...überraschend vielseitig. www.lauchhammer.de Amtsblatt Lauchhammer für die Stadt 19. Jahrgang, Lauchhammer, den 20.05.2015, Nr. 2/2015 Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils: Seite Beschlüsse der 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04. 2015 2 Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 22.04.2015 2 Öffentliche Bekanntmachung der Satzung Bebauungsplan „Grünewalder Lauch“ 4. Änderung 3 Bekanntmachung der Stadt Lauchhammer über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“ 4 Impressum: Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Das Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer erscheint grundsätzlich nach jeder Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Das Amtsblatt ist im Verbreitungsgebiet kostenlos erhältlich. Es wird an alle Haushalte mit Briefkasten in der Stadt Lauchhammer verteilt. Darüber hinaus ist es bei der Stadtverwaltung Lauchhammer, Bereich Servicebüro, erhältlich. Es kann auch gegen Erstattung der Portokosten von der Stadt Lauchhammer, Liebenwerdaer Str. 69, 01979 Lauchhammer, bezogen werden. Herausgeber: Stadt Lauchhammer Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Lauchhammer, Herr Roland Pohlenz, Liebenwerdaer Str. 69, 01979 Lauchhammer, Telefon 03574 48 85 00 Verantwortlich für Druck und Vertrieb: VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: 03535 4 89-0, Telefax: 03535 489-115 Für nicht gelieferte Amtsblätter sind jegliche Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, ausdrücklich ausgeschlossen. Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Seite 2 2/2015 Amtliche Bekanntmachungen 6. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.04. 2015 Bebauungsplan "Grünewalder Lauch" hier: Abwägung zur 4. Änderung II/21/96 4.Ä. II Beschluss Ergebnisse der Beratung im öffentlichen Teil Trägerschaftsangelegenheiten "Hand in Hand e. V." hier: - Trägerschaftsvertrag - Kita-Bedarfsplanung - Freizeitangebot 2015/014/VI Beschluss 1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, dem Eltern- und Erzieherverein HAND in HAND e. V. ab dem 31.08.2015 die Trägerschaft über die Kindertagesstätte /Hort „Kuno`s Horthaus“, RobertKoch-Straße 4, 01979 Lauchhammer, gemäß des als Anlage beiliegenden Trägerschaftsvertrages zu übertragen. 2. Die Stadt Lauchhammer nimmt die Kindertagesstätte / Hort „Kuno`s Horthaus“, RobertKoch-Straße 4, 01979 Lauchhammer, in die Kita-Bedarfsplanung auf. 3. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer befürwortet die Einrichtung eines flexiblen Freizeitangebotes in Ergänzung zur Betreuung von Hortkindern mit einer maximalen Kapazität von 30 Kindern durch den Träger Eltern- und Erzieherverein HAND in HAND e. V. im Objekt Am Fanggraben 5 in 01979 Lauchhammer zunächst befristet für 2 Jahre. Abstimmung: Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt. "Integriertes Stadtentwicklungs2015/015/VI konzept INSEK 2030" der Stadt Lauchhammer hier: Beschlussfassung als städtebaulichen Rahmenplan Beschluss incl. Korrekturschreiben vom 21.04.2015 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept INSEK 2030“ der Stadt Lauchhammer als städtebaulichen Rahmenplan. Abstimmung: Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange (lt. § 1 Abs. 7 BauGB) zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Grünewalder Lauch“. Abstimmung: Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt. Bebauungsplan "Grünewalder Lauch" hier: Satzung zur 4. Änderung nach § 10 Abs. 1 BauGB II/21/96 4.Ä. III Beschluss Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Grünewalder Lauch“ mit den Festsetzungen aus der Abwägung (BV II/21/96 4. Ä. II), den textliche Festsetzungen und der Planzeichnung vom 27.03.2015 als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 27.03.2015 wird gebilligt. Abstimmung: Der Beschlussvorlage wurde einstimmig zugestimmt. gez. Dr. Heßmer Vorsitzender der Stadtverordnetenversammung ******************************* Beschlüsse aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 22.04.2015 - öffentlicher Teil Genehmigung von Dienstreisen Abstimmung: Die Dienstreise von Herrn Nothing wurde einstimmig genehmigt. gez. Gleitsmann Vorsitzender des Hauptausschusses ******************************* Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Seite 3 Öffentliche Bekanntmachung Satzung Bebauungsplan „Grünewalder Lauch“ 4. Änderung Auf der Grundlage der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 Nr. 19, S. 286), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Änderung von Rechtsvorschriften über die Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg vom 10.07.2014 (GVBl. I Nr. 32) sowie des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2014 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer in ihrer Sitzung am 29.04.2015 den Bebauungsplan „Grünewalder Lauch“ 4. Änderung in der Fassung vom 27.03.2015 als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde gebilligt. Der Satzungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das in der Anlage dargestellte Gebiet. Der Bebauungsplan liegt ab sofort mit seiner Begründung in der Stadtverwaltung Lauchhammer zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich aus. 2/2015 Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes und seine Begründung Auskunft verlangen. Hinweise Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Sind durch den Bebauungsplan die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten, kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt gem. § 44 Abs. 4 BauGB, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Lauchhammer, 05. Mai 2015 Pohlenz Bürgermeister Anlage: Plangebiet Geltungsbereich Plangebiet „Grünewalder Lauch“ Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Seite 4 Bekanntmachung der Stadt Lauchhammer über die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“ Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer hat in ihrer Sitzung am 10.09.2014 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lausitzer Zeitreisen“ (Vorlage Nr. 2014/020/VI) beschlossen. Das Plangebiet ist in der Anlage dargestellt. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Stand Juni 2015) und die Begründung liegen in der Zeit vom 2/2015 im Zimmer 251 der Stadtverwaltung Lauchhammer, Liebenwerdaer Straße 69 in 01979 Lauchhammer während folgender Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus: dienstags: 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr donnerstags: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr freitags: 9:00 Uhr - 11:00 Uhr Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Lauchhammer, 05.05.2015 Pohlenz Bürgermeister 23.06.2015 bis einschließlich 24.07.2015 Anlage: Geltungsbereich Plangebiet Geltungsbereich Plangebiet „Lausitzer Zeitreisen“ Ende des amtlichen Teils Nichtamtlicher Teil Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Seite 5 2/2015 Die Seite des Bürgermeisters Daraus resultierend, lassen sich miteinander verknüpfbare Aufgaben ableiten, die uns die Chance bieten für eine weitere erfolgreiche Gestaltung und Entwicklung von Lauchhammer. Dazu gehört u. a. der Stadtumbau – ein wichtiger Prozess, der darauf abzielt, unsere Stadt als einen dauerhaft attraktiven Lebensort zu gestalten. Die Stadt Lauchhammer beabsichtigt, den notwendigen Wohnungsrückbau zu nutzen zur Ausbildung eines bandartigen Siedlungskörpers mit der Innenstadt als Zentrum. Attraktive Wohnstandorte mit qualitativ hochwertigen Wohnfolgeeinrichtungen, angepasst an veränderte Nachfragestrukturen, sollen geschaffen werden. Sehr geehrte Lauchhammeranerinnen und Lauchhammeraner, Zukunftsgestaltung und eine zielgenaue Weiterentwicklung unserer Stadt sind prioritäre Aufgaben. Sie werden durch verschiedene Faktoren bestimmt und unterliegen einem stetigen Anpassungsprozess. Deshalb wurde das INSEK der Stadt Lauchhammer grundhaft überarbeitet. Als eines der wichtigsten Themen in der Stadtverordnetenversammlung am 29. April 2015 wurde nach intensiven Arbeits- und Diskussionsprozessen in verschiedenen Werkstätten und in der Bürgerbeteiligung nunmehr das neue Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 verabschiedet, für dessen Erarbeitung ich mich bei allen Beteiligten an dieser Stelle herzlich bedanke. Ihre Hinweise und Anregungen wurden aufgenommen, in diesem Maßnahmenpapier festgehalten und grundsätzliche Ziele formuliert. Das INSEK finden Sie auf der Internetseite der Stadt Lauchhammer unter der Rubrik Konzepte. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, unsere Stadt steht in den nächsten Jahren vor neuen Herausforderungen. Es geht darum, unsere Stärken herauszustellen und zu entwickeln, aber gleichzeitig auch Schwächen zu minimieren. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept als grundlegender Baustein bildet das Fundament für die Entwicklungsziele unserer Stadt vor dem Hintergrund demografischer und wirtschaftlicher Entwicklungstendenzen in den folgenden drei Leitsätzen Umbau als Chance Lauchhammer für alle Entwicklung im Verbund. Dabei ist auch die Nutzung der Potenziale der Bergbausanierung wichtig für eine dauerhafte Sicherung der Siedlungsflächen, für die Schaffung neuer weicher Standortfaktoren und damit verbunden für das Prägen eines neuen Images als moderner Wirtschaftsstandort. Dazu gehört natürlich auch, unsere Bürgerinnen und Bürger in Lauchhammer nicht nur zu halten, sondern neue Bürger hinzu zu gewinnen, das Miteinander zu fördern und eine gleichberechtigte Teilhabe aller zu gewährleisten. Wichtig dabei ist die Stärkung des sozialen Zusammenhalts u. a. durch umfassende Mitwirkung und Beteiligung und durch Sicherstellung von Angeboten in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Lebens. Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Kommunen zum gegenseitigen Vorteil, insbesondere mit unserer Nachbarstadt Schwarzheide, ist daher sehr wichtig und soll weiter vertieft werden. Werte Bürgerinnen und Bürger, mit dem Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes ist die zwingende Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Stadt Lauchhammer in das Bund- Länder-Programm „Stadtumbau-Ost II“ sowie in andere Bund-Länder-Programme, wie „Soziale Stadt“ oder „Kleinere Städte mit überörtlicher Zusammenarbeit KLS“ aufgenommen zu werden, geschaffen worden. Vor uns liegt die Aufgabe, das INSEK 2030 mit detaillierten und projektbezogenen Planungen weiter zu untersetzen. Dieser Prozess hat bereits begonnen und wird uns in 2015 weiterhin sehr wesentlich beschäftigen. Ich lade Sie deshalb ein, sich in diesen für unsere Stadt so wichtigen Gestaltungsprozess weiterhin mit einzubringen. Ich freue mich auf ihre kreativen Ideen. Ihr Bürgermeister Roland Pohlenz Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Seite 6 Die Stadtverwaltung informiert Stadtfest Lauchhammer lockt vom 3. - 5. Juli mit vielfältigsten Programmen und Unterhaltungsmöglichkeiten in den Schlosspark Auch zum diesjährigen Stadtfest beteiligen sich wieder über 20 Vereine und Gruppen aus Lauchhammer, um ein familienfreundliches Fest zu gestalten. In einer gemeinsamen Beratung der Stadt mit der KooperationsAnstiftung, der Veranstaltungsagentur POP-Projekt und den Vereinen erfolgten dazu letzte Abstimmungen. Ähnlich wie schon zum 60. Stadtjubiläum im Jahr 2013, wird fast der gesamte Schlosspark zur Festmeile in Form eines Rundgangs. Zwei Bühnen, ein Festzelt, Ausstellungen und über 15 Themenstationen der Vereine aus Lauchhammer bilden die Hauptattraktionen auf dem Veranstaltungsgelände. Einreihen wird sich ein großer Schaustellerpark mit Ostdeutschlands einzigem „Shaker“, ein Jugendfahrgeschäft mit sich überschlagenden Gondeln, einer Achterbahn, Autoskooter, Geisterhaus und vielen traditionellen Rummelgeschäften. Die Verbindung der beiden Bühnenstandorte, dem Schaustellerpark und den Themenstationen schafft eine Händler- und Schlemmermeile. Die Besucher sind herzlich zum Schauen, Kaufen und Schlemmen eingeladen. Ein separat organisierter Trödelmarkt wird auf der Schlossparkwiese, also auch mitten im Geschehen, aufgebaut. An den Themenstationen präsentieren sich Samstag und Sonntag Vereine und Gruppen aus Lauchhammer mit den unterschiedlichsten Aktionen, Darbietungen und Programmen. Auch hier stehen die jüngsten