windcomm newsletter Ausgabe März 2015 www.windcomm.de Editorial windcomm newsletter März 2015 Editorial Zwischen Aufbruch und Umbruch Liebe Leserinnen und Leser, stürmisch hat das Jahr 2015 für die Windbranche begonnen. So wurden im vergangenen Jahr rund 1.770 Anlagen mit einer installierten Leistung von 4.750 Megawatt im gesamten Bundesgebiet neu gebaut. Ein absoluter Rekordwert in der Geschichte der deutschen Windenergie - trotz oder gerade wegen der rechtlichen Vorgaben des Bundes durch das EEG 2014. Schleswig Holstein führte die Ausbaustatistik mit 455 Anlagen und einer installierten Leistung von 1.300 Megawatt an. Damit wurde in Schleswig-Holstein mehr Leistung an das Netz gebracht als in Ländern wie Schweden (1.100 Megawatt), Frankreich (1.000 Megawatt) oder der Türkei (800 Megawatt). Lesen Sie mehr dazu auf Seite12. Grundsätzlich waren das positive Impulse für die schleswig-holsteinische Windbranche. schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten, auf Seite 15 sowie eine juristische Einschätzung der Lage auf Seite 17. Zudem wird windcomm das Thema auf dem 14. windcommunity treffen am 28. April in Husum aufgreifen. Mehr Informationen finden Sie auf Seite 24. Eine spannende Lektüre wünscht Ihr Team von windcomm schleswig-holstein Am 20. Januar diesen Jahres erging ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig, das wie eine weitere Windbö durch das Land zog. Das Gericht hatte die Regionalpläne in den Planungsräumen eins und drei für unwirksam erklärt. Die Richter kritisierten insbesondere die strikte Übernahme ablehnender Gemeindevoten bei der Gebietsausweisung in den Regionalplänen. Die Gemeindebeschlüsse und Bürgerentscheide gegen Windkraft genügen aus Sicht der Richter nicht als Ausschlusskriterium für die Errichtung von Windkraftanlagen. Das Urteil könnte weit reichende Folgen für den weiteren Ausbau der Windkraft in Schleswig-Holstein haben. Wir wünschen uns Augenmaß sowohl auf Seiten der Planer und Investoren wie auch der Grundstückseigentümer und Kommunen. Durch das Urteil wird und sollte nicht Tür und Tor für einen unkontrollierten Zubau geöffnet werden, der die Akzeptanz der Windenergie und der Energiewende gefährdet. Lesen Sie mehr zu diesem Thema im Exklusivinterview mit Thomas Losse-Müller, Staatssekretär in der Staatskanzlei des Dr. Matthias Hüppauff Martin Kopp Projektkoordinator Netzwerkagentur Geschäftsführer windcomm e.V. 2 Inhaltsverzeichnis windcomm newsletter März 2015 Inhalt 4 7 15 19 26 4 windcomm aktuell 14 Innovationen für Windkraft-Bauwerke 24 Veranstaltungen und Termine 4 Neues Gesicht im windcomm-Vorstand 14 Technologien für die Energiewende im 24 windcommunity treffen im NCC 5 Neue Mitglieder im windcomm schleswig-holstein e. V. 24 Business-to-Business in Frankreich 7 Anlagen-Prototyp auf Windtestfeld installiert 25 Stammtisch zum Thema Logistik 7 Neue Produkte und Dienstleistungen unserer 15 Aus der Politik 25 windWERT: MehrWertschöpfung nach der Ausbauphase Mitgliedsunternehmen 15 „Auch künftig die Windenergienutzung über Regionalpläne 26 HUSUM Wind mit Ausbildungstag 8 Potenziale für Windkraftfirmen in der Türkei 9 Die Windbranche braucht Fachkräfte Haushalt und den Kommunen steuern“: Interview mit Thomas Losse Müller 17 OVG-Urteil: Einschätzungen eines Juristen 26 Köpfe 19 Ausschreibungen: Diskussion um Präqualifikationsmerkmale 26 Neuer Geschäftsführer der Rendsburg Port Authority 27 Veranstaltungen auf einen Blick 28 Stellenangebote 10 Aus der Branche 21 Ausschreibungen: „Offener Dialog ist der einzige Weg“ 10 Unternehmensporträt: 22 Optimierter Strommarkt oder Kapazitätsmarkt? Fachschule für Technik und Gestaltung 23 Wirtschaftspartnerschaft mit dem Pays de la Loire 12 Fast 5 Gigawatt zusätzliche Windenergie-Leistung 3 windcomm aktuell windcomm newsletter März 2015 Neues Gesicht im windcomm-Vorstand Mit Kristian Hamel wählten die Mitglieder des windcomm schleswig-holstein e. V. bei ihrer jüngsten Versammlung am 19. Februar ein neues Vorstandsmitglied. Neuer Vorstandsvorsitzender ist Asmus Thomsen von der VR Bank Niebüll, Volker Köhne von DNV GL ist sein Stellvertreter. Kristian Hamel ist bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer SchleswigHolstein (WTSH) für Ansiedlungsberatung und deutschchinesische Wirtschaftsbeziehungen zuständig. Mit seinem Engagement im Vorstand des windcomm schleswig-holstein e. V. möchte er unter den Mitgliedern des Branchenclusters die Angebote an Fördermitteln zum Beispiel für Innovationen und Betriebserweiterungen noch bekannter machen. Die bisherige Vorstandsvorsitzende Renate Duggen trat nicht zur Wiederwahl an. Asmus Thomsen und Vereinsgeschäftsführer Martin Kopp lobten ihren Einsatz und ihre Kompetenz in Fragen der Wirtschaftsförderung und Offshore-Windenergie. In ihrer Amtszeit verdoppelte der Verein seine Mitgliederzahl. Neben der Professionalisierung der Neumitgliederwerbung setzte sie sich besonders für eine weitere Verschmelzung von Verein und Netzwerkagentur ein und verstetigte die politische Arbeit von windcomm. Thema der Mitgliederversammlung war außerdem das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig zu den Windkraft-Eignungsgebieten der Planungsräume I und III vom 20. Januar 2015. Die Gastreferentin Stefanie Geiger, Rechtsanwältin und Expertin für Verwaltungsrecht, vermutet, dass die vor 2012 gültigen Eignungsgebiete für die Windenergienutzung wieder Gültigkeit erlangen könnten, wenn das Urteil Kristian Hamel (rechts) wurde neu in den Vorstand des windcomm schleswig-holstein e. V. gewählt. Vorsitzender des Vorstands ist Asmus Thomsen (Mitte), sein Stellvertreter ist Volker Köhne (links). Foto: windcomm/ Jensen gegen die Teilfortschreibung der Regionalpläne rechtskräftig wird. Sie wies darauf hin, dass die Landesplanung den gegensätzlichen Zielen gerecht werden muss, einerseits den Ausbau der Windkraft zu fördern, andererseits die Belastung von Anwohnern, Natur und Landschaftsbild zu begrenzen. Martin Kopp betonte, dass Augenmaß gefragt sei, um die mehrheitliche Akzeptanz der Windkraftnutzung in Schleswig-Holstein zu erhalten. windcomm werde Kommunen, Landesregierung und Windparkplaner beratend unterstützen. 4 windcomm aktuell windcomm newsletter März 2015 Neue Mitglieder im windcomm schleswig-holstein e. V. windcomm schleswig-holstein e. V. ist durch sieben Neuzugänge in den vergangenen Monaten auf 95 Mitglieder gewachsen. Hier stellen wir die neuen Mitglieder vor. Seit 2011 erstellt batcam hochauflösende Luftaufnahmen von Windenergieanlagen, ganzen Windparks und Immobilien. Dazu setzt die Firma ferngelenkte Multirotor-Kamera-Drohnen ein. Sie eignen sich hervorragend für die Aufnahme von Werbefotos und Image-Filmen für Unternehmenspräsentationen. Da das Team von batcam seine Drohnen-Flugtechnik selbst entwickelt, konstruiert und herstellt, ist die Firma ebenfalls Ansprechpartner, wenn es um die technische Machbarkeit verschiedenster Flug-Drohnen-Einsätze geht. Falls die Aufgabenstellung nicht mit Standard-Drohnen zu bewältigen ist, kann batcam Sonderkonstruktionen herstellen. Die Wirtschaftskanzlei Becker Büttner Held ist in Berlin, Brüssel, Hamburg, Köln, München und Stuttgart vertreten. Mitglied im windcomm e. V. ist die Hamburger Kanzlei. Becker Büttner Held versteht sich als ein führender Anbieter von Beratungsdienstleistungen für Energie- und Infrastrukturunternehmen und deren Kunden. Den Kern der Mandantschaft bilden zahlreiche Energie- und Versorgungsunternehmen, vor allem Stadtwerke, Kommunen und Gebietskörperschaften, Industrieunternehmen sowie internationale Konzerne. Becker Büttner Held unterstützt seine Mandanten sowohl in allen Rechtsfragen als auch betriebswirtschaftlich und strategisch. www.beckerbuettnerheld.de www.batcam.de Das Ingenieurbüro EE Planung GmbH aus Böklund plant die Netzanbindung von Windkraftanlagen und Windparks einschließlich der Bauausführung, gegebenenfalls mit Umspannwerken, Mittel- und Hochspannungskabelanlagen. Die Diplomingenieure Jürgen Tiemann und Daniel Schauer entwickeln Regelungskonzepte für die Anlagen und unterstützen Windparkbetreiber bei der Anlagenzertifizierung sowie