Schützenkreis Emmendingen

Schützenkreis Emmendingen
Rundenwettkampf Ausschreibung
Sommerrunde 2015
Disziplin KK Auflageschießen 50 m
Wettbewerb:
Auflageschiessen mit dem Kleinkalibergewehr (KK) nach Teil 9 der SpO des DSB.
Pro Wettkampf 30 Wertungsschüße in der Gesamtschießzeit von 55 Minuten auf allen Anlagen. Je Wettkampfscheibe maximal 5 Wertungsschüße. Für männliche Teilnehmer ist das KK Freigewehr zugelassen.
Körperbehinderte Teilnehmer dürfen die eingetragenen Hilfsmittel laut SpO verwenden.
Die Mannschaft mit Heimrecht lädt zum Wettkampf ein. Sie stellt die Probe und Wettkampfscheiben und versendet die Ergebnisprotokolle.
Teilnehmer:
Alle Schützinnen und Schützen aus den Vereinen des Schützenkreises Geroldseck-Kinzigtal und des Schützenkreises Emmendingen ab dem Jahrgang 1969.
Die Teilnehmer/innen müssen vor dem ersten Wettkampf beim SBSV als Vereinsmitglied gemeldet sein. Teilnehmerinnen starten ihrem Alter entsprechend in den männlichen Klassen. Eine Geschlechtertrennung ist nicht vorgesehen.
Durchführung:
Grundlage zur Durchführung dieses Rundenwettkampfes der Schützenkreise Geroldseck (SGK) und Emmendingen (SKEM) ist die Ausschreibung in Verbindungmit der
Sportordnung des DSB. Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibung und Einteilung bleiben vorbehalten.
Hinsichtlich auf Breitensportförderung haben weitere Starts in anderen Schützenkreisen in dieser Disziplin auf diesen Rundenwettkampf keinen Einfluss.
RWK - Endtermine:
1.
3.
5.
6.
26.04.2015
2. 17.05.2015
07.06.2015
4. 21.06.2015
05.07.2015
26.07.2015 (Gemeinsamer Endkampf in Buchholz)
Wertungen:
Eine Mannschaftswertung in der offenen Klasse und jeweils eine Einzelwertung in
den vier Altersklassen.
Eine Mannschaft besteht aus allen gemeldeten Schützinnen und Schützen eines
Vereines.
Die Summe der drei besten Einzelergebnisse je Wettkampf bildet das Mannschaftsergebnis.
Somit können alle Teilnehmer/innen mit ihrem Ergebnis in Mannschaftswertung einfließen. Sieger ist wer nach dem letzten Rundenwettkampf die höchste Gesamtringzahl erreicht hat.
Wettkampfklassen:
Altersklasse:
Senioren A
Senioren B
Senioren C
50+51
70+71
72+73
74+75
46 - 55 Jahre
56 - 65 Jahre
66 - 71 Jahre
ab 72 Jahre
Stehend aufgelegt
Stehend aufgelegt
Stehend aufgelegt
Kann sitzend aufgelegt.
Auszeichnungen:
Für die Mannschaften der Plätze 1 - 3 der Mannschaftswertung ein Pokal oder eine
Siegertafel.
Für die Schützen/innen von Platz 1 - 3 der Einzelwertung jeweils ein Urkunde.
Die Auszeichnungen und Startgeldabrechnungen regelt der Schützenkreis Emmendingen.
Anschlagsarten:
Stehend aufgelegt:
Kein Körperteil darf die Auflage berühren. Das Gewehr darf nur aufgelegt, aber nicht
seitlich angelehnt werden. Die Zuhilfenahme sonstiger Stützen bzw. Anlehnen von
Körper oder Körperteilen ist nicht gestattet. Zwischen Hand und Auflage muss ein
deutlich sichtbarer Abstand sein. Die Hand des Schützen darf die Auflage nicht in
Richtung Gewehrmündung umgreifen. Die nicht abziehende Hand muss das Gewehr
am Vorderschaft halten. Das Gewehr darf nur mit beiden Händen, der Schulter, der
Wange und dem neben der rechten Schulter liegenden Teil der Brust gehalten werden. Das Gewehr darf außerhalb dieses Bereiches der rechten Schulter und des
rechten Brustteils nicht zusätzlich durch die Jacke oder die Brust abgestützt werden.
Sitzend aufgelegt:
Unterzuhilfenahme eines Hockers ohne Lehne dürfen Teilnehmer ab der Seniorenklasse C schießen. Das Anstemmen oder Einhacken eines Fußes oder beider Füße
an der Schießbahnbegrenzung oder am Hocker ist nicht gestattet. Den Hocker muß
der Schütze selbst stellen. (Kein Stuhl).
Hilfsmittel/Bekleidung:
Auflagen: Die Auflagen dürfen nur aus Rundmaterial mit maximal 50 mm Durchmesser und einer Länge von 100 mm bestehen. Diese Rohre dürfen mit glattem nicht
rutschhemmendem Material verkleidet sein.
Schäftung: Stopper, Ausfräsungen sowie rutschhemmende Materialien am Schaft
sind nicht gestattet.
Unterlegkeile dürfen nicht länger als die Ursprüngliche Schäftung (Vorderschaft) sein.
Die Auflagenbreite darf maximal 60 mm betragen. Handstützen dürfen nicht verwendet werden.
Sonstiges: Die Schießkappe muss so beschaffen sein, dass sie nicht auf der Schulter aufgelegt werden kann. Zielmittel und Schießbekleidung sind gemäß
SpO Teil 1 (Gewehr) erlaubt. Die Verwendung eigener Auflagen ist nur gestattet
wenn der Veranstalter keine zur Verfügung stellt. Körperbehinderte Teilnehmer dürfen
die eingetragenen Hilfsmittel laut SpO verwenden.
Startgeld:
Das Startgeld für alle teilnehmenden Vereine beträgt 16,- € pro Mannschaft und ist an
den Schützenkreis Emmendingen zu entrichten. der Schützenkreis Emmendingen
versendet die entsprechenden Rechnungen an die teilnehmenden Vereine.
Wettkampfprotokolle:
Auch bei elektronischer Datenübermittlung per E- Mail müssen weiterhin Wettkampfprotokolle vollständig erstellt und unterzeichnet werden. Diese verbleiben jedoch bei
den Mannschaftsführern. Die Mannschaftsführer prüfen die Richtigkeit in den Ergebnislisten.
Als Wettkampfprotokolle können eigene Programme, Vorlagen, Dateien etc. verwendet werden. Sie müssen bezüglich des Inhaltes dem des SBSV entsprechen.
Die Wettkampfergebnisse müssen spätestens drei Tage nach dem Endtermin beim
2.Kreissportleiter des Schützenkreises Emmendingen per Brief, Fax oder E- Mail vorliegen:
Gaß Axel
Tel.
Fax:
Mobil:
E- Mail:
Vogesenstraße 3 77977 Rust
0782274333686
07822/780839
017642698336
[email protected]
Meldeschluss:
12. April 2015 mit Angabe der Mannschaftsführer, deren Telefonnummern, einer EMailadresse für den Schriftverkehr an den Kreissportleiter des Schützenkreises Emmendingen.
Die Teilnehmer und deren Geburtsjahrgänge können mit der ersten Ergebnisliste gemeldet werden.
Gaß Axel
2. Kreissportleiter
Schützenkreis Emmendingen