www.karrierefuehrer.de Das Jobmagazin für Hochschulabsolventen # 03.2015 – 08.2015 Themen und Menschen Auch als iOS- und Android-App Besuchen Sie uns bei Facebook & Twitter recht Robin Hood der Lüfte • Presserecht • Work-Life-Balance • Social Media als Kündigungsgrund • Transformation21 • Andreas „der Hexer“ Thiel • Autorin Inger-Maria Mahlke Top-Interview Prof. Dr. Jack Nasher Jurist, Psychologe und Autor Wirtschaftsrecht Mit Recht zum Unternehmenserfolg Partner: QR-Code mit dem Handy scannen und Kanzleiprofile direkt mobil lesen Jetzt bewerben: Aktuelle Kanzlei-/Firmenporträts LINKED WITH ACCURACY Linklaters bietet hervorragende Entwicklungsperspektiven auf allen Karrierestufen, spannende Herausforderungen und zugleich genug Raum für individuelle Wege. Für unsere Standorte in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main und München suchen wir Referendare, wissenschaftliche Mitarbeiter und Rechtsanwälte (m/w). Für mehr Informationen einfach den QR-Code scannen oder auf http://career.linklaters.de vorbeischauen. Linklaters LLP Nicola von Tschirnhaus Recruitment Manager +49 69 71003 495 [email protected] Köln im März 2015 wer heute ein Unternehmen lenkt, stellt sich einer großen Aufgabe. Nicht nur, dass es darum geht, Umsätze zu erwirtschaften und Arbeitsplätze zu schaffen. In fast allen Gebieten sehen sich die Vorstände und Geschäftsführer verschärft mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Gefragt sind daher Wirtschaftskanzleien, die ihre Mandanten bei allen juristischen Fragen begleiten. Moderne und erfolgreiche Wirtschaftsjuristen sind dabei Vertrauenspersonen, die schon im Vorfeld Klippen erkennen und bei der Arbeit mit ihren Mandanten die Rolle eines juristischen Beraters einnehmen. Ein spannender und anspruchsvoller Job, der beim Nachwuchs sehr begehrt ist. Was man können muss und wie die Arbeit konkret aussieht, darüber erzählen wir in unserem TopThema (ab Seite 8). Die Geschichten in dieser neuen Ausgabe des karriereführer recht zeigen zudem die große Vielfalt der juristischen Berufe. Wir schauen Spezialisten für Patienten-, Presse- sowie Reise- und Luftverkehrsrecht über die Schulter (ab Seite 24). Lügt jemand oder sagt er die Wahrheit? Und wenn er denn lügt: Was ist die Wahrheit? Dass Juristen einen besonderen Bezug zur Wahrheit haben, ist kein Geheimnis. Jack Nasher, Diplom-Jurist und Bestseller-Autor, gibt in seinen Büchern und Vorträgen praxisnahe Hinweise darauf, wie man Lügnern auf die Schliche kommt und ihnen die Wahrheit entlockt. Das Handwerkszeug: gute Fragen und Empathie. Mehr zur Wahrheitsfindung im Interview (ab Seite 18). Kennen Sie bereits die neue Ausgabe des karriereführer frauen in führungspositionen? Jetzt auf www.karrierefuehrer.de Impressum: karriereführer recht 1.15 14. Jahrgang, 03.2015-08.2015 Das Jobmagazin für Hochschulabsolventen ISSN: 1619-0025 Herausgeber: Transmedia Verlag GmbH & Co. KG, Weyertal 59, 50937 Köln Fon: 0221 4722-300 Fax: 0221 4722-370 E-Mail: [email protected] Web: karrierefuehrer.de Redaktionskonzept: Viola Strüder, Transmedia Verlag GmbH & Co. KG Redaktion dieser Ausgabe: André Boße, Meike Nachtwey (verantw.), Frau Nachtwey, Agentur für Angelegenheiten, Annostraße 45, 50678 Köln Schlussredaktion: Sabine Olschner Freie Mitarbeit: Stefan Trees Anzeigen: Thomas Böttcher (verantw.), Transmedia Verlag GmbH & Co. KG, Weyertal 59, 50937 Köln Anzeigendisposition und -technik: Verlag LOSS JONN Meike Goldmann, Neufelder Straße 18, 51067 Köln, Fon: 0221 6161-267, E-Mail: [email protected] Onlineauftritt www. karrierefuehrer.de Thomas Böttcher (verantw.) Grafik: Olaf Meyer, Köln DTP/Lithografie: Köllen Druck+Verlag GmbH, Bonn+Berlin Druck: westermann druck GmbH, Georg-Westermann-Allee 66, 38104 Braunschweig, Fon: 0531 708-501, Fax: 0531 708-599 Fotos: Cover: Fotolia/Rawpixel Verlag: Transmedia Verlag GmbH & Co. KG, Weyertal 59, 50937 Köln, Fon: 0221 4722-300, Fax: 0221 4722-370 Geschäftsführerin: Viola Strüder. In der karriereführer-Reihe erscheinen in der Transmedia Verlag GmbH & Co. KG, Köln, die Publikationen: karriereführer frauen in führungspositionen: März karriereführer recht: März und September karriereführer wirtschaftswissenschaften: März und September karriereführer ingenieure: April und Oktober karriereführer hochschulen: April und Oktober karriereführer banken/versicherungen: Mai karriereführer consulting: Mai karriereführer green-tech: Juni karriereführer naturwissenschaften: September karriereführer informationstechnologie: Oktober karriereführer handel: November karriereführer bauingenieure: November. Der karriereführer recht wird auf 100 % chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt. Alle Rechte vorbehalten. Auszüge dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Verlages vervielfältigt oder verbreitet werden. Dies gilt auch für die Vervielfältigung per Kopie oder auf CD-ROM sowie die Aufnahme in elektronische Datenbanken. 1 Foto: Fotolia/pingvin57 Top-Thema Zukunft Einsteigen Mit Recht zum Unternehmenserfolg „Komplexität ist der Rohstoff für Information“ Management-Berater Prof. Dr. Fredmund Malik spricht im Interview von der „Großen Transformation21“ und wie sich der Nachwuchs rüsten kann. Jung und erfolgreich bei: Linklaters Der Berufsstart von Dr. Carsten A. Paul ist geglückt. 8 In der modernen Wirtschaft sind Juristen als rechtliche Berater nicht mehr wegzudenken. Die Nachfrage nach Wirtschaftsrechtlern steigt. 10 16 Top-Jurist Viel können, viel erreichen Die Anforderungen an Wirtschaftsjuristen sind hoch. Die Karrierechancen aber auch. 18 14 Der Jurist, Wirtschaftspsychologe und Autor im Interview. „So wichtig wie der Antriebsriemen für den Motor“ Interview mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Professor für Öffentliches und Internationales Wirtschaftsrecht an der FH Köln. Er prognostiziert mehr Arbeitsplätze für Wirtschaftsjuristen. 2 Prof. Dr. Jack Nasher Foto: Campus Verlag Foto: Fotolia/Rawpixel Inhalt : Prof. Dr. Jack Nasher M. Sc. (Oxford) 22 Spezialisten 24 Robin Hood der Lüfte Der Reise- und Luftverkehrsrechtler. 26 Für die Patienten kämpfen Der Patientenrechtler. 28 Mächtige Kontrollinstanz Die Presserechtlerin. Foto: Autogrammkarte/privat Inger-Maria Mahlke Foto: Sibylle Baier Foto: Fotolia/viennapro karrie r den Th eführer-Tite l emen Psycho zu Coach l i o n gie/ g , Co Wirtsc haftsw nsulting un d is es kos senschaften tenfre g ibt i unte dem Q r R-Cod e: Pflichtstation Projekt Handzeichen Karriereleiter: Das Zweite Staatsexamen Das sichere Beherrschen von Formalien und der Umgang mit „exotischen Themen“ sind essenzielle Bestandteile des Examens. Kündigungsgrund YouTube-Video? Sebastian Belzner, LL.M. (University of Sydney), ist Rechtsanwalt bei Beiten Burkhardt in München und hat eine Antwort auf die Frage. Andreas Thiel Handschriftliches vom heutigen Rechtsanwalt und früheren Handballtorwart. 30 34 Work-Life-Balance Special Individuelle Lösungen für eine flexible Anpassung Teilzeit, Sabbatical, Home Office, Kinderbetreuungsservice – Work-LifeBalance ist ein wichtiges Thema, zum Beispiel bei Gleiss Lutz. Mein erster Prozess Dr. Lisa B. Reiser, Associate bei Baker & McKenzie, beschreibt, wie sie ihren ersten Prozess gewonnen hat. 32 38 Anders erfolgreich 40 „Das Warum ist meine Motivation zum Schreiben“ Nachdem sie das Erste juristische Staatsexamen bestanden hat, tut Inger-Maria Mahlke das, was sie tun wollte, seit sie fünf Jahre alt war: schreiben. 48 Standard 01 01 02 04 06 Editorial Impressum Inhalt Inserenten Kurz + knapp Service 42 44 Checkliste Bewerbung Kanzlei-/Firmenporträts karriereführer crossmedial Diese Ausgabe erscheint als: –> Printmedium –> iOS- und Android-App –> E-Paper Hinweise darauf finden Sie auch –> auf unserer Facebook-Fanpage –> auf unserem Twitter-Kanal –> auf unserer Google+ Seite Mehr dazu: www.karrierefuehrer.de 3 Foto: Fotolia/ Rawpixel karriereführer recht 1.2015 Inserenten BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH 23 Deloitte U3 Der Entrepreneurs Club 35 German Graduate School of Management and Law gGmbH 33 Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuerberater 31 Heuking Kühn Lüer Wojtek HFH • Hamburger Fern-Hochschule gem. GmbH Hogan Lovells International LLP 15 5 IQB Career Services GmbH 37 Jobware Online-Service GmbH 43 Linklaters LLP U2 Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Mayer Brown LLP 4 7 11 U4 R+V Versicherung AG 33 White & Case LLP 29 Kurz+ knapp karriereführer finanzdienstleistungen 2007/2008 Von Meike Nachtwey Buchtipp: Sie wissen alles Big Data ist das aktuelle Schlagwort, und wir fragen uns, ob wir die Kontrolle über unsere Daten längst verloren haben. Die Juristin Yvonne Hofstetter ist Expertin für künstliche Intelligenz und klärt in ihrem neuen Buch darüber auf, dass die Datenmassen, die sekündlich abgegriffen werden und durchs Internet fluten, allein noch kein Risiko sind. Die Gefahr für die freiheitliche Gesellschaft geht von intelligenten Algorithmen aus. Diese analysieren, prognostizieren und berechnen uns neu – autonom, schnell, überall und immer. Sie verbreiten sich als selbstlernende Haustechnik, vernetzte Autos oder elektronische Armbänder und können uns so immer und überall noch besser kontrollieren. Hofstetter fordert dazu auf, das wichtigste Grundrecht unserer Gesellschaftsordnung, die Menschenwürde, gegen die digitale Revolution zu verteidigen. Sie plädiert für eine neue Gesetzgebung, eine Ethik der Algorithmen und eine gesellschaftliche Debatte darüber, was der Mensch in Zukunft sein will. Yvonne Hofstetter: Sie wissen alles. Wie intelligente Maschinen in unser Leben eindringen und warum wir für unsere Freiheit kämpfen müssen. C. Bertelsmann Verlag 2014. ISBN 978-3570102169. 19,99 Euro Outsourcing automatisiert Seit Juli 2014 gibt es Edicted, eine Internetplattform, die Juristen an Juristen vermittelt. Anwälte, die beispielsweise Rechercheaufgaben aus Zeitgründen nicht selbst erledigen können oder Hilfe bei Gutachten oder Schriftsätzen brauchen, finden in dem Portal den passenden Experten, an den sie diese Aufgabe outsourcen können – und das für jedes Rechtsgebiet. Einzigartig ist, dass die Plattform das Outsourcing auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt automatisiert und standardisiert. Auftraggeber müssen nicht selbst auf der Plattform lange nach einem geeigneten Auftragnehmer suchen, sondern bekommen passende Vorschläge. Ziel der Gründer des Portals ist es, dass so Rechtsfragen und Probleme effektiver und kostengünstiger bearbeitet werden können. Mehr Infos über das Internetportal unter www.edicted.de. „Good Governance – Rechtsgestaltung“ 6 Foto: Olaf Meyer Zum Wintersemester 2014/2015 führte die Juristische Fakultät der Uni Rostock einen neuen Masterstudiengang ein. Der konsekutive Masterstudiengang „Good Governance-Rechtsgestaltung“ ist deutschlandweit der erste Studiengang dieser Art und ist ein forschungsorientierter Master mit einer stark rechtspolitischen Ausrichtung. Er ist auf zwei Semester angelegt und vermittelt quer zu den klassischen juristischen Disziplinen grundlegende Methoden und Schwerpunktgebiete einer rechtsgestaltenden Tätigkeit. Dadurch erhalten die Studierenden die Befähigung, in den Bereichen guter Regierungsführung tätig zu werden, zum Beispiel in Politik- und Unternehmensberatungen, in Vereinen, Verbänden, oder bei Versicherungen. Ein Absolvent dieser Studienrichtung kann beispielsweise Mitarbeiter eines Abgeordneten werden oder kann in europäischen und internationalen Organisationen oder auch in der Verwaltung arbeiten. Mit dem erfolgreichen Abschluss erlangen die Studierenden den akademischen Grad Master of Laws (LL.M.). Durchstarter gesucht Referendare m/w an allen Standorten Heuking Kühn Lüer Wojtek ist mit mehr als 300 fachlich spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren an insgesamt zehn Standorten vertreten. Die Kanzlei ist damit eine der großen wirtschaftsberatenden deutschen Sozietäten. Unsere Fachkompetenz schließt alle Facetten des Wirtschaftsrechts ein, die wir branchenübergreifend und mit hoher Spezialisierung am Markt einsetzen. Beste Voraussetzungen für ein Referendariat, das Sie nach vorne bringt. Sie verfügen über ein überdurchschnittliches Examen, Auslandserfahrung und sehr gute, in der Praxis bewährte Englischkenntnisse? Studienbegleitend haben Sie Qualifikationen erworben, die Ihr unternehmerisches Gespür erkennbar machen? Dann sprechen Sie uns an und nutzen Sie die Möglichkeit, sich online Go for Career – Unser internationales Referendarprogramm zu bewerben. | www.heuking.de Bereichern Sie uns mit Ihrer Persönlichkeit! Wir freuen uns auf Sie. Human Resources Georg-Glock-Straße 4 40474 Düsseldorf T +49 211 600 55-00 [email protected] karriereführer recht 1.2015 Wirtschaftsrecht Mit Recht zum Unternehmenserfolg 8 Gefragt. Aus der modernen Wirtschaft sind Juristen als rechtliche Berater nicht mehr wegzudenken. Sie gestalten Regeln, schützen vor Haftung, entschärfen Risiken und denken strategisch. Entsprechend steigt die Nachfrage nach Wirtschaftsrechtlern – wobei der Nachwuchs auf eine Branche mit steigenden Qualitätsansprüchen trifft. 10 Foto: Fotolia/Rawpixel 14 Top-Thema Viel können, viel erreichen Die Anforderungen an Wirtschaftsjuristen sind hoch. Die Karrierechancen aber auch. „So wichtig wie der Antriebsriemen für den Motor“ Interview mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Professor für Öffentliches und Internationales Wirtschaftsrecht an der FH Köln. Er prognostiziert mehr Arbeitsplätze für Wirtschaftsjuristen. 9 karriereführer recht 1.2015 Viel können, viel erreichen Strukturen für Compliance schaffen, digital und international arbeiten, die Branchen kennen: Die Anforderungen an Wirtschaftsjuristen sind hoch. Die Karrierechancen aber auch. 10 Foto: Fotolia/jd-photodesign Von André Boße Es gibt Anglizismen, die durchaus sinnvoll sind. Compliance zum Beispiel. Fällt der Begriff im Kreise von Wirtschaftsjuristen, wissen sie schnell, was gemeint ist. Will man ihn dagegen übersetzen, benötigt man einige Worte mehr. „Er steht für die Regeleinhaltung, aber eben auch die Implementierung von Strukturen zur Einhaltung der internen und externen Vorschriften für die Führung eines Unternehmens“, definiert Dr. Reinhard Lutz den Begriff. Für den Partner der Wirtschaftskanzlei Lutz Abel mit Hauptsitz in München ist es unstrittig, dass der Bereich Compliance weiter an Gewicht gewinnt. „Hauptgrund ist der höhere Haftungsdruck, der auf die Vorstände und die Geschäftsleitung der Unternehmen wirkt.“ In den Chefetagen herrscht eine große Unsicherheit: „Man fragt sich: Was bedeutet das für uns, was müssen wir machen, wozu müssen wir uns verpflichten?“ Die Folge: Der rechtliche Beratungsbedarf steigt. „Börsennotierte Unternehmen kennen zumindest die Grundzüge von Compliance“, sagt Lutz, „aber schon im Mittelstand herrscht bei den Begriffen rund um dieses Themenfeld eine große Unklarheit.