Preisblatt Grund - Stadtwerke Bamberg

GVV1
Preisübersicht
Grundversorgung sowie Ersatzversorgung
für Haushaltskunden in Bamberg
Stand: 01.04.2015
Ihre neuen Preise im Überblick
GRUNDVERSORGUNG
Eintarif (ohne Schwachlastmessung)
Bruttopreis
Nettopreis
Grundpreis pro Jahr in Euro
69,73
58,60
Arbeitspreis pro kWh in Cent
27,55
23,15
GRUNDVERSORGUNG
Zweitarif* (mit Schwachlastmessung)
Bruttopreis
Grundpreis pro Jahr in Euro
Nettopreis
104,24
87,60
Arbeitspreis Hochtarif (HT) pro kWh in Cent
29,63
24,90
Arbeitspreis Niedertarif (NT)* pro kWh in Cent
23,68
19,90
Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich aller Steuern und Abgaben, sie enthalten die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent und sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
So setzt sich Ihr Strompreis zusammen:
Allgemeiner Preis der Grundversorgung
Eintarif
In den Netto-Arbeitspreis fließen ein:
(Ct/kWh)
Zweitarif
HT
(Ct/kWh)
NT
(Ct/kWh)
Stromsteuer
2,05 2,05 2,05
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)
1,59 1,59 0,61
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz*
6,17 6,17 6,17
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz*
0,254 0,254 0,254
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung*
0,237 0,237 0,237
Umlage nach § 17 f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes*
–0,051 –0,051 –0,051
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten*
0,006 0,006 0,006
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde (Arbeitspreis)
4,55 4,55 4,55
Beschaffung, Vertrieb und Verwaltung
8,34 10,09 6,07
Netto-Arbeitspreis
23,15 24,90 19,90
+ 19 Prozent Mehrwertsteuer
4,40 4,73 3,78
Brutto-Arbeitspreis
27,55 29,63 23,68
In den Netto-Grundpreis fließen ein:
(Euro/Jahr)
HT/NT
(Euro/Jahr)
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz
25,75 25,75
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
10,00 20,00
Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
5,20 Grundpreis Beschaffung, Vertrieb und Verwaltung
17,65 8,00
33,85
Netto-Grundpreis
58,60 87,60
+ 19 Prozent Mehrwertsteuer
11,13 16,64
Brutto-Grundpreis
69,73 104,24
Als Schwachlastzeit (Niedertarif) gelten folgende Zeiten: Mo.–Fr.: 0–6 Uhr/22–24 Uhr, Sa.: 0–6 Uhr/13–24 Uhr, So.: 0–24 Uhr.
* Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de.
Es gelten die Allgemeinen Versorgungsbedingungen. Diese finden Sie im Internet auf www.stadtwerke-bamberg.de.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Rechnung oder unseren Tarifen? Dann besuchen Sie unser Servicezentrum am ZOB oder rufen Sie uns an:
Tel. 0951 77-4900. Auf unserer Internetseite www.stadtwerke-bamberg.de finden Sie alle wichtigen Informationen rund um unsere Produkte und Dienstleistungen.
In den §§ 111a und b des Energiewirtschaftsgesetzes ist seit dem 04. August 2011 das Recht von Verbrauchern geregelt, sich nach erfolgloser Beschwerde bei einem Energieversorgungsunternehmen
an die Schlichtungsstelle wenden zu können. Die Schlichtungsstelle (www.schlichtungsstelle-energie.de) ist erreichbar unter Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin.
Darüber hinaus stellt Ihnen der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungs­verfahren für die Bereiche
Elektrizität und Gas zur Verfügung: BNetzA, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn
2015-01-11-21
GVV1
Preisübersicht
Grundversorgung sowie Ersatzversorgung
für Haushaltskunden in Hallstadt
Stand: 01.04.2015
Ihre neuen Preise im Überblick
GRUNDVERSORGUNG
Eintarif (ohne Schwachlastmessung)
Bruttopreis
Nettopreis
Grundpreis pro Jahr in Euro
69,73
58,60
Arbeitspreis pro kWh in Cent
25,66
21,56
GRUNDVERSORGUNG
Zweitarif* (mit Schwachlastmessung)
Bruttopreis
Grundpreis pro Jahr in Euro
Nettopreis
104,24
87,60
Arbeitspreis Hochtarif (HT) pro kWh in Cent
27,74
23,31
Arbeitspreis Niedertarif (NT)* pro kWh in Cent
22,96
19,29
Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich aller Steuern und Abgaben, sie enthalten die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent und sind auf zwei Nachkommastellen gerundet.
So setzt sich Ihr Strompreis zusammen:
Allgemeiner Preis der Grundversorgung
Eintarif
In den Netto-Arbeitspreis fließen ein:
(Ct/kWh)
Zweitarif
HT
(Ct/kWh)
NT
(Ct/kWh)
Stromsteuer
2,05 Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)
–
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz*
6,17 6,17 6,17
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz*
0,254 0,254 0,254
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung*
0,237 0,237 0,237
–0,051 –0,051 –0,051
Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten*
0,006 0,006 0,006
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde (Arbeitspreis)
4,55 4,55 4,55
Beschaffung, Vertrieb und Verwaltung
8,34 10,09 6,07
Netto-Arbeitspreis
21,56 23,31 19,29
Umlage nach § 17 f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes*
2,05 2,05
–
–
+ 19 Prozent Mehrwertsteuer
4,10 4,43 3,67
Brutto-Arbeitspreis
25,66 27,74 22,96
In den Netto-Grundpreis fließen ein:
(Euro/Jahr)
HT/NT
(Euro/Jahr)
Verbrauchsunabhängiger Grund- und Abrechnungspreis Netz
25,75 25,75
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
10,00 20,00
Messung (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
5,20 Grundpreis Beschaffung, Vertrieb und Verwaltung
17,65 8,00
33,85
Netto-Grundpreis
58,60 87,60
+ 19 Prozent Mehrwertsteuer
11,13 16,64
Brutto-Grundpreis
69,73 104,24
Als Schwachlastzeit (Niedertarif) gelten folgende Zeiten: Mo.–Fr.: 0–6 Uhr/22–24 Uhr, Sa.: 0–6 Uhr/13–24 Uhr, So.: 0–24 Uhr.
* Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de.
Es gelten die Allgemeinen Versorgungsbedingungen. Diese finden Sie im Internet auf www.stadtwerke-bamberg.de.
Kennzeichnung der Stromlieferung 2013
Die Stromkennzeichnung gemäß §42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005, geändert 2014, dokumentiert die Umweltauswirkungen der Stromerzeugung.
Sie wird jährlich aktualisiert und stellt die Werte der Stadtwerke Bamberg und die Durchschnittswerte für die Stromerzeugung in Deutschland dar.
Die Angaben basieren auf vorläufigen Daten für das Jahr 2013.
2015-01-11-22