5 Mai 2015 / 49. Jahrgang POLIZEISPIEGEL Postvertriebsstück • Deutsche Post AG „Entgelt bezahlt“ 24. DPolG-Bundeskongress: Sicherheit, Freiheit, Bürgerrechte – Ohne uns läuft nichts Seite 18 < Fachteil: – EasyPASS – die neue elek tronische Grenzkontrolle – Umfang und Begrenzung der Wahrnehmung von Sonderrechten gemäß § 35 I StVO bei Fahrten mit Privatfahrzeugen Seite 13 < Mittendrin statt nur dabei – JUNGE POLIZEI bei der G7-Einsatz betreuung DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft Geschlossenheit, Modernität und kämpferische Entschlossenheit auf dem DPolG-Bundeskongress Für Sicherheit, Freiheit, Bürgerrechte: Eine ehrenvolle und erfüllende Aufgabe Von Rainer Wendt, Bundesvorsitzender Der 24. Bundeskongress unserer DPolG in Berlin war ein großer Erfolg. Mit überwältigenden Mehrheiten wurden die Kolleginnen und Kollegen der Bundesleitung, des Bundes vorstandes, der Bundesfrauenvertretung, der Bundestarifvertretung und der Bundesseniorenvertretung in ihre Ämter gewählt. Eine neue Satzung wurde einstimmig verabschiedet. Die Delegierten und Gäste des Kongresses haben gezeigt: Diese Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ist die geschlossene, kämpferische und zugleich pragmatische und zukunftsorientierte Vertretung der Polizeibeschäftigten. Dabei kann es nicht darum gehen, ausschließlich Kritik zu üben und im destruktiven Meckermodus zu verharren, das Wir können nicht erwarten, dass junge, engagierte und clevere Menschen zu uns kommen, sich als Beschäftigter der Polizei bewerben, wenn wir als Gewerkschaft permanent ausschließlich negative Botschaften über den Zustand der Polizei vermitteln. Bei aller Notwendigkeit, auf Missstände, Fehlentwicklungen und politische Versäumnisse hinzuweisen, dürfen wir nie den Zeitpunkt verpassen, jungen Menschen zu sagen, dass es eine ehrenvolle und zugleich erfüllende Aufgabe ist, für Sicherheit der Menschen in un- Ich bin allen Delegierten außerordentlich dankbar für die deutlichen Signale der Geschlossenheit und fort schrittlichen Positionierungen. Aus diesem positiven Berufsverständnis und unserer optimistischen Sicht auf unsere großen Herausforderungen werden wir auch die Kraft entwickeln, weiter erfolgreich zu sein und zugleich junge Menschen, die noch auf der Suche nach beruflicher Entwicklung sind, für unsere Polizei zu begeistern. Denn wir wollen schließlich die Besten für uns haben. < < Rainer Wendt überlassen wir anderen. Un sere Herausforderungen erwarten, gerade wegen ihrer Dimensionen, neue und kons truktive Beiträge. Natürlich braucht die Polizei mehr Personal, übrigens nicht nur bei den Polizeivollzugsbeamten. Auch und gerade im Tarifbereich und bei den Verwaltungsbeamten muss erheblich mehr getan werden, sowohl an der Zahl der Beschäftigten, als auch in Bezug auf ihre beruflichen Perspektiven. Aber gerade dieser Kongress präsentierte eindrucksvolle Vorschläge, um die Verwendung des jetzt vorhandenen Personals sinnvoller als bisher zu gestalten. Dies gilt es jetzt, gemeinsam > Polizeispiegel | Mai 2015 3 Leitartikel mit der Politik umzusetzen; die dazu notwendigen Gespräche haben längst begonnen. Und ein weiteres positives ignal schickte der Bundes S kongress einstimmig an die schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen in unseren Reihen: Die Polizei und der öffentliche Dienst insgesamt müssen im Umgang mit Menschen mit Behinderung endlich eine Vorbildfunktion entwickeln; schwerbehinderte Kol leginnen und Kollegen dürfen nicht ausgegrenzt werden, sondern müsse einen Platz in unserer Mitte haben. Die DPolG setzt sich nachhaltig dafür ein, dass sich leistungseingeschränkte und behinderte mit nicht eingeschränkten Kollegeninnen und Kollegen aufgeschlossen, verständnisvoll und vorurteilsfrei in ihrem polizeilichen Auftrag begegnen und so gemeinsam wirken können. Windmüller Zahlreiche Repräsentanten des öffentlichen Lebens besuchten den Kongress; Bundesinnen minister Thomas de Maizière (CDU) sorgte mit einer beeindruckenden Rede an die Delegierten für Zustimmung und Nachdenklichkeit. Berlins Bürgermeister und Innensenator Frank Henkel (CDU) berichtete von den riesigen Belastungen der Hauptstadtpolizei. Die Gäste in der Talkrunde Burkhard Lischka MdB (SPD), Stephan Mayer MdB (CSU), Irene Mihalic MdB (Bündnis 90/Die Grünen) und Ulla Jelpke MdB (Die Linke) diskutierten eindrucksvoll die unterschiedlichen Positionen zu Fragen der Inneren Sicherheit. serem Land Verantwortung zu übernehmen, ihre Freiheit und Bürgerrechte zu schützen! DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft Großer Dank an Kurt Quarz Ihre Meinung interessiert uns: [email protected] << DPolG Leitartikel: Geschlossenheit, Modernität und kämpferische Entschlossenheit auf dem DPolG-Bundeskongress 3 << Großer Dank an Kurt Quarz 4 << DPolG-Bundeskongress 2015: Sicherheit, Freiheit, Bürgerrechte – Ohne uns läuft nichts 5 << Generalprobe bestanden: DPolG-Spitze informiert sich über den Polizeieinsatz beim G7-Außenministertreffen in Lübeck 12 Mittendrin statt nur dabei: JUNGE POLIZEI bei der Einsatz betreuung der G7-Außenministerkonferenz in Lübeck 13 Sicherheitsvorbereitungen laufen auf Hochtouren – DPolG im Betreuungseinsatz 14 << Urlaubsangebote/Arbeitsplatzbörse 16 << DPolG bekennt sich zu Menschen mit Behinderung in der Polizei 17 << << << << In eigener Sache 4 Fachteil: – EasyPASS – die neue elektronische Grenzkontrolle – Umfang und Begrenzung der Wahrnehmung von Sonderrechten gemäß § 35 I StVO bei Fahrten mit Privatfahrzeugen Vielfältiges geleistet für die DPolG Windmüller DPolG im Internet: www.dpolg.de 18 20 << dbb << Meinungsaustausch in der Chefetage 25 << Tarifübertragung auf Beamte: Länder in der Folge-Pflicht 25 << Nachwuchskampagne „Die Unverzichtbaren“: 2. Staffel gestartet 26 << Die andere meinung: U ngerechtigkeiten beseitigen 28 << Steuerpolitik: Der Kalten Progression an den Kragen 29 << Hearing zu Tarifeinheitsplänen: Das Gesetz wird scheitern 32 << Einfacher und günstiger finanzieren: Aus vier mach eins 35 << Sonderprogramm MobiPro-EU der Bundesagentur für Arbeit: Zur Ausbildung nach Deutschland 37 << Glosse: Gender Speaking 39 << Vorratsdatenspeicherung: Ü berwachung light? 40 << Mitgliedsgewerkschaften 42 << Kulisse: Ganz schön ... 47 << Impressum HERAUSGEBER DER POLIZEISPIEGEL-SEITEN: Bundesleitung der DEUTSCHEN POLIZEIGEWERKSCHAFT IM dbb (DPolG), Friedrichstr. 169/170, 10117 Berlin. Telefon: 030.47378123. Telefax: 030.47378125. INTERNET: www.dpolg.de. E-Mail: [email protected]. REDAKTION BUNDESTEIL: Elisabeth Schnell. REDAKTION TARIFTEIL: Gerhard Vieth, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 17, 47198 Duisburg. Telefon: 02066.393979. REDAKTION FACHTEIL: Jürgen Roos, Poststraße 39, 53547 Roßbach/Wied. Telefon + Telefax: 02638.1463. 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HERSTELLUNG: L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG DruckMedien, Marktweg 42–50, 47608 Geldern. Gedruckt auf Papier aus elementar-chlorfrei gebleichtem Zellstoff. ISSN 1437-9864 > Polizeispiegel | Mai 2015 < < Kurt Quarz bedankte sich vor dem DPolG-Bundeshauptvorstand für das über alle Jahre ihm entgegengebrachte Vertrauen und die DPolG dankt ihm. Aus der bundespolitischen Gewerkschaftsarbeit wurde nach 36 Jahren auch Kurt Quarz verabschiedet. Seine Tätigkeit auf Bundesebene begann Kurt Quarz 1979 als stellvertretender Bundesjugendleiter. Nach seiner Amtszeit als Landesvorsitzender der JUNGEN POLIZEI in Rheinland-Pfalz wurde er 1986 vom Bundeskongress in Bonn-Bad Godesberg als Bundesjugendleiter in die Bundesleitung der DPolG gewählt. 1990 wählte ihn der Bundeskongress in Berlin zum Bundesschatzmeister. In dieser Funktion war er bis 2003 in der Bundesleitung und anschließend, nach einer Satzungsänderung, bis 2007 im Bundesvorstand für die Finanzen der Gewerkschaft zuständig. Auch nach 2007 war er noch acht Jahre lang als Bundes kassenprüfer mit den Finanzen der Bundesorganisation eng verbunden. Kurt Quarz war zudem neben Paul Grimm der erste Geschäftsführer der seinerzeit neu gegrün deten DPolG-Service GmbH und hat diese mit ihm auf den heute so erfolgreichen Weg für unsere Gewerkschaft gebracht. Kurt Quarz bedankte sich bei den fünf Bundesvorsit zenden Benno Gregg, Harald Thiemann, Gerhard Vogler, Wolfgang Speck und Rainer Wendt, mit denen er in den 21 Jahren eng zusammen arbeitete, und wünschte der DPolG für die Z ukunft alles Gute. Windmüller (15) DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft Sicherheit, Freiheit, Bürgerrechte – Ohne uns läuft nichts << Bundeshauptvorstand gibt Beschlussempfehlungen läuft nichts“ am 20. April 2015 eröffnet wurde, beschäftigte sich mit Anträgen zur inneren Sicherheit, zur Beschäftigten situation der Polizei in Bund und Ländern und debattierte das Programm der DPolG für die kommende Legislaturperiode. Die rund 300 Delegierten wählten eine neue Bundesleitung und einen neuen Vorstand. Einen Tag vor dem 24. Bundeskongress hat der Bundeshauptvorstand der DPolG in seiner Sitzung am 19. April 2015 die eingebrachten satzungsändernden Anträge beraten und Beschlussempfehlungen an das höchste Gremium der DPolG abgegeben. Einen der wichtigsten Anträge stellt sicher die Neufassung der Satzung dar und damit die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre. Überdies beschloss der Bundeshauptvorstand die Einrichtung einer DPolG-Bundesseniorenvertretung. Diesen Anträgen folgte schließlich auch der Kongress einstimmig. Einen Ausblick auf den G7-Gipfel im Juni in Elmau (Bayern) gaben die Vertreter Bayerns. Die DPolG plant einen umfangreichen Betreuungseinsatz vor < < Bundesvorsitzender Rainer Wendt eröffnete den 24. Bundeskongress und wurde anschließend einstimmig von den Delegierten für eine dritte Amtsperiode wiedergewählt. Ort und sieht sich gut gerüstet für diesen bundesweiten Großeinsatz. Mit viel Beifall und großem Dank wurden die Bundesvorstandsmitglieder Rainer Nachtigall (LV Bayern), Hans-Joachim Zastrow (Bundespolizeigewerkschaft) sowie Knut Hallmann (LV Niedersachsen), der leider nicht in Berlin sein konnte, s owie die scheidende Bundesfrauenbeauftragte Anke Bernhard und der ebenfalls aus scheidende Rechnungsprüfer Kurt Quarz verabschiedet. << Bundeskongress – Eröffnung und Rückblick Der Bundeskongress, der unter dem Motto „Sicherheit, Freiheit, Bürgerrechte – Ohne uns Bundesvorsitzender Rainer Wendt zog für die Jahre 2011 bis 2015 ein positives Fazit. Der Anspruch der DPolG, als eine gleichermaßen in Politik, Verbänden und Medien hoch geschätzte Berufs- und Interessenvertretung wahrgenommen zu werden, wurde mehr als erfüllt. Die Stellungnahmen und Positionen zu aktuellen sicherheitspolitischen Themen, aber auch zu polizeirelevanten Aufgabenstellungen wurden nachgefragt, medial verbreitet und waren häufig Gegenstand von Anhörungen, Diskussionen und öffentlicher Meinungsbil- > Polizeispiegel | Mai 2015 5 Aktuelles DPolG-Bundeskongress 2015 DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft dass die Polizei in Deutschland die Anerkennung erfahren und die Ausstattung erhalten muss, die sie benötigt, um sowohl den hohen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger als auch der Politik gerecht zu werden. dung. Zu den Bereichen Einsatz, Kriminalität und besonders Verkehr führte die DPolGSpitze zahlreiche politische Gespräche und beteiligte sich an Foren, Tagungen und Kongressen. << Aktuelles 6 Wahlen – Neue und Bewährte Bundesvorsitzender Rainer Wendt wurde von den Delegierten einstimmig für eine dritte Amtsperiode wiedergewählt. Damit erhielt er das uneingeschränkte Vertrauen und starken Rückenwind für die kommende Legislatur. Hervorragende Wahlergebnisse erzielten auch sein neuer Erster Stellvertreter Joachim Lenders aus Hamburg, seine „bewährten“ Stellvertreter Ralf Kusterer (Baden-Württemberg) und Wolfgang Ladebeck (SachsenAnhalt) sowie die „neuen“ Stellvertreter Michael Hinrichsen (Bayern) und Ernst G. Walter (Bundespolizei). Die Vorstandswahlen versprachen spannend zu werden, weil es für die acht Sitze mehr Bewerberinnen und Bewerber gab als Plätze. In den Bundesvorstand wiedergewählt wurden Ursula Korn (BadenWürttemberg), Freddi Lohse (Hamburg), Bodo Pfalzgraf (Berlin) und Erich Rettinghaus < < Die neue Bundesleitung der DPolG: Joachim Lenders, Ernst G. Walter, Rainer Wendt, Wolfgang Ladebeck, Ralf Kusterer, Michael Hinrichsen (Nordrhein-Westfalen). Neu im Vorstand sind Sascha Alles (Saarland), Jürgen Köhnlein (Bayern), Benno Langenberger (Rheinland-Pfalz) sowie Heiko Teggatz (Bundespolizei). Kraft Amtes arbeiten der Vorsitzende der JUNGEN POLIZEI, Daniel Jungwirth, und der Bundestarifbeauftragte Gerhard Vieth, der eindrucksvoll im Amt bestätigt wurde, im Bundesvorstand mit. Einen Wechsel gab es bei der Wahl der Bundesfrauenbeauftragten. Die Hessin Anke Bernhard wurde nach zwölf Jahren im Amt mit großem Applaus verabschiedet. Zur Wahl für die Nachfolge stellte sich Sabine Schumann aus Berlin. Sie wur- < < Neue und bewährte Gesichter im DPolG-Bundesvorstand > Polizeispiegel | Mai 2015 de mit starkem Vertrauen der Delegierten belohnt. Ein neuer Aufgabenbereich wurde mit der Bundesseniorenvertretung geschaffen. Nicht nur in der DPolG steigt die Bedeutung des gewerkschaftlichen Engagements mit und für Senioren. Zum Ersten Vorsitzenden der Seniorenvertretung wählten die Delegierten den Ehrenvorsitzenden der DPolG, Gerhard Vogler (Bayern). << Ziele für die kommenden Jahre In einer vom Bundeskongress verabschiedeten „Berliner Erklärung“ fordert die DPolG, Die Delegierten sprachen sich dafür aus, die Sicherheitsarchitektur in Deutschland weiterzuentwickeln. Ein Element einer zukunftsfähigen Sicherheitsstrategie soll die zentrale Informationssteuerung bei dezentraler Organisationsstruktur sein. Vor dem Hintergrund aktueller fremdenfeindlicher und antisemitischer Vorfälle in Deutschland stellt die DPolG klar, dass Fremdenhass, Anti semitismus und Rassismus in unserer Gesellschaft keinen Platz haben dürfen. Nicht zuletzt spricht sich die DPolG für Tarif- und Gewerkschaftspluralität aus und gegen Einheitsgewerkschaften. „Es ist ein Grundrecht von Beschäftigten, sich in unabhängigen und freien Gewerkschaften zusammenzuschließen und für ihre Interessen ein zutreten.“ Der Bundeskongress beschloss mehrere Anträge, die zum Ziel eine Einsatz- und Ausstattungsverbesserung der Polizei haben. So soll sich die DPolG dafür einsetzen, dass der Bund auch in Zukunft die Bereitschaftspolizeien der Länder angemessen finanziell unterstützt. Zum besseren Schutz der Kolleginnen und Kollegen wurde der Bundesvorstand beauftragt, die Anschaffung des Elektroimpulsgerätes „Taser“ für die Polizeivollzugsbediensteten zu forcieren. Mehrere Anträge beschäftigten sich mit der Kriminali tätsbekämpfung und der Verkehrssicherheitsarbeit. Hinsichtlich des drängenden Problems der bundesweiten Zunahme von Wohnungseinbrüchen, fordert die DPolG, dass mehr qualifizierte Sach DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft < < Bundesinnenminister Thomas de Maizière bei seiner Ansprache vor der neuen Bundesleitung und den Delegierten Aktuelles 8 bearbeiter der Polizei zur Aufklärung eingesetzt werden und länderübergreifend stärker zusammengearbeitet wird. Zudem soll der Strafrahmen bei Wohnungseinbrüchen und Diebstahl von den Gerichten stärker ausgeschöpft werden. Im Verkehrsbereich soll sich die DPolG dafür einsetzen, dass Sanktionen bei Verkehrsverstößen europaweit harmonisiert werden. In diesem Zusammenhang wurde der DPolG-Bundesvorstand beauftragt, sich für die Einführung der Halterhaftung im fließenden Verkehr starkzumachen. In anderen EU-Staaten wird dies längst praktiziert. mgang mit gesundheitlich U eingeschränkten Menschen in der Polizei einzusetzen. << Öffentlichkeits veranstaltung Zur gut besuchten Öffentlichkeitsveranstaltung kamen Delegierte und Ehrengäste, darunter Bundes- und Landtagsabgeordnete, Vertreter von Polizeibehörden des Bundes und der Länder, von Verbänden und wirtschaftlichen Einrichtungen, medial begleitet von zahlreichen Journalisten. Bundesvorsitzender Rai ner Wendt unterbreitete in seiner Grundsatzrede Vorschläge für einen sinnvolleren Per- sonaleinsatz bei der Polizei. Die Zeit der pauschalen Forderungen nach mehr Personal sei vorbei. Es komme jetzt darauf an, das vorhandene Personal effektiv einzusetzen. So muss die Begleitung von Schwerlasttransporten, wie zum Beispiel die von Windrädern, nicht zwingend von der Polizei vorgenommen werden. An dieser Stelle können auch Verwaltungshelfer zum Zuge kommen. damit beschäftigt, nach einem Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstoß festzustellen, wer das Auto gefahren ist. Aufwand und Zeit, die eingespart werden könnten, wenn der Halter des Fahrzeugs zahlt. Eine andere Möglichkeit, um mit polizeilichen Personalressourcen sinnvoll umzugehen, wäre die Einführung der Halterhaftung. Tausende Polizisten sind täglich bundesweit Sinnlose Tätigkeit und mangelnder Respekt, Über- und Unterforderung, Gewalterlebnisse und Frustration durch die Untätigkeit des Gesetzgebers sind die Bausteine, die das Berufsbild des Polizisten für viele Kolleginnen und Kollegen stark beschädigt haben, mahnte Wendt. Im Tarifbereich wird die DPolG dafür eintreten, dass im Tarifvertrag der Länder eine soziale Komponente eingeführt wird. Auf dem Gebiet „Fürsorge und Soziales“ soll sich die Bundesleitung dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Dazu gehört zum Beispiel die Möglichkeit der Telearbeit. Überdies erhält die DPolG-Spitze den Auftrag, sich für einen fairen und vorurteilsfreien > Polizeispiegel | Mai 2015 Ein deutscher Autofahrer weiß nicht immer, wo seine Ehefrau ist und wer mit ihr unterwegs ist, aber wo sein Auto ist und wer damit fährt, das weiß er immer! Rainer Wendt, Bundesvorsitzender „Für viele junge Menschen ist der Beruf des Polizisten ein Traumberuf und sie haben recht. Aber für viele ist er auch zum Albtraum geworden und das müssen wir wieder ändern!“, sagte Rainer Wendt. < < Die Delegierten des Bundeskongresses wählten die Bundesleitung und den Bundesvorstand neu und stimmten über zahlreiche Anträge zu gewerkschafts- und sicherheitspolitischen Themen ab. Die herzlichen Grüße des Regierenden Bürgermeisters von Berlin überbrachte der Senator für Inneres, Frank Henkel (CDU). Er ging in seiner Rede DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft auf die besonderen polizeilichen Aufgaben in der Hauptstadt ein. Mehr als 5 000 Demonstrationen im Jahr stellen die Polizei vor besondere Herausforderungen. Deshalb sei er erfreut darüber, dass es gelungen sei, mit der neuen Legislaturperiode des Berliner Senats eine Aufstockung des Personals zu erreichen. Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt unterstrich in seinem Grußwort die Bedeutung der Polizei für die Gesellschaft im Allgemeinen und für die Gewerkschaftslandschaft, speziell für den Deutschen Beamtenbund, im Besonderen. DPolG und dbb werden sich dafür einsetzen, dass Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst noch stärker in der Öffentlichkeit thematisiert und in einem bundesweiten Lagebild erfasst wird. Im Zusammenwirken mit allen gesellschaftlichen Kräften müssen Lösungen gefunden werden, um Gewalt und Anfeindungen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst einzudämmen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière bezeichnete in seiner Ansprache Sicherheit als harte Arbeit. Sei das Ansehen der Polizei in Deutschland auch nach wie vor hoch, so wurde leider in der jüngsten Vergangenheit das Bild der Polizisten in der Öffentlichkeit einseitig gemalt. Der Bundesinnenminister stellte klar, dass sich mit gutem Zureden Blockupy-Protestierer, Hooligans oder politische Extremisten nicht immer stoppen ließen. Deshalb dürfe es am Gewaltmonopol des Staates – im Wortsinn – keinen Zweifel geben. Als polizeiliches Instrument der Zukunft sieht de Maizière das Predictive Policing, das große Datenmengen zusammenführt, um verwertbare Erkenntnisse zu erlangen. In diesem Zusammenhang verwahrte sich de Maizière gegen den regelmäßig erhobenen Vorwurf des Racial Profiling durch Polizeibeamte. Polizis tinnen und Polizisten müssten grundsätzlich ein Gespür für verdächtige Personen haben, ansonsten könnten sie ihre Arbeit einstellen. < < Der Bundeskongress ernannte Hans-Joachim Zastrow (Bundespolizeigewerkschaft) (links), Hermann Benker (LV Bayern) (Zweiter von rechts) sowie Werner Kasel (LV Rheinland-Pfalz) (rechts) zu Ehrenmitgliedern der DPolG. << Podiumsdiskussion In der anschließenden Podiumsdiskussion mit den innenpolitischen Sprecherinnen und Sprechern der im Bundestag vertretenen Parteien ging es unter der Moderation der erfahrenen Journalistin Düzen Tekkal um verschiedene sicherheitspolitische Themen. Ein aktuell und kontrovers diskutiertes Vorhaben stellt die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung dar. Burkhard Lischka (SPD) verteidigte auf dem Kongress den gefundenen Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung. Nach seinen Worten brauche sich die SPD für die vorgelegten Leit linien nicht zu schämen: „Alle Betroffenen werden informiert. Wir sind doch sehr weit entfernt von einem Überwachungsstaat“, meinte Lischka. Sowohl Ulla Jelpke von den Linken als auch Irene Mihalic von den Grünen waren der Ansicht, dass der anstehende Gesetzentwurf den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes widerspreche und bei einem erneuten Gang vor das Gericht womöglich wieder kassiert werde. Jelpke verwies darauf, dass die Vorratsdatenspeicherung in Frankreich Terroranschläge nicht verhindert habe, Mihalic fragte, wie Berufsgeheimnisträger von der Speicherung ausgenommen werden können. Stephan Mayer (CSU) betonte, dass die veröffentlichte Leit linie ein stabiler Entwurf sei, der „verfassungsrechtlich standhält“. Da es ein absolutes Beweisverwertungsverbot für Berufsgeheimnisträger gebe, sei auch dieser Punkt unpro blematisch. < < Unter der Moderation von Düzen Tekkal (links) diskutierten die innenpolitischen Sprecher Burkhard Lischka (SPD), Stephan Mayer (CSU), Ulla Jelpke (Die Linke) und Irene Mihalic (Die Grünen) (von links) aktuelle polizei- und innenpolitische Themen. > Polizeispiegel | Mai 2015 9 Aktuelles < < Zur Öffentlichkeitsveranstaltung begrüßte die DPolG-Spitze zahlreiche Ehrengäste, darunter Astrid Hollmann (stellvertretende dbb Bundesvorsitzende), Klaus Dauderstädt (dbb Bundesvorsitzender), Frank Henkel (Senator für Inneres, Berlin) (von links). DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft < < Der neue „alte“ Tarifbeauftragte Gerhard Vieth mit Bundesvorsitzendem Rainer Wendt und dem DPolG-Bundesstreikleiter Boris Biedermann (von links). < < Die neue DPolG-Bundesfrauenbeauftragte mit den beiden stellvertre tenden dbb Bundesvorsitzenden Astrid Hollmann (Zweite von links) und Kirsten Lühmann (rechts) sowie der Vorsitzenden der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer (Zweite von rechts). 10 Aktuelles < < Der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz (rechts) gratulierte Rainer Wendt zur Wiederwahl. < < Die Direktionsleiter der Berliner Polizei beehrten die Öffentlichkeits veranstaltung. < < Bundesvorsitzender Rainer Wendt war gefragt bei den Medien ... < < Das Tagungspräsidium des Bundeskongresses sorgte für einen zügigen und reibungslosen Ablauf. > Polizeispiegel | Mai 2015 DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft Generalprobe bestanden DPolG-Spitze informiert sich über den Polizeieinsatz beim G7-Außenministertreffen in Lübeck Aktuelles 12 DPolG (2) Zu Beginn einer der größten Polizeieinsätze in der Geschichte des Landes Schleswig-Holstein, dem G7-Außenministertreffen in Lübeck vom 13. bis 15. April 2015, besuchte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt zusammen mit dem stell vertretenden Landesvorsitzenden aus Lübeck, Thomas Nommensen, den Polizeiführer und die 3 500 Einsatzkräfte aus Schleswig-Holstein sowie aus zahlreichen anderen Bundesländern und der Bundespolizei. Der DPolG-Bundesvorsitzende Wendt und Landesvize Thomas Nommensen wurden im Führungsstab von dem Polizeiführer der BAO „Sieben Türme“, dem Leitenden Polizeidirektor Heiko Hüttmann, begrüßt. Nach einem regen Informations- und Meinungsaustausch mit Heiko Hüttmann, dem Leiter des Einsatzabschnittes Öffentlichkeitsarbeit, Polizeidirektor Bernd Olbrich, sowie dem Leiter des Führungsstabes, Polizeidirektor Ulf Witt, ließen es sich der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt und der Landesvize Thomas Nommensen nicht nehmen, das extra für den Einsatz errichtete Con tainerdorf auf dem Lübecker Volksfestplatz, wo etwa 1 000 der Einsatzkräfte aus Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Bayern untergebracht waren, zu besuchen und sich bei diesen unmittelbar über den Einsatz sowie die Fragen der Unterbringung zu informieren. Auch bei den Kräften des Technischen Hilfswerks (THW) informierte sich der Bundesvorsitzende über deren Einsatz im Rahmen des G7-Gipfels und bedankte sich im Namen der Bundesleitung der DPolG für deren außerordentliche Bemühungen und Engagement. die Landespolizei SchleswigHolstein für den mehrtägigen Einsatz, bei dem nicht nur der Schutz der Außenministerkonferenz, sondern auch die Gewährleistung des Versammlungsrechtes für die etwa 5 000 erwarteten Teilnehmer von derzeit insgesamt acht Gegendemonstrationen im Vordergrund stehen, gut vorbereitet und aufgestellt ist“, so Thomas Nommensen, stellvertretender Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Es konnte insgesamt der Eindruck gewonnen werden, dass < < Bundesvorsitzender Rainer Wendt im Gespräch mit Einsatzkräften aus Nordrhein-Westfalen. > Polizeispiegel | Mai 2015 DPolG-Chef Wendt wörtlich: „Entgegen manch kritischer Stimmen, ob die Hansestadt Lübeck überhaupt geeignet für die Ausrichtung des G7-Gipfels sei, muss festgestellt werden, dass man gut auf dieses Ereig- < < Treffen von Rainer Wendt und Thomas Nommensen mit dem Polizei führer der BAO „Sieben Türme“, dem Leitenden Polizeidirektor Heiko Hüttmann. nis vorbereitet ist. Überhaupt darf es keine Frage von städtebaulichen Gegebenheiten, topo grafischen Voraussetzungen oder gar finanziellen Aspekten sein, wo sich die Außenminister der wichtigsten Nationen für einen in weltpolitisch turbulenten Zeiten wichtigen Gipfel treffen. Die Polizei in SchleswigHolstein wird mit Unterstützung von Einsatzkräften aus anderen Ländern sowie der Bundespolizei ihren Job pro fessionell und gut erledigen.“ Nach Abschluss des G7-Gipfels in Lübeck ist erfreulicherweise zu resümieren, dass es im Rahmen der Versammlungen und Gegenveranstaltungen weit gehend friedlich geblieben ist. Einige der Versammlungen wurden vom Veranstalter mangels Teilnehmer abgesagt, bei den anderen erschienen weit weniger Teilnehmer als angekündigt. Lediglich am Abend des 14. April kam es im Anschluss an die größte Gegenveranstaltung zu kleineren Störaktionen von einigen Hundert Gewaltbereiten, die sich teilweise vermummt in Kleingruppen in der Lübecker Innenstadt zusammengeschlossen hatten, um den Empfang der Außenminister im Rathaus zu stören. Hierbei kam es vereinzelt zu Zusammenstößen mit Absperrkräften. Auch die Anzahl der erforderlich gewordenen Festnahmen und Gewahrsamnahmen blieb deutlich hinter den Befürchtungen zurück. Verletzte Polizeibeamte waren glücklicherweise nicht zu verzeichnen. Außerordentlich positiv wurde die Einsatzkräftebetreuung der JUNGEN POLIZEI der DPolG von den Einsatzkräften aus dem gesamten Bundesgebiet angenommen. Thomas Nommensen, Landesredakteur Schleswig-Holstein DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft Mittendrin statt nur dabei Bei solch einem polizeilichen Großereignis war auch schon im Planungsstadium klar, dass die JUNGE POLIZEI mit ihrem bundesweit erfolgreichen Einsatzbetreuungskonzept vor Ort sein wird. Die Vorbereitungen dafür starteten bereits bei der letzten Bundesjugendleitungssitzung in Berlin und wurden vom stellvertretenden Bundesjugendleiter Michael Haug koordiniert. Als am 13. April 2015 dann die Einsatzbetreuer der JUNGEN POLIZEI, unter anderem aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, BadenWürttemberg und von der Bundespolizei in Lübeck eintrafen, warteten bereits Akkreditierungen, Unterbringungen, M aterial und Fahrzeuge auf sie. Vom Vorstand der JUNGEN POLIZEI waren der < < Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Torsten Albig, erkundigte sich persönlich bei Daniel Jungwirth und seinen Stellvertretern Sebastian Gruner und Michael Haug über die Arbeit der JUNGEN POLIZEI und die Rückmeldung der Kräfte zum Einsatz. Er lobte ausdrücklich „das beeindruckende ehrenamtliche Engagement“ der Einsatzbetreuer, die dieser Aufgabe in ihrer Freizeit und bis tief in die Nacht nachgingen. < < Die JUNGE POLIZEI schaffte es, fast jede Polizeieinheit, egal ob am Tagungsort in Lübeck oder dem Hotel des US-Außenministers in Travemünde, mindestens einmal zu erreichen und zu versorgen – so wie hier auch ein Polizeiboot. Dabei wurden mit den Einsatzkräften viele gute Gespräche geführt, die den überwiegend friedlichen Einsatz, aber auch die Versorgung und Unterbringung als insgesamt positiv beurteilten. Bundesjugendleiter Daniel Jungwirth, sein Stellvertreter Sebastian Gruner und Michael Haug vor Ort. < < Das Team der JUNGEN POLIZEI zusammen mit Einsatzkräften in Lübeck. Auch die Menge der vorbereiteten Give-aways erreichte neue Ausmaße, da die Einsatzbetreuung rund um die Uhr stattfand. So wurden durch die Einsatz betreuer bis zum Abend des 15. April 2015 und damit bis zum offiziellen Einsatzende der Konferenz 2 500 Becher heißer Schokolade, garniert mit mehr als 30 Flaschen Sprühsahne und vier Kilogramm Schoko streuseln, 3 000 Dosen Kaltgetränke und mehr als 100 Kilogramm Süßigkeiten sowie ungezählte Kugelschreiber, Infobroschüren und DisplayCleaner ausgeteilt. Die Betreuung der G7-Außenministerkonferenz ging am Abend des 15. April ohne größere Pro bleme zu Ende und die Einsatzbetreuer konnten sich auf die teils lange Heimreise machen und freuen sich schon auf die Einsatzbetreuung des G7-Gipfels in Elmau (Bayern) im Juni. < < Niemand wurde von den Betreuungskräften vergessen – auch nicht die Einsatzkräfte im Wasserwerfer. > Polizeispiegel | Mai 2015 13 JUNGE POLIZEI Vom 13. bis 15. April 2015 fand im frisch renovierten Hansemuseum, direkt am Lübecker Altstadthafen, ein Treffen der G7-Außenminister unter höchsten Sicherheitsauflagen statt. Insgesamt waren von Schleswig-Holstein bis Bayern rund 3 500 Einsatzkräfte aus mehreren Bundesländern vor Ort, der Einsatz war der größte Polizeieinsatz in der Geschichte des Landes Schleswig-Holstein. DPolG (4) JUNGE POLIZEI bei der Einsatzbetreuung der G7-Außenministerkonferenz in Lübeck DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft Weltpolitik zu Gast in Bayern: G7-Gipfel in Schloss Elmau Sicherheitsvorbereitungen laufen auf Hochtouren – DPolG im Betreuungseinsatz << Polizeiliche Herausforderungen „Wir werden keinen Zaun haben“, sagte der Leitende Polizeidirektor Peter Kuhn vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd in Anspielung auf die Situation beim G8-Gipfel 2007 (damals noch mit Russland) in Heiligendamm. Kuhn sprach über spezifische polizeiliche Herausforderungen, die der Gipfel mit sich bringt. Bei der Planung zu berücksichtigen seien unter anderem die Erstellung von Konzepten für den Verkehr, die Unterbringung und Verpflegung der Polizeibeamten und die Kommunikationswege. Zur Ausgangslage gehöre auch, dass 5 000 Journalisten erwartet > Polizeispiegel | Mai 2015 < < Der 1. stellvertretende Bundesvorsitzende und DPolG-Landesvorsitzende Bayerns, Hermann Benker, nahm an der Tagung der Akademie Tutzing teil. werden und mit Demons trationen zu rechnen ist. Auch das Thema Arbeitszeit wurde auf der Tagung behandelt. Cornelia Alberts von der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster widmete sich den Vorgaben und Auswirkungen der EU-Arbeitszeitvorschriften auf die Polizei. Nach Elmar Rieger, Professor für Soziologie an der Universität Bamberg, handelt es sich bei dem Gipfel eher um ein informelles Treffen, dessen Ergeb nisse jedoch Gewicht bei der Gestaltung des globalen Wirtschaftssystems hätten. Daran mache sich auch die Kritik der Globalisierungsgegner fest. Die Träger dieser Kritik seien extrem vielfältig. Hinsichtlich des Ausmaßes der Demonstra tionen hängt viel davon ob, ob die Gipfelagenda sensibel formuliert ist, so Rieger. << Hilfe durch die Bundeswehr? Der hohe Sicherheitsbedarf in Schloss Elmau wirft auch wieder Fragen des Bundeswehr einsatzes im Innern auf. Die Juristin Laura Münkler von der Ludwig-Maximilians-Univer sität befasste sich mit Zuläs sigkeit und Grenzen der Inanspruchnahme der Bundeswehr. Die Verfassung sieht im Grundsatz vor, dass die Bundeswehr nur „zur Verteidigung“ eingesetzt wird. So solle sie kein olitischer Machtfaktor werp den und eine Militarisierung der Polizei verhindert werden. Ausnahmen gäbe es bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen. Mit Blick auf die Situation in Elmau könne man grünes Licht geben, wenn es um Pionierarbeit, Geräte und Sanitätshilfe durch die Streitkräfte geht. Darüber hinausgehende Maßnahmen seien jedoch sorgfältig zu prüfen. Gero Kellermann, Akademie Tutzing DPolG kümmert sich um die Einsatzkräfte Zum G7-Gipfel werden rund 10 000 Polizistinnen und Polizisten aus Bund und Ländern im Einsatz sein – 17 000 Polizeikräfte waren es beim letzten Gipfel 2007 in Heiligendamm (Mecklenburg-Vorpommern). Tausende Demonstranten, teilweise in Camps in der Umgebung untergebracht, wollen den Gipfel kritisch begleiten. DPolG-Bundesvorsitzender Rainer Wendt sieht die Polizei gut vorbereitet auf den Gipfel. Der Planungsstab leiste bereits seit Monaten hervorragende Vorbereitungsarbeit. Die Einsatzkräfte werden den Spagat zwischen dem Schutz der Gipfelteilnehmer und der Sicherstellung des Demonstrationsrechts gut bewältigen. Zur Unterstützung der Einsatzkräfte wird die DPolG Betreuungsteams vor Ort einsetzen, die für Fragen und Probleme ein offenes Ohr haben. Die DPolG ist erreichbar während der Gipfeltage unter der Hotline 0800.0037654. Die DPolG wird darüber hinaus online rund um die Uhr über den Einsatz berichten. DPolG Aktuelles 14 „Der Gipfel ist eine Chance für Bayern“, sagte der bayerische Staatskanzleichef Marcel Huber. Dem G7-Gipfel gelte die öffentliche Wahrnehmung der ganzen Welt. Der Eindruck, der davon bleibe, halte sich über Jahre. Auch die Belange der Umwelt, wie etwa der Landschaftsschutz, seien der Teil der Visitenkarte bei der Ausrichtung des Gipfels. Die Menschen gingen immer davon aus, dass es in Bayern sicher ist. Dies sei allerdings nicht selbstverständlich und funktioniere insbesondere dank der Polizei. Huber erhofft sich von dem G7-Treffen einen Beitrag zur Weltinnenpolitik und ein Voranbringen des Völkerrechts. DPolG Am 7. und 8. Juni 2015 blickt die Weltöffentlichkeit auf Bayern. Die Staats- und Regierungschefs der sieben führenden Industrienationen treffen sich in Schloss Elmau. Eine Tagung mit der Akademie für Politische Bildung Tutzing widmete sich nicht nur polizeilichen Aspekten. < < Die DPolG wird mit mehreren Betreuungsteams vor Ort sein, so wie bei vergangenen Großeinsätzen wie hier beim Castor-Transport. DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG bekennt sich zu Menschen mit Behinderung in der Polizei Außerdem wurde unter Mitwirkung der Fachkommission Behindertenangelegenheiten der folgende Antrag vom Bundeskongress einstimmig angenommen: „Bundesleitung und Bundesvorstand werden be auftragt, sich für einen fairen, anständigen und vorurteils freien Umgang mit gesund heitlich eingeschränkten Menschen in der Polizei ein zusetzen.“ < < Bundesvorsitzender Rainer Wendt mit den Mitgliedern der Fachkommission Behindertenangelegenheiten Frank Richter und Wolfgang M allach (li.) sowie Dieter Christ und Nicole Liebig (re.) Die Begründung lautet wie folgt: Aufgrund der demografischen Entwicklung sowie der zunehmenden Aufgabenvielfalt bei gleichzeitigem Personalabbau nimmt die Zahl der gesundheitlich eingeschränkten Menschen mit und ohne Behinderung in der deutschen Polizei stetig zu. Auch diese Kolleginnen und Kollegen haben zumeist viele Jahre harten Dienst verrichtet und ein Anrecht auf einen fairen und anständigen Umgang. Das ist leider nicht immer der Fall. Aus diesem Grund fordert der Bundeskongress alle Innenminister und Innensenatoren des Bundes und der Länder auf, in ihren Zuständigkeitsbereichen dafür Sorgen zu tragen, dass gesundheitlich eingeschränkte beziehungsweise behinderte Kolleginnen und Kollegen handicap-gerecht verwendet werden und somit vorzeitige Pensionierungen möglichst vermieden werden. Die Verantwortlichen in der Polizei müssen dafür sorgen, dass die bundesweiten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch in der Polizei umgesetzt und gelebt werden. Der Polizeivollzug und die Polizeiverwaltung haben dabei eine Vorbildfunktion und die Pflicht, die UNBRK in allen Polizeidienststellen umzusetzen. Mit diesem Beitrag wird die Polizei auch ihrer sozialpolitischen Verantwortung eines öffentlichen Arbeitgebers besser gerecht und kann die Eingliederung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung verbessern und deren Stellung innerhalb der Gesellschaft stärken. Die DPolG setzt sich nachhaltig dafür ein, dass sich leistungseingeschränkte und behinderte Kolleginnen und Kollegen mit nicht eingeschränkten Kolleginnen und Kollegen aufgeschlossen, verständnisvoll und vorurteilsfrei in ihrem polizeilichen Auftrag begegnen und so gemeinsam wirken können. Enge Zusammenarbeit in Sachen Schmuggel Die enge Zusammenarbeit mit Zoll, Behörden und Politik im Kampf gegen Schmuggel gehört zu den Prioritäten von JTI (Japan Tobacco International). Über die damit verbundenen Aktivitäten informierte das Unternehmen, das auch in diesem Jahr wiederum Gast am Stand der DPolG war. Dazu zählen eine Vereinbarung zwischen JTI und der Europäischen Kommission, ein Track&-Trace-System zur Nachverfolgung von Produkten sowie Schulungen für internationale Zollmitarbeiter. << Über zwei Milliarden Euro Steuerschaden 2013 wurden circa 21,7 Milliarden Zigaretten in Deutschland geraucht, die nicht hier versteuert waren. Das ist jede fünfte gerauchte Zigarette. Dies ergibt sich aus der IpsosEntsorgungsstudie, die vom TÜV begleitet und vom HWWI (Hamburgisches Weltwirtschaftsinstitut) in ihrer Methodik bestätigt wurde. Die Studie geht davon aus, dass ein großer Teil der nicht in Deutschland versteuerten Zigaretten geschmuggelt oder gefälscht waren. Die Mehrheit davon stammt aus Osteuropa oder Weißrussland. Diese Zigaretten wurden nicht für den eigenen Bedarf nach Deutschland gebracht, sondern unter Missbrauch des freien Warenverkehrs für Freunde und Bekannte gegen Entgelt und damit illegal eingeführt. Auch wurden Teilmengen über organisierten Schmuggel aus anderen Ländern nach Deutschland gebracht und dann auf dem Schwarzmarkt verkauft. Juristisch betrachtet liegen hier je nach Fallgestaltung Steuer hinterziehung (§ 370 Abgabenordnung), gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (§ 373 Abgabenordnung), Steuerhehlerei (§ 374 Abgabenordnung) und Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 Strafgesetzbuch) vor. Die 11,3 Milliarden geschmuggelten oder gefälschten Zigaretten entsprechen unter Annahme, dass alle diese Produkte in Deutschland tatsächlich gekauft worden wären, einem geschätzten Steuer schaden von über zwei Mil liarden Euro. > Polizeispiegel | Mai 2015 17 Berufspolitik „Schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen müssen einen Platz in unserer Mitte haben können und dürfen nicht ausgegrenzt werden. Die Polizei und der öffentliche Dienst insgesamt müssen im Umgang mit Menschen mit Behinderung endlich eine Vorbildfunktion entwickeln, um auch in der Gesellschaft das Bewusstsein für dieses Thema zu stärken und zu fördern.