DER DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1252, Woche 50, 8. Dez. 2015 Nr. 1207, Woche 5, 27. Jan. 2015 TITELSCHUTZ ANZEIGER Deutschlands führendes Spezialmedium für Titelschutz Für Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, digitale Medien, Hörfunk, TV und Film BGH: Access-Provider können zur Haftung herangezogen werden Der „rechtsfreie Bewegungsspielraum“ im Internet ist weiter eingeschränkt worden. Der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat am Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in gleich zwei Verfahren entschieden, dass Telekommunikationsunternehmen, die Dritten den Zugang zum Internet bereitstellen, von einem Rechte-Inhaber grundsätzlich als Störer daraufhin in Anspruch genommen werden, den Zugang zu Internet-Seiten zu unterbinden, auf denen urheberrechtlich geschützte Werke rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden (Urteil vom 26. Nov. 2015 – Az.: I ZR 3/14 und I ZR 174/14). Bevor Rechte-Inhaber jedoch die sogenannten „Access-Provider“ angehen können, müssen sie erst einmal hohe Hürden überwinden – also echte Anstrengungen unternehmen, um den eigentlichen „Verursacher“ bzw. dessen Host-Provider in die Pflicht zu nehmen. Erst wenn das trotz intensiver Aktivitäten nicht möglich ist, können auch die Zugangs-Provider dazu verpflichtet werden, den Zugang zu den Sites mit rechtswidrigen Inhalten zu sperren. Als „zumutbare Anstrengungen“ wertet der Der BGH sorgt für den nächsten Schritt in Sachen InternetRechtssicherheit. Foto von Joe Miletzki BGH die Beauftragung einer Detektei zur Ermittlung des Täters, die Einschaltung eines Unternehmens, das Ermittlungen im Internet vornimmt oder auch die Einschaltung staatlicher Ermittlungsbehörden. Kurzum – bevor man Access-Provider zur Sperrung verpflichten kann, muss erst einmal einiges investiert werden (was man im Zweifel nicht wieder bekommt). Aber dann lassen sich die Rechte-Verletzer ausbremsen, (wobei zu befürchten ist, dass die dann unter anderem Namen ihr rechtswidriges Verhalten fortsetzen). In den beiden am BGH verhandelten Verfahren sind die Rechte-Inhaber allerdings „leer“ ausgegangen, denn sie haben nach Ansicht der BGH-Richter nicht genug Anstrengungen unternommen, um die eigentlichen Täter zu belangen. Im ersten Fall hatte die in München ansässige Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) die Deutsche Telekom AG mit Sitz in Bonn aufgefordert, den Zugang zu der Website „3dlam“ zu sperren. Über diese Site konnte auf eine Sammlung von Links und URLs zugegriffen werden, mit denen das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Musik-Werke möglich war. Diese Titel sind bei ShareHostern wie RapidShare, Uploaded oder Netload widerrechtlich hochgeladen worden. Der BGH wies die Revision der GEMA ab und stützte damit die Entscheidungen des Landgerichts Hamburg (Urteil vom 12. März 2010 – Az.: 308 O 640/08) sowie des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 21. Nov. 2013 – Az.: 5 U 68/10). Im zweiten Fall ging es um die Klage mehrerer Tonträger-Unternehmen, die Telefonica aufgefordert hatten, den Zugang zur Site goldesel.to zu sperren. In diesem Fall stützte der BGH die Entscheidungen des Landgerichts Köln (Urteil vom 31. Aug. 2011 – Az.: 28 O 362/10) und des OLG Köln (Urteil vom 18. Juli 2014 – Az.: 6 U 192/11). (ps) INHALT ............................................................SEITE TITELÜBERSICHT ...........................................................2 TITELSCHUTZANZEIGEN: 71 NEUE TITEL GESCHÜTZT 3 - 7 IMPRESSUM ...................................................................7 www.titelschutzanzeiger.de · Fon: +49 (40) 60 90 09-61 · Fax: +49 (40) 60 90 09-66 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1252, Woche 50, 8. Dez. 2015 Die 71 neuen Titel dieser Woche 5 500 Fragen 500 Questions B BerufSZiel BerufSZiel – Das Jobmagazin. Der mediale Mentor für Young Professionals. Eine Verlagsbeilage in der Süddeutschen Zeitung Bier Bier Magazin C Charity München Chef in Your Ear D Die richtigen Entscheidungen in der zweiten Lebenshälfte Die Stulle vor 12 Die versteckte Kamera 2016 – Prominent reingelegt! Duell der Schnäppchenjäger – handeln, feilschen, glücklich machen G Gut essen, lange leben H Hallo USA Heitere Gedichte und Anekdoten Helge‘s Helge‘s Suppenküche Home Made HOME Made HOMEmade HomeMade Homemade HOMEMade I I CAN DO THAT! – Die große Promi-Challenge K karriereführer ärzte karriereführer banken/versicherungen karriereführer bauingenieure karriereführer consulting karriereführer controlling karriereführer diversity karriereführer elektromobilität karriereführer frauen in führungspositionen karriereführer gesundheitsmanagement karriereführer green-tech karriereführer handel karriereführer healthcare karriereführer hochschulen karriereführer hochschulen diversity karriereführer hochschulen work-life-balance karriereführer informationstechnologie karriereführer ingenieure karriereführer medizin karriereführer medizin/healthcare karriereführer mediziner karriereführer naturwissenschaften karriereführer online www.karriereführer.de karriereführer recht karriereführer steuern karriereführer wirtschaftsprüfung karriereführer wirtschaftswissenschaften karriereführer work-life-balance karriereführer wp Koch im Ohr M Mehr Fitness für die grauen Zellen MEIN GARTEN – DEIN GARTEN Wer ist der beste Gärtner im Südwesten? Models im Babyglück R Ranking the Stars Rheinsehen S Sarah & Pietro...Im Wohnmobil durch Italien So ein Theater Sprit+ S-taff S-taff – Das Berufsmagazin der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten T Takelbahn Takelbus Takelgarn Takelkids Theatermontag Theaterwetter Traumhaus oder raus V Vegan für Kids Die nächste Ausgabe erscheint am 2 Der Titelschutz Anzeiger mit Der Software Titel Der Titelschutz Anzeiger 12.01.2016, Woche 02, Nr. 1254 Anzeigenschluss: 08.01.2016, 10 Uhr 15.12.2015, Woche 51, Nr. 1253 Anzeigenschluss: 11.12.2015, 10 Uhr DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1252, Woche 50, 8. Dez. 2015 Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Charity München Vegan für Kids in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Felix Kreuzer, Rodelbahn 29, 85614 Kirchseeon Verlag Das Brennglas GmbH, Hernsterstraße 26, 97892 Kreuzwertheim Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: Helge‘s Takelkids in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Abwandlungen und Schriftarten für alle Medienerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bühnenwerke, Veranstaltungen und Tourneen, Bühnen- und Liveveranstaltungen, Gesellschaftsspiele, Computerprogramme, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, sonstige audiovisuelle Medien, Printmedien, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, mobile Medien, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP), Merchandising sowie Dienstleistung aller Art. in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Abwandlungen und Schriftarten für alle Medienerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bühnenwerke, Veranstaltungen und Tourneen, Bühnen- und Liveveranstaltungen, Gesellschaftsspiele, Computerprogramme, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, sonstige audiovisuelle Medien, Printmedien, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, mobile Medien, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP), Merchandising sowie Dienstleistung aller Art. HC Vermögens- und Lizenzgesellschaft GbR, Philipp-Reis-Straße 10, 40215 Düsseldorf HC Vermögens- und Lizenzgesellschaft GbR, Philipp-Reis-Straße 10, 40215 Düsseldorf Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: MEIN GARTEN – DEIN GARTEN Wer ist der beste Gärtner im Südwesten? Hallo USA Die versteckte Kamera 2016 – Prominent reingelegt! I CAN DO THAT! – Die große Promi-Challenge in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen und Schriftarten für Druckereierzeugnisse, SoftwareErzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM; DVDs; CD-I, Offline- und Online-Dienste und sonstige OnlineMedien. Anwaltskanzlei Bettina Krause, Hauptstraße 23, 82327 Tutzing 3 DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1252, Woche 50, 8. Dez. 2015 Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: Helge‘s Suppenküche Die Stulle vor 12 in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Abwandlungen