Fahrplan Kleinkind - Landkreis Nienburg

Vorwort
Liebe Eltern,
in der Hand halten Sie einen Fahrplan mit Stationen, die Sie bisher möglicherweise kaum angesteuert haben. Junge Eltern zumindest betreten Neuland. Es
sind die Meilensteine der kindlichen Entwicklung, wie etwa die ersten Krabbelversuche und Schritte oder die so lang ersehnten ersten Wörter und Sätze, die
der vorliegenden Broschüre ihre Struktur geben.
Damit liefert dieser Fahrplan eine Orientierungshilfe, anhand derer Sie abschätzen können, ob sich Ihr Kind altersgerecht entwickelt. Sie können nachlesen, was Sie als Elternteil beachten sollten, um Ihrem Kind eine optimale
Entwicklung zu ermöglichen und Sie erfahren, wo es bei bestimmten Fragen und
Anliegen Unterstützung gibt.
Es ist einige Jahre her, da wurde das erste Familienservicebüro beim Landkreis Nienburg/Weser eröffnet. Heute gibt es in jeder der zehn Gemeinden ein
solches Büro. Es ist dafür da, Eltern, Kindern und Jugendlichen mit Angeboten
und mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ich finde, das ist ein herzliches Willkommen und ein deutlicher Ausdruck von Familienfreundlichkeit. Erkundigen
Sie sich einfach bei der jeweiligen Ansprechpartnerin für Ihren Wohnort, welche interessanten Angebote es im Landkreis Nienburg für Sie als junge Eltern
gibt. Auch wenn Sie Sorgen und Nöte haben, werden Sie dort stets ein offenes
Ohr finden.
Ganz in diesem Sinne wünsche ich Ihnen nun eine „gute Reise“ in noch unbekannte Gefilde mit unserem „Fahrplan Kleinkind“.
Ihr
Detlev Kohlmeier
Inhaltsverzeichnis
Vorwort2
Familienservicebüro des Landkreises
4
Familienservicebüros in den Gemeinden
5
Mit Kindern leben
6
Familie 6
Mutter sein
8
Vater sein
9
Erziehung heute – oder: Was Kinder brauchen
10
Wie entwickelt sich Ihr Kind?
11
Ein halbes Jahr
12
Ein kleiner Mensch
13
Wie entwickelt sich mein Kind im zweiten Lebensjahr?
14
Wie entwickelt sich das Kind im dritten Lebensjahr?
17
Schlafen18
Toilette, Impfungen, Spielen 19
Unfallverhütung bei Kindern
20 - 22
Merkzettel für den Notfall
23
Anspruch auf einen Betreuungsplatz
24
Mehrlingsgeburten? 25
Kinder mit Behinderung
26 - 27
Vorsorgeuntersuchungen – (U-Untersuchungen)
28 - 29
Stillzeiten für berufstätige Mütter
30
Zeit für Arztbesuche
30
Bei Krankheit des Kindes
32
Für Berufstätige
33
Frühe Hilfen
34
Elterncafés35
Eigene Notizen
36 - 37
Impressum
38 - 39
Landrat
2
3
Familienservicebüro des Landkreises
Das Familienservicebüro (FSB) versteht sich als Informationsstelle für die
Belange von Familien. Es vermittelt Anfragen an die entsprechenden Fachdienste des Landkreises und informiert darüber hinaus über externe Angebote.
Das FSB wurde mit dem Ziel eingerichtet, die Familienfreundlichkeit des Landkreises weiter auszubauen.
Das FSB ist Ansprechpartner für alle Lebens- und Wirkungsbereiche rund um
die Familie.
Es berät über die Leistungen des Landkreises in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und vermittelt an das zuständige Fachpersonal.
Das FSB bietet:
• Vermittlung von Betreuungsangeboten für Kinder in Kindertagespflege
• Informationen über Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis
Nienburg (z. B. Kinderbetreuungsbörse)
• Beratung von Eltern über Kindertagespflege
• Schwangerschaftsberatung/ Antragstellung „Familie in Not“
• Lokaler Sonderfond „Wir Sind Dabei“
• Familieninformationsplattform (z. B. zu den Fachdiensten,
Beratungsstellen und/oder anderen Institutionen im Landkreis)
• Themenbezogene Elterninformationsveranstaltungen (z. B. zum Thema
Erziehungsfragen)
• Bildungs- und Gesundheitsinformationen
• Vielfältige Projekte und Angebote mit unterschiedlichen Themen und
Zielgruppen (z. B. MultiplkatorInnen, MigrantInnen und pädagogische
Fachkräfte)
rschaft
Fahrplan Schwange
Dieser Fahrplan ist der Folge-Fahrplan zum „Fahrplan
Schwangerschaft“. Wichtige Infos zu Mutterschutz,
Vaterschaftsanerkennung, Elternzeit, Kindergeld, Hebamme u.s.w. finden Sie in diesem Fahrplan.
