Hausarztmodell SUPRAcare

Obligatorische Krankenpflegeversicherung «SUPRAcare»
Vertrauensärzte
und Kosteneinsparung
Mit der Wahl eines Grundversorgers,
der für all Ihre gesundheitlichen Anliegen zuständig ist,
profitieren Sie von einer medizinischen Versorgung auf Vertrauensbasis
sowie von einer Prämienreduktion.
SUPRAcare unterstützt das Hausarztmodell. Der Arzt Ihres Vertrauens behält somit einen Überblick über Ihren Gesundheitszustand und seine Entwicklung. Sie profitieren zudem von attraktiven
Prämien und helfen dabei, die Kosten der medizinischen Behandlungen zu reduzieren.
Grundsätze
I Beim Abschluss der Versicherung SUPRAcare wählen Sie frei Ihren Grundversorger aus Allgemeinärzten, nicht spezialisierten Internisten und Pädiatern aus.
I Sie wenden sich vor jeder medizinischen Konsultation an ihn.
I Sie planen all Ihre Behandlungen sowie Überweisungen an Spezialisten oder die Notwendigkeit
eines Spitalaufenthalts mit Ihrem Hausarzt.
I Der Versicherer übernimmt die Kosten für die vom Grundversorger verschriebenen und delegierten Leistungen.
Ihre Vorteile
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Sie können Ihren Hausarzt als Ihren Grundversorger wählen.
Sie profitieren von vorteilhaften Prämien.
Sie erhalten von Ihrem Hausarzt eine erstklassige medizinische Beratung.
Sie profitieren von einer Kostenübernahme entsprechend dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Ausnahmen
In den folgenden Fällen müssen Sie Ihren Hausarzt nicht im Voraus aufsuchen:
INotfall
I Ferien oder Auslandaufenthalt
I Behandlungen beim Augenarzt
I gynäkologische Behandlungen und Kontrollen
I Behandlungen bei Schwangerschaft und Geburt
I zahnärztliche Behandlungen, die der obligatorischen Krankenpflegeversicherung unterliegen
Konsultation bei einem Spezialisten
I Für alle Behandlungen bei einem Spezialisten oder einem anderen Leistungserbringer müssen
Sie vorgängig das Einverständnis Ihres Hausarztes einholen.
I Damit die Kosten übernommen werden, bitten Sie Ihren Grundversorger um eine schriftliche
Überweisungsbestätigung, die Sie uns zusammen mit der entsprechenden Rechnung zukommen lassen.
Tiers garant
Das System des Tiers garant wird bei der Bezahlung von Leistungen in der Apotheke angewendet, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden:
I Sie bezahlen die Rechnungen direkt und erhalten nach Erreichen Ihrer Jahresfranchise die
weiteren Kosten rückvergütet.
I Von den reduzierten administrativen Kosten für den Versicherer profitieren Sie durch vorteilhafte Prämien.
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Hotline 0848 803 111
Fax
0848 803 112
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Ausgabe Mai 2015
SUPRA-1846 SA
Avenue de la Rasude 8 - CH-1006 Lausanne