karriereführer recht 1.2015 - karriereführer-Bewerbung

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Das Jobmagazin für Hochschulabsolventen # 03.2015 – 08.2015
Themen und Menschen
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recht
Robin Hood der Lüfte • Presserecht • Work-Life-Balance •
Social Media als Kündigungsgrund • Transformation21 •
Andreas „der Hexer“ Thiel • Autorin Inger-Maria Mahlke
Top-Interview
Prof. Dr. Jack Nasher
Jurist, Psychologe und Autor
Wirtschaftsrecht
Mit Recht zum Unternehmenserfolg
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Köln im März 2015
wer heute ein Unternehmen lenkt, stellt sich einer großen Aufgabe. Nicht nur, dass
es darum geht, Umsätze zu erwirtschaften und Arbeitsplätze zu schaffen. In fast
allen Gebieten sehen sich die Vorstände und Geschäftsführer verschärft mit
rechtlichen Fragestellungen konfrontiert.
Gefragt sind daher Wirtschaftskanzleien, die ihre Mandanten bei allen juristischen
Fragen begleiten. Moderne und erfolgreiche Wirtschaftsjuristen sind dabei
Vertrauenspersonen, die schon im Vorfeld Klippen erkennen und bei der Arbeit mit
ihren Mandanten die Rolle eines juristischen Beraters einnehmen. Ein spannender
und anspruchsvoller Job, der beim Nachwuchs sehr begehrt ist. Was man können
muss und wie die Arbeit konkret aussieht, darüber erzählen wir in unserem TopThema (ab Seite 8).
Die Geschichten in dieser neuen Ausgabe des karriereführer recht zeigen zudem
die große Vielfalt der juristischen Berufe. Wir schauen Spezialisten für Patienten-,
Presse- sowie Reise- und Luftverkehrsrecht über die Schulter (ab Seite 24).
Lügt jemand oder sagt er die Wahrheit? Und wenn er denn lügt: Was ist die
Wahrheit? Dass Juristen einen besonderen Bezug zur Wahrheit haben, ist kein
Geheimnis. Jack Nasher, Diplom-Jurist und Bestseller-Autor, gibt in seinen Büchern
und Vorträgen praxisnahe Hinweise darauf, wie man Lügnern auf die Schliche
kommt und ihnen die Wahrheit entlockt. Das Handwerkszeug: gute Fragen und
Empathie. Mehr zur Wahrheitsfindung im Interview (ab Seite 18).
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Impressum: karriereführer recht 1.15 14. Jahrgang, 03.2015-08.2015 Das Jobmagazin für Hochschulabsolventen ISSN: 1619-0025 Herausgeber: Transmedia Verlag GmbH &
Co. KG, Weyertal 59, 50937 Köln Fon: 0221 4722-300 Fax: 0221 4722-370 E-Mail: [email protected] Web: karrierefuehrer.de Redaktionskonzept: Viola Strüder, Transmedia
Verlag GmbH & Co. KG Redaktion dieser Ausgabe: André Boße, Meike Nachtwey (verantw.), Frau Nachtwey, Agentur für Angelegenheiten, Annostraße 45, 50678 Köln
Schlussredaktion: Sabine Olschner Freie Mitarbeit: Stefan Trees Anzeigen: Thomas Böttcher (verantw.), Transmedia Verlag GmbH & Co. KG, Weyertal 59, 50937 Köln Anzeigendisposition und -technik: Verlag LOSS JONN Meike Goldmann, Neufelder Straße 18, 51067 Köln, Fon: 0221 6161-267, E-Mail: [email protected] Onlineauftritt www.
karrierefuehrer.de Thomas Böttcher (verantw.) Grafik: Olaf Meyer, Köln DTP/Lithografie: Köllen Druck+Verlag GmbH, Bonn+Berlin Druck: westermann druck GmbH, Georg-Westermann-Allee 66, 38104 Braunschweig, Fon: 0531 708-501, Fax: 0531 708-599 Fotos: Cover: Fotolia/Rawpixel Verlag: Transmedia Verlag GmbH & Co. KG, Weyertal 59, 50937 Köln,
Fon: 0221 4722-300, Fax: 0221 4722-370 Geschäftsführerin: Viola Strüder. In der karriereführer-Reihe erscheinen in der Transmedia Verlag GmbH & Co. KG, Köln, die Publikationen:
karriereführer frauen in führungspositionen: März karriereführer recht: März und September karriereführer wirtschaftswissenschaften: März und September karriereführer ingenieure: April und Oktober karriereführer hochschulen: April und Oktober karriereführer banken/versicherungen: Mai karriereführer consulting: Mai karriereführer green-tech:
Juni karriereführer naturwissenschaften: September karriereführer informationstechnologie: Oktober karriereführer handel: November karriereführer bauingenieure: November. Der karriereführer recht wird auf 100 % chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt. Alle Rechte vorbehalten. Auszüge dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Verlages
vervielfältigt oder verbreitet werden. Dies gilt auch für die Vervielfältigung per Kopie oder auf CD-ROM sowie die Aufnahme in elektronische Datenbanken.
1
Foto: Fotolia/pingvin57
Top-Thema
Zukunft
Einsteigen
Mit Recht zum
Unternehmenserfolg
„Komplexität ist der Rohstoff für
Information“
Management-Berater Prof. Dr.
Fredmund Malik spricht im Interview
von der „Großen Transformation21“ und
wie sich der Nachwuchs rüsten kann.
Jung und erfolgreich bei:
Linklaters
Der Berufsstart von Dr. Carsten A. Paul
ist geglückt.
8
In der modernen Wirtschaft sind
Juristen als rechtliche Berater nicht
mehr wegzudenken. Die Nachfrage
nach Wirtschaftsrechtlern steigt.
10
16
Top-Jurist
Viel können, viel erreichen
Die Anforderungen an
Wirtschaftsjuristen sind hoch.
Die Karrierechancen aber auch.
18
14
Der Jurist, Wirtschaftspsychologe und
Autor im Interview.
„So wichtig wie der Antriebsriemen
für den Motor“
Interview mit Prof. Dr. Rolf
Schwartmann, Professor für
Öffentliches und Internationales
Wirtschaftsrecht an der FH Köln. Er
prognostiziert mehr Arbeitsplätze für
Wirtschaftsjuristen.
2
Prof. Dr. Jack Nasher
Foto: Campus Verlag
Foto: Fotolia/Rawpixel
Inhalt :
Prof. Dr. Jack Nasher
M. Sc. (Oxford)
22
Spezialisten
24
Robin Hood der Lüfte
Der Reise- und Luftverkehrsrechtler.
26
Für die Patienten kämpfen
Der Patientenrechtler.
28
Mächtige Kontrollinstanz
Die Presserechtlerin.
Foto: Autogrammkarte/privat
Inger-Maria Mahlke
Foto: Sibylle Baier
Foto: Fotolia/viennapro
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Coach
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Pflichtstation
Projekt
Handzeichen
Karriereleiter: Das Zweite Staatsexamen
Das sichere Beherrschen von Formalien
und der Umgang mit „exotischen
Themen“ sind essenzielle Bestandteile
des Examens.
Kündigungsgrund YouTube-Video?
Sebastian Belzner, LL.M. (University of
Sydney), ist Rechtsanwalt bei Beiten
Burkhardt in München und hat eine
Antwort auf die Frage.
Andreas Thiel
Handschriftliches vom heutigen Rechtsanwalt und früheren Handballtorwart.
30
34
Work-Life-Balance
Special
Individuelle Lösungen für eine flexible
Anpassung
Teilzeit, Sabbatical, Home Office,
Kinderbetreuungsservice – Work-LifeBalance ist ein wichtiges Thema, zum
Beispiel bei Gleiss Lutz.
Mein erster Prozess
Dr. Lisa B. Reiser, Associate bei Baker &
McKenzie, beschreibt, wie sie ihren ersten
Prozess gewonnen hat.
32
38
Anders erfolgreich
40
„Das Warum ist meine Motivation zum
Schreiben“
Nachdem sie das Erste juristische
Staatsexamen bestanden hat, tut
Inger-Maria Mahlke das, was sie tun
wollte, seit sie fünf Jahre alt war:
schreiben.
48
Standard
01
01
02
04
06
Editorial
Impressum
Inhalt
Inserenten
Kurz + knapp
Service
42
44
Checkliste Bewerbung
Kanzlei-/Firmenporträts
karriereführer crossmedial
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3
Foto: Fotolia/ Rawpixel
karriereführer recht
1.2015
Inserenten
BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
23
Deloitte
U3
Der Entrepreneurs Club
35
German Graduate School of Management and Law gGmbH
33
Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuerberater
31
Heuking Kühn Lüer Wojtek
HFH • Hamburger Fern-Hochschule gem. GmbH
Hogan Lovells International LLP
15
5
IQB Career Services GmbH
37
Jobware Online-Service GmbH
43
Linklaters LLP
U2
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mayer Brown LLP
4
7
11
U4
R+V Versicherung AG
33
White & Case LLP
29
Kurz+
knapp
karriereführer finanzdienstleistungen
2007/2008
Von Meike Nachtwey
Buchtipp: Sie wissen alles
Big Data ist das aktuelle Schlagwort, und wir fragen uns, ob wir die Kontrolle über unsere
Daten längst verloren haben. Die Juristin Yvonne Hofstetter ist Expertin für künstliche Intelligenz und klärt in ihrem neuen Buch darüber auf, dass die Datenmassen, die sekündlich
abgegriffen werden und durchs Internet fluten, allein noch kein Risiko sind. Die Gefahr für
die freiheitliche Gesellschaft geht von intelligenten Algorithmen aus. Diese analysieren,
prognostizieren und berechnen uns neu – autonom, schnell, überall und immer. Sie verbreiten sich als selbstlernende Haustechnik, vernetzte Autos oder elektronische Armbänder
und können uns so immer und überall noch besser kontrollieren. Hofstetter fordert dazu
auf, das wichtigste Grundrecht unserer Gesellschaftsordnung, die Menschenwürde, gegen
die digitale Revolution zu verteidigen. Sie plädiert für eine neue Gesetzgebung, eine Ethik
der Algorithmen und eine gesellschaftliche Debatte darüber, was der Mensch in Zukunft
sein will.
Yvonne Hofstetter: Sie wissen alles. Wie intelligente Maschinen in unser Leben eindringen und warum wir für unsere Freiheit kämpfen müssen. C. Bertelsmann Verlag 2014.
ISBN 978-3570102169. 19,99 Euro
Outsourcing automatisiert
Seit Juli 2014 gibt es Edicted, eine Internetplattform, die Juristen an Juristen vermittelt.
Anwälte, die beispielsweise Rechercheaufgaben aus Zeitgründen nicht selbst erledigen
können oder Hilfe bei Gutachten oder Schriftsätzen brauchen, finden in dem Portal den
passenden Experten, an den sie diese Aufgabe outsourcen können – und das für jedes
Rechtsgebiet. Einzigartig ist, dass die Plattform das Outsourcing auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt automatisiert und standardisiert. Auftraggeber müssen nicht selbst auf der
Plattform lange nach einem geeigneten Auftragnehmer suchen, sondern bekommen passende Vorschläge. Ziel der Gründer des Portals ist es, dass so Rechtsfragen und Probleme
effektiver und kostengünstiger bearbeitet werden können. Mehr Infos über das Internetportal unter www.edicted.de.
„Good Governance – Rechtsgestaltung“
6
Foto: Olaf Meyer
Zum Wintersemester 2014/2015 führte die Juristische Fakultät der Uni Rostock einen neuen
Masterstudiengang ein. Der konsekutive Masterstudiengang „Good Governance-Rechtsgestaltung“ ist deutschlandweit der erste Studiengang dieser Art und ist ein forschungsorientierter Master mit einer stark rechtspolitischen Ausrichtung. Er ist auf zwei Semester
angelegt und vermittelt quer zu den klassischen juristischen Disziplinen grundlegende
Methoden und Schwerpunktgebiete einer rechtsgestaltenden Tätigkeit. Dadurch erhalten
die Studierenden die Befähigung, in den Bereichen guter Regierungsführung tätig zu werden, zum Beispiel in Politik- und Unternehmensberatungen, in Vereinen, Verbänden, oder
bei Versicherungen. Ein Absolvent dieser Studienrichtung kann beispielsweise Mitarbeiter
eines Abgeordneten werden oder kann in europäischen und internationalen Organisationen oder auch in der Verwaltung arbeiten. Mit dem erfolgreichen Abschluss erlangen die
Studierenden den akademischen Grad Master of Laws (LL.M.).
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an allen Standorten
Heuking Kühn Lüer Wojtek ist mit mehr als 300 fachlich spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren an insgesamt zehn Standorten vertreten. Die Kanzlei ist damit eine der
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karriereführer recht
1.2015
Wirtschaftsrecht
Mit Recht
zum Unternehmenserfolg
8
Gefragt. Aus der modernen Wirtschaft sind Juristen als rechtliche Berater
nicht mehr wegzudenken. Sie gestalten Regeln, schützen vor Haftung, entschärfen Risiken und denken strategisch. Entsprechend steigt die Nachfrage nach
Wirtschaftsrechtlern – wobei der Nachwuchs auf eine Branche mit steigenden
Qualitätsansprüchen trifft.
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Foto: Fotolia/Rawpixel
14
Top-Thema
Viel können, viel erreichen
Die Anforderungen an Wirtschaftsjuristen
sind hoch. Die Karrierechancen aber auch.
„So wichtig wie der Antriebsriemen
für den Motor“
Interview mit Prof. Dr. Rolf Schwartmann,
Professor für Öffentliches und Internationales Wirtschaftsrecht an der FH Köln.
Er prognostiziert mehr Arbeitsplätze für
Wirtschaftsjuristen.
9
karriereführer recht
1.2015
Viel können, viel erreichen
Strukturen für Compliance
schaffen, digital und international
arbeiten, die Branchen kennen:
Die Anforderungen an
Wirtschaftsjuristen sind hoch.
Die Karrierechancen aber auch.
10
Foto: Fotolia/jd-photodesign
Von André Boße
Es gibt Anglizismen, die durchaus sinnvoll sind. Compliance zum Beispiel. Fällt
der Begriff im Kreise von Wirtschaftsjuristen, wissen sie schnell, was gemeint
ist. Will man ihn dagegen übersetzen,
benötigt man einige Worte mehr. „Er
steht für die Regeleinhaltung, aber eben
auch die Implementierung von Strukturen zur Einhaltung der internen und
externen Vorschriften für die Führung
eines Unternehmens“, definiert Dr. Reinhard Lutz den Begriff. Für den Partner
der Wirtschaftskanzlei Lutz Abel mit
Hauptsitz in München ist es unstrittig,
dass der Bereich Compliance weiter an
Gewicht gewinnt. „Hauptgrund ist der
höhere Haftungsdruck, der auf die Vorstände und die Geschäftsleitung der
Unternehmen wirkt.“ In den Chefetagen
herrscht eine große Unsicherheit: „Man
fragt sich: Was bedeutet das für uns,
was müssen wir machen, wozu müssen
wir uns verpflichten?“ Die Folge: Der
rechtliche Beratungsbedarf steigt. „Börsennotierte Unternehmen kennen
zumindest die Grundzüge von Compliance“, sagt Lutz, „aber schon im Mittelstand herrscht bei den Begriffen rund
um dieses Themenfeld eine große
Unklarheit.“
Haftungsrisiko steigt
Das Beispiel Compliance zeigt, warum
Wirtschaftsjuristen in der Firmenwelt
weiterhin gefragt sind. Der Alltag wird
für die meisten Unternehmen immer
komplexer, immer internationaler.
Zudem steigen die Anforderungen an
die Leitung dieser Unternehmen. Nicht
nur, dass sie ihre Firmen sicher durch die
globale Welt steuern müssen: Werden
eklatante Fehlentscheidungen getroffen
oder Regeln nicht eingehalten, ist die
Gefahr, persönlich dafür haftbar
gemacht zu werden, um ein Vielfaches
größer als noch vor einigen Jahren.
„Daher stellen sich die Unternehmensleitungen immer früher der Frage, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen,
um Strukturen zu schaffen, die sicherstellen, dass sie ihre Verpflichtungen
erfüllen“, sagt Reinhard Lutz. Doch diese
Strukturen entstehen nicht von alleine.
