windcomm newsletter März 2015 - windcomm schleswig

windcomm newsletter
Ausgabe März 2015
www.windcomm.de
Editorial
windcomm newsletter März 2015
Editorial
Zwischen Aufbruch und Umbruch
Liebe Leserinnen und Leser,
stürmisch hat das Jahr 2015 für die Windbranche begonnen. So wurden im vergangenen
Jahr rund 1.770 Anlagen mit einer installierten Leistung von 4.750 Megawatt im gesamten
Bundesgebiet neu gebaut. Ein absoluter Rekordwert in der Geschichte der deutschen
Windenergie - trotz oder gerade wegen der rechtlichen Vorgaben des Bundes durch das EEG
2014. Schleswig Holstein führte die Ausbaustatistik mit 455 Anlagen und einer installierten
Leistung von 1.300 Megawatt an. Damit wurde in Schleswig-Holstein mehr Leistung an das
Netz gebracht als in Ländern wie Schweden (1.100 Megawatt), Frankreich (1.000 Megawatt)
oder der Türkei (800 Megawatt). Lesen Sie mehr dazu auf Seite12. Grundsätzlich waren
das positive Impulse für die schleswig-holsteinische Windbranche.
schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten, auf Seite 15 sowie eine juristische
Einschätzung der Lage auf Seite 17. Zudem wird windcomm das Thema auf dem
14. windcommunity treffen am 28. April in Husum aufgreifen. Mehr Informationen finden
Sie auf Seite 24.
Eine spannende Lektüre wünscht
Ihr Team von windcomm schleswig-holstein
Am 20. Januar diesen Jahres erging ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig, das
wie eine weitere Windbö durch das Land zog. Das Gericht hatte die Regionalpläne in den
Planungsräumen eins und drei für unwirksam erklärt. Die Richter kritisierten insbesondere die strikte
Übernahme ablehnender Gemeindevoten bei der Gebietsausweisung in den Regionalplänen. Die
Gemeindebeschlüsse und Bürgerentscheide gegen Windkraft genügen aus Sicht der Richter nicht
als Ausschlusskriterium für die Errichtung von Windkraftanlagen. Das Urteil könnte weit reichende
Folgen für den weiteren Ausbau der Windkraft in Schleswig-Holstein haben. Wir wünschen uns
Augenmaß sowohl auf Seiten der Planer und Investoren wie auch der Grundstückseigentümer
und Kommunen.
Durch das Urteil wird und sollte nicht Tür und Tor für einen unkontrollierten Zubau geöffnet werden,
der die Akzeptanz der Windenergie und der Energiewende gefährdet. Lesen Sie mehr zu diesem
Thema im Exklusivinterview mit Thomas Losse-Müller, Staatssekretär in der Staatskanzlei des
Dr. Matthias Hüppauff
Martin Kopp
Projektkoordinator Netzwerkagentur
Geschäftsführer windcomm e.V.
2
Inhaltsverzeichnis
windcomm newsletter März 2015
Inhalt
4
7
15
19
26
4
windcomm aktuell
14 Innovationen für Windkraft-Bauwerke
24
Veranstaltungen und Termine
4
Neues Gesicht im windcomm-Vorstand
14 Technologien für die Energiewende im
24
windcommunity treffen im NCC
5
Neue Mitglieder im windcomm schleswig-holstein e. V.
24
Business-to-Business in Frankreich
7
Anlagen-Prototyp auf Windtestfeld installiert
25
Stammtisch zum Thema Logistik
7
Neue Produkte und Dienstleistungen unserer
15
Aus der Politik
25
windWERT: MehrWertschöpfung nach der Ausbauphase
Mitgliedsunternehmen
15
„Auch künftig die Windenergienutzung über Regionalpläne
26
HUSUM Wind mit Ausbildungstag
8
Potenziale für Windkraftfirmen in der Türkei
9
Die Windbranche braucht Fachkräfte
Haushalt und den Kommunen
steuern“: Interview mit Thomas Losse Müller
17
OVG-Urteil: Einschätzungen eines Juristen
26
Köpfe
19
Ausschreibungen: Diskussion um Präqualifikationsmerkmale
26
Neuer Geschäftsführer der Rendsburg Port Authority
27
Veranstaltungen auf einen Blick
28
Stellenangebote
10
Aus der Branche
21
Ausschreibungen: „Offener Dialog ist der einzige Weg“
10
Unternehmensporträt:
22
Optimierter Strommarkt oder Kapazitätsmarkt?
Fachschule für Technik und Gestaltung
23
Wirtschaftspartnerschaft mit dem Pays de la Loire
12
Fast 5 Gigawatt zusätzliche Windenergie-Leistung
3
windcomm aktuell
windcomm newsletter März 2015
Neues Gesicht im windcomm-Vorstand
Mit Kristian Hamel wählten die Mitglieder des windcomm
schleswig-holstein e. V. bei ihrer jüngsten Versammlung am
19. Februar ein neues Vorstandsmitglied. Neuer Vorstandsvorsitzender ist Asmus Thomsen von der VR Bank Niebüll, Volker
Köhne von DNV GL ist sein Stellvertreter. Kristian Hamel ist bei
der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer SchleswigHolstein (WTSH) für Ansiedlungsberatung und deutschchinesische Wirtschaftsbeziehungen zuständig. Mit seinem
Engagement im Vorstand des windcomm schleswig-holstein e. V.
möchte er unter den Mitgliedern des Branchenclusters die
Angebote an Fördermitteln zum Beispiel für Innovationen
und Betriebserweiterungen noch bekannter machen.
Die bisherige Vorstandsvorsitzende Renate Duggen trat nicht
zur Wiederwahl an. Asmus Thomsen und Vereinsgeschäftsführer Martin Kopp lobten ihren Einsatz und ihre Kompetenz
in Fragen der Wirtschaftsförderung und Offshore-Windenergie.
In ihrer Amtszeit verdoppelte der Verein seine Mitgliederzahl.
Neben der Professionalisierung der Neumitgliederwerbung
setzte sie sich besonders für eine weitere Verschmelzung von
Verein und Netzwerkagentur ein und verstetigte die politische
Arbeit von windcomm.
Thema der Mitgliederversammlung war außerdem das Urteil
des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig zu den
Windkraft-Eignungsgebieten der Planungsräume I und III vom
20. Januar 2015. Die Gastreferentin Stefanie Geiger, Rechtsanwältin und Expertin für Verwaltungsrecht, vermutet, dass
die vor 2012 gültigen Eignungsgebiete für die Windenergienutzung wieder Gültigkeit erlangen könnten, wenn das Urteil
Kristian Hamel (rechts) wurde neu in den Vorstand des windcomm schleswig-holstein e. V. gewählt. Vorsitzender des Vorstands ist Asmus Thomsen (Mitte), sein Stellvertreter ist
Volker Köhne (links). Foto: windcomm/ Jensen
gegen die Teilfortschreibung der Regionalpläne rechtskräftig
wird. Sie wies darauf hin, dass die Landesplanung den gegensätzlichen Zielen gerecht werden muss, einerseits den Ausbau
der Windkraft zu fördern, andererseits die Belastung von
Anwohnern, Natur und Landschaftsbild zu begrenzen. Martin
Kopp betonte, dass Augenmaß gefragt sei, um die mehrheitliche
Akzeptanz der Windkraftnutzung in Schleswig-Holstein zu
erhalten. windcomm werde Kommunen, Landesregierung
und Windparkplaner beratend unterstützen.
4
windcomm aktuell
windcomm newsletter März 2015
Neue Mitglieder im windcomm schleswig-holstein e. V.
windcomm schleswig-holstein e. V. ist durch sieben Neuzugänge in den vergangenen
Monaten auf 95 Mitglieder gewachsen. Hier stellen wir die neuen Mitglieder vor.
Seit 2011 erstellt batcam hochauflösende Luftaufnahmen
von Windenergieanlagen, ganzen Windparks und Immobilien.
Dazu setzt die Firma ferngelenkte Multirotor-Kamera-Drohnen
ein. Sie eignen sich hervorragend für die Aufnahme von
Werbefotos und Image-Filmen für Unternehmenspräsentationen.
Da das Team von batcam seine Drohnen-Flugtechnik selbst
entwickelt, konstruiert und herstellt, ist die Firma ebenfalls
Ansprechpartner, wenn es um die technische Machbarkeit
verschiedenster Flug-Drohnen-Einsätze geht.
Falls die Aufgabenstellung nicht mit Standard-Drohnen zu
bewältigen ist, kann batcam Sonderkonstruktionen herstellen.
Die Wirtschaftskanzlei Becker Büttner Held ist in Berlin,
Brüssel, Hamburg, Köln, München und Stuttgart vertreten.
Mitglied im windcomm e. V. ist die Hamburger Kanzlei. Becker
Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von
Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft
bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen,
vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften,
Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Becker
Büttner Held unterstützt seine Mandanten sowohl in allen
Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch.
www.beckerbuettnerheld.de
www.batcam.de
Das Ingenieurbüro EE Planung GmbH aus Böklund plant
die Netzanbindung von Windkraftanlagen und Windparks
einschließlich der Bauausführung, gegebenenfalls mit
Umspannwerken, Mittel- und Hochspannungskabelanlagen.