4
Stand Februar 2014
Hinweis
Familien-Service-Büros in
den Gemeinden
Samtgemeinde Heemsen
Frau Diehl
Wilhelmstraße 4
31627 Rohrsen
Tel.:05024/9805-21
Mail:[email protected]
Stadt Nienburg/Weser
Frau Dittrich
Marktplatz 1
31582 Nienburg/Weser
Tel.: 05021/87-353
Mail: [email protected]
Samtgemeinde Gr. Hoya
Frau Priggen-De Riese
Schlossplatz 2
27318 Hoya
Tel.:04251/815-53
Mail:[email protected]
Stadt Rehburg – Loccum
Frau Dr. Grolms
Heidtorstraße 2
31547 Rehburg – Loccum
Tel.: 05037/9701-36
Mail: [email protected]
Samtgemeinde Liebenau
Frau Schlier
Ortstraße 28
31618 Liebenau
Tel.:05023/29-19
Mail:[email protected]
Samtgemeinde Steimbke
Frau Witt
Kirchstraße 4
31634 Steimbke
Tel.: 05026/9808-12
Mail:[email protected]
Samtgemeinde Marklohe
Frau Habighorst
Rathausstraße 14
31608 Marklohe
Tel.:05021/6025-25
Mail:[email protected]
Flecken Steyerberg
Frau Witte
Lange Straße 21
31595 Steyerberg
Tel.: 05764/9606-10
Mail: w [email protected]
Samtgemeinde Mittelweser
Frau Wieczorek
Am Markt 4
31592 Stolzenau
Tel.:05761/705-36
Mail:carmen.wieczorek@
sg-mittelweser.de
Samtgemeinde Uchte
Frau Könemann
Balkencamp 1
31600 Uchte
Tel.:05763/183-39
Mail: [email protected]
5
Mit Kindern leben
Kinder zu haben, verändert das Leben.
Sie prägen den Lebensstil, nehmen Einfluss auf viele Entscheidungen und verändern die Partnerschaft.
Mit Kindern zu leben, kann eines der schönsten und wichtigsten „Abenteuer“
im Leben eines Menschen sein, kostet aber auch viel Anstrengung und Kraft.
Familie
Familie hat viele Gesichter. Die meisten Menschen in Deutschland leben in einer
Familie.
Familie heißt, mit Kindern zu leben, den Alltag mit ihnen zu teilen.
Der Alltag mit Kindern ist bunt und lebendig und passt nicht zu starren Zuweisungen in „normal“ und „nicht normal“. Kinder stellen so manches auf den
Kopf – vor allem das Leben ihrer Eltern, aber auch feste Bilder, wie Familie
auszusehen hat.
Trotz vieler Gemeinsamkeiten ist jede Familie anders – in ihrer Zusammensetzung und Rollenverteilung, in den Beziehungen zwischen den einzelnen Familienmitgliedern und in ihrem Umgangs–und Erziehungsstil.
Es gibt Mutter–Vater–Kind–Familien, Ein–Eltern–Familien (Alleinerziehende),
Patchwork–Familien, Regenbogen–Familien.
Familien sind so unterschiedlich, wie Menschen eben unterschiedlich sind.
6
7
Mutter sein
Vater sein
Mutter zu sein, ein Kind zu haben, es groß werden sehen, Zeit mit ihm zu verbringen, ist ein großes Geschenk.
Mutter zu sein bedeutet, zugewandt zu sein, sich in die Seele eines Kindes
einzufühlen, es zu behüten und im rechten Moment in der Lage zu sein, sich zu
lösen und das Kind auch seine eigenen Wege gehen zu lassen.
Und Mutter zu sein bedeutet, prägendes Vorbild zu sein.
Ein Kind kann nicht nur bemuttert, sondern gleichzeitig auch intensiv „bevatert“ werden.
Biologisch haben Männer dieselben Voraussetzungen für die Eltern–Kind
Bindung wie Frauen.
Ein Vater empfindet genauso starke Gefühle für sein Baby wie eine Mutter.
Er kann ein Baby genauso gut trösten und ins Bett bringen wie eine Mutter.
Die Bindung zwischen einem Baby und seiner Mutter ist nicht grundsätzlich
stärker, als die zwischen ihm und seinem Vater. Viel mehr hängt sie davon ab,
wie viel Zeit das jeweilige Elternteil und sein Kind miteinander verbrachten.
Selbst bei “traditioneller“ Rollenverteilung knüpft ein Kind eine intensive Bindung auch zum Vater.
Schon ein Baby braucht Mutter und Vater. Die Beziehung zum Vater entsteht
gleichzeitig mit der Mutterbindung, nicht erst danach.
Psychologin Angelika Fraas:
„Eine gute Mutter ist keine, die sich für Kinder und Familie aufopfert. Sondern
eine, die im Einklang mit den eigenen Bedürfnissen und denen des Kindes lebt.
Eine Mutter, die im Alltag solch eine Balance gefunden hat, ist einfach glücklicher, und das ist natürlich auch gut für die Kinder. Wer nie innerlich abschalten
kann, dessen Akkus sind bald leer“.
Die Psychologin rät:
„Organisieren Sie im Alltag genügend Zeit für sich selbst; Zeit, in der Ihr Kind
von anderen Menschen betreut werden kann. Nur dann haben Sie die innere
Freiheit, sich anderen Dingen zu widmen, die Ihnen auch wichtig sind“.
www.familie.de
Die Unsicherheit schwindet von Tag zu Tag je mehr Kontakt
der Vater mit seinem Kind hat. Was Vater und
Kind in den ersten Lebensjahren miteinander an Vertrautheit, Sicherheit und
Spaß erleben, bildet die Grundlage für
ihre Beziehung.
www.vaterfreuden.de
8
9
Erziehung heute – oder: Was Kinder brauchen
•
•
•
•
•
•
•
Kinder brauchen Sicherheit,
Geborgenheit und Zuwendung
Kinder wollen eigenaktiv sein und selbständig werden
Kinder brauchen Anregung
Kinder brauchen klare Regeln und Grenzen
Kinder brauchen Vorbilder
Jedes Kind ist etwas Besonderes
Kinder brauchen ein gewaltfreies Umfeld
Wie entwickelt sich Ihr Kind?