“ Windmüller Der 24. Bundeskongress der DPolG hat eine „Berliner Erklärung“ verabschiedet, in der es unter anderem heißt: DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft EasyPASS – die neue elektronische Grenzkontrolle Von Polizeihauptkommissar Maik Rudolf1 und Polizeiobermeister Marcus Zapfe2, Bundespolizei, Projektgruppe EasyPASS Fachteil 18 Ob Geschäftstermin, Städte trip oder Strandurlaub: Immer mehr Menschen reisen mit dem Flugzeug. Um dieser He rausforderung gerecht zu werden, unterstützt EasyPASS die in der Grenzkontrolle eingesetzten Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei. Das automatisierte Grenzkontrollsystem überprüft die Identität des Reisenden sowie die Gültigkeit und Echtheit des elek tronischen Reisedokuments und hat viele Vorteile: Es ist sehr sicher, einfach zu hand haben und ermöglicht noch schnelleres Passieren der Grenzkontrolle. EasyPASS-Nutzerinnen und -Nutzer aus der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz können an den passagierstärksten Flughäfen Deutschlands ab sofort zusätzliche Kontrollspuren (eGates) nutzen und verkürzen so nicht 1 2000 Eintritt in die Polizei des Bundes und aktuell Teilprojektleiter „Einsatz“ im Projekt EasyPASS; nationaler Projektmanager für die Pilotierung der Initiative „Intelligente Grenzen“ der Europäischen Kommission. 2 2001 Eintritt in den Polizeidienst, seit 2012 Bearbeiter im Projekt EasyPASS beim Bundespolizeipräsidium. Impressum: Redaktion: Jürgen Roos 53547 Roßbach Tel. + Fax: 02638.1463 [email protected] > Polizeispiegel | Mai 2015 anderem für die Einweisung von Delegationen aus dem Inund Ausland, aber vor allem auch zur Prüfung von Hardund Softwareaktualisierungen benutzt. Nur durch eingehende Tests kann Fehlfunktionen im späteren Wirkbetrieb entgegengewirkt werden. DPolG Schnell, einfach, zeitgemäß: Mit EasyPASS können Sie Ihre Grenzkontrolle am Flughafen vereinfachen und ganz bequem selbst erledigen. Scannen Sie Ihren elektronischen Reisepass (ePass), werfen Sie einen kurzen Blick in die Kamera – und schon haben Sie die Grenzkontrolle passiert.12 << < < EasyPASS-Anlage mit sechs Spuren am Flughafen München nur die eigene Wartezeit, sondern auch die der übrigen Reisenden. << Hintergrund technischen und polizeifachlichen Tauglichkeit des Systems. Seither befindet es sich im Wirkbetrieb. << Steigende Passagierzahlen stellen die Bundespolizei und die Flughafenbetreiber vor neue Herausforderungen. Weder Flughafeninfrastrukturen noch personalwirtschaftliche Ressourcen können regelmäßig anwachsen. EasyPASS ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern der EU, des EWR und der Schweiz die beschleunigte Kontrolle. Folglich steht bei einem Höchstmaß an Sicherheit mehr Personal für die eingehende Kontrolle von Drittstaatsangehörigen und zur Kompensation des wachsenden Reisenden aufkommens zur Verfügung. Um dieser Entwicklung mit geeigneten Maßnahmen entgegenwirken zu können, wurde 2009 das Pilotprojekt EasyPASS am Flughafen Frankfurt/Main gestartet. Damit verfolgte man das Ziel, Aufschluss über die Sicherheit, die Effizienz und die Praktikabilität einer biometrischen Grenzkontrolle zu erhalten. Nach der Evaluierung der einjährigen Pilotierungsphase erfolgte die Bestätigung der Startschuss zur flächendeckenden Einführung von EasyPASS Zur Umsetzung der Einführung von EasyPASS an den Flughäfen wurde eine behördenüber greifende Projektgruppe im Bundespolizeipräsidium eingerichtet, die sich neben der Beschreibung der Systemanforderungen sowie der Schaffung von Konzepten zur Einführung der Grenzkontrolltechnik auch mit den Bereichen Marketing und Kommunikation nach Innen befasst hat. Im Ergebnis der europaweiten Ausschreibung erhielt das Konsortium bestehend aus Bundesdruckerei GmbH und secunet Security Networks AG den Zuschlag. << Muster- und Referenzsystem Bereits im November 2013 wurde zur polizeifachlichen und technischen Begutachtung die Installation eines Musterund Referenzsystems am Standort Potsdam umgesetzt. Das Referenzsystem wird unter Seit Februar 2014 ist die neue Generation des Systems im Wirkbetrieb Mit den ersten Installationen an den Flughäfen München und Frankfurt im Februar 2014 begann der flächendeckende Einsatz von EasyPASS. Etwas mehr als ein Jahr später haben bereits mehr als 4,3 Millionen Reisende (Stand: 13. April 2015) das System an den passagierstärksten Flughäfen Deutschlands im Rahmen der Außengrenzkontrolle des Schengenraums genutzt. Neben Frankfurt/Main, München, Düsseldorf, Hamburg, BerlinTegel werden auch in Köln/ Bonn E asyPASS-Spuren instal liert. Damit sind aktuell 96 EasyPASS-Spuren im Einsatz. Die Planungen sehen im Jahr 2015 weitere 52 Spuren an den genannten Flughäfen vor. << Nutzungsvoraus setzungen EasyPASS können alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger der EU, der Schweiz sowie der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nutzen. Allerdings müssen sie über einen elektronisch auslesbaren Reisepass verfügen. Bei Deutschen ist das neben dem elek tronischen Reisepass auch der neue Personalausweis im Scheckkartenformat. DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft _0DFC6_Sparda_Bank_dbb_magazin_3_2015.pdf; s1; (90.00 x 270.00 mm); 27. Jan 2015 16:45:18; PDF-CMYK ab 150 dpi für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien << Funktionsweise DPolG Bei der (teil-)automatisierten Grenzkontrolle wird ein elek tronischer Reisepass vom Reisenden selbst auf das Dokumentenlesegerät gelegt. < < Passauflage DPolG Dieses liest die maschinenlesbare Zone (MRZ) sowie die elektronischen Daten des Dokuments aus und prüft diese auf Echtheit. Gleichzeitig werden die personen- und sach bezogenen Daten gemäß den Vorgaben des Schengener Grenzkodexes mit den polizeilichen Fahndungsdatenbanken abgeglichen. Im nächsten Schritt öffnet sich die Eingangstür, und die Biometrie einheit der Ausgangstür stellt sich automatisch auf die Körpergröße des Reisenden ein und nimmt sein Gesichtsbild < < Verifikation auf. Sodann wird das Livebild per Software mit dem gespeicherten Bild des Passes verglichen. Liegt nichts gegen den Reisenden vor und der Identitätsabgleich verlief mit einer Übereinstimmung, öffnet sich die Ausgangstür und der automatisierte Grenzübertritt ist vollzogen. Ist die Übereinstimmungsrate hingegen niedrig oder liegt ein Hinweis zur wei- teren Überprüfung des Reisenden vor, bleibt die Ausgangstür zur Nachkontrolle durch einen Grenzbeamten verschlossen. << Besonderheiten Wer häufig fliegt, will erst recht nicht lange warten. Deshalb ermöglicht das „Registered Traveller Programme“ (RTP) auch viel reisenden Nicht-EU-Bürgern, die einen ePass besitzen, erleichterte Kontrollen an den Schengenaußengrenzen, sofern mit diesem Drittland eine Gegenseitigkeitserklärung zur Nutzung von automatisierten Grenzkontrollanwendungen besteht. Die RTP-Funktion ist als Datenbank im EasyPASS-Bestandssystem integriert. Teilnehmerinnen und Teilnehmer lassen sich einfach in einer der Registrierungsstellen (Enrolment-Center der Bundespolizei) an den mit EasyPASS ausgestatteten Flughäfen erfassen und können die eGates dann ebenso nutzen wie Reisende aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. Der einzige Unterschied: Nach der automatisierten Gesichtserkennung gehen „registrierte Reisende“ direkt zu einem Grenzkontrollbeamten – und erhalten hier nach kurzer Überprüfung der weiteren Einreisevoraussetzungen den Stempel für ihre Reisedokumente. Aktuell besteht eine solche Kooperation mit den Vereinigten Staaten von Amerika und der Sonderverwaltungszone Hongkong der Volksrepublik China. Deutsche Staatsangehörige profitieren ebenso von den Gegenseitigkeitsvereinbarungen durch die Möglichkeit zur Registrierung in den Partnersystemen Global Entry (USA) und eChannel (Hongkong) und der damit verbundenen beschleunigten Einreise in diese Staaten. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite www.easypass.de > Polizeispiegel | Mai 2015 »WIR zahlen fürs Girokonto.« 0€ Gemeinsam mehr als eine Bank SpardaGiro: Das kostenlose Girokonto* für Mitglieder. Wechseln auch Sie zur Bank, die ihren Mitgliedern gehört. Denn gemeinsam machen wir faire Konditionen und einfache Produkte möglich. So, wie unser kostenloses Girokonto.* Das können Sie auch ganz bequem online nutzen – oder unterwegs mit unserer App. Und um den Kontowechsel kümmern wir uns auch. 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Die Sonderrechte der in § 35 I StVO aufgeführten Organisationen gelten personenbezogen, das heißt, sie stehen den Angehörigen dieser Organisationen auch dann zu, wenn sie nicht mit den entsprechenden Fahrzeugen unterwegs sind. Dabei bieten insbesondere zwei Fallgestal tungen immer wieder Anlass für Diskussionen: >>Polizeivollzugsbeamte kön nen sich in den Dienst verset 1 Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrs recht, 43. Aufl. 2015, Rn. 4 zu § 35 StVO 2 Hentschel/König/Dauer, a. a. O. (Fn. 1), Rn. 3 zu § 35 StVO; Nadler, Straßenver kehrsrecht für Feuerwehr und THW, 1. Aufl. 2011, S. 10 3 OLG Stuttgart NZV 2002, 410; AG Hanno ver NdsRpfl 2004, 22; AG Gießen ZfS 214, 234; Nadler, a. a. O. (Fn. 2), S. 10 > Polizeispiegel | Mai 2015 >>Angehörige der freiwilligen Feuerwehr nehmen nach entsprechender Alarmierung durch ihre Dienststelle auf der Fahrt zum Dienstgebäu de mit ihrem Privatwagen Sonderrechte in Anspruch. Zumeist geht es dabei um Geschwindigkeitsüberschrei tungen. Die Autoren möchten überdies auf die dienstunfallrechtlichen Auswirkungen hinweisen. Sie fokussieren sich dabei zwar auf Polizeibeamte, Anlass für diese Abhandlung war aber die Ent scheidung des AG Gießen vom 29. Oktober 20134: Ein Angehö riger der freiwilligen Feuer wehr hatte nach einer Alarmie rung durch seine Dienststelle auf der Fahrt zum Dienstge bäude die Geschwindigkeit in einer 30-km/h-Zone um 25 km/h überschritten. Die Fahrt wurde mit dem Privat wagen ausgeführt. Das AG Gießen, das über die Rechts lage zu entscheiden hatte, billigte dem Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr die In anspruchnahme von Sonder rechten gemäß § 35 I StVO zu. Das Gericht stellte dazu fest: „ Damit5 standen ihm, auch für die Fahrt mit einem Privatfahrzeug, die Sonderrechte aus 4 ZfS 2014, S. 234 5 Gemeint ist hier die vorgelegte Bescheini gung über die Alarmierung durch das Amt für Brand- und Bevölkerungsschutz. << Marcello Baldarelli << Bernd Huppertz DPolG zen. Ob und unter welchen Voraussetzungen sie dabei für Fahrten mit dem Privat wagen Sonderrechte gemäß § 35 I StVO in Anspruch neh men dürfen, darüber gehen die Meinungen auseinander. DPolG Gemäß § 35 I StVO sind die Bundeswehr, die Bundespoli zei, die Feuerwehr, der Katas trophenschutz, die Polizei und der Zolldienst von den Vor schriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfül lung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Die Vor schrift beinhaltet die Berechti gung, sich über bestehende verhaltensrechtliche Bestim mungen hinwegzusetzen. Die Vorschrift befreit von den nach der StVO vorgegebenen Pflich ten, ändert die Regelungen je doch nicht, sondern schränkt sie zugunsten der Sonderver waltungen gegebenenfalls bis zum Ausschluss ein1. EPHK, Jahrgang 1957, Ein tritt in die Polizei NRW 1974, nach verschiedenen Ver wendungen im gehobenen Dienst seit März 2014 wie der als Dozent an der Fach hochschule für öffentliche Verwaltung NRW tätig. § 35 I StVO zu, jedenfalls solange die Geschwindigkeitsüberschreitung nur maßvoll ist und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.“ Auch Polizeibeamte stehen – und das nicht nur – bei soge nannten Alarmfahrten, son dern auch in der Freizeit vor der Frage der Inanspruchnah me von Sonderrechten gemäß § 35 I StVO. Sie können insbe sondere bei unaufschiebbaren Maßnahmen zur Strafverfol gung gemäß § 163 I StPO auch in der Freizeit tätig werden und sich ebenfalls auf § 35 I StVO berufen. Auch wichtige Auf gaben der Gefahrenabwehr können eine solche Sonderre gelung rechtfertigen. Ob die Verfolgung einer Ordnungs widrigkeit noch von der Son derrechtsregelung erfasst wird, erscheint fraglich und bedarf einer genauen Abwägung. Die Inanspruchnahme von Sonder rechten gemäß § 35 I StVO be PHK, Jahrgang 1958, Eintritt in die Polizei 1978. Seit 2002 hauptamtlicher Dozent an der FHöV Köln für Verkehrs recht und Verkehrslehre. Zahlreiche Veröffentlichun gen im Bereich des Ver kehrsrechts, Schwerpunkt Zulassungs- und Fahrerlaub nisrecht. inhaltet verschiedene Pflich ten, über die Polizeibeamte durch die nachfolgende Ab handlung informiert werden sollen, damit sie die Risiken absehen können. << Rechtslage zu Sonderrechtsfahrten mit Privatfahrzeugen Rechtsprechung und Literatur weisen eine nahezu einheitli che Meinung auf. Die Sonder rechtsfahrt mit Privat-Kfz ist anerkannt. Insoweit gibt die Entscheidung des AG Gießen die herrschende Meinung wieder6. Auch Polizeivollzugs 6 Vgl. Hentschel/König/Dauer, a. a. O. (Fn. 1), Rn. 3 zu § 35; Koehl in NK-GVR/Koehl, § 35 Rd. 7; Bachmeier/Müller/Starkgraff (Hrsg.), Fachanwaltskommentar Verkehrsrecht, 2. Auflage, 2014, Rn. 9 zu § 35 StVO; Bur mann/Heß/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, Rn. 2 zu § 35 StVO, Deut scher VRR 2006, S. 447–452, Gutt/Krenber ger ZfSch 2014, S. 490–495, Gutt, jurisPRVerkR 15/2014 Anm. 2. Vgl OLG Stuttgart, Beschl. v. 7. Oktober 1991 NZV 1992, S. 123, AG Siegen, Urt. v. 21. August 1995 <juris>, OLG Stuttgart NZV 2002, S. 410 ff. AG Han nover NdsRpfl. 2004, S. 22–23; AG Lüding DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft beamte können sich in den Dienst versetzen und zum Beispiel zur Verfolgung einer verdächtigen Person Sonderrechte gemäß § 35 I StVO in Anspruch nehmen7. Fachteil 22 Bedenken gegen die herrschende Meinung könnten wie folgt erhoben werden: Nach dem Wortlaut des § 35 I StVO werden die Sonderrechte bestimmten Einrichtungen zugewiesen. Die Substantive „Bundeswehr, Feuerwehr und Polizei“ legen die Annahme nahe, dass hier zunächst die Fahrten mit Dienstkraftfahrzeugen gemeint sind. Diese Interpretation wird durch Ziffer I zu VwV zu § 35 StVO verstärkt. Danach soll bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn angezeigt werden. Ein weiteres Argument gegen die herrschende Meinung liegt bei der Beschränkung auf Dienstkraftfahrzeuge in der möglichen Kontrolle der Sonderrechtsfahrten durch die Organisationsgewalt der jeweiligen Institutionen. Sonderrechtsfahrten werden nachvoll ziehbar und damit auf ein Mindestmaß beschränkt. Außerdem ist gewährleitstet, dass nur entsprechend ausgebildete Angehörige, die die jeweilige Eignung zum Führen von Dienstkraftfahrzeugen nachgewiesen haben, berechtigt, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Damit wäre insgesamt das Gefährdungs- und hausen NZV 2010, S. 365–367, das im Ergebnis die Anwendung von Sonderrechten für möglich hält, jedoch im konkreten Fall von einer konstruierten Geschichte des Polizeibeamten ausging und deshalb eine Berufung auf § 35 I StVO nicht zuließ. Nicht eindeutig OLG Hamm, Beschluss vom 4. Februar 2003 <juris>, das die Entscheidung der Vorinstanz, die den Beamten auch zu einem Monat Fahrverbot verurteilt hatte, wieder aufhoben. Ablehnend AG Groß-Gerau NZV 1992, S. 333–334; krit. Jäcksch NZV 2002, S. 412–413. 7 Vgl. Deutscher VRR 2006, S. 447. Allerdings beinhalte das Festnahmerecht gem. § 127 StPO nur Eingriffe in die Rechte der verfolgten Person. Eingriffe in die Verkehrssicherheit können nicht durch § 127 StPO gerechtfertigt werden; vgl. OLG Jena VRS 94 (1998), S. 459–462. > Polizeispiegel | Mai 2015 Schadensrisiko minimiert. Die Erkennbarkeit des Dienstkraftfahrzeugs würde ebenfalls zur Reduzierung des Risikos führen. Die Verkehrsteilnehmer nehmen Sonderrechtsfahrten mit Dienstkraftfahrzeugen eher wahr und stellen ihr Fahrverhalten im Regelfall darauf ein. Trotz dieser nicht unerheblichen Bedenken befürwortet die herrschende Meinung die Zulässigkeit von Fahrten mit Privatwagen8. Diese Meinung ist begrüßenswert. Den verantwortungsbewussten Amtsträgern ist auch in bestimmten Situationen ein Sonderrecht einzuräumen für in der Freizeit vorgenommene Maßnahmen. Ein Recht, das ihnen für Fahrten im Dienst ohnehin zur Verfügung steht. << Reichweite der Sonderrechte gemäß § 35 I StVO § 35 I StVO befreit von den Vorschriften der StVO. Das bedeutet, dass zum Beispiel Geschwindigkeitsbegrenzungen gemäß § 3 StVO, Abbiegeregelungen gemäß § 9 StVO, aber auch Regelungen zum Parken (§ 12 StVO) sowie zur Handybenutzung (§ 23 Ia StVO) nicht beachtet werden müssen. Auch wenn der Wortlaut von § 35 I StVO eine Befreiung von allen Vorschriften der StVO vorsieht, bedeutet dies nicht, dass die Sonderrechte grenzenlos gewährleistet werden. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten darf nicht mit den Wegerechten gemäß § 38 StVO verwechselt werden. Die anderen Verkehrsteilnehmer sind nicht verpflichtet, dem Sonderrechtsfahrer „freie Bahn“ zu machen. Auch kann der Fahrer nicht darauf vertrauen, dass seine Absicht von anderen Verkehrsteilnehmern 8 Die Rechtsprechung war hier wegweisend. Vgl. insbesondere OLG Stuttgart NZV 2002, S. 410 ff., in zwei Entscheidungen zu Geschwindigkeitsverstößen von Feuerwehrmännern anlässlich von Alarmierungsfahrten mit dem Privatwagen; Nadler, a. a. O. (Fn. 2), S. 34. erkannt und eine dementsprechende Vorsicht oder Zurückhaltung ausgeübt wird. Die Verantwortung für die Verkehrssicherheit liegt in der Hand desjenigen, der die Sonderrechte gemäß § 35 I StVO in Anspruch nimmt. Mögliche Missverständnisse gehen zu seinen Lasten. << Zur Erfüllung hoheit licher Aufgaben dringend geboten Sonderrechte dürfen gemäß § 35 I StVO nur dann in Anspruch genommen werden, wenn dies zur Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe dringend geboten ist. Dieser Tatbestand wird ganzheitlich gesehen und mündet in die Formel, dass die sofortige Erfüllung einer dienstlichen Aufgabe als wichtiger ange sehen wird als die Beachtung der Verkehrsregeln. Es findet letztlich stets eine Einzelfallabwägung statt, die auch umgekehrt zu folgender Aussage führen kann: „Je höher das zu schützende Rechtsgut, desto eher und intensiver darf der Fahrer von den Regelungen der StVO abweichen.“ Damit können auch höhere Geschwindigkeitsüberschreitungen gerechtfertigt werden, die sich in der Gesamtwertung noch angesichts der Bedeutung des Rechts gutes als maßvoll erweisen. Über diesen Tatbestand findet auch das Übermaßverbot Eingang in die Gesamtbewertung9. Das bedeutet, dass die Sonderrechtsfahrt beziehungsweise die Sonderrechtsinanspruchnahme nicht nur geeignet, sondern auch erforderlich und verhältnismäßig sein muss. Stehen mildere Mittel zur Verfügung, zum Beispiel die sofortige Alarmierung einer nahegelegenen Polizeidienststelle mit einer schnellen Handlungsmöglichkeit, wäre die Verfolgung mit einer deut9 Deutscher VRR 2006, S. 447 (450), mit zahlreichen Beispielen lich überhöhten Geschwindigkeit nicht erforderlich. Diese Bewertung setzt jedoch voraus, dass das mildere Mittel auch geeignet ist, den ver folgten Zweck zu erreichen oder zumindest dessen Erreichung zu fördern. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz erfordert eine Abwägung zwischen dem mit der Sonderrechtsfahrt ver bundenen Risiko für die Verkehrssicherheit und dem beabsichtigten Zweck. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten zur Verfolgung einer anderen Verkehrsordnungswidrigkeit könnte sich als unverhältnismäßig erweisen. Der Beamte muss sich vor Augen führen, dass er das Risiko der Beweislast trägt. Die Rechtsprechung ist nicht ganz einheitlich und setzt gerade bei Geschwindigkeitsverstößen unterschiedliche Maßstäbe10. Der Begriff „hoheitliche Aufgaben“ ist weit zu verstehen und umfasst insbesondere die der jeweiligen Organisation zugewiesenen Aufgaben11. Für die Polizei sind diese insbesondere Maßnahmen zur Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr. << Begrenzung der Sonderrechte Gemäß § 35 VIII StVO dürfen Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Damit ist die Gefährdung oder Schädigung anderer Verkehrseilnehmer von vorneherein ausgeschlossen. Eine Vor10 Vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 25. Juni 2014 <juris>, das die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 60 Prozent (der Gutachter hatte eine Vorkollisions- beziehungsweise Annäherungsgeschwindigkeit von 80 km/h abgeleitet) als nicht gerechtfertigt sah und damit die Berufung auf § 35 I StVO nicht zuließ. Das AG Gießen ZfS 2014, S. 234 sah die Überschreitung von 25 km/h in einer 30-km/hZone noch als angemessen an. Das OLG Stuttgart NZV 1992, S. 123 sah die Überschreitung von 55 km/h bei einer erlaubten Geschwindigkeit von 100 km/h ebenfalls als noch gerechtfertigt an. Dem vorliegenden Fall lag die Verfolgung einer mit Haftbefehl gesuchten Person zugrunde. 11 Bachmeier/Müller/Starkgraff, a. a. O. (Fn. 6), Rn. 25 zu § 35 StVO. DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft fahrtsverletzung gemäß § 8 StVO, bei der ein anderer Ver kehrsteilenehmer gefährdet wird, kann damit nicht durch § 35 I StVO gerechtfertigt wer den. Jedoch kann eine Rotlicht fahrt gemäß § 37 StVO ohne Folgen im Einzelfall durch § 35 I StVO gedeckt sein, wenn der Fahrer dabei besondere Sorg falt walten lässt. Im Hinblick auf eine mögliche Güterabwägung stellt sich die Frage, ob in bestimmten Ein zelfällen nicht ausnahmsweise doch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Kauf zu nehmen ist, wenn die Fahrt und die Verkehrsverstöße dem Schutz höchster Rechtsgüter dienen. Gerade im Zusammen hang mit einer Inregressnahme von Beamten gemäß § 48 Be amtStG stellt die Rechtspre chung folgenden Grundsatz auf: „Bei Inanspruchnahme des Sonderrechtes nach § 35 I StVO obliegt es dem Sonderrechtsfahrer, Gewicht, Bedeutung und die Frage der Aufschiebbarkeit der Dienstaufgabe gegen die Folgen bei etwaiger Nichtbeachtung einer Verkehrsregel in der jeweiligen Lage unterwegs abzuwägen, wobei die Sorgfaltspflicht mit der Schwere der Gefahren wächst, die durch eine Vernachlässigung der Verkehrsregeln verursacht werden können“ 12. Auch wenn damit dem jeweili gen Fahrer ein großer Beurtei lungsspielraum eingeräumt wird, setzt § 35 VIII StVO die Grenze. Eine Gefährdung oder gar Schädigung lässt sich nicht über § 35 I StVO rechtfertigten. 12OVG Magdeburg, Beschl. v. 22. Mai 2014, <juris>, bei Durchfahrt einer Wasserfläche im Rahmen der Verfolgung eines flüchti gen Kleinkraftrades, mit weiteren Nach weisen. In bestimmten Einzelfällen könnte ein Konfliktfall zwi schen zwei hohen Rechtsposi tionen bestehen und damit ein rechtfertigender Notstand im Sinne von § 16 OWiG oder § 34 StGB einschlägig sein. << Sonderrechten. Soweit zum Beispiel eine Alarmierung durch die Dienststelle erfolgt, ist damit der Nachweis er bracht. Nimmt der Beamte eigeninitiativ Sonderrechte wahr, obliegt ihm ein eine Darlegungspflicht, die hinrei chend genau und plausibel sein muss. Verfolgt der Beam te mit einem Privatwagen ei nen anderen Verkehrsteilneh mer, weil der Verdacht einer Verkehrsstraftat vorliegt, werden genauere Angaben zur Situation, aber auch zum Fahrzeugtyp, zum amtlichen Kennzeichen und zum Fahr zeuginsassen erwartet. Kön nen diese oder ähnliche kon krete Angaben nicht belegt werden, läuft der Beamte Ge fahr, dass seine Angaben als Schutzbehauptung oder gar als Ausrede verstanden wer den, zur Verschleierung einer eigenen Geschwindigkeits Sonstige Einschränkungen In Literatur und Rechtspre chung werden zu Recht hohe Anforderungen an den Nach weis der dringenden Aufga benerfüllung gestellt. Dieser Aspekt kommt gerade bei Fahrten in der Freizeit mit dem Privatwagen besonders zum Tragen, um einem mög lichen Missbrauch entgegen zuwirken. Die mit der Ent scheidung über § 35 I StVO befassten Gerichte erwarten eine plausible Darlegung der Situation und der Gründe für die Inanspruchnahme von 23 M e h R W I S S e n a l S a n D e R e . B e S T e l l e n S I e j e T z T. Reisekosten-, Umzugskosten-, Trennungsgeldrecht – Bund Der Inhalt im Überblick: • Vorschriftensammlung auf dem aktuellen Stand • Reisekosten-, Umzugskosten-, Trennungsgeldrecht • für In- und Ausland • zahlreiche Erläuterungen • Hinweise für die Abrechnungspraxis V oRank Ü nDIg Ung Was Sie davon haben: Das bewährte Kompendium ist eine praxisnahe Arbeitshilfe für Personalsachbearbeiter, die Bundesrecht anwenden – beliebt auch bei Studierenden und Auszubildenden des öffentlichen Dienstes. Es bietet eine praktische Arbeitshilfe für alle Bediensteten in Reise- und Umzugskostenstellen. Die Textsammlung enthält neben den relevanten Gesetzen auch Verordnungen, Verwaltungsvorschriften, Tabellen und zahlreiche Erläuterungen. So bestellen Sie ganz einfach: Sie können mit nebenstehendem Bestellcoupon per Post oder Fax bestellen. Oder Sie teilen uns Ihren Wunsch per E-Mail oder über Internet mit. ca. 300 Seiten 29,90* ISBN: 978-3-87863-191-0 * zuzügl. Porto und Verpackung Fachteil _0KY59_EAZ_dbb_magazin_5_2015_S23.pdf; s1; (185.00 x 135.00 mm); 26.Mar 2015 15:41:16; PDF-CMYK ab 150dpi für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien InformatIonen für Beamte und arBeItnehmer dbb verlag gmbh friedrichstraße 165 10117 Berlin telefon: 0 30/ 7 26 19 17-0 telefax: 0 30/ 7 26 19 17-40 e-mail: [email protected] Internet: http://www.dbbverlag.de Bestellcoupon Zuschicken oder faxen __ exemplar/e „reisekosten-, umzugskosten-, trennungsgeldrecht – Bund” Verlagsprogramm name anschrift datum/unterschrift Widerrufsrecht: Sie haben das recht, binnen 14 tagen ohne angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. die frist beginnt mit absendung dieser Bestellung. Zur einhaltung der frist genügt die rechtzeitige absendung des Widerrufs an: dbb verlag gmbh, friedrichstr. 165, 10117 Berlin, tel.: 030.726 19 17-0, fax: 030.726 19 17-40, e-mail: [email protected] > Polizeispiegel | Mai 2015 DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft überschreitung und der mögli chen Folgen13. Insoweit trägt der Beamte hier ein gewisses Risiko, das er schon vor Inan spruchnahme kennen und be denken sollte. Die Festnahme einer Person, die einer Straftat verdächtigt ist oder die mit einem Haftbefehl gesucht wird, wird regelmäßig als hin reichende Darlegung akzep tiert14. Für die Anerkennung eines Dienstunfalls gemäß § 31 BeamtVG gilt eine ähnli che Regelung, wie noch näher ausgeführt wird. << Fachteil 24 Rechtsfolgen Die zulässige Inanspruchnah me von Sonderrechten gemäß § 35 StVO befreit von den Vorschriften der StVO mit der Folge, dass die begangenen Ordnungswidrigkeiten ge rechtfertigt sind. Ein Verkehrs verstoß liegt nicht vor15, denn: „Das verkehrswidrige Verhalten eines Beamten, der berechtigt sein Sonderrecht in Anspruch nimmt, beurteilt sich daher auch im Falle einer Gefährdung oder Schädigung anderer, allein nach § 35 VIII StVO“16. Eine Son derrechtsfahrt nach § 35 I StVO ist ein Rechtfertigungsgrund für die begangenen Ordnungs widrigkeiten17. Missachtet der Beamte bei der Sonderrechtsfahrt das Ge bot nach § 35 VIII StVO (weil einhergehend mit einer zum Beispiel Gefährdung oder Schä digung anderer), entfällt also die Rechtfertigung nach § 35 I StVO nicht. Strittig ist, ob im Zutreffensfalle eine Ahndung nach § 1 II StVO erfolgt. Dem nach kann eine konkrete Ge fährdung oder Schädigung an derer Verkehrseilnehmer oder Verletzungen anderer Perso nen nicht über § 35 I StVO ge rechtfertigt werden18. 13 Vgl. dazu ausführlich AG Lüdinghausen NZV 2010, S. 365–367 14 OLG Stuttgart, NZV 1992, S. 123 (Haftbefehl) 15Hentschel/König/Dauer, a. a. O. (Fn. 1), Rn. 22 zu § 35 StVO 16KG NZV 2000, S. 510; vgl. Gutt/Krenberger ZfSch 2014, S. 490 (491) m. w. N. 17 Deutscher VRR 2006, S. 447 18Deutscher VRR 2006, S. 447 mit weiteren Nachweisen und Hentschel/König/Dauer, a. a. O. (Fn. 1), Rn. 4 zu § 35 StVO m. w. N. > Polizeispiegel | Mai 2015 Werden die Sonderrechte da gegen nicht anerkannt, weil der Beamte zum Beispiel die Notwendigkeit nicht hinrei chend nachweisen konnte, er folgt eine Ahndung der began genen Verkehrsverstöße, zum Beispiel der Geschwindigkeits überschreitungen gemäß §§ 3 und 49 StVO19. << Dienstunfallrechtliche Betrachtung Die Regelungen des Dienstun fallrechts gemäß § 31 BeamtVG finden grundsätzlich Anwen dung. Maßnahmen von Poli zeivollzugsbeamten in der Freizeit können dem Dienst unfallschutz unterfallen20. Um einem möglichen Miss brauch und ein unkalkulierba res Risiko für den Dienstherrn zu verhindern, hat die Recht sprechung strenge Anforde rungen an die Wirksamkeit des „Sich-in-den-Dienst-ver setzt-Habens“ gestellt. Es reicht demnach nicht aus, wenn der Polizeibeamte ge setzliche Aufgaben der Polizei (zum Beispiel § 1 PolG NRW oder § 1 POG RP) wahrnimmt. Vielmehr muss diese Aufgabe auch zu seinem konkreten Aufgabenbereich gehören21. Ein Beamter, der zum LKA abgeordnet und dort im Be reich der Kriminaltechnik tätig ist, kann sich deswegen nicht wirksam zur Durchführung einer Verkehrskontrolle in den Dienst versetzen22. Einem Kriminalbeamten, der sich zur Gefahrenabwehr in den Dienst versetzt, um Sachbe schädigungen zu verhindern, wurde dieser Dienstbezug zu erkannt. Ebenso konnte sich 19Müller VD 2001, S. 206 20 Vgl. OVG Saarland, NVwZ-RR 2012, S. 562– 563 (= NZV 2013, S. 54–54) mit Verweisen auf die ältere Rechtsprechung des Bun desverwaltungsgerichts; VG Mainz, Urt. v. 23. August 2013, VG Düsseldorf, Urt. v. 13. Januar 2010, VG Wiesbaden, Urt. v. 19. Januar 2005 – Einschreiten von alko holisierten Beamten in der Freizeit zur Ge fahrenabwehr wurde als Dienstunfall bejaht –, und VG Darmstadt, Urt. v. 6. Mai 2004 und VG Lüneburg, Urt. v. 25. Februar 2004 alle Entscheidungen nach <juris>. Ausführlich Wilhelm, Gesamtkommentar Öffentlicher Dienst (GKÖD), § 31 BeamtVG, Rd. 33, S. 27. 21OVG Saarland, NVwZ-RR 2012, S. 562–563 (= NZV 2013, S. 54–55) 22OVG Saarland, NVwZ-RR 2012, S. 562–563 (= NZV 2013, S. 54–55) ein Beamter der Bundespolizei zur Festnahme eines Laden diebes wirksam in den Dienst versetzen. Ein weiteres Hindernis könnte die eigene Dienstunfähigkeit sein. Ein Beamter, der zum Zeitpunkt der Indienstsetzung dienstunfähig erkrankt ist, kann grundsätzlich keine dienstlichen Aufgaben in sei ner Freizeit wahrnehmen23. Weiterhin muss eine gewisse Eilbedürftigkeit, vergleichbar mit Gefahr im Verzug, vor liegen. Außerdem dürfen keine weiteren Ausschlie ßungsgründe vorliegen. Ge mäß § 20 VwVfG ist es Beam ten grundsätzlich untersagt, in eigener Sache/Angelegen heit tätig zu werden. Als Be teiligter ist der Beamte vom Verfahren ausgeschlossen. Bei einer Verkehrsgefährdung durch einen Dritten ist der betroffene Polizeibeamte „Beteiligter“ und darf damit nicht in der eigenen Sache tätig werden24. Außerdem fordern die Gerich te objektiv erkennbare Tatsa chen, die einen Schluss auf den Willen des Beamten zu lassen, in Ausübung des Diens tes zu handeln, und den not wendigen Zusammenhang zwischen der jeweiligen Tätig keit des Beamten und den typischen Anforderungen sei nes Amtes belegen25. Liegen diese Tatsachen nicht vor und kann der Beamte seine In dienstsetzung nicht plausibel machen, verwehren die Ge richte die Anerkennung eines Dienstunfalls. Insoweit zeich net sich eine ähnliche Nach 23 OVG Saarland NVwZ-RR 2012, S. 562–563 (= NZV 2013, S. 54–55). Das Gericht ließ diese Frage jedoch offen. Die Indienstset zung trotz Dienstunfähigkeit ist im Einzel fall ausnahmsweise möglich. Das VG Düs seldorf, Urt. v. 13. Januar 2010 <juris> ließ eine Ausnahmeregelung zu, lehnte jedoch im konkreten Fall die Anerkennung eines Dienstunfalls ab, bei dem ein Polizeibeam ter eine Folgekrankmeldung zur Diensts telle bringen wollte und sich dabei in den Dienst versetzte, um einen Verkehrsteil nehmer zu kontrollieren. Dabei war es zu einem Verkehrsunfall gekommen. 24 OVG Saarland, NVwZ-RR 2012, S. 562–563 (= NZV 2013, S. 54–54) 25 VG Düsseldorf, Urt. v. 13. Januar 2010 <juris> weispflicht ab wie bei der Inanspruchnahme von Sonder rechten. Wilhelm26 bringt das Problem mit folgender Formel auf den Punkt: „Eine sachwidrige Indienstversetzung braucht sich der Dienstherr nicht aufdrängen zu lassen. Er muss nur für ein Tätigwerden des Beamten einstehen, das seinem wohlverstandenen Interesse entspricht.“ << Fazit >>Unter engen gesetzlichen Voraussetzungen kann sich ein Polizeibeamter in den Dienst versetzen und bei der Fahrt mit dem Privat-Kfz Sonderrechte gemäß § 35 I StVO in Anspruch nehmen. Die Notwendigkeit ist durch Tatsachen nachzuweisen. Bei verschiedenen Entscheidungen hatten die Gerichte erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Dar stellung. >>Eine private Sonderrechtsfahrt kann im Einzelfall als Dienstunfall gemäß § 31 BeamtVG anerkannt werden. Die Gerichte setzen hier ebenfalls hohe Anforderungen. Insbesondere müssen konkrete Tatsachen die Notwendigkeit der Indienstsetzung belegen. >>Hinsichtlich der Entscheidung des Beamten, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen, billigen die Gerichte einen Ermessensspielraum insbesondere hinsichtlich der Eilbedürftigkeit und Notwendigkeit zu. Der Beamte ist zur höchst möglichen Sorgfalt, insbesondere bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, verpflichtet und trägt ein hohes Risiko. Die Inanspruchnahme von Sonderrechten gemäß § 35 I StVO sollte sich daher auf außergewöhnliche Fälle beschränken. 26 Gesamtkommentar Öffentlicher Dienst (GKÖD), § 31 BeamtVG, Rd. 33, S. 27 dbb allen Landesregierungen eine Übertragung“, so Benra. Auch das Land Bremen hat am 15. April 2015 die Übernahme des Tarifergebnisses angeboten – allerdings mit einer zeitlichen Verzögerung von vier Monaten. Der dbb bremen hat das Angebot begrüßt. Zu einem knapp einstündigen Meinungsaustausch über aktuelle Fragen rund um den öffentlichen Dienst kamen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 21. April 2015 im Bundeskanzleramt in Berlin zusammen. Tarifübertragung auf Beamte: Länder in der Folge-Pflicht Nachdem Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz angekündigt haben, die Einigung für die 800 000 Tarifbeschäftigten der Länder eins zu eins auf ihre Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen, sieht der dbb die anderen Länder weiter in der Pflicht, diesen guten Beispielen zu folgen. Unmittelbar nach der Tarifeinigung der Länder am 29. März 2015 in Potsdam kündigte der bayerische Finanzminister Markus Söder an, das Ergebnis des Tarifabschlusses eins zu eins für die Beamten des Freistaats zu übernehmen. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt seit dem 1. April 2015 vor. Auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer sicherte die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme für die Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfänger zu. Die Hamburger Landesregierung hatte dies bereits während der Tarifverhandlungen zugesagt. „Nach Jahren einer gesetzlich festgeschriebenen, aber umstrittenen Besoldungserhöhung von lediglich einem Prozent ohne Rücksicht auf die deutlich höher ausgefallenen Tarifabschlüsse, ist das die überfällige Rückkehr zu bewährter Praxis“, erklärte dazu der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik, Hans-Ulrich Benra, am 2. April 2015 in Berlin. „Wir nehmen erfreut zur Kenntnis, dass inzwischen auch Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn dem Kabinett eine Übernahme der Tariferhöhung vorgeschlagen hat, wenn auch leider mit einem ‚Haar in der Suppe‘, einer zeitlichen Verzögerung der Besoldungserhöhung um drei Monate“, sagte Benra am 10. April 2015. Er erinnerte auch den sächsi- schen Finanzminister Georg Unland an dessen Zusicherung, dem Kabinett die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger im Freistaat vorzuschlagen. „Das sind die Signale, die die Beamtinnen und Beamten der Länder und Kommunen von der Politik erwarten: Zügige Gesetzgebungsverfahren, damit auch sie an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben können.“ Schließlich leisteten sie genau wie ihre angestellten Kolleginnen und Kollegen Tag für Tag verantwortungsvolle und engagierte Arbeit im Dienste der Bürgerinnen und Bürger. „Das gilt für alle Bundesländer. Und deshalb erwarten wir auch zeitnah von Auch die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold hat erste Vorschläge zum Umgang mit dem Tarifabschluss im Beamtenbereich vorgelegt. Vorgesehen ist eine analoge Übertragung der Einkommenssteigerung – diese jedoch mit einer zeitlichen Verzögerung von drei Monaten in den Jahren 2015 und 2016, also jeweils zum 1. Juni. Dazu erklärte die schleswig-holsteinische dbb Chefin Anke Schwitzer am 23. April 2015: „Die Vorstellungen der Finanzministerin sind für uns nicht sachgerecht. Durch eine Eins-zueins-Übertragung werden die Haushaltsansätze des Landes nur in geringfügigem Maße in den Jahren 2015 und 2016 überstiegen. Eine volle Übertragung des Tarifabschlusses ist also durchaus machbar, wenn man es nur will.“ Baden Württemberg lässt den Großteil seiner Beamten erneut auf die Anpassung von Besoldung und Versorgung warten. Betroffen sind Beamte des gehobenen und höheren Dienstes. Für sie wird der Tarifabschluss lediglich inhaltsgleich übernommen. Nur Beamte bis Besoldungsgruppe A 9 erhalten die höheren Bezüge auch zeitgleich. Darauf habe sich die Landesregierung verständigt, erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Finanzminister Nils Schmid am 21. April 2015 im Gespräch mit dem BBW. BBW Chef Volker Stich, der auch dbb Vize ist, reagierte verärgert: Die Beamten hätten bei der Landtagswahl 2011 Grün-Rot mit in den Sattel gehoben – mit einer Wiederholung 2016 sei bestimmt nicht mehr zu rechnen. > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 25 aktuell Bundesregierung, Guido Bergmann < Meinungsaustausch in der Chefetage dbb Nachwuchskampagne „Die Unverzichtbaren“: 2. Staffel gestartet Der dbb hat am 20. April 2015 den Startschuss für die 2. Staffel der Nachwuchskampagne „Die Unverzichtbaren“ gegeben, die junge Menschen über den Arbeitgeber öffentlicher Dienst informiert. Fünf neue Gesichter – junge Beschäftigte aus dem öffentlichen Dienst – machen in den kommenden Monaten an rund 9 000 Schulen auf Plakaten und Postkarten Werbung für eine Karriere im öffentlichen Sektor und weisen auf das Internetportal zur Kampagne hin, das Informationen zu mehr als 100 Berufsprofilen und einen interaktiven Berufsfinder bietet. fokus 26 fen, die den Pädagogen bundesweit zur freien Nutzung angeboten wird. „Deutschlands öffentlicher Dienst droht bei einem aktuellen Fehlbedarf von über 100 000 Fachkräften und mehr als 700 000 altersbedingt ausscheidenden Beschäftigten in den kommenden Jahren seine Leistungsfähigkeit zu verlieren. Der demografische Wandel tut ein Übriges und erschwert die Nachwuchssuche zunehmend“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt anlässlich des neuen Staffelstarts. „Deswegen müssen wir jetzt und auf breiter Front um qualifizierte und motivierte Talente kämpfen – sie sind ebenso unverzichtbar wie der öffentliche Dienst selbst.