Vorwort Liebe Eltern, in der Hand halten Sie einen Fahrplan mit Stationen, die Sie bisher möglicherweise kaum angesteuert haben. Junge Eltern zumindest betreten Neuland. Es sind die Meilensteine der kindlichen Entwicklung, wie etwa die ersten Krabbelversuche und Schritte oder die so lang ersehnten ersten Wörter und Sätze, die der vorliegenden Broschüre ihre Struktur geben. Damit liefert dieser Fahrplan eine Orientierungshilfe, anhand derer Sie abschätzen können, ob sich Ihr Kind altersgerecht entwickelt. Sie können nachlesen, was Sie als Elternteil beachten sollten, um Ihrem Kind eine optimale Entwicklung zu ermöglichen und Sie erfahren, wo es bei bestimmten Fragen und Anliegen Unterstützung gibt. Es ist einige Jahre her, da wurde das erste Familienservicebüro beim Landkreis Nienburg/Weser eröffnet. Heute gibt es in jeder der zehn Gemeinden ein solches Büro. Es ist dafür da, Eltern, Kindern und Jugendlichen mit Angeboten und mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ich finde, das ist ein herzliches Willkommen und ein deutlicher Ausdruck von Familienfreundlichkeit. Erkundigen Sie sich einfach bei der jeweiligen Ansprechpartnerin für Ihren Wohnort, welche interessanten Angebote es im Landkreis Nienburg für Sie als junge Eltern gibt. Auch wenn Sie Sorgen und Nöte haben, werden Sie dort stets ein offenes Ohr finden. Ganz in diesem Sinne wünsche ich Ihnen nun eine „gute Reise“ in noch unbekannte Gefilde mit unserem „Fahrplan Kleinkind“. Ihr Detlev Kohlmeier Inhaltsverzeichnis Vorwort2 Familienservicebüro des Landkreises 4 Familienservicebüros in den Gemeinden 5 Mit Kindern leben 6 Familie 6 Mutter sein 8 Vater sein 9 Erziehung heute – oder: Was Kinder brauchen 10 Wie entwickelt sich Ihr Kind? 11 Ein halbes Jahr 12 Ein kleiner Mensch 13 Wie entwickelt sich mein Kind im zweiten Lebensjahr? 14 Wie entwickelt sich das Kind im dritten Lebensjahr? 17 Schlafen18 Toilette, Impfungen, Spielen 19 Unfallverhütung bei Kindern 20 - 22 Merkzettel für den Notfall 23 Anspruch auf einen Betreuungsplatz 24 Mehrlingsgeburten? 25 Kinder mit Behinderung 26 - 27 Vorsorgeuntersuchungen – (U-Untersuchungen) 28 - 29 Stillzeiten für berufstätige Mütter 30 Zeit für Arztbesuche 30 Bei Krankheit des Kindes 32 Für Berufstätige 33 Frühe Hilfen 34 Elterncafés35 Eigene Notizen 36 - 37 Impressum 38 - 39 Landrat 2 3 Familienservicebüro des Landkreises Das Familienservicebüro (FSB) versteht sich als Informationsstelle für die Belange von Familien. Es vermittelt Anfragen an die entsprechenden Fachdienste des Landkreises und informiert darüber hinaus über externe Angebote. Das FSB wurde mit dem Ziel eingerichtet, die Familienfreundlichkeit des Landkreises weiter auszubauen. Das FSB ist Ansprechpartner für alle Lebens- und Wirkungsbereiche rund um die Familie. Es berät über die Leistungen des Landkreises in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe und vermittelt an das zuständige Fachpersonal. Das FSB bietet: • Vermittlung von Betreuungsangeboten für Kinder in Kindertagespflege • Informationen über Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis Nienburg (z. B. Kinderbetreuungsbörse) • Beratung von Eltern über Kindertagespflege • Schwangerschaftsberatung/ Antragstellung „Familie in Not“ • Lokaler Sonderfond „Wir Sind Dabei“ • Familieninformationsplattform (z. B. zu den Fachdiensten, Beratungsstellen und/oder anderen Institutionen im Landkreis) • Themenbezogene Elterninformationsveranstaltungen (z. B. zum Thema Erziehungsfragen) • Bildungs- und Gesundheitsinformationen • Vielfältige Projekte und Angebote mit unterschiedlichen Themen und Zielgruppen (z. B. MultiplkatorInnen, MigrantInnen und pädagogische Fachkräfte) rschaft Fahrplan Schwange Dieser Fahrplan ist der Folge-Fahrplan zum „Fahrplan Schwangerschaft“. Wichtige Infos zu Mutterschutz, Vaterschaftsanerkennung, Elternzeit, Kindergeld, Hebamme u.s.w. finden Sie in diesem Fahrplan. 