Essener sozialrechtliche Abendgespräche 2015

Essener Anwalt- und Notarverein e. V.
Der Essener Anwalt- und Notarverein e. V. lädt Sie hiermit herzlich ein zur Teilnahme an den folgenden Abendgesprächen:
62. Essener sozialrechtliches Abendgespräch:
ESAG II 2015
- Der Sozialleistungsbetrug Frau Astrid Lente-Poertgen, Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht NordrheinHerr Martin Henrich, Fachanwalt für Strafrecht in Essen
Der Sozialleistungsbetrug betrifft sowohl strafrechtliche als auch sozialrechtliche Fragen. In dieser Veranstaltung, die im Zusammenwirken mit der Strafverteidigervereinigung NRW e.V. durchgeführt wird,
werden sowohl die sozialrechtlichen als auch die strafrechtlichen Probleme ausführlich vorgestellt und
kritisch diskutiert. Sie ist sowohl für Strafrechtler als auch für Sozialrechtler besonders geeignet, weil
das gegenseitige Verständnis der verschiedenen Rechtsgebiete gefördert wird. Den sozialrechtlichen
Teil wird Frau Lente-Poertgen übernehmen, die als Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit der leistungsrechtlichen Abwicklung solcher Fälle praktisch befasst ist. Herr Henrich als Fachanwalt für Strafrecht wird besonders auf die strafrechtlichen Fragen des Sozialleistungsbetrugs eingehen.
ACHTUNG: Wegen der beiden Referenten beginnt die Veranstaltung schon um 18.00 Uhr und endet
wie gewohnt um 21.30 Uhr.
Termin: Donnerstag, den 13.05.2015
63. Essener Sozialrechtliches Abendgespräch:
ESAG III 2015
- Die Begutachtung von HNO-Erkrankungen und ihre Bedeutung für sozialrechtliche Leistungsansprüche Dr. Rolf Keller, Dr. Thomas Fronz, Fachärzte für HNO-Erkrankungen
Herr Dr. Keller und Herr Dr. Fronz werden über Erkrankungen und Behinderungen im HNO-Bereich
informieren. Dazu gehört vor allem die Bedeutung im Zusammenhang mit sozialrechtlichen Leistungsansprüchen.
Termin: Mittwoch 25.03.2015
64. Essener sozialrechtliches Abendgespräch:
ESAG IV 2015
- Highlights in der Rechtsprechung des BSG und des LSG Nordrhein-Westfalen I Frau Astrid Lente-Poertgen, Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht NordrheinWestfalen
Frau Lente-Poertgen wird in der Veranstaltung die aktuelle Rechtsprechung zum SGB II, zum SGB
XII und zum Asylbewerberleistungsgesetz referieren
Termin: Dienstag, den 22.09.2015
65. Essener sozialrechtliches Abendgespräch:
ESAG V 2015
- Highlights in der Rechtsprechung des BSG und LSGIIFrau Astrid Lente-Poertgen, Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht NordrheinWestfalen
Frau Lente-Poertgen wird wie in jedem Jahr über die Rechtsprechung des BSG und das LSG NRW über
die sonstigen Gebiete des Sozialrechts mit Ausnahme des Existenzsicherungsrechts berichten.
Termin: Donnerstag, den 01.10.2015
66. Essener sozialrechtliches Abendgespräch:
ESAG VI 2015
- Taktik im Sozialgerichtsverfahren Herr Dr. Wolfgang Conradis, Fachanwalt für Sozialrecht in Duisburg
Auch diese Veranstaltung ist noch in Planung. Näheres sobald der Termin feststeht!!!!
Termin: Donnerstag, November 2015
Ort:
Lukas im Alten Bahnhof, Prinz-Friedrich-Str. 1, 45257 Essen
Zeit:
18.30 Uhr bis 21.30 Uhr (2 ½ Zeitstunden und ½ Stunde Pause)
Aufwandpauschale:
jeweils 50,00 € inklusive eines Imbisses
Bitte melden Sie sich unter der unten angegebenen Telefaxnummer an und überweisen Sie – sofern
Sie dies noch nicht getan haben sollten – die Pauschale auf das Konto des
Essener Anwalts- und Notarvereins
Konto-Nr. 44 84 43
BLZ 360 200 30
Nationalbank Essen (Stichwort „ESAG …. 2015“ bitte angeben)
Die Veranstaltung ist als sozialrechtliche Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO durch die Rechtsanwaltskammer Hamm anerkannt. Bitte melden Sie sich über Herrn Rechtsanwalt Uwe Klerks, Frankenstr. 251, 45134 Essen, Telefon: 0201/472670, Telefax: 0201/4309412 an. Ausdrückliche Teilnahmebestätigungen erfolgen vor der Veranstaltung nicht mehr. Bei Rückfragen wenden Sie sich
bitte an Herrn Klerks.
Anmeldung
Hiermit melde ich mich verbindlich für die folgende/n Veranstaltung/en an (bitte ankreuzen):
 ESAG II 2015
 ESAG III 2015
 ESAG V 2015
 ESAG IV 2015
 ESAG VI 2015
Ich überweise den Kostenbeitrag in Höhe von 50,00 € pro Veranstaltung auf das vorbezeichnete
Konto des Essener Anwalts- und Notarvereins.
Sollte ich später als 14 Tage vor der Veranstaltung absagen, kann ich meinen Kostenbeitrag nicht
mehr zurückerhalten oder zurückfordern.
Ort, Datum
Unterschrift/Stempel