Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS TRAUNSTEIN Herausgegeben vom Landratsamt Traunstein 83278 Traunstein, 27. März 2015 Zu beziehen unmittelbar beim Landratsamt Traunstein oder über die Gemeindeverwaltung sowie unter www.landkreis-traunstein.de Erscheint in der Regel wöchentlich. Nr. 11 Seite 49 Inhaltsverzeichnis: Öffentliche Hegeschau gem. § 16 Abs. 4 Ausführungsgesetz zum Bayerischen Jagdgesetz (AVBayJG); 30/15 Wasser- und Umweltverträglichkeitsrecht; Errichtung und Betrieb einer weiteren Wasserkraftnutzung durch eine Wasserkraft-schnecke am Truchtlachinger Wehr an der Alz in der Gemeinde Seeon-Seebruck durch die Alzgruppe; 31/15 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gruppe Harpfing Sitz Kienberg, Landkreis Traunstein, für das Haushaltsjahr 2015; 32/15 Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches durch die Kreissparkasse Traunstein-Trostberg 33/15 Seite 50 Amtsblatt für den Landkreis Traunstein Nr. 11 30/15 Az.: SG 351-753/1-3 Öffentliche Hegeschau gem. § 16 Abs. 4 Ausführungsgesetz zum Bayerischen Jagdgesetz (AVBayJG); Die jährliche Hegeschau findet in diesem Jahr statt: am Samstag, den 11. April 2015, Beginn 12.00 Uhr, im Kurhaus Waging Tagesordnung Amtlicher Teil: 1. 2. 3. Eröffnung durch die Rupertiwinkler Jagdhornbläser Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, Herrn Josef Haiker Grußworte Landratsamt Traunstein Gemeinde Waging am See 4. Informationen nach § 16 Abs. 4 Satz 2 AVBayJG Bericht: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Vegetationsgutachten – FD Lechler Bericht: Staatl. Veterinäramt: Aktuelles zu Tierseuchen Bericht: Herr Kreisjagdberater Georg Nusser für Hochwild Thema: Erfüllung Abschusspläne Rot- und Gamswild Bericht: Herr Kreisjagdberater Andreas Wimmer für Niederwild Thema: Erfüllung Abschussplan Rehwild, Abschusszahlen Schwarzwild, Füchse, Feldhase, Ende amtlicher Teil : ca. 13.00 Uhr Im Anschluss folgt die Jahreshauptversammlung des Kreisjagdverbandes Traunstein. (Nur für BJV- Mitglieder und geladene Gäste) Hinweise: Anlieferung der Trophäen zur öffentlichen Hegeschau: Die Revierinhaber sind verpflichtet, die Trophäen des gesamten in ihren Jagdrevieren im letzten Jagdjahr erlegten oder verendet aufgefundenen Schalenwildes bei der öffentlichen Hegeschau in sauberen Zustand vorzulegen. Rotwildtrophäen der Klasse I und II sind mit Unter- und Oberkiefer anzuliefern. Die Jagdbehörde kann von der Verpflichtung zur Vorlage des Kopfschmucks im Einzelfall zur Vermeidung außergewöhnlicher Schwierigkeiten befreien (§ 16 Abs. 4 Satz 3 und 5 AVBayJG). Die Trophäen des Jagdjahres 2014/2015 sind am Donnerstag, den 09.04.2015 ab 14.00 Uhr bis spätestens 19.00 Uhr im Ausstellungslokal im Kurhaus Waging anzuliefern. Nr. 11 Amtsblatt für den Landkreis Traunstein Seite 51 Die Trophäen sind mit einer Aufhängevorrichtung (Name, Anschrift, und Nummer der Hegegemeinschaft) im Ausstellungslokal anzuliefern. Die Überbringer der Trophäen haben sich zur Registrierung unbedingt zu melden und bei Anlieferung die Zahl der Trophäen anzugeben. Die Trophäen sind während der Versammlung an den Tafeln hängen zu lassen. Die Besichtigung der Trophäen am Samstag, 11.04.2015 ist möglich in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Die Besichtigung der Trophäen endet mit Beginn des amtlichen Teils der Hegeschau um 12.00 Uhr. Für die angelieferten Trophäen wird keine Haftung übernommen. Traunstein, 23.03.2015 Christian Nebl Abteilungsleiter ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------31/15 Az.: SG 5.16-643/1-39-12 Wasser- und Umweltverträglichkeitsrecht; Errichtung und Betrieb einer weiteren Wasserkraftnutzung durch eine Wasserkraftschnecke am Truchtlachinger Wehr an der Alz in der Gemeinde Seeon-Seebruck durch die Alzgruppe; Bekanntmachung Am Truchtlachinger Wehr an der Alz in der Gemeinde Seeon-Seebruck betreibt die Elektrizitätsgenossenschaft Alzgruppe eG derzeit zwei Wasserkraftwerke auf der Grundlage mehrerer wasserrechtlicher Bewilligungen gemäß Bescheiden des Landratsamts Traunstein vom 15.11.1993, 04.11.1996 sowie 28.02.2000; insgesamt dürfen dort bis zu 58 m³/s Wasser am 210 m langen Wehr ausgeleitet und zur regenerativen Energieerzeugung