Die Diplomingenieure Jürgen Tiemann und Daniel Schauer
entwickeln Regelungskonzepte für die Anlagen und unterstützen Windparkbetreiber bei der Anlagenzertifizierung sowie
Konformitätserklärung gemäß BDEW-Richtlinie.
www.eeplanung.de
5
windcomm aktuell
windcomm newsletter März 2015
Neue Mitglieder im windcomm schleswig-holstein e. V.
Die Fachschule für Technik und Gestaltung in Flensburg
bietet ein umfangreiches und auf die Anforderungen der
Unternehmen zugeschnittenes Konzept der zweijährigen
Aufstiegsfortbildung zum/zur staatlich geprüften Gestalter/
in oder Techniker/in. Folgende Fachrichtungen werden
angeboten: Elektrotechnik, Gebäudesystemtechnik, Holztechnik,
Maschinentechnik, Mechatronik (duales Teilzeitmodell),
Raumgestaltung und Innenausbau sowie Windenergietechnik.
www.eckener-schule.de/fachschule
Als „Bank für Unternehmer“ konzentriert sich die HSH Nordbank auf die Zielgruppe des gehobenen Mittelstands. Dazu
gehören unter anderem Firmenkunden und Projektentwickler
im Bereich Energie und Infrastruktur.
Das Leistungsspektrum der HSH Nordbank umfasst neben dem
Kredit als Ankerprodukt unter anderem strukturierte Finanzierungen, Außenhandelsfinanzierungen, Zahlungsverkehr und
Risikoabsicherungsprodukte. Die HSH Nordbank ist 2003
aus der Fusion der Hamburgischen Landesbank mit der
Landesbank Schleswig-Holstein hervorgegangen.
Ralf Thomsen, Ingenieur Kai Nohme und das Team der
NTTB GmbH in Mildstedt bieten Netzanschlussplanung und
technische Betriebsführung für Windparks an. Als weitere
Dienstleistung rund um diese beiden Themen bieten sie
Beratungen für Windparkbetreiber, Banken, Planer und alle
anderen Interessierten.
www.nttb-gmbh.de
www.hsh-nordbank.de
Die LSA Logistik Service Agentur GmbH aus Bremerhaven
ist ein konzernunabhängiges Logistikplanungs- und Managementunternehmen. Die Firma hat bereits erfolgreich die
Logistik für den Offshore-Windpark Baltic I und das OffshoreTestfeld Alpha Ventus organisiert und hat unter anderem
Erfahrungen im Container- und Ersatzteilgeschäft.
www.logistik-service-agentur.de
Informationen zur Mitgliedschaft im
windcomm schleswig-holstein e. V.
stellt Ihnen gern Geschäftsführer
Martin Kopp zur Verfügung:
Telefon: 04841 6685-21
[email protected]
6
windcomm aktuell
Anlagen-Prototyp auf Windtestfeld installiert
windcomm newsletter März 2015
Neue Produkte und Dienstleistungen
unserer Mitgliedsunternehmen
Mohr Hebetechnik fertigt
Der achteckige Turm stand bereits seit mehreren Monaten auf
dem kommunal beherrschten Windtestfeld südlich von Husum.
Ende Januar installierte die Firma Skywind aus RendsburgBüdelsdorf den zweiflügligen Rotor mit Gondel. Der Rotor
mit einem Durchmesser von knapp 100 Metern und einem
Gewicht von über 100 Tonnen wurde mit Stahlseilen, ohne
Einsatz eines Krans, in 140 Metern Höhe angebracht.
Diese Form der Installation kann in der Baustellenlogistik
viele Kosten sparen.
abnahmefähige Seilscheiben
bis zu einem Durchmesser
von 1,60 Metern.
Grafik: Mohr Hebetechnik
Innovativ war bereits die Installation des Turms, der bis in
eine Höhe von 80 Metern aus Betonfertigteilen nach dem
Lego-Prinzip zusammengesetzt wurde. Erst dann wurde ein
Stahlrohrturm darauf gesetzt. Der ganze Turm diente wiederum
als Seilwinde für den Rotor. Die zweiflüglige Skywind-Anlage
hat eine Nennleistung von 3,4 Megawatt.
Das Windtestfeld wird von der Windtestfeld-Nord GmbH
betrieben. Gesellschafter sind neben dem Kreis Nordfriesland
der Zertifizierungsbetrieb DNV GL, die Fachhochschule
Flensburg, drei Gemeinden der Region, die Gemeindewerke
Leck, die Messe Husum & Congress, die Stadtwerke Husum
und die Wirtschaftsförderung Nordfriesland. Bei der Vergabe
der Teststandorte werden Firmen bevorzugt, die Arbeitsplätze
in Schleswig-Holstein schaffen oder erhalten.
Kontakt: [email protected]
Auf dem Windtestfeld-Nord bei Husum hat die Firma Skywind den zweiflügligen
Die Firma Mohr Hebetechnik hat Stahlseilscheiben entwickelt,
die in Eigenfertigung am Firmensitz in Horst bei Elmshorn
produziert werden. Aufgrund der großen Nachfrage wurden
diese für Krane, Fahrstühle und andere Lastaufnahmemittel
so wichtigen Bauteile innerhalb eines knappen Jahres
entwickelt und zur Produktionsreife gebracht. Bis zu einem
Scheibendurchmesser von 1,60 Metern können sie, angepasst
an den individuellen Bedarf der Kunden, innerhalb von ein
bis zwei Wochen inklusive der Ersatzteile hergestellt und
geliefert werden. Die Seilscheiben sind abnahmefähig durch
Zertifizierungsbetriebe wie DNV GL oder Germanischer Lloyd.
Sie werden komplett mit Wälzlager geliefert. Alle Komponenten
stammen von deutschen Herstellern, sodass Ersatzteile jederzeit verfügbar sind. Auf Wunsch werden sie im Werk von
Mohr Hebetechnik endlackiert.
Rotor eines Windkraftanlagen-Prototyps ohne Kran installiert.
Foto: windcomm/ Arntzen
www.mohr-hebetechnik.de
7
windcomm aktuell
Potenziale für Windkraftfirmen in der Türkei
Über den türkischen Windenergiemarkt und mögliche Wirtschaftsbeziehungen mit türkischen Firmen informierten sich 70
Branchenvertreter aus Norddeutschland während eines Workshops, organisiert von der Hamburger Erneuerbare Energien
Clusteragentur (EEHH), dem EU-geförderten Unternehmensnetzwerk Enterprise Europe Network und der schleswigholsteinische Windkraft-Netzwerkagentur windcomm. Er
fand im Februar im Innovationszentrum IZET in Itzehoe statt.
Knapp 4 Gigawatt Windenergieleistung waren Ende 2014
in der Türkei installiert, ein Zehntel der in Deutschland
installierten Leistung, obwohl das Land mehr als doppelt so
groß wie die Bundesrepublik ist. Und während hier der Zubau
an Windkraftanlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz
des vergangenen Jahres begrenzt wird, hat sich der Staat am
Bosporus zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2023 insgesamt
20 Gigawatt Onshore-Windenergieleistung zu errichten.
Im Rahmen des Workshops erhielten Teilnehmer Informationen
über den Markteintritt sowie Kontakte zu Partnern und Verbindungsinstitutionen in Hamburg, Schleswig-Holstein und
der Türkei. Referenten von Windkraft-Firmen, Finanzierern
und Versicherern, die bereits in der Türkei aktiv sind, berichteten
von ihren Erfahrungen.
Die nächste gemeinsame Kontakt- und Informationsveranstaltung
von windcomm mit der Hamburger Erneuerbare Energien
Clusteragentur ist für die HUSUM Wind 2015
(15. bis 19. September) geplant.
Informationen über den türkischen Windenergie-Markt: Hakan Yildirim, Vorstand des türkischen Windenergieverbands, im
Gespräch mit Jan Rispens (Erneuerbare Energien Cluster Hamburg). Foto: Birresborn
windcomm newsletter März 2015
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windcomm aktuell
windcomm newsletter März 2015
Die Windbranche braucht Fachkräfte
Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung in der Windbranche waren die Themen des 4. Stammtisches des
windcomm schleswig-holstein e. V. im Osterberg-Institut der
Karl-Kübel-Stiftung in Niederkleveez bei Plön. Dr. Frank Nägele,
Staatssekretär im Kieler Wirtschaftsministerium, stellte die
Fachkräfte-Initiative des Landes vor und rief alle anwesenden
Unternehmensvertreter auf, sich daran zu beteiligen. Eins der
Ziele der Initiative ist es, die Attraktivität und Qualität der
dualen Ausbildung zu stärken. Gerade in der Ausbildung für
die Windbranche seien zwar erste Standards gesetzt worden,
aber die Entwicklung der Berufsbilder und Qualitätsrichtlinien
müsse weiter vorangetrieben werden. Nägele erwähnte die
smarte Steuerung im Netzbereich als eine Kompetenz, die in
Zukunft in die Ausbildung der Erneuerbare-Energien-Berufe
integriert werden müsse.
Nägele führte aus, dass die Werbekampagne „Der echte
Norden“ dazu beitrage, eine schleswig-holsteinische Identität
zu schaffen und das Land für junge Leute attraktiv zu machen.
Petra Scherweit, Personalmanagerin bei Senvion SE, stimmte
dem Staatssekretär darin zu, dass ein attraktives Lebensumfeld
für die Bewerber wichtig sei und dass Schleswig-Holstein
mit viel Platz und viel Natur hier punkten könne. Scherweit
berichtete sehr offen von den Maßnahmen, mit denen der
Windkraftanlagenhersteller Senvion Nachwuchskräfte anwirbt.