Konformitätserklärung gemäß BDEW-Richtlinie. www.eeplanung.de 5 windcomm aktuell windcomm newsletter März 2015 Neue Mitglieder im windcomm schleswig-holstein e. V. Die Fachschule für Technik und Gestaltung in Flensburg bietet ein umfangreiches und auf die Anforderungen der Unternehmen zugeschnittenes Konzept der zweijährigen Aufstiegsfortbildung zum/zur staatlich geprüften Gestalter/ in oder Techniker/in. Folgende Fachrichtungen werden angeboten: Elektrotechnik, Gebäudesystemtechnik, Holztechnik, Maschinentechnik, Mechatronik (duales Teilzeitmodell), Raumgestaltung und Innenausbau sowie Windenergietechnik. www.eckener-schule.de/fachschule Als „Bank für Unternehmer“ konzentriert sich die HSH Nordbank auf die Zielgruppe des gehobenen Mittelstands. Dazu gehören unter anderem Firmenkunden und Projektentwickler im Bereich Energie und Infrastruktur. Das Leistungsspektrum der HSH Nordbank umfasst neben dem Kredit als Ankerprodukt unter anderem strukturierte Finanzierungen, Außenhandelsfinanzierungen, Zahlungsverkehr und Risikoabsicherungsprodukte. Die HSH Nordbank ist 2003 aus der Fusion der Hamburgischen Landesbank mit der Landesbank Schleswig-Holstein hervorgegangen. Ralf Thomsen, Ingenieur Kai Nohme und das Team der NTTB GmbH in Mildstedt bieten Netzanschlussplanung und technische Betriebsführung für Windparks an. Als weitere Dienstleistung rund um diese beiden Themen bieten sie Beratungen für Windparkbetreiber, Banken, Planer und alle anderen Interessierten. www.nttb-gmbh.de www.hsh-nordbank.de Die LSA Logistik Service Agentur GmbH aus Bremerhaven ist ein konzernunabhängiges Logistikplanungs- und Managementunternehmen. Die Firma hat bereits erfolgreich die Logistik für den Offshore-Windpark Baltic I und das OffshoreTestfeld Alpha Ventus organisiert und hat unter anderem Erfahrungen im Container- und Ersatzteilgeschäft. www.logistik-service-agentur.de Informationen zur Mitgliedschaft im windcomm schleswig-holstein e. V. stellt Ihnen gern Geschäftsführer Martin Kopp zur Verfügung: Telefon: 04841 6685-21 [email protected] 6 windcomm aktuell Anlagen-Prototyp auf Windtestfeld installiert windcomm newsletter März 2015 Neue Produkte und Dienstleistungen unserer Mitgliedsunternehmen Mohr Hebetechnik fertigt Der achteckige Turm stand bereits seit mehreren Monaten auf dem kommunal beherrschten Windtestfeld südlich von Husum. Ende Januar installierte die Firma Skywind aus RendsburgBüdelsdorf den zweiflügligen Rotor mit Gondel. Der Rotor mit einem Durchmesser von knapp 100 Metern und einem Gewicht von über 100 Tonnen wurde mit Stahlseilen, ohne Einsatz eines Krans, in 140 Metern Höhe angebracht. Diese Form der Installation kann in der Baustellenlogistik viele Kosten sparen. abnahmefähige Seilscheiben bis zu einem Durchmesser von 1,60 Metern. Grafik: Mohr Hebetechnik Innovativ war bereits die Installation des Turms, der bis in eine Höhe von 80 Metern aus Betonfertigteilen nach dem Lego-Prinzip zusammengesetzt wurde. Erst dann wurde ein Stahlrohrturm darauf gesetzt. Der ganze Turm diente wiederum als Seilwinde für den Rotor. Die zweiflüglige Skywind-Anlage hat eine Nennleistung von 3,4 Megawatt. Das Windtestfeld wird von der Windtestfeld-Nord GmbH betrieben. Gesellschafter sind neben dem Kreis Nordfriesland der Zertifizierungsbetrieb DNV GL, die Fachhochschule Flensburg, drei Gemeinden der Region, die Gemeindewerke Leck, die Messe Husum & Congress, die Stadtwerke Husum und die Wirtschaftsförderung Nordfriesland. Bei der Vergabe der Teststandorte werden Firmen bevorzugt, die Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein schaffen oder erhalten. Kontakt: [email protected] Auf dem Windtestfeld-Nord bei Husum hat die Firma Skywind den zweiflügligen Die Firma Mohr Hebetechnik hat Stahlseilscheiben entwickelt, die in Eigenfertigung am Firmensitz in Horst bei Elmshorn produziert werden. Aufgrund der großen Nachfrage wurden diese für Krane, Fahrstühle und andere Lastaufnahmemittel so wichtigen Bauteile innerhalb eines knappen Jahres entwickelt und zur Produktionsreife gebracht. Bis zu einem Scheibendurchmesser von 1,60 Metern können sie, angepasst an den individuellen Bedarf der Kunden, innerhalb von ein bis zwei Wochen inklusive der Ersatzteile hergestellt und geliefert werden. Die Seilscheiben sind abnahmefähig durch Zertifizierungsbetriebe wie DNV GL oder Germanischer Lloyd. Sie werden komplett mit Wälzlager geliefert. Alle Komponenten stammen von deutschen Herstellern, sodass Ersatzteile jederzeit verfügbar sind. Auf Wunsch werden sie im Werk von Mohr Hebetechnik endlackiert. Rotor eines Windkraftanlagen-Prototyps ohne Kran installiert. Foto: windcomm/ Arntzen www.mohr-hebetechnik.de 7 windcomm aktuell Potenziale für Windkraftfirmen in der Türkei Über den türkischen Windenergiemarkt und mögliche Wirtschaftsbeziehungen mit türkischen Firmen informierten sich 70 Branchenvertreter aus Norddeutschland während eines Workshops, organisiert von der Hamburger Erneuerbare Energien Clusteragentur (EEHH), dem EU-geförderten Unternehmensnetzwerk Enterprise Europe Network und der schleswigholsteinische Windkraft-Netzwerkagentur windcomm. Er fand im Februar im Innovationszentrum IZET in Itzehoe statt. Knapp 4 Gigawatt Windenergieleistung waren Ende 2014 in der Türkei installiert, ein Zehntel der in Deutschland installierten Leistung, obwohl das Land mehr als doppelt so groß wie die Bundesrepublik ist. Und während hier der Zubau an Windkraftanlagen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz des vergangenen Jahres begrenzt wird, hat sich der Staat am Bosporus zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2023 insgesamt 20 Gigawatt Onshore-Windenergieleistung zu errichten. Im Rahmen des Workshops erhielten Teilnehmer Informationen über den Markteintritt sowie Kontakte zu Partnern und Verbindungsinstitutionen in Hamburg, Schleswig-Holstein und der Türkei. Referenten von Windkraft-Firmen, Finanzierern und Versicherern, die bereits in der Türkei aktiv sind, berichteten von ihren Erfahrungen. Die nächste gemeinsame Kontakt- und Informationsveranstaltung von windcomm mit der Hamburger Erneuerbare Energien Clusteragentur ist für die HUSUM Wind 2015 (15. bis 19. September) geplant. Informationen über den türkischen Windenergie-Markt: Hakan Yildirim, Vorstand des türkischen Windenergieverbands, im Gespräch mit Jan Rispens (Erneuerbare Energien Cluster Hamburg). Foto: Birresborn windcomm newsletter März 2015 8 windcomm aktuell windcomm newsletter März 2015 Die Windbranche braucht Fachkräfte Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung in der Windbranche waren die Themen des 4. Stammtisches des windcomm schleswig-holstein e. V. im Osterberg-Institut der Karl-Kübel-Stiftung in Niederkleveez bei Plön. Dr. Frank Nägele, Staatssekretär im Kieler Wirtschaftsministerium, stellte die Fachkräfte-Initiative des Landes vor und rief alle anwesenden Unternehmensvertreter auf, sich daran zu beteiligen. Eins der Ziele der Initiative ist es, die Attraktivität und Qualität der dualen Ausbildung zu stärken. Gerade in der Ausbildung für die Windbranche seien zwar erste Standards gesetzt worden, aber die Entwicklung der Berufsbilder und Qualitätsrichtlinien müsse weiter vorangetrieben werden. Nägele erwähnte die smarte Steuerung im Netzbereich als eine Kompetenz, die in Zukunft in die Ausbildung der Erneuerbare-Energien-Berufe integriert werden müsse. Nägele führte aus, dass die Werbekampagne „Der echte Norden“ dazu beitrage, eine schleswig-holsteinische Identität zu schaffen und das Land für junge Leute attraktiv zu machen. Petra Scherweit, Personalmanagerin bei Senvion SE, stimmte dem Staatssekretär darin zu, dass ein attraktives Lebensumfeld für die Bewerber wichtig sei und dass Schleswig-Holstein mit viel Platz und viel Natur hier punkten könne. Scherweit berichtete sehr offen von den Maßnahmen, mit denen der Windkraftanlagenhersteller Senvion Nachwuchskräfte anwirbt. Ein wichtiger Aspekt sei, dass die Mitarbeiter sich mit ihrem Unternehmen identifizieren und dass die Führungskräfte die Werte des Unternehmens vorleben. Der Stammtisch bot wieder dem Gastgeber und zwei