JUEN-staatsanwaltschaft tirol

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GZ23UT31/15g Generalprokurator vorgelegt
Innsbruck, am 15.03.2015
Sehr geehrter Herr Mag. Oberhofer:
Dieses Schreiben mit Inhalt (Teilsachverhaltszusammenfassung) ist auch als
DELEGIERUNGSANTRAG NACH GRAZ IM AUFTRAG DER GESAMTEN FAMILIE JUEN zu
werten.
Nachdem durch den Freispruch vom letzten Mittwoch offiziell bestätigt wurde, dass der in
den Augen des Richters Mag Mitteregger und leider auch Ihres Kollegen Mag. Albert einzige
glaubwürdige Zeuge, wegen dessen verleumderischer Aussagen Frau Andrea Juen wegen
Verleumdung verurteilt wurde als schwer drogenabhängig (gegen seinen früheren Aussagen)
und selbst gerichtlich verurteilter Verleumder, der sich auch im gegenständlichen Fall
mehrfach widersprochen hat, überführt wurde, sind wir mit weiteren Beweisen konfrontiert,
die wir in der Folge ordnen und in Kontext setzen. IMMERHIN WIRD ES IMMER
GLAUBWÜRDIGER, DASS BEI DER BETREFFENDEN CAUSA GEGEN FRAU JUEN IN INNSBRUCK
SEIT JAHREN IN DER FORM GEARBEITET WIRD, WIE ES IN GRAZ JETZT SICHTBAR WURDE. WIR
ERLAUBEN UNS AUCH DAVON AUSZUGEHEN, DASS MAN IN INNSBRUCK BESTREBT IST, IN
DIESER FORM WEITERZUARBEITEN, UM AUS RECHTSPOLITISCHEN ÜBERLEGUNGEN EINEN
JUSTIZSKANDAL ZU VERHINDERN. Die Interessen der kriminell schwer Geschädigten und
somit der gesamten Familie Juen werden dieser Zielsetzung untergeordnet.
WELCHE KRIMINELLEN MACHENSCHAFTEN KÖNNEN WIR NUN DOKUMENTIERT BELEGEN:
1) Verfahrensmanipulationen durch Richter und Staatsanwaltschaft:
a) Der inzwischen als deutlich unglaubwürdig enttarnte einzige glaubwürdige Zeuge
(s.o.) Herr Pilej durfte während der Verhandlung Frau in Feldkirch Frau Juen
offen aggressiv beleidigen und angreifen, ohne dass ihr als Angeklagte das Recht
zugestanden wurde, sich zu äußern und/oder selbst Fragen zu stellen. (Zeugen:
DDr. Werner Königshofer, Gerhard Glatz, Rosemarie Salmhofer).In den
Protokollen zu betreffenden Verhandlung wurden diese Beschimpfungen bewusst
nicht aufgenommen.
b) Bei der Verhandlung wurden sämtliche Entlastungsanträge Frau Juens abgelehnt
(Bsp. Befragung weiterer sogar anwesender Zeugen, Einholung der
Vorratsdatenspeicherung), welche später deren auch gerichtlich rechtskräftig
bestätigte Unschuld unter Beweis gestellt haben.
c) Frau Juen wurde es als Angeklagter explizit untersagt, selbst Fragen zu stellen.
Wäre ihr dieses Recht angesichts des inaktiven Verhaltens des dortigen
Verfahrenshelfers nicht vorenthalten worden, dann hätte sie selbst bestimmte
Widersprüche durch eigene Initiative aufklären können.
d) Der erkennende Richter Mag. Mitteregger hat gegenüber dem ebenfalls
auffallend inaktiven Verfahrenshelfer vorher angekündigt, Frau Juen auf jeden
Fall bereits zu verurteilen. (Zeugen: Rosemarie Salmhofer, Andrea Juen, Paolo
Juen, Janine Juen)
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2) Beweisanträge von Frau Juen ignoriert:
a) Die von Frau Juen selbst beantragten Zeugen Herr Alois Falbesoner und Frau
Janine Juen, welche sogar anwesend waren und wie die späteren Verhandlungen
in Graz eindrucksvoll bestätigt haben, sehr wohl, wie von Frau Juen angekündigt,
über wesentliche Details bezüglich der angeblichen „Richterverleumdung“ Frau
Andrea Juens gewußt haben, wurden ohne konkrete Begründung als Zeugen vom
erkennenden Richter NICHT ZUGELASSEN.
b) Keine Vorratsdatenspeicherung eingeholt: Frau Andrea Juen hätte den
Wahrheitsgehalt ihrer Aussage und somit auch die bewusst gerichtlich gedeckte
Unwahrheit der Aussagen des Belastungszeugen des Herrn Pilej auch durch die
Einholung der Vorratsdatenspeicherung unter Beweis stellen können und
dieselbe deshalb auch beantragt. Dies wäre zum Zeitpunkt der gegenständlichen
Verhandlung sehr wohl noch möglich gewesen, da das Verbot der
Vorratsdatenspeicherung und dessen Verwendung erst zu einem späteren
Zeitpunkt Gesetz wurde.
c) Der Antrag einen Drogentest von beiden angeblich inkriminierten Richter
(inzwischen sind Beweise für die Existenz eines Dealers Manu, der Richter mit
Drogen versorgen soll, real vorhanden
d) Der Antrag Herrn Chefinspektor Mair zu befragen, ob ihm ein Dealer Manu sehr
wohl bekannt sei, wurde ebenfalls abgelehnt (seine Existenz und das Wissen der
Exekutive ist inzwischen bewiesen.
3) Der Antrag die Geamtcausa einzubeziehen (immerhin musste Frau Juen aufgrund
ihrer Erfahrungen mit bestimmten Richtern in Tirol diesbezügliche Gerüchte als sehr
wahrscheinlich halten) wurde ebenfalls abgelehnt.
4) Keine Ermittlungen in alle Richtungen: Es wurde gegen jede Offzialmaxime bewusst
nur gegen Frau Juen ermittelt, um sie zum Schweigen zu bringen.
5) Organisierte Vorverurteilung: Vor den Zeugen Rosemarie Salmhofer, Andrea Juen,
Paolo Juen, Janine Juen haben die auch sonst, wie bereits ausgeführt, sehr inaktiven
Verfahrenshelfer für Frau Andrea Juen Herr Mag. Pixel und Mag. Doshi bestätigt,
dass sie sinngemäßes Zitat: „Ich habe mit dem Richter gesprochen, Sie werden auf
jeden Fall verurteilt, es geht Sie nichts an wer Kokain nimmt“ auf jeden Fall verurteilt
werde. Offensichtlich lag von Anfang an die abgesprochen Absicht vor, Frau Juen
keine Chance zu lassen (die Motive werden weiter unten behandelt).
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6) Keine ernsthafte Unterstützung durch die Verteidigung:
Die sog. Verfahrenshelfer hat in Feldkirch sämtliche für die spätere Wahrheitsfindung
auch wichtigen Unterlagen erst unmittelbar vor der Verhandlung am 09.01.2014
angesehen. (Zeugen: Rosemarie Salmhofer, Andrea Juen, Paolo Juen, Janine Juen).
7) Höhere Strafe gefordert
Im Wissen dieser unglaublichen Fehlentwicklungen hat sowohl die
Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck als auch die Staatsanwaltschaft Feldkirch nach
dieser offensichtlich manipulierten Verhandlung eine noch höhere Bestrafung
gefordert. Erst die Intervention der OSTA-Graz hat zu einer Rückverweisung dieses
offensichtlich kriminell erwirkten Urteils
geführt. Wie oft schreitet eine
Oberstaatsanwaltschaft aus dem anderen Ende des Bundesgebietes gegen den
expliziten Willen der lokalen Staatsanwaltschaften, die eine noch höhere Bestrafung
verlangen zugunsten eines bereits Verurteilten ein? Wohl nur dann, wenn die
Verfahrensfehler und Mißstände offensichtlich sind. Es ist inzwischen offensichtlich,
dass wie einst von Mag. Schallhart, Dr. Besler u.a. lokalen Berufsjuristen offen
sinngemäß erklärt wurde, man Frau Juen unabhängig von den Fakten von Anfang an
mit Vorsatz nach keine Chance auf ein faires Verfahren zugestehen wollte
8) Freundschaftsbekenntnis Mag. Alberts:
In speziellen Zusammenhang mit Punkt 7 ist Herr Mag. Alberts
Freundschaftsbekenntnis vor Andrea Juen zu Herrn Mag. Schallhart (sinngemäßes
Zitat: Mag. Schallhart ist mein Freund“ )zu sehen. Zumindest macht dieses Vorgehen
dasselbe sehr glaubwürdig.
9) Beweise nicht angesehen:
Der erkennende Richter Herr Mag. Mitteregger hat Frau Andrea Juen explizit darauf
hingewiesen, dass er sinngemässes Zitat: „das Urteil noch nicht geschrieben hat“ und
sie deshalb gerne noch weitere Beweise vorlegen könne. Obwohl Frau Juen bewusst
war, dass Herr Mag. Mitteregger bereits während der Verhandlung sich offensichtlich
absichtlich nicht dazu bereit erklärt hat, inzwischen bewiesen berechtigte
Beweisanträge zuzulassen, legte sie ihm noch 3 eidesstattliche Bestätigungen vor,
welche in der Folge (natürlich erst in Graz) wesentlich zur Wahrheitsfindung
beigetragen haben. Insbesondere ist auf die Tatsache zu verweisen, dass dieselben
auch bei der Aufhebung und Zurückverweisung des offensichtlich manipulierten
Urteils des Richters Mag. Mitteregger eine zentrale Rolle gespielt haben.
10) Verfolgung ohne konkreter Rechtsgrundlage:
Obwohl die betroffenen Richter die Herrn Mag. Schallhart und Mag. Friedrich von
sich aus erklärten, nie der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt
gewesen zu sein und sie als Berufsrichter den Gesamtzusammenhang erkennen
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müssen, weshalb auch eine abstrakte Gefährdung ausscheidet, wurde Anklage
erhoben. Man wollte keine objektive Prüfung und übersah auch die Tatsache, dass §
297 StGB genau für diesen Tatbestand das Vorhandensein einer derartigen Gefahr
zwingend vorsieht.
11) Beweisbare Widersprüche, die nicht geprüft wurden:
An einer Stelle wurde behauptet, dass die besagten Herren bezüglich
Drogenkonsums befragt wurden, an anderer Stelle nicht. Auf jeden Fall wurde
bereits im Vorfeld vor der gegenständlichen Verhandlung gelogen und das „zufällig“
zulasten der angeklagten Frau Andrea Juen.
