Molekularpathologie/BRCA - Pathologisches Institut Bremerhaven

An die Mitglieder des
Bundesverbandes Deutscher Pathologen e. V.
18.03.2015 wi
Molekularpathologie / BRCA
Sehr verehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
heute bitten wir Sie um Kenntnisnahme der im Folgenden beschriebenen Entwicklung in der
Molekularpathologie und um Beratung Ihrer Einsender, was die Companion Diagnostik beim
Ovarialkarzinom betrifft.
1. Am 16.12.2014 hat die Europäische Zulassungsbehörde Lynparza® (Olaparib) für die
Rezidivtherapie des BRCA-mutierten high-grade serösen Ovarialkarzinoms zugelassen.
Mit Zulassung dieses Arzneimittels erhält BRCA als Biomarker eine zusätzliche
Funktion: Neben seiner bereits etablierten Rolle zur Risikostratifizierung beim
familiären Brust- und Eierstockkrebs, dient BRCA nun erstmals auch als Biomarker zur
Vorhersage des Ansprechens auf eine medikamentöse Therapie und fällt damit in den
Bereich des Nachweises somatischer Mutationen am Tumorgewebe durch die
Pathologie. Da die molekularpathologische BRCA1/2-Untersuchung am Tumorgewebe
alle therapierelevanten Mutationen erfasst, ist sie für die Therapieentscheidung besser
geeignet als die Blutuntersuchung, die nur Keimbahnmutationen detektiert.
Die Untersuchungen von BRCA-Mutationen am Tumorgewebe mit dem Ziel der
Feststellung eines Ansprechens auf eine medikamentöse Tumortherapie fallen nicht
unter das Gendiagnostikgesetz, da der Untersuchungszweck nicht darauf ausgerichtet
ist, durch die Unterscheidung von Keimbahnmutation und somatischer Mutationen eine
genetische Eigenschaft im Sinne des GenDG sicher festzustellen.
2. Was können Sie persönlich tun?
2.1.
Sie können Ihre Einsender in Fällen des rezidivierten high grade serösen
Ovarialkarzinoms anbieten, die BRCA-Testung für sie zu organisieren.
2.2.
Bitte stellen Sie Ihren Einsendern dazu einen Kostenerstattungsantrag und eine
Abtretungserklärung der Patientin zur Verfügung. Die beiden Muster finden Sie
als Anlage. Damit macht die Patientin ihren Rechtsanspruch auf
Kostenerstattung gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse geltend und tritt die
Forderung gleichzeitig an das Institut für Pathologie ab, das die
Mutationsdiagnostik durchführt. Krankenhäusern entstehen u. E. dabei keine
Kosten. Ambulante Einsender-Budgets werden nicht belastet. Die Finanzierung
erscheint gesichert.
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2.3.
2.4.
Als weitere Anlage finden Sie eine Liste der Institute für Pathologie, die diese
Testung bereits am Tumorgewebe anbieten. Bitte schicken Sie Ihr Material mit
den unterschriebenen Erklärungen der Patientinnen an eine dieser
Einrichtungen.
Als Material sollte ein repräsentativer Paraffinblock mit Karzinomgewebe
übersandt werden, mit den Dokumenten 1- 4 siehe Anlagen.
Die fünf genannten Institute haben einen internen Ringversuch BRCA am Tumorgewebe
erfolgreich durchgeführt. Für diejenigen, die darüber hinaus diese Leistung erbringen wollen,
wird gerade ein Ringversuch angeboten.
Mit kollegialen Grüßen
Prof. Dr. med. Thomas Kirchner
Vorstandsmitglied Bereich Molekularpathologie
Bundesverband Deutscher Pathologen e. V.
Prof. Dr. med. Werner Schlake
Präsident
Bundesverband Deutscher Pathologen e. V.
Anlagen:
1. Muster Anforderungsschein
2. Muster Kostenerstattungsantrag der Patientin
3. Muster Abtretungserklärung der Patientin
4. Liste der 5 Institute
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Anlage 1 des Rundschreibens „Molekularpathologie / BRCA“ vom xx.03.2015
Anforderungsschein
Molekularpathologische Analyse BRCA1/2 Mutationen
(bei fortgeschrittenem, Platin-sensitiven, serösem Karzinom
des Eierstocks, Eileiters oder des Peritoneums)
an das Institut für Pathologie …
Patient (Aufkleber)
Anforderer/in (Stempel)
Externe Eingangsnummer: ________________________________
(
Paraffinblock anbei
Überweisungsschein anbei )
Ambulant
Privat
Kasse
Stationär
Privat
Kasse
Kostenerstattungsantrag anbei
Abtretungserklärung anbei
Rechnung Versand- und Transportkosten anbei
Hinweis
Die beantragte Testung dient ausschließlich der Untersuchung auf eine therapierelevante
BRCA1/2- Mutation im Tumorgewebe. Die Untersuchung stellt keine Keimbahnanalytik dar,
erlaubt auch keine Keimbahnaussage und erfordert keine Aufklärung gemäß
Gendiagnostikgesetz.
Materialrückversand an:
…………………………………….......
