Ausschreibung 2015 - Mtb

2.Night Flight in Tabarz am 30.05.2015 präsentiert vom
Tabarzer SV 1887 e.V. Abt. Mountainbike und Fahrrad
Eberhardt
Am 31.05. 15 findet nun schon zum 5. Mal der Inselsbergmarathon statt. In diesem Jahr
wird am Vorabend ein Nachtrennen mit Anschluss-Party stattfinden. Es soll der
schnellste Marathon Fahrer und der schnellste DH Fahrer ermittelt werden. Die Strecke
für beide Startklassen (Marathon und DH Fahrer) sind gleich, es geht die letzte Abfahrt
der Marathonstrecke hinunter. Die Strecke ist nicht beleuchtet!!! Jeder Fahrer muss sich
eigene Beleuchtung an das Bike montieren um die Strecke fahren zu können!!!
Es ist ein Trainingspflichtlauf in der Zeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu absolvieren.
Rennbeginn ist 22.30 Uhr. Im Anschluss ist die Siegerehrung und Party-time für alle.
Veranstaltungsdatum:
30.05.2015
Veranstaltungsort:
Tabarz ( Datenberg )
Veranstaltung:
Freies Rennen
Rennleitung:
Sven Eberhardt
Rennbüro Anmeldung:
Tabarzer SV 1887 e.V. Abt. Mountainbike
Zustimmung:
Der Teilnehmer erkennt, mit seiner Anmeldung zum Rennen, die folgenden Punkte der
Ausschreibung, Wettkampfordnung und Haftungsverzicht an. Ein Ausschluss einzelner Punkte ist
nicht möglich.
Diese Anmeldung ist verbindlich. Eine Rücknahme dieser, mit Erstattung der Startgebühr, ist nicht
möglich. In Härtefällen kann gegen Vorlage entsprechender Dokumente ein Rücktritt vom Start mit
Erstattung des Startgeldes beim Veranstalter beantragt werden. Eine Übergabe des Startplatzes an
einen anderen ist nicht möglich.
Rennen und Ablauf:
Allgemein:
Der Teilnehmer erklärt, dass sein Trainings- und Gesundheitszustand den Anforderungen des
Wettkampfes entspricht.
Der Teilnehmer achtet darauf, sein Fahrrad und Equipment selbständig gegen Diebstahl zu sichern.
Ein Verstoß gegen einzelne Punkte, auch wenn dies nicht gesondert erwähnt wird, führt zur
Disqualifikation und/oder zur Anzeige. Ausgeschlossene oder disqualifizierte Teilnehmer haben
keinen Anspruch auf Startgelderstattung.
Anmeldung:
Online unter www.mtb-tabarz.de
Nicht Volljährige Teilnehmer müssen zusätzlich den Teil für die Erziehungsberechtigten ausfüllen.
Nicht Volljä hrige Teilnehmer
Bei Teilnehmern, die noch nicht volljährig sind (Stichtag 30.05.2015) ist das ausgefüllte und
unterschriebene Formular „Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten“ beim Abholen der
Startnummer im Original (keine Kopie) vorzulegen. Ohne die Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten (von min. einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet), werden keine
Startunterlagen ausgehändigt und der Teilnehmer wird von der Veranstaltung ausgeschlossen. Sollte
der zweite Erziehungsberechtigte gegen die Teilnahme sein, so fällt dies nicht unter die Zuständigkeit
des Veranstalters. Der Veranstalter schließt in solchen Fällen jegliche Haftung oder Verantwortung
aus. Die Startgebühr wird nicht erstattet.
Das Formular kann unter www.mtb-Tabarz.de heruntergeladen werden.
Meldeschluss (Voranmeldung)
28. Mai 2015 24,00 Uhr
Nachmeldungen
bis 30. Mai 2015 20,00 Uhr möglich, solange das Teilnehmerlimit nicht erreicht ist.
Teilnehmerlimit
100 Starter, es zählt der Eingang der Startgebühr.
Startgebü hr
15,00 Euro (Startgebühr bei Nachmeldung 20,00 Euro)
Nach dem Absenden der Anmeldung mit dem Onlineformular, erhält der Anmelder ein Email mit den
Bankdaten des Veranstalters. Die Startgebühr muss innerhalb von 10 Werktagen auf dem Konto des
Tabarzer SV 1887 e.V. Abt. Mountainbike eingegangen sein. Sollte nach Ablauf der Frist kein
Geldeingang verbucht sein, wird die Anmeldung ohne Rückmeldung gelöscht. Erst mit Eingang der
Startgebühr wird der Angemeldete in die Teilnehmerliste eingefügt. In unregelmäßigen Abständen
wird auf der Renn-Webseite eine vorläufige Startliste mit Angabe von Nachname, Vorname und Ort
veröffentlicht. Bitte dazu die Datenschutzerklärung beachten.
Zeitplan
Samstag 30.05.2015
18.00 – 20.00 Uhr:
Startnummernausgabe/ Nachmeldungen
19.00 – 19.15 Uhr:
Fahrerbesprechung
20.00 – 22.00 Uhr:
Training/Pflichttraining
22.30 – 23.30 Uhr:
Rennläufe
Danach Siegerehrung und Party auf der Festbühne
Ein Befahren der Rennstrecke vor Veranstaltungsbeginn (30.05.2015 9:00 Uhr) und nach
Veranstaltungsende (30.06.2015 ca. 24.00 Uhr) ist streng verboten und wird sowohl mit Ausschluss
vom Rennen, sowie mit einer Anzeige geahndet.
Jedoch ist vor dem Befahren der Wettkampfstrecke diese zu besichtigen (Trackwalk), nicht volljährige
Teilnehmer zusammen mit Erziehungsberechtigten.