Hier ist das Know-how von juristischen
Beratern entscheidend, „wobei diese
Arbeit ein wenig in Richtung Unternehmensberatung geht“, wie Lutz sagt. „Um
die Compliance einzurichten, muss ich
die Abläufe und Verantwortlichkeiten in
einem Unternehmen kennen, denn nur
dann kann ich auch die Risiken erkennen, zum Beispiel bei strafrechtlichen
Themen wie Korruption oder Untreue.“
Für junge Juristen, die es einerseits verstehen, sich in Unternehmen hineinzudenken, und andererseits das juristische
Werkzeug mitbringen, um Strukturen zu
erstellen, ergeben sich somit exzellente
Karrierechancen. Dabei ist „neben Reaktionsschnelligkeit die Qualität das A und
O in unserer Arbeit“, wie Dr. Alexander
von Bergwelt, Senior Partner Germany
der Kanzlei Norton Rose Fulbright sagt.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Karriere sei erstens das einwandfreie
Foto: Fotolia/peshkova
Top-Thema
Miteinander Großes schaffen. Wir sind stolz auf unsere kollegiale
Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Mit gegenseitigem Respekt und
flachen Hierarchien ziehen wir ohne Allüren an einem Strang.
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karriereführer recht
1.2015
Top-Thema
Buchtipp: Compliance
Wer als Jurist im Unternehmen
Strukturen zur Compliance erschafft,
greift tief in die Kultur des Mandanten
ein. Wie sich solche anspruchsvollen
Prozesse in der Praxis erfolgreich
umsetzen lassen, zeigt das Buch „Praxiswissen Compliance“ von Tilman Eckert.
Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der
Frage, wie sich die teilweise bereits
vorhandenen Aspekte in eine
allumfassende Compliance-Struktur
integrieren lassen.
Tilman Eckert: Praxiswissen Compliance –
Erfolgreiche Umsetzung im Unternehmen. Haufe-Lexware 2014.
ISBN 978-36480495. 49,95 Euro
Beherrschen des Handwerks und zweitens die Fähigkeit, ein vertrauensvolles
Verhältnis und eine persönliche Beziehung zu dem Mandanten aufzubauen.
„Mein Mandant muss wissen, dass ich
seine Situation im Ganzen verstehe –
sowohl seine Branche und sein Umfeld
als auch die individuellen Bedürfnisse
seines Unternehmens.“
Während es hier durchaus auf Erfahrung ankommt, beobachtet Alexander
von Bergwelt eine Entwicklung in den
Kanzleien, die den Nachwuchsjuristen
zupasskommt: Die Digitalität wird
immer wichtiger. „Mandanten fordern,
wo es möglich ist, immer häufiger eine
schnellere und günstigere Umsetzung
von Projekten – beispielsweise durch die
Verwendung von standardisierten Verträgen“, so der Senior Partner. Daher
werde derzeit diskutiert, inwiefern
Rechtsdienstleistungen automatisiert
werden können – mit Folgen für den
Arbeitsalltag in den Kanzleien: Arbeitsprozesse verlagerten sich zunehmend in
den digitalen Bereich, zumal es immer
häufiger vorkomme, dass Digital Natives
die Unternehmen leiten, für die ein
Wirtschaftsjurist tätig ist. „Das“, so von
Bergwelt, „wird sich in Zukunft noch verstärken, was sich dann auch auf die
Akquisition von Mandanten auswirken
kann.“
Back Office? Gibt es nicht
Wie schnell Einsteiger in vielen Wirtschaftskanzleien an konkreten Mandanten mitarbeiten, zeigt ein Beispiel aus
der Kanzlei Milbank, Tweed, Hadley &
McCloy, von dem Dr. Thomas Kleinhei-
12
sterkamp, Partner im Münchener Büro,
berichtet. „Kürzlich hat einer unserer
jungen Kollegen bereits an seinem zweiten Arbeitstag an Verhandlungen zu
einer internationalen Unternehmensbeteiligung teilgenommen und diese
dann ohne Unterbrechung begleitet, bis
die Transaktion nach etwa zwei Monaten unterzeichnet war.“ Auch in den
deutschen Büros der internationalen
Kanzlei Jones Day ist das Einstiegstempo hoch. „Wir hören oft die Frage, wo
denn das Back Office sei. Die für viele
überraschende Antwortet lautet: Es gibt
hier kein Back Office“, sagt Partner
Johannes Zoettl. „Erst im letzten Jahr
hatten wir hier im Büro einen jungen
Kollegen, der schon nach einem halben
Jahr eigenverantwortlich eine EU-Fusionskontrolle geführt hat.“
Die Lernkurve ist also mitunter steil,
wobei Milbank-Partner Thomas Kleinheisterkamp auch feststellt: „Als Wirtschaftsanwalt lernt man nie aus – eine
Erkenntnis, die viele unserer jungen Kolleginnen und Kollegen überrascht.“ Zu
den Anforderungen in den zwei deutschen Büros der internationalen Kanzlei
in Frankfurt und München zählen zum
einen formale Qualifikationen: „Unsere
Nachwuchsjuristen“, so der Partner,
„zählen zu den absolut Besten ihrer
Jahrgänge.“ Genauso wichtig sind
jedoch Wissbegierde, Teamfähigkeit,
Eigenverantwortung sowie Geduld,
denn der Nachwuchs erhält in den
Kanzleien die Chance, das juristische
Handwerk und seine wirtschaftlichen
Bezüge in der Praxis immer weiter zu
vertiefen. Organisiert wird die Arbeit bei
Foto: Fotolia/kantver
Foto: Fotolia/peshkova
Ein weiterer Vorteil der kleinen Teams:
Diese können sich intensiver mit den
Branchen der Mandanten auseinandersetzen – ein wichtiger Bestandteil der
juristischen Beratung. „Für unsere Mandanten sind über die rechtliche Expertise hinaus eine detaillierte Branchenkenntnis und, ganz generell, ein profundes Verständnis für wirtschaftliche
Zusammenhänge von sehr großer
Bedeutung“, sagt Dr. Christian Schede,
Managing Partner Germany der Wirtschaftskanzlei Olswang. So erwarten die
Mandanten aus technischen Unternehmen von ihren anwaltlichen Beratern
zum Beispiel fundiertes Know-how über
die betreffenden Technologien. Der
Nachwuchs erhält im Laufe der Einstiegsphase genügend Zeit, sich dieses
Wissen anzueignen. Doch, so Schede,
„werden zunehmend auch von jüngeren
Anwälten bereits Grundkenntnisse in
den Bereichen Bilanzkunde, Preis- und
Kostenkalkulationen und Steuern
erwartet“. Weiterhin überzeugen die
Wirtschaftsjuristen bei ihren Mandanten mit ihrer Expertise über marktübliche Vertragsstandards sowie über zu
erwartende rechtliche Entwicklungen.
„Das sind alles Voraussetzungen, um in
der strategischen und rechtlichen Beratung und beim Erkennen neuer
Geschäftsmodelle und Produkte zu
punkten“, sagt der Managing Partner
von Olswang in Deutschland.
Schwach in Englisch? Null Toleranz
Doch alles strategische und rechtliche
Denken auf hohem Niveau ist nur die
Hälfte wert, wenn es nicht über die
deutschen Grenzen hinaus kommuniziert werden kann. „Die Branche differenziert sich. Es gibt die national oder
regional fokussierten Kanzleien und die
globalen Sozietäten. Bei Letzteren muss
die internationale Integration reibungslos funktionieren“, sagt der Jones-DayPartner Johannes Zoettl. Daher sei es
heute in vielen Wirtschaftskanzleien
Standard, dass die Wirtschaftsanwälte
sowohl mündlich als auch schriftlich im
Englischen genauso sicher sind wie im
Deutschen. „Die Mandanten erwarten
das so. Hier gilt: null Toleranz, wenn
deutliche Schwächen offenkundig werden“, so Zoettl. Der Anspruch ist also
nicht ohne. Dafür sind die Chancen
hoch, schnell voranzukommen, wenn
man ihn erfüllt. Zoettl: „Im Spitzensegment gibt es weniger geeignete Kandidaten als nachgefragt werden. Wenn
der juristische Nachwuchs also den
Leistungs- und Qualitätsprofilen entspricht, besitzt er ausgezeichnete Karrierechancen.“
Inhouse-Karriere
als Unternehmensjurist
Wer sich nach dem Studium der
Rechtwissenschaften für einen Job mit
Schwerpunkt Wirtschaft interessiert,
kann auch eine Laufbahn als Unter­
nehmensjurist in der Rechtsabteilung
eines Unternehmens einschlagen. Im Jahr
2011 hat sich der Bundesverband der
Unternehmensjuristen (BUJ) gegründet,
der u.a. das Ziel hat, Inhouse-Juristen
näher an das Top-Management heran­
zuführen. Darüber hinaus gibt es Fortund Weiterbildungsangebote sowie
Förderprogramme für den Nachwuchs.
Infos unter: www.buj.de
Foto: Fotolia/rcx
Milbank in kleinen Teams, die häufig
ausschließlich an einem Mandat arbeiten. „Dadurch wird die Ineffizienz vermieden, die man beobachten kann,
wenn bei großen Teams häufig die
Mannschaften wechseln“, so Kleinheis­
terkamp. Das erfreue die Mandanten –
aber auch den Nachwuchs, der sich in
diesen kleinen und konstanten Teams
besser aufgehoben fühle.
13
karriereführer recht
1.2015
karriereführer recht
1.2015
Foto: D. Boxberg
Top-Thema
„So wichtig wie der Antriebsriemen
für den Motor“
Prof. Dr. Rolf Schwartmann ist Professor für Öffentliches und
Internationales Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule Köln. In seiner Lehre und Forschung legt er Wert auf Praxisnähe. Seine Prognose für Wirtschaftsjuristen: Die Komplexität des Rechts steigt – und
das schafft Arbeitsplätze. Von André Boße.
Zur Person
Professor Dr. Rolf Schwartmann, geboren
1965 in Düren, leitet an der FH Köln die
Forschungsstelle Medienrecht an der
Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften. Nach seinem Zweiten
Staatsexamen war er zunächst als
Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt
Verwaltungsrecht in einer Kölner Kanzlei
tätig. Seine Professur für insbesondere
Öffentliches und Internationales
Wirtschaftsrecht an der FH Köln
trat der 49-Jährige 2004 an.
Ob Compliance, Haftungsfragen oder
Vergleiche: Was früher für die Unternehmen ohne anwaltliche Hilfe ging, ist
heute ohne juristische Beratung riskant
und gefährlich. Wie beurteilen Sie den
Wandel des Wirtschaftsrechts?
Wenn die Anforderungen der Lebenswirklichkeit und das Recht komplexer
werden, steigen auch die rechtlichen
Anforderungen. Das kann man aus
Sicht der Juristen nur begrüßen, denn
sie leben davon, das Recht anzuwenden und zu vermitteln. Der Wandel
schafft also Arbeitsplätze. Ob rechtliche Komplexität aber dem Recht und
dem Rechtsverständnis in der Gesellschaft dient, das ist eine andere Frage.
Wie meinen Sie das?
Die Entwicklung des Internets verschärft dieses Problem. Jedermann
nutzt Mediendienste wie Facebook zu
privaten oder gewerblichen Zwecken,
ohne die Reichweite und Bedeutung
14
der bei der Nutzung auftretenden
Rechtsfragen etwa aus dem Urheberrecht oder dem Datenschutzrecht zu
kennen. Die Nutzungsbedingungen
von Facebook zum Beispiel enthalten
etwa halb so viele Worte wie unsere
Verfassung. Die Konsequenz ist, dass
man sie nicht liest und den Dienst
nutzt, ohne die Bedingungen der Nutzung zu kennen. Das ist nicht gerade
verantwortungsbewusstes Handeln.
Das ist für die Rechtskultur nicht förderlich.
Die Verflechtungen zwischen Unternehmen, Staaten und sonstigen internationalen Akteuren werden immer
dichter, zeitgleich entstehen neue
Regulierungen und Haftungen. Stimmt
der Eindruck, dass Wirtschaftsjuristen
dauerhaft gefragt sind?
Völlig. Solange das Recht Verhalten
steuert und bestimmt, brauchen wir
Menschen, die es verstehen, seine
Foto: Fotolia/jpholmi
Was muss ein Wirtschaftsjurist können,
um den Anforderungen des Rechtsbereichs und seiner Mandanten gerecht zu
werden? Muss er nebenher auch noch
ein vollwertiger BWLer sein?
Wer einen einhundertprozentigen
Juristen und einen einhundertprozentigen Ökonomen will, der muss zwei
Personen einstellen. Wirtschaftsjuristen sind keine eierlegenden Wollmilchsäue, sondern Absolventen eines Studiums, das ihnen solide Grundkenntnisse
in unterschiedlichen Bereichen vermitteln. Ich denke, dass Flexibilität und die
Bereitschaft, sich fächerübergreifend
einzusetzen, eine entscheidende Stärke unserer Absolventen ist. Wenn die
beruflichen Anforderungen oder persönliche Neigungen sie mehr mit juristischen Anforderungen konfrontieren,
dann haben sie das Rüstzeug, sich hier
zu spezialisieren. Dasselbe gilt umgekehrt für ökonomische Inhalte.
Müssen Wirtschaftsjuristen aufpassen,
dass sie sich nicht in Richtung eines
Unternehmensberaters mit leicht juristischem Schwerpunkt entwickeln?
Wer das will und darin seine Chance
sieht, der kann das ruhig werden. Für
mich wäre das kein schlechtes Berufsbild. Es ist gut, wenn man betriebswirtschaftlich erforderliche Notwendigkeiten ermöglichen hilft, aber dabei die
Anforderungen und Bedachtnahmen
des Rechts nicht aus den Augen verliert. Wie schwer der leichte juristische
Schwerpunkt dann wird, kann jeder für
sich entscheiden.
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und ihm damit seine Wirkmacht
geben. Das Recht benötigt Juristen
genauso wie ein Motor einen Antriebsriemen. Wenn sie dann auch noch
Kenntnisse in wirtschaftlichen Fragen
haben, dann ist das natürlich ein
besonderes Plus.
karriereführer recht
1.2015
Interview
Zukunft
Prof. Dr. Fredmund Malik:
Komplexität
ist der Rohstoff für
Information“
Prof. Dr. Fredmund Malik zählt zu
den profiliertesten Wirtschaftswissenschaftlern Europas. Schon 1997
schrieb er erstmals von der „Großen
Transformation21“, einem allumfassenden und rasanten Wandel der
Wirtschaft, der zu mehr Komplexität
führt. Was das für Manager und
Nachwuchskräfte – und in der Folge
auch für Wirtschaftsjuristen – bedeu-
tet, erklärt er im Interview.
Das Gespräch führte André Boße.
16
Herr Professor Dr. Malik, Sie sprechen
von der Großen Transformation21 als
einer Umwandlung, wie sie nur alle
rund 200 Jahre vorkommt. Woran
machen Sie fest, dass wir gerade Wirtschaftsgeschichte schreiben?
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird
derzeit weit mehr als nur Wirtschaftsgeschichte geschrieben. Die Große
Transformation21 führt von der Alten
Welt, wie wir sie kannten, zu einer
grundlegend Neuen Welt.
Was sind die stärksten Antreiber dieses
Wandels?
Zu den stärksten Triebkräften zählen
die Demografie, die Entwicklung von
Wissenschaft und Technologie – insbesondere der Informatik und der Biowissenschaften –, die Ökologie mit ihren
kaum überblickbaren Risiken und
schließlich die Ökonomie – und hier vor
allem die historisch größte globale Verschuldung so gut wie aller Wirtschaftssektoren. Zusammen erzeugen diese
Treiber eine exponentiell wachsende
Komplexität, mit der die meisten Organisationen noch gar nicht umgehen
können. Was diesen Wandel so einzigartig macht, ist die immer dichtere Vernetzung von immer mehr Lebensbereichen, die eine Dynamik eines sich
selbst beschleunigenden Wandels zur
Folge hat.
Aber gab es Wandel nicht auch in früheren Zeiten?
Ja, es gab regelmäßig Transformationsepochen, die mit unserer Zeit erstaunliche Ähnlichkeiten haben. Sie traten
jedoch nicht so stark ins Bewusstsein
der Menschen, weil sie jeweils drei bis
vier Generationen überspannten, so
dass sich die Jüngeren daran jeweils
nicht mehr erinnern können. Nur wenige interessieren sich für Geschichte so
gründlich, dass ihnen diese Transformationen als Ganzes bewusst wären.
Was folgt aus dieser Transformation?
Foto: Manuela Theobald
Zur Person
Prof. Dr. Fredmund Malik, geboren 1944 in Österreich, ist
habilitierter Professor für Unternehmensführung, Special
und Honorary Professor an drei chinesischen Universitäten
sowie international ausgezeichneter Managementexperte.
Seine Denkfabrik für ganzheit­liche system-kybernetische
Managementsysteme mit Sitz in St. Gallen ist weltweit führend. Malik gehört zu den profiliertesten Managementvordenkern und ist Bestsellerautor von mehr als zehn Büchern.
Er erhielt mehrere Auszeichnungen, darunter das österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst sowie
den Heinz von Foerster-Preis für Organisationskybernetik.