“ Haftungsrisiko steigt Das Beispiel Compliance zeigt, warum Wirtschaftsjuristen in der Firmenwelt weiterhin gefragt sind. Der Alltag wird für die meisten Unternehmen immer komplexer, immer internationaler. Zudem steigen die Anforderungen an die Leitung dieser Unternehmen. Nicht nur, dass sie ihre Firmen sicher durch die globale Welt steuern müssen: Werden eklatante Fehlentscheidungen getroffen oder Regeln nicht eingehalten, ist die Gefahr, persönlich dafür haftbar gemacht zu werden, um ein Vielfaches größer als noch vor einigen Jahren. „Daher stellen sich die Unternehmensleitungen immer früher der Frage, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um Strukturen zu schaffen, die sicherstellen, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen“, sagt Reinhard Lutz. Doch diese Strukturen entstehen nicht von alleine. Hier ist das Know-how von juristischen Beratern entscheidend, „wobei diese Arbeit ein wenig in Richtung Unternehmensberatung geht“, wie Lutz sagt. „Um die Compliance einzurichten, muss ich die Abläufe und Verantwortlichkeiten in einem Unternehmen kennen, denn nur dann kann ich auch die Risiken erkennen, zum Beispiel bei strafrechtlichen Themen wie Korruption oder Untreue.“ Für junge Juristen, die es einerseits verstehen, sich in Unternehmen hineinzudenken, und andererseits das juristische Werkzeug mitbringen, um Strukturen zu erstellen, ergeben sich somit exzellente Karrierechancen. Dabei ist „neben Reaktionsschnelligkeit die Qualität das A und O in unserer Arbeit“, wie Dr. Alexander von Bergwelt, Senior Partner Germany der Kanzlei Norton Rose Fulbright sagt. Voraussetzung für eine erfolgreiche Karriere sei erstens das einwandfreie Foto: Fotolia/peshkova Top-Thema Miteinander Großes schaffen. Wir sind stolz auf unsere kollegiale Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Mit gegenseitigem Respekt und flachen Hierarchien ziehen wir ohne Allüren an einem Strang. Wir suchen Sie als: Referendar (m/w) Wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w) Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbung über unser Online-Portal unter: www.luther-karriere.com Individuell. Gemeinsam. Ohne Allüren. Auf den Punkt. Luther. Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dana Langensiepen, Telefon +49 221 9937 25686 Jetzt Teil des Ganzen werden! Berlin Brüssel Dresden Düsseldorf Essen Frankfurt a. M. Hamburg Hannover Köln Leipzig London Luxemburg München Shanghai Singapur Stuttgart Rechtsberatung. Steuerberatung. Luther. karriereführer recht 1.2015 Top-Thema Buchtipp: Compliance Wer als Jurist im Unternehmen Strukturen zur Compliance erschafft, greift tief in die Kultur des Mandanten ein. Wie sich solche anspruchsvollen Prozesse in der Praxis erfolgreich umsetzen lassen, zeigt das Buch „Praxiswissen Compliance“ von Tilman Eckert. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Frage, wie sich die teilweise bereits vorhandenen Aspekte in eine allumfassende Compliance-Struktur integrieren lassen. Tilman Eckert: Praxiswissen Compliance – Erfolgreiche Umsetzung im Unternehmen. Haufe-Lexware 2014. ISBN 978-36480495. 49,95 Euro Beherrschen des Handwerks und zweitens die Fähigkeit, ein vertrauensvolles Verhältnis und eine persönliche Beziehung zu dem Mandanten aufzubauen. „Mein Mandant muss wissen, dass ich seine Situation im Ganzen verstehe – sowohl seine Branche und sein Umfeld als auch die individuellen Bedürfnisse seines Unternehmens.“ Während es hier durchaus auf Erfahrung ankommt, beobachtet Alexander von Bergwelt eine Entwicklung in den Kanzleien, die den Nachwuchsjuristen zupasskommt: Die Digitalität wird immer wichtiger. „Mandanten fordern, wo es möglich ist, immer häufiger eine schnellere und günstigere Umsetzung von Projekten – beispielsweise durch die Verwendung von standardisierten Verträgen“, so der Senior Partner. Daher werde derzeit diskutiert, inwiefern Rechtsdienstleistungen automatisiert werden können – mit Folgen für den Arbeitsalltag in den Kanzleien: Arbeitsprozesse verlagerten sich zunehmend in den digitalen Bereich, zumal es immer häufiger vorkomme, dass Digital Natives die Unternehmen leiten, für die ein Wirtschaftsjurist tätig ist. „Das“, so von Bergwelt, „wird sich in Zukunft noch verstärken, was sich dann auch auf die Akquisition von Mandanten auswirken kann.“ Back Office? Gibt es nicht Wie schnell Einsteiger in vielen Wirtschaftskanzleien an konkreten Mandanten mitarbeiten, zeigt ein Beispiel aus der Kanzlei Milbank, Tweed, Hadley & McCloy, von dem Dr. Thomas Kleinhei- 12 sterkamp, Partner im Münchener Büro, berichtet. „Kürzlich hat einer unserer jungen Kollegen bereits an seinem zweiten Arbeitstag an Verhandlungen zu einer internationalen Unternehmensbeteiligung teilgenommen und diese dann ohne Unterbrechung begleitet, bis die Transaktion nach etwa zwei Monaten unterzeichnet war.“ Auch in den deutschen Büros der internationalen Kanzlei Jones Day ist das Einstiegstempo hoch. „Wir hören oft die Frage, wo denn das Back Office sei. Die für viele überraschende Antwortet lautet: Es gibt hier kein Back Office“, sagt Partner Johannes Zoettl. „Erst im letzten Jahr hatten wir hier im Büro einen jungen Kollegen, der schon nach einem halben Jahr eigenverantwortlich eine EU-Fusionskontrolle geführt hat.“ Die Lernkurve ist also mitunter steil, wobei Milbank-Partner Thomas Kleinheisterkamp auch feststellt: „Als Wirtschaftsanwalt lernt man nie aus – eine Erkenntnis, die viele unserer jungen Kolleginnen und Kollegen überrascht.“ Zu den Anforderungen in den zwei deutschen Büros der internationalen Kanzlei in Frankfurt und München zählen zum einen formale Qualifikationen: „Unsere Nachwuchsjuristen“, so der Partner, „zählen zu den absolut Besten ihrer Jahrgänge.“ Genauso wichtig sind jedoch Wissbegierde, Teamfähigkeit, Eigenverantwortung sowie Geduld, denn der Nachwuchs erhält in den Kanzleien die Chance, das juristische Handwerk und seine wirtschaftlichen Bezüge in der Praxis immer weiter zu vertiefen. Organisiert wird die Arbeit bei Foto: Fotolia/kantver Foto: Fotolia/peshkova Ein weiterer Vorteil der kleinen Teams: Diese können sich intensiver mit den Branchen der Mandanten auseinandersetzen – ein wichtiger Bestandteil der juristischen Beratung. „Für unsere Mandanten sind über die rechtliche Expertise hinaus eine detaillierte Branchenkenntnis und, ganz generell, ein profundes Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge von sehr großer Bedeutung“, sagt Dr. Christian Schede, Managing Partner Germany der Wirtschaftskanzlei Olswang. So erwarten die Mandanten aus technischen Unternehmen von ihren anwaltlichen Beratern zum Beispiel fundiertes Know-how über die betreffenden Technologien. Der Nachwuchs erhält im Laufe der Einstiegsphase genügend Zeit, sich dieses Wissen anzueignen. Doch, so Schede, „werden zunehmend auch von jüngeren Anwälten bereits Grundkenntnisse in den Bereichen Bilanzkunde, Preis- und Kostenkalkulationen und Steuern erwartet“. Weiterhin überzeugen die Wirtschaftsjuristen bei ihren Mandanten mit ihrer Expertise über marktübliche Vertragsstandards sowie über zu erwartende rechtliche Entwicklungen. „Das sind alles Voraussetzungen, um in der strategischen und rechtlichen Beratung und beim Erkennen neuer Geschäftsmodelle und Produkte zu punkten“, sagt der Managing Partner von Olswang in Deutschland. Schwach in Englisch? Null Toleranz Doch alles strategische und rechtliche Denken auf hohem Niveau ist nur die Hälfte wert, wenn es nicht über die deutschen Grenzen hinaus kommuniziert werden kann. „Die Branche differenziert sich. Es gibt die national oder regional fokussierten Kanzleien und die globalen Sozietäten. Bei Letzteren muss die internationale Integration reibungslos funktionieren“, sagt der Jones-DayPartner Johannes Zoettl. Daher sei es heute in vielen Wirtschaftskanzleien Standard, dass die Wirtschaftsanwälte sowohl mündlich als auch schriftlich im Englischen genauso sicher sind wie im Deutschen. „Die Mandanten erwarten das so. Hier gilt: null Toleranz, wenn deutliche Schwächen offenkundig werden“, so Zoettl. Der Anspruch ist also nicht ohne. Dafür sind die Chancen hoch, schnell voranzukommen, wenn man ihn erfüllt. Zoettl: „Im Spitzensegment gibt es weniger geeignete Kandidaten als nachgefragt werden. Wenn der juristische Nachwuchs also den Leistungs- und Qualitätsprofilen entspricht, besitzt er ausgezeichnete Karrierechancen.“ Inhouse-Karriere als Unternehmensjurist Wer sich nach dem Studium der Rechtwissenschaften für einen Job mit Schwerpunkt Wirtschaft interessiert, kann auch eine Laufbahn als Unter nehmensjurist in der Rechtsabteilung eines Unternehmens einschlagen. Im Jahr 2011 hat sich der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) gegründet, der u.a. das Ziel hat, Inhouse-Juristen näher an das Top-Management heran zuführen. Darüber hinaus gibt es Fortund Weiterbildungsangebote sowie Förderprogramme für den Nachwuchs. Infos unter: www.buj.de Foto: Fotolia/rcx Milbank in kleinen Teams, die häufig ausschließlich an einem Mandat arbeiten. „Dadurch wird die Ineffizienz vermieden, die man beobachten kann, wenn bei großen Teams häufig die Mannschaften wechseln“, so Kleinheis terkamp. Das erfreue die Mandanten – aber auch den Nachwuchs, der sich in diesen kleinen und konstanten Teams besser aufgehoben fühle. 13 karriereführer recht 1.2015 karriereführer recht 1.2015 Foto: D. Boxberg Top-Thema „So wichtig wie der Antriebsriemen für den Motor“ Prof. Dr. Rolf Schwartmann ist Professor für Öffentliches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Köln. In seiner Lehre und Forschung legt er Wert auf Praxisnähe. Seine Prognose für Wirtschaftsjuristen: Die Komplexität des Rechts steigt – und das schafft Arbeitsplätze. Von André Boße. Zur Person Professor Dr. Rolf Schwartmann, geboren 1965 in Düren, leitet an der FH Köln die Forschungsstelle Medienrecht an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften. Nach seinem Zweiten Staatsexamen war er zunächst als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verwaltungsrecht in einer Kölner Kanzlei tätig. Seine Professur für insbesondere Öffentliches und Internationales Wirtschaftsrecht an der FH Köln trat der 49-Jährige 2004 an. Ob Compliance, Haftungsfragen oder Vergleiche: Was früher für die Unternehmen ohne anwaltliche Hilfe ging, ist heute ohne juristische Beratung riskant und gefährlich. Wie beurteilen Sie den Wandel des Wirtschaftsrechts? Wenn die Anforderungen der Lebenswirklichkeit und das Recht komplexer werden, steigen auch die rechtlichen Anforderungen. Das kann man aus Sicht der Juristen nur begrüßen, denn sie leben davon, das Recht anzuwenden und zu vermitteln. Der Wandel schafft also Arbeitsplätze. Ob rechtliche Komplexität aber dem Recht und dem Rechtsverständnis in der Gesellschaft dient, das ist eine andere Frage. Wie meinen Sie das? Die Entwicklung des Internets verschärft dieses Problem. Jedermann nutzt Mediendienste wie Facebook zu privaten oder gewerblichen Zwecken, ohne die Reichweite und Bedeutung 14 der bei der Nutzung auftretenden Rechtsfragen etwa aus dem Urheberrecht oder dem Datenschutzrecht zu kennen. Die Nutzungsbedingungen von Facebook zum Beispiel enthalten etwa halb so viele Worte wie unsere Verfassung. Die Konsequenz ist, dass man sie nicht liest und den Dienst nutzt, ohne die Bedingungen der Nutzung zu kennen. Das ist nicht gerade verantwortungsbewusstes Handeln. Das ist für die Rechtskultur nicht förderlich. Die Verflechtungen zwischen Unternehmen, Staaten und sonstigen internationalen Akteuren werden immer dichter, zeitgleich entstehen neue Regulierungen und Haftungen. Stimmt der Eindruck, dass Wirtschaftsjuristen dauerhaft gefragt sind? Völlig. Solange das Recht Verhalten steuert und bestimmt, brauchen wir Menschen, die es verstehen, seine Foto: Fotolia/jpholmi Was muss ein Wirtschaftsjurist können, um den Anforderungen des Rechtsbereichs und seiner Mandanten gerecht zu werden? Muss er nebenher auch noch ein vollwertiger BWLer sein? Wer einen einhundertprozentigen Juristen und einen einhundertprozentigen Ökonomen will, der muss zwei Personen einstellen. Wirtschaftsjuristen sind keine eierlegenden Wollmilchsäue, sondern Absolventen eines Studiums, das ihnen solide Grundkenntnisse in unterschiedlichen Bereichen vermitteln. Ich denke, dass Flexibilität und die Bereitschaft, sich fächerübergreifend einzusetzen, eine entscheidende Stärke unserer Absolventen ist. Wenn die beruflichen Anforderungen oder persönliche Neigungen sie mehr mit juristischen Anforderungen konfrontieren, dann haben sie das Rüstzeug, sich hier zu spezialisieren. Dasselbe gilt umgekehrt für ökonomische Inhalte. Müssen Wirtschaftsjuristen aufpassen, dass sie sich nicht in Richtung eines Unternehmensberaters mit leicht juristischem Schwerpunkt entwickeln? Wer das will und darin seine Chance sieht, der kann das ruhig werden. Für mich wäre das kein schlechtes Berufsbild. Es ist gut, wenn man betriebswirtschaftlich erforderliche Notwendigkeiten ermöglichen hilft, aber dabei die Anforderungen und Bedachtnahmen des Rechts nicht aus den Augen verliert. Wie schwer der leichte juristische Schwerpunkt dann wird, kann jeder für sich entscheiden. Anzeige Berufsbegleitend studieren an der HFH in Ihrer Nähe. Nutzen Sie die Vorteile eines Fernstudiums und informieren Sie sich über unsere Stu diengänge Wirtschaftsrecht (LL.B.) Wirtschaftsrecht online (LL.B.) Wirtschaftsrecht online (LL.M.) Fordern Sie jetzt kostenlos Ihre Studienführer an. Infoline: 040 / 350 94 360 (mo.do. 818 Uhr, fr. 817 Uhr) www.hfh-fernstudium.de Anwendung erklären und begleiten und ihm damit seine Wirkmacht geben. Das Recht benötigt Juristen genauso wie ein Motor einen Antriebsriemen. Wenn sie dann auch noch Kenntnisse in wirtschaftlichen Fragen haben, dann ist das natürlich ein besonderes Plus. karriereführer recht 1.2015 Interview Zukunft Prof. Dr. Fredmund Malik: Komplexität ist der Rohstoff für Information“ Prof. Dr. Fredmund Malik zählt zu den profiliertesten Wirtschaftswissenschaftlern Europas. Schon 1997 schrieb er erstmals von der „Großen Transformation21“, einem allumfassenden und rasanten Wandel der Wirtschaft, der zu mehr Komplexität führt. Was das für Manager und Nachwuchskräfte – und in der Folge auch für Wirtschaftsjuristen – bedeu- tet, erklärt er im Interview. Das Gespräch führte André Boße. 16 Herr Professor Dr. Malik, Sie sprechen von der Großen Transformation21 als einer Umwandlung, wie sie nur alle rund 200 Jahre vorkommt. Woran machen Sie fest, dass wir gerade Wirtschaftsgeschichte schreiben? Mit großer Wahrscheinlichkeit wird derzeit weit mehr als nur Wirtschaftsgeschichte geschrieben. Die Große Transformation21 führt von der Alten Welt, wie wir sie kannten, zu einer grundlegend Neuen Welt. Was sind die stärksten Antreiber dieses Wandels? Zu den stärksten Triebkräften zählen die Demografie, die Entwicklung von Wissenschaft und Technologie – insbesondere der Informatik und der Biowissenschaften –, die Ökologie mit ihren kaum überblickbaren Risiken und schließlich die Ökonomie – und hier vor allem die historisch größte globale Verschuldung so gut wie aller Wirtschaftssektoren. Zusammen erzeugen diese Treiber eine exponentiell wachsende Komplexität, mit der die meisten Organisationen noch gar nicht umgehen können. Was diesen Wandel so einzigartig macht, ist die immer dichtere Vernetzung von immer mehr Lebensbereichen, die eine Dynamik eines sich selbst beschleunigenden Wandels zur Folge hat. Aber gab es Wandel nicht auch in früheren Zeiten? Ja, es gab regelmäßig Transformationsepochen, die mit unserer Zeit erstaunliche Ähnlichkeiten haben. Sie traten jedoch nicht so stark ins Bewusstsein der Menschen, weil sie jeweils drei bis vier Generationen überspannten, so dass sich die Jüngeren daran jeweils nicht mehr erinnern können. Nur wenige interessieren sich für Geschichte so gründlich, dass ihnen diese Transformationen als Ganzes bewusst wären. Was folgt aus dieser Transformation? Foto: Manuela Theobald Zur Person Prof. Dr. Fredmund Malik, geboren 1944 in Österreich, ist habilitierter Professor für Unternehmensführung, Special und Honorary Professor an drei chinesischen Universitäten sowie international ausgezeichneter Managementexperte. Seine Denkfabrik für ganzheitliche system-kybernetische Managementsysteme mit Sitz in St. Gallen ist weltweit führend. Malik gehört zu den profiliertesten Managementvordenkern und ist Bestsellerautor von mehr als zehn Büchern. Er erhielt mehrere Auszeichnungen, darunter das österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst sowie den Heinz von Foerster-Preis für Organisationskybernetik. Was wir heute daraus machen, ob es eine soziale Katastrophe gibt oder ein neues Wirtschaftswunder, hängt maßgeblich von unserem eigenen Handeln ab. Ich gratuliere Führungskräften der Wirtschaft und aller anderen Gesellschaftsbereiche, die die Zeichen der Zeit rechtzeitig erkannt haben und mental und methodisch auf diese Transformation vorbereitet sind. Denn selten findet unternehmerische und politische Gestaltungskraft mehr Anwendungsfelder als in den nächsten zehn Jahren. keiten eines Systems aus mehr Komplexität entstehen – und eben nicht aus ihrer Reduktion. Was müssen Führungskräfte können, um diese Herausforderung zu meistern? Um die Gestaltungsmöglichkeiten erfolgreich zu nutzen, genügen die bisherige Wissensbasis und die darauf beruhenden Denkweisen, Methoden und Lösungen nicht mehr. Die Wirtschaftswissenschaften allein reichen heute nicht mehr, um Organisationen in der heutigen Dynamik zu gestalten und zu führen, sondern dafür braucht man die Komplexitätswissenschaften. Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die im Auftrag ihrer Mandanten in der Komplexität nach handhabbaren Strukturen suchen? Täten solche Unternehmen dies mit den herkömmlichen Denkweisen und Mitteln, dann verzögerten sie eher die nötigen Anpassungen und behinderten neue Lösungen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden daher ihren Mandanten dabei helfen müssen, die bisherigen Systeme für Rechnungswesen und Controlling grundlegend zu reformieren. Denn diese können heute viele der Informationen für die nötigen Anpassungen gar nicht in dem Maße abbilden, wie es jetzt nötig ist. Und auch die heutigen Corporate-Governance-Systeme müssen grundlegend reformiert werden. Strategien, Strukturen, Kulturen und Informationssysteme, Prozesse der Meinungs- sowie der Konsensbildung, des Entscheidens und Umsetzens müssen vollkommen neu gestaltet werden. Die Bereiche Consulting, Coaching, Personalvermittlung Was verstehen Sie darunter? Man muss hier zunächst einmal zwischen den Begriffen „kompliziert“ und „komplex“ unterscheiden. Kompliziertheit ist eine Bedrohung. In der Komplexität hingegen liegen enorme Chancen, die man schnell und zuverlässig mit dem enormen Wissen aus den drei Komplexitätswissenschaften Systemik, Kybernetik und Bionik erkennt. Diese Wissenschaften zeigen uns, wie Organisationen unter allen Bedingungen zuverlässig funktionieren. Aus der Biologie wissen wir, dass alle höheren Fähig- Dinge einfach zu halten, ist also nicht unbedingt ein Erfolgsrezept? Nein, denn Komplexität ist der Rohstoff für Information, für Kommunikation und für Intelligenz. Komplexität ist Vielfalt; sie führt von der Welt der Tatsachen in die weit größere Welt der Möglichkeiten. Sie eröffnet das Spektrum für Optionen, für Kreativität und für Innovation. oder Executive Search spielen eine Schlüsselrolle für das Meistern der Transformation. Aber dafür müssen sie auch selbst neue Wege gehen: Viele haben ihre bisherigen Erfolge mit Lösungen für die alte Welt erzielt – und davon wegzukommen, ist nicht einfach. Wie können sich Absolventen und junge Wirtschaftsjuristen auf die Gegebenheiten der neuen Unternehmens- und Wirtschaftswelt vorbereiten? Bereits vorhandenes Wissen muss ergänzt werden. Das bedeutet nicht zwangsläufig viel Arbeits- und Zeitaufwand: Trifft man die richtige Auswahl von Informationsquellen, dann geht das relativ schnell. Man braucht Grundkenntnisse über die erwähnten Komplexitätswissenschaften, denn wirksames Management bedeutet im Kern das Meistern von Komplexität, von Vernetzung und von Dynamik. Vor allem sollten Nachwuchskräfte die zum Teil revolutionären system-kybernetischen Tools und Methoden kennen, einige davon kann man in kurzer Zeit erlernen. Was für Tools und Methoden sind das? Wir arbeiten schon lange bei der Ausbildung von Managern mit „Denk-Werkzeugen“ für den Umgang mit Komplexität, ohne dass sich die Führungskräfte lange mit Theorie befassen müssen. Innerhalb von wenigen Stunden kann man seine Wahrnehmung für Komplexität schärfen und eine Basis für ihre Beherrschung gewinnen. Dieses Lernen erfolgt nicht mehr wie in der herkömmlichen Schulklasse, sondern ist Teil der Anwendungswirklichkeit. Es entspricht dem Lernen dieser Neuen Welt. 17 karriereführer recht 1.2015 Der Wahrheitsfinder. Der Diplom-Jurist Jack Nasher ist ein Experte darin, Lügen zu durchschauen. Sein neues Buch „Entlarvt!“ zeigt auf, wie man dem Gegenüber mithilfe von psychologischen Tricks und guten Fragen die Wahrheit entlockt. Der Professor an der Munich Business School rät karriere bewussten jungen Juristen, sich diese Fähigkeiten anzueignen. Das Interview führte André Boße. Prof. Dr. Jack Nasher 18 Foto: Campus Verlag Im Interview: Jurist, Wirtschaftspsychologe und Autor 19 Top-Jurist Herr Professor Nasher, in welchem Verhältnis steht die Wahrheit zur Lüge? Eine Lüge ist alles, was bewusst nicht mit der Wahrheit übereinstimmt. Wenn Sie mich jetzt fragen, wie es mir geht, und ich sage: „Sehr gut“ – dann ist das strenggenommen eine Lüge, weil ich gerade lange im Stau gestanden habe. An diesem Beispiel merken Sie aber auch: Nicht jede Lüge muss man ernst nehmen. Kommen wir zu den für Juristen wichtigen Lügen: Was sollte ich als Anwalt tun, wenn ich den Eindruck bekomme, mein Mandant biegt sich seine persönliche Wahrheit zurecht? Das gibt es und kommt häufig vor, in Amerika sagt man dazu bei Zivilprozessen: „Everybody thinks he’s wearing the white hat.“ Sinngemäß auf Deutsch: Jeder denkt, dass er im Recht ist. Was mir Juristen nach meinen Vorträgen jedoch häufig sagen: Entscheidend ist nicht unbedingt, die Wahrheit der Mandanten zu erfahren. Wichtiger ist es, die Zeugen oder die gegnerische Partei zu entlarven. Schließlich ist man Anwalt – und kein Richter. Wie kommt man an die Wahrheit heran? Was nicht zum Ziel führt, sind laute Worte oder sogar – wie man es in manchem Krimi sieht – die Androhung von Gewalt, zum Beispiel mit einem Lötkolben, denn dann sagt mein Gegenüber entweder gar nichts oder er sagt genau das, was ich hören will. Das ist dann jedoch zumeist eine Mischung aus Wahrheit und Lüge, die mich noch weiter in die Irre führt. Die wirklich wirksamen Methoden sind die scheinbar sanften psychologischen. Diese erfolgreich zu verwenden, kann jeder lernen. 20 „ Wenn ich in der Lage bin, mit einfachen Gesprächs techniken Lügen zu durchschauen oder an die Wahrheit zu kommen, dann bin ich meinen Kollegen meilenweit überlegen.“ Ganz konkret: Wie wendet man diese psychologischen Methoden an? Schritt eins, ich kläre erst einmal, ob mir mein Gegenüber die Wahrheit sagt oder nicht. Wie das? Wenn jemand lügt, wird er von zwei Gefühlen bestimmt: Angst und Schuld. Treten diese unpassend auf, haben wir einen guten Anhaltspunkt für die Lüge. Hinzu kommt, dass mein Gesprächspartner womöglich versucht, sich möglichst unauffällig zu geben – und dadurch fällt er besonders auf. Wer nicht die Wahrheit sagt, wirkt daher insgesamt nicht harmonisch – Worte und Gesten passen nicht mehr zueinander. Auf diese Faktoren zu achten und sie zudem zu provozieren, ist das klassische von amerikanischen Ermittlern benannte „behaviour analysis interview“, eine Befragung also, die direkt das Verhalten des Gegenübers analysiert. Okay, ich habe also den Verdacht, jemand sagt mir nicht die Wahrheit. Nur: Wie komme ich an diese heran? Dies ist dann Schritt zwei, ich nenne sie die Konfrontation. Ich bezichtige mein Gegenüber sehr klar und direkt der Lüge und baue die Illusion auf, sowieso schon über alles Bescheid zu wissen, nach dem Motto:„Wir wissen, was passiert ist, und wir wissen auch, wer es war. Wir wissen nur nicht, warum.“ Um hier glaubwürdig zu sein, gibt es Verstärker wie die sogenannte „Köderfrage“, bei der man angebliche Beweise andeutet. Schritt drei ist dann, es dem Gegenüber möglichst leicht zu machen, mit der Wahrheit rauszurücken – ihm also eine goldene Brücke zu bauen. Warum ist das so wichtig? Will ich die Wahrheit erfahren, indem ich jemanden einen verlogenen Dreckskerl nenne, komme ich nicht weiter. Das wäre dann eine Art verbaler Lötkolben. Genau. Ich muss stattdessen ein Thema finden, mit dem sich mein Gegenüber identifizieren kann und das ihm dabei hilft, sein Verhalten gegenüber mir und sich selbst zu rechtfertigen. Ich gebe ihm also eine moralische Ausrede an die Hand, indem ich zum Beispiel thematisiere: „Nicht du bist schuld, sondern die Umstände.“ Oder: „Wären andere an deiner Stelle gewesen, hätten sie auch so gehandelt.“ Danach geht es dann darum, eine Alternativfrage zu entwickeln, die das Gegenüber dazu bringt auszupacken, die ihm also die letzten Zweifel zum Gestehen nimmt: „Haben Sie aus lauter Boshaftigkeit und ohne Unrechtsgefühl Firmen gelder veruntreut, oder war das eine einmalige Sache, die Sie aus der Not heraus getan haben und die Ihnen heute leid tut?“ Menschen sind eben doch sehr rational und gestehen nur dann, wenn es ihnen in dem Moment als die beste Alternative erscheint. Wie wichtig ist hier Empathie? Sie hilft, ein Thema zu finden, das zur Person, die endlich die Wahrheit sagen soll, passt. Jedoch geht es bei diesem Thema nicht um die Wahrheit. Es muss auch nicht moralisch einwandfrei sein. Entscheidend ist, dass mein jeweiliges Gegenüber sich damit identifizieren kann und sein Gesicht nicht verliert. Man darf nicht vergessen: Das Herausfinden der Wahrheit ist ein Rollenspiel. Es geht also natürlich nicht um echtes Verständnis, sondern darum, das Spiel zu gewinnen. Foto: Fotolia/liveostockimages karriereführer recht 1.2015 Warum werden diese Aspekte so stiefmütterlich behandelt? Vielleicht, weil die Juristen die Psychologie als eine zu vage Kunst betrachten. Aber junge Juristen können diese Techniken auch abseits der formalen Ausbildung lernen. Hier hilft ein wenig vom Geist der Amerikaner: Wenn mich etwas interessiert, dann hole ich es mir. Ein Beispiel: Wer dort Schriftsteller werden will, besucht einen Kurs für kreatives Schreiben. In Deutschland warten Hobby-Autoren darauf, dass sie die Muse küsst. Was bringt es einem Juristen, wenn er diese Gesprächsmethoden beherrscht? Bei meinen Vorträgen und Seminaren fällt mir immer wieder auf, dass das intellektuelle Niveau und auch der Ehrgeiz bei den meisten Nachwuchsjuristen sehr hoch ist. Sie alle schwimmen also in einem Haifischbecken – und müssen sich irgendwie von den anderen positiv unterscheiden. Wenn ich dann in der Lage bin, mit einfachen Gesprächstechniken Lügen zu durchschauen oder an die Wahrheit zu kommen, dann bin ich meinen Kollegen meilenweit überlegen. So hält mich mein Mandant nicht mehr für einen 08/15-Associate, sondern für eine Koryphäe. Foto: Campus Verlag Bekommen Juristen diese Techniken der Wahrheitsfindung an den Unis vermittelt? Nein, was bedauerlich ist, da man ja auch zum Richteramt befähigt werden soll. Aber auch angehende Richter lernen nur freiwillig etwas über die Wahrheitsfindung. Das sind dann die zumeist veralteten Techniken der Vernehmungslehre. Zur Person Prof. Dr. Jack Nasher M. Sc. (Oxford), geboren am 1. Juni 1979, studierte Jura in Frankfurt am Main, dazu Philosophie und Psychologie sowie Management an der Universität in Oxford, wo er auch als Postdoctoral Tutor unterrichtete. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er für das Auswärtige Amt bei der UNO in New York, praktische Erfahrungen sammelte er am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Seit 2010 bekleidet er an der Munich Business School den Lehrstuhl für Leadership & Organizational Behaviour. Seine letzten beiden Bücher wurden Spiegel-Bestseller und in mehrere Sprachen übersetzt. Er führt zudem das Verhandlungsinstitut Nasher. Buchtipp „Entlarvt!“ Das Buch über den Weg zur Wahrheit Menschen lesen und in dem, was sie sagen, beeinflussen – das ist die Expertise von Prof. Dr. Jack Nasher. Wie das geht, erklärt er in seinem Büchern. Nach Veröffentlichungen zum Thema Verhandlungen („Deal – Du gibst mir, was ich will!“) und Lügen („Durchschaut! Das Geheimnis, kleine und große Lügen zu entlarven“) behandelt sein neues Buch die Suche nach der Wahrheit. Anhand von Beispielen erklärt Nasher den Weg zur Wahrheit und gibt dabei eindrucksvolle Einblicke in die Arbeit der Top-Ermittler. Entlarvt! Wie Sie in jedem Gespräch an die ganze Wahrheit kommen. Campus 2015. ISBN 978-3593501260. 19,99 Euro 21 karriereführer recht 1.2015 Position: Managing Associate Stadt: Düsseldorf Einsteigen Jung und erfolgreich bei: Linklaters Alter: 38 Jahre en in nschaft tswisse h c e R : don Studium und Lon ld ie ff e h r, S Münste rf üsseldo dariat: D n re fe e R 03 und a: 20 Examin 2007 an den nehme h Ic : s t men ivitäten Engage ent-Akt m t s e v gebe nity-In r hinaus e Commu b ü r a d zlei teil, orlesun der Kan rricht/V e t n U s r im enlo Münste ich kost iversität n U r e udient d S enen gen an d ie h c s r von ve Rahmen . gängen Am Ende der juristischen Ausbildung, gegebenenfalls verlängert durch Promotion und/oder LL.M., stellt sich naturgemäß die Frage nach dem Berufseinstieg. Die Frage nach dem „Was“ und „Wo“ lässt sich umso leichter beantworten, je mehr praktische Eindrücke man in der Ausbildung gesammelt hat. Für mich war die Antwort daher schnell gefunden: Rechtsanwalt bei einer der führenden internationalen Wirtschaftskanzleien. Dass die Wahl dabei auf Linklaters fiel, war keinem Zufall geschuldet. Bereits während meines Studiums hatte ich ein Praktikum im Londoner Büro der Kanzlei absolviert. Promotionsbegleitend zog es mich als wissenschaftlicher Mitarbeiter zurück zu Linklaters, wo ich schnell das Aktienrecht als meine fachliche Domäne entdeckte. Schätzen lernte ich in dieser Zeit auch die offene und kollegiale Arbeitsatmosphäre in der Kanzlei. Schnell war meine Entscheidung gefallen, auch die Anwalts- und Wahlstation des Referendariats dort zu absolvieren. Dabei ermöglichte es mir die Wahlstation in Hongkong, den Bereich Litigation als weiteres Beratungsfeld kennenzulernen. Abrunden konnte ich meine Eindrücke schließlich bei meiner Rückkehr in das mir schon bekannte Londoner Büro während meines LL.M.