Melderecht 2015

Anmeldung
Informationen
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Kosten Tagungsgebühr inkl. Dokumentation und Verpflegung: 195,– Euro
Fax (089) 21 26 74 77
Ich melde mich an zur Fachtagung Melderecht 2015
am Donnerstag, 1. Oktober 2015 in Landshut
am Donnerstag, 29. Oktober 2015 in Augsburg
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Position
Firma, Behörde, Dienststelle
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
E-Mail
Datum, Unterschrift
Zahlung
Mit unserer Bestätigung erhalten Sie eine Rechnung. Bitte überweisen
Sie die Tagungsgebühr bis spätestens 14 Tage vor Tagungsbeginn auf
unser Konto Nr. 668 517 005 bei der HypoVereinsbank, BLZ 700 202 70
bzw. IBAN: DE30 7002 0270 0668 5170 05, BIC: HYVEDEMMXXX
Rücktritt
Bei Stornierung der Anmeldung bis 14 Tage vor Tagungsbeginn
berechnen wir 50% der Tagungsgebühr. Bei Abmeldung zu einem
späteren Zeitpunkt wird die gesamte Tagungsgebühr in Rechnung
gestellt. Selbstverständlich akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer.
Anmeldung
Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung
durch die Bayerische Akademie für Verwaltungs-Management GmbH.
Damit wird die Anmeldung für beide Seiten verbindlich.
Tagungsstätte Landshut
Sparkassenakademie Landshut
Bürgermeister-Zeiler-Straße 1, 84036 Landshut
Telefon (0871) 50 40, [email protected]
www.sparkassenakademie-bayern.de
Fachtagung
Melderecht
2015
Tagungsstätte Augsburg
Hotel am alten Park
Frölichstraße 17, 86150 Augsburg
Tel. (0821) 45 05 10
[email protected]
www.hotel-am-alten-park.de
Veranstalter Bayerische Akademie
für Verwaltungs-Management GmbH
Gertraud Kast
Ridlerstraße 75, 80339 München, Telefon (089) 21 26 74 20
[email protected]
Bayerische Verwaltungsschule (BVS)
Michaela Thienemann
Ridlerstraße 75, 80339 München, Tel. (089) 54 05 76 20
[email protected], www.bvs.de
1. Oktober 2015 in Landshut
29. Oktober 2015 in Augsburg
Das neue Bundesmeldegesetz
Zeitrahmen
Am 1. November 2015 tritt das Bundesmeldegesetz, das ursprünglich
schon ab 1. Mai 2015 hätte gelten sollen, nunmehr endgültig in Kraft.
Es ersetzt das Bayerische Meldegesetz ebenso wie das bisherige
Melderechtsrahmengesetz des Bundes.
Die Fachtagung „Das neue Melderecht“
beginnt um 09:30 Uhr und endet um 16:15 Uhr.
Hinzu kommen ab 1. November 2015 nicht weniger als fünf neu
erlassene ergänzende Rechtsverordnungen. Insgesamt handelt es
sich um den größten Einschnitt in die Struktur des Einwohnermelderechts seit über 50 Jahren.
12:30 Uhr
Mittagessen
Die Fachtagung vermittelt Ihnen in kompakter Form alle wesentlichen Neuerungen. Angesichts der Fülle des Stoffes stehen dabei
die Konstellationen im Vordergrund, die in Bürgerbüros und Meldeämter jeden Tag vorkommen.
16:30 Uhr
Ende der Tagung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten über Grundkenntnisse
des derzeit geltenden Melderechts verfügen, da sie die Tragweite
der Änderungen sonst nicht einordnen können. Interessentinnen
und Interessenten ohne solche Grundkenntnisse wird empfohlen,
besser ein Grundseminar der BVS zu buchen
Zielgruppe
Leiterinnen und Leiter der Meldebehörden
sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter;
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter
mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis im Meldewesen;
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landratsämtern
und Regierungen mit Aufsichtsfunktion im Meldewesen
Unsere Referenten
9:30 Uhr
Begrüßung
14:30 Uhr
Kaffeepause
Inhalte
- Geänderte Inhalte des Melderegisters
Berücksichtigung des Rufnamens;
Eintragung von Auslandsdaten
- Fragen rund um die Anmeldung
Anmeldung und Abmeldung im Voraus;
Änderungen beim vorausgefüllten Meldeschein -VAMS;
Anmeldung Minderjähriger
- Bestätigung durch den Wohnungsgeber
Begriff des Wohnungsgebers;
Folgen von Verstößen gegen die Bestätigungspflicht
- Einfache Melderegisterauskunft
Abgabe der Erklärung zum „gewerblichen Zweck“;
neue Dokumentationspflichten
- Erweiterte Melderegisterauskunft
Auskunft über frühere Anschriften;
Auskunft über gesetzliche Vertreter
- Bedingter Sperrvermerk
Pflegeheime und anderer betroffene Einrichtungen;
Durchführung der Anhörung bei Anfragen
Matthias Brunner
Dozent der BVS
Dr. Eugen Ehmann
Regierungsvizepräsident
Regierung von Mittelfranken