Gebühren- und Abgabenordnung des Tischtennis-Regionsverbandes Südniedersachsen e.V. Da der TTRV Südniedersachsen e. V. über keine eigene Finanzordnung verfügt, gilt die Finanzordnung des TTVN sinngemäß. I Ordnungsgelder Gliederung: 1 Ordnungsgelder für Regelverstöße bei Punkt- und Pokalspielen ohne Wertungseinfluss 2 Ordnungsgelder für Regelverstöße bei Punkt- und Pokalspielen mit Wertungseinfluss 3 Ordnungsgelder für Regelverstöße von Spielern bei Turnieren 4 Ordnungsgelder für Regelverstöße von Turnierveranstaltern 5 Ordnungsgelder für Spielberechtigungsangelegenheiten 6 Gebühren-/Kostenpauschalen der Sportgerichtsbarkeit 7 Sonstige Ordnungsgebühren Zeichenerklärung: Spalte A Rechtsquelle für das Aussprechen des Ordnungsgeldes RuDO Rechts- und Disziplinarordnung des TTVN sonst DTTB-Wettspielordnung/TTVN-Ausführungsbestimmungen Spalte B autorisierte Organe/Funktionsträger für das Aussprechen des Ordnungsgeldes ABR Abrechnungsrichtlinien des TTVN GF Geschäftsführer TTRV Südniedersachsen e. V. GS Geschäftsstelle des TTVN JW Beauftragter für Jugendsport TTRV Tischtennisregionsverband SLS spielleitende Stelle (Staffel-, Pokal-, Seniorenrundenleiter) TBA Turnierbeauftragter TBAO Turnierbeauftragter bzw. entsprechende Amtsbezeichnung nach Vermerk im Bericht des Oberschiedsrichters RSpG Regionssportgericht (TTRV Südniedersachsen e. V.) Spalte C Höhe des Betrages auf Regionsebene bzw. bei bezirksoffenen Turnieren in €. 1 1.1 1.2 1.3 1.4.1 1.4.2 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.11 1.12 1.13 1.14 Ordnungsgelder für Regelverstöße bei Punkt- und Pokalspielen ohne Wertungseinfluss Verspätetes Beantragen einer Spielberechtigung für den Erwachsenenspielbetrieb Nichteingabe von Mannschaftsmeldungen in click-tt Nichtteilnahme am Staffeltag/an Staffelsitzungen Verlegung eines Spieltermins Nachwuchsbereich Verlegung eines Spieltermins Erwachsenenbereich Spielen in nicht zugelassener Spielkleidung je Spieler Spielen in nicht einheitlicher Spielkleidung je Spieler Nichtvorlage der Mannschaftsmeldung beim Spiel Fehlen von Zählgeräten Verwendung nicht amtlicher Spielberichtsformulare Unvollständiges Ausfüllen des Spielberichtsformulars Verspätetes oder unterlassenes Einsenden des Spielberichtsformulars Verspätetes, fehlerhaftes oder unterlassenes Melden von Spielergebnissen in „click-tt“ Versäumen gesetzter Termine Nichtbenennung eines Schiedsrichters oder WO-Coaches (pro Spielzeit) 16.03.2015 – Fassung nach Beschluss des Beirats A B C E 3.1 c.c GS 5 I.2, I 7 d, J8b H3b H5c H5c A 5, F 2 A 5.1 J8a J2c J9a J9c J9i J 13 a + b SLS 20 SLS SLS SLS SLS SLS SLS SLS SLS SLS SLS SLS, MK 35 0 0 20 20 20 20 20 20 20 20 A 17 a,G 16 J2a SLS TTRV 20 50 Gebührenordnung TTRV SN e. V. 1 2 Ordnungsgelder für Regelverstöße bei Punkt- und Pokalspielen mit Wertungseinfluss 2.1 Weitere Teilnahme am Spielbetrieb trotz Sperre 2.2 2.3 2.4 Wissentliches Spielen gegen gesperrte Mannschaften Spielen ohne genehmigte Spielverlegung Spielen ohne Einsatzberechtigung für den betreffenden Mannschaftsplatz je Spieler/Doppel Spielen mit nicht zugelassenem Material (Schlägerbelag, Kleber) je Spieler Vorhandensein mangelhafter Spielmöglichkeiten oder unzumutbarer Spielverhältnisse