BSBD Vollzugsdienst Fachzeitschrift für die Bediensteten des Justizvollzugs Der dbb Gewerkschaft Strafvollzug E 5604 Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands 2/2015 – 62. Jahrgang Schäbigkeitswettbewerb der Beamtengehälter im Strafvollzug muss ein Ende haben BSBD Berlin: Das Justizvollzugspersonal fühlt sich alleingelassen Einkommensrunde 2015: Nach zähen Verhandlungen Einigung erzielt Kommentar von Anton Bachl, BSBD-Bundesvorsitzender Gewalt hört hinter Gefängnismauern nicht auf Übertragung auf Besoldung und Versorgung unverzichtbar Seite 1 Seite 17 Seite 47 Mehrere Tausend Demonstranten, unter ihnen Hunderte Bedienstete aus dem NRW-Strafvollzug, bewegten sich durch die Düsseldorfer Altstadt Baden-Württemberg Foto: BSBD NRW Mecklenburg-Vorpommern Fachteil: Krankenversicherungsrecht der Rentner Sachsen-Anhalt BSBD IN H A LT Gewerkschaft Strafvollzug B U N D E S V O RS TAN D Mitglied im 1 D er Schäbigkeitswettbewerb muss ein Ende haben dbb beamtenbund und tarifunion Europäische Union der Unabhängigen Gewerkschaften (CESI) 1 Tarifabschluss auf Landes- und Bundesvorsitzender Anton Bachl [email protected] www.bsbd.de 2 Überflüssig und verfassungswidrig Stellv. Bundesvorsitzende Petra Gerken-Wolf [email protected] [email protected] Kommunalbeamte übertragen 4 Europarat verkennt Beamtenrecht 4 Datenschutz wird immer wichtiger LA N D E S V E RB ÄN D E 5 Ba d en - W ür ttember g 17 Ber lin 2 2 Br a n den b ur g 24 Br emen 27 Ha m b ur g 3 0 Hes sen Stellv. Bundesvorsitzender Wolfgang Jänicke [email protected] Stellv. Bundesvorsitzender Friedhelm Sanker [email protected] Stellv. Bundesvorsitzender Franz-Josef Schäfer [email protected] Schriftleitung Burghard Neumann [email protected] Landesverbände Vorsitzende Baden-Württemberg Alexander Schmid [email protected] www.bsbd-bawue.de Bayern Ralf Simon [email protected] www.jvb-bayern.de Berlin Thomas Goiny [email protected] www.bsbd-berlin.de 37 Meck l en b ur g - Vorpom m er n Brandenburg Rainer Krone [email protected] www.bsbd-brb.de 4 3 N ied er sa ch s en Bremen 47 N ord rh ein - Westfa l en 61 R h ein la n d- Pfa lz 6 6 Sa a r l a n d 6 8 Sa ch s en 7 3 Sa ch s en - A n h a l t 74 Sch lesw ig - Hols tei n 77 Th ür in g en Werner Fincke [email protected] Hamburg Thomas Wittenburg [email protected] www.lvhs-hamburg.de Hessen Birgit Kannegießer [email protected] www.bsbd-hessen.de [email protected] Mecklenburg-Vorpommern Helmut Halwahs www.bsbd-mv.de Niedersachsen Uwe Oelkers [email protected] www.vnsb.de Nordrhein-Westfalen Peter Brock [email protected] www.bsbd-nrw.de FAC HTE I L 8 3 Krankenversicherungsrecht der Rentner: Als Pflichtmitglieder unerwünscht Rheinland-Pfalz Winfried Conrad [email protected] www.bsbd-rlp.de Saarland Markus Wollscheid [email protected] Sachsen René Selle [email protected] www.bsbd-sachsen.de Sachsen-Anhalt Uwe Bülau [email protected] www.bsbd-lsa.de Re dak tions s chluss für die Ausgabe 3/2015: 15 . Ma i 2 015 Schleswig-Holstein Michael Hinrichsen [email protected] www.bsbdsh.de Thüringen Jörg Bursian [email protected] www.bsbd-thueringen.de BU N D ESVORSTAND 1 DER VOLLZUGSDIENST 2/2015 Der Schäbigkeitswettbewerb muss ein Ende haben Kommentar von Anton Bachl, BSBD Bundesvorsitzender F ür unsere Beschäftigten haben wir einen durchaus akzeptablen Tarifabschluss erreichen können. Leider mussten wir eine Laufzeit von zwei Jahren akzeptieren, weil die Arbeitgeber ihre Zustimmung hiervon abhängig gemacht haben. Dies bedeutet nicht nur, dass die Tarifbereiche weiterhin gespalten bleiben, es versieht die Tariferhöhung im Jahr 2016 auch mit einem Fragezeichen. Es ist derzeit nicht absehbar, wie sich die 2,3-prozentige Anhebung der Gehälter im kommenden Jahr auswirken wird. Ob tatsächlich eine Steigerung des Reallohneinkommens erzielt werden kann, ist von etlichen Unwägbarkeiten abhängig. Nachdem die Europäische Zentralbank gerade monatlich 60 Mrd. Euro in den Finanzmarkt pumpt, muss eine steigende Inflationsrate befürchtet werden. So werden wechselkursbedingt die Einfuhrpreise aus den Nichteuroländern, was immerhin etwa zwei Drittel aller Importe ausmacht, zunehmend ansteigen. Steigende Preise aber sind Gift für den nunmehr erzielten Tarifabschluss, weil sie die