Haushaltsplan 2015 Stellungnahme der Verwaltung zu den Anträgen zum Haushaltsplan 2015 Vorbemerkung Die Stadt Bad Urach steht, wie im vergangenen Jahr und trotz guter Wirtschaftslage, vor einem schwierigen Haushaltsjahr. Die Haushaltssituation ist äußerst angespannt und es stehen bedingte Veränderungen an, die Gemeinderat und Verwaltung miteinander angehen müssen, um die Haushaltslage für die kommenden Jahre nachhaltig zu verbessern und den Weg dahin zu ebnen. Der vorliegende Haushalt ist ein Sparhaushalt, welcher keine neuen besonderen Maßnahmen oder Projekte beinhaltet. Die finanzielle Situation erlaubt momentan keine großen Sprünge mehr. Deswegen hat die Verwaltung bereits im Vorfeld mehrere Streich- und Kürzungsrunden hinter sich gebracht, so dass der Haushaltsausgleich nahezu erbracht werden konnte. (Nach den neuesten Zahlen ist die Mindestzuführungsrate mittlerweile erreicht!) In diesen Kürzungsrunden wurden mitunter auch einige Ansätze von Unterhaltungsmaßnahmen wie beispielsweise die Unterhaltung der Rathäuser mit -23.000 Euro, die Straßen- und Wegeunterhaltung mit -182.000 Euro oder bei den Wohn- und Geschäftsgebäuden mit -79.000 Euro reduziert, und somit notwendige Unterhaltungsmaßnahmen in den jeweiligen Bereichen ganz gestrichen oder gekürzt. Das wiederum bedeutet, dass die Unterhaltungsmaßnahmen jedoch nur auf kommende Haushaltsjahre verschoben wurden. Sie werden nicht ausbleiben, und wenn notwendig, d.h. wenn eine Gefahr für die Nutzer besteht, muss die Sanierung oder Reparatur vorzeitig außerplanmäßig vollzogen werden. Die Übersicht über die Streichungen der Unterhaltungsmaßnahmen liegt dem Gemeinderat als Anlage zum Haushaltsplan 2015 vor. Auch im Bereich Personal- und Geschäftsausgaben gab es Kürzungsrunden. Einige Wünsche der Schulen wie beispielsweise EDV- und Medienräume konnten nicht berücksichtigt werden. Bei den Hochwasserschutzmaßnahmen „Renaturierung 3/8 Kanal im Bereich Post“ und „Renaturierung Erms im Bereich Vogelwiesen“ wurden die Mittel auf die kommenden Jahre verschoben, usw. Dies sind nur einzelne Beispiele, die im Vorfeld von der Verwaltung aus dem Haushalt herausgenommen oder reduziert wurden. 1 Verwaltungshaushalt 1. 01. – Allgemeine Unterhaltung Siehe Seiten 9/10. 2. 01.1400. – Katastrophenschutz Von Seiten der Verwaltung wird dieser Antrag nicht befürwortet. Es ist wissenschaftlich nicht bewiesen, in wie weit durch das Versprühen von Silberjodid ein Hagelunwetter verhindert werden kann. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass der Landkreis Reutlingen einen entsprechenden Unterstützungsbetrag für den Haushalt 2015 mit einem Sperrvermerk versehen hat; dieser Sperrvermerk muss durch Beschluss des Kreistages aufgehoben werden. Die entsprechende Sitzung ist für den Mai 2015 vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung ist es insbesondere Aufgabe des Landkreises, wenn dieser eine solche Maßnahme für nachhaltig erachtet, hier den Verein zu unterstützen. 3. 01.2150.500000 – Christophschule: Einbau WC-Anlage Im August 2014 fand mit Herrn BM Rebmann, dem Gebäudemanagement und Vertretern der Schule und den Eltern ein Termin statt, wo nochmals die Situation der WC-Anlagen diskutiert wurde mit folgendem Ergebnis: 1. Der jetzige Standort der WC-Anlage in der Spitalschule soll aufgegeben werden. Dafür soll als Ersatz eine neue WC-Anlage im Gymnastikraum (Lage im Untergeschoss) errichtet werden, aber nur für die Nutzer der Christophschule. 2. Schülerinnen und Schüler der Eberhard- und Spitalschule sollen zukünftig die WC-Anlage der Mensa nutzen. Auf dieser Grundlage wurde vom Gebäudemanagement eine WC-Anlage konzipiert, die den rechtlichen Vorgaben der Schulbaurichtlinien entspricht (z. B. Anzahl der Urinale bzw. WC-Kabinen etc.). Weitere Kriterien wie z. B. Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie Vandalismussicherheiten sind dabei mit zu beachten. Als Kalkulationsgrundlage der Baukosten dienten Angebots- bzw. Abrechnungspreise von Firmen, die beim Projekt „Einbau WC-Anlage in der Altstadtschule“ im Jahr 2013 beteiligt waren bzw. von anderen städtischen Baumaßnahmen. Der im Haushaltsplan eingestellte Kostenanschlag ist komplett durchkalkuliert insbesondere auch aus dem Gesichtspunkt, dass es sich hierbei um einen Umbau im Bestand handelt mit noch einigen „unbekannten“ Faktoren. Bei einer Mittelreduzierung besteht aus unserer Sicht folgende Möglichkeit: Die Verwaltung schreibt die Arbeiten beschränkt örtlich/regional aus und das Ergebnis wird dem Gemeinderat vorgelegt. Bei tatsächlichen „Mehrkosten“ über 50.000 € muss die Maßnahme mittels einer überplanmäßigen Ausgabe finanziert werden, ansonsten ist eine Umsetzung des Projekts nicht möglich. Aus Sicht der Verwaltung soll der Haushaltsansatz unverändert bestehen bleiben. 2 4. 01.2310.500000 – Herstellung von neuer WC-Anlage, Umbau Klassenraum zum Konrektorzimmer, Erste-Hilfe-Raum Geplant ist, die vorhandenen WC-Anlagen der Lehrer komplett neu zu überplanen und zu vergrößern. Momentan nutzen ca. 68 Lehrerinnen 2 WC-Kabinen und 42 Lehrer 1 Urinal und 2 WC-Kabinen. Durch Zuwachs der Lehrerschaft seit Erstellung des Gymnasiums Anfang der 70er Jahre ist nun dringend eine Erweiterung vorzusehen. Dazu ist vorgesehen, dass der jetzige Konrektor- und Sanitätsraum mit in die WCErweiterung hinzugenommen wird und dafür die wegfallenden 2 Räume in einem Klassenraum mit integriert werden. Auch hier wurde als Kalkulationsgrundlage der Kosten vorhandene Kennzahlen aus den zu Ziffer 3. genannten Projekten bzw. Firmen genommen und somit reell berechnet. Des Weiteren beziehen wir uns auf die Stellungnahme zu Ziffer 3. 5. 01.3210.638000 – Museumskonzeption – Planungsrate Die angemeldeten Mittel in Höhe von 20.000.-€ sollen das Kulturreferat dazu in die Lage zu setzen, die Planungs- und Ausführungskosten für eine der möglichen Konzeptionen zu eruieren, mit denen weite Teile des Verwaltungsausschusses in der Sitzung am 27. Januar 2015 sympathisierten. Um eine saubere Abarbeitung des Themas „Zukunft des Stadtmuseums“ gewährleisten zu können, sollten dem Gremium belastbare Zahlen geliefert werden können; auf diesem Material soll dann das Gremium entscheiden können, ob zukünftig in Bad Urach ein Museum betrieben werden soll oder als Magazin des Stadtarchivs in der Klostermühle eingerichtet werden soll. Deshalb soll dafür ein Betrag im HH 2015 vorgehalten werden. Dieser sollte höher als 5.000.- sein, kann aber niedriger sein als 20.000.-€. Vorschlag: 10.000.-€ 6. 01.6100.601000 – Sächlicher Aufwand der Bauleitplanung Der Haushaltsansatz wurde bereits im Vorfeld der Haushaltseinbringung von angemeldeten 70.000 € auf 65.000 € gekürzt. Mit dem Antrag soll eine weitere Kürzung um 15.000 € erfolgen, so dass gegenüber den eigentlich benötigten Mitteln 20.000 € weniger zur Verfügung stehen. Da im Verwaltungshaushalt keine Verpflichtungsermächtigungen möglich sind bedeutet dies, dass Aufträge nur in dem Umfang vergeben werden können, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, auch wenn diese möglicherweise ganz oder teilweise erst im Folgejahr kassenwirksam werden. Für den Fall, dass der Gemeinderat die Weiterführung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Heerweg beschließt, wird hierfür allein ein Planungsansatz in