wilsdruff_4 - Stadt Wilsdruff

Amtsblatt Wilsdruff
Seite 4
28. März 2015
Informationen zu Fragen der Unterbringung von Asylbewerbern
■ Informationsabend zum Thema Asyl in der Stadt Wilsdruff
Am 26. Februar 2015 hatte das NetzwerkAsyl-Wilsdruff zu einem Informations- und
Diskussionsabend in den Kleinbahnhof geladen. Ziel war, über die Situation von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu informieren. Zusätzlich sollte der Stand der Vorbereitungen,
die vom Netzwerk Asyl Wilsdruff und der
Stadtverwaltung getroffen wurden, an die Öffentlichkeit getragen werden. Eingeladen waren vor allem Menschen, die in ihrer Funktion
bei der Integration von Asylbewerbern helfen
können oder von Berufs wegen mit den
Neuankömmlingen zu tun haben werden:
Vereine, Ärzte, Kirchen, große Firmen. Natürlich waren auch einfach am
Thema Interessierte willkommen. Hauptthema des Abends
war der Umgang mit den Asylbewerbern, die bei uns ankommen und die Verantwortung,
der sich die Stadt Wilsdruff auf
Grund der gegebenen Mitwirkungspflicht stellt.
Als erste Rednerin informierte
Kati Hille, Beigeordnete des
Landrates im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,
über die Asylbewerberzahlen
im Landkreis (Stand Januar
2015): Es leben zurzeit 950
Asylbewerber aus 33 Ländern
im Landkreis. Der größte Teil
sind Syrer. (Bundesweit stellen
Syrer mit 5.340 Anträgen den
weitaus größten Teil der Antragsteller; danach kommen
Kosovo mit 3.034, Serbien mit 2.042, Albanien mit 1.598, Afghanistan mit 1.129, Irak mit
901 und dann erst das erste Afrikanische
Land Eritrea mit 620 Anträgen.) Diese Flüchtlinge werden nach einem Schlüssel auf die
verschiedenen Städte verteilt. Dabei finden
Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft der
Gemeinden Berücksichtigung. Im Jahr 2014
hat für Wilsdruff die gesetzliche Verpflichtung
zur Unterbringung von 52 Asylbewerbern bestanden, für das Jahr 2015 werden es nach
aktuellem Stand 55 Bewerber sein. Vorrangig
sollen die Asylbewerber dezentral, d. h. in
angemieteten Wohnungen untergebracht
werden. Mieter ist dabei der Landkreis, der
diese Aufgabe an eine Betreibergesellschaft
übertragen hat. Die Wohnungen sollen von
einfachem Standard sein und werden langfristig angemietet. In ihrer Funktion als Sozialarbeiterin von der Caritas, die Asylbewerber
betreut, unterstrich Frau Weigel, wie wichtig
die Integration für das Miteinander ist. Für die
Verwaltung, Übersetzungen, Krankheiten
usw., sind Angestellte des Landratsamtes
und der Caritas zuständig. Freizeitaktivitäten
wie Sportveranstaltungen, Kaffeerunden und
Kindernachmittage können nur auf ehrenamtlicher Basis organisiert werden.
Bürgermeister Ralf Rother unterstrich an dieser Stelle nochmals die Mitwirkungspflicht
der Stadt Wilsdruff bei der Unterbringung der
Asylbewerber. Der Freistaat Sachsen ist
nach Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) verpflichtet, die für die Unterbringung der Asylbewerber erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie
entsprechend seiner Aufnahmequote die im
Hinblick auf den monatlichen Zugang von
Asylbewerbern in den Aufnahmeeinrichtungen notwendige Zahl von Unterbringungsplätzen bereitzustellen. Die Asylbewerber
werden zunächst in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen in
Chemnitz sowie in der Außenstelle Schneeberg aufgenommen. Die Aufenthaltsdauer in
der Aufnahmeeinrichtung ist auf maximal drei
Monate begrenzt. Spätestens nach Ablauf
dieser Frist muss eine Verteilung auf die
Landkreise und Kreisfreien Städte erfolgt
sein. Zur Aufnahme der ihnen zugewiesenen
Asylbewerber sind die unteren Unterbringungsbehörden nach dem Sächsischen
Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG)
verpflichtet. Die Gemeinden haben die Verpflichtung, die Landkreise durch Schaffung
von Unterbringungseinrichtungen oder Benennung/Zurverfügungstellung von geeigneten Grundstücken und Gebäuden zur Nutzung zu unterstützen.
