Hinweise zur (Fach)Abiturprüfung 2015

Hinweise zur Fachabiturprüfung und Abiturprüfung 2015
Landsberg am Lech, im Mai 2015
Liebe Schülerinnen und Schüler,
bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zur (Fach)Abiturprüfung. Die Informationen und
Termine finden Sie auch auf www.bs-landsberg.de unter „Prüfung schrifl./mündl.“
1. Platzzuweisung:
Jeder Prüfungsteilnehmer hat einen mit seinem Namen gekennzeichneten Platz.
2. Ausweispflicht:
Auf dem Arbeitsplatz muss während der Prüfung ein amtlich gültiger Ausweis aufliegen.
3. Regularien der Prüfung:
Über die Bestimmungen zur Abschlussprüfung informiert Sie die Schulordnung vom 28.08.2008 (FOBOSO) in der Verordnung vom 15. November 2013 (5., geänderte Auflage). Sie finden diese Schulordnung unter www.bayern-recht.de - bitte informieren Sie sich auch dort.
Der Einwand, Sie hätten die Bestimmungen nicht gekannt, kann nicht anerkannt werden.
Beachten Sie besonders die Bestimmungen über die Verhinderung an der Teilnahme (§ 70), über
die Bereithaltung oder Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (§ 72), über die mündliche Prüfung (§ 65)
und über die Festsetzung des Prüfungsergebnisses und der Zeugnisnoten (§ 67).
4. Erkrankung, Versäumen einer Prüfung:
Prüfungsversäumnisse wegen Krankheit müssen sofort mit einem amtsärztlichen Attest oder der Bescheinigung eines Krankenhauses nachgewiesen werden; andere Versäumnisse (z. B. Unfall oder
Zugausfall) durch amtliche Bestätigungen. Die Nichtteilnahme an einem Prüfungsteil, sofern nicht
eine nachgewiesene Krankheit oder anerkennenswerte Gründe vorliegen, führt zur Note 6 (0 Punkte) in diesem Fach. Dies gilt auch für mündliche Prüfungen.
Hat der Prüfling eine Prüfung begonnen, so können gesundheitliche Gründe, denen zufolge die
Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nachträglich nicht anerkannt werden (§ 70).
5. Pünktlichkeit:
Bei den schriftlichen Prüfungen müssen Sie 20 Minuten vor Prüfungsbeginn vor dem Prüfungsraum
anwesend sein und Ihren Platz entsprechend vorbereiten. Planen Sie so, dass Sie Verspätungen der
Bahn oder Staus noch auffangen können.
Vorschriften für die Prüfungsräume:
Sie dürfen in die Prüfungsräume keine Taschen, keine Handys, keine Tablet-PCs oder ähnliche elektronische Geräte mitnehmen (Ausnahme: Zugelassener Taschenrechner). Die Bereithaltung solcher
Geräte gilt als Unterschleif.
Bringen Sie genügend blaue Tinte oder blauen Kugelschreiber und Zeichengeräte wie Lineal, Geodreieck, Zirkel usw. selbst mit. Die Verwendung roter oder grüner Tinte/Farbe ist nicht erlaubt.
6. Erlaubte Hilfsmittel:
Die im Folgenden genannten zugelassenen Hilfsmittel dürfen Hervorhebungen, jedoch keine Kommentare enthalten. Zusätzliche schriftliche Eintragungen führen in der Regel zur Note 6 (0 Punkte).
Sie tragen die volle Verantwortung, dass die Unterlagen diesen Vorschriften entsprechen. Wenn Sie
ohne ein eigenes zugelassenes Hilfsmittel (Duden, Wörterbuch, Formelsammlung usw.) antreten,
verzichten Sie damit auf dessen Verwendung. Um unnötige Unruhe in den Prüfungsräumen zu vermeiden, ist es nicht möglich, während der Prüfung Hilfsmittel zu entleihen.
Deutsch:
Im Fach Deutsch ist die Verwendung eines für die Leistungserhebungen zugelassenen Rechtschreibwörterbuches erlaubt, das nach Erklärung des jeweiligen Verlags die Neuregelungen der
deutschen Rechtschreibung vollständig umsetzt.
Englisch
Im Fach Englisch ist die Verwendung eines für die Leistungserhebungen zugelassenen, einsprachigen Wörterbuchs erlaubt. Für die mündliche Gruppenprüfung sind zusätzlich allgemeinsprachliche einsprachige und zweisprachige Wörterbücher zugelassen.