Ein wichtiger Aspekt sei, dass die Mitarbeiter sich mit ihrem
Unternehmen identifizieren und dass die Führungskräfte die
Werte des Unternehmens vorleben.
Der Stammtisch bot wieder dem Gastgeber und zwei weiteren
Mitgliedern des windcomm schleswig-holstein e. V. die
Gelegenheit, ihr Unternehmen und dessen Produkte oder
Dienstleistungen vorzustellen. Jürgen Meereis, Leiter des
Osterberg-Instituts, präsentierte die Weiterbildungskurse
für Fach- und Führungskräfte seiner Einrichtung. Die auf das
Energierecht spezialisierte Kanzlei Becker Büttner Held,
vertreten durch Dr. Ursula Prall, veranstaltet für ihre Mandanten,
unter ihnen viele Energieversorger, Seminare zu sämtlichen
Fragen des Energiewirtschaftsrecht, zum Recht der Erneuerbaren Energien und zu anderen Rechtsthemen der Branche.
Anders Christensen vertrat die Firma PROkultur Projektservice
aus Flensburg. Seine Seminare umfassen die Themen Arbeitsorganisation, Projektmanagement und die Ausarbeitung von
Förderanträgen.
Dr. Frank Nägele (links) vom Kieler Wirtschaftsministerium und Petra Scherweit
von Senvion SE im Gespräch mit Anders Christensen (PROkultur Projektservice)
über Ausbildung und Mitarbeiterwerbung. Foto: windcomm/ Jensen
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Aus der Branche
windcomm newsletter März 2015
Unternehmensporträt: Fachschule für Technik und Gestaltung
Thomas Deckert leitet die
Fachschule für Technik und
Gestaltung in Flensburg.
windcomm: Herr Deckert, welche Fachrichtungen der
Fachschule für Technik und Gestaltung sind relevant für
die Erneuerbare-Energien-Branche?
Er organisiert die Aufstiegsfortbildungen in sieben
unterschiedlichen Fachrichtungen, unter anderem auch
für Windenergietechnik.
Deckert: Vor allem natürlich die Fachrichtung Windenergietechnik, deren Schwerpunkte in der Projektierung von Windkraftanlagen und Windenergieparks, der technischen und
kaufmännischen Betriebsführung und im Instandhaltungsmanagement liegen.
In der Fachrichtung Elektrotechnik geht es auch um den energieeffizienten Einsatz von Photovoltaik-Anlagen und deren
Steuerung, in der Fachrichtung Gebäudesystemtechnik um
die Einbindung der PV-Anlagen in die Gebäudetechnik.
windcomm: Welche Eingangsvoraussetzungen müssen
die Bewerber für Ihre Aufstiegsfortbildung mitbringen?
Friesische Lücke 15
24937 Flensburg
T +49 461 - 852531
F +49 461 - 852143
E [email protected]
I www.eckener-schule.de
Deckert: Formal eine erfolgreich abgeschlossene Erstausbildung im Berufsfeld der Fachrichtung, für die Fachrichtung
Windenergietechnik ist dies der Elektro-, Metall-, oder
Mechatronikbereich. Weiterhin ist eine Berufstätigkeit von
mindestens einem Jahr vorzuweisen. Förderlich ist immer die
Lust und Freude auf „Neues“ und das Ziel, danach im mittleren
Management tätig zu sein.
windcomm: Wie lange dauert die Aufstiegsfortbildung
und wie lange muss ein Bewerber auf einen Platz
warten?
Deckert: Wir sind als Fachschule an die Schulferien SchleswigHolsteins gebunden und bieten unsere Fachrichtungen jährlich
in 2 Schuljahren als Vollzeitmaßnahme an. Beginn ist der erste
Schultag nach den schleswig-holsteinischen Schulferien.
In der Regel haben wir 30 Stunden Unterricht pro Woche,
und nach zwei Schuljahren endet die Aufstiegsfortbildung
kurz vor den Sommerferien mit dem/der „Staatlich geprüften
Techniker/in“ DQR Stufe 6 – gleichwertig Bachelor – und
der allgemeinen Fachhochschulreife. Zusatzkurse können im
Handwerksmeisterbereich Teil 3 und Teil 4 sowie der REFA G
besucht werden.
windcomm: Wie hoch sind die Ausbildungskosten? Gibt
es staatliche Zuschüsse?
Deckert: Als staatliche Schule erheben wir keine Gebühren.
Einen Laptop setzen wir voraus. Kosten entstehen für Büromaterial, Bücher, Tages- und Fachexkursionen. Das sind für die
gesamte Aufstiegsfortbildung zwischen 500 und 1.000 Euro.
Unsere Studierenden können über Schülerbafög und Meisterbafög sowie im Reha- oder Umschulungsfall gefördert werden.
windcomm: Wie viele Techniker bilden Sie jährlich in
diesem Bereich aus?
Deckert: In der Windenergie haben wir pro Jahr 24 Plätze
zur Verfügung.
10
Aus der Branche
windcomm newsletter März 2015
Unternehmensporträt: Fachschule für Technik und Gestaltung
windcomm: Mit welchen Unternehmen kooperieren
Sie, um Ihre Ausbildung dem Bedarf der Branche
anzupassen?
Deckert: Seit Beginn unserer Aufstiegsfortbildung im Jahre
2009 konnten wir nach einigen Anlaufschwierigkeiten ein
gutes Netzwerk aufbauen. Von Beginn an unterstützt uns
beispielsweise die Denker & Wulf AG mit Schulungsmaterial
im Bereich Projektierung von Windenergieanlagen. Weiterhin stehen sie auch immer für Fragen zur kaufmännischen
Betriebsführung zur Verfügung. Ein anderer starker Partner ist
Deutsche Windtechnik Service (DWTS).
In einer Vielzahl von gemeinsamen Projekten konnten wir
eine Win-Win-Situation schaffen: DWTS übertrug uns reale
Projektaufgaben, die von unseren Studierenden bearbeitet und
anschließend vor DWTS präsentiert wurden. Die Projektergebnisse fanden hiernach eine Verwendung in den Arbeitsprozessen des Unternehmens. Durch diese Projektaufgaben
wird gewährleistet, dass wir stets am aktuellen Geschehen
der Windbranche dran sind. Doch nach wie vor arbeiten wir
an einer Erweiterung unseres Netzwerkes.
windcomm: Wie sollte Ihrer Meinung nach die Branche
dem Thema Fachkräftemangel begegnen?
Deckert: Durch gezielte Personalentwicklung könnten Karrierewege vom Beginn der Erstausbildung aufgezeigt und vereinbart
werden. Neben der akademischen Laufbahn gibt es die
berufliche Laufbahn, die beispielsweise mit dem/der Staatlich
geprüften Techniker/in auch zum DQR Stufe 6, zur Hochschulzugangsberechtigung und zur Fachhochschulreife führt.
Vielen Jugendlichen ist das berufliche Lernmillieu wesentlich
näher, nur kennen viele diesen beruflichen Karriereweg nicht.
Für die ausgebildeten Facharbeiter in der Branche, auch
Servicetechniker Windenergie, kann die Aufstiegsfortbildung
helfen, Führungsaufgaben übernehmen zu können und
eine kompetenzorientierte Weiterbildung zu erfahren. Die
berufliche Erfahrung dieser Facharbeiter ist ein tragfähiges
Fundament, um den Karriereaufstieg im beruflichen und somit
anwendungsbezogenen, praxisorientierten Bereich zu tragen,
ohne in ein akademisches Studium einsteigen zu müssen.
www.eckener-schule.de/fachschule
Die Fachschule für Technik und Gestaltung in Flensburg bietet zweijährige
Aufstiegsfortbildungen unter anderem für Techniker der Erneuerbare-EnergienBranche, deren Abschluss dem Bachelor gleichwertig ist.
Fotos: Fachschule für Technik und Gestaltung
11
Aus der Branche
windcomm newsletter März 2015
Fast 5 Gigawatt zusätzliche Windenergie-Leistung
2014 war ein Rekordjahr, wenn man die Anzahl und Leistung
der installierten Windenergieanlagen betrachtet. Laut einer
Studie der deutschen WindGuard im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie (BWE) und des Industrieverbands
VDMA Power Systems wurden im vergangenen Jahr 1.800
Windräder mit einer Leistung von insgesamt 4.800 Megawatt (MW) aufgestellt. Dies entspricht einem Wachstum von
58 Prozent gegenüber dem Zubau im Vorjahr. Damit stehen in
Deutschland rund 25.000 Windräder mit einer Gesamtleistung
von 38.000 Megawatt. Gründe für den starken Zubau sind nach
Einschätzung von BWE-Präsident Hermann Albers die Ausweisung neuer Eignungsgebiete für Windkraftanlagen in mehreren
Bundesländern seit 2011 und Vorzieh-Effekte wegen der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Sommer 2014.
Im Vergleich der Bundesländer war Schleswig-Holstein laut der
BWE-Studie Zubau-Meister mit 455 Anlagen (1.300 MW), es
folgten Niedersachsen und Brandenburg mit 627 und 498 MW.
