GR-Drucksache 022-2015 Anlage 4

Haushaltsplan 2015
Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen zum Haushaltsplan 2015
Vorbemerkung
Die Stadt Bad Urach steht, wie im vergangenen Jahr und trotz guter Wirtschaftslage, vor einem
schwierigen Haushaltsjahr. Die Haushaltssituation ist äußerst angespannt und es stehen
bedingte Veränderungen an, die Gemeinderat und Verwaltung miteinander angehen müssen,
um die Haushaltslage für die kommenden Jahre nachhaltig zu verbessern und den Weg dahin
zu ebnen.
Der vorliegende Haushalt ist ein Sparhaushalt, welcher keine neuen besonderen Maßnahmen
oder Projekte beinhaltet. Die finanzielle Situation erlaubt momentan keine großen Sprünge
mehr.
Deswegen hat die Verwaltung bereits im Vorfeld mehrere Streich- und Kürzungsrunden hinter
sich gebracht, so dass der Haushaltsausgleich nahezu erbracht werden konnte. (Nach den
neuesten Zahlen ist die Mindestzuführungsrate mittlerweile erreicht!)
In diesen Kürzungsrunden wurden mitunter auch einige Ansätze von Unterhaltungsmaßnahmen
wie beispielsweise die Unterhaltung der Rathäuser mit -23.000 Euro, die Straßen- und
Wegeunterhaltung mit -182.000 Euro oder bei den Wohn- und Geschäftsgebäuden mit -79.000
Euro reduziert, und somit notwendige Unterhaltungsmaßnahmen in den jeweiligen Bereichen
ganz gestrichen oder gekürzt. Das wiederum bedeutet, dass die Unterhaltungsmaßnahmen
jedoch nur auf kommende Haushaltsjahre verschoben wurden. Sie werden nicht ausbleiben,
und wenn notwendig, d.h. wenn eine Gefahr für die Nutzer besteht, muss die Sanierung oder
Reparatur vorzeitig außerplanmäßig vollzogen werden.
Die Übersicht über die Streichungen der Unterhaltungsmaßnahmen liegt dem Gemeinderat als
Anlage zum Haushaltsplan 2015 vor.
Auch im Bereich Personal- und Geschäftsausgaben gab es Kürzungsrunden. Einige Wünsche
der Schulen wie beispielsweise EDV- und Medienräume konnten nicht berücksichtigt werden.
Bei den Hochwasserschutzmaßnahmen „Renaturierung 3/8 Kanal im Bereich Post“ und
„Renaturierung Erms im Bereich Vogelwiesen“ wurden die Mittel auf die kommenden Jahre
verschoben, usw. Dies sind nur einzelne Beispiele, die im Vorfeld von der Verwaltung aus dem
Haushalt herausgenommen oder reduziert wurden.
1
Verwaltungshaushalt
1. 01. – Allgemeine Unterhaltung
Siehe Seiten 9/10.
2. 01.1400. – Katastrophenschutz
Von Seiten der Verwaltung wird dieser Antrag nicht befürwortet. Es ist wissenschaftlich
nicht bewiesen, in wie weit durch das Versprühen von Silberjodid ein Hagelunwetter
verhindert werden kann. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass der Landkreis
Reutlingen einen entsprechenden Unterstützungsbetrag für den Haushalt 2015 mit
einem Sperrvermerk versehen hat; dieser Sperrvermerk muss durch Beschluss des
Kreistages aufgehoben werden. Die entsprechende Sitzung ist für den Mai 2015
vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung ist es insbesondere Aufgabe des Landkreises,
wenn dieser eine solche Maßnahme für nachhaltig erachtet, hier den Verein zu
unterstützen.
3. 01.2150.500000 – Christophschule: Einbau WC-Anlage
Im August 2014 fand mit Herrn BM Rebmann, dem Gebäudemanagement und
Vertretern der Schule und den Eltern ein Termin statt, wo nochmals die Situation der
WC-Anlagen diskutiert wurde mit folgendem Ergebnis:
1.
