden Aufwachsens im Mittelpunkt der Reformen stehen. "Die beschämend hohe Kinderarmut in Deutschland ist ein gesellschaftlicher Skandal. Sie wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend brauchen wir ein Nationales Programm zur Bekämpfung der Kinderarmut,
das interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Soziale Sicherheit und Bildungsgerechtigkeit
für Kinder sollten in einer der reichsten Industrienationen der Welt eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen, brauchen wir eine Beschäftigungspolitik,
die Eltern in die Lage versetzt, durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage zu bieten. Zudem haben Bund, Länder und Kommunen gemeinsam
dafür zu sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie
deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten bestmöglich fördern können. Ein gesundes
Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Mit Bildung stärken wir die Kinder als Subjekte und ermöglichen es ihnen, ihr Leben
in die Hand zu nehmen und nicht in Resignation zu versinken. Hier sind gute Kitas mit sozial gemischten Gruppen ein wichtiger Ansatzpunkt für mehr Chancengerechtigkeit", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Aktuellen Stunde "Reiches Land Arme Kinder" im Deutschen Bundestag. Im Bereich der frühkindlichen Bildung fordert das Deutsche
Kinderhilfswerk bundesweite qualitative Mindeststandards in der Kindertagesbetreuung, die im Kinderund Jugendhilfegesetz festgeschrieben werden sollten. Um die Qualität in Kitas zu steigern, spricht
sich das Deutsche Kinderhilfswerk für ein Investitionsprogramm in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich für die nächsten Jahre aus. "Ohne eine Sicherstellung guter Qualität werden wir in unseren Kindertageseinrichtungen Schiffbruch erleiden. Kitas müssen gut ausgestattet sein, die Gruppen brauchen fast durchgehend einen besseren Betreuungsschlüssel und eine weitere Professionalisierung
der Fachkräfte ist dringend nötig. Wichtig ist neben verbindlichen qualitativen Mindeststandards in der
Kindertagesbetreuung auch ein entsprechendes Qualitätsmonitoring" so Krüger weiter. Eine im letzten
Jahr vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte repräsentative Umfrage hat ergeben, dass 72
Prozent der Bundesbürger der Ansicht sind, staatliche und gesellschaftliche Verantwortungsträger
würden "eher wenig" oder "sehr wenig" tun, um Kinderarmut wirkungsvoll entgegenzutreten. Dabei
kommt eine große, die Parteigrenzen überschreitende Mehrheit zu der Aussage, Staat und Gesellschaft engagierten sich zu wenig gegen Kinderarmut. Zugleich wären 66 Prozent der Befragten bereit,
mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.03.2015
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Termine und Veranstaltungen
(34)hessenstiftung - familie hat zukunft: Wirkungen der Arbeit mit Vätern
Termin: 22. April 2015
Veranstalter: hessenstiftung - familie hat zukunft
Ort: Frankfurt/M.
Das Thema „Väter“ hat Konjunktur.
Doch ist dabei die Zielrichtung immer klar? Welche Zielvorstellung hat die Väterarbeit und wie überprüft sie ihren Erfolg? Was kann die Arbeit mit Vätern tatsächlich bewirken? Wie – mit welchen Evaluationsintrumenten und -methoden – werden Wirkungen messbar und sichtbar? Warum sollen Unternehmen die Zielgruppe fokussieren? Was macht eine väterbewusste Personalpolitik oder eine geschlechtsbewusste betriebliche Weiterbildung erfolgreich? Je stärker Väter zum Thema und zur Zielgruppe werden, desto wichtiger ist es für alle fachlich Beteiligten, sich über Ziele der Väterarbeit zu
verständigen und sich über angemessene Methoden für aussagekräftige Wirkungsbeobachtung zu
informieren.
Weitere Informationen: http://www.hessenstiftung.de/termine/wirkungen-der-arbeit-mit-vaetern.htm
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(35)Friedrich-Ebert-Stiftung u.a.: Vorstellung einer Studie und anschließender Workshop:
Who Cares – pflegst du schon?!
Termin: 05. Mai 2015
Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung, Deutscher Gewerkschaftsbund, Europäischer Gewerkschaftsbund
Ort: Berlin
Im Rahmen der Veranstaltung „Who Cares?!“ werden die Ergebnisse einer aktuellen, europaweiten
Befragung des Europäischen Gewerkschaftsbundes mit dem Titel „Who Cares? Erfahrungen und
Möglichkeiten zur Vereinbarung von Beruf und Pflegeaufgaben“ vorgestellt sowie gute Praxis aus
unterschiedlichen europäischen Ländern diskutiert. Auch wird es Raum für Diskussionen zu politischen und betrieblichen Lösungen geben.
Weitere Informationen: www.fes.de
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(36)Verband allein erziehender Mütter und Väter NRW: Fachtag Wechselmodell: Familie an
mehreren Standorten
Termin: 11. Mai 2015
Veranstalter: KIND VAMV Düsseldorf, Verband allein erziehender Mütter und Väter NRW
Ort: Düsseldorf
In der Fachwelt gilt die Diskussion um das Wechselmodell – also wenn Kinder nach Trennung und
Scheidung jeweils (nahezu) hälftig bei Mama und bei Papa leben – derzeit als neu entfacht. Das
Wechselmodell wird entweder als das neue Leitmodell der Zukunft gefeiert oder rundweg abgelehnt.