Was wir heute daraus machen, ob es
eine soziale Katastrophe gibt oder ein
neues Wirtschaftswunder, hängt maßgeblich von unserem eigenen Handeln
ab. Ich gratuliere Führungskräften der
Wirtschaft und aller anderen Gesellschaftsbereiche, die die Zeichen der Zeit
rechtzeitig erkannt haben und mental
und methodisch auf diese Transformation vorbereitet sind. Denn selten findet
unternehmerische und politische
Gestaltungskraft mehr Anwendungsfelder als in den nächsten zehn Jahren.
keiten eines Systems aus mehr Komplexität entstehen – und eben nicht aus
ihrer Reduktion.
Was müssen Führungskräfte können,
um diese Herausforderung zu meistern?
Um die Gestaltungsmöglichkeiten
erfolgreich zu nutzen, genügen die bisherige Wissensbasis und die darauf
beruhenden Denkweisen, Methoden
und Lösungen nicht mehr. Die Wirtschaftswissenschaften allein reichen
heute nicht mehr, um Organisationen in
der heutigen Dynamik zu gestalten und
zu führen, sondern dafür braucht man
die Komplexitätswissenschaften.
Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die im Auftrag ihrer
Mandanten in der Komplexität nach
handhabbaren Strukturen suchen?
Täten solche Unternehmen dies mit
den herkömmlichen Denkweisen und
Mitteln, dann verzögerten sie eher die
nötigen Anpassungen und behinderten
neue Lösungen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden daher
ihren Mandanten dabei helfen müssen,
die bisherigen Systeme für Rechnungswesen und Controlling grundlegend zu
reformieren. Denn diese können heute
viele der Informationen für die nötigen
Anpassungen gar nicht in dem Maße
abbilden, wie es jetzt nötig ist. Und
auch die heutigen Corporate-Governance-Systeme müssen grundlegend
reformiert werden. Strategien, Strukturen, Kulturen und Informationssysteme,
Prozesse der Meinungs- sowie der Konsensbildung, des Entscheidens und
Umsetzens müssen vollkommen neu
gestaltet werden. Die Bereiche Consulting, Coaching, Personalvermittlung
Was verstehen Sie darunter?
Man muss hier zunächst einmal zwischen den Begriffen „kompliziert“ und
„komplex“ unterscheiden. Kompliziertheit ist eine Bedrohung. In der Komplexität hingegen liegen enorme Chancen,
die man schnell und zuverlässig mit
dem enormen Wissen aus den drei Komplexitätswissenschaften Systemik,
Kybernetik und Bionik erkennt. Diese
Wissenschaften zeigen uns, wie Organisationen unter allen Bedingungen
zuverlässig funktionieren. Aus der Biologie wissen wir, dass alle höheren Fähig-
Dinge einfach zu halten, ist also nicht
unbedingt ein Erfolgsrezept?
Nein, denn Komplexität ist der Rohstoff
für Information, für Kommunikation
und für Intelligenz. Komplexität ist Vielfalt; sie führt von der Welt der Tatsachen
in die weit größere Welt der Möglichkeiten. Sie eröffnet das Spektrum für Optionen, für Kreativität und für Innovation.
oder Executive Search spielen eine Schlüsselrolle für das Meistern der Transformation. Aber dafür müssen sie auch selbst
neue Wege gehen: Viele haben ihre bisherigen Erfolge mit Lösungen für die alte
Welt erzielt – und davon wegzukommen,
ist nicht einfach.
Wie können sich Absolventen und junge
Wirtschaftsjuristen auf die Gegebenheiten der neuen Unternehmens- und Wirtschaftswelt vorbereiten?
Bereits vorhandenes Wissen muss ergänzt
werden. Das bedeutet nicht zwangsläufig
viel Arbeits- und Zeitaufwand: Trifft man
die richtige Auswahl von Informationsquellen, dann geht das relativ schnell. Man
braucht Grundkenntnisse über die
erwähnten Komplexitätswissenschaften,
denn wirksames Management bedeutet
im Kern das Meistern von Komplexität, von
Vernetzung und von Dynamik. Vor allem
sollten Nachwuchskräfte die zum Teil revolutionären system-kybernetischen Tools
und Methoden kennen, einige davon kann
man in kurzer Zeit erlernen.
Was für Tools und Methoden sind das?
Wir arbeiten schon lange bei der Ausbildung von Managern mit „Denk-Werkzeugen“ für den Umgang mit Komplexität,
ohne dass sich die Führungskräfte lange
mit Theorie befassen müssen. Innerhalb
von wenigen Stunden kann man seine
Wahrnehmung für Komplexität schärfen
und eine Basis für ihre Beherrschung
gewinnen. Dieses Lernen erfolgt nicht
mehr wie in der herkömmlichen Schulklasse, sondern ist Teil der Anwendungswirklichkeit. Es entspricht dem Lernen dieser
Neuen Welt.
17
karriereführer recht
1.2015
Der Wahrheitsfinder. Der Diplom-Jurist Jack Nasher ist ein
Experte darin, Lügen zu durchschauen. Sein neues Buch „Entlarvt!“ zeigt auf, wie
man dem Gegenüber mithilfe von psychologischen Tricks und guten Fragen die
Wahrheit entlockt. Der Professor an der Munich Business School rät karriere­
bewussten jungen Juristen, sich diese Fähigkeiten anzueignen. Das Interview
führte André Boße.
Prof. Dr. Jack
Nasher
18
Foto: Campus Verlag
Im Interview: Jurist, Wirtschaftspsychologe und Autor
19
Top-Jurist
Herr Professor Nasher, in welchem
Verhältnis steht die Wahrheit zur
Lüge?
Eine Lüge ist alles, was bewusst nicht
mit der Wahrheit übereinstimmt.
Wenn Sie mich jetzt fragen, wie es mir
geht, und ich sage: „Sehr gut“ – dann
ist das strenggenommen eine Lüge,
weil ich gerade lange im Stau gestanden habe. An diesem Beispiel merken
Sie aber auch: Nicht jede Lüge muss
man ernst nehmen.
Kommen wir zu den für Juristen wichtigen Lügen: Was sollte ich als Anwalt
tun, wenn ich den Eindruck bekomme,
mein Mandant biegt sich seine persönliche Wahrheit zurecht?
Das gibt es und kommt häufig vor, in
Amerika sagt man dazu bei Zivilprozessen: „Everybody thinks he’s wearing
the white hat.“ Sinngemäß auf
Deutsch: Jeder denkt, dass er im Recht
ist. Was mir Juristen nach meinen Vorträgen jedoch häufig sagen: Entscheidend ist nicht unbedingt, die Wahrheit
der Mandanten zu erfahren. Wichtiger
ist es, die Zeugen oder die gegnerische
Partei zu entlarven. Schließlich ist man
Anwalt – und kein Richter.
Wie kommt man an die Wahrheit
heran?
Was nicht zum Ziel führt, sind laute
Worte oder sogar – wie man es in
manchem Krimi sieht – die Androhung
von Gewalt, zum Beispiel mit einem
Lötkolben, denn dann sagt mein
Gegenüber entweder gar nichts oder
er sagt genau das, was ich hören will.
Das ist dann jedoch zumeist eine
Mischung aus Wahrheit und Lüge, die
mich noch weiter in die Irre führt. Die
wirklich wirksamen Methoden sind
die scheinbar sanften psychologischen. Diese erfolgreich zu verwenden,
kann jeder lernen.
20
„
Wenn ich in der Lage bin, mit einfachen Gesprächs­
techniken Lügen zu durchschauen oder an die
Wahrheit zu kommen, dann bin ich meinen Kollegen
meilenweit überlegen.“
Ganz konkret: Wie wendet man diese
psychologischen Methoden an?
Schritt eins, ich kläre erst einmal,
ob mir mein Gegenüber die Wahrheit
sagt oder nicht. Wie das? Wenn
jemand lügt, wird er von zwei Gefühlen bestimmt: Angst und Schuld. Treten diese unpassend auf, haben wir
einen guten Anhaltspunkt für die
Lüge. Hinzu kommt, dass mein
Gesprächspartner womöglich versucht, sich möglichst unauffällig zu
geben – und dadurch fällt er besonders auf. Wer nicht die Wahrheit
sagt, wirkt daher insgesamt nicht
harmonisch – Worte und Gesten
passen nicht mehr zueinander.
Auf diese Faktoren zu achten und sie
zudem zu provozieren, ist das klassische von amerikanischen Ermittlern
benannte „behaviour analysis interview“, eine Befragung also, die direkt
das Verhalten des Gegenübers analysiert.
Okay, ich habe also den Verdacht,
jemand sagt mir nicht die Wahrheit.
Nur: Wie komme ich an diese heran?
Dies ist dann Schritt zwei, ich nenne
sie die Konfrontation. Ich bezichtige
mein Gegenüber sehr klar und direkt
der Lüge und baue die Illusion auf,
sowieso schon über alles Bescheid zu
wissen, nach dem Motto:„Wir wissen,
was passiert ist, und wir wissen auch,
wer es war. Wir wissen nur nicht,
warum.“ Um hier glaubwürdig zu sein,
gibt es Verstärker wie die sogenannte
„Köderfrage“, bei der man angebliche
Beweise andeutet. Schritt drei ist
dann, es dem Gegenüber möglichst
leicht zu machen, mit der Wahrheit
rauszurücken – ihm also eine goldene
Brücke zu bauen.
Warum ist das so wichtig?
Will ich die Wahrheit erfahren, indem
ich jemanden einen verlogenen
Dreckskerl nenne, komme ich nicht
weiter.
Das wäre dann eine Art verbaler Lötkolben.
Genau. Ich muss stattdessen ein
Thema finden, mit dem sich mein
Gegenüber identifizieren kann und
das ihm dabei hilft, sein Verhalten
gegenüber mir und sich selbst zu
rechtfertigen. Ich gebe ihm also eine
moralische Ausrede an die Hand,
indem ich zum Beispiel thematisiere:
„Nicht du bist schuld, sondern die
Umstände.“ Oder: „Wären andere an
deiner Stelle gewesen, hätten sie
auch so gehandelt.“ Danach geht es
dann darum, eine Alternativfrage zu
entwickeln, die das Gegenüber dazu
bringt auszupacken, die ihm also die
letzten Zweifel zum Gestehen nimmt:
„Haben Sie aus lauter Boshaftigkeit
und ohne Unrechtsgefühl Firmen­
gelder veruntreut, oder war das eine
einmalige Sache, die Sie aus der Not
heraus getan haben und die Ihnen
heute leid tut?“ Menschen sind eben
doch sehr rational und gestehen nur
dann, wenn es ihnen in dem Moment
als die beste Alternative erscheint.
Wie wichtig ist hier Empathie?
Sie hilft, ein Thema zu finden, das
zur Person, die endlich die Wahrheit
sagen soll, passt. Jedoch geht es bei
diesem Thema nicht um die Wahrheit.
Es muss auch nicht moralisch einwandfrei sein. Entscheidend ist, dass
mein jeweiliges Gegenüber sich
damit identifizieren kann und sein
Gesicht nicht verliert. Man darf nicht
vergessen: Das Herausfinden der
Wahrheit ist ein Rollenspiel. Es geht
also natürlich nicht um echtes Verständnis, sondern darum, das Spiel zu
gewinnen.
Foto: Fotolia/liveostockimages
karriereführer recht
1.2015
Warum werden diese Aspekte so stiefmütterlich behandelt?
Vielleicht, weil die Juristen die Psychologie als eine zu vage Kunst betrachten. Aber junge Juristen können diese
Techniken auch abseits der formalen
Ausbildung lernen. Hier hilft ein wenig
vom Geist der Amerikaner: Wenn mich
etwas interessiert, dann hole ich es
mir. Ein Beispiel: Wer dort Schriftsteller
werden will, besucht einen Kurs für
kreatives Schreiben. In Deutschland
warten Hobby-Autoren darauf, dass
sie die Muse küsst.
Was bringt es einem Juristen,
wenn er diese Gesprächsmethoden
beherrscht?
Bei meinen Vorträgen und Seminaren
fällt mir immer wieder auf, dass das
intellektuelle Niveau und auch der
Ehrgeiz bei den meisten Nachwuchsjuristen sehr hoch ist. Sie alle schwimmen also in einem Haifischbecken –
und müssen sich irgendwie von den
anderen positiv unterscheiden. Wenn
ich dann in der Lage bin, mit einfachen
Gesprächstechniken Lügen zu durchschauen oder an die Wahrheit zu kommen, dann bin ich meinen Kollegen
meilenweit überlegen. So hält mich
mein Mandant nicht mehr für einen
08/15-Associate, sondern für eine
Koryphäe.
Foto: Campus Verlag
Bekommen Juristen diese Techniken
der Wahrheitsfindung an den Unis
vermittelt?
Nein, was bedauerlich ist, da man ja
auch zum Richteramt befähigt werden
soll. Aber auch angehende Richter lernen nur freiwillig etwas über die
Wahrheitsfindung. Das sind dann die
zumeist veralteten Techniken der Vernehmungslehre.
Zur Person
Prof. Dr. Jack Nasher M. Sc. (Oxford), geboren am 1. Juni 1979, studierte Jura in Frankfurt am
Main, dazu Philosophie und Psychologie sowie Management an der Universität in Oxford,
wo er auch als Postdoctoral Tutor unterrichtete. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er
für das Auswärtige Amt bei der UNO in New York, praktische Erfahrungen sammelte er
am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Seit 2010 bekleidet er an der Munich Business School den Lehrstuhl für Leadership & Organizational Behaviour. Seine letzten beiden Bücher wurden Spiegel-Bestseller und in mehrere Sprachen übersetzt. Er führt zudem
das Verhandlungsinstitut Nasher.
Buchtipp
„Entlarvt!“ Das Buch über den Weg zur Wahrheit
Menschen lesen und in dem, was sie sagen, beeinflussen – das ist die Expertise von Prof.
Dr. Jack Nasher. Wie das geht, erklärt er in seinem Büchern. Nach Veröffentlichungen
zum Thema Verhandlungen („Deal – Du gibst mir, was ich will!“) und Lügen („Durchschaut! Das Geheimnis, kleine und große Lügen zu entlarven“) behandelt sein neues
Buch die Suche nach der Wahrheit. Anhand von Beispielen erklärt Nasher den Weg zur
Wahrheit und gibt dabei eindrucksvolle Einblicke in die Arbeit der Top-Ermittler.
Entlarvt! Wie Sie in jedem Gespräch an die ganze Wahrheit kommen.
Campus 2015. ISBN 978-3593501260. 19,99 Euro
21
karriereführer recht
1.2015
Position: Managing Associate
Stadt: Düsseldorf
Einsteigen
Jung und erfolgreich bei: Linklaters
Alter: 38
Jahre
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Am Ende der juristischen Ausbildung,
gegebenenfalls verlängert durch Promotion und/oder LL.M., stellt sich
naturgemäß die Frage nach dem
Berufseinstieg. Die Frage nach dem
„Was“ und „Wo“ lässt sich umso leichter beantworten, je mehr praktische
Eindrücke man in der Ausbildung
gesammelt hat. Für mich war die Antwort daher schnell gefunden: Rechtsanwalt bei einer der führenden internationalen Wirtschaftskanzleien. Dass
die Wahl dabei auf Linklaters fiel, war
keinem Zufall geschuldet. Bereits während meines Studiums hatte ich ein
Praktikum im Londoner Büro der Kanzlei absolviert.
Promotionsbegleitend zog es mich als
wissenschaftlicher Mitarbeiter zurück
zu Linklaters, wo ich schnell das Aktienrecht als meine fachliche Domäne
entdeckte. Schätzen lernte ich in dieser
Zeit auch die offene und kollegiale
Arbeitsatmosphäre in der Kanzlei.
Schnell war meine Entscheidung gefallen, auch die Anwalts- und Wahlstation
des Referendariats dort zu absolvieren.
Dabei ermöglichte es mir die Wahlstation in Hongkong, den Bereich Litigation als weiteres Beratungsfeld kennenzulernen. Abrunden konnte ich meine
Eindrücke schließlich bei meiner Rückkehr in das mir schon bekannte Londoner Büro während meines LL.M.- Studiums am dortigen King’s College.
So kam es, dass ich bei meinem Berufseinstieg im Herbst 2008 in der Kanzlei
praktisch schon als „alter Hase“ galt.
Dies erleichterte mir die Anfangszeit
22
natürlich ungemein und führte aufgrund der engen internen Vernetzung
auch in den Folgejahren dazu, dass ich
mit vielen Kollegen, die ich bereits persönlich kannte, in spannenden Projekten zusammenarbeiten konnte.
