Einwohnerwahlrecht: Fakten statt Emotionen

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A NA LYS E & M E I N U N G
Luxemburger Wort
Samstag, den 14. März 2015
VON LAURA ZUCCOLI *
Warum brauchen wir das „Einwohnerwahlrecht“?
VON PATRICK GOERGEN
UND THIERRY ANDRÉ *
Für Immobilienmakler
bestehen große Risiken
Bei der Geldwäsche werden Spuren illegaler, aus Straftaten stammender
Vermögensgegenstände, verschleiert
oder verwischt. Ziel ist es, diese zu einem späteren Zeitpunkt wieder als
scheinbar legales Vermögen im regulären Geschäftsverkehr zu verwenden.
Der Immobilienmakler steht aufgrund seiner Nähe zu den Vertragsparteien besonders im Mittelpunkt der
Transaktion. Doch die alleinige Barzahlung oder die sogenannte Unterbriefung5 stellen nicht das größte Risiko, in einen Geldwäschevorgang eingebunden zu werden, dar. Oftmals höhere Risikofaktoren sind:
n
n
n
n
undurchsichtige Geldflüsse und Firmenkonstruktionen;
Strohmanngeschäfte;
unklare Herkunft von Eigenmitteln;
politisch exponierte Personen als
Beteiligte;
(FOTO: SHUTTERSTOCK)
nicht zum Kundenprofil passende finanzielle Mittel;
n ein wirtschaftlich unsinniges Geschäft;
n Finanzierungen aus Krisen- und
Dritte-Welt-Ländern;
n Erwerb von Wohneigentum ohne
konkreten Aufenthaltswunsch.
n
Zeitlicher Druck in den Verhandlungen, oder ein Vertragsauflösungswunsch nach ungewöhnlich kurzer Zeit
müssen die Aufmerksamkeit des Maklers wecken und dokumentiert werden. Zu solchen Vorgängen zählen auch
eine plötzliche Änderung des Verhaltens des Kunden, eine Erklärungsnot im
Hinblick auf die
Transaktion, wechselnde Gesprächspartner, das Vermeiden von persönlichen Kontakten, widersprüchliche Angaben sowie bedingungslose Akzeptierung aller Modalitäten.
Doch nicht nur das Risiko, als Vermittler in einen Geldwäschevorgang
impliziert zu werden, ist für den Makler stets präsent. Gegenüber seiner
Aufsichtsbehörde – der Administration de l'Enregistrement et des Domaines – und der Staatsanwaltschaft steht
er in der Anzeigen- und Kooperationspflicht. Verdachtsfälle müssen gemeldet werden. Auf Verlangen der Behörde müssen Auskünfte erteilt und
Unterlagen vorgelegt werden. Mangelhafte Kontrollsysteme und ungenügend dokumentierte Sicherungsmaßnahmen können hier den Makler
schnell in die Haftung bringen, und
empfindliche Bußgelder und Strafverfolgung nach sich ziehen. Vom Verlust
der Reputation gar nicht mal zu reden.
„
Geldwäschedelikten zu sensibilisieren
und abzusichern. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt aufgrund der Größe
und Struktur des Unternehmens und
des Risikos.
Zuerst wird ein internes Sicherungssystem verlangt. Es erlaubt, Auffälligkeiten rechtzeitig zu erkennen und
den Missbrauch für ein Geldwäschedelikt zu verhindern. Mangels gesetzlicher Vorgaben ist eine maßgeschneiderte Lösung je nach Größe, Geschäftsgegenstand und Risikoumfeld
zu empfehlen. Als Ausgangspunkt bietet sich eine angepasste Risikoanalyse
partner stehenden wirtschaftlich Berechtigten. Hier geht es darum herauszufinden, wer letztlich „Eigentümer“ des Geldes ist, bzw. wer bei einem Unternehmen letztlich die Kontrolle und damit das Sagen hat.