12) Lösung aufgrund von einer einem im eigenen Namen abgegebenem Berufung in Graz:
Da von Seite des Verfahrenshelfers eine unbrauchbare Einzeilerberufung, die
sämtliche Mißstände und Fehlleistungen nicht berücksichtigt hat verfaßt wurde und
derselbe sich weigerte eine selbstverfaßte Berufung zu unterschreiben, hat Frau
Andrea Juen gemeinsam mit Herrn Dr.Mag. Christian Warum eine Berufung verfasst.
Die Oberstaatsanwaltschaft Graz verwendete die u.a. auch in diesem Punkt
erwähnten Berufungsgründe als Begründung für die Aufhebung des
gegenständlichen „Mittereggerurteiles“ und nicht den Einzeiler des Frau Juen
zugeteilten Verfahrenshelfers. Wäre nicht zur Eigeninitiative gegriffen worden, dann
hätte sie keine Chance gehabt. Es ist zudem davon auszugehen, dass sie und ihre
Familie in Westösterreich ohnehin wie von Dr. Besler und Mag. Schallhart einst
prophezeit nie eine Chance gehabt hätte und auch weiter hat. Dazu folgende
sinngemässe Zitate dieser Herren: „Ich, Dr. Besler überall Leute kenne“ und „ das
ganze Gericht und ich Mag. Schallhart seit dem Buchprozess von Ihnen Frau Juen
genug habe“. Nicht nur teilweise anwesende Zeugen, sondern auch der in der Folge
durch Dokumente belegte Gesamtzusammenhang untermauern die Glaubwürdigkeit
derart an sich ungeheuerlicher und demaskierender Aussagen mehr als nur
deutlich….
Jeder dieser Punkte für sich stellt einen untersuchungswürdigen Sachverhalt dar. In
der Folge geht es um jene Motive, die hinter diesem „Tun“ der Justiz insbesondere
Tiroler und Vorarlberger Gerichtsbarkeit stehen. Es geht dabei um die Absicht, die
Familie Juen als durch ein durch Mag. Schallhart in Absprache mit weiteren
Berufsjuristen vorsätzlich manipuliertes Abwesenheitsurteil geschädigte Partei zur
Aufgabe, sprich Hinnahme desselben allen Fakten und Beweisen zum Trotz zu
nötigen. Darauf wird im folgenden Teil Bezug genommen. Auf die
Sippenhaftungsaktivitäten, die erst jetzt offensichtlich wurden, wird in diesem
Zusammenhang ebenfalls Bezug genommen.
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Es geht bei dem durch westösterreichische Gerichte und Staatsanwaltschaften darum,
folgende strafrechtlich relevante Fakten zu vertuschen:
1) Manipulierter Hausprozess 66Cg197/07h:
a) Der erkennende Richter Herr Mag. Schallhart hat vorsätzlich auf Basis einer
Absprache im Hofgarten, in welche neben dem besagten Mag. Schallhart die
Herrn Mag. Corrazza (Anwalt des Herrn Peter Buchacher), Mag. Friedrich (Richter
im Buchprozess 24Hv127/05y), und Mag. Götsch (wurde als Verfahrenshelfer
zugeteilt) verwickelt waren, Frau Andrea Juen wurde zur gegenständlichen
Verhandlung nicht geladen. Im Wissen der objektiv gegebenen Nichthaltbarkeit
der Begründung zu 66Cg197/07h hat der besagte Richter Mag. Schallhart auch
darauf geachtet, dass durch fortgesetzte Nichtverständigung Frau Juen die
Möglichkeit vorenthalten wird, dagegen fristgerecht zu berufen, damit dieses
„Urteil“ dadurch in die Rechtskraft erwachsen kann. In diesem Kontext ist auch
die spätere unmiDer Kontext und die überraschende Zurücklegung der
Verfahrenshilfe sind in diesem Zusammenhang zu nennen.
b) Ominöser Richterwechsel im Vorfeld:
Vor dem Sohn von Frau Andrea Juen MMag. Bernd Juen hat Dr. Strickner erklärt,
dass er sich an den Richter und Freund den Zitat: „Rat Tat“ am OLG Dr. Höfle
wenden werde, um doch noch trotz Erbverzichtserklärung UND Fristversäumnis
bei der ehelichen Aufteilungsfrist (3C65/04s-6) , für dessen Versäumnis Herr
Peter Buchacher nach eigenen dokumentierten Angaben in 2 unterschiedlichen
Tranchen mit 265.500 EURO (90.000 + 177.500) entschädigt wurde, auf das an
sich Zitat „sichere“ Haus zu greifen (siehe dazu 41 Cg 149/06i). Der besagte Dr.
Höfle hat dann (Rat Tat ZITAT Dr. Strickner) zuerst die Entscheidung Mag.
Berchtolds zurückverwiesen, bevor es dann zu jenem Richterwechsel von Frau
Mag. Berchtold zu Mag Schallhart kam, von dem die gesamte geschädigte Familie
Juen wegen abgesprochener Nichtladung genauso wenig erfahren erfahren
durfte, wie von der Verhandlung und dem Urteil selbst bevor dasselbe in die
Rechtskraft erwachsen durfte. Andernfalls wäre die geplante Urteilsmanipulation
durch Mag. Schallhart, wie mehrfach ausgeführt, nicht möglich gewesen. Frau Dr.