4 Stand Februar 2014 Hinweis Familien-Service-Büros in den Gemeinden Samtgemeinde Heemsen Frau Diehl Wilhelmstraße 4 31627 Rohrsen Tel.:05024/9805-21 Mail:[email protected] Stadt Nienburg/Weser Frau Dittrich Marktplatz 1 31582 Nienburg/Weser Tel.: 05021/87-353 Mail: [email protected] Samtgemeinde Gr. Hoya Frau Priggen-De Riese Schlossplatz 2 27318 Hoya Tel.:04251/815-53 Mail:[email protected] Stadt Rehburg – Loccum Frau Dr. Grolms Heidtorstraße 2 31547 Rehburg – Loccum Tel.: 05037/9701-36 Mail: [email protected] Samtgemeinde Liebenau Frau Schlier Ortstraße 28 31618 Liebenau Tel.:05023/29-19 Mail:[email protected] Samtgemeinde Steimbke Frau Witt Kirchstraße 4 31634 Steimbke Tel.: 05026/9808-12 Mail:[email protected] Samtgemeinde Marklohe Frau Habighorst Rathausstraße 14 31608 Marklohe Tel.:05021/6025-25 Mail:[email protected] Flecken Steyerberg Frau Witte Lange Straße 21 31595 Steyerberg Tel.: 05764/9606-10 Mail: w [email protected] Samtgemeinde Mittelweser Frau Wieczorek Am Markt 4 31592 Stolzenau Tel.:05761/705-36 Mail:carmen.wieczorek@ sg-mittelweser.de Samtgemeinde Uchte Frau Könemann Balkencamp 1 31600 Uchte Tel.:05763/183-39 Mail: [email protected] 5 Mit Kindern leben Kinder zu haben, verändert das Leben. Sie prägen den Lebensstil, nehmen Einfluss auf viele Entscheidungen und verändern die Partnerschaft. Mit Kindern zu leben, kann eines der schönsten und wichtigsten „Abenteuer“ im Leben eines Menschen sein, kostet aber auch viel Anstrengung und Kraft. Familie Familie hat viele Gesichter. Die meisten Menschen in Deutschland leben in einer Familie. Familie heißt, mit Kindern zu leben, den Alltag mit ihnen zu teilen. Der Alltag mit Kindern ist bunt und lebendig und passt nicht zu starren Zuweisungen in „normal“ und „nicht normal“. Kinder stellen so manches auf den Kopf – vor allem das Leben ihrer Eltern, aber auch feste Bilder, wie Familie auszusehen hat. Trotz vieler Gemeinsamkeiten ist jede Familie anders – in ihrer Zusammensetzung und Rollenverteilung, in den Beziehungen zwischen den einzelnen Familienmitgliedern und in ihrem Umgangs–und Erziehungsstil. Es gibt Mutter–Vater–Kind–Familien, Ein–Eltern–Familien (Alleinerziehende), Patchwork–Familien, Regenbogen–Familien. Familien sind so unterschiedlich, wie Menschen eben unterschiedlich sind. 6 7 Mutter sein Vater sein Mutter zu sein, ein Kind zu haben, es groß werden sehen, Zeit mit ihm zu verbringen, ist ein großes Geschenk. Mutter zu sein bedeutet, zugewandt zu sein, sich in die Seele eines Kindes einzufühlen, es zu behüten und im rechten Moment in der Lage zu sein, sich zu lösen und das Kind auch seine eigenen Wege gehen zu lassen. Und Mutter zu sein bedeutet, prägendes Vorbild zu sein. Ein Kind kann nicht nur bemuttert, sondern gleichzeitig auch intensiv „bevatert“ werden. Biologisch haben Männer dieselben Voraussetzungen für die Eltern–Kind Bindung wie Frauen. Ein Vater empfindet genauso starke Gefühle für sein Baby wie eine Mutter. Er kann ein Baby genauso gut trösten und ins Bett bringen wie eine Mutter. Die Bindung zwischen einem Baby und seiner Mutter ist nicht grundsätzlich stärker, als die zwischen ihm und seinem Vater. Viel mehr hängt sie davon ab, wie viel Zeit das jeweilige Elternteil und sein Kind miteinander verbrachten. Selbst bei “traditioneller“ Rollenverteilung knüpft ein Kind eine intensive Bindung auch zum Vater. Schon ein Baby braucht Mutter und Vater. Die Beziehung zum Vater entsteht gleichzeitig mit der Mutterbindung, nicht erst danach. Psychologin Angelika Fraas: „Eine gute Mutter ist keine, die sich für Kinder und Familie aufopfert. Sondern eine, die im Einklang mit den eigenen Bedürfnissen und denen des Kindes lebt. Eine Mutter, die im Alltag solch eine Balance gefunden hat, ist einfach glücklicher, und das ist natürlich auch gut für die Kinder. Wer nie innerlich abschalten kann, dessen Akkus sind bald leer“. Die Psychologin rät: „Organisieren Sie im Alltag genügend Zeit für sich selbst; Zeit, in der Ihr Kind von anderen Menschen betreut werden kann. Nur dann haben Sie die innere Freiheit, sich anderen Dingen zu widmen, die Ihnen auch wichtig sind“. www.familie.de Die Unsicherheit schwindet von Tag zu Tag je mehr Kontakt der Vater mit seinem Kind hat. Was Vater und Kind in den ersten Lebensjahren miteinander an Vertrautheit, Sicherheit und Spaß erleben, bildet die Grundlage für ihre Beziehung. www.vaterfreuden.de 8 9 Erziehung heute – oder: Was Kinder brauchen • • • • • • • Kinder brauchen Sicherheit, Geborgenheit und Zuwendung Kinder wollen eigenaktiv sein und selbständig werden Kinder brauchen Anregung Kinder brauchen klare Regeln und Grenzen Kinder brauchen Vorbilder Jedes Kind ist etwas Besonderes Kinder brauchen ein gewaltfreies Umfeld Wie entwickelt sich Ihr Kind? Hurra, das Baby ist da! Wenn ein Mensch das Licht der Welt erblickt, überschlagen sich oft die Emotionen. Bei den Eltern vermischen sich dann Freude und Stolz mit Unsicherheit. Die Entwicklung eines Babys verläuft rasend schnell und ist bei jedem Säugling ein wenig anders. Bei manchen Kindern entwickeln sich z. B. unterchiedliche Fähigkeiten, der Körper oder die Wahrnehmung schneller