POLIZEISPIEGEL

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Mai 2015 / 49. Jahrgang
POLIZEISPIEGEL
Postvertriebsstück • Deutsche Post AG „Entgelt bezahlt“
24. DPolG-Bundeskongress:
Sicherheit, Freiheit,
Bürgerrechte –
Ohne uns läuft nichts
Seite 18 <
Fachteil:
– EasyPASS – die neue elek­
tronische Grenzkontrolle
– Umfang und Begrenzung
der Wahrneh­mung von
Sonderrechten gemäß
§ 35 I StVO bei Fahrten mit
Privatfahrzeugen
Seite 13 <
Mittendrin
statt nur ­dabei –
JUNGE POLIZEI
bei der G7-Einsatz­
betreuung
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
Geschlossenheit, Modernität und
kämpferische Entschlossenheit auf
dem DPolG-Bundeskongress
Für Sicherheit, Freiheit, Bürgerrechte: Eine ehrenvolle und erfüllende Aufgabe
Von Rainer Wendt, Bundesvorsitzender
Der 24. Bundeskongress unserer DPolG in Berlin war ein großer Erfolg. Mit überwältigenden Mehrheiten wurden die
Kolleginnen und Kollegen der
Bundesleitung, des Bundes­
vorstandes, der Bundesfrauenvertretung, der Bundestarifvertretung und der Bundessenio­renvertretung in ihre
­Ämter ­gewählt. Eine neue
­Satzung wurde einstimmig
verab­schiedet.
Die Delegierten und Gäste
des Kongresses haben gezeigt: Diese Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ist die
geschlossene, kämpferische
und zugleich pragmatische
und zukunftsorientierte Vertretung der Polizeibeschäftigten. Dabei kann es nicht darum
gehen, ausschließlich Kritik zu
üben und im destruktiven Meckermodus zu verharren, das
Wir können nicht erwarten,
dass junge, engagierte und
­clevere Menschen zu uns kommen, sich als Beschäftigter
der Polizei bewerben, wenn
wir als Gewerkschaft permanent ausschließlich negative
Botschaften über den Zustand
der Polizei vermitteln. Bei aller
Notwendigkeit, auf Missstände, Fehlentwicklungen und politische Versäumnisse hinzuweisen, dürfen wir nie den
Zeitpunkt verpassen, jungen
Menschen zu sagen, dass es
eine ehrenvolle und zugleich
erfüllende Aufgabe ist, für Sicherheit der Menschen in un-
Ich bin allen Delegierten
­außerordentlich dankbar
für die deutlichen Signale
der ­Geschlossenheit und fort­
schritt­lichen Positionierungen.
Aus diesem positiven Berufsverständnis und unserer optimistischen Sicht auf unsere
großen Herausforderungen
werden wir auch die Kraft
­entwickeln, weiter erfolgreich
zu sein und zugleich junge
Menschen, die noch auf der
­Suche nach beruflicher Entwicklung sind, für unsere Polizei zu begeistern. Denn wir
wollen schließlich die Besten
für uns haben. <
< Rainer Wendt
überlassen wir anderen. Un­
sere ­Herausforderungen erwarten, gerade wegen ihrer
Dimensionen, neue und kons­
truktive Beiträge.
Natürlich braucht die Polizei
mehr Personal, übrigens nicht
nur bei den Polizeivollzugsbeamten. Auch und gerade im Tarifbereich und bei den Verwaltungsbeamten muss erheblich
mehr getan werden, sowohl an
der Zahl der Beschäftigten, als
auch in Bezug auf ihre beruflichen Perspektiven. Aber gerade dieser Kongress präsentierte eindrucksvolle Vorschläge,
um die Verwendung des jetzt
vorhandenen Personals sinnvoller als bisher zu gestalten.
Dies gilt es jetzt, gemeinsam
> Polizeispiegel | Mai 2015
3
Leitartikel
mit der Politik umzusetzen; die
dazu notwendigen Gespräche
haben längst begonnen.
Und ein weiteres positives
­ ignal schickte der Bundes­
S
kongress einstimmig an die
schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen in unseren
Reihen: Die Polizei und der öffentliche Dienst insgesamt
müssen im Umgang mit Menschen mit Behinderung endlich
eine Vorbildfunktion entwickeln; schwerbehinderte Kol­
leginnen und Kollegen dürfen
nicht ausgegrenzt werden,
sondern müsse einen Platz
in unserer Mitte haben. Die
DPolG setzt sich nachhaltig
­dafür ein, dass sich leistungseingeschränkte und behinderte mit nicht eingeschränkten
Kollegeninnen und Kollegen
aufgeschlossen, verständnisvoll und vorurteilsfrei in ihrem
polizeilichen Auftrag begegnen und so gemeinsam wirken
können.
Windmüller
Zahlreiche Repräsentanten des
öffentlichen Lebens besuchten
den Kongress; Bundesinnen­
minister Thomas de Maizière
(CDU) sorgte mit einer beeindruckenden Rede an die Delegierten für Zustimmung und
Nachdenklichkeit. Berlins Bürgermeister und Innensenator
Frank Henkel (CDU) berichtete
von den riesigen Belastungen
der Hauptstadtpolizei. Die Gäste in der Talkrunde Burkhard
Lischka MdB (SPD), Stephan
Mayer MdB (CSU), Irene Mihalic MdB (Bündnis 90/Die Grünen) und Ulla Jelpke MdB (Die
Linke) diskutierten eindrucksvoll die unterschiedlichen Positionen zu Fragen der Inneren
­Sicherheit.
serem Land Verantwortung zu
übernehmen, ihre Freiheit und
Bürgerrechte zu schützen!
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
Großer Dank
an Kurt Quarz
Ihre Meinung interessiert uns: [email protected]
<< DPolG
Leitartikel: Geschlossenheit, Modernität und kämpferische
­Entschlossenheit auf dem DPolG-Bundeskongress
3
<<
Großer Dank an Kurt Quarz
4
<<
DPolG-Bundeskongress 2015: Sicherheit, Freiheit,
Bürgerrechte – Ohne uns läuft nichts
5
<<
Generalprobe bestanden: DPolG-Spitze informiert sich über
den Polizeieinsatz beim G7-Außenministertreffen in Lübeck
12
Mittendrin statt nur dabei: JUNGE POLIZEI bei der Einsatz­
betreuung der G7-Außenministerkonferenz in Lübeck
13
Sicherheitsvorbereitungen laufen auf Hochtouren –
DPolG im Betreuungseinsatz
14
<<
Urlaubsangebote/Arbeitsplatzbörse
16
<<
DPolG bekennt sich zu Menschen mit Behinderung
in der Polizei
17
<<
<<
<<
<<
In eigener Sache
4
Fachteil:
– EasyPASS – die neue elektronische Grenzkontrolle
– Umfang und Begrenzung der Wahrneh­mung von
Sonderrechten gemäß § 35 I StVO bei Fahrten mit
Privatfahrzeugen
Vielfältiges geleistet
für die DPolG
Windmüller
DPolG im Internet: www.dpolg.de
18
20
<< dbb
<<
Meinungsaustausch in der Chefetage
25
<<
Tarifübertragung auf Beamte: ­Länder in der Folge-Pflicht
25
<<
Nachwuchskampagne „Die Unverzichtbaren“:
2. Staffel gestartet
26
<<
Die andere meinung: U
­ ngerechtigkeiten beseitigen
28
<<
Steuerpolitik: Der Kalten ­Progression an den Kragen
29
<<
Hearing zu Tarifeinheitsplänen: Das Gesetz wird scheitern
32
<<
Einfacher und günstiger ­finanzieren: Aus vier mach eins
35
<<
Sonderprogramm MobiPro-EU der Bundesagentur für Arbeit:
Zur Ausbildung nach Deutschland
37
<<
Glosse: Gender Speaking
39
<<
Vorratsdatenspeicherung: Ü
­ berwachung light?
40
<<
Mitgliedsgewerkschaften
42
<<
Kulisse: Ganz schön ...
47
<< Impressum
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dbb (DPolG), Friedrichstr. 169/170, 10117 Berlin. Telefon: 030.47378123. Telefax: 030.47378125.
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auf Papier aus elementar-chlorfrei gebleichtem Zellstoff.
ISSN 1437-9864
> Polizeispiegel | Mai 2015
<
< Kurt Quarz bedankte sich vor dem DPolG-Bundeshauptvorstand für
das über alle Jahre ihm entgegengebrachte Vertrauen und die DPolG
dankt ihm.
Aus der bundespolitischen
­Gewerkschaftsarbeit wurde
nach 36 Jahren auch Kurt
Quarz verabschiedet. Seine
­Tätigkeit auf Bundesebene
­begann Kurt Quarz 1979 als
stellvertretender Bundesjugendleiter. Nach seiner Amtszeit als Landesvorsitzender
der JUNGEN POLIZEI in Rheinland-Pfalz wurde er 1986 vom
Bundeskongress in Bonn-Bad
Godesberg als Bundesjugendleiter in die Bundesleitung der
DPolG gewählt. 1990 wählte
ihn der Bundeskongress in Berlin zum Bundesschatzmeister.
In dieser Funktion war er bis
2003 in der Bundesleitung
und anschließend, nach einer
Satzungsänderung, bis 2007
im Bundesvorstand für die
­Finanzen der Gewerkschaft
­zuständig.
Auch nach 2007 war er noch
acht Jahre lang als Bundes­
kassenprüfer mit den Finanzen der Bundesorganisation
eng verbunden. Kurt Quarz
war ­zudem neben Paul Grimm
der erste Geschäftsführer
der seinerzeit neu gegrün­
deten DPolG-Service GmbH
und hat diese mit ihm auf
den heute so erfolgreichen
Weg für unsere Gewerkschaft
gebracht.
Kurt Quarz bedankte sich
bei den fünf Bundesvorsit­
zenden Benno Gregg, Harald
Thiemann, Gerhard Vogler,
Wolfgang Speck und Rainer
Wendt, mit denen er in den
21 Jahren eng zusammen­
arbeitete, und wünschte der
DPolG für die Z
­ ukunft alles
Gute.
Windmüller (15)
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
Sicherheit, Freiheit, Bürgerrechte –
Ohne uns läuft nichts
<<
Bundeshauptvorstand
gibt Beschlussempfehlungen
läuft nichts“ am 20. April 2015
eröffnet wurde, beschäftigte
sich mit Anträgen zur inneren
Sicherheit, zur Beschäftigten­
situation der Polizei in Bund
und Ländern und debattierte
das Programm der DPolG für
die kommende Legislaturperiode. Die rund 300 Delegierten
wählten eine neue Bundesleitung und einen neuen Vorstand.
Einen Tag vor dem 24. Bundeskongress hat der Bundeshauptvorstand der DPolG in seiner
Sitzung am 19. April 2015 die
eingebrachten satzungsändernden Anträge beraten und
Beschlussempfehlungen an
das höchste Gremium der
DPolG abgegeben.
Einen der wichtigsten Anträge
stellt sicher die Neufassung
der Satzung dar und damit die
Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre. Überdies
­beschloss der Bundeshauptvorstand die Einrichtung einer
DPolG-Bundesseniorenvertretung. Diesen Anträgen folgte
schließlich auch der Kongress
einstimmig.
Einen Ausblick auf den G7-Gipfel im Juni in Elmau (Bayern)
gaben die Vertreter Bayerns.
Die DPolG plant einen umfangreichen Betreuungseinsatz vor
<
< Bundesvorsitzender Rainer Wendt eröffnete den 24. Bundeskongress und
wurde anschließend einstimmig von den Delegierten für eine dritte
Amtsperiode wiedergewählt.
Ort und sieht sich gut gerüstet
für diesen bundesweiten Großeinsatz.
Mit viel Beifall und großem
Dank wurden die Bundesvorstandsmitglieder Rainer Nachtigall (LV Bayern), Hans-Joachim
Zastrow (Bundespolizeigewerkschaft) sowie Knut Hallmann
(LV Niedersachsen), der leider
nicht in Berlin sein konnte,
s­ owie die scheidende Bundesfrauenbeauftragte Anke Bernhard und der ebenfalls aus­
scheidende Rechnungsprüfer
Kurt Quarz verabschiedet.
<<
Bundeskongress –
­Eröffnung und Rückblick
Der Bundeskongress, der unter
dem Motto „Sicherheit, Freiheit, Bürgerrechte – Ohne uns
Bundesvorsitzender Rainer
Wendt zog für die Jahre 2011
bis 2015 ein positives Fazit.
Der Anspruch der DPolG, als
eine gleichermaßen in Politik,
Verbänden und Medien hoch
geschätzte Berufs- und Interessenvertretung wahrgenommen zu werden, wurde mehr
als erfüllt. Die Stellungnahmen
und Positionen zu aktuellen
sicherheitspolitischen Themen,
aber auch zu polizeirelevanten
Aufgabenstellungen wurden
nachgefragt, medial verbreitet
und waren häufig Gegenstand
von Anhörungen, Diskussionen
und öffentlicher Meinungsbil-
> Polizeispiegel | Mai 2015
5
Aktuelles
DPolG-Bundeskongress 2015
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
dass die Polizei in Deutschland
die Anerkennung erfahren und
die Ausstattung erhalten muss,
die sie benötigt, um sowohl
den hohen Erwartungen der
Bürgerinnen und Bürger als
auch der Politik gerecht zu
werden.
dung. Zu den Bereichen Einsatz, Kriminalität und besonders Verkehr führte die DPolGSpitze zahlreiche politische
­Gespräche und beteiligte sich
an Foren, Tagungen und Kongressen.
<<
Aktuelles
6
Wahlen –
Neue und Bewährte
Bundesvorsitzender Rainer
Wendt wurde von den Delegierten einstimmig für eine
dritte Amtsperiode wiedergewählt. Damit erhielt er das uneingeschränkte Vertrauen und
starken Rückenwind für die
kommende Legislatur. Hervorragende Wahlergebnisse erzielten auch sein neuer Erster
Stellvertreter Joachim Lenders
aus Hamburg, seine „bewährten“ Stellvertreter Ralf Kusterer (Baden-Württemberg) und
Wolfgang Ladebeck (SachsenAnhalt) sowie die „neuen“
Stellvertreter Michael Hinrichsen (Bayern) und Ernst G. Walter (Bundespolizei).
Die Vorstandswahlen versprachen spannend zu werden,
weil es für die acht Sitze mehr
Bewerberinnen und Bewerber
gab als Plätze. In den Bundesvorstand wiedergewählt
­wurden Ursula Korn (BadenWürttemberg), Freddi Lohse
(Hamburg), Bodo Pfalzgraf
(Berlin) und Erich Rettinghaus
<
< Die neue Bundesleitung der DPolG: Joachim Lenders, Ernst G. Walter,
­Rainer Wendt, Wolfgang Ladebeck, Ralf Kusterer, Michael Hinrichsen
(Nordrhein-Westfalen). Neu
im Vorstand sind Sascha Alles
(Saarland), Jürgen Köhnlein
(Bayern), Benno Langenberger
(Rheinland-Pfalz) sowie Heiko
Teggatz (Bundespolizei).
Kraft Amtes arbeiten der Vorsitzende der JUNGEN POLIZEI,
Daniel Jungwirth, und der Bundestarifbeauftragte Gerhard
Vieth, der eindrucksvoll im
Amt bestätigt wurde, im Bundesvorstand mit. Einen Wechsel gab es bei der Wahl der
Bundesfrauenbeauftragten.
Die Hessin Anke Bernhard wurde nach zwölf Jahren im Amt
mit großem Applaus verabschiedet. Zur Wahl für die
Nachfolge stellte sich Sabine
Schumann aus Berlin. Sie wur-
<
< Neue und bewährte Gesichter im DPolG-Bundesvorstand
> Polizeispiegel | Mai 2015
de mit starkem Vertrauen der
Delegierten belohnt.
Ein neuer Aufgabenbereich
wurde mit der Bundesseniorenvertretung geschaffen.
Nicht nur in der DPolG steigt
die Bedeutung des gewerkschaftlichen Engagements mit
und für Senioren. Zum Ersten
Vorsitzenden der Seniorenvertretung wählten die Delegierten den Ehrenvorsitzenden
der DPolG, Gerhard Vogler
(Bayern).
<<
Ziele für die kommenden
Jahre
In einer vom Bundeskongress
verabschiedeten „Berliner Erklärung“ fordert die DPolG,
Die Delegierten sprachen sich
dafür aus, die Sicherheitsarchitektur in Deutschland weiterzuentwickeln. Ein Element
­einer zukunftsfähigen Sicherheitsstrategie soll die zentrale
Informationssteuerung bei dezentraler Organisationsstruktur sein. Vor dem Hintergrund
aktueller fremdenfeindlicher
und antisemitischer Vorfälle in
Deutschland stellt die DPolG
klar, dass Fremdenhass, Anti­
semitismus und Rassismus in
unserer Gesellschaft keinen
Platz haben dürfen.
Nicht zuletzt spricht sich die
DPolG für Tarif- und Gewerkschaftspluralität aus und gegen Einheitsgewerkschaften.
„Es ist ein Grundrecht von Beschäftigten, sich in unabhängigen und freien Gewerkschaften zusammenzuschließen
und für ihre Interessen ein­
zutreten.“
Der Bundeskongress beschloss
mehrere Anträge, die zum Ziel
eine Einsatz- und Ausstattungsverbesserung der Polizei
haben. So soll sich die DPolG
dafür einsetzen, dass der Bund
auch in Zukunft die Bereitschaftspolizeien der Länder
­angemessen finanziell unterstützt. Zum besseren Schutz
der Kolleginnen und Kollegen
wurde der Bundesvorstand beauftragt, die Anschaffung des
Elektroimpulsgerätes „Taser“
für die Polizeivollzugsbediensteten zu forcieren.
Mehrere Anträge beschäftigten sich mit der Kriminali­
tätsbekämpfung und der
­Verkehrssicherheitsarbeit.
­Hinsichtlich des drängenden
Problems der bundesweiten
Zunahme von Wohnungseinbrüchen, fordert die DPolG,
dass mehr qualifizierte Sach­
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
<
< Bundesinnenminister Thomas de Maizière bei seiner Ansprache vor der neuen Bundesleitung und den Delegierten
Aktuelles
8
bearbeiter der Polizei zur Aufklärung eingesetzt werden und
länderübergreifend stärker zusammengearbeitet wird. Zudem soll der Strafrahmen bei
Wohnungseinbrüchen und
Diebstahl von den Gerichten
stärker ausgeschöpft werden.
Im Verkehrsbereich soll sich die
DPolG dafür einsetzen, dass
Sanktionen bei Verkehrsverstößen europaweit harmonisiert
werden. In diesem Zusammenhang wurde der DPolG-Bundesvorstand beauftragt, sich
für die Einführung der Halterhaftung im fließenden Verkehr
starkzumachen. In anderen
EU-Staaten wird dies längst
praktiziert.
­ mgang mit gesundheitlich
U
eingeschränkten Menschen
in der Polizei einzusetzen.
<<
Öffentlichkeits­
veranstaltung
Zur gut besuchten Öffentlichkeitsveranstaltung kamen
­Delegierte und Ehrengäste,
­darunter Bundes- und Landtagsabgeordnete, Vertreter
von Polizeibehörden des Bundes und der Länder, von Verbänden und wirtschaftlichen
Einrichtungen, medial begleitet von zahlreichen Journalisten. Bundesvorsitzender Rai­
ner Wendt unterbreitete in
seiner Grundsatzrede Vorschläge für einen sinnvolleren Per-
sonaleinsatz bei der Polizei.
Die Zeit der pauschalen Forderungen nach mehr Personal sei
vorbei. Es komme jetzt darauf
an, das vorhandene Personal
effektiv einzusetzen. So muss
die Begleitung von Schwerlasttransporten, wie zum Beispiel
die von Windrädern, nicht
zwingend von der Polizei vorgenommen werden. An dieser
Stelle können auch Verwaltungshelfer zum Zuge kommen.
damit beschäftigt, nach einem
Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß festzustellen, wer
das Auto gefahren ist. Aufwand und Zeit, die eingespart
werden könnten, wenn der
Halter des Fahrzeugs zahlt.
Eine andere Möglichkeit, um
mit polizeilichen Personalressourcen sinnvoll umzugehen,
wäre die Einführung der Halterhaftung. Tausende Polizisten sind täglich bundesweit
Sinnlose Tätigkeit und mangelnder Respekt, Über- und
Unterforderung, Gewalterlebnisse und Frustration durch die
Untätigkeit des Gesetzgebers
sind die Bausteine, die das Berufsbild des Polizisten für viele
Kolleginnen und Kollegen stark
beschädigt haben, mahnte
Wendt.
Im Tarifbereich wird die
DPolG dafür eintreten, dass
im Tarifvertrag der Länder
eine soziale Komponente
­eingeführt wird.
Auf dem Gebiet „Fürsorge
und Soziales“ soll sich die Bundesleitung dafür einsetzen,
dass die Rahmenbedingungen
zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf verbessert werden.
Dazu gehört zum Beispiel die
Möglichkeit der Telearbeit.
Überdies erhält die DPolG-Spitze den Auftrag, sich für einen
fairen und vorurteilsfreien
> Polizeispiegel | Mai 2015
Ein deutscher Autofahrer weiß
nicht immer, wo seine Ehefrau ist
und wer mit ihr unterwegs ist, aber
wo sein Auto ist und wer damit
fährt, das weiß er immer!
Rainer Wendt, Bundesvorsitzender
„Für viele junge Menschen ist
der Beruf des Polizisten ein
Traumberuf und sie haben
recht. Aber für viele ist er auch
zum Albtraum geworden und
das müssen wir wieder ändern!“, sagte Rainer Wendt.
<
< Die Delegierten des Bundeskongresses wählten die Bundesleitung und
den Bundesvorstand neu und stimmten über zahlreiche Anträge zu
­gewerkschafts- und sicherheitspolitischen Themen ab.
Die herzlichen Grüße des Regierenden Bürgermeisters von
Berlin überbrachte der Senator
für Inneres, Frank Henkel
(CDU). Er ging in seiner Rede
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
auf die besonderen polizeilichen Aufgaben in der Hauptstadt ein. Mehr als 5 000 Demonstrationen im Jahr stellen
die Polizei vor besondere Herausforderungen. Deshalb sei er
erfreut darüber, dass es gelungen sei, mit der neuen Legislaturperiode des Berliner Senats
eine Aufstockung des Personals zu erreichen.
Der dbb Bundesvorsitzende
Klaus Dauderstädt unterstrich
in seinem Grußwort die Bedeutung der Polizei für die Gesellschaft im Allgemeinen und für
die Gewerkschaftslandschaft,
speziell für den Deutschen Beamtenbund, im Besonderen.
