Gebührenordnung - Tischtennis

Gebühren- und Abgabenordnung
des Tischtennis-Regionsverbandes Südniedersachsen e.V.
Da der TTRV Südniedersachsen e. V. über keine eigene Finanzordnung verfügt, gilt die Finanzordnung des TTVN
sinngemäß.
I
Ordnungsgelder
Gliederung:
1
Ordnungsgelder für Regelverstöße bei Punkt- und Pokalspielen ohne Wertungseinfluss
2
Ordnungsgelder für Regelverstöße bei Punkt- und Pokalspielen mit Wertungseinfluss
3
Ordnungsgelder für Regelverstöße von Spielern bei Turnieren
4
Ordnungsgelder für Regelverstöße von Turnierveranstaltern
5
Ordnungsgelder für Spielberechtigungsangelegenheiten
6
Gebühren-/Kostenpauschalen der Sportgerichtsbarkeit
7
Sonstige Ordnungsgebühren
Zeichenerklärung:
Spalte A
Rechtsquelle für das Aussprechen des Ordnungsgeldes
RuDO Rechts- und Disziplinarordnung des TTVN
sonst DTTB-Wettspielordnung/TTVN-Ausführungsbestimmungen
Spalte B
autorisierte Organe/Funktionsträger für das Aussprechen des Ordnungsgeldes
ABR
Abrechnungsrichtlinien des TTVN
GF
Geschäftsführer TTRV Südniedersachsen e. V.
GS
Geschäftsstelle des TTVN
JW
Beauftragter für Jugendsport
TTRV Tischtennisregionsverband
SLS
spielleitende Stelle (Staffel-, Pokal-, Seniorenrundenleiter)
TBA
Turnierbeauftragter
TBAO Turnierbeauftragter bzw. entsprechende Amtsbezeichnung nach Vermerk im Bericht
des Oberschiedsrichters
RSpG Regionssportgericht (TTRV Südniedersachsen e. V.)
Spalte C
Höhe des Betrages auf Regionsebene bzw. bei bezirksoffenen Turnieren in €.
1
1.1
1.2
1.3
1.4.1
1.4.2
1.5
1.6
1.7
1.8
1.9
1.10
1.11
1.12
1.13
1.14
Ordnungsgelder für Regelverstöße bei Punkt- und Pokalspielen ohne Wertungseinfluss
Verspätetes Beantragen einer Spielberechtigung für den
Erwachsenenspielbetrieb
Nichteingabe von Mannschaftsmeldungen in click-tt
Nichtteilnahme am Staffeltag/an Staffelsitzungen
Verlegung eines Spieltermins Nachwuchsbereich
Verlegung eines Spieltermins Erwachsenenbereich
Spielen in nicht zugelassener Spielkleidung je Spieler
Spielen in nicht einheitlicher Spielkleidung je Spieler
Nichtvorlage der Mannschaftsmeldung beim Spiel
Fehlen von Zählgeräten
Verwendung nicht amtlicher Spielberichtsformulare
Unvollständiges Ausfüllen des Spielberichtsformulars
Verspätetes oder unterlassenes Einsenden des Spielberichtsformulars
Verspätetes, fehlerhaftes oder unterlassenes Melden von
Spielergebnissen in „click-tt“
Versäumen gesetzter Termine
Nichtbenennung eines Schiedsrichters oder WO-Coaches (pro Spielzeit)
16.03.2015 – Fassung nach Beschluss des Beirats
A
B
C
E 3.1 c.c
GS
5
I.2, I 7 d,
J8b
H3b
H5c
H5c
A 5, F 2
A 5.1
J8a
J2c
J9a
J9c
J9i
J 13 a + b
SLS
20
SLS
SLS
SLS
SLS
SLS
SLS
SLS
SLS
SLS
SLS
SLS, MK
35
0
0
20
20
20
20
20
20
20
20
A 17 a,G 16
J2a
SLS
TTRV
20
50
Gebührenordnung TTRV SN e. V.
