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Weitere Informationen unter
Bundesministerium des Innern:
www.bmi.bund.de
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INHALTSVERZEICHNIS
Beauftragter für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten:
www.aussiedlerbeauftragter.de
Südschleswigscher Wählerverband:
www.ssw.de
Sitzung des Beratenden Ausschusses am 18. März 1966
Der Weg zum Beratenden Ausschuss
Zur gleichen Zeit wurde in Kopenhagen über eine Vertretung für die deutsche Minderheit im dänischen Parlament, dem Folketing, verhandelt. Sie hatte 1964 ihr Folketing-Mandat verloren. Im Frühjahr 1965 richtete die
dänische Regierung den Kontaktausschuss für die deutsche Minderheit ein. Er ist bis heute aktiv.
In der Sitzung des Bundeskabinetts am 2. Juni 1965 stellte Innenstaatssekretär Dr. Hans Schäfer die Idee eines
Beratenden Ausschusses vor. Am 14. Juni lag das Ergebnis
vor und wurde am 19. Juni im Bulletin der Bundesregierung veröffentlicht: Eine Gesprächsrunde unter Vorsitz
des Bundesministers des Innern Hermann Höcherl mit
Vertretern der dänischen Minderheit, der drei Bundestagsfraktionen und des Landes Schleswig-Holstein hat
die Bildung des Beratenden Ausschusses vereinbart.
Südschleswigscher Verein:
www.syfo.de
Impressum
Herausgeber
Bundesministerium des Innern
Alt Moabit 101 D
Referat M II 4
10559 Berlin
Redaktion
Bundesministerium des Innern
MediaCompany – Agentur für Kommunikation GmbH
Gestaltung
MediaCompany – Agentur für Kommunikation GmbH
Bildnachweise
Arne List (S. 2), Südschleswigscher Pressedienst (S. 1), Egon Steiner/
Bundesarchiv (S. 3), Archiv Südschleswigscher Verein (S. 4 u. 5)
Stand:
November 2014
1. Juli 1965 - 1. Juli 2015
50 Jahre
Beratender Ausschuss
für Fragen der
dänischen Minderheit
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INHALTSVERZEICHNIS
Der Beratende Ausschuss
Der Beratende Ausschuss für Fragen der dänischen
Minder­heit in der Bundesrepublik Deutschland gewährleistet seit 1965 den Kontakt der Minderheit zum Deutschen Bundestag und zur Bundesregierung. Er greift
Fragestellungen auf, die für die in Schleswig-Holstein
lebenden Angehörigen der dänischen Minder­heit in
Deutschland von Bedeutung sind.
Der Ausschuss ist angesiedelt beim Bundesminister des
Innern und tagt mindestens einmal im Jahr. Das Gremium war gebildet worden als Ausgleich dafür, dass die
politische Vertretung der Minderheit, die Partei Süd­
schleswigscher Wählerverband, seit 1953 nicht mehr im
Deutschen Bundestag vertreten ist.
Bundeskanzler Ludwig Erhard empfängt am 9. Juni 1965 Dänemarks
Ministerpräsident Jens Otto Krag
Verhandlungen über den Beratenden Ausschuss in Bonn.
Der Start 1965
Der Weg zum Beratenden Ausschuss
Am 1. Juli 1965 trat der Beratende Ausschuss im Bundeskanzleramt und in Anwesenheit des Bundeskanzlers
Dr. Ludwig Erhard zur konstituierenden Sitzung zusammen. Der Bundeskanzler formulierte die Hoffnung, dass
der Ausschuss über seinen eigentlichen Zweck hinaus einen
generellen Beitrag zur Lösung von Minderheitsfragen
­erbringe.
Deutschland und Dänemark anerkannten in den BonnKopenhagener Erklärungen am 29. März 1955 die dänische Minderheit in Deutschland und die deutsche Minderheit in Dänemark.
Die Mitglieder des Ausschusses damals:
Das Flensborghus in Flensburg ist Kultur- und
Versammlungshaus der dänischen Minderheit.
• Der Bundesminister des Innern (BMI), Herman Höcherl
(Vorsitzender)
• Der Staatssekretär im BMI, Dr. Hans Schäfer
• Der Landesvorsitzende des Südschleswigschen
Wählerverbandes, Karl-Otto Meyer
• Der Vorsitzende des Südschleswigschen Vereins als Vertreter
der dänischen Minderheit, Ernst Meyer
• Als Mitglied des Landtages von Schleswig-Holstein,
Berthold Bahnsen
• Die Bundestagsabgeordneten Will Rasner (CDU) und Hermann
Glüsing (CDU), Hermann Schmitt-Vockenhausen (SPD) und
Bruno Diekmann (SPD), Dr. Wolfgang Imle (FDP) und Walter
Peters (FDP)
Spätestens ab diesem Zeitpunkt strebte die dänische
Minder­heit eine Interessensvertretung im Umfeld der
Bundes­regierung an. Vor der Bundestagswahl im Herbst
1961 wurde innerhalb der Minderheit eine „untraditionelle Vertretung“ bei der Bundesregierung erwogen. Anfang Dezem­ber 1964 teilte der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages Hermann SchmittVocken­hausen (SPD) mit, dass eine ständige Arbeitsgruppe für Minderheiten­fragen eingerichtet werden solle.