Gleichwohl stellte Bürgermeister Ralf Rother
klar, dass die Stadt Wilsdruff den Landkreis
pflichtgemäß bei dessen Aufgabe mit dem
vordringlichen Ziel unterstützt, die ursprüngliche Zweckbestimmung der öffentlichen Einrichtungen in der Stadt Wilsdruff beizubehalten. In diesem Zusammenhang gab Bürgermeister Ralf Rother einen kurzen Überblick
über die bisherigen Stationen in Wilsdruff
zum Thema Unterbringung von Asylbewerbern. Danach informierte Frau Körner vom
Landratsamt im Oktober 2014 im Stadtrat
über die aktuelle Situation zur Unterbringung
von Asylbewerbern im Landkreis Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge. Bereits damals ist
von steigenden Asylbewerberzahlen ausgegangen worden. Die Zahl der Antragsteller in
Deutschland hat sich im Vergleich zum Jahr
2013 absolut um fast 57,45 % erhöht. Damals wurde für Wilsdruff für 2014 von 61 aufzunehmenden Asylbewerbern ausgegangen;
für 2015 sei von ähnlichen Zahlen auszugehen. Auch in den darauffolgenden Stadtratssitzungen wurde ausnahmslos über den aktuellen Stand informiert.
Weiter wurde die Bevölkerung - neben den
Informationen im jeweiligen Amtsblatt - im
Dezember mit einem Bürgerbrief über die aktuelle Situation der Unterbringung von Asylbewerbern informiert und zur Unterstützung
bei der Suche von entsprechendem Wohnraum für die dezentrale Unterbringung aufgefordert. Die entsprechenden Ansprechpartner
bei der Stadtverwaltung für
Fragen der Unterbringung und
allgemeine Fragen wurden benannt, um Fragen der Bevölkerung gezielter beantworten zu
können.
Mit Stand Mitte Dezember
2014 sind der Betreibergesellschaft GEVA sieben Wohnungen angeboten worden, wobei
die intensiven Gespräche mit
Firmen und Privatpersonen
weitergeführt worden sind, um
weiteren Wohnraum zu finden.
Im Februar 2015 wurde im
Stadtrat darüber informiert,
dass sechs Wohnungen für ca.
30 Asylbewerber zur Verfügung
stehen und die erste Belegung
für Ende Februar/Anfang März geplant sei.
Damit blieben noch 77 Belegungsplätze für
die Stadt Wilsdruff offen. Seitens der Verwaltung wurden Gespräche mit mehreren Personen/Firmen geführt. Am 13. Februar erfolgte dann die Belegung in Braunsdorf mit
einer Familie mit 3 Kindern aus dem kurdischen Teil von Syrien. Im Gebäude ist eine
weitere Wohnung leerstehend, wo bis zu 6
Personen Unterkunft finden können. Weiter
steht noch eine Gewerbeeinheit mit ca. 60
qm leer. Hier gäbe es aber nicht unerheblichen Umbaubedarf. Im Zentrum von Wilsdruff stehen zwei Wohnungen mit einer Kapazität bis max. 12 Personen zur Verfügung.
Der Landkreis hat am 27. Februar eine Belegung der Wohnungen in Wilsdruff mit neun
Asylbewerbern aus Syrien, Afghanistan und
Georgien avisiert und mittlerweile auch vorgenommen.