DPolG und dbb werden sich dafür einsetzen, dass Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst noch stärker in der
Öffentlichkeit thematisiert und
in einem bundesweiten Lagebild erfasst wird. Im Zusammenwirken mit allen gesellschaftlichen Kräften müssen
Lösungen gefunden werden,
um Gewalt und Anfeindungen
gegen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im öffentlichen
Dienst einzudämmen.
Bundesinnenminister Thomas
de Maizière bezeichnete in seiner Ansprache Sicherheit als
harte Arbeit. Sei das Ansehen
der Polizei in Deutschland auch
nach wie vor hoch, so wurde
leider in der jüngsten Vergangenheit das Bild der Polizisten
in der Öffentlichkeit einseitig
gemalt. Der Bundesinnenminister stellte klar, dass sich mit
gutem Zureden Blockupy-Protestierer, Hooligans oder politische Extremisten nicht immer
stoppen ließen. Deshalb dürfe
es am Gewaltmonopol des
Staates – im Wortsinn – keinen Zweifel geben.
Als polizeiliches Instrument
der Zukunft sieht de Maizière
das Predictive Policing, das
­große Datenmengen zusammenführt, um verwertbare
­Erkenntnisse zu erlangen. In
­diesem Zusammenhang verwahrte sich de Maizière gegen
den regelmäßig erhobenen
Vorwurf des Racial Profiling
durch Polizeibeamte. Polizis­
tinnen und Polizisten müssten
grundsätzlich ein Gespür für
verdächtige Personen haben,
ansonsten könnten sie ihre
­Arbeit einstellen.
<
< Der Bundeskongress ernannte Hans-Joachim Zastrow (Bundespolizei­gewerkschaft) (links), Hermann Benker (LV Bayern) (Zweiter von rechts)
sowie Werner Kasel (LV Rheinland-Pfalz) (rechts) zu Ehrenmitgliedern
der DPolG.
<<
Podiumsdiskussion
In der anschließenden Podiumsdiskussion mit den innenpolitischen Sprecherinnen und
Sprechern der im Bundestag
vertretenen Parteien ging es
unter der Moderation der erfahrenen Journalistin Düzen
Tekkal um verschiedene sicherheitspolitische Themen.
Ein aktuell und kontrovers diskutiertes Vorhaben stellt die
Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung dar. Burkhard
Lischka (SPD) verteidigte auf
dem Kongress den gefundenen Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung. Nach seinen Worten brauche sich die
SPD für die vorgelegten Leit­
linien nicht zu schämen:
„Alle Betroffenen werden
­informiert. Wir sind doch
sehr weit entfernt von einem
Ü­berwachungsstaat“, meinte
Lischka.
Sowohl Ulla Jelpke von den Linken als auch Irene Mihalic von
den Grünen waren der Ansicht,
dass der anstehende Gesetzentwurf den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes und des
Europäischen Gerichtshofes widerspreche und bei einem erneuten Gang vor das Gericht
womöglich wieder kassiert werde. Jelpke verwies darauf, dass
die Vorratsdatenspeicherung in
Frankreich Terroranschläge
nicht verhindert habe, Mihalic
fragte, wie Berufsgeheimnisträger von der Speicherung ausgenommen werden können.
Stephan Mayer (CSU) betonte,
dass die veröffentlichte Leit­
linie ein stabiler Entwurf sei,
der „verfassungsrechtlich
standhält“. Da es ein absolutes
Beweisverwertungsverbot für
Berufsgeheimnisträger gebe,
sei auch dieser Punkt unpro­
blematisch.
<
< Unter der Moderation von Düzen Tekkal (links) diskutierten die innenpolitischen Sprecher Burkhard Lischka (SPD),
Stephan Mayer (CSU), Ulla Jelpke (Die Linke) und Irene Mihalic (Die Grünen) (von links) aktuelle polizei- und innenpolitische Themen.
> Polizeispiegel | Mai 2015
9
Aktuelles
<
< Zur Öffentlichkeitsveranstaltung begrüßte die DPolG-Spitze zahlreiche
Ehrengäste, darunter Astrid Hollmann (stellvertretende dbb Bundesvorsitzende), Klaus Dauderstädt (dbb Bundesvorsitzender), Frank Henkel
(Senator für Inneres, Berlin) (von links).
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
<
< Der neue „alte“ Tarifbeauftragte Gerhard Vieth mit Bundesvorsitzendem
Rainer Wendt und dem DPolG-Bundesstreikleiter Boris Biedermann
(von links).
<
< Die neue DPolG-Bundesfrauenbeauftragte mit den beiden stellvertre­
tenden dbb Bundesvorsitzenden Astrid Hollmann (Zweite von links) und
Kirsten Lühmann
­­
(rechts) sowie der Vorsitzenden der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer (Zweite von rechts).
10
Aktuelles
<
< Der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz (rechts) gratulierte Rainer
Wendt zur Wiederwahl.
<
< Die Direktionsleiter der Berliner Polizei beehrten die Öffentlichkeits­
veranstaltung.
<
< Bundesvorsitzender Rainer Wendt war gefragt bei den Medien ...
<
< Das Tagungspräsidium des Bundeskongresses sorgte für einen zügigen und reibungslosen Ablauf.
> Polizeispiegel | Mai 2015
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
Generalprobe bestanden
DPolG-Spitze informiert sich über den Polizeieinsatz beim
G7-Außenministertreffen in Lübeck
Aktuelles
12
DPolG (2)
Zu Beginn einer der größten Polizeieinsätze in der
Geschichte des Landes Schleswig-Holstein, dem
G7-Außenministertreffen in Lübeck vom 13. bis
15. April 2015, besuchte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt zusammen mit dem stell­
vertretenden Landesvorsitzenden aus Lübeck,
Thomas Nommensen, den Polizeiführer und die
3 500 Einsatzkräfte aus Schleswig-Holstein sowie
aus zahlreichen anderen Bundesländern und der
Bundespolizei.
Der DPolG-Bundesvorsitzende
Wendt und Landesvize Thomas
Nommensen wurden im Führungsstab von dem Polizeiführer der BAO „Sieben Türme“,
dem Leitenden Polizeidirektor
Heiko Hüttmann, begrüßt.
Nach einem regen Informations- und Meinungsaustausch
mit Heiko Hüttmann, dem Leiter des Einsatzabschnittes Öffentlichkeitsarbeit, Polizeidirektor Bernd Olbrich, sowie dem
Leiter des Führungsstabes, Polizeidirektor Ulf Witt, ließen es
sich der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt und der
Landesvize Thomas Nommensen nicht nehmen, das extra
für den Einsatz errichtete Con­
tai­nerdorf auf dem Lübecker
Volksfestplatz, wo etwa 1 000
der Einsatzkräfte aus Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Bayern untergebracht
waren, zu besuchen und sich
bei diesen unmittelbar über
den Einsatz sowie die Fragen
der Unterbringung zu informieren. Auch bei den Kräften des
Technischen Hilfswerks (THW)
informierte sich der Bundesvorsitzende über deren Einsatz im
Rahmen des G7-Gipfels und bedankte sich im Namen der Bundesleitung der DPolG für deren
außerordentliche Bemühungen
und Engagement.
die Landespolizei SchleswigHolstein für den mehrtägigen
Einsatz, bei dem nicht nur der
Schutz der Außenministerkonferenz, sondern auch die Gewährleistung des Versammlungsrechtes für die etwa
5 000 erwarteten Teilnehmer
von derzeit insgesamt acht
­Gegendemonstrationen im
Vordergrund stehen, gut vorbereitet und aufgestellt ist“,
so Thomas Nommensen, stellvertretender Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft.
„Es konnte insgesamt der Eindruck gewonnen werden, dass
<
< Bundesvorsitzender Rainer Wendt im Gespräch mit Einsatzkräften aus
Nordrhein-Westfalen.
> Polizeispiegel | Mai 2015
DPolG-Chef Wendt wörtlich:
„Entgegen manch kritischer
Stimmen, ob die Hansestadt
Lübeck überhaupt geeignet für
die Ausrichtung des G7-Gipfels
sei, muss festgestellt werden,
dass man gut auf dieses Ereig-
<
< Treffen von Rainer Wendt und Thomas Nommensen mit dem Polizei­
führer der BAO „Sieben Türme“, dem Leitenden Polizeidirektor Heiko
Hüttmann.
nis vorbereitet ist. Überhaupt
darf es keine Frage von städtebaulichen Gegebenheiten, topo­
grafischen Vorausset­zungen
oder gar finanziellen Aspekten
sein, wo sich die Außenminister
der wichtigsten Nationen für
einen in weltpolitisch turbulenten Zeiten wichtigen Gipfel
treffen. Die Polizei in SchleswigHolstein wird mit Unterstützung von Einsatzkräften aus
­anderen Ländern sowie der
Bundespolizei ihren Job pro­
fessionell und gut erledigen.“
Nach Abschluss des G7-Gipfels
in Lübeck ist erfreulicherweise
zu resümieren, dass es im Rahmen der Versammlungen und
Gegenveranstaltungen weit­
gehend friedlich geblieben ist.
Einige der Versammlungen
wurden vom Veranstalter mangels Teilnehmer abgesagt, bei
den anderen erschienen weit
weniger Teilnehmer als angekündigt. Lediglich am Abend
des 14. April kam es im Anschluss an die größte Gegenveranstaltung zu kleineren
Störaktionen von einigen Hundert Gewaltbereiten, die sich
teilweise vermummt in Kleingruppen in der Lübecker Innenstadt zusammengeschlossen
hatten, um den Empfang der
Außenminister im Rathaus zu
stören. Hierbei kam es vereinzelt zu Zusammenstößen mit
Absperrkräften. Auch die Anzahl der erforderlich gewordenen Festnahmen und Gewahrsamnahmen blieb deutlich
hinter den Befürchtungen zurück. Verletzte Polizeibeamte
waren glücklicherweise nicht
zu verzeichnen. Außerordentlich positiv wurde die Einsatzkräftebetreuung der JUNGEN
POLIZEI der DPolG von den Einsatzkräften aus dem gesamten
Bundesgebiet angenommen.
Thomas Nommensen,
Landesredakteur
Schleswig-Holstein
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
Mittendrin statt nur dabei
Bei solch einem polizeilichen
Großereignis war auch schon
im Planungsstadium klar, dass
die JUNGE POLIZEI mit ihrem
bundesweit erfolgreichen Einsatzbetreuungskonzept vor Ort
sein wird. Die Vorbereitungen
dafür starteten bereits bei der
letzten Bundesjugendleitungssitzung in Berlin und wurden
vom stellvertretenden Bundesjugendleiter Michael Haug koordiniert.
Als am 13. April 2015 dann die
Einsatzbetreuer der JUNGEN
POLIZEI, unter anderem aus
Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, BadenWürttemberg und von der
Bundes­polizei in Lübeck eintrafen, warteten bereits Akkreditierungen, Unterbringungen, M
­ aterial und Fahrzeuge
auf sie. Vom Vorstand der
JUNGEN POLIZEI waren der
<
< Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Torsten Albig, erkundigte sich persönlich bei Daniel Jungwirth und
seinen Stellvertretern Sebastian Gruner und Michael Haug über die Arbeit der JUNGEN POLIZEI und die Rückmeldung der Kräfte zum Einsatz. Er lobte ausdrücklich „das beeindruckende ehrenamtliche Engagement“ der Einsatzbetreuer, die dieser Aufgabe in ihrer Freizeit und bis tief in die Nacht nachgingen.
<
< Die JUNGE POLIZEI schaffte es, fast jede Polizeieinheit, egal ob am
­Tagungsort in Lübeck oder dem Hotel des US-Außenministers in Travemünde, mindestens einmal zu erreichen und zu versorgen – so wie hier
auch ein Polizeiboot. Dabei wurden mit den Einsatzkräften viele gute
Gespräche geführt, die den überwiegend friedlichen Einsatz, aber auch
die Versorgung und Unterbringung als insgesamt positiv beurteilten.
Bundesjugendleiter Daniel
Jungwirth, sein Stellvertreter
Sebastian Gruner und Michael
Haug vor Ort.
<
< Das Team der JUNGEN POLIZEI zusammen mit Einsatzkräften in Lübeck.
Auch die Menge der vorbereiteten Give-aways erreichte neue
Ausmaße, da die Einsatzbetreuung rund um die Uhr stattfand.
So wurden durch die Einsatz­
betreuer bis zum Abend des
15. April 2015 und damit bis
zum offiziellen Einsatz­ende der
Konferenz 2 500 Becher heißer
Schokolade, garniert mit mehr
als 30 Flaschen Sprühsahne
und vier Kilogramm Schoko­
streuseln, 3 000 Dosen Kaltgetränke und mehr als 100 Kilogramm Süßigkeiten sowie
ungezählte Kugelschreiber,
­Infobroschüren und DisplayCleaner ausgeteilt.
Die Betreuung der G7-Außenministerkonferenz ging am Abend
des 15. April ohne größere Pro­
bleme zu Ende und die Einsatzbetreuer konnten sich auf die
teils lange Heimreise machen
und freuen sich schon auf die
Einsatzbetreuung des G7-Gipfels in Elmau (Bayern) im Juni.
<
< Niemand wurde von den Betreuungskräften vergessen – auch nicht die
Einsatzkräfte im Wasserwerfer.
> Polizeispiegel | Mai 2015
13
JUNGE POLIZEI
Vom 13. bis 15. April 2015 fand
im frisch renovierten Hansemuseum, direkt am Lübecker
Altstadthafen, ein Treffen der
G7-Außenminister unter
höchsten Sicherheitsauflagen
statt. Insgesamt waren von
Schleswig-Holstein bis Bayern
rund 3 500 Einsatzkräfte aus
mehreren Bundesländern vor
Ort, der Einsatz war der größte
Polizeieinsatz in der Geschichte des Landes Schleswig-Holstein.
DPolG (4)
JUNGE POLIZEI bei der Einsatzbetreuung der G7-Außenministerkonferenz in Lübeck
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
Weltpolitik zu Gast in Bayern: G7-Gipfel in Schloss Elmau
Sicherheitsvorbereitungen laufen auf
Hochtouren – DPolG im Betreuungseinsatz
<<
Polizeiliche
­Herausforderungen
„Wir werden keinen Zaun
­haben“, sagte der Leitende
­Polizeidirektor Peter Kuhn vom
Polizeipräsidium Oberbayern
Süd in Anspielung auf die Situation beim G8-Gipfel 2007
­(damals noch mit Russland) in
Heiligendamm. Kuhn sprach
über spezifische polizeiliche
Herausforderungen, die der
Gipfel mit sich bringt. Bei der
Planung zu berücksichtigen
seien unter anderem die Erstellung von Konzepten für
den Verkehr, die Unterbringung und Verpflegung der
­Polizeibeamten und die Kommunikationswege. Zur Ausgangslage gehöre auch, dass
5 000 Journalisten erwartet
> Polizeispiegel | Mai 2015
<
< Der 1. stellvertretende Bundesvorsitzende und DPolG-Landesvorsitzende Bayerns, Hermann
Benker, nahm an der Tagung der
Akademie Tutzing teil.
werden und mit Demons­
trationen zu rechnen ist. Auch
das Thema Arbeitszeit wurde
auf der Tagung behandelt.
­Cornelia Alberts von der Deutschen Hochschule der Polizei
in Münster widmete sich den
Vorgaben und Auswirkungen
der EU-Arbeitszeitvorschriften
auf die Polizei.
Nach Elmar Rieger, Professor
für Soziologie an der Universität Bamberg, handelt es sich
bei dem Gipfel eher um ein informelles Treffen, dessen Ergeb­
nisse jedoch Gewicht bei der
Gestaltung des globalen Wirtschaftssystems hätten. Daran
mache sich auch die Kritik der
Globalisierungsgegner fest.
Die Träger dieser Kritik seien
extrem vielfältig. Hinsichtlich
des Ausmaßes der Demonstra­
tio­nen hängt viel davon ob, ob
die Gipfelagenda sensibel formuliert ist, so ­Rieger.
<<
Hilfe durch die
­Bundeswehr?
Der hohe Sicherheitsbedarf in
Schloss Elmau wirft auch wieder Fragen des Bundeswehr­
einsatzes im Innern auf. Die Juristin Laura Münkler von der
Ludwig-Maximilians-Univer­
sität befasste sich mit Zuläs­
sigkeit und Grenzen der Inanspruchnahme der Bundeswehr.
Die Verfassung sieht im Grundsatz vor, dass die Bundeswehr
nur „zur Verteidigung“ eingesetzt wird. So solle sie kein
­ olitischer Machtfaktor werp
den und eine Militarisierung
der ­Polizei verhindert werden.
­Ausnahmen gäbe es bei Naturkatastrophen und besonders
schweren Unglücksfällen. Mit
Blick auf die Situation in Elmau
könne man grünes Licht geben,
wenn es um Pionierarbeit, Geräte und Sanitätshilfe durch
die Streitkräfte geht. Darüber
hinausgehende Maßnahmen
seien jedoch sorgfältig zu
­prüfen.
Gero Kellermann,
Akademie Tutzing
DPolG kümmert sich
um die Einsatzkräfte
Zum G7-Gipfel werden rund
10 000 Polizistinnen und Polizisten aus Bund und Ländern
im Einsatz sein – 17 000 Polizeikräfte waren es beim letzten Gipfel 2007 in Heiligendamm (Mecklenburg-Vorpommern). Tausende Demonstranten, teilweise in Camps in der
Umgebung untergebracht,
wollen den Gipfel kritisch
­begleiten.
DPolG-Bundesvorsitzender
­Rainer Wendt sieht die Polizei
gut vorbereitet auf den Gipfel.
Der Planungsstab leiste bereits
seit Monaten hervorragende
Vorbereitungsarbeit. Die Einsatzkräfte werden den Spagat
­zwischen dem Schutz der Gipfelteilnehmer und der Sicherstellung des Demonstrationsrechts gut bewältigen.
Zur Unterstützung der Einsatzkräfte wird die DPolG Betreuungsteams vor Ort einsetzen,
die für Fragen und Probleme
ein offenes Ohr haben. Die
DPolG ist erreichbar während
der Gipfeltage unter der Hotline 0800.0037654. Die DPolG
wird darüber hinaus ­online
rund um die Uhr über den
­Einsatz berichten. DPolG
Aktuelles
14
„Der Gipfel ist eine Chance für
Bayern“, sagte der bayerische
Staatskanzleichef Marcel ­Huber.
Dem G7-Gipfel gelte die öffentliche Wahrnehmung der ganzen Welt. Der Eindruck, der
­davon bleibe, halte sich über
Jahre. Auch die Belange der
Umwelt, wie etwa der Landschaftsschutz, seien der Teil
der Visitenkarte bei der Ausrichtung des Gipfels. Die Menschen gingen immer davon
aus, dass es in Bayern sicher ist.
Dies sei allerdings nicht selbstverständlich und funktioniere
insbesondere dank der Polizei.
Huber erhofft sich von dem
G7-Treffen einen Beitrag zur
Weltinnenpolitik und ein Voranbringen des Völkerrechts.
DPolG
Am 7. und 8. Juni 2015 blickt die Weltöffentlichkeit auf Bayern. Die Staats- und Regierungschefs
der sieben führenden Industrienationen treffen
sich in Schloss Elmau. Eine Tagung mit der Akademie für Politische Bildung Tutzing widmete sich
nicht nur polizeilichen Aspekten.
<
< Die DPolG wird mit mehreren Betreuungsteams vor Ort sein, so wie bei
vergangenen Großeinsätzen wie hier beim Castor-Transport.
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
DPolG bekennt sich zu Menschen mit
Behinderung in der Polizei
Außerdem wurde unter Mitwirkung der Fachkommission
Behindertenangelegenheiten
der folgende Antrag vom Bundeskongress einstimmig angenommen: „Bundesleitung und
Bundesvorstand werden be­
auftragt, sich für einen fairen,
anständigen und vorurteils­
freien Umgang mit gesund­
heitlich eingeschränkten
­Menschen in der Polizei ein­
zusetzen.“
<
< Bundesvorsitzender Rainer Wendt mit den Mitgliedern der Fachkommission Behindertenangelegenheiten Frank Richter und Wolfgang M
­ allach
(li.) sowie Dieter Christ und Nicole Liebig (re.)
Die Begründung lautet wie
folgt: Aufgrund der demografischen Entwicklung sowie der
zunehmenden Aufgabenvielfalt
bei gleichzeitigem Personalabbau nimmt die Zahl der gesundheitlich eingeschränkten Menschen mit und ohne Behinderung in der deutschen Polizei
stetig zu. Auch diese Kolleginnen und Kollegen haben zumeist viele Jahre harten Dienst
verrichtet und ein Anrecht auf
einen fairen und anständigen
Umgang. Das ist leider nicht immer der Fall. Aus diesem Grund
fordert der Bundeskongress alle
Innenminister und Innensenatoren des Bundes und der Länder auf, in ihren Zuständigkeitsbereichen dafür Sorgen zu
tragen, dass gesundheitlich eingeschränkte beziehungsweise
behinderte Kolleginnen und
Kollegen handicap-gerecht verwendet werden und somit vorzeitige Pensionierungen möglichst vermieden werden.
Die Verantwortlichen in der
Polizei müssen dafür sorgen,
dass die bundesweiten Aktionspläne zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention auch in der Polizei umgesetzt und gelebt werden. Der
Polizeivollzug und die Polizeiverwaltung haben dabei eine
Vorbildfunktion und die
Pflicht, die UNBRK in allen Polizeidienststellen umzusetzen.
Mit diesem Beitrag wird die
Polizei auch ihrer sozialpolitischen Verantwortung eines öffentlichen Arbeitgebers besser
gerecht und kann die Eingliederung und Beschäftigung von
Menschen mit Behinderung
verbessern und deren Stellung
innerhalb der Gesellschaft
stärken. Die DPolG setzt sich
nachhaltig dafür ein, dass sich
leistungseingeschränkte und
behinderte Kolleginnen und
Kollegen mit nicht eingeschränkten Kolleginnen und
Kollegen aufgeschlossen, verständnisvoll und vorurteilsfrei
in ihrem polizeilichen Auftrag
begegnen und so gemeinsam
wirken können.
Enge Zusammenarbeit in Sachen Schmuggel
Die enge Zusammenarbeit mit
Zoll, Behörden und Politik im
Kampf gegen Schmuggel gehört zu den Prioritäten von JTI
(Japan Tobacco International).
Über die damit verbundenen
Aktivitäten informierte das
Unternehmen, das auch in diesem Jahr wiederum Gast am
Stand der DPolG war.
Dazu zählen eine Vereinbarung
zwischen JTI und der Europäischen Kommission, ein Track&-Trace-System zur Nachverfolgung von Produkten sowie
Schulungen für internationale
Zollmitarbeiter.
<<
Über zwei Milliarden
Euro Steuerschaden
2013 wurden circa 21,7 Milliarden Zigaretten in Deutschland
geraucht, die nicht hier versteuert waren. Das ist jede
fünfte gerauchte Zigarette.