Der jetzige Standort der WC-Anlage in der Spitalschule soll aufgegeben werden.
Dafür soll als Ersatz eine neue WC-Anlage im Gymnastikraum (Lage im Untergeschoss)
errichtet werden, aber nur für die Nutzer der Christophschule.
2.
Schülerinnen und Schüler der Eberhard- und Spitalschule sollen zukünftig die
WC-Anlage der Mensa nutzen.
Auf dieser Grundlage wurde vom Gebäudemanagement eine WC-Anlage konzipiert, die
den rechtlichen Vorgaben der Schulbaurichtlinien entspricht (z. B. Anzahl der Urinale
bzw. WC-Kabinen etc.).
Weitere Kriterien wie z. B. Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie
Vandalismussicherheiten sind dabei mit zu beachten.
Als Kalkulationsgrundlage der Baukosten dienten Angebots- bzw. Abrechnungspreise
von Firmen, die beim Projekt „Einbau WC-Anlage in der Altstadtschule“ im Jahr 2013
beteiligt waren bzw. von anderen städtischen Baumaßnahmen.
Der im Haushaltsplan eingestellte Kostenanschlag ist komplett durchkalkuliert
insbesondere auch aus dem Gesichtspunkt, dass es sich hierbei um einen Umbau im
Bestand handelt mit noch einigen „unbekannten“ Faktoren.
Bei einer Mittelreduzierung besteht aus unserer Sicht folgende Möglichkeit:
Die Verwaltung schreibt die Arbeiten beschränkt örtlich/regional aus und das Ergebnis
wird dem Gemeinderat vorgelegt. Bei tatsächlichen „Mehrkosten“ über 50.000 € muss
die Maßnahme mittels einer überplanmäßigen Ausgabe finanziert werden, ansonsten ist
eine Umsetzung des Projekts nicht möglich.
Aus Sicht der Verwaltung soll der Haushaltsansatz unverändert bestehen bleiben.
2
4. 01.2310.500000 – Herstellung von neuer WC-Anlage, Umbau Klassenraum zum
Konrektorzimmer, Erste-Hilfe-Raum
Geplant ist, die vorhandenen WC-Anlagen der Lehrer komplett neu zu überplanen und
zu vergrößern. Momentan nutzen ca. 68 Lehrerinnen 2 WC-Kabinen und 42 Lehrer 1
Urinal und 2 WC-Kabinen. Durch Zuwachs der Lehrerschaft seit Erstellung des
Gymnasiums Anfang der 70er Jahre ist nun dringend eine Erweiterung vorzusehen.
Dazu ist vorgesehen, dass der jetzige Konrektor- und Sanitätsraum mit in die WCErweiterung hinzugenommen wird und dafür die wegfallenden 2 Räume in einem
Klassenraum mit integriert werden.
Auch hier wurde als Kalkulationsgrundlage der Kosten vorhandene Kennzahlen aus den
zu Ziffer 3. genannten Projekten bzw. Firmen genommen und somit reell berechnet.
Des Weiteren beziehen wir uns auf die Stellungnahme zu Ziffer 3.
5. 01.3210.638000 – Museumskonzeption – Planungsrate
Die angemeldeten Mittel in Höhe von 20.000.-€ sollen das Kulturreferat dazu in die Lage
zu setzen, die Planungs- und Ausführungskosten für eine der möglichen Konzeptionen
zu eruieren, mit denen weite Teile des Verwaltungsausschusses in der Sitzung am 27.
Januar 2015 sympathisierten. Um eine saubere Abarbeitung des Themas „Zukunft des
Stadtmuseums“ gewährleisten zu können, sollten dem Gremium belastbare Zahlen
geliefert werden können; auf diesem Material soll dann das Gremium entscheiden
können, ob zukünftig in Bad Urach ein Museum betrieben werden soll oder als Magazin
des Stadtarchivs in der Klostermühle eingerichtet werden soll.