im Spiellokal 2.5 2.6 2.7 Weigerung der Gastmannschaft, ggf. am zusätzlichen Tisch zu spielen 2.8 2.9 2.10 2.12 Verschulden eines Spielabbruchs Manipulation von Spielberichtsformularen Spielen in nicht vollständiger Mannschaftsaufstellung je fehlenden Spieler im Nachwuchsbereich Spielen in nicht vollständiger Mannschaftsaufstellung je fehlenden Spieler im Erwachsenenbereich Nichtantreten im Nachwuchsbereich 2.13 Nichtantreten im Erwachsenenbereich 2.11 A B C J 15 b.f, J 16 J 15 b.f H5d D 3, D 4, J 4, J 15 b.b J 14 SLS 75 SLS SLS SLS 75 30 20 SLS 20 A 6, F 3, J 1, J 10 h, J 15 b.h J 10 h, J 15 b.i J 15 b.e J 15 b.j J 11 SLS 25 SLS 50 SLS SLS SLS 75 150 10 J 11 SLS 10 J 12, J 15 b.c, J 15 b.g SLS 25 SLS SLS 50 100 H 6, H 7, H8 H 6, H7, H8 SLS 25 SLS 100 A B C A 8, C 10 TBAO 100 A 5, F 2 C 13 c C 12 c C 14 a C TBAO TBAO TBAO TBAO TBAO 30 30 30 30 50 A B C C1 C 1.1 c C1 TBA TBA TBAO 250 20 250 C TBAO 25 J 12, J 15 b.c J 15 b.g a) in den Staffeln der Spielbereiche (früherer Kreisspielbetrieb) b) in den Staffeln außerhalb der Spielbereiche (früherer Bezirksspielbetrieb) 2.14 Streichen/Zurückziehen einer Mannschaft im Nachwuchsbereich 2.15 Streichen/Zurückziehen einer Mannschaft im Erwachsenenbereich 3 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 4 4.1 4.2 4.3 4.4 Ordnungsgelder für Regelverstöße von Spielern bei Turnieren Spielen ohne Startberechtigung für die betreffende Alters- und/oder Leistungsklasse Spielen in nicht zugelassener Spielkleidung Spielen mit nicht zugelassenem Material (Schlägerbelag, Kleber) Nichtvorlage der Spielberechtigungsliste beim Turnier Weigerung, das Amt eines Schiedsrichters zu übernehmen Start bei einem nicht genehmigten Turnier Ordnungsgelder für Regelverstöße von Turnierveranstaltern Durchführung eines nicht genehmigten Turniers pro Turniertag Verspätete Beantragung einer Turniergenehmigung Durchführung eines Turniers mit Abweichung von der genehmigten Ausschreibung pro Turniertag Verletzen der Turnierbestimmungen 16.03.2015 – Fassung nach Beschluss des Beirats Gebührenordnung TTRV SN e. V. 2 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10 5 5.1 5.2 6 6.1 6.2 6.3 7 7.1 7.2 7.3 Verwendung von nicht zugelassenem Material (Bälle) oder Material mit unzulässiger Werbung Fehlen eines Aushangs der Turnierlisten Beendigung von Nachwuchsklassen nach 22.00 Uhr Verspätetes, fehlerhaftes oder unterlassenes Melden von Turnierergebnissen Versäumen gesetzter Termine Fehlender Oberschiedsrichter-Vorschlag (pro Turniertag) A 6, F 3 TBAO 50 C 15 a E2 C 1.6 TBAO TBAO TBA 25 50 20 A 17 a C2b TBA TBA 20 20 A B C B 1, J 4 C 12 a SLS TBAO 50 50 A B C RuDO 4.2.4 RuDO 4.2.4 RuDO 6.11 TTRV TTRV TTRV 60 30 A B C TTRV TTRV TTRV 20 25 20 Ordnungsgelder für Spielberechtigungsangelegenheiten Spielen ohne gültige Spielberechtigung bei Punkt- und Pokalspielen Spielen ohne gültige Spielberechtigung bei Turnieren oder Einzelmeisterschaften Gebühren-/Kostenpauschalen der Sportgerichtsbarkeit Für Proteste bei Sportgerichten Für Berufungen bei Sportgerichten Für jeden disziplinar Gemaßregelten Sonstige Ordnungsgebühren Nichtteilnahme am Regionsverbandstag Kosten für Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren (je Rechnungslegung.) Fehlende eMail-Adresse (p. a.) II Übrige Zahlungen sowie Finanz- und Sachleistungen Gem. den Festlegungen des Regionsverbandstages / Regionsbeirates des TTRV Südniedersachsen e.V. sind an den Regionsverband folgende Zahlungen zu leisten bzw. werden vom Regionsverband die nachstehenden Finanz- und Sachleistungen erbracht. A Beiträge/Start- und Nenngelder C 01. 