Amtsblatt Nr.11-2015 - Landkreis Traunstein

Amtsblatt
FÜR DEN LANDKREIS TRAUNSTEIN
Herausgegeben vom Landratsamt Traunstein
83278 Traunstein, 27. März 2015
Zu beziehen unmittelbar beim Landratsamt Traunstein oder über die Gemeindeverwaltung sowie unter www.landkreis-traunstein.de
Erscheint in der Regel wöchentlich.
Nr. 11
Seite 49
Inhaltsverzeichnis:
Öffentliche Hegeschau gem. § 16 Abs. 4 Ausführungsgesetz zum Bayerischen Jagdgesetz
(AVBayJG);
30/15
Wasser- und Umweltverträglichkeitsrecht;
Errichtung und Betrieb einer weiteren Wasserkraftnutzung durch eine Wasserkraft-schnecke
am Truchtlachinger Wehr an der Alz in der Gemeinde Seeon-Seebruck durch die Alzgruppe;
31/15
Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der
Gruppe Harpfing Sitz Kienberg, Landkreis Traunstein, für das Haushaltsjahr 2015;
32/15
Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches durch die Kreissparkasse Traunstein-Trostberg
33/15
Seite 50
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Nr. 11
30/15
Az.: SG 351-753/1-3
Öffentliche Hegeschau gem. § 16 Abs. 4 Ausführungsgesetz zum Bayerischen Jagdgesetz
(AVBayJG);
Die jährliche Hegeschau findet in diesem Jahr statt:
am Samstag, den 11. April 2015, Beginn 12.00 Uhr,
im Kurhaus Waging
Tagesordnung
Amtlicher Teil:
1.
2.
3.
Eröffnung durch die Rupertiwinkler Jagdhornbläser
Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, Herrn Josef Haiker
Grußworte
Landratsamt Traunstein
Gemeinde Waging am See
4.
Informationen nach § 16 Abs. 4 Satz 2 AVBayJG
Bericht: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Vegetationsgutachten – FD Lechler
Bericht: Staatl. Veterinäramt:
Aktuelles zu Tierseuchen
Bericht: Herr Kreisjagdberater Georg Nusser für Hochwild
Thema: Erfüllung Abschusspläne Rot- und Gamswild
Bericht: Herr Kreisjagdberater Andreas Wimmer für Niederwild
Thema: Erfüllung Abschussplan Rehwild, Abschusszahlen Schwarzwild,
Füchse, Feldhase,
Ende amtlicher Teil : ca. 13.00 Uhr
Im Anschluss folgt die Jahreshauptversammlung des Kreisjagdverbandes Traunstein.
(Nur für BJV- Mitglieder und geladene Gäste)
Hinweise:
Anlieferung der Trophäen zur öffentlichen Hegeschau:
Die Revierinhaber sind verpflichtet, die Trophäen des gesamten in ihren Jagdrevieren im letzten
Jagdjahr erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes bei der öffentlichen Hegeschau in
sauberen Zustand vorzulegen.
Rotwildtrophäen der Klasse I und II sind mit Unter- und Oberkiefer anzuliefern.
Die Jagdbehörde kann von der Verpflichtung zur Vorlage des Kopfschmucks im Einzelfall zur
Vermeidung außergewöhnlicher Schwierigkeiten befreien (§ 16 Abs. 4 Satz 3 und 5 AVBayJG).
Die Trophäen des Jagdjahres 2014/2015 sind am Donnerstag, den 09.04.2015 ab 14.00 Uhr bis
spätestens 19.00 Uhr im Ausstellungslokal im Kurhaus Waging anzuliefern.
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Seite 51
Die Trophäen sind mit einer Aufhängevorrichtung (Name, Anschrift, und Nummer der
Hegegemeinschaft) im Ausstellungslokal anzuliefern.
Die Überbringer der Trophäen haben sich zur Registrierung unbedingt zu melden und bei Anlieferung die Zahl der Trophäen anzugeben.
Die Trophäen sind während der Versammlung an den Tafeln hängen zu lassen.
Die Besichtigung der Trophäen am Samstag, 11.04.2015 ist möglich in der Zeit von 9.00 Uhr bis
12.00 Uhr.
Die Besichtigung der Trophäen endet mit Beginn des amtlichen Teils der Hegeschau um
12.00 Uhr.
Für die angelieferten Trophäen wird keine Haftung übernommen.
