OStD`n Falkner 18.05.2015 Eröffnung der schriftlichen Abiturergebnisse und Informationen zu den mündlichen Prüfungen Liebe Abiturientinnen und Abiturienten, vor Beginn der mündlichen Abiturprüfung will ich euch zunächst noch einmal die wichtigsten Termine in Erinnerung rufen. die Eröffnung der schriftlichen Abiturergebnisse findet am Montag, den 08.06.2015, 8:00 Uhr in der Mensa statt. Es gilt Anwesenheitspflicht! Ihr erfahrt dabei die Notenpunkte aus der schriftlichen Abiturprüfung, ob ihr zur mündlichen Prüfung zugelassen seid, erhaltet das Zeugnis 2.2. und das Thema der Präsentationsprüfung. Zudem wird eventuell der Prüfungsvorsitzende der mündlichen Abiturprüfung eine weitere mündliche Abiturprüfung anordnen. Es findet kein regulärer Unterricht mehr statt. Alle Noten aus Fächern (Pflichtfächer), die in der Jahrgangsstufe nicht mehr belegt wurden, werden im Zeugnisblatt und dem Abiturzeugnis mit dem Ergebnis der 10. Klasse eingetragen. Bitte überprüft die Richtigkeit. Aus allen Kursen eines belegten Faches wird der Durchschnitt gebildet und in Form einer Note im Zeugnis eingetragen. Überprüft bitte alle Eintragungen – insbesondere auch die persönlichen Daten - auf dem Schülerzeugnisblatt. Der Name muss vollständig mit allen Vornamen sein und die Schreibweise exakt mit der Geburtsurkunde / Personalausweis übereinstimmen, ebenso muss das Geburtsdatum stimmen, ansonsten ist das Abiturzeugnis nicht eures! Falls Änderungen notwendig sind, Blatt deutlich sichtbar ändern und sofort zurückgeben! Nach der Überprüfung müsst ihr die Richtigkeit der persönlichen Daten und die Klammerung der nicht gewerteten Kurse durch Ankreuzen bestätigen, unterschreiben – evtl. durch Erziehungsberechtigten - und das Schülerzeugnisblatt bis Dienstag, 09.06., 12 Uhr bei Herrn Franz oder im Sekretariat abgeben. Bis zu diesem Zeitpunkt hat auch die freiwillige Meldung für eine Zusatzprüfung zu erfolgen. Informationen zur mündlichen Abiturprüfung Die mündliche Abiturprüfung findet – wie angekündigt – am Montag, 15.06.2015 statt. Die Prüfung beginnt für alle mit der Eröffnung um 8:00 Uhr in der Mensa. Um es nochmals klarzustellen: Der Prüfungsvorsitzende – OStD Werner Giese (IGH Heidelberg) – kann zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlichen Fächern anordnen. Ihr selbst könnt ebenfalls in den schriftlichen Fächern Prüfungen beantragen, ich empfehle aber dringend vorher Rücksprache mit dem Fachlehrer und dem Oberstufenberater aufzunehmen. Im Zusammenhang mit der Eröffnung werde ich das System nochmals erläutern. 1. Allgemeine Hinweise zur Präsentationsprüfung Sobald der Schüler das zu bearbeitende Thema genannt bekommt – schriftlich, am 08.06.15 – darf der Fachlehrer nicht mehr inhaltlich beraten. Kontakte zwischen Lehrer und Schüler beschränken sich in der Woche der Themenbearbeitung auf Hilfen technischer Art (z. B. Kopiermöglichkeiten, Zugang zu Geräten, Ausstattung des Prüfungsraumes usw.) In der Wahl der Präsentationsart ist der Schüler frei. Medien können, müssen aber nicht notwendigerweise dabei eingesetzt werden: Eine Präsentation kann immer und ohne Qualitätsverlust auch aus einem entsprechend vorbereiteten und gestalteten Vortrag bestehen. Entscheidend ist der kreative und intelligente Umgang mit Gelerntem. Eine technisch sehr aufwendige Präsentation sollte einen Notfallplan beinhalten. Es empfiehlt sich im Hinblick auf mögliche technische Probleme zusätzlich drei Ausdrucke verwendeter Powerpoint- oder Projektor-Folien bereit zu halten. Die Prüfungsräume an des Gymnasiums Walldorf enthalten als Standardausstattung: Tafel mit weißer und farbiger Kreide, Tageslichtprojektor, Notebook mit Funkmaus samt angeschlossenem Beamer. Weitere Materialien (z. B. Kassettenrekorder, CD-Spieler u. ä.) sind in begrenztem Umfang möglich, müssen aber in jedem Fall rechtzeitig vor dem Prüfungstag beantragt werden. Die eingesetzten Materialien können am Freitag, den 12.06.15 ab 13:30 Uhr in dem geplanten Prüfungsraum getestet werden. Dies gilt besonders auch für Dateien, die auf den PCs oder schülereigenen Notebooks eingesetzt werden. Auf den Schul-PCs werden keine weiteren Programme installiert. Für die Präsentationsprüfung selbst müsst ihr eine Tischvorlage (1-2 Seiten) in vierfacher Ausführung anfertigen. Sie umfasst die Gliederung, das Verzeichnis der benutzen Quellen und Hilfsmittel sowie die schriftliche Versicherung. Ein Muster für eine solche Tischvorlage findet ihr auf der letzten Seite dieser Informationen. 