Bayer. Jagdschutz- und Jägerverein Bad Königshofen i. Grabfeld e.V. im Landesjagdverband Bayern e.V. BJV – Markus Werb – Vorstadtstraße 1 - 96126 Maroldsweisach 1. Vorsitzender Markus Werb Vorstadtstraße 1 96126 Maroldsweisach 09532-285 Sparkasse Bad Königshofen Kto. 304 907 – BLZ 793 530 90 24.03.2015 Einladung zur Hauptversammlung und der öffentlichen Hegeschau für Jagdjahr 2014-2015 Datum: am Samstag, den 18. April 2015 Beginn: 18:00 Uhr Ort: Haus des Gastes in Walterhausen 1. Begrüßung des 1. Vorsitzenden Markus Werb 2. Totenehrung 3. Grußworte 4. Ergebnis der Hegeschau 5. Bericht des Jagdberaters Manfred Schauer 6. Bericht des 1. Vorsitzenden Markus Werb 7. Ehrungen 8. Bericht Forstdirektor Wolfgang Schlegel 9. Bericht Bläserobmann Karl-Heinz Werner 10. Bericht Hundeobmann Jürgen Sujka 11. Bericht Schießreferent Volker Alin 12. Bericht Schatzmeister Jürgen Rüth 13. Entlastung der Vorstandschaft 14. Sanierungsmaßnahmen Skeetanlage Schwabenklause 15. Hundeversicherung 16. Wünsche und Anträge Die Revierinhaber möchte ich bitten, auch Ihre Jagdgenossenschaftsvorstände zur Hauptversammlung einzuladen! Die Revierinhaber werden gebeten, die vorzulegenden Trophäen bereits am Samstag, 18. April 2015 von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr im Haus des Gastes Waltershausen anzuliefern! Die Gehörnanhänger wurden bereits bei der Abschussplanung für 3 Jahre ausgeteilt. Sollten noch Anhänger benötigt werden, können diese auf der Webseite der Kreisgruppe heruntergeladen und ausgedruckt werden. Zu finden unter http://www.bjvkoen.de/ im Bereich Service Verspätet angelierte Trophäen können bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden! Die Bewertung führen der Jagdberater und die Vorsitzenden der Hegegemeinschaften durch. Grundsätzlich gilt für die Verteilung der Trophäenschilder das absolute Gehörngewicht. Jedes Gehörn, das prämiert werden soll, muss mit einem vollständigen Unterkieferast vorgelegt werden und darf nicht auf einem Trophäenschild aufgemacht sein. Keine Schilder können verliehen werden: - für Gehörne von Böcken unter 5 Jahren und einem Gewicht von unter 200 g - an Revierinhaber oder Erleger, die nicht Mitglied im Landesjagdverband Bayern sind - für Gehörne, die aufgemacht angeliefert werden Die Kosten der Trophäenschilder sind von den jeweiligen Erlegern oder Revierinhabern zu übernehmen. Die Trophäenschilder sind am Ende der Versammlung beim Vorstand erhältlich. Es handelt sich hierbei um eine Pflichthegeschau, d. h. alle Revierinhaber sind dazu verpflichtet ihre Trophäen vorzulegen. Alle Revierinhaber, die dieser Pflicht nicht nachkommen werden an das Landratsamt gemeldet. Die Hegeschau ist auch der Öffentlichkeit am Samstag, den 18. April 2015 in der Zeit von 15:00 Uhr bis 17:00 zugänglich! Dieses Schreiben gilt als Einladung zur Mitgliederversammlung, entspr. Dem § 8 (5) der Satzung des Bayerischen Jagdschutz- und Jägerverein Bad Königshofen i. Grabfeld e. V. Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil i. A. Marco Eschenbach Schriftführer
© Copyright 2024 ExpyDoc