Dies ergibt sich aus der IpsosEntsorgungsstudie, die vom
TÜV begleitet und vom HWWI
(Hamburgisches Weltwirtschaftsinstitut) in ihrer Methodik bestätigt wurde. Die Studie
geht davon aus, dass ein großer Teil der nicht in Deutschland versteuerten Zigaretten
geschmuggelt oder gefälscht
waren. Die Mehrheit davon
stammt aus Osteuropa oder
Weißrussland.
Diese Zigaretten wurden nicht
für den eigenen Bedarf nach
Deutschland gebracht, sondern
unter Missbrauch des freien
Warenverkehrs für Freunde und
Bekannte gegen Entgelt und
damit illegal eingeführt. Auch
wurden Teilmengen über organisierten Schmuggel aus anderen Ländern nach Deutschland
gebracht und dann auf dem
Schwarzmarkt verkauft. Juristisch betrachtet liegen hier je
nach Fallgestaltung Steuer­
hinterziehung (§ 370 Abgabenordnung), gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger
Schmuggel (§ 373 Abgabenordnung), Steuerhehlerei (§ 374
Abgabenordnung) und Bildung
krimineller Vereinigungen
(§ 129 Strafgesetzbuch) vor.
Die 11,3 Milliarden geschmuggelten oder gefälschten Zigaretten entsprechen unter
­Annahme, dass alle diese Produkte in Deutschland tatsächlich gekauft worden wären,
­einem geschätzten Steuer­
schaden von über zwei Mil­
liarden Euro.
> Polizeispiegel | Mai 2015
17
Berufspolitik
„Schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen müssen einen Platz in unserer Mitte haben können und dürfen nicht
ausgegrenzt werden. Die Polizei und der öffentliche Dienst
insgesamt müssen im Umgang
mit Menschen mit Behinderung endlich eine Vorbildfunktion entwickeln, um auch in
der Gesellschaft das Bewusstsein für dieses Thema zu stärken und zu fördern.“
Windmüller
Der 24. Bundeskongress der
DPolG hat eine „Berliner Erklärung“ verabschiedet, in der es
unter anderem heißt:
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
EasyPASS –
die neue elektronische Grenzkontrolle
Von Polizeihauptkommissar Maik Rudolf1 und Polizeiobermeister Marcus Zapfe2,
Bundespolizei, Projektgruppe EasyPASS
Fachteil
18
Ob Geschäftstermin, Städte­
trip oder Strandurlaub: Immer
mehr Menschen reisen mit
dem Flug­zeug. Um dieser He­
rausforderung gerecht zu werden, unterstützt EasyPASS die
in der Grenz­kontrolle eingesetzten Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei. Das
automatisierte Grenzkontrollsystem überprüft die Identität
des Reisenden sowie die Gültigkeit und Echtheit des elek­
tronischen Reisedokuments
und hat viele Vorteile: Es ist
sehr sicher, einfach zu hand­
haben und ermöglicht noch
schnelleres Passieren der
Grenzkontrolle. EasyPASS-Nutzerinnen und -Nutzer aus der
Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und
der Schweiz können an den
passagierstärksten Flughäfen
Deutschlands ab sofort zusätzliche Kontrollspuren (eGates)
nutzen und verkürzen so nicht
1 2000 Eintritt in die Polizei des Bundes und
aktuell Teilprojektleiter „Einsatz“ im Projekt EasyPASS; nationaler Projektmanager
für die Pilotierung der Initiative „Intelligente Grenzen“ der Europäischen Kommission.
2 2001 Eintritt in den Polizeidienst, seit 2012
Bearbeiter im Projekt EasyPASS beim
Bundespolizeipräsidium.
Impressum:
Redaktion: Jürgen Roos
53547 Roßbach
Tel. + Fax: 02638.1463
[email protected]
> Polizeispiegel | Mai 2015
anderem für die Einweisung
von Delegationen aus dem Inund Ausland, aber vor allem
auch zur Prüfung von Hardund Softwareaktualisierungen
benutzt. Nur durch eingehende
Tests kann Fehlfunktionen im
späteren Wirkbetrieb entgegengewirkt werden.
DPolG
Schnell, einfach, zeitgemäß:
Mit EasyPASS können Sie Ihre
Grenzkontrolle am Flughafen
vereinfachen und ganz bequem selbst erledigen. Scannen Sie Ihren elektronischen
Reise­pass (ePass), werfen Sie
einen kurzen Blick in die Kamera – und schon haben Sie die
Grenzkontrolle passiert.12
<<
<
< EasyPASS-Anlage mit sechs Spuren am Flughafen München
nur die eigene Wartezeit,
­sondern auch die der übrigen
Reisen­den.
<<
Hintergrund
technischen und polizeifachlichen Tauglichkeit des Systems.
Seither befindet es sich im
Wirkbetrieb.
<<
Steigende Passagierzahlen stellen die Bundespolizei und die
Flughafenbetreiber vor neue
Herausforderungen. Weder
Flughafeninfrastrukturen noch
personalwirtschaftliche Ressourcen können regelmäßig
­anwachsen. EasyPASS ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern der EU, des EWR und der
Schweiz die beschleunigte Kontrolle. Folglich steht bei einem
Höchstmaß an Sicherheit mehr
Personal für die eingehende
Kontrolle von Drittstaatsangehörigen und zur Kompensation
des wachsenden Reisenden­
aufkommens zur Verfügung.
Um dieser Entwicklung mit geeigneten Maßnahmen entgegenwirken zu können, wurde
2009 das Pilotprojekt EasyPASS
am Flughafen Frankfurt/Main
gestartet. Damit verfolgte man
das Ziel, Aufschluss über die
Sicherheit, die Effizienz und die
Praktikabilität einer biometrischen Grenzkontrolle zu erhalten. Nach der Evaluierung der
einjährigen Pilotierungsphase
erfolgte die Bestätigung der
Startschuss zur flächendeckenden Einführung
von EasyPASS
Zur Umsetzung der Einführung
von EasyPASS an den Flughäfen
wurde eine behördenüber­­
greifende Projektgruppe im
Bundespolizeipräsidium eingerichtet, die sich neben der Beschreibung der Systemanforderungen sowie der Schaffung
von Konzepten zur Einführung
der Grenzkon­trolltechnik auch
mit den Bereichen Marketing
und Kommunikation nach Innen befasst hat. Im Ergebnis
der europaweiten Ausschreibung erhielt das Konsortium
bestehend aus Bundesdruckerei
GmbH und secunet Security
Networks AG den Zuschlag.
<<
Muster- und
­Referenzsystem
Bereits im November 2013
wurde zur polizeifachlichen
und technischen Begutachtung
die Installation eines Musterund Referenzsystems am
Standort Potsdam umgesetzt.
Das Refe­renzsystem wird unter
Seit Februar 2014 ist die
neue Generation des
Systems im Wirkbetrieb
Mit den ersten Installationen
an den Flughäfen München
und Frankfurt im Februar 2014
begann der flächendeckende
Einsatz von EasyPASS. Etwas
mehr als ein Jahr später haben
bereits mehr als 4,3 Millionen
Reisende (Stand: 13. April
2015) das System an den passagierstärksten Flughäfen
Deutschlands im Rahmen
der Außengrenzkontrolle des
Schengenraums genutzt. Neben Frankfurt/Main, Mün­chen,
Düsseldorf, Hamburg, BerlinTegel werden auch in Köln/
Bonn E
­ asyPASS-Spuren instal­
liert. Damit sind aktuell 96
­EasyPASS-Spuren im Einsatz.
Die Planungen sehen im Jahr
2015 weitere 52 Spuren an den
genannten Flughäfen vor.
<<
Nutzungsvoraus­
setzungen
EasyPASS können alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger
der EU, der Schweiz sowie der
Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) nutzen. Allerdings müssen sie über
einen elektronisch auslesbaren
Reisepass verfügen. Bei Deutschen ist das neben dem elek­
tronischen Reisepass auch der
neue Personalausweis im
Scheckkartenformat.
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
_0DFC6_Sparda_Bank_dbb_magazin_3_2015.pdf; s1; (90.00 x 270.00 mm); 27. Jan 2015 16:45:18; PDF-CMYK ab 150 dpi für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
<<
Funktionsweise
DPolG
Bei der (teil-)automatisierten
Grenzkontrolle wird ein elek­
tronischer Reisepass vom Reisenden selbst auf das Dokumentenlesegerät gelegt.
<
< Passauflage
DPolG
Dieses liest die maschinenlesbare Zone (MRZ) sowie die
elektronischen Daten des Dokuments aus und prüft diese
auf Echtheit. Gleichzeitig werden die personen- und sach­
bezogenen Daten gemäß den
Vorgaben des Schengener
Grenzkodexes mit den polizeilichen Fahndungsdatenban­ken
abgeglichen. Im nächsten
Schritt öffnet sich die Eingangstür, und die Biometrie­
einheit der Ausgangstür stellt
sich automatisch auf die Körpergröße des Reisenden ein
und nimmt sein Ge­sichtsbild
<
< Verifikation
auf. Sodann wird das Livebild
per Software mit dem gespeicherten Bild des Passes verglichen. Liegt nichts gegen den
Reisenden vor und der Identitätsabgleich verlief mit einer
Übereinstimmung, öffnet sich
die Ausgangstür und der automatisierte Grenzübertritt ist
voll­zogen. Ist die Übereinstimmungsrate hingegen niedrig
oder liegt ein Hinweis zur wei-
teren Überprüfung des Reisenden vor, bleibt die Aus­gangstür
zur Nachkontrolle durch einen
Grenzbeamten verschlossen.
<<
Besonderheiten
Wer häufig fliegt, will erst
recht nicht lange warten.
­Deshalb ermöglicht das
­„Registered Traveller Programme“ (RTP) auch viel reisenden
Nicht-EU-Bürgern, die einen
ePass besitzen, erleichterte
Kontrollen an den Schengenaußengrenzen, sofern mit diesem Drittland eine Gegenseitigkeitserklärung zur Nutzung
von automatisierten Grenzkontrollanwendungen besteht.
Die RTP-Funktion ist als Datenbank im EasyPASS-Bestandssystem integriert. Teilnehmerinnen und Teilnehmer lassen sich
einfach in einer der Registrierungsstellen (Enrolment-Center
der Bundespolizei) an den mit
EasyPASS ausgestatteten Flughäfen erfassen und können die
eGates dann ebenso nutzen
wie Reisende aus der EU, dem
Europäischen Wirtschaftsraum
und der Schweiz. Der einzige
Unterschied: Nach der automatisierten Gesichtserkennung
­gehen „regis­trierte Reisende“
direkt zu einem Grenzkontrollbeamten – und erhalten hier
nach kurzer Über­prüfung der
weiteren Einreisevoraussetzungen den Stempel für ihre Reisedokumente.
Aktuell besteht eine solche Kooperation mit den Vereinigten
Staaten von Amerika und der
Son­derverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China.
Deutsche Staatsangehörige
profitieren ebenso von den Gegenseitigkeitsvereinbarungen
durch die Möglichkeit zur Registrierung in den Partnersystemen Global Entry (USA) und
eChannel (Hongkong) und der
damit verbundenen beschleunigten Einreise in diese Staaten.
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> Polizeispiegel | Mai 2015
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DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
Umfang und Begrenzung der Wahrneh­mung
von Sonderrechten gemäß § 35 I StVO bei
Fahrten mit Privatfahrzeugen
Von Marcello Baldarelli und Bernd Huppertz, beide Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW
Fachteil
20
Sonderrechte stehen nur den
in der Vorschrift abschließend
genannten Sonderverwaltun­
gen zu, unter anderem der Poli­
zei und der Feuerwehr (hierzu
zählen neben der Berufsfeuer­
wehr auch die Werksfeuer­
wehren2 sowie die freiwillige
Feuerwehr3). Die Sonderrechte
der in § 35 I StVO aufgeführten
Organisationen gelten personenbezogen, das heißt, sie stehen den Angehörigen dieser
Organisati­onen auch dann zu,
wenn sie nicht mit den entsprechenden Fahrzeugen unterwegs sind. Dabei bieten
­insbesondere zwei Fallgestal­
tungen immer wieder Anlass
für Diskussionen:
>>Polizeivollzugsbeamte kön­
nen sich in den Dienst verset­
1 Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrs­
recht, 43. Aufl. 2015, Rn. 4 zu § 35 StVO
2 Hentschel/König/Dauer, a. a. O. (Fn. 1),
Rn. 3 zu § 35 StVO; Nadler, Straßenver­
kehrsrecht für Feuerwehr und THW,
1. Aufl. 2011, S. 10
3 OLG Stuttgart NZV 2002, 410; AG Hanno­
ver NdsRpfl 2004, 22; AG Gießen ZfS 214,
234; Nadler, a. a. O. (Fn. 2), S. 10
> Polizeispiegel | Mai 2015
>>Angehörige der freiwilligen
Feuerwehr nehmen nach
entsprechender Alarmierung
durch ihre Dienststelle auf
der Fahrt zum Dienstgebäu­
de mit ihrem Privatwagen
Sonderrechte in Anspruch.
Zumeist geht es dabei um
Geschwindigkeitsüberschrei­
tungen.
Die Autoren möchten überdies
auf die dienstunfallrechtlichen
Auswirkungen hinweisen. Sie
fokus­sieren sich dabei zwar auf
Polizeibeamte, Anlass für diese
Abhandlung war aber die Ent­
scheidung des AG Gießen vom
29. Oktober 20134: Ein Angehö­
riger der freiwilligen Feuer­
wehr hatte nach einer Alarmie­
rung durch seine Dienststelle
auf der Fahrt zum Dienstge­
bäude die Geschwindigkeit in
einer 30-km/h-Zone um
25 km/h überschritten. Die
Fahrt wurde mit dem Privat­
wagen ausgeführt. Das AG
­Gießen, das über die Rechts­
lage zu entscheiden hatte,
­billigte dem Angehörigen der
frei­willigen Feuerwehr die In­
anspruchnahme von Sonder­
rechten gemäß § 35 I StVO zu.
Das Gericht stellte dazu fest:
„ Damit5 standen ihm, auch für
die Fahrt mit einem Privatfahrzeug, die Sonderrechte aus
4 ZfS 2014, S. 234
5 Gemeint ist hier die vorgelegte Bescheini­
gung über die Alarmierung durch das Amt
für Brand- und Bevölkerungsschutz.
<< Marcello Baldarelli
<< Bernd Huppertz
DPolG
zen. Ob und unter welchen
Voraus­set­zungen sie dabei
für Fahrten mit dem Privat­
wagen Sonderrechte gemäß
§ 35 I StVO in An­spruch neh­
men dürfen, darüber gehen
die Meinungen auseinander.
DPolG
Gemäß § 35 I StVO sind die
Bundeswehr, die Bundespoli­
zei, die Feuerwehr, der Katas­
trophen­schutz, die Polizei und
der Zolldienst von den Vor­
schriften dieser Verordnung
befreit, soweit dies zur Erfül­
lung hoheitlicher Aufgaben
dringend geboten ist. Die Vor­
schrift beinhaltet die Berechti­
gung, sich über bestehende
verhaltensrechtliche Bestim­
mungen hinwegzusetzen. Die
Vorschrift be­freit von den nach
der StVO vorgegebenen Pflich­
ten, ändert die Regelungen je­
doch nicht, sondern schränkt
sie zugunsten der Sonderver­
waltungen gegebenenfalls bis
zum Ausschluss ein1.
EPHK, Jahrgang 1957, Ein­
tritt in die Polizei NRW 1974,
nach verschiedenen Ver­
wendungen im gehobenen
Dienst seit März 2014 wie­
der als Dozent an der Fach­
hochschule für öffentliche
Verwaltung NRW tätig.
§ 35 I StVO zu, jedenfalls solange die Geschwindigkeitsüberschreitung nur maßvoll ist und
keine ande­ren Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.“
Auch Polizeibeamte stehen –
und das nicht nur – bei soge­
nannten Alarmfahrten, son­
dern auch in der Freizeit vor
der Frage der Inanspruchnah­
me von Sonderrechten gemäß
§ 35 I StVO. Sie kön­nen insbe­
sondere bei unaufschiebbaren
Maßnahmen zur Strafverfol­
gung gemäß § 163 I StPO auch
in der Freizeit tätig werden und
sich ebenfalls auf § 35 I StVO
berufen. Auch wichtige Auf­
gaben der Gefahrenabwehr
können eine solche Sonderre­
gelung rechtfertigen. Ob die
Verfolgung einer Ordnungs­
widrigkeit noch von der Son­
derrechtsregelung erfasst wird,
erscheint fraglich und bedarf
einer genauen Abwägung. Die
Inanspruchnahme von Sonder­
rechten gemäß § 35 I StVO be­
PHK, Jahrgang 1958, Eintritt
in die Polizei 1978. Seit 2002
hauptamtlicher Dozent an
der FHöV Köln für Verkehrs­
recht und Verkehrslehre.
Zahlreiche Veröffentlichun­
gen im Bereich des Ver­
kehrsrechts, Schwerpunkt
Zulassungs- und Fahrerlaub­
nisrecht.
inhaltet verschiedene Pflich­
ten, über die Polizeibeamte
durch die nachfolgende Ab­
handlung informiert werden
sollen, damit sie die Risiken ­
absehen können.
<<
Rechtslage zu Sonderrechtsfahrten mit
­Privatfahrzeugen
Rechtsprechung und Literatur
weisen eine nahezu einheitli­
che Meinung auf. Die Sonder­
rechtsfahrt mit Privat-Kfz ist
anerkannt. Insoweit gibt die
Entscheidung des AG Gießen
die herrschende Mei­nung
­wieder6. Auch Polizeivollzugs­
6 Vgl. Hentschel/König/Dauer, a. a. O. (Fn. 1),
Rn. 3 zu § 35; Koehl in NK-GVR/Koehl, § 35
Rd. 7; Bachmeier/Müller/Starkgraff (Hrsg.),
Fachanwaltskommentar Verkehrsrecht,
2. Auflage, 2014, Rn. 9 zu § 35 StVO; Bur­
mann/Heß/Janker, Straßenverkehrsrecht,
23. Aufl. 2014, Rn. 2 zu § 35 StVO, Deut­
scher VRR 2006, S. 447–452, Gutt/Krenber­
ger ZfSch 2014, S. 490–495, Gutt, jurisPRVerkR 15/2014 Anm. 2. Vgl OLG Stuttgart,
Beschl. v. 7. Oktober 1991 NZV 1992, S. 123,
AG Siegen, Urt. v. 21. August 1995 <juris>,
OLG Stuttgart NZV 2002, S. 410 ff. AG Han­
nover NdsRpfl. 2004, S. 22–23; AG Lüding­
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
beamte können sich in den
Dienst versetzen und zum Beispiel zur Ver­folgung einer verdächtigen Person Sonderrechte
gemäß § 35 I StVO in Anspruch
nehmen7.
Fachteil
22
Bedenken gegen die herrschende Meinung könnten
wie folgt erhoben werden:
Nach dem Wortlaut des § 35 I
StVO werden die Sonderrechte
bestimmten Einrichtungen
­zugewiesen. Die Substantive
„Bundeswehr, Feuerwehr und
Polizei“ legen die Annahme
nahe, dass hier zunächst die
Fahrten mit Dienstkraftfahrzeugen gemeint sind. Diese
Interpretation wird durch
­Ziffer I zu VwV zu § 35 StVO
verstärkt. Danach soll bei
Fahrten, bei denen nicht alle
Vorschriften eingehalten werden können, die Inanspruchnahme von Sonderrechten
durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn
­angezeigt werden. Ein weiteres Argument gegen die herrschende Meinung liegt bei
der Beschränkung auf Dienstkraftfahrzeuge in der möglichen Kontrolle der Sonderrechtsfahrten durch die Organisationsgewalt der jeweiligen
Institutionen. Sonderrechtsfahrten werden nachvoll­
ziehbar und damit auf ein
Mindestmaß beschränkt.
­Außerdem ist gewährleitstet,
dass nur entsprechend ausgebildete Angehörige, die die jeweilige Eignung zum Führen
von Dienstkraftfahrzeugen
nach­gewiesen haben, berechtigt, Sonderrechte in Anspruch
zu nehmen. Damit wäre insgesamt das Ge­fährdungs- und
hausen NZV 2010, S. 365–367, das im Ergebnis die Anwendung von Sonderrechten
für möglich hält, jedoch im konkreten Fall
von einer konstruierten Geschichte des Polizeibeamten ausging und deshalb eine Berufung auf § 35 I StVO nicht zuließ. Nicht
eindeutig OLG Hamm, Beschluss vom 4. Februar 2003 <juris>, das die Entscheidung
der Vorinstanz, die den Beamten auch zu
einem Monat Fahrverbot verurteilt hatte,
wieder aufhoben. Ablehnend AG Groß-Gerau NZV 1992, S. 333–334; krit. Jäcksch
NZV 2002, S. 412–413.
7 Vgl. Deutscher VRR 2006, S. 447. Allerdings
beinhalte das Festnahmerecht gem. § 127
StPO nur Eingriffe in die Rechte der verfolgten Person. Eingriffe in die Verkehrssicherheit können nicht durch § 127 StPO
gerechtfertigt werden; vgl. OLG Jena VRS
94 (1998), S. 459–462.
> Polizeispiegel | Mai 2015
Schadensrisiko minimiert. Die
Erkennbarkeit des Dienstkraftfahrzeugs würde ebenfalls zur
Reduzierung des Risikos führen. Die Verkehrsteilnehmer
nehmen Sonderrechts­fahrten
mit Dienstkraftfahrzeugen
eher wahr und stellen ihr Fahrverhalten im Regelfall darauf
ein.
Trotz dieser nicht unerheblichen Bedenken befürwortet
die herrschende Meinung die
Zulässigkeit von Fahrten mit
Privatwagen8. Diese Meinung
ist begrüßenswert. Den verantwortungsbewussten Amtsträgern ist auch in bestimmten
Situationen ein Sonderrecht
einzuräumen für in der Freizeit
vorgenommene Maßnahmen.
Ein Recht, das ihnen für Fahrten im Dienst ohnehin zur Verfügung steht.
<<
Reichweite der
­Sonderrechte gemäß
§ 35 I StVO
§ 35 I StVO befreit von den
­Vorschriften der StVO. Das bedeutet, dass zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzungen
gemäß § 3 StVO, Abbiegeregelungen gemäß § 9 StVO, aber
auch Regelungen zum Parken
(§ 12 StVO) sowie zur Handybenutzung (§ 23 Ia StVO) nicht
beachtet werden müssen.
Auch wenn der Wortlaut von
§ 35 I StVO eine Befreiung von
allen Vorschriften der StVO
vor­sieht, bedeutet dies nicht,
dass die Sonderrechte grenzenlos gewährleistet werden.