und Schriftarten für alle Medienerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bühnenwerke, Veranstaltungen und Tourneen, Bühnen- und Liveveranstaltungen, Gesellschaftsspiele, Computerprogramme, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, sonstige audiovisuelle Medien, Printmedien, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, mobile Medien, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP), Merchandising sowie Dienstleistung aller Art. Unter Hinweis auf §§ 5,15 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: Mehr Fitness für die grauen Zellen Die richtigen Entscheidungen in der zweiten Lebenshälfte Gut essen, lange leben Heitere Gedichte und Anekdoten in allen Schreibweisen, Wortverbindungen und Kombinationen für alle Printmedien, insbesondere Serien- und Einzelbandtitel, Bild-, Daten- und Tonträger, insbesondere Video/DVD und Hörbücher; sowie Online-Medien und Multimedia-Anwendungen, insbesondere Internet-Seiten und Apps. HC Vermögens- und Lizenzgesellschaft GbR, Philipp-Reis-Straße 10, 40215 Düsseldorf Rechtsanwalt Joachim Fauth, Wilhelm-Blos-Straße 62, 70191 Stuttgart Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten (verlängerten) Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantschaft Titelschutz in Anspruch für: 500 Questions 500 Fragen Ranking the Stars Koch im Ohr Chef in Your Ear Models im Babyglück Sarah & Pietro...Im Wohnmobil durch Italien Duell der Schnäppchenjäger – handeln, feilschen, glücklich machen in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen für alle, auch elektronische Medien, insbesondere Fernsehen (Fernsehserie, Fernsehfilm, Fernsehspiel, Fernsehshow, Formate), Kinofilm, Off- und / oder Online- (Abruf-) Dienste, Internet und Multimedia-Anwendungen, Hörfunk, Merchandise und Druckerzeugnisse. in allen möglichen Schreibweisen, Wortverbindungen, Zusammensetzungen und Abkürzungen, Abwandlungen und Schriftarten und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere für Druckerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, Internet, alle elektronischen und digitalen Medien und Netzwerke, insbesondere auch CD-ROM, DVD, CD-I, Offline- und Online-Dienste, Telekommunikationsdienstleistungen, Unified Messaging Systems, SMS, WAP sowie Softwareerzeugnisse aller Art. RA Ulf Dobberstein LL.M., Kurfürstendamm 188, 10707 Berlin Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brienner Straße 9, 80333 München Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für eine Mandantin Titelschutz in Anspruch für: Sprit+ Ihr Magazin für Tankstelle, Autowäsche und Shop in allen Schreibweisen und Darstellungsformen für alle Medien, insbesondere Printmedien, elektronische und digitale Medien, Netzwerke, Offlineund Online-Dienste sowie sonstige Online-Medien, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bild-, Ton- und Datenträger. Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin 4 Top News aus Werbung, Marketing und Medien www.new-business.de DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Nr. 1252, Woche 50, 8. Dez. 2015 Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für: Traumhaus oder raus karriereführer recht karriereführer wirtschaftswissenschaften karriereführer frauen in führungspositionen karriereführer ingenieure karriereführer work-life-balance karriereführer banken/versicherungen karriereführer consulting karriereführer green-tech karriereführer naturwissenschaften karriereführer hochschulen karriereführer informationstechnologie karriereführer handel karriereführer bauingenieure karriereführer medizin karriereführer mediziner karriereführer healthcare karriereführer ärzte karriereführer medizin/healthcare karriereführer gesundheitsmanagement karriereführer elektromobilität karriereführer steuern karriereführer wp karriereführer wirtschaftsprüfung karriereführer controlling karriereführer hochschulen work-lifebalance karriereführer online www.karriereführer.de S-taff S-taff – Das Berufsmagazin der Stuttgarter Zeitung/Stuttgarter Nachrichten BerufSZiel BerufSZiel – Das Jobmagazin. Der mediale Mentor für Young Professionals. Eine Verlagsbeilage in der Süddeutschen Zeitung karriereführer hochschulen diversity karriereführer diversity in allen Schreibweisen, Darstellungsformen und Wortverbindungen, für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, Hörfunk, Fernsehen, Film und elektronische Medien einschließlich Multimedia-Anwendungen (Onlineund Offline-Dienste). ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH, Medienallee 7, 85774 Unterföhring Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: Takelgarn Takelbahn Takelbus in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Abwandlungen und Schriftarten für alle Medienerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bühnenwerke, Veranstaltungen und Tourneen, Bühnen- und Liveveranstaltungen, Gesellschaftsspiele, Computerprogramme, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, sonstige audiovisuelle Medien, Printmedien, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, mobile Medien, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP), Merchandising sowie Dienstleistung aller Art. HC Vermögens- und Lizenzgesellschaft GbR, Philipp-Reis-Straße 10, 40215 Düsseldorf Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: So ein Theater Theatermontag Theaterwetter Rheinsehen in allen möglichen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Wortverbindungen, Abwandlungen und Schriftarten für alle Medienerzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen, Bühnenwerke, Veranstaltungen und Tourneen, Bühnen- und Liveveranstaltungen, Gesellschaftsspiele, Computerprogramme, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art, sonstige audiovisuelle Medien, Printmedien, elektronische und digitale Medien und Netzwerke, mobile Medien, Offline- und Online-Dienste und sonstige Online-Medien, Telekommunikationsdienstleistungen (einschließlich Unified Messaging Systems, SMS, WAP), Merchandising sowie Dienstleistung aller Art. HC Vermögens- und Lizenzgesellschaft GbR, Philipp-Reis-Straße 10, 40215 Düsseldorf in allen Schreibweisen und Darstellungsformen. Transmedia Verlag GmbH & Co. KG, Weyertal 59, 50937 Köln 5 Titel-Schutz ist eine Bringschuld Wir versorgen die Verkehrskreise zuverlässig in gedruckter + digitaler Form Presse Fachverlag GmbH & Co. KG Nebendahlstraße 16, 22041 Hamburg Tel. +49 40 609009-61 [email protected] www.titelschutzanzeiger.de DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehmen wir für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: Unter Hinweis auf § 5 Abs. 3 MarkenG nehme ich für einen Mandanten Titelschutz in Anspruch für: Homemade HomeMade Home Made HOMEmade HOMEMade HOME Made Bier Bier Magazin in allen Kombinationen, Schreibweisen, Darstellungsformen, Abwandlungen, Abkürzungen, Schriftarten und Zusätzen für Medien, insbesondere für alle Printmedien und Druckerzeugnisse, Software-Erzeugnisse, Hörfunk, Film, Fernsehen und sonstige audiovisuelle Medien, Bild-, Ton- und Datenträger aller Art einschließlich CD-ROM, CD-I, DVD und Bue Ray, ferner für elektronische und digitale Medien und Netzwerke einschließlich OnlineMedien, Online- und Offline-Dienste sowie sonstige Medienleistungen und Medienprodukte aller Art, für Domainbezeichnungen, MultimediaAnwendungen, für Event-Merchandising sowie für Messen, Kongresse und sonstige Veranstaltungen aller Art, mithin für alle Werkarten. Rechtsanwalt Manfred Hammer, LL.M. (Kapstadt), Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Rheinstahlstraße 3, 70469 Stuttgart Nr. 1252, Woche 50, 8. Dez. 2015 in jeder Schreibweise, Darstellungsform, Schriftart, graphischen Gestaltung, Abwandlung, Abkürzung, Wortverbindung, Titelkombination als Einzel- und Reihentitel für alle Medien, insbesondere Druckerzeugnisse, elektronische und digitale Medien, sowie Offline- und Online-Dienste, audiovisuelle Medien und Multimedia-Anwendungen sowie Merchandising. Rechtsanwalt Dr. Marcus Pilla, Marienplatz 26, 80331 München Impressum: Software). DER TITELSCHUTZ ANZEIGER Bezugspreis: Presse Fachverlag GmbH & Co. KG Nebendahlstr. 16 22041 Hamburg Für Empfänger aus dem o.g. Verkehrskreis kostenlos. p.a. 80,- Euro inkl. Versand, zzgl. USt. (Ausland: zzgl. 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