1 GZ23UT31/15g Generalprokurator vorgelegt Innsbruck, am 15.03.2015 Sehr geehrter Herr Mag. Oberhofer: Dieses Schreiben mit Inhalt (Teilsachverhaltszusammenfassung) ist auch als DELEGIERUNGSANTRAG NACH GRAZ IM AUFTRAG DER GESAMTEN FAMILIE JUEN zu werten. Nachdem durch den Freispruch vom letzten Mittwoch offiziell bestätigt wurde, dass der in den Augen des Richters Mag Mitteregger und leider auch Ihres Kollegen Mag. Albert einzige glaubwürdige Zeuge, wegen dessen verleumderischer Aussagen Frau Andrea Juen wegen Verleumdung verurteilt wurde als schwer drogenabhängig (gegen seinen früheren Aussagen) und selbst gerichtlich verurteilter Verleumder, der sich auch im gegenständlichen Fall mehrfach widersprochen hat, überführt wurde, sind wir mit weiteren Beweisen konfrontiert, die wir in der Folge ordnen und in Kontext setzen. IMMERHIN WIRD ES IMMER GLAUBWÜRDIGER, DASS BEI DER BETREFFENDEN CAUSA GEGEN FRAU JUEN IN INNSBRUCK SEIT JAHREN IN DER FORM GEARBEITET WIRD, WIE ES IN GRAZ JETZT SICHTBAR WURDE. WIR ERLAUBEN UNS AUCH DAVON AUSZUGEHEN, DASS MAN IN INNSBRUCK BESTREBT IST, IN DIESER FORM WEITERZUARBEITEN, UM AUS RECHTSPOLITISCHEN ÜBERLEGUNGEN EINEN JUSTIZSKANDAL ZU VERHINDERN. Die Interessen der kriminell schwer Geschädigten und somit der gesamten Familie Juen werden dieser Zielsetzung untergeordnet. WELCHE KRIMINELLEN MACHENSCHAFTEN KÖNNEN WIR NUN DOKUMENTIERT BELEGEN: 1) Verfahrensmanipulationen durch Richter und Staatsanwaltschaft: a) Der inzwischen als deutlich unglaubwürdig enttarnte einzige glaubwürdige Zeuge (s.o.) Herr Pilej durfte während der Verhandlung Frau in Feldkirch Frau Juen offen aggressiv beleidigen und angreifen, ohne dass ihr als Angeklagte das Recht zugestanden wurde, sich zu äußern und/oder selbst Fragen zu stellen. (Zeugen: DDr. Werner Königshofer, Gerhard Glatz, Rosemarie Salmhofer).In den Protokollen zu betreffenden Verhandlung wurden diese Beschimpfungen bewusst nicht aufgenommen. b) Bei der Verhandlung wurden sämtliche Entlastungsanträge Frau Juens abgelehnt (Bsp. Befragung weiterer sogar anwesender Zeugen, Einholung der Vorratsdatenspeicherung), welche später deren auch gerichtlich rechtskräftig bestätigte Unschuld unter Beweis gestellt haben. c) Frau Juen wurde es als Angeklagter explizit untersagt, selbst Fragen zu stellen. Wäre ihr dieses Recht angesichts des inaktiven Verhaltens des dortigen Verfahrenshelfers nicht vorenthalten worden, dann hätte sie selbst bestimmte Widersprüche durch eigene Initiative aufklären können. d) Der erkennende Richter Mag. Mitteregger hat gegenüber dem ebenfalls auffallend inaktiven Verfahrenshelfer vorher angekündigt, Frau Juen auf jeden Fall bereits zu verurteilen. (Zeugen: Rosemarie Salmhofer, Andrea Juen, Paolo Juen, Janine Juen) 2 2) Beweisanträge von Frau Juen ignoriert: a) Die von Frau Juen selbst beantragten Zeugen Herr Alois Falbesoner und Frau Janine Juen, welche sogar anwesend waren und wie die späteren Verhandlungen in Graz eindrucksvoll bestätigt haben, sehr wohl, wie von Frau Juen angekündigt, über wesentliche Details bezüglich der angeblichen „Richterverleumdung“ Frau Andrea Juens gewußt haben, wurden ohne konkrete Begründung als Zeugen vom erkennenden Richter NICHT ZUGELASSEN. b) Keine Vorratsdatenspeicherung eingeholt: Frau Andrea Juen hätte den Wahrheitsgehalt ihrer Aussage und somit auch die bewusst gerichtlich gedeckte Unwahrheit der Aussagen des Belastungszeugen des Herrn Pilej auch durch die Einholung der Vorratsdatenspeicherung unter Beweis stellen können und dieselbe deshalb auch beantragt. Dies wäre zum Zeitpunkt der gegenständlichen Verhandlung sehr wohl noch möglich gewesen, da das Verbot der Vorratsdatenspeicherung und dessen Verwendung erst zu einem späteren Zeitpunkt Gesetz wurde. c) Der Antrag einen Drogentest von beiden angeblich inkriminierten Richter (inzwischen sind Beweise für die Existenz eines Dealers Manu, der Richter mit Drogen versorgen soll, real vorhanden d) Der Antrag Herrn Chefinspektor Mair zu befragen, ob ihm ein Dealer Manu sehr wohl bekannt sei, wurde ebenfalls abgelehnt (seine Existenz und das Wissen der Exekutive ist inzwischen bewiesen. 3) Der Antrag die Geamtcausa einzubeziehen (immerhin musste Frau Juen aufgrund ihrer Erfahrungen mit bestimmten Richtern in Tirol diesbezügliche Gerüchte als sehr wahrscheinlich halten) wurde ebenfalls abgelehnt. 