Deshalb soll dafür ein Betrag im HH 2015 vorgehalten werden. Dieser sollte höher als
5.000.- sein, kann aber niedriger sein als 20.000.-€. Vorschlag: 10.000.-€
6. 01.6100.601000 – Sächlicher Aufwand der Bauleitplanung
Der Haushaltsansatz wurde bereits im Vorfeld der Haushaltseinbringung von
angemeldeten 70.000 € auf 65.000 € gekürzt. Mit dem Antrag soll eine weitere Kürzung
um 15.000 € erfolgen, so dass gegenüber den eigentlich benötigten Mitteln 20.000 €
weniger zur Verfügung stehen. Da im Verwaltungshaushalt keine
Verpflichtungsermächtigungen möglich sind bedeutet dies, dass Aufträge nur in dem
Umfang vergeben werden können, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, auch
wenn diese möglicherweise ganz oder teilweise erst im Folgejahr kassenwirksam
werden. Für den Fall, dass der Gemeinderat die Weiterführung des Bebauungsplans für
das Gewerbegebiet Heerweg beschließt, wird hierfür allein ein Planungsansatz in Höhe
von ca. 40.000 € benötigt werden. Bei einer Kürzung der Mittel auf 50.000 € ist somit die
Voruntersuchungen zu sonstigen Gewerbe- und Wohngebietserweiterungen an
verschiedenen Standorten der Gesamtstadt, die für das Jahr 2015 geplant sind und zur
vorausschauenden strategischen Planung erforderlich sind, gefährdet. Ebenso gibt es
dann kaum mehr Reserven, falls sich in laufenden Verfahren, wie z.B. der
Teilflächennutzungsplanänderung Windkraft oder der Werbeanlagensatzung
Kostensteigerungen aufgrund von unvorhergesehenen Mehraufwendungen ergeben
oder sich im laufenden Jahr z.B. aus der Innenentwicklung die Notwendigkeit zu
Bebauungsplanänderungen ergibt. Aus Sicht der Bauverwaltung sind daher die im
Haushaltsplan eingestellten Mittel erforderlich.
7. 01.6300.511000 – Umbau Wilhelmsplatz
Der Gemeinderat hat am 24.10.2014 mehrheitlich der Optimierung der Signalanlagen im
Zuge der Ortsdurchfahrt Bad Urach zugestimmt. Auch der Umgestaltung des
3
Wilhelmplatzes und der Finanzierung wurde zugestimmt. Auf Basis dieses Beschlusses
wurde die Ampeloptimierung fertig geplant.
Derzeit laufen intensive Gespräche mit dem Landratsamt Reutlingen und der
Verkehrsbehörde, wie das Ziel, Optimierung der Signalanlagen, Sicherheit der
Verkehrsteilnehmer, besonders Fußgänger und geringe Baukosten erreicht werden
kann. Über den aktuellen Sachstand wird in der Gemeinderatssitzung berichtet.
8. 01.6300.601000 – Straßenzustandserfassung
Die geplanten 80.000 Euro für die Straßenzustandserfassung (als Haushaltsansatz 2015
nur 50.000 Euro eingestellt) enthalten außer der Straßenbefahrung und Ermittlung der
für das Tiefbauamt notwendigen Daten für ein Straßenkataster und
Straßenzustandsbewertung auch einen geringen Anteil für die Ermittlung von
Basisdaten für die spätere Vermögensbewertung der Straßen für die Doppik (insgesamt
5.600 Euro). Allerdings ist dieser Kostenanteil nur ein Startkapital für die Bewertung des
Straßenvermögens. D.h. die erfassten Basisdaten werden danach an ein
Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen wie beispielsweise „Heyder + Partner„
weitergegeben und dort für das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen
(NKHR) aufbereitet. Dieser zweite Kostenanteil mit der Aufbereitung der Grunddaten
aus dem Straßenkataster ist der kostenmäßig höhere Part der Vermögensbewertung in
Bezug auf die Straßen.