Bei der Gesamtleistung und – zahl der Windenergieanlagen
liegt Niedersachsen mit 5.600 Anlagen und 8.200 MW vorn,
Schleswig-Holstein mit 3.200 Anlagen und 5.100 MW auf
dem zweiten Platz. Hier handelt es sich allerdings um kumulierte
Zahlen. Alte Anlagen, die im Zuge von Repowering-Maßnahmen abgebaut werden, wurden nicht abgezogen. Dadurch
ergibt sich eine große Differenz zwischen der Gesamtzahl
der Windkraftanlagen, die in der BWE-Studie angegeben
werden, und der Zahl des schleswig-holsteinischen Ministeriums
für Energiewende, Umwelt, Landwirtschaft und ländliche
Räume (MELUR).
Im vergangenen Jahr wurden deutschlandweit 1.800 Windräder mit einer Leistung von insgesamt 4.800 Megawatt aufgestellt. Grafik: Deutsche WindGuard.
12
Aus der Branche
windcomm newsletter März 2015
Fast 5 Gigawatt zusätzliche Windenergie-Leistung
Das MELUR zählte am Stichtag 4. November 2014 in
Schleswig-Holstein 2.375 Windkraftanlagen mit einer
installierten Leistung von 4.046 MW. Dazu kamen 482
Anlagen, die bereits genehmigt, aber noch nicht in Betrieb
waren, und 431 Anlagen im Genehmigungsverfahren. Von
den bereits genehmigten Anlagen wurden nach eigenen
windcomm-Schätzungen bis Jahresende 120 Stück – bei
einer durchschnittlichen Leistung von 2,9 MW pro Anlage
also insgesamt 350 MW – aufgestellt.
Das MELUR hat im vergangenen Jahr erstmals ein zentrales
Register für Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein eingeführt.
Die Registrierung erfolgt über die Landesämter für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). Sie bearbeiten
die Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und erhalten eine Meldung des
Betreibers, sobald die Anlage in Betrieb ist. Ebenso weiß das
LLUR, welche alten Anlagen abgebaut wurden. Die Statistik
der Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein soll halbjährlich
veröffentlicht werden.
Die Zahlen des MELUR:
www.schleswig-holstein.de
In Schleswig-Holstein zählte das Energiewendeministerium am 4. November
2014 insgesamt 2400 Windkraftanla-
Die Zahlen von WindGuard/ BWE/ VDMA:
www.wind-energie.de
gen mit 4100 Megawatt Leistung.
Grafik: MELUR/ windcomm
13
Aus der Branche
Innovationen für Windkraft-Bauwerke
Um innovative Windkraftanlagen-Türme und Offshore-Fundamente ging es beim „Branchenfokus: Windindustrie“ der Kieler
Wirtschaftsförderung KiWi. Prof. Torsten Faber, Leiter des
Instituts für Windenergietechnik an der Fachhochschule
Flensburg, berichtete, dass die Türme etwa ein Viertel der
Produktionskosten einer Windenergieanlage ausmachen. Er
stellte ein Forschungsprojekt zur Prototypentwicklung eines
abgespannten Turmes für große Windenergieanlagen vor.
Technischer Kooperationspartner der FH Flensburg ist die
Firma aerodyn. Nach dem Vorbild der Masten großer Segelschiffe wird der innovative Turm mit Salingen abgespannt.
Dadurch wird das Biegemoment reduziert und eine Gewichtsersparnis von bis zu 50 Prozent erreicht.
Technologien für die Energiewende
im Haushalt und den Kommunen
Über Kleinwindkraftanlagen und
andere Möglichkeiten der lokalen Energieerzeugung informiert
die Messe New Energy Husum.
Foto. Birresborn
Die Firma Butzkies Windprojekt baut wartungsfreie Stahl-Gittermasttürme. Detlef Bengs, Mitglied der Geschäftsführung und
federführender Ingenieur der Firma, stellte seine Entwicklungen
vor. Um Fundamente für Windkraftanlagen auf See ging es im
dritten Vortrag. Olaf Beeg von der Vattenfall Europe Windkraft
GmbH berichtete von den Gründungen für die Anlagen des
Offshore-Windparks DanTysk. Durch den Vergleich zwischen
den geplanten und realisierten Arbeitsschritten konnte er
verdeutlichen, dass bei den Arbeiten auf der offenen See
die Standardisierung zunimmt.
Der nächste Kieler Branchenfokus: Windindustrie findet am
7. Juli 2015 zum Thema „Interkonnektoren: internationale
Stromverbindungen“ statt.
windcomm newsletter März 2015
Windkraftanlagen-Türme mit zusätzlicher Abspannung (Saling) könnten bis zu
50 Prozent Materialkosten sparen. Dazu wird am Wind Energy Technology
Institute (WETI) der FH Flensburg geforscht. Grafik: WETI/ FH Flensburg
Zur Energiewende gehört die Wärmewende – das war eins
der Leitmotive der New Energy, die vom 19. bis 22. März
auf dem Husumer Messegelände stattfand. In drei Hallen
präsentierten 220 Aussteller Exponate und Informationen über
Kraft-Wärme-Kopplung, Kleinwindkraftanlagen, Solartechnik,
Elektromobilität und energieeffizientes Bauen. Unter den
rund 10.000 Besuchern waren sowohl Verbraucher als auch
Fachbesucher. Während des Kongressprogramms fand unter
anderem das erste Treffen der „EKI-Community“ statt. Es ging
auf die Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI) des Landes und
der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zurück, die im
November gestartet wurde. Themen der Fachvorträge waren
unter anderem Wärmenetze im ländlichen Raum sowie Förderund Finanzierungsmodelle für lokale Energieversorgungsprojekte,
um die Wärmewende als Ergänzung zur Energiewende
voranzutreiben. Die nächste New Energy findet vom 17. – 20.
März 2016 statt.
www.new-energy.de
14
Aus der Politik
windcomm newsletter März 2015
„Auch künftig die Windenergienutzung über Regionalpläne steuern“
Thomas Losse Müller ist Chef der Staatskanzlei SchleswigHolstein und als solcher auch zuständiger Staatssekretär für
die Landesplanung.
windcomm: An welchen neuen Planungskonzepten
arbeitet die Staatskanzlei, und wie stellen Sie sicher,
dass der Ausbau der Windkraftnutzung weitergeht?
windcomm: Herr Staatssekretär Losse-Müller, das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat die
Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die
Planungsräume I und III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung für unwirksam
erklärt – welcher gesetzliche Rahmen gilt nun für
bereits genehmigte Windpark-Projekte, Projekte im
Genehmigungsverfahren und solche, die noch vor
dem Genehmigungsverfahren stehen?
Losse-Müller: Wir wollen als Land das Heft des Handelns
in der Hand behalten und auch zukünftig die Windenergienutzung durch Regionalpläne steuern. Wir wollen möglichst
schnell einen ersten Planentwurf veröffentlichen, in dem wir
unsere neuen Planungsvorstellungen darlegen. Das Kernstück
wird ein Katalog von harten und weichen Tabukriterien
sein, der den Anforderungen der Rechtsprechung des OVG
Schleswig und der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes standhält.
Losse-Müller: Wir haben erst kürzlich die schriftliche Urteilsbegründung erhalten. Erst auf Basis der Begründung werden
wir die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
abschließend prüfen. Solange wir als Landesregierung die
beklagten Pläne nicht selber außer Kraft setzen und damit
das Urteil Rechtskraft erlangt, kommen unverändert die Teilfortschreibungen der Regionalpläne von 2012 zur Anwendung.
Die jetzige Situation bedeutet daher, dass die laufenden
Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen wie bisher
fortzuführen sind. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung
erfolgt bis zur Rechtskraft des Urteils auf der Grundlage der
Regionalplan-Teilfortschreibungen zur Ausweisung von Windeignungsgebieten von 2012. Genehmigungsreife Anträge
können beschieden werden.
windcomm: Welche Aufgaben kommen auf die Kommunen zu, sobald das OVG-Urteil rechtskräftig wird?
Handlungsempfehlung an alle Kommunen herausgegeben,
in der wir hierzu detaillierte Erläuterungen geben.
Losse-Müller: Ich möchte keine vorschnellen Schlüsse
ziehen und unserer Rechtsprüfung nicht vorgreifen. Was
wir aber tun können ist, an die Kommunen im Land zu
appellieren, mit dem Thema Windenergienutzung verantwortungsbewusst umzugehen. Die Gemeinden haben auf
der Grundlage des Bauplanungsrechts immer die Möglichkeit, die Windenergienutzung auf ihrem Gemeindegebiet
selbst zu steuern. Ein gemeindlicher Flächennutzungsplan,
der eine Konzentrationswirkung erzielen soll, muss sich an
denselben höchstrichterlichen Anforderungen messen lassen
wie ein Regionalplan. Wir haben am 23. Februar eine
windcomm: Das OVG Schleswig hat kritisiert, dass die
Flächen von Gemeinden, die sich gegen den Bau von
Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet ausgesprochen
hatten, von vornherein als Windeignungsgebiet ausgeschlossen wurden. Welche rechtlichen Möglichkeiten
sehen Sie, den Bürgerwillen ausreichend in planerische
Entscheidungen einzubinden?