Die Inanspruch­nahme von
Sonderrechten darf nicht mit
den Wegerechten gemäß § 38
StVO verwechselt werden. Die
anderen Verkehrsteilnehmer
sind nicht verpflichtet, dem
Sonderrechtsfahrer „freie
Bahn“ zu machen. Auch kann
der Fahrer nicht darauf vertrauen, dass seine Absicht von
anderen Verkehrs­teilnehmern
8 Die Rechtsprechung war hier wegweisend.
Vgl. insbesondere OLG Stuttgart NZV
2002, S. 410 ff., in zwei Entscheidungen
zu Geschwindigkeitsverstößen von Feuerwehrmännern anlässlich von Alarmierungsfahrten mit dem Privatwagen;
­Nadler, a. a. O. (Fn. 2), S. 34.
erkannt und eine dementsprechende Vorsicht oder Zurückhaltung ausgeübt wird. Die
Verantwortung für die Verkehrssicherheit liegt in der
Hand desjenigen, der die Sonderrechte ge­mäß § 35 I StVO
in Anspruch nimmt. Mögliche
Missverständnisse gehen zu
seinen Lasten.
<<
Zur Erfüllung hoheit­
licher Aufgaben
­dringend geboten
Sonderrechte dürfen gemäß
§ 35 I StVO nur dann in Anspruch genommen werden,
wenn dies zur Erfüllung einer
hoheitlichen Aufgabe dringend geboten ist. Dieser Tatbestand wird ganzheitlich
­gesehen und mündet in die
Formel, dass die sofortige
­Erfüllung einer dienstlichen
Aufgabe als wichtiger ange­
sehen wird als die Beachtung
der Verkehrsregeln. Es findet
letztlich stets eine Einzelfallabwägung statt, die auch
­umgekehrt zu folgender Aussage führen kann:
„Je höher das zu schützende
Rechtsgut, desto eher und intensiver darf der Fahrer von
den Regelungen der StVO abweichen.“ Damit können auch
höhere Geschwindigkeitsüberschreitungen gerechtfertigt
werden, die sich in der Gesamtwertung noch angesichts
der Bedeutung des Rechts­
gutes als maßvoll erweisen.
Über diesen Tatbestand findet
auch das Übermaßverbot Eingang in die Gesamtbewertung9. Das bedeutet, dass die
Sonderrechtsfahrt beziehungsweise die Sonderrechtsinanspruchnahme nicht nur geeignet, sondern auch erforderlich
und verhältnismäßig sein
muss. Stehen mildere Mittel
zur Verfügung, zum Beispiel
die sofortige Alarmierung einer
nahegelegenen Polizeidienststelle mit einer schnellen
Hand­lungsmöglichkeit, wäre
die Verfolgung mit einer deut9 Deutscher VRR 2006, S. 447 (450), mit zahlreichen Beispielen
lich überhöhten Geschwindigkeit nicht erfor­derlich. Diese
Bewertung setzt jedoch voraus, dass das mildere Mittel
auch geeignet ist, den ver­
folgten Zweck zu erreichen
oder zumindest dessen Erreichung zu fördern.
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfordert eine Abwägung zwischen dem mit
der Sonderrechts­fahrt ver­
bundenen Risiko für die Verkehrssicherheit und dem
­beabsichtigten Zweck. Die
Inan­spruchnahme von Sonderrechten zur Verfolgung einer
anderen Verkehrsordnungswidrigkeit könnte sich als unverhältnismäßig erweisen. Der
Beamte muss sich vor Augen
führen, dass er das Risiko der
Beweislast trägt. Die Rechtsprechung ist nicht ganz einheitlich und setzt gerade bei
Ge­schwindigkeitsverstößen
unterschiedliche Maßstäbe10.
Der Begriff „hoheitliche Aufgaben“ ist weit zu verstehen und
umfasst insbesondere die der
jeweiligen Organisation zugewiesenen Aufgaben11. Für die
Polizei sind diese insbesondere
Maßnahmen zur Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr.
<<
Begrenzung der
­Sonderrechte
Gemäß § 35 VIII StVO dürfen
Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung der
öffentli­chen Sicherheit und
Ordnung ausgeübt werden.
Damit ist die Gefährdung
oder Schädigung anderer Verkehrseilnehmer von vorneherein ausgeschlossen. Eine Vor10 Vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 25. Juni 2014 <juris>, das die Überschreitung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um
60 Prozent (der Gutachter hatte eine Vorkollisions- beziehungsweise Annäherungsgeschwindigkeit von 80 km/h abgeleitet)
als nicht gerechtfertigt sah und damit die
Berufung auf § 35 I StVO nicht zuließ. Das
AG Gießen ZfS 2014, S. 234 sah die Überschreitung von 25 km/h in einer 30-km/hZone noch als angemessen an. Das OLG
Stuttgart NZV 1992, S. 123 sah die Überschreitung von 55 km/h bei einer erlaubten
Geschwindigkeit von 100 km/h ebenfalls
als noch gerechtfertigt an. Dem vorliegenden Fall lag die Verfolgung einer mit Haftbefehl gesuchten Person zugrunde.
11 Bachmeier/Müller/Starkgraff, a. a. O.
(Fn. 6), Rn. 25 zu § 35 StVO.
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
fahrtsverletzung gemäß § 8
StVO, bei der ein anderer Ver­
kehrsteilenehmer gefährdet
wird, kann damit nicht durch
§ 35 I StVO ge­rechtfertigt wer­
den. Jedoch kann eine Rotlicht­
fahrt gemäß § 37 StVO ohne
Folgen im Einzelfall durch § 35
I StVO gedeckt sein, wenn der
Fahrer dabei besondere Sorg­
falt walten lässt.
Im Hinblick auf eine mögliche
Güterabwägung stellt sich die
Frage, ob in bestimmten Ein­
zelfällen nicht ausnahmsweise
doch eine Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer in Kauf zu
nehmen ist, wenn die Fahrt
und die Verkehrsverstöße dem
Schutz höchster Rechtsgüter
dienen. Gerade im Zusammen­
hang mit einer Inregressnahme
von Beamten gemäß § 48 Be­
amtStG stellt die Rechtspre­
chung folgenden Grundsatz
auf:
„Bei Inanspruchnahme des Sonderrechtes nach § 35 I StVO obliegt es dem Sonderrechtsfahrer,
Gewicht, Bedeutung und die
Frage der Aufschiebbarkeit der
Dienstaufgabe gegen die Folgen bei etwaiger Nichtbeachtung einer Verkehrsregel in der
jeweiligen Lage unterwegs abzuwägen, wobei die Sorgfaltspflicht mit der Schwere der Gefahren wächst, die durch eine
Vernachlässigung der Verkehrsregeln verursacht werden können“ 12.
Auch wenn damit dem jeweili­
gen Fahrer ein großer Beurtei­
lungsspielraum eingeräumt
wird, setzt § 35 VIII StVO die
Grenze. Eine Gefährdung oder
gar Schädigung lässt sich nicht
über § 35 I StVO rechtfertigten.
12OVG Magdeburg, Beschl. v. 22. Mai 2014,
<juris>, bei Durchfahrt einer Wasserfläche
im Rahmen der Verfolgung eines flüchti­
gen Kleinkraftrades, mit weiteren Nach­
weisen.
In bestimmten Einzelfällen
könnte ein Konfliktfall zwi­
schen zwei hohen Rechtsposi­
tionen bestehen und damit ein
rechtfertigender Notstand im
Sinne von § 16 OWiG oder § 34
StGB einschlägig sein.
<<
Sonderrechten. Soweit zum
Beispiel eine Alarmie­rung
durch die Dienststelle erfolgt,
ist damit der Nachweis er­
bracht. Nimmt der Beamte
eigeniniti­ativ Sonderrechte
wahr, obliegt ihm ein eine
Darlegungspflicht, die hinrei­
chend genau und plausi­bel
sein muss. Verfolgt der Beam­
te mit einem Privatwagen ei­
nen anderen Verkehrsteilneh­
mer, weil der Verdacht einer
Verkehrsstraftat vorliegt,
­werden genauere Angaben
zur Situation, aber auch zum
Fahrzeugtyp, zum amtlichen
Kennzeichen und zum Fahr­
zeuginsassen erwartet. Kön­
nen diese oder ähnliche kon­
krete Angaben nicht belegt
werden, läuft der Beamte Ge­
fahr, dass seine Anga­ben als
Schutzbehauptung oder gar
als Ausrede verstanden wer­
den, zur Verschleierung einer
eige­nen Geschwindigkeits­
Sonstige
­Einschränkungen
In Literatur und Rechtspre­
chung werden zu Recht hohe
Anforderungen an den Nach­
weis der drin­genden Aufga­
benerfüllung gestellt. Dieser
Aspekt kommt gerade bei
Fahrten in der Freizeit mit
dem Privatwagen besonders
zum Tragen, um einem mög­
lichen Missbrauch entgegen­
zuwirken. Die mit der Ent­
scheidung über § 35 I StVO
befassten Gerichte erwarten
eine plausible Darlegung der
Situation und der Gründe für
die Inanspruchnahme von
23
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> Polizeispiegel | Mai 2015
DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft
überschreitung und der mögli­
chen Folgen13. Insoweit trägt
der Beamte hier ein gewisses
Risiko, das er schon vor Inan­
spruchnahme kennen und be­
denken sollte. Die Festnah­me
einer Person, die einer Straftat
verdächtigt ist oder die mit
­einem Haftbefehl gesucht
wird, wird regelmäßig als hin­
reichende Darlegung akzep­
tiert14. Für die Anerkennung
eines Dienstunfalls ge­mäß
§ 31 BeamtVG gilt eine ähnli­
che Regelung, wie noch näher
ausgeführt wird.
<<
Fachteil
24
Rechtsfolgen
Die zulässige Inanspruchnah­
me von Sonderrechten gemäß
§ 35 StVO befreit von den
­Vorschriften der StVO mit der
Folge, dass die begangenen
­Ordnungswidrigkeiten ge­
rechtfertigt sind. Ein Verkehrs­
verstoß liegt nicht vor15, denn:
„Das verkehrswidrige Verhalten
eines Beamten, der berech­tigt
sein Sonderrecht in Anspruch
nimmt, beurteilt sich daher
auch im Falle einer Gefährdung
oder Schädigung anderer, allein
nach § 35 VIII StVO“16. Eine Son­
derrechtsfahrt nach § 35 I StVO
ist ein Rechtfertigungsgrund
für die begangenen Ordnungs­
widrigkeiten17.
Missachtet der Beamte bei
der Sonderrechtsfahrt das Ge­
bot nach § 35 VIII StVO (weil
einherge­hend mit einer zum
Beispiel Gefährdung oder Schä­
digung anderer), entfällt also
die Rechtfertigung nach § 35 I
StVO nicht. Strittig ist, ob im
Zutreffensfalle eine Ahndung
nach § 1 II StVO erfolgt. Dem­
nach kann eine konkrete Ge­
fährdung oder Schädigung an­
derer Verkehrseilnehmer oder
Verlet­zungen anderer Perso­
nen nicht über § 35 I StVO ge­
rechtfertigt werden18.
13 Vgl. dazu ausführlich AG Lüdinghausen
NZV 2010, S. 365–367
14 OLG Stuttgart, NZV 1992, S. 123 (Haftbefehl)
15Hentschel/König/Dauer, a. a. O. (Fn. 1),
Rn. 22 zu § 35 StVO
16KG NZV 2000, S. 510; vgl. Gutt/Krenberger
ZfSch 2014, S. 490 (491) m. w. N.
17 Deutscher VRR 2006, S. 447
18Deutscher VRR 2006, S. 447 mit weiteren
Nachweisen und Hentschel/König/Dauer,
a. a. O. (Fn. 1), Rn. 4 zu § 35 StVO m. w. N.
> Polizeispiegel | Mai 2015
Werden die Sonderrechte da­
gegen nicht anerkannt, weil
der Beamte zum Beispiel die
Notwendigkeit nicht hinrei­
chend nachweisen konnte, er­
folgt eine Ahndung der began­
genen Verkehrsverstöße, zum
Beispiel der Geschwindigkeits­
überschreitungen gemäß §§ 3
und 49 StVO19.
<<
Dienstunfallrechtliche
Betrachtung
Die Regelungen des Dienstun­
fallrechts gemäß § 31 BeamtVG
finden grundsätzlich Anwen­
dung. Maßnahmen von Poli­
zeivollzugsbeamten in der
Freizeit können dem Dienst­
unfallschutz unter­fallen20.
Um einem möglichen Miss­
brauch und ein unkalkulierba­
res Risiko für den Dienstherrn
zu verhindern, hat die Recht­
sprechung strenge Anforde­
rungen an die Wirksamkeit
des „Sich-in-den-Dienst-ver­
setzt-Habens“ gestellt. Es
reicht demnach nicht aus,
wenn der Polizeibeamte ge­
setzliche Aufgaben der Polizei
(zum Beispiel § 1 PolG NRW
oder § 1 POG RP) wahrnimmt.
Vielmehr muss diese Aufgabe
auch zu seinem konkreten
Aufgabenbereich gehören21.
Ein Beamter, der zum LKA
abge­ordnet und dort im Be­
reich der Kriminaltechnik tätig
ist, kann sich deswegen nicht
wirksam zur Durchführung
einer Verkehrskontrolle in
den Dienst versetzen22. Einem
Kriminalbeamten, der sich
zur Gefahrenabwehr in den
Dienst versetzt, um Sachbe­
schädigungen zu verhindern,
wurde dieser Dienstbezug zu­
erkannt. Ebenso konnte sich
19Müller VD 2001, S. 206
20 Vgl. OVG Saarland, NVwZ-RR 2012, S. 562–
563 (= NZV 2013, S. 54–54) mit Verweisen
auf die ältere Rechtsprechung des Bun­
desverwaltungsgerichts; VG Mainz, Urt.
v. 23. August 2013, VG Düsseldorf, Urt.
v. 13. Januar 2010, VG Wiesbaden, Urt.
v. 19. Januar 2005 – Einschreiten von alko­
holisierten Beamten in der Freizeit zur Ge­
fahrenabwehr wurde als Dienstunfall bejaht
–, und VG Darm­stadt, Urt. v. 6. Mai 2004 und
VG Lüneburg, Urt. v. 25. Februar 2004 alle
Entscheidungen nach <juris>. Ausführlich
Wilhelm, ­Ge­samtkommentar Öffentlicher
Dienst (GKÖD), § 31 BeamtVG, Rd. 33, S. 27.
21OVG Saarland, NVwZ-RR 2012, S. 562–563
(= NZV 2013, S. 54–55)
22OVG Saarland, NVwZ-RR 2012, S. 562–563
(= NZV 2013, S. 54–55)
ein Beamter der Bundespolizei
zur Festnahme eines Laden­
diebes wirksam in den Dienst
versetzen.
Ein weiteres Hindernis könnte
die eigene Dienstunfähigkeit
sein. Ein Beamter, der zum
Zeitpunkt der Indienstsetzung
dienstunfähig erkrankt ist,
kann grundsätzlich keine
dienstlichen Aufgaben in sei­
ner Freizeit wahrnehmen23.
Weiterhin muss eine gewisse
Eilbedürftigkeit, vergleichbar
mit Gefahr im Verzug, vor­
liegen. Außerdem dürfen
­keine weiteren Ausschlie­
ßungsgründe vorliegen. Ge­
mäß § 20 VwVfG ist es Beam­
ten grundsätzlich untersagt,
in eigener Sache/Angelegen­
heit tätig zu werden. Als Be­
teiligter ist der Beamte vom
Verfahren ausgeschlossen.
Bei einer Verkehrsgefährdung
durch einen Dritten ist der
­betroffene Polizeibeamte
­„Beteiligter“ und darf damit
nicht in der eigenen Sache
­tätig wer­den24.
Außerdem fordern die Gerich­
te objektiv erkennbare Tatsa­
chen, die einen Schluss auf
den Willen des Beamten zu­
lassen, in Ausübung des Diens­
tes zu handeln, und den not­
wendigen Zusammen­hang
zwischen der jeweiligen Tätig­
keit des Beamten und den
­typischen Anforderungen sei­
nes Amtes belegen25. Liegen
diese Tatsachen nicht vor und
kann der Beamte seine In­
dienstsetzung nicht plausibel
machen, verwehren die Ge­
richte die Anerkennung eines
Dienstunfalls. Insoweit zeich­
net sich eine ähnliche Nach­
23 OVG Saarland NVwZ-RR 2012, S. 562–563
(= NZV 2013, S. 54–55). Das Gericht ließ
diese Frage jedoch offen. Die Indienst­set­
zung trotz Dienstunfähigkeit ist im Einzel­
fall ausnahmsweise möglich. Das VG Düs­
seldorf, Urt. v. 13. Januar 2010 <juris> ließ
eine Ausnahmeregelung zu, lehnte jedoch
im konkreten Fall die Anerkennung eines
Dienstunfalls ab, bei dem ein Polizeibeam­
ter eine Folgekrankmeldung zur Diensts­
telle bringen wollte und sich dabei in den
Dienst versetzte, um einen Verkehrs­teil­
nehmer zu kontrollieren. Dabei war es zu
einem Verkehrsunfall gekommen.
24 OVG Saarland, NVwZ-RR 2012, S. 562–563
(= NZV 2013, S. 54–54)
25 VG Düsseldorf, Urt. v. 13. Januar 2010
­<juris>
weispflicht ab wie bei der
­Inanspruchnahme von Sonder­
rechten.
Wilhelm26 bringt das Problem
mit folgender Formel auf den
Punkt: „Eine sachwidrige
Indienst­versetzung braucht
sich der Dienstherr nicht aufdrängen zu lassen. Er muss nur
für ein Tätigwerden des Beamten einstehen, das seinem
­wohlverstandenen Interesse
entspricht.“
<<
Fazit
>>Unter engen gesetzlichen
Voraussetzungen kann sich
ein Polizeibeamter in den
Dienst versetzen und bei der
Fahrt mit dem Privat-Kfz
Sonderrechte gemäß § 35 I
StVO in Anspruch nehmen.
Die Notwendigkeit ist durch
Tatsachen nachzuweisen.
Bei verschie­denen Entscheidungen hatten die Gerichte
erhebliche Zweifel an der
Glaubwürdigkeit der Dar­
stellung.
>>Eine private Sonderrechtsfahrt kann im Einzelfall als
Dienstunfall gemäß § 31 BeamtVG anerkannt werden.
Die Gerichte setzen hier
ebenfalls hohe Anforderungen. Insbesondere müssen
konkrete Tatsachen die Notwendigkeit der Indienstsetzung belegen.
>>Hinsichtlich der Entscheidung des Beamten, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, billi­gen die Gerichte
einen Ermessensspielraum
insbesondere hinsichtlich
der Eilbedürftig­keit und
Notwendigkeit zu. Der Beamte ist zur höchst möglichen Sorgfalt, insbesondere
bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, verpflichtet
und trägt ein hohes Risiko.
Die Inan­spruchnahme von
Sonderrechten gemäß § 35 I
StVO sollte sich daher auf
außergewöhn­liche Fälle
­beschränken. 26 Gesamtkommentar Öffentlicher Dienst
(GKÖD), § 31 BeamtVG, Rd. 33, S. 27
dbb
allen Landesregierungen eine
Übertragung“, so Benra. Auch
das Land Bremen hat am
15. April 2015 die Übernahme
des Tarifergebnisses angeboten – allerdings mit einer zeitlichen Verzögerung von vier
Monaten. Der dbb bremen hat
das Angebot begrüßt.
Zu einem knapp einstündigen Meinungsaustausch über aktuelle Fragen rund um den öffentlichen Dienst
kamen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 21. April
2015 im Bundeskanzleramt in Berlin zusammen.
Tarifübertragung auf Beamte:
Länder in der Folge-Pflicht
Nachdem Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz angekündigt haben, die
Einigung für die 800 000 Tarifbeschäftigten der Länder eins zu eins auf
ihre Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen, sieht der dbb
die anderen Länder weiter in der Pflicht, diesen guten Beispielen zu folgen.
Unmittelbar nach der Tarifeinigung der Länder am 29. März
2015 in Potsdam kündigte
der bayerische Finanzminister
Markus Söder an, das Ergebnis
des Tarifabschlusses eins zu
eins für die Beamten des Freistaats zu übernehmen. Der
entsprechende Gesetzentwurf
liegt seit dem 1. April 2015 vor.
Auch die rheinland-pfälzische
Ministerpräsidentin Malu
Dreyer sicherte die zeit- und
wirkungsgleiche Übernahme
für die Beamtinnen, Beamten
und Versorgungsempfänger
zu. Die Hamburger Landesregierung hatte dies bereits während der Tarifverhandlungen
zugesagt. „Nach Jahren einer
gesetzlich festgeschriebenen,
aber umstrittenen Besoldungserhöhung von lediglich einem
Prozent ohne Rücksicht auf
die deutlich höher ausgefallenen Tarifabschlüsse, ist das
die überfällige Rückkehr zu
bewährter Praxis“, erklärte
dazu der stellvertretende
dbb Bundesvorsitzende und
Fachvorstand Beamtenpolitik, Hans-Ulrich Benra, am
2. April 2015 in Berlin.
„Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass inzwischen auch Sachsen-Anhalts Finanzminister
Jens Bullerjahn dem Kabinett
eine Übernahme der Tariferhöhung vorgeschlagen hat, wenn
auch leider mit einem ‚Haar
in der Suppe‘, einer zeitlichen
Verzögerung der Besoldungserhöhung um drei Monate“,
sagte Benra am 10. April 2015.
Er erinnerte auch den sächsi-
schen Finanzminister Georg
Unland an dessen Zusicherung,
dem Kabinett die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des
Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger im Freistaat vorzuschlagen.
„Das sind die Signale, die die
Beamtinnen und Beamten der
Länder und Kommunen von
der Politik erwarten: Zügige
Gesetzgebungsverfahren, damit auch sie an der allgemeinen Einkommensentwicklung
teilhaben können.“ Schließlich
leisteten sie genau wie ihre
angestellten Kolleginnen und
Kollegen Tag für Tag verantwortungsvolle und engagierte
Arbeit im Dienste der Bürgerinnen und Bürger. „Das gilt für
alle Bundesländer. Und deshalb
erwarten wir auch zeitnah von
Auch die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika
Heinold hat erste Vorschläge
zum Umgang mit dem Tarifabschluss im Beamtenbereich
vorgelegt. Vorgesehen ist eine
analoge Übertragung der Einkommenssteigerung – diese
jedoch mit einer zeitlichen Verzögerung von drei Monaten in
den Jahren 2015 und 2016, also
jeweils zum 1. Juni. Dazu erklärte die schleswig-holsteinische dbb Chefin Anke Schwitzer am 23. April 2015: „Die
Vorstellungen der Finanzministerin sind für uns nicht sachgerecht. Durch eine Eins-zueins-Übertragung werden die
Haushaltsansätze des Landes
nur in geringfügigem Maße in
den Jahren 2015 und 2016
überstiegen. Eine volle Übertragung des Tarifabschlusses
ist also durchaus machbar,
wenn man es nur will.“
Baden Württemberg lässt
den Großteil seiner Beamten
erneut auf die Anpassung von
Besoldung und Versorgung
warten. Betroffen sind Beamte
des gehobenen und höheren
Dienstes. Für sie wird der Tarifabschluss lediglich inhaltsgleich übernommen. Nur Beamte bis Besoldungsgruppe
A 9 erhalten die höheren Bezüge auch zeitgleich. Darauf
habe sich die Landesregierung
verständigt, erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Finanzminister Nils
Schmid am 21. April 2015 im
Gespräch mit dem BBW. BBW
Chef Volker Stich, der auch dbb
Vize ist, reagierte verärgert:
Die Beamten hätten bei der
Landtagswahl 2011 Grün-Rot
mit in den Sattel gehoben –
mit einer Wiederholung 2016
sei bestimmt nicht mehr zu
rechnen.
> Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015
25
aktuell
Bundesregierung, Guido Bergmann
< Meinungsaustausch in der Chefetage
dbb
Nachwuchskampagne „Die Unverzichtbaren“:
2. Staffel gestartet
Der dbb hat am 20. April 2015 den Startschuss für
die 2. Staffel der Nachwuchskampagne „Die Unverzichtbaren“ gegeben, die junge Menschen über den
Arbeitgeber öffentlicher Dienst informiert.
Fünf neue Gesichter – junge
Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst – machen in den
kommenden Monaten an rund
9 000 Schulen auf Plakaten und
Postkarten Werbung für eine
Karriere im öffentlichen Sektor
und weisen auf das Internetportal zur Kampagne hin, das
Informationen zu mehr als 100
Berufsprofilen und einen interaktiven Berufsfinder bietet.
fokus
26
fen, die den Pädagogen bundesweit zur freien Nutzung
angeboten wird.
„Deutschlands öffentlicher
Dienst droht bei einem aktuellen Fehlbedarf von über
100 000 Fachkräften und mehr
als 700 000 altersbedingt ausscheidenden Beschäftigten in
den kommenden Jahren seine
Leistungsfähigkeit zu verlieren.
Der demografische Wandel tut
ein Übriges und erschwert die
Nachwuchssuche zunehmend“,
sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt
anlässlich des neuen Staffelstarts. „Deswegen müssen
wir jetzt und auf breiter Front
um qualifizierte und motivierte Talente kämpfen – sie sind
ebenso unverzichtbar wie der
öffentliche Dienst selbst.“
In Videos und Blogs berichten
die jungen Menschen über ihre
Arbeit und ihre Motive für die
Berufswahl. Auch im sozialen
Netzwerk „Facebook“ haben
die Unverzichtbaren einen
Account. Ein weiteres Element
der Kampagne ist die Lehrermappe „Öffentlicher Dienst“
mit einer komplett aufbereiteten Unterrichtseinheit für
Schülerinnen und Schüler der
Sekundarstufe 1 zum öffentliDer dbb als gewerkschaftlicher
chen Sektor und seinen Beru-YK ab 150dpi für Prinerg
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> Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015
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x 148.00 mm); 17.Apr 2015
Dienstes übernehme mit den
„Unverzichtbaren“
weiterhin Zukunftsverantwortung. „Die tolle Resonanz für unsere
Kampagne bestärkt uns darin
und ist zugleich
Botschaft an Politik, Arbeitgeber
und Dienstherrn.
Wir müssen handeln, um Deutschlands öffentlichen Dienst fit für künftige
Herausforderungen zu machen
und dafür zu sorgen, dass sich
unser Land, unser Gemeinwesen und die Wirtschaft weiterhin auf
diesen
stabilen
und
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Krankenpflege
modernen öffentlichen Dienstleister verlassen können. Das
geht nur mit klugen Köpfen,
und um die müssen wir uns gemeinsam bemühen“, fordert
dbb Chef Dauderstädt.
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dbb
Exklusiv für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen
Tarifeinheit – Terrain sondiert
Norman S.,
langjähriges
dbb-Mitglied
Bild: Jana Denzler
Jan Brenner
Zahlreiche Gespräche führt die
Bundesleitung des dbb in der
„heißen Phase“ vor Anhörung
und 2./3. Lesung im Bundestag
zu dem von der Großen Koalition eingebrachten Tarifeinheitsgesetz. Gemeinsam mit seinen
Partnern im „Bündnis für Koalitionsfreiheit“ betont der dbb
dabei Verfassungswidrigkeit
und fehlende Umsetzbarkeit
des Entwurfs, was zu einem
deutlichen Übergewicht der
Nachteile gegenüber der von
den Initiatoren erhofften präventiven Wirkung führe. Gesprächspartner sind dabei parlamentarische Arbeitsgruppen
und einzelne Abgeordnete wie
der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU mit
Zuständigkeit unter anderem
für Wirtschaft und Mittelstand, Dr. Michael Fuchs MdB,
im Bild rechts mit dbb Chef
Klaus Dauderstädt.
< Präventionsgesetz
Kredite ablösen oder
Wünsche erfüllen Freiräume schaffen!
Alles spricht für ein Beamtendarlehen über das dbb vorsorgewerk:
Friedhelm Windmüller
»
„Mit diesem Gesetzentwurf trägt die Politik endlich der Bedeutung
der gesundheitlichen Prävention angemessen Rechnung“, sagte
Hans-Ulrich Benra, Fachvorstand Beamtenpolitik und stellvertretender dbb-Bundesvorsitzender, am 22. April 2015 in Berlin. Benra
(Mitte) war als Sachverständiger zur Anhörung im BundestagsGesundheitsausschuss zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung
der Gesundheitsförderung und der Prävention“ geladen. Auf die Frage nach speziellen Präventionserfordernissen für besonders belastete
Berufsgruppen im öffentlichen Dienst reagierte Benra unter anderem
mit deutlicher Kritik am Personalabbau der vergangenen Jahre und
den daraus folgenden körperlichen und psychischen Belastungen für
die Beschäftigten. Der dbb setze sich seit Jahren verstärkt für ein systematisches und flächendeckendes betriebliches Gesundheitsmanagement in Behörden und Dienststellen ein. „Ich begrüße ausdrücklich, dass die Notwendigkeit, hier zu nachhaltigen Verbesserungen zu
kommen, inzwischen von der Bundesregierung erkannt wird“, sagte
Benra. Positiv bewertete der dbb Vize auch Neuregelungen, wonach
künftig besonders von Schichtarbeit belastete Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit haben, erleichtert auch wohnortferne Kuren in
Anspruch zu nehmen. Damit setze der Gesetzgeber eine langjährige
Forderung des dbb um, die einen zusätzlichen Beitrag zu einer verbesserten Wirkung gesundheitlicher Prävention leistet.
> Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015
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Die andere meinung:
Ungerechtigkeiten beseitigen
Die Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder bekommen mehr Geld.
2,1 Prozent zum 1. März 2015 und weitere 2,3 Prozent zum 1. März 2016,
kein Einschnitt bei der betrieblichen Altersversorgung bis auf leichte Anhebungen bei den Zusatzbeiträgen. Ein Ergebnis, mit dem die Tarifpartner gut
leben können; schließlich füllt die anhaltend gute Konjunktur die Staatskassen, und die kaum spürbare Inflationsrate steigert zudem den Wert des Zuwachses der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Erste Erklärungen von Bayern,
Hamburg und Rheinland-Pfalz
geben Anlass zur Hoffnung,
dass sich diesmal das unwürdige Gefeilsche um die zeit- und
wirkungsgleiche Besoldungserhöhung auf die Landes- und
Kommunalbeamten in Grenzen hält. Würden die Landesregierungen und Parlamente
allein nach den Gesetzen der
Vernunft handeln, dürften sie
zu keinem anderen Ergebnis
kommen. Wer anderes plant,
muss an die bittere Niederlage
der nordrhein-westfälischen
Landesregierungen mit ihrem
vor dem Verfassungsgericht
gescheiterten Versuch erinnert
werden, die Beamten einer negativen Sonderbehandlung zu
unterziehen.
Ohnehin muss man kein Beamter sein, um heute auf die Herausforderungen der nächsten
Jahrzehnte die richtigen Antworten zu finden. Die demografische Entwicklung verschärft den Wettbewerb um
die besten Köpfe. Schon heute
herrscht Nachwuchsmangel in
vielen Berufsfeldern, weil der
Staat bei der Bezahlung nicht
© kasto - Fotolia.com
fokus
28
Zu Recht erwarten die Beamtinnen und Beamten eine wirkungsgleiche Übertragung des
Tarifabschlusses auf ihre Besoldung. Es gilt schließlich das
Leistungsprinzip. Eine erneute
Minderbezahlung der beamteten Staatsdiener hätte negative Auswirkungen auf die zunehmend schwierigere
Nachwuchsgewinnung.
mithalten kann mit der privaten Wirtschaft. Der demografiebedingte Rückgang des Arbeitskräftepotenzials, der
schleichend zunimmt, wird den
öffentlichen Dienst nicht nur
früher, sondern auch härter
treffen als die private Wirtschaft. Ein Blick auf die Alterspyramide in den Amtsstuben
verheißt nichts Gutes.
man von keinem jungen Menschen erwarten, dass er bei der
Berufswahl seine materiellen
Interessen hintanstellt. Die negativen Folgen aber für den
Wirtschaftsstandort Deutschland und die Qualifikation der
Beschäftigten sind absehbar.
Die Gewerkschaften warnen
bereits seit vielen Jahren –
weitgehend vergeblich.
Längst spürbar ist dies in den
Berufsschulen der Republik.
Der Mangel an beruflichen
Fachlehrern ist eklatant und zu
einer Gefahr für das zu Recht
gepriesene duale Ausbildungssystem geworden. Absolventen ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge machen
einen großen Bogen um die Berufsschulen, denn mit den Einstiegsgehältern der Privatwirtschaft kann Vater Staat einfach
nicht konkurrieren. So viel intrinsische Motivation kann
Bislang behelfen sich die Bildungsminister mit Quereinsteigern, Frauen und Männern, die
ihre in der Wirtschaft gewonnenen Erfahrungen in den Berufsschulunterricht einbringen.
Häufig, aber eben auch nicht
immer, ein Gewinn für Schüler
und Kollegium. Wer wechselt,
muss meist Lohnverzicht üben.
Ähnlich ergeht es jenen, die –
obwohl hoch qualifiziert – aus
unterschiedlichen Gründen und
Motiven nicht im Beamtenverhältnis beschäftigt werden.
> Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015
Schreiende Ungerechtigkeit,
gegen die sich seit Jahren die
angestellten Lehrer zur Wehr
setzen. Sie fordern eine tarifvertragliche Entgeltordnung,
denn es ist vorsintflutlich, dass
die Arbeitgeber der Länder
nach Gutdünken selbst entscheiden können, wie sie ihre
angestellten Lehrkräfte bezahlen. Gut ausgebildete Lehrkräfte werden damit ausgenutzt.
Ihnen wird der Respekt für ihre
Arbeit verweigert. Dem dbb ist
nach vielen vergeblichen Anläufen zumindest ein Einstieg
in eine Entgeltordnung gelungen. Das ist zwar nicht der große Wurf, aber zumindest der
berühmte Spatz in der Hand,
wenn man der Taube auf dem
Dach nicht habhaft werden
kann.
Gewerkschaften sind nur so
stark, wie ihre Mitglieder sie
machen. Die Durchsetzungsmacht der rund 200 000 angestellten Lehrerinnen und Lehrer reichte nicht zu einem
rauschenden Sieg, sondern einem Minimalerfolg, auf dem
sich allerdings aufbauen lässt.
Notwendig dafür ist, dass man
die eigenen Reihen geschlossen hält und darüber hinaus
auf die Solidarität der anderen
Gruppen der angestellten Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes vertrauen kann. Notwendig dafür ist Überzeugungsarbeit bei den Kolleginnen und Kollegen größerer und
damit durchsetzungsfähigerer
Gewerkschaften.
Bernhard Hänel
< Der Autor ...
... (Jahrgang 1949) war langjähriger politischer Korrespondent bei der Tageszeitung Neue Westfälische,
Bielefeld, und befindet sich
seit Kurzem im Ruhestand.
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Steuerpolitik:
29
Die CDU will zügig damit beginnen, die sogenannte „Kalte Progression“ abzubauen. Darauf hatte
sich die Parteispitze auf dem Parteitag im Dezember 2014 in Köln geeinigt. Man wolle „finanzielle
Spielräume erarbeiten, um noch in dieser Legis­
laturperiode Bürgerinnen und Bürger in einem
ersten Schritt bei der Kalten Progression zu entlasten“, heißt es. Was hier relativ vage f­ ormuliert
wurde, fordern Wirtschaftsexperten bereits seit
Langem: Der Faktor Arbeit muss ­steuerlich ent­
lastet werden, um die Konjunktur zu stützen.
© Comugnero Silvana - Fotolia.com
spezial
Der Kalten
Progression
an den Kragen
So haben die vier führenden
Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrem Frühjahrsgutachten
nicht nur die Konjunkturprognosen für Deutschland nach
oben korrigiert. Darüber hinaus fordern sie angesichts des
kräftigen Aufschwungs eine
umfangreiche Steuersenkung.
Der Tarif solle insbesondere im
Bereich kleiner und mittlerer
Einkommen leistungsfreundlicher gestaltet werden, zitierte
die „Süddeutsche Zeitung“
Mitte April 2015 vorab aus
dem Frühjahrsgutachten der
Institute.
Auch die Kalte Progression,
die in bestimmten Finanzkonstellationen zu einem über­
pro­portionalen Anstieg der
­Steuerlast bei Einkommens­
erhöhungen führen kann,
müsse gemildert werden:
„Dringender Handlungsbedarf ergibt sich aus der hohen
Belastung des Faktors Arbeit“,
mahnen die Fachleute in ihrem fast 100 Seiten starken
> Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015
© Coloures-pic - Fotolia.com
dbb
spezial
30
Bericht. Auch bei der Kalten
Progression drängen sie die
Bundesregierung zur Entlas­
tung der Steuerzahler. Tarif­
verlauf und steuerliche Frei­
beträge sollten jedes Jahr
automatisch an die Inflation
angepasst werden.
Phänomen nennt man auch
„Steuerprogressionseffekt“.
Die Inflation kompensiert dann
die Lohnsteigerung, durch den
in bestimmten B
­ ereichen über­
proportional steigenden Ein­
kommensteuertarif sinkt dann
die Kaufkraft.
An der Gemeinschaftsprogno­
se beteiligt sind das Münchner
ifo Institut, das Deutsche Insti­
tut für Wirtschaftsforschung
in Berlin, das IWH aus Halle
und die Ökonomen des Rhei­
nisch-Westfälischen Instituts
für Wirtschaftsforschung.
Das Bundeskabinett be­
schwichtigt derweil: Die Kalte
Progression wirke sich derzeit
kaum auf die Einkommen aus:
2013 sei die Wirkung mit 0,6
Milliarden Euro gering gewe­
sen, 2014 habe sich gar keine
Kalte Progression ergeben. Das
sei das Ergebnis des ersten
Steuerprogressionsberichts,
den das Bundeskabinett im
­April 2015 verabschiedet hat.
Grund für die geringe Wirkung
der kalten Progression seien
die niedrigen Inflationsraten
und der erhöhte Grundfreibe­
trag zur Einkommensteuer je­
weils zu Beginn der Jahre 2013
und 2014.
Was genau ist Kalte Progressi­
on überhaupt, wie entsteht
und wie wirkt sie? Die Kalte
Progression entsteht, wenn
Gehaltserhöhungen nur die In­
flation ausgleichen, der Arbeit­
nehmer durch die Progression,
also das Ansteigen des Einkom­
mensteuertarifs aber mehr
Steuern abführen muss. Dieses
> Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015
<
Positive Szenarien?
Für die Jahre 2015 und 2016
prognostiziert der Bericht auf­
grund der Annahme verschie­
dener Inflationsraten drei mög­
liche Szenarien:
>Bei einer Inflationsrate von
einem Prozent würde die zu­
sätzlich entstehende Kalte
Progression weniger als eine
Milliarde Euro betragen.
>Bei einem Preissteigerungs­
niveau von 1,5 Prozent ergä­
ben sich Auswirkungen von
knapp zwei Milliarden Euro.
>Bei einer Inflationsrate von
zwei Prozent würde eine Pro­
gressionswirkung von rund
drei Milliarden Euro zu ver­
zeichnen sein.
Das Bundeskabinett hat gleich­
zeitig den Zehnten Existenzmi­
nimumbericht beschlossen.
Die aufgrund dieses Berichts
durchzuführenden Freibetrags­
erhöhungen würden die Kalte
Progression abmildern, heißt
es dort.
Nach dem Beschluss des
­Deutschen Bundestages
vom 29. März 2012 hat die
Bundesregierung alle zwei
­Jahre jeweils zusammen mit
dem Existenzminimumbericht
einen Bericht über die Wirkung
der Kalten Progression (Steuer­
progressionsbericht) vorzu­
legen.
Während die Bundesregierung
sich mit dem Steuerprogressi­
onsbericht auf zwei extrem in­
flationsgünstige Jahre ­bezieht,
zeichnet der Sachverständi­
genrat zur Begut­achtung der
gesamtwirtschaftlichen Ent­
wicklung – umgangssprachlich
die fünf Wirtschaftsweisen
­genannt – ein anderes Bild:
Zwar hatten auch sie im
März 2015 ihre Konjunktur­
prognose ange­hoben: Der Rat
dbb
geht für 2015 von einer Zu­
wachsrate des Bruttoinlands­
produkts in Deutschland von
1,8 Prozent aus. Im Jahresgut­
achten 2014/15 war lediglich
ein Zuwachs von einem Pro­
zent erwartet worden. Die An­
hebung um 0,8 Prozentpunkte
sei vor allem auf erheblich ver­
besserte makroökonomische
Rahmenbedingungen zurück­
zuführen. So sei der Ölpreis
seit Oktober 2014 kräftig ge­
fallen, was sich positiv auf den
privaten Konsum auswirke.
­Zugleich würden die Exporte
durch die Abwertung des Euro
im Zuge der quantitativen
­Lockerung der EZB stimuliert.
Andere Länder des Euroraums
profitierten ebenfalls von die­
sen geänderten Rahmenbe­
dingungen. Der Sachverstän­
digenrat erhöht daher seine
Prognose für die Zuwachsrate
des Bruttoinlandsprodukts im
Euroraum für das Jahr 2015
von einem Prozent auf 1,3 Pro­
zent.
<
Risiken für die
Finanzstabilität
Die positiven konjunkturellen
Effekte der ausgesprochen lo­
ckeren Geldpolitik seien jedoch
nur eine Seite der Medaille. Der
bessere Ausblick dürfe nicht
darüber hinwegtäuschen, dass
die Maßnahmen der EZB mit
erheblichen Risiken insbeson­
dere für die Finanzstabilität
verbunden seien und notwen­
dige Strukturreformen nicht
ersetzen könnten.
Die Einschätzung der Bundesre­
gierung zur kalten Progression
teilen die Wirtschaftsweisen
allerdings nicht: In ihrem Jah­
resgutachten 2014/2015 for­
dern sie, „die verdeckte Mehr­
belastung der Steuerzahler
durch die Kalte Progression soll­
te abgemildert werden“. Die
derzeit positive Einnahmensitu­
ation des Staates werde derzeit
auch durch die Kalte Progressi­
on in der Einkommensteuer un­
terstützt, „denn sie bewirkt je­
des Jahr aufs Neue strukturelle
Mehreinnahmen von etwa 2,5
Milliarden Euro. Da die Kalte
Progression die reale Steuerbe­
lastung stetig erhöht, steigt die
Steuerquote, die mittlerweile
auf einem der höchsten Ni­
veaus der vergangenen drei
Jahrzehnte liegt. Der Anstieg
der Steuerquote macht zudem
deutlich, dass die Belastung der
Kalten Progression kumulativ
wirkt und die aktuell niedrigen
Inflationsraten nur deren jährli­
che Zusatzbelastung senken“,
so der Bericht.
<
Länder mit im Boot
Das erklärt nur zum Teil, war­
um die Bundesregierung die
Wirkungen der Kalten Progres­
sion relativiert. Ein weiterer
Grund dürfte sein, dass die
­daraus resultierenden Mehr­
einnahmen voll in die Finanz­
planungen von Bund und Län­
dern für die kommenden Jahre
eingeflossen sind, weshalb sich
insbesondere die Bundesländer
gegen einen Abbau sperren.
Der Vorschlag des Sachverstän­
digenrates: „Wenn die Länder
sich weiter gegen die Bereini­
gung der Kalten Progression
sträuben, könnte der Bund den
Solidaritätszuschlag abschaf­
fen, um diese so indirekt abzu­
bauen. Dies wäre konsequent,
da nach dem Auslaufen des
­Solidarpakts II eine Reduktion
und schließlich eine Abschaf­
fung naheliegender wären als
eine Übertragung des Aufkom­
mens an die Länder und Ge­
meinden. Dieser Zielrichtung
würde beispielsweise eine um­
gehende Halbierung und an­
schließende stufenweise Re­
duktion bis zum Jahr 2019
entsprechen. Die Minderein­
nahmen würden sich zunächst
auf etwa sieben Milliarden (bei
der Halbierung) und anschlie­
ßend etwa zwei Milliarden
Euro in den Jahren 2016 bis
2019 belaufen.“
Der Sachverständigenrat hat
weiter errechnet, dass für Steu­
erpflichtige mit mittleren Ein­
kommen von 50 000 Euro pro
Jahr die jährliche Belastung
seit der letzten Tarifanpassung
(2010) in 2014 bei 772 Euro im
Jahr gelegen hat. Bei einem Ein­
kommen bis 80 000 Euro steigt
die Belastung auf 938 Euro.
Der Sachverständigenrat führt
dazu weiter aus: „Diese Ein­
schätzung müssen die Gegner
eines Abbaus der kalten Pro­
gression nicht teilen. Es gibt
gute Gründe, die sich gegen
eine Abminderung ins Feld füh­
ren lassen: Man kann Investiti­
onen in Bildung und Infrastruk­
tur für wichtiger halten. Man
kann der Sanierung des Staats­
haushalts den Vorzug geben.
Man kann argumentieren, die
Steuerbelastung in Deutsch­
land sei im internationalen Ver­
gleich nicht übermäßig hoch.
Man kann auch der Auffassung
sein, die Kalte Progression müs­
se nicht seit der letzten Tarif­
anpassung, sondern nur über
einen kleineren Zeitraum abge­
mildert werden. Nur eines, das
kann man nicht: sagen, die Kal­
te Progression existiere nicht.