Die Stadt Wilsdruff unterstützt den Landkreis
pflichtgemäß bei dessen Aufgabe mit dem
vordringlichen Ziel, die ursprüngliche Zweckbestimmung der öffentlichen Einrichtungen
in der Stadt Wilsdruff beizubehalten. Es ist
deshalb die Unterbringung von bis zu 52
Flüchtlingen in der Krillemühle in Blankenstein im Gespräch. Das Objekt kann Unterkunft für bis zu 52 Personen bieten. Dagegen
gibt es großen Widerstand der Einwohner
von Blankenstein. Laut Bürgermeister Ralf
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Informationen zu Fragen der Unterbringung von Asylbewerbern
Rother liegt der Stadtverwaltung dazu ein
Bürgerbegehren gegen die Einrichtung einer
Asylbewerberunterkunft in Blankenstein (Krillemühle) vor. Darin wenden sich 265 Bürger
und Bürgerinnen gegen die Nutzung der Krillemühle als Asylbewerberunterkunft. Argumentiert wird damit, dass das Objekt über
keine Infrastruktur verfüge. Im Umfeld von 8
bis 10 km besteht keine Einkaufsmöglichkeit.
Medizinische Versorgung ist nicht in der
näheren Umgebung verfügbar. Nunmehr
müsse der Stadtrat über das Bürgerbegehren entscheiden.
Bürgermeister Ralf Rother resümiert, dass
die Stadt Wilsdruff im Jahr 2015 mindestens
107 Asylbewerber (14 sind bereits aufgenommen) wird aufnehmen müssen. Das kann
sich noch erhöhen. Insofern werden alle in
Betracht kommenden Unterkunftsmöglichkeiten in den Ortsteilen geprüft. Parallel zu
den oben genannten potentiellen Unterbringungsmöglichkeiten wird durch die Verwaltung nach erschlossenen Flächen für die Aufstellung von Containerwohnanlagen gesucht.
Zu guter Letzt gab Phillip Auerbach noch einen kurzen Überblick über die Leitlinien und
Aktivitäten des Netzwerkes Asyl Wilsdruff.
Das Kernanliegen des Netzwerks ist die
Schaffung von Strukturen, damit Asylbewerber in Wilsdruff menschenwürdig aufgenommen werden. Solch ein Vorhaben kann nur
gelingen, wenn es von den breiten Schultern
der Gesellschaft getragen wird. Menschen in
Not soll geholfen werden. Das Netzwerk will
diese Menschen kennen lernen, sie als Nachbarn begrüßen und dem Miteinander den
Weg ebnen.
Schlussendlich muss angemerkt werden,
dass viele Fragen offen geblieben sind. Hier
wird sich - mangels Erfahrungen zum jetzigen
Zeitpunkt - erst in der Praxis zeigen, wie die
aufgeworfenen Fragestellungen beantwortet
werden können. Wichtig ist aber vor allem,
dass die Information der Bevölkerung über
neue Sachstände auch zukünftig kontinuierlich und transparent erfolgt und die Diskussion über dieses Thema weiter gehen muss.
Friedrich Leithoff, Netzwerk Asyl Wilsdruff
Heike Lehmann, Stadtverwaltung Wilsdruff
■ Information zur Unterbringung von Asylbewerbern - aktueller Stand
■ I. Rechtslage
An dieser Stelle sollen nochmals die Mitwirkungspflicht der Stadt
Wilsdruff bei der Unterbringung der Asylbewerber und die Ziele der
Stadt Wilsdruff bei der Unterstützung des Landkreises durch Benennung von potentiellem Wohnraum dargestellt werden. Danach werden
die bereits in Benutzung befindlichen, als auch die möglichen Asylbewerberunterkünfte benannt.
Der Freistaat Sachsen ist gemäß § 44 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) verpflichtet, die für die Unterbringung der Asylbewerber erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend seiner Aufnahmequote die im Hinblick auf
den monatlichen Zugang von Asylbewerbern in den Aufnahmeeinrichtungen notwendige Zahl von Unterbringungsplätzen bereitzustellen.
Die Asylbewerber werden zunächst in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen in Chemnitz sowie in der Außenstelle
Schneeberg aufgenommen. Gemäß § 47 Absatz 1 AsylVfG ist die Aufenthaltsdauer in der Aufnahmeeinrichtung auf maximal drei Monate
begrenzt. Spätestens nach Ablauf dieser Frist muss eine Verteilung
auf die Landkreise und Kreisfreien Städte erfolgt sein.
