Schüler der Jahrgangsstufen 1–10

Erfassungsbogen
Wirksamkeit
Gymnasium Bad Königshofen
des Antrages
ab Schuljahr:
Zutreffendes ausfüllen oder ankreuzen
(Antrag auf Ausgabe von Schülerjahreskarten)
201 /
zum Vollzug des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKFrG) und der Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) für
Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 10
Name, Vorname des Antragstellers (Erziehungsberechtigten)
Ort, Datum
Postleitzahl, Wohnort, Straße, Nr.
Telefon (tagsüber)
Eingang beim Landratsamt:
Schulstempel
Landratsamt Rhön-Grabfeld
- Schulwegkostenstelle Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Einen Anspruch auf die Ausgabe von Schülerjahreskarten können im Landkreis wohnende
(tatsächlicher Aufenthalt) Schüler an öffentlichen oder anerkannten privaten Gymnasien,
Real-, Wirtschafts-, Fachober-, Berufsober-,
Berufs- und Berufsfachschulen (nicht Fachschulen oder Fachakademien) haben, die die
nächstgelegene Schule ihrer Ausbildungsund Fachrichtung besuchen und deren Schulweg einfach mehr als drei Kilometer beträgt.
Bis zur Jahrgangsstufe 10 besteht bei Besuch der nächstgelegenen Schule einer Ausbildungs- und Fachrichtung grundsätzlich ein Beförderungsanspruch, der durch Ausgabe von Schülerjahreskarten erfüllt wird.
Von der Jahrgangsstufe 11 an können nur in den Ausnahmefällen des Art. 3 Abs. 2 Satz 6 SchKFrG und
nach Vorlage geeigneter Nachweise (behördlicher Bescheide) Schülerjahreskarten ausgegeben werden.
Unvollständig oder unrichtig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden. Falschangaben
können unabhängig von strafrechtlichen Folgen zu einer Rückforderung der entstandenen Kosten führen.
Bei Änderungen der in diesem Antrag gemachten Angaben (insbesondere bei Umzug oder Schulwechsel)
sind diese auch in den weiteren Schuljahren dem Landratsamt unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Bei Wegfall des Beförderungsanspruchs (insbesondere bei Umzug oder Ausscheiden aus der Schule) sind
bereits ausgegebene Fahrkarten unverzüglich an die Schule oder an das Landratsamt zurückzugeben.
1. Schüler
Name, Vorname
Geburtsdatum
1a. Umzug
im laufenden Schuljahr
Wurde bisher eine Fahrkarte
ja
in Anspruch genommen ?
2. Schule
Der Schulbesuch erfolgt in
Schulform (Gymnasium, Realschule o. a.)
Gymnasium
Zeitpunkt
Wird im o. g. Schuljahr ein Praktikum
abgeleistet ?
Bisheriger Wohnort (Ortsteil)
Zuzug von außerhalb
Vollzeitunterricht
Blockbeschulung
Übernachtung am Schulort ?
Ausbildungsrichtung (Zweig, Fachrichtung, Wahlpflichtfächergruppe)
Schulort
Teilzeitunterricht
sprachlich
im laufenden Schuljahr
Wurde bisher eine Fahrkarte
nein
ja
in Anspruch genommen ?
Nur bei
Berufsschülern !
innerhalb des Landkreises
nein
2a. Schulwechsel
2b. Praktikum
Jahrgangsstufe im o. g. Schuljahr Wohnort (Ortsteil)
ja:
nein
naturw.-technologisch Bad Königshofen
humanistisch
Zeitpunkt
ja
Bisherige Schulform und Ausbildungsrichtung
Praktikumsstelle (Einrichtung, Ort)
Bisheriger Schulort
Zeitraum (wenn bekannt)
nein
3. Entfernung
Die kürzeste zumutbare Fußwegentfernung zwischen Wohnung und Schule beträgt einfach
weil der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist.
4. Beförderung
weniger als 3 km, die Beförderung ist aber notwendig,
[ nicht beschreiben ]
Die Beförderung soll in folgender Weise stattfinden:
Haltestelle/Bahnhof
zwischen
mehr als 3 km
weil eine dauernde körperliche Behinderung vorliegt, über die ein ärztliches Attest beigefügt ist.
Haltestelle/Bahnhof
und
mit:
Bus
Bahn
zwischen
und
Bus
Bahn
© LRA Rhön-Grabfeld S 1.1 SchBf ErfBo10 01-13
zwischen
und
Bus
Bahn
zwischen
und
Bus
Bahn
Ich versichere, daß alle in diesem Antrag und in den diesem beigegebenen Anlagen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
Ich verpflichte mich, alle künftigen Änderungen dieser Angaben dem Landratsamt Rhön-Grabfeld unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Ich weiß, daß Leistungen, die ohne Bestehen eines Beförderungsanspruches in Anspruch genommen werden, zurückzuerstatten sind.
Anlagen (Nachweise etc.):
Unterschrift des Antragstellers (Erziehungsberechtigten)
[ nicht beschreiben ]