verwendet werden. Die Ausnutzung der Wasserkraft selbst an diesem Standort geht wesentlich länger zurück. Am 17.12.2014 reichte die Alzgruppe eG im Zusammenhang mit dem Einbau einer Wasserkraftschnecke einen Antrag auf beschränkte Erlaubnis zur Nutzung einer Wassermenge von weiteren bis zu 2,0 m³/s bezogen auf die derzeit zulässige Ausleitungsmenge ein. Die zusätzliche Entnahme ist gekoppelt an die Wasserführung der Alz und geht mit einer Erhöhung der Restwassermenge von 9,0 m³/s auf 10,0 m³/s einher. Die nach §§ 3a ff. UVPG in Verbindung mit der Anlage 1 zum UVPG Nr. 13.14 dazu vorzunehmende allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben zwar am Rand eines FFH-Gebiets und im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebiets „Oberes Alztal“ zur Ausführung kommen soll, aufgrund des Ausbaus eines bestehenden Standorts einer Wasserkraftnutzung aber nur v.a. während der Zeit der Errichtung der zusätzlichen Wasserkraftschnecke mit den Anbindungen im Oberwasser der bestehenden Anlage Auswirkungen auf die Umwelt feststellbar sein werden. Da sich ansonsten aber keine wesentlichen Veränderungen ergeben, unterbleibt eine weiter gehende Umweltverträglichkeitsprüfung. Seite 52 Amtsblatt für den Landkreis Traunstein Nr. 11 Der zu dieser Feststellung erstellte gesonderte Vermerk sowie die zugrunde liegenden Unterlagen können während der Dienststunden im Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein, Zimmer Nr. B 1.76 eingesehen werden. Dies wird gem. §§ 3, 3a bis 3d des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen öffentlich bekannt gemacht. Traunstein, den 23.03.2015 Landratsamt Traunstein Christian Nebl Abteilungsleiter ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------32/15 Az.: SG 2.22 – S 941/10 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gruppe Harpfing Sitz Kienberg, Landkreis Traunstein, für das Haushaltsjahr 2015; I. Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Gruppe Harpfing, Sitz Kienberg, Landkreis Traunstein, für das Wirtschaftsjahr 2015 Auf Grund der §§ 10, 20 und 21 der Verbandssatzung und des Art. 40 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit Art. 63 ff. der Ge-meindeordnung erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung: §1 Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 wird im Erfolgsplan in den Erträgen auf und in den Aufwendungen auf 879.600 Euro 907.450 Euro und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben auf 395.850 Euro festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 191.850 Euro festgesetzt. §3 Nr. 11 Amtsblatt für den Landkreis Traunstein Seite 53 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan werden nicht festgesetzt. §4 1) Eine Verwaltungsumlage wird nicht erhoben. 2) Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird auf 100.000 Euro festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2015 in Kraft. Kienberg, den 23.03.2015 Pichler (Verbandsvorsitzender) II. Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 13.3.2015, SG 2.22 – S 941/10, den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 191.850 € genehmigt (Art. 71 Abs.2 GO). III. Der Wirtschaftsplan liegt ab dem Tag der Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Woche lang in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in 83361 Kienberg, Raiffeisenstraße 40 öffentlich während der allgemeinen Dienststunden zur Einsicht auf (Art. 26 Abs.1 KommZG iVm. Art. 65 Abs.3 GO). Traunstein, den 25.3.2015 Florian Amann Abteilungsleiter ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Seite 54 Amtsblatt für den Landkreis Traunstein Nr. 11 33/15 Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches durch die Kreissparkasse Traunstein-Trostberg Das Sparkassenbuch Nr. 3363757000 (alte Kontonummer 13757000) ausgestellt für Jens Kretzschmar Daniela Kretzschmar wurde für k r a f t l o s erklärt. Kreissparkasse Traunstein-Trostberg - Der Vorstand - Eine Ausfertigung des Amtsblattes bitten wir uns zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Kreissparkasse Traunstein-Trostberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Siegfried Walch Landrat
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