2. Verlauf der mündlichen Prüfung Am Tag der mündlichen Abiturprüfung, 15.06.15, finden sich alle Teilnehmer um 8:00 Uhr in der Mensa ein, um Informationen des Prüfungsvorsitzenden zu erhalten. Der Prüfungsplan wird dann ausgehängt. Findet euch bitte mindestens 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen mündlichen Prüfung im Gebäude ein. Die Vorbereitungszeit für alle festgelegten Prüfungsfächer beträgt 20 Minuten, ebenso die Prüfungszeit selbst. 3. Durchführung der Präsentationsprüfung 1. Teil In den ersten 10 Minuten stellt der Schüler seine Bearbeitung des Themas in zusammenhängender freier Rede dar, der medienunterstützt sein kann. Als Hilfsmittel sind Handzettel erlaubt. In die Präsentation wird in der Regel nur eingegriffen, wenn die verfügbare Zeit um mehr als eine Minute überschritten ist. Eine gute Präsentation ist dadurch gekennzeichnet, dass das Wesentliche betont und herausgestellt wird und man sich nicht in Details verliert. Der rote Faden, die Kernaussage, die Quintessenz, die Beantwortung der Leitfrage usw. müssen deutlich werden. Die Zeiteinteilung ist ein wichtiges Kriterium für die Bewertung. Wenn der Schüler in Gefahr kommt, die Zeit zu überschreiten, kann er gewarnt werden; notfalls muss der Vortrag abgebrochen werden. 2. Teil Die zweite Hälfte dient der Vertiefung, der Ausweitung und der Übertragung und läuft im Stile eines Kolloquiums ab. Hier können auch andere Lehrplaninhalte thematisiert werden. Im zweiten Teil der Prüfung werden Fragen gestellt und Probleme aufgeworfen, zunächst zum Thema: Nach seiner Bedeutung, nach Querverbindungen, Anwendungen, verwendeten Quellen, Schwierigkeiten bei der Realisation usw. Hier muss der Schüler zeigen, wie sehr er das Thema geistig durchdrungen hat. Auch eine sehr gelungene Präsentation darf nicht über ein möglicherweise geringes fachliches Niveau hinwegtäuschen. Auch Fragen zum methodischen Vorgehen, zu möglichen Alternativen, zu Entscheidungen und Festlegungen usw. sind möglich und können der Klärung dienen. 4. Notenfindung Die Kriterien, die zur Bewertung herangezogen werden, beziehen sich auf die vier Kategorien: Inhalt, Gliederung, Medieneinsatz, Auftreten. Die Note ist eine Fachnote und spiegelt neben der methodischen Kompetenz wesentlich die Fachkompetenz des Schülers wider. Beide Prüfungsteile werden als Ganzes bewertet – eine gelungene Präsentation kann durch das anschließende Kolloquium stark an Wertigkeit verlieren, wenn sich herausstellt, dass der Schüler das Vorgetragene fachlich nicht verstanden hat. Eine Gesamtnote besser als vier, verlangt, dass die fachliche Teilleistung allein mindestens „ausreichend“ ist. Unmittelbar nach der mündlichen Prüfung wird der Schüler vom Fachvorsitzenden gefragt, ob er die Note gleich erfahren wolle. Der Schüler verlässt während der Beratung den Raum. Nach der Beratung wird der Schüler hereingerufen, die Note wird ihm mitgeteilt und kurz begründet. Wichtiger Hinweise: Es ist selbstverständlich untersagt, Handys und andere elektronische Kommunikationsmittel während der mündlichen Abiturprüfung (inklusive der Vorbereitungszeit) mitzuführen. Tipps zur Vorbereitung und Gestaltung: Übt die Präsentation zu Hause vor Publikum und stoppt die Zeit! Durchschnittliche Zeit/Folie 2 min Schriftgröße 16 – 20pt.; auf hohe Transparenz achten. keine „einfliegenden“ Spielereien; Ton ist meist nicht erforderlich. Weist bitte eure Eltern darauf hin, dass ihr nach dem Abschluss des mündlichen Abiturs nur noch bis zu max. 4 Monaten bei euren Eltern krankenversichert seid. Falls die Ausbildung in einem Beruf, der Antritt des Dienstes bei der Bundeswehr oder beim Bundesfreiwilligendienst erst länger als 4 Monate nach dem Abitur beginnen sollte, müsstet ihr euch zusätzlich versichern. Nehmt bitte, falls Euch irgendetwas unklar ist, unvermittelt Rücksprache mit dem Oberstufenberater Herrn Reuter. Die Abiturienten-Entlassfeier findet am 26.06.2015, 17:00 Uhr in der Astoria-Halle statt. Mit den besten Wünschen für einen guten Verlauf der mündlichen Prüfung Falkner, OStD`n Wichtige rechtliche Regelungen (NGVO) § 24 Durchführung der mündlichen Prüfung (3) Für das mündliche Prüfungsfach nach § 19 Abs. 1 Satz 2 legen die Schüler spätestens zehn Unterrichtstage vor der Prüfung vier Themen im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne für die Jahrgangsstufen im Einvernehmen mit der Fachlehrkraft schriftlich vor. Der Leiter des Fachausschusses wählt eines dieser Themen als Prüfungsthema. Diese Entscheidung wird den Schülern etwa eine Woche vor der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Für die mündliche Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern werden Prüfungsaufgaben im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne für die Jahrgangsstufen vom Leiter des Fachausschusses auf Grund von Vorschlägen der Fachlehrkraft gestellt; die Prüfungsaufgaben werden schriftlich vorgelegt, wobei eine Zeit von etwa 20 Minuten zur Vorbereitung unter Aufsicht eingeräumt wird. (…) (5) In der mündlichen Prüfung soll der Schüler das Prüfungsthema oder die Prüfungsaufgaben in zusammenhängender Rede darstellen und in einem anschließenden Prüfungsgespräch in größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge einordnen. Die Prüfung darf keine Wiederholung, sondern muss Ergänzung der schriftlichen Prüfung sein; sie bezieht sich über das Prüfungsthema oder die Aufgabenstellung hinaus auch auf weitere Themen der Bildungs- und Lehrpläne. (7) Im Anschluss an die mündliche Prüfung des einzelnen Schülers setzt der Fachausschuss das Ergebnis der mündlichen Prüfung nach § 5 Abs. 1 auf Vorschlag des Prüfers fest und teilt es dem Schüler auf Wunsch mit. (…) § 27 Nichtteilnahme, Rücktritt (1) Wird ohne wichtigen Grund an einem der Prüfungsteile ganz oder teilweise nicht teilgenommen, gilt dies als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes entscheidet bei der schriftlichen Prüfung der Leiter, bei der mündlichen Prüfung der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, bei der fachpraktischen Prüfung im Fach Sport der Vorsitzende des Fachausschusses und bei der Kommunikationsprüfung der Schulleiter. Der Schüler hat den Grund unverzüglich der Schule mitzuteilen. (2) Als wichtiger Grund gilt insbesondere Krankheit. Auf Verlangen ist ein ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis vorzulegen. Wer sich in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen hat, kann dies nachträglich nicht mehr geltend machen. Der Kenntnis steht die fahrlässige Unkenntnis gleich; fahrlässige Unkenntnis liegt insbesondere dann vor, wenn beim Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht unverzüglich eine Klärung herbeigeführt wurde. (3) Sofern und insbesondere soweit ein wichtiger Grund vorliegt, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die Teilnahme an einer Nachprüfung nach § 17 Abs. 2 Satz 2 ist möglich. Hierbei bleiben die bereits erbrachten Prüfungsleistungen bestehen. (4) Vor Beginn der Abiturprüfung ist auf diese Bestimmung hinzuweisen. § 28 Täuschungshandlungen, Ordnungsverstöße (1) Wer es unternimmt, das Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder nicht zugelassene Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben mitführt oder Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch leistet, begeht eine Täuschungshandlung. (2) Wird während der Prüfung eine Täuschungshandlung oder ein entsprechender Verdacht festgestellt, ist der Sachverhalt von einer aufsichtsführenden Lehrkraft zu protokollieren. Der Schüler setzt die Prüfung bis zur Entscheidung über die Täuschungshandlung vorläufig fort. (3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird der Schüler von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note „ungenügend“ (0) Punkte bewertet werden. Die Entscheidung trifft bei der schriftlichen Prüfung der Leiter, bei der mündlichen Prüfung der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, bei der fachpraktischen Prüfung im Fach Sport der Vorsitzende des Fachausschusses und bei der Kommunikationsprüfung der Schulleiter. (4) Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann die obere Schulaufsichtsbehörde das Zeugnis einziehen und entweder ein anderes Zeugnis erteilen oder die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife zurücknehmen, sofern seit der Ausstellung des Zeugnisses nicht mehr als zwei Jahre vergangen sind. (5) Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer behindert, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend. (6) Vor Beginn der Abiturprüfung ist auf diese Bestimmungen hinzuweisen. Mündliche Abiturprüfung 2015 Präsentationsprüfung Vor- und Nachname: Fach: Datum: Fachlehrer: Thema: Gliederung 1. 2. 3. 3.1 3.2 3.3 4. a) b) c) … Literatur/Quellen: Schriftliche Versicherung Ich versichere, dass ich die Präsentation selbstständig angefertigt, nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt und alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken entnommen sind, durch Angabe der Quellen als Entlehnung kenntlich gemacht habe. Sie wurde in gleicher oder ähnlicher Form als bewertete Leistung (GLF, Seminararbeit o.ä.) von mir noch nicht bearbeitet. Ort, Datum Unterschrift
© Copyright 2024 ExpyDoc