Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl der Studierenden bzw. eingeschriebenen Doktorandinnen und Doktoranden - in den Senat in die Sektionsräte in die Fachbereichsräte am Dienstag, dem 09. Juni 2015 und am Mittwoch, dem 10. Juni 2015 Gemäß § 5 der Satzung der Universität Konstanz zur Durchführung von Gremienwahlen (Wahlordnung – WahlO) in der Fassung vom 23.03.2015 und auf der Grundlage der Grundordnung der Universität Konstanz, im Folgenden: „Grundordnung“, wird für die am 09. und 10.06.2014 stattfindenden Wahlen bekannt gegeben: Inhalt I. Wahlvorschläge 1. Senat 2. Wahlen in die Sektionsräte 3. Wahlen in die Fachbereichsräte Seite 3 - 4 Seite 4 - 5 Seite 5 - 8 II. Zeitpunkt und Ort der Wahlen Seite 8 III. Arten der Wahlen Seite 8 - 9 IV. Stimmabgabe und Briefwahl Seite 9-10 V. Ermittlung des Wahlergebnisses Seite 10 VI. Wahlordnung Seite 10 2 I. Wahlvorschläge Der Wahlausschuss der Universität Konstanz hat in seiner Sitzung am 08.05.2015 die folgenden Wahlvorschläge zugelassen, die gem. § 12 der Satzung der Universität Konstanz zur Durchführung der Gremienwahlen (Wahlordnung – WahlO) hiermit bekannt gegeben werden: 1. Wahl in den Senat Studierende bzw. eingeschriebene Doktorandinnen und Doktoranden (Verhältniswahl, 4 Sitze) Liste 1: "Die Grauen" Behler, Antje Schröder, Daniel Luther, Felix Nüllen, Hanna Bischofberger, Alexandre Eschbach, Jakob Brüderlin, Jonas Drießen, Falco Liste 2: "Juso - Hochschulgruppe ISPD" Haupenthal, Lucie Bahadir, Belkis Pfister, Marvin Hester, Tim Marx, Julia Yilmaz, Mehmet Selim Dogan, Dilek Scherer, Andreas Liste 3: "Liberale Hochschulgruppe" Brinkmann, Maximilian Raab, Maximilian Raab, Marvin Schrumpf, Maximilian Kohler, Benjamin Dett, Alexander Weißbach, Raphael Benedikt Ullrich, Nils Liste 4: "Studiliste" 3 Kühnel, Felix Garreis, Rebekka Herter, Alexa Marina Zimmermann, Eva Kappel, Victor Wimmer, Florian Haiber, Patrick Friedrich, Maximilian Liste 5: Weis, Leoni 2. Wahl in die Sektionsräte Sektionsrat Mathematisch-Naturwissenschaftliche Sektion Sektionsrat FB Mathematik und Statistik (Mehrheitswahl ohne Bindung, 1 Sitz) Kennwort: „Hilbert“ Wendt, Björn Sektionsrat FB Informatik und Informationswissenschaft (Mehrheitswahl mit Bindung, 1 Sitz) Kennwort: „Kabelsalat“ Bock, Moritz Stegmüller, Matthis Sektionsrat FB Physik (Mehrheitswahl ohne Bindung, 1 Sitz) Wahlvorschlag wurde zurück gewiesen.“ Sektionsrat FB Chemie (Mehrheitswahl ohne Bindung, 1 Sitz) Kennwort: „Bonuspunkte für Alle“ Schmidt, Jana Dorothea Renate Sektionsrat FB Biologie (Mehrheitswahl ohne Bindung, 1 Sitz) Einzelbewerber Strasdat, Colin Sektionsrat FB Psychologie (Mehrheitswahl ohne Bindung, 1 Sitz) 4 Einzelbewerber Merkle, Lars Sektionsrat Geisteswissenschaftliche Sektion Sektionsrat FB Philosophie (Mehrheitswahl mit Bindung, 1 Sitz) Karcher, Nicole Halter, Kurt Sektionsrat FB Geschichte und Soziologie (Mehrheitswahl mit Bindung, 1 Sitz) Brüderlin, Jonas Mach, Leonard Sektionsrat FB Literaturwissenschaft (Mehrheitswahl ohne Bindung, 1 Sitz) Kein Vorschlag Sektionsrat FB Sprachwissenschaft (Mehrheitswahl ohne Bindung, 1 Sitz) Kein Vorschlag Sektionsrat Sektion Politik – Recht - Wirtchaft Sektionsrat FB Rechtswissenschaft (Mehrheitswahl mit Bindung, 1 Sitz) Kennwort: „JuristInnenForumKonstanz“ Stürner, Nicola Thanou, Ioanna Sektionsrat FB Wirtschaftswissenschaften (Mehrheitswahl ohne Bindung, 1 Sitz) Einzelbewerber Hess, Dominik Sektionsrat FB Politik- und Verwaltungswissenschaft (Mehrheitswahl ohne Bindung, 1 Sitz) Kennwort: „PolVer“ Bidlingmaier, Adrian 3. Wahl in die Fachbereichsräte 5 Fachbereichsrat Mathematik und Statistik (Mehrheitswahl ohne Bindung, 2 Sitze) Kennwort: „ Hilbert“ Rissel, Manuel Eggen, Carl Fachbereichsrat Informatik und