01.1 01.2 01.3 Mitgliedsbeitrag pro Verein (bis 31.12.2017) Spielbereich Göttingen Spielbereich Northeim-Einbeck Spielbereich Osterode am Harz 02. 03. 04. 05. 05.1 05.2 05.3 Startgeld Regionsindividualmeisterschaften (je Teilnehmer- Nachwuchsklassen) Startgeld Regionsindividualmeisterschaften (je Teilnehmer- Erwachsene) Startgeld Regionsendranglisten (je Teilnehmer) Mannschaftsnenngeld je Mannschaft Spielbereich Göttingen (bis 31.12.2017) Spielbereich Northeim-Einbeck (bis 31.12.2017) Spielbereich Osterode am Harz (bis 31.12.2017) 06. 06.1 Mannschaftsnenngeld Damen/Herren/Jugend: BZ-Oberliga; BZ-Liga; BZ-Klasse Mannschaftsnenngeld für externe Mannschaften in Spielklassen des TTRV Südniedersachsen e.V. (je Mannschaft) 16.03.2015 – Fassung nach Beschluss des Beirats 60 20 70 Gebührenordnung TTRV SN e. V. 6,00 9,00 0,00 54,00 35,00 28,00 45,00 45,00 3 07. 08. B 01. 02. C 01. 02. Startgeld Regions-, Kreispokal (je Mannschaft) Mannschaftsnenngeld Regionsmannschaftmeisterschaften (je Mannschaft) 0,00 0,00 Eigenleistungen und Teilnehmerbeiträge Eigenleistung für die Teilnahme am Training der Leistungsförderungsstützpunkte im Regionsverband je Teilnehmer – pro Halbjahr Teilnahmegebühren Regionskader für Teilnehmer anderer Regions- bzw. Kreisverbände – pro Halbjahr € 75,00 € 100,00 € 20,00 % 50 Veranstaltungszuschüsse des Regionsverbandes Spielbereichspokalwettbewerb Finale (Damen / Herren und Jugend) je Spielansetzung Regionsindividualmeisterschaften Der gastgebende Verein erhält jeweils 50 % der Startgelder 03. Regionsranglistenturniere je Klasse a.a) Damen/Herren a.b) Jugend/Schüler A-C € 30,00 04. Regionsentscheid Mini-Meisterschaften € 150,00 05. Regionsmannschaftsmeisterschaften Wettbewerbe: RMM Schüler und RMM Senioren jeweils pro Spielansetzung / mind. 100 € € 10,00/100 D Kostenübernahmen des Regionsverbandes 01. Kosten der Staffelleitungen: 7,00 € je Mannschaft (Pauschale) zzgl. Fahrtkosten gem. der ABR des TTVN oder Kosten gem. Einzelnachweis. 02. Aufwandspauschale Regionspokalwettbewerbe: pauschal 60,00 € je Pokalwettbewerb. 03. Bezug ttm für alle Vorstandsmitglieder, sofern kein anderer Kostenträger zuständig ist. 04. Reisekosten der von der Region eingesetzten Betreuer. 05. Kosten für die Unterkunft mit Frühstück für die von der Region zu Landesveranstaltungen (LIM und LRLT) nominierten Aktiven in Höhe von a) 50 % der anfallenden Übernachtungskosten, höchstens jedoch 20,00 € bei einer erforderlichen Übernachtung und 30,00 € bei zwei Übernachtungen. Diese Regelung gilt für die Nachwuchsklassen. b) 20,00 € bei einer Übernachtung und 30,00 € bei zwei Übernachtungen in den Damen-/Herrenklassen. Dieser Zuschuss wird nur auf ausdrücklichen Antrag an den TTRV gezahlt. Die Entscheidung trifft der Vorstand. 