Traunstein, 23.03.2015
Christian Nebl
Abteilungsleiter
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Az.: SG 5.16-643/1-39-12
Wasser- und Umweltverträglichkeitsrecht;
Errichtung und Betrieb einer weiteren Wasserkraftnutzung durch eine Wasserkraftschnecke am Truchtlachinger Wehr an der Alz in der Gemeinde Seeon-Seebruck durch die
Alzgruppe;
Bekanntmachung
Am Truchtlachinger Wehr an der Alz in der Gemeinde Seeon-Seebruck betreibt die Elektrizitätsgenossenschaft Alzgruppe eG derzeit zwei Wasserkraftwerke auf der Grundlage mehrerer
wasserrechtlicher Bewilligungen gemäß Bescheiden des Landratsamts Traunstein vom
15.11.1993, 04.11.1996 sowie 28.02.2000; insgesamt dürfen dort bis zu 58 m³/s Wasser am 210 m
langen Wehr ausgeleitet und zur regenerativen Energieerzeugung verwendet werden.
Die Ausnutzung der Wasserkraft selbst an diesem Standort geht wesentlich länger zurück.
Am 17.12.2014 reichte die Alzgruppe eG im Zusammenhang mit dem Einbau einer
Wasserkraftschnecke einen Antrag auf beschränkte Erlaubnis zur Nutzung einer Wassermenge
von weiteren bis zu 2,0 m³/s bezogen auf die derzeit zulässige Ausleitungsmenge ein. Die
zusätzliche Entnahme ist gekoppelt an die Wasserführung der Alz und geht mit einer Erhöhung der
Restwassermenge von 9,0 m³/s auf 10,0 m³/s einher.
Die nach §§ 3a ff. UVPG in Verbindung mit der Anlage 1 zum UVPG Nr. 13.14 dazu
vorzunehmende allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben zwar am Rand eines
FFH-Gebiets und im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets „Oberes Alztal“ zur
Ausführung kommen soll, aufgrund des Ausbaus eines bestehenden Standorts einer
Wasserkraftnutzung aber nur v.a. während der Zeit der Errichtung der zusätzlichen
Wasserkraftschnecke mit den Anbindungen im Oberwasser der bestehenden Anlage
Auswirkungen auf die Umwelt feststellbar sein werden. Da sich ansonsten aber keine wesentlichen
Veränderungen ergeben, unterbleibt eine weiter gehende Umweltverträglichkeitsprüfung.
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Nr. 11
Der zu dieser Feststellung erstellte gesonderte Vermerk sowie die zugrunde liegenden Unterlagen
können während der Dienststunden im Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278
Traunstein, Zimmer Nr. B 1.76 eingesehen werden.
Dies wird gem. §§ 3, 3a bis 3d des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
sowie nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu
Umweltinformationen öffentlich bekannt gemacht.
Traunstein, den 23.03.2015
Landratsamt Traunstein
Christian Nebl
Abteilungsleiter
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Az.: SG 2.22 – S 941/10
Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der
Gruppe Harpfing Sitz Kienberg, Landkreis Traunstein, für das Haushaltsjahr 2015;
I.
Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gruppe Harpfing, Sitz
Kienberg, Landkreis Traunstein, für das Wirtschaftsjahr 2015
Auf Grund der §§ 10, 20 und 21 der Verbandssatzung und des Art. 40 Abs. 1 und 2 des Gesetzes
über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Ge-meindeordnung erlässt
der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015
wird im Erfolgsplan
in den Erträgen auf
und
in den Aufwendungen auf
879.600 Euro
907.450 Euro
und im Vermögensplan
in den Einnahmen und Ausgaben auf
395.850 Euro
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf
191.850 Euro
festgesetzt.
§3
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Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt.
§4
1) Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben.
2) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Wirtschaftsplan wird auf 100.000 Euro festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft.
Kienberg, den 23.03.2015
Pichler
(Verbandsvorsitzender)
II.
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 13.3.2015, SG 2.22 – S 941/10, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 191.850 € genehmigt (Art. 71 Abs.2 GO).
III.
Der Wirtschaftsplan liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Woche lang
in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in 83361 Kienberg, Raiffeisenstraße 40 öffentlich
während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht auf (Art. 26 Abs.1 KommZG iVm. Art. 65
Abs.3 GO).
Traunstein, den 25.3.2015
Florian Amann
Abteilungsleiter
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Nr. 11
33/15
Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches durch die Kreissparkasse Traunstein-Trostberg
Das Sparkassenbuch Nr.
3363757000 (alte Kontonummer 13757000)
ausgestellt für
Jens Kretzschmar Daniela Kretzschmar
wurde für k r a f t l o s erklärt.
Kreissparkasse Traunstein-Trostberg
- Der Vorstand -
Eine Ausfertigung des Amtsblattes bitten wir uns zuzusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Kreissparkasse Traunstein-Trostberg
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Siegfried Walch
Landrat