1
2
Ordnungsgelder für Regelverstöße bei Punkt- und Pokalspielen mit Wertungseinfluss
2.1
Weitere Teilnahme am Spielbetrieb trotz Sperre
2.2
2.3
2.4
Wissentliches Spielen gegen gesperrte Mannschaften
Spielen ohne genehmigte Spielverlegung
Spielen ohne Einsatzberechtigung für den betreffenden Mannschaftsplatz
je Spieler/Doppel
Spielen mit nicht zugelassenem Material (Schlägerbelag, Kleber) je
Spieler
Vorhandensein mangelhafter Spielmöglichkeiten oder unzumutbarer
Spielverhältnisse im Spiellokal
2.5
2.6
2.7
Weigerung der Gastmannschaft, ggf. am zusätzlichen Tisch zu spielen
2.8
2.9
2.10
2.12
Verschulden eines Spielabbruchs
Manipulation von Spielberichtsformularen
Spielen in nicht vollständiger Mannschaftsaufstellung je fehlenden Spieler
im Nachwuchsbereich
Spielen in nicht vollständiger Mannschaftsaufstellung je fehlenden Spieler
im Erwachsenenbereich
Nichtantreten im Nachwuchsbereich
2.13
Nichtantreten im Erwachsenenbereich
2.11
A
B
C
J 15 b.f,
J 16
J 15 b.f
H5d
D 3, D 4, J
4, J 15 b.b
J 14
SLS
75
SLS
SLS
SLS
75
30
20
SLS
20
A 6, F 3,
J 1, J 10 h,
J 15 b.h
J 10 h,
J 15 b.i
J 15 b.e
J 15 b.j
J 11
SLS
25
SLS
50
SLS
SLS
SLS
75
150
10
J 11
SLS
10
J 12,
J 15 b.c,
J 15 b.g
SLS
25
SLS
SLS
50
100
H 6, H 7,
H8
H 6, H7,
H8
SLS
25
SLS
100
A
B
C
A 8, C 10
TBAO
100
A 5, F 2
C 13 c
C 12 c
C 14 a
C
TBAO
TBAO
TBAO
TBAO
TBAO
30
30
30
30
50
A
B
C
C1
C 1.1 c
C1
TBA
TBA
TBAO
250
20
250
C
TBAO
25
J 12,
J 15 b.c
J 15 b.g
a) in den Staffeln der Spielbereiche (früherer Kreisspielbetrieb)
b) in den Staffeln außerhalb der Spielbereiche (früherer
Bezirksspielbetrieb)
2.14
Streichen/Zurückziehen einer Mannschaft im Nachwuchsbereich
2.15
Streichen/Zurückziehen einer Mannschaft im Erwachsenenbereich
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
4
4.1
4.2
4.3
4.4
Ordnungsgelder für Regelverstöße von Spielern bei Turnieren
Spielen ohne Startberechtigung für die betreffende Alters- und/oder
Leistungsklasse
Spielen in nicht zugelassener Spielkleidung
Spielen mit nicht zugelassenem Material (Schlägerbelag, Kleber)
Nichtvorlage der Spielberechtigungsliste beim Turnier
Weigerung, das Amt eines Schiedsrichters zu übernehmen
Start bei einem nicht genehmigten Turnier
Ordnungsgelder für Regelverstöße von Turnierveranstaltern
Durchführung eines nicht genehmigten Turniers pro Turniertag
Verspätete Beantragung einer Turniergenehmigung
Durchführung eines Turniers mit Abweichung von der genehmigten
Ausschreibung pro Turniertag
Verletzen der Turnierbestimmungen
16.03.2015 – Fassung nach Beschluss des Beirats
Gebührenordnung TTRV SN e. V.
2
4.5
4.6
4.7
4.8
4.9
4.10
5
5.1
5.2
6
6.1
6.2
6.3
7
7.1
7.2
7.3
Verwendung von nicht zugelassenem Material (Bälle) oder Material mit
unzulässiger Werbung
Fehlen eines Aushangs der Turnierlisten
Beendigung von Nachwuchsklassen nach 22.00 Uhr
Verspätetes, fehlerhaftes oder unterlassenes Melden von
Turnierergebnissen
Versäumen gesetzter Termine
Fehlender Oberschiedsrichter-Vorschlag (pro Turniertag)
A 6, F 3
TBAO
50
C 15 a
E2
C 1.6
TBAO
TBAO
TBA
25
50
20
A 17 a
C2b
TBA
TBA
20
20
A
B
C
B 1, J 4
C 12 a
SLS
TBAO
50
50
A
B
C
RuDO 4.2.4
RuDO 4.2.4
RuDO 6.11
TTRV
TTRV
TTRV
60
30
A
B
C
TTRV
TTRV
TTRV
20
25
20
Ordnungsgelder für Spielberechtigungsangelegenheiten
Spielen ohne gültige Spielberechtigung bei Punkt- und Pokalspielen
Spielen ohne gültige Spielberechtigung bei Turnieren oder
Einzelmeisterschaften
Gebühren-/Kostenpauschalen der Sportgerichtsbarkeit
Für Proteste bei Sportgerichten
Für Berufungen bei Sportgerichten
Für jeden disziplinar Gemaßregelten
Sonstige Ordnungsgebühren
Nichtteilnahme am Regionsverbandstag
Kosten für Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren (je Rechnungslegung.)