Meine Begeisterung für komplexe aktien- und kapitalmarktrechtliche Fragestellungen habe ich mir bewahrt. Aktienrechtliche Beratung umfasst beispielsweise die Auseinandersetzung
mit vergütungs- und haftungsrechtlichen Fragen auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene, die Vorbereitung und
Begleitung öffentlicher Hauptversammlungen sowie etwaiger nachfolgender Rechtsstreitigkeiten. Neben der
Mandatsarbeit bleibt auch Zeit für
wissenschaftliches Engagement, das
mir besonders wichtig ist. So halte ich
an meiner Heimatuniversität in Münster seit einigen Jahren regelmäßig Vorlesungen zu aktienrechtlichen Themen.
Rückblickend haben sich meine Erwartungen an den Anwaltsberuf und an
die Tätigkeit in der Kanzlei voll und
ganz erfüllt. Meine studienbegleitenden Erfahrungen haben mir einen
wirklich umfassenden Einblick gegeben, sodass ich sehr genau wusste, was
mich beim Berufseinstieg erwartete.
Umso mehr kann ich dazu raten, im
Rahmen des Studiums und des Referendariats möglichst viele Eindrücke zu
sammeln und die Vielzahl an Stellenangeboten von Kanzleien zu nutzen.
Fotos: Linklaters
Name: Dr. Carsten A. Paul, LL.M. (London)
karriereführer recht
1.2015
Foto: Fotolia/pingvin57
Spezialisten
Robin Hood der Lüfte
Der Reise- und Luftverkehrsrechtler.
Prof. Dr. Ronald Schmid hat sich auf
Reise- und Luftverkehrsrecht spezialisiert. Als Anwalt war er an mehre-
ren spektakulären Fällen aus diesen
Bereichen beteiligt. Als Professor
lehrt er an der TU Dresden und der TU
Darmstadt die Fachgebiete Luftver-
kehrsrecht und Reiserecht.
Er kommt aus einer „Fliegerfamilie“:
Sein Vater und sein Bruder waren
Flugkapitäne bei der Lufthansa, der
andere Bruder und seine Schwägerinnen sowie seine Frau als Purser bezie-
hungsweise als Flugbegleiter tätig.
Er selbst war 15 Jahre lang Justiziar
eines Luftfahrtunternehmens.
Von Meike Nachtwey
Infos über die
„Deutsche Gesellschaft für Reiserecht“
unter www.dgfr.de.
24
Herr Professor Dr. Schmid, Sie arbeiten
heute als Rechtsanwalt in eigener Praxis – wer sind Ihre Mandanten?
Ich verstehe mich als Verbraucheranwalt und vertrete zum einen Reisende,
zum anderen speziell Fluggäste. Gelegentlich vertrete ich auch Reisebüros,
die ihren Kunden nicht zumuten wollen, sich einzeln gegen Air­lines oder
einen Reiseveranstalter wehren zu
müssen. Die Kunden haben ihre Forderungen an die Reisebüros abgetreten,
und diese kommen zu mir, damit ich
sie gegen die Fluggesellschaften vertrete. Ich arbeite nicht für Unternehmen und nicht für Fluggesellschaften.
Denn in der Branche kann ein Robin
Hood nicht zum Sheriff von Nottingham werden.
Mit welchen Problemen kommen Ihre
Mandanten zu Ihnen?
Man muss hier zwischen Reisevertragsrecht und Fluggastrecht unterscheiden. Im ersten Fall sind es Reisemängel, wie zum Beispiel die nicht wie
gebucht durchgeführte Reise. Oder:
Das gebuchte Zimmer hatte keinen
Meerblick, das Hotel oder der Pool war
verschmutzt und Ähnliches. Hier muss
ich die Mängel beurteilen und den
erreichbaren Minderungssatz richtig
einschätzen. Als Spezialist muss ich
überlegen, an welchen Gerichten die
Richter eher für den Verbraucher und
an welchen sie eher gegen den Ver-
braucher entscheiden und – wenn
möglich – das „richtige“ Gericht auswählen.
Worum geht es im Fluggastrecht?
Beispielsweise um Probleme mit Flugverspätungen. Hat ein Flug mehr als
drei Stunden Verspätung, hat der Passagier grundsätzlich Anspruch auf eine
Ausgleichsleistung. Meistens wollen
die Fluggesellschaften diese nicht zahlen. Als Grund berufen sie sich dann
auf das Vorliegen eines „außergewöhnlichen Umstands“. Ich muss dann
prüfen, ob es diesen außergewöhnlichen Umstand gegeben hat. In aller
Regel gibt es den nicht, sondern er
wird von der Fluggesellschaft nur
behauptet. Ich muss in diesem Fall einschätzen, ob eine Klage vor Gericht
Aussicht auf Erfolg hat oder nicht.
Zum Luftverkehrsrecht gehören auch
Fälle von Gepäckschäden, wenn also
das Gepäck beschädigt oder nicht am
Zielort angekommen ist und der Fluggast sich erst einmal neue Kleidung
kaufen musste. Dadurch ist der Urlaub
beeinträchtigt. Oder wenn ein Gepäckstück beim Öffnen der Ablage über
den Köpfen der Passagiere im Flugzeug
heraus- und jemandem auf den Kopf
fällt und derjenige dadurch erhebliche
körperliche Schäden erleidet. Das Luftverkehrsrecht umfasst auch Fälle von
Tod oder Körperverletzung bei Flugzeu-
Foto: Fotolia/jurand
„Es gibt leider keine Fachanwaltschaft für Reise- und
Luftverkehrsrecht, aber es gibt durchaus Spezialisten dafür.“
gunfällen und anderen Schäden von
Passagieren im Rahmen eines Fluges.
Wie können Sie Ihren Mandanten konkret helfen?
Ich spreche zunächst mit den Reiseveranstaltern oder den Airlines beziehungsweise deren Versicherungen und
eruiere, ob die Möglichkeit einer
außergerichtlichen Lösung besteht. Ist
das nicht möglich, fertige ich eine Klageschrift und führe dann den Prozess
zielgerichtet durch.
Wie können sich Juristen weiterbilden,
wenn sie als Luftverkehrsrechtanwalt
arbeiten wollen?
Es gibt leider keine Fachanwaltschaft
für Reise- und Luftverkehrsrecht, aber
es gibt durchaus Spezialisten dafür. Ich
zum Beispiel bin zwar kein Pilot, habe
aber schon mein Leben lang mit der
Fliegerei zu tun. Mein Vater und mein
Bruder waren Piloten, und ich bin öfter
mit ihnen geflogen. Ich habe über ein
luftrechtliches Problem promoviert.
Danach war ich 15 Jahre lang als Justiziar eines deutschen Luftfahrtunternehmens tätig. Heute bin ich anwaltlich tätig und lehre seit über 20 Jahren
Luftverkehrs- und Reiserecht an der TU
Darmstadt und an der TU Dresden.
Durch die langjährige Beschäftigung
mit den Themen in Wissenschaft und
Lehre habe ich mir breites Wissen
angeeignet: Welche Rechtsfragen stel-
len sich grundsätzlich, und wie könnten sie gelöst werden? Als Anwalt habe
ich zudem die praktische Erfahrung in
der Umsetzung solcher Theorien, die
ich dann wiederum in die Lehre einfließen lassen kann. So ist auch mein
Unterricht nicht rein rechtstheoretisch,
weil ich an konkreten Fällen, an denen
ich mitgewirkt habe, zeigen kann, wo
das, was wir in der Vorlesung besprochen haben, in der Praxis umgesetzt
werden kann.
Gibt es auch Fortbildungsveranstaltungen außerhalb der Universität?
Zu diesem Zweck habe ich mit den
Kollegen Prof. Dr. Ernst Führich und
Prof. Dr. Klaus Tonner und einigen
erfahrenen Reiserechtsanwälten 1992
die „Deutsche Gesellschaft für Reiserecht“ gegründet, deren Präsident ich
15 Jahre lang war. Auf den zweitägigen
Jahrestagungen dieser Gesellschaft
werden aktuelle Themen aus dem Reiserecht, Luftverkehrsrecht und Randgebieten theoretisch und praxisorientiert
diskutiert. So können die Teilnehmer
viel Neues erfahren, sich mit Kollegen
austauschen und sich damit immer
wieder auf den neuesten Stand bringen. Ansonsten ist man darauf angewiesen, sich über Fachliteratur das entsprechende Know-how zu verschaffen.
Was war Ihr spektakulärster Fall als
Anwalt?
Das war wohl der Absturz der Concorde im Juli 2000, bei dem 113 Menschen
starben. Gemeinsam mit Kollegen
setzte ich für deren Hinterbliebene
Ansprüche auf Schmerzensgeld und
materielle Schäden gegen die Airline
durch. Für die Kinder, die durch den
Absturz ihre Eltern verloren haben,
setzten wir Unterhaltszahlungen
durch. Ein anderer spektakulärer Fall
war der sogenannte „WasserrutschenFall“: Ein Kind wurde während eines
Urlaubs nach dem Rutschen auf der
Wasserrutsche einer Hotelanlage von
einer Umwälzpumpe unter Wasser
angesaugt und konnte sich nicht mehr
befreien. Es ist ertrunken. Dieser Fall
ging bis zum Bundesgerichtshof, der
eine Grundsatzentscheidung gefällt
hat. Zugunsten der Eltern des Kindes.
Beide Fälle haben mich menschlich
sehr berührt. Und sie haben Rechtsgeschichte geschrieben, das heißt, sie
haben – und das war mir wichtig –
Maßstäbe für ähnliche Fälle in der
Zukunft gesetzt. Denn leider sind auch
danach noch zahlreiche weitere Kinder
in Swimmingpools ertrunken.
25
Foto: Fotolia/klickerminth
karriereführer recht
1.2015
Spezialisten
Für die Patienten
Der Patientenrechtler.
Fehlbehandlungen im Krankenhaus
sind heute keine Seltenheit. Doch
trotz des neuen Patientenrechtegesetzes ist es nicht einfach, als
Geschädigter zu seinem Recht zu
kommen. Oft ist anwaltliche Hilfe
vonnöten, am besten von einem
Anwalt, der sich auf Patientenrecht
spezialisiert hat.
Ein Gastbeitrag von Dr. Burkhard Kirchhoff,
Patientenanwalt, Weilburg/Lahn
Spezialgebiet Patientenrecht
www.sepsisanwalt.de
www.mrsa-arzthaftung.de
www. schoenheitschirurgenhaftung.de
26
kämpfen
Eine Frau, die ihren geliebten Ehemann verliert, weil eine Blutvergiftung
mit unterdosierten Antibiotika unzureichend behandelt wird. Ein Kind, das
nach Entfernung eines eingewachsenen Zehennagels eine schwere Infek­
tion durch multiresistente Erreger mit
kapitalen Folgeschäden erleidet. Menschen, die nach orthopädischen Fehlbehandlungen im Rollstuhl sitzen und
für ihr Leben gezeichnet sind. Solche
oder ähnliche Fälle kennt sicherlich
fast jeder – aus dem Bekannten- oder
Familienkreis, der Presse, den Medien.
Aber wie verhält man sich als Betroffener, wohin kann man sich wenden?
Welche Rechte und Möglichkeiten
bestehen? Was unternehme ich, wenn
ich aus der Klinik oder der Arztpraxis
„kränker“ herausgehe, als ich eingeliefert wurde? Oder wenn sogar ein
Angehöriger in der Klinik, zum Beispiel
nach einem vermeintlichen Routineeingriff, verstorben ist? Wie stehen die
Chancen, gegen eine große Klinik vorzugehen?
Jeder Patient hat Anspruch auf eine
ordnungsgemäße Aufklärung über
Risiken und Nutzen einer medizinischen Behandlung und auf Durchführung der Behandlung gemäß den geltenden medizinischen Standards. Das
bedeutet, die Diagnostik und Therapie
muss auf dem betreffenden Fachgebiet dem gesicherten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen
und in der Praxis zur Behandlung der
gesundheitlichen Störung anerkannt
sein. Der behandelnde Arzt muss nach
seinen medizinischen Kenntnissen
und Fähigkeiten die für das Krankheitsbild diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen auswählen
und diese sorgfältig durchführen.
Geschieht dies nicht und ist hierdurch
ein kausaler Schaden entstanden,
begründet dies eine Haftung des Arztes beziehungsweise der Klinik.
Um den Nachweis eines Behandlungsfehlers zu führen, können sich Betroffene verschiedener Mittel und Wege
bedienen und an zahlreichen Anlaufstellen Hilfe erhalten, seien es die
Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen, Schlichtungsstellen
der Ärztekammern, Patientenverbände
oder bei – im optimalen Fall spezialisiert tätigen – Rechtsanwälten. Aber
nicht alle Stellen führen für den
schwer geschädigten Patienten zum
Ziel, nämlich zur Aufklärung des Vorwurfs des Aufklärungs- oder Behandlungsfehlers und zu Gerechtigkeit und
einer Entschädigung.
Der betroffene Patient, der den Verdacht hat, Opfer eines „Kunstfehlers“
geworden zu sein, hat ein Recht, Einsicht in seine Patientenakte zu nehmen, und er kann auch verlangen, dass
ihm (gegen Erstattung der Kopierkosten) eine vollständige Kopie ausge-
Foto: Fotolia/sudok1
Wer sich entscheidet, einen spezialisierten Patientenanwalt zu beauftragen, die außergerichtliche Korrespondenz über diesen zu führen und – bei
ablehnender Haltung des Arztes oder
der Klinik – eine Schadensersatz- und
Schmerzensgeldklage einzureichen,
erhält über das Gericht ein Sachverständigengutachten und damit Auf-
klärung und eine Entschädigung –
sofern das Gutachten das Abweichen
der Behandlung vom medizinischen
Standard und einen kausalen Schaden
bestätigt. Wer die zur Prozessführung
notwendigen Mittel nicht zur Verfügung hat oder nicht rechtsschutzversichert ist, kann diesen Weg über Prozesskostenhilfe gehen. Die Erfolgsaussichten eines solchen Prozesses sind
stets im Einzelfall zu prüfen. Allgemeingültige Aussagen sind hier nicht
möglich, denn dazu sind die Sachverhalte zu unterschiedlich und häufig zu
komplex. In einigen Fällen führen positive Sachverständigengutachten zum
Ziel, in anderen kommt dem Patienten
die im Arzthaftungsrecht bestehende
erleichterte Darlegungs- und Beweislast zugute oder sogar eine Beweislastumkehr, bei Auftreten eines Fehler im
voll beherrschbaren Bereich des Arztes
oder des Klinikums.
Einzelfall überprüfen und die sinnhaften Wege, Möglichkeiten und Risiken –
insbesondere bei Fehlen einer Rechtsschutzversicherung – aufzeigen lassen
sollte. Die Neueinführung des Patientenrechtegesetzes und die im Jahr
2011 erfolgte Novellierung des am
01.01.2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetzes mit den entsprechenden Hygieneverordnungen der
Länder sind positive und wichtige
Ansätze. Solange aber keine lückenlose und ausnahmslos effektive Kontrolle der Umsetzung der inzwischen in
Deutschland strengen Hygienevorschriften im Alltag einzelner Krankenhäuser erfolgt, werden betroffene
Patienten nach einer Krankenhausinfektion, einer erlittenen Blutvergiftung
oder auch infolge eines allgemeinen
Kunstfehlers weiter auf spezialisierte,
anwaltliche Hilfe angewiesen bleiben.
Wenn Sachverständige im Einzelfall
ihr Fachwissen überschätzen, steht
uns als Patientenanwälte notfalls das
prozessuale Mittel der Ablehnung zur
Verfügung, in Extremfällen kann ein
Gutachter gemäß § 839 a BGB sogar
selbst haften.
Foto: Fotolia/fovito
händigt wird. Seit der Einführung des
§ 630 g BGB ist dieses Recht sogar
gesetzlich normiert. Die Einsichtnahme in die Patientenakte an sich führt
den Betroffenen in seiner Suche nach
Aufklärung und Entschädigung allerdings noch nicht weiter, ebenso wenig
die Tatsache, dass in den übrigen Vorschriften des am 26.02.2013 in Kraft
getretenen Patientenrechtegesetzes
(§§ 630 a-630 h BGB) weitere Rechte
des Patienten gesetzlich verankert
wurden. Aufklärung über den Vorwurf
eines Behandlungsfehlers bieten
medizinische Sachverständigengutachten. Solche können kostenlos über
die Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen und über Schlichtungsstellen eingeholt werden. Nachteil ist allerdings, dass selbst bei
umfassend positiver Begutachtung
keine Klinik und kein Arzt verpflichtet
ist, die Inhalte des Gutachtens zu
akzeptieren, einen Fehler einzugestehen oder eine Entschädigung zu leisten.
Im Rahmen der Vertretung geschädigter Patienten steht im Mittelpunkt,
dass man sich stets an spezialisierte
Anlaufstellen wenden, den konkreten
27
Foto: Fotolia/mitrija
karriereführer recht
1.2015
Spezialisten
Mächtige Kontrollinstanz
Die Presserechtlerin.
