5 weg oder Geld zurück

***************Ausfertigung für den Kunden****************
Zusatzvereinbarung: 5 weg oder Geld zurück! (mind. 9 Monate bis zum Zwischenzeugnis/ Halbjahresinformation)
Die Schülerhilfe bietet den Sondertarif „5 weg oder Geld zurück!“ an. Die folgenden Punkte unter „Allgemeine
Bedingungen“, „Eigenleistung des Schülers“ und „Modalitäten“ sind zusätzlicher Vertragsbestandteil zu der
allgemeinen Anmeldung vom ______________ und müssen erfüllt sein, um bei Nichterfolg das Geld
zurückzuerhalten. Soweit diese Zusatzvereinbarung keine abweichenden Regelungen enthält, gelten die der
allgemeinen Anmeldung zugrundeliegenden Anmeldebedingungen.
Anmeldung Nr. (Kundennummer)/Name Anmeldender:____________________/_______________________
Unterrichtsfach/Zeugnisnote:_____________________________________/________________
Unterrichtszeitraum/Laufzeit von (Datum):_________________ bis Zwischenzeugnis/
Halbjahresinformation Schuljahr 2013/2014.
Datum Elterngespräch 3-Monatsfrist:_______________________ (siehe Allgemeine Bedingungen Pkt. 3)
Allgemeine Bedingungen
1. Teilnahmeberechtigt sind Schüler einer öffentlichen Schule mit einer 5 in dem vereinbarten
Unterrichtsfach auf dem letzten Zeugnis.
2. Nichterfolg ist eine Zeugnisnote 5 im Zwischenzeugnis/ Halbjahresinformation Schuljahr 2013/2014 in
dem vereinbarten Unterrichtsfach nach dem definierten Unterrichtszeitraum von mindestens 9 Monaten
zuzüglich der Monate bis zum Zwischenzeugnis/ Halbjahresinformation. Das heißt, die
Zusatzvereinbarung läuft bis zum Ende des Monats, in dem es das Zwischenzeugnis/ die
Halbjahresinformation gibt.
3. Nach drei Monaten haben beide Seiten die Möglichkeit die Zusatzvereinbarung „5 weg oder Geld zurück“
zu beenden, wenn erhebliche Verstöße gegen die unter Punkt „Eigenleistung des Schülers“ genannten
Bedingungen vorliegen. Dann läuft die normale Anmeldung weiter und es gelten nur noch deren
Anmeldebedingungen.
4. Geld zurück gibt es nur bei regelmäßig und vollständig bezahlten Schulgeldern im festgelegten
Unterrichtszeitraum.
Eigenleistung des Schülers
1. Folgende wöchentliche Teilnahme ist einzuhalten: mind. 2 Mal pro Woche à 90 Minuten (Doppelstunde).
2. Es gibt innerhalb des Unterrichtszeitraums keinen Unterrichtsfachwechsel.
3. Die Aktion bedingt eine Teilnahme von mindestens 33 Wochen gerechnet auf 9 Monate
(Mindestanwesenheit). Beträgt der Unterrichtszeitraum mehr als 9 Monate, ist die Mindestanwesenheit für
die weiteren Monate entsprechend zu berechnen. Wenn Unterrichtsstunden nicht wahrgenommen
werden können, müssen Ersatztermine in Anspruch genommen werden, um die Mindestanwesenheit zu
erlangen.
4. Alle Schulunterlagen (Bücher, Hefte, Klassenarbeiten, Tests etc.) müssen vollständig zum
Nachhilfeunterricht mitgebracht werden.
5. Termine für Tests, Klassenarbeiten, Klausuren, Referate etc. im Unterrichtsfach sind der Schülerhilfe
unverzüglich und zu Beginn des Unterrichts mitzuteilen.
6. Die Nachhilfelehrer der Schülerhilfe können Hausaufgaben bzw. Übungen in einem angemessenen
Umfang aufgeben, die vollständig und ordentlich zur nächsten Unterrichtseinheit zu erstellen und
mitzubringen sind.
7. Der Schüler nimmt regelmäßig am Unterricht der öffentlichen Schule teil.
Modalitäten
1. Der Anmeldende erlaubt der Schülerhilfe den Kontakt zum Fachlehrer in der öffentlichen Schule.
2. Die Aktion „5 weg oder Geld zurück!“ ist nicht kombinierbar mit anderen Sonderaktionen,
Sonderangeboten oder Gutscheinen der Schülerhilfe, außer einem Gutschein über 2 kostenlose
Unterrichtsstunden.
3. Die Aktion „5 weg oder Geld zurück!“ ist nur gültig bei Neuanmeldungen oder ggf. bei bestehenden
Kunden als Vertragsänderung (ohne Anrechung der bisherigen Laufzeit) mit definiertem
Unterrichtszeitraum.
4. Zum Ende des Monats, in dem das Zwischenzeugnis/ Halbjahresinformation ausgegeben wird, endet die
Zusatzvereinbarung und die normale Anmeldung läuft weiter.
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Datum, Ort
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Unterschrift Anmeldender
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Unterschrift Schülerhilfe
Stand 02/2013