Berchtold hat, wie ebenfalls bereits mehrfach ausgeführt, zuerst nicht nur im
Wissen der eindeutigen Rechtslage im Sinne von Frau Juen entschieden, sondern
auch versichert, dass die Causa eindeutig sei (sinngemäßes Zitat Dr. Berchtold zu
Frau Andrea Juen vor deren Weitergabe des zweckentfremdeten persönlichen
Briefes an sie: „Es ist alles in die Rechtskraft erwachsen und wegen der
Eigentumsverhältnisse und der Erbverzichtserklärung eindeutig, ich weiß nicht,
was das OLG – Dr. Höfle von mir will“).
c) Bereits im Vorfeld in die Causa involvierte Personen verhinderten die beantragte
und zuerst genehmigte Wiederaufnahme des Verfahrens:
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Mag Schallhart hat die Wiederaufnahme zuerst genehmigt und dann einen Tag
vor der anberaumten Verhandlung abgesagt, bestätigt hat diese „Entscheidung“
wenig überraschend später Herr Dr. Höfle als OLG-Richter.
2) Erschleichung einer Versicherungsleistung: Peter Buchacher hat bereits im Vorfeld
von der betrieblichen Haftpflichtversicherung seines einstigen Rechtsfreundlichen
Vertreters Mag. Peisser aufgeteilt auf zwei Tranchen bereits 265.500 erhalten, davon
Mag. Peisser mind. 10.000 als Belohnung für sein Fristversäumnis und/oder
Schweigegeld. Zu den weiteren Details siehe Punkt 1 b in Zusammenhang der Rolle
Dr. Höfles in Zusammenhang mit Dr. Bernt Strickner oben.
3) Manipulation Skaric Besler OGH:
Das durch Kollisionkuratorin Esther Pechtl Schatz genehmigte Belastungs- und
Veräußerungsverbot zu 7c2051/04 vom 04.02,2005 wurde durch Rechtspfleger
Hellbock wieder herausgenommen. Im Beschluss 1756/2011 vom 08.11.2011 hat
Klaus Hellbock u.a. dieses Veräusserungs- und Belastungsverbot entfernt. Erst 2015
durften die Familie Juen erfahren, dass dieser besagte Hellbock in der Strafakte zu
16Hv39/13i verurteilt und in diesem Zusammenhang auch der Fall Juen erwähnt
wurde. Es drängt sich die Schlussfolgerung zwingend auf, dass zwecks Verdunkelung
der damalige Verfahrenshelfer von allen 3 Kindern, Herr Dr. Markus Skaric nicht
verständigt wurde. Sinngemäßes ZITAT Dr. Besler: „die sind zum OGH gegangen, der
Herr Dr. Skaric hätte sich selbst darum kümmern müssen“. Es wurde daher
vergleichbar mit dem sog. Schallharturteil auch den geschädigten Kindern WIEDER
die Parteistellung vorenthalten. Erst diese weitere kriminelle Machenschaft
ermöglichte Mag. Corrazza ohne Wissen und Parteistellung der kriminell
Geschädigten, seinen Rechtsstandpunkt beim OGH durchzusetzen und eine ex post
Scheinlegalisierung zu erreichen. Deshalb um diesen verdecken wurde auch die
kriminelle Eigemtsaneignung als Veräusserungsvertrag fälschlich deklariert. So bekam
man in der geschilderten Art das gegenständliche Veräusserungs- und
Belastungsverbot der damals minderjährigen Kinder. für die auch von Mag. Schallhart
im Vorfeld bewusst ebenfalls gesetzwidrig kein Kurator bestellt wurde, andernfalls
wäre auch Frau Juen von Schallharts krimineller Aktivität vorgewarnt gewesen. Die
Kinder standen und stehen geschlossen hinter der Mutter, wodurch sie sofort
informiert worden wäre. Es liegt der Verdacht nahe, dass Dr. Besler als ehemaliger
Vorgesetzter von Herrn Hellbock und vermutlicher Mittäter dasselbe ebenfalls
inszeniert hat. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in Wien
unseres Wissens nach fast drei Dutzend!!!! verurteile Rechtspfleger wegen derartiger
Fehlleistungen allein in Tirol verurteilt wurden. Dies wurde uns von einem
Informanten aufgrund der Internetseite zugetragen. Immerhin hat derselbe
verurteilte Herr Hellbock das Grundbuch geändert, was den auf den Fall bezogenen
konkreten Bezug zu 16Hv39/13i mehr als nur begründet. Die diesbezüglichen Akten
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werden dort aus unerfindlichen Gründen (vermutlich um ebenfalls einen Skandal aus
justizpolitischen Interessen zu unterdrücken) unter Verschluss gehalten. Auf jeden
Fall ist in diesem Zusammenhang auch das nötigende und erpresserische Verhalten
dieses Bezirksrichters Dr. Besler zu sehen, auf das u.a. in Punkt 6 Bezug genommen
wird. Auch der Bezirkshauptmann Raimund Wallner wurde dazu nie befragt, obwohl
er von diesbezüglichen Zusammenhängen weiß, genauso wie das Jugenamt, was die
Verhandlungsführung des Bezirksgerichts Reutte gegen die Familie Juen anbelangt.
Die Tatsache, dass man von Seite der Justiz durch fortgesetzte kriminelle Aktivitäten
bereits gesetzte frühere kriminelle Aktivitäten zugedeckt, weitet den Skandal immer
mehr aus, was naturgemäß dazu führt, dass man in der Folge erst recht daran
arbeitet, die Causa weiter zu verdunkeln und im eigenen Machtbereich zu halten und
die Opfer, sprich die GESAMTE FAMILIE JUEN ZUM TÄTER ZU MACHEN. INTERESSE
AN AUFKLÄRUNG BESTEHT IN TIROL NICHT, zu viele Richter und Staatsanwälte
würden in diesem Fall selbst zu Disposition stehen.
4) Dokumente unterdrückt, Titel angemaßt:
a) Aktenteile verschwinden und tauchen plötzlich wieder auf.
Die laut dem ehemaligen Chef der Rechtsanwaltskammer Dr. Burmann plötzlich
verschwundene ON 23 aus 66Cg197/07h ist plötzlich in Salzburg wieder
aufgetaucht und zwar als AV, in dem sich Frau Juen einen neuen Anwalt suchen
soll. „Zufällig“ diente somit diese wundersam als AV wieder aufgetauchte ON der
Entlastung der Frau Mag. Berchtold in Zusammenhang mit dem persönlich an sie
gerichteten weitergereichten und später missbrauchten persönlichen Brief von
Frau Juen. Wie sie vorher verschwinden konnte wurde selbstverständlich nie
untersucht, eine Gegenüberstellung mit Frau Andrea Juen trotz Antrag natürlich
verweigert (siehe Akte 12Nc6/11p. Protokoll vom 06.06. 2012 am Lg Salzburg) Ein
weiteres Detail, welches andeutet wie sehr in der gegenständlichen Causa
manipuliert wurde.
b) Die Tonbandprotokolle wurden bei der gegenständlichen Verhandlung zu
66Cg197/07h mit Zustimmung der und somit beider Parteien gelöscht, obwohl
nachweislich nur eine anwesend war. Offensichtlich wollte man auch während
der Verhandlung gemachte mündliche Manipulationen und wahrscheinliche
Absprachen verdunkeln.
c) Schubladierte Eingaben Dr. Siegele: Es ist aktenkundig beweisbar, dass Dr. Siegele
sämtliche Eingaben Frau Juens unbearbeitet in seiner Schublade liegengelassen
hat. Dies wurde trotz Erwähnung und Anzeige ebenfalls nicht bearbeitet, man hat
als „Kollegenschutzgründen“ darüber hinweggesehen. So kann man natürlich
auch seinen Dunstkreis schützen, die Sauberkeit der Justiz auf jeden Fall…..
d) Titelanmassungen aus „Übermut“: Aus Mag Corrazza wurde im
Schallhartfaschingsurteil vom 11.11.2009 ein Dr. Corrazza, aus Peter Buchacher
ebenfalls ein Dr. Buchacher. So sicher fühlten sich die Täter im Vertrauen auf ihre
justizinternen Seilschaften.
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5) Fortsetzung angeordnet, welche umgehend wieder ohne Untersuchung eingestellt
wurde:
In Salzburg wurde durch das OLG die Einleitung einer Untersuchung angeordnet und
dieselbe innerhalb weniger Tage wieder durch einen Staatsanwalt umgehend
ungeprüft eingestellt. (Siehe online Homepage Frau Juen 49 bi73/11h vom
08.09.2011. Sämtliche weitere Beweise können dort ebenfalls gefunden und
heruntergeladen werden).
6) Dr. Beslers geduldetes Terrorisieren der Familie Juen. Dies betrifft als Bsp. Die
Kappung der Wasserversorgung wegen angeblicher Arbeitsüberlastung, willkürliche
Drohung mit Kindesentzug und Sachwalterschaft, Anzeigen bei der Jugendwohlfahrt,
welche die Einseitigkeit von seiner Vorgangsweise nach Prüfung bestätigt hat. Auch
die einseitige und feindselige Verhandlungsführung von Mag. Melichar gegen Frau
Juen wurde von der auf Betreiben Dr. Beslers als Kuratorin eingesetzten zuständigen
Sozialarbeiterin eidesstattlich bestätigt.
7) Dr. Besler: An sich reissen von Verfahren trotz Befangenheit, (siehe Homepage): Dr
Besler scheint kein Problem zu haben Verfahren an sich zu reißen, ohne dabei selbst
die eigene Befangenheitsentscheidung abzuwarten und dabei darüber hinaus noch
mittels nichteingeschriebenen Ladungen in einer rechtlich sehr bedenklichen
Vorgangsweise zu agieren (siehe dazu auch die eidesstattlichen Bestätigungen Dr.
Mag. Christian Warum und Mag. Josef Galli). Da bei dem betreffenden
Unterhaltsverfahren auch die Frage von illegalen Einkünften und diesbezüglich
brisante Zeugenbefragungen im Mittelpunkt stehen, drängt sich der Verdacht auf,
dass Herr Dr. Besler daran interessiert ist, selbst die Kontrolle über derartige
Verfahren sicherzustellen.