“ In Videos und Blogs berichten die jungen Menschen über ihre Arbeit und ihre Motive für die Berufswahl. Auch im sozialen Netzwerk „Facebook“ haben die Unverzichtbaren einen Account. Ein weiteres Element der Kampagne ist die Lehrermappe „Öffentlicher Dienst“ mit einer komplett aufbereiteten Unterrichtseinheit für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 zum öffentliDer dbb als gewerkschaftlicher chen Sektor und seinen Beru-YK ab 150dpi für Prinerg Dachverband des öffentlichen edien y; L. N. Schaffrath DruckM _08_s0005.pdf; s1; (105.00 _0M9KX_LAY_Postkarte_A6 x 148.00 mm); 17.Apr 2015 10:22:57; PDF-CM einheit „Schutz der Allgem der n und Resozialisatio rde we ich Inhaftierten der auf beiden Seiten t.“ ch rau geb ter Git Anna Müller ienstete Justizvollzugsbed > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 _08_s0007.pdf; s1; (105.00 _0M9KV_LAY_Postkarte_A6 x 148.00 mm); 17.Apr 2015 Dienstes übernehme mit den „Unverzichtbaren“ weiterhin Zukunftsverantwortung. „Die tolle Resonanz für unsere Kampagne bestärkt uns darin und ist zugleich Botschaft an Politik, Arbeitgeber und Dienstherrn. Wir müssen handeln, um Deutschlands öffentlichen Dienst fit für künftige Herausforderungen zu machen und dafür zu sorgen, dass sich unser Land, unser Gemeinwesen und die Wirtschaft weiterhin auf diesen stabilen und edien y; L. N. Schaffrath DruckM YK ab 150dpi für Prinerg 10:23:00; PDF-CM . Ich „Helfen ist mein Job d ihre un ten tien Pa bin für mit Herz, – da gen öri geh An nz.“ Hand und Kompete adio Keith Justin Arc r Krankenpflege modernen öffentlichen Dienstleister verlassen können. Das geht nur mit klugen Köpfen, und um die müssen wir uns gemeinsam bemühen“, fordert dbb Chef Dauderstädt. edien y; L. N. Schaffrath DruckM YK ab 150dpi für Prinerg _08_s0009.pdf; s1; (105.00 _0M9KW_LAY_Postkarte_A6 x 148.00 mm); 17.Apr 2015 10:23:02; PDF-CM ebnis, „Man sieht ein Erg r einen rge Bü von dem die das d un n be ha Nutzen sserung rbe Ve e ekt dir e ein rstellt.“ für die Region da etter Annette Ringlst Vermesserin dbb Exklusiv für dbb-Mitglieder und ihre Angehörigen Tarifeinheit – Terrain sondiert Norman S., langjähriges dbb-Mitglied Bild: Jana Denzler Jan Brenner Zahlreiche Gespräche führt die Bundesleitung des dbb in der „heißen Phase“ vor Anhörung und 2./3. Lesung im Bundestag zu dem von der Großen Koalition eingebrachten Tarifeinheitsgesetz. Gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis für Koalitionsfreiheit“ betont der dbb dabei Verfassungswidrigkeit und fehlende Umsetzbarkeit des Entwurfs, was zu einem deutlichen Übergewicht der Nachteile gegenüber der von den Initiatoren erhofften präventiven Wirkung führe. Gesprächspartner sind dabei parlamentarische Arbeitsgruppen und einzelne Abgeordnete wie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU mit Zuständigkeit unter anderem für Wirtschaft und Mittelstand, Dr. Michael Fuchs MdB, im Bild rechts mit dbb Chef Klaus Dauderstädt. < Präventionsgesetz Kredite ablösen oder Wünsche erfüllen Freiräume schaffen! Alles spricht für ein Beamtendarlehen über das dbb vorsorgewerk: Friedhelm Windmüller » „Mit diesem Gesetzentwurf trägt die Politik endlich der Bedeutung der gesundheitlichen Prävention angemessen Rechnung“, sagte Hans-Ulrich Benra, Fachvorstand Beamtenpolitik und stellvertretender dbb-Bundesvorsitzender, am 22. April 2015 in Berlin. Benra (Mitte) war als Sachverständiger zur Anhörung im BundestagsGesundheitsausschuss zu dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ geladen. Auf die Frage nach speziellen Präventionserfordernissen für besonders belastete Berufsgruppen im öffentlichen Dienst reagierte Benra unter anderem mit deutlicher Kritik am Personalabbau der vergangenen Jahre und den daraus folgenden körperlichen und psychischen Belastungen für die Beschäftigten. Der dbb setze sich seit Jahren verstärkt für ein systematisches und flächendeckendes betriebliches Gesundheitsmanagement in Behörden und Dienststellen ein. „Ich begrüße ausdrücklich, dass die Notwendigkeit, hier zu nachhaltigen Verbesserungen zu kommen, inzwischen von der Bundesregierung erkannt wird“, sagte Benra. Positiv bewertete der dbb Vize auch Neuregelungen, wonach künftig besonders von Schichtarbeit belastete Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit haben, erleichtert auch wohnortferne Kuren in Anspruch zu nehmen. Damit setze der Gesetzgeber eine langjährige Forderung des dbb um, die einen zusätzlichen Beitrag zu einer verbesserten Wirkung gesundheitlicher Prävention leistet. > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 Freier Verwendungszweck: z. B. für die Umschuldung bisheriger Kredite, Ausgleichen von Rechnungen oder Investitionskredit für größere Anschaffungen » Darlehen von 10.000 € bis 60.000 € Flexible Laufzeiten: 12, 15 oder 20 Jahre » Festzinsgarantie Beam tenda rlehen zu Be Höchsteintrittsalter 58 Jahre » 100 % anonym (keine Datenweitergabe an Unberechtigte) » 100 % Vertrauensgarantie kondit stionen Jetzt unverbindliches Angebot anfordern! 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Würden die Landesregierungen und Parlamente allein nach den Gesetzen der Vernunft handeln, dürften sie zu keinem anderen Ergebnis kommen. Wer anderes plant, muss an die bittere Niederlage der nordrhein-westfälischen Landesregierungen mit ihrem vor dem Verfassungsgericht gescheiterten Versuch erinnert werden, die Beamten einer negativen Sonderbehandlung zu unterziehen. Ohnehin muss man kein Beamter sein, um heute auf die Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte die richtigen Antworten zu finden. Die demografische Entwicklung verschärft den Wettbewerb um die besten Köpfe. Schon heute herrscht Nachwuchsmangel in vielen Berufsfeldern, weil der Staat bei der Bezahlung nicht © kasto - Fotolia.com fokus 28 Zu Recht erwarten die Beamtinnen und Beamten eine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf ihre Besoldung. Es gilt schließlich das Leistungsprinzip. Eine erneute Minderbezahlung der beamteten Staatsdiener hätte negative Auswirkungen auf die zunehmend schwierigere Nachwuchsgewinnung. mithalten kann mit der privaten Wirtschaft. Der demografiebedingte Rückgang des Arbeitskräftepotenzials, der schleichend zunimmt, wird den öffentlichen Dienst nicht nur früher, sondern auch härter treffen als die private Wirtschaft. Ein Blick auf die Alterspyramide in den Amtsstuben verheißt nichts Gutes. man von keinem jungen Menschen erwarten, dass er bei der Berufswahl seine materiellen Interessen hintanstellt. Die negativen Folgen aber für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Qualifikation der Beschäftigten sind absehbar. Die Gewerkschaften warnen bereits seit vielen Jahren – weitgehend vergeblich. Längst spürbar ist dies in den Berufsschulen der Republik. Der Mangel an beruflichen Fachlehrern ist eklatant und zu einer Gefahr für das zu Recht gepriesene duale Ausbildungssystem geworden. Absolventen ingenieurwissenschaftlicher Studiengänge machen einen großen Bogen um die Berufsschulen, denn mit den Einstiegsgehältern der Privatwirtschaft kann Vater Staat einfach nicht konkurrieren. So viel intrinsische Motivation kann Bislang behelfen sich die Bildungsminister mit Quereinsteigern, Frauen und Männern, die ihre in der Wirtschaft gewonnenen Erfahrungen in den Berufsschulunterricht einbringen. Häufig, aber eben auch nicht immer, ein Gewinn für Schüler und Kollegium. Wer wechselt, muss meist Lohnverzicht üben. Ähnlich ergeht es jenen, die – obwohl hoch qualifiziert – aus unterschiedlichen Gründen und Motiven nicht im Beamtenverhältnis beschäftigt werden. > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 Schreiende Ungerechtigkeit, gegen die sich seit Jahren die angestellten Lehrer zur Wehr setzen. Sie fordern eine tarifvertragliche Entgeltordnung, denn es ist vorsintflutlich, dass die Arbeitgeber der Länder nach Gutdünken selbst entscheiden können, wie sie ihre angestellten Lehrkräfte bezahlen. Gut ausgebildete Lehrkräfte werden damit ausgenutzt. Ihnen wird der Respekt für ihre Arbeit verweigert. Dem dbb ist nach vielen vergeblichen Anläufen zumindest ein Einstieg in eine Entgeltordnung gelungen. Das ist zwar nicht der große Wurf, aber zumindest der berühmte Spatz in der Hand, wenn man der Taube auf dem Dach nicht habhaft werden kann. Gewerkschaften sind nur so stark, wie ihre Mitglieder sie machen. Die Durchsetzungsmacht der rund 200 000 angestellten Lehrerinnen und Lehrer reichte nicht zu einem rauschenden Sieg, sondern einem Minimalerfolg, auf dem sich allerdings aufbauen lässt. Notwendig dafür ist, dass man die eigenen Reihen geschlossen hält und darüber hinaus auf die Solidarität der anderen Gruppen der angestellten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vertrauen kann. Notwendig dafür ist Überzeugungsarbeit bei den Kolleginnen und Kollegen größerer und damit durchsetzungsfähigerer Gewerkschaften. Bernhard Hänel < Der Autor ... ... (Jahrgang 1949) war langjähriger politischer Korrespondent bei der Tageszeitung Neue Westfälische, Bielefeld, und befindet sich seit Kurzem im Ruhestand. Kredite Beamtendarlehen 10.000 € - 120.000 € Extra günstige Kredite für Sparfüchse Umschuldung: Raten bis 50% senken Baufinanzierungen gigantisch günstig 0800 - 1000 500 Free Call Deutschlands günstiger Autokredit 3,47% effektiver Jahreszins 5.000 € bis 50.000 € Laufzeit 48 bis 120 Monate Wer vergleicht, kommt zu uns, www.Autokredit.center Seit über 35 Jahren. ! SOFORTKREDITE ! Hypotheken, Beamtenu. Angestelltendarlehen Forwarddarlehen, Ratenkredite Tel. 02 01/22 13 48 Lösen Sie teure Kredite ab und senken Sie die monatlichen Kosten. 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Man wolle „finanzielle Spielräume erarbeiten, um noch in dieser Legis laturperiode Bürgerinnen und Bürger in einem ersten Schritt bei der Kalten Progression zu entlasten“, heißt es. Was hier relativ vage f ormuliert wurde, fordern Wirtschaftsexperten bereits seit Langem: Der Faktor Arbeit muss steuerlich ent lastet werden, um die Konjunktur zu stützen. © Comugnero Silvana - Fotolia.com spezial Der Kalten Progression an den Kragen So haben die vier führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrem Frühjahrsgutachten nicht nur die Konjunkturprognosen für Deutschland nach oben korrigiert. Darüber hinaus fordern sie angesichts des kräftigen Aufschwungs eine umfangreiche Steuersenkung. Der Tarif solle insbesondere im Bereich kleiner und mittlerer Einkommen leistungsfreundlicher gestaltet werden, zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ Mitte April 2015 vorab aus dem Frühjahrsgutachten der Institute. Auch die Kalte Progression, die in bestimmten Finanzkonstellationen zu einem über proportionalen Anstieg der Steuerlast bei Einkommens erhöhungen führen kann, müsse gemildert werden: „Dringender Handlungsbedarf ergibt sich aus der hohen Belastung des Faktors Arbeit“, mahnen die Fachleute in ihrem fast 100 Seiten starken > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 © Coloures-pic - Fotolia.com dbb spezial 30 Bericht. Auch bei der Kalten Progression drängen sie die Bundesregierung zur Entlas tung der Steuerzahler. Tarif verlauf und steuerliche Frei beträge sollten jedes Jahr automatisch an die Inflation angepasst werden. Phänomen nennt man auch „Steuerprogressionseffekt“. Die Inflation kompensiert dann die Lohnsteigerung, durch den in bestimmten B ereichen über proportional steigenden Ein kommensteuertarif sinkt dann die Kaufkraft. An der Gemeinschaftsprogno se beteiligt sind das Münchner ifo Institut, das Deutsche Insti tut für Wirtschaftsforschung in Berlin, das IWH aus Halle und die Ökonomen des Rhei nisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung. Das Bundeskabinett be schwichtigt derweil: Die Kalte Progression wirke sich derzeit kaum auf die Einkommen aus: 2013 sei die Wirkung mit 0,6 Milliarden Euro gering gewe sen, 2014 habe sich gar keine Kalte Progression ergeben. Das sei das Ergebnis des ersten Steuerprogressionsberichts, den das Bundeskabinett im April 2015 verabschiedet hat. Grund für die geringe Wirkung der kalten Progression seien die niedrigen Inflationsraten und der erhöhte Grundfreibe trag zur Einkommensteuer je weils zu Beginn der Jahre 2013 und 2014. Was genau ist Kalte Progressi on überhaupt, wie entsteht und wie wirkt sie? Die Kalte Progression entsteht, wenn Gehaltserhöhungen nur die In flation ausgleichen, der Arbeit nehmer durch die Progression, also das Ansteigen des Einkom mensteuertarifs aber mehr Steuern abführen muss. Dieses > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 < Positive Szenarien? Für die Jahre 2015 und 2016 prognostiziert der Bericht auf grund der Annahme verschie dener Inflationsraten drei mög liche Szenarien: >Bei einer Inflationsrate von einem Prozent würde die zu sätzlich entstehende Kalte Progression weniger als eine Milliarde Euro betragen. >Bei einem Preissteigerungs niveau von 1,5 Prozent ergä ben sich Auswirkungen von knapp zwei Milliarden Euro. >Bei einer Inflationsrate von zwei Prozent würde eine Pro gressionswirkung von rund drei Milliarden Euro zu ver zeichnen sein. Das Bundeskabinett hat gleich zeitig den Zehnten Existenzmi nimumbericht beschlossen. Die aufgrund dieses Berichts durchzuführenden Freibetrags erhöhungen würden die Kalte Progression abmildern, heißt es dort. Nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 29. März 2012 hat die Bundesregierung alle zwei Jahre jeweils zusammen mit dem Existenzminimumbericht einen Bericht über die Wirkung der Kalten Progression (Steuer progressionsbericht) vorzu legen. Während die Bundesregierung sich mit dem Steuerprogressi onsbericht auf zwei extrem in flationsgünstige Jahre bezieht, zeichnet der Sachverständi genrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Ent wicklung – umgangssprachlich die fünf Wirtschaftsweisen genannt – ein anderes Bild: Zwar hatten auch sie im März 2015 ihre Konjunktur prognose angehoben: Der Rat dbb geht für 2015 von einer Zu wachsrate des Bruttoinlands produkts in Deutschland von 1,8 Prozent aus. Im Jahresgut achten 2014/15 war lediglich ein Zuwachs von einem Pro zent erwartet worden. Die An hebung um 0,8 Prozentpunkte sei vor allem auf erheblich ver besserte makroökonomische Rahmenbedingungen zurück zuführen. So sei der Ölpreis seit Oktober 2014 kräftig ge fallen, was sich positiv auf den privaten Konsum auswirke. Zugleich würden die Exporte durch die Abwertung des Euro im Zuge der quantitativen Lockerung der EZB stimuliert. Andere Länder des Euroraums profitierten ebenfalls von die sen geänderten Rahmenbe dingungen. Der Sachverstän digenrat erhöht daher seine Prognose für die Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts im Euroraum für das Jahr 2015 von einem Prozent auf 1,3 Pro zent. < Risiken für die Finanzstabilität Die positiven konjunkturellen Effekte der ausgesprochen lo ckeren Geldpolitik seien jedoch nur eine Seite der Medaille. Der bessere Ausblick dürfe nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Maßnahmen der EZB mit erheblichen Risiken insbeson dere für die Finanzstabilität verbunden seien und notwen dige Strukturreformen nicht ersetzen könnten. Die Einschätzung der Bundesre gierung zur kalten Progression teilen die Wirtschaftsweisen allerdings nicht: In ihrem Jah resgutachten 2014/2015 for dern sie, „die verdeckte Mehr belastung der Steuerzahler durch die Kalte Progression soll te abgemildert werden“. Die derzeit positive Einnahmensitu ation des Staates werde derzeit auch durch die Kalte Progressi on in der Einkommensteuer un terstützt, „denn sie bewirkt je des Jahr aufs Neue strukturelle Mehreinnahmen von etwa 2,5 Milliarden Euro. Da die Kalte Progression die reale Steuerbe lastung stetig erhöht, steigt die Steuerquote, die mittlerweile auf einem der höchsten Ni veaus der vergangenen drei Jahrzehnte liegt. Der Anstieg der Steuerquote macht zudem deutlich, dass die Belastung der Kalten Progression kumulativ wirkt und die aktuell niedrigen Inflationsraten nur deren jährli che Zusatzbelastung senken“, so der Bericht. < Länder mit im Boot Das erklärt nur zum Teil, war um die Bundesregierung die Wirkungen der Kalten Progres sion relativiert. Ein weiterer Grund dürfte sein, dass die daraus resultierenden Mehr einnahmen voll in die Finanz planungen von Bund und Län dern für die kommenden Jahre eingeflossen sind, weshalb sich insbesondere die Bundesländer gegen einen Abbau sperren. Der Vorschlag des Sachverstän digenrates: „Wenn die Länder sich weiter gegen die Bereini gung der Kalten Progression sträuben, könnte der Bund den Solidaritätszuschlag abschaf fen, um diese so indirekt abzu bauen. Dies wäre konsequent, da nach dem Auslaufen des Solidarpakts II eine Reduktion und schließlich eine Abschaf fung naheliegender wären als eine Übertragung des Aufkom mens an die Länder und Ge meinden. Dieser Zielrichtung würde beispielsweise eine um gehende Halbierung und an schließende stufenweise Re duktion bis zum Jahr 2019 entsprechen. Die Minderein nahmen würden sich zunächst auf etwa sieben Milliarden (bei der Halbierung) und anschlie ßend etwa zwei Milliarden Euro in den Jahren 2016 bis 2019 belaufen.“ Der Sachverständigenrat hat weiter errechnet, dass für Steu erpflichtige mit mittleren Ein kommen von 50 000 Euro pro Jahr die jährliche Belastung seit der letzten Tarifanpassung (2010) in 2014 bei 772 Euro im Jahr gelegen hat. Bei einem Ein kommen bis 80 000 Euro steigt die Belastung auf 938 Euro. Der Sachverständigenrat führt dazu weiter aus: „Diese Ein schätzung müssen die Gegner eines Abbaus der kalten Pro gression nicht teilen. Es gibt gute Gründe, die sich gegen eine Abminderung ins Feld füh ren lassen: Man kann Investiti onen in Bildung und Infrastruk tur für wichtiger halten. Man kann der Sanierung des Staats haushalts den Vorzug geben. Man kann argumentieren, die Steuerbelastung in Deutsch land sei im internationalen Ver gleich nicht übermäßig hoch. Man kann auch der Auffassung sein, die Kalte Progression müs se nicht seit der letzten Tarif anpassung, sondern nur über einen kleineren Zeitraum abge mildert werden. Nur eines, das kann man nicht: sagen, die Kal te Progression existiere nicht. Wer das behauptet, hat entwe der das Prinzip der schleichen den Steuererhöhungen nicht verstanden – oder ignoriert schlichtweg die Faktenlage.“ Die dbb Grundsatzkommission für Wirtschafts- und Steuer politik hat auf der Basis der aktuellen Berechnungen eine Beschlussempfehlung formu liert, über die der Bundes hauptvorstand des dbb in seiner kommenden Sitzung im Juni 2015 beraten soll. Sie hält den Abbau der Kalten Progression für ein selbstver ständliches Ziel, da der Staat bei bestimmten Konstellatio nen „ungerechtfertigt“ von Einkommenserhöhungen der Bürger profitiert. Insofern sei die Beseitigung der kalten Pro gression ein Gebot der Steuer gerechtigkeit, da die höhere Steuerbelastung nicht mit ei ner höheren Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen einherge he. Die Verfasser geben aller dings auch zu bedenken, dass eine Entlastung der Bürger nicht über Schulden finanziert werden dürfe. Denn dies wür de dazu führen, dass spätere Generationen die Entlastung bezahlten. br/rh > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 für nur 9,52 € im Monat* – speziell für dbb-Mitglieder und deren Angehörige PRIVAT-, BERUFSUND VERKEHRSRECHTSSCHUTZ Das haben Sie nicht gebucht! ter: Rufen Sie an un 444 030/408so1rg6 ewerk.de/ www.dbb-vor rechtsschutz *Jahresbeitrag auf Monatsbasis für Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie ergänzend zu den Leistungen des dbb im beruflichen Bereich, SB 250 EUR Versicherungsträger: Jurpartner Rechtsschutz-Versicherung AG dbb Hearing zu Tarifeinheitsplänen: Das Gesetz wird scheitern aktuell 32 „Freie Gewerkschaften werden sich keinem staatlichen Einheitszwang unterwerfen“, machte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt vor den Symposiums-Teilnehmern deutlich. Selbst innerhalb der Regierungsparteien scheinen immer weniger Repräsentanten glücklich mit dem Gesetzentwurf zu sein – wie bei zahlreichen anderen Veranstaltungen zum Thema gab es auch in Berlin reichlich Kritisches aus der SPD, bei der CDU fand sich gleich gar niemand, der das Gesetz auf dem Hearing verteidigen wollte. Einzig Roland Wolf, Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), stieg als Kämpfer für die Zwangstarifeinheit in den Ring ... „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung hätte das Licht Marco Urban (12) „Freie Gewerkschaften oder staatlicher Einheitszwang?