4) Keine Ermittlungen in alle Richtungen: Es wurde gegen jede Offzialmaxime bewusst nur gegen Frau Juen ermittelt, um sie zum Schweigen zu bringen. 5) Organisierte Vorverurteilung: Vor den Zeugen Rosemarie Salmhofer, Andrea Juen, Paolo Juen, Janine Juen haben die auch sonst, wie bereits ausgeführt, sehr inaktiven Verfahrenshelfer für Frau Andrea Juen Herr Mag. Pixel und Mag. Doshi bestätigt, dass sie sinngemäßes Zitat: „Ich habe mit dem Richter gesprochen, Sie werden auf jeden Fall verurteilt, es geht Sie nichts an wer Kokain nimmt“ auf jeden Fall verurteilt werde. Offensichtlich lag von Anfang an die abgesprochen Absicht vor, Frau Juen keine Chance zu lassen (die Motive werden weiter unten behandelt). 3 6) Keine ernsthafte Unterstützung durch die Verteidigung: Die sog. Verfahrenshelfer hat in Feldkirch sämtliche für die spätere Wahrheitsfindung auch wichtigen Unterlagen erst unmittelbar vor der Verhandlung am 09.01.2014 angesehen. (Zeugen: Rosemarie Salmhofer, Andrea Juen, Paolo Juen, Janine Juen). 7) Höhere Strafe gefordert Im Wissen dieser unglaublichen Fehlentwicklungen hat sowohl die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck als auch die Staatsanwaltschaft Feldkirch nach dieser offensichtlich manipulierten Verhandlung eine noch höhere Bestrafung gefordert. Erst die Intervention der OSTA-Graz hat zu einer Rückverweisung dieses offensichtlich kriminell erwirkten Urteils geführt. Wie oft schreitet eine Oberstaatsanwaltschaft aus dem anderen Ende des Bundesgebietes gegen den expliziten Willen der lokalen Staatsanwaltschaften, die eine noch höhere Bestrafung verlangen zugunsten eines bereits Verurteilten ein? Wohl nur dann, wenn die Verfahrensfehler und Mißstände offensichtlich sind. Es ist inzwischen offensichtlich, dass wie einst von Mag. Schallhart, Dr. Besler u.a. lokalen Berufsjuristen offen sinngemäß erklärt wurde, man Frau Juen unabhängig von den Fakten von Anfang an mit Vorsatz nach keine Chance auf ein faires Verfahren zugestehen wollte 8) Freundschaftsbekenntnis Mag. Alberts: In speziellen Zusammenhang mit Punkt 7 ist Herr Mag. Alberts Freundschaftsbekenntnis vor Andrea Juen zu Herrn Mag. Schallhart (sinngemäßes Zitat: Mag. Schallhart ist mein Freund“ )zu sehen. Zumindest macht dieses Vorgehen dasselbe sehr glaubwürdig. 9) Beweise nicht angesehen: Der erkennende Richter Herr Mag. Mitteregger hat Frau Andrea Juen explizit darauf hingewiesen, dass er sinngemässes Zitat: „das Urteil noch nicht geschrieben hat“ und sie deshalb gerne noch weitere Beweise vorlegen könne. Obwohl Frau Juen bewusst war, dass Herr Mag. Mitteregger bereits während der Verhandlung sich offensichtlich absichtlich nicht dazu bereit erklärt hat, inzwischen bewiesen berechtigte Beweisanträge zuzulassen, legte sie ihm noch 3 eidesstattliche Bestätigungen vor, welche in der Folge (natürlich erst in Graz) wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen haben. Insbesondere ist auf die Tatsache zu verweisen, dass dieselben auch bei der Aufhebung und Zurückverweisung des offensichtlich manipulierten Urteils des Richters Mag. Mitteregger eine zentrale Rolle gespielt haben. 10) Verfolgung ohne konkreter Rechtsgrundlage: Obwohl die betroffenen Richter die Herrn Mag. Schallhart und Mag. Friedrich von sich aus erklärten, nie der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt gewesen zu sein und sie als Berufsrichter den Gesamtzusammenhang erkennen 4 müssen, weshalb auch eine abstrakte Gefährdung ausscheidet, wurde Anklage erhoben. Man wollte keine objektive Prüfung und übersah auch die Tatsache, dass § 297 StGB genau für diesen Tatbestand das Vorhandensein einer derartigen Gefahr zwingend vorsieht. 