Thomas Losse Müller ist Staatssekretär in der Staatskanzlei Schleswig-Holstein
Foto: Olaf Bathke
Losse-Müller: Ich glaube, dass wir den Bürgerwillen auch
zukünftig in die Planung einbeziehen können; allerdings
müssen wir immer nach den fachlichen Gründen für die
15
Aus der Politik
windcomm newsletter März 2015
„Auch künftig die Windenergienutzung über Regionalpläne steuern“
Ablehnung fragen. Ein schlichtes, unbegründetes, wenn auch
mehrheitliches „Nein“ wird nicht reichen, um die Ausweisung
auf einer Fläche oder dem gesamten Gemeindegebiet
zu verhindern. Eine fachlich gut begründete Ablehnung
bestimmter Flächen versetzt uns aber in die Lage, die angeführten Belange abzuwägen und in die neue Planerarbeitung
einzubeziehen.
windcomm: Die Planung der Windeignungsgebiete
ging mit einer Planung der Netzanschlusskapazitäten
einher. Müssen die Stromtrassen neu geplant werden,
wenn nun möglicherweise Windparks außerhalb der
vorher festgelegten Windeignungsgebiete entstehen?
Losse-Müller: Das ist eine wichtige Frage, aus der das
Spannungsfeld zwischen gesetzlich gesichertem Einspeisevorrang für erneuerbare Energien und dem auch auf Bundesebene gewollten koordinierten und verlässlichen Ausbau
der Netzinfrastruktur deutlich wird. Solange wir Eignungsgebiete haben, haben wir auch eine gut prognostizierbare
Mengensteuerung der Einspeiseleistung aus Windkraftanlagen. Diesen Zustand wollen wir nach dem OVG-Urteil so
schnell wie möglich wieder herstellen. Ich glaube derzeit
noch nicht, dass die Stromleitungen neu geplant werden
müssen, auch falls vorübergehend ungesteuert Anlagen
entstehen sollten.
windcomm: Sehen Sie Bedarf für eine Beratungsstelle
für Gemeinden, Landeigentümer und Windkraft-Projektentwickler, und welche Institution könnte diese Beratung
übernehmen?
Losse-Müller: Wir sehen durchaus Beratungs- und Informationsbedarf für die nächste Zeit. Der Ministerpräsident
hat zugesagt, alle beteiligten Akteure immer kurzfristig zu
informieren, sobald es neue Erkenntnisse, neue Entwicklungen
oder eine neue Rechtslage gibt. Sobald die Begründung des
Urteils ausgewertet ist, lädt er wieder zu einem Planungsgespräch in großer Runde als Fortsetzung des Gespräches
vom 2. Februar ein.
Ein erster Beratungserlass ist am 23. Februar an alle Kommunen gegangen. Weitere Rundschreiben und Informationen
werden folgen. Ob wir absehbar eine feste Beratungsstelle
für alle Frage zur Windenergienutzung brauchen, kann ich
noch nicht abschätzen
www.schleswig-holstein.de
Die Landesregierung arbeitet an einem Entwurf für eine neue
Windkraft-Planung. Foto: Birresborn
16
Aus der Politik
windcomm newsletter März 2015
OVG-Urteil: Einschätzungen eines Juristen
Das Oberverwaltungsgericht hat die Unwirksamkeit der
Windkraftfortschreibungen für die Planungsräume I und III
festgestellt. Welche Folgen hat dieses Urteil konkret? Ob es
nun tatsächlich in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde, Plön,
Ostholstein, Segeberg und Herzogtum Lauenburg sowie in
den Städten Kiel und Neumünster keine Gebiete mehr gibt,
auf denen Windenergieanlagen aus landesplanerischen
Erwägungen nicht errichtet werden dürfen, wird erst eine
abschließende Analyse der schriftlichen Urteilsbegründung
aus Schleswig ergeben.
Aus anderen Bundesländern ist die rechtliche Möglichkeit
bekannt, dass die Windkraftplanung nach Aufhebung der
aktuellen Regionalplanung auf den vorherigen Stand „zurückfällt“. Dies hätte für die Planungsräume I und III die Konsequenz,
dass die Windeignungsflächen aus den Regionalplänen der
Jahre 1998 und 2000 wieder aufleben würden. Nicht nur
die Flächengröße wäre dann deutlich verringert. Erschwerend
käme dann hinzu, dass die Regionalpläne außerhalb der
vorgesehen Eignungsflächen ein Verbot der Errichtung von
Windenergieanlagen vorsahen.
Den Windkraftfortschreibungen in den anderen Planungsräumen in Schleswig-Holstein dürfte das gleiche rechtliche
Schicksal drohen wie in den Planungsräumen I und III. Die
von den Schleswiger Richtern gerügten Fehler sind auch bei
allen anderen Planungsräumen aufgetreten, sodass in den
anhängigen Verfahren eine entsprechende Entscheidung
zu erwarten ist.
Bereits erteilte Genehmigungen genießen Bestandsschutz.
Wenn die Errichtung von Windenergieanlagen in Windeignungsgebieten aus den nun unwirksamen Windkraftfortschreibungen noch nicht abschließend genehmigt sind, stellt sich
die Situation differenzierter dar: Folgt man der Ansicht der
Landesregierung, gelten die zu errichtenden Windenergieanlagen
als privilegierte Bauten im Außenbereich. Auf Grundlage der
Erkenntnisse aus der Aufstellung der Windkraftfortschreibung
spricht einiges dafür, dass diese Anlagen genehmigungsfähig
sind. Allerdings kann sich der Planer nicht mehr darauf berufen,
dass einzelne Gesichtspunkte bereits auf Ebene der Regionalplanung abgewogen wurden (vergleiche § 35 Abs. 3 S. 2
Halbsatz 2. BauGB). Gleichzeitig eröffnen sich dann jedoch
auch Potentiale für Planer: Die Flächen außerhalb der festgelegten Windeignungsgebiete stehen für neue Planungen zur
Verfügung. Der planungsrechtliche Maßstab bestimmt sich
allein nach § 35 BauGB, ohne dass es auf die Entscheidungen
der Landesplanung ankommt. Es stellt sich allerdings die Frage,
ob unter Berücksichtigung des politischen Willens eine Planung
ohne die betroffene Gemeinde angestrebt werden sollte.
Sollte nun indes der alte Regionalplan für den jeweiligen
Planungsraum wieder greifen, wären Anlagen nur in den
damals festgelegten Windeignungsgebieten zulässig. Da es
im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren auf
die Rechtslage zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung
ankommt, müsste das LLUR den Genehmigungsantrag ablehnen,
wenn die Standorte außerhalb der damals festgelegten Windeignungsgebiete liegen.
Vergleich der alten und neuen Windenergie-Eignungsflächen
kurz nach der Fortschreibung der Regionalpläne 2012.
Grafik: Ministerium für Energiewende (MELUR)
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Aus der Politik
windcomm newsletter März 2015
OVG-Urteil: Einschätzungen eines Juristen
Für Gemeinden – insbesondere diejenigen, die sich bisher
gegen die Errichtung von Windenergieanlagen in ihrem
Gemeindegebiet ausgesprochen haben – besteht derzeit
eine schwierige Rechtslage. Sofern die Regionalplanung im
Gebiet der Gemeinde ein Windeignungsgebiet festgelegt
hatte, müsste die Gemeinde dies bereits aufgrund § 1 Abs.
4 BauGB in ihren Flächennutzungsplan (FNP) übernommen
haben. Diese Darstellung behält Rechtswirkung und muss von
der Genehmigungsbehörde berücksichtigt werden. Durch
den nunmehr unwirksamen Regionalplan für den jeweiligen
Planungsraum gibt es indes keine „Ausschlusswirkung“
gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB mehr. Standorte außerhalb des im FNP vorgesehenen Gebiets sind daher unter
bestimmten Voraussetzungen möglich.
Grundsätzlich kann die Gemeinde die „Ausschlusswirkung“
auch selbständig durch eine entsprechende Darstellung in
ihrem FNP herbeiführen. Dabei gilt es jedoch die gleichen
rechtlichen Anforderungen zu beachten, die schon die
Regionalplanung nicht eingehalten hat. Dies ist im Übrigen
auch ein Weg für Gemeinden, die bisher noch keine
Darstellung in ihrem FNP für die Nutzung von Windenergie
haben. Sei es, dass die regionalplanerische Entscheidung
noch nicht nachvollzogen wurde; sei es, dass das Gemeindegebiet bisher diesbezüglich noch nicht überplant
war. Auch ohne Ausschlusswirkung führt die planerische
Entscheidung der Gemeinde im FNP zu einer Festlegung,
die von der Genehmigungsbehörde zu berücksichtigen ist.
Wenngleich ihr nicht dasselbe Gewicht zukommt, wird es für
Über den Flächennutzungsplan können die Gemeinden die Nutzung von Windenergie auf ihrem Gebiet festlegen. Foto: Birresborn
Planer doch schwieriger, in dem jeweiligen Gemeindegebiet
Windenergieanlagen erfolgreich zu planen. Kooperationen
mit Planungsbüros im Zuge der immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung durch einen städtebaulichen Vertrag können
sich für die Gemeinde lohnen.
wiederum gemäß § 1 Abs. 4 BauGB den FNP anpassen.
Hier wären dann eigene Planungen verwehrt.
Die eben aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten ergeben
sich jedoch nur, wenn – wie die Landesregierung annimmt –
die planungsrechtliche Situation allein nach § 35 Abs. 1
BauGB zu beurteilen ist. Sollte nun indes der vorherige
Regionalplan in Gänze wieder aufleben, müsste die Gemeinde
Autor und Ansprechpartner für weitere Informationen:
Bitte beachten Sie, dass diese allgemeinen Informationen keine
auf Ihre Situation abgestimmte rechtliche Beratung ersetzen.