“ lautete die Frage, die das „Bündnis für Koalitionsfreiheit“ bei seinem Hearing zum geplanten Tarifeinheitsgesetz der Bundesregierung am 16. April 2015 in Berlin stellte. In dem Bündnis haben sich dbb beamtenbund und tarifunion, Deutscher Journalisten-Verband, Marburger Bund und Vereinigung Cockpit zusammengeschlossen, um gegen das verfassungswidrige Vorhaben vorzugehen. < Klaus Dauderstädt der parlamentarischen Welt besser gar nicht erst erblickt“, sagte dbb Chef Dauderstädt zur Eröffnung der Diskussionsveranstaltung und widersprach vehement den Argumenten der Tarifeinheitsbefürworter, denen zufolge die 2010 geänderte BundesarbeitsgerichtsRechtsprechung eine gesetzliche Regelung erforderlich mache. „In den vergangenen fünf Jahren sind eben nicht wie Pilze hunderte von neuen Gewerkschaften in Deutschland entstanden, haben Lokführer, Piloten, Amazon-Beschäftigte, Lehrer und Erzieher der Bundesrepublik im internationalen Benchmarking der Streikfreudigkeit eben keine Spitzenstellung eingeräumt“, erläuterte Dauderstädt. Er verwies auch auf die „zahllosen Gutachten, Aufsätze und Artikel, in denen sich ausgewiesene Experten für Verfassungs-, Arbeits- und Tarifvertragsrecht angesichts der eindeutigen Grundgesetzwidrigkeiten gegen einen Eingriff in Koalitions- und weitere Grundrechte durch den Gesetzgeber ausgesprochen haben“. Auch die Tatsache, dass die ursprüngliche Geschäftsgrundlage für die Gesetzespläne, ein breiter Konsens der Sozialpart- ner basierend auf einem gemeinsamen Vorstoß von BDA und DGB, mittlerweile mehr als brüchig sei, sollte den Tarifeinheitsverfechtern zu denken geben, fügte Dauderstädt hinzu: „Im DGB sind ver.di, GEW und NGG mit einer Unterschriftenaktion klar in Opposition gegangen, zum Vorschlag stehen erkennbar nur noch IG Metall und IG BCE, also nur ein Viertel der acht Mitgliedsgewerkschaften“, berichtete der dbb Bundesvorsitzende. Sein eindringlicher Appell an das Parlament: „Verehrter Bundestag, denke bitte darüber nach, wer für die heutigen Tarifstrukturen wesentlich verantwortlich ist, und fasse den Vater Staat als Arbeitgeber und Tarifpartner an der Nase, wenn er zuschaut, wie die Arbeitsbedingungen im eigenen Haus auseinanderdriften. Denn das ruiniert unsere Arbeitswelt viel schlimmer als die Rivalität zwischen uns Gewerkschaften.“ < Arbeitgeber halten Gesetz für „gelungen“ Verteidigt wird das Gesetz von Arbeitgeberseite. Roland Wolf, Geschäftsführer und Leiter der Abteilung Arbeitsund Tarifrecht bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), bezeichnete den Regierungsentwurf als „gelungenen“ und „einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Tarifautonomie und Koalitionsfreiheit in Deutschland“, als geeignet, die Rechtssicherheit und Rechts- > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 dbb < Roland Wolf klarheit nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 2010 wiederherzustellen. Damals hatten die Richter den Grundsatz „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ gekippt. Wenn sich die Gerichtsbarkeit verweigere, Kollisionen zu lösen und die Ordnungsfunktion zu übernehmen, müsse es der Gesetzgeber selbst tun, sagte Wolf. Die von den Kritikern des Gesetzes und zahlreichen Verfassungs- und Arbeitsrechtsexperten festgestellte Verfassungswidrigkeit des Gesetzes mochte BDA-Geschäftsführer Wolf nicht erkennen, schließlich sichere das Gesetz den gewerkschaftlichen Mitbewerbern der Mehrheitsgewerkschaft Anhörungs- und Nachzeichnungsrechte zu. Damit sei das Gesetz verfassungsgemäß und greife nicht in Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie ein, so Wolf. Das vom Gesetzentwurf postulierte Mehrheitsprinzip bezeichnete er als „Klarstellung und Verbesserung des Spezialitätsprinzips, das früher Anwendung fand“. SPD-Juristen: Gesetz ist verfassungswidrig Mit dieser Position stand BDAGeschäftsführer Wolf allein beim Hearing des Koalitionsfreiheitsbündnisses: Andere Befürworter des Gesetzes aus den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD waren von den Organisatoren zwar um eine Teilnahme an der Diskussion gebeten worden, blieben ihr aber fern. Der Einladung gefolgt war indes Harald Baumann-Hasske, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ). < Harald Baumann-Hasske Sein Urteil über den Entwurf des Tarifeinheitsgesetzes fiel ganz anders aus, als zu erwarten war: Das Gesetzesvorhaben sei eindeutig verfassungswidrig und finde auch kaum Befürworter in der eigenen Partei, teilte Baumann-Hasske dem staunenden Publikum mit: „Als wir in der ASJ den Gesetzentwurf gesehen haben, haben wir gesagt: Um Gottes Willen. Das ist verfassungswidrig!“, berichtete Baumann-Hasske, der für die SPD im sächsischen Landtag sitzt. Die ASJ tausche mit Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), deren Ministerium den Gesetzentwurf vorgelegt hat, Argumente aus, bestätigte Baumann-Hasske, „aber Frau Nahles ist keine Juristin und erst recht keine Verfassungsjuristin.“ < Grüne und Linke: „Peinliche Antworten“ < Beate Müller-Gemmecke Ebenso kritisch äußerten sich die beiden Vertreterinnen der Oppositionsfraktionen im Bundestag, die zum Hearing gekommen waren. Beate MüllerGemmecke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte von Bündnis 90/Die Grünen, und Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Partei Die Linke, zeigten sich fassungslos angesichts des Agierens der Bundesregierung. „Die Antworten der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage in Sachen Tarifeinheitsgesetz waren einfach nur peinlich“, berichtete Müller-Gemmecke, die von der Bundesregierung Zahlen und Fakten erfragen wollte, mit denen die Notwendigkeit eines Tarifeinheitsgesetzes belegt werden könnte. Sollte der Bundestag die Regelung mit der Mehrheit des Regierungslagers tatsächlich beschließen, wäre das „ein Armutszeugnis“ für das Parlament, so Müller-Gemmecke. „Wir müssen doch verfassungskonforme und handwerklich saubere Gesetze abliefern und können die Problemlösung nicht den Gerichten überlassen.“ Jutta Krellmann von der Partei Die Linke betonte, dass nicht etwa die Gewerkschaften, sondern vielmehr die Arbeitgeber die Tarifeinheit gefährdeten, indem sie immer öfter und immer mehr Betriebsteile durch Ausgliederungen aus den Flä- 33 aktuell < < Jutta Krellmann chentarifen herauslösen und so selbst für zwangsläufige Kollisionen sorgten. „Hier bräuchten wir tatsächlich Ordnungs- und Befriedungsmaßnahmen“, forderte Krellmann und erhielt darin Unterstützung. > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 dbb < Journalistenverband: „Streiks müssen wehtun“ „Diejenigen, die die Zustände jetzt beklagen und eine gesetzliche Zwangstarifeinheit fordern, haben doch durch betriebliche Umorganisationen und Outsourcing erst dafür ge- < Kajo Döhring aktuell 34 sorgt“, dass sich die Interessen spalten, warf Kajo Döhring, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Journalisten-Verbandes, den Arbeitgebern mit beispielhaftem Blick auf die Entwicklungen in der Medienlandschaft vor. Zugleich wies er auf die weitreichende Bedeutung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit hin, das sogar von den Tatbeständen der Notstandsgesetzgebung ausgenommen sei. Dies mache deutlich, so Döhring, dass an eine Einschränkung dieses verfassungsmäßigen Freiheitsrechts sehr hohe Bedingungen geknüpft seien, die das Tarifeinheitsgesetz in keiner Weise erfülle. „Streiks müssen wehtun, und das müssen wir aushalten“, so die Botschaft von Art. 9 des Grundgesetzes. < Gesetzentwurf widerspricht Koalitionsvertrag Der 1. Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, unterstrich, dass das Tarifeinheitsgesetz bei allen verfassungsrechtlichen und technischen Unzulänglichkeiten tatsächlich keinerlei Geschäftsgrundlage mehr habe, weil die Maßgabe des Koalitionsvertrages, ein Gesetz im Konsens der Sozialpartner zu beschließen, entfallen sei. Eine Mehrheit der Gewerkschaften und ihrer Mitglieder habe sich klar gegen das Gesetz ausgesprochen. „Wer für das Gesetz stimmt, bricht also den Koalitionsvertrag“, sagte Henke, der zugleich CDUAbgeordneter im Bundestag ist. Bereits im Jahr 2010 hatten sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gemeinsam für eine Tarifeinheit ausgesprochen. „Diese Koalition zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern besteht heute aber gar nicht mehr, weil die Mehrheit der im DGB zusammengeschlossenen Gewerkschaften mittlerweile sagt, das Gesetz sei abzulehnen“, betonte Henke. Zum anderen heiße es im Koalitionsvertrag, durch < Rudolf Henke flankierende Verfahrensregelungen werde verfassungsrechtlichen Belangen Rechnung getragen. Auch dies sei nicht geschehen. < VC-Chef Schulz: Gesetz gehört in den Papierkorb Ilja Schulz, Präsident der Vereinigung Cockpit, fasste die Positionen des Bündnisses für Koalitionsfreiheit zusammen: „Der wahre Beweggrund der Gesetzesbefürworter ist schlicht der Wille, Bürgern, Politik und Arbeitgebern die lästigen Streiks vom Hals zu halten. Das ist in jeder Hinsicht verfassungswidrig, politisch verwerflich und damit vollkommen überflüssig.“ Er hoffe, so Schulz, dass spätes- > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 Gesetzentwurf sei insofern ein „Brandbeschleuniger“ für die Tariflandschaft. < Ilja Schulz tens das Bundesverfassungsgericht das Tarifeinheitsgesetz dahin befördern werde, wo es die Politik längst hätte hinwerfen sollen: „In den Papierkorb.“ < „Riesengroße“ Probleme werde es auch bei der Ermittlung der Mehrheiten in den jeweiligen Betrieben geben: „Die Arbeitsgerichte müssen dann die Zugehörigkeit der Gewerkschaftsmitglieder für jeden Arbeitnehmer feststellen. Wie soll das praktisch funktionieren?“, wollte Jacobs wissen. Der Jurist machte auch deutlich, dass die Intention der Gesetzesbefürworter, Streiks von Spartengewerkschaften möglichst zu vermeiden, mit dem Gesetz gar nicht erfüllt werden „Brandbeschleuniger“ für Tariflandschaft Auch Matthias Jacobs von der Bucerius Law School Hamburg widersprach den Tarifeinheitsbefürwortern vehement: „Der Gesetzentwurf ist glasklar verfassungswidrig und auch handwerklich schlecht gemacht“, stellte der Experte für Arbeitsrecht bei dem Berliner Hearing fest. Zudem gebe es gar keinen Grund dafür, ein solches Gesetz zu beschließen: „Es gibt keine Anhaltspunkte für eine nicht funktionierende Tarifautonomie. Damit ist ein Eingriff in die Koalitionsfreiheit nicht gerechtfertigt. Die Arbeitskämpfe haben nicht zugenommen, seit das Bundesarbeitsgericht 2010 den Grundsatz ‚Ein Betrieb, ein Tarifvertrag‘ aufgegeben hat. Deutschland ist eines der arbeitskampfärmsten Länder der Welt“, betonte Jacobs. Größer geworden sei nur die Lautstärke, in der über die Streiks berichtet werde. Die geplanten Maßnahmen seien darüber hinaus nicht verhältnismäßig. „Durch die Einführung des betriebsbezogenen Mehrheitsprinzips wird der Kampf um die Mitglieder bei den Gewerkschaften erst richtig beginnen. Schließlich geht es dann um die Existenz der Berufsgewerkschaften“, warnte Jacobs. Der < Matthias Jacobs könne: Gezählt werden könne dem Entwurf zufolge nämlich immer erst dann, wenn ein Tarifvertrag abgeschlossen sei, aufgrund dessen es dann zu einem Kollisionstatbestand komme. „Die Streiks finden aber vorher statt“, zeigte Jacobs auf und schloss: „Das Gesetz wird rechtlich und tatsächlich scheitern.“ iba < Info So soll es mit dem Gesetzgebungsverfahren nach dem Willen der Regierung weitergehen: 4. Mai 2015: Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales 21./22. Mai 2015: 2./3. Lesung im Bundestag 1. Juli 2015: Inkrafttreten dbb Einfacher und günstiger finanzieren: Peter Winterberg (57), Justizvollzugsbeamter aus Aachen und langjähriges dbb Mitglied, hat für unaufschiebbare Ausgaben insgesamt vier Kredite abgeschlossen. Vor einigen Jahren war eine neue Sitzgruppe fürs Wohnzimmer fällig, die über das Möbelhaus finanziert wurde. Für die Kreuzfahrt zur Silberhochzeit gab es ein günstiges Angebot von der Hausbank. Und der Gebrauchtwagen war wirklich ein Schnäppchen. Die Finanzierung hat der Auto< Sonderkonditionen Ab sofort profitieren dbb Mitglieder und ihre Angehörigen über das dbb vorsorgewerk von einem erweiterten Kreditangebot: Der Privatsowie der Autokredit der DSL Bank werden zu attraktiven Konditionen angeboten. Bis 31. Juli 2015 gelten Sonderkonditionen für den Autokredit von 3,77 Prozent effektivem Jahreszins. Privat- und Autokredit sind ausschließlich online abschließbar unter www.dbbvorsorgewerk.de/kredite Stöbern Sie rein. händler angeboten. Und für das geerbte Wochenendgrundstück am See, das nun mal ohne neues Holzhaus nicht richtig zu nutzen war, wurde dann noch einmal eine Finanzierung über die Hausbank abgeschlossen. Insgesamt kamen so 20 000 Euro Kreditsumme mit monatlichen Raten für Zins und Tilgung in Höhe von rund 455 Euro zusammen. Es wurde finanziell eng, zusätzliche Ausgaben schwierig und im Hinblick auf die nicht allzu ferne Versetzung in den Ruhestand wollte Herr Winterberg seine Finanzen ordnen, aus den vier Krediten einen machen und dabei möglichst noch etwas Geld sparen. < Vorteile, die sich rechnen Auf der Internetseite des dbb vorsorgewerk, die Angebote speziell für Mitglieder der zum dbb beamtenbund und tarifunion gehörenden 43 Mitgliedsgewerkschaften und 16 Landesbünde und ihre Angehörigen bereitstellt, stieß Peter Winterberg auf Informationen zum Beamtendarlehen. Die Vorteile dieses Darlehens, das speziell für den öffentli- chen Dienst geschaffen worden ist, liegen auf der Hand: Im Vergleich zu einem handelsüblichen Ratenkredit mit Zinsen oft im zweistelligen Bereich, ist ein günstigerer Zinssatz über eine deutlich längere Laufzeit, nämlich von zwölf, 15 oder 20 Jahren, festgeschrieben. Als Sicherheit dient ausschließlich das Einkommen aus dem Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst. Die Darlehen zwischen 10 000 bis 100 000 Euro werden als eine Kombination aus langfristigem Kredit und einer Rentenversicherung angeboten. Durch die Versicherung wird das Darlehen am Ende der Laufzeit getilgt. Da Peter Winterberg BSBD-Mitglied ist, erhält er über das dbb vorsorgewerk das Darlehen zu Sonderkonditionen. Dieser Nachlass kann über die gesamte Laufzeit – abhängig von Produktanbieter, Dauer und Darlehenshöhe – über 1 000 Euro betragen. < Jeden Monat sparen und am Ende Geld on top Das unverbindliche Angebot der Darlehensspezialisten für ein Beamtendarlehen des langjährigen Kooperationspartners des dbb vorsorgewerk, der NÜRNBERGER Beamten Lebensversicherung AG (Kreditgeber DSL Bank), ergab: Wenn er die 20 000 Euro mit dem Beamtendarlehen bei einer Laufzeit von zwölf Jahren umschuldet, be- < Info Die attraktiven Konditionen für das Beamtendarlehen gibt es nur über das dbb vorsorgewerk. Und zwar für Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Gerne erstellen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen der Kundenbetreuung ein vertrauliches und unverbindliches Angebot: montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter 030.40816425. Gerne können Sie Ihre Anfragen auch per E-Mail an [email protected] und per Fax an 030.40816499 senden. Weitere Informationen unter www.dbbvorsorgewerk.de. läuft sich seine monatliche Belastung nur noch auf 220,03 Euro. Monat für Monat bleiben über 230 Euro netto mehr in der Haushaltskasse! Zusätzlicher Vorteil durch die Tilgung über die Versicherung ist die mögliche Überschussbeteiligung, die während der Vertragslaufzeit erwirtschaftet wird. Am Ende der Laufzeit wird das Darlehen durch die Versicherung getilgt und der Überschuss ausgezahlt! Bei Peter Winterberg wären dies voraussichtlich rund 3 900 Euro. Er hat die Chance genutzt und freut sich nun, dass er seine Finanzen geordnet und mehr Geld zur Verfügung hat. sz > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 35 fokus Eine häufig genutzte Möglichkeit, um notwendige Anschaffungen zu tätigen oder sich lang gehegte Wünsche zu erfüllen, ist die Finanzierung über Konsumentenkredite. Das neue digitale Multimediacenter für das Wohnzimmer, ein Umzug oder ein Gebrauchtwagenschnäppchen: Und als Beamter oder Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst ist man ein gern gesehener Kunde bei Banken. Ehe man sich versieht, sind dann oft sogar mehrere Forderungen mit hohen Zinsen zu bedienen. Zins und Tilgung drücken – und zum Leben bleibt nicht mehr viel. Die Lösung: Mit einem Beamtendarlehen lassen sich auch mehrere Kredite günstig umschulden – die monatliche Belastung sinkt spürbar, teilweise um die Hälfte! © Grigory Bruev - Fotolia.com Aus vier mach eins dbb Sonderprogramm MobiPro-EU der Bundesagentur für Arbeit: Zur Ausbildung nach Deutschland Im Sommer 2015 werden 2 000 junge Menschen überall aus der Europäischen Union ihre persönlichen Habseligkeiten in Kisten verpacken und sich auf den Weg nach Deutschland machen, um pünktlich zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres in ihrer neuen Heimat anzukommen. Zu diesem Zeitpunkt liegen allerdings schon mehrere Monate Sprachunterricht, ein längerer Bewerbungszyklus und häufig auch schon ein Praktikum im künftigen Ausbildungsbetrieb hinter ihnen. Sie alle sind zwischen 18 und 27 Jahre alt und werden über die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Sowohl die Anreise als auch eine Familienheimfahrt pro Ausbildungshalbjahr werden bezahlt. Während ihres Aufenthaltes wird außerdem die sprachliche, fachliche und sozialpädagogische Ausbildungsbegleitung sichergestellt. Die deutsche Bundesregierung erhöhte die Mittel für die „Förderung der beruflichen Mobi lität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa“, das kurz „MobiPro- EU“ genannte Programm, im Sommer 2014 von 139 auf 560,1 Millionen Euro bis 2018. Zuvor hatten sich innerhalb von knapp anderthalb Jahren über 9 000 junge Menschen über das Programm für eine Förderung beworben. Darunter waren auch knapp 3 000 Fachkräfte. Gefördert werden seit diesem Jahr allerdings keine Einzelpersonen mehr, sondern Projekte mit zehn bis 30 Teilnehmenden. Projektanträge können anerkannte Träger aus den Herkunftsländern der jungen Menschen stellen. So soll einerseits eine kontinuierliche Begleitung des Projekts gewährleistet als auch die Akzeptanz der Ausbildung durch eine bessere Verankerung in der Heimat der jungen Menschen sichergestellt werden. Um zudem die Konzentration auf die berufliche Ausbildung besser gewährleisten zu können, ist eine Förderung von Fachkräften über „MobiPro“ nicht mehr möglich. Über die zweisprachige Internetseite www.thejobofmylife. de können sich sowohl potenzielle Projektträger als auch Ausbildungswillige über aktuelle Fristen und Fördermöglichkeiten des Programms informieren. Neben den praktischen Informationen gibt es auch einen „Auslandscheck“, mit dem jeder mögliche Bewerber selbst herausfinden kann, wie gut er auf eine Ausbildung in Deutschland vorbereitet ist. Neben Aussagen zum Berufswunsch und der allgemeinen Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen, bereitet der Test auch schon auf deutsche Besonderheiten vor. Vor allem folgende Hypothese dürfte bei vielen Teilnehmenden zumindest für vorübergehende Ernüchterung führen: „Mit dem teilweise kalten und regnerischen Wetter in Deutschland würde ich gut zurechtkommen.