Wer das behauptet, hat entwe­
der das Prinzip der schleichen­
den Steuererhöhungen nicht
verstanden – oder ignoriert
schlichtweg die Faktenlage.“
Die dbb Grundsatzkommission
für Wirtschafts- und Steuer­
politik hat auf der Basis der
­aktuellen Berechnungen eine
Beschlussempfehlung formu­
liert, über die der Bundes­
hauptvorstand des dbb in
­seiner kommenden Sitzung
im Juni 2015 beraten soll.
Sie hält den Abbau der Kalten
­Progression für ein selbstver­
ständliches Ziel, da der Staat
bei bestimmten Konstellatio­
nen „ungerechtfertigt“ von
Einkommenserhöhungen der
Bürger profitiert. Insofern sei
die Beseitigung der kalten Pro­
gression ein Gebot der Steuer­
gerechtigkeit, da die höhere
Steuerbelastung nicht mit ei­
ner höheren Leistungsfähigkeit
der Steuerpflichtigen einherge­
he. Die Verfasser geben aller­
dings auch zu bedenken, dass
eine Entlastung der Bürger
nicht über Schulden finanziert
werden dürfe. Denn dies wür­
de dazu führen, dass spätere
Generationen die Entlastung
bezahlten.
br/rh
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dbb
Hearing zu Tarifeinheitsplänen:
Das Gesetz wird scheitern
aktuell
32
„Freie Gewerkschaften werden
sich keinem staatlichen Einheitszwang unterwerfen“,
machte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt vor
den Symposiums-Teilnehmern
deutlich. Selbst innerhalb der
Regierungsparteien scheinen
immer weniger Repräsentanten glücklich mit dem Gesetzentwurf zu sein – wie bei
zahlreichen anderen Veranstaltungen zum Thema gab es
auch in Berlin reichlich Kritisches aus der SPD, bei der CDU
fand sich gleich gar niemand,
der das Gesetz auf dem Hearing verteidigen wollte. Einzig
Roland Wolf, Geschäftsführer
der Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), stieg als Kämpfer für
die Zwangstarifeinheit in den
Ring ...
„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hätte das Licht
Marco Urban (12)
„Freie Gewerkschaften oder staatlicher Einheitszwang?“ lautete die Frage,
die das „Bündnis für Koalitionsfreiheit“ bei seinem Hearing zum geplanten
Tarifeinheitsgesetz der Bundesregierung am 16. April 2015 in Berlin stellte.
In dem Bündnis haben sich dbb beamtenbund und tarifunion, Deutscher
Journalisten-Verband, Marburger Bund und Vereinigung Cockpit zusammengeschlossen, um gegen das verfassungswidrige Vorhaben vorzugehen.
< Klaus Dauderstädt
der parlamentarischen Welt
besser gar nicht erst erblickt“,
sagte dbb Chef Dauderstädt
zur Eröffnung der Diskussionsveranstaltung und widersprach
vehement den Argumenten
der Tarifeinheitsbefürworter,
denen zufolge die 2010 geänderte BundesarbeitsgerichtsRechtsprechung eine gesetzliche Regelung erforderlich
mache. „In den vergangenen
fünf Jahren sind eben nicht wie
Pilze hunderte von neuen Gewerkschaften in Deutschland
entstanden, haben Lokführer,
Piloten, Amazon-Beschäftigte,
Lehrer und Erzieher der Bundesrepublik im internationalen
Benchmarking der Streikfreudigkeit eben keine Spitzenstellung eingeräumt“, erläuterte
Dauderstädt. Er verwies auch
auf die „zahllosen Gutachten,
Aufsätze und Artikel, in denen
sich ausgewiesene Experten
für Verfassungs-, Arbeits- und
Tarifvertragsrecht angesichts
der eindeutigen Grundgesetzwidrigkeiten gegen einen Eingriff in Koalitions- und weitere
Grundrechte durch den Gesetzgeber ausgesprochen haben“.
Auch die Tatsache, dass die ursprüngliche Geschäftsgrundlage für die Gesetzespläne, ein
breiter Konsens der Sozialpart-
ner basierend auf einem gemeinsamen Vorstoß von BDA
und DGB, mittlerweile mehr
als brüchig sei, sollte den Tarifeinheitsverfechtern zu denken geben, fügte Dauderstädt
hinzu: „Im DGB sind ver.di,
GEW und NGG mit einer Unterschriftenaktion klar in Opposition gegangen, zum Vorschlag
stehen erkennbar nur noch IG
Metall und IG BCE, also nur ein
Viertel der acht Mitgliedsgewerkschaften“, berichtete der
dbb Bundesvorsitzende. Sein
eindringlicher Appell an das
Parlament: „Verehrter Bundestag, denke bitte darüber nach,
wer für die heutigen Tarifstrukturen wesentlich verantwortlich ist, und fasse den Vater
Staat als Arbeitgeber und Tarifpartner an der Nase, wenn er
zuschaut, wie die Arbeitsbedingungen im eigenen Haus
auseinanderdriften. Denn das
ruiniert unsere Arbeitswelt viel
schlimmer als die Rivalität zwischen uns Gewerkschaften.“
<
Arbeitgeber halten
Gesetz für „gelungen“
Verteidigt wird das Gesetz
von Arbeitgeberseite. Roland
Wolf, Geschäftsführer und
Leiter der Abteilung Arbeitsund Tarifrecht bei der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände (BDA),
bezeichnete den Regierungsentwurf als „gelungenen“ und
„einen wesentlichen Beitrag
zur Stabilisierung der Tarifautonomie und Koalitionsfreiheit in
Deutschland“, als geeignet, die
Rechtssicherheit und Rechts-
> Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015
dbb
< Roland Wolf
klarheit nach der geänderten
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr
2010 wiederherzustellen.
Damals hatten die Richter den
Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ gekippt. Wenn sich
die Gerichtsbarkeit verweigere,
Kollisionen zu lösen und die
Ordnungsfunktion zu übernehmen, müsse es der Gesetzgeber
selbst tun, sagte Wolf. Die von
den Kritikern des Gesetzes und
zahlreichen Verfassungs- und
Arbeitsrechtsexperten festgestellte Verfassungswidrigkeit
des Gesetzes mochte BDA-Geschäftsführer Wolf nicht erkennen, schließlich sichere das Gesetz den gewerkschaftlichen
Mitbewerbern der Mehrheitsgewerkschaft Anhörungs- und
Nachzeichnungsrechte zu. Damit sei das Gesetz verfassungsgemäß und greife nicht in Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie ein, so Wolf. Das vom Gesetzentwurf postulierte Mehrheitsprinzip bezeichnete er als
„Klarstellung und Verbesserung
des Spezialitätsprinzips, das
früher Anwendung fand“.
SPD-Juristen: Gesetz ist
verfassungswidrig
Mit dieser Position stand BDAGeschäftsführer Wolf allein
beim Hearing des Koalitionsfreiheitsbündnisses: Andere
Befürworter des Gesetzes aus
den Bundestagsfraktionen von
CDU/CSU und SPD waren von
den Organisatoren zwar um
eine Teilnahme an der Diskussion gebeten worden, blieben
ihr aber fern. Der Einladung
gefolgt war indes Harald Baumann-Hasske, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer
Juristinnen und Juristen (ASJ).
< Harald Baumann-Hasske
Sein Urteil über den Entwurf
des Tarifeinheitsgesetzes fiel
ganz anders aus, als zu erwarten war: Das Gesetzesvorhaben
sei eindeutig verfassungswidrig und finde auch kaum Befürworter in der eigenen Partei,
teilte Baumann-Hasske dem
staunenden Publikum mit: „Als
wir in der ASJ den Gesetzentwurf gesehen haben, haben
wir gesagt: Um Gottes Willen.
Das ist verfassungswidrig!“,
berichtete Baumann-Hasske,
der für die SPD im sächsischen
Landtag sitzt. Die ASJ tausche
mit Arbeitsministerin Andrea
Nahles (SPD), deren Ministerium den Gesetzentwurf vorgelegt hat, Argumente aus, bestätigte Baumann-Hasske, „aber
Frau Nahles ist keine Juristin
und erst recht keine Verfassungsjuristin.“
<
Grüne und Linke:
„Peinliche Antworten“
< Beate Müller-Gemmecke
Ebenso kritisch äußerten sich
die beiden Vertreterinnen der
Oppositionsfraktionen im Bundestag, die zum Hearing gekommen waren. Beate MüllerGemmecke, Sprecherin für
Arbeitnehmerrechte von Bündnis 90/Die Grünen, und Jutta
Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Partei Die
Linke, zeigten sich fassungslos
angesichts des Agierens der
Bundesregierung. „Die Antworten der Bundesregierung
auf unsere Kleine Anfrage in
Sachen Tarifeinheitsgesetz
waren einfach nur peinlich“,
berichtete Müller-Gemmecke,
die von der Bundesregierung
Zahlen und Fakten erfragen
wollte, mit denen die Notwendigkeit eines Tarifeinheitsgesetzes belegt werden könnte.
Sollte der Bundestag die Regelung mit der Mehrheit des
Regierungslagers tatsächlich
beschließen, wäre das „ein
Armutszeugnis“ für das Parlament, so Müller-Gemmecke.
„Wir müssen doch verfassungskonforme und handwerklich saubere Gesetze
abliefern und können die
Problemlösung nicht den
Gerichten überlassen.“
Jutta Krellmann von der Partei
Die Linke betonte, dass nicht
etwa die Gewerkschaften, sondern vielmehr die Arbeitgeber
die Tarifeinheit gefährdeten,
indem sie immer öfter und immer mehr Betriebsteile durch
Ausgliederungen aus den Flä-
33
aktuell
<
< Jutta Krellmann
chentarifen herauslösen und so
selbst für zwangsläufige Kollisionen sorgten. „Hier bräuchten
wir tatsächlich Ordnungs- und
Befriedungsmaßnahmen“, forderte Krellmann und erhielt darin Unterstützung.
> Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015
dbb
<
Journalistenverband:
„Streiks müssen wehtun“
„Diejenigen, die die Zustände
jetzt beklagen und eine gesetzliche Zwangstarifeinheit fordern, haben doch durch betriebliche Umorganisationen
und Outsourcing erst dafür ge-
< Kajo Döhring
aktuell
34
sorgt“, dass sich die Interessen
spalten, warf Kajo Döhring,
Bundesgeschäftsführer des
Deutschen Journalisten-Verbandes, den Arbeitgebern mit
beispielhaftem Blick auf die
Entwicklungen in der Medienlandschaft vor. Zugleich wies er
auf die weitreichende Bedeutung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit hin, das sogar
von den Tatbeständen der Notstandsgesetzgebung ausgenommen sei. Dies mache deutlich, so Döhring, dass an eine
Einschränkung dieses verfassungsmäßigen Freiheitsrechts
sehr hohe Bedingungen geknüpft seien, die das Tarifeinheitsgesetz in keiner Weise
erfülle. „Streiks müssen wehtun, und das müssen wir aushalten“, so die Botschaft von
Art. 9 des Grundgesetzes.
<
Gesetzentwurf widerspricht Koalitionsvertrag
Der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke,
unterstrich, dass das Tarifeinheitsgesetz bei allen verfassungsrechtlichen und technischen Unzulänglichkeiten
tatsächlich keinerlei Geschäftsgrundlage mehr habe, weil die
Maßgabe des Koalitionsvertrages, ein Gesetz im Konsens der
Sozialpartner zu beschließen,
entfallen sei. Eine Mehrheit der
Gewerkschaften und ihrer Mitglieder habe sich klar gegen das
Gesetz ausgesprochen. „Wer
für das Gesetz stimmt, bricht
also den Koalitionsvertrag“,
sagte Henke, der zugleich CDUAbgeordneter im Bundestag
ist. Bereits im Jahr 2010 hatten
sich die Bundesvereinigung der
Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gemeinsam für eine Tarifeinheit
ausgesprochen. „Diese Koalition zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern besteht heute
aber gar nicht mehr, weil die
Mehrheit der im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften mittlerweile sagt, das
Gesetz sei abzulehnen“, betonte Henke. Zum anderen heiße
es im Koalitionsvertrag, durch
< Rudolf Henke
flankierende Verfahrensregelungen werde verfassungsrechtlichen Belangen Rechnung
getragen. Auch dies sei nicht
geschehen.
<
VC-Chef Schulz: Gesetz
gehört in den Papierkorb
Ilja Schulz, Präsident der Vereinigung Cockpit, fasste die Positionen des Bündnisses für Koalitionsfreiheit zusammen: „Der
wahre Beweggrund der Gesetzesbefürworter ist schlicht der
Wille, Bürgern, Politik und Arbeitgebern die lästigen Streiks
vom Hals zu halten. Das ist in
jeder Hinsicht verfassungswidrig, politisch verwerflich und
damit vollkommen überflüssig.“
Er hoffe, so Schulz, dass spätes-
> Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015
Gesetzentwurf sei insofern ein
„Brandbeschleuniger“ für die
Tariflandschaft.
< Ilja Schulz
tens das Bundesverfassungsgericht das Tarifeinheitsgesetz dahin befördern werde, wo es die
Politik längst hätte hinwerfen
sollen: „In den Papierkorb.“
<
„Riesengroße“ Probleme werde
es auch bei der Ermittlung der
Mehrheiten in den jeweiligen
Betrieben geben: „Die Arbeitsgerichte müssen dann die Zugehörigkeit der Gewerkschaftsmitglieder für jeden
Arbeitnehmer feststellen. Wie
soll das praktisch funktionieren?“, wollte Jacobs wissen.
Der Jurist machte auch deutlich, dass die Intention der Gesetzesbefürworter, Streiks von
Spartengewerkschaften möglichst zu vermeiden, mit dem
Gesetz gar nicht erfüllt werden
„Brandbeschleuniger“
für Tariflandschaft
Auch Matthias Jacobs von der
Bucerius Law School Hamburg
widersprach den Tarifeinheitsbefürwortern vehement: „Der
Gesetzentwurf ist glasklar verfassungswidrig und auch handwerklich schlecht gemacht“,
stellte der Experte für Arbeitsrecht bei dem Berliner Hearing
fest. Zudem gebe es gar keinen
Grund dafür, ein solches Gesetz zu beschließen: „Es gibt
keine Anhaltspunkte für eine
nicht funktionierende Tarifautonomie. Damit ist ein Eingriff
in die Koalitionsfreiheit nicht
gerechtfertigt. Die Arbeitskämpfe haben nicht zugenommen, seit das Bundesarbeitsgericht 2010 den Grundsatz ‚Ein
Betrieb, ein Tarifvertrag‘ aufgegeben hat.
Deutschland ist eines der arbeitskampfärmsten Länder der
Welt“, betonte Jacobs. Größer
geworden sei nur die Lautstärke, in der über die Streiks berichtet werde. Die geplanten
Maßnahmen seien darüber hinaus nicht verhältnismäßig.
„Durch die Einführung des betriebsbezogenen Mehrheitsprinzips wird der Kampf um die
Mitglieder bei den Gewerkschaften erst richtig beginnen.
Schließlich geht es dann um
die Existenz der Berufsgewerkschaften“, warnte Jacobs. Der
< Matthias Jacobs
könne: Gezählt werden könne
dem Entwurf zufolge nämlich
immer erst dann, wenn ein Tarifvertrag abgeschlossen sei,
aufgrund dessen es dann zu
einem Kollisionstatbestand
komme. „Die Streiks finden
aber vorher statt“, zeigte
Jacobs auf und schloss: „Das
Gesetz wird rechtlich und tatsächlich scheitern.“
iba
< Info
So soll es mit dem Gesetzgebungsverfahren nach
dem Willen der Regierung
weitergehen:
4. Mai 2015: Anhörung im
Bundestagsausschuss für
Arbeit und Soziales
21./22. Mai 2015:
2./3. Lesung im Bundestag
1. Juli 2015: Inkrafttreten
dbb
Einfacher und günstiger finanzieren:
Peter Winterberg (57), Justizvollzugsbeamter aus Aachen
und langjähriges dbb Mitglied,
hat für unaufschiebbare Ausgaben insgesamt vier Kredite abgeschlossen. Vor einigen Jahren
war eine neue Sitzgruppe fürs
Wohnzimmer fällig, die über
das Möbelhaus finanziert wurde. Für die Kreuzfahrt zur Silberhochzeit gab es ein günstiges Angebot von der Hausbank.
Und der Gebrauchtwagen war
wirklich ein Schnäppchen. Die
Finanzierung hat der Auto< Sonderkonditionen
Ab sofort profitieren dbb
Mitglieder und ihre Angehörigen über das dbb vorsorgewerk von einem erweiterten
Kreditangebot: Der Privatsowie der Autokredit der
DSL Bank werden zu attraktiven Konditionen angeboten. Bis 31. Juli 2015 gelten
Sonderkonditionen für den
Autokredit von 3,77 Prozent
effektivem Jahreszins. Privat- und Autokredit sind
ausschließlich online abschließbar unter www.dbbvorsorgewerk.de/kredite
Stöbern Sie rein.
händler angeboten. Und für
das geerbte Wochenendgrundstück am See, das nun mal
ohne neues Holzhaus nicht
richtig zu nutzen war, wurde
dann noch einmal eine Finanzierung über die Hausbank abgeschlossen. Insgesamt kamen
so 20 000 Euro Kreditsumme
mit monatlichen Raten für Zins
und Tilgung in Höhe von rund
455 Euro zusammen. Es wurde
finanziell eng, zusätzliche Ausgaben schwierig und im Hinblick auf die nicht allzu ferne
Versetzung in den Ruhestand
wollte Herr Winterberg seine
Finanzen ordnen, aus den vier
Krediten einen machen und dabei möglichst noch etwas Geld
sparen.
<
Vorteile, die sich rechnen
Auf der Internetseite des dbb
vorsorgewerk, die Angebote
speziell für Mitglieder der zum
dbb beamtenbund und tarifunion gehörenden 43 Mitgliedsgewerkschaften und
16 Landesbünde und ihre Angehörigen bereitstellt, stieß
Peter Winterberg auf Informationen zum Beamtendarlehen.
Die Vorteile dieses Darlehens,
das speziell für den öffentli-
chen Dienst geschaffen worden ist, liegen auf der Hand: Im
Vergleich zu einem handelsüblichen Ratenkredit mit Zinsen
oft im zweistelligen Bereich, ist
ein günstigerer Zinssatz über
eine deutlich längere Laufzeit,
nämlich von zwölf, 15 oder
20 Jahren, festgeschrieben. Als
Sicherheit dient ausschließlich
das Einkommen aus dem Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst. Die Darlehen
zwischen 10 000 bis 100 000
Euro werden als eine Kombination aus langfristigem Kredit
und einer Rentenversicherung
angeboten. Durch die Versicherung wird das Darlehen am
Ende der Laufzeit getilgt. Da
Peter Winterberg BSBD-Mitglied ist, erhält er über das dbb
vorsorgewerk das Darlehen zu
Sonderkonditionen. Dieser
Nachlass kann über die gesamte Laufzeit – abhängig von Produktanbieter, Dauer und Darlehenshöhe – über 1 000 Euro
betragen.
<
Jeden Monat sparen und
am Ende Geld on top
Das unverbindliche Angebot
der Darlehensspezialisten für
ein Beamtendarlehen des langjährigen Kooperationspartners
des dbb vorsorgewerk, der
NÜRNBERGER Beamten Lebensversicherung AG (Kreditgeber
DSL Bank), ergab: Wenn er die
20 000 Euro mit dem Beamtendarlehen bei einer Laufzeit von
zwölf Jahren umschuldet, be-
< Info
Die attraktiven Konditionen
für das Beamtendarlehen
gibt es nur über das dbb vorsorgewerk. Und zwar für
Beamte und Arbeitnehmer
im öffentlichen Dienst. Gerne erstellen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der
Kundenbetreuung ein vertrauliches und unverbindliches Angebot: montags bis
freitags von 8 bis 18 Uhr unter 030.40816425. Gerne
können Sie Ihre Anfragen
auch per E-Mail an [email protected] und
per Fax an 030.40816499
senden. Weitere Informationen unter www.dbbvorsorgewerk.de.
läuft sich seine monatliche Belastung nur noch auf 220,03
Euro. Monat für Monat bleiben
über 230 Euro netto mehr in
der Haushaltskasse! Zusätzlicher Vorteil durch die Tilgung
über die Versicherung ist die
mögliche Überschussbeteiligung, die während der Vertragslaufzeit erwirtschaftet
wird. Am Ende der Laufzeit
wird das Darlehen durch die
Versicherung getilgt und der
Überschuss ausgezahlt! Bei
Peter Winterberg wären dies
voraussichtlich rund 3 900 Euro.
Er hat die Chance genutzt und
freut sich nun, dass er seine
Finanzen geordnet und mehr
Geld zur Verfügung hat.
sz
> Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015
35
fokus
Eine häufig genutzte Möglichkeit, um notwendige
Anschaffungen zu tätigen oder sich lang gehegte
Wünsche zu erfüllen, ist die Finanzierung über
Konsumentenkredite. Das neue digitale Multimediacenter für das Wohnzimmer, ein Umzug
oder ein Gebrauchtwagenschnäppchen: Und
als Beamter oder Arbeitnehmer im öffentlichen
Dienst ist man ein gern gesehener Kunde bei Banken. Ehe man sich versieht, sind dann oft sogar
mehrere Forderungen mit hohen Zinsen zu bedienen. Zins und Tilgung drücken – und zum Leben
bleibt nicht mehr viel. Die Lösung: Mit einem Beamtendarlehen lassen sich auch mehrere Kredite
günstig umschulden – die monatliche Belastung
sinkt spürbar, teilweise um die Hälfte!
© Grigory Bruev - Fotolia.com
Aus vier mach eins
dbb
Sonderprogramm MobiPro-EU der Bundesagentur für Arbeit:
Zur Ausbildung nach Deutschland
Im Sommer 2015 werden 2 000
junge Menschen überall aus
der Europäischen Union ihre
persönlichen Habseligkeiten in
Kisten verpacken und sich auf
den Weg nach Deutschland
machen, um pünktlich zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres in ihrer neuen Heimat
anzukommen.
Zu diesem Zeitpunkt liegen allerdings schon mehrere Monate Sprachunterricht, ein längerer Bewerbungszyklus und
häufig auch schon ein Praktikum im künftigen Ausbildungsbetrieb hinter ihnen. Sie alle
sind zwischen 18 und 27 Jahre
alt und werden über die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Sowohl die Anreise als
auch eine Familienheimfahrt
pro Ausbildungshalbjahr werden bezahlt. Während ihres
Aufenthaltes wird außerdem
die sprachliche, fachliche und
sozialpädagogische Ausbildungsbegleitung sichergestellt.
Die deutsche Bundesregierung
erhöhte die Mittel für die „Förderung der beruflichen Mobi­
lität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus
Europa“, das kurz „MobiPro-
EU“ genannte Programm, im
Sommer 2014 von 139 auf
560,1 Millionen Euro bis 2018.