- Studiums am dortigen King’s College. So kam es, dass ich bei meinem Berufseinstieg im Herbst 2008 in der Kanzlei praktisch schon als „alter Hase“ galt. Dies erleichterte mir die Anfangszeit 22 natürlich ungemein und führte aufgrund der engen internen Vernetzung auch in den Folgejahren dazu, dass ich mit vielen Kollegen, die ich bereits persönlich kannte, in spannenden Projekten zusammenarbeiten konnte. Meine Begeisterung für komplexe aktien- und kapitalmarktrechtliche Fragestellungen habe ich mir bewahrt. Aktienrechtliche Beratung umfasst beispielsweise die Auseinandersetzung mit vergütungs- und haftungsrechtlichen Fragen auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene, die Vorbereitung und Begleitung öffentlicher Hauptversammlungen sowie etwaiger nachfolgender Rechtsstreitigkeiten. Neben der Mandatsarbeit bleibt auch Zeit für wissenschaftliches Engagement, das mir besonders wichtig ist. So halte ich an meiner Heimatuniversität in Münster seit einigen Jahren regelmäßig Vorlesungen zu aktienrechtlichen Themen. Rückblickend haben sich meine Erwartungen an den Anwaltsberuf und an die Tätigkeit in der Kanzlei voll und ganz erfüllt. Meine studienbegleitenden Erfahrungen haben mir einen wirklich umfassenden Einblick gegeben, sodass ich sehr genau wusste, was mich beim Berufseinstieg erwartete. Umso mehr kann ich dazu raten, im Rahmen des Studiums und des Referendariats möglichst viele Eindrücke zu sammeln und die Vielzahl an Stellenangeboten von Kanzleien zu nutzen. Fotos: Linklaters Name: Dr. Carsten A. Paul, LL.M. (London) karriereführer recht 1.2015 Foto: Fotolia/pingvin57 Spezialisten Robin Hood der Lüfte Der Reise- und Luftverkehrsrechtler. Prof. Dr. Ronald Schmid hat sich auf Reise- und Luftverkehrsrecht spezialisiert. Als Anwalt war er an mehre- ren spektakulären Fällen aus diesen Bereichen beteiligt. Als Professor lehrt er an der TU Dresden und der TU Darmstadt die Fachgebiete Luftver- kehrsrecht und Reiserecht. Er kommt aus einer „Fliegerfamilie“: Sein Vater und sein Bruder waren Flugkapitäne bei der Lufthansa, der andere Bruder und seine Schwägerinnen sowie seine Frau als Purser bezie- hungsweise als Flugbegleiter tätig. Er selbst war 15 Jahre lang Justiziar eines Luftfahrtunternehmens. Von Meike Nachtwey Infos über die „Deutsche Gesellschaft für Reiserecht“ unter www.dgfr.de. 24 Herr Professor Dr. Schmid, Sie arbeiten heute als Rechtsanwalt in eigener Praxis – wer sind Ihre Mandanten? Ich verstehe mich als Verbraucheranwalt und vertrete zum einen Reisende, zum anderen speziell Fluggäste. Gelegentlich vertrete ich auch Reisebüros, die ihren Kunden nicht zumuten wollen, sich einzeln gegen Airlines oder einen Reiseveranstalter wehren zu müssen. Die Kunden haben ihre Forderungen an die Reisebüros abgetreten, und diese kommen zu mir, damit ich sie gegen die Fluggesellschaften vertrete. Ich arbeite nicht für Unternehmen und nicht für Fluggesellschaften. Denn in der Branche kann ein Robin Hood nicht zum Sheriff von Nottingham werden. Mit welchen Problemen kommen Ihre Mandanten zu Ihnen? Man muss hier zwischen Reisevertragsrecht und Fluggastrecht unterscheiden. Im ersten Fall sind es Reisemängel, wie zum Beispiel die nicht wie gebucht durchgeführte Reise. Oder: Das gebuchte Zimmer hatte keinen Meerblick, das Hotel oder der Pool war verschmutzt und Ähnliches. Hier muss ich die Mängel beurteilen und den erreichbaren Minderungssatz richtig einschätzen. Als Spezialist muss ich überlegen, an welchen Gerichten die Richter eher für den Verbraucher und an welchen sie eher gegen den Ver- braucher entscheiden und – wenn möglich – das „richtige“ Gericht auswählen. Worum geht es im Fluggastrecht? Beispielsweise um Probleme mit Flugverspätungen. Hat ein Flug mehr als drei Stunden Verspätung, hat der Passagier grundsätzlich Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Meistens wollen die Fluggesellschaften diese nicht zahlen. Als Grund berufen sie sich dann auf das Vorliegen eines „außergewöhnlichen Umstands“. Ich muss dann prüfen, ob es diesen außergewöhnlichen Umstand gegeben hat. In aller Regel gibt es den nicht, sondern er wird von der Fluggesellschaft nur behauptet. Ich muss in diesem Fall einschätzen, ob eine Klage vor Gericht Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Zum Luftverkehrsrecht gehören auch Fälle von Gepäckschäden, wenn also das Gepäck beschädigt oder nicht am Zielort angekommen ist und der Fluggast sich erst einmal neue Kleidung kaufen musste. Dadurch ist der Urlaub beeinträchtigt. Oder wenn ein Gepäckstück beim Öffnen der Ablage über den Köpfen der Passagiere im Flugzeug heraus- und jemandem auf den Kopf fällt und derjenige dadurch erhebliche körperliche Schäden erleidet. Das Luftverkehrsrecht umfasst auch Fälle von Tod oder Körperverletzung bei Flugzeu- Foto: Fotolia/jurand „Es gibt leider keine Fachanwaltschaft für Reise- und Luftverkehrsrecht, aber es gibt durchaus Spezialisten dafür.“ gunfällen und anderen Schäden von Passagieren im Rahmen eines Fluges. Wie können Sie Ihren Mandanten konkret helfen? Ich spreche zunächst mit den Reiseveranstaltern oder den Airlines beziehungsweise deren Versicherungen und eruiere, ob die Möglichkeit einer außergerichtlichen Lösung besteht. Ist das nicht möglich, fertige ich eine Klageschrift und führe dann den Prozess zielgerichtet durch. Wie können sich Juristen weiterbilden, wenn sie als Luftverkehrsrechtanwalt arbeiten wollen? Es gibt leider keine Fachanwaltschaft für Reise- und Luftverkehrsrecht, aber es gibt durchaus Spezialisten dafür. Ich zum Beispiel bin zwar kein Pilot, habe aber schon mein Leben lang mit der Fliegerei zu tun. Mein Vater und mein Bruder waren Piloten, und ich bin öfter mit ihnen geflogen. Ich habe über ein luftrechtliches Problem promoviert. Danach war ich 15 Jahre lang als Justiziar eines deutschen Luftfahrtunternehmens tätig. Heute bin ich anwaltlich tätig und lehre seit über 20 Jahren Luftverkehrs- und Reiserecht an der TU Darmstadt und an der TU Dresden. Durch die langjährige Beschäftigung mit den Themen in Wissenschaft und Lehre habe ich mir breites Wissen angeeignet: Welche Rechtsfragen stel- len sich grundsätzlich, und wie könnten sie gelöst werden? Als Anwalt habe ich zudem die praktische Erfahrung in der Umsetzung solcher Theorien, die ich dann wiederum in die Lehre einfließen lassen kann. So ist auch mein Unterricht nicht rein rechtstheoretisch, weil ich an konkreten Fällen, an denen ich mitgewirkt habe, zeigen kann, wo das, was wir in der Vorlesung besprochen haben, in der Praxis umgesetzt werden kann. Gibt es auch Fortbildungsveranstaltungen außerhalb der Universität? Zu diesem Zweck habe ich mit den Kollegen Prof. Dr. Ernst Führich und Prof. Dr. Klaus Tonner und einigen erfahrenen Reiserechtsanwälten 1992 die „Deutsche Gesellschaft für Reiserecht“ gegründet, deren Präsident ich 15 Jahre lang war. Auf den zweitägigen Jahrestagungen dieser Gesellschaft werden aktuelle Themen aus dem Reiserecht, Luftverkehrsrecht und Randgebieten theoretisch und praxisorientiert diskutiert. So können die Teilnehmer viel Neues erfahren, sich mit Kollegen austauschen und sich damit immer wieder auf den neuesten Stand bringen. Ansonsten ist man darauf angewiesen, sich über Fachliteratur das entsprechende Know-how zu verschaffen. Was war Ihr spektakulärster Fall als Anwalt? Das war wohl der Absturz der Concorde im Juli 2000, bei dem 113 Menschen starben. Gemeinsam mit Kollegen setzte ich für deren Hinterbliebene Ansprüche auf Schmerzensgeld und materielle Schäden gegen die Airline durch. Für die Kinder, die durch den Absturz ihre Eltern verloren haben, setzten wir Unterhaltszahlungen durch. Ein anderer spektakulärer Fall war der sogenannte „WasserrutschenFall“: Ein Kind wurde während eines Urlaubs nach dem Rutschen auf der Wasserrutsche einer Hotelanlage von einer Umwälzpumpe unter Wasser angesaugt und konnte sich nicht mehr befreien. Es ist ertrunken. Dieser Fall ging bis zum Bundesgerichtshof, der eine Grundsatzentscheidung gefällt hat. Zugunsten der Eltern des Kindes. Beide Fälle haben mich menschlich sehr berührt. Und sie haben Rechtsgeschichte geschrieben, das heißt, sie haben – und das war mir wichtig – Maßstäbe für ähnliche Fälle in der Zukunft gesetzt. Denn leider sind auch danach noch zahlreiche weitere Kinder in Swimmingpools ertrunken. 25 Foto: Fotolia/klickerminth karriereführer recht 1.2015 Spezialisten Für die Patienten Der Patientenrechtler. Fehlbehandlungen im Krankenhaus sind heute keine Seltenheit. Doch trotz des neuen Patientenrechtegesetzes ist es nicht einfach, als Geschädigter zu seinem Recht zu kommen. Oft ist anwaltliche Hilfe vonnöten, am besten von einem Anwalt, der sich auf Patientenrecht spezialisiert hat. Ein Gastbeitrag von Dr. Burkhard Kirchhoff, Patientenanwalt, Weilburg/Lahn Spezialgebiet Patientenrecht www.sepsisanwalt.de www.mrsa-arzthaftung.de www. schoenheitschirurgenhaftung.de 26 kämpfen Eine Frau, die ihren geliebten Ehemann verliert, weil eine Blutvergiftung mit unterdosierten Antibiotika unzureichend behandelt wird. Ein Kind, das nach Entfernung eines eingewachsenen Zehennagels eine schwere Infek tion durch multiresistente Erreger mit kapitalen Folgeschäden erleidet. Menschen, die nach orthopädischen Fehlbehandlungen im Rollstuhl sitzen und für ihr Leben gezeichnet sind. Solche oder ähnliche Fälle kennt sicherlich fast jeder – aus dem Bekannten- oder Familienkreis, der Presse, den Medien. Aber wie verhält man sich als Betroffener, wohin kann man sich wenden? Welche Rechte und Möglichkeiten bestehen? Was unternehme ich, wenn ich aus der Klinik oder der Arztpraxis „kränker“ herausgehe, als ich eingeliefert wurde? Oder wenn sogar ein Angehöriger in der Klinik, zum Beispiel nach einem vermeintlichen Routineeingriff, verstorben ist? Wie stehen die Chancen, gegen eine große Klinik vorzugehen? Jeder Patient hat Anspruch auf eine ordnungsgemäße Aufklärung über Risiken und Nutzen einer medizinischen Behandlung und auf Durchführung der Behandlung gemäß den geltenden medizinischen Standards. Das bedeutet, die Diagnostik und Therapie muss auf dem betreffenden Fachgebiet dem gesicherten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen und in der Praxis zur Behandlung der gesundheitlichen Störung anerkannt sein. Der behandelnde Arzt muss nach seinen medizinischen Kenntnissen und Fähigkeiten die für das Krankheitsbild diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen auswählen und diese sorgfältig durchführen. Geschieht dies nicht und ist hierdurch ein kausaler Schaden entstanden, begründet dies eine Haftung des Arztes beziehungsweise der Klinik. Um den Nachweis eines Behandlungsfehlers zu führen, können sich Betroffene verschiedener Mittel und Wege bedienen und an zahlreichen Anlaufstellen Hilfe erhalten, seien es die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen, Schlichtungsstellen der Ärztekammern, Patientenverbände oder bei – im optimalen Fall spezialisiert tätigen – Rechtsanwälten. Aber nicht alle Stellen führen für den schwer geschädigten Patienten zum Ziel, nämlich zur Aufklärung des Vorwurfs des Aufklärungs- oder Behandlungsfehlers und zu Gerechtigkeit und einer Entschädigung. Der betroffene Patient, der den Verdacht hat, Opfer eines „Kunstfehlers“ geworden zu sein, hat ein Recht, Einsicht in seine Patientenakte zu nehmen, und er kann auch verlangen, dass ihm (gegen Erstattung der Kopierkosten) eine vollständige Kopie ausge- Foto: Fotolia/sudok1 Wer sich entscheidet, einen spezialisierten Patientenanwalt zu beauftragen, die außergerichtliche Korrespondenz über diesen zu führen und – bei ablehnender Haltung des Arztes oder der Klinik – eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage einzureichen, erhält über das Gericht ein Sachverständigengutachten und damit Auf- klärung und eine Entschädigung – sofern das Gutachten das Abweichen der Behandlung vom medizinischen Standard und einen kausalen Schaden bestätigt. Wer die zur Prozessführung notwendigen Mittel nicht zur Verfügung hat oder nicht rechtsschutzversichert ist, kann diesen Weg über Prozesskostenhilfe gehen. Die Erfolgsaussichten eines solchen Prozesses sind stets im Einzelfall zu prüfen. Allgemeingültige Aussagen sind hier nicht möglich, denn dazu sind die Sachverhalte zu unterschiedlich und häufig zu komplex. In einigen Fällen führen positive Sachverständigengutachten zum Ziel, in anderen kommt dem Patienten die im Arzthaftungsrecht bestehende erleichterte Darlegungs- und Beweislast zugute oder sogar eine Beweislastumkehr, bei Auftreten eines Fehler im voll beherrschbaren Bereich des Arztes oder des Klinikums. Einzelfall überprüfen und die sinnhaften Wege, Möglichkeiten und Risiken – insbesondere bei Fehlen einer Rechtsschutzversicherung – aufzeigen lassen sollte. Die Neueinführung des Patientenrechtegesetzes und die im Jahr 2011 erfolgte Novellierung des am 01.01.2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzes mit den entsprechenden Hygieneverordnungen der Länder sind positive und wichtige Ansätze. Solange aber keine lückenlose und ausnahmslos effektive Kontrolle der Umsetzung der inzwischen in Deutschland strengen Hygienevorschriften im Alltag einzelner Krankenhäuser erfolgt, werden betroffene Patienten nach einer Krankenhausinfektion, einer erlittenen Blutvergiftung oder auch infolge eines allgemeinen Kunstfehlers weiter auf spezialisierte, anwaltliche Hilfe angewiesen bleiben. Wenn Sachverständige im Einzelfall ihr Fachwissen überschätzen, steht uns als Patientenanwälte notfalls das prozessuale Mittel der Ablehnung zur Verfügung, in Extremfällen kann ein Gutachter gemäß § 839 a BGB sogar selbst haften. Foto: Fotolia/fovito händigt wird. Seit der Einführung des § 630 g BGB ist dieses Recht sogar gesetzlich normiert. Die Einsichtnahme in die Patientenakte an sich führt den Betroffenen in seiner Suche nach Aufklärung und Entschädigung allerdings noch nicht weiter, ebenso wenig die Tatsache, dass in den übrigen Vorschriften des am 26.02.2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetzes (§§ 630 a-630 h BGB) weitere Rechte des Patienten gesetzlich verankert wurden. Aufklärung über den Vorwurf eines Behandlungsfehlers bieten medizinische Sachverständigengutachten. Solche können kostenlos über die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen und über Schlichtungsstellen eingeholt werden. Nachteil ist allerdings, dass selbst bei umfassend positiver Begutachtung keine Klinik und kein Arzt verpflichtet ist, die Inhalte des Gutachtens zu akzeptieren, einen Fehler einzugestehen oder eine Entschädigung zu leisten. Im Rahmen der Vertretung geschädigter Patienten steht im Mittelpunkt, dass man sich stets an spezialisierte Anlaufstellen wenden, den konkreten 27 Foto: Fotolia/mitrija karriereführer recht 1.2015 Spezialisten Mächtige Kontrollinstanz Die Presserechtlerin. Ist eine Recherche mit versteckter Kamera erlaubt? Wann darf ich mit gravierenden Vorwürfen an die Öffentlichkeit gehen? Darf ich Informationen aus der Privatsphäre veröffentlichen? Antworten auf diese Fragen liefert das Presserecht, ein vielseitiges Rechtsgebiet für Juristen mit sprachlichem Feingefühl und einem ausgeprägten Gerechtigkeitsempfinden. Von Dr. Katrin Neukamm, Juristin, Westdeutscher Rundfunk Köln 28 Die Wirklichkeit, in der wir leben, ist in großen Teilen medial vermittelt. Der weitaus größte Teil unseres Wissens beruht nicht auf eigener Anschauung und Erkenntnis, sondern auf vermittelten Informationen und Erfahrungen. Ob wir die Arbeit von Politikern verstehen und schätzen, ob und wie wir etwas verändern wollen, hängt auch davon ab, was uns die Medien zeigen. Die Medien sind zudem eine mächtige Kontrollinstanz. Durch intensive Recherche und Veröffentlichung von Texten, Tönen und Bildern informieren sie darüber, was in der Gesellschaft passiert und die Menschen interessiert. Es sollte schon allein deshalb zutreffend sein, was in den Medien geschrieben, gesagt und gezeigt wird. Auch Journalisten sind bei ihrer Arbeit an Recht und Gesetz gebunden. Selbst wenn sie Skandale von hohem gesellschaftlichen Interesse aufdecken, gilt für sie kein Sonderrecht. „Aber das ist doch wichtig zu wissen!