11) Beweisbare Widersprüche, die nicht geprüft wurden: An einer Stelle wurde behauptet, dass die besagten Herren bezüglich Drogenkonsums befragt wurden, an anderer Stelle nicht. Auf jeden Fall wurde bereits im Vorfeld vor der gegenständlichen Verhandlung gelogen und das „zufällig“ zulasten der angeklagten Frau Andrea Juen. 12) Lösung aufgrund von einer einem im eigenen Namen abgegebenem Berufung in Graz: Da von Seite des Verfahrenshelfers eine unbrauchbare Einzeilerberufung, die sämtliche Mißstände und Fehlleistungen nicht berücksichtigt hat verfaßt wurde und derselbe sich weigerte eine selbstverfaßte Berufung zu unterschreiben, hat Frau Andrea Juen gemeinsam mit Herrn Dr.Mag. Christian Warum eine Berufung verfasst. Die Oberstaatsanwaltschaft Graz verwendete die u.a. auch in diesem Punkt erwähnten Berufungsgründe als Begründung für die Aufhebung des gegenständlichen „Mittereggerurteiles“ und nicht den Einzeiler des Frau Juen zugeteilten Verfahrenshelfers. Wäre nicht zur Eigeninitiative gegriffen worden, dann hätte sie keine Chance gehabt. Es ist zudem davon auszugehen, dass sie und ihre Familie in Westösterreich ohnehin wie von Dr. Besler und Mag. Schallhart einst prophezeit nie eine Chance gehabt hätte und auch weiter hat. Dazu folgende sinngemässe Zitate dieser Herren: „Ich, Dr. Besler überall Leute kenne“ und „ das ganze Gericht und ich Mag. Schallhart seit dem Buchprozess von Ihnen Frau Juen genug habe“. Nicht nur teilweise anwesende Zeugen, sondern auch der in der Folge durch Dokumente belegte Gesamtzusammenhang untermauern die Glaubwürdigkeit derart an sich ungeheuerlicher und demaskierender Aussagen mehr als nur deutlich…. Jeder dieser Punkte für sich stellt einen untersuchungswürdigen Sachverhalt dar. In der Folge geht es um jene Motive, die hinter diesem „Tun“ der Justiz insbesondere Tiroler und Vorarlberger Gerichtsbarkeit stehen. Es geht dabei um die Absicht, die Familie Juen als durch ein durch Mag. Schallhart in Absprache mit weiteren Berufsjuristen vorsätzlich manipuliertes Abwesenheitsurteil geschädigte Partei zur Aufgabe, sprich Hinnahme desselben allen Fakten und Beweisen zum Trotz zu nötigen. Darauf wird im folgenden Teil Bezug genommen. Auf die Sippenhaftungsaktivitäten, die erst jetzt offensichtlich wurden, wird in diesem Zusammenhang ebenfalls Bezug genommen. 5 Es geht bei dem durch westösterreichische Gerichte und Staatsanwaltschaften darum, folgende strafrechtlich relevante Fakten zu vertuschen: 1) Manipulierter Hausprozess 66Cg197/07h: a) Der erkennende Richter Herr Mag. Schallhart hat vorsätzlich auf Basis einer Absprache im Hofgarten, in welche neben dem besagten Mag. Schallhart die Herrn Mag. Corrazza (Anwalt des Herrn Peter Buchacher), Mag. Friedrich (Richter im Buchprozess 24Hv127/05y), und Mag. Götsch (wurde als Verfahrenshelfer zugeteilt) verwickelt waren, Frau Andrea Juen wurde zur gegenständlichen Verhandlung nicht geladen. Im Wissen der objektiv gegebenen Nichthaltbarkeit der Begründung zu 66Cg197/07h hat der besagte Richter Mag. Schallhart auch darauf geachtet, dass durch fortgesetzte Nichtverständigung Frau Juen die Möglichkeit vorenthalten wird, dagegen fristgerecht zu berufen, damit dieses „Urteil“ dadurch in die Rechtskraft erwachsen kann. In diesem Kontext ist auch die spätere unmiDer Kontext und die überraschende Zurücklegung der Verfahrenshilfe sind in diesem Zusammenhang zu nennen. b) Ominöser Richterwechsel im Vorfeld: Vor dem Sohn von Frau Andrea Juen MMag. Bernd Juen hat Dr. Strickner erklärt, dass er sich an den Richter und Freund den Zitat: „Rat Tat“ am OLG Dr. Höfle wenden werde, um doch noch trotz Erbverzichtserklärung UND Fristversäumnis bei der ehelichen Aufteilungsfrist (3C65/04s-6) , für dessen Versäumnis Herr Peter Buchacher nach eigenen dokumentierten Angaben in 2 unterschiedlichen Tranchen mit 265.500 EURO (90.000 + 177.500) entschädigt wurde, auf das an sich Zitat „sichere“ Haus zu greifen (siehe dazu 41 Cg 149/06i). Der besagte Dr. Höfle hat dann (Rat Tat ZITAT Dr. Strickner) zuerst die Entscheidung Mag. Berchtolds zurückverwiesen, bevor es dann zu jenem Richterwechsel von Frau Mag. Berchtold zu Mag Schallhart kam, von dem die gesamte geschädigte Familie Juen wegen abgesprochener Nichtladung genauso wenig erfahren erfahren durfte, wie von der Verhandlung und dem Urteil selbst bevor dasselbe in die Rechtskraft erwachsen durfte. Andernfalls wäre die geplante Urteilsmanipulation durch Mag. Schallhart, wie mehrfach ausgeführt, nicht möglich gewesen. Frau Dr. Berchtold hat, wie ebenfalls bereits mehrfach ausgeführt, zuerst nicht nur im Wissen der eindeutigen Rechtslage im Sinne von Frau Juen entschieden, sondern auch versichert, dass die Causa eindeutig sei (sinngemäßes Zitat Dr. Berchtold zu Frau Andrea Juen vor deren Weitergabe des zweckentfremdeten persönlichen Briefes an sie: „Es ist alles in die Rechtskraft erwachsen und wegen der Eigentumsverhältnisse und der Erbverzichtserklärung eindeutig, ich weiß nicht, was das OLG – Dr. Höfle von mir will“). c) Bereits im Vorfeld in die Causa involvierte Personen verhinderten die beantragte und zuerst genehmigte Wiederaufnahme des Verfahrens: 6 Mag Schallhart hat die Wiederaufnahme zuerst genehmigt und dann einen Tag vor der anberaumten Verhandlung abgesagt, bestätigt hat diese „Entscheidung“ wenig überraschend später Herr Dr. Höfle als OLG-Richter. 