Hurra, das Baby ist da! Wenn ein Mensch das Licht der Welt erblickt, überschlagen sich oft die Emotionen. Bei den Eltern vermischen sich dann Freude und
Stolz mit Unsicherheit.
Die Entwicklung eines Babys verläuft rasend schnell und ist bei jedem Säugling
ein wenig anders.
Bei manchen Kindern entwickeln sich z. B. unterchiedliche Fähigkeiten, der
Körper oder die Wahrnehmung schneller oder langsamer als bei anderen, dieses
ist ganz normal. Deutliche Abweichungen sollten jedoch mit einem Kinderarzt
besprochen werden.
Nach der Geburt
Ein Neugeborenes ist alleine noch vollkommen hilflos und in allen Lebenslagen
komplett auf seine Eltern angewiesen.
Um das Überleben zu sichern, gibt es beim Neugeborenen Reflexe, welche mit
der Zeit verblassen. Dazu gehören unter vielen anderen der Suchreflex, der
Saugreflex und der Greifreflex.
In den ersten Wochen seines Lebens verbringt Ihr Kind die meiste Zeit, etwa
16 – 17 Stunden am Tag, schlafend. Ihr Kind muss die vielen neuen Reize verarbeiten, die auf ihn einströmen. Es kann bereits Farben sehen und klare Formen
erkennen. Ein Meilenstein der ersten drei Monate ist das Lächeln, welches es
Ihnen schenken wird.
Wenn möglich, sollte Muttermilch die Hauptnahrung sein. Für Ihr Kind ist es
die optimale Nahrung. Sie hat die ideale Nährstoffzusammensetzung, ist theoretisch immer vorhanden und gut temperiert. Aber auch wenn Sie nicht stillen
können oder möchten gibt es heuzutage ein gutes Angebot an Säuglingsnahrung.
Durch die Nähe von Mutter und Kind entsteht eine enge Bindung. Einige Babys neigen dazu, in dieser Zeit viel zu schreien. Gerade dann brauchen
sie vor allem Trost, Liebe, Zuwendung und Geborgenheit.
www.fke-do.de
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11
Ein halbes Jahr
Bis zum Alter von 6 Monaten bildet sich die Motorik des Babys immer weiter
heraus.
Um den 4. bis 6. Lebensmonat herum beginnt das Kind nach Dingen zu greifen.
Es kann diese von einer Hand in die andere nehmen, sich im Liegen auf die Arme
stützen und brabbelt gerne vor sich hin.
Vom den 6. bis 12. Lebensmonat wird Ihr Kind mobiler.
Drehen, robben, krabbeln, sitzen – all das folgt im zweiten halben Jahr. Die
Reihenfolge kann variieren, auch wenn die meisten Kinder erst robben (oder
ähnliche Fortbewegungen wählen), dann krabbeln und sich dann aus eigener
Kraft hinsetzen können.
Es reiht nun schon öfter Ketten von Silben aneinander und kann sehr gut unterscheiden, wer bekannt und wer fremd ist.
Ein kleiner Mensch
Zwischen dem 10. und 12.
Lebensmonat versuchen viele
Kinder sich an Möbeln zum Stehen
hoch zu ziehen und gehen die
ersten Schritte an
der Hand. Einige
Babys machen in
diesem Alter auch
schon die ersten
freien Schritte.
Es ist jedoch alles im Rahmen des „Normalen“, wenn Ihr Kind bis etwa zum 18.
Lebensmonat mit dem Laufen beginnt.
Auch winkt Ihr Kind „Auf Wiedersehen“, klatscht in die Hände wenn es sich
freut oder schüttelt den Kopf bei “Nein“.
Es versteht einfache Aufforderungen („Gib mir den Ball“) und reagiert sinngemäß auf Fragen wie „Wo ist der Papa?“.
Mit etwa einem Jahr interessieren sich die Kinder auch zunehmend für das
Essen am Familientisch.
Sie wollen selber essen – entweder mit dem Löffel oder mit den Fingern. Jetzt
ist auch die richtige Zeit, um mit dem Trinken aus einem Becher zu beginnen.
Auch sein Speiseplan sieht jetzt deutlich vielfältiger aus als zu Beginn. Bieten
Sie Ihrem Kind gesunde Geschmackserlebnisse mit ausreichend Gemüse und
Obst. Es wird immer mehr zu einer kleinen Person, die ihre eigenen Vorstellungen, Charakter, Vorlieben und Abneigungen hat.
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Wie entwickelt sich mein Kind im zweiten Lebensjahr?
Das zweite Lebensjahr:
Kaum steht ein Kind auf zwei Beinen, beginnt es die Welt zu erobern: Es läuft,
es spricht und es erkennt, dass es ein eigenständiger kleiner Mensch mit eigenem Willen ist.
Das zweite Lebensjahr ist faszinierend - und manchmal auch ganz schön anstrengend!
Ermöglichen Sie Ihrem Kind, seine Umwelt auf möglichst vielfältige Weise
wahrzunehmen. Zeigen und Benennen Sie, was es sieht, hört und fühlt („Puh,
ist das hier aber heiß!“, „Der Teddy hat ein weiches Fell!“).
Im Alter von 1 bis 1,5 Jahren beginnen die meisten Kinder mit dem Sprechen.
Sind die ersten Worte meist Mama und Papa, folgen relativ bald weitere Worte.
Mit 18 Monaten können die meisten Kinder drei Worte klar aussprechen.
Im motorischen Bereich lernen Kinder in dieser Zeit z. B. rückwärts zu gehen,
den Löffel zum Mund zu führen und Essen mit der Gabel „aufzupieken“.