Zu spüren ist die Aktualität des Themas auch in der Beratungspraxis.
Weitere Informationen: http://www.kind-vamv-duesseldorf.de/fachtag-wechselmodell/
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Aus dem ZFF
(37)Das ZFF wünscht schöne Ostern
Das ZFF-Team wünscht Ihnen/Euch
schöne und erholsame Ostertage.
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Aktuelles
(38)SPD: Homepage zu Alleinerziehenden online
Jede fünfte Familie besteht heute schon nur noch aus einem Elternteil. Die Politik muss dafür sorgen,
dass die höheren Kosten, die Alleinerziehende zum Beispiel durch zusätzliche Kinderbetreuung aufbringen müssen, aufgefangen werden.
Liebe alleinerziehende Mütter und Väter, welchen Spagat leisten Sie tagtäglich, damit das Rad in Ihrer
Familie rund läuft? Die SPD will mit Ihnen ins Gespräch kommen und neue Lösungen finden.
Schreiben Sie unter http://alleinerziehende.spd.de/, was sich aus Ihrer Sicht ändern muss, damit Ihr
Alltag leichter wird.
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(39)Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW: Inklusionspreis NRW ausgelobt
Erstmals wurde der mit insgesamt 30.000 Euro dotierte „Inklusionspreis Nordrhein-Westfalen“ ausgelobt. Um den Inklusionspreis können sich Vereine, Projekte und Initiativen bewerben, die Inklusion im
gemeinsamen Alltag von Menschen mit und ohne Behinderungen voranbringen. Prämiert werden
Projekte in den Bereichen:
• Arbeit und Qualifizierung
• Zugänglichkeit, Barrierefreiheit, Mobilität und Wohnen
• Selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung
• Freizeit, Kultur und Sport
• Schulische und außerschulische Bildung und Erziehung
Zudem gibt es in diesem Jahr einen Hauptpreis zum Thema „Stärkung der Partizipation und Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen“.
Ab sofort können sich Vereine, Initiativen, Netzwerke, Selbsthilfegruppen, Kirchen, freie und öffentliche Träger, Unternehmen, Verbände usw. um den Inklusionspreis bewerben.
Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2015. Die Preisverleihung findet am 5. September 2015 im Rahmen des Landesbehindertentages statt.
Weitere Informationen sind per E-Mail ([email protected]) oder im Internet
(www.lebenmitbehinderungen.nrw.de) erhältlich.
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ZFF-INFO NR. 05/2015
27.03.2015
(40)BAGSO: Schluss mit lustig? - Der Karikaturen-Wettbewerb zum Alter gestartet
Der Karikaturen-Wettbewerb „Schluss mit lustig?“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen
(BAGSO) ist gestartet. Gesucht werden Karikaturen und Cartoons, in denen sich die Autorinnen und
Autoren mit Stereotypen rund um das Alter und das Altern satirisch auseinandersetzen. Die Frist zur
Einreichung endet am 15. Mai 2015. Eine unabhängige Jury vergibt Preise im Gesamtwert von 18.000
Euro.
Die Veranstalter vergeben jeweils drei Geldpreise in vier Themenkategorien:
• Knackig oder klapprig? – Gesundheit & Wohlbefinden.
• Ein Herz und eine Seele – Freundschaft & Partnerschaft.
• Was geht, Alter? – Jung & Alt
• Entfalten statt liften – Engagement & Teilhabe
Alle Informationen zum Wettbewerb, die ausführlichen Teilnahmebedingungen sowie das Einreichungsformular finden Sie auf der Website www.bagso.de/schluss-mit-lustig.
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(41)BAGSO: 11. Deutscher Seniorentag 2015 - Programme und Plakate jetzt bestellbar
Das Programmheft zum 11. Deutschen Seniorentag 2015 „Gemeinsam in die Zukunft!" wird Mitte April
gedruckt vorliegen. Ab sofort können Sie Ihr Exemplar kostenfrei bestellen. Auch die Lieferung größerer Stückzahlen ist möglich, jedoch wird darum gebeten, die Programmhefte möglichst gezielt zu verteilen.
Das Programm steht ab Mitte April auch auf der Internetseite: www.deutscher-seniorentag.de
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(42)pro familia: Kein Geld für Pille & Co.? Kostenübernahme gesetzlich verankern!
Endspurt bei der pro familia Bundestagspetition
pro familia ruft zum Endspurt bei der Unterzeichnung der Bundestagspetition zur Kostenübernahme
von Verhütungsmitteln auf. Am 1. April endet die Zeichnungsfrist.
Link zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_02/_23/Petition_57650.html
Link zu weiteren Informationen: www.profamilia.de/petition
Das Zukunftsforum Familie e.V. gehört zu den Verbänden, die die Petition unterstützen.
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Hinweis: Für die veröffentlichten Links und Inhalte Dritter übernehmen wir keine Haftung.
Weitere Informationen: http://www.zukunftsforum-familie.de
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Verantwortlich: Dr. Bettina Rainer (Redaktion), Janine Örs (Layout/Verteiler)
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