2) Erschleichung einer Versicherungsleistung: Peter Buchacher hat bereits im Vorfeld von der betrieblichen Haftpflichtversicherung seines einstigen Rechtsfreundlichen Vertreters Mag. Peisser aufgeteilt auf zwei Tranchen bereits 265.500 erhalten, davon Mag. Peisser mind. 10.000 als Belohnung für sein Fristversäumnis und/oder Schweigegeld. Zu den weiteren Details siehe Punkt 1 b in Zusammenhang der Rolle Dr. Höfles in Zusammenhang mit Dr. Bernt Strickner oben. 3) Manipulation Skaric Besler OGH: Das durch Kollisionkuratorin Esther Pechtl Schatz genehmigte Belastungs- und Veräußerungsverbot zu 7c2051/04 vom 04.02,2005 wurde durch Rechtspfleger Hellbock wieder herausgenommen. Im Beschluss 1756/2011 vom 08.11.2011 hat Klaus Hellbock u.a. dieses Veräusserungs- und Belastungsverbot entfernt. Erst 2015 durften die Familie Juen erfahren, dass dieser besagte Hellbock in der Strafakte zu 16Hv39/13i verurteilt und in diesem Zusammenhang auch der Fall Juen erwähnt wurde. Es drängt sich die Schlussfolgerung zwingend auf, dass zwecks Verdunkelung der damalige Verfahrenshelfer von allen 3 Kindern, Herr Dr. Markus Skaric nicht verständigt wurde. Sinngemäßes ZITAT Dr. Besler: „die sind zum OGH gegangen, der Herr Dr. Skaric hätte sich selbst darum kümmern müssen“. Es wurde daher vergleichbar mit dem sog. Schallharturteil auch den geschädigten Kindern WIEDER die Parteistellung vorenthalten. Erst diese weitere kriminelle Machenschaft ermöglichte Mag. Corrazza ohne Wissen und Parteistellung der kriminell Geschädigten, seinen Rechtsstandpunkt beim OGH durchzusetzen und eine ex post Scheinlegalisierung zu erreichen. Deshalb um diesen verdecken wurde auch die kriminelle Eigemtsaneignung als Veräusserungsvertrag fälschlich deklariert. So bekam man in der geschilderten Art das gegenständliche Veräusserungs- und Belastungsverbot der damals minderjährigen Kinder. für die auch von Mag. Schallhart im Vorfeld bewusst ebenfalls gesetzwidrig kein Kurator bestellt wurde, andernfalls wäre auch Frau Juen von Schallharts krimineller Aktivität vorgewarnt gewesen. Die Kinder standen und stehen geschlossen hinter der Mutter, wodurch sie sofort informiert worden wäre. Es liegt der Verdacht nahe, dass Dr. Besler als ehemaliger Vorgesetzter von Herrn Hellbock und vermutlicher Mittäter dasselbe ebenfalls inszeniert hat. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in Wien unseres Wissens nach fast drei Dutzend!!!! verurteile Rechtspfleger wegen derartiger Fehlleistungen allein in Tirol verurteilt wurden. Dies wurde uns von einem Informanten aufgrund der Internetseite zugetragen. Immerhin hat derselbe verurteilte Herr Hellbock das Grundbuch geändert, was den auf den Fall bezogenen konkreten Bezug zu 16Hv39/13i mehr als nur begründet. Die diesbezüglichen Akten 7 werden dort aus unerfindlichen Gründen (vermutlich um ebenfalls einen Skandal aus justizpolitischen Interessen zu unterdrücken) unter Verschluss gehalten. Auf jeden Fall ist in diesem Zusammenhang auch das nötigende und erpresserische Verhalten dieses Bezirksrichters Dr. Besler zu sehen, auf das u.a. in Punkt 6 Bezug genommen wird. Auch der Bezirkshauptmann Raimund Wallner wurde dazu nie befragt, obwohl er von diesbezüglichen Zusammenhängen weiß, genauso wie das Jugenamt, was die Verhandlungsführung des Bezirksgerichts Reutte gegen die Familie Juen anbelangt. Die Tatsache, dass man von Seite der Justiz durch fortgesetzte kriminelle Aktivitäten bereits gesetzte frühere kriminelle Aktivitäten zugedeckt, weitet den Skandal immer mehr aus, was naturgemäß dazu führt, dass man in der Folge erst recht daran arbeitet, die Causa weiter zu verdunkeln und im eigenen Machtbereich zu halten und die Opfer, sprich die GESAMTE FAMILIE JUEN ZUM TÄTER ZU MACHEN. INTERESSE AN AUFKLÄRUNG BESTEHT IN TIROL NICHT, zu viele Richter und Staatsanwälte würden in diesem Fall selbst zu Disposition stehen. 