Beim Spielen beginnen Kinder damit, alltägliche Handlungen nachzuahmen wie
Kochen, Wäsche waschen, Bohren, Schrauben, Hämmern, Telefonieren.
Jetzt geht‘s auf die „2“ zu:
Bis zum 2. Geburtstag können die meisten Kinder rennen, hüpfen, Treppen steigen und klettern auf Stühle und Klettergerüste. Sie „helfen“ gerne im Haushalt
mit, wollen z. B. den Tisch abwischen oder die Einkäufe ausräumen: Unterstützen Sie Ihr Kind dabei so gut wie möglich. Gefährliche Dinge darf Ihr Kind
natürlich nicht machen, aber beispielsweise den eigenen Teller in die Spülmaschine stellen sollte es ruhig dürfen. Auch die sprachliche Entwicklung schreitet nun mit großen Schritten voran. Bis
zu 10 neue Wörter können pro Tag hinzukommen. Es folgen darauf die ersten
Zwei-Wort-Sätze (z. B. Mama spielen), erste Fragestellungen („Is das?“) und
bald darauf auch Drei-Wort-Sätze.
Außerdem verstehen die Kinder sich selbst als eigenständige Person, so dass
sie sich selbst beim Namen nennen und selbst im Spiegel erkennen können.
Ihr Kind benutzt immer häufiger die Worte „mein“ und „dein“. Jetzt beginnt
auch die Phase, in der das eigene Spielzeug oft vehement verteidigt wird. Je
nach Charakter des Kindes kann dies mehr oder weniger ausgeprägt sein.
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Wie entwickelt sich das Kind im dritten Lebensjahr?
Die kindliche Neugier ist der Motor der Entwicklung.
Ihr Kind ist beispielsweise interessiert daran, was Erwachsene essen. Versorgen
Sie Ihr Kind mit gesundem und abwechslungsreichem Essen und probieren
Sie viel aus!
Kinderkost mit vielfältigen Speisen sollten Sie Ihrem Kind täglich anbieten. Dazu gehören Obst und Gemüse, Getreideprodukte, Milcherzeugnisse, wenig Fleisch und Wurst und möglichst zuckerfreie Getränke wie ungesüßter Tee und stilles Wasser.
Mit 2,5 Jahren ist auch die Persönlichkeitsentwicklung in
vollem Gange. „Ich“ wird immer mehr gebraucht („Ich bin
müde“!). Ihr Kind spricht darüber hinaus immer mehr Drei–
und Mehrwortsätze, z. B. „Mama ist fortgegeht.“
Mit 3 Jahren gibt es eine sprunghafte Zunahme des
Wortschatzes. Die Fragen werden immer mehr: „Wer?“,
„Wie?“, „Was?“, „Warum?“, „Warum ist Papa weg?“, „Wo ist
das Kind?“. Außerdem kann Ihr Kind kurzen Geschichten
folgen.
Das räumliche Denken und die Fremdwahrnehmung entwickelt
sich und Ihr Kind ist immer mehr in der Lage, Beziehungen
zu anderen aufzubauen.
Stillen Sie den großen Wissensdurst Ihres Kindes und regen Sie ihn weiter an. Ihr Kind ist neugierig und stellt
viele Fragen. Beantworten Sie diese so gut Sie können und
achten Sie darauf, dass Ihr Kind die Antworten auch versteht.
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Schlafen
Toilette
Einschlafrituale geben Sicherheit: Ein allabendlich immer gleiches Einschlafritual gibt Ihrem Kind das Gefühl, dass alles seine Ordnung hat. Es spürt Ihre
Zuwendung und kann sicher und geborgen einschlafen.
Achten Sie vor dem Zubettgehen auf eine ruhige und reizarme Umgebung (kein
Toben vor dem Schlafen gehen). Unterhalten Sie sich nach dem Abendessen
noch eine Weile mit Ihrem Kind. Nach dem Hinlegen singen Sie ein kleines GuteNacht-Lied (möglichst immer das gleiche) vor und wenn Sie merken, dass Ihr
Kind ruhig und entspannt ist, geben Sie ihm einen Kuss und verabschieden Sie
sich mit einem Gute-Nacht-Wort von ihm.
Der Gang auf die Toilette erfolgt meist außer eigener Initiative. Ihr Kind kann
nun Darm und Blase besser kontrollieren. Dieses schützt dennoch nicht immer
vor einem „Unfall“. Manche Kinder nässen in diesem Alter sogar noch regelmäßig ein. Denken Sie immer daran, dass jedes Kind sein eigenes Tempo hat.
Spielen
Spielen, sich bewegen und andere nachahmen sind die kindliche Art zu lernen.
Dabei gewinnen Kinder auch ein immer schärferes Bild von sich selbst.
Bestärken und loben Sie Ihr Kind, wenn es etwas von sich aus und selbst machen möchte.
Geben Sie Ihrem Kind die Möglichkeit, sein Können im alltäglichen Leben anzuwenden. Etwas alleine zu schaffen stärkt sein Selbstwertgefühl und gibt ihm
Selbstvertrauen und Selbstsicherheit.
Entmutigen Sie Ihr Kind nicht, wenn etwas nicht gleich klappt. Ermuntern Sie
es zu neuen Versuchen und geben Sie, wenn es nötig ist, kleine Hilfestellungen.
Impfungen
Impfungen im Kindesalter dienen dazu, frühzeitig einen ausreichenden Schutz
gegen schwere Infektionskrankheiten (z. B. Masern, Mumps, Röteln, Wundstarrkrampf, Diphtherie, Keuchhusten) aufzubauen. Sie können den Ausbruch
schwerer Krankheiten verhindern, welche häufig mit Komplikationen verbunden
sind und für die es zum Teil auch heute noch keine geeignete Therapie gibt. Generell gibt es in Deutschland aber keine Impfpflicht. Das bedeutet, Eltern dürfen selbst entscheiden, ob sie ihr Kind impfen lassen wollen oder nicht. Wenn
das Kind gesund ist und die Eltern zustimmen, wird das Kind mit dem vollendeten zweiten Monat, also in der neunten Lebenswoche, zum ersten Mal geimpft.
Damit es nicht unnötig oft „gepiekst“ wird und die Eltern nicht ständig zum
Arzt müssen, gibt es durch sogenannte Kombinationsimpfstoffe die Möglichkeit, gleich gegen mehrere Krankheiten zu impfen.
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Unfallverhütung bei Kindern
Unfälle sind die größte Gefahr für das Leben und die Gesundheit eines Kindes.
Jedes Jahr verunglücken im Haushalt und Verkehr ca. 1 Million Kinder in
Deutschland so schwer, dass sie ärztliche Hilfe benötigen.
Kinder sind von Natur aus neugierig, wollen alles erkunden und erproben und
sind ständig in Bewegung.
Zugleich sind sie aber auch unerfahren und „kennen“ noch keine Gefahr. Vor
allem wenn sie noch klein sind, können sie nicht unterscheiden, was gefährlich
und was harmlos ist.
Ein Gefahrenbewusstsein muss sich erst entwickeln.
Wie man sich vor bestimmten Gefahren im Alltag schützt, lernen Kinder vor
allem durch das, was sie im Alltag beobachten.
Eltern sind in allen Lebenslagen Vorbilder ihrer Kinder!
Wie verhalten Sie sich im Straßenverkehr? Wie halten Sie das Messer oder die
Schere? Wie gehen Sie mit gefährlichen Dingen oder Situationen um?
Gefährliche Unfallquellen und wie man sie entschärfen kann:
SteckdosenStromschlag ➜ Kindersicherung
Herd
verbrennen, verbrühen
Schränke, Schubladen Finger klemmen,
etwas auf den Kopf
bekommen,
Kleinteile verschlucken
➜ Schutzgitter
➜ Kindersicherung
AutoAutounfall
➜ Immer den Kinder-
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sitz nehmen, anschnallen
StraßenverkehrUnfall
➜ Kinder bis zu 3
Jahren nie alleine
draußen spielen lassen,
Kinder niemals an
stärker befahrenen Straßen spielen lassen
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Weitere Unfallquellen sind:
Treppen ➜ Schutzgitter, Treppen steigen üben
Glatte Fußböden ➜ nicht bohnern oder zu glatt wischen
Teppiche ➜ sollten keine Falten werfen, nicht verrutschen
Tischdecken, Kabel, Möbel ➜ sollten nicht lose herunterhängen,
sondern fest verankert sein
Truhen, Kühlschränke ➜ fest verschlossen halten
Wickeltische ➜ die Kinder nie alleine lassen, beziehungsweise
auf dem Boden wickeln
„Lauflernhilfen“ ➜ bitte darauf verzichten
Weitere gefährliche Unfallquellen sind:
Erledigt
❍
❍
❍
❍
❍
❍
❍
Merkzettel für den Notfall
Hier können Sie wichtige Rufnummern für den Notfall ergänzen:
Notruf/Rettungsdienst: 112
Polizei: 110
Giftnotruf:
(0551) 1 92 40
Die 5 Ws des Notrufs:
Wo? // Was? // Wie viele? // Welche Verletzung?
Warten auf Rückfragen.
Die 5 Ws des Giftnotrufs:
Wer? // Was? // Wann? // Wie? // Wie viel?
Eigene Daten
Name // Straße Nr. // Stockwerk // PLZ // Ort // Telefon // Handy
Putz – und Waschmittel, Körperpflegeprodukte ➜ außerhalb der
Reichweite von Kindern aufbewahren, Kindersicherung am Schrank anMeine wichtigen Rufnummern:
bringen
❍
Giftpflanzen ➜ im Haushalt oder Garten außerhlab der Reichweite
Kinder- und Jugendarzt/-ärztin: __________________________
von Kindern plazieren
❍
Gartenteiche, tiefe Pfützen ➜ Gefahr des Ertrinkens beachten
❍
Kinderärztlicher Notdienst: __________________________
Drachen ➜ nur an Orten ohne Stromleitungen steigen lassen
❍
Hunde und Katzen ➜ Kontakt nur unter Aufsicht, richtiges Verhalten
Hausarzt/Hausärztin: __________________________
üben, auf Sauberkeit achten
❍
Plastiktüten ➜ außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren,
über Erstickungsgefahr aufklären
❍
Quelle: www.kindergesundheit-info.de
Kordeln ➜ abschneiden oder hochbinden
❍
Spielzeuge ➜ nur dem Alter entsprechend, weniger ist mehr
❍
Kissen und Decken ➜ für Säuglinge sehr leichte Decken verwenden ❍
Badewanne ➜ spezielle Babybadewanne benutzen, Kinder nur unter
Aufsicht baden, Elektrogeräte nicht in der Nähe der Dusche oder Wanne
aufbewahren
❍
Medikamente, Zigaretten, Alkohol ➜ nicht in Gegenwart von Kindern
rauchen, außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren,
Kindersicherung am Schrank anbringen
❍
22
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Anspruch auf einen Betreuungsplatz
Mehrlingsgeburten
Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren haben laut Sozialgesetzbuch VIII Anspruch
auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen
Bedarf. Kinder im Alter unter einem Jahr sind zu fördern, wenn diese Leistung
für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten
a)einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder
Arbeit suchend sind,
b)sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder
Hochschulausbildung befinden oder
c)Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches
Zwei (SGB II) erhalten.
