Staatliche Berufliche Oberschule Friedberg Hinweise zur Abitur- und Fachabiturprüfung 2015 Friedberg, im April 2015 Liebe Schülerinnen und Schüler, bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zur Abiturprüfung und zur Fachabiturprüfung. Ein Verstoß gegen diese Regeln kann den Ausschluss von der Prüfung nach sich ziehen. 1. Platzzuweisung/Prüfungsräume: Jeder Prüfungsteilnehmer hat eine Nummer für seinen Platz während der vier Prüfungstage. Die Prüfungsräume werden den Schülern durch Aushang in der Aula bekanntgegeben. 2. Ausweispflicht: Auf dem Arbeitsplatz muss während der gesamten Prüfung ein gültiger Ausweis (Schülerausweis, Personalausweis oder Reisepass) aufliegen. 3. Regularien der Prüfung: Über die Bestimmungen zur Abschlussprüfung informiert Sie die Schulordnung vom 28.08.2008 (FOBOSO) in der Fassung vom 15. November 2013. Sie können diese Schulordnung im Internet unter www.bfbn.de (Schulrecht) einsehen. Bitte informieren Sie sich gründlich. Der Einwand, Sie hätten die Bestimmungen nicht gekannt, kann nicht anerkannt werden. Beachten Sie besonders die Bestimmungen über die Verhinderung an der Teilnahme (§ 70), über die Bereithaltung oder Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (§ 72), über die mündliche Prüfung (§ 65) und über die Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten (§ 67). 4. Erkrankung, Versäumen einer Prüfung: Prüfungsversäumnisse wegen Krankheit müssen sofort mit einem schulärztlichen Attest oder der Bescheinigung eines Krankenhauses gemeldet werden. Andere Versäumnisgründe (z. B. Unfall oder Zugausfall) müssen durch amtliche Bestätigungen nachgewiesen werden. Die Nichtteilnahme an einem Prüfungsteil, sofern nicht eine nachgewiesene Krankheit oder anerkennenswerte Gründe vorliegen, führt zur Note 6 (0 Punkte) in diesem Fach. Dies gilt auch für mündliche Prüfungen. Hat der Prüfling eine Prüfung begonnen oder an ihr teilgenommen, so können gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nachträglich nicht anerkannt werden (§ 70). 5. Pünktlichkeit: Bitte kommen Sie pünktlich zu den Prüfungen. Bei den schriftlichen Prüfungen müssen Sie 20 Minuten vor Prüfungsbeginn vor dem Prüfungsraum anwesend sein. Fahren Sie so frühzeitig von zu Hause weg, dass Sie Verspätungen von Bus oder Bahn oder auch Staus noch auffangen können. 6. Vorschriften für die Prüfungsräume: Sie dürfen in die Prüfungsräume keine Taschen, keine Handys, keine Tablet-PCs oder ähnliche elektronische und internetfähige Geräte mitnehmen (Ausnahme: Zugelassener Taschenrechner). Die Bereithaltung solcher Geräte gilt als Unterschleif. Brotzeit darf nur in Klarsichtbeuteln mitgeführt werden. Bringen Sie Schreibzeug, genügend Tinte oder Kugelschreiber und Zeichengeräte wie Lineal, Geodreieck, Zirkel usw. selbst mit. Die Verwendung roter oder grüner Tinte/Farbe ist nicht erlaubt. 