***************Ausfertigung für den Kunden**************** Zusatzvereinbarung: 5 weg oder Geld zurück! (mind. 9 Monate bis zum Zwischenzeugnis/ Halbjahresinformation) Die Schülerhilfe bietet den Sondertarif „5 weg oder Geld zurück!“ an. Die folgenden Punkte unter „Allgemeine Bedingungen“, „Eigenleistung des Schülers“ und „Modalitäten“ sind zusätzlicher Vertragsbestandteil zu der allgemeinen Anmeldung vom ______________ und müssen erfüllt sein, um bei Nichterfolg das Geld zurückzuerhalten. Soweit diese Zusatzvereinbarung keine abweichenden Regelungen enthält, gelten die der allgemeinen Anmeldung zugrundeliegenden Anmeldebedingungen. Anmeldung Nr. (Kundennummer)/Name Anmeldender:____________________/_______________________ Unterrichtsfach/Zeugnisnote:_____________________________________/________________ Unterrichtszeitraum/Laufzeit von (Datum):_________________ bis Zwischenzeugnis/ Halbjahresinformation Schuljahr 2013/2014. Datum Elterngespräch 3-Monatsfrist:_______________________ (siehe Allgemeine Bedingungen Pkt. 3) Allgemeine Bedingungen 1. Teilnahmeberechtigt sind Schüler einer öffentlichen Schule mit einer 5 in dem vereinbarten Unterrichtsfach auf dem letzten Zeugnis. 2. Nichterfolg ist eine Zeugnisnote 5 im Zwischenzeugnis/ Halbjahresinformation Schuljahr 2013/2014 in dem vereinbarten Unterrichtsfach nach dem definierten Unterrichtszeitraum von mindestens 9 Monaten zuzüglich der Monate bis zum Zwischenzeugnis/ Halbjahresinformation. Das heißt, die Zusatzvereinbarung läuft bis zum Ende des Monats, in dem es das Zwischenzeugnis/ die Halbjahresinformation gibt. 3. Nach drei Monaten haben beide Seiten die Möglichkeit die Zusatzvereinbarung „5 weg oder Geld zurück“ zu beenden, wenn erhebliche Verstöße gegen die unter Punkt „Eigenleistung des Schülers“ genannten Bedingungen vorliegen. Dann läuft die normale Anmeldung weiter und es gelten nur noch deren Anmeldebedingungen. 4. Geld zurück gibt es nur bei regelmäßig und vollständig bezahlten Schulgeldern im festgelegten Unterrichtszeitraum. Eigenleistung des Schülers 1. Folgende wöchentliche Teilnahme ist einzuhalten: mind. 2 Mal pro Woche à 90 Minuten (Doppelstunde). 2. Es gibt innerhalb des Unterrichtszeitraums keinen Unterrichtsfachwechsel. 3. Die Aktion bedingt eine Teilnahme von mindestens 33 Wochen gerechnet auf 9 Monate (Mindestanwesenheit). Beträgt der Unterrichtszeitraum mehr als 9 Monate, ist die Mindestanwesenheit für die weiteren Monate entsprechend zu berechnen. Wenn Unterrichtsstunden nicht wahrgenommen werden können, müssen Ersatztermine in Anspruch genommen werden, um die Mindestanwesenheit zu erlangen. 4. Alle Schulunterlagen (Bücher, Hefte, Klassenarbeiten, Tests etc.) müssen vollständig zum Nachhilfeunterricht mitgebracht werden. 5. Termine für Tests, Klassenarbeiten, Klausuren, Referate etc. im Unterrichtsfach sind der Schülerhilfe unverzüglich und zu Beginn des Unterrichts mitzuteilen. 6. Die Nachhilfelehrer der Schülerhilfe können Hausaufgaben bzw. Übungen in einem angemessenen Umfang aufgeben, die vollständig und ordentlich zur nächsten Unterrichtseinheit zu erstellen und mitzubringen sind. 7. Der Schüler nimmt regelmäßig am Unterricht der öffentlichen Schule teil. Modalitäten 1. Der Anmeldende erlaubt der Schülerhilfe den Kontakt zum Fachlehrer in der öffentlichen Schule. 2. Die Aktion „5 weg oder Geld zurück!“ ist nicht kombinierbar mit anderen Sonderaktionen, Sonderangeboten oder Gutscheinen der Schülerhilfe, außer einem Gutschein über 2 kostenlose Unterrichtsstunden. 3. Die Aktion „5 weg oder Geld zurück!“ ist nur gültig bei Neuanmeldungen oder ggf. bei bestehenden Kunden als Vertragsänderung (ohne Anrechung der bisherigen Laufzeit) mit definiertem Unterrichtszeitraum. 4. Zum Ende des Monats, in dem das Zwischenzeugnis/ Halbjahresinformation ausgegeben wird, endet die Zusatzvereinbarung und die normale Anmeldung läuft weiter. ___________ Datum, Ort ___________________________ Unterschrift Anmeldender __________________________ Unterschrift Schülerhilfe Stand 02/2013
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