AnsprechpartnerInnen für einen Betreuungsplatz finden Sie auf Seite 5.
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit einer Mehrlingsschwangerschaft in den letzten Jahren insgesamt gestiegen ist, sind Mehrlinge immer etwas Besonderes.
Wird man nicht nur Mutter oder Vater eines Kindes sondern mehrerer gleichzeitig, ist die Zeit nach der Geburt besonders aufregend. Eltern von Mehrlingen
sind besonders in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder einer oft anstrengenden
und ereignisreichen Situation ausgesetzt. Personelle und finanzielle Hilfe sind
deshalb umso wichtiger. Deshalb bietet das Land Niedersachsen Familien mit
Mehrlingen (ab Drillingen) eine finanzielle Förderung an und Niedersachsens
Sozialministerin Frau Rundt übernimmt eine Ehrenpatenschaft für die Mehrlinge. Jedes Kind wird dabei mit insgesamt 500,- € gefördert, wobei je 250,- € zur
Geburt und zur Einschulung gezahlt werden. Die Teilbeträge müssen getrennt
voneinander innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt bzw. Einschulung
beantragt werden. Die Förderung ist einkommensunabhängig. Den Antrag finden Sie im Internet unter: www.familien-mit-zukunft.de
Der Antrag ist zu richten an:
Landesamt für Soziales,
Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
Tel: 05121/ 304-0 bzw. 30 46 26
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25
Kinder mit Behinderung
Wenn Sie schon vor der Geburt wissen, dass Sie ein Kind mit einer Krankheit
oder Behinderung erwarten, können Sie sich darauf verlassen, dass Ihnen besondere Unterstützung zusteht.
Sie werden nicht nur von Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen über medizinische und psychosoziale Aspekte aufgeklärt, sondern es werden auch Fachärztinnen und Fachärzte hinzugezogen, die sich mit der Krankheit oder Behinderung bereits gut auskennen.
Außerdem wird es schon während der Schwangerschaft zu häufigen Untersuchungen kommen. Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn die Geburt Ihres
Kindes in einer speziell ausgerüsteten Fachklinik stattfindet.
Wichtig ist, dass Sie sich nicht isolieren, sondern Halt und Unterstützung bei
z. B. Elterngruppen finden. Diese helfen Ihnen, sich in bestimmten Situationen
verstanden zu fühlen. Bei diesen Treffen kommen Menschen zusammen, die
selbst eine Behinderung haben bzw. mit einem kranken oder behinderten Familienangehörigen zusammenleben.
Auch auf dem weiteren Weg sollten Sie sich mit Ihrem Kind nicht von der Außenwelt abgrenzen. Eine Krippe oder Kindertagesstätte ist auch trotz Behinderung sehr empfehlenswert, denn dort wird Ihr Kind Erfahrungen mit anderen
Menschen sammeln, die es zu Hause nicht machen kann. Zudem fördern Aktivitäten wie Turnen, Singen, Spielen oder regelmäßige Ausflüge die Entwicklung
Ihres Kindes.
Wenn Sie ein Kind mit einer Behinderung haben, werden Sie vielleicht manchmal denken, dass Ihr Kind in seiner Entwicklung stehen bleibt.
Doch auch Ihr Kind lernt!
Vielleicht sind die Lernschritte kleiner, Ihr Kind wiederholt bestimmte Spiele
oder Verhaltensweisen häufiger als andere Kinder oder es braucht für das Erlernen einer Fähigkeit länger. Sie werden ein Gespür dafür entwickeln, auf welche
Weise Ihr Kind lernt.
Auch wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, sollten Sie ihm als Eltern nicht zu
viel abnehmen. Vielmehr sollten Sie es darin unterstützen, seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten entsprechend so viel wie möglich selbst zu tun.
Wenn Sie ein Kind mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung haben,
benötigt es viel Zeit und Aufmerksamkeit. Nutzen Sie als Eltern stunden- oder
tageweise die Betreuungs- und Pflegehilfen der familienentlastenden und
familienunterstützenden Dienste, um sich selbst ab und zu eine „Auszeit“ zu
nehmen.
Informationen zu Hilfen im Alltag mit einem behinderten Kind:
www.familienratgeber.de
www.kindernetzwerk.de
Bei Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes
oder zu Unterstützungsmöglichkeiten
können Sie sich gerne an den
Kinder-und Jugendärztlichen Dienst
des Landkreises wenden.
Ansprechpartner:
Uwe Müller, Tel.: 05021/967-951.
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Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen)
Damit die Gesundheit von Kindern gefördert und Krankheiten frühzeitig behandelt werden können, bieten alle Krankenkassen in Deutschland die Früherkennungs-Untersuchungen U1 bis U9 in den ersten sechs Lebensjahren des Kindes
an. Hier werden vom Arzt entscheidende Entwicklungsfortschritte beobachtet.
Damit die Gesundheit von Kindern verbessert und der Kinderschutz unterstützt
wird, hat das Land Niedersachsen ein verbindliches Einladungs- und Meldewesen für die Untersuchungen U5 – U8 eingeführt. Die Eltern der Kinder erhalten dadurch neben dem Einladungsschreiben eine Rückmeldekarte, auf der die
Durchführung der entsprechenden Untersuchung durch die Ärztin/den Arzt zu
bestätigen ist (§ 3 NFrüherkUG).