Es muss derjenige identifiziert werden, in dessen wirtschaftlichen Interesse die Transaktion erfolgt. Während die Identifizierung natürlicher
Personen keine besondere Schwierigkeit bereitet (Vorsicht jedoch, wenn
der Kunde nicht persönlich anwesend
ist), ist besondere Achtung bei juristischen Personen geboten. Hier muss die
Identität des wirtschaftlich Berechtigten (außer bei
börsennotierten
Gesellschaften)
durch risikoangemessene Maßnahmen überprüft werden. Informationen
über den Zweck und die angestrebte
Art der Geschäftsbeziehung müssen
eingeholt werden. Die Geschäftsbeziehung muss kontinuierlich überwacht
werden, wenn sie eine gewisse Zeit andauert.
Bei politisch exponierten Personen
(den sog. PEP) ist eine verstärkte Überwachung Pflicht. Hierzu gehören Personen, die ein wichtiges öffentliches
Amt ausüben oder ausgeübt haben, sowie deren Angehörige und der PEP bekanntermaßen nahe stehende Personen. Da die Ermittlung, ob der Kunde
unter diese Kategorie fällt, für den
Makler aufwendig ist, kann hier auf externe Listenlieferanten zurückgegriffen werden, die innerhalb kürzester
Zeit entsprechende Antworten liefern.
Gegenüber der Aufsichtsbehörde
muss jederzeit nachgewiesen werden,
dass der Makler seiner Identifizierungspflicht nachgekommen ist. Die
erhobenen Angaben über Vertragspartner, wirtschaftlich Berechtigte und
das abgeschlossene Geschäft müssen
mindestens 5 Jahre aufbewahrt wer-
Der Immobiliensektor ist im besonderen
Maße für die Verschleierung der
Mittelherkunft und der Identität des wirtschaftlich
Berechtigten prädestiniert.“
Betriebsinterne Maßnahmen
helfen, die Agentur abzusichern
Ziel dieser betriebsinternen Maßnahmen ist es, die Agentur gegenüber
an. Zu den Sicherungsmaßnahmen
zählen Handlungsanweisungen, interne Zuständigkeiten, Umgang mit Barzahlungen, und Mitarbeiterschulung.
Die Mitarbeiter müssen für dieses
Thema sensibilisiert werden. Über Typologien und aktuelle Methoden der
Geldwäsche und die gesetzlichen
Pflichten der Makler muss regelmäßig
unterrichtet werden.
Ein Beauftragter für das Thema der
Geldwäsche muss intern bestimmt
werden. Dieser stellt die Kontaktperson in den Verbindungen mit der Aufsichtsbehörde und der Staatsanwaltschaft dar.
Kundenbezogene
Sorgfaltspflichten sind wichtig
Zu den wichtigsten Sorgfaltspflichten
zählt die Identifizierung des Kunden.
Dies gilt vor Begründung einer Geschäftsbeziehung. Der Makler ist verpflichtet, die gesetzlich vorgesehenen
Daten zu erheben, zu kontrollieren und
aufzuzeichnen. Die Identifizierung gilt
auch für den hinter dem Vertrags-
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Einwohnerwahlrecht: Fakten statt Emotionen
Geldwäsche: Konkrete Risiken für
den Immobiliensektor in Luxemburg
Investitionen in Immobilien eignen
sich besonders für Geldwäsche. Der
Immobiliensektor ist im besonderen
Masse für die Verschleierung der Mittelherkunft und der Identität des wirtschaftlich Berechtigten prädestiniert.
Beispielhaft für die Verschleierungsmöglichkeiten sind hier die Nutzung
komplexer
Eigentümerstrukturen
bzw. Finanzierungsmodelle mit Einbindung von Off-Shore-Standorten. So
die Auffassung des FATF1 im Jahr
2007.
Wie sieht die Lage in Luxemburg
aus? Einerseits gibt es eine sehr geringe Anzahl von Verdachtsanzeigen
seitens der Immobilienmakler. Zwischen 2004 und 2013 wurden insgesamt nur neun solcher Anzeigen abgegeben2. Gibt es in Luxemburg im
Immobiliensektor keine Fälle von
Geldwäsche, oder sind die Makler hier
wenig sensibilisiert?3
Aus einer für das deutsche BKA angefertigten Fachstudie zum Thema4
geht hervor, dass in Deutschland die
Vermittler sich durch die gesetzlichen
Verpflichtungen in der Ausübung ihres Berufs eingeschränkt sehen. Das
Risiko, zu Geldwäschezwecken missbraucht zu werden, wird im Allgemeinen als gering eingeschätzt, nur ca.
5 Prozent der Studienteilnehmer gingen von einem höherem Risiko aus.
Auch würden Verdachtsfälle wegen
wirtschaftlichen Interessen und möglichen Reputationsschäden nicht zur
Anzeige gebracht. Während das Bewusstsein für das Erstatten einer Anzeige bei den Banken ausgeprägt ist,
hätten Makler teilweise größere Vorbehalte, auf die Strafverfolgungsbehörden zuzugehen. Oft werde die
Geldwäscheproblematik nur im Zusammenhang mit Bargeld gesehen. Für
die weiteren Stufen der Geldwäsche
oder mögliche Konstruktionen fehlten
oftmals Verständnis und Vorstellungskraft.
Mangels vergleichbarer Studien für
den Immobiliensektor in Luxemburg
kann man davon ausgehen, dass die
Lage im Großherzogtum sich ähnlich
darstellt. Welche konkreten Risiken
bestehen für den Makler? Wie kann er
diese Risiken mindern?
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Samstag, den 14. MäRZ 2015
den. Ziel ist es, staatsanwaltliche oder
polizeiliche Ermittlungen unterstützen
zu können.
Wenn es um die Herkunft von Geldern geht, muss vom Makler korrekt
und übergreifend der Kunde befragt
werden, und danach das Risiko für eine Geschäftsbeziehung beurteilt werden. Bei der Risikoanalyse spielen die
Art der Finanztransaktion, die geografische Herkunft der Gelder, die berufliche Tätigkeit und das gesamte Vermögen des Kunden eine Rolle.
Der Makler kann bei der Einhaltung
seiner gesetzlichen Pflichten nicht auf
andere Akteure verweisen. Dass
Notare und Banken ähnliche Pflichten
bei dem Kampf gegen Geldwäsche
und Terrorismusfinanzierung haben,
entbindet den Makler nicht von seinen
gesetzlichen Pflichten. Unabhängig
von anderen dem Gesetz verpflichteten Berufsständen muss der Makler,
aufgrund der von ihm erhobenen
oder zugetragenen Informationen und
nach erfolgter Risikoanalyse, im Verdachtsfall die Staatsanwaltschaft einschalten.
1
Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF),
Money Laundering & Terrorist Financing through the
real estate sector, 2007
2
Parquet de Luxembourg, Cellule de renseignement financier (CRF), Rapport d’activité pour 2013, Oktober 2014
3
Siehe Interview mit Doris Woltz, „Land“ 17.10.2014. Auf
die Frage „Aviez-vous déjà été confronté à des cas de
blanchiment dans le secteur immobilier?“, antwortet die
Leiterin der CRF: „Pas que je sache, mais mon impression du secteur, c’est que les professionnels n’ont tout
simplement pas conscience de la question du blanchiment. C’est une autre culture et il faudra du temps…“
4
Geldwäsche im Immobiliensektor in Deutschland, Fachstudie im Auftrag des Bundeskriminalamtes, 2012
5
Von Unterbriefung spricht man vor allem im Zusammenhang mit Grundstücks- oder Immobilienkäufen,
wenn der offiziell angegebene Kaufpreis niedriger ist,
als der tatsächlich vereinbarte.
* Patrick Goergen ist Managing Partner von Cross Borders
s.e.c.s., André Thierry ist Managing Director von
ANDRisk sàrl.
Die demografische Situation Luxemburgs ist einzigartig in der EU, ja sogar
weltweit.
Momentan leben etwa 55% Luxemburger in unserem Land. Die Zahl der
Nicht-Luxemburger in unserer Gesellschaft wird weiter steigen, alle Prognosen bestätigen, dass die Luxemburger in den nächsten 5 bis 10 Jahren in
der Minderheit sein werden.
Die steigende Zahl der Einwohner
steht im Gegensatz zu der nur sehr
leicht steigenden luxemburgischen
Wählerschaft. Nur 57,4% der wahlberechtigten Einwohner dürfen wählen,
dabei ist fast ein Drittel älter als 60 Jahre. Die Hälfte der Wähler sind berufstätig, davon nur 51,1% im Privatsektor
und 36,3% im öffentlichen Sektor.1
Die Frage der Legitimität unserer
Volksvertreter in der Abgeordnetenkammer stellt sich also. Können wir in
Luxemburg von Demokratie sprechen,
wenn die Wählerschaft nur auf einem
immer kleineren Teil unserer Gesellschaft beruht? Werden bestimmte körperschaftliche Interessen eher berücksichtigt, da sie ja zur Wählerschaft gehören? In welcher Weise werden die
Sorgen der vom Wahlrecht Ausgeschlossenen ernst genommen?
Ein demokratisches Gesellschaftssystem muss auf einer breiten vielfältigen Basis beruhen, sonst ist die Vertretung des Volkes durch die Abgeordneten nicht repräsentativ. Die Nicht
Luxemburger tragen entscheidend
zum Wohlstand des Landes bei . Sie
wohnen hier, erwarten – wie die Luxemburger – Antworten von der Politik, dürfen aber nicht am politischen
Leben teilnehmen! Dies stellt einen
Verlust der gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Dynamik dar. Wir
laufen Gefahr Parallelgesellschaften zu
fördern, wir verlieren wichtige und
nützliche Kompetenzen, die wir in der
Politik benötigen.
Ist der Erwerb der luxemburgischen Staatsbürgerschaft die Lösung?
Selbst bei sehr großzügiger Einbürgerung wird die Kluft zwischen der Zahl
der Wähler und der potentiellen Anwärtern der luxemburgischen Nationalität weiter zunehmen. Bei extrem
erleichtertem Zugang zur luxemburgischen Nationalität bräuchte es Jahrzehnte bis die Zahl der Luxemburger
wieder deutlich in der Mehrheit wäre.
In den letzten 3 Jahren stieg die Zahl
der Nicht-Luxemburger jedes Jahr um
10.000 Personen, dagegen wurden jedes Jahr bloß 5.000 Ausländer eingebürgert. Und dabei hat Luxemburg jetzt
schon, die höchste Einbürgerungsrate
in der EU! Das neue Nationalitätengesetz müsste also extrem großzügig sein
um nur das Verhältnis Luxemburger /
Nicht Luxemburger auf dem momentanen Stand zu belassen!
Der Erwerb einer Nationalität und der Zugang zum Wahlrecht sind zwei grundsätzlich verschiedene Vorgehensweisen.
Man erwirbt eine Staatsbürgerschaft,
weil man sich einem Land verbunden
fühlt, man hat dort wichtige Ereignisse
seines Lebens erlebt, man identifiziert
sich mit der Kultur und der Lebensweise dieses Landes, aber man nimmt
die Staatsbürgerschaft nicht an um
wählen zu dürfen . 87% der Nicht Luxemburger sind EU – Bürger, diese
fühlen sich als Europäer und sind an
Titelbild der Broschüre „'Jo' zum Wahlrecht – Firwat?“ die auf
der Internetseite www.minte.lu heruntergeladen werden kann.
den Erwerb eines zweiten EU Passes
nicht interessiert! Sie fühlen sich als EU
Bürger bei uns zuhause.
Das Ausüben des Wahlrechtes ist ein
ziviler Akt. Der Bürger gibt sein Vertrauen an die Politik ab, damit diese gesellschaftliche Antworten auf seine
Sorgen, Fragen gibt. Es ist ein Mitspracherecht der Bürgers zu Themen
des täglichen Lebens.
Zwei Vorstellungen zur größeren Beteiligung der Nicht Luxemburger an nationalen
Wahlen stehen sich gegenüber!
Einerseits, soll der Nicht Luxemburger
die luxemburgische Staatsbürgerschaft erwerben um so das Wahlrecht
bekommen. Um möglichst viele einzubürgern müsste man allerdings die
Einbürgerungskriterien (Sprache, Aufenthaltsdauer, ...) stark auflockern. Die
Vertreter dieser Vorgehensweise behaupten, dass wir so den Erhalt unserer Identität gewährleisten, dass die
Nicht Luxemburger so den Beweis ihres Integrationswillen zeigen können.
Was wird aus der sogenannten luxemburgischen Identität, wenn der
Zugang zur luxemburgischen Staatsbürgerschaft vereinfacht wird ?
Andererseits, steigert der Zugang
durch das Wahlrecht das Interesse der
Nicht Luxemburger an der luxemburgischen Politik und so das Zughörigkeitsgefühl. Man bekommt ‘Lust’ die
Nationalität zu erwerben!
Was passiert, wenn wir “JA” sagen?
Es wird keinen demokratischen Erdrutsch geben, da die Wählerschaft nur
schwach zunehmen wird – maximal
35.000 Wähler, wenn alle Nicht Luxemburger von ihrem Recht Gebrauch
machen – was sicher nicht der Fall sein
wird. Die vorgesehenen Auflagen zum
Zugang zum Wahlrecht für Nicht Luxemburger sind sehr restriktiv : Man
muss sich auf der Wahlliste einschreiben, sowie 10 Jahre in Luxemburg gewohnt haben, und an Kommunal oder
EU Wahlen in Luxemburg teilgenommen haben.
Die politische Landschaft wird sich
also nur sehr langsam verändern. Dabei wird den Nicht Luxemburgern nur
das aktive Wahlrecht (wählen können)
erteilt, nicht das Passive (kandidieren
können).
Ist die ‘Luxemburger Identität‘ in Gefahr?
Die luxemburgische Identität kennzeichnet sich durch eine Mehrsprachigkeit, eine große Sprachen- und
Kulturvielfalt, Toleranz und Weltoffenheit seiner Einwohner, eine Mischung aus romanischer und germanischer Kultur und eines ausgeprägten Europagefühls (siehe Eurobarometer). Kann man die luxemburgische Identität bloß durch die Nationalität festlegen? Oder ist die Identität eher der Ausdruck eines Zusammenlebens auf einem kleinen geografischen Raum?!
Die angesagte Erweiterung des Wahlrechtes an Nicht Luxemburger ist ein kleiner aber
wichtiger Schritt!
Sie ist eine wichtige Voraussetzung für
eine politische Integration, für die Erneuerung der Wählerschaft Luxemburgs, sie ist der Beginn eines Prozesses!
Nach dem Frauenwahlrecht 1919,
nach der Öffnung des kommunalen
Wahlrechts für Nicht-EU-Bürger, würde Luxemburg eine weitere Erweiterung seiner Demokratie vornehmen
und sicherlich auch in einem positiveren Bild erscheinen.
All diese Argumente ergeben einen
klaren Vorteil für Luxemburg, seinen
Zusammenhalt, seine Integrationsfähigkeit und seine Identität, sollte das
„Awunnerwahlrecht“2 nach dem Referendum eingeführt werden!
1
STATEC Regard sur le profil des électeurs /15 – octobre 2013
2
Die Broschüre « JO» zum Wahlrecht – Firwat? findet
man auf www.minte.lu
* Laura Zuccoli est présidente d'ASTI Luxembourg, Association de Soutien aux Travailleurs Immigrés.