Medien-Information 20. Mai 2015 Windeignungsflächen: Ministerpräsident Albig begrüßt, dass breite Mehrheit im Landtag Verantwortung für den Ausbau der Windenergie übernimmt KIEL. Ministerpräsident Torsten Albig hat die große Geschlossenheit des Landtages beim Ausbau der Windenergie begrüßt. „Wir haben eine Antwort gefunden, mit der wir schnell Rechtssicherheit schaffen können und schnell die Aufstellung einer neuen Raumordnung beginnen - unter intensiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Die Regelung soll dafür sorgen, dass es in den kommenden zwei Jahren weder zu einem Stillstand im Ausbau der Windenergie kommt noch die Gefahr eines Wildwuchses besteht“, so Albig heute (20. Mai) anlässlich der Ersten Lesung eines entsprechenden Gesetzentwurfs im Landesparlament. Die Regelung wurde von den regierungstragenden Fraktionen von SPD, Grünen, SSW gemeinsam mit der CDU eingebracht. Die schnelle Neuordnung war notwendig geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig im Januar 2015 entschieden hatte, dass die Windenergieeignungsgebiete der Regionalplanung für zwei der fünf Planungsräume im Land unwirksam sind. Mit diesen Plänen hatte das Land geregelt, wo Windräder aufgestellt werden dürfen und wo nicht. Ministerpräsident Albig hatte unmittelbar nach dem Urteil die Kommunen, die Windbranche, Umweltverbände und andere Beteiligte an einen Tisch geholt, um möglichst schnell eine für alle tragbare Alternative zu finden. Albig dankte im Landtag den Beteiligten, insbesondere den Kommunen und den Verbänden. Sie hätten die Neuregelung in den intensiven Gesprächen sehr positiv begleitet. Durch die gesetzliche Regelung, die am Freitag in Zweiter Lesung beschlossen werden soll, wird die Errichtung neuer Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein für zwei Jahre unzulässig. Die Landesplanungsbehörde kann aber in diesem Zeitraum den zuständigen Genehmigungsbehörden Ausnahmeentscheidungen für Anträge auf zusätzliche Windkraftanlagen erteilen und so den weiteren Ausbau der Windenergie einzelfallbezogen zu steuern. Dabei werden die Eckpunkte des OVG-Urteils berücksichtigt. Ziel ist es, innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums konkrete Regionalplanentwürfe aufzustellen, die dieses Übergangsverfahren ablösen sollen. Verantwortlich für diesen Pressetext: Carsten Maltzan, Lars Erik Bethge, Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 9881704 | Fax 0431 988-1977 | E-Mail: [email protected] | Medien-Informationen im Internet: www.schleswigholstein.de | Die Staatskanzlei im Internet: www.schleswig-holstein.de/stk
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