2.Night Flight in Tabarz am 30.05.2015 präsentiert vom Tabarzer SV 1887 e.V. Abt. Mountainbike und Fahrrad Eberhardt Am 31.05. 15 findet nun schon zum 5. Mal der Inselsbergmarathon statt. In diesem Jahr wird am Vorabend ein Nachtrennen mit Anschluss-Party stattfinden. Es soll der schnellste Marathon Fahrer und der schnellste DH Fahrer ermittelt werden. Die Strecke für beide Startklassen (Marathon und DH Fahrer) sind gleich, es geht die letzte Abfahrt der Marathonstrecke hinunter. Die Strecke ist nicht beleuchtet!!! Jeder Fahrer muss sich eigene Beleuchtung an das Bike montieren um die Strecke fahren zu können!!! Es ist ein Trainingspflichtlauf in der Zeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu absolvieren. Rennbeginn ist 22.30 Uhr. Im Anschluss ist die Siegerehrung und Party-time für alle. Veranstaltungsdatum: 30.05.2015 Veranstaltungsort: Tabarz ( Datenberg ) Veranstaltung: Freies Rennen Rennleitung: Sven Eberhardt Rennbüro Anmeldung: Tabarzer SV 1887 e.V. Abt. Mountainbike Zustimmung: Der Teilnehmer erkennt, mit seiner Anmeldung zum Rennen, die folgenden Punkte der Ausschreibung, Wettkampfordnung und Haftungsverzicht an. Ein Ausschluss einzelner Punkte ist nicht möglich. Diese Anmeldung ist verbindlich. Eine Rücknahme dieser, mit Erstattung der Startgebühr, ist nicht möglich. In Härtefällen kann gegen Vorlage entsprechender Dokumente ein Rücktritt vom Start mit Erstattung des Startgeldes beim Veranstalter beantragt werden. Eine Übergabe des Startplatzes an einen anderen ist nicht möglich. Rennen und Ablauf: Allgemein: Der Teilnehmer erklärt, dass sein Trainings- und Gesundheitszustand den Anforderungen des Wettkampfes entspricht. Der Teilnehmer achtet darauf, sein Fahrrad und Equipment selbständig gegen Diebstahl zu sichern. Ein Verstoß gegen einzelne Punkte, auch wenn dies nicht gesondert erwähnt wird, führt zur Disqualifikation und/oder zur Anzeige. Ausgeschlossene oder disqualifizierte Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Startgelderstattung. Anmeldung: Online unter www.mtb-tabarz.de Nicht Volljährige Teilnehmer müssen zusätzlich den Teil für die Erziehungsberechtigten ausfüllen. Nicht Volljä hrige Teilnehmer Bei Teilnehmern, die noch nicht volljährig sind (Stichtag 30.05.2015) ist das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten“ beim Abholen der Startnummer im Original (keine Kopie) vorzulegen. Ohne die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (von min. einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet), werden keine Startunterlagen ausgehändigt und der Teilnehmer wird von der Veranstaltung ausgeschlossen. Sollte der zweite Erziehungsberechtigte gegen die Teilnahme sein, so fällt dies nicht unter die Zuständigkeit des Veranstalters. Der Veranstalter schließt in solchen Fällen jegliche Haftung oder Verantwortung aus. Die Startgebühr wird nicht erstattet. Das Formular kann unter www.mtb-Tabarz.de heruntergeladen werden. Meldeschluss (Voranmeldung) 28. Mai 2015 24,00 Uhr Nachmeldungen bis 30. Mai 2015 20,00 Uhr möglich, solange das Teilnehmerlimit nicht erreicht ist. Teilnehmerlimit 100 Starter, es zählt der Eingang der Startgebühr. Startgebü hr 15,00 Euro (Startgebühr bei Nachmeldung 20,00 Euro) Nach dem Absenden der Anmeldung mit dem Onlineformular, erhält der Anmelder ein Email mit den Bankdaten des Veranstalters. Die Startgebühr muss innerhalb von 10 Werktagen auf dem Konto des Tabarzer SV 1887 e.V. Abt. Mountainbike eingegangen sein. Sollte nach Ablauf der Frist kein Geldeingang verbucht sein, wird die Anmeldung ohne Rückmeldung gelöscht. Erst mit Eingang der Startgebühr wird der Angemeldete in die Teilnehmerliste eingefügt. In unregelmäßigen Abständen wird auf der Renn-Webseite eine vorläufige Startliste mit Angabe von Nachname, Vorname und Ort veröffentlicht. Bitte dazu die Datenschutzerklärung beachten. Zeitplan Samstag 30.05.2015 18.00 – 20.00 Uhr: Startnummernausgabe/ Nachmeldungen 19.00 – 19.15 Uhr: Fahrerbesprechung 20.00 – 22.00 Uhr: Training/Pflichttraining 22.30 – 23.30 Uhr: Rennläufe Danach Siegerehrung und Party auf der Festbühne Ein Befahren der Rennstrecke vor Veranstaltungsbeginn (30.05.2015 9:00 Uhr) und nach Veranstaltungsende (30.06.2015 ca. 24.00 Uhr) ist streng verboten und wird sowohl mit Ausschluss vom Rennen, sowie mit einer Anzeige geahndet. Jedoch ist vor dem Befahren der Wettkampfstrecke diese zu besichtigen (Trackwalk), nicht volljährige Teilnehmer zusammen mit Erziehungsberechtigten. Wird ein Teilnehmer in seinem Trainingslauf- oder Rennlauf durch einen Rennabbruch behindert, so muss er dies der Zeitnahme unverzüglich mitteilen. Der Lauf darf wiederholt werden. Den Anweisungen der Zeitnahme und der Rennleitung diesbezüglich