Dr. Tim Ebert, Rechtsanwalt
Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kiel
www.ebertrecht.de
18
Aus der Politik
windcomm newsletter März 2015
Ausschreibungen: Diskussion um Präqualifikationsmerkmale
Mit dem novellierten EEG 2014 hat der Gesetzgeber einen
neuen Grundsatz zur Festsetzung der finanziellen Förderung
erneuerbarer Energien verankert: Bis spätestens 2017 soll die
Ermittlung der Förderhöhe von der gesetzlichen Festlegung
bestimmter Vergütungssätze auf das wettbewerbliche Instrument
der Ausschreibung umgestellt werden. Zunächst werden hierfür
Erfahrungen im Bereich der PV-Freiflächenanlagen gesammelt
(§ 2 Abs. 5 EEG 2014). Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung am 28.01.2015 die Freiflächenausschreibungsverordnung (im Folgenden: FFAV) für PV-Freiflächenanlagen
beschlossen.
Zurzeit werden die Konditionen für die
Ausschreibung von Erneuerbare-Energie-Projekten festgelegt. Dabei soll
sichergestellt werden, dass jeder Bieter
Im nächsten Schritt wird es nun um das Ausschreibungsdesign
unter anderem für die Windenergie an Land gehen. Zur Vorbereitung hat das Bundeswirtschaftsministerium kürzlich eine
Marktanalyse für Windenergie an Land veröffentlicht. Als ein
Problem im Rahmen des Zubaus von Windenergie an Land
identifiziert die Marktanalyse unter anderem die Verfügbarkeit
geeigneter Flächen, denn die Auswahl und planungsrechtliche
Sicherung geeigneter Flächen ist in aller Regel den entsprechenden Genehmigungsverfahren vorgeschaltet und erfordert
einen hohen zeitlichen Vorlauf.
Eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung eines Ausschreibungsdesigns werden folglich die (planerischen) Voraussetzungen
für die Teilnahme an Ausschreibungen – sogenannte
Präqualifikationsmerkmale – spielen.
Für die Freiflächen-Photovoltaik hat der Verordnungsgeber
dies so gelöst, dass der Bieter in einem Gebot entweder einen
das Projekt auch wirklich umsetzen will.
Foto: Birresborn
Nachweis über einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, über einen Offenlegungsbeschluss oder über einen
beschlossenen Bebauungsplan beifügen muss: Jede planerische
Maßnahme muss zumindest auch mit dem Zweck der Errichtung
einer Freiflächenanlage ergangen sein. Hierdurch soll die
Realisierungswahrscheinlichkeit des Projekts auf der einen Seite
und das finanzielle Risiko von möglichen „stranded investments“
der unterlegenen Bieter auf der anderen Seite hinreichend
berücksichtigt werden.
Die Anknüpfung an das Planungsrecht bei PV-Freiflächenanlagen
ist insoweit konsequent, als es für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage grundsätzlich einer entsprechenden Ausweisung im
Bebauungsplan bedarf. Denn bei PV-Freiflächenanlagen handelt
es sich um im Außenbereich nicht privilegierte Vorhaben.
Dies dürfte allerdings nicht 1:1 auf die Windenergie an Land
übertragbar sein. Eine Studie der Stiftung Umweltenergierecht
zu „Planungs- und genehmigungsrechtlichen Anknüpfungspunkten
als materielle Präqualifikationsmerkmale einer Ausschreibung
für Windenergie an Land“ (2015) kommt überdies zu dem
Ergebnis, dass es aufgrund der Außenbereichsprivilegierung
von Windenergieanlagen (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) an
diesem zwingenden Planungsschritt fehle, an den angeknüpft
werden könne. Das Vorliegen einer Genehmigung nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. ein entsprechender Teil- oder Vorbescheid einer solchen Genehmigung
ist dagegen zur Realisierung eines Windenergieprojekts
zwingend notwendig. Bei diesen Genehmigungsentscheidungen
handelt es sich der Studie nach um ein starkes Indiz dafür,
dass das Vorhaben nach einem Zuschlag auch verwirklicht
19
Aus der Politik
windcomm newsletter März 2015
Ausschreibungen: Diskussion um Präqualifikationsmerkmale
wird. Die Präqualifikationsmerkmale seien deshalb bevorzugt
im Bereich des Genehmigungsrechts zu suchen.
weil die in Frage kommenden Flächen noch keinem bestimmten
Nutzungsberechtigten zugeordnet sein müssen.
Dem Ergebnis kann entgegen gehalten werden, dass
der Genehmigungsbescheid für Windenergieanlagen im
Projektierungsprozess zu einem viel späterem Zeitpunkt
ergeht als der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan bei PV-Freiflächenanlagen. Damit würde Projektierern
von Windenergieanlagen an Land für die Vorbereitung
eines Gebotes wesentlich mehr Zeit und Geld abverlangt
werden als bei einem Gebot für eine PV-Freiflächenanlage.
Sofern als Präqualifikation an die Genehmigungsentscheidung
angeknüpft werden soll, könnte eine abgestufte Herangehensweise geboten sein, um den Bogen zwischen der finanziellen
Belastung für die Bieter und der Realisierungswahrscheinlichkeit
des Projektes nicht zu überspannen.
Die Raumplanung der Länder weist darüber hinaus für Windenergieanlagen in der Regel Konzentrationsflächen aus, auf
deren Grundlage teilweise konkretisierende Bebauungspläne
erlassen werden. Daher kommt das Planungsrecht als Anknüpfungspunkt für Ausschreibungen im Bereich Windenergie
an Land durchaus auch als Grundlage für die Auswahl von
Präqualifikationsmerkmalen in Betracht. Allerdings würden sich
verschiedene Fragen stellen, die gegeneinander abgewogen
werden müssten: Problematisch ist nämlich zum einen, dass
eben nicht allerorts eine entsprechende Planung existiert. Zu
bedenken ist weiterhin, dass die Realisierungswahrscheinlichkeit eines Projekts noch gering sein kann, wenn „nur“
eine Planung vorliegt. Es wäre daher über Instrumente zur
Sicherung der Umsetzung, wie beispielsweise über erhöhte
Erstsicherheiten, nachzudenken. Schon dies könnte so manchen
potenziellen Bieter abschrecken. Für die Berücksichtigung
bislang nur planerisch gesicherter Flächen spricht andererseits,
dass damit ein größerer Wettbewerb ermöglicht werden kann,
Denkbar wäre etwa, einen Vorbescheid zu verlangen, der
besonders zeit- und kostenintensive Themen, wie bspw.
den Artenschutz, noch ausklammert oder insofern zunächst
herabgeschraubte Anforderungen stellt. In jedem Fall wird
der Gesichtspunkt der Flächensicherung genauere Überlegung erfordern. Denn weder durch eine planungsrechtliche
Ausweisung als Eignungsfläche für die Windenergienutzung
noch durch eine Genehmigung entsteht das Recht zur Nutzung
einer Fläche; dies wird erst durch die zivilrechtliche Standortsicherung erreicht. Daher könnte auch ein solcher Vertrag
als Voraussetzung für die Abgabe eines Gebotes gefordert
werden. Zwar entsteht dadurch die Gefahr, dass der gewollte
Wettbewerb eingeschränkt wird. In der FFAV (§ 10 Abs. 2
Nr. 2) hat der Verordnungsgeber sich dennoch entschlossen,
der Standortsicherung – und damit der Realisierungswahrscheinlichkeit – mehr Gewicht beizumessen als dieser wettbewerblichen Komponente; Gebote, die sich auf dieselben Flurstücke
beziehen, werden ausgeschlossen. Das Risiko, dass ein Projekt
mangels verfügbarer Fläche nicht realisiert wird und damit –
so jedenfalls in der FFAV – eine Pönale griffe, wird dem
Vorhabenträger damit abgenommen.
Den weiteren Prozess darf man also mit Spannung erwarten;
die Wahl der Präqualifikationsmerkmale ist entscheidend für
das Erreichen der gesetzgeberischen Ziele. Auch das Thema
„Akteursvielfalt“ ist für die Windenergienutzung an Land von
hoher praktischer Relevanz. Bis zum Sommer 2015 sollen die
Eckpunkte zum Ausschreibungsverfahren für die Windenergie
an Land formuliert werden. Auf dieser Grundlage wird es eine
Konsultationsphase unter Einbeziehung der Marktakteure geben.
Ende dieses Jahres wird dann ein Gesetzentwurf erwartet. Eine
erste Ausschreibung ist schon für Ende 2016 vorgesehen.
Bitte beachten Sie, dass diese allgemeinen Informationen keine
auf Ihre Situation abgestimmte rechtliche Beratung ersetzen.
Autoren und Ansprechpartner für weitere Informationen:
Dr. Ursula Prall,
Rechtsanwältin und
Partnerin der Kanzlei
www.bbh-online.de
Katrin Anna Gerber,
Rechtsanwältin,
Becker Büttner Held Hamburg
20
Aus der Politik
windcomm newsletter März 2015
Ausschreibungen: „Offener Dialog ist der einzige Weg“
Urs Wahl, Leiter des Berliner Büros der OWIA
(Offshore Wind Industrie Allianz), berichtet von
der Berliner Bühne:
Für die Preisfindung der Förderhöhe für Erneuerbare Energien
hat der Gesetzgeber 2014 beschlossen, in Zukunft das
Instrument der Ausschreibung anzuwenden. Die Bundesregierung hat den Prozess zur Ausgestaltung eines Modells zur
Ausschreibung bereits in der Fachöffentlichkeit begonnen.
