Flyer - Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller eV

BVBC-Rechtsberatung
neu ab 01.04.2015
Durch den Ausbau der langjährigen Verbandskooperation mit der United Leaders Association
(ULA) und deren Mitgliedsverbänden untereinander kann der BVBC seinen Mitgliedern im
Angestelltenverhältnis ab dem ersten April 2015
den Premium-Mehrwert der Rechtsberatung
anbieten.
Hinter dem Schlagwort Rechtsberatung verbergen sich die folgenden kostenfreien
Leistungen:
Auch bei den oft unterschätzten, kleineren
Konflikten des Berufslebens können Sie sich ab
dem ersten April 2015 unkompliziert und
kostenfrei den Rat von hochqualifizierten Juristen
in
Fragen
des
Arbeitsund
Sozialversicherungsrechts einholen.
1
Bei einer außergerichtlichen Auseinandersetzung
in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen
Angelegenheiten genießen Sie kostenfreien
Beistand.
Im Bedarfsfall können Sie durch den rabattierten
Beitrag
von
114,EUR
mit
einer
Doppelmitgliedschaft im VFF (Verband Fachund Führungskräfte) den Service auf vollen
Rechtsschutz ausbauen. Damit werden Sie auch
in einer gerichtlichen Auseinandersetzung ohne
Wartezeiten anwaltlich vertreten.
Der Service kann nur für persönliche
Mitgliedschaften, nicht aber für Firmenmitglieder angeboten werden.
Kontaktaufnahme
0 22 8 / 9 63 93-0
[email protected]
2
Mitgliederidentifikation
Sachverhalt kurz schildern
Weiterleitung durch den BVBC
3
Rückruf oder Kontaktaufnahme
mit Ihnen durch unsere Anwälte
Unsere Experten im Arbeitsrecht. Welcher Anwalt Ihr Anliegen betreut, wird nach
verfügbarer Kapazität entschieden und kann nicht beeinflusst werden.
Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V.
Am Propsthof 15-17
53121 Bonn
Telefon: 0 22 8 / 9 63 93-0
Fax: 0 22 8 / 9 63 93-14
Email: [email protected]
www.bvbc.de
Gut beraten!
Rechtsberatung und Rechtsbeistand in allen sich
aus einem Anstellungsverhältnis ergebenden
Fragen arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Art für persönliche BVBCMitgliedschaften.
Die Experten stehen Ihnen telefonisch,
schriftlich oder auch persönlich mit Rat und Tat
zur Seite.