16DS0175 - Stadt Voerde

Stadt Voerde (Niederrhein)
Drucksache Nr.: 175
Der Bürgermeister
Dezernat
Fachbereich
Datum
II
Amt für Steuern und
24.02.2015
Finanzen
Verfasser
Öffentliche Sitzung
Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen
Herr Hülser
Keine
Beratungsfolge
Beratungstermine
Zuständigkeit
Haupt- und Finanzausschuss
17.03.2015
Empfehlung
Stadtrat
24.03.2015
Beschluss
Stadt
(Niederrhein)
Tagesordnungspunkt
Richtlinie
für
den
Gesamtabschluss
der
Voerde
-GesamtabschlussrichtlinieBeschlussvorschlag
Die im Entwurf der Drucksache Nr. 175 beigefügte „Gesamtabschlussrichtlinie
für den NKF-Gesamtabschluss (Kommunaler Konzernabschluss) der Stadt
Voerde (Niederrhein)“ wird beschlossen.
Sachverhalt/Rechtslage/Begründung
Gemäß § 116 GO NRW hat eine Gemeinde in jedem Haushaltsjahr, erstmalig im
Jahr 2010, für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu erstellen.
In
der
Gesamtabschlussrichtlinie
werden
die
Rahmenbedingungen
zur
Erstellung des Gesamtabschlusses (GA) für den Konzern der Stadt Voerde
(Niederrhein) festgelegt. Sie soll allen an der Erstellung des Gesamtabschlusses
Beteiligten als Orientierungs- und Arbeitshilfe dienen. Hierdurch sollen das
einheitliche Vorgehen bei der Erstellung des Gesamtabschlusses und die
Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Konzernrechnungslegung (GoK)
sichergestellt werden.
Im
Rahmen
eines
Nordrhein-Westfalen
Modellprojektes
wurden
aus
des
einer
Innenministeriums
modellhaften
des
Landes
Umsetzung
der
gesetzlichen Anforderungen praktische Hilfestellungen für die Aufstellung der
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Gesamtabschlüsse entwickelt. Auf der Grundlage der hierbei entwickelten
Hilfestellungen entstand die entsprechende Richtlinie der Stadt Voerde in
Abstimmung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPW.
Da die Städte und Gemeinden zum großen Teil deutlich in Verzug bei der
Aufstellung der Gesamtabschlüsse sind, hat die Landesregierung NRW einen
Gesetzesentwurf
zur
Beschleunigung
der
Aufstellung
kommunaler
Gesamtabschlüsse aufgestellt. Die im ursprünglichen Regelungsentwurf noch
enthaltene
Möglichkeit,
unter
Umständen
auf
die
Aufstellung
des
Gesamtabschlusses ganz verzichten zu können, wurde verworfen. Aus diesem
Grund muss die Stadt Voerde nach der Aufstellung des ersten Abschlusses zum
31.12.2010 auch die Jahresabschlüsse 2011 – 2014 erstellen. Sollten, wie im
aktuellen Gesetzesentwurf vorgesehen, noch Vereinfachungsregelungen für die
Anzeige
dieser
Abschlüsse
verabschiedet
werden,
könnten
diese
möglicherweise für dann noch ausstehende Gesamtabschlüsse genutzt werden.
Diese würden dann analog zu den in Punkt F. der Gesamtabschlussrichtlinie
geregelten
Bestimmungen
zur
Prüfung
und
Offenlegung
des
Gesamtabschlusses umgesetzt.
Die Gesamtabschlussrichtlinie umfasst folgende Themenbereiche:
A. Grundlagen der konsolidierten Gesamtrechnungslegung
B. Abgrenzung des Konsolidierungskreises
C. Elemente des NKF-Gesamtabschlusses
D. Vorbereitung der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung
E. Konsolidierung
F. Prüfung und Offenlegung des Gesamtabschlusses
G. Inkrafttreten
Die Gesamtabschlussrichtlinie wird nach Beschlussfassung des Rates der Stadt
Voerde sowohl für die Kernverwaltung als auch für die gemäß § 116 Abs. 2 GO
NRW zu konsolidierenden verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlichrechtlicher
oder
privatrechtlicher
Form
verbindlich
(§
118
GO
NRW).
Haarmann
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Gesamtabschlussrichtlinie für den NKF-Gesamtabschluss
(Kommunaler Konzernabschluss) der Stadt Voerde (Niederrhein)
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