Information zur Präsentationsprüfung 2015 - Edith-Stein

EDITH-STEIN-SCHULE RAVENSBURG
Präsentationsprüfung Schülerinformation
MÜNDLICHE ABITURPRÜFUNG 2015
1. Termine
Jeder Schüler gibt in seinem fünften Prüfungsfach das Formular „Themenvorschläge zur Abiturprüfung“ an seinen Fachlehrer. Auf diesem
Formular schlägt er vier Themen vor, jeweils ergänzt durch eine Grobgliederung und unterschreibt in der Zeile „Schüler/in“.
Do 30.04.15
Der Schüler gibt das Formular „Themenvorschläge zur Abiturprüfung“
ausgefüllt in Papierform und per E-mail an die Abteilungsleiterin.
Papier: in mein – gelbes – Postfach Nr. 5
unterschrieben von Lehrer und Schüler
E-mail: [email protected] (DOC-Anhang)
Mi 10.06.2015
Zeugnisausgabe, Bekanntgabe der Ergebnisse der Schriftlichen Abiturprüfung, Bekanntgabe von weiteren mündlichen Prüfungsfächern, Bekanntgabe des Themas der Präsentationsprüfung.
Zulassung/Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung,
Wahl weiterer mündlicher Prüfungsfächer; Einzelberatung
Mi 17.06.2015 Mündliche Prüfung („Tischvorlage“!)
Do 18.06.2015 Mündliche Prüfung; Ausgabe von Kopien des Abiturzeugnisses
Mo 20.04.2015
2. Modalitäten
Jeder bekommt, neben dieser Übersicht, jeweils ein Exemplar der Blätter „Themenvorschläge zur Abiturprüfung“ (1) und „Tischvorlage zur Abiturprüfung“ (2).
Die Art der Abgabe von (1) an den Fachlehrer – Papier oder elektronisch – ist mit diesem
abzusprechen. Der Schüler unterschreibt mit Datum.
Die Zeit bis zur Abgabe an den Abteilungsleiter dient dem intensiven Austausch mit dem
Fachlehrer, um Themen und Gliederungen in eine verbindliche Form zu bringen. Kriterien
sind z.B.: Ist der Lehrplanbezug deutlich? Kann ein Thema innerhalb einer Woche gründlich
vorbereitet werden? Kann ein Thema in 10 Minuten differenziert präsentiert werden? Welchen Spielraum gibt es für die individuelle Bearbeitung und Gestaltung?
Ein vorgeschlagenes Prüfungsthema darf im Unterricht ausführlich behandelt sein oder als
GFS gehalten worden sein – allerdings nicht vom Schüler selber. Ist das Thema im Unterricht
für eine GFS genutzt worden, ist dies mit dem Thema der Arbeit auf dem Blatt mit den Prüfungsthemenvorschlägen zu vermerken.
Bis spätestens Donnerstag, 30.04.2015 muss das Formular der Abteilungsleiterin vorliegen.
In Papierform, unterschrieben von Schüler und Fachlehrer zur Dokumentation. Elektronisch, natürlich ohne Unterschriften, um an den Fachvorsitzenden weitergeleitet zu werden.
Die Formulierungen der Themen und der Gliederungen sind jetzt verbindlich. Abweichungen
müssen in der Prüfung begründet werden können.
Sobald der Schüler das zu bearbeitende Thema genannt bekommt –schriftlich, am 10.06.15–
darf der Fachlehrer nicht mehr inhaltlich beraten. Kontakte zwischen Lehrer und Schüler beschränken sich in der Woche der Themenbearbeitung auf Hilfen technischer Art (z.B. Kopiermöglichkeiten, Zugang zu Geräten, Ausstattung des Prüfungsraumes usw.)
In der Wahl der Präsentationsart ist der Schüler frei. Medien können, müssen aber nicht notwendigerweise dabei eingesetzt werden: Eine Präsentation kann immer und ohne Qualitätsverlust auch aus einem entsprechend vorbereiteten und gestalteten Vortrag bestehen. Entscheidend ist der kreative und intelligente Umgang mit Gelerntem.