Mathematik, Physik und BwR - Taschenrechner
Zugelassen ist ein nicht programmierbarer und nicht graphikfähiger Taschenrechner. Fragen Sie
im Zweifel vor der Prüfung die zuständige Lehrkraft, ob Ihr Taschenrechner den Vorschriften entspricht. Achten Sie ggf. auf neue Batterien; ein Zweitrechner kann evtl. hilfreich sein. Gebrauchsanweisungen für den Taschenrechner dürfen nicht benutzt werden.
Mathematik - Merkhilfen und Formelsammlung
nichttechnische Fachrichtungen:
 Merkhilfe, die von der Schule zur Verfügung gestellt wird
 Stochastik-Tabellen, Barth u.a., Ehrenwirth Verlag, München oder
 Tafelwerk zur Stochastik, Wörle/Mühlbauer, Bayerischer Schulbuchverlag, München
technische Fachrichtung:
 Merkhilfe, die von der Schule zur Verfügung gestellt wird
 die vom ISB herausgegebene Formelsammlung für Berufliche Oberschulen (Physik, Technologie, Chemie mit Merkhilfe Mathematik/Technik; Kastner Verlag, Wolnzach)
Physik
 die vom ISB herausgegebene Formelsammlung für Berufliche Oberschulen (Physik, Technologie, Chemie mit Merkhilfe Mathematik/Technik; Kastner Verlag, Wolnzach)
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen:
 die Merkhilfe BWR sowie der Industriekontenrahmen (IKR) werden als Hilfsmittel gestellt. Bitte
nach der Prüfung in die Arbeit einlegen. Eigene Kontenrahmen sind nicht zugelassen.
Prüfungspapier:
Das Papier für Konzept und Reinschrift wird von der Schule bereitgestellt. Bitte bringen Sie kein
eigenes Papier mit. Reinschrift und Konzept müssen am Ende der Prüfung im Mantelbogen eingelegt abgegeben werden. Schreiben Sie auf jedes Blatt Ihren Namen und Ihre Klasse.
7. Hinweise zur Bearbeitung der Aufgaben:
Verwenden Sie keinen Korrekturlack oder Tintentod; Fehler sind mit Lineal zu entwerten. Verwenden
Sie Bleistift ggf. nur für die Erstellung von Graphen in Mathematik, Physik und BwR. Die Bewertung
der Leistungen bezieht sich auch auf die äußere Darstellung.
Wenn aus einer Vorlage Aufgaben auszuwählen sind, erfolgt die Auswahl durch Streichung der
nicht zu bearbeitenden Aufgaben vor Beginn der Bearbeitung, gemeinsam und unter Anleitung
der Lehrkraft. Vom Prüfling falsch ausgewählte Aufgaben werden mit Note 6 (0 Punkte) bewertet.
8. Verlassen des Prüfungsraumes:
Das Verlassen des Prüfungsraumes für den Gang zur Toilette ist während der Prüfung nur mit Erlaubnis einer Aufsicht führenden Lehrkraft möglich. Während der ersten halben und der letzten halben
Stunde der Prüfung darf der Prüfungsraum nicht verlassen werden!
Ergebnisse der Prüfung
9. Notenbekanntgabe:
Zu den festgesetzten Terminen können Sie Ihre Jahresfortgangsnoten bzw. die Noten der schriftlichen Prüfung erfahren. Wenn Sie nicht anwesend sind, haben Sie die Folgen, z. B. eine versäumte
Meldung zur mündlichen Prüfung, selbst zu tragen. Anderen Personen können Ihre Noten nur mitgeteilt werden, wenn sie eine schriftliche Vollmacht in Form eines Geschäftsbriefes vorlegen.
10. Mündliche Prüfung (nicht im Fach Englisch):
insbesondere §§ 65 und 67 FOBOSO
Nach § 65 Abs. 2 Satz 1 können Sie sich freiwillig zu einer mündlichen Prüfung melden
 in einem Fach der schriftlichen Prüfung (außer Englisch)
 und zusätzlich zu einer mündlichen Prüfung in einem Pflichtfach des laufenden Schuljahres
(außer Französisch) ohne schriftliche Prüfung, wenn die Leistungen mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind (weniger als 4 Punkte),
 weitere Regelungen siehe § 65, folgende Sätze.
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Beachten Sie die festgelegten Anmeldetermine. Spätere Meldungen können nicht angenommen
werden. Melden Sie sich schriftlich mit den im Sekretariat ausliegenden Formblättern an.
