Bayer. Jagdschutz- und Jägerverein Bad Königshofen i. Grabfeld e.V.

Bayer. Jagdschutz- und Jägerverein Bad Königshofen i. Grabfeld e.V.
im Landesjagdverband Bayern e.V.
BJV – Markus Werb – Vorstadtstraße 1 - 96126 Maroldsweisach
1. Vorsitzender
Markus Werb
Vorstadtstraße 1
96126 Maroldsweisach
09532-285
Sparkasse Bad Königshofen
Kto. 304 907 – BLZ 793 530 90
24.03.2015
Einladung zur Hauptversammlung und der öffentlichen Hegeschau für Jagdjahr 2014-2015
Datum:
am Samstag, den 18. April 2015
Beginn:
18:00 Uhr
Ort:
Haus des Gastes in Walterhausen
1. Begrüßung des 1. Vorsitzenden Markus Werb
2. Totenehrung
3. Grußworte
4. Ergebnis der Hegeschau
5. Bericht des Jagdberaters Manfred Schauer
6. Bericht des 1. Vorsitzenden Markus Werb
7. Ehrungen
8. Bericht Forstdirektor Wolfgang Schlegel
9. Bericht Bläserobmann Karl-Heinz Werner
10. Bericht Hundeobmann Jürgen Sujka
11. Bericht Schießreferent Volker Alin
12. Bericht Schatzmeister Jürgen Rüth
13. Entlastung der Vorstandschaft
14. Sanierungsmaßnahmen Skeetanlage Schwabenklause
15. Hundeversicherung
16. Wünsche und Anträge
Die Revierinhaber möchte ich bitten, auch Ihre Jagdgenossenschaftsvorstände zur
Hauptversammlung einzuladen!
Die Revierinhaber werden gebeten, die vorzulegenden Trophäen bereits am Samstag,
18. April 2015 von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr im Haus des Gastes Waltershausen anzuliefern!
Die Gehörnanhänger wurden bereits bei der Abschussplanung für 3 Jahre ausgeteilt.
Sollten noch Anhänger benötigt werden, können diese auf der Webseite der Kreisgruppe
heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Zu finden unter http://www.bjvkoen.de/ im Bereich Service
Verspätet angelierte Trophäen können bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden!
Die Bewertung führen der Jagdberater und die Vorsitzenden der Hegegemeinschaften
durch.
Grundsätzlich gilt für die Verteilung der Trophäenschilder das absolute Gehörngewicht.
Jedes Gehörn, das prämiert werden soll, muss mit einem vollständigen Unterkieferast
vorgelegt werden und darf nicht auf einem Trophäenschild aufgemacht sein.
Keine Schilder können verliehen werden:
- für Gehörne von Böcken unter 5 Jahren und einem Gewicht von unter
200 g
- an Revierinhaber oder Erleger, die nicht Mitglied im Landesjagdverband
Bayern sind
- für Gehörne, die aufgemacht angeliefert werden
Die Kosten der Trophäenschilder sind von den jeweiligen Erlegern oder Revierinhabern zu
übernehmen.
Die Trophäenschilder sind am Ende der Versammlung beim Vorstand erhältlich.
Es handelt sich hierbei um eine Pflichthegeschau, d. h. alle Revierinhaber sind dazu
verpflichtet ihre Trophäen vorzulegen. Alle Revierinhaber, die dieser Pflicht nicht
nachkommen werden an das Landratsamt gemeldet.
Die Hegeschau ist auch der Öffentlichkeit am Samstag, den 18. April 2015 in der Zeit von
15:00 Uhr bis 17:00 zugänglich!
Dieses Schreiben gilt als Einladung zur Mitgliederversammlung, entspr. Dem § 8 (5) der
Satzung des Bayerischen Jagdschutz- und Jägerverein Bad Königshofen i. Grabfeld e. V.
Mit freundlichen Grüßen
und Waidmannsheil
i. A. Marco Eschenbach
Schriftführer