Wird ein Teilnehmer in seinem Trainingslauf- oder Rennlauf durch einen Rennabbruch behindert, so
muss er dies der Zeitnahme unverzüglich mitteilen. Der Lauf darf wiederholt werden. Den
Anweisungen der Zeitnahme und der Rennleitung diesbezüglich ist Folge zu leisten.
Innerhalb der Klasse wird im Abstand von ca. 30 Sekunden gestartet.
Die Rennleitung behält sich vor, in Abstimmung mit dem Rennarzt ein Startverbot gegen einen
Teilnehmer auszusprechen (z.B. nach einem Sturz). Ein Anspruch auf Startgelderstattung besteht
nicht.
Strecke
Alle Fahrer fahren die gleiche Strecke. Es gibt nur eine Klasse.
Warnsignale
Bei Sturz, Behinderung oder sonstige Gefahr auf der Strecke, wird dies signalisiert. Jeder Teilnehmer
muss seine Geschwindigkeit auf Schritttempo reduzieren oder ggf. anhalten ohne Nachfolgende zu
gefährden.
Bei einem Rennabbruch wird von der Rennleitung die Strecke geschlossen (es darf kein Teilnehmer
mehr auf die Strecke fahren) . Zudem darf kein Sektionstraining durchgeführt werden. Teilnehmer
die sich auf der Strecke befinden dürfen mit erhöhter Voraussicht und in Schrittgeschwindigkeit zum
Ziel fahren. Ein Verstoß wird mit Disqualifizierung geahndet.
Pflichttraining
Jeder Teilnehmer muss im Training am Samstag mindestens einen Pflichttrainingslauf absolvieren.
Dies wird durch eine Kennzeichnung sichtbar gemacht. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich,
diese Kennzeichnung zu erhalten.
Renneinteilung
Im Rennlauf wird nach Anmeldegebühreingang gestartet. Ein langsamerer Fahrer, welcher vor jenem
startet, geht bei einem schnelleren Fahrer der von hinten kommt zur Seite.
Siegerehrung
Die Siegerehrung findet ca. 30 Minuten nach dem Ende des letzten Rennlaufes statt. Sachpreise
werden nicht nachträglich ausgegeben oder zugesendet.
Die Ergebnislisten werden der Umwelt zuliebe nicht in ausgedruckter Form ausgegeben. Diese
können auf der Internetseite www. MTB-Tabarz.de eingesehen und heruntergeladen werden.
Preise
Sachpreise werden gesponsert bei Fahrrad Eberhardt.
Protektoren
Für den persönlichen Schutz ist jeder Fahrer selbst verantwortlich. Es besteht absolute
Helmpflicht.
Als weitere Schutzausrüstung werden bei allen Trainings- sowie Rennläufen, entsprechend dem BDRReglement, mindestens Rückenschutz, Ellbogenschutz, Knieschutz, Langfingerhandschuhe sowie ein
Fullface-Helm empfohlen. Zusätzlich sind eine Nackenstütze (Neck Brace) und eine Radbrille
empfohlen.
Die Ausrüstung muss die CE-Kennzeichnung haben und darf keine Schäden durch z.B. Stürze
aufweisen.
Fahrer, ohne Helm und ausreichend Beleuchtung , werden disqualifiziert!
Fahrrad
Es sind nur Fahrräder zugelassen, die in einem technisch gutem Zustand sind . Jeder Fahrer ist für
den einwandfreien Zustand seines Fahrrades selbst verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass
das eingesetzte Material keine Gefahr für ihn selbst noch für Dritte darstellt. Schäden, die z.B. bei
einem Sturz aufgetreten sind, müssen unverzüglich behoben werden.
Werden bei Stichproben Sicherheitsmängel am Fahrrad festgestellt, folgt die Disqualifizierung des
Fahrers.
Startnummer
Die Startnummer ist von vorn sichtbar am Lenker anzubringen. Sie darf weder in Form noch Größe
verändert werden.
Haftung
Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnung und den Haftungsverzicht des
Veranstalters an. Beim Abholen der Startunterlagen bestätigt dies der Teilnehmer mit seiner
Unterschrift in der Teilnehmerliste. Ohne das Anerkennen der Wettkampfordnung und des
Haftungsverzichtes, werden keine Startunterlagen ausgehändigt. Eine Erstattung des Startgeldes ist
ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer muss daher persönlich seine Startunterlagen abholen und den
Personalausweis sowie ggf. die Lizenz zur Kontrolle vorzulegen.
Verantwortlichkeit
Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Er trägt die alleinige zivil- und
strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihm und/oder benutzten Sportgerät verursachten
Schäden. Der Teilnehmer wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz
gegen mögliche Schäden, die durch seine Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden
können, abzuschließen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, Rücksicht auf andere Personen und der Umwelt zu nehmen. Für alle
rechtlichen Fragen gilt deutsches Recht. Gerichtstand ist Gemünden am Main.
Haftungsverzicht
Die Teilnehmer (Bewerber, Fahrer) nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie
tragen die allgemeine zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen
benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsverzicht vereinbart wird.
Bewerber, Fahrer und Erziehungsberechtigte erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf
Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und
zwar gegen
 Tabarzer Marathon Verein
 Fahrrad Eberhardt
 den Veranstalter, die Feuerwehr, die Rennstreckeneigentümer 
 Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltung in Verbindung stehen 
 den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der
Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen 
Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und
außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des
enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen 
die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer der
anderen Fahrzeuge 
 den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere
Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung (ungezeitetes, gezeitetes Training (Seedingrun), Wertungsläufe) entstehen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch
eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises
– beruhen.
 Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung aller Beteiligten gegenüber wirksam.
Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für
Schadenersatzansprüche aus vertraglicher- als auch außervertraglicher Haftung und auch für
Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel
unberührt. 