8) Fall Lohmaier Selbstmord: Es melden sich bei uns aufgrund der Homepage immer
mehr Personen, denen vergleichbares widerfahren ist. Unter anderem wissen wir von
mehreren Fällen, in denen durch Sachwalter genauso Missbrauch betrieben wurde
und wird wie kürzlich wieder in Vorarlberg durch einen neuen Skandal medial
bekannt wurde. Darüber hinaus durften wir bezüglich der Causa Lohmaier erfahren,
dass diese Frau unter in der Nachbargemeinde Imst unter vergleichbaren
Umständen in den Tod, sprich Selbstmord getrieben wurde und dass dabei die
gleichen Richter wie in den Fällen Juen und Föger beteiligt gewesen sein sollen. Wie
soll das bitte in Tirol, wo die Täter selbst unmittelbaren Einfluss und ein Netzwerk
besitzen, objektiv untersucht waren?
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9) Beweisunterdrückung durch Nichtbefragung von Zeugen:
a) Mag. Peisser nicht befragt:
Mag. Peisser kannte als ehemaliger Rechtsvertreter Peter Buchachers die
Hintergründe der auch von ihm bestätigten Geldflüsse auf jeden Fall teilweise
(Stichwort die 90.000 EURO Tranche) und hat selbst auch mindestens 10.000
EURO für sein „Fristversäumnis“ mit kassieren dürfen. –deshalb wird er nicht
befragt. Die Tatsache, dass weitere 177.500 EURO nach Angabe von Herrn
Buchacher selbst ebenfalls noch geflossen sind ist ebenfalls zu berücksichtigen.
b) Dr. Seiser nicht befragt:
Beim Notar Seiser handelt es sich um jenen Notar, der jenen Notariatsakt
abgewickelt hat, welcher die Erbverzichtserklärung beinhaltet. Dieser Notar Dr.
Seiser kannte selbstverständlich
sämtliche diesbezüglichen relevanten
Hintergründe mit großer Wahrscheinlichkeit. Offensichtlich wird Dr. Seiser gerade
deshalb bis heute nicht der Schweigepflicht entbunden. Man wartet bei der
verantwortlichen Staatsanwaltschaft im Wissen, dass mit jeder weiteren
Zeitverzögerung eine Rekonstruktion und Erinnerung immer schwieriger wird, die
„biologische Lösung“ ab.
C) Dokumentierte Protokollveränderungen:
Insbesondere Bezirksrichterin Frau Mag. Melichar fiel wiederholt durch
Protokollveränderungen auf, die „zufällig“ immer zum Nachteil der Familie Juen
ausgefallen sind, weshalb begründete Befangenheitsanträge gegen sie gestellt
wurden. Laut Familie Juen wurde schon seit der Scheidung und Buchprozess
mittels derartiger inhaltsverändernder „Protokollveränderungen“ in Verbindung
mit bewusster Nichtbefragung von Zeugen vorsätzlich agiert. Dies diente u.a.
auch der Verkomplizierung einer ex post Nachforschung und ist (davon sind wir
überzeugt) auch so gewollt.
10) Urkundenfälschungen und mißbräuchliche Verwendung von Urkunden:
a) Mag. Jenewein wurde weiterhin als Anwalt der Frau Andrea Juen auch noch beim
Antrag auf Wiederaufnahme geführt. Wir können schriftlich belegen, dass Herr
Mag. Schallhart auch nach der gegenständlichen Urteilsfindung zu 66Cg197/07
den bereits fast ein Jahr zuvor von Frau Andrea Juen gesetzeskonform
gekündigten Herrn Dr. Jenewein weiterhin als Anwalt angegeben hat. In diesem
Zusammenhang ist auf die Tatsache zu verweisen, dass dahinter nur die Absicht
stehen kann, weiterhin den Schein einer Legalität aufrechtzuerhalten und ex post
Ermittlungen zu verkomplizieren.
b) Persönlicher Brief missbraucht: Ein als persönlich von Frau Juen an Frau Dr.
Berchtold geschriebener Brief wurde ohne ihr Einverständnis weitergereicht und
in der Folge als „Instrument“ für das abgesprochene „Hausabluchsen“ – Zitat
Mag. Götsch verwendet.
c) Grundparzelle falsch bereinigt bzw. „übersehen“:
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Es wurde bereits mehrfach auf die Tatsache hingewiesen, dass auf Gerichtsebene
mehrfach mittels falscher Grundparzellennummerbereinigungen gearbeitet
wurde und dadurch eine nachträgliche Aufklärung der Zusammenhänge weiter
erschwert wurde (siehe online E-Mail Verkehr Rosemarie Salmhofer mit Dr.
Johannes Nagele).
11) Geheime gerichtliche Aktivitäten gegen unliebsame Personen:
Es liegen auf verschiedenen Gerichtsebenen, eidesstattlich von 3 Personen bestätigt,
Elementarbilder betreffend Frau Juen auf, in denen sie als nicht zu beachtende
Spinnerin denunziert wird. Diese wurden sogar bis Wien weitergereicht. Auf diese
Weise beraubt man bestimmte bei Gericht und Staatsanwaltschaft in Westösterreich
unliebsamen Personen ihrer Glaubwürdigkeit, um ihnen die Chance auf eine faire
Prüfung a priori vorzuenthalten. Diese dubiosen Vorgänge sind auch in
Zusammenhang mit dem „sippenhaftungsverfahrenartigen“ Vorgehen gegen die
gesamte Familie Juen durch die Staatsanwaltschaften in Tirol und Vorarlberg zu
sehen (siehe Punkt 14)
12) Nötigungen zur Anerkenntnis des Schallharturteiles durch Androhungen des BG Imst:
Insbesondere Dr. Besler drohte wiederholt damit, Frau Juen unter Sachwalterschaft
zu stellen und ihr auch sinngemässes Zitat: „Kinder zu nehmen, sollte sie nicht
nachgeben“. In diesem Zusammenhang sind auch andere die Familie terrorisierenden
und vom BG-Imst begünstigenden Aktivitäten zu sehen (Bsp. Duldung der Kappung
der Wasserversorgung wegen angeblicher „Arbeitsüberlastung“ Dr. Beslers, siehe
online).
