Einladung zum Tag der alternativen Energien

Fachverband Biogas e.V.
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Stand: 10. Juni 2015
KWKG-Reform & Klimaschutz: Kurzfristige Verbesserung der Klimabilanz
von KWK-Anlagen
Die Bundesregierung plant, mit zusätzlichen Maßnahmen die deutschen Treibhausgasminderungsziele zu erreichen. Im Stromsektor ist bislang die Einführung einer Abgabe für ältere und besonders
emissionsstarke Kraftwerke („Klimabeitrag“) als primäres Instrument vorgesehen. Wie nun bekannt
wurde, soll das Instrument abgemildert und die anvisierte Reduktion auch durch andere Maßnahmen
erreicht werden. Dazu gehört unter anderem eine verbesserte Förderung der Kraft-Wärme-KopplungsAnlagen (KWK) durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Im Folgenden unterbreitet der
Fachverband Biogas e.V. (FvB) einen Reformvorschlag, um die KWK-Förderung verstärkt zur Reduktion von Treibhausgasemissionen zu nutzen. Die Grundzüge des Vorschlags wurden in Zusammenarbeit mit dem Biogasrat e.V. entwickelt. Der FvB teilt damit auch die Ansicht anderer Verbände der
Erneuerbaren Energien, dass die klimapolitische Ausgestaltung der KWK-Förderung eines der wich1
tigsten Anliegen der anstehenden KWKG-Reform darstellt.
Treibhausgaseinsparung durch biogene KWK
Durch den Einsatz von KWK werden in Deutschland jährlich etwa 56 Mio. t CO2 eingespart. Davon
gehen mehr als 43% (24 Mio. t) auf den Einsatz biogener Brennstoffe wie Biogas, Biomethan oder
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feste Biomasse zurück (Stand: 2012) . Auch der Ausbau der KWK der letzten Jahre wurde im Wesentlichen durch den im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geförderten Zubau von Bioenergieanlagen wie Biogasanlagen und Holzheizkraftwerken bzw. die Umstellung fossiler KWK auf zum Beispiel
Biomethan erreicht. Aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen im EEG ist jedoch eine Stagnation
des Ausbaus biogener KWK zu erwarten und ab 2021, d.h. nachdem die ersten EEG-Anlagen aus
ihrem Vergütungszeitraum herausfallen, ist sogar mit einem starken Rückbau zu rechnen.
Die Reform des KWKG bietet die Chance, bereits zur Errichtung bisher fossil betriebener KWKAnlagen getätigte Investitionen für eine zusätzliche Treibhausgasminderung zu nutzen. Insbesondere
der vollständige oder anteilige Einsatz von Biomethan in Erdgas-KWK-Anlagen bietet große Chancen
einer zügigen Reduktion von Treibhausgasemissionen, da der Biomethanmarkt aufgrund der Einschnitte im EEG 2014 derzeit Überkapazitäten aufweist, die schnell erschlossen werden können.
Verlängerte Förderdauer bei verbesserter Klimabilanz
Viele KWK-Anlagen sind auf die Förderung über das KWKG angewiesen. Diese besteht in festen Zuschlägen auf den Strompreis, die über ein festgelegtes Kontingent an Vollbenutzungsstunden – in der
Regel 30.000 Stunden – gezahlt werden. Dieses Fördersystem bietet die Chance, kurz- und mittelfristig zusätzliche Treibhausgaseinsparungen im Strom- bzw. Wärmesektor zu bewirken.
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Vgl. z.B.: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (2015), Kurzfristige Stabilisierung kommunaler FernwärmeKWK.
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Vgl.: LBD Beratungsgesellschaft GmbH (2015), Die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung in der Energiewende.
Studie im Auftrag von Agora Energiewende.
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Der FvB schlägt vor:
In einem ersten Schritt wird für bestehende KWK-Anlagen die Option geschaffen, durch die Einsparung weiterer Treibhausgasemissionen eine Erhöhung ihres Förderkontingents zu erreichen.
Konkret lautet der Vorschlag:
Das Förderkontingent einer bestehenden KWK-Anlage erhöht sich um 10.000 bis 20.000 Stunden
(verteilt auf 3 bis 5 Jahre), wenn:
(i)
die Anlage ihren spezifischen Treibhausgasausstoß (in Gramm CO2-Äquivalent pro kWhel.)
gegenüber dem Jahr vor Beantragung der Erhöhung des Kontingents um 5 Prozent reduziert
(ii)
die Anlage diese Reduktion bis zum Verbrauch des vollen Kontingents aufrechterhält (andernfalls verfallen die noch nicht in Anspruch genommenen zusätzlichen Stunden).
Die konkrete Ausgestaltung bzgl. der Erhöhung des Förderkontingents sowie des notwendigen Reduktionssatzes ist abhängig von den weiteren politischen Rahmenbedingungen.
In einem zweiten Schritt wird ein vergleichbares Konzept für Neuanlagen eingeführt, bei dem eine
Erhöhung des Förderkontingents beispielsweise an eine Reduktion von Treibhausgasemissionen gegenüber dem jeweiligen Stand der Technik geknüpft wird.
Eine derartige Ausrichtung der Förderung bestehender bzw. neuer KWK-Anlagen bietet eine Reihe
von Vorteilen:
1. Effizienter Einsatz von Fördermitteln: Die zusätzlichen Anreize zur Einsparung von Treibhausgasemissionen sind freiwillig und technologieneutral. Anlagenbetreiber, die an der Option interessiert sind, werden die betriebswirtschaftlich günstigste Möglichkeit zur Reduktion der Treibhausgasemissionen wählen. Dazu gehören unter anderem ein Brennstoffwechsel, die Reduzierung
des Eigenbedarfs oder die Erhöhung des Nutzungsgrades. Der Einsatz von Biomethan kommt nur
dann in Frage, wenn sich dies für den Anlagenbetreiber wirtschaftlich rechnet und wirtschaftlich
attraktiver ist als andere Möglichkeiten.
2. Reduktion bereits kurzfristig erreichbar: Die hier vorgeschlagenen Anreize ermöglichen eine
kurzfristige Reduktion der Treibhausgasemissionen und können so zur Erreichung der Klimaschutzziele für das Jahr 2020 beitragen.
3. Zusätzliche Fördermittel sind erst mittelfristig notwendig: Die Fördermittel, welche die zusätzliche Treibhausgasreduktion anreizen, werden erst mittelfristig benötigt, weil der zusätzliche Finanzierungsbedarf erst nach Ausschöpfung der regulären Förderkontingente auftritt. Da bei bestehenden KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung auf Erdgasbasis ohnehin vorgesehen ist,
zusätzliche Förderkontingente einzuführen, die erst Ende 2019 ausgeschöpft werden, beginnt ein
Großteil des Finanzierungsbedarfs erst in den 2020er Jahren. Und auch dann zeigt sich der Finanzierungsbedarf nicht in Form eines erhöhten Fördervolumens, sondern nur in Form des Ausbleibens einer Senkung des Fördervolumens.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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