Nach § 65 Abs. 3 Satz 1 kann der Prüfungsausschuss festlegen, dass Sie sich unter bestimmten Bedingungen (z.B. Notendiskrepanz) in einem Fach der mündlichen Prüfung unterziehen müssen.
Die Termine der mündlichen Prüfung werden rechtzeitig ausgehängt und auf der Homepage bekannt gegeben; eine telefonische Auskunft kann nicht erfolgen.
Die Prüfungsdauer beträgt im Allgemeinen 20 Minuten und erstreckt sich über den Lehrplan der 11.
und 12. Jahrgangsstufe (Fachabitur) bzw. über den Lehrplan der 13. Jahrgangsstufe (Abitur).
In § 67 wird die Bewertung der einzelnen Leistungen geregelt. Wichtige Bestimmungen sind:
 die Gesamtprüfungsnote ergibt sich aus schriftlicher und mündlicher Prüfung; Verhältnis 2:1
 Das Gesamtergebnis in Fächern der Abschlussprüfung wird aus dem auf zwei Dezimalen
aufgerundeten Jahresfortgangsergebnis und aus der auf zwei Dezimalen aufgerundeten
Gesamt-Prüfungsnote ermittelt, die beide gleichwertig sind.
 Bei der Bildung des Gesamtergebnisses in Fächern ohne schriftliche Abschlussprüfung wird
das Jahresfortgangsergebnis und die mündliche Prüfung im Verhältnis 1:1 gewertet.
 Die Leistungen in der mündlichen Prüfung werden vom dafür zuständigen Prüfungsausschuss bewertet. Die Prüfungs- und die Gesamtnote werden vom gesamten Prüfungsausschuss festgelegt.
Bei Nichtantreten zu einer festgesetzten mündlichen Prüfung wird die Prüfung mit Note 6 (0 Punkte)
bewertet, außer Sie haben sich bei einer freiwilligen mündlichen Prüfung rechtzeitig vor Beginn, d.h.
mindestens eine Stunde vorher, schriftlich im Sekretariat abgemeldet.
Terminplan für die Fachabiturprüfung und Abiturprüfung 2015
Datum
Zeit
Fr,
11.30
15. Mai
Mo,
18. Mai
Di,
19. Mai
Do,
21. Mai
Fr,
22. Mai
danach
09.00 bis 13.00
08.00 bis 13.00
09.00 bis 12.00
09.00 bis 12.00
09.00 bis 12.15
09.00 bis 12.00
Do,
25. Juni
13.00
Fr,
26. Juni
12.00
18.00
Mo,
Di,
Mi,
29. Juni
30. Juni
01. Juli
Do,
09. Juli
Fr,
10. Juli
nach Plan
nach Plan
nach Plan
15.30
17.00
16.30
17.30
Inhalt
Notenbekanntgabe (JFG) für die 12. und 13. Klassen der Beruflichen Oberschule, Kenntnisnahme der Prüfungshinweise
Vorbereitung der Prüfungsräume (Schüler der Abschlussklassen)
FAP Deutsch
AP Deutsch
(F)AP BWR / Physik / Pädagogik-Psychologie
FAP Englisch
AP Englisch
(F)AP Mathematik
Notenbekanntgabe zu den schriftlichen Fachabiturprüfungen
Information über verpflichtende mündliche Prüfungen
Abgabe der Bücher (ansonsten keine Ausgabe des Zeugnisses)
Einsichtnahme in die schriftlichen Prüfungen
Letzte Meldung zu freiwilligen mündlichen Prüfungen | Sekretariat
Terminaushang zu den mündlichen Prüfungen und unter Kennung
auf der Homepage „Prüfung schriftl./mündl.“
Mündliche Prüfungen zur (F)AP
Mündliche Prüfungen zur (F)AP
Mündliche Prüfungen zur (F)AP
12. Klassen | Gottesdienst in der Heilig-Engel-Kirche Landsberg
12. Klassen | Zeugnisvergabe im Sportzentrum Landsberg
13. Klassen | Gottesdienst in der Schulkapelle St. Christina (BSL)
13. Klassen | Zeugnisvergabe in der Beruflichen Oberschule
Sollten Sie im Zusammenhang mit der Prüfung oder Ihren Leistungen Fragen haben, klären Sie diese
bitte mit Ihren Lehrern bzw. mit Ihrem Klassenleiter.
Die Berufliche Oberschule Landsberg wünscht Ihnen für Ihre Prüfungen Glück und Erfolg.
gez. Rosemarie Bastuck
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Stellvertretende Schulleiterin
Berufliche Oberschule Landsberg
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