4) Dokumente unterdrückt, Titel angemaßt: a) Aktenteile verschwinden und tauchen plötzlich wieder auf. Die laut dem ehemaligen Chef der Rechtsanwaltskammer Dr. Burmann plötzlich verschwundene ON 23 aus 66Cg197/07h ist plötzlich in Salzburg wieder aufgetaucht und zwar als AV, in dem sich Frau Juen einen neuen Anwalt suchen soll. „Zufällig“ diente somit diese wundersam als AV wieder aufgetauchte ON der Entlastung der Frau Mag. Berchtold in Zusammenhang mit dem persönlich an sie gerichteten weitergereichten und später missbrauchten persönlichen Brief von Frau Juen. Wie sie vorher verschwinden konnte wurde selbstverständlich nie untersucht, eine Gegenüberstellung mit Frau Andrea Juen trotz Antrag natürlich verweigert (siehe Akte 12Nc6/11p. Protokoll vom 06.06. 2012 am Lg Salzburg) Ein weiteres Detail, welches andeutet wie sehr in der gegenständlichen Causa manipuliert wurde. b) Die Tonbandprotokolle wurden bei der gegenständlichen Verhandlung zu 66Cg197/07h mit Zustimmung der und somit beider Parteien gelöscht, obwohl nachweislich nur eine anwesend war. Offensichtlich wollte man auch während der Verhandlung gemachte mündliche Manipulationen und wahrscheinliche Absprachen verdunkeln. c) Schubladierte Eingaben Dr. Siegele: Es ist aktenkundig beweisbar, dass Dr. Siegele sämtliche Eingaben Frau Juens unbearbeitet in seiner Schublade liegengelassen hat. Dies wurde trotz Erwähnung und Anzeige ebenfalls nicht bearbeitet, man hat als „Kollegenschutzgründen“ darüber hinweggesehen. So kann man natürlich auch seinen Dunstkreis schützen, die Sauberkeit der Justiz auf jeden Fall….. d) Titelanmassungen aus „Übermut“: Aus Mag Corrazza wurde im Schallhartfaschingsurteil vom 11.11.2009 ein Dr. Corrazza, aus Peter Buchacher ebenfalls ein Dr. Buchacher. So sicher fühlten sich die Täter im Vertrauen auf ihre justizinternen Seilschaften. 8 5) Fortsetzung angeordnet, welche umgehend wieder ohne Untersuchung eingestellt wurde: In Salzburg wurde durch das OLG die Einleitung einer Untersuchung angeordnet und dieselbe innerhalb weniger Tage wieder durch einen Staatsanwalt umgehend ungeprüft eingestellt. (Siehe online Homepage Frau Juen 49 bi73/11h vom 08.09.2011. Sämtliche weitere Beweise können dort ebenfalls gefunden und heruntergeladen werden). 6) Dr. Beslers geduldetes Terrorisieren der Familie Juen. Dies betrifft als Bsp. Die Kappung der Wasserversorgung wegen angeblicher Arbeitsüberlastung, willkürliche Drohung mit Kindesentzug und Sachwalterschaft, Anzeigen bei der Jugendwohlfahrt, welche die Einseitigkeit von seiner Vorgangsweise nach Prüfung bestätigt hat. Auch die einseitige und feindselige Verhandlungsführung von Mag. Melichar gegen Frau Juen wurde von der auf Betreiben Dr. Beslers als Kuratorin eingesetzten zuständigen Sozialarbeiterin eidesstattlich bestätigt. 7) Dr. Besler: An sich reissen von Verfahren trotz Befangenheit, (siehe Homepage): Dr Besler scheint kein Problem zu haben Verfahren an sich zu reißen, ohne dabei selbst die eigene Befangenheitsentscheidung abzuwarten und dabei darüber hinaus noch mittels nichteingeschriebenen Ladungen in einer rechtlich sehr bedenklichen Vorgangsweise zu agieren (siehe dazu auch die eidesstattlichen Bestätigungen Dr. Mag. Christian Warum und Mag. Josef Galli). Da bei dem betreffenden Unterhaltsverfahren auch die Frage von illegalen Einkünften und diesbezüglich brisante Zeugenbefragungen im Mittelpunkt stehen, drängt sich der Verdacht auf, dass Herr Dr. Besler daran interessiert ist, selbst die Kontrolle über derartige Verfahren sicherzustellen. 8) Fall Lohmaier Selbstmord: Es melden sich bei uns aufgrund der Homepage immer mehr Personen, denen vergleichbares widerfahren ist. Unter anderem wissen wir von mehreren Fällen, in denen durch Sachwalter genauso Missbrauch betrieben wurde und wird wie kürzlich wieder in Vorarlberg durch einen neuen Skandal medial bekannt wurde. Darüber hinaus durften wir bezüglich der Causa Lohmaier erfahren, dass diese Frau unter in der Nachbargemeinde Imst unter vergleichbaren Umständen in den Tod, sprich Selbstmord getrieben wurde und dass dabei die gleichen Richter wie in den Fällen Juen und Föger beteiligt gewesen sein sollen. Wie soll das bitte in Tirol, wo die Täter selbst unmittelbaren Einfluss und ein Netzwerk besitzen, objektiv untersucht waren? 