Zuvor hatten sich innerhalb von
knapp anderthalb Jahren über
9 000 junge Menschen über das
Programm für eine Förderung
beworben. Darunter waren
auch knapp 3 000 Fachkräfte.
Gefördert werden seit diesem
Jahr allerdings keine Einzelpersonen mehr, sondern Projekte
mit zehn bis 30 Teilnehmenden. Projektanträge können
anerkannte Träger aus den
Herkunftsländern der jungen
Menschen stellen. So soll
­einerseits eine kontinuierliche Begleitung des Projekts
­gewährleistet als auch die Akzeptanz der Ausbildung durch
eine bessere Verankerung in
der Heimat der jungen Menschen sichergestellt werden.
Um zudem die Konzentration
auf die berufliche Ausbildung
besser gewährleisten zu können, ist eine Förderung von
Fachkräften über „MobiPro“
nicht mehr möglich.
Über die zweisprachige Internetseite www.thejobofmylife.
de können sich sowohl potenzielle Projektträger als auch
Ausbildungswillige über aktuelle Fristen und Fördermöglichkeiten des Programms informieren. Neben den praktischen
Informationen gibt es auch einen „Auslandscheck“, mit dem
jeder mögliche Bewerber
selbst herausfinden kann, wie
gut er auf eine Ausbildung in
Deutschland vorbereitet ist.
Neben Aussagen zum Berufswunsch und der allgemeinen
Bereitschaft, sich auf Neues
einzulassen, bereitet der Test
auch schon auf deutsche Besonderheiten vor. Vor allem
folgende Hypothese dürfte bei
vielen Teilnehmenden zumindest für vorübergehende Ernüchterung führen: „Mit dem
teilweise kalten und regnerischen Wetter in Deutschland
würde ich gut zurechtkommen.“
sy
< Webtipp
Weitere Informationen zu
MobiPro im Internet:
http://www.thejobofmylife.
de/de/home.html
� ������������ ��� ��������� ����������� �����������������
� ���������������� ���������������
� ���������� ���������������
� ���������������������
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> Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015
37
spezial
Die deutsche Wirtschaft ist im Vergleich zu vielen
EU-Staaten stabil durch die Krise gekommen, in einigen Berufszweigen fehlt sogar der Nachwuchs,
motivierte Auszubildende werden gesucht. Dem
stehen hochmotivierte junge Menschen etwa aus
Südeuropa gegenüber, die nach der Schule keine
Ausbildungsstelle in ihrer wirtschaftlich angeschlagenen Heimat finden können. Seit 2013
bringt ein Sonderprogramm der Bundesagentur
für Arbeit junge EU-Bürger und potenzielle Arbeitgeber in Deutschland zusammen.
dbb
DPVKOM ruft Tag des Zustellers aus:
Einfach mal Danke sagen ...
Sie laufen pro Jahr rund 1 100 Kilometer und haben
in 35 Jahren fast einmal die Erde umrundet. Wer nun
glaubt, dass damit die Laufleistungen von passionierten Langstreckenläufern gemeint sind, der irrt
gewaltig. Diese sportliche Höchstleistung vollbringen die Briefzusteller der Deutschen Post.
Deutsche Post DHL Group
spezial
38
die Zusteller wirksam vor
Überlastung schützt. Dessen
ungeachtet hat die DPVKOM
den 6. Juni 2015 zum Tag des
Zustellers ausgerufen, um den
Zustellerinnen und Zustellern
der Deutschen Post die Wertschätzung zuteil werden zu
lassen, die ihnen gebührt.
Auch wenn die Deutsche Post
permanent behauptet, dass
immer weniger Briefe geschrieben werden, so wirkt sich das
auf die Arbeitsbelastung der
Beschäftigten in der Zustellung in keiner Weise aus. Im
Gegenteil: Zum einen wachsen
mit jeder Neubemessung die
Zustellbezirke und damit in
der Regel auch die Anzahl der
Haushalte, an die ein Zusteller
beispielsweise Geburtstagsgrüße oder auch Rechnungen
überbringt. Zum anderen verteilen die rund 85 000 Briefund Verbundzusteller statt
Briefe nun verstärkt Werbung
und Infopost. An manchen Tagen bewegt der Zusteller dann
schon einmal eine halbe Tonne
an Gewicht.
<
<
Zusteller sind überlastet
Aus Sicht der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM),
der dbb Fachgewerkschaft für
die Beschäftigten der Deutschen Post, wird diese tolle
Arbeitsleistung der Zustellerinnen und Zusteller vom Arbeitgeber viel zu wenig anerkannt
und wertgeschätzt.
Mit jeder Neubemessung der
Bezirke durch den Arbeitgeber
wird die Arbeitsbelastung der
Zusteller noch größer. Dies
führt zu einer Arbeitsbe- und
-überlastung, die auf Dauer
krank macht. Mittlerweile
liegt der Krankenstand bei dieser Beschäftigtengruppe bei
etwa zehn Prozent und damit
doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt aller Wirtschaftsbranchen. Aus Sicht der
DPVKOM muss sich das dringend ändern. So fordert die
DPVKOM in der laufenden Tarifrunde beispielsweise einen
Bemessungstarifvertrag, der
Info
< _0M9KE_Aufkleber
eckig.pdf; s1; (120.00 x 40.00 mm); 17.Apr 2015 10:22:47; PDF-CMYK ab 150dpi für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
Bei den rund 13 000 Paketzustellern der Deutschen Post ist
die körperliche Belastung noch
höher. Sie schleppen im Laufe
eines Tages schon einmal bis zu
zwei Tonnen an Paketen und
Päckchen zu den Kunden. Ein
einzelnes Paket darf dabei bis
zu 31,5 Kilogramm schwer sein.
> Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015
6. Juni – Tag des Zustellers
Lieber Zusteller, heute bitte klingeln.
Ein Dankeschön wartet auf Sie!
Eine Initiative der
Weitere Informationen zum Tag des Zustellers gibt es unter
www.dpvkom.de
Dort kann das Muster eines Aufklebers ausgedruckt und anschließend auf dem Briefschlitz oder dem Briefkasten befestigt werden.
Damit erfährt die Zustellerin oder Zusteller, dass ein „Dankeschön“
auf sie/ihn wartet. Machen Sie mit!
Einfach mal Danke sagen
An diesem auch für die DPVKOM
besonderen Tag, schließlich
wurde die Gewerkschaft vor
125 Jahren am 6. Juni 1890 in
Berlin gegründet, soll bundesweit den Beschäftigten der
Deutschen Post, egal ob diese
Briefe oder Pakete zustellen,
Danke gesagt werden; Danke
für den unermüdlichen Einsatz
bei Wind und Wetter und den
tollen Job, den die Kolleginnen
und Kollegen machen.
<
Machen Sie mit!
Die DPVKOM würde sich freuen, wenn möglichst viele der in
den dbb Landesbünden und
Mitgliedsgewerkschaften organisierten Kolleginnen und Kollegen, sich an dieser DPVKOMInitiative beteiligen. Dabei
bleibt es natürlich jedem Mitglied einer dbb Mitgliedsgewerkschaft selbst überlassen,
ob es seiner Zustellerin oder
seinem Zusteller am 6. Juni
2015 auch ein kleines Dankeschön, zum Beispiel in Form
von Süßigkeiten überreicht.
Maik Brandenburger
(DPVKOM)
dbb
© bluedesign - Fotolia.com
Glosse:
Gender
Speaking
< Leider ist zurzeit nur der Weg der kleinen Schritte en vogue: Die NRW-Landesregierung will die nur Männer ansprechenden
M E H R
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Der Inhalt im Überblick:
• Beamtenstatusgesetz
• Bundesbeamtengesetz
• Bundeslaufbahnverordnung
• Besoldungs- und Versorgungsrecht
des Bundes
• Bundesbesoldungstabellen
• TVöD, TV-L, TVÜ-Bund, TVÜ-VKA,
TVÜ-Länder
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39
spezial
Dass die Hüterinnen und Hüter
„Studentenwerke“ in „Studierendenwerke“ umfirmieren. Und künftig gibt es in den Mensen „Studierendenfutter“ ...
der Geschlechtergleichheit
Dass dus Hüterleute von dus
darauf noch nicht gekommen
Sachen von dus Gender Mainmännerdominanten SchubGeschlechtergleichheit darauf
streaming wirklich weiterkomsind, ist schlicht unverzeihlich
ladisierungen müssen rigoros
noch nicht gekommen sind, ist
men, nutzen alle Appelle nichts,
und wirft die Verinnerlichung
entfernt werden. Das fängt
schlicht unverzeihlich und wirft sondern dus diskriminierende
des Unisex als sozio-kulturelle
bei den Artikeln an, die durch
dus Verinnerlichung von dus
Schubladisierungen müssen
Realität um Lichtjahre zurück.
„dus“ ersetzt werden und hört
Unisex als sozio-kulturelle
rigoros enfernt werden. Fängt
Denn der wahre Feind des Gen- bei der Genderung der verRealität um Lichtjahre zurück.
bei dus Artikeln an und hört bei
dertums ist hierzulande nicht
dächtigen Nomen auf. Das
Denn wahre Un-Fan von dus
dus Genderung verdächtige Nowirklich der Mann, sondern die würde nicht nur Schülerinnen
Gendertum ist hierzulande
men auf. Das würde nicht nur
deutsche Sprache. Allein die
und Schülern das Schreibennicht wirklich dus Menschdus Schullingen Schreiben- und
Einteilung der Substantive in
und Lesenlernen leichter maChromosom-Y, sondern dus
Lesenlernen leichter machen,
männliche, weibliche und säch- chen, sondern dermaleinst,
deutsche Sprache. Allein dus
sondern dusmaleinst, wenn dus
liche zeigt bereits deutlich, wo
wenn das Gender Speaking
Einteilung von dus Substantive
Gender Speaking Weg von dus
der diskriminierende Hammer
den Weg vom Papier in die
Papier in dus Köpfe gefunden
hängt. Wollen wir in Sachen
Köpfe gefunden hat, zur geleb- in männliche, weibliche und
sächliche zeigt bereits deuthat, zu gelebte GeschlechterGender Mainstreaming wirkten Geschlechterneutralität
_0KY5E_EAZ_dbb_magazin_5_2015_S39.pdf; s1; (210.00 x 148.00 mm); 26.Mar 2015 15:41:28; PDF-CMYK ab 150dpi für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
lich, wo dus diskriminierende
neutralität führen.
lich weiterkommen, nutzen
führen. Das hört sich dann in
sm
Hammer hängt. Wollen wir in
alle Appelle nichts, sondern die etwa so an:
dbb verlag gmbh
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dbb
Vorratsdatenspeicherung:
Überwachung light?
Am 14. April 2015 hat das Bundesjustizministerium neue „Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten“
vorgestellt. Gemeint ist damit nicht etwa die Archivierung von Daten aus
der Lkw-Maut, sondern die Neuauflage eines Gesetzes, das schon einmal
vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde: Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung.
Worum geht es? Vorratsdatenspeicherung oder „Mindestdatenspeicherung“ bedeutet
die Speicherung personenbezogener Daten durch oder für öffentliche Stellen. Betroffen sind
Telekommunikationsdaten, also
Internetverbindungen, E-MailVerkehr und Telefondaten. Gespeichert werden sollen sie, um
schweren Straftaten auf die
Schliche zu kommen: Der internationale Terrorismus, die organisierte Kriminalität, aber auch
Spionageaktivitäten anderer
Staaten bedienen sich der digitalen Kommunikationstechnik.
Da aber die Verbindungsdaten
aller Bürgerinnen und Bürger
© Jürgen Fälchle - Fotolia.com
finale
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Mit dem zweiten Anlauf versucht sich die Bundesregierung
an einer Vorratsdatenspeicherung „light“, in der Hoffnung,
das Gesetz möge diesmal einer
möglichen Überprüfung durch
die Verfassungsrichter standhalten. Im Falle des Inkrafttretens eines neuen Gesetzes zur
Vorratsdatenspeicherung ist
eine erneute Verfassungsklage
wahrscheinlich, denn nicht nur
ausgewiesene Datenschützer
laufen Sturm gegen das Vorhaben. Auch der stellvertretende
FDP-Vorsitzende Wolfgang
Kubicki und der ehemalige
Bundesinnenminister Gerhart
Baum haben bereits mit einer
Klage gedroht. „Die schwarzroten Pläne sind ein fauler
Kompromiss, der in der Sache
nichts bringt“, sagte Kubicki
der „Nordwest-Zeitung“. Justizminister Heiko Maas wisse,
„dass sein Konzept verfassungswidrig ist“.
< Müssen sich Bürgerinnen und Bürger mehr vor staatlicher Überwachung
fürchten oder vor der Datensammelwut internationaler Konzerne?
ohne bestehenden Anfangsverdacht gespeichert werden,
stellt die Vorratsdatenspeicherung nach Ansicht von Datenschützern einen schweren Eingriff in die Grundrechte und die
Vorstufe zur Kommunikationsüberwachung dar.
> Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015
<
Profile für Google
oder den Staat
Der Staat befindet sich damit
in einem Dilemma zwischen
Verbrechensbekämpfung und
den grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechten seiner
Bürgerinnen und Bürger, denn
mit der Vorratsdatenspeicherung werden die Anbieter von
Telekommunikationsdiensten
zur Registrierung der Verbindungsdaten von elektronischen Kommunikationsvorgängen gezwungen, ohne das
deren Nutzer eine Wahl hätten. Obwohl die Inhalte der
Kommunikation nicht aufgezeichnet werden, erlaubt es
eine derartige Datensammlung, dezidiert zu analysieren,
wer wann wie lange mit wem
kommuniziert hat – Persönlichkeitsprofile jedes Nutzers
zu erstellen ist kein Problem.
Konzerne wie Google oder
Amazon nutzen derartige
Möglichkeiten allerdings bereits seit Jahren für Werbezwecke. Sie bedienen sich
Daten, deren Weitergabe
Nutzer über das Akzeptieren
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugestimmt
haben. Dass sie Nutzern dabei
gar keine andere Wahl lassen,
steht auf einem anderen Blatt.
Denn wer die AGB von Facebook oder Google Plus ablehnt,
kommt gar nicht erst in den
Genuss dieser Dienste. Das
Modell, Facebook zu nutzen,
ohne dem Konzern die Datennutzung zu erlauben, gibt es
nicht.
<
Verfassungsrichter
auf der Bremse
Im Jahr 2010 war die Bundesregierung mit einem Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung gescheitert: Das Bundesverfassungsgericht hatte die Richtlinien mit einem Urteil vom
2. März 2010 für nichtig erklärt
und die Telekommunikationsanbieter zur Löschung aller bis
dahin erhobener Daten verpflichtet: Das Gesetz zur anlasslosen Speicherung umfangreicher Daten aller Nutzer
elektronischer Kommunikation
Bundesjustizminister Heiko
Maas sagte dazu in Berlin: „Um
die Balance zwischen Freiheit
und Sicherheit in der digitalen
Welt zu bewahren, legen wir
klare und transparente Regeln
zu Höchstspeicherfristen für
Verkehrsdaten vor. Unsere Leitlinien kombinieren zeitlich und
inhaltlich eng begrenzte Speicherfristen mit sehr strengen
Abrufregelungen. Wir bringen
die Ziele der Verbrechensbekämpfung mit hohen Datenschutzstandards in Einklang.
Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs halten
wir ein“, betonte Maas. Das
Recht auf unbeobachtete Kommunikation werde geschützt
und erhalten. Insbesondere
dürften auch keine Persönlichkeits- und Bewegungsprofile
erstellt werden. Der gesamte
E-Mail-Bereich sei komplett
von der Speicherung ausgenommen. Ein Abruf der Daten
dürfe nur bei einzeln aufgelisteten schweren Straftaten und
nur nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter erfolgen. Maas: „Unser Kompromiss
wird möglicherweise einigen
nicht weit genug gehen. Denn:
Das ist nicht die alte Vorratsdatenspeicherung, wie die Sicherheitspolitiker sie sich wünschen. Anderen – wie etwa den
Netzpolitikern – wird er eventuell zu weit gehen. Das zeigt:
Diese Leitlinien sind ein ausgewogener Mittelweg. Die Speicherung von Verbindungsdaten stellt keinen unerheblichen
Eingriff in die Grundrechte dar.
Deswegen legen wir ein besonderes Augenmerk darauf, Freiheitsrechte und Datenschutz
soweit wie möglich zu sichern
und zu bewahren. Die Einschränkungen bei der Speiche-
rung und die hohen Hürden
beim Abruf gehen weit über
das hinaus, was in bisherigen
Regelungen enthalten war.
Nach unseren Leitlinien dürfen
nur noch weniger Daten für
einen kürzeren Zeitraum bei
höheren Zugriffshürden gespeichert werden.“
<
Gerichte besser
ausstatten
Angesichts dessen, was Nutzer
auf Facebook, Google und Co.
freiwillig von sich preisgeben,
wirkt der neuerliche Vorstoß
der Bundesregierung gerade
unter Datenschutzaspekten in
der Tat moderat. Daher geht
er vielen nicht weit genug.
Rainer Wendt ist Vorsitzender
der dbb Expertenkommission
für Innere Sicherheit und klarer Befürworter der Vorratsdatenspeicherung. Der „Neuen
Osnabrücker Zeitung“ sagte
Wendt am 15. April 2015, das
Gesetzesvorhaben sei überfällig: „Die Leitlinien sind ein
guter Kompromiss.“ Die Ermittler seien auf das Instrument
angewiesen, um Komplizen
und Hintermänner aufzuspüren. Allerdings sei die Speicherfrist von zehn Wochen für Telekommunikationsdaten sehr
kurz, gab Wendt zu bedenken.
Deshalb dürften Verfahren bei
Gerichten nicht lange liegen
bleiben, sonst seien die Daten
nicht mehr verfügbar, warnte
er. „Dazu müssen die Gerichte
personell und technisch entsprechend ausgestattet werden“, sagte Wendt.
Mit Blick auf den Datenschutz
und mögliche Hackerangriffe
müsse die Bundesregierung
die Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichten, für
die Datensicherheit zu sorgen.
„Hier muss es auch Sanktionsmöglichkeiten geben“, verlangte der Gewerkschafter. Mit
Blick auf den NSA-Spähskandal
sei auch der Speicherort entscheidend: „Die Speicherung
muss auf europäischen Servern
stattfinden.“
Gegenüber dem dbb magazin
sagte Wendt, es sei erstaunlich, wie ambivalent das Verständnis der Bürger sei, wenn
es um Datenspeicherung gehe:
„Internetkonzernen einen Freibrief für die beinahe uneingeschränkte Nutzung selbst intimer Daten zu geben, ist für
viele Menschen kein Problem.
Will aber ein demokratischer
Staat vergleichsweise moderat
Kommunikationsdaten erheben, um die Gesellschaft zum
Beispiel vor Terroranschlägen
zu schützen, gibt es regelmäßig einen Aufschrei.“ Hier sei
die Politik gefordert, bessere
Aufklärungsarbeit zu leisten.
„Der deutsche Staat ist in Anbetracht der internationalen
Lage sicher keine Gefahr für
die Persönlichkeitsrechte der
Menschen. Es sind Kräfte von
Außen, die Demokratie und
Menschenrechte mit Füßen
treten und gegen die sich eine
freiheitliche Gesellschaft zur
Wehr setzen muss.“
br
> Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015
41
finale
Bislang ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für
sieben Tage erlaubt, Anbieter
von Internetdiensten dürfen die
IP-Adressen ihrer Kunden für
interne Zwecke speichern, da
die Speicherung nicht zur Strafverfolgung dient. Das hat der
Bundesgerichtshof (BGH) mit
einem Urteil vom 3. Juli 2014
bestätigt. Der erneute Vorstoß
der Bundesregierung sieht jetzt
vor, Nutzerdaten wieder länger
speichern zu können, ohne
damit bestehende Rechtsprechung zu verletzen. Konkret sollen Verkehrsdaten, die bei der
Telekommunikation anfallen,
also die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt
und Dauer des Anrufs, bei Mobilfunk auch die Standortdaten,
sowie IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der
Vergabe einer IP-Adresse gespeichert werden, und zwar für
zehn Wochen. Standortdaten
der Nutzer sollen nur für vier
Wochen gespeichert werden
dürfen. Gar nicht gespeichert
werden dürfen die Inhalte der
Kommunikation, die aufgerufenen Internetseiten und Daten
von Diensten der elektronischen Post (E-Mail).
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sehe keine konkreten Maßnahmen zur Datensicherheit vor
und lege die Hürden für staatliche Zugriffe auf die Daten zu
niedrig, so die Begründung. Die
Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstoße laut Bundesverfassungsgericht gegen
Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz
(GG). Auch auf europäischer
Ebene steht die Vorratsdatenspeicherung im Kreuzfeuer der
Rechtsprechung: Am 8. April
2014 hat der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung für
ungültig erklärt, weil sie nicht
mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar sei.
dbb
dbb
< DPolG
Bundeskongress in Berlin
Mit großer Mehrheit ist Rainer
Wendt am 20. April 2015 von
den Delegierten des DPolGBundeskongresses in Berlin erneut zum Bundesvorsitzenden
der Deutschen Polizeigewerkschaft gewählt worden.
> Rainer Wendt,
Bundesvorsitzender der DPolG
finale
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Zu seinem Ersten Stellvertreter
wurde Joachim Lenders, zu weiteren Stellvertretern wurden
Michael Hinrichsen, Ralf Kusterer, Wolfgang Ladebeck sowie
Ernst G. Walter gewählt. Als einen Schwerpunkt der künftigen Gewerkschaftsarbeit führte Wendt die Personalsituation
der Polizei in Bund und Ländern
an. Die DPolG werde Vorschläge unterbreiten für einen sinnvolleren Personaleinsatz sowie
zur Entlastung der Polizei von
bestimmten Aufgaben. Der Polizeiberuf müsse wieder zum
Traumberuf werden, sagte
Wendt: „Für viele junge Menschen ist der Beruf des Polizisten ein Traumberuf und sie haben Recht. Aber für viele ist er
auch zum Albtraum geworden,
und das müssen wir wieder ändern.“ Themen des zweitägigen
Bundeskongresses, der unter
dem Motto „Sicherheit, Freiheit, Bürgerrechte – Ohne uns
läuft nichts“ stand, waren auch
die Gewalt gegen Beschäftigte
im öffentlichen Dienst, Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung und der Umgang mit der
Flüchtlingssituation. Auf der
öffentlichen Veranstaltung des
Kongresses brachte dbb Chef
Klaus Dauderstädt in einem
Grußwort die Unterstützung
des Dachverbandes für die
DPolG-Forderung zum Ausdruck, Personalengpässe dadurch zu entlasten, dass den
Polizistinnen und Polizisten
manche zeitaufwendigen und
nicht hoheitlichen Tätigkeiten
von den Schultern genommen
werden.