oder langsamer als bei anderen, dieses ist ganz normal. Deutliche Abweichungen sollten jedoch mit einem Kinderarzt besprochen werden. Nach der Geburt Ein Neugeborenes ist alleine noch vollkommen hilflos und in allen Lebenslagen komplett auf seine Eltern angewiesen. Um das Überleben zu sichern, gibt es beim Neugeborenen Reflexe, welche mit der Zeit verblassen. Dazu gehören unter vielen anderen der Suchreflex, der Saugreflex und der Greifreflex. In den ersten Wochen seines Lebens verbringt Ihr Kind die meiste Zeit, etwa 16 – 17 Stunden am Tag, schlafend. Ihr Kind muss die vielen neuen Reize verarbeiten, die auf ihn einströmen. Es kann bereits Farben sehen und klare Formen erkennen. Ein Meilenstein der ersten drei Monate ist das Lächeln, welches es Ihnen schenken wird. Wenn möglich, sollte Muttermilch die Hauptnahrung sein. Für Ihr Kind ist es die optimale Nahrung. Sie hat die ideale Nährstoffzusammensetzung, ist theoretisch immer vorhanden und gut temperiert. Aber auch wenn Sie nicht stillen können oder möchten gibt es heuzutage ein gutes Angebot an Säuglingsnahrung. Durch die Nähe von Mutter und Kind entsteht eine enge Bindung. Einige Babys neigen dazu, in dieser Zeit viel zu schreien. Gerade dann brauchen sie vor allem Trost, Liebe, Zuwendung und Geborgenheit. www.fke-do.de 10 11 Ein halbes Jahr Bis zum Alter von 6 Monaten bildet sich die Motorik des Babys immer weiter heraus. Um den 4. bis 6. Lebensmonat herum beginnt das Kind nach Dingen zu greifen. Es kann diese von einer Hand in die andere nehmen, sich im Liegen auf die Arme stützen und brabbelt gerne vor sich hin. Vom den 6. bis 12. Lebensmonat wird Ihr Kind mobiler. Drehen, robben, krabbeln, sitzen – all das folgt im zweiten halben Jahr. Die Reihenfolge kann variieren, auch wenn die meisten Kinder erst robben (oder ähnliche Fortbewegungen wählen), dann krabbeln und sich dann aus eigener Kraft hinsetzen können. Es reiht nun schon öfter Ketten von Silben aneinander und kann sehr gut unterscheiden, wer bekannt und wer fremd ist. Ein kleiner Mensch Zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat versuchen viele Kinder sich an Möbeln zum Stehen hoch zu ziehen und gehen die ersten Schritte an der Hand. Einige Babys machen in diesem Alter auch schon die ersten freien Schritte. Es ist jedoch alles im Rahmen des „Normalen“, wenn Ihr Kind bis etwa zum 18. Lebensmonat mit dem Laufen beginnt. Auch winkt Ihr Kind „Auf Wiedersehen“, klatscht in die Hände wenn es sich freut oder schüttelt den Kopf bei “Nein“. Es versteht einfache Aufforderungen („Gib mir den Ball“) und reagiert sinngemäß auf Fragen wie „Wo ist der Papa?“. Mit etwa einem Jahr interessieren sich die Kinder auch zunehmend für das Essen am Familientisch. Sie wollen selber essen – entweder mit dem Löffel oder mit den Fingern. Jetzt ist auch die richtige Zeit, um mit dem Trinken aus einem Becher zu beginnen. Auch sein Speiseplan sieht jetzt deutlich vielfältiger aus als zu Beginn. Bieten Sie Ihrem Kind gesunde Geschmackserlebnisse mit ausreichend Gemüse und Obst. Es wird immer mehr zu einer kleinen Person, die ihre eigenen Vorstellungen, Charakter, Vorlieben und Abneigungen hat. 12 13 Wie entwickelt sich mein Kind im zweiten Lebensjahr? Das zweite Lebensjahr: Kaum steht ein Kind auf zwei Beinen, beginnt es die Welt zu erobern: Es läuft, es spricht und es erkennt, dass es ein eigenständiger kleiner Mensch mit eigenem Willen ist. Das zweite Lebensjahr ist faszinierend - und manchmal auch ganz schön anstrengend! Ermöglichen Sie Ihrem Kind, seine Umwelt auf möglichst vielfältige Weise wahrzunehmen. Zeigen und Benennen Sie, was es sieht, hört und fühlt („Puh, ist das hier aber heiß!“, „Der Teddy hat ein weiches Fell!“). Im Alter von 1 bis 1,5 Jahren beginnen die meisten Kinder mit dem Sprechen. Sind die ersten Worte meist Mama und Papa, folgen relativ bald weitere Worte. Mit 18 Monaten können die meisten Kinder drei Worte klar aussprechen. Im motorischen Bereich lernen Kinder in dieser Zeit z. B. rückwärts zu gehen, den Löffel zum Mund zu führen und Essen mit der Gabel „aufzupieken“. Beim Spielen beginnen Kinder damit, alltägliche Handlungen nachzuahmen wie Kochen, Wäsche waschen, Bohren, Schrauben, Hämmern, Telefonieren. Jetzt geht‘s auf die „2“ zu: Bis zum 2. Geburtstag können die meisten Kinder rennen, hüpfen, Treppen steigen und klettern auf Stühle und Klettergerüste. Sie „helfen“ gerne im Haushalt mit, wollen z. B. den Tisch abwischen oder die Einkäufe ausräumen: Unterstützen Sie Ihr Kind dabei so gut wie möglich. Gefährliche Dinge darf Ihr Kind natürlich nicht machen, aber beispielsweise den eigenen Teller in die Spülmaschine stellen sollte es ruhig dürfen. Auch die sprachliche Entwicklung schreitet nun mit großen Schritten voran. Bis zu 10 neue Wörter können pro Tag hinzukommen. Es folgen darauf die ersten Zwei-Wort-Sätze (z. B. Mama spielen), erste Fragestellungen („Is das?