13) Urteil autoritativ: Die Argumentation, dass ein Urteil unabhängig von seinem
Entstehen immer autoritativ ist, steht in Widerspruch zu sämtlichen
Rechtsgrundsätzen und auch § 530 ZPO (Stichwort Amtsmissbrauch durch einen
Richter führt immer zu einer Wiederaufnahme). Im Zuge der mit „Brachialgewalt“
angestrebten Räumung der gesamten Familie wird in dieser Form offen ohne
Rücksicht auf die reale Rechtslage argumentiert. Allein die Tatsache, dass in Tirol
derart unhaltbar derzeit argumentiert wird, zeigt auf, dass man bei der Causa Juen
nach wie vor nicht dazu bereit und willens ist rechtskonform, unvoreingenommen
und neutral zu agieren. Man will nur mehr die Familie wie von Bezirksrichterin Mag.
Melichar offen vor Zeugen ausgesprochen hat „räumen“, ohne an der
Wahrheitsfindung interessiert zu sein.
14) Sippenhaftung bei der StA wenn es um die Causa Juen geht: Letzten Freitag vor fünf
Tagen durfte die Familie Juen erfahren, dass offensichtlich gegen sie als Familie und
somit Sippe ermittelt wurde. Anders lässt sich nicht erklären, dass sogar gegen den
minderjährigen Paolo Juen ohne sein Wissen wegen angeblicher Verleumdung
offensichtlich bestimmter Richter und Staatsanwälte ermittelt wurde. Paolo Juen hat
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sich nie betreffend die gegenständliche Causa in einer Form öffentlich geäußert,
welche auch nur einen Anfangsverdacht theoretisch begründen kann. Allein dieses an
die Zeit vor 1945 erinnernde Vorgehen (Sippenhaft ist generell seit April 1945 bei uns
verpönt) zeigt auf, wie weit man in Westösterreich von jeder Objektivität entfernt
agiert, wenn es um die gegenständliche Causa geht. Es drängt sich, sollte nicht
nachvollziehbar begründet eine Ermittlung auch gegen den inzwischen 15jährigen
Paolo Juen argumentiert werden können, zwingend der Verdacht auf, dass man
mittels gezielter Sippenhaftung gegen die ganze Familie im Kollektiv vorgeht, um sie
zum Schweigen und zur Kenntnisnahme eines auf kriminellen Machenschaften
basierenden Urteils zu nötigen, sprich sie auf die Strasse zu werfen. An einer
Aufklärung der kriminellen Machenschaften über Jahre hindurch zeigen die
Staatsanwaltschaften in Westösterreich kein Interesse, nur an einer Verurteilung der
gesamten Familie. Die Worte der Herrn Mag. Schallhart (vor Zeugen) sinngemässes
Zitat „Frau Juen ich habe von Ihnen seit dem Buchprozess genug und das ganze
Gericht auch“ und/oder von Dr. Besler: „ Sie bekommen nie recht, ich kenne überall
Leute“ gewinnen folgerichtig aufgrund dieses ungeheuerlichen Vorgehens noch
zusätzliche Aktualität und Brisanz. Dies vor allem deshalb, da die gegenständliche
Einstellung auch dieses Verfahrens erst durch die OST-Graz nach dem Freispruch von
Frau Andrea Juen in Graz erwirkt wurde.
Schlußerklärung:
Dutzende Punkte wurden allein auf diesen nicht vollständigen Seiten erwähnt, von
denen jeder einzelne ein Strafdelikt darstellt und lokal in der Justiz tätige Personen
betrifft. Von den daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen ganz zu schweigen.
Es ist selbstverständlich festzuhalten, dass sich die Familie Juen dem diesbezüglichen
Verfahren als Geschädigte anschließen wird. Ihnen wurde bewusst und mit eiskalten
Vorsatz
durch
wiederholten
Amtsmißbrauch
i.V.m.
Nötigungen,
Dokumentenfälschungen und Unterdrückungen, Falschaussagen, Verleumdungen
und Denunzierungen von bestimmten auch öffentlich namentlich genannten Richtern
und Staatsanwälten vorsätzlich das Leben zur Hölle gemacht. Nicht zur Gänze
aufgelistet werden in diesem Zusammenhang die Sachverhalte, welche in Salzburg
unter dem Titel Amtshaftungsklagen aufliegen. Ein wesentlicher Teil der
verantwortlichen Richter, Staatsanwälte und sonstigen Protagonisten wurde wie
bekannt auch online in Zusammenhang mit den Dokumenten und sonstigen
Beweisen kommentiert genannt (siehe dazu www. andrea juen rechtsbeugung und
andrea juen youtube). Es geht nämlich nicht nur darum, Frau Juen durch ein
mteriellrechtlich unmögliches Abwesenheitsurteil auf Basis von vorsätzlicher
Fernhaltung von der Verhandlung und anschließender Nichtverständigung um ihr
Haus zu bringen und darüber hinaus auch die zum Teil minderjährigen Kinder
vorsätzlich zu schädigen. Das BG-Imst hat darüber hinaus durch fortgesetzte
Manipulationen (Stichwort Nichtverständigung des Mag. Scaric mittels Vorenthaltung
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der Parteistellung) und Amtsmißbräuche diese Aktivitäten fortgesetzt und im Sinne
der Täter weiter vollendet. Die Annahme liegt nahe, dass das „Sippenhaftverfahren“
gegen diesen Widerspruch auflösen soll, denn wäre die gesamte Familie Juen
verurteilt worden, dann wäre sie endgültig jeder realen Chance beraubt worden, die
Causa in der Gesamtheit zu argumentieren.