weiteren Mitgliedern des windcomm schleswig-holstein e. V. die Gelegenheit, ihr Unternehmen und dessen Produkte oder Dienstleistungen vorzustellen. Jürgen Meereis, Leiter des Osterberg-Instituts, präsentierte die Weiterbildungskurse für Fach- und Führungskräfte seiner Einrichtung. Die auf das Energierecht spezialisierte Kanzlei Becker Büttner Held, vertreten durch Dr. Ursula Prall, veranstaltet für ihre Mandanten, unter ihnen viele Energieversorger, Seminare zu sämtlichen Fragen des Energiewirtschaftsrecht, zum Recht der Erneuerbaren Energien und zu anderen Rechtsthemen der Branche. Anders Christensen vertrat die Firma PROkultur Projektservice aus Flensburg. Seine Seminare umfassen die Themen Arbeitsorganisation, Projektmanagement und die Ausarbeitung von Förderanträgen. Dr. Frank Nägele (links) vom Kieler Wirtschaftsministerium und Petra Scherweit von Senvion SE im Gespräch mit Anders Christensen (PROkultur Projektservice) über Ausbildung und Mitarbeiterwerbung. Foto: windcomm/ Jensen 9 Aus der Branche windcomm newsletter März 2015 Unternehmensporträt: Fachschule für Technik und Gestaltung Thomas Deckert leitet die Fachschule für Technik und Gestaltung in Flensburg. windcomm: Herr Deckert, welche Fachrichtungen der Fachschule für Technik und Gestaltung sind relevant für die Erneuerbare-Energien-Branche? Er organisiert die Aufstiegsfortbildungen in sieben unterschiedlichen Fachrichtungen, unter anderem auch für Windenergietechnik. Deckert: Vor allem natürlich die Fachrichtung Windenergietechnik, deren Schwerpunkte in der Projektierung von Windkraftanlagen und Windenergieparks, der technischen und kaufmännischen Betriebsführung und im Instandhaltungsmanagement liegen. In der Fachrichtung Elektrotechnik geht es auch um den energieeffizienten Einsatz von Photovoltaik-Anlagen und deren Steuerung, in der Fachrichtung Gebäudesystemtechnik um die Einbindung der PV-Anlagen in die Gebäudetechnik. windcomm: Welche Eingangsvoraussetzungen müssen die Bewerber für Ihre Aufstiegsfortbildung mitbringen? Friesische Lücke 15 24937 Flensburg T +49 461 - 852531 F +49 461 - 852143 E [email protected] I www.eckener-schule.de Deckert: Formal eine erfolgreich abgeschlossene Erstausbildung im Berufsfeld der Fachrichtung, für die Fachrichtung Windenergietechnik ist dies der Elektro-, Metall-, oder Mechatronikbereich. Weiterhin ist eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr vorzuweisen. Förderlich ist immer die Lust und Freude auf „Neues“ und das Ziel, danach im mittleren Management tätig zu sein. windcomm: Wie lange dauert die Aufstiegsfortbildung und wie lange muss ein Bewerber auf einen Platz warten? Deckert: Wir sind als Fachschule an die Schulferien SchleswigHolsteins gebunden und bieten unsere Fachrichtungen jährlich in 2 Schuljahren als Vollzeitmaßnahme an. Beginn ist der erste Schultag nach den schleswig-holsteinischen Schulferien. In der Regel haben wir 30 Stunden Unterricht pro Woche, und nach zwei Schuljahren endet die Aufstiegsfortbildung kurz vor den Sommerferien mit dem/der „Staatlich geprüften Techniker/in“ DQR Stufe 6 – gleichwertig Bachelor – und der allgemeinen Fachhochschulreife. Zusatzkurse können im Handwerksmeisterbereich Teil 3 und Teil 4 sowie der REFA G besucht werden. windcomm: Wie hoch sind die Ausbildungskosten? Gibt es staatliche Zuschüsse? Deckert: Als staatliche Schule erheben wir keine Gebühren. Einen Laptop setzen wir voraus. Kosten entstehen für Büromaterial, Bücher, Tages- und Fachexkursionen. Das sind für die gesamte Aufstiegsfortbildung zwischen 500 und 1.000 Euro. Unsere Studierenden können über Schülerbafög und Meisterbafög sowie im Reha- oder Umschulungsfall gefördert werden. windcomm: Wie viele Techniker bilden Sie jährlich in diesem Bereich aus? Deckert: In der Windenergie haben wir pro Jahr 24 Plätze zur Verfügung. 10 Aus der Branche windcomm newsletter März 2015 Unternehmensporträt: Fachschule für Technik und Gestaltung windcomm: Mit welchen Unternehmen kooperieren Sie, um Ihre Ausbildung dem Bedarf der Branche anzupassen? Deckert: Seit Beginn unserer Aufstiegsfortbildung im Jahre 2009 konnten wir nach einigen Anlaufschwierigkeiten ein gutes Netzwerk aufbauen. Von Beginn an unterstützt uns beispielsweise die Denker & Wulf AG mit Schulungsmaterial im Bereich Projektierung von Windenergieanlagen. Weiterhin stehen sie auch immer für Fragen zur kaufmännischen Betriebsführung zur Verfügung. Ein anderer starker Partner ist Deutsche Windtechnik Service (DWTS). In einer Vielzahl von gemeinsamen Projekten konnten wir eine Win-Win-Situation schaffen: DWTS übertrug uns reale Projektaufgaben, die von unseren Studierenden bearbeitet und anschließend vor DWTS präsentiert wurden. Die Projektergebnisse fanden hiernach eine Verwendung in den Arbeitsprozessen des Unternehmens. Durch diese Projektaufgaben wird gewährleistet, dass wir stets am aktuellen Geschehen der Windbranche dran sind. Doch nach wie vor arbeiten wir an einer Erweiterung unseres Netzwerkes. windcomm: Wie sollte Ihrer Meinung nach die Branche dem Thema Fachkräftemangel begegnen? Deckert: Durch gezielte Personalentwicklung könnten Karrierewege vom Beginn der Erstausbildung aufgezeigt und vereinbart werden. Neben der akademischen Laufbahn gibt es die berufliche Laufbahn, die beispielsweise mit dem/der Staatlich geprüften Techniker/in auch zum DQR Stufe 6, zur Hochschulzugangsberechtigung und zur Fachhochschulreife führt. Vielen Jugendlichen ist das berufliche Lernmillieu wesentlich näher, nur kennen viele diesen beruflichen Karriereweg nicht. Für die ausgebildeten Facharbeiter in der Branche, auch Servicetechniker Windenergie, kann die Aufstiegsfortbildung helfen, Führungsaufgaben übernehmen zu können und eine kompetenzorientierte Weiterbildung zu erfahren. Die berufliche Erfahrung dieser Facharbeiter ist ein tragfähiges Fundament, um den Karriereaufstieg im beruflichen und somit anwendungsbezogenen, praxisorientierten Bereich zu tragen, ohne in ein akademisches Studium einsteigen zu müssen. www.eckener-schule.de/fachschule Die Fachschule für Technik und Gestaltung in Flensburg bietet zweijährige Aufstiegsfortbildungen unter anderem für Techniker der Erneuerbare-EnergienBranche, deren Abschluss dem Bachelor gleichwertig ist. Fotos: Fachschule für Technik und Gestaltung 11 Aus der Branche windcomm newsletter März 2015 Fast 5 Gigawatt zusätzliche Windenergie-Leistung 2014 war ein Rekordjahr, wenn man die Anzahl und Leistung der installierten Windenergieanlagen betrachtet. Laut einer Studie der deutschen WindGuard im Auftrag des Bundesverbands WindEnergie (BWE) und des Industrieverbands VDMA Power Systems wurden im vergangenen Jahr 1.800 Windräder mit einer Leistung von insgesamt 4.800 Megawatt (MW) aufgestellt. Dies entspricht einem Wachstum von 58 Prozent gegenüber dem Zubau im Vorjahr. Damit stehen in Deutschland rund 25.000 Windräder mit einer Gesamtleistung von 38.000 Megawatt. Gründe für den starken Zubau sind nach Einschätzung von BWE-Präsident Hermann Albers die Ausweisung neuer Eignungsgebiete für Windkraftanlagen in mehreren Bundesländern seit 2011 und Vorzieh-Effekte wegen der Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Sommer 2014. Im Vergleich der Bundesländer war Schleswig-Holstein laut der BWE-Studie Zubau-Meister mit 455 Anlagen (1.300 MW), es folgten Niedersachsen und Brandenburg mit 627 und 498 MW. Bei der Gesamtleistung und – zahl der Windenergieanlagen liegt Niedersachsen mit 5.600 Anlagen und 8.200 MW vorn, Schleswig-Holstein mit 3.200 Anlagen und 5.100 MW auf dem zweiten Platz. Hier handelt es sich allerdings um kumulierte Zahlen. Alte Anlagen, die im Zuge von Repowering-Maßnahmen abgebaut werden, wurden nicht abgezogen. Dadurch ergibt sich eine große Differenz zwischen der Gesamtzahl der Windkraftanlagen, die in der BWE-Studie angegeben werden, und der Zahl des schleswig-holsteinischen Ministeriums für Energiewende, Umwelt, Landwirtschaft und ländliche Räume (MELUR). Im vergangenen Jahr wurden deutschlandweit 1.800 Windräder mit einer Leistung von insgesamt 4.800 Megawatt aufgestellt. Grafik: Deutsche WindGuard. 