erstrittenen Prozente praktisch auffressen können. Nicht hoch genug kann allerdings bewertet werden, dass die seitens der Arbeitgeber angestrebte Kürzung der Zusatzversorgung nicht zuletzt durch die Warnstreiks und Demonstrationen der Kolleginnen und Kollegen verhindert worden ist. Hätten wir uns in diesem Punkt nicht durchsetzen können, wäre der anschließende Zugriff auf die Versorgung der Beamten die logische Folge gewesen. Nachdem die Zusatzversorgung durch eine moderate Anhebung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zukunftsfester ausgestaltet worden ist, bleibt zu hoffen, dass uns dieses Thema bei der nächsten Tarifrunde erspart bleiben wird. Der BSBD fordert die Bundesländer nunmehr auf, den erzielten Tarifabschluss zeitund wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen. Mit den Sonderopfern, wie wir sie in der Ver- gangenheit ertragen mussten, schnellen Übernahme des muss endlich Schluss gemacht Tarifergebnisses auf Beamte werden. Hier muss endlich der und Versorgungsempfänger Grundsatz wieder Platz greifen: nicht im Angesicht der FinanzGleicher Lohn für gleiche Arbeit. kraft dieser Länder? Bayern Alle Landesregierungen haben kann die Übertragungszusader Tarifgemeinschaft deutge problemlos erteilen, weil scher Länder (TdL) in Kenntnis sich das Tarifergebnis für die des Umstandes, dass auch BeBundesländer mit Sicherheit amte und Versorgungsempfännicht an den finanziellen Mögger Anspruch auf Teilhabe an lichkeiten des finanzstärkder allgemeinen Einkommen- BSBD-Bundesvorsitzen- sten Landes ausgerichtet hat. sentwicklung haben, grünes der Anton Bachl. Durch die seit Jahren seitens Licht für diesen Tarifabschluss gegeben. der meisten Bundesländer praktizierte Die daraus resultierenden Kosten für das Ungleichbehandlung von Beschäftigten gesamte Personal, Beschäftigte, Beamte auf der einen und Beamten und Versorund Versorgungsempfänger, waren also gungsempfängern auf der anderen Seite bekannt. Jetzt darf nicht herumgeeiert sind mittlerweile beträchtliche finanzielle werden; jetzt ist politisches Handeln und Verwerfungen aufgetreten. Dies hat erhebeine Übertragung des Tarifabschlusses liche Auswirkungen auf die Bereitschaft ohne Abstriche gefragt. der Menschen Solidarität zu üben und sich Seit der Föderalismusreform haben sich in die demokratischen Prozesse einzubrinzwischen den Bundesländern erhebliche gen. Wie sollen die Bürgerinnen und BürBesoldungsunterschiede ergeben. Dies ger und insbesondere die Mitarbeiter des führt dazu, dass der personelle Austausch öffentlichen Dienstes an eine gerechte Bezwischen den Gebietskörperschaften handlung ihrer Interessen glauben, wenn schwieriger wird. Dieser erkennbare Proes für sie stets heißt „Die Kassen sind zess muss jetzt endlich gestoppt werden. leer!“, wenn gleichzeitig zig Milliarden für Daher ist es erfreulich, dass die Länder die Rettung Griechenlands und der BanBay ern, Hamburg, Rheinland-Pfalz und ken aufgewendet werden können? Durch Sachsen die Übertragung des Tarifabdie Zuständigkeit der Bundesländer für Beschlusses bereits zugesagt haben. Auf der soldung und Versorgung haben sich sachanderen Seite muss dringend davor gelich nicht begründbare Verwerfungen bei warnt werden, die bereits bestehenden erden Einkommen ergeben. Nachdem sich heblichen Gehaltsunterschiede noch weiTarifabschlüsse zudem eher an den finanzter ansteigen zu lassen. Gerade im Bereich schwachen Ländern orientieren als an den des Strafvollzuges werden bundesweit verfinanzstärkeren, kommt die Arbeitskraft gleichbare Aufgaben wahrgenommen. Da der öffentlich Beschäftigten bei der Verteimuss dem Grundsatz „Gleicher Lohn für lung des wirtschaftlichen Erfolges unserer gleiche Arbeit“ wieder nachdrücklich GelGesellschaft einfach zu schlecht weg. Die tung verschafft werden. Konsequenz dieser Entwicklung wird bei Damit sind die föderalen Widersprüche den Wahlen erkennbar. Die Zukurzgekomaber leider noch nicht erschöpfend aufmenen verweigern sich und wenden sich gezählt: Wie wirken sich beispielsweise ab. Dies sollte der Politik zu denken geben, schnelle Übernahmezusagen von Nehmerweil sich dieser Prozess zu einer schweländern auf die Steuerzahler und Betrofren Hypothek für unsere Demokratie ausfenen in den Geberländer aus? Und relawächst. Es muss endlich wieder gerechter tiviert sich die Tatsache der Zusage einer zugehen in diesem, unserem Lande. Tarifabschluss auf Landes- und Kommunalbeamte übertragen Beamtinnen und Beamten haben Anrecht auf Teilhabe an finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat die Zusage der Länder Bayern, Hamburg und RheinlandPfalz für eine Übernahme des Tarifabschlusses für die Landesbeschäftigten auf die Landes- und Kommunalbeamtinnen und -beamten begrüßt. Gleichzeitig forderte der dbb Chef alle übrigen Länder auf, die Einigung zwischen Gewerkschaften und Tarifgemein- schaft deutscher Länder (TdL) ebenfalls zeit- und wirkungsgleich auf ihre Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen. „Wir brauchen jetzt keine unwürdige Feilscherei, sondern zügig spürbare Signale der Wertschätzung. Denn auch die Beamtinnen und Beamten machen Tag für Tag und rund um die Uhr ihren Job und haben ein Anrecht auf Teilhabe an der finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung“, machte Dau- derstädt deutlich. Am 28. März 2015 hatten sich dbb und ver.di mit der TdL auf einen Tarifkompromiss für die rund 800.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Länder geeinigt. Demnach erhalten die Beschäftigten ab 1. März 2015 2,1 Prozent und ab 1. März 2016 weitere 2,3 Prozent, mindestens aber 75 Euro mehr Gehalt. Die monatlichen Ausbildungsentgelte werden ab 1. März 2015 um einen Festbetrag in Höhe 2 B U NDE SVOR STA N D von 30 Euro und ab 1. März 2016 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 30 Euro erhöht. Unmittelbar nach dem Abschluss der Verhandlungen erklärten Bayern, Hamburg, und Rheinland-Pfalz, den Tarifabschluss zeit- und wirkungsgleich auf ihre Landes- und Kommunalbeamten übertragen zu wollen. Auch Mecklenburg-Vorpommern tendiert zu einer wirkungsgleichen Übernahme, hier hatten die Beamtinnen und Beamten bereits zum 1. Januar 2015 eine Besoldungserhöhung in Höhe von zwei Prozent erhalten. Aus Berlin, Brandenburg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es derzeit noch keine Signale zu einer Übernahme des TdL-Ergebnisses – noch werde beraten, heißt es. In NordrheinWestfalen und Schleswig-Holdbb-Bundesvorsitzender stein haben sich Dauderstädt. Foto: dbb dbb und Landesregierung bereits zu konkreten Gesprächen über die künftige Beamtenbesoldung und -versorgung auf der Grundlage des vorliegenden Tarifabschlusses für die Arbeitnehmer verabredet. Auch im Saarland werden Gespräche zwischen dem dbb und der Landesregierung angestrebt. Hier geht das Landeshaushaltgesetz aktuell von einer maximalen Besoldungserhöhung in Höhe von jeweils nur 1,5 Prozent für 2015 und 2016 aus. In Baden-Württemberg sorgten Äußerungen der Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen und SPD für Verärgerung, die bereits vor dem Abschluss der Tarifverhandlungen mit der TdL angekündigt hatten, man werde auch das Tarifergebnis 2015/2016 wieder nur zeitversetzt auf den Beamten- und Versorgungsbereich des Landes übertragen. In Niedersachsen soll es entsprechend Verlautbarungen der Landesregierung bei der im Haushaltsgesetz eingestellten Anhebung der Beamtenbezüge um 2,5 Prozent zum 1. Juni 2015 bleiben. Für den Fall, dass es zu linearen Abstrichen für die Beamtinnen und Beamten kommen sollte, haben bereits mehrere dbb Landesbünde, beispielsweise BBW und dbb saar, Verfassungsklagen angekündigt. Das Land Hessen bleibt als Nicht-Mitglied der TdL außen vor und verhandelt eigenständig mit den Gewerkschaften für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes. Nächster Verhandlungstermin dort ist 14./15. April 2015. DER VOLLZUGSDIENST 2/2015 Gesetz zur Zwangstarifeinheit: Überflüssig und verfassungswidrig Es gibt keinen Grund für einen Eingriff in die Koalitionsfreiheit M it dem von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Tarifeinheitsgesetz werde zu einem völlig überflüssigen Frontalangriff auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit geblasen. „Das lehnen wir ab“, machte dbb Chef Klaus Dauderstädt in zahlreichen Gesprächen mit Bundesund Landespolitikern deutlich. „Die Gewerkschaftliche Vielfalt ist in Deutschland verfassungsrechtlich garantiert. Das bedeutet zugleich: Tarifautonomie ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt.“ Es gebe hierzulande eine gesunde und stabile Sozialpartnerschaft. „Gesetzliche Einschnitte in das bewährte deutsche Arbeitskampfrecht schaden nur – und sie sind grundgesetzwidrig“, warnte der dbb Chef. Deshalb werde sich seine Organisation auch mit allen gebotenen Mitteln dagegen zur Wehr setzen. (Ausgabe vom 10. Februar 2015) berichtete. Dass dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zufolge, Arbeitskämpfe als unverhältnismäßig zu interpretieren seien, wenn sie den Abschluss eines Minderheitentarifvertrages bezwecken, hatte der dbb von Beginn an als verfassungswidrigen Eingriff in Streikrecht und Koalitionsfreiheit kritisiert, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sehe das ebenfalls kritisch, bestätigte MüllerGemmeke. Eingriffe in Grundrechte könnten den Bundestags-Gutachten Autoren zufolge zwar möglich sein, aber bestätigt dbb Position nur, wenn sie gerechtfertigt seien. Das ofDie dbb Auffassung wird nun auch durch fizielle Ziel des Gesetzes, die Funktionsein Gutachten des Wissenschaftlichen fähigkeit der Tarifautonomie zu sichern, Dienstes des Bundestages gestützt, der reiche dafür nicht aus. erhebliche Zweifel an der VerfassungsmäAußerdem habe es weder eine bedeußigkeit des von Bundesarbeitsministerin tende Zunahme von Arbeitskämpfen Andrea Nahles (SPD) auf den Weg ge- gegeben, seit das Bundesarbeitsgericht brachten Tarifeinheitsgesetzes hegt. 2010 das Prinzip der Tarifeinheit in BeDas Gutachten, in Auftrag gegeben trieben modifiziert hat, noch sei der Bevon der Abgeordneten Beate Müller- triebsfrieden zunehmend gefährdet, heiGemmeke (Bündnis 90/Die Grünen), ße es in dem Gutachten weiter. kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz Die vom Gesetzgeber angeführte Ordeinen Eingriff in die kollektive Koaliti- nungsfunktion der gesetzlichen Tarifeinonsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 des Grund- heit sei nicht genügend belegt und stelle gesetzes darstellt, wie Müller-Gemmeke keinen Grund für einen Eingriff in die gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“ Koalitionsfreiheit dar, urteilen laut Müller-Gemmeke die Gutachter. Auch die Betroffenheit Dritter bei Streiks im Bereich der Daseinsvorsorge könne dem Gutachten zufolge die gesetzliche Tarifeinheit nicht rechtfertigen. dbb Chef Klaus Dauderstädt plädierte für eine Veröffentlichung des Gutachtens: „Wir sehen unsere Positionen erneut kompetent und parteipolitisch neutral bestätigt und würden es sehr begrüßen, Bei einem Treffen mit Vertretern der Bundestagsfraktion Die Linke wenn sich der Deutsche am 28. Januar 2015 in Berlin bekräftigte der Zweite dbb VorsitzenBundestag für eine Veröfde und Fachvorstand Tarifpolitik, Willi Russ, dass der dbb es nicht hinnehmen werde, dass die Tarifautonomie den Profitinteressen der fentlichung dieser wichWirtschaft geopfert werde. Auch Die Linke lehnt eine gesetzliche tigen Analyse entscheidet. Tarifeinheit als offensichtliche Verfassungswidrigkeit ab. Im Bild Immerhin geht es um ein von links der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorelementares Grundrecht stand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra, der Vorsitzende der Bununserer Verfassung, das destagsfraktion Die Linke, Gregor Gysi, und Willi Russ. in Gefahr ist. Insofern BU N D ESVOR STAND 3 DER VOLLZUGSDIENST 2/2015 Das Thema Tarifeinheit war Schwerpunkt eines Gespräches, zu dem Klaus Dauderstädt am 5. Februar 2015 in Berlin mit Vertretern der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zusammenkam. Im Bild von links: Katja Keul, Kerstin Andreae, Grünen-Fraktionsvorsitzender Dr. Anton Hofreiter, dbb Chef Klaus Dauderstädt und Beate Müller-Gemmeke. besteht ein sehr gut begründetes Interesse der Öffentlichkeit an umfassenden und fundierten Informationen.“ Dauderstädt verwies darauf, dass auch die Freiheitsrechte des Einzelnen mit dem Gesetz beschnitten würden. „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat das Recht darüber zu entscheiden, ob und wie sie oder er sich organisiert. Aber wenn mit gesetzlichen Regelungen ein Streik für kleinere Gewerkschaften per se Es gibt weder juristisch noch politisch einen Bedarf zur gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit. Darüber waren sich dbb Chef Klaus Dauderstädt (rechts), sein Stellvertreter und Fachvorstand Beamtenpolitik, Hans-Ulrich Benra (links), und Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow in einem Gespräch am 6. Februar 2015 in Berlin einig. ausgeschlossen wird, sind diese in ihrer Existenz bedroht. Denn warum sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Mitglieder einer Gewerkschaft werden, die man der Möglichkeiten zu wirksamer Interessenvertretung beraubt hat? Zwangstarifeinheit und Koalitionsfreiheit gehen eben nicht zusammen.“ Der Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes stand am 6. Februar 2015 auf der Tages- ordnung des Bundesrates. Dieser ließ das Gesetz, das nicht zustimmungspflichtig ist, bei Enthaltung mehrerer Länder, darunter Thüringen, passieren. „Lieber hätte ich mit Nein gestimmt“, sagte Bodo Ramelow im Gespräch mit der dbb Spitze. „Das ist nur wegen der Koalition in Thüringen auch mit der SPD unterblieben“. Die Gesprächspartner hielten es für plausibel, bei solchen verfassungsrecht- – Anzeige – Sie geben alles. Wir geben alles für Sie: mit unserer Dienstunfähigkeitsversicherung. Spezialist für den Öffentlichen Dienst. 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Entwicklung der Arbeitnehmerrechte: CSU-Vorschlag unterläuft Betriebsfrieden Als „weiteren Angriff auf die Tarifautonomie“ hatte dbb Chef Klaus Dauderstädt auch den Vorstoß der CSU zur Einschränkung des Streikrechts kritisiert, den die Partei nach ihrer Vorstandssitzung am 26. Januar 2015 in München vorgestellt hat. Demnach soll es vor Streiks bei der Bahn und in anderen öffentlichen Bereichen künftig zwingend ein Schlichtungsverfahren geben. Zudem will die CSU gesetzlich festschreiben, dass Streiks in solchen Bereichen mindestens vier Werktage vorher bekannt gegeben werden müssen. Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer kündigte an, das Konzept nun, in die Berliner Gesetzgebung einspeisen“ zu wollen. „Wir lehnen jegliche Einmischung des Gesetzgebers in das Grundrecht der Tarifautonomie kategorisch ab. Das gilt für die im Gesetzentwurf vorliegenden Tarifeinheitspläne der Bundesregierung Eine Beschneidung von Gewerkschaftsrechten wird kategorisch abgelehnt Gerda Hasselfeldt MdB, dbb Bundesvorsitzender Klaus Dauderstädt. ebenso wie für die jüngsten Vorschläge aus Bayern“, machte dbb Chef Dauderstädt am 27. Januar 2015 in Berlin deutlich. „Ein Zwei-Klassen-Streikrecht, wie es die CSU jetzt offenbar postulieren will, wäre in dieser ganzen unsäglichen Diskussion noch einmal eine ganz neue ,Qualität‘ der Grundrechtsbeschneidung und erst recht verfassungswidrig“, warnte Dauderstädt. „Insbesondere in den Bereichen der Daseinsvorsorge haben die Gewerkschaften in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass sie sich der hohen Verantwortung bei Arbeitskampfmaßnahmen in jeder Hinsicht bewusst sind und sie sehr ernst nehmen. Das wird auch in Zukunft und ohne gesetzgeberische Eingriffe in die Tarifautonomie der Fall sein“, betonte der dbb Bundesvorsitzende. (Quelle: dbb Magazin/März 2015) Europarat verkennt Beamtenrecht „Wir sagen Ja zum Streikrecht für alle Arbeitnehmer. Wir sagen Nein zum Beamtenstreik,“ kommentierte der dbb Vize Hans-Ulrich Benra eine Entschließung des Europarats zur Entwicklung der Arbeitnehmerrechte. Der Europarat zeigt sich darin besorgt über den Abbau von Kollektiv- und Streikrechten im Kontext der Wirtschaftskrise und Austeritätspolitik. Hans-Ulrich Benra teilt die Kritik am Vorgehen vieler Regierungen, die im Zuge der Schuldenkrise Gewerkschaftsrechte abgebaut haben. Ebenso begrüßt er die ablehnenden Aussagen im Bericht der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zum geplanten Tarifeinheitsgesetz. Äußerst kritisch sieht Benra jedoch die Positionen des Europarats zum Streikrecht für Beamte, das nichts mit der Krise oder mit entzogenen Rechten zu tun habe. „Die Entschließung des Europarats verkennt die verfassungsrechtliche Lage in Deutschland. Die Menschenrechte der Beamtinnen und Beamten werden nicht durch das Streikverbot verletzt“, erklärte Benra. „Die Beamtenschaft ist gewerkschaftlich organisiert und wird in Einklang mit unserem Grundgesetz in allen sie betreffenden Fragen beteiligt. Beamte haben in besonderer Weise dafür einzustehen, dass das Funktionieren des Staates und öffentlicher Leistungen gewährleistet ist. Dies begründet das Streikverbot. Das ist auch nicht neu, sondern so alt wie unser Grundgesetz.“ Im Bericht des Europarats heißt es, das Streikverbot für Beamte verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Grundgesetz sehe kein generelles Streikverbot für Beamte vor. „Diese Aussagen zeugen von großer Unkenntnis“, so Benra. Benra teilt demgegenüber die Aussagen des Europarats zum geplanten Tarifein- dbb Vize Hans-Ulrich Benra. Foto: dbb heitsgesetz. „Dass die parlamentarische Versammlung des Europarats in diesem Gesetz eine unzulässige Beschränkung der Arbeitnehmerrechte sieht, ist sehr gut nachvollziehbar. Wir teilen diese Auffassung und lehnen eine solche Beschneidung der Gewerkschaftsrechte kategorisch ab.“ Wie der Europarat kritisch sieht Benra die Verschlechterung des sozialen Dialogs in vielen EU-Staaten. „Vor allem in den Programmstaaten ist es effektiv zu einem Abbau von Gewerkschaftsrechten gekommen. Dagegen wehren wir uns als dbb auch im Rahmen unserer Mitarbeit in der Europäischen Union der Unabhängigen Gewerkschaften (CESI).“ (Quelle: dbb Magazin/März 2015) Persönlichkeitsrechte: Datenschutz wird immer wichtiger Der digitale Wandel hat längst die Gesellschaft erfasst, löst alte Prozessmodelle ab und bricht bestehende Strukturen auf. Mit den täglich wachsenden Möglichkeiten der elektronischen Medien und der digitalen Umstellung wird das hochsensible Thema Datenschutz damit immer wichtiger – auch für die öffentliche Verwaltung. Mit neuen Strategien, Konzepten und Programmen von Bund, Ländern und Kommunen wie „Digitale Verwaltung 2020“, „Transparenz als staatliche Aufgabe“, „Elektronisches Dokumentenmanagement“ oder „Aktionsplan Open Data“ stellt sich die öffentliche Verwaltung auf die vernetzte Zukunft ein. E-Akte, Open Data, De-Mail, nationale Geodateninfrastruktur – dies sind nur einige Themen, die mit den neuen Programmen vorangetrieben werden. Dabei stellt sich bei all diesen neuen Entwicklungen nicht nur die Frage nach den Datenschutzrechtlichen Aspekten. Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen wird entscheidend davon abhängen, wie kompetent der Datenschutz auch in Zukunft vor Ort umgesetzt wird. (Quelle: dbb Magazin März 2015) FACHTEIL – DER VOLLZUGSDIENST 2/2015 K ran kenver s i cherun g s recht der Ren t ner Herausgeber: Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) Strafvollzug Schriftleitung: Burghard Neumann - 14776 Brandenburg an der Havel, Grüne Aue 19 a Als Pflichtmitglieder unerwünscht Systemkollision im Krankenversicherungsrecht der Rentner Sie sind Frauen, die ihr Berufsleben jung begonnen haben, Kinder aufzogen und später in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zurückkehrten. Als sie ihren Rentenantrag stellten, fielen sie aus allen Wolken: Ein Schreiben ihrer gesetzlichen Krankenversicherung informierte sie, dass sie wegen Nichterfüllung der erforderlichen Versichertenzeiten nicht als Pflichtmitglieder in die kostengünstige Krankenversicherung der Rentner (KVdR) aufgenommen werden können. Ihr Vergehen: Sie alle sind oder waren mit Beamten verheiratet und über ihre Männer zeitweise privat versichert. Die Folge: Sie müssen bis zu zwei Drittel ihrer ohnehin kleinen Rente für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung aufwenden. Dagegen wehren sie sich. Eva Koslowski ist eine Kämpferin. Seit ihrem Renteneintritt im Juni 2013 arbeitet die Bielefelderin engagiert am Aufbau eines Netzwerks von etwa gleichaltrigen Frauen, die wie sie selbst zu Opfern der Schutzmechanismen geworden sind, die der Gesetzgeber zwischen privatem und gesetzlichem Krankenversicherungsrecht eingebaut hat. Sie investiert viel Zeit und Energie, das gemeinsame Anliegen jener Frauen publik zu machen, die nach einer langen Familienphase spät wieder in die Berufstätigkeit zurückgekehrt sind. Ihnen allen fehlen für die zweite Hälfte ihrer Berufstätigkeit bis zum Rentenbeginn die notwendigen 90 Prozent Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die ihnen das Recht geben, Pflicht- mitglied in der von den Rentenversicherungsträgern anteilig getragenen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu sein. Komplizierte 9/10-Regelung Gegen diese sogenannte 9/10-Regelung hat sie beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sogar zwei Petitionen eingereicht. Und sie sucht ständig weiter nach betroffenen Frauen, um die Basis ihres Widerstands zu verbreitern. Die 9/10-Regelung ist kompliziert: Wer etwa mit 15 Jahren ins Berufsleben eintritt und 50 Jahre arbeitet, muss in den letzten 25 Jahren vor Stellung des Rentenantrags 90 Prozent, also 22,5 Jahre gesetzlich krankenversichert gewesen sein. 83 Mit dieser hohen Hürde möchte der Gesetzgeber verhindern, dass Versicherte im Alter aus der privaten Krankenversicherung (PKV) in den kostengünstigeren Rentnerzweig der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wechseln – sich also aus beiden Systemen die Rosinen herauspicken. Schlechte Karten für Beamtenfrauen? Wie absurd es allerdings ist, Eva Koslowski und ihren Mitbetroffenen „Rosinenpickerei“ vorzuwerfen, belegen die petitionsbegleitenden Briefe, in denen die Frauen in ihren eigenen, zum Teil einfachen Worten ihre persönliche Lebensund Einkommenssituation preisgeben. Die Lebensmuster der heute zwischen 60 und 70 Jahre alten Briefschreiberinnen spiegeln die Situation einer Generation wider, die sich noch ohne Quotendiskussion und Kinderbetreuungsgarantie behaupten musste. Die meisten gingen schon als 14 bis 15-jährige Mädchen arbeiten. Eva Koslowski, Jahrgang 1948, begann ihre Lehre als Friseurin mit 13 1/2 Jahren und arbeitete nach der Gesellenprüfung acht Jahre in ihrem Beruf, bis ihre Tochter zur Welt kam. Dann blieb sie zu Hause: „Es war damals so gut wie unmöglich, als Friseurin halbtags zu arbeiten“, erinnert sich die zweifache Mutter. „Und Betreuungsmöglichkeiten für ganz kleine Kinder gab es in den 1970er- und 1980er-Jahren so gut wie keine.“ Diese Erfahrung teilt auch Marianne Nolting, Mitunterzeichnerin der von Eva Koslowski eingereichten Petition. Die dreifache Mutter, Jahrgang 1951, trat 1965 in die Schneiderinnenlehre ein, arbeitete bis zur Geburt ihrer ältesten Tochter 1974 in ihrem Ausbildungsberuf und beendete dann ebenfalls ihre Berufstä- Krankenversicherung der Rentner (KVdR): Die 9/10-Regelung und ihre (teuren) Folgen Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird von den gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, BKK oder den Ersatzkassen betrieben. Pflichtmitglied wird, wer berufstätig war und in der zweiten Hälfte der Erwerbszeit bis zum Einreichen des Rentenantrags mindestens zu 90 Prozent (= 9/10-Regelung) gesetzlich versichert gewesen ist oder als Ehepartner der Familienversicherung angehörte. Der Beitrag richtet sich nach einem gesetzlich festgelegten Beitragssatz von zuletzt (2015) 14,6 Prozent, von denen der Rentenversiche- rungsträger 7,3 Prozent übernimmt. 7,3 Prozent nebst weiterem Zusatzbeitrag hat der Versicherte selbst zu tragen. Die konkrete Höhe des Beitrags ist abhängig von der Höhe der gesetzlichen Rente und möglicher Betriebsrente(n). Gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird berücksichtigt Wer die „9/10-Regelung“ vor dem Einreichen des eigenen Rentenantrags nicht erfüllt, kann nicht KVdR-Pflichtmitglied werden. Ihm steht es offen, als freiwilliges Mitglied in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einzutreten. Das kann für die Betroffenen sehr teuer werden, weil die Krankenkasse für die Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Aus diesem Grund werden neben der gesetzlichen Rente auch Versorgungsbezüge, auch die des Ehepartners, und sonstige Einkünfte, zum Beispiel aus Vermietung, bei der Berechnung der Beitragshöhe mit berücksichtigt. Auf Antrag zahlt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur Krankenversicherung, allerdings nur auf Grundlage der eigenen gesetzlichen Rente. 84 Kr a n kenver sich er un gs r ec ht der Rent ner FACHTEIL – DER VOLLZUGSDIENST 2/2015 bare Nicht-Beamtenfamilien. Deshalb mit Beamten verheiratet denke ich, die gesetzliche Krankenversisind, waren sie in der cherung sollte uns so behandeln wie die Familienzeit beihilfebeFrauen, die keinen Beamten geheiratet rechtigt und privat versihaben“, sagt Marianne Nolting. „Es ist chert: Hätten sie einen einfach ungerecht, dass von unserer RenNicht-Beamten geheirate so gut wie nichts übrig bleibt! Sogar die tet, wären sie kostenlos Mütterrente wird zur Beitragsermittlung in der GKV-Familienverdazugezählt.“ sicherung gewesen und die 9/10-Regelung wäre Aufgeben wollen sie nicht erfüllt. Die Beiträge, die sie während ihrer BerufsDoch aufgeben wollen die inzwischen tätigkeit über viele Jahre 40 Damen nicht, obwohl sie ahnen, dass in die GKV eingezahlt ihre Zahl (noch) zu gering ist, um wirksam haben, zählen nicht, weil Druck ausüben zu können. Das haben sie sie zum Teil vor der Fadie Erfahrungen, die sie mit Politikern aus milienpause entrichtet Bund und Ländern, Ministerien, Sozialwurden. „Man kann uns verbänden und Selbsthilfeeinrichtungen doch nicht dafür bestragemacht haben, gelehrt. fen, dass wir mit MänAm meisten verärgert ist Eva Koslownern verheiratet sind, ski, dass weder sie noch eine der andedie zum Teil erst nach ren Frauen von ihren Krankenkassen der Hochzeit zu Beamten oder den Rentenversicherungsträgern Der Dank für eine Lebensleistung als Berufstätige und Mütter sieht wurden. vor Stellung ihres Rentenantrages über anders aus. Eva Koslowski (links), zwei Kinder und rund 30 Jahre Mein Mann war Jus die Auswirkungen der 9/10-Regelung sozialversicherungspflichtig berufstätig, zahlt von 406,89 Euro Rente tizvollzugsbediensteter informiert wurden: Manchen fehlen nur 236,68 Euro Krankenversicherungsbeitrag, bleiben 170,21 Euro. Maim mittleren Dienst, wir ein paar Wochen, bis sie die „Zulassung“ rianne Nolting, drei Kinder und 28 Jahre sozialversicherungpflichtig haben mit vier Personen zur KVdR erreicht hätten. Andere, wie berufstätig, zahlt von 571 Euro Rente 314,05 Euro Krankenversichevon 800 Mark gelebt, Marianne Nolting, haben bis heute keine rungsbeitrag, bleiben 256,95 Euro. und als die Kinder klein Antwort erhalten, wie viel Zeit ihnen denn waren, habe ich an den Wochenenden in eigentlich fehlt. Koslowski hat ihre Kasse tigkeit zugunsten der Familienarbeit. Als einem Restaurant ausgeholfen.“ Der Ehewegen Verletzung der Beratungspflicht die Kinder „aus dem Gröbsten raus“ und mann von Marianne Nolting ist im mittverklagt. Das Verfahren liegt beim Lanandere familiäre Verpflichtungen erledigt leren Dienst des nordrhein-westfälischen dessozialgericht Nordrhein-Westfalen in waren, nahmen beide Frauen wieder soJustizvollzugs beschäftigt. Er wird dieses Essen. zialversicherungspflichtige Arbeit an. Eva Jahr als Vollzugshauptsekretär mit 62 in Sollte der Petitionsausschuss ihre EinKoslowski, die zusätzlich ihren schwer Pension gehen. „Ich komme wegen diegaben ablehnen, werden alle zusammen kranken Schwiegervater zwölf Jahre geses Themas einfach nicht zur Ruhe. Mit in die nächste Instanz gehen. Dann wolpflegt hatte, war 33 Jahre am Empfang drei Kindern und unserem Haushaltseinlen sie eine Sammelklage beim Europäeiner Praxis für Physiotherapie tätig, die kommen haben wir genauso wenig große ischen Gerichtshof (EuGH) einreichen. letzten 19 Jahre pflichtversichert. MaSprünge machen können wie vergleich (Quelle: dbb Magazin März 2015/cri) rianne Nolting arbeitete nach einer Umschulung 1993 als Altenpflegerin, bis eine schwere Erkrankung sie im August 2008 in die Berufsunfähigkeit zwang. Beide beziehen – wie alle Unterzeichnerinnen der „Koslowski“-Petition – nur eine kleine Altersrente und bekunden, dass sie sich nicht über die Rentenhöhe beschweren möchten, weil sie bis heute hinter der Entscheidung für die Familienzeit stehen. Nicht akzeptieren wollen sie jedoch, dass man sie in die freiwillige Versicherung bei der GKV zwingt, die nicht nur einen erheblichen Teil ihrer Familiären Rückhalt geben die Ehemänner, beide Beamte im mittleren Justizvollzugsdienst NordrheinKleinrenten verschlingt, sondern bei der Westfalens: Karl-Heinz Koslowski (links) ging 2002 in Pension, Hans-Peter Nolting wird im Sommer Beitragsfestsetzung auch die Pensionen dieses Jahres aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Fotos (2) dbb Magazin März 2015 ihrer Ehemänner mit einbezieht. Da alle Redaktionsschluss für die Ausgabe 3/2015 [email protected] 15. Mai 2015
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