“, ist keine Rechtfertigung dafür, in Geschäftsräume einzudringen oder heimlich ein Gespräch aufzuzeichnen. Rechtliche Fragen stellen sich nicht nur bei der Recherche, sondern auch bei der Veröffentlichung von Informationen in den klassischen Medien beziehungsweise im Internet. Wann und unter welchen Voraussetzungen darf ich über einen Verdacht berichten? Wann darf ich eine Person namentlich benennen? In welcher Form ist es erlaubt, auch verletzende Kritik zu äußern? Und dürfen auch Fotos ohne Einwilligung veröffentlicht werden? Auf alle diese Fragen brauchen Journalisten Antworten, um zu erkennen, ob sie rechtmäßig handeln – oder ihr Verhalten vielleicht sogar strafbar ist. Die rechtliche Einschätzung beruht fast immer auf einer Abwägung im Einzelfall – einer Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den Rechten der Personen oder Unternehmen, über die berichtet wird. Das Programmrecht ist ein Rechtsgebiet, bei dem Juristen den in der Grundrechte-Vorlesung gelernten Grundsatz der praktischen Konkordanz in der täglichen Arbeit mit Leben füllen können. Und das Programmrecht ist nicht alles. Auch die Beratung von Journalisten über die Reichweite von Auskunftsansprüchen, über die Teilnahme an Veranstaltungen und die Frage, inwieweit sie im Strafverfahren besonders geschützt sind, sind weitere Themen, die zum Presserecht zählen. Rechtsgrundlagen sind neben dem Grundgesetz unterschiedliche Bundesund Landesgesetze sowie eine sich ständig fortentwickelnde, umfangreiche Rechtsprechung. Das Presserecht ist ein faszinierendes Rechtsgebiet für junge Juristen, die Interesse gleichermaßen am Öffentlichen Recht und am Zivilrecht haben, die an der Detailarbeit am Sachverhalt Gefallen finden und die eine hohe Affinität zur Sprache aufweisen. Der Presserechtler muss auch unter Zeitdruck agieren können – der Redaktionsschluss beziehungsweise der geplante Sendetermin eines Beitrags geben häufig eine Frist für die rechtliche Prüfung vor. Wherever you are, we’re at home. Die wichtigsten Märkte der Welt: Hier ist White & Case zu Hause, lokal tief verwurzelt und global vernetzt. Wir beraten unsere Mandanten an 38 Standorten in 26 Ländern. In Deutschland gehören wir zu den Top-10-Wirtschaftskanzleien. Werden Sie Teil unseres Teams als Anwalt (m/w), Referendar (m/w) oder wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w) und sorgen Sie dafür, dass unsere Mandanten grenzenlos sicher agieren können – in Deutschland und weltweit. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Verena Szulczyk, Legal Recruitment + 49 69 29994 1235 [email protected] whitecase.com/de/careers/germany Pflichtstation Karriereleiter: Das Zweite Staatsexamen Auf dem Weg zum Partner einer Kanzlei müssen junge Juristen nach dem Ersten Staatsexamen zunächst mehrere Stationen im Referendariat durchlaufen, um anschließend das Zweite Staats examen absolvieren zu können. Außerdem sind das sichere Beherrschen von Formalien und der Umgang mit „exotischen Themen“ essenzielle Bestandteile des Examens. Auch anwaltliche Aufgaben gehören fest zum Examensrepertoire. Von Marcel Goroll, LL.M., Associate im Frankfurter Büro der Kanzlei Ashurst LLP im Bereich Corporate Weitere Berichte zu Referendariatsstationen finden Sie bei uns im Webchannel unter: www.karrierefuehrer.de/ ?s=pflichtstationen 30 Foto: Fotolia/viennapro karriereführer recht 1.2015 Als großen Vorteil haben es viele Referendarkollegen und ich empfunden, dass bereits beim Eintritt ins Referendariat klar ist, wann es „ernst“ wird mit dem Examen. Ich kann nur empfehlen, frühzeitig, am besten bereits nach einigen Monaten, mit der Examensvorbereitung beim Repetitor zu beginnen und dabei auf regelmäßige, wöchentliche Kurse zu setzen. Dies zwingt zur kontinuierlichen Nacharbeit. Mein Tipp: Schon bei der Wahl der Kanzlei für die Anwaltsstation fragen, ob die ausgewählte Kanzlei mit einem Repetitorium kooperiert und Kurse finanziell unterstützt. Solche Angebote und kanzleiinternen Workshops für Referendare, zum Beispiel zum Abfassen von anwaltlichen Mandantenschreiben, sollte man unbedingt nutzen. Neben den klassischen Urteilsklausuren und Bescheiden im Öffentlichen Recht wird durch das verlangte Verfassen von Mandantenschreiben und Anwaltsschriftsätzen das Zweite Examen immer stärker auf die anwaltliche Beratungspraxis ausgerichtet. Vier meiner acht Examensklausuren waren anwaltliche Beratungsklausuren. Dies gilt auch im Öffentlichen Recht: Statt eines Bescheides wurde in meinem Examen ein Gutachten mit Handlungsempfehlungen zum Antrag des Bürgers im einstweiligen Rechtsschutz gefordert. Viele Bundesländer haben zudem erst kürzlich den Entwurf von Verträgen als Klausurtyp eingefügt. Daher empfiehlt es sich, im Rahmen der Anwaltsstation Vertragsgestaltungen in der Praxis zu üben. Im Stress der Examenssituation helfen bekannte, „gut sitzende“ Formulierungen über manche Unsicherheit hinweg und sparen enorm Zeit. Daher gilt es leider, Formalien zu büffeln: Das Beherrschen der Urteilsformalia, des Aufbaus von Bescheiden und Anwaltsschriftsätzen geben einem gerade bei hohem Adrenalinspiegel ein Gerüst und Sicherheit, insbesondere bei „exotischen“ Sachverhalten. Exotische Themen in unbekannten Gesetzen, gerne mit europarechtlichem Bezug, sind keine Seltenheit. Der Verkauf eines mangelhaften Hauses durch einen Franzosen führte in meinem Examen zur Prüfung einer europäischen Verordnung zur Gerichtszuständigkeit, gepaart mit der inhaltlichen Prüfung einer Richtlinie. Hier kann die vorherige Tätigkeit in einer Großkanzlei durchaus als Übung angesehen werden, da man dort wie im Examen oft sehr komplexe Themen in der Kommentarliteratur zügig recherchieren und lösen muss. Ashurst ist stets daran gelegen, überzeugende Referendare für eine spätere Tätigkeit zu gewinnen. So hatte auch ich das Glück, schon zum Ende meiner Station ein festes Angebot für meinen heutigen Job zu bekommen. Die Sicherheit zu wissen, was nach der mündlichen Prüfung folgt, hat mir geholfen, auch die Ausnahmesituation des mündlichen Examens ein wenig gelassener zu sehen. Engagement in den Stationen kann sich also in der richtigen Kanzlei und mit etwas Glück sowohl für den beruflichen Lebensweg als auch im Examen positiv auswirken. Dr. Christian Arnold, Partner W ir suchen regelmäßig Referendare, wissenschaftliche Mitarbeiter und Praktikanten (m/w) Sie sind fortgeschrittener Jurastudent (m/w)? Oder haben Sie erfolgreich Ihr erstes Staatsexamen abgeschlossen und stehen am Anfang Ihres Referendariats? Wir sind immer an herausragenden Juristen (m/w) interessiert. Das gilt für alle Rechtsgebiete und sämtliche Standorte. Bei Gleiss Lutz erwartet Sie das perfekte Umfeld für Ihre Karriere an der Marktspitze. Wir freuen uns auf Sie! Mehr auf karriere.gleisslutz.com EUROPEAN Verteiler: Studenten und Absolventen der Rechtswissenschaften Ort: Frankfurt am Main Foto: Fotolia/Leo Blanchette Tagesordnungspunkt: Individuelle Lösungen für eine flexible Anpass ung Datum: Februar 2015 Protokolliert von: Dr. Alexander Schwarz, personalverantwortlicher Partner Foto: Fotolia/styf bei Gleiss Lutz Filmtipp der Redaktion Selbstbestimmung, Demokratisierung, Potenzialentfaltung – das sind die Trends der neuen Arbeitswelt. Der Film „Augenhöhe“ zeigt Unternehmen, in denen die neue Arbeitswelt bereits gelebt wird, und die Menschen, die diese gestalten. http://augenhoehe.jimdo.com Teilzeit, Sabbatical, Home Office, Kinderbetreuungsservice – die Frage nach der Work-Life-Balance ist ein wichtiges Thema bei Gleiss Lutz und wird hier nicht nur mit flexiblen Arbeitszeitmodellen beantwortet. Es ist uns ein Anliegen, für unsere Mitarbeiter individuelle, praktische Lösungen zu finden, die ihnen eine flexible Anpassung ihrer Arbeitszeiten an ihr Privatleben und ihr Lebenskonzept ermöglichen. Daher bieten wir unseren Associates, Assoziierten Partnern und Counseln verschiedene Flex-Time-Modelle an, Teilzeitpartnerschaften, einen Kinderbetreuungsservice, Sabbaticals sowie die Möglichkeit, teils von zu Hause aus zu arbeiten, im sogenannten Home Office. Counsel Dr. Birgit Colbus ist auf Kartellrecht spezialisiert und arbeitet seit der Geburt ihrer Töchter in Teilzeit. „Ich verbringe etwa sechs Stunden am Tag im Büro und bin die restliche Zeit über Blackberry und Notebook erreichbar. Manchmal arbeite ich auch im Home Office, zum Beispiel wenn ein Kind krank ist oder wenn es besser in die Familienorganisation passt. Im Großen und Ganzen klappt alles prima, doch man braucht gute Nerven, Flexibilität und Spontaneität im Alltag. Auch mein Team im Kartellrecht unterstützt mich sehr und hilft, wenn es brennt. Das Schöne am Flex-Time-Modell ist, dass ich beides haben kann: einen anspruchsvollen Beruf und Zeit für meine Kinder.“ Seit Anfang 2014 bieten wir auch Associates und Assoziierten Partnern die 32 Möglichkeit eines einmonatigen, voll bezahlten Sabbaticals: Auf dem Weg zur Partnerschaft können alle juristischen Mitarbeiter diese Auszeit insgesamt zweimal, jeweils ab dem dritten und sechsten Jahr der Kanzleizugehörigkeit, beanspruchen. Denn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liefern täglich vollen Einsatz in der Mandatsarbeit. Wir schätzen ihre herausragenden Leistungen und ihre Flexibilität. Mit der Möglichkeit einer Auszeit wollen wir dem Rechnung tragen. Ein Sabbatical schafft den Freiraum, den Horizont zu erweitern und Dinge zu tun, zu denen man im Arbeitsleben normalerweise nicht kommt. Wer im Rahmen einer längeren Auszeit den Kopf frei bekommt, geht mit mehr Energie, kreativen Ideen und einem anderen Blick an die Dinge heran. So war es Dr. Konstantin von Dryander, Associate im Bereich Gesellschaftsrecht/M&A, wichtig, dass er sich im ersten Lebensjahr seiner Tochter Zeit für die Familie nehmen konnte, um diesen Lebensabschnitt intensiv zu begleiten. „Ich habe mit den Partnern in meinem Team frühzeitig besprochen, welche Möglichkeiten es gibt, um diesen Wunsch zu realisieren. Mein Team hat sehr verständnisvoll und flexibel reagiert; die Partner haben es mir freigestellt, wie ich meine Auszeit nehme. Das einmonatige Sabbatical im Anschluss an die Elternzeit hat sich als die beste Lösung herausgestellt. Ich freue mich sehr, demnächst mit meiner Familie eine Reise an die Ostküste der USA zu unternehmen.“ IHR PLUS AN KARRIERECHANCEN Sie suchen eine Herausforderung in einem modernen Unternehmen? Sie wollen sich beruflich entfalten und persönlich weiterentwickeln? Nutzen Sie jetzt Ihre Chance und bewerben Sie sich bei der R+V Versicherung – für ein Praktikum, ein Traineeprogramm, Ihre Studienabschlussarbeit oder den Direkteinstieg. Rechtswissenschaftler (m/w) Als Versicherer der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken sind wir mit fast 8 Millionen Kunden eine der größten deutschen Versicherungsgruppen. Rund 14.000 Beschäftigte entwickeln ständig neue maßgeschneiderte und innovative Versicherungslösungen für unsere Kunden. Interessiert? Dann werden Sie Teil eines starken Teams. Jetzt bewerben: www.jobs.ruv.de Oder rufen Sie unser Recruitingcenter an: Telefon 0611 533-5210 IN ZWEI JAHREN BIN ICH AM ZIEL. LL.M. in Legal Management LL.M. in Business Law Mit dem Masterstudium der GGS Entwickeln Sie Ihre Führungspersönlichkeit – wir bringen Sie an Ihr berufliches Traumziel. Mit Ihrem persönlichen Master-Plan an der GGS erreichen Sie berufsbegleitend am Wochenende Ihren MBA, LL.M. und MSc. Praxisnah, auf internationalem Niveau und individuell betreut. Lernen Sie mit den Besten. Sichern Sie sich Ihr attraktives Stipendium. Jetzt informieren unter www.ggs.de karriereführer recht 1.2015 Foto: Fotolia/everythingpossible Projekt Kündigungsgrund Das Recht auf freie Meinungsäußerung gehört in Deutschland zu den Grundrechten. Aber wo ist die Grenze zwischen Privat- und Berufsleben, wenn ich im Internet etwas über meinen Arbeit- geber äußere? Darüber müssen die Gerichte von Fall zu Fall entscheiden. Von Sebastian Belzner, LL.M. (University of Sydney), Rechtsanwalt bei Beiten Burkhardt in München. Er berät nationale und internationale Unternehmen in sämtlichen Bereichen des deutschen und europäischen Arbeitsrechts. 