Kinder – und Jugendärzte
Herr Dr. med. Krug
Am Mahnenkamp 12
31582 Nienburg/Weser
Tel.:05021/61144
Herr Dr. med. Fuhrmann
Celler Straße 55
31582 Nienburg/Weser
Tel.:05021/8877113
Die nachfolgende Tabelle enthält die Untersuchungen
und das Heft, in das sie eingetragen werden müssen:
• U1: direkt nach der Entbindung (gelbes Vorsorgeheft)
• U2: 3. bis 10. Lebenstag (gelbes Vorsorgeheft) • U3: 4. bis 5. Lebenswoche (gelbes Vorsorgeheft) • U4: 3. bis 4. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft) • U5: 6. bis 7. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft) • U6: mit einem Jahr (gelbes Vorsorgeheft) • U7: mit 2 Jahren (gelbes Vorsorgeheft) • U7a: mit 3 Jahren (gelbes Checkheft oder - falls noch nicht enthalten - ein extra Blatt darin)
Weitere Informationen finden Sie unter
www.u-untersuchungen.niedersachsen.de
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In vielen grünen Checkheften ist zum großen Teil noch die erweiterte U7a
aufgeführt (umfangreichere Untersuchung als die von den Kassen erstattete U7a).
Herr Dr. med. Schulz
Langestraße 9
31582 Nienburg/Weser
Tel.:05021/63559
Gemeinschaftspraxis
Frau Dr. med. Wehmeier
Frau Dr. med. Gerold
Leeser Straße 21
31547 Rehburg – Loccum
Tel.:05766/136060
• U8: mit 4 Jahren (gelbes Vorsorgeheft) ❍
• U9: mit 5 Jahren (gelbes Vorsorgeheft) ❍
• U10: mit 7 bis 8 Jahren (grünes Checkheft) ❍
• U11:mit 9 bis 10 Jahren (grünes Checkheft) ❍
• J1: mit 12 bis 14 Jahren (gesonderter Dokumentationsbogen) ❍
• J2: mit 16 bis 17 Jahren (grünes Checkheft)
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Stillzeiten für berufstätige Mütter
Stillende Mütter genießen nach dem Mutterschutzgesetz einen ähnlichen
Schutz wie werdende Mütter. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, der stillenden Mutter auf Antrag hin täglich zweimal eine halbe Stunde, bzw. einmal eine
Stunde freizugeben, damit die Mutter stillen, bzw. Milch abpumpen kann. Von
der Arbeitnehmerin muss diese Zeit nicht nachgearbeitet werden und darf auch
nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen „normalen“ Pausen zählen. Außerdem ist der Arbeitnehmerin auf Wunsch ein geeigneter Raum zur Verfügung zu
stellen, wo sie ruhig und ungestört ist.
Zeit für Arztbesuche
Ähnlich wie für die Zeit zum Stillen, muss der Arbeitgeber der Mutter/dem Vater
auch genügend Zeit einräumen um mit dem Kind zum Arzt,
beispielweise zu den sogenannten U-Untersuchungen
(siehe Seite 28) zu gehen. Diese Zeit hingegen muss
nachgearbeitet werden und muss nicht vom Arbeitgeber gewährleistet werden. Der Mutter/dem Vater muss
aber die Möglichkeit eingeräumt werden, mit dem
Kind zum Arzt zu gehen und im Krankheitsfall des
Kindes auch zuhause bleiben zu können. Diese
Krankheitstage werden nicht zu denen der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers,
sondern separat gerechnet. Deshalb muss
die Arbeitnehmerin/
der Arbeitnehmer die
Krankheit des Kindes bei
der Krankenkasse melden.
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Bei Krankheit des Kindes
Für Berufstätige
Was mache ich? Wie gehe ich vor? Wo bekomme ich Hilfe?
Bis zu zehn Infekte im Jahr sind normal.
Fieber ist keine Krankheit, sondern eine sehr effektive Abwehrreaktion des
Körpers. Und weil der kindliche Körper im Umgang mit Krankheitserregern noch
nicht geübt ist, haben Kinder häufiger Fieber als Erwachsene.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Krankheitstage? Jedes Elternteil darf im Jahr 10 Arbeitstage für die Betreuung des kranken Kindes zu Hause bleiben (Alleinerziehende 20 Tage). Bei zwei Kindern verdoppeln
sich die Anzahl der Krankheitstage.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Viren:
Die typischen Infekte bei Kindern (Husten, Schnupfen, Halsweh, Magen-DarmStörungen) werden fast immer durch Viren ausgelöst. Wenn die Viren einen bis
zwei Tage bei 39 Grad im Körper schwitzen, haben sie kaum Überlebenschancen.
Väter und Mütter dürfen bei ihrem kranken Kind bleiben, wenn:
• das Kind jünger als 12 Jahre ist
• der Arzt ein Attest ausgestellt hat
• die Betreuung und Pflege des Kindes aus ärztlicher Sicht erforderlich ist
• sowohl der entsprechende Elternteil als auch das Kind gesetzlich versichert
sind
• keine andere im Haushalt lebenden Personen, etwa Großeltern oder Au-Pair Mädchen, das Kind betreuen können
Bakterien:
An Mandelentzündungen zum Beispiel sind oft Bakterien schuld. Sie sind härter
im Nehmen als Viren. Aus diesem Grund steigt bei bakteriellen Infektionen das
Fieber schneller und höher an und dauert darüber hinaus oft auch länger.