Fehlende eMail-Adresse (p. a.)
II Übrige Zahlungen sowie Finanz- und Sachleistungen
Gem. den Festlegungen des Regionsverbandstages / Regionsbeirates des TTRV Südniedersachsen e.V. sind an den
Regionsverband folgende Zahlungen zu leisten bzw. werden vom Regionsverband die nachstehenden Finanz- und
Sachleistungen erbracht.
A
Beiträge/Start- und Nenngelder
C
01.
01.1
01.2
01.3
Mitgliedsbeitrag pro Verein (bis 31.12.2017)
Spielbereich Göttingen
Spielbereich Northeim-Einbeck
Spielbereich Osterode am Harz
02.
03.
04.
05.
05.1
05.2
05.3
Startgeld Regionsindividualmeisterschaften (je Teilnehmer- Nachwuchsklassen)
Startgeld Regionsindividualmeisterschaften (je Teilnehmer- Erwachsene)
Startgeld Regionsendranglisten (je Teilnehmer)
Mannschaftsnenngeld je Mannschaft
Spielbereich Göttingen (bis 31.12.2017)
Spielbereich Northeim-Einbeck (bis 31.12.2017)
Spielbereich Osterode am Harz (bis 31.12.2017)
06.
06.1
Mannschaftsnenngeld Damen/Herren/Jugend: BZ-Oberliga; BZ-Liga; BZ-Klasse
Mannschaftsnenngeld für externe Mannschaften in Spielklassen des TTRV
Südniedersachsen e.V. (je Mannschaft)
16.03.2015 – Fassung nach Beschluss des Beirats
60
20
70
Gebührenordnung TTRV SN e. V.
6,00
9,00
0,00
54,00
35,00
28,00
45,00
45,00
3
07.
08.
B
01.
02.
C
01.
02.
Startgeld Regions-, Kreispokal (je Mannschaft)
Mannschaftsnenngeld Regionsmannschaftmeisterschaften (je Mannschaft)
0,00
0,00
Eigenleistungen und Teilnehmerbeiträge
Eigenleistung für die Teilnahme am Training der Leistungsförderungsstützpunkte im
Regionsverband je Teilnehmer – pro Halbjahr
Teilnahmegebühren Regionskader für Teilnehmer anderer Regions- bzw. Kreisverbände –
pro Halbjahr
€
75,00
€
100,00
€
20,00
%
50
Veranstaltungszuschüsse des Regionsverbandes
Spielbereichspokalwettbewerb
Finale (Damen / Herren und Jugend) je Spielansetzung
Regionsindividualmeisterschaften
Der gastgebende Verein erhält jeweils 50 % der Startgelder
03.
Regionsranglistenturniere je Klasse
a.a) Damen/Herren
a.b) Jugend/Schüler A-C
€
30,00
04.
Regionsentscheid Mini-Meisterschaften
€
150,00
05.
Regionsmannschaftsmeisterschaften
Wettbewerbe: RMM Schüler und RMM Senioren jeweils pro Spielansetzung / mind. 100 €
€
10,00/100
D
Kostenübernahmen des Regionsverbandes
01.
Kosten der Staffelleitungen: 7,00 € je Mannschaft (Pauschale) zzgl. Fahrtkosten gem. der ABR des TTVN oder Kosten
gem. Einzelnachweis.
02.
Aufwandspauschale Regionspokalwettbewerbe: pauschal 60,00 € je Pokalwettbewerb.
03.
Bezug ttm für alle Vorstandsmitglieder, sofern kein anderer Kostenträger zuständig ist.
04.
Reisekosten der von der Region eingesetzten Betreuer.
05.
Kosten für die Unterkunft mit Frühstück für die von der Region zu Landesveranstaltungen (LIM und LRLT) nominierten
Aktiven in Höhe von
a) 50 % der anfallenden Übernachtungskosten, höchstens jedoch 20,00 € bei einer erforderlichen Übernachtung und
30,00 € bei zwei Übernachtungen. Diese Regelung gilt für die Nachwuchsklassen.
b) 20,00 € bei einer Übernachtung und 30,00 € bei zwei Übernachtungen in den Damen-/Herrenklassen.