06. Kosten der von der Region eingesetzten Oberschiedsrichter und Schiedsrichter bei Regionsveranstaltungen gem. ABR des TTVN. 07. Kosten der TTVN- und ggf. DTTB-Handbücher für die Mitarbeiter des Regionsverbandes (Vorstand, Ausschussmitglieder, Staffelleiter). 08. Kosten für Urkunden, Plaketten und Pokale für die Regionsveranstaltungen und Staffeln der Region gem. Durchführungsbestimmungen bzw. Vorstandsbeschluss. 09. Übernahme des Startgeldes für alle offiziellen Einzel- und Mannschaftswettbewerbe (keine Punkt- bzw. Pokalspiele) auf Bezirks- und Landesverbandsebene. 10. Kosten der Leistungsschulungsmaßnahmen auf der Regionsebene (Trainerhonorar, Fahrkosten der Trainer, Bälle für die Stützpunkte- und Lehrgangsarbeit). 11. Honorare für Trainer und Betreuung im Nachwuchsbereich 16.03.2015 – Fassung nach Beschluss des Beirats Gebührenordnung TTRV SN e. V. 4 Für Trainer an den Stützpunkten des TTRV werden folgende Honorare gezahlt: • Trainer ohne Lizenz 9,-- €/Stunde • Trainer mit C-Lizenz 12,-- €/Stunde • Trainer mit A-/B-Lizenz 15,-- €/Stunde Für die Betreuung der Schüler und Jugendlichen bei Landesveranstaltungen werden pauschal pro Tag Auslagenentschädigungen von 20,-- € für Trainer ohne Lizenz und 25,-- € für lizenzierte Trainer gezahlt. Trainer die in Kooperationen mit Schulen eingesetzt werden, erhalten den mit der Schule vereinbarten Stundensatz. E Reisekosten-/Tagegelder 01. Für die Mitarbeiter des Regionsverbandes (Vorstand, HA Mitarbeiter, Teilnehmer an Ausschusssitzungen, Betreuer etc.) gilt die Reisekostenordnung des LSB Niedersachsen e.V. in seiner jeweils gültigen Fassung. Zusätzliche Sitzungsgelder werden nicht gezahlt. F Verfahrenshinweise Grundsatz: Alle Zahlungen innerhalb des Regionsverbandes erfolgen unbar. 01. Abgaben an den Regionsverband Die Abgaben des Regionsverbandes A 01 werden vom Regionsverbandstag beschlossen. Die Abgaben A 0 2 – A 0 8 werden vom Regionsbeirat festgelegt. Sie werden den Vereinen in Rechnung gestellt und ca. 4 Wochen nach der Benachrichtigung per Lastschrift eingezogen. 02. Eigenleistungen und Teilnehmerbeiträge Die Eigenleistungen unter B 01 – B 02 werden vom Regionsbeirat beschlossen und den Teilnehmern in Rechnung gestellt. Sie werden jeweils zu Beginn einer Periode vom Regionsverband per Lastschrift eingezogen. 03. Veranstaltungszuschüsse des Regionsverbandes Die Veranstaltungszuschüsse unter C 01 – C 05 werden vom Regionsbeirat beschlossen und auf Antrag des Durchführers an ihn überwiesen. 04. Kostenübernahmen des Regionsverbandes Die Höhe der Kostenübernahmen unter D 01 – D 11 werden vom Regionsbeirat beschlossen. Sie erfolgt durch den Regionsverband auf Veranlassung des/der zuständigen Mitarbeiters/Mitarbeiterin der die entsprechenden schriftlichen Nachweise gegenzeichnet.. 05. Reisekosten-/Tagegelder Es gilt die Reisekostenordnung des Landessportbundes Niedersachsen e.V. in seiner jeweils gültigen Form. III Schlussbestimmung Diese Gebühren- und Abgabenordnung tritt am 01.06.2015 in Kraft. ___________________________________________________________________________________________________ Änderungshistorie: 16.03.2015 Beschluss durch den TTRV-Beirat. 16.03.2015 – Fassung nach Beschluss des Beirats Gebührenordnung TTRV SN e. V. 5
© Copyright 2024 ExpyDoc