Erfassungsbogen Wirksamkeit Gymnasium Bad Königshofen des Antrages ab Schuljahr: Zutreffendes ausfüllen oder ankreuzen (Antrag auf Ausgabe von Schülerjahreskarten) 201 / zum Vollzug des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKFrG) und der Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV) für Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 10 Name, Vorname des Antragstellers (Erziehungsberechtigten) Ort, Datum Postleitzahl, Wohnort, Straße, Nr. Telefon (tagsüber) Eingang beim Landratsamt: Schulstempel Landratsamt Rhön-Grabfeld - Schulwegkostenstelle Spörleinstraße 11 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Einen Anspruch auf die Ausgabe von Schülerjahreskarten können im Landkreis wohnende (tatsächlicher Aufenthalt) Schüler an öffentlichen oder anerkannten privaten Gymnasien, Real-, Wirtschafts-, Fachober-, Berufsober-, Berufs- und Berufsfachschulen (nicht Fachschulen oder Fachakademien) haben, die die nächstgelegene Schule ihrer Ausbildungsund Fachrichtung besuchen und deren Schulweg einfach mehr als drei Kilometer beträgt. Bis zur Jahrgangsstufe 10 besteht bei Besuch der nächstgelegenen Schule einer Ausbildungs- und Fachrichtung grundsätzlich ein Beförderungsanspruch, der durch Ausgabe von Schülerjahreskarten erfüllt wird. Von der Jahrgangsstufe 11 an können nur in den Ausnahmefällen des Art. 3 Abs. 2 Satz 6 SchKFrG und nach Vorlage geeigneter Nachweise (behördlicher Bescheide) Schülerjahreskarten ausgegeben werden. Unvollständig oder unrichtig ausgefüllte Anträge können nicht bearbeitet werden. Falschangaben können unabhängig von strafrechtlichen Folgen zu einer Rückforderung der entstandenen Kosten führen. Bei Änderungen der in diesem Antrag gemachten Angaben (insbesondere bei Umzug oder Schulwechsel) sind diese auch in den weiteren Schuljahren dem Landratsamt unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Wegfall des Beförderungsanspruchs (insbesondere bei Umzug oder Ausscheiden aus der Schule) sind bereits ausgegebene Fahrkarten unverzüglich an die Schule oder an das Landratsamt zurückzugeben. 1. Schüler Name, Vorname Geburtsdatum 1a. Umzug im laufenden Schuljahr Wurde bisher eine Fahrkarte ja in Anspruch genommen ? 2. Schule Der Schulbesuch erfolgt in Schulform (Gymnasium, Realschule o. a.) Gymnasium Zeitpunkt Wird im o. g. Schuljahr ein Praktikum abgeleistet ? Bisheriger Wohnort (Ortsteil) Zuzug von außerhalb Vollzeitunterricht Blockbeschulung Übernachtung am Schulort ? Ausbildungsrichtung (Zweig, Fachrichtung, Wahlpflichtfächergruppe) Schulort Teilzeitunterricht sprachlich im laufenden Schuljahr Wurde bisher eine Fahrkarte nein ja in Anspruch genommen ? Nur bei Berufsschülern ! innerhalb des Landkreises nein 2a. Schulwechsel 2b. Praktikum Jahrgangsstufe im o. g. Schuljahr Wohnort (Ortsteil) ja: nein naturw.-technologisch Bad Königshofen humanistisch Zeitpunkt ja Bisherige Schulform und Ausbildungsrichtung Praktikumsstelle (Einrichtung, Ort) Bisheriger Schulort Zeitraum (wenn bekannt) nein 3. Entfernung Die kürzeste zumutbare Fußwegentfernung zwischen Wohnung und Schule beträgt einfach weil der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist. 4. Beförderung weniger als 3 km, die Beförderung ist aber notwendig, [ nicht beschreiben ] Die Beförderung soll in folgender Weise stattfinden: Haltestelle/Bahnhof zwischen mehr als 3 km weil eine dauernde körperliche Behinderung vorliegt, über die ein ärztliches Attest beigefügt ist. Haltestelle/Bahnhof und mit: Bus Bahn zwischen und Bus Bahn © LRA Rhön-Grabfeld S 1.1 SchBf ErfBo10 01-13 zwischen und Bus Bahn zwischen und Bus Bahn Ich versichere, daß alle in diesem Antrag und in den diesem beigegebenen Anlagen gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Ich verpflichte mich, alle künftigen Änderungen dieser Angaben dem Landratsamt Rhön-Grabfeld unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ich weiß, daß Leistungen, die ohne Bestehen eines Beförderungsanspruches in Anspruch genommen werden, zurückzuerstatten sind. Anlagen (Nachweise etc.): Unterschrift des Antragstellers (Erziehungsberechtigten) [ nicht beschreiben ]
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