Über eines besteht in Berlin bei Regierung, Industrie oder
Umweltverbänden kaum ein Zweifel: Die Ausschreibungen
werden kommen. Aber es wird nicht billiger, darüber besteht
ebenso große Einigkeit. Warum also Ausschreibungen, wenn
es nicht zu niedrigeren Preisen führt, nicht zu weniger Bürokratie
und auch nicht zu einer höheren Wahrscheinlichkeit für die
Projektrealisierung?
Die Antwort ist einfach: Die Preisfindung soll nicht mehr im
Parlament erfolgen. Einerseits, weil Bundestagsabgeordnete
keine Experten für Windenergieprojekte sind, zum anderen
weil man den Einfluss der Interessenvertreter auf den Souverän
so klein wie möglich halten will.
Für die Windenergie ist es aber schwer vorstellbar, dass
sich ohne weiteres eine einfache, schnelle und vor allem
gute Lösung finden lässt. An Land haben wir es aufgrund der
großen Zahl an Akteuren und der vielfältigen Windregime
in Deutschland mit einem höchst anspruchsvollen Aushandlungsprozess zu tun. Offshore – wenngleich auf den ersten
Blick einfacher und mit einer geringeren Tragweite – erscheint
ein Ausschreibungssystem kurzfristig kaum denkbar. OffshoreNetzentwicklungsplan, Bundesfachplan Offshore und der
Ausbaudeckel nach der EEG-Reform von 2014, Genehmigungsverfahren, mehrere Systemwechsel beim Netzanschlussregime, verschiedene Genehmigungsverfahren beim BSH und
in der 12-Seemeilen-Zone… das alles führte zu einem Maß an
Pfadabhängigkeit und einem Kompetenzgeflecht, das behutsam
aufgelöst werden muss.
Offshore-Experte
Urs Wahl fordert
einen transparenten
Prozess bei der
Festlegung der Ausschreibungskriterien.
Die Chance, langfristig ein kosteneffizientes, transparentes
und gerechtes Ausschreibungssystem zu finden, besteht,
hängt aber von der Zusammenarbeit der Akteure ab. Die
Offshore-Industrie beweist durch eigene Anstrengungen
Dialogbereitschaft und den Willen, die Verweigerungshaltung,
die den Protagonisten in den Erneuerbaren oft vorgeworfen
wird, hinter sich zu lassen. Dennoch: Das Risiko für einen
erneuten Fadenriss für Offshore-Projekte nach 2020 durch
die überstürzte Einführung eines unzureichenden Systems
ist deutlich erkennbar. Der Ball liegt im Feld des Wirtschaftsministeriums, es trägt die Verantwortung für ein zukünftiges
Ausschreibungsmodell – im Sinne eines bestmöglichen
Ergebnisses ist der offene Dialog mit der Offshore-Industrie
der einzige Weg.
Foto: windcomm/
Clorius
Zudem sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission
die Fördersysteme der EU-Mitgliedstaaten nach und nach
harmonisiert werden. Wir sind überzeugt, dass das beste
und nicht das überstürzte Modell letztlich die Zustimmung
der Europäischen Kommission finden wird.
www.owia.de
21
Aus der Politik
Optimierter Strommarkt oder Kapazitätsmarkt?
Am Strommarkt werden größere Mengen erneuerbarer Energien gehandelt. Ihr Anteil schwankt naturgemäß und lässt sich
nur kurzfristig vorhersagen, während die Energieversorgung
verlässlich und kosteneffizient funktionieren muss. Wie sollen
das Marktdesign und der Ordnungsrahmen für den Stromsektor
der Zukunft aussehen? Mit dem Grünbuch „Ein Strommarkt für
die Energiewende“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWi) eine breite öffentliche Diskussion über
das zukünftige Strommarktdesign angestoßen.
Eine der entscheidenden Fragen, die das Grünbuch zur
Diskussion stellt, lautet, ob es sinnvoll ist, neben einem optimierten Strommarkt auch einen Kapazitätsmarkt vorzuhalten,
also Energieversorgern zum Beispiel das Vorhalten flexibler
Gaskraftwerke zu honorieren, unabhängig davon, ob diese
gerade Strom liefern oder nicht. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte öffentlich dazu aufgerufen, per E-Mail
Stellungnahmen zum Grünbuch oder zu einzelnen Kapiteln
einzureichen. Es hat angekündigt, daraus bis Ende Mai 2015
ein Weißbuch mit konkreten Maßnahmen zu erarbeiten. Der
Bundesverband WindEnergie (BWE) spricht sich in seiner
Stellungnahme für Systemdienstleistungsmärkte aus. Kapazitätsmärkte lehnt der BWE ab und fordert stattdessen die Schaffung
einer Kapazitätsreserve.
Auch das Weißbuch wird bis September 2015 öffentlich
konsultiert. Daran soll sich die notwendige Gesetzgebung
anschließen.
Vorschläge zu einer Neuordnung des Strommarktes hat das Bundeswirtschaftsministerium im Grünbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“
www.bmwi.de
zur Diskussion gestellt. Foto: Birresborn
windcomm newsletter März 2015
22
Aus der Politik
windcomm newsletter März 2015
Wirtschaftspartnerschaft mit dem Pays de la Loire
Mit der Einrichtung von zwei Repräsentanzen zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Partnerregionen Pays
de la Loire und Schleswig-Holstein ist eine gute Grundlage
auch für eine energiewirtschaftliche Zusammenarbeit
geschaffen worden.
Seit Anfang 2015 vertreten Frau Sarah Tolosa die Region Pays
de la Loire in Schleswig-Holstein und Herr Noureddine Ahmane
Schleswig-Holstein in der Region Pays de la Loire. Ministerpräsident Torsten Albig hat die beiden Repräsentanten bei seinem
Besuch in Nantes am 28. Januar 2015 offiziell eingeführt. Beide
werden zunächst für ein Jahr die wirtschaftliche Kooperation unterstützen und insbesondere Unternehmenskontakte
fördern. Dabei werden sie im Energiebereich auch mit den
Clustermanagements und Hochschuleinrichtungen zusammenarbeiten. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit erstreckt
sich jedoch über den Energiebereich hinaus auch auf andere
Branchen, beispielsweise maritime Wirtschaft oder Ernährungsindustrie.
Frau Tolosa ist über die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer in Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) in Kiel
erreichbar. Herr Ahmane ist bei der Agence Régionale
(Agentur für Wirtschaftsförderung) der Region Pays de
la Loire in Nantes angesiedelt.
Als eine gemeinsame Aktivität im Bereich der Erneuerbaren
Energien steht die Kooperationsbörse auf der Thetis EMR International Convention on Marine Renewable Energies
am 20. und 21. Mai 2015 in Nantes (Frankreich) auf der
Agenda (siehe Seite 24).
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie beabsichtigt, in der ersten Juni-Woche 2015 eine
Informationsveranstaltung mit dem Deutsch-Französischen
Büro für Erneuerbare Energien zur Zusammenarbeit im
Energiebereich durchzuführen.
Interessenten können sich schon jetzt für eine Einladung zur
Veranstaltung bei Herrn Wolfgang Schulz, MWAVT, E-Mail:
[email protected] melden und werden dann
zu gegebener Zeit über die Veranstaltung unterrichtet.
Kontaktdaten der Repräsentanten:
Sarah Tolosa
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer in Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Tel.: 0431 66666-889
E-Mail: [email protected]
Noureddine Ahmane
Agence Régionale, Nantes
Tel: 0033 (0) 2 9751211 47
E-Mail: [email protected]
23
Veranstaltungen und Termine
windcommunity treffen im NCC
Dass die Teilfortschreibung der Regionalpläne für WindkraftEignungsgebiete zumindest in Teilen demnächst nicht mehr
gültig sein könnte, ist ein Thema, dessen Folgen für die
Branche in Schleswig-Holstein noch nicht abzusehen sind.
Für das 14. windcommunity treffen ist ein Vertreter der Kieler
Staatskanzlei eingeladen zu erklären, wie die Landesplanung
damit umgeht.
Das windcommunity treffen findet am Dienstag, 28. April
2015, ab 17:00 Uhr im NordseeCongressCentrum (NCC)
an der Husumer Messehalle statt, wo in wenigen Monaten
die erste HUSUM Wind im neuen Format eröffnet wird.
Messe-Geschäftsführer Peter Becker wird vom Stand der
Planungen berichten.
Das windcommunity treffen verbindet Information, politische
Diskussion und informelles Netzwerken. Zielgruppe der
Veranstaltung sind Vertreter der Windkraft-Unternehmen
Norddeutschlands sowie ihrer Zulieferer und Dienstleister,
Mitarbeiter der Finanzierungs- und Versicherungsbranche,
Vertreter der Politik und Verwaltung sowie Windpark-Planer,
Projektierer und Betreiber. Es werden 150 Teilnehmer erwartet.
www.windcomm.de
windcomm newsletter März 2015
Business-to-Business in Frankreich
Mit über 260 Ausstellern und rund 3.000 Besuchern aus aller
Welt gilt die französische Thetis EMR (International Convention
on Marine Renewable Energies) als führende Fachmesse
für maritime erneuerbare Energien. Sie findet am 20. und
21. Mai 2015 in Nantes statt. Die Themen der Messe sind
Energien aus dem Meer, Offshore Wind, Meereskraftwerke,
Netzanbindung, Marine Technologien und Dienstleistungen,
Forschung und Entwicklung.