Ist eine Recherche mit versteckter
Kamera erlaubt? Wann darf ich
mit gravierenden Vorwürfen an
die Öffentlichkeit gehen? Darf ich
Informationen aus der Privatsphäre
veröffentlichen? Antworten auf diese
Fragen liefert das Presserecht, ein
vielseitiges Rechtsgebiet für Juristen
mit sprachlichem Feingefühl
und einem ausgeprägten
Gerechtigkeitsempfinden.
Von Dr. Katrin Neukamm,
Juristin, Westdeutscher Rundfunk Köln
28
Die Wirklichkeit, in der wir leben, ist in
großen Teilen medial vermittelt. Der
weitaus größte Teil unseres Wissens
beruht nicht auf eigener Anschauung
und Erkenntnis, sondern auf vermittelten
Informationen und Erfahrungen. Ob wir
die Arbeit von Politikern verstehen und
schätzen, ob und wie wir etwas verändern wollen, hängt auch davon ab, was
uns die Medien zeigen. Die Medien sind
zudem eine mächtige Kontrollinstanz.
Durch intensive Recherche und Veröffentlichung von Texten, Tönen und Bildern
informieren sie darüber, was in der
Gesellschaft passiert und die Menschen
interessiert. Es sollte schon allein deshalb zutreffend sein, was in den Medien
geschrieben, gesagt und gezeigt wird.
Auch Journalisten sind bei ihrer Arbeit an
Recht und Gesetz gebunden. Selbst wenn
sie Skandale von hohem gesellschaftlichen Interesse aufdecken, gilt für sie kein
Sonderrecht. „Aber das ist doch wichtig
zu wissen!“, ist keine Rechtfertigung
dafür, in Geschäftsräume einzudringen
oder heimlich ein Gespräch aufzuzeichnen. Rechtliche Fragen stellen sich nicht
nur bei der Recherche, sondern auch bei
der Veröffentlichung von Informationen
in den klassischen Medien beziehungsweise im Internet. Wann und unter welchen Voraussetzungen darf ich über
einen Verdacht berichten? Wann darf ich
eine Person namentlich benennen? In
welcher Form ist es erlaubt, auch verletzende Kritik zu äußern? Und dürfen auch
Fotos ohne Einwilligung veröffentlicht
werden? Auf alle diese Fragen brauchen
Journalisten Antworten, um zu erkennen,
ob sie rechtmäßig handeln – oder ihr Verhalten vielleicht sogar strafbar ist. Die
rechtliche Einschätzung beruht fast
immer auf einer Abwägung im Einzelfall
– einer Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und
den Rechten der Personen oder Unternehmen, über die berichtet wird. Das Programmrecht ist ein Rechtsgebiet, bei dem
Juristen den in der Grundrechte-Vorlesung gelernten Grundsatz der praktischen Konkordanz in der täglichen Arbeit
mit Leben füllen können. Und das Programmrecht ist nicht alles. Auch die Beratung von Journalisten über die Reichweite von Auskunftsansprüchen, über die
Teilnahme an Veranstaltungen und die
Frage, inwieweit sie im Strafverfahren
besonders geschützt sind, sind weitere
Themen, die zum Presserecht zählen.
Rechtsgrundlagen sind neben dem
Grundgesetz unterschiedliche Bundesund Landesgesetze sowie eine sich ständig fortentwickelnde, umfangreiche
Rechtsprechung. Das Presserecht ist ein
faszinierendes Rechtsgebiet für junge
Juristen, die Interesse gleichermaßen am
Öffentlichen Recht und am Zivilrecht
haben, die an der Detailarbeit am Sachverhalt Gefallen finden und die eine hohe
Affinität zur Sprache aufweisen. Der Presserechtler muss auch unter Zeitdruck
agieren können – der Redaktionsschluss
beziehungsweise der geplante Sendetermin eines Beitrags geben häufig eine
Frist für die rechtliche Prüfung vor.
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Pflichtstation
Karriereleiter:
Das Zweite Staatsexamen
Auf dem Weg zum Partner
einer Kanzlei müssen junge Juristen
nach dem Ersten Staatsexamen
zunächst mehrere Stationen im
Referendariat durchlaufen, um
anschließend das Zweite Staats­
examen absolvieren zu können.
Außerdem sind das sichere Beherrschen von Formalien und der
Umgang mit „exotischen Themen“
essenzielle Bestandteile des
Examens. Auch anwaltliche
Aufgaben gehören fest zum
Examensrepertoire.
Von Marcel Goroll, LL.M.,
Associate im Frankfurter Büro der Kanzlei
Ashurst LLP im Bereich Corporate
Weitere Berichte zu
Referendariatsstationen finden Sie bei
uns im Webchannel unter:
www.karrierefuehrer.de/
?s=pflichtstationen
30
Foto: Fotolia/viennapro
karriereführer recht
1.2015
Als großen Vorteil haben es viele Referendarkollegen und ich empfunden,
dass bereits beim Eintritt ins Referendariat klar ist, wann es „ernst“ wird mit
dem Examen. Ich kann nur empfehlen,
frühzeitig, am besten bereits nach einigen Monaten, mit der Examensvorbereitung beim Repetitor zu beginnen
und dabei auf regelmäßige, wöchentliche Kurse zu setzen. Dies zwingt zur
kontinuierlichen Nacharbeit. Mein
Tipp: Schon bei der Wahl der Kanzlei
für die Anwaltsstation fragen, ob die
ausgewählte Kanzlei mit einem Repetitorium kooperiert und Kurse finanziell unterstützt. Solche Angebote und
kanzleiinternen Workshops für Referendare, zum Beispiel zum Abfassen
von anwaltlichen Mandantenschreiben, sollte man unbedingt nutzen.
Neben den klassischen Urteilsklausuren und Bescheiden im Öffentlichen
Recht wird durch das verlangte Verfassen von Mandantenschreiben und
Anwaltsschriftsätzen das Zweite
Examen immer stärker auf die anwaltliche Beratungspraxis ausgerichtet.
Vier meiner acht Examensklausuren
waren anwaltliche Beratungsklausuren. Dies gilt auch im Öffentlichen
Recht: Statt eines Bescheides wurde in
meinem Examen ein Gutachten mit
Handlungsempfehlungen zum Antrag
des Bürgers im einstweiligen Rechtsschutz gefordert. Viele Bundesländer
haben zudem erst kürzlich den Entwurf von Verträgen als Klausurtyp eingefügt. Daher empfiehlt es sich, im
Rahmen der Anwaltsstation Vertragsgestaltungen in der Praxis zu üben. Im
Stress der Examenssituation helfen
bekannte, „gut sitzende“ Formulierungen über manche Unsicherheit hinweg
und sparen enorm Zeit. Daher gilt es
leider, Formalien zu büffeln: Das
Beherrschen der Urteilsformalia, des
Aufbaus von Bescheiden und Anwaltsschriftsätzen geben einem gerade bei
hohem Adrenalinspiegel ein Gerüst
und Sicherheit, insbesondere bei „exotischen“ Sachverhalten. Exotische Themen in unbekannten Gesetzen, gerne
mit europarechtlichem Bezug, sind
keine Seltenheit. Der Verkauf eines
mangelhaften Hauses durch einen
Franzosen führte in meinem Examen
zur Prüfung einer europäischen Verordnung zur Gerichtszuständigkeit,
gepaart mit der inhaltlichen Prüfung
einer Richtlinie. Hier kann die vorherige
Tätigkeit in einer Großkanzlei durchaus
als Übung angesehen werden, da man
dort wie im Examen oft sehr komplexe
Themen in der Kommentarliteratur
zügig recherchieren und lösen muss.
Ashurst ist stets daran gelegen, überzeugende Referendare für eine spätere
Tätigkeit zu gewinnen. So hatte auch
ich das Glück, schon zum Ende meiner
Station ein festes Angebot für meinen
heutigen Job zu bekommen. Die
Sicherheit zu wissen, was nach der
mündlichen Prüfung folgt, hat mir
geholfen, auch die Ausnahmesituation
des mündlichen Examens ein wenig
gelassener zu sehen. Engagement in
den Stationen kann sich also in der
richtigen Kanzlei und mit etwas Glück
sowohl für den beruflichen Lebensweg
als auch im Examen positiv auswirken.
Dr. Christian Arnold, Partner
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EUROPEAN
Verteiler: Studenten und Absolventen der Rechtswissenschaften
Ort: Frankfurt am Main
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Tagesordnungspunkt: Individuelle Lösungen für eine flexible Anpass
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Datum: Februar 2015
Protokolliert von: Dr. Alexander Schwarz, personalverantwortlicher
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gelebt wird, und die Menschen,
die diese gestalten.
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Teilzeit, Sabbatical, Home Office, Kinderbetreuungsservice – die Frage nach
der Work-Life-Balance ist ein wichtiges
Thema bei Gleiss Lutz und wird hier
nicht nur mit flexiblen Arbeitszeitmodellen beantwortet. Es ist uns ein Anliegen, für unsere Mitarbeiter individuelle,
praktische Lösungen zu finden, die
ihnen eine flexible Anpassung ihrer
Arbeitszeiten an ihr Privatleben und ihr
Lebenskonzept ermöglichen. Daher bieten wir unseren Associates, Assoziierten
Partnern und Counseln verschiedene
Flex-Time-Modelle an, Teilzeitpartnerschaften, einen Kinderbetreuungsservice, Sabbaticals sowie die Möglichkeit,
teils von zu Hause aus zu arbeiten, im
sogenannten Home Office.
Counsel Dr. Birgit Colbus ist auf Kartellrecht spezialisiert und arbeitet seit der
Geburt ihrer Töchter in Teilzeit. „Ich verbringe etwa sechs Stunden am Tag im
Büro und bin die restliche Zeit über
Blackberry und Notebook erreichbar.
Manchmal arbeite ich auch im Home
Office, zum Beispiel wenn ein Kind
krank ist oder wenn es besser in die
Familienorganisation passt. Im Großen
und Ganzen klappt alles prima, doch
man braucht gute Nerven, Flexibilität
und Spontaneität im Alltag. Auch mein
Team im Kartellrecht unterstützt mich
sehr und hilft, wenn es brennt. Das
Schöne am Flex-Time-Modell ist, dass
ich beides haben kann: einen
anspruchsvollen Beruf und Zeit für
meine Kinder.“
Seit Anfang 2014 bieten wir auch Associates und Assoziierten Partnern die
32
Möglichkeit eines einmonatigen, voll
bezahlten Sabbaticals: Auf dem Weg
zur Partnerschaft können alle juristischen Mitarbeiter diese Auszeit insgesamt zweimal, jeweils ab dem dritten
und sechsten Jahr der Kanzleizugehörigkeit, beanspruchen. Denn unsere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liefern täglich vollen Einsatz in der Mandatsarbeit. Wir schätzen ihre herausragenden Leistungen und ihre Flexibilität.
Mit der Möglichkeit einer Auszeit wollen wir dem Rechnung tragen. Ein Sabbatical schafft den Freiraum, den Horizont zu erweitern und Dinge zu tun, zu
denen man im Arbeitsleben normalerweise nicht kommt. Wer im Rahmen
einer längeren Auszeit den Kopf frei
bekommt, geht mit mehr Energie, kreativen Ideen und einem anderen Blick an
die Dinge heran.
So war es Dr. Konstantin von Dryander,
Associate im Bereich Gesellschaftsrecht/M&A, wichtig, dass er sich im
ersten Lebensjahr seiner Tochter Zeit
für die Familie nehmen konnte, um diesen Lebensabschnitt intensiv zu begleiten. „Ich habe mit den Partnern in meinem Team frühzeitig besprochen, welche Möglichkeiten es gibt, um diesen
Wunsch zu realisieren. Mein Team hat
sehr verständnisvoll und flexibel reagiert; die Partner haben es mir freigestellt, wie ich meine Auszeit nehme.
Das einmonatige Sabbatical im
Anschluss an die Elternzeit hat sich als
die beste Lösung herausgestellt. Ich
freue mich sehr, demnächst mit meiner
Familie eine Reise an die Ostküste der
USA zu unternehmen.“
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Projekt
Kündigungsgrund
Das Recht auf freie
Meinungsäußerung gehört in
Deutschland zu den Grundrechten.
Aber wo ist die Grenze zwischen
Privat- und Berufsleben, wenn ich im
Internet etwas über meinen Arbeit-
geber äußere? Darüber müssen die
Gerichte von Fall zu Fall entscheiden.
Von Sebastian Belzner,
LL.M. (University of Sydney), Rechtsanwalt
bei Beiten Burkhardt in München.
Er berät nationale und internationale
Unternehmen in sämtlichen Bereichen des
deutschen und europäischen Arbeitsrechts.
34
YouTube-Video?
YouTube, Facebook, Twitter – Begriffe,
die in aller Munde und in unserer medialen Gesellschaft mittlerweile unumgänglich geworden sind. Allein der
Bekanntheitsgrad sozialer Netzwerke
und Medien zeigt, wie tief diese Plattformen mittlerweile in unserem Alltag,
unserer Gesellschaft und damit auch in
der Unternehmenswelt verankert sind.
Da war es nur eine Frage der Zeit, wann
das Thema „Social Media“ die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung beschäftigen wird.
Jüngst hatte sich erstmalig das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Thematik einer außerordentlichen Kündigung wegen geschäftsschädigender
Äußerungen eines Arbeitnehmers auf
YouTube und Facebook zu beschäftigen.
In dem zu entscheidenden Fall hatte
ein Arbeitnehmer im Zusammenhang
mit einer Betriebsratswahl in einer von
der Gewerkschaft produzierten Videofilmaufzeichnung eine Erklärung abgegeben. Er sagte, es gebe in dem Betrieb
„Probleme“, an Maschinen fehlten
Sicherheitsvorkehrungen, man könne
„fast behaupten“, keine Maschine sei
„zu 100 Prozent ausgerüstet“, dass es
ein Problem sei, dass „keine Fachkräfte
vorhanden“ seien und „das Beherrschen der Maschinen nicht zu 100 Prozent erfüllt“ werde. Die Videoaufzeichnung wurde ins Internet gestellt und
war bei YouTube und auf dem Account
des Arbeitnehmers bei Facebook zu
sehen. Aufgrund der öffentlich
gemachten Äußerungen kündigte die
Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis
außerordentlich.
Das BAG entschied, dass die Kündigung
unwirksam ist. Die verbreiteten Erklärungen des Arbeitnehmers seien
erkennbar darauf gerichtet gewesen zu
verdeutlichen, weshalb er die Bildung
eines Betriebsrates als sinnvoll ansah.
Hingegen habe er nicht behaupten
wollen, die Arbeitgeberin beschäftige
überwiegend ungelernte Arbeitskräfte,
so das BAG. Weiter führte es aus, dass
ein Arbeitnehmer auch im Zusammenhang mit einer Betriebsratswahl nicht
wissentlich falsche, geschäftsschädigende Behauptungen über die betrieblichen Verhältnisse aufstellen und über
digitale Medien verbreiten dürfe. Sachliche Kritik an den betrieblichen Gegebenheiten hingegen sei erlaubt. Nach
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Zum Nachlesen
Urteil zu einer außerordentlichen Kündigung
wegen geschäftsschädigender Äußerungen
eines Arbeitnehmers auf YouTube und Facebook: Bundesarbeitsgericht,
Urteil vom 31.07.2014 – 2 AZR 505/13
36
Foto: Fotolia/vasakna
Urteil zu Kündigungen von Arbeitnehmern
wegen Beleidigungen von Vorgesetzten oder
Kollegen in sozialen Netzwerken:
Landesarbeitsgericht Hamm,
Urteil vom 10.10.2012 – 3 Sa 644/12
Auffassung des BAG müssen Arbeitgeber regelmäßig auch überspitzte und
polemische Äußerungen von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit einer
anstehenden Betriebsratswahl hinnehmen, da das Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch auf betrieblicher Ebene
seine volle Wirkung entfaltet.
Die Grenze zwischen Beruf und Privatleben wird durch die Nutzung von Social Media immer häufiger verwischt.
Klar ist, dass Arbeitnehmer das Recht
haben, ihre Meinung frei zu äußern
und zu verbreiten und der Arbeitgeber
grundsätzlich kein Recht hat, private
Äußerungen im Web 2.0 zu untersagen
oder zu sanktionieren. Eine Grenze ist
aber sicher dann überschritten, wenn
außerdienstliches Verhalten das
Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt. Denn Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber arbeitsvertragliche Rücksichtnahme- und Treuepflichten. Privates Verhalten darf daher nicht
zu einem (Image-)Schaden des Arbeitgebers führen.