9 9) Beweisunterdrückung durch Nichtbefragung von Zeugen: a) Mag. Peisser nicht befragt: Mag. Peisser kannte als ehemaliger Rechtsvertreter Peter Buchachers die Hintergründe der auch von ihm bestätigten Geldflüsse auf jeden Fall teilweise (Stichwort die 90.000 EURO Tranche) und hat selbst auch mindestens 10.000 EURO für sein „Fristversäumnis“ mit kassieren dürfen. –deshalb wird er nicht befragt. Die Tatsache, dass weitere 177.500 EURO nach Angabe von Herrn Buchacher selbst ebenfalls noch geflossen sind ist ebenfalls zu berücksichtigen. b) Dr. Seiser nicht befragt: Beim Notar Seiser handelt es sich um jenen Notar, der jenen Notariatsakt abgewickelt hat, welcher die Erbverzichtserklärung beinhaltet. Dieser Notar Dr. Seiser kannte selbstverständlich sämtliche diesbezüglichen relevanten Hintergründe mit großer Wahrscheinlichkeit. Offensichtlich wird Dr. Seiser gerade deshalb bis heute nicht der Schweigepflicht entbunden. Man wartet bei der verantwortlichen Staatsanwaltschaft im Wissen, dass mit jeder weiteren Zeitverzögerung eine Rekonstruktion und Erinnerung immer schwieriger wird, die „biologische Lösung“ ab. C) Dokumentierte Protokollveränderungen: Insbesondere Bezirksrichterin Frau Mag. Melichar fiel wiederholt durch Protokollveränderungen auf, die „zufällig“ immer zum Nachteil der Familie Juen ausgefallen sind, weshalb begründete Befangenheitsanträge gegen sie gestellt wurden. Laut Familie Juen wurde schon seit der Scheidung und Buchprozess mittels derartiger inhaltsverändernder „Protokollveränderungen“ in Verbindung mit bewusster Nichtbefragung von Zeugen vorsätzlich agiert. Dies diente u.a. auch der Verkomplizierung einer ex post Nachforschung und ist (davon sind wir überzeugt) auch so gewollt. 10) Urkundenfälschungen und mißbräuchliche Verwendung von Urkunden: a) Mag. Jenewein wurde weiterhin als Anwalt der Frau Andrea Juen auch noch beim Antrag auf Wiederaufnahme geführt. Wir können schriftlich belegen, dass Herr Mag. Schallhart auch nach der gegenständlichen Urteilsfindung zu 66Cg197/07 den bereits fast ein Jahr zuvor von Frau Andrea Juen gesetzeskonform gekündigten Herrn Dr. Jenewein weiterhin als Anwalt angegeben hat. In diesem Zusammenhang ist auf die Tatsache zu verweisen, dass dahinter nur die Absicht stehen kann, weiterhin den Schein einer Legalität aufrechtzuerhalten und ex post Ermittlungen zu verkomplizieren. b) Persönlicher Brief missbraucht: Ein als persönlich von Frau Juen an Frau Dr. Berchtold geschriebener Brief wurde ohne ihr Einverständnis weitergereicht und in der Folge als „Instrument“ für das abgesprochene „Hausabluchsen“ – Zitat Mag. Götsch verwendet. c) Grundparzelle falsch bereinigt bzw. „übersehen“: 10 Es wurde bereits mehrfach auf die Tatsache hingewiesen, dass auf Gerichtsebene mehrfach mittels falscher Grundparzellennummerbereinigungen gearbeitet wurde und dadurch eine nachträgliche Aufklärung der Zusammenhänge weiter erschwert wurde (siehe online E-Mail Verkehr Rosemarie Salmhofer mit Dr. Johannes Nagele). 11) Geheime gerichtliche Aktivitäten gegen unliebsame Personen: Es liegen auf verschiedenen Gerichtsebenen, eidesstattlich von 3 Personen bestätigt, Elementarbilder betreffend Frau Juen auf, in denen sie als nicht zu beachtende Spinnerin denunziert wird. Diese wurden sogar bis Wien weitergereicht. Auf diese Weise beraubt man bestimmte bei Gericht und Staatsanwaltschaft in Westösterreich unliebsamen Personen ihrer Glaubwürdigkeit, um ihnen die Chance auf eine faire Prüfung a priori vorzuenthalten. Diese dubiosen Vorgänge sind auch in Zusammenhang mit dem „sippenhaftungsverfahrenartigen“ Vorgehen gegen die gesamte Familie Juen durch die Staatsanwaltschaften in Tirol und Vorarlberg zu sehen (siehe Punkt 14) 12) Nötigungen zur Anerkenntnis des Schallharturteiles durch Androhungen des BG Imst: Insbesondere Dr. Besler drohte wiederholt damit, Frau Juen unter Sachwalterschaft zu stellen und ihr auch sinngemässes Zitat: „Kinder zu nehmen, sollte sie nicht nachgeben“. In diesem Zusammenhang sind auch andere die Familie terrorisierenden und vom BG-Imst begünstigenden Aktivitäten zu sehen (Bsp. Duldung der Kappung der Wasserversorgung wegen angeblicher „Arbeitsüberlastung“ Dr. Beslers, siehe online). 