Höhe von ca. 40.000 € benötigt werden. Bei einer Kürzung der Mittel auf 50.000 € ist somit die Voruntersuchungen zu sonstigen Gewerbe- und Wohngebietserweiterungen an verschiedenen Standorten der Gesamtstadt, die für das Jahr 2015 geplant sind und zur vorausschauenden strategischen Planung erforderlich sind, gefährdet. Ebenso gibt es dann kaum mehr Reserven, falls sich in laufenden Verfahren, wie z.B. der Teilflächennutzungsplanänderung Windkraft oder der Werbeanlagensatzung Kostensteigerungen aufgrund von unvorhergesehenen Mehraufwendungen ergeben oder sich im laufenden Jahr z.B. aus der Innenentwicklung die Notwendigkeit zu Bebauungsplanänderungen ergibt. Aus Sicht der Bauverwaltung sind daher die im Haushaltsplan eingestellten Mittel erforderlich. 7. 01.6300.511000 – Umbau Wilhelmsplatz Der Gemeinderat hat am 24.10.2014 mehrheitlich der Optimierung der Signalanlagen im Zuge der Ortsdurchfahrt Bad Urach zugestimmt. Auch der Umgestaltung des 3 Wilhelmplatzes und der Finanzierung wurde zugestimmt. Auf Basis dieses Beschlusses wurde die Ampeloptimierung fertig geplant. Derzeit laufen intensive Gespräche mit dem Landratsamt Reutlingen und der Verkehrsbehörde, wie das Ziel, Optimierung der Signalanlagen, Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, besonders Fußgänger und geringe Baukosten erreicht werden kann. Über den aktuellen Sachstand wird in der Gemeinderatssitzung berichtet. 8. 01.6300.601000 – Straßenzustandserfassung Die geplanten 80.000 Euro für die Straßenzustandserfassung (als Haushaltsansatz 2015 nur 50.000 Euro eingestellt) enthalten außer der Straßenbefahrung und Ermittlung der für das Tiefbauamt notwendigen Daten für ein Straßenkataster und Straßenzustandsbewertung auch einen geringen Anteil für die Ermittlung von Basisdaten für die spätere Vermögensbewertung der Straßen für die Doppik (insgesamt 5.600 Euro). Allerdings ist dieser Kostenanteil nur ein Startkapital für die Bewertung des Straßenvermögens. D.h. die erfassten Basisdaten werden danach an ein Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen wie beispielsweise „Heyder + Partner„ weitergegeben und dort für das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) aufbereitet. Dieser zweite Kostenanteil mit der Aufbereitung der Grunddaten aus dem Straßenkataster ist der kostenmäßig höhere Part der Vermögensbewertung in Bezug auf die Straßen. Als weiterer Ausblick: Durch einen regen Austausch zwischen dem Partnerunternehmen und der Kämmerei erhält das Partnerunternehmen noch weitere Daten von der Verwaltung, die für die Vermögensbewertung zusätzlich notwendig sind. Das Partnerunternehmen wird die Daten für die Anlagenbuchhaltung aufbereiten, welche schließlich zu Beginn der Umstellung auf NKHR in die Eröffnungsbilanz einfließen. D.h. die Vermögensbewertung der Straßen ist mit dem Erhalt des Straßenkatasters von z.B. der Fa. Eagle Eye nicht abgeschlossen, sondern wird in jedem Fall noch zu Mehrkosten bei einer weiteren Dienstleistungsfirma führen. Bei einer Reduzierung des Haushaltsansatzes kann von einem mehrstufigen Programm nur der erste Punkt beauftragt werden. 1. Stereobildbefahrung und Softwareinsallation € 21.000.-- Im Jahr 2016 ist dann zwingend der nachfolgende Teil durchzuführen, damit die geplanten Zeiträume für die Einführung der Doppik eingehalten werden können. -Vermessung der Flächengeometrien, Linienobjekte / Punktobjekte -Zustandserfassung und Bewertung nach dem Erhaltungsmanagement für Innerortsstraßen (EMI) 2012 -Bewertung des Infrastrukturvermögens -Erhaltungskonzept Für diese Leistungen sind weitere Mittel in Höhe von ca. € 60.000.