Als weiterer Ausblick: Durch einen regen Austausch zwischen dem Partnerunternehmen
und der Kämmerei erhält das Partnerunternehmen noch weitere Daten von der
Verwaltung, die für die Vermögensbewertung zusätzlich notwendig sind. Das
Partnerunternehmen wird die Daten für die Anlagenbuchhaltung aufbereiten, welche
schließlich zu Beginn der Umstellung auf NKHR in die Eröffnungsbilanz einfließen. D.h.
die Vermögensbewertung der Straßen ist mit dem Erhalt des Straßenkatasters von z.B.
der Fa. Eagle Eye nicht abgeschlossen, sondern wird in jedem Fall noch zu Mehrkosten
bei einer weiteren Dienstleistungsfirma führen.
Bei einer Reduzierung des Haushaltsansatzes kann von einem mehrstufigen Programm
nur der erste Punkt beauftragt werden.
1. Stereobildbefahrung und Softwareinsallation
€ 21.000.--
Im Jahr 2016 ist dann zwingend der nachfolgende Teil durchzuführen, damit die
geplanten Zeiträume für die Einführung der Doppik eingehalten werden können.
-Vermessung der Flächengeometrien, Linienobjekte / Punktobjekte
-Zustandserfassung und Bewertung nach dem Erhaltungsmanagement für
Innerortsstraßen (EMI) 2012
-Bewertung des Infrastrukturvermögens
-Erhaltungskonzept
Für diese Leistungen sind weitere Mittel in Höhe von ca. € 60.000.-- notwendig.
Die Bewertung des Straßenvermögens ist nur ein kleiner Teil der Vermögensbewertung
für NKHR. Es sind weitere Vermögensbewertungen wie z.B. Gebäude, Öffentliche
Flächen, Wald usw. notwendig, sowie auch weitere Kosten für eine Personalstelle. Über
den genauen Umfang wird in einer der nächsten Verwaltungsausschusssitzungen
informiert.
4
9. 01.6300.528000 – Straßenbezeichnung, Verkehrszeichen
Kürzung möglich; ggf. wird eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich.
10. 01.7230.500000 – Deponie Zittelstatt (Rekultivierung)
Die Auffüllarbeiten sind seit dem Jahr 2000 abgeschlossen, die Deponiefläche im
Westen ist nun zu rekultivieren und aufzuforsten. Die terminliche Vorgabe der
Körperschaftsforstdirektion Tübingen beim Regierungspräsidium war der 31.12.2014.
(siehe Anlage 5).
In Absprache mit dem zuständigen Revierförster Herrn Ulrich Meyer wurde die
Rekultivierungs-schicht (Oberboden) im Jahr 2014 aufgebracht und planiert (kostenlos).
Die Bepflanzung soll von den Mitarbeitern der städtischen Forstbetriebe durchgeführt
werden.
11. 01.7230.500000 – Deponie Sirchingen (Rekultivierung) 1. BA
Auf der Erddeponie „Hörnle“ Bad Urach-Sirchingen hat die Auffüllung mit Erdmaterial im
BA I die genehmigte Ausbauhöhe erreicht. Nun muss der auf der Deponie gelagerte
Oberboden (Rekultivierungsschicht) umgelagert und profilgerecht eingebaut werden.
Die Mittel in Höhe von € 23.000.-- sind für die Erd- und Unterhaltungsarbeiten
eingestellt.
Nach Abschluss dieser Arbeiten erfolgt die Bepflanzung im Jahr 2016.
Die befristete Umwandlung von Wald wurde bereits zweimal verlängert. Im Jahr 2012
wurde die Genehmigung letztmalig bis zum 31.10.2016 verlängert, d.h., die
Wiederaufforstung ist im Jahr 2016 abzuschließen.
Um diesen Zeitplan einhalten zu können, werden die Mittel in Höhe von € 23.000.-- im
Jahr 2015 benötigt. (siehe Anlage 6).
