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Medien-Information
20. Mai 2015
Windeignungsflächen: Ministerpräsident Albig begrüßt, dass breite Mehrheit im
Landtag Verantwortung für den Ausbau der Windenergie übernimmt
KIEL. Ministerpräsident Torsten Albig hat die große Geschlossenheit des Landtages
beim Ausbau der Windenergie begrüßt. „Wir haben eine Antwort gefunden, mit der wir
schnell Rechtssicherheit schaffen können und schnell die Aufstellung einer neuen
Raumordnung beginnen - unter intensiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Die Regelung soll dafür sorgen, dass es in den kommenden zwei Jahren weder zu
einem Stillstand im Ausbau der Windenergie kommt noch die Gefahr eines
Wildwuchses besteht“, so Albig heute (20. Mai) anlässlich der Ersten Lesung eines
entsprechenden Gesetzentwurfs im Landesparlament. Die Regelung wurde von den
regierungstragenden Fraktionen von SPD, Grünen, SSW gemeinsam mit der CDU
eingebracht.
Die schnelle Neuordnung war notwendig geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig im Januar 2015 entschieden hatte, dass die Windenergieeignungsgebiete der Regionalplanung für zwei der fünf Planungsräume im Land
unwirksam sind. Mit diesen Plänen hatte das Land geregelt, wo Windräder aufgestellt
werden dürfen und wo nicht. Ministerpräsident Albig hatte unmittelbar nach dem Urteil
die Kommunen, die Windbranche, Umweltverbände und andere Beteiligte an einen
Tisch geholt, um möglichst schnell eine für alle tragbare Alternative zu finden. Albig
dankte im Landtag den Beteiligten, insbesondere den Kommunen und den Verbänden.
Sie hätten die Neuregelung in den intensiven Gesprächen sehr positiv begleitet.
Durch die gesetzliche Regelung, die am Freitag in Zweiter Lesung beschlossen
werden soll, wird die Errichtung neuer Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein für
zwei Jahre unzulässig. Die Landesplanungsbehörde kann aber in diesem Zeitraum
den zuständigen Genehmigungsbehörden Ausnahmeentscheidungen für Anträge auf
zusätzliche Windkraftanlagen erteilen und so den weiteren Ausbau der Windenergie
einzelfallbezogen zu steuern. Dabei werden die Eckpunkte des OVG-Urteils
berücksichtigt. Ziel ist es, innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums konkrete
Regionalplanentwürfe aufzustellen, die dieses Übergangsverfahren ablösen sollen.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Carsten Maltzan, Lars Erik Bethge, Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 9881704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: [email protected] | Medien-Informationen im Internet: www.schleswigholstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk