Bedingungen für die Versorgung von Märkten, Volksfesten etc.

UNSER ZIEL ‐ GRÜNES EMDEN 2030 BEDINGUNGEN FÜR DIE VERSORGUNG VON
MÄRKTEN, VOLKSFESTEN, AUSSTELLUNGEN
U.Ä. MIT ELEKTRISCHER ENERGIE Stadtwerke Emden GmbH
Martin-Faber Straße 11 ⚫ 26725 Emden
Tel. (04921) 83-500 ⚫ Fax (04921) 83-285
www.stadtwerke-emden.de
E-Mail: [email protected]
gültig ab 1. Januar 2016
Die Versorgung erfolgt auf der Grundlage der Strom GVV und der Ergänzenden Bedingungen der SWE, sofern
diese Sondervereinbarung im Einzelfall nichts anderes bestimmt. Kunde im Sinne der Strom GVV ist der vom
Ausrichter der Veranstaltung beauftragte eingetragene Installateur.
Der Installateur übernimmt
1
die An- und Fertigmeldung der Abnahmestelle. Er zeichnet außer als „Ausführender Installateur“
auch als „Antragsteller“.
Da die Märkte und Ausstellungen in der Regel auf stadt- oder gemeindeeigenen Grundstücken
stattfinden, ist die Unterschrift als „Grundstückseigentümer“ von der die Veranstaltung
ausrichtenden Stadt oder Gemeinde zu leisten, in den übrigen Fällen von dem jeweils in Fragen
kommenden Veranstalter ( Schützenverein, Ausstellungsleitung usw.).
2
die Verteilung der elektrischen Energie ab Übergabestelle(n) der SWE und den Anschluss der
Endverbraucher (Marktbezieher) an das Markt-Verteilungsnetz. Das Entgelt hierfür unterliegt der
freien Vereinbarung zwischen Installateur und Endverbraucher.
3
den Verkauf der von den Endverbrauchern bezogenen elektrischen Energie zu den von SWE im
Markt-Sondertarif festgesetzten Höchstpreisen und stellt die hierfür erforderlichen Zähler zur
Verfügung. Sie können ggf. von SWE zu den jeweils geltenden Vergütungssätzen ausgeliehen
werden.
Arbeitspreis je Kilowattstunde für die Lieferung elektrischer Energie durch
SWE an den Installateur
24,27 Cent/kWh
Verrechnungspreis für den Regelfall eines Eintarifzählers
12,50 Euro
Die Höchstpreise im Markt-Sondertarif für die Lieferung elektrischer Energie durch den
Installateur an den Verbraucher je Endverbrauchsanalage
Arbeitspreis je Kilowattstunde
26,77 Cent/kWh
Abrechnungspreis pro Anlage
4,30 Euro
Die Arbeitspreise beinhalten die folgenden Umlagen und Steuern:
Ökozulage beträgt 0,070 Cent/kWh, Umlage zur Förderung von erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) beträgt
6,354 Cent/kWh, Umlage für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung
(KWK-G Umlage) beträgt 0,445 Cent/kWh, Umlage der Stromnetzentgeltverordnung (Industrie-Umlage)
beträgt 0,378 Cent/kWh, Offshore-Haftungsumlage beträgt 0,040 Cent/kWh, Netzentgelte vom Netzbetreiber
betragen 6,180 Cent/kWh (Arbeitspreis), Stromsteuer beträgt 2,050 Cent/kWh, Konzessionsabgabe beträgt
1,590 Cent/kWh.
Die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% wird zusätzlich berechnet.
Eine Änderung der Bedingungen bleibt vorbehalten.