-- notwendig. Die Bewertung des Straßenvermögens ist nur ein kleiner Teil der Vermögensbewertung für NKHR. Es sind weitere Vermögensbewertungen wie z.B. Gebäude, Öffentliche Flächen, Wald usw. notwendig, sowie auch weitere Kosten für eine Personalstelle. Über den genauen Umfang wird in einer der nächsten Verwaltungsausschusssitzungen informiert. 4 9. 01.6300.528000 – Straßenbezeichnung, Verkehrszeichen Kürzung möglich; ggf. wird eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich. 10. 01.7230.500000 – Deponie Zittelstatt (Rekultivierung) Die Auffüllarbeiten sind seit dem Jahr 2000 abgeschlossen, die Deponiefläche im Westen ist nun zu rekultivieren und aufzuforsten. Die terminliche Vorgabe der Körperschaftsforstdirektion Tübingen beim Regierungspräsidium war der 31.12.2014. (siehe Anlage 5). In Absprache mit dem zuständigen Revierförster Herrn Ulrich Meyer wurde die Rekultivierungs-schicht (Oberboden) im Jahr 2014 aufgebracht und planiert (kostenlos). Die Bepflanzung soll von den Mitarbeitern der städtischen Forstbetriebe durchgeführt werden. 11. 01.7230.500000 – Deponie Sirchingen (Rekultivierung) 1. BA Auf der Erddeponie „Hörnle“ Bad Urach-Sirchingen hat die Auffüllung mit Erdmaterial im BA I die genehmigte Ausbauhöhe erreicht. Nun muss der auf der Deponie gelagerte Oberboden (Rekultivierungsschicht) umgelagert und profilgerecht eingebaut werden. Die Mittel in Höhe von € 23.000.-- sind für die Erd- und Unterhaltungsarbeiten eingestellt. Nach Abschluss dieser Arbeiten erfolgt die Bepflanzung im Jahr 2016. Die befristete Umwandlung von Wald wurde bereits zweimal verlängert. Im Jahr 2012 wurde die Genehmigung letztmalig bis zum 31.10.2016 verlängert, d.h., die Wiederaufforstung ist im Jahr 2016 abzuschließen. Um diesen Zeitplan einhalten zu können, werden die Mittel in Höhe von € 23.000.-- im Jahr 2015 benötigt. (siehe Anlage 6). 12. 01.7910. – Tourismus Der Zuschuss für den Haushalt der Kurverwaltung 2015 im Verwaltungshaushalt steigt im Vergleich zum Haushalt des Vorjahres um 267.400 € (im Vergleich der beiden Planansätze). Der größte Teil des Anstiegs kommt durch die in diesem Jahr in Betrieb gehende Entdeckerwelt/Tourist-Information im Haus des Tourismus zustande. Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen das Haus des Tourismus im ehemaligen Postgebäude zu realisieren. Teil des Beschlusses war die Realisierung einer TouristInformation mit der interaktiven Ausstellung "Entdeckerwelt Bad Urach". Dieser Beschluss zieht neben den einmaligen Kosten für die Erstellung auch laufende Kosten für den Betrieb nach sich. Für die neue Tourist-Information mit Entdeckerwelt Bad Urach, welche im Sommer 2015 in Betrieb gehen sollen, werden im Jahr 2015 insgesamt rund 190.000 € benötigt. An Einnahmen stehen dieser Summe bei der Entdeckerwelt erwartete Eintrittsgelder in Höhe von 15.000 € sowie Einnahmen aus Verkäufen in Höhe von 4.000 € entgegen. Weitere größere Veränderungen sind: Durch Auflösung des Vereins Ermstal-Alb Tourismus e.V. zum 31.12.2014 fällt der jährliche Zuschuss in Höhe von 5.000 € für die Geschäftsführung durch die Kurverwaltung im Bereich der Einnahmen weg (01.7910.151000). Im Bereich Gebäudeunterhaltung sind zusätzlich 42.000 € für Fluchtwegepläne im Rahmen des Brandschutzkonzeptes und für die Reparatur und Sanierung der noch aus den 70er Jahren stammenden WC-Anlage im Obergeschoss nach einem im letzten Jahr entstandenen Wasserschaden notwendig (01.7910.501000). Das Brandschutzkonzept erfordert auch die Erstellung von Bestuhlungsplänen im Rahmen der Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung, welche mit 5.500 € veranschlagt werden müssen (01.7910.637000UK58). 