12. 01.7910. – Tourismus
Der Zuschuss für den Haushalt der Kurverwaltung 2015 im Verwaltungshaushalt steigt
im Vergleich zum Haushalt des Vorjahres um 267.400 € (im Vergleich der beiden
Planansätze). Der größte Teil des Anstiegs kommt durch die in diesem Jahr in Betrieb
gehende Entdeckerwelt/Tourist-Information im Haus des Tourismus zustande. Der
Gemeinderat hat einstimmig beschlossen das Haus des Tourismus im ehemaligen
Postgebäude zu realisieren. Teil des Beschlusses war die Realisierung einer TouristInformation mit der interaktiven Ausstellung "Entdeckerwelt Bad Urach". Dieser
Beschluss zieht neben den einmaligen Kosten für die Erstellung auch laufende Kosten
für den Betrieb nach sich. Für die neue Tourist-Information mit Entdeckerwelt Bad
Urach, welche im Sommer 2015 in Betrieb gehen sollen, werden im Jahr 2015
insgesamt rund 190.000 € benötigt. An Einnahmen stehen dieser Summe bei der
Entdeckerwelt erwartete Eintrittsgelder in Höhe von 15.000 € sowie Einnahmen aus
Verkäufen in Höhe von 4.000 € entgegen.
Weitere größere Veränderungen sind:
Durch Auflösung des Vereins Ermstal-Alb Tourismus e.V. zum 31.12.2014 fällt der
jährliche Zuschuss in Höhe von 5.000 € für die Geschäftsführung durch die
Kurverwaltung im Bereich der Einnahmen weg (01.7910.151000).
Im Bereich Gebäudeunterhaltung sind zusätzlich 42.000 € für Fluchtwegepläne im
Rahmen des Brandschutzkonzeptes und für die Reparatur und Sanierung der noch aus
den 70er Jahren stammenden WC-Anlage im Obergeschoss nach einem im letzten Jahr
entstandenen Wasserschaden notwendig (01.7910.501000). Das Brandschutzkonzept
erfordert auch die Erstellung von Bestuhlungsplänen im Rahmen der Vorgaben der
Versammlungsstättenverordnung, welche mit 5.500 € veranschlagt werden müssen
(01.7910.637000UK58).
5
Die Ausgaben für die Innere Verrechnung mit dem Bauhof müssen nach
Berücksichtigung der tatsächlichen Ergebnisse der Vorjahre und nach Rücksprache mit
den zuständigen Kollegen des Bauhofes an den tatsächlichen regelmäßigen Aufwand
angepasst werden und steigen deshalb um 20.000 € (01.7910.679100).
Der Anstieg der Kosten ist also größtenteils durch entsprechende GR-Beschlüsse
gedeckt und lässt sich somit nachvollziehbar erklären und begründen.
13. Elektronisches Mitfahrnetzwerk „flinc“ - Regionspaket Bad Urach
Aus Sicht der Verwaltung wäre ein Engagement beim elektronischen. Mitfahrnetzwerk
wünschenswert. Mit dem Einstieg in das Carsharing wurde in unserer Stadt bereits ein
richtungsweisender Schritt in Sachen alternatives Mobilitätssystem vollzogen. Aufgrund
der aktuellen Haushaltssituation und den Haushaltsberatungen sieht die Verwaltung.
jedoch keine Möglichkeit, den Betrag von 6.000 € für das Business-Paket Management
für flinc aufzubringen. Unabhängig davon wird die Verwaltung jedoch beim Treffen mit
der Bad Uracher Industrie flinc explizit vorstellen und sobald die LEADERFördermodalitäten endgültig feststehen auch dort für die Unterstützung von flinc werben.
6
Vermögenshaushalt
1. 02.0000.001.941000 – Einrichtung Bürgerbüro - Planungsrate
Bereits in den 90er Jahren hat sich die Verwaltung Gedanken gemacht, in welcher Form
der Bereich Eingang, Stadtkasse und das Ordnungsamt sinnvoll saniert werden kann:
Der bauliche Zustand des Ordnungsamtes – insbesondere der Bodenbelag, die nicht
schalldichten Wand-schränke sowie die Decke mit offenen Fugen an der Dämmung –
erfordern dringend eine Sanierung.
