Stadt Voerde (Niederrhein) Drucksache Nr.: 175 Der Bürgermeister Dezernat Fachbereich Datum II Amt für Steuern und 24.02.2015 Finanzen Verfasser Öffentliche Sitzung Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen Herr Hülser Keine Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 17.03.2015 Empfehlung Stadtrat 24.03.2015 Beschluss Stadt (Niederrhein) Tagesordnungspunkt Richtlinie für den Gesamtabschluss der Voerde -GesamtabschlussrichtlinieBeschlussvorschlag Die im Entwurf der Drucksache Nr. 175 beigefügte „Gesamtabschlussrichtlinie für den NKF-Gesamtabschluss (Kommunaler Konzernabschluss) der Stadt Voerde (Niederrhein)“ wird beschlossen. Sachverhalt/Rechtslage/Begründung Gemäß § 116 GO NRW hat eine Gemeinde in jedem Haushaltsjahr, erstmalig im Jahr 2010, für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu erstellen. In der Gesamtabschlussrichtlinie werden die Rahmenbedingungen zur Erstellung des Gesamtabschlusses (GA) für den Konzern der Stadt Voerde (Niederrhein) festgelegt. Sie soll allen an der Erstellung des Gesamtabschlusses Beteiligten als Orientierungs- und Arbeitshilfe dienen. Hierdurch sollen das einheitliche Vorgehen bei der Erstellung des Gesamtabschlusses und die Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernrechnungslegung (GoK) sichergestellt werden. Im Rahmen eines Nordrhein-Westfalen Modellprojektes wurden aus des einer Innenministeriums modellhaften des Landes Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen praktische Hilfestellungen für die Aufstellung der 1 Gesamtabschlüsse entwickelt. Auf der Grundlage der hierbei entwickelten Hilfestellungen entstand die entsprechende Richtlinie der Stadt Voerde in Abstimmung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPW. Da die Städte und Gemeinden zum großen Teil deutlich in Verzug bei der Aufstellung der Gesamtabschlüsse sind, hat die Landesregierung NRW einen Gesetzesentwurf zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse aufgestellt. Die im ursprünglichen Regelungsentwurf noch enthaltene Möglichkeit, unter Umständen auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses ganz verzichten zu können, wurde verworfen. Aus diesem Grund muss die Stadt Voerde nach der Aufstellung des ersten Abschlusses zum 31.12.2010 auch die Jahresabschlüsse 2011 – 2014 erstellen. Sollten, wie im aktuellen Gesetzesentwurf vorgesehen, noch Vereinfachungsregelungen für die Anzeige dieser Abschlüsse verabschiedet werden, könnten diese möglicherweise für dann noch ausstehende Gesamtabschlüsse genutzt werden. Diese würden dann analog zu den in Punkt F. der Gesamtabschlussrichtlinie geregelten Bestimmungen zur Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses umgesetzt. Die Gesamtabschlussrichtlinie umfasst folgende Themenbereiche: A. Grundlagen der konsolidierten Gesamtrechnungslegung B. Abgrenzung des Konsolidierungskreises C. Elemente des NKF-Gesamtabschlusses D. Vorbereitung der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung E. Konsolidierung F. Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses G. Inkrafttreten Die Gesamtabschlussrichtlinie wird nach Beschlussfassung des Rates der Stadt Voerde sowohl für die Kernverwaltung als auch für die gemäß § 116 Abs. 2 GO NRW zu konsolidierenden verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form verbindlich (§ 118 GO NRW). Haarmann 1 Gesamtabschlussrichtlinie für den NKF-Gesamtabschluss (Kommunaler Konzernabschluss) der Stadt Voerde (Niederrhein) 2 3
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