5 Die Ausgaben für die Innere Verrechnung mit dem Bauhof müssen nach Berücksichtigung der tatsächlichen Ergebnisse der Vorjahre und nach Rücksprache mit den zuständigen Kollegen des Bauhofes an den tatsächlichen regelmäßigen Aufwand angepasst werden und steigen deshalb um 20.000 € (01.7910.679100). Der Anstieg der Kosten ist also größtenteils durch entsprechende GR-Beschlüsse gedeckt und lässt sich somit nachvollziehbar erklären und begründen. 13. Elektronisches Mitfahrnetzwerk „flinc“ - Regionspaket Bad Urach Aus Sicht der Verwaltung wäre ein Engagement beim elektronischen. Mitfahrnetzwerk wünschenswert. Mit dem Einstieg in das Carsharing wurde in unserer Stadt bereits ein richtungsweisender Schritt in Sachen alternatives Mobilitätssystem vollzogen. Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation und den Haushaltsberatungen sieht die Verwaltung. jedoch keine Möglichkeit, den Betrag von 6.000 € für das Business-Paket Management für flinc aufzubringen. Unabhängig davon wird die Verwaltung jedoch beim Treffen mit der Bad Uracher Industrie flinc explizit vorstellen und sobald die LEADERFördermodalitäten endgültig feststehen auch dort für die Unterstützung von flinc werben. 6 Vermögenshaushalt 1. 02.0000.001.941000 – Einrichtung Bürgerbüro - Planungsrate Bereits in den 90er Jahren hat sich die Verwaltung Gedanken gemacht, in welcher Form der Bereich Eingang, Stadtkasse und das Ordnungsamt sinnvoll saniert werden kann: Der bauliche Zustand des Ordnungsamtes – insbesondere der Bodenbelag, die nicht schalldichten Wand-schränke sowie die Decke mit offenen Fugen an der Dämmung – erfordern dringend eine Sanierung. Mit Einsetzung des neuen Fachbereichs 3 und einer damit verbundenen breitflächigen Kundenorientierung ist es unabdingbar, den Bürgern und Mitarbeitern der Verwaltung angemessene, zeitgemäße und den Nutzungen angepasste Räume zur Verfügung zu stellen. Um entsprechende Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2016/2017 umsetzen zu können, müssen entsprechende Planungsgrundlagen im Jahr 2015 erarbeitet werden. Aus diesem Grunde sind die eingestellten Mittel in Höhe von 5.000 € erforderlich. 2. 02.5620.3610.00/960000 – Erneuerung Kunstrasenplatz 02.5620.361000 – Zuweisungen vom Land Der momentan vorhandene Kunstrasenplatzes hat die durchschnittliche Lebensdauer von 15- 18 Jahren bereits mehr als erfüllt. Die Erneuerung des Platzes ist für die sichere Aufrechterhaltung eines dauerhaften Schulsport- und Spielbetriebs von größter Wichtigkeit. Für den Fall dass eine Verschiebung ins Jahr 2016 erfolgt sind nach grober Schätzung ca. 10.000 € an Unterhaltungsmaßnahmen sowie weitere ca. 30.000 € für die Vorbereitung der Ausschreibung und erste Maßnahmen notwendig. Weiter ist zu bedenken, dass aus dem Ausgleichsstock in der Regel nur ein Projekt pro Jahr gefördert wird. 3. 02.7630.001.960000 – Neubau von Wartehallen Von Seiten der Verwaltung ist geplant, die alten und sich baulich nicht in einem guten Zustand befindenden Wartehallen in der Gesamtstadt zu ersetzten (siehe auch GRDrucksache 126/2014). Aufgrund des baulichen Zustandes sollte als erste Maßnahme die Wartehalle an der Bleiche ersetzt werden. Die Tragekonstruktion ist bereits sehr stark korrodiert, so dass erste größere Reparaturen daran notwendig waren. Angedacht ist, diese und eine Wartehalle am Stadteingang in Höhe Maisentalzufahrt zu ersetzen und hat somit keinen Bezug zu dem Konzept des neuen Stadtverkehrs. 4. 