“ sy < Webtipp Weitere Informationen zu MobiPro im Internet: http://www.thejobofmylife. de/de/home.html � ������������ ��� ��������� ����������� ����������������� � ���������������� ��������������� � ���������� ��������������� � ��������������������� � ���������� ������� > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 37 spezial Die deutsche Wirtschaft ist im Vergleich zu vielen EU-Staaten stabil durch die Krise gekommen, in einigen Berufszweigen fehlt sogar der Nachwuchs, motivierte Auszubildende werden gesucht. Dem stehen hochmotivierte junge Menschen etwa aus Südeuropa gegenüber, die nach der Schule keine Ausbildungsstelle in ihrer wirtschaftlich angeschlagenen Heimat finden können. Seit 2013 bringt ein Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit junge EU-Bürger und potenzielle Arbeitgeber in Deutschland zusammen. dbb DPVKOM ruft Tag des Zustellers aus: Einfach mal Danke sagen ... Sie laufen pro Jahr rund 1 100 Kilometer und haben in 35 Jahren fast einmal die Erde umrundet. Wer nun glaubt, dass damit die Laufleistungen von passionierten Langstreckenläufern gemeint sind, der irrt gewaltig. Diese sportliche Höchstleistung vollbringen die Briefzusteller der Deutschen Post. Deutsche Post DHL Group spezial 38 die Zusteller wirksam vor Überlastung schützt. Dessen ungeachtet hat die DPVKOM den 6. Juni 2015 zum Tag des Zustellers ausgerufen, um den Zustellerinnen und Zustellern der Deutschen Post die Wertschätzung zuteil werden zu lassen, die ihnen gebührt. Auch wenn die Deutsche Post permanent behauptet, dass immer weniger Briefe geschrieben werden, so wirkt sich das auf die Arbeitsbelastung der Beschäftigten in der Zustellung in keiner Weise aus. Im Gegenteil: Zum einen wachsen mit jeder Neubemessung die Zustellbezirke und damit in der Regel auch die Anzahl der Haushalte, an die ein Zusteller beispielsweise Geburtstagsgrüße oder auch Rechnungen überbringt. Zum anderen verteilen die rund 85 000 Briefund Verbundzusteller statt Briefe nun verstärkt Werbung und Infopost. An manchen Tagen bewegt der Zusteller dann schon einmal eine halbe Tonne an Gewicht. < < Zusteller sind überlastet Aus Sicht der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM), der dbb Fachgewerkschaft für die Beschäftigten der Deutschen Post, wird diese tolle Arbeitsleistung der Zustellerinnen und Zusteller vom Arbeitgeber viel zu wenig anerkannt und wertgeschätzt. Mit jeder Neubemessung der Bezirke durch den Arbeitgeber wird die Arbeitsbelastung der Zusteller noch größer. Dies führt zu einer Arbeitsbe- und -überlastung, die auf Dauer krank macht. Mittlerweile liegt der Krankenstand bei dieser Beschäftigtengruppe bei etwa zehn Prozent und damit doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt aller Wirtschaftsbranchen. Aus Sicht der DPVKOM muss sich das dringend ändern. So fordert die DPVKOM in der laufenden Tarifrunde beispielsweise einen Bemessungstarifvertrag, der Info < _0M9KE_Aufkleber eckig.pdf; s1; (120.00 x 40.00 mm); 17.Apr 2015 10:22:47; PDF-CMYK ab 150dpi für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien Bei den rund 13 000 Paketzustellern der Deutschen Post ist die körperliche Belastung noch höher. Sie schleppen im Laufe eines Tages schon einmal bis zu zwei Tonnen an Paketen und Päckchen zu den Kunden. Ein einzelnes Paket darf dabei bis zu 31,5 Kilogramm schwer sein. > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 6. Juni – Tag des Zustellers Lieber Zusteller, heute bitte klingeln. Ein Dankeschön wartet auf Sie! Eine Initiative der Weitere Informationen zum Tag des Zustellers gibt es unter www.dpvkom.de Dort kann das Muster eines Aufklebers ausgedruckt und anschließend auf dem Briefschlitz oder dem Briefkasten befestigt werden. Damit erfährt die Zustellerin oder Zusteller, dass ein „Dankeschön“ auf sie/ihn wartet. Machen Sie mit! Einfach mal Danke sagen An diesem auch für die DPVKOM besonderen Tag, schließlich wurde die Gewerkschaft vor 125 Jahren am 6. Juni 1890 in Berlin gegründet, soll bundesweit den Beschäftigten der Deutschen Post, egal ob diese Briefe oder Pakete zustellen, Danke gesagt werden; Danke für den unermüdlichen Einsatz bei Wind und Wetter und den tollen Job, den die Kolleginnen und Kollegen machen. < Machen Sie mit! Die DPVKOM würde sich freuen, wenn möglichst viele der in den dbb Landesbünden und Mitgliedsgewerkschaften organisierten Kolleginnen und Kollegen, sich an dieser DPVKOMInitiative beteiligen. Dabei bleibt es natürlich jedem Mitglied einer dbb Mitgliedsgewerkschaft selbst überlassen, ob es seiner Zustellerin oder seinem Zusteller am 6. Juni 2015 auch ein kleines Dankeschön, zum Beispiel in Form von Süßigkeiten überreicht. Maik Brandenburger (DPVKOM) dbb © bluedesign - Fotolia.com Glosse: Gender Speaking < Leider ist zurzeit nur der Weg der kleinen Schritte en vogue: Die NRW-Landesregierung will die nur Männer ansprechenden M E H R W I S S E N A L S A N D E R E . B E S T E L L E N S I E J E T Z T. Handbuch für den öffentlichen Dienst in Deutschland 2015 INFORMATIONEN FÜR BEAMTE UND ARBEITNEHMER Das Wichtigste für 2015. Hier steht’s drin. NEUAUFLAGE 2015 770 Seiten Einzelpreis € 23,90* Abopreis € 19,50* ISBN 978-3-87863-087-6 Alle Preise inkl. MwSt. * zuzügl. Porto und Verpackung Der Inhalt im Überblick: • Beamtenstatusgesetz • Bundesbeamtengesetz • Bundeslaufbahnverordnung • Besoldungs- und Versorgungsrecht des Bundes • Bundesbesoldungstabellen • TVöD, TV-L, TVÜ-Bund, TVÜ-VKA, TVÜ-Länder Was Sie davon haben: Das aktuelle Standardwerk in Status-, Einkommens- und Versorgungsfragen für den öffentlichen Dienst des Bundes bietet Gesetze und Verordnungen auf dem neuesten Stand, teilweise mit Rechtsprechung und Anmerkungen; abgerundet durch die Adressen der dbb Mitgliedsgewerkschaften und der Einrichtungen des dbb. So bestellen Sie ganz einfach: Sie können mit dem Bestellcoupon per Post oder Fax bestellen. Oder Sie teilen uns Ihren Wunsch per E-Mail oder über das Internet mit. 39 spezial Dass die Hüterinnen und Hüter „Studentenwerke“ in „Studierendenwerke“ umfirmieren. Und künftig gibt es in den Mensen „Studierendenfutter“ ... der Geschlechtergleichheit Dass dus Hüterleute von dus darauf noch nicht gekommen Sachen von dus Gender Mainmännerdominanten SchubGeschlechtergleichheit darauf streaming wirklich weiterkomsind, ist schlicht unverzeihlich ladisierungen müssen rigoros noch nicht gekommen sind, ist men, nutzen alle Appelle nichts, und wirft die Verinnerlichung entfernt werden. Das fängt schlicht unverzeihlich und wirft sondern dus diskriminierende des Unisex als sozio-kulturelle bei den Artikeln an, die durch dus Verinnerlichung von dus Schubladisierungen müssen Realität um Lichtjahre zurück. „dus“ ersetzt werden und hört Unisex als sozio-kulturelle rigoros enfernt werden. Fängt Denn der wahre Feind des Gen- bei der Genderung der verRealität um Lichtjahre zurück. bei dus Artikeln an und hört bei dertums ist hierzulande nicht dächtigen Nomen auf. Das Denn wahre Un-Fan von dus dus Genderung verdächtige Nowirklich der Mann, sondern die würde nicht nur Schülerinnen Gendertum ist hierzulande men auf. Das würde nicht nur deutsche Sprache. Allein die und Schülern das Schreibennicht wirklich dus Menschdus Schullingen Schreiben- und Einteilung der Substantive in und Lesenlernen leichter maChromosom-Y, sondern dus Lesenlernen leichter machen, männliche, weibliche und säch- chen, sondern dermaleinst, deutsche Sprache. Allein dus sondern dusmaleinst, wenn dus liche zeigt bereits deutlich, wo wenn das Gender Speaking Einteilung von dus Substantive Gender Speaking Weg von dus der diskriminierende Hammer den Weg vom Papier in die Papier in dus Köpfe gefunden hängt. Wollen wir in Sachen Köpfe gefunden hat, zur geleb- in männliche, weibliche und sächliche zeigt bereits deuthat, zu gelebte GeschlechterGender Mainstreaming wirkten Geschlechterneutralität _0KY5E_EAZ_dbb_magazin_5_2015_S39.pdf; s1; (210.00 x 148.00 mm); 26.Mar 2015 15:41:28; PDF-CMYK ab 150dpi für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien lich, wo dus diskriminierende neutralität führen. lich weiterkommen, nutzen führen. Das hört sich dann in sm Hammer hängt. Wollen wir in alle Appelle nichts, sondern die etwa so an: dbb verlag gmbh Friedrichstraße 165 10117 Berlin Telefon: 0 30/ 7 26 19 17-0 Telefax: 0 30/ 7 26 19 17-40 E-Mail: [email protected] Internet: www.dbbverlag.de BESTELLCOUPON Zuschicken oder faxen –– Exemplar/e „Handbuch für den öffentlichen Dienst in Deutschland 2015“ zu je € 23,90 Abonnement zu € 19,50 pro Jahr (Mindestlaufzeit 2 Jahre, Kündigung 3 Monate vor Ende des Abonnements) Verlagsprogramm Name Anschrift Datum/Unterschrift Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Absendung dieser Bestellung. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: dbb verlag gmbh, Friedrichstr. 165, 10117 Berlin, Tel.: 030.726 19 17-0, Fax: 030.726 19 17-40, E-Mail: [email protected] > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 dbb Vorratsdatenspeicherung: Überwachung light? Am 14. April 2015 hat das Bundesjustizministerium neue „Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten“ vorgestellt. Gemeint ist damit nicht etwa die Archivierung von Daten aus der Lkw-Maut, sondern die Neuauflage eines Gesetzes, das schon einmal vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde: Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Worum geht es? Vorratsdatenspeicherung oder „Mindestdatenspeicherung“ bedeutet die Speicherung personenbezogener Daten durch oder für öffentliche Stellen. Betroffen sind Telekommunikationsdaten, also Internetverbindungen, E-MailVerkehr und Telefondaten. Gespeichert werden sollen sie, um schweren Straftaten auf die Schliche zu kommen: Der internationale Terrorismus, die organisierte Kriminalität, aber auch Spionageaktivitäten anderer Staaten bedienen sich der digitalen Kommunikationstechnik. Da aber die Verbindungsdaten aller Bürgerinnen und Bürger © Jürgen Fälchle - Fotolia.com finale 40 Mit dem zweiten Anlauf versucht sich die Bundesregierung an einer Vorratsdatenspeicherung „light“, in der Hoffnung, das Gesetz möge diesmal einer möglichen Überprüfung durch die Verfassungsrichter standhalten. Im Falle des Inkrafttretens eines neuen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist eine erneute Verfassungsklage wahrscheinlich, denn nicht nur ausgewiesene Datenschützer laufen Sturm gegen das Vorhaben. Auch der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki und der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum haben bereits mit einer Klage gedroht. „Die schwarzroten Pläne sind ein fauler Kompromiss, der in der Sache nichts bringt“, sagte Kubicki der „Nordwest-Zeitung“. Justizminister Heiko Maas wisse, „dass sein Konzept verfassungswidrig ist“. < Müssen sich Bürgerinnen und Bürger mehr vor staatlicher Überwachung fürchten oder vor der Datensammelwut internationaler Konzerne? ohne bestehenden Anfangsverdacht gespeichert werden, stellt die Vorratsdatenspeicherung nach Ansicht von Datenschützern einen schweren Eingriff in die Grundrechte und die Vorstufe zur Kommunikationsüberwachung dar. > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 < Profile für Google oder den Staat Der Staat befindet sich damit in einem Dilemma zwischen Verbrechensbekämpfung und den grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechten seiner Bürgerinnen und Bürger, denn mit der Vorratsdatenspeicherung werden die Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung der Verbindungsdaten von elektronischen Kommunikationsvorgängen gezwungen, ohne das deren Nutzer eine Wahl hätten. Obwohl die Inhalte der Kommunikation nicht aufgezeichnet werden, erlaubt es eine derartige Datensammlung, dezidiert zu analysieren, wer wann wie lange mit wem kommuniziert hat – Persönlichkeitsprofile jedes Nutzers zu erstellen ist kein Problem. Konzerne wie Google oder Amazon nutzen derartige Möglichkeiten allerdings bereits seit Jahren für Werbezwecke. Sie bedienen sich Daten, deren Weitergabe Nutzer über das Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugestimmt haben. Dass sie Nutzern dabei gar keine andere Wahl lassen, steht auf einem anderen Blatt. Denn wer die AGB von Facebook oder Google Plus ablehnt, kommt gar nicht erst in den Genuss dieser Dienste. Das Modell, Facebook zu nutzen, ohne dem Konzern die Datennutzung zu erlauben, gibt es nicht. < Verfassungsrichter auf der Bremse Im Jahr 2010 war die Bundesregierung mit einem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gescheitert: Das Bundesverfassungsgericht hatte die Richtlinien mit einem Urteil vom 2. März 2010 für nichtig erklärt und die Telekommunikationsanbieter zur Löschung aller bis dahin erhobener Daten verpflichtet: Das Gesetz zur anlasslosen Speicherung umfangreicher Daten aller Nutzer elektronischer Kommunikation Bundesjustizminister Heiko Maas sagte dazu in Berlin: „Um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der digitalen Welt zu bewahren, legen wir klare und transparente Regeln zu Höchstspeicherfristen für Verkehrsdaten vor. Unsere Leitlinien kombinieren zeitlich und inhaltlich eng begrenzte Speicherfristen mit sehr strengen Abrufregelungen. Wir bringen die Ziele der Verbrechensbekämpfung mit hohen Datenschutzstandards in Einklang. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs halten wir ein“, betonte Maas. Das Recht auf unbeobachtete Kommunikation werde geschützt und erhalten. Insbesondere dürften auch keine Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden. Der gesamte E-Mail-Bereich sei komplett von der Speicherung ausgenommen. Ein Abruf der Daten dürfe nur bei einzeln aufgelisteten schweren Straftaten und nur nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter erfolgen. Maas: „Unser Kompromiss wird möglicherweise einigen nicht weit genug gehen. Denn: Das ist nicht die alte Vorratsdatenspeicherung, wie die Sicherheitspolitiker sie sich wünschen. Anderen – wie etwa den Netzpolitikern – wird er eventuell zu weit gehen. Das zeigt: Diese Leitlinien sind ein ausgewogener Mittelweg. Die Speicherung von Verbindungsdaten stellt keinen unerheblichen Eingriff in die Grundrechte dar. Deswegen legen wir ein besonderes Augenmerk darauf, Freiheitsrechte und Datenschutz soweit wie möglich zu sichern und zu bewahren. Die Einschränkungen bei der Speiche- rung und die hohen Hürden beim Abruf gehen weit über das hinaus, was in bisherigen Regelungen enthalten war. Nach unseren Leitlinien dürfen nur noch weniger Daten für einen kürzeren Zeitraum bei höheren Zugriffshürden gespeichert werden.“ < Gerichte besser ausstatten Angesichts dessen, was Nutzer auf Facebook, Google und Co. freiwillig von sich preisgeben, wirkt der neuerliche Vorstoß der Bundesregierung gerade unter Datenschutzaspekten in der Tat moderat. Daher geht er vielen nicht weit genug. Rainer Wendt ist Vorsitzender der dbb Expertenkommission für Innere Sicherheit und klarer Befürworter der Vorratsdatenspeicherung. Der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ sagte Wendt am 15. April 2015, das Gesetzesvorhaben sei überfällig: „Die Leitlinien sind ein guter Kompromiss.“ Die Ermittler seien auf das Instrument angewiesen, um Komplizen und Hintermänner aufzuspüren. Allerdings sei die Speicherfrist von zehn Wochen für Telekommunikationsdaten sehr kurz, gab Wendt zu bedenken. Deshalb dürften Verfahren bei Gerichten nicht lange liegen bleiben, sonst seien die Daten nicht mehr verfügbar, warnte er. „Dazu müssen die Gerichte personell und technisch entsprechend ausgestattet werden“, sagte Wendt. Mit Blick auf den Datenschutz und mögliche Hackerangriffe müsse die Bundesregierung die Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichten, für die Datensicherheit zu sorgen. „Hier muss es auch Sanktionsmöglichkeiten geben“, verlangte der Gewerkschafter. Mit Blick auf den NSA-Spähskandal sei auch der Speicherort entscheidend: „Die Speicherung muss auf europäischen Servern stattfinden.“ Gegenüber dem dbb magazin sagte Wendt, es sei erstaunlich, wie ambivalent das Verständnis der Bürger sei, wenn es um Datenspeicherung gehe: „Internetkonzernen einen Freibrief für die beinahe uneingeschränkte Nutzung selbst intimer Daten zu geben, ist für viele Menschen kein Problem. Will aber ein demokratischer Staat vergleichsweise moderat Kommunikationsdaten erheben, um die Gesellschaft zum Beispiel vor Terroranschlägen zu schützen, gibt es regelmäßig einen Aufschrei.“ Hier sei die Politik gefordert, bessere Aufklärungsarbeit zu leisten. „Der deutsche Staat ist in Anbetracht der internationalen Lage sicher keine Gefahr für die Persönlichkeitsrechte der Menschen. Es sind Kräfte von Außen, die Demokratie und Menschenrechte mit Füßen treten und gegen die sich eine freiheitliche Gesellschaft zur Wehr setzen muss.“ br > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 41 finale Bislang ist die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für sieben Tage erlaubt, Anbieter von Internetdiensten dürfen die IP-Adressen ihrer Kunden für interne Zwecke speichern, da die Speicherung nicht zur Strafverfolgung dient. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil vom 3. Juli 2014 bestätigt. Der erneute Vorstoß der Bundesregierung sieht jetzt vor, Nutzerdaten wieder länger speichern zu können, ohne damit bestehende Rechtsprechung zu verletzen. Konkret sollen Verkehrsdaten, die bei der Telekommunikation anfallen, also die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer des Anrufs, bei Mobilfunk auch die Standortdaten, sowie IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse gespeichert werden, und zwar für zehn Wochen. Standortdaten der Nutzer sollen nur für vier Wochen gespeichert werden dürfen. Gar nicht gespeichert werden dürfen die Inhalte der Kommunikation, die aufgerufenen Internetseiten und Daten von Diensten der elektronischen Post (E-Mail). © karelnoppe - Fotolia.com sehe keine konkreten Maßnahmen zur Datensicherheit vor und lege die Hürden für staatliche Zugriffe auf die Daten zu niedrig, so die Begründung. Die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstoße laut Bundesverfassungsgericht gegen Art. 10 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Auch auf europäischer Ebene steht die Vorratsdatenspeicherung im Kreuzfeuer der Rechtsprechung: Am 8. April 2014 hat der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt, weil sie nicht mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar sei. dbb dbb < DPolG Bundeskongress in Berlin Mit großer Mehrheit ist Rainer Wendt am 20. April 2015 von den Delegierten des DPolGBundeskongresses in Berlin erneut zum Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft gewählt worden. > Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG finale 42 Zu seinem Ersten Stellvertreter wurde Joachim Lenders, zu weiteren Stellvertretern wurden Michael Hinrichsen, Ralf Kusterer, Wolfgang Ladebeck sowie Ernst G. Walter gewählt. Als einen Schwerpunkt der künftigen Gewerkschaftsarbeit führte Wendt die Personalsituation der Polizei in Bund und Ländern an. Die DPolG werde Vorschläge unterbreiten für einen sinnvolleren Personaleinsatz sowie zur Entlastung der Polizei von bestimmten Aufgaben. Der Polizeiberuf müsse wieder zum Traumberuf werden, sagte Wendt: „Für viele junge Menschen ist der Beruf des Polizisten ein Traumberuf und sie haben Recht. Aber für viele ist er auch zum Albtraum geworden, und das müssen wir wieder ändern.