Informationswissenschaft (Mehrheitswahl mit Bindung, 2 Sitze) Kennwort „Kabelsalat“ Petersen, Miriam Gülzow, Jörg Marvin Bartholt, Claudia Bruder, Annelie Katharina Fachbereichsrat Physik (Mehrheitswahl mit Bindung, 2 Sitze) Kennwort: „Physik“ Kümmel, Marco Dennis Mink, Daniela Nabben, David Kazenwadel, Daniel Lukas 6 Fachbereichsrat Chemie (Mehrheitswahl ohne Bindung, 2 Sitze) Kennwort „Ich bin so kluk – kluk“ Leist, Yannick Stumpf, Florian Fachbereichsrat Biologie (Mehrheitswahl mit Bindung, 2 Sitze) Al-Kayal, André Heuel, Kim Christin Mihajlenko, Xenia Link, Veronika Fachbereichsrat Psychologie (Mehrheitswahl ohne Bindung, 2 Sitze) Mack, Leonie Josephine Ermark, Florian Fachbereichsrat Philosophie (Mehrheitswahl mit Bindung, 1 Sitz, gemäß § 19 Abs. 2,Satz 2 Grundordnung) Sell, Janna Lou Schlangen, Lisa Fachbereichsrat Geschichte und Soziologie (Mehrheitswahl mit Bindung, 2 Sitze) Knies, David M. Schröder, Daniel Benz, Jule Schüllermann, Marcus Fachbereichsrat Literaturwissenschaft (Mehrheitswahl ohne Bindung, 2 Sitze) Einzelbewerber Wulff, Svenja Kunkel, Nico Fachbereichsrat Sprachwissenschaft (Mehrheitswahl ohne Bindung, 2 Sitze) Rommel, Meike Schwan, Carolin Ruth 7 Fachbereichsrat Rechtswissenschaft (Mehrheitswahl mit Bindung, 2 Sitze) Kennwort: „JuristInnenForumKonstanz“ Luther, Felix Behler, Antje Vetter, Marcel Velder, Jan Fachbereichsrat Wirtschaftswissenschaften (Mehrheitswahl ohne Bindung, 2 Sitze) Stolz, Christine Bongard, Kilian Fachbereichsrat Politik- und Verwaltungswissenschaft (Mehrheitswahl ohne Bindung, 2 Sitze) Kennwort „PolVer“ Seidlhuber, Peter Buß, Rosa II. Zeitpunkt und Ort der Wahlen Die Wahlen finden am Dienstag, dem 09. Juni 2015 sowie am Mittwoch, dem 10. Juni 2015 jeweils in der Zeit von 09:00 bis 16:00 Uhr (Abstimmungszeit) statt. Der Wahlraum befindet sich auf der Ebene K5 Es wählt ausschließlich die Wählergruppe der Studierenden und für diese Wählergruppe wahlberechtigten Promovierenden. III.Art der Wahlen Gewählt wird in der Regel nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Verhältniswahl (§ 13 Wahlordnung) findet statt, wenn 1. von einer Wählergruppe drei oder mehr Vertreter oder Vertreterinnen zu wählen sind und 2. von dieser Wählergruppe mindestens zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht wurden, die zusammen mindestens doppelt so viele Bewerber oder Bewerberinnen aufweisen wie Mitglieder zu wählen sind. Der Wähler bzw. die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Mitglieder seiner bzw. ihrer Gruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl). Er oder sie kann die Gesamtstimmenzahl auf die Bewerber und Bewerberinnen der Wahlvorschläge verteilen und einem Bewerber oder einer Bewerberin bis zu zwei Stimmen geben. 8 Der Wähler bzw. die Wählerin soll unter Beachtung der Gesamtstimmenzahl so abstimmen, dass er oder sie auf dem Stimmzettel in Papierform oder in elektronischer Form die vorgedruckten Namen von Bewerbern oder Bewerberinnen ankreuzt oder die dem Bewerber oder der Bewerberin zugedachte Stimmenzahl (höchstens zwei) einträgt. Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem d’Hondtschen-Höchstzahlenverfahren (§ 30 Abs. 2). Mehrheitswahl mit Bindung (§ 14 WahlO) an die vorgeschlagenen Bewerber und Bewerberinnen findet statt, wenn 1. von einer Wählergruppe genau ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde, der mindestens doppelt so viele Bewerber oder Bewerberinnen aufweist wie Mitglieder zu wählen sind, oder 2. von einer Wählergruppe weniger als drei Vertreter oder Vertreterinnen zu wählen sind und von dieser Wählergruppe mindestens zwei gültige Wahlvorschläge eingereicht wurden, die zusammen mindestens doppelt so viele Bewerber oder Bewerberinnen aufweisen wie Mitglieder