12 Aus der Branche windcomm newsletter März 2015 Fast 5 Gigawatt zusätzliche Windenergie-Leistung Das MELUR zählte am Stichtag 4. November 2014 in Schleswig-Holstein 2.375 Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung von 4.046 MW. Dazu kamen 482 Anlagen, die bereits genehmigt, aber noch nicht in Betrieb waren, und 431 Anlagen im Genehmigungsverfahren. Von den bereits genehmigten Anlagen wurden nach eigenen windcomm-Schätzungen bis Jahresende 120 Stück – bei einer durchschnittlichen Leistung von 2,9 MW pro Anlage also insgesamt 350 MW – aufgestellt. Das MELUR hat im vergangenen Jahr erstmals ein zentrales Register für Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein eingeführt. Die Registrierung erfolgt über die Landesämter für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). Sie bearbeiten die Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und erhalten eine Meldung des Betreibers, sobald die Anlage in Betrieb ist. Ebenso weiß das LLUR, welche alten Anlagen abgebaut wurden. Die Statistik der Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein soll halbjährlich veröffentlicht werden. Die Zahlen des MELUR: www.schleswig-holstein.de In Schleswig-Holstein zählte das Energiewendeministerium am 4. November 2014 insgesamt 2400 Windkraftanla- Die Zahlen von WindGuard/ BWE/ VDMA: www.wind-energie.de gen mit 4100 Megawatt Leistung. Grafik: MELUR/ windcomm 13 Aus der Branche Innovationen für Windkraft-Bauwerke Um innovative Windkraftanlagen-Türme und Offshore-Fundamente ging es beim „Branchenfokus: Windindustrie“ der Kieler Wirtschaftsförderung KiWi. Prof. Torsten Faber, Leiter des Instituts für Windenergietechnik an der Fachhochschule Flensburg, berichtete, dass die Türme etwa ein Viertel der Produktionskosten einer Windenergieanlage ausmachen. Er stellte ein Forschungsprojekt zur Prototypentwicklung eines abgespannten Turmes für große Windenergieanlagen vor. Technischer Kooperationspartner der FH Flensburg ist die Firma aerodyn. Nach dem Vorbild der Masten großer Segelschiffe wird der innovative Turm mit Salingen abgespannt. Dadurch wird das Biegemoment reduziert und eine Gewichtsersparnis von bis zu 50 Prozent erreicht. Technologien für die Energiewende im Haushalt und den Kommunen Über Kleinwindkraftanlagen und andere Möglichkeiten der lokalen Energieerzeugung informiert die Messe New Energy Husum. Foto. Birresborn Die Firma Butzkies Windprojekt baut wartungsfreie Stahl-Gittermasttürme. Detlef Bengs, Mitglied der Geschäftsführung und federführender Ingenieur der Firma, stellte seine Entwicklungen vor. Um Fundamente für Windkraftanlagen auf See ging es im dritten Vortrag. Olaf Beeg von der Vattenfall Europe Windkraft GmbH berichtete von den Gründungen für die Anlagen des Offshore-Windparks DanTysk. Durch den Vergleich zwischen den geplanten und realisierten Arbeitsschritten konnte er verdeutlichen, dass bei den Arbeiten auf der offenen See die Standardisierung zunimmt. Der nächste Kieler Branchenfokus: Windindustrie findet am 7. Juli 2015 zum Thema „Interkonnektoren: internationale Stromverbindungen“ statt. windcomm newsletter März 2015 Windkraftanlagen-Türme mit zusätzlicher Abspannung (Saling) könnten bis zu 50 Prozent Materialkosten sparen. Dazu wird am Wind Energy Technology Institute (WETI) der FH Flensburg geforscht. Grafik: WETI/ FH Flensburg Zur Energiewende gehört die Wärmewende – das war eins der Leitmotive der New Energy, die vom 19. bis 22. März auf dem Husumer Messegelände stattfand. In drei Hallen präsentierten 220 Aussteller Exponate und Informationen über Kraft-Wärme-Kopplung, Kleinwindkraftanlagen, Solartechnik, Elektromobilität und energieeffizientes Bauen. Unter den rund 10.000 Besuchern waren sowohl Verbraucher als auch Fachbesucher. Während des Kongressprogramms fand unter anderem das erste Treffen der „EKI-Community“ statt. Es ging auf die Energie- und Klimaschutzinitiative (EKI) des Landes und der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) zurück, die im November gestartet wurde. Themen der Fachvorträge waren unter anderem Wärmenetze im ländlichen Raum sowie Förderund Finanzierungsmodelle für lokale Energieversorgungsprojekte, um die Wärmewende als Ergänzung zur Energiewende voranzutreiben. Die nächste New Energy findet vom 17. – 20. März 2016 statt. www.new-energy.de 14 Aus der Politik windcomm newsletter März 2015 „Auch künftig die Windenergienutzung über Regionalpläne steuern“ Thomas Losse Müller ist Chef der Staatskanzlei SchleswigHolstein und als solcher auch zuständiger Staatssekretär für die Landesplanung. windcomm: An welchen neuen Planungskonzepten arbeitet die Staatskanzlei, und wie stellen Sie sicher, dass der Ausbau der Windkraftnutzung weitergeht? windcomm: Herr Staatssekretär Losse-Müller, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung für unwirksam erklärt – welcher gesetzliche Rahmen gilt nun für bereits genehmigte Windpark-Projekte, Projekte im Genehmigungsverfahren und solche, die noch vor dem Genehmigungsverfahren stehen? Losse-Müller: Wir wollen als Land das Heft des Handelns in der Hand behalten und auch zukünftig die Windenergienutzung durch Regionalpläne steuern. Wir wollen möglichst schnell einen ersten Planentwurf veröffentlichen, in dem wir unsere neuen Planungsvorstellungen darlegen. Das Kernstück wird ein Katalog von harten und weichen Tabukriterien sein, der den Anforderungen der Rechtsprechung des OVG Schleswig und der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes standhält. Losse-Müller: Wir haben erst kürzlich die schriftliche Urteilsbegründung erhalten. Erst auf Basis der Begründung werden wir die Möglichkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde abschließend prüfen. Solange wir als Landesregierung die beklagten Pläne nicht selber außer Kraft setzen und damit das Urteil Rechtskraft erlangt, kommen unverändert die Teilfortschreibungen der Regionalpläne von 2012 zur Anwendung. Die jetzige Situation bedeutet daher, dass die laufenden Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen wie bisher fortzuführen sind. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung erfolgt bis zur Rechtskraft des Urteils auf der Grundlage der Regionalplan-Teilfortschreibungen zur Ausweisung von Windeignungsgebieten von 2012. Genehmigungsreife Anträge können beschieden werden. windcomm: Welche Aufgaben kommen auf die Kommunen zu, sobald das OVG-Urteil rechtskräftig wird? Handlungsempfehlung an alle Kommunen herausgegeben, in der wir hierzu detaillierte Erläuterungen geben. Losse-Müller: Ich möchte keine vorschnellen Schlüsse ziehen und unserer Rechtsprüfung nicht vorgreifen. Was wir aber tun können ist, an die Kommunen im Land zu appellieren, mit dem Thema Windenergienutzung verantwortungsbewusst umzugehen. Die Gemeinden haben auf der Grundlage des Bauplanungsrechts immer die Möglichkeit, die Windenergienutzung auf ihrem Gemeindegebiet selbst zu steuern. Ein gemeindlicher Flächennutzungsplan, der eine Konzentrationswirkung erzielen soll, muss sich an denselben höchstrichterlichen Anforderungen messen lassen wie ein Regionalplan. Wir haben am 23. Februar eine windcomm: Das OVG Schleswig hat kritisiert, dass die Flächen von Gemeinden, die sich gegen den Bau von Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet ausgesprochen hatten, von vornherein als Windeignungsgebiet ausgeschlossen wurden. Welche rechtlichen Möglichkeiten sehen Sie, den Bürgerwillen ausreichend in planerische Entscheidungen einzubinden? Thomas Losse Müller ist Staatssekretär in der Staatskanzlei Schleswig-Holstein Foto: Olaf Bathke Losse-Müller: Ich glaube, dass wir den Bürgerwillen auch zukünftig in die Planung einbeziehen können; allerdings müssen wir immer nach den fachlichen Gründen für die 15 Aus der Politik windcomm newsletter März 2015 „Auch künftig die Windenergienutzung über Regionalpläne steuern“ Ablehnung fragen. Ein schlichtes, unbegründetes, wenn auch mehrheitliches „Nein“ wird nicht reichen, um die Ausweisung auf einer Fläche oder dem gesamten Gemeindegebiet zu verhindern. Eine fachlich gut begründete Ablehnung bestimmter Flächen versetzt uns aber in die Lage, die angeführten Belange