FRAGEBOGEN ZUR BEURTEILUNG DER ARBEITSBEDINGUNGEN

Leiterin: Frau Dr. Antonia Viertel
Betriebsärztliche Dienststelle
FRAGEBOGEN ZUR BEURTEILUNG DER
ARBEITSBEDINGUNGEN
nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchu RiV)
unter Berücksichtigung des Mutterschutzgesetzes
Name der werdenden Mutter
durchgeführt von _____________________________________________________
am _______________________
Bezeichnung des Arbeitsplatzes _________________________________________
A. Physikalische Gefährdungen
1.
Stöße und Erschütterungen
Ja
Nein Entfällt
a) auf oder in der Nähe von Maschinen, die Schwingungen zwischen 0,5 und
80 Hertz verursachen
b) Beschäftigung auf Fahrzeugen nach Ablauf des 3. Schwangerschaftsmonats
2.
Bewegungen oder körperliche Belastungen
a) Heben, Bewegen oder Befördern von Lasten, ohne mechanische Hilfsmittel
regelmäßig mehr als 5 kg
gelegentlich mehr als 10 kg
b) ständiges Stehen bis zum Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats
länger als 4 Stunden täglich nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonat
c) häufig erhebliches Strecken oder Beugen
dauernd gehockte oder gebückte Haltung
d) schwere körperliche Arbeit
3.
Strahlung
a) Ionisierende Strahlung
b) Genehmigungspflichtiger Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
c) Gefährliche nicht ionisierende Strahlung,
namentlich
4.
Sonstige
a) Lärm, Beurteilungspegel > 80 dB
b) Hitze
ggf. ermittelte Temperatur
Ja
Nein
Entfällt
c) Kälte,
z.B. im Kühlhaus, ständig im Freien bei niedrigen Außentemperaturen
ggf. ermittelte Temperatur
d) Nässe
B. Chemische Gefahrstoffe (s. Gefahrstoffkataster, Sicherheitsdatenblatt, Stoffkennzeichnung)
1.
Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fruchtschädigende Gefahrstoffe
Ja
Nein Entfällt
a) Hat die werdende Mutter Umgang mit Gefahrstoffen (R-Sätze)– R39, R40, R45,
R46, R49, R61, R68 sowie Kombinationen
b) Hat die stillende Mutter Umgang mit Gefahrstoffen - R39, R40, R45, R46,
R49, R61, R68 sowie Kombinationen und ist der Grenzwert überschritten
2.
Gefahrstoffe mit der Einstufung
a) Hat die werdende oder stillende Mutter Umgang mit Gefahrstoffen der
Einstufung sehr giftig (T+), giftig (T) gesundheitsschädlich (Xn) oder in sonstiger
Weise den Menschen chronisch schädigend und ist der Grenzwert
überschritten
3.
Hautkontakt mit hautresorptiven Gefahrstoffen
a) Hat die werdende oder stillende Mutter Umgang mit hautresorptiven Gefahrstoffen (R12, R24, R27 sowie Kombinationen)
4.
Einzelstoffe
a) Blei und Bleiderivate
(wenn sie vom menschlichen Organismus absorbiert werden können)
b) Quecksilber und Quecksilberderivate
c) Mitosehemmstoffe
d) Kohlenmonoxid
C. Biologische Arbeitsstoffe, Übertragung von Krankheiten
1. Erreger (Viren, Bakterien, Pilze),
a) die gefährlich im Sinne von Anlage 1 MuSchRiV sind
namentliche Nennung
b) Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 2 - 4 i.S. d. Biostoffverordnung
c) Gentechnische Experimente in der Sicherheitsstufe S2
2. Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die ihrer Art nach erfahrungsgemäß
Krankheitserreger übertragen können (z.B. Blut, Körperflüssigkeiten o.ä.)
3. Toxoplasmoseerreger
4. Rötelnvirus (wenn keine ausreichende Immunität besteht)
Ja
Nein Entfällt
Ja
D. Arbeitsbedingungen und Arbeitsverfahren
Nein Entfällt
1. Arbeiten bei Überdruck (z.B. in Druckkammern)
2. Arbeiten mit erhöhten Unfallgefahren, insbesondere Ausgleiten, Abstürzen,
Fallen
3. Umgang mit Personen, die durch potentiell aggressives Verhalten eine Gefahr
darstellen können (z.B. Psychosen)
4. Arbeiten mit der besonderen Gefahr des Entstehens einer Berufskrankheit
aufgrund der Schwangerschaft oder Arbeiten mit erhöhter Gefährdung für die
werdende Mutter oder das Kind aufgrund des Entstehens einer
Berufskrankheit (z.B. Hepatitis)
5. Akkordarbeit, Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo u.ä.
6. Nachtarbeit (zwischen 20.00 und 6.00 Uhr)
7. Arbeiten an Sonn- und Feiertagen
8. Mehrarbeit, d.h. mehr als 8,5 Stunden täglich oder 90 Stunden in der
Doppelwoche (Frauen unter 18 Jahren: 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in
der Doppelwoche)
E. Sonstige Gefährdungsfaktoren
1.
2.
Schutzmaßnahmen
Sofern Fragen mit „Ja“ beantwortet wurden, ist von einer Gefährdung für die werdende Mutter
und/oder das ungeborene Kind auszugehen. Es resultieren Beschäftigungsverbote für diese
Tätigkeit und/oder entsprechende Schutzmaßnahmen.
Veranlasste Maßnahmen
Datum
Unterschrift
Unterschrift