Amtsblatt Wilsdruff Seite 4 28. März 2015 Informationen zu Fragen der Unterbringung von Asylbewerbern ■ Informationsabend zum Thema Asyl in der Stadt Wilsdruff Am 26. Februar 2015 hatte das NetzwerkAsyl-Wilsdruff zu einem Informations- und Diskussionsabend in den Kleinbahnhof geladen. Ziel war, über die Situation von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu informieren. Zusätzlich sollte der Stand der Vorbereitungen, die vom Netzwerk Asyl Wilsdruff und der Stadtverwaltung getroffen wurden, an die Öffentlichkeit getragen werden. Eingeladen waren vor allem Menschen, die in ihrer Funktion bei der Integration von Asylbewerbern helfen können oder von Berufs wegen mit den Neuankömmlingen zu tun haben werden: Vereine, Ärzte, Kirchen, große Firmen. Natürlich waren auch einfach am Thema Interessierte willkommen. Hauptthema des Abends war der Umgang mit den Asylbewerbern, die bei uns ankommen und die Verantwortung, der sich die Stadt Wilsdruff auf Grund der gegebenen Mitwirkungspflicht stellt. Als erste Rednerin informierte Kati Hille, Beigeordnete des Landrates im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, über die Asylbewerberzahlen im Landkreis (Stand Januar 2015): Es leben zurzeit 950 Asylbewerber aus 33 Ländern im Landkreis. Der größte Teil sind Syrer. (Bundesweit stellen Syrer mit 5.340 Anträgen den weitaus größten Teil der Antragsteller; danach kommen Kosovo mit 3.034, Serbien mit 2.042, Albanien mit 1.598, Afghanistan mit 1.129, Irak mit 901 und dann erst das erste Afrikanische Land Eritrea mit 620 Anträgen.) Diese Flüchtlinge werden nach einem Schlüssel auf die verschiedenen Städte verteilt. Dabei finden Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft der Gemeinden Berücksichtigung. Im Jahr 2014 hat für Wilsdruff die gesetzliche Verpflichtung zur Unterbringung von 52 Asylbewerbern bestanden, für das Jahr 2015 werden es nach aktuellem Stand 55 Bewerber sein. Vorrangig sollen die Asylbewerber dezentral, d. h. in angemieteten Wohnungen untergebracht werden. Mieter ist dabei der Landkreis, der diese Aufgabe an eine Betreibergesellschaft übertragen hat. Die Wohnungen sollen von einfachem Standard sein und werden langfristig angemietet. In ihrer Funktion als Sozialarbeiterin von der Caritas, die Asylbewerber betreut, unterstrich Frau Weigel, wie wichtig die Integration für das Miteinander ist. Für die Verwaltung, Übersetzungen, Krankheiten usw., sind Angestellte des Landratsamtes und der Caritas zuständig. Freizeitaktivitäten wie Sportveranstaltungen, Kaffeerunden und Kindernachmittage können nur auf ehrenamtlicher Basis organisiert werden. Bürgermeister Ralf Rother unterstrich an dieser Stelle nochmals die Mitwirkungspflicht der Stadt Wilsdruff bei der Unterbringung der Asylbewerber. Der Freistaat Sachsen ist nach Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) verpflichtet, die für die Unterbringung der Asylbewerber erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend seiner Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatlichen Zugang von Asylbewerbern in den Aufnahmeeinrichtungen notwendige Zahl von Unterbringungsplätzen bereitzustellen. Die Asylbewerber werden zunächst in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen in Chemnitz sowie in der Außenstelle Schneeberg aufgenommen. Die Aufenthaltsdauer in der Aufnahmeeinrichtung ist auf maximal drei Monate begrenzt. Spätestens nach Ablauf dieser Frist muss eine Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte erfolgt sein. Zur Aufnahme der ihnen zugewiesenen Asylbewerber sind die unteren Unterbringungsbehörden nach dem Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetz (SächsFlüAG) verpflichtet. Die Gemeinden haben die Verpflichtung, die Landkreise durch Schaffung von Unterbringungseinrichtungen oder Benennung/Zurverfügungstellung von geeigneten Grundstücken und Gebäuden zur Nutzung zu unterstützen. Gleichwohl stellte Bürgermeister Ralf Rother klar, dass die Stadt Wilsdruff den Landkreis pflichtgemäß bei dessen Aufgabe mit dem vordringlichen Ziel unterstützt, die ursprüngliche Zweckbestimmung der öffentlichen Einrichtungen in der Stadt Wilsdruff beizubehalten. In diesem Zusammenhang gab Bürgermeister Ralf Rother einen kurzen Überblick über die bisherigen Stationen in Wilsdruff zum Thema Unterbringung von Asylbewerbern. Danach informierte Frau Körner vom Landratsamt im Oktober 2014 im Stadtrat über die aktuelle Situation zur Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Bereits damals ist von steigenden Asylbewerberzahlen ausgegangen worden. Die Zahl der Antragsteller in Deutschland hat sich im Vergleich zum Jahr 2013 absolut um fast 57,45 % erhöht. Damals wurde für Wilsdruff für 2014 von 61 aufzunehmenden Asylbewerbern ausgegangen; für 2015 sei von ähnlichen Zahlen auszugehen. Auch in den darauffolgenden Stadtratssitzungen wurde ausnahmslos über den aktuellen Stand informiert. Weiter wurde die Bevölkerung - neben den Informationen im jeweiligen Amtsblatt - im Dezember mit einem Bürgerbrief über die aktuelle Situation der Unterbringung von Asylbewerbern informiert und zur Unterstützung bei der Suche von entsprechendem Wohnraum für die dezentrale Unterbringung aufgefordert. Die entsprechenden Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung für Fragen der Unterbringung und allgemeine Fragen wurden benannt, um Fragen der Bevölkerung gezielter beantworten zu können. Mit Stand Mitte Dezember 2014 sind der Betreibergesellschaft GEVA sieben Wohnungen angeboten worden, wobei die intensiven Gespräche mit Firmen und Privatpersonen weitergeführt worden sind, um weiteren Wohnraum zu finden. Im Februar 2015 wurde im Stadtrat darüber informiert, dass sechs Wohnungen für ca. 30 Asylbewerber zur Verfügung stehen und die erste Belegung für Ende Februar/Anfang März geplant sei. Damit blieben noch 77 Belegungsplätze für die Stadt Wilsdruff offen. Seitens der Verwaltung wurden Gespräche mit mehreren Personen/Firmen geführt. Am 13. Februar erfolgte dann die Belegung in Braunsdorf mit einer Familie mit 3 Kindern aus dem kurdischen Teil von Syrien. Im Gebäude ist eine weitere Wohnung leerstehend, wo bis zu 6 Personen Unterkunft finden können. Weiter steht noch eine Gewerbeeinheit mit ca. 60 qm leer. Hier gäbe es aber nicht unerheblichen Umbaubedarf. Im Zentrum von Wilsdruff stehen zwei Wohnungen mit einer Kapazität bis max. 12 Personen zur Verfügung. Der Landkreis hat am 27. Februar eine Belegung der Wohnungen in Wilsdruff mit neun Asylbewerbern aus Syrien, Afghanistan und Georgien avisiert und mittlerweile auch vorgenommen. Die Stadt Wilsdruff unterstützt den Landkreis pflichtgemäß bei dessen Aufgabe mit dem vordringlichen Ziel, die ursprüngliche Zweckbestimmung der öffentlichen Einrichtungen in der Stadt Wilsdruff beizubehalten. Es ist deshalb die Unterbringung von bis zu 52 Flüchtlingen in der Krillemühle in Blankenstein im Gespräch. Das Objekt kann Unterkunft für bis zu 52 Personen