abzuwägen und in die neue Planerarbeitung einzubeziehen. windcomm: Die Planung der Windeignungsgebiete ging mit einer Planung der Netzanschlusskapazitäten einher. Müssen die Stromtrassen neu geplant werden, wenn nun möglicherweise Windparks außerhalb der vorher festgelegten Windeignungsgebiete entstehen? Losse-Müller: Das ist eine wichtige Frage, aus der das Spannungsfeld zwischen gesetzlich gesichertem Einspeisevorrang für erneuerbare Energien und dem auch auf Bundesebene gewollten koordinierten und verlässlichen Ausbau der Netzinfrastruktur deutlich wird. Solange wir Eignungsgebiete haben, haben wir auch eine gut prognostizierbare Mengensteuerung der Einspeiseleistung aus Windkraftanlagen. Diesen Zustand wollen wir nach dem OVG-Urteil so schnell wie möglich wieder herstellen. Ich glaube derzeit noch nicht, dass die Stromleitungen neu geplant werden müssen, auch falls vorübergehend ungesteuert Anlagen entstehen sollten. windcomm: Sehen Sie Bedarf für eine Beratungsstelle für Gemeinden, Landeigentümer und Windkraft-Projektentwickler, und welche Institution könnte diese Beratung übernehmen? Losse-Müller: Wir sehen durchaus Beratungs- und Informationsbedarf für die nächste Zeit. Der Ministerpräsident hat zugesagt, alle beteiligten Akteure immer kurzfristig zu informieren, sobald es neue Erkenntnisse, neue Entwicklungen oder eine neue Rechtslage gibt. Sobald die Begründung des Urteils ausgewertet ist, lädt er wieder zu einem Planungsgespräch in großer Runde als Fortsetzung des Gespräches vom 2. Februar ein. Ein erster Beratungserlass ist am 23. Februar an alle Kommunen gegangen. Weitere Rundschreiben und Informationen werden folgen. Ob wir absehbar eine feste Beratungsstelle für alle Frage zur Windenergienutzung brauchen, kann ich noch nicht abschätzen www.schleswig-holstein.de Die Landesregierung arbeitet an einem Entwurf für eine neue Windkraft-Planung. Foto: Birresborn 16 Aus der Politik windcomm newsletter März 2015 OVG-Urteil: Einschätzungen eines Juristen Das Oberverwaltungsgericht hat die Unwirksamkeit der Windkraftfortschreibungen für die Planungsräume I und III festgestellt. Welche Folgen hat dieses Urteil konkret? Ob es nun tatsächlich in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde, Plön, Ostholstein, Segeberg und Herzogtum Lauenburg sowie in den Städten Kiel und Neumünster keine Gebiete mehr gibt, auf denen Windenergieanlagen aus landesplanerischen Erwägungen nicht errichtet werden dürfen, wird erst eine abschließende Analyse der schriftlichen Urteilsbegründung aus Schleswig ergeben. Aus anderen Bundesländern ist die rechtliche Möglichkeit bekannt, dass die Windkraftplanung nach Aufhebung der aktuellen Regionalplanung auf den vorherigen Stand „zurückfällt“. Dies hätte für die Planungsräume I und III die Konsequenz, dass die Windeignungsflächen aus den Regionalplänen der Jahre 1998 und 2000 wieder aufleben würden. Nicht nur die Flächengröße wäre dann deutlich verringert. Erschwerend käme dann hinzu, dass die Regionalpläne außerhalb der vorgesehen Eignungsflächen ein Verbot der Errichtung von Windenergieanlagen vorsahen. Den Windkraftfortschreibungen in den anderen Planungsräumen in Schleswig-Holstein dürfte das gleiche rechtliche Schicksal drohen wie in den Planungsräumen I und III. Die von den Schleswiger Richtern gerügten Fehler sind auch bei allen anderen Planungsräumen aufgetreten, sodass in den anhängigen Verfahren eine entsprechende Entscheidung zu erwarten ist. Bereits erteilte Genehmigungen genießen Bestandsschutz. Wenn die Errichtung von Windenergieanlagen in Windeignungsgebieten aus den nun unwirksamen Windkraftfortschreibungen noch nicht abschließend genehmigt sind, stellt sich die Situation differenzierter dar: Folgt man der Ansicht der Landesregierung, gelten die zu errichtenden Windenergieanlagen als privilegierte Bauten im Außenbereich. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Aufstellung der Windkraftfortschreibung spricht einiges dafür, dass diese Anlagen genehmigungsfähig sind. Allerdings kann sich der Planer nicht mehr darauf berufen, dass einzelne Gesichtspunkte bereits auf Ebene der Regionalplanung abgewogen wurden (vergleiche § 35 Abs. 3 S. 2 Halbsatz 2. BauGB). Gleichzeitig eröffnen sich dann jedoch auch Potentiale für Planer: Die Flächen außerhalb der festgelegten Windeignungsgebiete stehen für neue Planungen zur Verfügung. Der planungsrechtliche Maßstab bestimmt sich allein nach § 35 BauGB, ohne dass es auf die Entscheidungen der Landesplanung ankommt. Es stellt sich allerdings die Frage, ob unter Berücksichtigung des politischen Willens eine Planung ohne die betroffene Gemeinde angestrebt werden sollte. Sollte nun indes der alte Regionalplan für den jeweiligen Planungsraum wieder greifen, wären Anlagen nur in den damals festgelegten Windeignungsgebieten zulässig. Da es im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung ankommt, müsste das LLUR den Genehmigungsantrag ablehnen, wenn die Standorte außerhalb der damals festgelegten Windeignungsgebiete liegen. Vergleich der alten und neuen Windenergie-Eignungsflächen kurz nach der Fortschreibung der Regionalpläne 2012. Grafik: Ministerium für Energiewende (MELUR) 17 Aus der Politik windcomm newsletter März 2015 OVG-Urteil: Einschätzungen eines Juristen Für Gemeinden – insbesondere diejenigen, die sich bisher gegen die Errichtung von Windenergieanlagen in ihrem Gemeindegebiet ausgesprochen haben – besteht derzeit eine schwierige Rechtslage. Sofern die Regionalplanung im Gebiet der Gemeinde ein Windeignungsgebiet festgelegt hatte, müsste die Gemeinde dies bereits aufgrund § 1 Abs. 4 BauGB in ihren Flächennutzungsplan (FNP) übernommen haben. Diese Darstellung behält Rechtswirkung und muss von der Genehmigungsbehörde berücksichtigt werden. Durch den nunmehr unwirksamen Regionalplan für den jeweiligen Planungsraum gibt es indes keine „Ausschlusswirkung“ gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB mehr. Standorte außerhalb des im FNP vorgesehenen Gebiets sind daher unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Grundsätzlich kann die Gemeinde die „Ausschlusswirkung“ auch selbständig durch eine entsprechende Darstellung in ihrem FNP herbeiführen. Dabei gilt es jedoch die gleichen rechtlichen Anforderungen zu beachten, die schon die Regionalplanung nicht eingehalten hat. Dies ist im Übrigen auch ein Weg für Gemeinden, die bisher noch keine Darstellung in ihrem FNP für die Nutzung von Windenergie haben. Sei es, dass die regionalplanerische Entscheidung noch nicht nachvollzogen wurde; sei es, dass das Gemeindegebiet bisher diesbezüglich noch nicht überplant war. Auch ohne Ausschlusswirkung führt die planerische Entscheidung der Gemeinde im FNP zu einer Festlegung, die von der Genehmigungsbehörde zu berücksichtigen ist. Wenngleich ihr nicht dasselbe Gewicht zukommt, wird es für Über den Flächennutzungsplan können die Gemeinden die Nutzung von Windenergie auf ihrem Gebiet festlegen. Foto: Birresborn Planer doch schwieriger, in dem jeweiligen Gemeindegebiet Windenergieanlagen erfolgreich zu planen. Kooperationen mit Planungsbüros im Zuge der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch einen städtebaulichen Vertrag können sich für die Gemeinde lohnen. wiederum gemäß § 1 Abs. 4 BauGB den FNP anpassen. Hier wären dann eigene Planungen verwehrt. Die eben aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten ergeben sich jedoch nur, wenn – wie die Landesregierung annimmt – die planungsrechtliche Situation allein nach § 35 Abs. 1 BauGB zu beurteilen ist. Sollte nun indes der vorherige Regionalplan in Gänze wieder aufleben, müsste die Gemeinde Autor und Ansprechpartner für weitere Informationen: Bitte beachten Sie, dass diese allgemeinen Informationen keine auf Ihre Situation abgestimmte rechtliche Beratung ersetzen. Dr. Tim Ebert, Rechtsanwalt Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kiel www.ebertrecht.de 18 Aus der Politik windcomm newsletter März 2015 Ausschreibungen: Diskussion um Präqualifikationsmerkmale Mit dem novellierten EEG 2014 hat der Gesetzgeber einen neuen Grundsatz zur Festsetzung der finanziellen Förderung erneuerbarer Energien verankert: Bis spätestens 2017 soll die Ermittlung der Förderhöhe von der gesetzlichen Festlegung bestimmter Vergütungssätze auf das wettbewerbliche Instrument der Ausschreibung umgestellt werden. Zunächst werden hierfür Erfahrungen im Bereich der PV-Freiflächenanlagen gesammelt (§ 2 Abs. 5 EEG 2014). Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung am 28.01.2015 die Freiflächenausschreibungsverordnung (im Folgenden: FFAV) für PV-Freiflächenanlagen beschlossen. Zurzeit werden die Konditionen für die Ausschreibung von Erneuerbare-Energie-Projekten festgelegt. Dabei soll sichergestellt werden, dass jeder Bieter Im nächsten Schritt wird es nun um das Ausschreibungsdesign unter anderem für die Windenergie an Land gehen. Zur Vorbereitung hat das Bundeswirtschaftsministerium kürzlich eine Marktanalyse für Windenergie an Land veröffentlicht. Als ein Problem im Rahmen des Zubaus von Windenergie an Land identifiziert die Marktanalyse unter anderem die Verfügbarkeit geeigneter Flächen, denn die Auswahl und planungsrechtliche Sicherung geeigneter Flächen ist in aller Regel den entsprechenden Genehmigungsverfahren vorgeschaltet und erfordert einen hohen zeitlichen Vorlauf. Eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung eines Ausschreibungsdesigns werden folglich die (planerischen) Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen – sogenannte Präqualifikationsmerkmale – spielen. Für die Freiflächen-Photovoltaik hat der Verordnungsgeber dies so gelöst, dass der Bieter in einem Gebot entweder einen das Projekt auch wirklich umsetzen will. Foto: Birresborn Nachweis über einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, über einen Offenlegungsbeschluss oder über einen beschlossenen Bebauungsplan beifügen muss: Jede planerische Maßnahme muss zumindest auch mit dem Zweck der Errichtung einer Freiflächenanlage ergangen sein. Hierdurch soll die Realisierungswahrscheinlichkeit des Projekts auf der einen Seite und das finanzielle Risiko von möglichen „stranded investments“ der unterlegenen Bieter auf der anderen Seite hinreichend berücksichtigt werden. Die Anknüpfung an das Planungsrecht bei PV-Freiflächenanlagen ist insoweit konsequent, als es für die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage grundsätzlich einer entsprechenden Ausweisung im Bebauungsplan bedarf. Denn bei PV-Freiflächenanlagen handelt es sich um im Außenbereich nicht privilegierte Vorhaben. Dies dürfte allerdings nicht 1:1 auf die Windenergie an Land übertragbar sein. Eine Studie der Stiftung Umweltenergierecht zu „Planungs- und genehmigungsrechtlichen Anknüpfungspunkten als materielle Präqualifikationsmerkmale einer Ausschreibung für Windenergie an Land“ (2015) kommt überdies zu dem Ergebnis, dass es aufgrund der Außenbereichsprivilegierung von Windenergieanlagen (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) an diesem zwingenden Planungsschritt fehle, an den angeknüpft werden könne. Das Vorliegen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. ein entsprechender Teil- oder Vorbescheid einer solchen Genehmigung ist dagegen zur Realisierung eines Windenergieprojekts zwingend notwendig. Bei diesen Genehmigungsentscheidungen handelt es sich der Studie nach um ein starkes Indiz dafür, dass das Vorhaben nach einem Zuschlag auch verwirklicht 19 Aus der Politik windcomm newsletter März 2015 Ausschreibungen: Diskussion um Präqualifikationsmerkmale wird. Die Präqualifikationsmerkmale seien deshalb bevorzugt im Bereich des Genehmigungsrechts zu suchen. weil die in Frage kommenden Flächen noch keinem bestimmten Nutzungsberechtigten zugeordnet sein müssen. Dem Ergebnis kann entgegen gehalten werden, dass der Genehmigungsbescheid für Windenergieanlagen im Projektierungsprozess zu einem viel späterem Zeitpunkt ergeht als der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan bei PV-Freiflächenanlagen. Damit würde Projektierern von Windenergieanlagen an Land für die Vorbereitung eines Gebotes wesentlich mehr Zeit und Geld abverlangt werden als bei einem Gebot für eine PV-Freiflächenanlage. Sofern als Präqualifikation an die Genehmigungsentscheidung angeknüpft werden soll, könnte eine abgestufte Herangehensweise geboten sein, um den Bogen zwischen der finanziellen Belastung für die Bieter und der Realisierungswahrscheinlichkeit des Projektes nicht zu überspannen. Die Raumplanung der Länder weist darüber hinaus für Windenergieanlagen in der Regel Konzentrationsflächen aus, auf deren Grundlage teilweise konkretisierende Bebauungspläne erlassen werden. Daher kommt das Planungsrecht als Anknüpfungspunkt für Ausschreibungen im Bereich Windenergie an Land durchaus auch als Grundlage für die Auswahl von Präqualifikationsmerkmalen in Betracht. Allerdings würden sich verschiedene Fragen stellen, die gegeneinander abgewogen werden müssten: Problematisch ist nämlich zum einen, dass eben nicht allerorts eine entsprechende Planung existiert. Zu bedenken ist weiterhin, dass die Realisierungswahrscheinlichkeit eines Projekts noch gering sein kann, wenn „nur“ eine Planung vorliegt. Es wäre daher über Instrumente zur Sicherung der Umsetzung, wie beispielsweise über erhöhte Erstsicherheiten, nachzudenken. Schon dies könnte so manchen potenziellen Bieter abschrecken. Für die Berücksichtigung bislang nur planerisch gesicherter Flächen spricht andererseits, dass damit ein größerer Wettbewerb ermöglicht werden kann, Denkbar wäre etwa, einen Vorbescheid zu verlangen, der besonders zeit- und kostenintensive Themen, wie bspw. den Artenschutz, noch ausklammert oder insofern zunächst herabgeschraubte Anforderungen stellt. In jedem Fall wird der Gesichtspunkt der Flächensicherung genauere Überlegung erfordern. Denn weder durch eine planungsrechtliche Ausweisung als Eignungsfläche für die Windenergienutzung noch durch eine Genehmigung entsteht das Recht zur Nutzung einer Fläche; dies wird erst durch die zivilrechtliche Standortsicherung erreicht. Daher könnte auch ein solcher Vertrag als Voraussetzung für die Abgabe eines Gebotes gefordert werden. Zwar entsteht dadurch die Gefahr, dass der gewollte Wettbewerb eingeschränkt wird. In der FFAV (§ 10 Abs. 2 Nr. 2) hat der Verordnungsgeber sich dennoch entschlossen, der Standortsicherung – und damit der Realisierungswahrscheinlichkeit – mehr Gewicht beizumessen als dieser wettbewerblichen Komponente; Gebote, die sich auf dieselben Flurstücke beziehen, werden ausgeschlossen. Das Risiko, dass ein Projekt mangels verfügbarer Fläche nicht realisiert wird und damit – so jedenfalls in der FFAV – eine Pönale griffe, wird dem Vorhabenträger damit abgenommen. Den weiteren Prozess darf man also mit Spannung erwarten; die Wahl der Präqualifikationsmerkmale ist entscheidend für das Erreichen der gesetzgeberischen Ziele. Auch das Thema „Akteursvielfalt“ ist für die Windenergienutzung an Land von hoher praktischer Relevanz. Bis zum Sommer 2015 sollen die Eckpunkte zum Ausschreibungsverfahren für die Windenergie an Land formuliert werden. Auf dieser Grundlage wird es eine Konsultationsphase unter Einbeziehung der Marktakteure geben. Ende dieses Jahres wird dann ein Gesetzentwurf erwartet. Eine erste Ausschreibung ist schon für Ende 2016 vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass diese allgemeinen Informationen keine auf Ihre Situation abgestimmte rechtliche Beratung ersetzen. Autoren und Ansprechpartner für weitere Informationen: Dr. Ursula Prall, Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei www.bbh-online.de Katrin Anna Gerber, Rechtsanwältin, Becker Büttner Held Hamburg 20 Aus der Politik windcomm newsletter März 2015 Ausschreibungen: „Offener Dialog ist der einzige Weg“ Urs Wahl, Leiter des Berliner Büros der OWIA (Offshore Wind Industrie Allianz), berichtet von der Berliner Bühne: Für die Preisfindung der Förderhöhe für Erneuerbare Energien hat der Gesetzgeber 2014 beschlossen, in Zukunft das Instrument der Ausschreibung anzuwenden. Die Bundesregierung hat den Prozess zur Ausgestaltung eines Modells zur Ausschreibung bereits in der Fachöffentlichkeit begonnen. Über eines besteht in Berlin