zu wählen sind. Der Wähler bzw. die Wählerin hat so viele Stimmen, wie Mitglieder seiner bzw. ihrer Gruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl). Er oder sie kann die Gesamtstimmenzahl auf die Bewerber und Bewerberinnen der Wahlvorschläge verteilen und einem Bewerber oder einer Bewerberin nur eine Stimme geben. Der Wähler bzw. die Wählerin soll unter Beachtung der Gesamtstimmenzahl so abstimmen, dass er oder sie auf dem Stimmzettel die vorgedruckten Namen von Bewerbern oder Bewerberinnen ankreuzt. Die Bewerber und Bewerberinnen mit den höchsten Stimmenzahlen erhalten in der Reihenfolge dieser Zahlen einen Sitz (§ 30 Abs. 2 Nr. 2). Mehrheitswahl ohne Bindung (§ 15 WahlO) an die vorgeschlagenen Bewerber und Bewerberinnen findet statt, wenn kein Wahlvorschlag eingereicht wurde oder wenn die Zahl der Bewerber oder Bewerberinnen in den eingereichten Wahlvorschlägen zusammen nicht mindestens doppelt so groß ist wie die Zahl der zu wählenden Mitglieder. Der bzw. die Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mitglieder seiner bzw. ihrer Gruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl); er oder sie kann einem Bewerber oder einer Bewerberin oder einer anderen wählbaren Person nur eine Stimme geben. Der Wähler bzw. die Wählerin soll unter Beachtung der Gesamtstimmenzahl so abstimmen, dass er oder sie auf dem Stimmzettel vorgedruckte Namen von Bewerbern oder Bewerberinnen ankreuzt oder Namen anderer wählbarer Mitglieder seiner Wählergruppe unter unzweifelhafter Bezeichnung der Person einträgt. Die Bewerber oder Bewerberinnen mit den höchsten Stimmenzahlen erhalten in der Reihenfolge dieser Zahlen einen Sitz (§ 30 Abs. 2 Nr. 2). 9 IV. Stimmabgabe und Briefwahl Das Wahlrecht kann durch persönliche Stimmabgabe im Wahlraum oder durch Briefwahl ausgeübt werden und zwar nur mit amtlichen Stimmzetteln. Wahlberechtigte Personen, die durch körperliche Gebrechen gehindert sind, ihre Stimme allein abzugeben, können sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. Bitte vergessen Sie nicht, bei der Stimmabgabe auch Ihren Personal- oder Studierendenausweis mitzubringen! Dadurch helfen Sie mit, den Wahlhelfern/innen bei der Prüfung Ihrer Wahlberechtigung die Arbeit zu erleichtern! Briefwahlunterlagen können spätestens bis zum Mittwoch, 03. Juni 2015, 12:00 Uhr persönlich: im Sekretariat der Abteilung für Akademische und Internationale Angelegenheiten, Raum V 616, Herr Maximilian Mertel oder dessen beauftragte Vertretung gegen Vorlage des Personalausweises entgegengenommen werden. Alternativ besteht die Möglichkeit Briefwahlunterlagen zu beantragen über: Intranet: http://www.intra.uni-konstanz.de/wahlen/aktuelles/aktuelles/senat-sektions-undfachbereichsraete/briefwahl/ oder elektronisch: (als Download aus o.g. link) über die Wahlleitung: [email protected] Wahlbriefe müssen spätestens am zweiten Wahltag (10. Juni 2015) bis zum Ende der Abstimmungszeit um 16:00 Uhr bei der Wahlleitung eingegangen sein. V. Ermittlung des Wahlergebnisses Die Wahlergebnisse für die nach dieser Bekanntmachung zu wählenden Gremien werden am Donnerstag, dem 11. Juni 2015 ab 9:00 Uhr öffentlich in Raum A 500 / Studiobühne des Universitätstheaters (beim I- Punkt – Haupteingang der Universität) ermittelt. VI. Wahlordnung Die „Satzung der Universität Konstanz zur Durchführung von Gremienwahlen“ (Wahlordnung – WahlO) sowie die Grundordnung der Universität Konstanz können im Intranet oder in der Universitätsverwaltung bei der Wahlleitung eingesehen werden. Konstanz, den 19.05.2014 Gez. Damm Wahlleitung Abteilung für Akademische und Internationale Angelegenheiten Raum V 601, Tel.: 2589 [email protected] Ausgehängt: Abgenommen: 10
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