bieten. Dagegen gibt es großen Widerstand der Einwohner von Blankenstein. Laut Bürgermeister Ralf 28. März 2015 Seite 5 Amtsblatt Wilsdruff Informationen zu Fragen der Unterbringung von Asylbewerbern Rother liegt der Stadtverwaltung dazu ein Bürgerbegehren gegen die Einrichtung einer Asylbewerberunterkunft in Blankenstein (Krillemühle) vor. Darin wenden sich 265 Bürger und Bürgerinnen gegen die Nutzung der Krillemühle als Asylbewerberunterkunft. Argumentiert wird damit, dass das Objekt über keine Infrastruktur verfüge. Im Umfeld von 8 bis 10 km besteht keine Einkaufsmöglichkeit. Medizinische Versorgung ist nicht in der näheren Umgebung verfügbar. Nunmehr müsse der Stadtrat über das Bürgerbegehren entscheiden. Bürgermeister Ralf Rother resümiert, dass die Stadt Wilsdruff im Jahr 2015 mindestens 107 Asylbewerber (14 sind bereits aufgenommen) wird aufnehmen müssen. Das kann sich noch erhöhen. Insofern werden alle in Betracht kommenden Unterkunftsmöglichkeiten in den Ortsteilen geprüft. Parallel zu den oben genannten potentiellen Unterbringungsmöglichkeiten wird durch die Verwaltung nach erschlossenen Flächen für die Aufstellung von Containerwohnanlagen gesucht. Zu guter Letzt gab Phillip Auerbach noch einen kurzen Überblick über die Leitlinien und Aktivitäten des Netzwerkes Asyl Wilsdruff. Das Kernanliegen des Netzwerks ist die Schaffung von Strukturen, damit Asylbewerber in Wilsdruff menschenwürdig aufgenommen werden. Solch ein Vorhaben kann nur gelingen, wenn es von den breiten Schultern der Gesellschaft getragen wird. Menschen in Not soll geholfen werden. Das Netzwerk will diese Menschen kennen lernen, sie als Nachbarn begrüßen und dem Miteinander den Weg ebnen. Schlussendlich muss angemerkt werden, dass viele Fragen offen geblieben sind. Hier wird sich - mangels Erfahrungen zum jetzigen Zeitpunkt - erst in der Praxis zeigen, wie die aufgeworfenen Fragestellungen beantwortet werden können. Wichtig ist aber vor allem, dass die Information der Bevölkerung über neue Sachstände auch zukünftig kontinuierlich und transparent erfolgt und die Diskussion über dieses Thema weiter gehen muss. Friedrich Leithoff, Netzwerk Asyl Wilsdruff Heike Lehmann, Stadtverwaltung Wilsdruff ■ Information zur Unterbringung von Asylbewerbern - aktueller Stand ■ I. Rechtslage An dieser Stelle sollen nochmals die Mitwirkungspflicht der Stadt Wilsdruff bei der Unterbringung der Asylbewerber und die Ziele der Stadt Wilsdruff bei der Unterstützung des Landkreises durch Benennung von potentiellem Wohnraum dargestellt werden. Danach werden die bereits in Benutzung befindlichen, als auch die möglichen Asylbewerberunterkünfte benannt. Der Freistaat Sachsen ist gemäß § 44 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG) verpflichtet, die für die Unterbringung der Asylbewerber erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten sowie entsprechend seiner Aufnahmequote die im Hinblick auf den monatlichen Zugang von Asylbewerbern in den Aufnahmeeinrichtungen notwendige Zahl von Unterbringungsplätzen bereitzustellen. Die Asylbewerber werden zunächst in der Zentralen Aufnahmeeinrichtung des Freistaates Sachsen in Chemnitz sowie in der Außenstelle Schneeberg aufgenommen. Gemäß § 47 Absatz 1 AsylVfG ist die Aufenthaltsdauer in der Aufnahmeeinrichtung auf maximal drei Monate begrenzt. Spätestens nach Ablauf dieser Frist muss eine Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte erfolgt sein. Zur Aufnahme der ihnen zugewiesenen