Bekanntmachung der Wahlvorschläge 2015 Senat, Sektionsräte

Bekanntmachung
der Wahlvorschläge
zur Wahl der
Studierenden bzw. eingeschriebenen
Doktorandinnen und Doktoranden
-
in den Senat
in die Sektionsräte
in die Fachbereichsräte
am Dienstag, dem 09. Juni 2015
und
am Mittwoch, dem 10. Juni 2015
Gemäß § 5 der Satzung der Universität Konstanz zur Durchführung von Gremienwahlen (Wahlordnung – WahlO) in der Fassung vom 23.03.2015 und auf der Grundlage der Grundordnung der
Universität Konstanz, im Folgenden: „Grundordnung“, wird für die am 09. und 10.06.2014 stattfindenden Wahlen bekannt gegeben:
Inhalt
I. Wahlvorschläge
1. Senat
2. Wahlen in die Sektionsräte
3. Wahlen in die Fachbereichsräte
Seite 3 - 4
Seite 4 - 5
Seite 5 - 8
II. Zeitpunkt und Ort der Wahlen
Seite 8
III. Arten der Wahlen
Seite 8 - 9
IV. Stimmabgabe und Briefwahl
Seite 9-10
V. Ermittlung des Wahlergebnisses
Seite 10
VI. Wahlordnung
Seite 10
2
I. Wahlvorschläge
Der Wahlausschuss der Universität Konstanz hat in seiner Sitzung am 08.05.2015 die folgenden
Wahlvorschläge zugelassen, die gem. § 12 der Satzung der Universität Konstanz zur Durchführung der Gremienwahlen (Wahlordnung – WahlO) hiermit bekannt gegeben werden:
1. Wahl in den Senat
Studierende bzw. eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden
(Verhältniswahl, 4 Sitze)
Liste 1: "Die Grauen"
Behler, Antje
Schröder, Daniel
Luther, Felix
Nüllen, Hanna
Bischofberger, Alexandre
Eschbach, Jakob
Brüderlin, Jonas
Drießen, Falco
Liste 2: "Juso - Hochschulgruppe ISPD"
Haupenthal, Lucie
Bahadir, Belkis
Pfister, Marvin
Hester, Tim
Marx, Julia
Yilmaz, Mehmet Selim
Dogan, Dilek
Scherer, Andreas
Liste 3: "Liberale Hochschulgruppe"
Brinkmann, Maximilian
Raab, Maximilian
Raab, Marvin
Schrumpf, Maximilian
Kohler, Benjamin
Dett, Alexander
Weißbach, Raphael Benedikt
Ullrich, Nils
Liste 4: "Studiliste"
3
Kühnel, Felix
Garreis, Rebekka
Herter, Alexa Marina
Zimmermann, Eva
Kappel, Victor
Wimmer, Florian
Haiber, Patrick
Friedrich, Maximilian
Liste 5:
Weis, Leoni
2. Wahl in die Sektionsräte
Sektionsrat Mathematisch-Naturwissenschaftliche Sektion
Sektionsrat FB Mathematik und Statistik
(Mehrheitswahl ohne Bindung, 1 Sitz)
Kennwort: „Hilbert“
Wendt, Björn
Sektionsrat FB Informatik und Informationswissenschaft
(Mehrheitswahl mit Bindung, 1 Sitz)
Kennwort: „Kabelsalat“
Bock, Moritz
Stegmüller, Matthis
Sektionsrat FB Physik
(Mehrheitswahl ohne Bindung, 1 Sitz)
Wahlvorschlag wurde zurück gewiesen.“
Sektionsrat FB Chemie
(Mehrheitswahl ohne Bindung, 1 Sitz)
Kennwort: „Bonuspunkte für Alle“
Schmidt, Jana Dorothea Renate
Sektionsrat FB Biologie
(Mehrheitswahl ohne Bindung, 1 Sitz)
Einzelbewerber
Strasdat, Colin
Sektionsrat FB Psychologie
(Mehrheitswahl ohne Bindung, 1 Sitz)
4
Einzelbewerber
Merkle, Lars
Sektionsrat Geisteswissenschaftliche Sektion
Sektionsrat FB Philosophie
(Mehrheitswahl mit Bindung, 1 Sitz)
Karcher, Nicole
Halter, Kurt
Sektionsrat FB Geschichte und Soziologie
(Mehrheitswahl mit Bindung, 1 Sitz)
Brüderlin, Jonas
Mach, Leonard
Sektionsrat FB Literaturwissenschaft
(Mehrheitswahl ohne Bindung, 1 Sitz)
Kein Vorschlag
Sektionsrat FB Sprachwissenschaft
(Mehrheitswahl ohne Bindung, 1 Sitz)
Kein Vorschlag
Sektionsrat Sektion Politik – Recht - Wirtchaft
Sektionsrat FB Rechtswissenschaft
(Mehrheitswahl mit Bindung, 1 Sitz)
Kennwort: „JuristInnenForumKonstanz“
Stürner, Nicola
Thanou, Ioanna
Sektionsrat FB Wirtschaftswissenschaften
(Mehrheitswahl ohne Bindung, 1 Sitz)
Einzelbewerber
Hess, Dominik
Sektionsrat FB Politik- und Verwaltungswissenschaft