7. Erlaubte Hilfsmittel: Mit Ausnahme von BwR, dürfen die im Folgenden genannten zugelassenen Hilfsmittel Hervorhebungen, jedoch keine Kommentare enthalten. Zusätzliche schriftliche Eintragungen führen in der Regel zur Note 6 (0 Punkte). Sie tragen die volle Verantwortung, dass die Unterlagen diesen Vorschriften entsprechen. Schülerinnen und Schüler, die ohne ein eigenes zugelassenes Hilfsmittel (Duden, Wörterbuch, Formelsammlung usw.) antreten, verzichten damit auf dessen Verwendung. Um unnötige Unruhe in den Prüfungsräumen zu vermeiden, ist es nicht möglich, während der Prüfung Hilfsmittel zu entleihen. Deutsch: Im Fach Deutsch ist die Verwendung eines für die Leistungserhebungen zugelassenen Rechtschreibwörterbuches erlaubt, das nach Erklärung des jeweiligen Verlags die Neuregelungen der deutschen Rechtschreibung vollständig umsetzt. Englisch Im Fach Englisch ist die Verwendung eines für die Leistungserhebungen zugelassenen, einsprachigen Wörterbuchs erlaubt. Für die mündliche Gruppenprüfung sind zusätzlich allgemein-sprachliche einsprachige und zweisprachige Wörterbücher zugelassen. Mathematik, Physik und BWR Zugelassene Hilfsmittel – Taschenrechner Es gelten in allen JGS die bisherigen Regelungen: In den Fächern Mathematik, Physik und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen ist die Verwendung von Taschenrechnern gestattet, die den offiziellen Richtlinien entsprechen. Grundlegend ist dabei, dass nur Taschenrechner zugelassen sind, die nicht programmierbar und nicht graphikfähig sind. Insbesondere sind die nachfolgend aufgelisteten öfter verwendeten Modelle NICHT zugelassen: Casio 115 MS, Casio 991 ES, Casio 991 MS. Ausnahme: Für CAS-Klassen ist im Fach Mathematik der CAS-Taschenrechner zugelassen. Zugelassene Hilfsmittel – Formalsammlungen etc. Physik: • die vom ISB für die Berufliche Oberschule herausgegebene Formelsammlung Physik, Chemie und Technologie mit Merkhilfe Mathematik/Technik (Kastner-Verlag, Wolnzach). In der AR Technik enthält diese Formelsammlung die Merkhilfe Mathematik und darf bei der Mathematikprüfung verwendet werden. Mathematik: • „Merkhilfe“: Dabei sind die relevanten Formeln auf 4 Seiten (Nichttechnik) bzw. auf 6 Seiten (Technik) zusammengestellt (vom ISB herausgegeben, abrufbar unter www.isb.bayern.de). • Eines der Tafelwerke „Stochastik-Tabellen“ v. Barth u. a. (München: Ehrenwirt-Verlag) oder „Tafelwerk zur Stochastik“ v. Wörle/Mühlbauer (München: Bayer. Schulbuchverlag). Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen Hervorhebungen, jedoch keinerlei Kommentare, schriftliche Einträge, Hinweise, Ergänzungen o.ä. enthalten. Die Verantwortung für einwandfreie Hilfsmittel tragen ausschließlich die Schülerinnen und Schüler. Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen: Für die Prüfung im Fach BWR werden der Industriekontenrahmen (IKR) und die Merkhilfe BWR als Hilfsmittel gestellt. Bitte nach der Prüfung in die Arbeit einlegen. Eigene Unterlagen sind nicht zugelassen. Prüfungspapier: Für alle Prüfungsteilnehmer wird Papier für Konzept und Reinschrift von der Schule bereitgestellt. Bitte bringen Sie kein eigenes Papier mit. Alle Blätter, auch Konzeptblätter, müssen am Ende der Prüfung in den Mantelbogen eingelegt und abgegeben werden. Die Angaben und möglicherweise vorhandene Hinweisblätter sind gesondert abzugeben. Denken Sie daran, jedes beschriebene Blatt mit Ihrem Namen und Ihrer Klasse zu beschriften. Seite 2 8. Hinweise zur Bearbeitung der Aufgaben: Verwenden Sie keinen Korrekturlack oder Tintentod; Fehler werden durchgestrichen und die neue Ausführung daneben geschrieben (Im Fach Deutsch durch Fußnoten). Es darf auch kein Rotstift, Grünstift oder Bleistift (außer für die Erstellung von Graphen in Mathematik, Physik und BWR) verwendet werden. Bedenken Sie, dass bei der Bewertung der Leistungen auch auf saubere und deutliche Schrift sowie eine übersichtliche Darstellung geachtet wird. Wenn aus einer Vorlage Aufgaben auszuwählen sind, erfolgt die Auswahl durch Streichung der nicht zu bearbeitenden Aufgaben vor Beginn der Bearbeitung. Bitte beachten Sie diese Angaben genau. 