“) und bald darauf auch Drei-Wort-Sätze. Außerdem verstehen die Kinder sich selbst als eigenständige Person, so dass sie sich selbst beim Namen nennen und selbst im Spiegel erkennen können. Ihr Kind benutzt immer häufiger die Worte „mein“ und „dein“. Jetzt beginnt auch die Phase, in der das eigene Spielzeug oft vehement verteidigt wird. Je nach Charakter des Kindes kann dies mehr oder weniger ausgeprägt sein. 14 15 Wie entwickelt sich das Kind im dritten Lebensjahr? Die kindliche Neugier ist der Motor der Entwicklung. Ihr Kind ist beispielsweise interessiert daran, was Erwachsene essen. Versorgen Sie Ihr Kind mit gesundem und abwechslungsreichem Essen und probieren Sie viel aus! Kinderkost mit vielfältigen Speisen sollten Sie Ihrem Kind täglich anbieten. Dazu gehören Obst und Gemüse, Getreideprodukte, Milcherzeugnisse, wenig Fleisch und Wurst und möglichst zuckerfreie Getränke wie ungesüßter Tee und stilles Wasser. Mit 2,5 Jahren ist auch die Persönlichkeitsentwicklung in vollem Gange. „Ich“ wird immer mehr gebraucht („Ich bin müde“!). Ihr Kind spricht darüber hinaus immer mehr Drei– und Mehrwortsätze, z. B. „Mama ist fortgegeht.“ Mit 3 Jahren gibt es eine sprunghafte Zunahme des Wortschatzes. Die Fragen werden immer mehr: „Wer?“, „Wie?“, „Was?“, „Warum?“, „Warum ist Papa weg?“, „Wo ist das Kind?“. Außerdem kann Ihr Kind kurzen Geschichten folgen. Das räumliche Denken und die Fremdwahrnehmung entwickelt sich und Ihr Kind ist immer mehr in der Lage, Beziehungen zu anderen aufzubauen. Stillen Sie den großen Wissensdurst Ihres Kindes und regen Sie ihn weiter an. Ihr Kind ist neugierig und stellt viele Fragen. Beantworten Sie diese so gut Sie können und achten Sie darauf, dass Ihr Kind die Antworten auch versteht. 16 17 Schlafen Toilette Einschlafrituale geben Sicherheit: Ein allabendlich immer gleiches Einschlafritual gibt Ihrem Kind das Gefühl, dass alles seine Ordnung hat. Es spürt Ihre Zuwendung und kann sicher und geborgen einschlafen. Achten Sie vor dem Zubettgehen auf eine ruhige und reizarme Umgebung (kein Toben vor dem Schlafen gehen). Unterhalten Sie sich nach dem Abendessen noch eine Weile mit Ihrem Kind. Nach dem Hinlegen singen Sie ein kleines GuteNacht-Lied (möglichst immer das gleiche) vor und wenn Sie merken, dass Ihr Kind ruhig und entspannt ist, geben Sie ihm einen Kuss und verabschieden Sie sich mit einem Gute-Nacht-Wort von ihm. Der Gang auf die Toilette erfolgt meist außer eigener Initiative. Ihr Kind kann nun Darm und Blase besser kontrollieren. Dieses schützt dennoch nicht immer vor einem „Unfall“. Manche Kinder nässen in diesem Alter sogar noch regelmäßig ein. Denken Sie immer daran, dass jedes Kind sein eigenes Tempo hat. Spielen Spielen, sich bewegen und andere nachahmen sind die kindliche Art zu lernen. Dabei gewinnen Kinder auch ein immer schärferes Bild von sich selbst. Bestärken und loben Sie Ihr Kind, wenn es etwas von sich aus und selbst machen möchte. Geben Sie Ihrem Kind die Möglichkeit, sein Können im alltäglichen Leben anzuwenden. Etwas alleine zu schaffen stärkt sein Selbstwertgefühl und gibt ihm Selbstvertrauen und Selbstsicherheit. Entmutigen Sie Ihr Kind nicht, wenn etwas nicht gleich klappt. Ermuntern Sie es zu neuen Versuchen und geben Sie, wenn es nötig ist, kleine Hilfestellungen. Impfungen Impfungen im Kindesalter dienen dazu, frühzeitig einen ausreichenden Schutz gegen schwere Infektionskrankheiten (z. B. Masern, Mumps, Röteln, Wundstarrkrampf, Diphtherie, Keuchhusten) aufzubauen. Sie können den Ausbruch schwerer Krankheiten verhindern, welche häufig mit Komplikationen verbunden sind und für die es zum Teil auch heute noch keine geeignete Therapie gibt. Generell gibt es in Deutschland aber keine Impfpflicht. Das bedeutet, Eltern dürfen selbst entscheiden, ob sie ihr Kind impfen lassen wollen oder nicht. Wenn das Kind gesund ist und die Eltern zustimmen, wird das Kind mit dem vollendeten zweiten Monat, also in der neunten Lebenswoche, zum ersten Mal geimpft. Damit es nicht unnötig oft „gepiekst“ wird und die Eltern nicht ständig zum Arzt müssen, gibt es durch sogenannte Kombinationsimpfstoffe die Möglichkeit, gleich gegen mehrere Krankheiten zu impfen. 