(Mehrheitswahl ohne Bindung, 1 Sitz)
Kennwort: „PolVer“
Bidlingmaier, Adrian
3. Wahl in die Fachbereichsräte
5
Fachbereichsrat Mathematik und Statistik
(Mehrheitswahl ohne Bindung, 2 Sitze)
Kennwort: „ Hilbert“
Rissel, Manuel
Eggen, Carl
Fachbereichsrat Informatik und Informationswissenschaft
(Mehrheitswahl mit Bindung, 2 Sitze)
Kennwort „Kabelsalat“
Petersen, Miriam
Gülzow, Jörg Marvin
Bartholt, Claudia
Bruder, Annelie Katharina
Fachbereichsrat Physik
(Mehrheitswahl mit Bindung, 2 Sitze)
Kennwort: „Physik“
Kümmel, Marco Dennis
Mink, Daniela
Nabben, David
Kazenwadel, Daniel Lukas
6
Fachbereichsrat Chemie
(Mehrheitswahl ohne Bindung, 2 Sitze)
Kennwort „Ich bin so kluk – kluk“
Leist, Yannick
Stumpf, Florian
Fachbereichsrat Biologie
(Mehrheitswahl mit Bindung, 2 Sitze)
Al-Kayal, André
Heuel, Kim Christin
Mihajlenko, Xenia
Link, Veronika
Fachbereichsrat Psychologie
(Mehrheitswahl ohne Bindung, 2 Sitze)
Mack, Leonie Josephine
Ermark, Florian
Fachbereichsrat Philosophie
(Mehrheitswahl mit Bindung, 1 Sitz,
gemäß § 19 Abs. 2,Satz 2 Grundordnung)
Sell, Janna Lou
Schlangen, Lisa
Fachbereichsrat Geschichte und Soziologie
(Mehrheitswahl mit Bindung, 2 Sitze)
Knies, David M.
Schröder, Daniel
Benz, Jule
Schüllermann, Marcus
Fachbereichsrat Literaturwissenschaft
(Mehrheitswahl ohne Bindung, 2 Sitze)
Einzelbewerber
Wulff, Svenja
Kunkel, Nico
Fachbereichsrat Sprachwissenschaft
(Mehrheitswahl ohne Bindung, 2 Sitze)
Rommel, Meike
Schwan, Carolin Ruth
7
Fachbereichsrat Rechtswissenschaft
(Mehrheitswahl mit Bindung, 2 Sitze)
Kennwort: „JuristInnenForumKonstanz“
Luther, Felix
Behler, Antje
Vetter, Marcel
Velder, Jan
Fachbereichsrat Wirtschaftswissenschaften
(Mehrheitswahl ohne Bindung, 2 Sitze)
Stolz, Christine
Bongard, Kilian
Fachbereichsrat Politik- und Verwaltungswissenschaft
(Mehrheitswahl ohne Bindung, 2 Sitze)
Kennwort „PolVer“
Seidlhuber, Peter
Buß, Rosa
II. Zeitpunkt und Ort der Wahlen
Die Wahlen finden
am Dienstag, dem 09. Juni 2015 sowie
am Mittwoch, dem 10. Juni 2015
jeweils in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr (Abstimmungszeit) statt.
Der Wahlraum befindet sich auf der Ebene K5
Es wählt ausschließlich die Wählergruppe der Studierenden und für diese Wählergruppe wahlberechtigten Promovierenden.
III.Art der Wahlen
Gewählt wird in der Regel nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Verhältniswahl (§ 13 Wahlordnung) findet statt, wenn
1. von einer Wählergruppe drei oder mehr Vertreter oder Vertreterinnen zu wählen sind und
2. von dieser Wählergruppe mindestens zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht wurden, die
zusammen mindestens doppelt so viele Bewerber oder Bewerberinnen aufweisen wie Mitglieder zu wählen sind.
Der Wähler bzw. die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Mitglieder seiner bzw. ihrer Gruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl). Er oder sie kann die Gesamtstimmenzahl auf die
Bewerber und Bewerberinnen der Wahlvorschläge verteilen und einem Bewerber oder einer Bewerberin bis zu zwei Stimmen geben.
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Der Wähler bzw. die Wählerin soll unter Beachtung der Gesamtstimmenzahl so abstimmen,
dass er oder sie auf dem Stimmzettel in Papierform oder in elektronischer Form die vorgedruckten Namen von Bewerbern oder Bewerberinnen ankreuzt oder die dem Bewerber oder der Bewerberin zugedachte Stimmenzahl (höchstens zwei) einträgt.
Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem d’Hondtschen-Höchstzahlenverfahren (§ 30 Abs.
2).