Asylbewerber sind die unteren Unterbringungsbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) gemäß § 6 Absatz 3 Satz 3 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes (SächsFlüAG) verpflichtet. Die Gemeinden haben gemäß § 3 Absatz 3 SächsFlüAG die Verpflichtung, die Landkreise durch Schaffung von Unterbringungseinrichtungen oder Benennung/Zurverfügungstellung von geeigneten Grundstücken und Gebäuden zur Nutzung zu unterstützen. Die Stadt Wilsdruff unterstützt den Landkreis pflichtgemäß bei dessen Aufgabe mit dem vordringlichen Ziel, die ursprüngliche Zweckbestimmung der öffentlichen Einrichtungen in der Stadt Wilsdruff beizubehalten. ■ II. Unterkünfte für Asylbewerber 1. Bereits genutzte Unterkünfte a. Braunsdorf Am 13. Februar erfolgte die Belegung in Braunsdorf mit einer Familie mit drei Kindern aus dem kurdischen Teil von Syrien. Eine für den 6. März vorgesehene Belegung in Braunsdorf wurde vorerst nicht umgesetzt. b. Wilsdruff Im Zentrum von Wilsdruff stehen zwei Wohnungen mit einer Kapazität bis max. 12 Personen zur Verfügung. Der Landkreis hat am 27. Februar und 4. März eine Belegung der Wohnungen in Wilsdruff mit neun Asylbewerbern aus Syrien, Afghanistan und Georgien vorgenommen. 2. Potentielle Unterkünfte a. Blankenstein Am 19. Februar fand ein weiterer Besichtigungstermin des Objekts Mühlenweg 7 (Kril- lemühle) in Blankenstein zusammen mit Vertretern der Abteilung Bau, des Referats Hygiene, des Referats Ausländerbehörde, der GEVA Unternehmensgruppe sowie mit dem Kreisbrandmeister statt. Das Objekt kann Unterkunft für bis zu 52 Personen bieten. Dazu liegt der Stadtverwaltung ein Bürgerbegehren gegen die Einrichtung eines Asylbewerberheimes in Blankenstein (Krillemühle) vor. Darin wenden sich Bürger und Bürgerinnen gegen die Nutzung der Krillemühle als Asylbewerberunterkunft. Argumentiert wird damit, dass das Objekt über keine Infrastruktur verfüge. Im Umfeld von 8 bis 10 km besteht keine Einkaufsmöglichkeit. Eine medizinische Versorgung sei in der näheren Umgebung nicht verfügbar. Es besteht Verständnis für das Flüchtlingsproblem, allerdings sollten andere Lösungen gesucht werden. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird der Stadtrat in der nächsten Sitzung entscheiden. Die eingereichten Unterlagen zeigen jedoch ernstzunehmende Hinweise zum Standort Krillemühle als Asylbewerberunterkunft auf. Im Ergebnis wird durch die Unterzeichner eingeschätzt, dass die Krillemühle nicht geeignet ist. Die Verwaltung hat den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gebeten, die aufgeworfenen Fragen zu beantworten. Zu klären war vor allem, welche Rolle die Lage einer Unterkunft für Asylbewerber bei der Prüfung der Geeignetheit eines Standortes spielt, ob es Vorgaben für die Entfernung zu Einkaufsmöglichkeiten und der medizinischen Versorgung gibt, ob für ein Objekt dieser Größenordnung ein Sicherheitskonzept erstellt wird und welche Festlegungen dieses beinhaltet und ob die Entfernung zur nächsten Polizeidienststelle eine Rolle spielt. Hierzu antwortete der Landkreis, dass die Prüfung der Objekte durch den Landkreis vollumfänglich erfolgt. Vollumfänglich heißt, dass neben den Voraussetzungen für die Unterbringung und soziale Betreuung auch insgesamt die soziale Anbindung geprüft wird. Idealerweise sollte das Objekt über eine gute Infrastruktur verfügen. Genaue Vorgaben für die Erreichbarkeit von Einkaufsmöglichkeiten
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