Mit Einsetzung des neuen Fachbereichs 3 und einer damit verbundenen breitflächigen
Kundenorientierung ist es unabdingbar, den Bürgern und Mitarbeitern der Verwaltung
angemessene, zeitgemäße und den Nutzungen angepasste Räume zur Verfügung zu
stellen.
Um entsprechende Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2016/2017 umsetzen zu
können, müssen entsprechende Planungsgrundlagen im Jahr 2015 erarbeitet werden.
Aus diesem Grunde sind die eingestellten Mittel in Höhe von 5.000 € erforderlich.
2. 02.5620.3610.00/960000 – Erneuerung Kunstrasenplatz
02.5620.361000 – Zuweisungen vom Land
Der momentan vorhandene Kunstrasenplatzes hat die durchschnittliche Lebensdauer
von 15- 18 Jahren bereits mehr als erfüllt. Die Erneuerung des Platzes ist für die sichere
Aufrechterhaltung eines dauerhaften Schulsport- und Spielbetriebs von größter
Wichtigkeit. Für den Fall dass eine Verschiebung ins Jahr 2016 erfolgt sind nach grober
Schätzung ca. 10.000 € an Unterhaltungsmaßnahmen sowie weitere ca. 30.000 € für die
Vorbereitung der Ausschreibung und erste Maßnahmen notwendig. Weiter ist zu
bedenken, dass aus dem Ausgleichsstock in der Regel nur ein Projekt pro Jahr gefördert
wird.
3. 02.7630.001.960000 – Neubau von Wartehallen
Von Seiten der Verwaltung ist geplant, die alten und sich baulich nicht in einem guten
Zustand befindenden Wartehallen in der Gesamtstadt zu ersetzten (siehe auch GRDrucksache 126/2014).
Aufgrund des baulichen Zustandes sollte als erste Maßnahme die Wartehalle an der
Bleiche ersetzt werden. Die Tragekonstruktion ist bereits sehr stark korrodiert, so dass
erste größere Reparaturen daran notwendig waren. Angedacht ist, diese und eine
Wartehalle am Stadteingang in Höhe Maisentalzufahrt zu ersetzen und hat somit keinen
Bezug zu dem Konzept des neuen Stadtverkehrs.
4. 02.7910.002.969000 Residenzrundwege Neukonzeption
Der neue Residenzrundweg soll pünktlich zu Beginn des Jahres 2016 der Öffentlichkeit
übergeben werden können. Er soll eine der größeren Maßnahmen bezüglich des
Stadtjubiläums werden, die Bestand haben. Die Konzeption zur Neugestaltung des
Residenzrundwegs ist bereits durch das Kulturreferat erstellt worden.
Deshalb soll dafür ein Betrag im HH 2015 vorgehalten werden.
5. 02.7910.005.944000 – Bau Aufgusssauna im Saunabereich - Planungsrate
In den AlbThermen wird der Saunabereich bei einer stark wachsenden Anzahl von
Besuchern sehr gut angenommen. Der Bereich ist an der Kapazitätsgrenze
7
angekommen und nach Umfragen bei den Gästen steht an oberster Stelle der Wunsch
nach einer großen Aufgusssauna. Bei dieser können dann ca. 40 Gäste gleichzeitig die
Eigenschaften dieses Saunatyps genießen.
Die Maßnahme soll im Jahr 2016 umgesetzt werden. Nachdem Saunen in der
Tourismusinfrastrukturförderung gefördert werden (Fördersatz 15 % der
zuwendungsfähigen Kosten, max. 200.000 €) muss bis spätestens zum 01.10.2015 ein
entsprechender Antrag beim Regierungspräsidium Tübingen gestellt werden. Dazu sind
entsprechende Planunterlagen und Kosten mit einzureichen für die mindestens 3
Leistungsphasen, entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure,
notwendig sind. Aus diesem Grunde sind im Haushaltsplan 2015 Planungsleistungen in
Höhe von 15.000 € eingesetzt.