18 19 Unfallverhütung bei Kindern Unfälle sind die größte Gefahr für das Leben und die Gesundheit eines Kindes. Jedes Jahr verunglücken im Haushalt und Verkehr ca. 1 Million Kinder in Deutschland so schwer, dass sie ärztliche Hilfe benötigen. Kinder sind von Natur aus neugierig, wollen alles erkunden und erproben und sind ständig in Bewegung. Zugleich sind sie aber auch unerfahren und „kennen“ noch keine Gefahr. Vor allem wenn sie noch klein sind, können sie nicht unterscheiden, was gefährlich und was harmlos ist. Ein Gefahrenbewusstsein muss sich erst entwickeln. Wie man sich vor bestimmten Gefahren im Alltag schützt, lernen Kinder vor allem durch das, was sie im Alltag beobachten. Eltern sind in allen Lebenslagen Vorbilder ihrer Kinder! Wie verhalten Sie sich im Straßenverkehr? Wie halten Sie das Messer oder die Schere? Wie gehen Sie mit gefährlichen Dingen oder Situationen um? Gefährliche Unfallquellen und wie man sie entschärfen kann: SteckdosenStromschlag ➜ Kindersicherung Herd verbrennen, verbrühen Schränke, Schubladen Finger klemmen, etwas auf den Kopf bekommen, Kleinteile verschlucken ➜ Schutzgitter ➜ Kindersicherung AutoAutounfall ➜ Immer den Kinder- 20 sitz nehmen, anschnallen StraßenverkehrUnfall ➜ Kinder bis zu 3 Jahren nie alleine draußen spielen lassen, Kinder niemals an stärker befahrenen Straßen spielen lassen 21 Weitere Unfallquellen sind: Treppen ➜ Schutzgitter, Treppen steigen üben Glatte Fußböden ➜ nicht bohnern oder zu glatt wischen Teppiche ➜ sollten keine Falten werfen, nicht verrutschen Tischdecken, Kabel, Möbel ➜ sollten nicht lose herunterhängen, sondern fest verankert sein Truhen, Kühlschränke ➜ fest verschlossen halten Wickeltische ➜ die Kinder nie alleine lassen, beziehungsweise auf dem Boden wickeln „Lauflernhilfen“ ➜ bitte darauf verzichten Weitere gefährliche Unfallquellen sind: Erledigt ❍ ❍ ❍ ❍ ❍ ❍ ❍ Merkzettel für den Notfall Hier können Sie wichtige Rufnummern für den Notfall ergänzen: Notruf/Rettungsdienst: 112 Polizei: 110 Giftnotruf: (0551) 1 92 40 Die 5 Ws des Notrufs: Wo? // Was? // Wie viele? // Welche Verletzung? Warten auf Rückfragen. Die 5 Ws des Giftnotrufs: Wer? // Was? // Wann? // Wie? // Wie viel? Eigene Daten Name // Straße Nr. // Stockwerk // PLZ // Ort // Telefon // Handy Putz – und Waschmittel, Körperpflegeprodukte ➜ außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren, Kindersicherung am Schrank anMeine wichtigen Rufnummern: bringen ❍ Giftpflanzen ➜ im Haushalt oder Garten außerhlab der Reichweite Kinder- und Jugendarzt/-ärztin: __________________________ von Kindern plazieren ❍ Gartenteiche, tiefe Pfützen ➜ Gefahr des Ertrinkens beachten ❍ Kinderärztlicher Notdienst: __________________________ Drachen ➜ nur an Orten ohne Stromleitungen steigen lassen ❍ Hunde und Katzen ➜ Kontakt nur unter Aufsicht, richtiges Verhalten Hausarzt/Hausärztin: __________________________ üben, auf Sauberkeit achten ❍ Plastiktüten ➜ außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren, über Erstickungsgefahr aufklären ❍ Quelle: www.kindergesundheit-info.de Kordeln ➜ abschneiden oder hochbinden ❍ Spielzeuge ➜ nur dem Alter entsprechend, weniger ist mehr ❍ Kissen und Decken ➜ für Säuglinge sehr leichte Decken verwenden ❍ Badewanne ➜ spezielle Babybadewanne benutzen, Kinder nur unter Aufsicht baden, Elektrogeräte nicht in der Nähe der Dusche oder Wanne aufbewahren ❍ Medikamente, Zigaretten, Alkohol ➜ nicht in Gegenwart von Kindern rauchen, außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren, Kindersicherung am Schrank anbringen ❍ 22 23 Anspruch auf einen Betreuungsplatz Mehrlingsgeburten Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren haben laut Sozialgesetzbuch VIII Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Kinder im Alter unter einem Jahr sind zu fördern, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten a)einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, b)sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c)Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zwei (SGB II) erhalten. AnsprechpartnerInnen für einen Betreuungsplatz finden Sie auf Seite 5. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit einer Mehrlingsschwangerschaft in den letzten Jahren insgesamt gestiegen ist, sind Mehrlinge immer etwas Besonderes. Wird man nicht nur Mutter oder Vater eines Kindes sondern mehrerer gleichzeitig, ist die Zeit nach der Geburt besonders aufregend. Eltern von Mehrlingen sind besonders in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder einer oft anstrengenden und ereignisreichen Situation ausgesetzt. Personelle und finanzielle Hilfe sind deshalb umso wichtiger. Deshalb bietet das Land Niedersachsen Familien mit Mehrlingen (ab Drillingen) eine finanzielle Förderung an und Niedersachsens Sozialministerin Frau Rundt übernimmt eine Ehrenpatenschaft für die Mehrlinge. Jedes Kind wird dabei mit insgesamt 500,- € gefördert, wobei je 250,- € zur Geburt und zur Einschulung gezahlt werden. Die Teilbeträge müssen getrennt voneinander innerhalb der ersten 12 Monate nach der Geburt bzw. Einschulung beantragt werden. Die Förderung ist einkommensunabhängig. Den Antrag finden Sie im Internet unter: www.familien-mit-zukunft.de Der Antrag ist zu richten an: Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Domhof 1 31134 Hildesheim Tel: 05121/ 304-0 bzw. 30 46 26 24 25 Kinder mit Behinderung Wenn Sie schon vor der Geburt wissen, dass Sie ein Kind mit einer Krankheit oder Behinderung erwarten, können Sie sich darauf verlassen, dass Ihnen besondere Unterstützung zusteht. Sie werden nicht nur von Ihrer Gynäkologin oder Ihrem Gynäkologen über medizinische und psychosoziale Aspekte aufgeklärt, sondern es werden auch Fachärztinnen und Fachärzte hinzugezogen, die sich mit der Krankheit oder Behinderung bereits gut auskennen. Außerdem wird es schon während der Schwangerschaft zu häufigen Untersuchungen kommen. Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn die Geburt Ihres Kindes in einer speziell ausgerüsteten Fachklinik stattfindet. Wichtig ist, dass Sie sich nicht isolieren, sondern Halt und Unterstützung bei z. B. Elterngruppen finden. Diese helfen Ihnen, sich in bestimmten Situationen verstanden zu fühlen. Bei diesen Treffen kommen Menschen zusammen, die selbst eine Behinderung haben bzw. mit einem kranken oder behinderten Familienangehörigen zusammenleben. Auch auf dem weiteren Weg sollten Sie sich mit Ihrem Kind nicht von der Außenwelt abgrenzen. Eine Krippe oder Kindertagesstätte ist auch trotz Behinderung sehr empfehlenswert, denn dort wird Ihr Kind Erfahrungen mit anderen Menschen sammeln, die es zu Hause nicht machen kann. Zudem fördern Aktivitäten wie Turnen, Singen, Spielen oder regelmäßige Ausflüge die Entwicklung Ihres Kindes. Wenn Sie ein Kind mit einer Behinderung haben, werden Sie vielleicht manchmal denken, dass Ihr Kind in seiner Entwicklung stehen bleibt. Doch auch Ihr Kind lernt! Vielleicht sind die Lernschritte kleiner, Ihr Kind wiederholt bestimmte Spiele oder Verhaltensweisen häufiger als andere Kinder oder es braucht für das Erlernen einer Fähigkeit länger. Sie werden ein Gespür dafür entwickeln, auf welche Weise Ihr Kind lernt. Auch wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, sollten Sie ihm als Eltern nicht zu viel abnehmen. Vielmehr sollten Sie es darin unterstützen, seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten entsprechend so viel wie möglich selbst zu tun. Wenn Sie ein Kind mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung haben, benötigt es viel Zeit und Aufmerksamkeit. Nutzen Sie als Eltern stunden- oder tageweise die Betreuungs- und Pflegehilfen der familienentlastenden und familienunterstützenden Dienste, um sich selbst ab und zu eine „Auszeit“ zu nehmen. Informationen zu Hilfen im Alltag mit einem behinderten Kind: www.familienratgeber.de www.kindernetzwerk.de Bei Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes oder zu Unterstützungsmöglichkeiten können Sie sich gerne an den Kinder-und Jugendärztlichen Dienst des Landkreises wenden. Ansprechpartner: Uwe Müller, Tel.: 05021/967-951. 26 27 Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) Damit die Gesundheit von Kindern gefördert und Krankheiten frühzeitig behandelt werden können, bieten alle Krankenkassen in Deutschland die Früherkennungs-Untersuchungen U1 bis U9 in den ersten sechs Lebensjahren des Kindes an. Hier werden vom Arzt entscheidende Entwicklungsfortschritte beobachtet. Damit die Gesundheit von Kindern verbessert und der Kinderschutz unterstützt wird, hat das Land Niedersachsen ein verbindliches Einladungs- und Meldewesen für die Untersuchungen U5 – U8 eingeführt. Die Eltern der Kinder erhalten dadurch neben dem Einladungsschreiben eine Rückmeldekarte, auf der die Durchführung der entsprechenden Untersuchung durch die Ärztin/den Arzt zu bestätigen ist (§ 3 NFrüherkUG). Kinder – und Jugendärzte Herr Dr. med. Krug Am Mahnenkamp 12 31582 Nienburg/Weser Tel.:05021/61144 Herr Dr. med. Fuhrmann Celler Straße 55 31582 Nienburg/Weser Tel.:05021/8877113 Die nachfolgende Tabelle enthält die Untersuchungen und das Heft, in das sie eingetragen werden müssen: • U1: direkt nach der Entbindung (gelbes Vorsorgeheft) • U2: 3. bis 10. Lebenstag (gelbes Vorsorgeheft) • U3: 4. bis 5. Lebenswoche (gelbes Vorsorgeheft) • U4: 3. bis 4. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft) • U5: 6. bis 7. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft) • U6: mit einem Jahr (gelbes Vorsorgeheft) • U7: mit 2 Jahren (gelbes Vorsorgeheft) • U7a: mit 3 Jahren (gelbes Checkheft oder - falls noch nicht enthalten - ein extra Blatt darin) Weitere Informationen finden Sie unter www.u-untersuchungen.niedersachsen.de ❍ ❍ ❍ ❍ ❍ ❍ ❍ ❍ In vielen grünen Checkheften ist zum großen Teil noch die erweiterte U7a aufgeführt (umfangreichere Untersuchung als die von den Kassen erstattete U7a). Herr Dr. med. Schulz Langestraße 9 31582 Nienburg/Weser Tel.:05021/63559 Gemeinschaftspraxis Frau Dr. med. Wehmeier Frau Dr. med. Gerold Leeser Straße 21 31547 Rehburg – Loccum Tel.:05766/136060 • U8: mit 4 Jahren (gelbes Vorsorgeheft) ❍ • U9: mit 5 Jahren (gelbes Vorsorgeheft) ❍ • U10: mit 7 bis 8 Jahren (grünes Checkheft) ❍ • U11:mit 9 bis 10 Jahren (grünes Checkheft) ❍ • J1: mit 12 bis 14 Jahren (gesonderter Dokumentationsbogen) ❍ • J2: mit 16 bis 17 Jahren (grünes Checkheft) ❍ 28 29 Stillzeiten für berufstätige Mütter Stillende Mütter genießen nach dem Mutterschutzgesetz einen ähnlichen Schutz wie werdende Mütter. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, der stillenden Mutter auf Antrag hin täglich zweimal eine halbe Stunde, bzw. einmal eine Stunde freizugeben, damit die Mutter stillen, bzw. Milch abpumpen kann. Von der Arbeitnehmerin muss diese Zeit nicht nachgearbeitet werden und darf auch nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen „normalen“ Pausen zählen. Außerdem ist der Arbeitnehmerin auf Wunsch ein geeigneter Raum zur Verfügung zu stellen, wo sie ruhig und ungestört ist. Zeit für Arztbesuche Ähnlich wie für die Zeit zum Stillen, muss der Arbeitgeber der Mutter/dem Vater auch genügend Zeit einräumen um mit dem Kind zum Arzt, beispielweise zu den sogenannten U-Untersuchungen (siehe Seite 28) zu gehen. Diese Zeit hingegen muss nachgearbeitet werden und muss nicht vom Arbeitgeber gewährleistet werden. Der Mutter/dem Vater muss aber die Möglichkeit eingeräumt werden, mit dem Kind zum Arzt zu gehen und im Krankheitsfall des Kindes auch zuhause bleiben zu können. Diese Krankheitstage werden nicht zu denen der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers, sondern separat gerechnet. Deshalb muss die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer die Krankheit des Kindes bei der Krankenkasse melden. 30 31 Bei Krankheit des Kindes Für Berufstätige Was mache ich? Wie gehe ich vor? Wo bekomme ich Hilfe? Bis zu zehn Infekte im Jahr sind normal. Fieber ist keine Krankheit, sondern eine sehr effektive Abwehrreaktion des Körpers. Und weil der kindliche Körper im Umgang mit Krankheitserregern noch nicht geübt ist, haben Kinder häufiger Fieber als Erwachsene. Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Krankheitstage? Jedes Elternteil darf im Jahr 10 Arbeitstage für die Betreuung des kranken Kindes zu Hause bleiben (Alleinerziehende 20 Tage). Bei zwei Kindern verdoppeln sich die Anzahl der Krankheitstage. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Viren: Die typischen Infekte bei Kindern (Husten, Schnupfen, Halsweh, Magen-DarmStörungen) werden fast immer durch Viren ausgelöst. Wenn die Viren einen bis zwei Tage bei 39 Grad im Körper schwitzen, haben sie kaum Überlebenschancen. Väter und Mütter dürfen bei ihrem kranken Kind bleiben, wenn: • das Kind jünger als 12 Jahre ist • der Arzt ein Attest ausgestellt hat • die Betreuung und Pflege des Kindes aus ärztlicher Sicht erforderlich ist • sowohl der entsprechende Elternteil als auch das Kind gesetzlich versichert sind • keine andere im Haushalt lebenden Personen, etwa Großeltern oder Au-Pair Mädchen, das Kind betreuen können Bakterien: An Mandelentzündungen zum Beispiel sind oft Bakterien schuld. Sie sind härter im Nehmen als Viren. Aus diesem Grund steigt bei bakteriellen Infektionen das Fieber schneller und höher an und dauert darüber hinaus oft auch länger. Beobachten Sie Ihr Kind genau. Manchmal bahnt es sich schon einen Tag vorher an, manchmal beginnt es plötzlich in der Nacht. Ihr Kind schläft schlecht, wird laufend wach, weint und die Temperatur steigt