Das Enterprise Europe Network mit seinen über 600 Partnerorganisationen in knapp 60 Ländern bietet auf der Thetis EMR
Messe eine internationale Kooperationsbörse für Unternehmen
und Forschungsinstitutionen an, die gezielt neue internationale
Kontakte knüpfen wollen. Das Event ist offen für Aussteller und
Besucher. Ob Geschäftskooperationen oder Vertriebsinteresse,
Technologietransfer oder Projekte in Forschung und Entwicklung – rund 200 Unternehmen und Forschungsinstitutionen aus
unterschiedlichen Ländern nutzten 2014 dieses Matchmaking
Event auf der Thetis EMR für bilaterale Gespräche mit potentiellen neuen Kooperationspartnern.
Die Anmeldung zur Kooperationsbörse auf der Thetis EMR
erfolgt über die unten genannte Internetseite. Mit der Registrierung stellen die Teilnehmer ihr Profil in den Online-Katalog
und wählen dort ihre Gesprächspartner für die Veranstaltung
aus. Die Teilnahme an der Kooperationsbörse ist kostenfrei.
Anmeldeschluss ist der 1.Mai 2015. Die Region Pays de La
Loire plant die Veranstaltung mit einem zusätzlichen Rahmenprogramm für Aussteller und Besucher zu unterstützen.
Das Enterprise Europe Network organisiert Matchmaking-Termine für Firmen,
die an Kontakten in Frankreich interessiert sind. Foto: Birresborn
www.b2match.eu/thetisemr2015
www.thetis-emr.com/en
24
Veranstaltungen und Termine
Stammtisch zum Thema Logistik
windcomm newsletter März 2015
windWERT: MehrWertschöpfung nach der Ausbauphase
Nach Rekord-Ausbaujahren wird sich die Windbranche
weiter auch auf Repowering und die Optimierung des
Windkraftanlagen-Bestandes konzentrieren. Während
der Onshore-Fachkonferenz windWERT am Dienstag,
25. August 2015 im Kieler Schloss wird unter anderem der
Weiterbetrieb leistungsfähiger Windenergieanlagen über
das 20. Betriebsjahr hinaus diskutiert. Außerdem wird es um
technische Innovationen, die eine bedarfsgerechte Befeuerung
der Windenergieanlagen ermöglichen, und um Chancen für
Bürgerwindparks trotz Ausschreibungen gehen.
Der nächste Stammtisch des windcomm e. V. findet bei der Spedition
F. A. Kruse in Brunsbüttel statt. Foto: F. A. Kruse
Der nächste windcomm-e. V.-Stammtisch steht ganz im Zeichen
der Logistik: Er findet am Donnerstag, 18. Juni 2015 bei der
Firma F. A. Kruse jun. in Brunsbüttel statt. Die international
tätige Spedition organisiert unter anderem die BaustellenLogistik für Senvion. Harald Ertel von F. A. Kruse wird das
Unternehmen präsentieren.
Die Konferenz richtet sich an Vertreter von Windkraft-Unternehmen aus ganz Deutschland sowie ihre Zulieferer und
Dienstleister, Mitarbeiter der Finanzierungs- und Versicherungsbranche, Vertreter der Politik und Verwaltung sowie
Windpark-Planer, Projektierer und Betreiber. Im Anschluss an
die Vorträge wird die windWERT wieder mit einem informellen
Treffen der schleswig-holsteinischen Windcommunity ausklingen.
Es werden 200 Gäste erwartet.
Anmeldungen sind ab Juni möglich. Bei Fragen oder Themenwünschen wenden Sie sich an uns unter [email protected]
www.windcomm.de
Zur windWERT am 25. August 2015 werden wieder 200 Gäste im Kieler
Schloss erwartet. Foto: Birresborn
25
Veranstaltungen und Termine
Köpfe
HUSUM Wind mit Ausbildungstag
windcomm newsletter März 2015
Neuer Geschäftsführer der
Rendsburg Port Authority
Die Messe HUSUM Wind (15. bis 18. September 2015) rückt
mit großen Schritten näher, die Vorbereitungen laufen auf
Hochtouren – und die Standflächen für Aussteller werden nun
immer knapper. Der gemeinsame Schleswig-Holstein-Stand,
den die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer SchleswigHolstein (WTSH) organisiert, ist ausgebucht, es sind aber noch
Logo-Partnerschaften möglich, bei denen Firmen Werbematerial
am Stand auslegen und den Lounge-Bereich für Kundenkontakte
nutzen können. Weitere Informationen dazu gibt Christine
Kruse, [email protected].
Der letzte Messetag (Freitag, 18. September) steht mit der
Jobmesse „windcareer“ ganz im Zeichen von Karriere, Ausund Weiterbildung in der Windbranche. Im großen Saal des
Congress Center stellen Aus- und Weiterbildungsinstitutionen
wie zum Beispiel die Oldenburger ForWind Academy ihre
Seminare und Studiengänge vor. Unternehmen haben die
Gelegenheit, sich mit Vorträgen und einer Standfläche als
Arbeitgeber und Ausbilder zu präsentieren.
Ein Programmpunkt der HUSUM Wind ist die Jobmesse „windcareer“ zu
Kai Lass von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH ist seit Februar auch einer der drei
Geschäftsführer der Rendsburg Port Authority GmbH. Bei der
Wirtschaftsförderung ist Kai Lass, Jahrgang 1979, seit Oktober
2014 als Hafenmanager beschäftigt. Vorher arbeitete er beim
Logistikbetrieb Ahlmann-Zerssen GmbH & Co KG und dem
Hafenbetreiber Rendsburg Port GmbH.
Karriere, Aus- und Weiterbildung in der Windbranche. Foto: Birresborn
Die Besucher der Jobmesse windcareer profitieren dabei
nicht nur von einem umfassenden Überblick über potenzielle
Arbeitgeber, offene Stellenangebote und vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten, sondern können an diesem Tag auch
an verschiedenen Workshops teilnehmen. Der Eintritt zur
Jobmesse windcareer berechtigt außerdem zum Besuch der
HUSUM Wind.
Wer sein Unternehmen, seine Hochschule oder seine Institution
während der windcareer präsentieren möchte, wendet sich
bitte an Mona Jacobsen von der Messe Husum & Congress,
[email protected], Telefon 04841 902-494.
www.husumwind.com
www.rendsburg-port-authority.de
26
Veranstaltungen auf einen Blick
windcomm newsletter März 2015
Veranstaltungen auf einen Blick
Datum
Veranstaltung
Ort
Weitere Informationen
27. 03. 2015
egeb Forum Energie
Brunsbüttel
www.egeb.de
13. – 17. 04. 2015
Hannover Messe
Hannover
www.hannovermesse.de
20. 04. 2015
Strategische Personalentwicklung
Niederkleveez
www.osterberginstitut.de
20. – 21. 04. 2015
Der gute EU-Förderantrag
Kiel
www.pro-kultur.info
27. 04. 2015
Auszubildende führen
Niederkleveez
www.osterberginstitut.de
28. 04. 2015
windcommunity treffen
Husum, NCC
www.windcomm.de
04. – 05. 05. 2015
Führung altersgemischter Teams
Niederkleveez
www.osterberginstitut.de
04. – 05. 05. 2015
Bürgerbeteiligungs-Projekte
Kiel
www.pro-kultur.info
06. – 07. 05. 2015
Zukunftskonferenz “Wind & Maritim”
Rostock
www.wind-energy-network.de
18. – 19. 05. 2015
Familienfreundliche Unternehmensstrukturen
Niederkleveez
www.osterberginstitut.de
01. – 02. 06. 2015
Projektmanagement
Kiel
www.pro-kultur.info
09. – 11. 06. 2015
WINDFORCE
Bremerhaven
windforce.info/windforce2015/de
18. 06. 2015
5. windcomm Stammtisch
Brunsbüttel, Spedition Kruse
www.windcomm.de
07. 07. 2015
Branchenfokus: Windindustrie
Kiel
www.kiwi-kiel.de
25. 08. 2015
windWERT
Kieler Schloss
www.windcomm.de
15. – 18. 09. 2015
HUSUM Wind
Messe Husum
www.husumwind.com
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Stellenangebote
Projekte für ein besseres Klima
Seit zwei Jahrzehnten leisten wir mit dem Betrieb von Windkraftwerken einen wichtigen Beitrag zur
Klimaverbesserung. Unser Schwerpunkt liegt in der Planung, dem Bau und Betrieb von Windkraftwerken und
Bioenergieanlagen sowie der kaufmännischen und technischen Betriebsführung. Zudem bauen wir den Bereich
Wärmecontracting auf.
Wir möchten unser Team verstärken und suchen engagierte Mitarbeiter (m/w) für folgende Positionen:
•Bauleitung Windkraftwerke
•Projektentwicklung Windenergie
•Kaufmännische Projektierung
•Teamassistenz Projektentwicklung /-realisierung
Die ausführlichen Stellenbeschreibungen finden Sie unter www.getproject.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an [email protected]
getproject GmbH & Co. K.G.
Russeer Weg 149 a
24109 Kiel
Tel.: 0431 38960-0
windcomm newsletter Dezember 2014
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windcomm schleswig-holstein
Schloßstraße 7 | 25813 Husum/Germany
Telefon +49 48 41 66 85 - 0 | Telefax +49 48 41 66 85 - 16
E-Mail [email protected]
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Gefördert durch:
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