34 YouTube-Video? YouTube, Facebook, Twitter – Begriffe, die in aller Munde und in unserer medialen Gesellschaft mittlerweile unumgänglich geworden sind. Allein der Bekanntheitsgrad sozialer Netzwerke und Medien zeigt, wie tief diese Plattformen mittlerweile in unserem Alltag, unserer Gesellschaft und damit auch in der Unternehmenswelt verankert sind. Da war es nur eine Frage der Zeit, wann das Thema „Social Media“ die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung beschäftigen wird. Jüngst hatte sich erstmalig das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Thematik einer außerordentlichen Kündigung wegen geschäftsschädigender Äußerungen eines Arbeitnehmers auf YouTube und Facebook zu beschäftigen. In dem zu entscheidenden Fall hatte ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl in einer von der Gewerkschaft produzierten Videofilmaufzeichnung eine Erklärung abgegeben. Er sagte, es gebe in dem Betrieb „Probleme“, an Maschinen fehlten Sicherheitsvorkehrungen, man könne „fast behaupten“, keine Maschine sei „zu 100 Prozent ausgerüstet“, dass es ein Problem sei, dass „keine Fachkräfte vorhanden“ seien und „das Beherrschen der Maschinen nicht zu 100 Prozent erfüllt“ werde. Die Videoaufzeichnung wurde ins Internet gestellt und war bei YouTube und auf dem Account des Arbeitnehmers bei Facebook zu sehen. Aufgrund der öffentlich gemachten Äußerungen kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis außerordentlich. Das BAG entschied, dass die Kündigung unwirksam ist. Die verbreiteten Erklärungen des Arbeitnehmers seien erkennbar darauf gerichtet gewesen zu verdeutlichen, weshalb er die Bildung eines Betriebsrates als sinnvoll ansah. Hingegen habe er nicht behaupten wollen, die Arbeitgeberin beschäftige überwiegend ungelernte Arbeitskräfte, so das BAG. Weiter führte es aus, dass ein Arbeitnehmer auch im Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl nicht wissentlich falsche, geschäftsschädigende Behauptungen über die betrieblichen Verhältnisse aufstellen und über digitale Medien verbreiten dürfe. Sachliche Kritik an den betrieblichen Gegebenheiten hingegen sei erlaubt. Nach 15. KARRIERETAG FAMILIENUNTERNEHMEN Deutschlands Familienunternehmer treffen Fach- und Führungskräfte Die Recruiting- und Kontaktmesse für Ihre Karriere im Familienunternehmen Sprechen Sie direkt mit den Inhabern und Top-Entscheidern ¡ Konkrete Stellenangebote ¡ Internationale Einsatzmöglichkeiten ¡ Zukünftige Karriereperspektiven Ausrichter 26. Juni 2015 Winnenden Bewerbungsschluss 11. Mai 2015 www.Karrieretag-Familienunternehmen.de Lead-Medienpartner Medienpartner DER ENTREPRENEURS CLUB Schirmherrschaft karriereführer recht 1.2015 Foto: Fotolia/Thomas Pajot Projekt Zum Nachlesen Urteil zu einer außerordentlichen Kündigung wegen geschäftsschädigender Äußerungen eines Arbeitnehmers auf YouTube und Facebook: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2014 – 2 AZR 505/13 36 Foto: Fotolia/vasakna Urteil zu Kündigungen von Arbeitnehmern wegen Beleidigungen von Vorgesetzten oder Kollegen in sozialen Netzwerken: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 10.10.2012 – 3 Sa 644/12 Auffassung des BAG müssen Arbeitgeber regelmäßig auch überspitzte und polemische Äußerungen von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit einer anstehenden Betriebsratswahl hinnehmen, da das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch auf betrieblicher Ebene seine volle Wirkung entfaltet. Die Grenze zwischen Beruf und Privatleben wird durch die Nutzung von Social Media immer häufiger verwischt. Klar ist, dass Arbeitnehmer das Recht haben, ihre Meinung frei zu äußern und zu verbreiten und der Arbeitgeber grundsätzlich kein Recht hat, private Äußerungen im Web 2.0 zu untersagen oder zu sanktionieren. Eine Grenze ist aber sicher dann überschritten, wenn außerdienstliches Verhalten das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt. Denn Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber arbeitsvertragliche Rücksichtnahme- und Treuepflichten. Privates Verhalten darf daher nicht zu einem (Image-)Schaden des Arbeitgebers führen. In den letzten Jahren mussten sich Arbeitsgerichte vermehrt mit Kündigungen von Arbeitnehmern wegen Beleidigungen von Vorgesetzten oder Kollegen in sozialen Netzwerken aus einandersetzen. Das Landesarbeitsgericht Hamm musste 2012 einen Fall entscheiden, in dem ein Auszubildender auf seiner Facebook-Seite seinen Arbeitgeber als „Menschenschinder“ und „Ausbeuter“ titulierte und seine Tätigkeit als „dämliche Scheiße“ bezeichnete. Das Gericht qualifizierte die Äußerungen als massive ehrverletzende Äußerungen und sah die außerordentliche Kündigung als wirksam an. Hierbei war es nach richtiger Auffassung des Gerichts irrelevant, dass die Äußerungen nicht in verbaler Form getätigt wurden, da die Lesbarkeit im Netz für den Arbeitgeber selbst, aber auch für Dritte die gleiche Wertigkeit habe wie eine entsprechende verbale Äußerung. Derartige Abgrenzungsfälle zwischen privater Meinungsäußerungsfreiheit und beruflichen Rücksichtnahmepflichten werden die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung wohl auch in Zukunft wegen des vermehrten Einzugs von Social Media in die Arbeitsbeziehungen beschäftigen. Fest steht, dass hier der jeweilige Einzelfall zu beurteilen ist und das dargestellte Urteil des BAG sicher nicht das Ende der Fahnenstange darstellt. MIT RECHT KARRIERE MACHEN Top-Arbeitgeber für Juristen treffen Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten persönlich besprechen Spannende Karriere-Vorträge und Workshops besuchen Vorab im Karriere-Portal anmelden und freien Eintritt sichern (Ohne vorherige Anmeldung: € 10,– an der Tageskasse) JURAcon – die Karrieremesse für Juristen FR ANKFURT A M M AIN FORUM DER MESSE 07.05. —— 2015 —— Bus-Shuttle-Angebot Termin vormerken! Bequem und kostenfrei zur JURAcon Frankfurt anreisen! www.juracon.de/busshuttle Verpassen Sie nicht Ihre KarriereChance im Recht. www.juracon.de/eReminder Veranstalter: www.juracon.de /juracon Ansprechpartner für interessierte Kanzleien und Unternehmen: Susanne Glück · [email protected] · 069 / 79 40 95-69 karriereführer recht 1.2015 Mein erster Prozess Der erste Prozess ist etwas ganz Besonderes – endlich geht es von der trockenen Theorie in die spannende Praxis. Doch woran muss man vor- her alles denken? Was muss für die mündliche Verhandlung vorbereitet werden? Dr. Lisa B. Reiser berät Man- danten zu gerichtlichen und schieds- gerichtlichen Streitigkeiten, speziell in den Bereichen Anlagenbau und Infrastruktur. Sie hat ihren ersten Prozess gewonnen. Von Dr. Lisa B. Reiser, Associate der Dispute Resolution-Gruppe bei Baker & McKenzie in Frankfurt 38 Hand aufs Herz: Ein Student erfährt nicht viel darüber, wie ein Prozess abläuft. Rechtsstreitigkeiten gleichen einer Kurzgeschichte („A verkauft B eine Waschmaschine. Die Waschmaschine ist undicht und verursacht einen Wasserschaden in C‘s Keller. B verklagt daraufhin A …“). Diese Kurzgeschichte muss anschließend im Gutachtenstil aufgearbeitet werden. Wer beim Rechtsstreit gewinnt, ist bis zum Ende offen und für den Studenten unerheblich. Den ersten echten Prozessen begegnet der Referendar. Meine erste Erinnerung waren die „Gürteltiere“ in der Zivilstation – dicke, angestaubte Aktenordner, die nur noch mit einem Gurt zusammengehalten werden. Inhaltlich war „mein“ erstes Gürteltier nicht besonders spannend: Es ging um Schadensersatz nach einer misslungenen Zahnarztbehandlung. Das Verfahren lief zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Monate. Den Ausgang des Prozesses habe ich als Referendarin nicht mehr miterlebt. Wie spannend und intensiv ein Prozess tatsächlich sein kann, erfuhr ich erst in meinem ersten Jahr als Anwältin bei Baker & McKenzie. Dort begann ich 2011 als Associate im Bereich Litigation/Arbitration. Dass ich gerade in diesem Bereich startete, hat eine Vorgeschichte. Nachdem ich als Studentin am Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot teilgenommen hatte, war ich von der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit begeistert. Im Vis Moot werden Schiedsverfahren im Bereich des UN-Kaufrechts simuliert. An dem Wettbewerb nehmen jährlich mehr als 290 studentische Teams aus 67 Ländern teil. Zum großen Finale treffen sich alle Teams in Wien und Hongkong zu den mündlichen Verhandlungsrunden. Solche Prozesse mit internationalem Bezug wollte ich auch im wahren Leben führen. Bei Baker & McKenzie kam in meinem ersten Monat als Anwältin ein Kollege in mein Büro und stellte eine Packung Kopfschmerztabletten vor mich auf den Schreibtisch mit den Worten: „Damit beschäftigen wir uns in den nächsten Monaten.“ Mein erster Gedanke war, er wolle auf die bevorstehenden langen Arbeitszeiten anspielen. Tatsächlich deuteten die Kopfschmerztabletten aber auf meinen ersten großen Prozess hin: Wir vertraten ein deutsches Pharmaunternehmen in einem Schiedsverfahren gegen einen taiwanesischen Vertragspartner. Das deutsche Pharmaunternehmen hatte einen langjährigen Lizenzvertrag mit dem taiwanesischen Unternehmen geschlossen und seinem Vertragspartner Einblicke in die Foto: Fotolia/Felix Pergande Foto: Baker & McKenzie Special Foto: Baker & McKenzie Foto: Fotolia/denys_kuvaiev Der Vertrag zwischen dem deutschen und dem taiwanesischen Pharmaunternehmen unterlag deutschem Recht. Er enthielt zudem eine Schiedsklausel nach den Regeln der International Chamber of Commerce (ICC). Wir mussten also Schiedsklage gegen das taiwanesische Unternehmen erheben. Unsere Klage sollte unter anderem auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB gerichtet sein – hier bewegte ich mich also auf bekanntem Terrain. Wir wollten damit argumentieren, dass die „neuen“ taiwanesischen Tabletten schlichte Kopien des deutschen Qualitätsprodukts waren. Das erforderte ein Grundverständnis der Zusammensetzung des Produkts. Von der Wirkungsweise und Zusammensetzung von Kopfschmerzta- bletten hatte ich im Jurastudium jedoch nichts gelernt. Meine Arbeit an der Schiedsklage begann also mit einer umfassenden Recherche und Gesprächen mit den Pharmazeuten unseres Mandanten. So entstand Schritt für Schritt unsere Klageschrift. Nach mehreren Monaten hatten wir Klage, Klageerwiderung, Replik und Duplik mit den Anwälten der Gegenseite ausgetauscht. Nun mussten wir uns auf die mündliche Verhandlung vorbereiten. Da die rechtlichen Argumente bereits bekannt waren, ging es hauptsächlich darum, unsere Strategie auszuarbeiten: Welche Argumente möchten wir vor dem Schiedsgericht hervorheben? Wollen wir das unlautere Verhalten der Taiwanesen betonen oder lieber im Detail erläutern, dass die chemische Zusammensetzung der deutschen und taiwanesischen Kopfschmerztabletten nahezu identisch ist? Welche Zeugen der Gegenseite möchten wir im Kreuzverhör zum tatsächlichen Geschehensablauf vernehmen? Zudem mussten wir Reisevorbereitungen treffen. Denn die Parteien hatten im Vertrag Taipeh als Schieds ort vereinbart. Es ging also mit Sack und Pack nach Taiwan. Nach über anderthalb Jahren Prozessdauer erhielten wir die Entscheidung des Schiedsgerichts: Unsere Mandan- tin bekam nur einen Teil des geltend gemachten Schadens ersetzt. Denn das Schiedsgericht war der Ansicht, der taiwanesische Vertragspartner hätte den Vertrag mit dem deutschen Pharmaunternehmen ohnehin zum Ende des Jahres ordentlich kündigen dürfen. War unsere Klage damit gescheitert? Nein, denn unsere Mandantin hatte nicht tatenlos zugesehen, sondern ihr Recht verteidigt. Sie hatte den Ausgang des Prozesses damit als Erfolg verbucht. Und auch für mich war mein erster Prozess ein Erfolg, weil ich zum ersten Mal ein Schiedsverfahren von Anfang bis Ende betreuen durfte. In jedem Fall wird mir der Prozess in Erinnerung bleiben. Denn wann immer mir nun eine Packung Kopfschmerztabletten in die Hände fällt, denke ich an Taiwan. Foto: Fotolia/niyazz Herstellung der Kopfschmerztabletten gewährt. Nach einigen Jahren guter und erfolgreicher Zusammenarbeit entschlossen sich die Taiwanesen, die Kopfschmerztabletten künftig selbst herzustellen und zu vermarkten. Sie kündigten den Vertrag mit unserer Mandantin außerordentlich fristlos. Unsere Mandantin war entsetzt: Der taiwanesische Vertragspartner hatte sich die Erfahrungen der vergangenen Jahre zunutze gemacht und wollte nun „in Eigenregie“ an den Markt gehen, ohne Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Dem wollte unsere Mandantin nicht tatenlos zusehen. 39 karriereführer recht 1.2015 Foto: Sibylle Baier Anders erfolgreich „Das Warum ist meine Motivation zum Schreiben“ Auch wenn sie schon im ersten Semester vom Jura-Studium geschockt war, hielt Inger-Maria Mahlke, geboren 1977 in Hamburg, bis zum Ersten Staatsexamen durch. Anschließend aber tat sie das, was sie tun wollte, seit sie fünf Jahre alt war: schreiben. Und das bis heute sehr erfolgreich, sie heimste mehrere Preise ein. Ihr neuer Roman „Wie ihr wollt“ erschien im März dieses Jahres. Das Interview führte Meike Nachtwey Um Romane und fiktive Texte schreiben zu können, braucht man Fantasie. Braucht man die auch, um Jura zu studieren? Eigentlich nicht. Jura ist sehr faktisch, und man muss sich immer genau an den Wortlaut halten. Sich selbst etwas auszudenken, ist in diesem Bereich nicht zielführend. Warum haben Sie Jura studiert? Ich habe aus dem gleichen Grund Jura studiert, aus dem wahrscheinlich viele dieses Fach gewählt haben: Ich wusste nicht genau, was ich studieren wollte. BWL kam für mich gar nicht infrage, und von Jura haben alle gesagt, dass man nachher ganz viele verschiedene interessante berufliche Wege damit einschlagen kann. Ich habe aber dann nach dem Ersten Staatsexamen doch aufgehört, bin also keine Volljuristin. Warum haben Sie nicht weitergemacht? Ich war schon im ersten Semester so geschockt von dem Studium, dass ich erst einmal nicht weitermachen wollte. In der AG Staatsrecht hatte der Dozent eine Anleitung zur Falllösung herausgegeben. Es sei nicht notwendig, eigene Argumente zu entwickeln, stand darin, es ginge bei der Fallbearbeitung nur darum zu zeigen, dass man die Argumente anderer anwen- 40 den könne. Nicht selber denken war die Botschaft, oder nur im bereits abgesteckten Rahmen. Ich wollte aber auch nicht noch ein anderes Studium beginnen, und habe mir dann überlegt, dass ich dieses Studium auf jeden Fall zu Ende bringe, damit ich zumindest ein abgeschlossenes Studium in der Tasche habe. Und so habe ich das Studium möglichst schnell durchgezogen, auch wenn mir klar war, dass ich niemals im juristischen Bereich arbeiten will. Sie haben trotzdem noch an Projekten des Instituts für Kriminologie der FU Berlin mitgearbeitet – wieso? Ich habe Kriminologie als Wahlfach gewählt, weil es das unjuristischste war, das ich finden konnte. Und es war mit Abstand das für mich Interessanteste, was ich in diesem Studium gemacht habe. Dieses Fach setzt sich mit soziologischen, psychologischen und kriminologischen Aspekten der Kriminologie auseinander, und das fand ich sehr spannend. Was hat Ihnen an der Arbeit am Institut besonders gefallen? Ich konnte mich intensiv auf interessante Themen einlassen, durfte auch mal ungewöhnlich denken und andere als die üblichen Quellen hinzuziehen, Foto: Fotolia/Masson Buchtipp Inger-Maria Mahlke: Wie Ihr wollt. Berlin Verlag 2015. ISBN 978-3827012135. 19,99 Euro etwa philosophische Texte. Zudem besteht die Arbeit auch darin, sehr konkret über menschliches Handeln nachzudenken, was bewertungsfrei verläuft – im Gegensatz zum juristischen Denken, wo es um die permanente Bewertung menschlichen Handelns geht. Wie kamen Sie dann zur Schriftstellerei? Das wollte ich schon, seit ich fünf Jahre alt war. Da wusste ich nur noch nicht, wie man das macht. Es war mir auch lange unbekannt, dass man Schriftstellerei in Leipzig studieren kann. Und so habe ich einfach geschrieben. Bis ich schlussendlich das Selbstbild hatte: Ich kann schreiben und ich bin jetzt Schriftstellerin. Woher nehmen Sie die Ideen für Ihre Romane? Jeden Tag vor die Tür gehen, Menschen sehen und über sie nachdenken. Außerdem braucht man eine gewisse Neugier. Ich habe als Kind meine Mutter fast wahnsinnig gemacht, weil ich immer nach dem „Warum“ gefragt habe. Und das „Warum“ ist bis heute meine Motivation zum Schreiben, es ist ein Versuch, das Leben, die Menschen und die Welt zu verstehen. Beeinflusst Ihre Kenntnis der Rechtswissenschaften Ihre heutige Tätigkeit? Wenn im Roman etwas vorkommt, das rechtlich relevant ist – zum Beispiel gab es im letzten Roman ein Insolvenzverfahren –, dann gebe ich mir Mühe, dass alles rechtlich richtig geschrieben ist. Außerdem wurde mir schon häufig gesagt, dass mein Umgang mit Sprache sehr präzise ist. Das ist in den Rechtswissenschaften ja auch so. Hier ist jeder Begriff genau definiert, und man muss sich präzise ausdrücken. Diese Präzision habe ich mir aus dem Juristischen ins Literarische hinübergerettet. Sie haben einige Preise und Stipendien als Schriftstellerin gewonnen. Über welchen haben Sie sich am meisten gefreut? Über den ersten Preis, den „Open Mike“ (deutschsprachiger Nachwuchswettbewerb für Prosa und Lyrik, Anm. d. Red.), habe ich mich besonders gefreut, weil er so überraschend kam. Welches Gesetz würden Sie ändern, wenn Sie die Möglichkeit dazu hätten? Und warum? Das Asylgesetz. Ich würde es grundrechtskonform ausgestalten, denn das ist es meiner Meinung nach nicht. Wie gehen Sie mit den Urteilen um, die Rezensenten über Ihre Bücher fällen? Ich habe bisher ja ziemlich viel Glück gehabt, was das angeht, von daher kann ich damit gut umgehen. Diejenigen, die negativ waren, treffen einen ja nur, wenn man weiß, dass sie eigentlich stimmen. Haben Sie einen Tipp für junge Juristinnen und Juristen, die an ihrer Studienwahl zweifeln? Das Studium so schnell wie möglich abschließen und anschließend machen, was ihnen wirklich am Herzen liegt. Oder das Studium hinschmeißen und machen, was ihnen am Herzen liegt. Welcher Fall würde Sie doch noch dazu bringen, als Anwältin arbeiten zu wollen? Es gibt viele Fälle, gerade im strafrechtlichen Bereich, die mich interessiert haben, da kann ich gar keinen konkreten herauspicken. 41 karriereführer recht 1.2015 Checkliste Bewerbung Bevor Sie unsere Kanzlei- und Firmenporträts für Ihre Bewerbungen nutzen, lesen Sie die Checkliste zur vollständigen Bewerbungsmappe für die schriftliche Bewerbung. Tipps zu Online-Bewerbungen und Bewerberportalen finden Sie auf www.karrierefuehrer.de. Service Lebenslauf Internet-Bewerbungen setzen sich durch 41 % der Unternehmen in Deutschland wollen Bewerbungen per Internet (28 % per E-Mail, 13 % über OnlineFormulare auf ihren Webseiten). 40 % der befragten Personalchefs bevorzugen eine Bewerbung auf Papier. 17 % haben keine Präferenz. Quelle: Bitkom-Umfrage 2012 Anschreiben Foto: Fotolia/womue Bewerbungsmappe 42 • • • • • • • • • • • • Achten Sie auf vollständige Kontaktdaten und eine seriöse Mailadresse. Persönliche Daten sollten Geburtsdatum, Geburtsort, Ihr Familienstand sein. Ist die Reihenfolge des Lebenslaufes korrekt, und sind die einzelnen Stationen nachvollziehbar? Sind die Zeiträume mit Monat und Jahr aufgeführt? Ist der Schwerpunkt des Studiums herausgearbeitet und passt er zur Stellenausschreibung? Sind Unternehmen korrekt mit ihrer Firmierung benannt? Sind zu Praktika und anderen Tätigkeiten erklärende Unterpunkte eingebaut? Außeruniversitäres Engagement: Sind die Tätigkeiten schlüssig und gut beschrieben? Weiterbildungen: Passen sie zur ausgeschriebenen Stelle? Wurden Fachkenntnisse und Soft Skills herausgearbeitet? Haben Sie Sprach- und EDV-Kenntnisse bewertet? Ist das aktuelle Datum angegeben, und haben Sie den Lebenslauf unterschrieben? • • • • • • • • • • • • • Achten Sie auf die genaue Firmenanschrift. Wenn Sie einen persönlichen Ansprechpartner anschreiben, stellen Sie sicher, dass Vor- und Nachname richtig geschrieben sind und ggf. Titel nicht fehlen. Haben Sie Erstellungsort und Tagesdatum aufgeführt? Beziehen Sie sich auf die richtige Stellenausschreibung? Haben Sie die Quelle der Stellenausschreibung in der Bezugszeile genannt? Ist Ihr Anschreiben auch lesefreundlich aufbereitet (Absätze, Schriftgröße, Schrifttyp, Seitenrand)? Haben Sie eine Endkontrolle durchführen lassen? Haben Sie Ihr Anschreiben unterschrieben? Sind Sie genügend auf das Anforderungsprofil der Stelle eingegangen? Falls es verlangt wurde, haben Sie eine Angabe zu Ihrem Eintrittstermin und Ihren Gehaltswünschen gemacht? Soft Skills: Haben Sie diese mit aussagekräftigen Praxisbeispielen umschrieben? Ist Ihr Anschreiben eine Erleichterung für den Leser zur Abgleichung von Bewerber- und Stellenprofil? Entspricht das Anschreiben trotz aller formalen Empfehlungen Ihrem Stil? • • • • • • • • • • Haben Sie Ihr Anschreiben lose auf die Mappe gelegt? Sind Ihre Anlagen in der richtigen Reihenfolge sortiert? Falls vorhanden: Sind Ihre Praktikumsbescheinigungen beigefügt? Deckblatt: Ist dies auf die Einstiegsposition und das ausschreibende Unternehmen zugeschnitten? Falls Sie vor dem Studium eine Ausbildung abgeschlossen haben: Liegen Kopien des Ausbildungszeugnisses oder der Prüfungsergebnisse bei? Wenn Sie nach der Ausbildung gearbeitet haben: Ist Ihr Arbeitszeugnis beigefügt? Falls vorhanden, haben Sie Weiterbildungszertifikate ausgewählt, die für die ausge- schriebene Stelle wichtig sind? Gibt es auch Bestätigungen über Soft-Skill-Trainings? (Präsentieren, Rhetorik, Verhandlungsführung u. a.) Falls Sie umfangreiche Anlagen beifügen, haben Sie eine Anlagenliste erstellt? Sind die beigefügten Kopien in einer angemessenen Qualität? www.jobware.de In fünf Minuten zur perfekten Bewerbung. Orthografisch korrekt. Formal perfekt. Kostenlos. karriereführer recht 1.2015 Kanzlei-/Firmenporträts BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Deloitte Kontakt Kontakt Kurfürstenstraße 72-74 10787 Berlin Internet: www.beitenburkhardt.com Christine Herzog, Recruitment Manager Fon: 030 26471-255 Fax: 030 26471-123 E-Mail: [email protected] Schwannstraße 6 40476 Düsseldorf Internet: www.deloitte.com/careers www.facebook.com/deloitte.deutschland www.twitter.com/deloittejobsde Recruiting Team Fon: 0211 8772-4111 E-Mail: [email protected] Standorte in Deutschland Branche Standorte weltweit Produkte/Dienstleistungen Personalstruktur Anzahl der Standorte Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München, Nürnberg Peking, Brüssel, Moskau, Shanghai, St. Petersburg Rund 270 Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen weltweit, davon rund 230 in Deutschland Bedarf an HochschulabsolventInnen Ca. 30 bis 35 pro Jahr Mandantenstruktur Nationale und internationale Mandanten Tätigkeitsbereiche Arbeitsrecht, Bank-/Finanzrecht & Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilien, Kartellrecht & Beihilferecht, IP/IT/Medien, Mergers & Acquisitions, Öffentliches Recht/Vergaberecht, Prozessführung & Konfliktlösung, Restrukturierung & Insolvenz, Steuern, Vermögen/Nachfolge/Stiftungen Anforderungsprofil Wir erwarten mindestens vollbefriedigende Examina und sehr gute Englischkenntnisse, die idealerweise durch einen Auslandsaufenthalt vertieft worden sind. Promotion und/oder LL.M. sind wünschenswert, jedoch keine Bedingung. Hohe soziale Kompetenz und unternehmerisches Denken zeichnen Sie zusätzlich aus. Karriereaussichten Sie arbeiten vier bis fünf Jahre als Associate, danach zwei bis drei Jahre als Salary Partner. Danach werden Sie entweder Dauer Salary Partner, Senior Salary Partner oder Equity Partner. Angebote für ReferendarInnen Anwaltsstation, Wahlstation, Nebentätigkeit zum Referendariat, promotionsbegleitende Tätigkeit Auslandseinsatz Wirtschaftsprüfung, Tax & Legal, Consulting, Corporate Finance Siehe Branche Deloitte ist an 16 Standorten in Deutschland und weltweit in über 150 Ländern vertreten. Jahresumsatz 744 Mio. Euro in Deutschland, 34,2 Mrd. US-Dollar international Anzahl der MitarbeiterInnen Über 5000 in Deutschland Rund 210.000 international Bedarf an HochschulabsolventInnen Wir stellen im laufenden Jahr ca. 800 Absolventen und 650 Praktikanten ein. Gesuchte Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Jura mit Schwerpunkt Steuer- oder Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsingenieurwesen Einsatzmöglichkeiten Projektarbeit in Prüfung und Beratung Einstiegsprogramme Direkteinstieg/Training-on-the-Job, berufsbegleitende Masterprogramme, Praktikum, Werkstudententätigkeit in allen Bereichen Mögliche Einstiegstermine Elvira Herzog Fon: 07131 645636-17 E-Mail: [email protected] Auf einen Blick Rechtliche Fragestellungen gewinnen in einer komplexer werdenden Geschäftswelt immer mehr an Bedeutung. Um diesen Herausforderungen optimal zu begegnen, müssen sich Unternehmensjuristen und Manager weiterbilden. Ob Sie sich zum Unternehmensjuristen entwickeln oder zusätzliche Kompetenz im Bereich Recht erwerben möchten, die GGS bietet Ihnen den passenden berufsbegleitenden Master-Studiengang an. LL.M. in Legal Management – Der einzige Master of Laws für Unternehmensjuristen in Deutschland Das Studium zum Unternehmensjuristen verbindet Unternehmensrecht, Management und Social Skills und befähigt Sie dazu, unternehmerische Sachverhalte in ihrer Gesamtheit zu erfassen und zu verstehen. Der LL.M. in Legal Management richtet sich an Juristen, Referendare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen, Assessoren und Syndizi, die sich optimal auf die facettenreiche Rolle des Unternehmensjuristen vorbereiten wollen. > Nächster Studienstart: 5. Oktober 2015 LL.M. in Business Law – Recht für Manager Der LL.M. in Business Law wendet sich an Nicht-Juristen, die sich angesichts der zunehmenden Verzahnung von betriebswirtschaftlichen und juristischen Fragen in der Unternehmenspraxis entsprechend zusätzlich qualifizieren wollen. Der Studiengang richtet sich an Führungskräfte ohne juristische Vorkenntnisse, die aus der beruflichen Praxis kommend eine besonders praxisnahe Ergänzung ihres Wissens mit akademischem Anspruch erwerben wollen. Dabei werden alle relevanten Themen des Unternehmensund Wirtschaftsrechts behandelt. > Nächster Studienstart: 10. Oktober 2015 Weitere berufsbegleitende Master-Studiengänge im Bereich Management: • MBA • The Leeds MSc in Business Management • MSc in Management – Schwerpunkt Handelslogistik oder Dienstleistungsmanagement Telefoninterviews, Einzelinterviews, Bewerbertage bzw. Recruiting Days Einstiegsgehalt Einstiegsvergütung Auslandstätigkeit Ein Auslandseinsatz ist je nach Berufserfahrung und Tätigkeitsbereich im Rahmen von kurzfristigen Projekteinsätzen bis hin zu einer längerfristigen Entsendung möglich. Angebote für StudentInnen Wir bieten in allen vier Funktionen das ganze Jahr über Praktikumsplätze an. Auch die Betreuung Ihrer Abschlussarbeit ist nach einem Praktikum möglich. Siehe Anzeige Umschlagseite 3 44 Kontakt Auswahlverfahren Unser Einstiegsgehalt ist marktkonform und qualifikationsabhängig. Siehe Anzeige Seite 23 Bildungscampus 2 74076 Heilbronn Internet: www.ggs.de/studium In allen Bereichen das ganze Jahr hindurch Für Referendare im Rahmen der Wahlstation möglich. 75.000-85.000 Euro/Jahr + möglicher Bonus von bis zu 15.000 Euro German Graduate School of Management and Law gGmbH Siehe Anzeige Seite 33 Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuerberater Taunusanlage 11 60329 Frankfurt am Main Internet: www.gleisslutz.com karriere.gleisslutz.com Kontakt Sofia Jung Recruiting Fon: 069 95514-631 Fax: 069 95514-198 E-Mail: [email protected] Heuking Kühn Lüer Wojtek – Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern Georg-Glock-Straße 4 40474 Düsseldorf Internet: www.heuking.de Kontakt Petra Freund Fon: 0211 600 55-388 E-Mail: [email protected] Standorte in Deutschland Standorte in Deutschland Standorte weltweit Standorte weltweit Personalstruktur Personalstruktur Bedarf an HochschulabsolventInnen Bedarf an HochschulabsolventInnen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München und Stuttgart Gleiss Lutz: Brüssel Mehr als 300 Rechtsanwälte, davon 86 Partner 40-45 pro Jahr Mandantenstruktur National und international tätige Konzerne und Unternehmen; Verbände; Städte, Kommunen und kommunale Unternehmen Als eine der größten, unabhängigen und international tätigen Full-Service-Wirtschaftskanzleien in Deutschland bauen wir seit über 60 Jahren auf ein flexibles und erprobtes internationales Netzwerk und pflegen enge persönliche Kontakte zu Kanzleien, die in ihren Jurisdiktionen führend sind. Berlin, Chemnitz, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München, Stuttgart Brüssel, Zürich Über 300 Rechtsanwälte (m/w), davon 133 Partner 35 Volljuristen (m/w) 60-70 Referendare/wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w) Mandantenstruktur Die Bandbreite unserer juristischen Beratung reicht von mittelständischen Unternehmen mit Sitz im In- und Ausland bis hin zu internationalen Großunternehmen in allen wirtschaftsrechtlichen Belangen. Ein Schwerpunkt liegt weiterhin im öffentlichrechtlichen Bereich. Tätigkeitsbereiche Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Kartellrecht/EU, Gesellschaftsrecht/M&A, Gewerblicher Rechtschutz/ IT, Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Kapitalmarktrecht, Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit, Steuerrecht Arbeitsrecht, Energie, Gesellschaftsrecht, Health Care, Immobilienrecht, Investmentfonds, IP & Media, Kapitalmarktrecht, Kartellrecht, Vergaberecht, Private Clients, Private Equity/Venture Capital, Prozessführung, Restrukturierung, Steuerrecht, Transport, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Vertriebsrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Anforderungsprofil Anforderungsprofil Karriereaussichten Karriereaussichten Tätigkeitsbereiche Zwei mindestens vollbefriedigende Examina, verhandlungssichere Englischkenntnisse Nach einem Jahr Aufnahme auf den Briefkopf, nach dreieinhalb Jahren Entscheidung über die assoziierte Partnerschaft, nach sieben Jahren Entscheidung über die Partnerschaft Angebote für ReferendarInnen Anwalts-/Wahlstation, wissenschaftliche Tätigkeit, promotionsbegleitende Tätigkeit Auslandseinsatz Prädikatsexamina, gute Englischkenntnisse, Promotion/LL.M. gern gesehen Bereits nach Vollendung des dritten Berufsjahres erwerben Sie den Titel Senior Associate. Ab diesem Punkt gestalten Sie Ihren Karriereweg individuell. Angebote für ReferendarInnen Referendare (m/w) und wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w) an allen Standorten Auslandseinsatz Für unsere Referendare besteht die Möglichkeit, ihre Wahlstation auch bei einer unserer „Best-FriendsKanzleien“ im Ausland zu absolvieren. Für Referendare (m/w), die uns bereits während der Anwaltsstation kennengelernt haben, bieten wir mit unserem „Go for Career“-Programm die Möglichkeit eines Auslandsaufenthalts an. Einstiegsvergütung Siehe Anzeige Seite 7 100.000 Euro pro Jahr Siehe Anzeige Seite 31 HFH • Hamburger Fern-Hochschule gem. GmbH Alter Teichweg 19 22081 Hamburg Internet: www.hamburger-fh.de Kontakt Studienberatung Fon: 040 35094-360 Fax: 040 35094-335 E-Mail: [email protected] Auf einen Blick Mit rund 10.000 Studierenden ist die HFH Hamburger Fern-Hochschule eine der größten privaten Hochschulen Deutschlands. An mehr als 50 regionalen Studienzentren bietet die staatlich anerkannte und gemeinnützige Hochschule ihren Studierenden eine wohnortnahe Betreuung. Angeboten werden zahlreiche ausbildungs- und berufsbegleitende Bachelorstudiengänge sowie Masterprogramme in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Technik, Wirtschaft und Recht. Bachelorstudiengänge der HFH: • Betriebswirtschaft (B.A.) • Betriebswirtschaft dual (B.A.) • Gesundheits- und Sozialmanagement (B.A.) • Health Care Studies (B.Sc.) für Auszubildende der Ergotherapie, Pflege, Logopädie und Physiotherapie • Health Care Studies (B.Sc.) für Berufserfahrene • Pflegemanagement (B.A.) • Wirtschaftsingenieurwesen (B.Eng.) • Wirtschaftsrecht (LL.B.) • Wirtschaftsrecht online (LL.B.) Weiterführende Studiengänge (Master): • Betriebswirtschaft (M.A.) • General Management (MBA) • Management von Organisationen und Personal im Gesundheitswesen (M.A.) • Maschinenbau (M.Eng.) • Wirtschaftsrecht online (LL.M.) Besondere Studienprogramme: Zahlreiche Studienprogramme für ausgewählte Zielgruppen ermöglichen eine verkürzte Studienzeit bzw. den parallelen Erwerb von Studienabschluss und Berufsausbildung. Akademische Weiterbildung: Die HFH bietet eine Vielzahl