bei Regierung, Industrie oder Umweltverbänden kaum ein Zweifel: Die Ausschreibungen werden kommen. Aber es wird nicht billiger, darüber besteht ebenso große Einigkeit. Warum also Ausschreibungen, wenn es nicht zu niedrigeren Preisen führt, nicht zu weniger Bürokratie und auch nicht zu einer höheren Wahrscheinlichkeit für die Projektrealisierung? Die Antwort ist einfach: Die Preisfindung soll nicht mehr im Parlament erfolgen. Einerseits, weil Bundestagsabgeordnete keine Experten für Windenergieprojekte sind, zum anderen weil man den Einfluss der Interessenvertreter auf den Souverän so klein wie möglich halten will. Für die Windenergie ist es aber schwer vorstellbar, dass sich ohne weiteres eine einfache, schnelle und vor allem gute Lösung finden lässt. An Land haben wir es aufgrund der großen Zahl an Akteuren und der vielfältigen Windregime in Deutschland mit einem höchst anspruchsvollen Aushandlungsprozess zu tun. Offshore – wenngleich auf den ersten Blick einfacher und mit einer geringeren Tragweite – erscheint ein Ausschreibungssystem kurzfristig kaum denkbar. OffshoreNetzentwicklungsplan, Bundesfachplan Offshore und der Ausbaudeckel nach der EEG-Reform von 2014, Genehmigungsverfahren, mehrere Systemwechsel beim Netzanschlussregime, verschiedene Genehmigungsverfahren beim BSH und in der 12-Seemeilen-Zone… das alles führte zu einem Maß an Pfadabhängigkeit und einem Kompetenzgeflecht, das behutsam aufgelöst werden muss. Offshore-Experte Urs Wahl fordert einen transparenten Prozess bei der Festlegung der Ausschreibungskriterien. Die Chance, langfristig ein kosteneffizientes, transparentes und gerechtes Ausschreibungssystem zu finden, besteht, hängt aber von der Zusammenarbeit der Akteure ab. Die Offshore-Industrie beweist durch eigene Anstrengungen Dialogbereitschaft und den Willen, die Verweigerungshaltung, die den Protagonisten in den Erneuerbaren oft vorgeworfen wird, hinter sich zu lassen. Dennoch: Das Risiko für einen erneuten Fadenriss für Offshore-Projekte nach 2020 durch die überstürzte Einführung eines unzureichenden Systems ist deutlich erkennbar. Der Ball liegt im Feld des Wirtschaftsministeriums, es trägt die Verantwortung für ein zukünftiges Ausschreibungsmodell – im Sinne eines bestmöglichen Ergebnisses ist der offene Dialog mit der Offshore-Industrie der einzige Weg. Foto: windcomm/ Clorius Zudem sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission die Fördersysteme der EU-Mitgliedstaaten nach und nach harmonisiert werden. Wir sind überzeugt, dass das beste und nicht das überstürzte Modell letztlich die Zustimmung der Europäischen Kommission finden wird. www.owia.de 21 Aus der Politik Optimierter Strommarkt oder Kapazitätsmarkt? Am Strommarkt werden größere Mengen erneuerbarer Energien gehandelt. Ihr Anteil schwankt naturgemäß und lässt sich nur kurzfristig vorhersagen, während die Energieversorgung verlässlich und kosteneffizient funktionieren muss. Wie sollen das Marktdesign und der Ordnungsrahmen für den Stromsektor der Zukunft aussehen? Mit dem Grünbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine breite öffentliche Diskussion über das zukünftige Strommarktdesign angestoßen. Eine der entscheidenden Fragen, die das Grünbuch zur Diskussion stellt, lautet, ob es sinnvoll ist, neben einem optimierten Strommarkt auch einen Kapazitätsmarkt vorzuhalten, also Energieversorgern zum Beispiel das Vorhalten flexibler Gaskraftwerke zu honorieren, unabhängig davon, ob diese gerade Strom liefern oder nicht. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte öffentlich dazu aufgerufen, per E-Mail Stellungnahmen zum Grünbuch oder zu einzelnen Kapiteln einzureichen. Es hat angekündigt, daraus bis Ende Mai 2015 ein Weißbuch mit konkreten Maßnahmen zu erarbeiten. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) spricht sich in seiner Stellungnahme für Systemdienstleistungsmärkte aus. Kapazitätsmärkte lehnt der BWE ab und fordert stattdessen die Schaffung einer Kapazitätsreserve. Auch das Weißbuch wird bis September 2015 öffentlich konsultiert. Daran soll sich die notwendige Gesetzgebung anschließen. Vorschläge zu einer Neuordnung des Strommarktes hat das Bundeswirtschaftsministerium im Grünbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ www.bmwi.de zur Diskussion gestellt. Foto: Birresborn windcomm newsletter März 2015 22 Aus der Politik windcomm newsletter März 2015 Wirtschaftspartnerschaft mit dem Pays de la Loire Mit der Einrichtung von zwei Repräsentanzen zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Partnerregionen Pays de la Loire und Schleswig-Holstein ist eine gute Grundlage auch für eine energiewirtschaftliche Zusammenarbeit geschaffen worden. Seit Anfang 2015 vertreten Frau Sarah Tolosa die Region Pays de la Loire in Schleswig-Holstein und Herr Noureddine Ahmane Schleswig-Holstein in der Region Pays de la Loire. Ministerpräsident Torsten Albig hat die beiden Repräsentanten bei seinem Besuch in Nantes am 28. Januar 2015 offiziell eingeführt. Beide werden zunächst für ein Jahr die wirtschaftliche Kooperation unterstützen und insbesondere Unternehmenskontakte fördern. Dabei werden sie im Energiebereich auch mit den Clustermanagements und Hochschuleinrichtungen zusammenarbeiten. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit erstreckt sich jedoch über den Energiebereich hinaus auch auf andere Branchen, beispielsweise maritime Wirtschaft oder Ernährungsindustrie. Frau Tolosa ist über die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer in Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) in Kiel erreichbar. Herr Ahmane ist bei der Agence Régionale (Agentur für Wirtschaftsförderung) der Region Pays de la Loire in Nantes angesiedelt. Als eine gemeinsame Aktivität im Bereich der Erneuerbaren Energien steht die Kooperationsbörse auf der Thetis EMR International Convention on Marine Renewable Energies am 20. und 21. Mai 2015 in Nantes (Frankreich) auf der Agenda (siehe Seite 24). Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie beabsichtigt, in der ersten Juni-Woche 2015 eine Informationsveranstaltung mit dem Deutsch-Französischen Büro für Erneuerbare Energien zur Zusammenarbeit im Energiebereich durchzuführen. Interessenten können sich schon jetzt für eine Einladung zur Veranstaltung bei Herrn Wolfgang Schulz, MWAVT, E-Mail: [email protected] melden und werden dann zu gegebener Zeit über die Veranstaltung unterrichtet. Kontaktdaten der Repräsentanten: Sarah Tolosa Wirtschaftsförderung und Technologietransfer in Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) Tel.: 0431 66666-889 E-Mail: [email protected] Noureddine Ahmane Agence Régionale, Nantes Tel: 0033 (0) 2 9751211 47 E-Mail: [email protected] 23 Veranstaltungen und Termine windcommunity treffen im NCC Dass die Teilfortschreibung der Regionalpläne für WindkraftEignungsgebiete zumindest in Teilen demnächst nicht mehr gültig sein könnte, ist ein Thema, dessen Folgen für die Branche in Schleswig-Holstein noch nicht abzusehen sind. Für das 14. windcommunity treffen ist ein Vertreter der Kieler Staatskanzlei eingeladen zu erklären, wie die Landesplanung damit umgeht. Das windcommunity treffen findet am Dienstag, 28. April 2015, ab 17:00 Uhr im NordseeCongressCentrum (NCC) an der Husumer Messehalle statt, wo in wenigen Monaten die erste HUSUM Wind im neuen Format eröffnet wird. Messe-Geschäftsführer Peter Becker wird vom Stand der Planungen berichten. Das windcommunity treffen verbindet Information, politische Diskussion und informelles Netzwerken. Zielgruppe der Veranstaltung sind Vertreter der Windkraft-Unternehmen Norddeutschlands sowie ihrer Zulieferer und Dienstleister, Mitarbeiter der Finanzierungs- und Versicherungsbranche, Vertreter der Politik und Verwaltung sowie Windpark-Planer, Projektierer und Betreiber. Es werden 150 Teilnehmer erwartet. www.windcomm.de windcomm newsletter März 2015 Business-to-Business in Frankreich Mit über 260 Ausstellern und rund 3.000 Besuchern aus aller Welt gilt die französische Thetis EMR (International Convention on Marine Renewable Energies) als führende Fachmesse für maritime erneuerbare