02.7910.002.969000 Residenzrundwege Neukonzeption Der neue Residenzrundweg soll pünktlich zu Beginn des Jahres 2016 der Öffentlichkeit übergeben werden können. Er soll eine der größeren Maßnahmen bezüglich des Stadtjubiläums werden, die Bestand haben. Die Konzeption zur Neugestaltung des Residenzrundwegs ist bereits durch das Kulturreferat erstellt worden. Deshalb soll dafür ein Betrag im HH 2015 vorgehalten werden. 5. 02.7910.005.944000 – Bau Aufgusssauna im Saunabereich - Planungsrate In den AlbThermen wird der Saunabereich bei einer stark wachsenden Anzahl von Besuchern sehr gut angenommen. Der Bereich ist an der Kapazitätsgrenze 7 angekommen und nach Umfragen bei den Gästen steht an oberster Stelle der Wunsch nach einer großen Aufgusssauna. Bei dieser können dann ca. 40 Gäste gleichzeitig die Eigenschaften dieses Saunatyps genießen. Die Maßnahme soll im Jahr 2016 umgesetzt werden. Nachdem Saunen in der Tourismusinfrastrukturförderung gefördert werden (Fördersatz 15 % der zuwendungsfähigen Kosten, max. 200.000 €) muss bis spätestens zum 01.10.2015 ein entsprechender Antrag beim Regierungspräsidium Tübingen gestellt werden. Dazu sind entsprechende Planunterlagen und Kosten mit einzureichen für die mindestens 3 Leistungsphasen, entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, notwendig sind. Aus diesem Grunde sind im Haushaltsplan 2015 Planungsleistungen in Höhe von 15.000 € eingesetzt. 6. 02.0000001 – Bewegliche Sachen Verwaltung (Deckungsring 30) Die größten Posten im Deckungsring sind bei den HHStellen 0300 – Neumöblierung Kämmerei (FB 1) und Neumöblierung Ordnungsamt (FB 3). Dies ist aufgrund der personellen und organisatorischen Veränderungen notwendig. Bei 0600 – Einrichtungen für die gesamte Verwaltung wurden für Anschaffungen (auch Ersatzbeschaffungen) für alle Rathäuser 10.000 € und für die Neumöblierung des Sekretariats der Verwaltungsstelle Wittlingen entsprechend dem Antrag des Ortschaftsrats 8.000 € angemeldet. Im Vorfeld wurden bereits in der Verwaltungsrunde die 10.000 € auf 7.000 € gekürzt. Eine weitere Kürzung ist nicht möglich. Bei einer weiteren Reduzierung des Ansatzes muss in diesem Jahr auf die Neumöblierung des Sekretariats der Verwaltungsstelle Wittlingen verzichtet werden. 7. 02.5800003 – Bewegliche Sachen Baubetriebe (Deckungsring 31) Für den Bereich Tiefbau wird versucht, durch Preisverhandlungen bei der Angebotseinholung die 10 % einzusparen. 8. 02.7001.021.956000 RÜB 1 Bleiche – Antrag der Verwaltung Im Zuge der Bewertung des Auslobungsverfahrens zum RÜB „Bleiche“ haben mehrere Gespräche mit dem Landratsamt Reutlingen – Wasserbehörde stattgefunden. Im Hinblick auf die finanzielle Lage der Stadt wurde dabei auch versucht, eine Verlängerung der Ausführungsfrist bis Ende 2016 zu erwirken, darauf war auch der Haushaltsplanansatz ausgerichtet. Nach dem letzten Gespräch am 05.03.2015 ist nun endgültig klar, dass das Landratsamt eine Verlängerung der Ausführungsfrist zum Bau des RÜB „Bleiche“ nur dann in Aussicht stellt, wenn im Jahr 2015 zumindest noch mit dem Bau tatsächlich begonnen wird. Damit genügt nun die ursprünglich für 2016 vorgesehene VE i. H. v. 1.220.000 € ohne Planansatz für 2015 nicht aus. Da zu den im Wettbewerb geschätzten Baukosten noch Nebenkosten, wie z. B. Grunderwerb, Herstellung der Zufahrt etc., hinzukommen, ist eine Änderung des Planansatzes im Haushaltsplan 2015 wie folgt erforderlich: HHSt. 02.7001-021.956000: 150.000 € + VE 2016: 1.070.000 € Die Übergabe der Baukosten an einen ggf. noch zu gründenden Eigenbetrieb Abwasser wird im Zuge der Betriebsgründung geprüft. 