Eine technisch sehr aufwendige Präsentation sollte einen Notfallplan beinhalten.
Die Prüfungsräume an der Edith-Stein-Schule enthalten als Standardausstattung: Tafel mit
weißer und farbiger Kreide, Tageslichtprojektor, zwei Stellwände, PC mit Funkmaus samt
angeschlossenem Beamer. Weitere Materialien (z.B. Kassettenrekorder, CD-Spieler u. ä.)
sind in begrenztem Umfang möglich, müssen aber in jedem Fall rechtzeitig vor Abgabe der
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MÜNDLICHE ABITURPRÜFUNG 2015
Aufgabenvorschläge mit dem Fachlehrer und der Abteilungsleitung abgesprochen werden.
Die eingesetzten Materialien können am Freitag, den 12.06.2015 ab 13:30 Uhr in Ravensburg in einem Prüfungsraum getestet werden. Dies gilt besonders auch für Dateien, die auf
den PCs oder schülereigenen Notebooks eingesetzt werden. Auf den Schul-PCs werden keine weiteren Programme installiert.
Etwa eine halbe Stunde vor Beginn der Präsentationsprüfung steht der Prüfungsraum dem
Prüfling zur Vorbereitung zur Verfügung.
Unmittelbar vor Beginn der Prüfung gibt der Schüler der Prüfungskommission eine ein- bis
zweiseitige Tischvorlage ab. Sie enthält: die Gliederung, das Verzeichnis der benutzten
Quellen und Hilfsmittel, sowie die schriftliche Versicherung (siehe Anlage)
Die Präsentationsprüfung besteht aus zwei Teilen:
1. In den ersten 10 Minuten stellt der Schüler seine Bearbeitung des Themas in zusammenhängender freier Rede dar,
2. die zweite Hälfte dient der Vertiefung, der Ausweitung und der Übertragung und läuft
im Stile eines Kolloquiums ab. Hier können auch andere Lehrplaninhalte thematisiert
werden.
Eine gute Präsentation ist dadurch gekennzeichnet, dass das Wesentliche betont und herausgestellt wird und man sich nicht in Details verliert. Der rote Faden, die Kernaussage, die
Quintessenz, die Beantwortung der Leitfrage usw. müssen deutlich werden.
Die Zeiteinteilung ist ein wichtiges Kriterium für die Bewertung. Wenn der Schüler in Gefahr
kommt, die Zeit zu überschreiten, kann er gewarnt werden; notfalls muss der Vortrag abgebrochen werden.
Im zweiten Teil der Prüfung werden Fragen gestellt und Probleme aufgeworfen, zunächst
zum Thema: Nach seiner Bedeutung, nach Querverbindungen, Anwendungen, verwendeten
Quellen, Schwierigkeiten bei der Realisation usw. Hier muss der Schüler zeigen, wie sehr
er das Thema geistig durchdrungen hat. Auch eine sehr gelungene Präsentation darf nicht
über ein möglicherweise geringes fachliches Niveau hinwegtäuschen.
Auch Fragen zum methodischen Vorgehen, zu möglichen Alternativen, zu Entscheidungen
und Festlegungen usw. sind möglich und können der Klärung dienen.
Die Kriterien, die zur Bewertung herangezogen werden, können beim Fachlehrer erfragt
werden. Sie beziehen sich auf die vier Kategorien: Inhalt, Gliederung, Medieneinsatz,
Auftreten.
Die Note ist eine Fachnote und spiegelt neben der methodischen Kompetenz wesentlich die
Fachkompetenz des Schülers wider. Eine Gesamtnote besser als vier, verlangt, dass die
fachliche Teilleistung allein mindestens „ausreichend“ ist.
Unmittelbar nach der Mündlichen Prüfung wird der Schüler vom Fachvorsitzenden gefragt,
ob er die Note gleich erfahren wolle. In diesem Fall verlässt der Schüler den Raum. Nach der
Beratung wird der Schüler hereingerufen, die Note wird ihm mitgeteilt und kurz begründet.
gez. Luther-Kirner, Schürmann