Dieser Zuschuss wird nur auf ausdrücklichen Antrag an den TTRV gezahlt. Die Entscheidung trifft der Vorstand.
06.
Kosten der von der Region eingesetzten Oberschiedsrichter und Schiedsrichter bei Regionsveranstaltungen gem.
ABR des TTVN.
07.
Kosten der TTVN- und ggf. DTTB-Handbücher für die Mitarbeiter des Regionsverbandes (Vorstand,
Ausschussmitglieder, Staffelleiter).
08.
Kosten für Urkunden, Plaketten und Pokale für die Regionsveranstaltungen und Staffeln der Region gem.
Durchführungsbestimmungen bzw. Vorstandsbeschluss.
09.
Übernahme des Startgeldes für alle offiziellen Einzel- und Mannschaftswettbewerbe (keine Punkt- bzw. Pokalspiele)
auf Bezirks- und Landesverbandsebene.
10.
Kosten der Leistungsschulungsmaßnahmen auf der Regionsebene (Trainerhonorar, Fahrkosten der Trainer, Bälle für
die Stützpunkte- und Lehrgangsarbeit).
11.
Honorare für Trainer und Betreuung im Nachwuchsbereich
16.03.2015 – Fassung nach Beschluss des Beirats
Gebührenordnung TTRV SN e. V.
4
Für Trainer an den Stützpunkten des TTRV werden folgende Honorare gezahlt:
•
Trainer ohne Lizenz
9,-- €/Stunde
•
Trainer mit C-Lizenz
12,-- €/Stunde
•
Trainer mit A-/B-Lizenz
15,-- €/Stunde
Für die Betreuung der Schüler und Jugendlichen bei Landesveranstaltungen werden pauschal pro Tag
Auslagenentschädigungen von 20,-- € für Trainer ohne Lizenz und 25,-- € für lizenzierte Trainer gezahlt.
Trainer die in Kooperationen mit Schulen eingesetzt werden, erhalten den mit der Schule vereinbarten
Stundensatz.
E
Reisekosten-/Tagegelder
01.
Für die Mitarbeiter des Regionsverbandes (Vorstand, HA Mitarbeiter, Teilnehmer an Ausschusssitzungen, Betreuer
etc.) gilt die Reisekostenordnung des LSB Niedersachsen e.V. in seiner jeweils gültigen Fassung. Zusätzliche
Sitzungsgelder werden nicht gezahlt.
F
Verfahrenshinweise
Grundsatz:
Alle Zahlungen innerhalb des Regionsverbandes erfolgen unbar.
01.
Abgaben an den Regionsverband
Die Abgaben des Regionsverbandes A 01 werden vom Regionsverbandstag beschlossen. Die Abgaben A 0 2 – A 0
8 werden vom Regionsbeirat festgelegt. Sie werden den Vereinen in Rechnung gestellt und ca. 4 Wochen nach der
Benachrichtigung per Lastschrift eingezogen.
02.
Eigenleistungen und Teilnehmerbeiträge
Die Eigenleistungen unter B 01 – B 02 werden vom Regionsbeirat beschlossen und den Teilnehmern in Rechnung
gestellt. Sie werden jeweils zu Beginn einer Periode vom Regionsverband per Lastschrift eingezogen.
03.
Veranstaltungszuschüsse des Regionsverbandes
Die Veranstaltungszuschüsse unter C 01 – C 05 werden vom Regionsbeirat beschlossen und auf Antrag des
Durchführers an ihn überwiesen.
04.
Kostenübernahmen des Regionsverbandes
Die Höhe der Kostenübernahmen unter D 01 – D 11 werden vom Regionsbeirat beschlossen. Sie erfolgt durch den
Regionsverband auf Veranlassung des/der zuständigen Mitarbeiters/Mitarbeiterin der die entsprechenden schriftlichen
Nachweise gegenzeichnet..
05.
Reisekosten-/Tagegelder
Es gilt die Reisekostenordnung des Landessportbundes Niedersachsen e.V. in seiner jeweils gültigen Form.
III Schlussbestimmung
Diese Gebühren- und Abgabenordnung tritt am 01.06.2015 in Kraft.
___________________________________________________________________________________________________
Änderungshistorie:
16.03.2015
Beschluss durch den TTRV-Beirat.
16.03.2015 – Fassung nach Beschluss des Beirats
Gebührenordnung TTRV SN e. V.
5