8 Gruppierung 5000 im Haushaltsplan 2015 Haushaltsstelle 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 01 0530 0600 1310 2110 2150 2180 2210 2310 2700 3210 3400 4310 4640 4641 4642 5710 7230 7250 7400 7630 7673 7715 7910 7911 8550 8810 8830 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 5000 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 00 Bezeichnung BWSt Ansatz 2015 UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. Gebäudeunterhaltung UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Gebäude Tiger-Gruppe UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. UH Grst. u. baul. Anl. 510 510 510 510 510 510 510 510 510 510 520 510 510 510 510 200 520 520 510 510 510 510 600 510 200 510 510 Pauschale Kürzung von 10% wäre Tatsächliche Kürzung ist 9 davon allgemeine Unterhaltung allg. UH Ansatz nach Kürzung um 10% 1.000,00 1.000,00 900,00 30.000,00 17.000,00 17.000,00 47.000,00 9.000,00 8.100,00 12.000,00 5.000,00 4.500,00 138.000,00 20.000,00 20.000,00 500,00 500,00 400,00 37.200,00 7.000,00 6.300,00 92.000,00 22.000,00 19.800,00 6.000,00 6.000,00 5.400,00 9.000,00 4.000,00 3.600,00 2.500,00 2.500,00 2.500,00 4.100,00 500,00 400,00 42.000,00 25.000,00 25.000,00 47.000,00 10.000,00 9.000,00 1.000,00 1.000,00 900,00 60.000,00 38.000,00 38.000,00 39.000,00 7.000,00 7.000,00 2.500,00 2.500,00 2.300,00 500,00 500,00 400,00 2.500,00 2.500,00 2.200,00 3.000,00 3.000,00 2.700,00 18.500,00 3.500,00 3.100,00 20.000,00 20.000,00 20.000,00 150.000,00 62.000,00 62.000,00 300,00 300,00 300,00 109.000,00 55.000,00 50.000,00 22.000,00 7.000,00 6.300,00 896.600,00 331.800,00 318.100,00 33.180,00 13.700,00 Erläuterungen zu 01. – Allgemeine Unterhaltung: Zu 01.0600.500000 Rathäuser: Bereits in der internen Sparrunde wurde der Ansatz um 3.000 € reduziert. Des weiteres erfolgte im Gesamten durch Herrn BM Rebmann nochmals eine Reduzierung des Ansatzes um 4.000 €. Der jetzt noch vorhandene Ansatz muss für 5 Rathäuser für das laufende HH-Jahr ausreichen. Bei einer weiteren Reduzierung der Mittel können kleinere Projekte wie z.B. die Umlegung von Elektro- und EDVLeitungen in der Verwaltungsstelle Wittlingen nicht umgesetzt werden. Zu 01.1310.500000 Feuerwehr: Der gekürzte Ansatz muss für 5 Feuerwehrgerätehäuser ausreichen. Damit können nur noch die „Notfallmaßnahmen“ behoben werden. Zu 01.2110.500000 Grundschule Wittlingen: Bereits intern wurde der Ansatz um 1.000 € reduziert. Zu 01.2150.500000 Barbara-Gonzaga-Gemeinschaftsschule: Der jetzige Ansatz soll beibehalten werden. Die baulichen Zustände der Altgebäude (Christophschule, Eberhardschule, Spitalschule, Altstadtschule) erfordern nach unseren Erfahrungen der letzten Jahre die eingestellten Mittel. Kleine Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz sind geplant, die bei einer Kürzung nicht mehr umsetzbar wären. Zu 01.3400.500000 Heimatpflege: keine Kürzung möglich, Unterhaltung im Schäferlaufjahr aufwendiger Zu 01.4640.500000 Städtische Kindergärten: Haushaltsansatz sollte aufgrund der baulichen Zustände der Altgebäude (Grünes Herz, Rosengarten, Primus Truber, Kindergarten Hengen und Wittlingen) beibehalten werden. Zu 01.5710.500000 Freibad: Aufgrund der anstehenden Reparaturarbeiten keine Kürzung möglich. Zu 01.7230.500000 Erddeponien: keine Kürzung möglich, Laufende Planierarbeiten nach Materialauffüllungen Zu 01.7910.500000 Tourismus: keine extra Kürzung, da im Tourismusetat enthalten. Dieser wird in einem eigenen Antragspunkt abgestimmt. Zu 01.7911.500000 AlbThermen: Der Ansatz wurde bereits von Herrn BM Rebmann um 3.000 € reduziert. Aufgrund von Erfahrungswerten der letzten Jahre ist im Unterhaltungsbereich mit Kosten in dieser Höhe zu rechnen. Eine weitere Kürzung gefährdet die notwendigen noch auszuführenden Maßnahmen (im HH-Plan einzeln aufgeführt). 10
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