ANLAGENBEHÖRDE Magistrat der Stadt St. Pölten Bezirksverwaltung, Rathausplatz 1, 3100 St. Pölten Unser Zeichen Datum Bearbeitet von Büro Telefon FAX E-Mail 01/11/2/14-K0374/Mag.L.R. 05.11.2014 Mag. Robert Leitzinger Josefstraße 7, EG, Zimmer 04 +43 2742 333 - 2115 +43 2742 333 - 2109 [email protected] LADUNG / KUNDMACHUNG Die Fa. Fritz Egger GmbH & Co. OG hat um die gewerbebehördliche und baubehördliche Genehmigung für die Änderung und den Zubau zur der bestehenden Betriebsanlage am Standort 3100 St. Pölten, Tiroler Straße 16, durch die Errichtung von 2 Brikettierungsanlagen (Objekt 2 – Hacke), den Austausch der Beschichtungsanlage KT1 (Objekt 12), einen Zubau zu bestehenden Hallen (Objekt 12 und Objekt 9b), die Umsiedelung der bestehenden KTVerpackungsanlagen (von Objekt 22 in Objekt 9b) und die Aufstellung einer neuen zusätzliche Verpackungsanlage (Objekt 9b) angesucht. Über dieses Vorhaben findet gemäß den §§ 81 Abs. 1 und 356 GewO 1994, § 93 ASchG 1994, §§ 14 und 22 NÖ Bauordnung 1996 und den §§ 40 bis 44 AVG 1991 die mündliche Verhandlung am Donnerstag, dem 27.11.2014, um 08:30 Uhr an Ort und Stelle statt. Sie werden eingeladen, unter Mitnahme dieser Ladung und eines amtlichen Lichtbildausweises als Beteiligter/Sachverständiger/Bauführer/Anlagenbetreiber/Nachbar zur Verhandlung persönlich zu erscheinen oder einen mit der Sachlage vertrauten, bevollmächtigten, eigenberechtigten Vertreter zu entsenden. Vertreter von Beteiligten haben sich bei der Verhandlung mit einer Vollmacht und einem amtlichen Lichtbildausweis auszuweisen, müssen mit der Sachlage vertraut und zur Abgabe bindender Erklärungen ermächtigt sein. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (z. B. Rechtsanwalt) oder durch Familienmitglieder, die uns bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder wenn sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zur Verhandlung kommen. Gemäß § 42 Abs. 1 AVG 1991 ergeht der Hinweis, dass eine Person ihre Stellung als Partei des gewerbebehördlichen und baubehördlichen Verfahrens verliert, soweit sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung subjektivöffentlichrechtliche Einwendungen i. S. d. § 74 Abs. 2 Zi. 1 oder 2 GewO 1994 bzw. des § 6 Abs. 2 der NÖ Bauordnung 1996 erhebt. Spätere Einwendungen finden keine Berücksichtigung. Die Verhandlungsentwürfe liegen an den Werktagen bis zum 26.11.2014 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 11.00 Uhr beim Magistrat der Stadt St. Pölten, Fachbereich Behörden, Anlagenbehörde, 3100 St. Pölten, Josefstraße 7, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 04, zur Einsicht durch die Beteiligten auf. Bitte beachten sie, dass die Einsicht nur unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildaus- DVR-Nummer: 0043699 (Treffpunkt: Eingang Portierloge) Magistrat der Stadt St. Pölten, Fachbereich Behörden/Bezirksverwaltung/Anlagenbehörde A 3100 St. Pölten, Rathausplatz 1 www.st-poelten.gv.at // ST. PÖLTEN : MITTEN IN EUROPA O:\Leitzinger\GewO\Ladungen\81-1 Egger Änderung Konsolidierung-14.doc weises, im Falle eines Vertretungsverhältnisses in Verbindung mit einer Vollmacht i. S. d. obigen Ausführungen möglich ist. Wichtige Mitteilungen für den Antragsteller bzw. Anlagenbetreiber: Sie werden beauftragt, spätestens bis zum Verhandlungstermin folgende für eine Beurteilung unbedingt erforderlichen Unterlagen in 5-facher Ausfertigung vorzulegen: Ein Explosionsschutzkonzept zur Brikettierung und zur auszutauschenden Beschichtungsanlage KT1, ein lärmtechnisches Projekt über die Änderungen (sollten Fragen zum Inhalt bestehen, wird empfohlen, Kontakt mit DI Thomas Zeh unter der DW 3300 aufzunehmen), das Luftreinhaltekonzept der ARGE L³ (auf welches in der Beschreibung zur Nassspanaufbereitung + Brikettierung Objekt 2 auf Seite 36 verwiesen wird) und eine Gegenüberstellung der bestehenden und zukünftigen Emissionen einschließlich der Volumenströme. Weiters werden Sie beauftragt, eine für die Abfassung des Protokolls geeignete Räumlichkeit zu organisieren. Wichtiger Hinweis für alle Teilnehmer der Verhandlung: Auf Grund der Komplexität der Angelegenheit ist mit einem erhöhten Zeitaufwand zu rechnen; dieser Umstand wäre bei der persönlichen Zeitplanung zu berücksichtigen, um unerfreuliche Friktionen durch allfällige Paralleltermine hintanzuhalten. Versäumt der Antragsteller die mündliche Verhandlung, so kann sie entweder in seiner Abwesenheit durchgeführt oder auf seine Kosten auf einen anderen Termin verlegt werden. Gegen diese Ladung ist kein Rechtsmittel zulässig. Für den Bürgermeister bzw. für den Magistrat: (Mag. Robert Leitzinger e.h.) Magistrat der Stadt St. Pölten Fachbereich Bürgerservice und Einwohnerangelegenheiten Interne Dienste mit dem Ersuchen um Anschlag an den Amtstafeln Rathaus und Unterradlberg, sowie in den der Betriebsanlage unmittelbar benachbarten Häusern. 2
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