Studierendenschaft der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Fachschaftsrat Jura Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Juristische Fakultät 40204 Düsseldorf Fachschaftsrat Jura Bekanntmachung zur Wahl des Fachschaftsrates Jura der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Jerome Schröder Wahlleiter Telefon: +49 211 81-11411 E-Mail: [email protected] Düsseldorf, 22.05.2015 Die Wahlbekanntmachung richtet sich nach § 27 der Wahlordnung für die Wahlen zu den Organen und Gremien der Studierendenschaft der HeinrichHeine-Universität Düsseldorf und deren Fachschaften. Der neu gewählte Fachschaftsrat wird maximal 12 Mitglieder enthalten. Der neue Fachschaftsrat wird vom 15. bis 17.06.2015 im Foyer der Juristischen Fakultät vor der Fachbibliothek gewählt. Die Urne ist zu folgenden Zeiten besetzt: Montag, 15.06.15, von 11.00 bis 14.00 Uhr Dienstag, 16.06.15, von 10.30 bis 13.30 Uhr Mittwoch, 17.06.15, von 11.30 bis 14.30 Uhr Die öffentliche Auszählung findet im unmittelbaren Anschluss an die Schließung der Urne am Mittwoch, 17.06.15, ab 14.30 Uhr in Raum 00.68 (Geb. 24.91) statt. Sollte sich der Raum noch ändern, wird dies zeitnah durch Aushang und an der Tür des Raumes 00.68 (Geb. 24.91) bekanntgegeben. Alle an der HHU eingeschriebenen Studierenden der Rechtswissenschaft sind unter Vorlage eines Personalausweises oder eines anderen Lichtbildausweises wahlberechtigt und wählbar. Ein Studierendenausweis ist nicht zwingend vorzulegen. Das Wähler*innenverzeichnis zur Wahl liegt an den Wahltagen am Wahlstand aus. Ferner liegt es vom 14. Bis 8. Tag vor der Wahl im Studentensekretariat der Universitätsverwaltung aus. Gemäß §§ 26 IV der Wahlordnung1 bestehen diesbezüglich in Ausnahmefällen Einspruchsmöglichkeiten. Wer nicht im Wähler*innenverzeichnis aufgeführt ist und dagegen nicht fristgemäß Einspruch erhoben hat, dem obliegt der Nachweis der Wahlberechtigung. Der Wahlausschuss besteht aus Jerome Schröder (Wahlleiter), Eric Musebrink, Sina Sarji, Bennet Nienaber, Niklas Janßen und Simon Pohlmann. Zum Wahlsystem (maßgeblich ist § 24 I, III, IV der Wahlordnung): Jede*r Wahlberechtigte hat eine Stimme je Kandidat*in. Auf jede*n Kandidat*in kann eine Positivstimme oder eine Negativstimme abgegeben werden. Bei keiner eindeutigen Willensäußerung in Form einer Positiv- oder Negativstimme gilt die Stimme als Enthaltung. Gewählt sind die Kandidat*innen, bei denen die Differenz der Positiv- und Negativstimmen größer oder gleich eins ist. Sollte die Anzahl der Kandidat*innen mit positiver Stimmdifferenz die Anzahl der zur Verfügung stehenden Sitze überschreiten, so werden die Sitze nach der höheren Stimmdifferenz vergeben. In Fällen der Differenzgleichheit erhält der*die Kandidat*in mit den weniger erzielten Negativstimmen den Sitz. Bei identischer Anzahl an Negativstimmen entscheidet das Los. 1 Wahlordnung der Studierendenschaft der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22. August 2011. Seite 1 von 2 Die Briefwahl ist gemäß § 32 der Wahlordnung möglich. Demnach können alle Wahlberechtigten ihr Wahlrecht auch durch eine Briefwahl ausüben. Der Antrag auf Briefwahl ist an den Wahlleiter zu richten; er kann formlos gestellt werden. Ein Antrag kann in den Briefkasten der Fachschaft geworfen werden oder per Post an die folgende Adresse geschickt werden: Fachschaftsrat Jura Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 40204 Düsseldorf Lage: Gebäude 24.91, Raum 00.68 Der Antrag auf Teilnahme an der Briefwahl muss spätestens am 7. Tag vor Beginn, also am 08.06.2015 der Wahl bei dem Wahlleiter eingegangen sein. Daraufhin bekommt die*der Briefwähler*in als Unterlagen den Stimmzettel, den Wahlschein, den Briefwahlumschlag sowie ein Merkblatt mit Hinweisen zur Durchführung der Briefwahl. Die Briefwahlstimme muss bis zum Schluss der Urnen-Öffnungszeit des dritten Wahltages bei dem Wahlleiter eingegangen sein. Zusätzlich wird hiermit die Wahlvollversammlung bekannt gegeben. Die Wahlvollversammlung (Wahl-VV) findet am 08.06.2015 um 16:30 in Raum U1.61 in Gebäude 24.91 statt. Bei der Wahl-VV findet eine Vorstellung und Befragung der Kandidat*innen zur Wahl des Fachschaftsrates statt. Nominierungen für eine Kandidatur für den Fachschaftsrat können, adressiert an ein Mitglied des Wahlausschusses, bis zur Wahl-VV bei der Fachschaft eingereicht werden (per Post, persönlich während der FSR-Sprechstunden, eingeworfen in den Briefkasten neben dem FSR-Büro). Idealerweise liegen schriftliche Kandidaturen also bis zum 08.06.2015 um 16:00 Uhr vor. Sie werden dann in das Postfach des Wahlleiters oder eines anderen Mitglieds des Wahlausschusses gelegt. Während der Wahl-VV ist eine Nachnominierung bis zum Abschluss des Tagesordnungspunktes 5, „Nominierung, Vorstellung und Befragung der Kandidat*innen“, möglich. Die Teilnahme an der Wahlvollversammlung ist keine Voraussetzung für die Kandidatur, wird aber vom aktuellen Fachschaftsrat empfohlen. Im Einzelnen werden auf der Wahlvollversammlung folgende Tagesordnungspunkte besprochen: TOP 1: Begrüßung und Regularien TOP 2: Bericht des Fachschaftsrat-Vorsitzenden TOP 3: Kassenbericht; Entlastung des Kassenwartes TOP 4: Informationen zur Wahl des Fachschaftsrates TOP 5: Nominierung, Vorstellung und Befragung der Kandidat*innen zur Wahl des Fachschaftsrates TOP 6: Sonstiges Die aktuelle Fachschaft freut sich auf die Interessent*innen und ein zahlreiches Erscheinen und verbleibt bis dahin mit besten Wünschen! Jerome Schröder (Wahlleiter) Seite 2 von 2
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