Allein die Tatsache, wie in allerletzter Zeit gegen die gesamte Familie Juen agiert
wurde und sogar gegen den minderjährigen Paolo Juen vorgegangen wurde, belegt,
dass man von Seite der geschädigten Partei der lokalen Tiroler Staatsanwaltschaft
kein Vertrauen mehr entgegenbringen kann, weshalb ausschließlich die beantragte
Prüfung der Gesamtcausa von außerhalb zu einem objektiv nachvollziehbaren
Ergebnis führen kann. Es ist zwingend davon auszugehen, dass für Frau Juen in
Westösterreich keine Chance bestanden hätte, die selbst für einen Nichtjuristen
offensichtliche Unglaubwürdigkeit des einzigen Belastungszeugen Pilej unter Beweis
zu stellen (siehe dazu 58HV108/13t mittlerweile 18 HV108/14s). Zu sehr wird in
Westösterreich darauf geachtet, aus justizpolitischen Gründen (der Ruf der Justiz
steht über den Interessen einzelner Opfer von Fehlurteilen und insbesondere
justizinterner krimineller Machenschaften) der Familie Juen keine faire Chance zu
lassen. Die Tatsache, dass das zweite heimliche Ermittlungsverfahren gegen die
Familie Juen ebenfalls durch die StA Graz eingestellt werden musste, lässt tief
blicken. In Westösterreich hat man offensichtlich wider jeder Vernunft eine weitere
Anklage gegen die gesamte Familie vorbereitet. Dies zeigt auf, dass man in
Vorarlberg, Salzburg und vor allem Tirol nur daran interessiert ist, durch weitere
Verfahrensmanipulationen die zahlreichen bisherigen Fehlleistungen zu verdunkeln.
Auch das wiederholte Nichtverfolgen und Befragen jener Zeugen, die Frau Juens
Unschuld bereits im Vorfeld unter Beweis gestellt hätten, untermauert diese
Tatsache.
Aufgrund dieser bedenklichen Zusammenhänge sieht sich die gesamte Familie dazu
gezwungen, unbedingt eine Prüfung der gegenständlichen kriminellen
Machenschaften von jenem Gericht und somit Staatsanwaltschaft zu verlangen,
welche (wie es eigentlich selbstverständlich sein sollte) im Sinne der Offzialmaxime
fair und unvereingenommen agiert hat.
In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass inzwischen sogar Personen,
welche für die geschädigte Familie Juen Informationen privat sammeln, deswegen
bedroht und offensichtlich vor Gericht benachteiligt werden. So wurde und wird
beispielsweise das Strafverfahren Reuttener Securitymann Bertl Fuchs, der durch ein
Abwesenheitsverfahren ohne Zeugenladung, nachdem er nach eigenen glaubhaften
Angaben offen von verschiedenen Richtern in Tirol bedroht wurde (siehe www.bertl
fuchs justizprobleme online) ebenfalls immer fragwürdiger. Man setzt bei den
Befragungen die von ihm genannten Zeugen laut unseren Informationen in einer Art
und Weise unter Druck und bedient sich dabei sogar offen nationalsozialistischer
Wiederbetätiger, die er im Zuge seiner Aufsichtstätigkeit zur Räson gerufen hat und
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dies offensichtlich nur, weil er auch für die Familie Juen tätig war. Genau das wurde
ihm auch von Seite mehrerer Richter aus dem oben beschriebenen Dunstkreis
angedroht. Er kann dazu selbst mehr sagen und hat nach Nachfrage kein Problem
damit, auch in diesem Schreiben im genannten Kontext erwähnt zu werden. Er ist
auch selbstverständlich dazu bereit, selbst Auskunft zu geben.
AUF JEDEN FALL BEANTRAGT DIE GESAMTE FAMILIE JUEN VOR ALLEM NACH DEM
ZUSÄTZLICHEN BEKANNTWERDEN DER WESTÖSTERREICHEN HEIMLICHEN
SIPPENHAFTERMITTLUNGEN DIE PRÜFUNG UND BEURTEILUNG DER ZAHLREICHEN
NICHT EINMAL VOLLSTÄNDIG AUFGELISTEN STRAFRECHTLICH RELEVANTEN
AKTIVITÄTEN IN GRAZ (AUSSERHALB DER SOG. WESTACHSE) VORNEHMEN ZU
LASSEN. In Vorarlberg, Tirol und Salzburg wäre Frau Juen allen Fakten zum Trotz mit
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit endgültig verurteilt worden, um den
Weg für die Durchsetzung eines auf kriminellen Machenschaften basierenden Urteils
(Stichwort Räumung) frei zu machen.
VERFASST VON
Dr. Mag. Christian Warum
Im Auftrag der Familie Juen