Besucher ganz oft an erster Stelle. Zahlreiche Mitmachangebote laden ein, sportlich aktiv, spielerisch erfolgreich oder technischforschend tätig zu werden. Es kann gebastelt und gemalt, gespielt und getobt, mit kleinen Motorrädern gecrosst oder bei Vorführungen alter Handwerkstraditionen selbst gewerkelt werden. Natürlich sind die Freunde der Parkbahn am Samstag und Sonntag auch mit dabei. Der Parkexpress dreht zu seinem 60. Geburtstag jeweils ab 11 Uhr seine Runden. Das Kulturprogramm garantiert vor allem musikalische Vielfalt und verspricht für jede Generation jeden Geschmack Unterhaltung und Spaß. Das Festwochenende startet bereits am Freitagnachmittag. Ab 16 Uhr laden die Schausteller zur Happy Hour mit ermäßigten Fahrpreisen ein. Die anschließende Oldienacht auf der großen Schlossparkbühne und die zeitgleich an der kleinen Bühne stattfindende Jugendparty „Monkey Beatz“ , welche von der OstArena Lauchhammer präsentiert wird, bereiten dem Stadtfest einen gebührenden 2/2015 Auftakt. Als Highlight des Abends freuen wir uns auf ein Konzert der AC/DC Coverband „The Jailbreakers“. Gegen 22:30 Uhr erleben alle Besucher ein Eröffnungsfeuerwerk. Der Samstag gehört tagsüber den Vereinen. Bereits um 10 Uhr beginnt das rege Treiben im Schlosspark. Bürgermeister Roland Pohlenz begrüßt alle Gäste um 14 Uhr ganz offiziell zum Stadtfest. Den Startschuss im wahrsten Sinne gibt anschließend der Schützenverein Fortuna e.V. mit einem Salutschießen. In das Nachmittagsprogramm begleitet uns danach der Spielmannszug Lauchhammer mit einem Platzkonzert. Das Programm im weiteren Verlauf auf der kleinen Bühne am Denkmal verspricht gute Unterhaltung und Kurzweil für Jung und Alt. Um 16 Uhr brechen wir zu einer Zeitreise und eine Modenschau, die Lauchhammer so noch nicht gesehen hat, auf. Lassen Sie sich überraschen. Am Samstagabend könnte es bunter und erlebnisreicher auf einem Stadtfest nicht zugehen. Während die OstArena an der kleinen Bühne zur Karibischen Nacht einlädt, präsentiert Antenne Brandenburg ein Showkonzert der Extraklasse auf der großen Schlossparkbühne. Hinter dem Namen „HIT RADIO SHOW“ verbirgt sich eine Liveband, die in Europa seinesgleichen sucht. Neun Musiker begeistern mit rund 200 Kostümen, Perücken und Accessoires und bringen über 40 der größten Stars der Musikgeschichte in einer dreistündigen Show der Superlative auf die Bühne - natürlich live! Am Sonntag wird der traditionelle Bergmannstag gefeiert. Wie schon am Vortag öffnen sich die Tore um 10 Uhr. Vereine, Markthändler und Trödelmarkt, Schausteller und Versorger laden zum großen Familientag ein. Um 11 Uhr beginnt ein Bergmannsfrühschoppen mit einer wirklich besonderen Überraschung. Das Nachmittagsprogramm ist besonders vielfältig und findet diesmal ab 14 Uhr parallel auf beiden Bühnen statt. Während die Schlagerfans bei der Antenne Brandenburg Schlagerparty mit Frencis und Stargast Olaf Berger voll auf ihre Kosten kommen, dürfen alle anderen die Akrobatikshow des Sportensembles Elsterwerda und eine extravagante Musikperformance auf der kleinen Bühne erleben. Den krönenden Abschluss des Stadtfestes gestaltet ab ca. 16 Uhr die BIG Band Bad Liebenwerda auf der großen Bühne. Der Eintritt in den Schlosspark ist an allen Tagen frei. Das detaillierte Programm und alle weiteren Infos zum Stadtfest finden Sie stets aktuell im Internet unter www.stadtfest-lauchhammer.de. ******************************* Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Seite 7 Veröffentlichung von Fund- und Verlustsachen von März 2015 bis April 2015 Es wurde in der o.g. Zeit ein Handy im Fundbüro abgegeben. Des Weiteren wurden in dieser Zeit folgende Gegenstände als verloren gemeldet: 5 Schlüsselbunde 3 Fahrräder 1 Brille 2 Geldbörsen ******************************* 2/2015 Sie im Kunstgussmuseum Lauchhammer sehen und erleben. Überzeugen Sie sich selbst auf der neu gestalteten Internetseite www.kunstgussmuseumlauchhammer.de von den umfangreichen Inhalten. Auf allen gängigen Endgeräten, vom Smartphone bis zum Tablet, können Sie sich rund um das Museum informieren. Neben dem aktuellen Ausstellungsprogramm und den Eintrittspreisen haben Sie die Möglichkeit, sich für eine Besichtigung des Glockengusses in der 3A Kunstgießerei oder für eine Werksbesichtigung inkl. Museumsrundgang anzumelden. Die Polizeiinspektion Oberspree-Lausitz informiert, dass die Fahrradcodierung in Lauchhammer Pressemitteilung Nr. 9 vom 13. Januar 2015 am 18.06.2015 von 13:00 Uhr – 17:00 Uhr auf dem Dietrich-Heßmer-Platz stattfindet. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg beginnt Befragung zum Mikrozensus 2015 Hinweis: Zur Fahrradcodierung sind ein gültiger Personalausweis und ein Eigentumsnachweis für das zu codierende Fahrrad mitzubringen und vorzulegen. Bei Personen unter 18 Jahre ist eine schriftliche Einverständniserklärung durch die Eltern vorzulegen. ******************************* Schließzeit Hallen-Freizeitbad „Am Weinberg“ 2015 Das Hallen-Freizeitbad ist vom 6. Juli bis 16. Juli 2015 geschlossen. In dieser Zeit werden Wartungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt. Ab 17. Juli steht den Besuchern die Einrichtung wieder zur Verfügung. ******************************* Eröffnung Museumsshop im Kunstgussmuseum Seit dem 800. Glockenguss in der Kunstgießerei Lauchhammer steht der neu eingerichtete Museumsshop im Kunstgussmuseum für seine Gäste und Besucher offen. Zahlreiche Eisen- und Bronzekunstwerke aus der A3 Kunstgießerei können hier erworben werden. Vom Tierkreiszeichen über Kleinplastiken bis hin zur Obstschale können Sie sich ein Stück Kunsthandwerk von „Weltruhm“ nach Hause holen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine der vielfältigen Publikationen rund um die Geschichte des Kunstgusses in Lauchhammer zu erwerben. Neue Internetpräsentation des Kunstgussmuseums Im Allgemeinen leben Museen mit und in der Vergangenheit. Dass dies nicht immer zutrifft, können ******************************* Seit Anfang des neuen Jahres haben Interviewerinnen und Interviewer im Auftrag des Amtes für Statistik BerlinBrandenburg (AfS) mit der Befragung zum Mikrozensus 2015 begonnen. Rund 12 000 Brandenburger und 18 000 Berliner Haushalte an zufällig ausgewählten Adressen erhalten im Laufe des Jahres Besuch von einer Interviewerin oder einem Interviewer des AfS. Diese sorgfältig geschulten Erhebungsbeauftragten melden sich bei den Haushalten schriftlich mit amtlicher Ankündigung an und übergeben gleichzeitig ausführliches Informationsmaterial zum Mikrozensus. Sie legitimieren sich mit ihrem Interviewerausweis in Verbindung mit dem Personalausweis. An Stelle des persönlichen Interviews mit einem Erhebungsbeauftragten ist auch die schriftliche Beantwortung eines Fragebogens möglich. Die amtliche Statistik erhebt den Mikrozensus im früheren Bundesgebiet seit 1957, in den neuen Bundesländern und in Berlin-Ost seit 1991. Der Mikrozensus ist zwischen den Volkszählungen das wichtigste Instrument für die Ermittlung von Haushalts- und Familienstrukturen, der wirtschaftlichen und sozialen Situation und des Erwerbsverhaltens der Bevölkerung. Schwerpunkte der diesjährigen Erhebung sind die Erwerbssituation und die Art der Krankenversicherung. Die erhobenen Daten bilden eine wichtige Grundlage für Entscheidungen in der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik. Für das gesetzlich vorgegebene Fragenprogramm des Mikrozensus besteht deswegen überwiegend Auskunftspflicht. Der Datenschutz ist von der Befragung über die Datenaufbereitung und Auswertung bis hin zur Publikation der Ergebnisse konsequent gewährleistet. Die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet. Das Amt für Statistik Berlin- Brandenburg bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2015 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. Für Fragen rund um die Erhebung kontaktieren Sie bitte: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Telefon: 0800 4991-132 (für den Mikrozensus in Brandenburg) oder 030 9021-3332 (für den Mikrozensus in Berlin), Fax: 030 9028-4015 E-Mail: [email protected] ******************************* Amtsblatt für die Stadt Lauchhammer Seite 8 2/2015
© Copyright 2024 ExpyDoc