UNSER ZIEL ‐ GRÜNES EMDEN 2030 BEDINGUNGEN FÜR DIE VERSORGUNG VON MÄRKTEN, VOLKSFESTEN, AUSSTELLUNGEN U.Ä. MIT ELEKTRISCHER ENERGIE Stadtwerke Emden GmbH Martin-Faber Straße 11 ⚫ 26725 Emden Tel. (04921) 83-500 ⚫ Fax (04921) 83-285 www.stadtwerke-emden.de E-Mail: [email protected] gültig ab 1. Januar 2016 Die Versorgung erfolgt auf der Grundlage der Strom GVV und der Ergänzenden Bedingungen der SWE, sofern diese Sondervereinbarung im Einzelfall nichts anderes bestimmt. Kunde im Sinne der Strom GVV ist der vom Ausrichter der Veranstaltung beauftragte eingetragene Installateur. Der Installateur übernimmt 1 die An- und Fertigmeldung der Abnahmestelle. Er zeichnet außer als „Ausführender Installateur“ auch als „Antragsteller“. Da die Märkte und Ausstellungen in der Regel auf stadt- oder gemeindeeigenen Grundstücken stattfinden, ist die Unterschrift als „Grundstückseigentümer“ von der die Veranstaltung ausrichtenden Stadt oder Gemeinde zu leisten, in den übrigen Fällen von dem jeweils in Fragen kommenden Veranstalter ( Schützenverein, Ausstellungsleitung usw.). 2 die Verteilung der elektrischen Energie ab Übergabestelle(n) der SWE und den Anschluss der Endverbraucher (Marktbezieher) an das Markt-Verteilungsnetz. Das Entgelt hierfür unterliegt der freien Vereinbarung zwischen Installateur und Endverbraucher. 3 den Verkauf der von den Endverbrauchern bezogenen elektrischen Energie zu den von SWE im Markt-Sondertarif festgesetzten Höchstpreisen und stellt die hierfür erforderlichen Zähler zur Verfügung. Sie können ggf. von SWE zu den jeweils geltenden Vergütungssätzen ausgeliehen werden. Arbeitspreis je Kilowattstunde für die Lieferung elektrischer Energie durch SWE an den Installateur 24,27 Cent/kWh Verrechnungspreis für den Regelfall eines Eintarifzählers 12,50 Euro Die Höchstpreise im Markt-Sondertarif für die Lieferung elektrischer Energie durch den Installateur an den Verbraucher je Endverbrauchsanalage Arbeitspreis je Kilowattstunde 26,77 Cent/kWh Abrechnungspreis pro Anlage 4,30 Euro Die Arbeitspreise beinhalten die folgenden Umlagen und Steuern: Ökozulage beträgt 0,070 Cent/kWh, Umlage zur Förderung von erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) beträgt 6,354 Cent/kWh, Umlage für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-G Umlage) beträgt 0,445 Cent/kWh, Umlage der Stromnetzentgeltverordnung (Industrie-Umlage) beträgt 0,378 Cent/kWh, Offshore-Haftungsumlage beträgt 0,040 Cent/kWh, Netzentgelte vom Netzbetreiber betragen 6,180 Cent/kWh (Arbeitspreis), Stromsteuer beträgt 2,050 Cent/kWh, Konzessionsabgabe beträgt 1,590 Cent/kWh. Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% wird zusätzlich berechnet. Eine Änderung der Bedingungen bleibt vorbehalten.
© Copyright 2024 ExpyDoc