stündlich. Wann ist es Fieber? Wenn die Körpertemperatur höher ist als 38,5 Grad. Liegt sie zwischen 37,5 Grad und 38,5 Grad, nennt man das „erhöhte Temperatur“. Zuerst: Ruhe bewahren! Ab wann ist ein ärztliches Attest nötig? Kinder benötigen bereits ab dem ersten Tag eine Krankmeldung mit Attest. Der Grund: Hier zahlt nicht wie bei Erwachsenen der Arbeitgeber, sondern die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Fehltage. Wie hoch ist das Kinderkrankengeld? Das Kinderkrankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoverdienstes, maximal aber 90 Prozent des Nettoverdienstes des enstprechenden Elternteils. www.eltern.de/gesundheit Was tut einem fiebernden Kind gut? Ausreichend trinken, z. B. stark verdünnte Saftschorlen, Früchte- bzw. Kräutertees oder Wasser. Eine heruntergedrehte Heizung: 18 bis 21 Grad reichen aus. Hat Ihr Kind keinen Appetit, ist das in Ordnung. Sein Körper hat jetzt wichtigere Aufgaben als zu verdauen. Mit „alten“ Hausmitteln wie Wadenwickel, Quarkwickel, fiebersenkenden Tees und homöopathischen Mitteln können Eltern selbst etwas für ihr Kind tun. Wenden Sie sich immer an einen Kinderarzt, wenn Sie unsicher sind. 32 33 Frühe-Hilfen-Team im Landkreis Nienburg/Weser Elterncafés Das Frühe-Hilfen-Team besteht aus speziell ausgebildeten Fachkräften und unterstützt, begleitet und berät Sie kostenlos in medizinischen, pflegerischen und erzieherischen Fragen bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes. Eltern von Kindern im Alter von 0-7 Jahren sind herzlich eingeladen, die kostenfreien und offenen Elterncafés im Landkreis Nienburg zu besuchen. Hier haben sie die Möglichkeit, andere Eltern kennenzulernen, eine kleine Auszeit vom Alltag zu nehmen und Erfahrungen auszutauschen. Eltern bekommen bei den Elterncafés Informationen rund um Bildung und Erziehung (z. B. durch Themenveranstaltungen oder den Erfahrungsaustausch mit anderen Eltern). Sie bekommen die Möglichkeit das Elterncafé mit Fragen, Wünschen und Ideen mitzugestalten und aktiv daran teilzunehmen. Themenveranstaltungen, Eltern-Kind-Aktionen und vieles mehr können nach den Wünschen der Eltern geplant und umgesetzt werden. Elterncafés finden vorrangig in Kindertagesstätten statt und werden von ehrenamtlichen Eltern und den Regionalteams begleitet. Neben Hausbesuchen bieten sie in unterschiedlichen Institutionen Beratung und Information rund um die Themen: Schwangerschaft und Geburt / Stillen / Gesunde Entwicklung Ihres Kindes / Ernährungsfragen/ Ein- und Durchschlafen / und vieles mehr … Ein offenes und kostenloses Angebot für werdende Mütter und Eltern von Kindern bis zum dritten Lebensjahr, die sich einen Austausch mit anderen Eltern wünschen, bietet das Café Kinderwagen. Neben dem Erzählen, Spielen und Lernen gibt es die Möglichkeit, sein Baby wiegen zu lassen und Informationen zur Säuglings- und Kleinkinderpflege zu erhalten. Begleitet wird dieses Angebot von Familienhebammen und Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. Diese stellen auf Wunsch weitere Beratungs- und Hilfsangebote zur Verfügung. AnsprechpartnerInnen sind: Die Kindertagesstätten im Landkreis Nienburg/Weser und der Landkreis Nienburg/Weser, Fachbereich Jugend Die Zeiten können hier erfragt werden: Regionalteam Nord: Tel: 04251/67262–23 Mail: [email protected] AnsprechpartnerInnen: Landkreis Nienburg/Weser Frühe-Hilfen-Team Frau Prüshoff Weserstr. 12, 31582 Nienburg Tel.: 05021/967 – 761 Mail: [email protected] 34 Regionalteam Süd: Tel: 05761/92260–29 Mail: [email protected] 35 36 Eigene Notizen: 37 Diese Broschüre gibt zum Zeitpunkt der Herausgabe den aktuellen Sach- und Rechtsstand wieder. Die Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Für zukünftige mögliche Rechtsänderungen kann keine Haftung übernommen werden. Im Zweifelsfall wird ausdrücklich darauf hingewiesen, sich mit den zuständigen Fachstellen in Verbindung zu setzen. Die vorliegende Adresssammlung beinhaltet keinerlei inhaltliche Empfehlungen oder qualitative Aussagen. Für unbeabsichtigtes Fehlen einzelner Angebote entschuldigt sich der Herausgeber mit der Bitte um Verständnis. Impressum Stand August 2014 Landkreis Nienburg/Weser Kreishaus am Schloßplatz 31582 Nienburg/Weser Design und Illustration: www.frau-silberfisch.de 38 39 Fahrplan Kleinkind von 0 – 3 Jahren Herausgeber: Landkreis Nienburg /Weser Stand August 2014 Familienserv icebüro Rümkorf fstr. 12 31582 Nienburg /Weser Tel. : 05021/967 - 680 Email: fsb@ kreis-ni.de
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