9. Verlassen des Prüfungsraumes: Das Verlassen des Prüfungsraumes für den Gang zur Toilette ist während der Prüfung nur mit Erlaubnis einer Aufsicht führenden Lehrkraft möglich. Melden Sie sich bitte und warten Sie, bis Sie zum Verlassen des Platzes aufgefordert werden. Während der ersten Stunde und der letzten halben Stunde der Prüfung darf der Prüfungsraum nicht verlassen werden! Ergebnisse der Prüfung 10. Notenbekanntgabe: Zu den festgesetzten Terminen können Sie Ihre Jahresfortgangsnoten bzw. die Noten der schriftlichen Prüfung erfahren. Wenn Sie nicht anwesend sind, haben Sie die Folgen, z. B. eine versäumte Meldung zur mündlichen Prüfung, selbst zu tragen. Anderen Personen können Ihre Noten nur mitgeteilt werden, wenn sie eine schriftliche Vollmacht vorgelegen können. 11. Mündliche Prüfung (nicht im Fach Englisch): Die Schulordnung enthält vor allem in den §§ 65 und 67 FOBOSO Bestimmungen zur mündlichen Prüfung. Nach § 65 Abs. 2 Satz 1 können Sie sich freiwillig zu einer mündlichen Prüfung melden • in einem Fach der schriftlichen Prüfung (außer Englisch) • und zusätzlich zu einer mündlichen Prüfung in einem Pflichtfach des laufenden Schuljahres (außer Französisch/Spanisch) ohne schriftliche Prüfung, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind (weniger als 4 Punkte), • weitere Regelungen siehe § 65, folgende Sätze. Beachten Sie die Anmeldetermine. Spätere Meldungen können nicht angenommen werden. Melden Sie sich schriftlich mit den Formblättern zu den jeweiligen mündlichen Prüfungen an. Nach § 65 Abs. 3 Satz 1 kann der Prüfungsausschuss festlegen, dass Sie sich unter bestimmten Bedingungen (z.B. Notendiskrepanz) in einem Fach der mündlichen Prüfung unterziehen müssen. Die Termine der mündlichen Prüfung werden rechtzeitig ausgehängt (siehe Terminplan). Informieren Sie sich über Ihren Termin vor Ort, eine telefonische Auskunft kann nicht erfolgen. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt im Allgemeinen 20 Minuten. Prüfungsstoff ist der gesamte Stoff der 11., 12. und ggf. 13. Jahrgangsstufe. In § 67 wird die Bewertung der einzelnen Leistungen geregelt. Wichtige Bestimmungen sind: • Bei der Bildung der Prüfungsnote werden die Leistungen in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung im Verhältnis 2:1 gewertet. • Das Gesamtergebnis in Fächern der Abschlussprüfung wird aus dem auf zwei Dezimalen aufgerundeten Jahresfortgangsergebnis und aus der auf zwei Dezimalen aufgerundeten Prüfungsnote ermittelt, die beide gleichwertig sind. • Bei der Bildung des Gesamtergebnisses in Fächern ohne schriftliche Abschlussprüfung wird das Jahresfortgangsergebnis und die mündliche Prüfung im Verhältnis 1:1 gewertet. • Die Leistungen in der mündlichen Prüfung werden vom Ausschuss, der diese Prüfung abnimmt, bewertet. Die