In den letzten Jahren mussten sich
Arbeitsgerichte vermehrt mit Kündigungen von Arbeitnehmern wegen
Beleidigungen von Vorgesetzten oder
Kollegen in sozialen Netzwerken aus­
einandersetzen. Das Landesarbeitsgericht Hamm musste 2012 einen Fall
entscheiden, in dem ein Auszubildender auf seiner Facebook-Seite seinen
Arbeitgeber als „Menschenschinder“
und „Ausbeuter“ titulierte und seine
Tätigkeit als „dämliche Scheiße“
bezeichnete. Das Gericht qualifizierte
die Äußerungen als massive ehrverletzende Äußerungen und sah die außerordentliche Kündigung als wirksam an.
Hierbei war es nach richtiger Auffassung des Gerichts irrelevant, dass die
Äußerungen nicht in verbaler Form
getätigt wurden, da die Lesbarkeit im
Netz für den Arbeitgeber selbst, aber
auch für Dritte die gleiche Wertigkeit
habe wie eine entsprechende verbale
Äußerung.
Derartige Abgrenzungsfälle zwischen
privater Meinungsäußerungsfreiheit
und beruflichen Rücksichtnahmepflichten werden die arbeitsgerichtliche
Rechtsprechung wohl auch in Zukunft
wegen des vermehrten Einzugs von
Social Media in die Arbeitsbeziehungen
beschäftigen. Fest steht, dass hier der
jeweilige Einzelfall zu beurteilen ist
und das dargestellte Urteil des BAG
sicher nicht das Ende der Fahnenstange darstellt.
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1.2015
Mein erster Prozess
Der erste Prozess ist etwas ganz
Besonderes – endlich geht es von der
trockenen Theorie in die spannende
Praxis. Doch woran muss man vor-
her alles denken? Was muss für die
mündliche Verhandlung vorbereitet
werden? Dr. Lisa B. Reiser berät Man-
danten zu gerichtlichen und schieds-
gerichtlichen Streitigkeiten, speziell
in den Bereichen Anlagenbau und
Infrastruktur. Sie hat ihren ersten
Prozess gewonnen.
Von Dr. Lisa B. Reiser,
Associate der Dispute Resolution-Gruppe
bei Baker & McKenzie in Frankfurt
38
Hand aufs Herz: Ein Student erfährt
nicht viel darüber, wie ein Prozess
abläuft. Rechtsstreitigkeiten gleichen
einer Kurzgeschichte („A verkauft B
eine Waschmaschine. Die Waschmaschine ist undicht und verursacht
einen Wasserschaden in C‘s Keller. B
verklagt daraufhin A …“). Diese Kurzgeschichte muss anschließend im
Gutachtenstil aufgearbeitet werden.
Wer beim Rechtsstreit gewinnt, ist bis
zum Ende offen und für den Studenten unerheblich.
Den ersten echten Prozessen begegnet der Referendar. Meine erste Erinnerung waren die „Gürteltiere“ in der
Zivilstation – dicke, angestaubte
Aktenordner, die nur noch mit einem
Gurt zusammengehalten werden.
Inhaltlich war „mein“ erstes Gürteltier
nicht besonders spannend: Es ging
um Schadensersatz nach einer misslungenen Zahnarztbehandlung. Das
Verfahren lief zu diesem Zeitpunkt
bereits mehrere Monate. Den Ausgang des Prozesses habe ich als Referendarin nicht mehr miterlebt. Wie
spannend und intensiv ein Prozess
tatsächlich sein kann, erfuhr ich erst
in meinem ersten Jahr als Anwältin
bei Baker & McKenzie. Dort begann
ich 2011 als Associate im Bereich Litigation/Arbitration. Dass ich gerade in
diesem Bereich startete, hat eine Vorgeschichte.
Nachdem ich als Studentin am Willem
C. Vis International Commercial Arbitration Moot teilgenommen hatte, war
ich von der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit begeistert. Im Vis Moot
werden Schiedsverfahren im Bereich
des UN-Kaufrechts simuliert. An dem
Wettbewerb nehmen jährlich mehr als
290 studentische Teams aus 67 Ländern teil. Zum großen Finale treffen
sich alle Teams in Wien und Hongkong
zu den mündlichen Verhandlungsrunden. Solche Prozesse mit internationalem Bezug wollte ich auch im wahren
Leben führen.
Bei Baker & McKenzie kam in meinem
ersten Monat als Anwältin ein Kollege
in mein Büro und stellte eine Packung
Kopfschmerztabletten vor mich auf
den Schreibtisch mit den Worten:
„Damit beschäftigen wir uns in den
nächsten Monaten.“ Mein erster
Gedanke war, er wolle auf die bevorstehenden langen Arbeitszeiten
anspielen. Tatsächlich deuteten die
Kopfschmerztabletten aber auf meinen ersten großen Prozess hin: Wir
vertraten ein deutsches Pharmaunternehmen in einem Schiedsverfahren
gegen einen taiwanesischen Vertragspartner. Das deutsche Pharmaunternehmen hatte einen langjährigen
Lizenzvertrag mit dem taiwanesischen
Unternehmen geschlossen und seinem Vertragspartner Einblicke in die
Foto: Fotolia/Felix Pergande
Foto: Baker & McKenzie
Special
Foto: Baker & McKenzie
Foto: Fotolia/denys_kuvaiev
Der Vertrag zwischen dem deutschen
und dem taiwanesischen Pharmaunternehmen unterlag deutschem Recht. Er
enthielt zudem eine Schiedsklausel
nach den Regeln der International
Chamber of Commerce (ICC). Wir mussten also Schiedsklage gegen das taiwanesische Unternehmen erheben. Unsere Klage sollte unter anderem auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB
gerichtet sein – hier bewegte ich mich
also auf bekanntem Terrain. Wir wollten
damit argumentieren, dass die „neuen“
taiwanesischen Tabletten schlichte
Kopien des deutschen Qualitätsprodukts waren. Das erforderte ein Grundverständnis der Zusammensetzung des
Produkts. Von der Wirkungsweise und
Zusammensetzung von Kopfschmerzta-
bletten hatte ich im Jurastudium jedoch
nichts gelernt. Meine Arbeit an der
Schiedsklage begann also mit einer
umfassenden Recherche und Gesprächen mit den Pharmazeuten unseres
Mandanten. So entstand Schritt für
Schritt unsere Klageschrift.
Nach mehreren Monaten hatten wir
Klage, Klageerwiderung, Replik und
Duplik mit den Anwälten der Gegenseite ausgetauscht. Nun mussten wir
uns auf die mündliche Verhandlung
vorbereiten. Da die rechtlichen Argumente bereits bekannt waren, ging es
hauptsächlich darum, unsere Strategie
auszuarbeiten: Welche Argumente
möchten wir vor dem Schiedsgericht
hervorheben? Wollen wir das unlautere Verhalten der Taiwanesen betonen
oder lieber im Detail erläutern, dass
die chemische Zusammensetzung der
deutschen und taiwanesischen Kopfschmerztabletten nahezu identisch
ist? Welche Zeugen der Gegenseite
möchten wir im Kreuzverhör zum tatsächlichen Geschehensablauf vernehmen? Zudem mussten wir Reisevorbereitungen treffen. Denn die Parteien
hatten im Vertrag Taipeh als Schieds­
ort vereinbart. Es ging also mit Sack
und Pack nach Taiwan.
Nach über anderthalb Jahren Prozessdauer erhielten wir die Entscheidung
des Schiedsgerichts: Unsere Mandan-
tin bekam nur einen Teil des geltend
gemachten Schadens ersetzt. Denn
das Schiedsgericht war der Ansicht,
der taiwanesische Vertragspartner
hätte den Vertrag mit dem deutschen
Pharmaunternehmen ohnehin zum
Ende des Jahres ordentlich kündigen
dürfen. War unsere Klage damit
gescheitert? Nein, denn unsere Mandantin hatte nicht tatenlos zugesehen,
sondern ihr Recht verteidigt. Sie hatte
den Ausgang des Prozesses damit als
Erfolg verbucht. Und auch für mich
war mein erster Prozess ein Erfolg,
weil ich zum ersten Mal ein Schiedsverfahren von Anfang bis Ende betreuen durfte. In jedem Fall wird mir der
Prozess in Erinnerung bleiben. Denn
wann immer mir nun eine Packung
Kopfschmerztabletten in die Hände
fällt, denke ich an Taiwan.
Foto: Fotolia/niyazz
Herstellung der Kopfschmerztabletten
gewährt. Nach einigen Jahren guter
und erfolgreicher Zusammenarbeit
entschlossen sich die Taiwanesen, die
Kopfschmerztabletten künftig selbst
herzustellen und zu vermarkten. Sie
kündigten den Vertrag mit unserer
Mandantin außerordentlich fristlos.
Unsere Mandantin war entsetzt: Der
taiwanesische Vertragspartner hatte
sich die Erfahrungen der vergangenen
Jahre zunutze gemacht und wollte
nun „in Eigenregie“ an den Markt
gehen, ohne Lizenzgebühren zahlen zu
müssen. Dem wollte unsere Mandantin nicht tatenlos zusehen.
39
karriereführer recht
1.2015
Foto: Sibylle Baier
Anders erfolgreich
„Das Warum
ist meine Motivation zum Schreiben“
Auch wenn sie schon im
ersten Semester vom Jura-Studium
geschockt war, hielt Inger-Maria
Mahlke, geboren 1977 in Hamburg,
bis zum Ersten Staatsexamen durch.
Anschließend aber tat sie das, was
sie tun wollte, seit sie fünf Jahre alt
war: schreiben. Und das bis heute
sehr erfolgreich, sie heimste mehrere
Preise ein. Ihr neuer Roman
„Wie ihr wollt“ erschien im März
dieses Jahres.
Das Interview führte Meike Nachtwey
Um Romane und fiktive Texte schreiben zu können, braucht man Fantasie.
Braucht man die auch, um Jura zu studieren?
Eigentlich nicht. Jura ist sehr faktisch,
und man muss sich immer genau an
den Wortlaut halten. Sich selbst etwas
auszudenken, ist in diesem Bereich
nicht zielführend.
Warum haben Sie Jura studiert?
Ich habe aus dem gleichen Grund Jura
studiert, aus dem wahrscheinlich viele
dieses Fach gewählt haben: Ich wusste
nicht genau, was ich studieren wollte.
BWL kam für mich gar nicht infrage,
und von Jura haben alle gesagt, dass
man nachher ganz viele verschiedene
interessante berufliche Wege damit
einschlagen kann. Ich habe aber dann
nach dem Ersten Staatsexamen doch
aufgehört, bin also keine Volljuristin.
Warum haben Sie nicht weitergemacht?
Ich war schon im ersten Semester so
geschockt von dem Studium, dass ich
erst einmal nicht weitermachen wollte. In der AG Staatsrecht hatte der
Dozent eine Anleitung zur Falllösung
herausgegeben. Es sei nicht notwendig, eigene Argumente zu entwickeln,
stand darin, es ginge bei der Fallbearbeitung nur darum zu zeigen, dass
man die Argumente anderer anwen-
40
den könne. Nicht selber denken war
die Botschaft, oder nur im bereits
abgesteckten Rahmen. Ich wollte aber
auch nicht noch ein anderes Studium
beginnen, und habe mir dann überlegt,
dass ich dieses Studium auf jeden Fall
zu Ende bringe, damit ich zumindest
ein abgeschlossenes Studium in der
Tasche habe. Und so habe ich das Studium möglichst schnell durchgezogen,
auch wenn mir klar war, dass ich niemals im juristischen Bereich arbeiten
will.
Sie haben trotzdem noch an Projekten
des Instituts für Kriminologie der FU
Berlin mitgearbeitet – wieso?
Ich habe Kriminologie als Wahlfach
gewählt, weil es das unjuristischste
war, das ich finden konnte. Und es war
mit Abstand das für mich Interessanteste, was ich in diesem Studium
gemacht habe. Dieses Fach setzt sich
mit soziologischen, psychologischen
und kriminologischen Aspekten der
Kriminologie auseinander, und das
fand ich sehr spannend.
Was hat Ihnen an der Arbeit am Institut besonders gefallen?
Ich konnte mich intensiv auf interessante Themen einlassen, durfte auch
mal ungewöhnlich denken und andere
als die üblichen Quellen hinzuziehen,
Foto: Fotolia/Masson
Buchtipp
Inger-Maria Mahlke: Wie Ihr wollt.
Berlin Verlag 2015. ISBN 978-3827012135.
19,99 Euro
etwa philosophische Texte. Zudem
besteht die Arbeit auch darin, sehr
konkret über menschliches Handeln
nachzudenken, was bewertungsfrei
verläuft – im Gegensatz zum juristischen Denken, wo es um die permanente Bewertung menschlichen Handelns geht.
Wie kamen Sie dann zur Schriftstellerei?
Das wollte ich schon, seit ich fünf Jahre
alt war. Da wusste ich nur noch nicht,
wie man das macht. Es war mir auch
lange unbekannt, dass man Schriftstellerei in Leipzig studieren kann. Und so
habe ich einfach geschrieben. Bis ich
schlussendlich das Selbstbild hatte: Ich
kann schreiben und ich bin jetzt
Schriftstellerin.
Woher nehmen Sie die Ideen für Ihre
Romane?
Jeden Tag vor die Tür gehen, Menschen
sehen und über sie nachdenken.
Außerdem braucht man eine gewisse
Neugier. Ich habe als Kind meine Mutter fast wahnsinnig gemacht, weil ich
immer nach dem „Warum“ gefragt
habe. Und das „Warum“ ist bis heute
meine Motivation zum Schreiben, es
ist ein Versuch, das Leben, die Menschen und die Welt zu verstehen.
Beeinflusst Ihre Kenntnis der Rechtswissenschaften Ihre heutige Tätigkeit?
Wenn im Roman etwas vorkommt, das
rechtlich relevant ist – zum Beispiel
gab es im letzten Roman ein Insolvenzverfahren –, dann gebe ich mir Mühe,
dass alles rechtlich richtig geschrieben
ist. Außerdem wurde mir schon häufig
gesagt, dass mein Umgang mit Sprache sehr präzise ist. Das ist in den
Rechtswissenschaften ja auch so. Hier
ist jeder Begriff genau definiert, und
man muss sich präzise ausdrücken.
Diese Präzision habe ich mir aus dem
Juristischen ins Literarische hinübergerettet.
Sie haben einige Preise und Stipendien
als Schriftstellerin gewonnen. Über
welchen haben Sie sich am meisten
gefreut?
Über den ersten Preis, den „Open Mike“
(deutschsprachiger Nachwuchswettbewerb für Prosa und Lyrik, Anm. d.
Red.), habe ich mich besonders gefreut,
weil er so überraschend kam.
Welches Gesetz würden Sie ändern,
wenn Sie die Möglichkeit dazu hätten?
Und warum?
Das Asylgesetz. Ich würde es grundrechtskonform ausgestalten, denn das
ist es meiner Meinung nach nicht.
Wie gehen Sie mit den Urteilen um, die
Rezensenten über Ihre Bücher fällen?
Ich habe bisher ja ziemlich viel Glück
gehabt, was das angeht, von daher
kann ich damit gut umgehen. Diejenigen, die negativ waren, treffen einen ja
nur, wenn man weiß, dass sie eigentlich stimmen.
Haben Sie einen Tipp für junge Juristinnen und Juristen, die an ihrer Studienwahl zweifeln?
Das Studium so schnell wie möglich
abschließen und anschließend
machen, was ihnen wirklich am Herzen
liegt. Oder das Studium hinschmeißen
und machen, was ihnen am Herzen
liegt.
Welcher Fall würde Sie doch noch
dazu bringen, als Anwältin arbeiten
zu wollen?
Es gibt viele Fälle, gerade im strafrechtlichen Bereich, die mich interessiert
haben, da kann ich gar keinen konkreten herauspicken.
41
karriereführer recht
1.2015
Checkliste Bewerbung
Bevor Sie unsere Kanzlei- und Firmenporträts für Ihre Bewerbungen nutzen, lesen Sie die
Checkliste zur vollständigen Bewerbungsmappe für die schriftliche Bewerbung. Tipps zu
Online-Bewerbungen und Bewerberportalen finden Sie auf www.karrierefuehrer.de.
Service
Lebenslauf
Internet-Bewerbungen
setzen sich durch
41 % der Unternehmen in Deutschland
wollen Bewerbungen per Internet
(28 % per E-Mail, 13 % über OnlineFormulare auf ihren Webseiten).
40 % der befragten Personalchefs
bevorzugen eine Bewerbung auf Papier.
17 % haben keine Präferenz.
Quelle: Bitkom-Umfrage 2012
Anschreiben
Foto: Fotolia/womue
Bewerbungsmappe
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Achten Sie auf vollständige Kontaktdaten und eine seriöse Mailadresse.
Persönliche Daten sollten Geburtsdatum, Geburtsort, Ihr Familienstand sein.
Ist die Reihenfolge des Lebenslaufes korrekt,
und sind die einzelnen Stationen nachvollziehbar?
Sind die Zeiträume mit Monat und Jahr aufgeführt?
Ist der Schwerpunkt des Studiums herausgearbeitet
und passt er zur Stellenausschreibung?
Sind Unternehmen korrekt mit ihrer Firmierung benannt?
Sind zu Praktika und anderen Tätigkeiten erklärende Unterpunkte eingebaut?
Außeruniversitäres Engagement: Sind die Tätigkeiten schlüssig und gut beschrieben?
Weiterbildungen: Passen sie zur ausgeschriebenen Stelle?
Wurden Fachkenntnisse und Soft Skills herausgearbeitet?
Haben Sie Sprach- und EDV-Kenntnisse bewertet?
Ist das aktuelle Datum angegeben, und haben Sie den Lebenslauf unterschrieben?
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Achten Sie auf die genaue Firmenanschrift.
Wenn Sie einen persönlichen Ansprechpartner anschreiben, stellen Sie sicher, dass Vor- und Nachname richtig geschrieben sind und ggf. Titel nicht fehlen.
Haben Sie Erstellungsort und Tagesdatum aufgeführt?
Beziehen Sie sich auf die richtige Stellenausschreibung?
Haben Sie die Quelle der Stellenausschreibung in der Bezugszeile genannt?
Ist Ihr Anschreiben auch lesefreundlich aufbereitet
(Absätze, Schriftgröße, Schrifttyp, Seitenrand)?
Haben Sie eine Endkontrolle durchführen lassen?
Haben Sie Ihr Anschreiben unterschrieben?
Sind Sie genügend auf das Anforderungsprofil der Stelle eingegangen?
Falls es verlangt wurde, haben Sie eine Angabe zu Ihrem Eintrittstermin
und Ihren Gehaltswünschen gemacht?
Soft Skills: Haben Sie diese mit aussagekräftigen Praxisbeispielen umschrieben?
Ist Ihr Anschreiben eine Erleichterung für den Leser zur Abgleichung
von Bewerber- und Stellenprofil?
Entspricht das Anschreiben trotz aller formalen Empfehlungen Ihrem Stil?
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Haben Sie Ihr Anschreiben lose auf die Mappe gelegt?
Sind Ihre Anlagen in der richtigen Reihenfolge sortiert?
Falls vorhanden: Sind Ihre Praktikumsbescheinigungen beigefügt?
Deckblatt: Ist dies auf die Einstiegsposition und das ausschreibende
Unternehmen zugeschnitten?
Falls Sie vor dem Studium eine Ausbildung abgeschlossen haben: Liegen Kopien des Ausbildungszeugnisses oder der Prüfungsergebnisse bei?
Wenn Sie nach der Ausbildung gearbeitet haben: Ist Ihr Arbeitszeugnis beigefügt?
Falls vorhanden, haben Sie Weiterbildungszertifikate ausgewählt, die für die ausge-
schriebene Stelle wichtig sind?
Gibt es auch Bestätigungen über Soft-Skill-Trainings?
(Präsentieren, Rhetorik, Verhandlungsführung u. a.)
Falls Sie umfangreiche Anlagen beifügen, haben Sie eine Anlagenliste erstellt?
Sind die beigefügten Kopien in einer angemessenen Qualität?
www.jobware.de
In fünf Minuten
zur perfekten
Bewerbung.
Orthografisch korrekt.
Formal perfekt.
Kostenlos.
karriereführer recht
1.2015
Kanzlei-/Firmenporträts
BEITEN BURKHARDT
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Deloitte
Kontakt
Kontakt
Kurfürstenstraße 72-74
10787 Berlin
Internet: www.beitenburkhardt.com
Christine Herzog, Recruitment Manager
Fon: 030 26471-255
Fax: 030 26471-123
E-Mail: [email protected]
Schwannstraße 6
40476 Düsseldorf
Internet: www.deloitte.com/careers
www.facebook.com/deloitte.deutschland
www.twitter.com/deloittejobsde
Recruiting Team
Fon: 0211 8772-4111
E-Mail: [email protected]
Standorte in Deutschland
Branche
Standorte weltweit
Produkte/Dienstleistungen
Personalstruktur
Anzahl der Standorte
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München,
Nürnberg
Peking, Brüssel, Moskau, Shanghai, St. Petersburg
Rund 270 Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen weltweit, davon rund 230 in Deutschland
Bedarf an HochschulabsolventInnen
Ca. 30 bis 35 pro Jahr
Mandantenstruktur
Nationale und internationale Mandanten
Tätigkeitsbereiche
Arbeitsrecht, Bank-/Finanzrecht & Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilien, Kartellrecht &
Beihilferecht, IP/IT/Medien, Mergers & Acquisitions,
Öffentliches Recht/Vergaberecht, Prozessführung &
Konfliktlösung, Restrukturierung & Insolvenz, Steuern, Vermögen/Nachfolge/Stiftungen
Anforderungsprofil
Wir erwarten mindestens vollbefriedigende Examina
und sehr gute Englischkenntnisse, die idealerweise
durch einen Auslandsaufenthalt vertieft worden
sind. Promotion und/oder LL.M. sind wünschenswert, jedoch keine Bedingung. Hohe soziale Kompetenz und unternehmerisches Denken zeichnen Sie
zusätzlich aus.
Karriereaussichten
Sie arbeiten vier bis fünf Jahre als Associate, danach
zwei bis drei Jahre als Salary Partner. Danach werden
Sie entweder Dauer Salary Partner, Senior Salary Partner oder Equity Partner.
Angebote für ReferendarInnen
Anwaltsstation, Wahlstation, Nebentätigkeit zum Referendariat, promotionsbegleitende Tätigkeit
Auslandseinsatz
Wirtschaftsprüfung, Tax & Legal, Consulting,
Corporate Finance
Siehe Branche
Deloitte ist an 16 Standorten in Deutschland und
weltweit in über 150 Ländern vertreten.
Jahresumsatz
744 Mio. Euro in Deutschland,
34,2 Mrd. US-Dollar international
Anzahl der MitarbeiterInnen
Über 5000 in Deutschland
Rund 210.000 international
Bedarf an HochschulabsolventInnen
Wir stellen im laufenden Jahr ca. 800 Absolventen
und 650 Praktikanten ein.
Gesuchte Fachrichtungen
Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften,
Jura mit Schwerpunkt Steuer- oder Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik, Wirtschaftsingenieurwesen
Einsatzmöglichkeiten
Projektarbeit in Prüfung und Beratung
Einstiegsprogramme
Direkteinstieg/Training-on-the-Job,
berufsbegleitende Masterprogramme, Praktikum,
Werkstudententätigkeit in allen Bereichen
Mögliche Einstiegstermine
Elvira Herzog
Fon: 07131 645636-17
E-Mail: [email protected]
Auf einen Blick
Rechtliche Fragestellungen gewinnen in einer komplexer werdenden Geschäftswelt immer mehr an
Bedeutung. Um diesen Herausforderungen optimal
zu begegnen, müssen sich Unternehmensjuristen
und Manager weiterbilden. Ob Sie sich zum Unternehmensjuristen entwickeln oder zusätzliche Kompetenz im Bereich Recht erwerben möchten, die GGS
bietet Ihnen den passenden berufsbegleitenden
Master-Studiengang an.
LL.M. in Legal Management – Der einzige Master of
Laws für Unternehmensjuristen in Deutschland
Das Studium zum Unternehmensjuristen verbindet
Unternehmensrecht, Management und Social Skills
und befähigt Sie dazu, unternehmerische Sachverhalte in ihrer Gesamtheit zu erfassen und zu verstehen. Der LL.M. in Legal Management richtet sich an
Juristen, Referendare, Rechtsanwälte, Wirtschaftsjuristen, Assessoren und Syndizi, die sich optimal auf
die facettenreiche Rolle des Unternehmensjuristen
vorbereiten wollen.
> Nächster Studienstart: 5. Oktober 2015
LL.M. in Business Law – Recht für Manager
Der LL.M. in Business Law wendet sich an Nicht-Juristen, die sich angesichts der zunehmenden Verzahnung von betriebswirtschaftlichen und juristischen
Fragen in der Unternehmenspraxis entsprechend
zusätzlich qualifizieren wollen. Der Studiengang richtet sich an Führungskräfte ohne juristische Vorkenntnisse, die aus der beruflichen Praxis kommend eine
besonders praxisnahe Ergänzung ihres Wissens mit
akademischem Anspruch erwerben wollen. Dabei
werden alle relevanten Themen des Unternehmensund Wirtschaftsrechts behandelt.
> Nächster Studienstart: 10. Oktober 2015
Weitere berufsbegleitende Master-Studiengänge im
Bereich Management:
• MBA
• The Leeds MSc in Business Management
• MSc in Management – Schwerpunkt Handelslogistik oder Dienstleistungsmanagement
Telefoninterviews, Einzelinterviews, Bewerbertage
bzw. Recruiting Days
Einstiegsgehalt
Einstiegsvergütung
Auslandstätigkeit
Ein Auslandseinsatz ist je nach Berufserfahrung und
Tätigkeitsbereich im Rahmen von kurzfristigen Projekteinsätzen bis hin zu einer längerfristigen Entsendung möglich.
Angebote für StudentInnen
Wir bieten in allen vier Funktionen das ganze Jahr
über Praktikumsplätze an. Auch die Betreuung Ihrer
Abschlussarbeit ist nach einem Praktikum möglich.
Siehe Anzeige Umschlagseite 3
44
Kontakt
Auswahlverfahren
Unser Einstiegsgehalt ist marktkonform und qualifikationsabhängig.
Siehe Anzeige Seite 23
Bildungscampus 2
74076 Heilbronn
Internet: www.ggs.de/studium
In allen Bereichen das ganze Jahr hindurch
Für Referendare im Rahmen der Wahlstation möglich.
75.000-85.000 Euro/Jahr + möglicher Bonus von bis
zu 15.000 Euro
German Graduate School of
Management and Law gGmbH
Siehe Anzeige Seite 33
Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB
Rechtsanwälte, Steuerberater
Taunusanlage 11
60329 Frankfurt am Main
Internet: www.gleisslutz.com
karriere.gleisslutz.com
Kontakt
Sofia Jung
Recruiting
Fon: 069 95514-631
Fax: 069 95514-198
E-Mail: [email protected]
Heuking Kühn Lüer Wojtek –
Partnerschaft mit beschränkter
Berufshaftung von Rechtsanwälten
und Steuerberatern
Georg-Glock-Straße 4
40474 Düsseldorf
Internet: www.heuking.de
Kontakt
Petra Freund
Fon: 0211 600 55-388
E-Mail: [email protected]
Standorte in Deutschland
Standorte in Deutschland
Standorte weltweit
Standorte weltweit
Personalstruktur
Personalstruktur
Bedarf an HochschulabsolventInnen
Bedarf an HochschulabsolventInnen
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg,
München und Stuttgart
Gleiss Lutz: Brüssel
Mehr als 300 Rechtsanwälte, davon 86 Partner
40-45 pro Jahr
Mandantenstruktur
National und international tätige Konzerne und Unternehmen; Verbände; Städte, Kommunen und kommunale Unternehmen
Als eine der größten, unabhängigen und international tätigen Full-Service-Wirtschaftskanzleien in
Deutschland bauen wir seit über 60 Jahren auf ein
flexibles und erprobtes internationales Netzwerk
und pflegen enge persönliche Kontakte zu Kanzleien,
die in ihren Jurisdiktionen führend sind.
Berlin, Chemnitz, Düsseldorf, Frankfurt am Main,
Hamburg, Köln, München, Stuttgart
Brüssel, Zürich
Über 300 Rechtsanwälte (m/w), davon 133 Partner
35 Volljuristen (m/w)
60-70 Referendare/wissenschaftliche Mitarbeiter
(m/w)
Mandantenstruktur
Die Bandbreite unserer juristischen Beratung reicht
von mittelständischen Unternehmen mit Sitz im
In- und Ausland bis hin zu internationalen Großunternehmen in allen wirtschaftsrechtlichen Belangen. Ein Schwerpunkt liegt weiterhin im öffentlichrechtlichen Bereich.
Tätigkeitsbereiche
Arbeitsrecht, Bank- und Finanzrecht, Kartellrecht/EU,
Gesellschaftsrecht/M&A, Gewerblicher Rechtschutz/
IT, Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Kapitalmarktrecht, Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit, Steuerrecht
Arbeitsrecht, Energie, Gesellschaftsrecht, Health
Care, Immobilienrecht, Investmentfonds, IP & Media,
Kapitalmarktrecht, Kartellrecht, Vergaberecht, Private Clients, Private Equity/Venture Capital, Prozessführung, Restrukturierung, Steuerrecht, Transport,
Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Vertriebsrecht,
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Anforderungsprofil
Anforderungsprofil
Karriereaussichten
Karriereaussichten
Tätigkeitsbereiche
Zwei mindestens vollbefriedigende Examina, verhandlungssichere Englischkenntnisse
Nach einem Jahr Aufnahme auf den Briefkopf, nach
dreieinhalb Jahren Entscheidung über die assoziierte
Partnerschaft, nach sieben Jahren Entscheidung über
die Partnerschaft
Angebote für ReferendarInnen
Anwalts-/Wahlstation, wissenschaftliche Tätigkeit,
promotionsbegleitende Tätigkeit
Auslandseinsatz
Prädikatsexamina, gute Englischkenntnisse, Promotion/LL.M. gern gesehen
Bereits nach Vollendung des dritten Berufsjahres
erwerben Sie den Titel Senior Associate. Ab diesem
Punkt gestalten Sie Ihren Karriereweg individuell.
Angebote für ReferendarInnen
Referendare (m/w) und wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w) an allen Standorten
Auslandseinsatz
Für unsere Referendare besteht die Möglichkeit, ihre
Wahlstation auch bei einer unserer „Best-FriendsKanzleien“ im Ausland zu absolvieren.
Für Referendare (m/w), die uns bereits während der
Anwaltsstation kennengelernt haben, bieten wir mit
unserem „Go for Career“-Programm die Möglichkeit
eines Auslandsaufenthalts an.
Einstiegsvergütung
Siehe Anzeige Seite 7
100.000 Euro pro Jahr
Siehe Anzeige Seite 31
HFH • Hamburger Fern-Hochschule
gem. GmbH
Alter Teichweg 19
22081 Hamburg
Internet: www.hamburger-fh.de
Kontakt
Studienberatung
Fon: 040 35094-360
Fax: 040 35094-335
E-Mail: [email protected]
Auf einen Blick
Mit rund 10.000 Studierenden ist die HFH Hamburger
Fern-Hochschule eine der größten privaten Hochschulen Deutschlands. An mehr als 50 regionalen
Studienzentren bietet die staatlich anerkannte und
gemeinnützige Hochschule ihren Studierenden eine
wohnortnahe Betreuung. Angeboten werden zahlreiche ausbildungs- und berufsbegleitende Bachelorstudiengänge sowie Masterprogramme in den Bereichen
Gesundheit und Pflege, Technik, Wirtschaft und Recht.
Bachelorstudiengänge der HFH:
• Betriebswirtschaft (B.A.)
• Betriebswirtschaft dual (B.A.)
• Gesundheits- und Sozialmanagement (B.A.)
• Health Care Studies (B.Sc.) für Auszubildende der
Ergotherapie, Pflege, Logopädie und Physiotherapie
• Health Care Studies (B.Sc.) für Berufserfahrene
• Pflegemanagement (B.A.)
• Wirtschaftsingenieurwesen (B.Eng.)
• Wirtschaftsrecht (LL.B.)
• Wirtschaftsrecht online (LL.B.)
Weiterführende Studiengänge (Master):
• Betriebswirtschaft (M.A.)
• General Management (MBA)
• Management von Organisationen und Personal im
Gesundheitswesen (M.A.)
• Maschinenbau (M.Eng.)
• Wirtschaftsrecht online (LL.M.)
Besondere Studienprogramme:
Zahlreiche Studienprogramme für ausgewählte Zielgruppen ermöglichen eine verkürzte Studienzeit bzw.
den parallelen Erwerb von Studienabschluss und Berufsausbildung.
Akademische Weiterbildung:
Die HFH bietet eine Vielzahl ihrer Module auch als
separate Zertifikatskurse an. So können einzelne Bereiche gezielt in der akademischen Weiterbildung
vertieft werden. Die Zertifikatskurse sind über ein
Semester angelegt.
Organisation des Fernstudiums:
Im Gegensatz zu einem Präsenzstudium können
sich Studierende einer Fernhochschule den Lehrstoff
zeitlich flexibel und von der Hochschule räumlich
unabhängig erschließen. Bei ihren Fernstudiengängen bietet die HFH zur Unterstützung des Selbststudiums Präsenzlehrveranstaltungen an mehr als 50
Studienzentren in Deutschland, Österreich und der
Schweiz an. Geleitet von über 1200 Lehrbeauftragten, werden die Studieninhalte vertieft, diskutiert
und in entsprechenden Übungen angewandt. Feste
Studiengruppen fördern den Lernfortschritt und die
Kommunikation. Deshalb immatrikuliert die HFH für
das Fernstudium jährlich zu zwei festen Terminen:
jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli.
