Klassifizierung

Datum:
Thema:
Ort:
Referent:
24. April 2015
Klassifizierung Software und Aktivierung /
Bilanzierung von ERP-Software
IHK-Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag
der IHK Rhein-Neckar in Mannheim
Uwe Jüttner EMA®, Präsident der EMAA – European
Management Accountants Association e. V., Bonn
Klassifizierung Software
Klassifizierung von Software
Firmware ist fest mit dem Computer verbunden (z.B. Mikroprogramme, BIOS). Sie
verbindet die Hardware mit der Software und steuert Elementarfunktionen des Computers.
Systemsoftware umfasst die Gesamtheit der im Betriebssystem zusammengefassten
Programme, die die Ressourcen des Computers verwalten, Programmabläufe steuern und
Befehle der Benutzer ausführen, aber unmittelbar keiner konkreten praktischen Anwendung
dienen. Beispiel dafür sind DOS, Windows, Linux etc.
Anwendersoftware ist der Oberbegriff für alle Programme, die die
Datenverarbeitungsaufgaben des Anwenders lösen. Hierbei ist zu unterscheiden in
Standardsoftware und Individualsoftware.
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Klassifizierung Software
Klassifizierung von Anwendersoftware
Individualsoftware wird ausschließlich für die Bedürfnisse eines bestimmten Anwenders
entwickelt (z.B. Datenbank zur Verwaltung von Gebrauchtmaschinen, Closing Manual Tool,
Datenbank zur Überwachung von Wartungszeiträumen bei Feuerlöschern).
Standardsoftware ist für den Einsatz bei einer Vielzahl von Anwendern konzipiert. Hierbei
handelt es sich um Programme, die von jedermann käuflich „sozusagen im Laden“ erworben
werden können (z.B. MS Office, Navigationssoftware, Antivirenprogramme, Brennsoftware
etc.).
Bei ERP-Software sind die Grenzen zwischen Standard- und Individualsoftware fließend.
Die unveränderte ERP-Applikation wird als „Rohling“, d.h. als Standardsoftware ausgeliefert,
ist in dieser Form jedoch kaum in einem Unternehmen einsetzbar. Erst die Anpassung an
die unternehmensinternen Gegebenheiten macht die Software nutzbar und damit wiederum
zu einer Art Individualsoftware.
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Klassifizierung Software aus steuerlicher Sicht
Software
Software zur
Maschinensteuerung
Firmware (z.B. Bios)
Aktivierung zur
Maschine
Aktivierung zur
Hardware
Anwendersoftware
Systemsoftware
Individualsoftware
Standardsoftware
(sh. sep. Schaubild)
Es handelt sich um
eine ERP-Software
(sh. sep. Schaubild)
Anschaffungskosten
Anschaffungskosten
> 410 EUR
> 150 und <= 410 EUR
(keine ERP-Software)
(keine ERP-Software)
= Aktivierung als immat.
Wirtschaftsgut
= Aktivierung mit
Sofortabschreibung oder
Sammelanlage (Pool)
Anschaffungskosten
<= 150 EUR
= Aufwand
(Trivialsoftware)
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Klassifizierung Software aus steuerlicher Sicht
Individualsoftware
Eigenherstellung
Fremderstellung
Herstellerrisiko liegt
beim SoftwareAnwender
Herstellerrisiko liegt
beim SoftwareHersteller
(= Dienstvertrag)
(= Werkvertrag)
HERSTELLUNG
(= Aktivierungsverbot)
ANSCHAFFUNG
(= Aktivierung)
Handelsrecht
HERSTELLUNG
(= Aktivierungswahlrecht)
ANSCHAFFUNG
(= Aktivierung)
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Klassifizierung Software
Update vs. Upgrade
Update
englisch für Aktualisierung bzw. Erneuerung.
Begriff der meist verwendet wird für neue Software oder Treiberversionen.
Besitzt man eine veraltete Version eines Programms so bieten die Hersteller in der Regel
vergünstigte Updateversionen an. Man muss bei einem Update nicht den vollen Kaufpreis
bezahlen, es wird jedoch vorausgesetzt, dass man bereits eine Vorgängerversion besitzt. Je
nach Lizenzvertrag sind Updates sogar völlig kostenlos und im Umfang der Software
enthalten. Dies ist gerade bei Treibern eigentlich immer der Fall.
Upgrade
Bezeichnet den hardwareseitigen Ausbau eines Computer-Systems - mittlerweile
unterscheiden die meisten Hersteller zwischen einem kostenlosen Update und einem
kostenpflichtigen Upgrade.
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Vorankündigung BVBC-Seminar:
„Die Verwaltung und Bilanzierung des Anlagevermögens – von den
Grundlagen bis zum Jahresabschluss“ am 25./26.06.2015 in Dresden
Anmeldung unter www.bvbc.de oder direkt bei [email protected].