“ Themen des zweitägigen Bundeskongresses, der unter dem Motto „Sicherheit, Freiheit, Bürgerrechte – Ohne uns läuft nichts“ stand, waren auch die Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung und der Umgang mit der Flüchtlingssituation. Auf der öffentlichen Veranstaltung des Kongresses brachte dbb Chef Klaus Dauderstädt in einem Grußwort die Unterstützung des Dachverbandes für die DPolG-Forderung zum Ausdruck, Personalengpässe dadurch zu entlasten, dass den Polizistinnen und Polizisten manche zeitaufwendigen und nicht hoheitlichen Tätigkeiten von den Schultern genommen werden. < VBOB Personalaufstockung dringend erforderlich Angesichts der wachsenden Flüchtlingsströme schlagen die Personalräte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie der Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (VBOB) Alarm. > Hartwig Schmitt-Königsberg, Bundesvorsitzender des VBOB Die dramatisch ansteigenden Flüchtlingszahlen stellen die rund 2 100 Beschäftigten vor unlösbare Aufgaben, erklärte der VBOB am 23. April 2015. „Das Amt in Nürnberg und die bereits existierenden Außenstellen sind völlig überlastet. Das Ziel der Koalitionsvereinbarung, Asylanträge in drei Monaten zu entscheiden, ist nicht erreichbar. Auch der Aufbau von 20 zusätzlichen Außenstellen in zahlreichen Bundesländern, die damit verbundene Lösung von logistischen, personellen, organisatorischen und informationstechnischen Problemen ist in der von der Bundesregierung erwarteten Zeit nicht möglich“, heißt es in der VBOB-Mitteilung. Ohne drastische Verstärkungen werde die deutsche Asylpolitik scheitern. Der VBOB fordert eine schnellstmögliche Personalverstärkung „im vierstelligen Bereich“. Die Personal- > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 stärke des BAMF liege noch weit unter den asylstarken Jahren 1992/93 mit damals über 4 000 Beschäftigten. „Die Dienststellen werden überschwemmt. Deutliche Bearbeitungsverbesserungen in den vergangenen Monaten werden konterkariert durch steil ansteigende Bewerberzahlen“, kommentierte Hartwig Schmitt-Königsberg, Bundesvorsitzender des VBOB, die Lage. Bereits in den vergangenen Jahren mussten die schnell wachsenden Aufgaben ohne nennenswerte Personalverstärkung erledigt werden. Personalumschichtungen aus anderen Aufgabenbereichen oder befristete Einstellungen durch Personal ohne gründliche Einarbeitung und ohne die notwendige Erfahrung in der Bearbeitung von Asylanträgen seien als Tropfen auf dem heißen Stein zu werten, der sich für eine grundlegende Kurskorrektur nicht eigne. Ende März waren noch knapp 200 000 Verfahren anhängig, das ist eine Verdopplung gegenüber dem Vorjahr. Im März gab es über 32 000 Erstanträge, ein Plus von 184 Prozent gegenüber März 2014. Ein Ende sei angesichts der politischen Entwicklungen in den Herkunftsländern nicht absehbar. Die für 2016 im Bundeshaushalt vorgesehenen rund 1 400 Stellen werden vom VBOB begrüßt, können aber die Probleme dieses Jahres nicht lösen. < GDL Personen- und Güterverkehr bestreikt Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat das Zugpersonal in den Eisenbahnverkehrsunternehmen der Deutschen Bahn erneut bundesweit zum Arbeitskampf aufgerufen. Der Streik begann im Personenverkehr am 22. April 2015 um 2 Uhr und endete am 23. April um 21 Uhr. Der Güterverkehr wurde vom 21. April um 15 Uhr bis zum 24. April um 9 Uhr bestreikt. Auch nach 16 Tarifrunden fehlen immer noch Ergebnisse in zentralen Fragen, erklärte die GDL am 20. April 2015. „Immer wieder behauptet die DB, sie müsse prüfen und bewerten, macht zuerst Zugeständnisse und dann wieder eine Rolle rückwärts. Das Zugpersonal braucht aber dringend eine Senkung der Belastung. Die Überstunden müssen begrenzt, Ruhetagsregelungen verbessert und die Wochenarbeitszeit gesenkt werden. > Claus Weselsky, Bundesvorsitzender der GDL Und schließlich steht noch eine Entgelterhöhung auf dem Programm“, heißt es in der GDLMitteilung. Außerdem wolle die DB die Spaltung der Lokomotivführer mit aller Macht aufrechterhalten. Dazu erklärte der GDLBundesvorsitzende und dbb Vize Claus Weselsky: „Die DB versucht uns zu zwingen, die Lokrangierführer als billigen Jakob im Tarifvertrag zu verankern.“ Seit Jahren verlagere die DB Arbeitsplätze der Lokomotivführer auf Lokrangierführer. „Diese Kollegen machen die gleiche Arbeit, werden aber deutlich schlechter bezahlt und haben viel schlechtere Arbeitszeitregelungen. Dieselbe DB, die sich als Saubermann für einheitliche Beschäftigungsbedingungen präsentiert, will die unternehmensinterne Lohndrückerei fortsetzen“, so Weselsky. „Wo kein Wille ist, ist kein Weg.“ Deshalb bleibe der GDL nichts anderes übrig als das Ultima-Ratio-Mittel Arbeitskampf. „Die DB lamentiert zwar über die teuren Streiks. Ein Tarifabschluss, selbst wenn die GDL-Forderungen zu 100 Prozent erfüllt würden, wäre wesentlich billiger.“ dbb < BDF Wald als „Natursanatorium“ Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) hat anlässlich des Weltgesundheitstages am 7. April 2015 die Aufmerksamkeit auf den Wald als „Natursanatorium“ gelenkt. Der Wald könne wirkungsvoll zur Genesung beitragen, so der BDF am 3. April 2015. „Wälder bieten Raum für Bewegung, ein ausgeglichenes Klima, reizarme Luft, wohltuende Farben und mit ihren Pflanzen eine ganze Apotheke“, sagte Hans Jacobs, Bundesvorsitzender des BDF. finale 44 > Hans Jacobs, Bundesvorsitzender des BDF „Wir Forstleute sorgen mit unserer täglichen Arbeit nicht nur für einen dauerhaften Walderhalt, sondern führen die Menschen auch mit speziellen Angeboten an diese Materie heran. Ganz ohne Risiken und Nebenwirkungen gibt ein Waldspaziergang Ruhe, Kraft und Ausgeglichenheit – fragen Sie Ihren Förster oder Ihre Försterin“, riet Jacobs. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte den Weltgesundheitstag am 7. April 1948 eingeführt, um an ihre Gründung zu erinnern. < DSTG Klares Urteil für Mord an Finanzbeamten begrüßt Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) hat das Urteil des Landgerichts Kiel vom 7. April 2015 begrüßt. Das Gericht hatte den Steuerberater Olaf L. wegen Mordes an ei- nem Finanzamt-Sachgebietsleiter Anfang September 2014 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Schwurgerichtskammer zeigte sich überzeugt, dass der Täter „wohl überlegt, gezielt und konsequent“ den Finanzbeamten mit drei Pistolenschüssen niedergestreckt habe. Der Angeklagte habe die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst ausgenutzt. Gründe für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit sah das Gericht nicht. Der DSTG-Bundesvorsitzende und dbb Vize Thomas Eigenthaler stellte sich hinter das Urteil. Jede Milde wäre in diesem Fall unangebracht gewesen, so der DSTG-Chef. Das Opfer, in Ausübung seines Dienstes für Staat und Gesellschaft, sei hinterhältig umgebracht worden. Es sei daher völlig richtig, dass der Staat ein solches Verhalten mit der Höchststrafe des deutschen Strafrechtes ahnde. Ein klares Urteil sei auch wichtig für die Angehörigen und für die Finanzamtsbeschäftigten, die die schreckliche Tat mit durchleben mussten. > Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der DSTG Die DSTG hoffe darüber hinaus, dass das Urteil auch zu einem allgemeinen Umdenkungsprozess beitragen werde. Gerade gegenüber Mitarbeitern von Finanzbehörden komme es immer wieder zu Drohungen, Bedrohungen und auch zu Beleidigungen. Dies seien möglicherweise Vorstufen zu körperlicher Gewalt. Dies könne nicht hingenommen werden. „Wir handeln schließlich nicht zum Privatvergnügen, sondern wir führen einen Diensteid gewissenhaft und rechtstreu aus“, so Eigenthaler. > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 < dbb m-v Schuldenbremse reicht nicht zum Altschuldenabbau (dbb) Das Instrument der Schuldenbremse allein reiche nicht aus, um der Staatsverschuldung Herr zu werden. Darauf hat der Landesvorsitzende des dbb mecklenburg-vorpommern, Dietmar Knecht, hingewiesen und erneut einen sogenannten Altschuldenfonds gefordert. weiterhin gut funktionieren. „Nur über die Lösung der Altschuldenproblematik wird M-V für alle Bürgerinnen und Bürger attraktiv bleiben. Auch wenn die Einwohnerzahl schrumpft, die Altschuldenhöhe bleibt bestehen. Man kann nicht alles unter das Diktat von allgemeiner Ausgabenreduzierung stellen. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Schuldenbremse nur durch das Personal des öffentlichen Dienstes allein geschultert wird, sie ist aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, so Knecht. < dbb sachsen-anhalt Neueinstellungen bei der Polizei begrüßt > Dietmar Knecht, Vorsitzender des dbb mecklenburg-vorpommern „Denn ohne einen langfristigen Abbau der Altschulden Mecklenburg-Vorpommerns und die Zinsschulden kann die in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse – als einziges Instrument der Haushaltskonsolidierung – nicht zielführend sein“, so Knecht am 8. April 2015. Das Kabinett hatte am Vortag Details zur Landesschuldenbremse beschlossen, die ab 2020 gilt. „Ein konsequenter Schuldenabbau über Sondermaßnahmen ist der einzige Weg aus der Verschuldungsfalle von Bund und allen Ländern“, erklärte Knecht. Dabei müsse der Bund vorrangig die Kommunen bei sozialen Leistungen entlasten und alle nominalen Haushaltszuwächse für die Schuldentilgung reservieren. So könnten auch die Erträge einzelner Steuern – des 2019 auslaufenden Solidaritätszuschlages und der Erbschaftsteuer – in den Abbau der Staatsschulden fließen. Der dbb und die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes fühlten sich mitverantwortlich, dass die Gemeinwohlverpflichtung und die Daseinsvorsorge auch Die CDU/SPD-Landesregierung will mehr Polizisten einstellen als ursprünglich geplant. Ab Januar 2016 sollen jährlich 250 statt 200 Polizeianwärterinnen und -anwärter neu eingestellt werden. dbb Landeschef Wolfgang Ladebeck hat die Entscheidung der Landesregierung als „Schritt in die richtige Richtung“ begrüßt. „Die vielen Gespräche mit Innenminister Holger Stahlknecht und Finanzminister Jens Bullerjahn tragen endlich Früchte. > Wolfgang Ladebeck, Vorsitzender des dbb sachsen-anhalt Damit kommen wir unserem Ziel wesentlich näher, trotz Polizeistrukturreform zur Sicherung einer effektiven Aufgabenerfüllung über das Jahr 2016 hinaus in Sachsen-Anhalt einen Personalbestand von 6 000 Beamten im Polizeivollzug vorzuhalten“, sagte Ladebeck. Gerade die aktuelle Sicherheitslage zeige, dass die dbb Polizei riesigen Belastungen ausgesetzt ist und die Anforderungen ständig steigen. Die Neueinstellungen seien ein wichtiges Signal an die jungen Menschen, in Sachsen-Anhalt beruflich Fuß zu fassen. „Polizeiarbeit ist zwar nicht ungefährlich und mit hohen Belastungen verbunden, aber für junge Frauen und Männer auch ein krisenfester und erfüllender Beruf“, so Ladebeck. Wolfgang Ladebeck ist auch Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). < tbb Gewerkschaftstag in Weimar Unter dem Motto „Für Thüringen – konkret vielschichtig unverzichtbar“ haben sich am 13. und 14. April 2014 mehr als konnte Liebermann zahlreiche Ehrengäste begrüßen. Neben dem Oberbürgermeister der Stadt Weimar, Stefan Wolf, alle Vorsitzenden der fünf im Landtag vertretenen Fraktionen, Mike Mohring (CDU), Susanne Hennig-Wellsow (Die Linke), Matthias Hey (SPD), Björn Höcke (AfD) und Dirk Adams (Bündnis 90/Die Grünen). Sie richteten Grußworte an die Teilnehmer des Gewerkschaftstages. Der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow und der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt nahmen in kurzen Ansprachen Stellung zu aktuellen politischen Themen. Der dbb Chef sicherte den Kolleginnen und Kollegen in Thüringen unter anderem die volle Unterstützung des Dachverbandes im Kampf um die Angleichung der Bedingungen für die Beamten in Ost und West zu. Am Nachmittag schlossen Micheal Voigt finale 46 < Im Bild von links: Mareike Klostermann, Frank Schönborn, tbb Landesvorsitzender Helmut Liebermann, Andreas Schiene, dbb Chef Klaus Dauderstädt, Uwe Köhler und Birgit Drischmann 100 Delegierte aus ganz Thüringen zum 6. Gewerkschaftstag des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen (tbb) in Weimar-Legefeld zusammengefunden. Helmut Liebermann wurde für eine dritte Amtsperiode als Landesvorsitzender mit überwältigender Mehrheit bestätigt. Zu seinen Stellvertretern wurden Mareike Klostermann, Andreas Schiene, Birgit Drischmann und Frank Schönborn sowie Uwe Köhler zum Schatzmeister gewählt. Zum öffentlichen Teil des Gewerkschaftstages am 14. April 2015 sich die Beratungen und die Abstimmungen über die gestellten Anträge an, die die Arbeitsgrundlage der tbb Landesleitung für die kommende Legislaturperiode bilden. < VBE Einstieg in eine Entgeltordnung Lehrkräfte „Die Arbeitgeber haben die Botschaft der Warnstreiks von Lehrerinnen und Lehrern im letzten Moment doch noch > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 verstanden“, betonte der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, nach den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder. kann“, so Beckmann weiter. „Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) schafft sich das Problem ungerechter Bezahlung im Lehrkräftebereich nicht vom Hals. Das muss klar sein.“ < DPVKOM Warnstreiks bei der Post > Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des VBE Der Einstieg in eine Entgeltordnung für tarifangestellte Lehrkräfte sei nicht mehr als ein Einstieg, aber es sei endlich der Einstieg in Richtung einer gerechteren Bezahlung. Für den VBE stehe jetzt schon fest, dass das Thema Entgeltordnung Lehrkräfte ein Dauerbrenner im Kalender der nächsten Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst bleiben müsse. Die offerierten 30 Euro mehr für die Kolleginnen und Kollegen mit vollständiger Lehrerausbildung, die in den Entgeltgruppen 9 bis 11 eingruppiert sind, bedeuteten in keiner Weise, dass der ungerechtfertigte Einkommensabstand zwischen den tarifangestellten und verbeamteten Lehrkräften überwunden sei. „Es ist aber erreicht, dass in den künftigen Runden auf der Basis eines Tarifvertrags verhandelt werden „Die Deutsche Post hat offensichtlich immer noch nicht verstanden, dass ihre Zusteller vor Überlastung geschützt werden müssen. Mit unseren Streiks wollen wir den Druck auf den Arbeitgeber erhöhen, jetzt endlich konkret über den von uns geforderten Bemessungstarifvertrag und eine Arbeitszeitverkürzung zu verhandeln.“ > Volker Geyer, Bundesvorsitzender der DPVKOM Mit diesen Worten begründete der Bundesvorsitzende der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM), Volker Geyer, am 17. April 2015 die Durchführung weiterer Warnstreiks. < Kurz notiert DPolG Am 16. und 17. April 2015 hat ein europaweiter „Blitzmarathon“ stattgefunden. Allein in Deutschland wurden rund 91 000 Raser erwischt. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) im dbb, Rainer Wendt, bewertet die Aktion als nachhaltiges Instrument, um die Zahl der Verkehrstoten zu minimieren. Es gehe nicht darum, Menschen zu bestrafen, zu drangsalieren oder die Staatskassen zu füllen, sondern um einen gesellschaftlichen Stimmungswandel, so Wendt: „Geschwindigkeitsüberschreitung ist der Killer Nummer eins im Straßenverkehr mit schrecklichen Folgen. Jährlich gibt es fast 4 000 Tote und unglaublich viel menschliches Leid.“ Der Blitzmarathon werde oft als PR-Aktion diskreditiert, beklagte Wendt. Es gehe aber darum, mit der Bevölkerung in einen Dialog zu treten, so mehr Transparenz zu schaffen und einen Bewusstseinswandel herbeizuführen. dbb ... raffiniert, Telefon große Organisationen um 2,5 Millionen Euro. Jetzt wartet er auf sein Urteil. < ... großzügig geben sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder, die erstmals in der TV-Geschichte einer Senkung des Rundfunkbeitrags zugestimmt haben. Ab April 2015 kostet das Vergnügen, bei ARD und ZDF in der ersten Reihe zu sitzen, nicht mehr 17,98 Euro, sondern nur noch schlappe 17,50 Euro im Monat. Auch der ermäßigte Monatsbeitrag reduziert sich von 5,99 Euro auf 5,83 Euro, was auch für beitragspflichtige Kraftfahrzeuge und Hotelund Gästezimmer gilt. Zur Erinnerung: 1950 wurde die sogenannte Fernsehgebühr auf monatlich fünf Mark festgesetzt. Das blieb bis in die 70er-Jahre so, dann ging es pfeilschnell nach oben – bis heute. Doch jetzt ist der Trend gebrochen, < ... cool sind die Briten, wenn es um ihre Wettleidenschaft geht. Es gibt offenbar nichts, auf das sich die Buchmacher nicht einlassen würden, gleichgültig, ob es um das Wetter oder um die Royals geht, die oft und gerne im Mittelpunkt teurer Spekulationen stehen. Im April ging es insbesondere um das zweite Kind von Prinz William und seiner Frau Kate. Mädchen oder Junge? Name? Gewicht? Haarfarbe? Wer trägt das Baby aus der Klinik? Sie oder er? Welche Farbe wird bei diesem Ereignis das Kleid von Kate haben? Durchschnittlich lagen die Einsätze bei etwa sechs Pfund (etwa 8,30 Euro). Bei der Geburt des ersten Kindes von William und Kate vor zwei Jahren wurden etwa 30 000 Wetten abgeschlossen und an die 500 000 Pfund (circa 690 000 Euro) eingesetzt. Peanuts für eingefleischte Royals. < © Coloures-pic - Fotolia.com < wie es dem 28 Jahre alten Millionenbetrüger Neil Moore gelungen ist, sich im März letzten Jahres selbst aus einem der am besten gesicherten Gefängnisse in Großbritannien zu entlassen. Dafür fälschte er eine E-Mail-Adresse, die der amtlichen der Haftanstalt Wandsworth im Süden Londons täuschend ähnlich war, und schickte per eingeschmuggeltem Smartphone ebenfalls gefälschte Entlasspapiere samt Hinweis auf eine hinterlegte Kaution an die Anstaltsleitung. Moore wurde ohne Weiteres aus der Haft entlassen. Doch sein Trip in die Freiheit dauerte nur drei Tage, dann stellte er sich selbst den Behörden und kehrte in die Zelle zurück. Ob er in dieser Zeit krumme Geschäfte abgewickelt hat, ist nicht bekannt. Auch dafür benötigt Moore lediglich ein Smartphone: Als angeblicher Anlageberater prellte er per © Peter Atkins - Fotolia.com und es verbleiben 5,76 Euro mehr in den Haushaltskassen der Gebührenzahler – pro Jahr versteht sich. ... dreist ist eine neue Masche der Trickbetrüger. Sie treten als Paare auf und setzen kleine Scheine ein, um relativ einfach an große zu kommen. Im Kassenbereich von Supermärkten, an den Ausgängen von Geldinstituten und in Fußgängerzonen sprechen sie besonders ältere Menschen an, die wenige Augenblicke zuvor Geldscheine Schein aus der Brieftasche nehmen wollen, merken sie, dass ihnen mindestens ein größere Banknote gestohlen worden ist, und die ehrlichen Finder fingerfertige Taschendiebe waren. < ... krass die (Über-)Reaktion eines jungen Mannes auf der Zugfahrt von Bad Bentheim nach Rheine. Als der Zug sich in Bewegung setzte und langsam Fahrt aufnahm, merkte der 23-Jährige plötzlich, dass er nicht nur sein Gepäck auf dem Bahnsteig zurückgelassen hatte, sondern auch seinen Hund. Als er seinen Verlust bemerkte, reagierte er offenbar ohne nachzudenken, denn er zog kurzentschlossen die Notbremse und brachte den Zug zum Stehen. Durch die Notbremsung wurde glücklicherweise niemand verletzt, doch die Bundespolizei ermittelt jetzt gegen den Mann wegen Missbrauchs von Nothilfemitteln. Ein schlichtes Telefonat oder eine Rückfrage beim Zugpersonal hätte ihm eine ganze Menge Ärger erspart. Ob er mit Hund und Gepäck seine Reise fortsetzen durfte, ist nicht bekannt. > Polizeispiegel | dbb seiten | Mai 2015 47 finale © SENTELLO - Fotolia.com in ihre Brieftasche oder Börse gesteckt haben. Freundlich wedelt das Spitzbuben-Duo mit einem Fünf-Euro-Schein und behauptet, dem Opfer sei das Geld unbemerkt auf den Boden gefallen. Viele nehmen erfreut ob der Ehrlichkeit den Fünfer an und zücken zugleich Brieftasche oder Portemonnaie, um das zurückerhaltene Geld „sicher“ zu verstauen. Erst später, wenn sie erneut einen
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