13) Urteil autoritativ: Die Argumentation, dass ein Urteil unabhängig von seinem Entstehen immer autoritativ ist, steht in Widerspruch zu sämtlichen Rechtsgrundsätzen und auch § 530 ZPO (Stichwort Amtsmissbrauch durch einen Richter führt immer zu einer Wiederaufnahme). Im Zuge der mit „Brachialgewalt“ angestrebten Räumung der gesamten Familie wird in dieser Form offen ohne Rücksicht auf die reale Rechtslage argumentiert. Allein die Tatsache, dass in Tirol derart unhaltbar derzeit argumentiert wird, zeigt auf, dass man bei der Causa Juen nach wie vor nicht dazu bereit und willens ist rechtskonform, unvoreingenommen und neutral zu agieren. Man will nur mehr die Familie wie von Bezirksrichterin Mag. Melichar offen vor Zeugen ausgesprochen hat „räumen“, ohne an der Wahrheitsfindung interessiert zu sein. 14) Sippenhaftung bei der StA wenn es um die Causa Juen geht: Letzten Freitag vor fünf Tagen durfte die Familie Juen erfahren, dass offensichtlich gegen sie als Familie und somit Sippe ermittelt wurde. Anders lässt sich nicht erklären, dass sogar gegen den minderjährigen Paolo Juen ohne sein Wissen wegen angeblicher Verleumdung offensichtlich bestimmter Richter und Staatsanwälte ermittelt wurde. Paolo Juen hat 11 sich nie betreffend die gegenständliche Causa in einer Form öffentlich geäußert, welche auch nur einen Anfangsverdacht theoretisch begründen kann. Allein dieses an die Zeit vor 1945 erinnernde Vorgehen (Sippenhaft ist generell seit April 1945 bei uns verpönt) zeigt auf, wie weit man in Westösterreich von jeder Objektivität entfernt agiert, wenn es um die gegenständliche Causa geht. Es drängt sich, sollte nicht nachvollziehbar begründet eine Ermittlung auch gegen den inzwischen 15jährigen Paolo Juen argumentiert werden können, zwingend der Verdacht auf, dass man mittels gezielter Sippenhaftung gegen die ganze Familie im Kollektiv vorgeht, um sie zum Schweigen und zur Kenntnisnahme eines auf kriminellen Machenschaften basierenden Urteils zu nötigen, sprich sie auf die Strasse zu werfen. An einer Aufklärung der kriminellen Machenschaften über Jahre hindurch zeigen die Staatsanwaltschaften in Westösterreich kein Interesse, nur an einer Verurteilung der gesamten Familie. Die Worte der Herrn Mag. Schallhart (vor Zeugen) sinngemässes Zitat „Frau Juen ich habe von Ihnen seit dem Buchprozess genug und das ganze Gericht auch“ und/oder von Dr. Besler: „ Sie bekommen nie recht, ich kenne überall Leute“ gewinnen folgerichtig aufgrund dieses ungeheuerlichen Vorgehens noch zusätzliche Aktualität und Brisanz. Dies vor allem deshalb, da die gegenständliche Einstellung auch dieses Verfahrens erst durch die OST-Graz nach dem Freispruch von Frau Andrea Juen in Graz erwirkt wurde. Schlußerklärung: Dutzende Punkte wurden allein auf diesen nicht vollständigen Seiten erwähnt, von denen jeder einzelne ein Strafdelikt darstellt und lokal in der Justiz tätige Personen betrifft. Von den daraus resultierenden Schadenersatzansprüchen ganz zu schweigen. Es ist selbstverständlich festzuhalten, dass sich die Familie Juen dem diesbezüglichen Verfahren als Geschädigte anschließen wird. Ihnen wurde bewusst und mit eiskalten Vorsatz durch wiederholten Amtsmißbrauch i.V.m. Nötigungen, Dokumentenfälschungen und Unterdrückungen, Falschaussagen, Verleumdungen und Denunzierungen von bestimmten auch öffentlich namentlich genannten Richtern und Staatsanwälten vorsätzlich das Leben zur Hölle gemacht. Nicht zur Gänze aufgelistet werden in diesem Zusammenhang die Sachverhalte, welche in Salzburg unter dem Titel Amtshaftungsklagen aufliegen. Ein wesentlicher Teil der verantwortlichen Richter, Staatsanwälte und sonstigen Protagonisten wurde wie bekannt auch online in Zusammenhang mit den Dokumenten und sonstigen Beweisen kommentiert genannt (siehe dazu www. andrea juen rechtsbeugung und andrea juen youtube). Es geht nämlich nicht nur darum, Frau Juen durch ein mteriellrechtlich unmögliches Abwesenheitsurteil auf Basis von vorsätzlicher Fernhaltung von der Verhandlung und anschließender Nichtverständigung um ihr Haus zu bringen und darüber hinaus auch die zum Teil minderjährigen Kinder vorsätzlich zu schädigen. Das BG-Imst hat darüber hinaus durch fortgesetzte Manipulationen (Stichwort Nichtverständigung des