ist Folge zu leisten. Innerhalb der Klasse wird im Abstand von ca. 30 Sekunden gestartet. Die Rennleitung behält sich vor, in Abstimmung mit dem Rennarzt ein Startverbot gegen einen Teilnehmer auszusprechen (z.B. nach einem Sturz). Ein Anspruch auf Startgelderstattung besteht nicht. Strecke Alle Fahrer fahren die gleiche Strecke. Es gibt nur eine Klasse. Warnsignale Bei Sturz, Behinderung oder sonstige Gefahr auf der Strecke, wird dies signalisiert. Jeder Teilnehmer muss seine Geschwindigkeit auf Schritttempo reduzieren oder ggf. anhalten ohne Nachfolgende zu gefährden. Bei einem Rennabbruch wird von der Rennleitung die Strecke geschlossen (es darf kein Teilnehmer mehr auf die Strecke fahren) . Zudem darf kein Sektionstraining durchgeführt werden. Teilnehmer die sich auf der Strecke befinden dürfen mit erhöhter Voraussicht und in Schrittgeschwindigkeit zum Ziel fahren. Ein Verstoß wird mit Disqualifizierung geahndet. Pflichttraining Jeder Teilnehmer muss im Training am Samstag mindestens einen Pflichttrainingslauf absolvieren. Dies wird durch eine Kennzeichnung sichtbar gemacht. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich, diese Kennzeichnung zu erhalten. Renneinteilung Im Rennlauf wird nach Anmeldegebühreingang gestartet. Ein langsamerer Fahrer, welcher vor jenem startet, geht bei einem schnelleren Fahrer der von hinten kommt zur Seite. Siegerehrung Die Siegerehrung findet ca. 30 Minuten nach dem Ende des letzten Rennlaufes statt. Sachpreise werden nicht nachträglich ausgegeben oder zugesendet. Die Ergebnislisten werden der Umwelt zuliebe nicht in ausgedruckter Form ausgegeben. Diese können auf der Internetseite www. MTB-Tabarz.de eingesehen und heruntergeladen werden. Preise Sachpreise werden gesponsert bei Fahrrad Eberhardt. Protektoren Für den persönlichen Schutz ist jeder Fahrer selbst verantwortlich. Es besteht absolute Helmpflicht. Als weitere Schutzausrüstung werden bei allen Trainings- sowie Rennläufen, entsprechend dem BDRReglement, mindestens Rückenschutz, Ellbogenschutz, Knieschutz, Langfingerhandschuhe sowie ein Fullface-Helm empfohlen. Zusätzlich sind eine Nackenstütze (Neck Brace) und eine Radbrille empfohlen. Die Ausrüstung muss die CE-Kennzeichnung haben und darf keine Schäden durch z.B. Stürze aufweisen. Fahrer, ohne Helm und ausreichend Beleuchtung , werden disqualifiziert! Fahrrad Es sind nur Fahrräder zugelassen, die in einem technisch gutem Zustand sind . Jeder Fahrer ist für den einwandfreien Zustand seines Fahrrades selbst verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass das eingesetzte Material keine Gefahr für ihn selbst noch für Dritte darstellt. Schäden, die z.B. bei einem Sturz aufgetreten sind, müssen unverzüglich behoben werden. Werden bei Stichproben Sicherheitsmängel am Fahrrad festgestellt, folgt die Disqualifizierung des Fahrers. Startnummer Die Startnummer ist von vorn sichtbar am Lenker anzubringen. Sie darf weder in Form noch Größe verändert werden. Haftung Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnung und den Haftungsverzicht des Veranstalters an. Beim Abholen der Startunterlagen bestätigt dies der Teilnehmer mit seiner Unterschrift in der Teilnehmerliste. Ohne das Anerkennen der Wettkampfordnung und des Haftungsverzichtes, werden keine Startunterlagen ausgehändigt. Eine Erstattung des Startgeldes ist ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer muss daher persönlich seine Startunterlagen abholen und den Personalausweis sowie ggf. die Lizenz zur Kontrolle vorzulegen. Verantwortlichkeit Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihm und/oder benutzten Sportgerät verursachten Schäden. Der Teilnehmer wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch seine Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden können, abzuschließen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Rücksicht auf andere Personen und der Umwelt zu nehmen. Für alle rechtlichen Fragen gilt deutsches Recht. Gerichtstand ist Gemünden am Main. Haftungsverzicht Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsverzicht vereinbart wird. Bewerber, Fahrer und Erziehungsberechtigte erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen Tabarzer Marathon Verein Fahrrad Eberhardt den Veranstalter, die Feuerwehr, die Rennstreckeneigentümer Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer der anderen Fahrzeuge den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (ungezeitetes, gezeitetes Training (Seedingrun), Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung aller Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher- als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
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