Prüfungs- und die Gesamtnote werden vom gesamten Prüfungsausschuss festgelegt. Daher kann ein Mitglied eines Unterausschusses keine Auskunft über die Gesamtnote geben. Bei Nichtantreten zu einer festgesetzten mündlichen Prüfung wird die Prüfung mit Note 6 (0 Punkte) bewertet, außer Sie haben sich bei einer freiwilligen mündlichen Prüfung rechtzeitig vor Beginn, d.h. mindestens eine Stunde vorher, schriftlich im Sekretariat abgemeldet. Seite 3 TERMINE ABSCHLUSSPRÜFUNG 2015 07.05.15 12.05.15 Abiturprüfung mündliche Gruppenprüfung Englisch – genauer Plan hängt zeitnah aus 15.05.2015 - Freitag 8:15 Information der Schüler über AP Turnhalle Landkreis 9:00 Bekanntgabe der Jahres(fortgangs)noten 12./13. Klassen (eigener Raumplan) 10:00 Anmeldebestätigung der 12. Klassen, die in die 13. Klasse gehen wollen bis 14:00 Meldung für mündliche Prüfung in Nicht-Prüfungsfächern, 12. und 13. Klasse 18.05.2015 Montag 08:00 - 13:00 09:00 - 13:00 Abiturprüfung Deutsch 13. Klasse Abiturprüfung Deutsch 12. Klasse 19.05.2015 - Dienstag 09:00 - 12:00 Abiturprüfung BWR/PÄPSY/PHYSIK 21.05.2015 - Donnerstag 09:00 - 10:30 11:00 - 12:00 11:00 - 12:15 Abiturprüfung Englisch, Reading-Teil, 12. und 13. Klasse Abiturprüfung Englisch, Writing-Teil, 12. Klasse Abiturprüfung Englisch, Writing-Teil, 13. Klasse 22.05.2015 - Freitag 09:00 - 12:00 Abiturprüfung Mathematik, 12. und 13. Klasse 24.06.2015 Mittwoch Noten-Bekanntgabe – Lehrer aller Prüfungsfächer sind anwesend (eigener Raumplan) 15:30 Meldung zur mündlichen Prüfung in Prüfungsfächern. Aushang der Pläne für die mündliche Prüfung in Nicht-Prüfungsfächern. 25.06.2015 - Donnerstag bis 11:00 Letzter Termin für die Meldung zur mündlichen Prüfung in Prüfungsfächern 26.06.2015 - Freitag Abiturprüfung 08:15 Mündliche Prüfung in Nicht-Prüfungsfächern ab 14:00 Aushang der Prüfungspläne für die mündliche Prüfung in Prüfungsfächern (siehe auch Homepage) 29.06.2015 - Montag Abiturprüfung 08:15 Mündliche Prüfung in Prüfungsfächern 30.06.2015 - Dienstag Abiturprüfung Mündliche Prüfung in Prüfungsfächern 01.07.2015 - Mittwoch 08:15 08:15 Abiturprüfung Mündliche Prüfung in Prüfungsfächern Seite 4 06.07.2015 - Montag BÜCHERABGABE 12. und 13. Klassen ab 8:15 Die Klassen treffen sich zur Abgabe der Bücher vor der Bücherei im Keller nach folgendem Zeitplan. Bei Verhinderung bitte die Bücher einem Klassenkollegen mitgeben. 13. Klassen: 8:15 12. Klassen Sozial: 8:45 Uhr 12. Klassen Technik: 9:30 Uhr 12. Klassen Wirtschaft: 10:00 Uhr 10:55 Einsichtnahme in Prüfungsarbeiten 09.07.2015 - Donnerstag ABSCHLUSSFEIER der 12. Klassen Beginn an der Schule: Wirtschaftsklassen: 16.00 Uhr Sozial- und Technikklassen: 18.00 Uhr 10.07.2015 Freitag ABSCHLUSSFEIER der 13. Klassen genaue Planung folgt 15.07.2015 - Mittwoch Abgabe Anträge auf Wiederholung Bitte achten Sie auf die genaue Einhaltung der Termine. Versäumnisse gehen zu Ihren Lasten. Sollten Sie im Zusammenhang mit der Prüfung oder Ihren Leistungen Fragen haben, klären Sie diese bitte mit Ihren Lehrern bzw. mit Ihrem Klassenleiter. Die Berufliche Oberschule Friedberg wünscht Ihnen für Ihre Prüfungen Glück und Erfolg. gez. Wolfgang Wiedemann Schulleiter Berufliche Oberschule Friedberg Seite 5
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