Energien. Sie findet am 20. und 21. Mai 2015 in Nantes statt. Die Themen der Messe sind Energien aus dem Meer, Offshore Wind, Meereskraftwerke, Netzanbindung, Marine Technologien und Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung. Das Enterprise Europe Network mit seinen über 600 Partnerorganisationen in knapp 60 Ländern bietet auf der Thetis EMR Messe eine internationale Kooperationsbörse für Unternehmen und Forschungsinstitutionen an, die gezielt neue internationale Kontakte knüpfen wollen. Das Event ist offen für Aussteller und Besucher. Ob Geschäftskooperationen oder Vertriebsinteresse, Technologietransfer oder Projekte in Forschung und Entwicklung – rund 200 Unternehmen und Forschungsinstitutionen aus unterschiedlichen Ländern nutzten 2014 dieses Matchmaking Event auf der Thetis EMR für bilaterale Gespräche mit potentiellen neuen Kooperationspartnern. Die Anmeldung zur Kooperationsbörse auf der Thetis EMR erfolgt über die unten genannte Internetseite. Mit der Registrierung stellen die Teilnehmer ihr Profil in den Online-Katalog und wählen dort ihre Gesprächspartner für die Veranstaltung aus. Die Teilnahme an der Kooperationsbörse ist kostenfrei. Anmeldeschluss ist der 1.Mai 2015. Die Region Pays de La Loire plant die Veranstaltung mit einem zusätzlichen Rahmenprogramm für Aussteller und Besucher zu unterstützen. Das Enterprise Europe Network organisiert Matchmaking-Termine für Firmen, die an Kontakten in Frankreich interessiert sind. Foto: Birresborn www.b2match.eu/thetisemr2015 www.thetis-emr.com/en 24 Veranstaltungen und Termine Stammtisch zum Thema Logistik windcomm newsletter März 2015 windWERT: MehrWertschöpfung nach der Ausbauphase Nach Rekord-Ausbaujahren wird sich die Windbranche weiter auch auf Repowering und die Optimierung des Windkraftanlagen-Bestandes konzentrieren. Während der Onshore-Fachkonferenz windWERT am Dienstag, 25. August 2015 im Kieler Schloss wird unter anderem der Weiterbetrieb leistungsfähiger Windenergieanlagen über das 20. Betriebsjahr hinaus diskutiert. Außerdem wird es um technische Innovationen, die eine bedarfsgerechte Befeuerung der Windenergieanlagen ermöglichen, und um Chancen für Bürgerwindparks trotz Ausschreibungen gehen. Der nächste Stammtisch des windcomm e. V. findet bei der Spedition F. A. Kruse in Brunsbüttel statt. Foto: F. A. Kruse Der nächste windcomm-e. V.-Stammtisch steht ganz im Zeichen der Logistik: Er findet am Donnerstag, 18. Juni 2015 bei der Firma F. A. Kruse jun. in Brunsbüttel statt. Die international tätige Spedition organisiert unter anderem die BaustellenLogistik für Senvion. Harald Ertel von F. A. Kruse wird das Unternehmen präsentieren. Die Konferenz richtet sich an Vertreter von Windkraft-Unternehmen aus ganz Deutschland sowie ihre Zulieferer und Dienstleister, Mitarbeiter der Finanzierungs- und Versicherungsbranche, Vertreter der Politik und Verwaltung sowie Windpark-Planer, Projektierer und Betreiber. Im Anschluss an die Vorträge wird die windWERT wieder mit einem informellen Treffen der schleswig-holsteinischen Windcommunity ausklingen. Es werden 200 Gäste erwartet. Anmeldungen sind ab Juni möglich. Bei Fragen oder Themenwünschen wenden Sie sich an uns unter [email protected] www.windcomm.de Zur windWERT am 25. August 2015 werden wieder 200 Gäste im Kieler Schloss erwartet. Foto: Birresborn 25 Veranstaltungen und Termine Köpfe HUSUM Wind mit Ausbildungstag windcomm newsletter März 2015 Neuer Geschäftsführer der Rendsburg Port Authority Die Messe HUSUM Wind (15. bis 18. September 2015) rückt mit großen Schritten näher, die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren – und die Standflächen für Aussteller werden nun immer knapper. Der gemeinsame Schleswig-Holstein-Stand, den die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer SchleswigHolstein (WTSH) organisiert, ist ausgebucht, es sind aber noch Logo-Partnerschaften möglich, bei denen Firmen Werbematerial am Stand auslegen und den Lounge-Bereich für Kundenkontakte nutzen können. Weitere Informationen dazu gibt Christine Kruse, [email protected]. Der letzte Messetag (Freitag, 18. September) steht mit der Jobmesse „windcareer“ ganz im Zeichen von Karriere, Ausund Weiterbildung in der Windbranche. Im großen Saal des Congress Center stellen Aus- und Weiterbildungsinstitutionen wie zum Beispiel die Oldenburger ForWind Academy ihre Seminare und Studiengänge vor. Unternehmen haben die Gelegenheit, sich mit Vorträgen und einer Standfläche als Arbeitgeber und Ausbilder zu präsentieren. Ein Programmpunkt der HUSUM Wind ist die Jobmesse „windcareer“ zu Kai Lass von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH ist seit Februar auch einer der drei Geschäftsführer der Rendsburg Port Authority GmbH. Bei der Wirtschaftsförderung ist Kai Lass, Jahrgang 1979, seit Oktober 2014 als Hafenmanager beschäftigt. Vorher arbeitete er beim Logistikbetrieb Ahlmann-Zerssen GmbH & Co KG und dem Hafenbetreiber Rendsburg Port GmbH. Karriere, Aus- und Weiterbildung in der Windbranche. Foto: Birresborn Die Besucher der Jobmesse windcareer profitieren dabei nicht nur von einem umfassenden Überblick über potenzielle Arbeitgeber, offene Stellenangebote und vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten, sondern können an diesem Tag auch an verschiedenen Workshops teilnehmen. Der Eintritt zur Jobmesse windcareer berechtigt außerdem zum Besuch der HUSUM Wind. Wer sein Unternehmen, seine Hochschule oder seine Institution während der windcareer präsentieren möchte, wendet sich bitte an Mona Jacobsen von der Messe Husum & Congress, [email protected], Telefon 04841 902-494. www.husumwind.com www.rendsburg-port-authority.de 26 Veranstaltungen auf einen Blick windcomm newsletter März 2015 Veranstaltungen auf einen Blick Datum Veranstaltung Ort Weitere Informationen 27. 03. 2015 egeb Forum Energie Brunsbüttel www.egeb.de 13. – 17. 04. 2015 Hannover Messe Hannover www.hannovermesse.de 20. 04. 2015 Strategische Personalentwicklung Niederkleveez www.osterberginstitut.de 20. – 21. 04. 2015 Der gute EU-Förderantrag Kiel www.pro-kultur.info 27. 04. 2015 Auszubildende führen Niederkleveez www.osterberginstitut.de 28. 04. 2015 windcommunity treffen Husum, NCC www.windcomm.de 04. – 05. 05. 2015 Führung altersgemischter Teams Niederkleveez www.osterberginstitut.de 04. – 05. 05. 2015 Bürgerbeteiligungs-Projekte Kiel www.pro-kultur.info 06. – 07. 05. 2015 Zukunftskonferenz “Wind & Maritim” Rostock www.wind-energy-network.de 18. – 19. 05. 2015 Familienfreundliche Unternehmensstrukturen Niederkleveez www.osterberginstitut.de 01. – 02. 06. 2015 Projektmanagement Kiel www.pro-kultur.info 09. – 11. 06. 2015 WINDFORCE Bremerhaven windforce.info/windforce2015/de 18. 06. 2015 5. windcomm Stammtisch Brunsbüttel, Spedition Kruse www.windcomm.de 07. 07. 2015 Branchenfokus: Windindustrie Kiel www.kiwi-kiel.de 25. 08. 2015 windWERT Kieler Schloss www.windcomm.de 15. – 18. 09. 2015 HUSUM Wind Messe Husum www.husumwind.com 27 Stellenangebote Projekte für ein besseres Klima Seit zwei Jahrzehnten leisten wir mit dem Betrieb von Windkraftwerken einen wichtigen Beitrag zur Klimaverbesserung. Unser Schwerpunkt liegt in der Planung, dem Bau und Betrieb von Windkraftwerken und Bioenergieanlagen sowie der kaufmännischen und technischen Betriebsführung. Zudem bauen wir den Bereich Wärmecontracting auf. Wir möchten unser Team verstärken und suchen engagierte Mitarbeiter (m/w) für folgende Positionen: •Bauleitung Windkraftwerke •Projektentwicklung Windenergie •Kaufmännische Projektierung •Teamassistenz Projektentwicklung /-realisierung Die ausführlichen Stellenbeschreibungen finden Sie unter www.getproject.de Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an [email protected] getproject GmbH & Co. K.G. Russeer Weg 149 a 24109 Kiel Tel.: 0431 38960-0 windcomm newsletter Dezember 2014 28 windcomm schleswig-holstein Schloßstraße 7 | 25813 Husum/Germany Telefon +49 48 41 66 85 - 0 | Telefax +49 48 41 66 85 - 16 E-Mail [email protected] Impressum Projektträger: Projektpartner: Gefördert durch: www.windcomm.de
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