(Datum, Unterschrift)
Anlage 2 des Rundschreibens „Molekularpathologie / BRCA“ vom xx.03.2015
Empfänger:
Krankenkasse xyz
Straße Nr.
PLZ Ort
Absender:
Patientin
Straße Nr.
PLZ Ort
Antrag auf Übernahme der Kosten für den molekularpathologischen BRCA-Test bei der
Krankenkasse xyz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich derzeit nach Diagnose eines Rezidivs eines BRCA-mutierten high-grade
serösen Ovarialkarzinoms in ärztlicher Behandlung. Es ist eine Therapie mit Olaparib
vorgesehen. Zwingende Voraussetzung dafür ist die molekularpathologische Analyse der
BRCA-1/-2-Mutationen. Der Kostenvoranschlag des Pathologischen Instituts, das den
BRCA-Mutationstest für mich durchführen soll, beläuft sich auf 2.386,86 € ggfs. zzgl.
Versand- und Transportkosten.
Ich ersuche Sie, im Zusammenhang mit diesem Antrag auf Kostenübernahme von einer
Kontaktaufnahme mit mir abzusehen. Ich wünsche durch Sie als meine Krankenkasse derzeit
keine medizinische Beratung, da diese bereits durch die von mir ausgewählten Ärzte meines
Vertrauens erfolgt.
Mit Wirkung vom heutigen Tage habe ich in einer separaten Bevollmächtigungs- und
Abtretungsvereinbarung,
Institut
Ansprechpartner/Pathologe
Straße Nr.
PLZ Ort
entsprechend §13 SGB X ermächtigt, die Kosten für den molekularpathologischen BRCA-Test
in meinem Namen bei Ihnen geltend zu machen und alle in diesem Zusammenhang
notwendigen Rechtsmittel einzulegen. Ich weiß, dass diese Ermächtigung Sie entsprechend §
13 (3) SGB X verpflichtet, die gesamte Korrespondenz zu meinem Antrag auf
Kostenübernahme ab sofort mit dem Institut zu führen. Ich wäre Ihnen jedoch sehr verbunden,
wenn Sie mich insbesondere über Ihre Entscheidung zur Kostenübernahme ebenfalls in
Kenntnis setzen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
.....................................................
Ort / Datum
.....................................................
Unterschrift der Patientin
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Anlage 3 des Rundschreibens „Molekularpathologie / BRCA“ vom xx.03.2015
Empfänger:
Krankenkasse xyz
Straße Nr.
PLZ Ort
Absender:
Patientin
Straße Nr.
PLZ Ort
BEVOLLMÄCHTIGUNG UND ABTRETUNGSVEREINBARUNG
Die Versicherte
Name
Straße Nr.
PLZ Ort
Krankenkasse xyz
Krankenversicherungsnummer
bevollmächtigt ihren Pathologen
Institut
Ansprechpartner/Pathologe
Straße Nr.
PLZ Ort
im Falle einer Ablehnung einer
molekularpathologischen BRCA-Tests
durch die Krankenversicherung:
Kostenübernahme
für
die
Durchführung
des
zuständige Krankenkasse
alle notwendigen Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einzulegen.
Zudem tritt die Versicherte ihre Ansprüche auf Erstattung der Kosten für die Durchführung
des molekularpathologischen BRCA-Mutationstests ggfs. zzgl. Versand- und Transportkosten
vollumfänglich an den bevollmächtigten Pathologen ab. Sie ermächtigt ihn oder die von ihm
beauftragte Abrechnungsstelle, diese Kosten direkt bei der Krankenversicherung unter
Vorlage einer Kopie dieser Abtretungserklärung und unter Beifügung der entsprechenden
ärztlichen Verordnungen und ggf. des pathologischen Befundberichts geltend zu machen.
.....................................................
Ort / Datum
.....................................................
Unterschrift der Versicherten
Anlage 4 des Rundschreibens „Molekularpathologie / BRCA“ vom xx.03.2015
Pathologische Institute,
die derzeit BRCA-1/-2 Mutationstestungen durchführen
Prof. Dr. med. Manfred Dietel
Direktor des Instituts für Pathologie
der Charité Campus Mitte
Charitéplatz 1
10117 Berlin
Tel.: 030 45053-6001
Fax.: 030 45053-6900
Prof. Dr. med. Reinhard Büttner
Direktor des Instituts für Pathologie
Universitätsklinikum Köln
Kerpener Str. 62
50937 Köln
Tel.: 0221 478-6320
Fax.: 0221 478-6360
Prof. Dr. med. Hans H. Kreipe
Direktor des Instituts für Pathologie
Medizinische Hochschule Hannover
Carl-Neuberg-Str.1
30625 Hannover
Tel.: 0511 532-4500
Fax.: 0511 532-5799
Prof. Dr. med. Thomas Kirchner
Direktor des Pathologischen Instituts
der LMU München
Thalkirchner Str. 36
80337 München
Tel.: 089 2180-73601 oder -73602
Fax.: 089 2180-73604
Prof. Dr. med. Peter Schirmacher
Direktor des Pathologischen Instituts
Universitätsklinikum Heidelberg
Im Neuenheimer Feld 224
69120 Heidelberg
Tel.: 06221 5635596
Fax.: 06221 564156
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