Mag. Scaric mittels Vorenthaltung 12 der Parteistellung) und Amtsmißbräuche diese Aktivitäten fortgesetzt und im Sinne der Täter weiter vollendet. Die Annahme liegt nahe, dass das „Sippenhaftverfahren“ gegen diesen Widerspruch auflösen soll, denn wäre die gesamte Familie Juen verurteilt worden, dann wäre sie endgültig jeder realen Chance beraubt worden, die Causa in der Gesamtheit zu argumentieren. Allein die Tatsache, wie in allerletzter Zeit gegen die gesamte Familie Juen agiert wurde und sogar gegen den minderjährigen Paolo Juen vorgegangen wurde, belegt, dass man von Seite der geschädigten Partei der lokalen Tiroler Staatsanwaltschaft kein Vertrauen mehr entgegenbringen kann, weshalb ausschließlich die beantragte Prüfung der Gesamtcausa von außerhalb zu einem objektiv nachvollziehbaren Ergebnis führen kann. Es ist zwingend davon auszugehen, dass für Frau Juen in Westösterreich keine Chance bestanden hätte, die selbst für einen Nichtjuristen offensichtliche Unglaubwürdigkeit des einzigen Belastungszeugen Pilej unter Beweis zu stellen (siehe dazu 58HV108/13t mittlerweile 18 HV108/14s). Zu sehr wird in Westösterreich darauf geachtet, aus justizpolitischen Gründen (der Ruf der Justiz steht über den Interessen einzelner Opfer von Fehlurteilen und insbesondere justizinterner krimineller Machenschaften) der Familie Juen keine faire Chance zu lassen. Die Tatsache, dass das zweite heimliche Ermittlungsverfahren gegen die Familie Juen ebenfalls durch die StA Graz eingestellt werden musste, lässt tief blicken. In Westösterreich hat man offensichtlich wider jeder Vernunft eine weitere Anklage gegen die gesamte Familie vorbereitet. Dies zeigt auf, dass man in Vorarlberg, Salzburg und vor allem Tirol nur daran interessiert ist, durch weitere Verfahrensmanipulationen die zahlreichen bisherigen Fehlleistungen zu verdunkeln. Auch das wiederholte Nichtverfolgen und Befragen jener Zeugen, die Frau Juens Unschuld bereits im Vorfeld unter Beweis gestellt hätten, untermauert diese Tatsache. Aufgrund dieser bedenklichen Zusammenhänge sieht sich die gesamte Familie dazu gezwungen, unbedingt eine Prüfung der gegenständlichen kriminellen Machenschaften von jenem Gericht und somit Staatsanwaltschaft zu verlangen, welche (wie es eigentlich selbstverständlich sein sollte) im Sinne der Offzialmaxime fair und unvereingenommen agiert hat. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass inzwischen sogar Personen, welche für die geschädigte Familie Juen Informationen privat sammeln, deswegen bedroht und offensichtlich vor Gericht benachteiligt werden. So wurde und wird beispielsweise das Strafverfahren Reuttener Securitymann Bertl Fuchs, der durch ein Abwesenheitsverfahren ohne Zeugenladung, nachdem er nach eigenen glaubhaften Angaben offen von verschiedenen Richtern in Tirol bedroht wurde (siehe www.bertl fuchs justizprobleme online) ebenfalls immer fragwürdiger. Man setzt bei den Befragungen die von ihm genannten Zeugen laut unseren Informationen in einer Art und Weise unter Druck und bedient sich dabei sogar offen nationalsozialistischer Wiederbetätiger, die er im Zuge seiner Aufsichtstätigkeit zur Räson gerufen hat und 13 dies offensichtlich nur, weil er auch für die Familie Juen tätig war. Genau das wurde ihm auch von Seite mehrerer Richter aus dem oben beschriebenen Dunstkreis angedroht. Er kann dazu selbst mehr sagen und hat nach Nachfrage kein Problem damit, auch in diesem Schreiben im genannten Kontext erwähnt zu werden. Er ist auch selbstverständlich dazu bereit, selbst Auskunft zu geben. AUF JEDEN FALL BEANTRAGT DIE GESAMTE FAMILIE JUEN VOR ALLEM NACH DEM ZUSÄTZLICHEN BEKANNTWERDEN DER WESTÖSTERREICHEN HEIMLICHEN SIPPENHAFTERMITTLUNGEN DIE PRÜFUNG UND BEURTEILUNG DER ZAHLREICHEN NICHT EINMAL VOLLSTÄNDIG AUFGELISTEN STRAFRECHTLICH RELEVANTEN AKTIVITÄTEN IN GRAZ (AUSSERHALB DER SOG. WESTACHSE) VORNEHMEN ZU LASSEN. In Vorarlberg, Tirol und Salzburg wäre Frau Juen allen Fakten zum Trotz mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit endgültig verurteilt worden, um den Weg für die Durchsetzung eines auf kriminellen Machenschaften basierenden Urteils (Stichwort Räumung) frei zu machen. VERFASST VON Dr. Mag. Christian Warum Im Auftrag der Familie Juen
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