Zur Aufnahme der ihnen zugewiesenen Asylbewerber sind die unteren
Unterbringungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) gemäß § 6
Absatz 3 Satz 3 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG) verpflichtet. Die Gemeinden haben gemäß § 3 Absatz 3 SächsFlüAG die Verpflichtung, die Landkreise durch Schaffung von Unterbringungseinrichtungen oder Benennung/Zurverfügungstellung von geeigneten Grundstücken und Gebäuden zur Nutzung zu unterstützen. Die Stadt
Wilsdruff unterstützt den Landkreis pflichtgemäß bei dessen Aufgabe mit
dem vordringlichen Ziel, die ursprüngliche Zweckbestimmung der öffentlichen Einrichtungen in der Stadt Wilsdruff beizubehalten.
■ II. Unterkünfte für Asylbewerber
1. Bereits genutzte Unterkünfte
a. Braunsdorf
Am 13. Februar erfolgte die Belegung in
Braunsdorf mit einer Familie mit drei Kindern
aus dem kurdischen Teil von Syrien. Eine für
den 6. März vorgesehene Belegung in
Braunsdorf wurde vorerst nicht umgesetzt.
b. Wilsdruff
Im Zentrum von Wilsdruff stehen zwei Wohnungen mit einer Kapazität bis max. 12 Personen zur Verfügung. Der Landkreis hat am
27. Februar und 4. März eine Belegung der
Wohnungen in Wilsdruff mit neun Asylbewerbern aus Syrien, Afghanistan und Georgien
vorgenommen.
2. Potentielle Unterkünfte
a. Blankenstein
Am 19. Februar fand ein weiterer Besichtigungstermin des Objekts Mühlenweg 7 (Kril-
lemühle) in Blankenstein zusammen mit Vertretern der Abteilung Bau, des Referats Hygiene, des Referats Ausländerbehörde, der
GEVA Unternehmensgruppe sowie mit dem
Kreisbrandmeister statt. Das Objekt kann
Unterkunft für bis zu 52 Personen bieten.
Dazu liegt der Stadtverwaltung ein Bürgerbegehren gegen die Einrichtung eines Asylbewerberheimes in Blankenstein (Krillemühle)
vor. Darin wenden sich Bürger und Bürgerinnen gegen die Nutzung der Krillemühle als
Asylbewerberunterkunft. Argumentiert wird
damit, dass das Objekt über keine Infrastruktur verfüge. Im Umfeld von 8 bis 10 km besteht keine Einkaufsmöglichkeit. Eine medizinische Versorgung sei in der näheren Umgebung nicht verfügbar. Es besteht Verständnis
für das Flüchtlingsproblem, allerdings sollten
andere Lösungen gesucht werden. Über die
Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird der
Stadtrat in der nächsten Sitzung entscheiden.
Die eingereichten Unterlagen zeigen jedoch
ernstzunehmende Hinweise zum Standort
Krillemühle als Asylbewerberunterkunft auf.
Im Ergebnis wird durch die Unterzeichner
eingeschätzt, dass die Krillemühle nicht geeignet ist. Die Verwaltung hat den Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gebeten,
die aufgeworfenen Fragen zu beantworten.
Zu klären war vor allem, welche Rolle die Lage einer Unterkunft für Asylbewerber bei der
Prüfung der Geeignetheit eines Standortes
spielt, ob es Vorgaben für die Entfernung zu
Einkaufsmöglichkeiten und der medizinischen Versorgung gibt, ob für ein Objekt dieser Größenordnung ein Sicherheitskonzept
erstellt wird und welche Festlegungen dieses
beinhaltet und ob die Entfernung zur nächsten Polizeidienststelle eine Rolle spielt. Hierzu antwortete der Landkreis, dass die Prüfung der Objekte durch den Landkreis vollumfänglich erfolgt. Vollumfänglich heißt,
dass neben den Voraussetzungen für die Unterbringung und soziale Betreuung auch insgesamt die soziale Anbindung geprüft wird.
Idealerweise sollte das Objekt über eine gute
Infrastruktur verfügen. Genaue Vorgaben für
die Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten