Amtsblatt 02/2015 - Stadt Lauchhammer

...überraschend vielseitig.
www.lauchhammer.de
Amtsblatt
Lauchhammer
für die Stadt
19. Jahrgang, Lauchhammer, den 20.05.2015, Nr. 2/2015
Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils:
Seite
Beschlüsse der 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04. 2015
2
Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 22.04.2015
2
Öffentliche Bekanntmachung der Satzung Bebauungsplan „Grünewalder Lauch“
4. Änderung
3
Bekanntmachung der Stadt Lauchhammer über die öffentliche Auslegung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“
4
Impressum:
Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer
Das Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer erscheint grundsätzlich nach jeder Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Das Amtsblatt ist im Verbreitungsgebiet
kostenlos erhältlich. Es wird an alle Haushalte mit Briefkasten in der Stadt Lauchhammer verteilt. Darüber hinaus ist es bei der Stadtverwaltung Lauchhammer, Bereich
Servicebüro, erhältlich. Es kann auch gegen Erstattung der Portokosten von der Stadt Lauchhammer, Liebenwerdaer Str. 69, 01979 Lauchhammer, bezogen werden.
Herausgeber: Stadt Lauchhammer
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Bürgermeister der Stadt Lauchhammer, Herr Roland Pohlenz, Liebenwerdaer Str. 69, 01979 Lauchhammer, Telefon 03574 48 85 00
Verantwortlich für Druck und Vertrieb:
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 03535 4 89-0, Telefax: 03535 489-115
Für nicht gelieferte Amtsblätter sind jegliche Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, ausdrücklich ausgeschlossen.
Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer
Seite 2
2/2015
Amtliche Bekanntmachungen
6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04. 2015
Bebauungsplan "Grünewalder Lauch"
hier: Abwägung zur 4. Änderung
II/21/96
4.Ä. II
Beschluss
Ergebnisse der Beratung
im öffentlichen Teil
Trägerschaftsangelegenheiten
"Hand in Hand e. V."
hier: - Trägerschaftsvertrag
- Kita-Bedarfsplanung
- Freizeitangebot
2015/014/VI
Beschluss
1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Lauchhammer beschließt, dem Eltern- und Erzieherverein HAND in HAND e. V. ab dem
31.08.2015 die Trägerschaft über die Kindertagesstätte /Hort „Kuno`s Horthaus“, RobertKoch-Straße 4, 01979 Lauchhammer, gemäß
des als Anlage beiliegenden Trägerschaftsvertrages zu übertragen.
2. Die Stadt Lauchhammer nimmt die Kindertagesstätte / Hort „Kuno`s Horthaus“, RobertKoch-Straße 4, 01979 Lauchhammer, in die
Kita-Bedarfsplanung auf.
3. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Lauchhammer befürwortet die Einrichtung eines flexiblen Freizeitangebotes in Ergänzung
zur Betreuung von Hortkindern mit einer maximalen Kapazität von 30 Kindern durch den
Träger Eltern- und Erzieherverein HAND in
HAND e. V. im Objekt Am Fanggraben 5 in
01979 Lauchhammer zunächst befristet für 2
Jahre.
Abstimmung: Der Beschlussvorlage wurde
einstimmig zugestimmt.
"Integriertes Stadtentwicklungs2015/015/VI
konzept INSEK 2030" der Stadt
Lauchhammer
hier: Beschlussfassung als städtebaulichen Rahmenplan
Beschluss incl. Korrekturschreiben vom
21.04.2015
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Lauchhammer beschließt das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept INSEK 2030“ der Stadt
Lauchhammer als städtebaulichen Rahmenplan.
Abstimmung: Der Beschlussvorlage wurde
einstimmig zugestimmt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Lauchhammer beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (lt. § 1 Abs. 7
BauGB) zur 4. Änderung des Bebauungsplanes
„Grünewalder Lauch“.
Abstimmung: Der Beschlussvorlage wurde
einstimmig zugestimmt.
Bebauungsplan "Grünewalder Lauch"
hier: Satzung zur 4. Änderung nach §
10 Abs. 1 BauGB
II/21/96
4.Ä. III
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Lauchhammer beschließt gemäß § 10 Abs. 1
BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes
„Grünewalder Lauch“ mit den Festsetzungen aus
der Abwägung (BV II/21/96 4. Ä. II), den textliche
Festsetzungen und der Planzeichnung vom
27.03.2015 als Satzung.
Die Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 27.03.2015 wird gebilligt.
Abstimmung: Der Beschlussvorlage wurde
einstimmig zugestimmt.
gez. Dr. Heßmer
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammung
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Beschlüsse aus der Sitzung des
Hauptausschusses vom 22.04.2015
- öffentlicher Teil Genehmigung von Dienstreisen
Abstimmung:
Die Dienstreise von Herrn Nothing wurde einstimmig genehmigt.
gez. Gleitsmann
Vorsitzender des Hauptausschusses
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Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer
Seite 3
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung Bebauungsplan
„Grünewalder Lauch“ 4. Änderung
Auf der Grundlage
 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07
Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Art. 5
des Gesetzes zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden
im Land Brandenburg vom 10.07.2014 (GVBl. I
Nr. 32)
sowie
 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2014 (BGBl. I
S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S.
1748)
hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Lauchhammer in ihrer Sitzung am 29.04.2015 den
Bebauungsplan „Grünewalder Lauch“ 4. Änderung
in der Fassung vom 27.03.2015 als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt
gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das in der Anlage dargestellte Gebiet.
Der Bebauungsplan liegt ab sofort mit seiner Begründung in der Stadtverwaltung Lauchhammer zu
jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich aus.
2/2015
Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes und seine Begründung Auskunft verlangen.
Hinweise
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1-3 und
Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß §
215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie
nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend
gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist
der Sachverhalt, der die Verletzung oder den
Mangel begründen soll, darzulegen.
Sind durch den Bebauungsplan die in den §§ 39
bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile
eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte
Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit
des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die
Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem
Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt gem. § 44 Abs. 4
BauGB, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs.
3 Satz 1 und 2 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Lauchhammer, 05. Mai 2015
Pohlenz
Bürgermeister
Anlage: Plangebiet
Geltungsbereich Plangebiet „Grünewalder Lauch“
Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer
Seite 4
Bekanntmachung
der Stadt Lauchhammer
über die öffentliche Auslegung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Lauchhammer hat in ihrer Sitzung am 10.09.2014
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“ (Vorlage Nr.
2014/020/VI) beschlossen.
Das Plangebiet ist in der Anlage dargestellt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Stand Juni 2015) und die Begründung liegen in der Zeit vom
2/2015
im Zimmer 251 der Stadtverwaltung Lauchhammer, Liebenwerdaer Straße 69 in 01979 Lauchhammer während folgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
dienstags:
9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
donnerstags:
9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
freitags:
9:00 Uhr - 11:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder
zur Niederschrift vorgebracht werden.
Lauchhammer, 05.05.2015
Pohlenz
Bürgermeister
23.06.2015 bis einschließlich 24.07.2015
Anlage:
Geltungsbereich Plangebiet
Geltungsbereich Plangebiet „Lausitzer Zeitreisen“
Ende des amtlichen Teils
Nichtamtlicher Teil
Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer
Seite 5
2/2015
Die Seite des Bürgermeisters
Daraus resultierend, lassen sich miteinander verknüpfbare Aufgaben ableiten, die uns die Chance
bieten für eine weitere erfolgreiche Gestaltung und
Entwicklung von Lauchhammer.
Dazu gehört u. a. der Stadtumbau – ein wichtiger
Prozess, der darauf abzielt, unsere Stadt als einen
dauerhaft attraktiven Lebensort zu gestalten. Die
Stadt Lauchhammer beabsichtigt, den notwendigen Wohnungsrückbau zu nutzen zur Ausbildung
eines bandartigen Siedlungskörpers mit der Innenstadt als Zentrum. Attraktive Wohnstandorte mit
qualitativ hochwertigen Wohnfolgeeinrichtungen,
angepasst an veränderte Nachfragestrukturen, sollen geschaffen werden.
Sehr geehrte Lauchhammeranerinnen und
Lauchhammeraner,
Zukunftsgestaltung und eine zielgenaue Weiterentwicklung unserer Stadt sind prioritäre Aufgaben. Sie werden durch verschiedene Faktoren bestimmt und unterliegen einem stetigen Anpassungsprozess. Deshalb wurde das INSEK der
Stadt Lauchhammer grundhaft überarbeitet.
Als eines der wichtigsten Themen in der Stadtverordnetenversammlung am 29. April 2015 wurde
nach intensiven Arbeits- und Diskussionsprozessen in verschiedenen Werkstätten und in der Bürgerbeteiligung nunmehr das neue Integrierte
Stadtentwicklungskonzept 2030 verabschiedet, für
dessen Erarbeitung ich mich bei allen Beteiligten
an dieser Stelle herzlich bedanke.
Ihre Hinweise und Anregungen wurden aufgenommen, in diesem Maßnahmenpapier festgehalten und grundsätzliche Ziele formuliert.
Das INSEK finden Sie auf der Internetseite der
Stadt Lauchhammer unter der Rubrik Konzepte.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
unsere Stadt steht in den nächsten Jahren vor
neuen Herausforderungen. Es geht darum, unsere
Stärken herauszustellen und zu entwickeln, aber
gleichzeitig auch Schwächen zu minimieren.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept als
grundlegender Baustein bildet das Fundament für
die Entwicklungsziele unserer Stadt vor dem Hintergrund demografischer und wirtschaftlicher Entwicklungstendenzen in den folgenden drei Leitsätzen
 Umbau als Chance
 Lauchhammer für alle
 Entwicklung im Verbund.
Dabei ist auch die Nutzung der Potenziale der
Bergbausanierung wichtig für eine dauerhafte Sicherung der Siedlungsflächen, für die Schaffung
neuer weicher Standortfaktoren und damit verbunden für das Prägen eines neuen Images als moderner Wirtschaftsstandort.
Dazu gehört natürlich auch, unsere Bürgerinnen
und Bürger in Lauchhammer nicht nur zu halten,
sondern neue Bürger hinzu zu gewinnen, das Miteinander zu fördern und eine gleichberechtigte
Teilhabe aller zu gewährleisten.
Wichtig dabei ist die Stärkung des sozialen Zusammenhalts u. a. durch umfassende Mitwirkung
und Beteiligung und durch Sicherstellung von Angeboten in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens. Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Kommunen zum gegenseitigen Vorteil, insbesondere mit unserer Nachbarstadt Schwarzheide, ist daher sehr wichtig und soll weiter vertieft
werden.
Werte Bürgerinnen und Bürger,
mit dem Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist die zwingende Voraussetzung
für die Wiederaufnahme der Stadt Lauchhammer
in das Bund- Länder-Programm „Stadtumbau-Ost
II“ sowie in andere Bund-Länder-Programme, wie
„Soziale Stadt“ oder „Kleinere Städte mit überörtlicher Zusammenarbeit KLS“ aufgenommen zu
werden, geschaffen worden.
Vor uns liegt die Aufgabe, das INSEK 2030 mit detaillierten und projektbezogenen Planungen weiter
zu untersetzen. Dieser Prozess hat bereits begonnen und wird uns in 2015 weiterhin sehr wesentlich
beschäftigen.
Ich lade Sie deshalb ein, sich in diesen für unsere
Stadt so wichtigen Gestaltungsprozess weiterhin
mit einzubringen.
Ich freue mich auf ihre kreativen Ideen.
Ihr Bürgermeister
Roland Pohlenz
Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer
Seite 6
Die Stadtverwaltung informiert
Stadtfest Lauchhammer lockt vom
3. - 5. Juli mit vielfältigsten Programmen
und Unterhaltungsmöglichkeiten in den
Schlosspark
Auch zum diesjährigen Stadtfest beteiligen sich
wieder über 20 Vereine und Gruppen aus Lauchhammer, um ein familienfreundliches Fest zu gestalten. In einer gemeinsamen Beratung der Stadt
mit der KooperationsAnstiftung, der Veranstaltungsagentur POP-Projekt und den Vereinen erfolgten dazu letzte Abstimmungen.
Ähnlich wie schon zum 60. Stadtjubiläum im Jahr
2013, wird fast der gesamte Schlosspark zur
Festmeile in Form eines Rundgangs. Zwei Bühnen, ein Festzelt, Ausstellungen und über 15 Themenstationen der Vereine aus Lauchhammer bilden die Hauptattraktionen auf dem Veranstaltungsgelände. Einreihen wird sich ein großer
Schaustellerpark mit Ostdeutschlands einzigem
„Shaker“, ein Jugendfahrgeschäft mit sich überschlagenden Gondeln, einer Achterbahn, Autoskooter, Geisterhaus und vielen traditionellen
Rummelgeschäften. Die Verbindung der beiden
Bühnenstandorte, dem Schaustellerpark und den
Themenstationen schafft eine Händler- und
Schlemmermeile. Die Besucher sind herzlich zum
Schauen, Kaufen und Schlemmen eingeladen. Ein
separat organisierter Trödelmarkt wird auf der
Schlossparkwiese, also auch mitten im Geschehen, aufgebaut.
An den Themenstationen präsentieren sich Samstag und Sonntag Vereine und Gruppen aus Lauchhammer mit den unterschiedlichsten Aktionen,
Darbietungen und Programmen. Auch hier stehen
die jüngsten Besucher ganz oft an erster Stelle.
Zahlreiche Mitmachangebote laden ein, sportlich
aktiv, spielerisch erfolgreich oder technischforschend tätig zu werden. Es kann gebastelt und
gemalt, gespielt und getobt, mit kleinen Motorrädern gecrosst oder bei Vorführungen alter Handwerkstraditionen selbst gewerkelt werden.
Natürlich sind die Freunde der Parkbahn am
Samstag und Sonntag auch mit dabei. Der Parkexpress dreht zu seinem 60. Geburtstag jeweils ab
11 Uhr seine Runden.
Das Kulturprogramm garantiert vor allem musikalische Vielfalt und verspricht für jede Generation jeden Geschmack Unterhaltung und Spaß. Das
Festwochenende startet bereits am Freitagnachmittag. Ab 16 Uhr laden die Schausteller zur Happy Hour mit ermäßigten Fahrpreisen ein. Die anschließende Oldienacht auf der großen Schlossparkbühne und die zeitgleich an der kleinen Bühne
stattfindende Jugendparty „Monkey Beatz“ , welche von der OstArena Lauchhammer präsentiert
wird, bereiten dem Stadtfest einen gebührenden
2/2015
Auftakt. Als Highlight des Abends freuen wir uns
auf ein Konzert der AC/DC Coverband „The
Jailbreakers“. Gegen 22:30 Uhr erleben alle Besucher ein Eröffnungsfeuerwerk.
Der Samstag gehört tagsüber den Vereinen. Bereits um 10 Uhr beginnt das rege Treiben im
Schlosspark. Bürgermeister Roland Pohlenz begrüßt alle Gäste um 14 Uhr ganz offiziell zum
Stadtfest. Den Startschuss im wahrsten Sinne gibt
anschließend der Schützenverein Fortuna e.V. mit
einem Salutschießen. In das Nachmittagsprogramm begleitet uns danach der Spielmannszug
Lauchhammer mit einem Platzkonzert. Das Programm im weiteren Verlauf auf der kleinen Bühne
am Denkmal verspricht gute Unterhaltung und
Kurzweil für Jung und Alt. Um 16 Uhr brechen wir
zu einer Zeitreise und eine Modenschau, die
Lauchhammer so noch nicht gesehen hat, auf.
Lassen Sie sich überraschen.
Am Samstagabend könnte es bunter und erlebnisreicher auf einem Stadtfest nicht zugehen. Während die OstArena an der kleinen Bühne zur Karibischen Nacht einlädt, präsentiert Antenne Brandenburg ein Showkonzert der Extraklasse auf der
großen Schlossparkbühne. Hinter dem Namen
„HIT RADIO SHOW“ verbirgt sich eine Liveband,
die in Europa seinesgleichen sucht. Neun Musiker
begeistern mit rund 200 Kostümen, Perücken und
Accessoires und bringen über 40 der größten
Stars der Musikgeschichte in einer dreistündigen
Show der Superlative auf die Bühne - natürlich live!
Am Sonntag wird der traditionelle Bergmannstag
gefeiert. Wie schon am Vortag öffnen sich die Tore
um 10 Uhr. Vereine, Markthändler und Trödelmarkt, Schausteller und Versorger laden zum großen Familientag ein. Um 11 Uhr beginnt ein Bergmannsfrühschoppen mit einer wirklich besonderen
Überraschung. Das Nachmittagsprogramm ist besonders vielfältig und findet diesmal ab 14 Uhr parallel auf beiden Bühnen statt. Während die Schlagerfans bei der Antenne Brandenburg Schlagerparty mit Frencis und Stargast Olaf Berger voll auf
ihre Kosten kommen, dürfen alle anderen die Akrobatikshow des Sportensembles Elsterwerda und
eine extravagante Musikperformance auf der kleinen Bühne erleben.
Den krönenden Abschluss des Stadtfestes gestaltet ab ca. 16 Uhr die BIG Band Bad Liebenwerda
auf der großen Bühne.
Der Eintritt in den Schlosspark ist an allen Tagen
frei. Das detaillierte Programm und alle weiteren
Infos zum Stadtfest finden Sie stets aktuell im Internet unter www.stadtfest-lauchhammer.de.
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Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer
Seite 7
Veröffentlichung von Fund- und Verlustsachen von März 2015 bis April 2015
Es wurde in der o.g. Zeit ein Handy im Fundbüro
abgegeben.
Des Weiteren wurden in dieser Zeit folgende Gegenstände als verloren gemeldet:

5 Schlüsselbunde

3 Fahrräder

1 Brille

2 Geldbörsen
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2/2015
Sie im Kunstgussmuseum Lauchhammer sehen
und erleben.
Überzeugen Sie sich selbst auf der neu gestalteten
Internetseite www.kunstgussmuseumlauchhammer.de von den umfangreichen Inhalten.
Auf allen gängigen Endgeräten, vom Smartphone
bis zum Tablet, können Sie sich rund um das Museum informieren. Neben dem aktuellen Ausstellungsprogramm und den Eintrittspreisen haben Sie
die Möglichkeit, sich für eine Besichtigung des
Glockengusses in der 3A Kunstgießerei oder für
eine Werksbesichtigung inkl. Museumsrundgang
anzumelden.
Die Polizeiinspektion Oberspree-Lausitz informiert, dass die Fahrradcodierung in
Lauchhammer
Pressemitteilung Nr. 9 vom 13. Januar 2015
am 18.06.2015 von 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
auf dem Dietrich-Heßmer-Platz
stattfindet.
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
beginnt Befragung zum Mikrozensus 2015
Hinweis:
Zur Fahrradcodierung sind ein gültiger Personalausweis und ein Eigentumsnachweis für das zu
codierende Fahrrad mitzubringen und vorzulegen.
Bei Personen unter 18 Jahre ist eine schriftliche
Einverständniserklärung durch die Eltern vorzulegen.
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Schließzeit Hallen-Freizeitbad
„Am Weinberg“ 2015
Das Hallen-Freizeitbad ist vom 6. Juli bis 16. Juli
2015 geschlossen.
In dieser Zeit werden Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt.
Ab 17. Juli steht den Besuchern die Einrichtung
wieder zur Verfügung.
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Eröffnung Museumsshop im Kunstgussmuseum
Seit dem 800. Glockenguss in der Kunstgießerei
Lauchhammer steht der neu eingerichtete Museumsshop im Kunstgussmuseum für seine Gäste
und Besucher offen. Zahlreiche Eisen- und Bronzekunstwerke aus der A3 Kunstgießerei können
hier erworben werden. Vom Tierkreiszeichen über
Kleinplastiken bis hin zur Obstschale können Sie
sich ein Stück Kunsthandwerk von „Weltruhm“
nach Hause holen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine der vielfältigen Publikationen rund um die
Geschichte des Kunstgusses in Lauchhammer zu
erwerben.
Neue Internetpräsentation des Kunstgussmuseums
Im Allgemeinen leben Museen mit und in der Vergangenheit. Dass dies nicht immer zutrifft, können
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Seit Anfang des neuen Jahres haben Interviewerinnen
und Interviewer im Auftrag des Amtes für Statistik BerlinBrandenburg (AfS) mit der Befragung zum Mikrozensus
2015 begonnen.
Rund 12 000 Brandenburger und 18 000 Berliner Haushalte an zufällig ausgewählten Adressen erhalten im
Laufe des Jahres Besuch von einer Interviewerin oder
einem Interviewer des AfS. Diese sorgfältig geschulten
Erhebungsbeauftragten melden sich bei den Haushalten
schriftlich mit amtlicher Ankündigung an und übergeben
gleichzeitig ausführliches Informationsmaterial zum Mikrozensus. Sie legitimieren sich mit ihrem Interviewerausweis in Verbindung mit dem Personalausweis. An
Stelle des persönlichen Interviews mit einem Erhebungsbeauftragten ist auch die schriftliche Beantwortung
eines Fragebogens möglich.
Die amtliche Statistik erhebt den Mikrozensus im früheren Bundesgebiet seit 1957, in den neuen Bundesländern und in Berlin-Ost seit 1991. Der Mikrozensus ist
zwischen den Volkszählungen das wichtigste Instrument
für die Ermittlung von Haushalts- und Familienstrukturen, der wirtschaftlichen und sozialen Situation und des
Erwerbsverhaltens der Bevölkerung. Schwerpunkte der
diesjährigen Erhebung sind die Erwerbssituation und die
Art der Krankenversicherung. Die erhobenen Daten bilden eine wichtige Grundlage für Entscheidungen in der
Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik. Für das gesetzlich vorgegebene Fragenprogramm des Mikrozensus
besteht deswegen überwiegend Auskunftspflicht.
Der Datenschutz ist von der Befragung über die Datenaufbereitung und Auswertung bis hin zur Publikation der
Ergebnisse konsequent gewährleistet. Die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Geheimhaltung
verpflichtet.
Das Amt für Statistik Berlin- Brandenburg bittet alle
Haushalte, die im Laufe des Jahres 2015 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der
Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.
Für Fragen rund um die Erhebung kontaktieren Sie bitte:
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Telefon: 0800 4991-132 (für den Mikrozensus in Brandenburg)
oder 030 9021-3332 (für den Mikrozensus in Berlin),
Fax: 030 9028-4015
E-Mail: [email protected]
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Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer
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