< VBOB
Personalaufstockung
dringend erforderlich
Angesichts der wachsenden
Flüchtlingsströme schlagen die
Personalräte des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) sowie der Verband der
Beschäftigten der obersten
und oberen Bundesbehörden
(VBOB) Alarm.
> Hartwig Schmitt-Königsberg,
Bundesvorsitzender des VBOB
Die dramatisch ansteigenden
Flüchtlingszahlen stellen die
rund 2 100 Beschäftigten vor
unlösbare Aufgaben, erklärte
der VBOB am 23. April 2015.
„Das Amt in Nürnberg und die
bereits existierenden Außenstellen sind völlig überlastet.
Das Ziel der Koalitionsvereinbarung, Asylanträge in drei Monaten zu entscheiden, ist nicht erreichbar. Auch der Aufbau von
20 zusätzlichen Außenstellen in
zahlreichen Bundesländern, die
damit verbundene Lösung von
logistischen, personellen, organisatorischen und informationstechnischen Problemen ist
in der von der Bundesregierung
erwarteten Zeit nicht möglich“,
heißt es in der VBOB-Mitteilung. Ohne drastische Verstärkungen werde die deutsche
Asylpolitik scheitern. Der VBOB
fordert eine schnellstmögliche
Personalverstärkung „im vierstelligen Bereich“. Die Personal-
> Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015
stärke des BAMF liege noch
weit unter den asylstarken
Jahren 1992/93 mit damals
über 4 000 Beschäftigten. „Die
Dienststellen werden überschwemmt. Deutliche Bearbeitungsverbesserungen in den
vergangenen Monaten werden
konterkariert durch steil ansteigende Bewerberzahlen“, kommentierte Hartwig Schmitt-Königsberg, Bundesvorsitzender
des VBOB, die Lage. Bereits in
den vergangenen Jahren mussten die schnell wachsenden
Aufgaben ohne nennenswerte
Personalverstärkung erledigt
werden. Personalumschichtungen aus anderen Aufgabenbereichen oder befristete Einstellungen durch Personal ohne
gründliche Einarbeitung und
ohne die notwendige Erfahrung
in der Bearbeitung von Asylanträgen seien als Tropfen auf
dem heißen Stein zu werten,
der sich für eine grundlegende
Kurskorrektur nicht eigne.
Ende März waren noch knapp
200 000 Verfahren anhängig,
das ist eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahr. Im März
gab es über 32 000 Erstanträge,
ein Plus von 184 Prozent gegenüber März 2014. Ein Ende sei
angesichts der politischen Entwicklungen in den Herkunftsländern nicht absehbar. Die für
2016 im Bundeshaushalt vorgesehenen rund 1 400 Stellen
werden vom VBOB begrüßt,
können aber die Probleme dieses Jahres nicht lösen.
< GDL
Personen- und Güterverkehr
bestreikt
Die Gewerkschaft Deutscher
Lokomotivführer (GDL) hat das
Zugpersonal in den Eisenbahnverkehrsunternehmen der
Deutschen Bahn erneut bundesweit zum Arbeitskampf
aufgerufen. Der Streik begann
im Personenverkehr am 22. April 2015 um 2 Uhr und endete
am 23. April um 21 Uhr. Der
Güterverkehr wurde vom
21. April um 15 Uhr bis zum
24. April um 9 Uhr bestreikt.
Auch nach 16 Tarifrunden fehlen immer noch Ergebnisse in
zentralen Fragen, erklärte die
GDL am 20. April 2015. „Immer
wieder behauptet die DB, sie
müsse prüfen und bewerten,
macht zuerst Zugeständnisse
und dann wieder eine Rolle
rückwärts. Das Zugpersonal
braucht aber dringend eine
Senkung der Belastung. Die
Überstunden müssen begrenzt, Ruhetagsregelungen
verbessert und die Wochenarbeitszeit gesenkt werden.
> Claus Weselsky,
Bundesvorsitzender der GDL
Und schließlich steht noch eine
Entgelterhöhung auf dem Programm“, heißt es in der GDLMitteilung. Außerdem wolle die
DB die Spaltung der Lokomotivführer mit aller Macht aufrechterhalten. Dazu erklärte der GDLBundesvorsitzende und dbb
Vize Claus Weselsky: „Die DB
versucht uns zu zwingen, die
Lokrangierführer als billigen
Jakob im Tarifvertrag zu verankern.“ Seit Jahren verlagere die
DB Arbeitsplätze der Lokomotivführer auf Lokrangierführer.
„Diese Kollegen machen die
gleiche Arbeit, werden aber
deutlich schlechter bezahlt und
haben viel schlechtere Arbeitszeitregelungen. Dieselbe DB,
die sich als Saubermann für
einheitliche Beschäftigungsbedingungen präsentiert, will
die unternehmensinterne Lohndrückerei fortsetzen“, so Weselsky. „Wo kein Wille ist, ist
kein Weg.“ Deshalb bleibe der
GDL nichts anderes übrig als
das Ultima-Ratio-Mittel Arbeitskampf. „Die DB lamentiert
zwar über die teuren Streiks.
Ein Tarifabschluss, selbst wenn
die GDL-Forderungen zu 100
Prozent erfüllt würden, wäre
wesentlich billiger.“
dbb
< BDF
Wald als „Natursanatorium“
Der Bund Deutscher Forstleute
(BDF) hat anlässlich des Weltgesundheitstages am 7. April
2015 die Aufmerksamkeit auf
den Wald als „Natursanatorium“ gelenkt. Der Wald könne
wirkungsvoll zur Genesung
beitragen, so der BDF am 3. April 2015. „Wälder bieten Raum
für Bewegung, ein ausgeglichenes Klima, reizarme Luft, wohltuende Farben und mit ihren
Pflanzen eine ganze Apotheke“, sagte Hans Jacobs, Bundesvorsitzender des BDF.
finale
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> Hans Jacobs,
Bundesvorsitzender des BDF
„Wir Forstleute sorgen mit unserer täglichen Arbeit nicht nur
für einen dauerhaften Walderhalt, sondern führen die Menschen auch mit speziellen Angeboten an diese Materie
heran. Ganz ohne Risiken und
Nebenwirkungen gibt ein
Waldspaziergang Ruhe, Kraft
und Ausgeglichenheit – fragen
Sie Ihren Förster oder Ihre Försterin“, riet Jacobs. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO)
hatte den Weltgesundheitstag
am 7. April 1948 eingeführt,
um an ihre Gründung zu erinnern.
< DSTG
Klares Urteil für Mord an
Finanzbeamten begrüßt
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) hat das Urteil
des Landgerichts Kiel vom
7. April 2015 begrüßt. Das Gericht hatte den Steuerberater
Olaf L. wegen Mordes an ei-
nem Finanzamt-Sachgebietsleiter Anfang September 2014
zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die
Schwurgerichtskammer zeigte
sich überzeugt, dass der Täter
„wohl überlegt, gezielt und
konsequent“ den Finanzbeamten mit drei Pistolenschüssen
niedergestreckt habe. Der Angeklagte habe die Arg- und
Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausgenutzt. Gründe für
eine eingeschränkte Schuldfähigkeit sah das Gericht nicht.
Der DSTG-Bundesvorsitzende
und dbb Vize Thomas Eigenthaler stellte sich hinter das Urteil. Jede Milde wäre in diesem
Fall unangebracht gewesen, so
der DSTG-Chef. Das Opfer, in
Ausübung seines Dienstes für
Staat und Gesellschaft, sei hinterhältig umgebracht worden.
Es sei daher völlig richtig, dass
der Staat ein solches Verhalten
mit der Höchststrafe des deutschen Strafrechtes ahnde. Ein
klares Urteil sei auch wichtig
für die Angehörigen und für die
Finanzamtsbeschäftigten, die
die schreckliche Tat mit durchleben mussten.
> Thomas Eigenthaler,
Bundesvorsitzender der DSTG
Die DSTG hoffe darüber hinaus,
dass das Urteil auch zu einem
allgemeinen Umdenkungsprozess beitragen werde. Gerade
gegenüber Mitarbeitern von
Finanzbehörden komme es
immer wieder zu Drohungen,
Bedrohungen und auch zu Beleidigungen. Dies seien möglicherweise Vorstufen zu körperlicher Gewalt. Dies könne nicht
hingenommen werden. „Wir
handeln schließlich nicht zum
Privatvergnügen, sondern wir
führen einen Diensteid gewissenhaft und rechtstreu aus“,
so Eigenthaler.
> Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015
< dbb m-v
Schuldenbremse reicht nicht
zum Altschuldenabbau
(dbb) Das Instrument der Schuldenbremse allein reiche nicht
aus, um der Staatsverschuldung
Herr zu werden. Darauf hat der
Landesvorsitzende des dbb
mecklenburg-vorpommern,
Dietmar Knecht, hingewiesen
und erneut einen sogenannten
Altschuldenfonds gefordert.
weiterhin gut funktionieren.
„Nur über die Lösung der Altschuldenproblematik wird M-V
für alle Bürgerinnen und Bürger
attraktiv bleiben. Auch wenn
die Einwohnerzahl schrumpft,
die Altschuldenhöhe bleibt bestehen. Man kann nicht alles
unter das Diktat von allgemeiner Ausgabenreduzierung stellen. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Schuldenbremse
nur durch das Personal des öffentlichen Dienstes allein geschultert wird, sie ist aber eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, so Knecht.
< dbb sachsen-anhalt
Neueinstellungen bei der
Polizei begrüßt
> Dietmar Knecht,
Vorsitzender des dbb
mecklenburg-vorpommern
„Denn ohne einen langfristigen
Abbau der Altschulden Mecklenburg-Vorpommerns und die
Zinsschulden kann die in der
Landesverfassung verankerte
Schuldenbremse – als einziges
Instrument der Haushaltskonsolidierung – nicht zielführend
sein“, so Knecht am 8. April
2015. Das Kabinett hatte am
Vortag Details zur Landesschuldenbremse beschlossen, die ab
2020 gilt. „Ein konsequenter
Schuldenabbau über Sondermaßnahmen ist der einzige
Weg aus der Verschuldungsfalle von Bund und allen Ländern“, erklärte Knecht. Dabei
müsse der Bund vorrangig die
Kommunen bei sozialen Leistungen entlasten und alle nominalen Haushaltszuwächse
für die Schuldentilgung reservieren. So könnten auch die Erträge einzelner Steuern – des
2019 auslaufenden Solidaritätszuschlages und der Erbschaftsteuer – in den Abbau
der Staatsschulden fließen. Der
dbb und die Beschäftigten des
öffentlichen Dienstes fühlten
sich mitverantwortlich, dass
die Gemeinwohlverpflichtung
und die Daseinsvorsorge auch
Die CDU/SPD-Landesregierung
will mehr Polizisten einstellen
als ursprünglich geplant. Ab
Januar 2016 sollen jährlich 250
statt 200 Polizeianwärterinnen
und -anwärter neu eingestellt
werden. dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck hat die Entscheidung der Landesregierung
als „Schritt in die richtige Richtung“ begrüßt. „Die vielen
Gespräche mit Innenminister
Holger Stahlknecht und Finanzminister Jens Bullerjahn tragen
endlich Früchte.
> Wolfgang Ladebeck, Vorsitzender
des dbb sachsen-anhalt
Damit kommen wir unserem
Ziel wesentlich näher, trotz Polizeistrukturreform zur Sicherung einer effektiven Aufgabenerfüllung über das Jahr
2016 hinaus in Sachsen-Anhalt
einen Personalbestand von
6 000 Beamten im Polizeivollzug vorzuhalten“, sagte Ladebeck. Gerade die aktuelle Sicherheitslage zeige, dass die
dbb
Polizei riesigen Belastungen
ausgesetzt ist und die Anforderungen ständig steigen. Die
Neueinstellungen seien ein
wichtiges Signal an die jungen
Menschen, in Sachsen-Anhalt
beruflich Fuß zu fassen. „Polizeiarbeit ist zwar nicht ungefährlich und mit hohen Belastungen verbunden, aber für
junge Frauen und Männer auch
ein krisenfester und erfüllender Beruf“, so Ladebeck. Wolfgang Ladebeck ist auch Landesvorsitzender der Deutschen
Polizeigewerkschaft (DPolG).
< tbb
Gewerkschaftstag in
Weimar
Unter dem Motto „Für Thüringen – konkret vielschichtig
unverzichtbar“ haben sich am
13. und 14. April 2014 mehr als
konnte Liebermann zahlreiche
Ehrengäste begrüßen. Neben
dem Oberbürgermeister der
Stadt Weimar, Stefan Wolf, alle
Vorsitzenden der fünf im Landtag vertretenen Fraktionen,
Mike Mohring (CDU), Susanne
Hennig-Wellsow (Die Linke),
Matthias Hey (SPD), Björn
Höcke (AfD) und Dirk Adams
(Bündnis 90/Die Grünen). Sie
richteten Grußworte an die
Teilnehmer des Gewerkschaftstages. Der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow und
der dbb Bundesvorsitzende
Klaus Dauderstädt nahmen in
kurzen Ansprachen Stellung zu
aktuellen politischen Themen.
Der dbb Chef sicherte den Kolleginnen und Kollegen in Thüringen unter anderem die volle
Unterstützung des Dachverbandes im Kampf um die Angleichung der Bedingungen für
die Beamten in Ost und West
zu. Am Nachmittag schlossen
Micheal Voigt
finale
46
< Im Bild von links: Mareike Klostermann, Frank Schönborn, tbb Landesvorsitzender Helmut Liebermann, Andreas Schiene, dbb Chef Klaus Dauderstädt, Uwe Köhler und Birgit Drischmann
100 Delegierte aus ganz Thüringen zum 6. Gewerkschaftstag des tbb beamtenbund und
tarifunion thüringen (tbb) in
Weimar-Legefeld zusammengefunden. Helmut Liebermann
wurde für eine dritte Amtsperiode als Landesvorsitzender mit
überwältigender Mehrheit bestätigt. Zu seinen Stellvertretern wurden Mareike Klostermann, Andreas Schiene, Birgit
Drischmann und Frank Schönborn sowie Uwe Köhler zum
Schatzmeister gewählt. Zum
öffentlichen Teil des Gewerkschaftstages am 14. April 2015
sich die Beratungen und die
Abstimmungen über die gestellten Anträge an, die die Arbeitsgrundlage der tbb Landesleitung für die kommende
Legislaturperiode bilden.
< VBE
Einstieg in eine Entgeltordnung Lehrkräfte
„Die Arbeitgeber haben die
Botschaft der Warnstreiks von
Lehrerinnen und Lehrern im
letzten Moment doch noch
> Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015
verstanden“, betonte der Bundesvorsitzende des Verbandes
Bildung und Erziehung (VBE),
Udo Beckmann, nach den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder.
kann“, so Beckmann weiter.
„Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) schafft sich
das Problem ungerechter Bezahlung im Lehrkräftebereich
nicht vom Hals. Das muss klar
sein.“
< DPVKOM
Warnstreiks bei der Post
> Udo Beckmann,
Bundesvorsitzender des VBE
Der Einstieg in eine Entgeltordnung für tarifangestellte Lehrkräfte sei nicht mehr als ein
Einstieg, aber es sei endlich der
Einstieg in Richtung einer gerechteren Bezahlung. Für den
VBE stehe jetzt schon fest, dass
das Thema Entgeltordnung
Lehrkräfte ein Dauerbrenner
im Kalender der nächsten Tarifverhandlungen öffentlicher
Dienst bleiben müsse. Die offerierten 30 Euro mehr für die
Kolleginnen und Kollegen mit
vollständiger Lehrerausbildung, die in den Entgeltgruppen 9 bis 11 eingruppiert sind,
bedeuteten in keiner Weise,
dass der ungerechtfertigte Einkommensabstand zwischen
den tarifangestellten und verbeamteten Lehrkräften überwunden sei. „Es ist aber erreicht, dass in den künftigen
Runden auf der Basis eines Tarifvertrags verhandelt werden
„Die Deutsche Post hat offensichtlich immer noch nicht verstanden, dass ihre Zusteller vor
Überlastung geschützt werden
müssen. Mit unseren Streiks
wollen wir den Druck auf den
Arbeitgeber erhöhen, jetzt
endlich konkret über den von
uns geforderten Bemessungstarifvertrag und eine Arbeitszeitverkürzung zu verhandeln.“
> Volker Geyer,
Bundesvorsitzender
der DPVKOM
Mit diesen Worten begründete
der Bundesvorsitzende der
Kommunikationsgewerkschaft
DPV (DPVKOM), Volker Geyer,
am 17. April 2015 die Durchführung weiterer Warnstreiks.
< Kurz notiert
DPolG
Am 16. und 17. April 2015 hat ein europaweiter „Blitzmarathon“
stattgefunden. Allein in Deutschland wurden rund 91 000 Raser
erwischt. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft
(DPolG) im dbb, Rainer Wendt, bewertet die Aktion als nachhaltiges Instrument, um die Zahl der Verkehrstoten zu minimieren.
Es gehe nicht darum, Menschen zu bestrafen, zu drangsalieren
oder die Staatskassen zu füllen, sondern um einen gesellschaftlichen Stimmungswandel, so Wendt: „Geschwindigkeitsüberschreitung ist der Killer Nummer eins im Straßenverkehr mit schrecklichen Folgen. Jährlich gibt es fast 4 000 Tote und unglaublich viel
menschliches Leid.“ Der Blitzmarathon werde oft als PR-Aktion
diskreditiert, beklagte Wendt. Es gehe aber darum, mit der Bevölkerung in einen Dialog zu treten, so mehr Transparenz zu schaffen
und einen Bewusstseinswandel herbeizuführen.
dbb
... raffiniert,
Telefon große Organisationen
um 2,5 Millionen Euro. Jetzt
wartet er auf sein Urteil.
<
... großzügig
geben sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten
der Länder, die erstmals in
der TV-Geschichte einer Senkung des Rundfunkbeitrags
zugestimmt haben. Ab April
2015 kostet das Vergnügen,
bei ARD und ZDF in der ersten
Reihe zu sitzen, nicht mehr
17,98 Euro, sondern nur noch
schlappe 17,50 Euro im Monat.
Auch der ermäßigte Monatsbeitrag reduziert sich von
5,99 Euro auf 5,83 Euro, was
auch für beitragspflichtige
Kraftfahrzeuge und Hotelund Gästezimmer gilt. Zur Erinnerung: 1950 wurde die sogenannte Fernsehgebühr auf monatlich fünf Mark festgesetzt.
Das blieb bis in die 70er-Jahre
so, dann ging es pfeilschnell
nach oben – bis heute. Doch
jetzt ist der Trend gebrochen,
<
... cool
sind die Briten, wenn es um
ihre Wettleidenschaft geht. Es
gibt offenbar nichts, auf das
sich die Buchmacher nicht einlassen würden, gleichgültig, ob
es um das Wetter oder um die
Royals geht, die oft und gerne
im Mittelpunkt teurer Spekulationen stehen. Im April ging es
insbesondere um das zweite
Kind von Prinz William und seiner Frau Kate. Mädchen oder
Junge? Name? Gewicht? Haarfarbe? Wer trägt das Baby aus
der Klinik? Sie oder er? Welche
Farbe wird bei diesem Ereignis
das Kleid von Kate haben?
Durchschnittlich lagen die Einsätze bei etwa sechs Pfund
(etwa 8,30 Euro). Bei der Geburt des ersten Kindes von
William und Kate vor zwei Jahren wurden etwa 30 000 Wetten abgeschlossen und an die
500 000 Pfund (circa 690 000
Euro) eingesetzt. Peanuts für
eingefleischte Royals.
<
© Coloures-pic - Fotolia.com
<
wie es dem 28 Jahre alten Millionenbetrüger Neil Moore
gelungen ist, sich im März
letzten Jahres selbst aus einem
der am besten gesicherten
Gefängnisse in Großbritannien
zu entlassen. Dafür fälschte er
eine E-Mail-Adresse, die der
amtlichen der Haftanstalt
Wandsworth im Süden Londons täuschend ähnlich war,
und schickte per eingeschmuggeltem Smartphone ebenfalls
gefälschte Entlasspapiere samt
Hinweis auf eine hinterlegte
Kaution an die Anstaltsleitung.
Moore wurde ohne Weiteres
aus der Haft entlassen. Doch
sein Trip in die Freiheit dauerte
nur drei Tage, dann stellte er
sich selbst den Behörden und
kehrte in die Zelle zurück. Ob
er in dieser Zeit krumme Geschäfte abgewickelt hat, ist
nicht bekannt. Auch dafür
benötigt Moore lediglich ein
Smartphone: Als angeblicher
Anlageberater prellte er per
© Peter Atkins - Fotolia.com
und es verbleiben 5,76 Euro
mehr in den Haushaltskassen
der Gebührenzahler – pro Jahr
versteht sich.
... dreist
ist eine neue Masche der Trickbetrüger. Sie treten als Paare
auf und setzen kleine Scheine
ein, um relativ einfach an große zu kommen. Im Kassenbereich von Supermärkten, an
den Ausgängen von Geldinstituten und in Fußgängerzonen
sprechen sie besonders ältere
Menschen an, die wenige Augenblicke zuvor Geldscheine
Schein aus der Brieftasche
nehmen wollen, merken sie,
dass ihnen mindestens ein
größere Banknote gestohlen
worden ist, und die ehrlichen
Finder fingerfertige Taschendiebe waren.
<
... krass
die (Über-)Reaktion eines jungen Mannes auf der Zugfahrt
von Bad Bentheim nach Rheine. Als der Zug sich in Bewegung setzte und langsam
Fahrt aufnahm, merkte der
23-Jährige plötzlich, dass er
nicht nur sein Gepäck auf dem
Bahnsteig zurückgelassen hatte, sondern auch seinen Hund.
Als er seinen Verlust bemerkte,
reagierte er offenbar ohne
nachzudenken, denn er zog
kurzentschlossen die Notbremse und brachte den Zug
zum Stehen. Durch die Notbremsung wurde glücklicherweise niemand verletzt, doch
die Bundespolizei ermittelt
jetzt gegen den Mann wegen
Missbrauchs von Nothilfemitteln. Ein schlichtes Telefonat
oder eine Rückfrage beim Zugpersonal hätte ihm eine ganze
Menge Ärger erspart. Ob er
mit Hund und Gepäck seine
Reise fortsetzen durfte, ist
nicht bekannt.
> Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015
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finale
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in ihre Brieftasche oder Börse
gesteckt haben. Freundlich
wedelt das Spitzbuben-Duo
mit einem Fünf-Euro-Schein
und behauptet, dem Opfer sei
das Geld unbemerkt auf den
Boden gefallen. Viele nehmen
erfreut ob der Ehrlichkeit den
Fünfer an und zücken zugleich
Brieftasche oder Portemonnaie,
um das zurückerhaltene Geld
„sicher“ zu verstauen. Erst später, wenn sie erneut einen