Pressemitteilung ausdrucken (1528UNA-19-2)

PRESSEMITTEILUNG
30.04.2015
15/28
Untersuchungsausschuss 19/2 (NSU)
Wiesbaden – Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 19/2 (NSU), Hartmut Honka
(CDU), erklärte, dass der UNA 19/2 für die weiteren terminierten Sitzungen die
Vernehmung der nachfolgenden Zeugen beschlossen hat:
11.5.2015: Kriminaloberkommissarin Gläser, Regierungsdirektor a. D. Gerald-Hasso Hess,
Andreas Temme.
In dieser Sitzung soll es in Abweichung von der von allen Fraktionen beschlossenen
Grundstruktur um das in der Presse vielfach behandelte Telefonat zwischen dem
früheren Sicherheitsbeauftragten Hess und Andreas Temme gehen.
15.6.2015: Rechtsanwalt Hartfrid Wolff, Leitender Kriminaldirektor Wolfgang Geyer,
Kriminaldirektor Christian Hoppe, Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Walter Kimmel.
Der erste Zeuge dieses Tages war Obmann der FDP-Fraktion im NSUUntersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages. Mit diesem Zeugen wird dann
Punkt B der Grundstruktur abgeschlossen. Mit den weiteren Zeugen dieses Tages
beginnt der Untersuchungsausschuss mit dem Punkt C „Ermittlungsergebnisse bis zum
Mord an Halit Yozgat, die heute der sog. NSU-Mordserie zugeordnet werden“ der
Grundstruktur.
6.7.2015: Generalstaatsanwalt Lutz von Selle, Generalstaatsanwalt Dr. Christoph Strötz,
Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft
Rostock zu den Ermittlungen zum Mord zum Nachteil Mehmet Turgut, Staatsanwalt Dr.
Heiko Artkämper.
20.7.2015: Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Michael Bruns, Abteilungsleiter für die
Abteilung Rechtsextremismus beim Landesamt für Verfassungsschutz Hessen Stark,
Abteilungsleiter für die Abteilung Rechtsextremismus beim Landesamt für
Verfassungsschutz Thüringen (Name noch nicht benannt).
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