Mehrheitswahl mit Bindung (§ 14 WahlO)
an die vorgeschlagenen Bewerber und Bewerberinnen findet statt, wenn
1. von einer Wählergruppe genau ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde, der mindestens doppelt so viele Bewerber oder Bewerberinnen aufweist wie Mitglieder zu wählen sind,
oder
2. von einer Wählergruppe weniger als drei Vertreter oder Vertreterinnen zu wählen sind und
von dieser Wählergruppe mindestens zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht wurden, die
zusammen mindestens doppelt so viele Bewerber oder Bewerberinnen aufweisen wie Mitglieder zu wählen sind.
Der Wähler bzw. die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Mitglieder seiner bzw. ihrer Gruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl). Er oder sie kann die Gesamtstimmenzahl auf die
Bewerber und Bewerberinnen der Wahlvorschläge verteilen und einem Bewerber oder einer Bewerberin nur eine Stimme geben.
Der Wähler bzw. die Wählerin soll unter Beachtung der Gesamtstimmenzahl so abstimmen,
dass er oder sie auf dem Stimmzettel die vorgedruckten Namen von Bewerbern oder Bewerberinnen ankreuzt.
Die Bewerber und Bewerberinnen mit den höchsten Stimmenzahlen erhalten in der Reihenfolge dieser Zahlen einen Sitz (§ 30 Abs. 2 Nr. 2).
Mehrheitswahl ohne Bindung (§ 15 WahlO)
an die vorgeschlagenen Bewerber und Bewerberinnen findet statt,
wenn
kein Wahlvorschlag eingereicht wurde oder wenn die Zahl der Bewerber oder Bewerberinnen in
den eingereichten Wahlvorschlägen zusammen nicht mindestens doppelt so groß ist wie die Zahl
der zu wählenden Mitglieder.
Der bzw. die Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mitglieder seiner bzw. ihrer Gruppe
zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl); er oder sie kann einem Bewerber oder einer Bewerberin oder einer anderen wählbaren Person nur eine Stimme geben.
Der Wähler bzw. die Wählerin soll unter Beachtung der Gesamtstimmenzahl so abstimmen,
dass er oder sie auf dem Stimmzettel
vorgedruckte Namen von Bewerbern oder Bewerberinnen ankreuzt oder
Namen anderer wählbarer Mitglieder seiner Wählergruppe unter unzweifelhafter Bezeichnung der Person einträgt.
Die Bewerber oder Bewerberinnen mit den höchsten Stimmenzahlen erhalten in der Reihenfolge dieser Zahlen einen Sitz (§ 30 Abs. 2 Nr. 2).
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IV.
Stimmabgabe und Briefwahl
Das Wahlrecht kann durch persönliche Stimmabgabe im Wahlraum oder durch Briefwahl ausgeübt
werden und zwar nur mit amtlichen Stimmzetteln.
Wahlberechtigte Personen, die durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimme allein
abzugeben, können sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen.
Bitte vergessen Sie nicht, bei der Stimmabgabe auch Ihren Personal- oder Studierendenausweis
mitzubringen! Dadurch helfen Sie mit, den Wahlhelfern/innen bei der Prüfung Ihrer Wahlberechtigung die Arbeit zu erleichtern!
Briefwahlunterlagen können spätestens bis zum
Mittwoch, 03. Juni 2015, 12:00 Uhr
persönlich:
im Sekretariat der Abteilung für Akademische und Internationale Angelegenheiten, Raum
V 616, Herr Maximilian Mertel oder dessen beauftragte Vertretung gegen Vorlage des
Personalausweises entgegengenommen werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit Briefwahlunterlagen zu beantragen über:
Intranet:
http://www.intra.uni-konstanz.de/wahlen/aktuelles/aktuelles/senat-sektions-undfachbereichsraete/briefwahl/
oder
elektronisch:
(als Download aus o.g. link) über die Wahlleitung:
[email protected]
Wahlbriefe müssen spätestens am zweiten Wahltag (10. Juni 2015) bis zum Ende der Abstimmungszeit um 16:00 Uhr bei der Wahlleitung eingegangen sein.
V. Ermittlung des Wahlergebnisses
Die Wahlergebnisse für die nach dieser Bekanntmachung zu wählenden Gremien werden am
Donnerstag, dem 11. Juni 2015 ab 9:00 Uhr öffentlich in Raum A 500 / Studiobühne des Universitätstheaters (beim I- Punkt – Haupteingang der Universität) ermittelt.
VI.
Wahlordnung
Die „Satzung der Universität Konstanz zur Durchführung von Gremienwahlen“ (Wahlordnung –
WahlO) sowie die Grundordnung der Universität Konstanz können im Intranet oder in der Universitätsverwaltung bei der Wahlleitung eingesehen werden.
Konstanz, den 19.05.2014
Gez. Damm
Wahlleitung
Abteilung für Akademische und
Internationale Angelegenheiten
Raum V 601, Tel.: 2589
[email protected]
Ausgehängt:
Abgenommen:
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