Beobachten Sie Ihr Kind genau.
Manchmal bahnt es sich schon einen Tag vorher an, manchmal beginnt es plötzlich in der Nacht. Ihr Kind schläft schlecht, wird laufend wach, weint und die
Temperatur steigt stündlich.
Wann ist es Fieber?
Wenn die Körpertemperatur höher ist als 38,5 Grad. Liegt sie zwischen 37,5 Grad
und 38,5 Grad, nennt man das „erhöhte Temperatur“. Zuerst: Ruhe bewahren!
Ab wann ist ein ärztliches Attest nötig?
Kinder benötigen bereits ab dem ersten Tag eine Krankmeldung mit Attest.
Der Grund: Hier zahlt nicht wie bei Erwachsenen der Arbeitgeber, sondern die
gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Fehltage.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, maximal aber
90 Prozent des Nettoverdienstes des enstprechenden Elternteils.
www.eltern.de/gesundheit
Was tut einem fiebernden Kind gut?
Ausreichend trinken, z. B. stark verdünnte Saftschorlen, Früchte- bzw. Kräutertees oder Wasser. Eine heruntergedrehte Heizung: 18 bis 21 Grad reichen aus.
Hat Ihr Kind keinen Appetit, ist das in Ordnung. Sein Körper hat jetzt wichtigere Aufgaben als zu verdauen. Mit „alten“ Hausmitteln wie Wadenwickel,
Quarkwickel, fiebersenkenden Tees und homöopathischen Mitteln können Eltern selbst etwas für ihr Kind tun.
Wenden Sie sich immer an einen Kinderarzt, wenn Sie unsicher sind.
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Frühe-Hilfen-Team im Landkreis Nienburg/Weser
Elterncafés
Das Frühe-Hilfen-Team besteht aus speziell ausgebildeten Fachkräften und unterstützt, begleitet und berät Sie kostenlos in medizinischen, pflegerischen
und erzieherischen Fragen bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes.
Eltern von Kindern im Alter von 0-7 Jahren sind herzlich eingeladen, die kostenfreien und offenen Elterncafés im Landkreis Nienburg zu besuchen. Hier
haben sie die Möglichkeit, andere Eltern kennenzulernen, eine kleine Auszeit
vom Alltag zu nehmen und Erfahrungen auszutauschen. Eltern bekommen bei
den Elterncafés Informationen rund um Bildung und Erziehung (z. B. durch
Themenveranstaltungen oder den Erfahrungsaustausch mit anderen Eltern).
Sie bekommen die Möglichkeit das Elterncafé mit Fragen, Wünschen und Ideen
mitzugestalten und aktiv daran teilzunehmen.
Themenveranstaltungen, Eltern-Kind-Aktionen und vieles mehr können nach
den Wünschen der Eltern geplant und umgesetzt werden.
Elterncafés finden vorrangig in Kindertagesstätten statt und werden von ehrenamtlichen Eltern und den Regionalteams begleitet.
Neben Hausbesuchen bieten sie in unterschiedlichen Institutionen Beratung
und Information rund um die Themen:
Schwangerschaft und Geburt / Stillen / Gesunde Entwicklung Ihres Kindes /
Ernährungsfragen/ Ein- und Durchschlafen / und vieles mehr …
Ein offenes und kostenloses Angebot für werdende Mütter und Eltern von
Kindern bis zum dritten Lebensjahr, die sich einen Austausch mit anderen
Eltern wünschen, bietet das Café Kinderwagen. Neben dem Erzählen, Spielen
und Lernen gibt es die Möglichkeit, sein Baby wiegen zu lassen und Informationen zur Säuglings- und Kleinkinderpflege zu erhalten.
Begleitet wird dieses Angebot von Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. Diese stellen auf Wunsch weitere Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung.
AnsprechpartnerInnen sind:
Die Kindertagesstätten im Landkreis Nienburg/Weser
und der Landkreis Nienburg/Weser, Fachbereich Jugend
Die Zeiten können hier erfragt werden:
Regionalteam Nord: Tel: 04251/67262–23
Mail: [email protected]
AnsprechpartnerInnen:
Landkreis Nienburg/Weser
Frühe-Hilfen-Team
Frau Prüshoff
Weserstr. 12, 31582 Nienburg
Tel.: 05021/967 – 761
Mail: [email protected]
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Regionalteam Süd:
Tel: 05761/92260–29
Mail: [email protected]
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Eigene Notizen:
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Diese Broschüre gibt zum Zeitpunkt der Herausgabe den aktuellen Sach- und
Rechtsstand wieder. Die Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Für zukünftige mögliche Rechtsänderungen kann keine Haftung übernommen werden.
Im Zweifelsfall wird ausdrücklich darauf hingewiesen, sich mit den zuständigen
Fachstellen in Verbindung zu setzen. Die vorliegende Adresssammlung beinhaltet
keinerlei inhaltliche Empfehlungen oder qualitative Aussagen. Für unbeabsichtigtes Fehlen einzelner Angebote entschuldigt sich der Herausgeber mit der Bitte um
Verständnis.
Impressum
Stand August 2014
Landkreis Nienburg/Weser
Kreishaus am Schloßplatz
31582 Nienburg/Weser
Design und Illustration:
www.frau-silberfisch.de
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Fahrplan Kleinkind
von 0 – 3 Jahren
Herausgeber:
Landkreis Nienburg /Weser
Stand August 2014
Familienserv icebüro
Rümkorf fstr. 12
31582 Nienburg /Weser
Tel. : 05021/967 - 680
Email: fsb@ kreis-ni.de