ihrer Module auch als separate Zertifikatskurse an. So können einzelne Bereiche gezielt in der akademischen Weiterbildung vertieft werden. Die Zertifikatskurse sind über ein Semester angelegt. Organisation des Fernstudiums: Im Gegensatz zu einem Präsenzstudium können sich Studierende einer Fernhochschule den Lehrstoff zeitlich flexibel und von der Hochschule räumlich unabhängig erschließen. Bei ihren Fernstudiengängen bietet die HFH zur Unterstützung des Selbststudiums Präsenzlehrveranstaltungen an mehr als 50 Studienzentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz an. Geleitet von über 1200 Lehrbeauftragten, werden die Studieninhalte vertieft, diskutiert und in entsprechenden Übungen angewandt. Feste Studiengruppen fördern den Lernfortschritt und die Kommunikation. Deshalb immatrikuliert die HFH für das Fernstudium jährlich zu zwei festen Terminen: jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli. Online-Studium: Im Bereich Wirtschaftsrecht bietet die HFH OnlineStudiengänge an, ein Einstieg ist jederzeit möglich. Siehe Anzeige Seite 15 45 karriereführer recht 1.2015 Kanzlei-/Firmenporträts Hogan Lovells International LLP Kennedydamm 24 40476 Düsseldorf Internet: www.hoganlovells.de/karriere Kontakt Nina Rudnizki Fon: 0211 1368-120 E-Mail: [email protected] Standorte in Deutschland Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München Standorte weltweit Mehr als 45 Büros weltweit Personalstruktur Zahlen für Deutschland: Ca. 80 Partner Ca. 250 Rechtsanwälte Ca. 100 Referendare pro Jahr Bedarf an HochschulabsolventInnen Linklaters LLP Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main Internet: www.linklaters.de career.linklaters.de Kontakt Anna-Schneider-Steig 22 50678 Köln Internet: www.luther-lawfirm.com www.luther-lawfirm.com/karriere Standorte in Deutschland Dana Langensiepen Fon: 0221 9937-25686 Fax: 0221 9937-110 Nicola von Tschirnhaus Fon: 069 71003-341 E-Mail: [email protected] Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München Standorte weltweit 29 Büros in 20 Ländern weltweit Personalstruktur In Deutschland ca. 300 Anwälte, davon ca. 60 Partner, mehr als 130 Referendare und ca. 90 Praktikanten Bedarf an HochschulabsolventInnen 60 bis 70 pro Jahr Praktikanten, wissenschaftliche Mitarbeiter, Referendare und Rechtsanwälte (w/m) für alle Fachbereiche Mandantenstruktur Tätigkeitsbereiche Weltweit führende Unternehmen und Finanzinstitute sowie die öffentliche Hand Tätigkeitsbereiche Umfassende Beratung auf allen Gebieten des (inter-) nationalen Wirtschaftsrechts Anforderungsprofil Neben mindestens vollbefriedigenden Examina und guten Englischkenntnissen sollten Sie unternehmerisch denken und handeln sowie Spaß an anspruchsvoller juristischer Arbeit haben. Zusatzqualifikationen wie ein im Ausland erworbener LL.M. oder eine Promotion sind willkommen. Karriereaussichten Wir bieten vielfältige und anspruchsvolle Tätigkeiten mit hoher Eigenverantwortung, frühzeitigem Mandantenkontakt und Teamarbeit. Im Rahmen der People Development Academy werden Sie gezielt auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet. Bei kontinuierlicher Entwicklung steht nach 3 Jahren die Ernennung zum Senior Associate und nach weiteren 3 bis 4 Jahren die Ernennung zum Partner oder Counsel an. Angebote für ReferendarInnen Anwalts- und Wahlstationen an allen deutschen Standorten, darüber hinaus Aufenthalte in ausgewählten ausländischen Büros. Zudem bieten wir lokale Referendarprogramme, Klausurvorbereitungskurse in Kooperation mit Repititoren für Referendare an. Auslandseinsatz Für Referendare in der Wahlstation möglich, für Associates im Rahmen internationaler Secondments Einstiegsvergütung Marktüblich Siehe Anzeige Seite 5 46 Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH M&A Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Kartellrecht, Arbeitsrecht, TMT, Immobilienwirtschaftsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Prozessführung/Schiedsgerichtsverfahren Anforderungsprofil Sie ragen fachlich mit exzellenten Examina heraus. Ihre sehr guten Englischkenntnisse haben Sie idealerweise im Ausland erworben. Karriereaussichten Wir bieten Ihnen von Anfang an die direkte Mitarbeit am Mandat und eine maßgeschneiderte Weiterbildung im Rahmen unserer Linklaters Law & Business School. Programme im In- und Ausland sowie die Einbeziehung in internationale Teams und ein globales Know-how-Netzwerk fördern Ihre berufliche und persönliche Entwicklung. Angebote für ReferendarInnen Bereits im Rahmen unseres Referendarprogramms haben wir den Anspruch „Colleagues of Tomorrow“ auszubilden. Mehr Infos dazu unter career.linklaters. de/guidance Auslandseinsatz Im vergangenen Jahr absolvierten mit Linklaters Referendare ihre Wahlstation in Brüssel, Dubai, London, New York, Paris, Shanghai, Singapur, Sydney, Tokio, Warschau und Washington. Einstiegsvergütung 100.000 Euro pro Jahr Siehe Anzeige Umschlagseite 2 Kontakt Standorte in Deutschland Berlin, Dresden, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München und Stuttgart Standorte weltweit Brüssel, London, Luxemburg, Shanghai und Singapur Personalstruktur 350 Rechtsanwälte und Steuerberater, davon 65 Partner Bedarf an HochschulabsolventInnen 40-50 pro Jahr Mandantenstruktur Nationale und internationale Konzerne, mittelständische Unternehmen sowie die öffentliche Hand Tätigkeitsbereiche Alle relevanten Felder der Rechts- und Steuerberatung Anforderungsprofil Exzellente Examina und verhandlungssichere Englischkenntnisse. Eine Promotion oder ein LL.M.-Abschluss sind ebenfalls willkommen. Karriereaussichten Persönlich und fachlich weiterkommen mit klaren Zielen im Fokus. Hierbei unterstützen wir unsere neuen Kolleginnen und Kollegen tatkräftig: mit ausgezeichneten Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie einer realen Partnerperspektive. Angebote für ReferendarInnen Anwalts- und Wahlstation im In- und Ausland. Referendare arbeiten eng mit einem Partner oder Senior Associate zusammen und haben die Möglichkeit, an verschiedenen Trainings und Workshops in der Luther academy teilzunehmen. Einstiegsvergütung Das Einstiegsgehalt orientiert sich an der fachlichen Qualifikation der Bewerber. Es findet eine jährliche Gehaltsentwicklung statt. Siehe Anzeige Seite 11 Mayer Brown LLP Friedrich-Ebert-Anlage 35-37 60327 Frankfurt am Main Internet: www.mayerbrown.com Kontakt Sophia Bendele, Alexandra König Human Resources Fon: 069 7941-1212 Fax: 069 7941-100 E-Mail: [email protected] Standorte in Deutschland Frankfurt am Main, Düsseldorf Standorte weltweit Bangkok, Brüssel, Charlotte, Chicago, Hanoi, Ho Chi Minh Stadt, Hongkong, Houston, London, Los Angeles, New York, Palo Alto, Paris, Peking, Shanghai, Singapur, Washington, D.C. Personalstruktur Rechtsanwälte weltweit: 1500 Rechtsanwälte Deutschland: rund 70 Partner Deutschland: rund 30 Bedarf an HochschulabsolventInnen Wir bilden im Jahr ca. 45 Praktikanten, Referendare und wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w) aus. Darüber hinaus stellen wir jährlich 10 Rechtsanwälte (m/w) ein. Tätigkeitsbereiche Banking & Finance, Corporate M&A, Employment & Benefits, Intellectual Property, Litigation & Arbitration, Real Estate, Tax Anforderungsprofil Wir suchen erstklassige Juristen (m/w), die Begeisterung für ihre Tätigkeit zeigen, kreativ denken, über überdurchschnittliche juristische Fähigkeiten verfügen und lösungsorientiert arbeiten. Karriereaussichten R+V Versicherung AG Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden Internet: www.jobs.ruv.de www.facebook.com/ruv.de www.ruv-blog.de/ Kontakt Recruiting Center Fon: 0611 533-5210 Fax: 0611 533-775210 E-Mail: [email protected] Standorte in Deutschland Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München Personalstruktur Als Teil der genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken bietet R+V sowohl für Privatkunden als auch für Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe und Landwirtschaft maßgeschneiderte, innovative Versicherungslösungen. Anzahl der Standorte Direktion in Wiesbaden, Direktionsbetriebe in Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Niederlassungen bundesweit Jahresumsatz Ca. 12,8 Mrd. Euro Anzahl der MitarbeiterInnen Rund 14.700 (überwiegend in Deutschland) Bedarf an HochschulabsolventInnen 60 bis 80 pro Jahr Gesuchte Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, (Wirtschafts-)Mathematik, (Wirtschafts-)Informatik, Rechtswissenschaften Einsatzmöglichkeiten Versicherungsabteilungen, Controlling, Finanzen, IT, Vertrieb, Personal und Rückversicherung Auslandseinsatz Siehe Anzeige Umschlagseite 4 Verena Szulczyk, Legal Recruiting E-Mail: [email protected] Produkte/Dienstleistungen Mögliche Einstiegstermine Je nach Qualifikation 90.000 bis 110.000 Euro pro Jahr Kontakt Standorte weltweit Versicherungen Einstiegsprogramme Einstiegsvergütung Bockenheimer Landstraße 20 60323 Frankfurt Internet: www.whitecase.com/de/ Branche Wir bieten vielfältige Spezialisierungsmöglichkeiten in einer internationalen Sozietät. Damit Sie stets wissen, wo Sie stehen, analysieren wir gemeinsam mit Ihnen regelmäßig Ihre Situation. Wir definieren Ziele und besprechen weitere Entwicklungsschritte, die Sie zur Aufnahme in unsere Partnerschaft führen sollen. Möglich White & Case LLP Direkteinstieg Traineeprogramme: maßgeschneidertes Ausbildungsprogramm mit On-the-Job- und Off-the-JobKomponenten (Innendienst 12 Monate, Außendienst 24 Monate) Direkteinstieg laufend Traineeprogramm Innendienst: zum 01.10. eines Jahres Traineeprogramm Außendienst: zum Quartalsbeginn Auswahlverfahren Bewerbungsgespräche und zum Teil fachlich orientiertes Assessment Center Einstiegsgehalt 46.000 bis 48.000 Euro pro Jahr 38 Standorte in 26 Ländern Mehr als 230 Rechtsanwälte Bedarf an HochschulabsolventInnen 150 bis 200 Referendare und wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w) Ca. 25 bis 35 Rechtsanwälte (m/w) Tätigkeitsbereiche Wir beraten in allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Unsere umfassende Kompetenz spiegelt sich in unseren Practice Groups wider: www.whitecase.com/de/practices/ Anforderungsprofil Wir suchen Juristen (m/w), die über eine deutlich überdurchschnittliche juristische Qualifikation verfügen. Die Internationalität unserer Mandate setzt sehr gute Englischkenntnisse voraus. Karriereaussichten Wir bieten Berufseinsteigern (m/w) den Einstieg in ein hochmotiviertes, international agierendes Team: WE ARE GLOBAL. ARE YOU? Sie werden frühzeitig in die Beratung nationaler und internationaler Unternehmen und Finanzinstitute bei anspruchsvollen und komplexen Mandaten eingebunden. Bei Ihrer fachlichen und persönlichen Aus- und Weiterbildung unterstützen wir Sie mit unserem umfassenden Fortbildungsprogramm „The Learning Forum“. Es besteht auch die Möglichkeit eines Secondments in einem internationalen White & Case-Büro oder bei einem unserer Mandanten. Angebote für ReferendarInnen Ausbildung in der Anwalts- und Wahlstation, Nebentätigkeit für Referendare (m/w), Teilzeit beschäftigung für Doktoranden (m/w) sowie Praktika für Studenten (m/w) ab dem 4. Semester Auslandseinsatz Möglich Einstiegsvergütung Bis zu 100.000 Euro für Berufseinsteiger Siehe Anzeige Seite 29 Auslandstätigkeit Abhängig vom Unternehmensbereich Angebote für StudentInnen Praktikum: Mindestdauer 8 Wochen, Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Vordiplom bzw. 2. Fach semester eines Bachelor-Studiengangs Betreuung von Diplomarbeit bzw. Thesis auf Anfrage (Voraussetzung: vorheriges Praktikum bei R+V) Siehe Anzeige Seite 33 47 Handzeichen Foto: Andreas Thiel Andreas Thiel ist der „Hexer“. Nicht der aus den Edgar-Wallace-Filmen, sondern der im Handballtor. Von 1979 bis 2001 spielte der gebürtige Lünener auf höchstem Niveau in der Bundesliga und galt wegen seiner herausragenden Qualitäten als der weltbeste Handballtorhüter. Häufig kamen die Gegner einfach nicht an ihm vorbei, es war „wie verhext“, daher der Spitzname. Doch Thiel war nicht nur Leistungssportler: Der 55-Jährige studierte Rechtswissenschaften und betreibt heute eine zivilrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei in Köln. www.thiel-schaefer.de Andreas Thiel Rechtsanwalt und früherer Handball-Nationaltorwart 1. Der ehemalige Bundestrainer Petre Iv nescu hält Sie für den intelligentesten Torhüter, den er jemals trainiert hat. Wie hilft Klugheit bei der Abwehr von harten Handballwürfen? 2. Lässt sich das Urteilsvermögen als Handballtorwart mit dem eines Juristen vergleichen? 3. Ihr legendärer Spitzname ist der „Hexer“. Wenn Sie wirklich hexen könnten, welches in Ihren Augen unsinnige Gesetz würden Sie aus der Welt zaubern? 4. Was ist das schönere Gefühl: einen Siebenmeter zu halten oder vor Gericht einen Fall zu gewinnen? 5. Leistungssportkarrieren sind hart, Jura ist ein zeitintensives Studium. Da auch Ihr Tag nur 24 Stunden hat: Wie haben Sie als Student Ihr Leben organisiert? 6. Welchen Moment Ihrer Handballkarriere werden Sie nie vergessen? 7. ... und haben Sie als Rechtsanwalt einen ähnlich intensiven Moment erlebt? 8. In welcher Berufskleidung fühlen Sie sich wohler: im Trainingsanzug oder im richtigen Anzug? 9. Hatten Sie als Jurist mehr Verständnis für die Schiedsrichter beim Handballspiel? 10. Die junge Handballgeneration spielt wesentlich körperlicher und schneller als Sie damals. Wie bewerten Sie den Unterschied zwischen jungen und erfahrenen Juristen? 11. Legendär war Ihr tiefer Blick in die Augen des Gegners vor einem Siebenmeter. Oft haben Sie gehalten. Hilft diese Taktik auch im Gerichtssaal? 12. Ihr Ratschlag an Nachwuchsjuristen, wie kann es gelingen, auch in brenzligen Situationen cool zu bleiben? 48 Innovation matters, and it starts with YOU Sie haben den Mut, weiterzudenken und Neues auszuprobieren. Sie glauben an Ihre Ideen, inspirieren andere und sorgen damit für echte Impulse. Was Sie suchen, sind neue Freiräume zum Durchstarten. Entfalten Sie Ihr Potenzial und gestalten Sie den Erfolg von Deloitte mit – persönlich, innovativ, nachhaltig. Es ist Ihre Zukunft. Wie weit wollen Sie kommen? www.deloitte.com/careers Besuchen Sie uns www.facebook.com/Deloitte.Deutschland © 2015 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 0815 Etwas, das Sie nicht von uns und wir nicht von Ihnen erwarten. Zeigen Sie Ihre Klasse als Referendar oder wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w) in Frankfurt am Main Wir suchen Nachwuchsjuristen mit überdurchschnittlichen Studien- bzw. Examensleistungen, hervorragenden Englischkenntnissen und Interesse an wirtschaftlichen Themen. Wir sind zu einer der führenden internationalen Wirtschaftskanzleien geworden, weil wir hohe Ansprüche an unsere Leistungen, an die von uns erarbeiteten Lösungen und vor allem an uns selbst stellen. Wenn Sie genauso anspruchsvoll sind, sind Sie bei uns herzlich willkommen. Mayer Brown llp Alexandra König, Human Resources Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main T +49 69 7941 1212, [email protected] Americas | Asia | Europe | www.mayerbrown.com Mayer Brown LLP ist eine Partnerschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Illinois, U.S.A.
© Copyright 2024 ExpyDoc