Schützenkreis Emmendingen Rundenwettkampf Ausschreibung Sommerrunde 2015 Disziplin KK Auflageschießen 50 m Wettbewerb: Auflageschiessen mit dem Kleinkalibergewehr (KK) nach Teil 9 der SpO des DSB. Pro Wettkampf 30 Wertungsschüße in der Gesamtschießzeit von 55 Minuten auf allen Anlagen. Je Wettkampfscheibe maximal 5 Wertungsschüße. Für männliche Teilnehmer ist das KK Freigewehr zugelassen. Körperbehinderte Teilnehmer dürfen die eingetragenen Hilfsmittel laut SpO verwenden. Die Mannschaft mit Heimrecht lädt zum Wettkampf ein. Sie stellt die Probe und Wettkampfscheiben und versendet die Ergebnisprotokolle. Teilnehmer: Alle Schützinnen und Schützen aus den Vereinen des Schützenkreises Geroldseck-Kinzigtal und des Schützenkreises Emmendingen ab dem Jahrgang 1969. Die Teilnehmer/innen müssen vor dem ersten Wettkampf beim SBSV als Vereinsmitglied gemeldet sein. Teilnehmerinnen starten ihrem Alter entsprechend in den männlichen Klassen. Eine Geschlechtertrennung ist nicht vorgesehen. Durchführung: Grundlage zur Durchführung dieses Rundenwettkampfes der Schützenkreise Geroldseck (SGK) und Emmendingen (SKEM) ist die Ausschreibung in Verbindungmit der Sportordnung des DSB. Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibung und Einteilung bleiben vorbehalten. Hinsichtlich auf Breitensportförderung haben weitere Starts in anderen Schützenkreisen in dieser Disziplin auf diesen Rundenwettkampf keinen Einfluss. RWK - Endtermine: 1. 3. 5. 6. 26.04.2015 2. 17.05.2015 07.06.2015 4. 21.06.2015 05.07.2015 26.07.2015 (Gemeinsamer Endkampf in Buchholz) Wertungen: Eine Mannschaftswertung in der offenen Klasse und jeweils eine Einzelwertung in den vier Altersklassen. Eine Mannschaft besteht aus allen gemeldeten Schützinnen und Schützen eines Vereines. Die Summe der drei besten Einzelergebnisse je Wettkampf bildet das Mannschaftsergebnis. Somit können alle Teilnehmer/innen mit ihrem Ergebnis in Mannschaftswertung einfließen. Sieger ist wer nach dem letzten Rundenwettkampf die höchste Gesamtringzahl erreicht hat. Wettkampfklassen: Altersklasse: Senioren A Senioren B Senioren C 50+51 70+71 72+73 74+75 46 - 55 Jahre 56 - 65 Jahre 66 - 71 Jahre ab 72 Jahre Stehend aufgelegt Stehend aufgelegt Stehend aufgelegt Kann sitzend aufgelegt. Auszeichnungen: Für die Mannschaften der Plätze 1 - 3 der Mannschaftswertung ein Pokal oder eine Siegertafel. Für die Schützen/innen von Platz 1 - 3 der Einzelwertung jeweils ein Urkunde. Die Auszeichnungen und Startgeldabrechnungen regelt der Schützenkreis Emmendingen. Anschlagsarten: Stehend aufgelegt: Kein Körperteil darf die Auflage berühren. Das Gewehr darf nur aufgelegt, aber nicht seitlich angelehnt werden. Die Zuhilfenahme sonstiger Stützen bzw. Anlehnen von Körper oder Körperteilen ist nicht gestattet. Zwischen Hand und Auflage muss ein deutlich sichtbarer Abstand sein. Die Hand des Schützen darf die Auflage nicht in Richtung Gewehrmündung umgreifen. Die nicht abziehende Hand muss das Gewehr am Vorderschaft halten. Das Gewehr darf nur mit beiden Händen, der Schulter, der Wange und dem neben der rechten Schulter liegenden Teil der Brust gehalten werden. Das Gewehr darf außerhalb dieses Bereiches der rechten Schulter und des rechten Brustteils nicht zusätzlich durch die Jacke oder die Brust abgestützt werden. Sitzend aufgelegt: Unterzuhilfenahme eines Hockers ohne Lehne dürfen Teilnehmer ab der Seniorenklasse C schießen. Das Anstemmen oder Einhacken eines Fußes oder beider Füße an der Schießbahnbegrenzung oder am Hocker ist nicht gestattet. Den Hocker muß der Schütze selbst stellen. (Kein Stuhl). Hilfsmittel/Bekleidung: Auflagen: Die Auflagen dürfen nur aus Rundmaterial mit maximal 50 mm Durchmesser und einer Länge von 100 mm bestehen. Diese Rohre dürfen mit glattem nicht rutschhemmendem Material verkleidet sein. Schäftung: Stopper, Ausfräsungen sowie rutschhemmende Materialien am Schaft sind nicht gestattet. Unterlegkeile dürfen nicht länger als die Ursprüngliche Schäftung (Vorderschaft) sein. Die Auflagenbreite darf maximal 60 mm betragen. Handstützen dürfen nicht verwendet werden. Sonstiges: Die Schießkappe muss so beschaffen sein, dass sie nicht auf der Schulter aufgelegt werden kann. Zielmittel und Schießbekleidung sind gemäß SpO Teil 1 (Gewehr) erlaubt. Die Verwendung eigener Auflagen ist nur gestattet wenn der Veranstalter keine zur Verfügung stellt. Körperbehinderte Teilnehmer dürfen die eingetragenen Hilfsmittel laut SpO verwenden. Startgeld: Das Startgeld für alle teilnehmenden Vereine beträgt 16,- € pro Mannschaft und ist an den Schützenkreis Emmendingen zu entrichten. der Schützenkreis Emmendingen versendet die entsprechenden Rechnungen an die teilnehmenden Vereine. Wettkampfprotokolle: Auch bei elektronischer Datenübermittlung per E- Mail müssen weiterhin Wettkampfprotokolle vollständig erstellt und unterzeichnet werden. Diese verbleiben jedoch bei den Mannschaftsführern. Die Mannschaftsführer prüfen die Richtigkeit in den Ergebnislisten. Als Wettkampfprotokolle können eigene Programme, Vorlagen, Dateien etc. verwendet werden. Sie müssen bezüglich des Inhaltes dem des SBSV entsprechen. Die Wettkampfergebnisse müssen spätestens drei Tage nach dem Endtermin beim 2.Kreissportleiter des Schützenkreises Emmendingen per Brief, Fax oder E- Mail vorliegen: Gaß Axel Tel. Fax: Mobil: E- Mail: Vogesenstraße 3 77977 Rust 0782274333686 07822/780839 017642698336 [email protected] Meldeschluss: 12. April 2015 mit Angabe der Mannschaftsführer, deren Telefonnummern, einer EMailadresse für den Schriftverkehr an den Kreissportleiter des Schützenkreises Emmendingen. Die Teilnehmer und deren Geburtsjahrgänge können mit der ersten Ergebnisliste gemeldet werden. Gaß Axel 2. Kreissportleiter Schützenkreis Emmendingen
© Copyright 2024 ExpyDoc