6. 02.0000001 – Bewegliche Sachen Verwaltung (Deckungsring 30)
Die größten Posten im Deckungsring sind bei den HHStellen 0300 – Neumöblierung
Kämmerei (FB 1) und Neumöblierung Ordnungsamt (FB 3). Dies ist aufgrund der
personellen und organisatorischen Veränderungen notwendig. Bei 0600 – Einrichtungen
für die gesamte Verwaltung wurden für Anschaffungen (auch Ersatzbeschaffungen) für
alle Rathäuser 10.000 € und für die Neumöblierung des Sekretariats der
Verwaltungsstelle Wittlingen entsprechend dem Antrag des Ortschaftsrats 8.000 €
angemeldet. Im Vorfeld wurden bereits in der Verwaltungsrunde die 10.000 € auf 7.000
€ gekürzt. Eine weitere Kürzung ist nicht möglich. Bei einer weiteren Reduzierung des
Ansatzes muss in diesem Jahr auf die Neumöblierung des Sekretariats der
Verwaltungsstelle Wittlingen verzichtet werden.
7. 02.5800003 – Bewegliche Sachen Baubetriebe (Deckungsring 31)
Für den Bereich Tiefbau wird versucht, durch Preisverhandlungen bei der
Angebotseinholung die 10 % einzusparen.
8. 02.7001.021.956000 RÜB 1 Bleiche – Antrag der Verwaltung
Im Zuge der Bewertung des Auslobungsverfahrens zum RÜB „Bleiche“ haben mehrere
Gespräche mit dem Landratsamt Reutlingen – Wasserbehörde stattgefunden. Im
Hinblick auf die finanzielle Lage der Stadt wurde dabei auch versucht, eine Verlängerung
der Ausführungsfrist bis Ende 2016 zu erwirken, darauf war auch der
Haushaltsplanansatz ausgerichtet.
Nach dem letzten Gespräch am 05.03.2015 ist nun endgültig klar, dass das Landratsamt
eine Verlängerung der Ausführungsfrist zum Bau des RÜB „Bleiche“ nur dann in
Aussicht stellt, wenn im Jahr 2015 zumindest noch mit dem Bau tatsächlich begonnen
wird. Damit genügt nun die ursprünglich für 2016 vorgesehene VE i. H. v. 1.220.000 €
ohne Planansatz für 2015 nicht aus. Da zu den im Wettbewerb geschätzten Baukosten
noch Nebenkosten, wie z. B. Grunderwerb, Herstellung der Zufahrt etc., hinzukommen,
ist eine Änderung des Planansatzes im Haushaltsplan 2015 wie folgt erforderlich:
HHSt. 02.7001-021.956000: 150.000 € + VE 2016: 1.070.000 €
Die Übergabe der Baukosten an einen ggf. noch zu gründenden Eigenbetrieb Abwasser
wird im Zuge der Betriebsgründung geprüft.
8
Gruppierung 5000 im Haushaltsplan 2015
Haushaltsstelle
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
01
0530
0600
1310
2110
2150
2180
2210
2310
2700
3210
3400
4310
4640
4641
4642
5710
7230
7250
7400
7630
7673
7715
7910
7911
8550
8810
8830
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
5000
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
00
Bezeichnung
BWSt Ansatz 2015
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
Gebäudeunterhaltung
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Gebäude Tiger-Gruppe
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
UH Grst. u. baul. Anl.