Online-Studium:
Im Bereich Wirtschaftsrecht bietet die HFH OnlineStudiengänge an, ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Siehe Anzeige Seite 15
45
karriereführer recht
1.2015
Kanzlei-/Firmenporträts
Hogan Lovells International LLP
Kennedydamm 24
40476 Düsseldorf
Internet: www.hoganlovells.de/karriere
Kontakt
Nina Rudnizki
Fon: 0211 1368-120
E-Mail: [email protected]
Standorte in Deutschland
Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München
Standorte weltweit
Mehr als 45 Büros weltweit
Personalstruktur
Zahlen für Deutschland:
Ca. 80 Partner
Ca. 250 Rechtsanwälte
Ca. 100 Referendare pro Jahr
Bedarf an HochschulabsolventInnen
Linklaters LLP
Mainzer Landstraße 16
60325 Frankfurt am Main
Internet: www.linklaters.de
career.linklaters.de
Kontakt
Anna-Schneider-Steig 22
50678 Köln
Internet: www.luther-lawfirm.com
www.luther-lawfirm.com/karriere
Standorte in Deutschland
Dana Langensiepen
Fon: 0221 9937-25686
Fax: 0221 9937-110
Nicola von Tschirnhaus
Fon: 069 71003-341
E-Mail: [email protected]
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, München
Standorte weltweit
29 Büros in 20 Ländern weltweit
Personalstruktur
In Deutschland ca. 300 Anwälte, davon ca. 60 Partner,
mehr als 130 Referendare und ca. 90 Praktikanten
Bedarf an HochschulabsolventInnen
60 bis 70 pro Jahr
Praktikanten, wissenschaftliche Mitarbeiter, Referendare und Rechtsanwälte (w/m) für alle Fachbereiche
Mandantenstruktur
Tätigkeitsbereiche
Weltweit führende Unternehmen und Finanzinstitute sowie die öffentliche Hand
Tätigkeitsbereiche
Umfassende Beratung auf allen Gebieten des (inter-)
nationalen Wirtschaftsrechts
Anforderungsprofil
Neben mindestens vollbefriedigenden Examina und
guten Englischkenntnissen sollten Sie unternehmerisch denken und handeln sowie Spaß an anspruchsvoller juristischer Arbeit haben. Zusatzqualifikationen wie ein im Ausland erworbener LL.M. oder eine
Promotion sind willkommen.
Karriereaussichten
Wir bieten vielfältige und anspruchsvolle Tätigkeiten mit hoher Eigenverantwortung, frühzeitigem
Mandantenkontakt und Teamarbeit. Im Rahmen der
People Development Academy werden Sie gezielt
auf zukünftige Herausforderungen vorbereitet. Bei
kontinuierlicher Entwicklung steht nach 3 Jahren die
Ernennung zum Senior Associate und nach weiteren 3 bis 4 Jahren die Ernennung zum Partner oder
Counsel an.
Angebote für ReferendarInnen
Anwalts- und Wahlstationen an allen deutschen
Standorten, darüber hinaus Aufenthalte in ausgewählten ausländischen Büros. Zudem bieten wir lokale Referendarprogramme, Klausurvorbereitungskurse in Kooperation mit Repititoren für Referendare
an.
Auslandseinsatz
Für Referendare in der Wahlstation möglich, für
Associates im Rahmen internationaler Secondments
Einstiegsvergütung
Marktüblich
Siehe Anzeige Seite 5
46
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH
M&A Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Steuerrecht, Kartellrecht, Arbeitsrecht, TMT, Immobilienwirtschaftsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Prozessführung/Schiedsgerichtsverfahren
Anforderungsprofil
Sie ragen fachlich mit exzellenten Examina heraus.
Ihre sehr guten Englischkenntnisse haben Sie idealerweise im Ausland erworben.
Karriereaussichten
Wir bieten Ihnen von Anfang an die direkte Mitarbeit
am Mandat und eine maßgeschneiderte Weiterbildung im Rahmen unserer Linklaters Law & Business
School. Programme im In- und Ausland sowie die
Einbeziehung in internationale Teams und ein globales Know-how-Netzwerk fördern Ihre berufliche und
persönliche Entwicklung.
Angebote für ReferendarInnen
Bereits im Rahmen unseres Referendarprogramms
haben wir den Anspruch „Colleagues of Tomorrow“
auszubilden. Mehr Infos dazu unter career.linklaters.
de/guidance
Auslandseinsatz
Im vergangenen Jahr absolvierten mit Linklaters Referendare ihre Wahlstation in Brüssel, Dubai, London,
New York, Paris, Shanghai, Singapur, Sydney, Tokio,
Warschau und Washington.
Einstiegsvergütung
100.000 Euro pro Jahr
Siehe Anzeige Umschlagseite 2
Kontakt
Standorte in Deutschland
Berlin, Dresden, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am
Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München
und Stuttgart
Standorte weltweit
Brüssel, London, Luxemburg, Shanghai und Singapur
Personalstruktur
350 Rechtsanwälte und Steuerberater, davon 65 Partner
Bedarf an HochschulabsolventInnen
40-50 pro Jahr
Mandantenstruktur
Nationale und internationale Konzerne, mittelständische Unternehmen sowie die öffentliche Hand
Tätigkeitsbereiche
Alle relevanten Felder der Rechts- und Steuerberatung
Anforderungsprofil
Exzellente Examina und verhandlungssichere Englischkenntnisse. Eine Promotion oder ein LL.M.-Abschluss sind ebenfalls willkommen.
Karriereaussichten
Persönlich und fachlich weiterkommen mit klaren
Zielen im Fokus. Hierbei unterstützen wir unsere
neuen Kolleginnen und Kollegen tatkräftig: mit ausgezeichneten Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie einer realen Partnerperspektive.
Angebote für ReferendarInnen
Anwalts- und Wahlstation im In- und Ausland. Referendare arbeiten eng mit einem Partner oder Senior
Associate zusammen und haben die Möglichkeit, an
verschiedenen Trainings und Workshops in der Luther
academy teilzunehmen.
Einstiegsvergütung
Das Einstiegsgehalt orientiert sich an der fachlichen
Qualifikation der Bewerber. Es findet eine jährliche
Gehaltsentwicklung statt.
Siehe Anzeige Seite 11
Mayer Brown LLP
Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt am Main
Internet: www.mayerbrown.com
Kontakt
Sophia Bendele, Alexandra König
Human Resources
Fon: 069 7941-1212
Fax: 069 7941-100
E-Mail: [email protected]
Standorte in Deutschland
Frankfurt am Main, Düsseldorf
Standorte weltweit
Bangkok, Brüssel, Charlotte, Chicago, Hanoi, Ho
Chi Minh Stadt, Hongkong, Houston, London, Los
Angeles, New York, Palo Alto, Paris, Peking, Shanghai,
Singapur, Washington, D.C.
Personalstruktur
Rechtsanwälte weltweit: 1500
Rechtsanwälte Deutschland: rund 70
Partner Deutschland: rund 30
Bedarf an HochschulabsolventInnen
Wir bilden im Jahr ca. 45 Praktikanten, Referendare
und wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w) aus. Darüber hinaus stellen wir jährlich 10 Rechtsanwälte
(m/w) ein.
Tätigkeitsbereiche
Banking & Finance, Corporate M&A, Employment &
Benefits, Intellectual Property, Litigation & Arbitration, Real Estate, Tax
Anforderungsprofil
Wir suchen erstklassige Juristen (m/w), die Begeisterung für ihre Tätigkeit zeigen, kreativ denken, über
überdurchschnittliche juristische Fähigkeiten verfügen und lösungsorientiert arbeiten.
Karriereaussichten
R+V Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Internet: www.jobs.ruv.de
www.facebook.com/ruv.de
www.ruv-blog.de/
Kontakt
Recruiting Center
Fon: 0611 533-5210
Fax: 0611 533-775210
E-Mail: [email protected]
Standorte in Deutschland
Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg,
München
Personalstruktur
Als Teil der genossenschaftlichen FinanzGruppe
Volksbanken Raiffeisenbanken bietet R+V sowohl für
Privatkunden als auch für Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe und Landwirtschaft maßgeschneiderte, innovative Versicherungslösungen.
Anzahl der Standorte
Direktion in Wiesbaden, Direktionsbetriebe in Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Niederlassungen bundesweit
Jahresumsatz
Ca. 12,8 Mrd. Euro
Anzahl der MitarbeiterInnen
Rund 14.700 (überwiegend in Deutschland)
Bedarf an HochschulabsolventInnen
60 bis 80 pro Jahr
Gesuchte Fachrichtungen
Wirtschaftswissenschaften, (Wirtschafts-)Mathematik, (Wirtschafts-)Informatik, Rechtswissenschaften
Einsatzmöglichkeiten
Versicherungsabteilungen, Controlling, Finanzen, IT,
Vertrieb, Personal und Rückversicherung
Auslandseinsatz
Siehe Anzeige Umschlagseite 4
Verena Szulczyk, Legal Recruiting
E-Mail: [email protected]
Produkte/Dienstleistungen
Mögliche Einstiegstermine
Je nach Qualifikation 90.000 bis 110.000 Euro pro
Jahr
Kontakt
Standorte weltweit
Versicherungen
Einstiegsprogramme
Einstiegsvergütung
Bockenheimer Landstraße 20
60323 Frankfurt
Internet: www.whitecase.com/de/
Branche
Wir bieten vielfältige Spezialisierungsmöglichkeiten
in einer internationalen Sozietät.
Damit Sie stets wissen, wo Sie stehen, analysieren
wir gemeinsam mit Ihnen regelmäßig Ihre Situation.
Wir definieren Ziele und besprechen weitere Entwicklungsschritte, die Sie zur Aufnahme in unsere
Partnerschaft führen sollen.
Möglich
White & Case LLP
Direkteinstieg
Traineeprogramme: maßgeschneidertes Ausbildungsprogramm mit On-the-Job- und Off-the-JobKomponenten (Innendienst 12 Monate, Außendienst
24 Monate)
Direkteinstieg laufend
Traineeprogramm Innendienst: zum 01.10. eines Jahres
Traineeprogramm Außendienst: zum Quartalsbeginn
Auswahlverfahren
Bewerbungsgespräche und zum Teil fachlich orientiertes Assessment Center
Einstiegsgehalt
46.000 bis 48.000 Euro pro Jahr
38 Standorte in 26 Ländern
Mehr als 230 Rechtsanwälte
Bedarf an HochschulabsolventInnen
150 bis 200 Referendare und wissenschaftliche Mitarbeiter (m/w)
Ca. 25 bis 35 Rechtsanwälte (m/w)
Tätigkeitsbereiche
Wir beraten in allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Unsere umfassende
Kompetenz spiegelt sich in unseren Practice Groups
wider: www.whitecase.com/de/practices/
Anforderungsprofil
Wir suchen Juristen (m/w), die über eine deutlich
überdurchschnittliche juristische Qualifikation verfügen. Die Internationalität unserer Mandate setzt
sehr gute Englischkenntnisse voraus.
Karriereaussichten
Wir bieten Berufseinsteigern (m/w) den Einstieg in
ein hochmotiviertes, international agierendes Team:
WE ARE GLOBAL. ARE YOU? Sie werden frühzeitig in
die Beratung nationaler und internationaler Unternehmen und Finanzinstitute bei anspruchsvollen
und komplexen Mandaten eingebunden. Bei Ihrer
fachlichen und persönlichen Aus- und Weiterbildung
unterstützen wir Sie mit unserem umfassenden Fortbildungsprogramm „The Learning Forum“. Es besteht
auch die Möglichkeit eines Secondments in einem
internationalen White & Case-Büro oder bei einem
unserer Mandanten.
Angebote für ReferendarInnen
Ausbildung in der Anwalts- und Wahlstation,
Nebentätigkeit für Referendare (m/w), Teilzeit­
beschäftigung für Doktoranden (m/w) sowie
Praktika für Studenten (m/w) ab dem 4. Semester
Auslandseinsatz
Möglich
Einstiegsvergütung
Bis zu 100.000 Euro für Berufseinsteiger
Siehe Anzeige Seite 29
Auslandstätigkeit
Abhängig vom Unternehmensbereich
Angebote für StudentInnen
Praktikum: Mindestdauer 8 Wochen, Voraussetzung
ist ein abgeschlossenes Vordiplom bzw. 2. Fach­
semester eines Bachelor-Studiengangs
Betreuung von Diplomarbeit bzw. Thesis auf Anfrage
(Voraussetzung: vorheriges Praktikum bei R+V)
Siehe Anzeige Seite 33
47
Handzeichen
Foto: Andreas Thiel
Andreas Thiel ist der „Hexer“. Nicht der aus den Edgar-Wallace-Filmen, sondern der
im Handballtor. Von 1979 bis 2001 spielte der gebürtige Lünener auf höchstem
Niveau in der Bundesliga und galt wegen seiner herausragenden Qualitäten als der
weltbeste Handballtorhüter. Häufig kamen die Gegner einfach nicht an ihm vorbei,
es war „wie verhext“, daher der Spitzname. Doch Thiel war nicht nur Leistungssportler: Der 55-Jährige studierte Rechtswissenschaften und betreibt heute eine zivilrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei in Köln. www.thiel-schaefer.de
Andreas Thiel
Rechtsanwalt und früherer Handball-Nationaltorwart
1.
Der ehemalige Bundestrainer Petre Iv nescu hält Sie für den intelligentesten Torhüter, den er jemals trainiert hat.
Wie hilft Klugheit bei der Abwehr von harten Handballwürfen?
2.
Lässt sich das Urteilsvermögen als Handballtorwart mit dem eines Juristen vergleichen?
3.
Ihr legendärer Spitzname ist der „Hexer“. Wenn Sie wirklich hexen könnten, welches in Ihren Augen unsinnige Gesetz würden Sie aus der Welt zaubern?
4.
Was ist das schönere Gefühl: einen Siebenmeter zu halten oder vor Gericht einen Fall zu gewinnen?
5.
Leistungssportkarrieren sind hart, Jura ist ein zeitintensives Studium. Da auch Ihr Tag nur 24 Stunden hat: Wie haben Sie
als Student Ihr Leben organisiert?
6.
Welchen Moment Ihrer Handballkarriere werden Sie nie vergessen?
7.
... und haben Sie als Rechtsanwalt einen ähnlich intensiven Moment erlebt?
8.
In welcher Berufskleidung fühlen Sie sich wohler: im Trainingsanzug oder im richtigen Anzug?
9.
Hatten Sie als Jurist mehr Verständnis für die Schiedsrichter beim Handballspiel?
10.
Die junge Handballgeneration spielt wesentlich körperlicher und schneller als Sie damals. Wie bewerten Sie den Unterschied zwischen jungen und erfahrenen Juristen?
11.
Legendär war Ihr tiefer Blick in die Augen des Gegners vor einem Siebenmeter. Oft haben Sie gehalten. Hilft diese Taktik
auch im Gerichtssaal?
12.
Ihr Ratschlag an Nachwuchsjuristen, wie kann es gelingen, auch in brenzligen Situationen cool zu bleiben?
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Innovation matters, and it starts with YOU
Sie haben den Mut, weiterzudenken und Neues auszuprobieren. Sie glauben an Ihre Ideen, inspirieren andere und sorgen damit
für echte Impulse. Was Sie suchen, sind neue Freiräume zum Durchstarten. Entfalten Sie Ihr Potenzial und gestalten Sie den Erfolg
von Deloitte mit – persönlich, innovativ, nachhaltig. Es ist Ihre Zukunft. Wie weit wollen Sie kommen? www.deloitte.com/careers
Besuchen Sie uns
www.facebook.com/Deloitte.Deutschland
© 2015 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
0815
Etwas, das Sie nicht von uns
und wir nicht von Ihnen erwarten.
Zeigen Sie Ihre Klasse als
Referendar oder wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w) in Frankfurt am Main
Wir suchen Nachwuchsjuristen mit überdurchschnittlichen Studien- bzw. Examensleistungen,
hervorragenden Englischkenntnissen und Interesse an wirtschaftlichen Themen. Wir sind zu
einer der führenden internationalen Wirtschaftskanzleien geworden, weil wir hohe Ansprüche
an unsere Leistungen, an die von uns erarbeiteten Lösungen und vor allem an uns selbst stellen.
Wenn Sie genauso anspruchsvoll sind, sind Sie bei uns herzlich willkommen.
Mayer Brown llp
Alexandra König, Human Resources
Friedrich-Ebert-Anlage 35-37, 60327 Frankfurt am Main
T +49 69 7941 1212, [email protected]
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