510
510
510
510
510
510
510
510
510
510
520
510
510
510
510
200
520
520
510
510
510
510
600
510
200
510
510
Pauschale Kürzung von 10% wäre
Tatsächliche Kürzung ist
9
davon
allgemeine
Unterhaltung
allg. UH
Ansatz nach
Kürzung um
10%
1.000,00
1.000,00
900,00
30.000,00
17.000,00
17.000,00
47.000,00
9.000,00
8.100,00
12.000,00
5.000,00
4.500,00
138.000,00
20.000,00
20.000,00
500,00
500,00
400,00
37.200,00
7.000,00
6.300,00
92.000,00
22.000,00
19.800,00
6.000,00
6.000,00
5.400,00
9.000,00
4.000,00
3.600,00
2.500,00
2.500,00
2.500,00
4.100,00
500,00
400,00
42.000,00
25.000,00
25.000,00
47.000,00
10.000,00
9.000,00
1.000,00
1.000,00
900,00
60.000,00
38.000,00
38.000,00
39.000,00
7.000,00
7.000,00
2.500,00
2.500,00
2.300,00
500,00
500,00
400,00
2.500,00
2.500,00
2.200,00
3.000,00
3.000,00
2.700,00
18.500,00
3.500,00
3.100,00
20.000,00
20.000,00
20.000,00
150.000,00
62.000,00
62.000,00
300,00
300,00
300,00
109.000,00
55.000,00
50.000,00
22.000,00
7.000,00
6.300,00
896.600,00 331.800,00 318.100,00
33.180,00
13.700,00
Erläuterungen zu 01. – Allgemeine Unterhaltung:
Zu 01.0600.500000 Rathäuser: Bereits in der internen Sparrunde wurde der Ansatz um
3.000 € reduziert. Des weiteres erfolgte im Gesamten durch
Herrn BM Rebmann nochmals eine Reduzierung des Ansatzes um 4.000
€. Der jetzt noch vorhandene Ansatz muss für 5 Rathäuser für das
laufende HH-Jahr ausreichen. Bei einer weiteren Reduzierung der Mittel
können kleinere Projekte wie z.B. die Umlegung von Elektro- und EDVLeitungen in der Verwaltungsstelle Wittlingen nicht umgesetzt werden.
Zu 01.1310.500000 Feuerwehr: Der gekürzte Ansatz muss für 5 Feuerwehrgerätehäuser
ausreichen. Damit können nur noch die „Notfallmaßnahmen“ behoben
werden.
Zu 01.2110.500000 Grundschule Wittlingen: Bereits intern wurde der Ansatz
um 1.000 € reduziert.
Zu 01.2150.500000 Barbara-Gonzaga-Gemeinschaftsschule: Der jetzige Ansatz soll
beibehalten werden. Die baulichen Zustände der Altgebäude
(Christophschule, Eberhardschule, Spitalschule, Altstadtschule) erfordern
nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre die eingestellten Mittel.
Kleine Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz sind geplant, die bei einer
Kürzung nicht mehr umsetzbar wären.
Zu 01.3400.500000 Heimatpflege: keine Kürzung möglich, Unterhaltung im Schäferlaufjahr
aufwendiger
Zu 01.4640.500000 Städtische Kindergärten: Haushaltsansatz sollte aufgrund der baulichen
Zustände der Altgebäude (Grünes Herz, Rosengarten, Primus Truber,
Kindergarten Hengen und Wittlingen) beibehalten werden.
Zu 01.5710.500000 Freibad: Aufgrund der anstehenden Reparaturarbeiten keine Kürzung
möglich.
Zu 01.7230.500000 Erddeponien: keine Kürzung möglich, Laufende Planierarbeiten nach
Materialauffüllungen
Zu 01.7910.500000 Tourismus: keine extra Kürzung, da im Tourismusetat enthalten. Dieser
wird in einem eigenen Antragspunkt abgestimmt.
Zu 01.7911.500000 AlbThermen: Der Ansatz wurde bereits von Herrn BM Rebmann um
3.000 € reduziert. Aufgrund von Erfahrungswerten der letzten Jahre ist im
Unterhaltungsbereich mit Kosten in dieser Höhe zu rechnen.
Eine weitere Kürzung gefährdet die notwendigen noch auszuführenden
Maßnahmen (im HH-Plan einzeln aufgeführt).
10